Abgabenordnung Aufgaben

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1 Abgabenordnung Aufgaben StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers 2011, Nur für Zwecke der Aus- und Fortbildung Übungen Grundlagen - 1. Sachverhalt: Der Bilanzbuchhalter P.Nibel ruft am 10. Okt. in der Umsatzsteuerstelle des Finanzamtes an und teilt dem Bearbeiter telefonisch - am letzten Tag der Schonfrist - die Höhe der Umsätze, der Mehrwertsteuer und der Vorsteuer des Mandanten Walter Tuch für den Voranmeldungszeitraum September mit, um damit der Steuererklärungspflicht noch zu genügen. Frage: Ist durch die telefonische Mitteilung die Umsatzsteuervoranmeldung fristgemäß abgegeben worden? Bitte begründen. 2. Sachverhalt: Die Umsatzsteuervoranmeldung des Unternehmers Lehmann geht beim Finanzamt erst am ein, obwohl der letzte Termin zur Abgabe der war. Die vorangemeldete Steuer beträgt Ein Verrechnungsscheck in dieser Höhe war der Voranmeldung beigefügt. Frage: a) Mit welcher Reaktion seitens des Finanzamtes muss Unternehmer Lehmann wegen der verspäteten Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung rechnen? b) Welchen Höchstbetrag kann das Finanzamt als Nebenleistung festsetzen? c) Welcher Rechtsbehelf ist dagegen möglich? 3. Sachverhalt: Mona L gibt ihre Umsatzsteuerjahreserklärung nicht ab. Das Finanzamt schätzt die Umsatzsteuer und setzt einen Verspätungszuschlag von 500,00 fest. Nun gibt M die Steuererklärung ab. Es ergibt sich eine Steuerschuld von 98,00. Frage: Kann M die Aufhebung des Verspätungszuschlags verlangen? 4. Sachverhalt: Der Kaufmann Ludger Weinberg hat den Steuerberater Karl Peters mit der Wahrnehmung seiner steuerlichen Pflichten, insbesondere mit der Erstellung und Abgabe seiner Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärungen beauftragt. Auf Antrag des Steuerberaters wird ihm zur Abgabe der Steuererklärungen des Herrn Weinberg für das Kj 01 vom Finanzamt eine Fristverlängerung gem. 109 AO bis zum eingeräumt. Darüber hinaus kommt eine Fristverlängerung nicht in Betracht. Der Steuerberater gibt die Steuererklärungen indessen erst am ab. Frage: A)Kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen, wenn der Steuerberater die Fristversäumnis a) mit Arbeitsüberlastung und Urlaub oder (alternativ) b) mit verminderter Leistungsfähigkeit durch längere Krankheit begründet? B) Gegen wen ist ggf. der Verspätungszuschlag festzusetzen? 5. Sachverhalt: Der Steuerberater Karl Peters hat die Einkommensteuer- und die Umsatzsteuererklärung 01 für den Mandanten Dr. Arnold Helfrecht erst drei Monate nach Ablauf der vom Finanzamt bereits verlängerten Abgabefrist abgegeben. Die Umsatzsteuer 01 wurde mit./. 928 (Vorsteuerüberschuß) erklärt. Hinsichtlich der Einkommensteuer 01 erwartet der Steuerberater eine Erstattung von (festzusetzende Einkommensteuer ) abzüglich geleistete Vorauszahlungen Frage: Kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen? Bitte begründen. 6. Sachverhalt: Der Steuerpflichtige K.Ramba gibt trotz mehrmaliger Aufforderung seitens des Finanzamtes seine Steuererklärungen für 01 nicht ab. StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers Seite - 1 -

2 Frage: Mit welchen Mitteln kann das Finanzamt nach den Vorschriften der Abgabenordnung reagieren? Nennen Sie zwei Möglichkeiten. 7. Sachverhalt: a) Bis wann muss ein Unternehmer die USt-Voranmeldungen Januar bis Dezember 09 und die USt-Jahresanmeldung für 09 an das Finanzamt abgeben? b) Darf ein Steuerberater die USt-Voranmeldungen und die Jahresanmeldung seines Mandanten selbst unterschreiben? Übungen Bekanntgabe 1. Aufgabe: Entscheiden Sie bei den folgenden Sachverhalten, ob es sich um einen Steuerverwaltungsakt handelt oder nicht. Falls kein Steuerverwaltungsakt vorliegt, ist ein fehlendes Merkmal anzugeben. Sachverhalte Steuerverwaltungsakt Ja Nein (fehlendes Merkmal) 1) Die Veranlagungsstelle des Finanzamtes versendet an den Steuerpflichtigen Arm einen Einkommensteuerbescheid 2) Der Vorsteher des Finanzamtes bestellt l Heizöl für das Finanzamt. 3) Der Sachbearbeiter der Einkommensteuerstelle sagt dem Steuerpflichtigen Reich die Fristverlängerung für die Abgabe der Einkommensteuererklärung am Telefon zu und vermerkt den neuen Abgabetermin in der Steuerakte. 4) Das Finanzgericht weist die Klage des Steuerpflichtigen Jansen ab. 2. P.Nibel hat gegen seinen Einkommensteuerbescheid für 02 Einspruch eingelegt. Der Bearbeiter teilt ihm telefonisch mit, dass der Einspruch verspätet eingelegt sei. P. sieht das ein. Daraufhin fertigt der Bearbeiter einen Vermerk, dass damit der Rechtsbehelf erledigt sei. a) Ist der Anruf des Bearbeiters ein Verwaltungsakt? b) Kann P. noch eine Einspruchsentscheidung verlangen? 3. Anton (nicht aus Tirol, sondern aus Essen) besucht den Sachgebietsleiter Unrecht in seinem Dienstzimmer und sieht auf dessen Schreibtisch seine Steuerakte nebst Bescheid. Er nimmt den Bescheid illegal - an sich. Ist der Bescheid wirksam bekanntgegeben worden? 4. Anton wird beim Besuch des Finanzamtes Essen-Süd vom Sachgebietsleiter mitgeteilt, dass seine Einkommensteuer betrage. Ist der Steuerbescheid wirksam bekanntgegeben worden? StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers Seite - 2 -

3 5. Anton (immer noch aus Essen) hat dem Finanzamt mitgeteilt, dass sämtlicher Schriftverkehr und auch die Zustellung von Steuerbescheiden an seinen Steuerberater Kundig erfolgen soll. Das Finanzamt sendet in alter Gewohnheit den Steuerbescheid an den Steuerpflichtigen persönlich, der sich zu dieser Zeit im Urlaub befindet. Ist der Steuerbescheid wirksam bekanntgegeben worden? 6. Der Bescheid des Steuerpflichtigen Anton Müller wird vom Postboten Flink aus Versehen bei Heiner Müller abgegeben. Ist der Bescheid bekanntgegeben? 7. Der 30jährige Student Rudi Reichlich (22tes Semester Jura) hat bei der Witwe Bolte in Bochum ein möbliertes Zimmer gemietet. Der Postbote händigt den verschlossenen Einkommensteuerbescheid der Frau Bolte aus. Ist der Einkommensteuerbescheid dem Steuerpflichtigen bekanntgegeben worden? 8. Der Umsatzsteuerbescheid wird in den Geschäftsbriefkasten der Firma Steffi Stich geworfen. Spielende Kinder entleeren den Briefkasten und vernichten alle Briefe. Ist der Bescheid zugegangen? 9. Der Steuerpflichtige Gustav Gans erkundigt sich zwei Monate nach Abgabe seiner Einkommensteuererklärung am bei dem für ihn zuständigen Sachbearbeiter des Finanzamtes nach der Höhe der zu erwartenden Einkommensteuererstattung. Dieser teilt ihm mündlich mit, der Steuerbescheid sei fertig und weise einen Erstattungsbetrag von 2.460,- aus. Der Steuerbescheid wird sodann mit einfachem Brief am Donnerstag, dem zur Post gegeben; er weist eine Erstattung von 2.160,- aus. Äußern Sie sich zum Zeitpunkt der Bekanntgabe und begründen Sie Ihre Entscheidung. 10.Welches Datum gilt in den folgenden Fällen als Tag der Bekanntgabe. Begründen Sie Ihre Lösungen. a) Ein Steuerbescheid wurde am 15.6 (Poststempel) mit einfachem Brief an den Steuerpflichtigen versandt. b) Ein Steuerbescheid wurde am (Poststempel) als Einwurfeinschreibebrief an den Steuerpflichtigen versandt und am 17.7 (Samstag) vom Postboten zugestellt. c) Eine Einspruchsentscheidung wurde am (Poststempel) mit Postzustellungsurkunde an den Steuerpflichtigen versandt und ihm am vom Postboten übergeben. Die Übergabe wurde vom Postboten in der Postzustellungsurkunde ordnungsgemäß vermerkt. 11.Der Einkommensteuerbescheid 00 der Eheleute Huber aus Essen wird durch das Finanzamt am Mittwoch, 25. Januar 01 per einfachem Brief zur Post gegeben. Er enthält eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung und ist auch ansonsten hinsichtlich Form und Inhalt fehlerfrei. Die Rechtsbehelfsfrist beträgt gem. 355 Abs. 1 AO ein Monat. Auch die Bekanntgabe ist fehlerfrei StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers Seite - 3 -

4 Wann ist der Einkommensteuerbescheid wirksam bekanntgegeben i.s.d. 122 und 124 AO? Wann beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen? Wann endet die Rechtsbehelfsfrist? 12.Sachverhalt wie Aufgabe zuvor, jedoch erfolgt die Aufgabe des Bescheides zur Post per einfachen Brief am Dienstag, 24. Januar 01 Wann ist der Einkommensteuerbescheid wirksam bekanntgegeben? Wann beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen? Wann endet die Rechtsbehelfsfrist? 13.Der Mandant Walter Pfannkoch, Münster, erhält am 21. Juli 03 mittels gewöhnlichem Brief den Einkommensteuerbescheid für 01. Der Bescheid trägt das Datum vom 18. Juli 03. Da das Finanzamt Werbungskosten in Höhe von ,- nicht anerkannt hat, beabsichtigt Pfannkoch gegen diesen Bescheid Einspruch einzulegen. Am 2. August 03 wird Pfannkoch bei einem Verkehrsunfall so schwer verletzt, dass er im Krankenhaus eingeliefert wird. Am 28. August 03. wird Pfannkoch geheilt aus dem Krankenhaus entlassen. Prüfen Sie ob und gegebenenfalls bis wann Pfannkoch gegen diesen Bescheid Einspruch einlegen kann. Begründen Sie Ihre Lösung durch eine übersichtliche Fristenberechnung unter Einbeziehung der vorgegebenen Daten. Auszug aus dem Kalender 03: Juli August September Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers Seite - 4 -

5 14. Aufgabe Welche der folgenden Fristen sind a) gesetzliche öder behördliche Fristen b) verlängerbare oder nicht verlängerbare Fristen? gesetzliche/ behördliche Fristen verlängerbar/ nicht verlängerbar 1) Abgabefrist für die ESt-Erklärung 2) Gewährte Stundungsfrist der ESt- Abschlußzahlung 3) Einspruchsfrist für den ESt- Bescheid 15.Der Steuerpflichtige Ingo Igel erhält den ESt-Bescheid 01 am Dienstag, dem 01. September 02. Der ESt-Bescheid trägt das Datum vom 31. August 02. Prüfen Sie bis wann Herr Igel gegen den ESt-Bescheid 01 Einspruch einlegen kann. Begründen Sie Ihre Lösung durch eine übersichtliche Fristenberechnung unter Einbeziehung der vorgegebenen Daten. August September Oktober Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Peter Pünktlich (P.P.) erhält seinen wirksamen und fehlerfreien Einkommensteuerbescheid 00. Danach hat P.P. mit Fälligkeit per Einkommensteuer i.h.v ,00 nachzuzahlen. Gemäß 240 (3) AO werden bei einer Säumnis bis zu 3 Tagen keine Säumniszuschläge erhoben (Zahlungsschonfrist) Wann beginnt die Zahlungsschonfrist? Wann endet die Zahlungsschonfrist? 17.Wann endet in den folgenden Fällen die Einspruchsfrist des 355 AO? Beachte Kalender 08 auf der folgenden Seite! A) Am Donnerstag, dem gibt das FA einen ESt-Bescheid mit einfachem Brief zur Post B) Der am zur Post gegebenen Bescheid ist nachweislich schon am Freitag, in die Hände des Adressaten gelangt. C) Der am zur Post gegebene Bescheid ist nachweislich erst am Mittwoch, StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers Seite - 5 -

6 in den Machtbereich des Adressaten gelangt. D) Der Bescheid ist dem Stpfl. am wirksam zugegangen. E) Der Bescheid ist dem Stpfl. am wirksam zugegangen. 18.Frau Karla Kleinlaut, Essen, erhält am Mittwoch, den einen am zur Post gegebenen ESt-Bescheid, in dem das Finanzamt die beantragten Werbungskosten ohne Begründung nicht berücksichtigt. a) Wann wurde der Bescheid bekanntgegeben? b) Ist der Bescheid wirksam? 19.Am Donnerstag vor Ostern, am wird vom Finanzamt Essen-Süd der ESt- Bescheid der Studentin Susi Sorglos, Essen, mit einfachem Brief zur Post gegeben. Frau S. wohnt bei Else Kling zur Untermiete und ist ab Mittwoch, den , 14 Tage in den Ski-Urlaub gefahren. Der Brief des Finanzamtes wird am Dienstag, den , von Frau K. dem gemeinsamen Briefkasten entnommen. Wann ist der Bescheid der S. bekanntgegeben? Anlage: Kalender 08 Januar Februar März April Mai Juni 1 Neujahr 1 Mittwoch 1 Mittwoch 1 Samstag 1 Maifeiertag 1 Donnerstag 2 Montag 2 Donnerstag 2 Donnerstag 2 Sonntag 2 Dienstag 2 Freitag 3 Dienstag 3 Freitag 3 Freitag 3 Montag 3 Mittwoch 3 Samstag 4 Mittwoch 4 Samstag 4 Samstag 4 Dienstag 4 Chr. Himmelf. 4 Sonntag 5 Donnerstag 5 Sonntag 5 Sonntag 5 Mittwoch 5 Freitag 5 Montag 6 Freitag 6 Montag 6 Montag 6 Donnerstag 6 Samstag 6 Dienstag 7 Samstag 7 Dienstag 7 Dienstag 7 Freitag 7 Sonntag 7 Mittwoch 8 Sonntag 8 Mittwoch 8 Mittwoch 8 Samstag 8 Montag 8 Donnerstag 9 Montag 9 Donnerstag 9 Donnerstag 9 Sonntag 9 Dienstag 9 Freitag 10 Dienstag 10 Freitag 10 Freitag 10 Montag 10 Mittwoch 10 Samstag 11 Mittwoch 11 Samstag 11 Samstag 11 Dienstag 11 Donnerstag 11 Sonntag 12 Donnerstag 12 Sonntag 12 Sonntag 12 Mittwoch 12 Freitag 12 Montag 13 Freitag 13 Montag 13 Montag 13 Donnerstag 13 Samstag 13 Dienstag 14 Samstag 14 Dienstag 14 Dienstag 14 Freitag 14 Sonntag 14 Mittwoch 15 Sonntag 15 Mittwoch 15 Mittwoch 15 Samstag 15 Pfingstmontag 15 Donnerstag 16 Montag 16 Donnerstag 16 Donnerstag 16 Sonntag 16 Dienstag 16 Freitag 17 Dienstag 17 Freitag 17 Freitag 17 Montag 17 Mittwoch 17 Samstag 18 Mittwoch 18 Samstag 18 Samstag 18 Dienstag 18 Donnerstag 18 Sonntag 19 Donnerstag 19 Sonntag 19 Sonntag 19 Mittwoch 19 Freitag 19 Montag 20 Freitag 20 Montag 20 Montag 20 Donnerstag 20 Samstag 20 Dienstag 21 Samstag 21 Dienstag 21 Dienstag 21 Freitag 21 Sonntag 21 Mittwoch 22 Sonntag 22 Mittwoch 22 Mittwoch 22 Samstag 22 Montag 22 Donnerstag 23 Montag 23 Donnerstag 23 Donnerstag 23 Sonntag 23 Dienstag 23 Freitag 24 Dienstag 24 Freitag 24 Karfreitag 24 Montag 24 Mittwoch 24 Samstag 25 Mittwoch 25 Samstag 25 Samstag 25 Dienstag 25 Fronleichnam 25 Sonntag 26 Donnerstag 26 Sonntag 26 Sonntag 26 Mittwoch 26 Freitag 26 Montag 27 Freitag 27 Montag 27 Ostermon. 27 Donnerstag 27 Samstag 27 Dienstag 28 Samstag 28 Dienstag 28 Dienstag 28 Freitag 28 Sonntag 28 Mittwoch 29 Sonntag 29 Mittwoch 29 Samstag 29 Montag 29 Donnerstag 30 Montag 30 Donnerstag 30 Sonntag 30 Dienstag 30 Freitag 31 Dienstag 31 Freitag 31 Mittwoch StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers Seite - 6 -

7 20. Der Einkommensteuerbescheid für Fritz Schlamper wird durch das Finanzamt Essen- Süd am Freitag, dem , zur Post gegeben. Am wird der Brief dem Steuerpflichtigen durch den Postboten ausgehändigt. Wann läuft die Einspruchsfrist ab? a) bei Zustellung durch einfachen Brief, b) bei Zustellung durch Postzustellungsurkunde? Geben Sie jeweils den Berechnungsweg mit an. 21. Aufgabe Handelt es sich bei den folgenden Fristen um gesetzliche oder behördliche Fristen? Geben Sie an, ob es sich um verlängerbare oder nicht verlängerbare Fristen handelt. Lösungsfelder (X) TZ Aussage: gesetzl. Frist behördl. Frist Verlängerbare Frist Nicht verlän gerbare Frist a) Frist für die Einlegung eines Einspruchs b) Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung c) Zahlungsfrist für die ESt-Abschlusszahlung d) Stundung der ESt-Abschlusszahlung 22.Aufgabe Für die Einreichung der USt-Voranmeldung des Monats Oktober 01 ist der gesetzliche Fälligkeitstag der 10. November 01. Bis wann müssen spätestens die Voranmeldung und die Zahlung beim Finanzamt eingehen, wenn die Schonfrist ausgenutzt wird. (Übersichtliche Fristenberechnung erforderlich!) Auszuq aus dem Kalender 01: Oktober November Dezember Mo Di Mit Do Fr Sa So Aufgabe Der Steuerpflichtige Ingo Igel erhält den ESt-Bescheid 07 am Dienstag, dem 01. September 08. Der ESt-Bescheid trägt das Datum vom 31. August 08. Prüfen Sie bis wann Herr Igel gegen den ESt-Bescheid 07 Einspruch einlegen kann. Begründen Sie Ihre Lösung durch eine übersichtliche Fristenberechnung unter Einbeziehung der vorgegebenen Daten. StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers Seite - 7 -

8 Auszug aus dem Kalender 08: August September Oktober Mo Di Mi Do Fr Sa So Lösung: 24.Aufgabe 1) Erläutern Sie bitte den Begriff: Frist und Termin 2) Welche der folgenden Fristen sind a) gesetzliche oder behördliche Fristen, b) verlängerbare oder nicht verlängerbare Fristen? gesetzliche/ behördliche Fristen verlängerbar/ nicht verlängerbar 1. Abgabefrist für die ESt- Erklärung 2. Gewährte Stundungsfrist der Est-Abschlusszahlung 3. Einspruchsfrist für den Est-Bescheid 25.Aufgabe Das Finanzamt Düsseldorf-Mitte gibt den Einkommensteuerbescheid 09 des Steuerpflichtigen Egon Baltes am 30. März 10 mittels gewöhnlichen Briefs zur Post. Am 01. Mai 10 wird Baltes bei einem Verkehrsunfall so schwer verletzt, dass er ins Krankenhaus eingeliefert und unverzüglich operiert wird. Am 15. Juni 10 wird Baltes geheilt aus dem Krankenhaus entlassen. Am 20. Juni 10 begibt sich Baltes auf eine Urlaubsreise, von der er am 16. Juli 10 zurückkehrt. Am 17. Juli 10 nimmt er wieder seine Berufstätigkeit auf. Am 19. Juli 10 fällt ihm ein, dass er gegen den Einkommensteuerbescheid 09 vom 30. März 10 (wegen vom Finanzamt nicht anerkannter Werbungskosten) Einspruch einlegen wollte. Dies holt er mit Schreiben vom 20. Juli 10 nach und beantragt unter Hinweis auf den erlittenen Unfall und den Erholungsurlaub Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Den erforderlichen Nachweis über den nach dem Unfall erforderlichen Krankenhausaufenthalt fügt er seinem Schreiben bei. Prüfen Sie, ob Baltes mit seinem Einspruch Erfolg haben wird. Begründen Sie Ihre Lösung durch eine übersichtliche Fristenberechnung unter Einbeziehung der vorgegebenen Daten. StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers Seite - 8 -

9 Auszug aus dem Kalender 10: März April Mai Juni Juli Mo Di Mi Do Fr Sa So Aufgabe Der Tiefbauunternehmer Walter Pützer, Köln, erhält am 25. Februar 09 den endgültigen Einkommensteuerbescheid 07, der den Poststempel (=Aufgabe zur Post) vom 24. Februar 09 trägt. Das Finanzamt Köln - Ost hat von Pützer geltend gemachte Betriebsausgaben in Höhe von ,00 nicht anerkannt, sodass dieser eine ESt-Nachzahlung in Höhe von 6.400,00 zu leisten hat. Dieser legt daraufhin gegen den Steuerbescheid Einspruch ein. Das Einspruchsschreiben wirft er am 29. März 09 um Uhr in den Hausbriefkasten des Finanzamtes Köln - Ost. Prüfen Sie, ob Pützer den Einspruch fristgerecht eingelegt hat. Begründen Sie Ihre Lösung durch eine übersichtliche Fristenberechnung unter Einbeziehung der vorgegebenen Daten. Auszug aus dem Kalender 09: Februar März April Mo Di Mit Do Fr Sa So Aufgabe Der Mandant Walter Pfannkoch, Münster, erhält am 21. Juli 07 mittels gewöhnlichem Brief den Einkommensteuerbescheid für 05. Der Bescheid trägt das Datum vom 18. Juli 07. Da das Finanzamt Werbungskosten in Höhe von ,00 nicht anerkannt hat, beabsichtigt Pfannkoch gegen diesen Bescheid Einspruch einzulegen. Am 2. August 07 wird Pfannkoch bei einem Verkehrsunfall so schwer verletzt, dass er ins Krankenhaus eingeliefert wird. Am 28. August 07 wird Pfannkoch geheilt aus dem Krankenhaus entlassen. Prüfen Sie ob und gegebenenfalls bis wann Pfannkoch gegen diesen Bescheid Einspruch einlegen kann. Begründen Sie Ihre Lösung durch eine übersichtliche Fristenberechnung unter Einbeziehung der vorgegebenen Daten. Auszug aus dem Kalender 07: Juli August September Wo Mo Di Mi Do Fr Sa So Wo Mo Di Mi Do Fr Sa So Wo Mo Di Mi Do Fr Sa So StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers Seite - 9 -

10 28. Kreuzen Sie bitte an, ob folgende Aussagen richtig oder falsch sind. richtig falsch a) Das Finanzamt hat die Verpflichtung zur Sachverhaltsermittlung. Art und Umfang der Ermittlungen stehen jedoch im pflichtgemäßen Ermessen des Finanzamtes b) 90 AO bestimmt die allgemeine Mitwirkungspflicht Beteiligter und anderer Personen c) Der Auskunftspflicht gem. 93 AO sowie der Vorlagepflicht gem. 97 AO unterliegen sowohl Beteiligte als auch andere Personen. d) Beteiligte können sich nicht auf ein Auskunftsverweigerungsrecht i.s.d AO berufen. e) Gesetzliche Fristen (z. B. die Rechtsbehelfsfrist gem. 355 AO), mit Ausnahme der Steuererklärungsfristen, sind nicht gem. 109 verlängerbar. f) Behördliche Fristen sind gem. 109 verlängerbar. g) Gewerbliche Unternehmer haben bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen eine Pflicht zur Aufzeichnung des Wareneingangs gem. 143 AO nur, wenn sie buchführungspflichtig gem. 140, 141 AO sind. h) Ein Verwaltungsakt ist grundsätzlich gem. 119 (2) AO an keine Form gebunden. i) Läßt sich aus einem Verwaltungsakt nicht erkennen, gegen wen er sich richtet, ist er gem. 119 (1) AO i.v.m. 125 AO nichtig. j) Ein Verwaltungsakt, der in den Briefkasten des Adressaten eingeworfen wird, ist in dessen Machtbereich gelangt. k) Für eine wirksame Bekanntgabe gem. 122 i.v.m. 124 AO ist es erforderlich, daß der Adressat den Verwaltungsakt tatsächlich zur Kenntnis nimmt. l) Eine unterbliebene Begründung eines Verwaltungsaktes gem. 121 AO führt gem. 125 i.v.m 126 AO nicht zur Nichtigkeit des Verwaltungsaktes m) Gegen eine durch das Finanzamt erlassene Einspruchsentscheidung ist die Möglichkeit der sofortigen Revision beim Bundesfinanzhof in München gegeben. n) Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam. o) Ein fehlerhafter (nicht i.s.d. 125 AO nichtiger) Steuerbescheid ist zwar fehlerhaft, aber wirksam. StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers Seite

11 Übungen - Festsetzungsverfahren 1. Der Steuerpflichtige Max Meier gibt seine Steuererklärungen für das Jahr 05 an folgenden Terminen (alternativ) ab: a) b) c) d) e) gar nicht Wann beginnt bzw. wann endet in den vorgenannten Fällen die Festsetzungsfrist? 2. Dr. G.Rippe, Allgemeinmediziner aus Duisburg, betreibt in Oberhausen eine Arztpraxis. Für das Jahr 09 hat Dr. G.Rippe lt. Bescheid vom vierteljährliche EST-Vorauszahlungen i.h.v ,- zu leisten. Durch einen Unfall am fällt Dr. G.Rippe für ein halbes Jahr aus. a) Prüfen und begründen Sie, ob die geänderten Verhältnisse steuerlich berücksichtigt werden können. b) Zu welchen Terminen sind die EST-Vorauszahlungen grundsätzlich fällig? 3. Boris B. hat seine Einkommensteuererklärung für das Jahr 08 am beim zuständigen Finanzamt eingereicht. Der Bescheid wurde am 15. Januar 10 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gem. 164 AO bekanntgegeben. Am 23. November 14 stellt das Finanzamt fest, dass Boris B. Einnahmen aus Werbeverträgen i.h.v nicht angegeben hat; es handelt sich um eine Steuerhinterziehung. a) Prüfen und begründen Sie, wann der Vorbehalt der Nachprüfung spätestens - entfällt. b) Wann beginnt bzw. wann endet in dem vorgenannten Fall die Festsetzungsfrist? 4. Die Steuerpflichtige Paula Pingelich gibt ihre Steuererklärungen für das Jahr 01 an folgenden Terminen (alternativ) ab: a) b) c) Wann beginnt bzw. wann endet in den vorgenannten Fällen die Festsetzungsfrist? 5. Das Finanzamt hat die Einkommensteuer für das Jahr 02 der Doris Dackel mit Bescheid vom (= Aufgabe zur Post) unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt; Abgabe erfolgte auch im Jahr 03. D bemerkt, dass sie das im Jahr 02 einbehaltene Disagio für ein neu aufgenommenes Darlehen nicht als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung geltend gemacht hat. a) Was kann D unternehmen, dass diese Werbungskosten noch bei der Veranlagung des Jahres 02 berücksichtigt werden? b) Kann der Steuerbescheid geändert werden, b1) wenn D den Antrag auf Änderung nach 164 Abs. 2 S. 2 im Jahr 05 stellt, b2) wenn D den Antrag auf Änderung nach 164 Abs. 2 S. 2 im Jahr 08 stellt? 6. Der Steuerpflichtige X gibt seine Umsatzsteuererklärung für das Jahr 01 persönlich am ab. Die errechnete Abschlusszahlung betrug Hiervon weicht die Finanzbe- StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers Seite

12 hörde nicht ab. a) Welche Wirkung hat die Abgabe der Umsatzsteuererklärung? b) Muss das Finanzamt einen Umsatzsteuerbescheid erlassen? c) Wann ist die selbst errechnete Abschlusszahlung fällig? d) Bis zu welchem Zeitpunkt kann die USt-Erklärung spätestens - berichtigt werden? 7. Paula Pinscher, Bauunternehmerin, gibt am ihre USt-Erklärung für 02 ab, die unverändert vom Finanzamt übernommen wird. Am entdeckt sie in ihrem Schreibtisch eine Lieferantenrechnung aus dem Jahr 02. Die in dieser ordnungsgemäßen Rechnung enthaltene Vorsteuer hatte sie weder in einer Voranmeldung noch in einer Jahreserklärung berücksichtigt. Was kann P tun, um den Vorsteuerabzug geltend machen zu können? 8. Der Unternehmer Otto O. betreibt in Oberhausen einen Großhandelsbetrieb. Für das Jahr 04 hat er eine USt-Erklärung zu erstellen. a) O. gibt die USt-Erklärung am ab. Bis wann kann die Anmeldung geändert werden? b) Wann endet die Festsetzungsfrist, wenn die Anmeldung erst im Jahre 08 erfolgt? c) Wann endet die Festsetzungsfrist im Fall a), wenn die Umsatzsteuererklärung hinterzogene Steuern erfaßt? 9. Die Einkommensteuer des Bernd Boxer hatte das zuständige Finanzamt auf 8.500,- bestandskräftig festgesetzt. Der Bescheid erhält den Vermerk: Vorläufig gem. 165 AO im Hinblick auf die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. B. hatte seinem Onkel ein Nießbrauchsrecht an einem selbstgenutzten Einfamilienhaus eingeräumt und das Finanzamt war sich noch nicht im klaren, wie es dieses Nießbrauchsrecht behandeln sollte. a) Kann das Finanzamt einen vorläufigen Bescheid erlassen? b) Kann B in diesem Zusammenhang auch die Berücksichtigung versehentlich nicht geltend gemachter Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit geltend machen? 10. a) Die ESt-Erklärung für 05 gibt der Steuerpflichtige Alf am ab. Frage: Bis wann kann eine Steuerfestsetzung erfolgen und bis wann kann sie wieder geändert werden? b) Für 05 gibt Alf keine ESt-Erklärung ab. Frage: Bis wann kann die Steuer festgesetzt werden? c) Unternehmer Alf meldet die Lohnsteuer jeweils termingerecht an und führt sie ab. Nachträglich stellt sich im Rahmen einer Außenprüfung heraus, dass er zuviel für August/09 angemeldet hat. Fragen: - Wodurch erfolgte die Festsetzung der Lohnsteuer August/09? - Bis wann können die für August/09 angemeldeten Beträge noch geändert werden? StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers Seite

13 Übungen - Erhebungsverfahren 1) Wie unterscheiden sich Entstehung und Fälligkeit bei folgenden Steuern? Bestimmen Sie jeweils den Zeitpunkt. Steuerart Entstehung Fälligkeit Einkommensteuer- Abschlußzahlung Lohnsteuer Umsatzsteuervorauszahlung 2) Arbeitgeber Max Meier behält die Lohnsteuer von seinen ArbN ordnungsgem. ein und führt sie monatlich ab. a) Wann entsteht die Lohnsteuer? b) Wodurch wird der Steueranspruch festgesetzt? c) Wann wird die Lohnsteuer fällig? 3) Die Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr 01 geht am (Freitag) beim Finanzamt ein. Wann ist die selbsterrechnete Abschlußzahlung fällig? 4) Die Muffel GmbH, Essen, die ihre Umsätze nach vereinbarten Entgelten versteuert ist Monatszahlerin. Sie reicht ihre USt-Voranmeldung für den Monat August 01 am beim zuständigen Finanzamt in Essen ein. a) Wann ist die USt entstanden? b) Wann wird die USt-Vorauszahlung fällig? 5) Die Steuerpfl. Paula Panzer, Essen, erhielt am ihren ESt-Bescheid 01. Der Bescheid wurde am vom Finanzamt zur Post gegeben. Sie hat noch Einkommensteuer für 01 nachzuzahlen. Wann ist die Steuer entstanden und wann ist sie fällig? 6) Der Steuerpflichtige erhält den ESt-Bescheid für 01 mit einer Nachzahlung über 45, die am 16. April 02 fällig ist. Der Steuerpflichtige zahlt diesen Betrag erst am 29. August 02. Wie hoch sind die Säumniszuschläge? 7) Stellen Sie bei den folgenden Zahlungsarten jeweils den Tag der Zahlung fest, und berechnen Sie den Betrag der steuerlichen Nebenleistung, falls eine solche nach Ihrer Meinung durch verspätete Zahlung entstanden ist! Begründen Sie Ihre Ansicht! Die ESt-Abschlußzahlung des Stpfl. Walter Müde in Höhe von und ein Verspätungszuschlag über 500 sind am 3. November 01 fällig. Er zahlt (alternativ): a) durch Scheck. Den an das FA adressierten Scheck wirft er am 4. November in den Briefkasten der Bundespost ein. Der Scheck geht am 7. November beim FA ein und wird dem Konto des FA am 9. November gutgeschrieben. b) durch Überweisung vom 3. November; der Betrag wird seinem Konto am 4. November belastet und dem Konto des FA vom 10. November gutgeschrieben. c) durch Einzugsermächtigung. Der Betrag wird dem FA am 11. November gutgeschrieben. 8) Der Steuerpflichtige S. hat die USt-Voranmeldung für den Monat September am 10. Oktober (Dienstag) beim FA eingereicht. StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers Seite

14 Prüfen Sie, ob das FA berechtigt ist, einen Säumniszuschlag zu erheben und ermitteln Sie ggf. die Höhe in Prozent und, falls der Steuerpflichtige a) die fällige USt in Höhe von 3.106,90 mit gleichem Datum auf ein Konto des FA überwiesen hat. Die Gutschrift auf dem Konto des FA erfolgte zum 13. Oktober. b) am 10. Oktober persönlich einen Verrechnungsscheck über die fällige USt in Höhe von 3.106,90 in den Hausbriefkasten des FA eingeworfen hat. 9) Karl Mühsam erhält aufgrund einer Betriebsprüfung am einen berichtigten ESt-Bescheid (Aufgabe zur Post: ) für das Jahr 01. Aufgrund des Steuerbescheides ist spätestens bis zum eine ESt-Nachzahlung in Höhe von zu leisten. Frage: Prüfen Sie, ob sich für Herrn Mühsam neben der Einkommensteuernachzahlung weitere Zahlungsverpflichtungen ergeben können und wenn ja, welche und in welcher Höhe. 10) An der Meier & Müller ohg mit Sitz in Essen sind die Gesellschafter Meier und Müller mit je 50% beteiligt. Beide Gesellschaft sind unbeschränkt steuerpflichtig. Die Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung für das Jahr 04 wurde am dem zuständigen Finanzamt eingereicht. Gleichzeitigen wurden die ESt-Erklärungen der Gesellschafter für 04 den zuständigen Wohnsitzfinanzämtern eingereicht. Am (Datum Postaufgabe) erging der einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellungsbescheid 04 für die OHG. Am (Datum Postaufgabe) erging der ESt-Bescheid für den Gesellschafter Meier. Am (Datum Postaufgabe) erging der ESt-Bescheid für den Gesellschafter Müller. Alle Bescheide sind jeweils am Tage nach der Aufgabe zur Post den Empfängern zugegangen. Bearbeitungshinweise: a) Wann ist die ESt 04 der beiden Gesellschafter entstanden? b) Wann werden die ESt-Abschlußzahlungen der Gesellschafter Müller und Meier fällig? c) Bestimmen Sie Beginn und Ablauf der Festsetzungsverjährungsfrist für die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung der OHG für ) Der Stpfl. Mustermann beantragt die Stundung der ESt-Abschlußzahlung in Höhe von ,-, die am fällig ist. Die Stundung wird ihm vom Finanzamt ab Fälligkeit bis zum gewährt. Berechnen Sie die Stundungszinsen. 12) Das Finanzamt hat die am fällige Einkommensteuer-Abschlußzahlung in Höhe von ,- in folgender Weise gestundet: a) 5.000,-- bis zum b) 5.000,-- bis zum c) 6.285,-- bis zum StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers Seite

15 Frage: Von welchen Voraussetzungen ist eine solche Stundung laut Gesetz abhängig und welche Zinsen werden dem Steuerpflichtigen belastet? 13) Die Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr 01 geht am (Donnerstag) beim Finanzamt ein. Ein Umsatzsteuerbescheid ergeht nicht, weil das Finanzamt der Einkommensteuererklärung zugestimmt hat. Frage: Wann ist die Abschlußzahlung fällig? 14) Peter Pünktlich (P.P.) erhält seinen wirksamen und fehlerfreien Einkommensteuerbescheid 01. Danach hat P.P. mit Fälligkeit per Einkommensteuer i.h.v ,- nachzuzahlen. P.P zahlt per Überweisung. a) Wann beginnt die Zahlungsschonfrist? b) Wann endet die Zahlungsschonfrist? 15) Kaufmann Kern beantragt Stundung der ESt-Abschlußzahlung in Höhe von 4.080,-, die am fällig ist. Die Stundung wird ihm vom Finanzamt ab Fälligkeit bis zum gewährt. Aufgabe: Ermitteln Sie die Höhe der Stundungszinsen unter Angabe des Berechnungsweges! 16) Die Einkommensteuer-Abschlußzahlung 01 über ,- und ein Verspätungszuschlag über 500,- waren am fällig, wurden von Ihrem Mandanten aber erst am bezahlt. Aufgabe: Ermitteln Sie die Höhe der steuerlichen Nebenleistung unter Angabe des Berechnungsweges! 17) Der Mandant Peter Preiss hatte seine Einkommensteuererklärung 01 erst im Mai 03 innerhalb der gewährten Fristverlängerung beim Finanzamt eingereicht. Die Einkommensteuer für 01 wurde im Bescheid vom mit ,- festgesetzt. Die für 01 festgesetzten Vorauszahlungen in Höhe von ,- hat Preiss in 01 geleistet. Auf die Steuerschuld sind Lohnsteuern in Höhe von 5.400,- und Kapitalertragsteuern in Höhe von 2.400,- anzurechnen. a) Prüfen Sie, ob das Finanzamt steuerliche Nebenleistungen festsetzen wird! b) Berechnen Sie ggfs. die Höhe der steuerlichen Nebenleistung! 18) Der Mandant Heinz TREU hat durch seinen Steuerberater Gerd SCHLAU die Einkommensteuererklärung für das Jahr 01 - nach Fristverlängerung - im März 03 abgegeben. Die voraussichtlichen Nachzahlungen für 01 betragen: Einkommensteuer ,- Kirchensteuer 2.180,- Solidaritätzuschlag 1.332,- a) Mit welcher steuerlichen Nebenleistung hat Heinz TREU zu rechnen? b) Nennen Sie die Rechtsvorschrift. StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers Seite

16 c) Berechnen Sie die Höhe der steuerlichen Nebenleistung, wenn die Nachzahlung am bekanntgegeben wäre. 19) Nach Abschluß einer Betriebsprüfung ist davon auszugehen, daß der Mandant Fred Feuerbach eine Einkommensteuernachzahlung in Höhe von ,00 für den Veranlagungszeitraum 04 leisten muß. Es ist damit zu rechnen, daß der Tag der Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids für 04 etwa in der Mitte des Monats November 08 liegen wird. Berechnen Sie - unter Angabe des Zinslaufs - die von Fred Feuerbach zu entrichtenden Nachforderungszinsen (Prozent und ) bezüglich der Einkommensteuernachforderung in Höhe von ,00. 20) Der Steuerpflichtiger hatte seine ESt-Erklärung für das Kalenderjahr 01 erst am 30. Mai 03, dem letzten Tag der auf Antrag gewährten Fristverlängerung eingereicht. Die Einkommensteuer wurde mit Bescheid vom 31. Oktober 03 auf ,00 festgesetzt. Die für das Kalenderjahr 01 festgesetzte ESt- Vorauszahlung in Höhe von ,00 hat der Steuerpflichtige fristgerecht geleistet. Auf die Einkommensteuerschuld 01 ist Kapitalertragsteuer in Höhe von insgesamt 2.056,00 anzurechnen. Aufgabe a) Prüfen Sie, ob und ggf. in welcher Höhe der Mandant mit steuerlichen Nebenleistungen zu rechnen hat. b) Begründen Sie Ihre Ansicht gegebenenfalls auch unter Angabe des Berechnungsweges. 21) a) Ein Mandant hat die Einkommensteuererklärung 02 verspätet abgeben. Ein Antrag auf Fristverlängerung hatte er nicht gestellt. Mit welcher steuerlichen Nebenleistung hat er zu rechnen? Geben Sie die Rechtsgrundlage an. b) Ein Mandant hat die Einkommensteuerabschlusszahlung 02 verspätet geleistet. Einen Antrag auf Stundung hat er nicht gestellt. Mit welcher steuerlichen Nebenleistung hat er zu rechnen? Geben Sie die Rechtsgrundlage an. StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers Seite

17 22) Der Mandant Bruno Claassen (B.C.) war bisher als Arbeitnehmer bei der Medicom GmbH beschäftigt. Seit Oktober 01 ist er als selbständiger Versicherungsvertreter tätig. B.C. hat am seine Vertretung angemeldet. Für das 4. Quartal 01 sind folgende Steuerzahlungen zu leisten: Einkommensteuer-Vorauszahlung 4.452,00 EUR Gewerbesteuer-Vorauszahlung 384,00 EUR. Mo Di Mi Do Fr Sa So Oktober 01 November 01 Dezember 01 Januar a) Zu welchen Zeitpunkten sind die Einkommensteuer-Vorauszahlung und die Gewerbesteuervorauszahlung für das 4. Quartal 01 fällig? b) B.C. möchte wissen, ob er die fälligen Steuerzahlungen mit Verrechnungsscheck oder per Banküberweisung tätigen soll. Erläutern Sie dem Mandanten die sich aus der jeweiligen Zahlungsweise (Banküberweisung oder Verrechnungscheck) ergebenden Unterschiede bei einer Säumnis bis zu 3 Tagen und nennen Sie die steuerliche Nebenleistung, mit der er bei verspäteter Zahlung zu rechnen hat. 23) Kai Rösner (K.R.) ist selbständiger Kfz-Meister in Münster und zur Zeit in Zahlungsschwierigkeiten. Infolge einer längeren Krankheit konnte er sowohl die Einkommensteuer-Abschlußzahlung 01 in Höhe von ,00, fällig am , und die einbehaltene Lohnsteuer lt. Lohnsteueranmeldung für August 02 in Höhe von 8.888,50 im September 02 nicht bezahlen. K.R. bekommt keine weiteren Kredite bei seiner Bank, da sämtliche Kreditmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Er könnte jedoch dem Finanzamt entsprechende Sicherheiten leisten. a) Prüfen Sie die Aussichten eines Stundungsantrages hinsichtlich der zu zahlenden Einkommensteuer-Abschlußzahlung und der einbehaltenen Lohnsteuer. b) In seinem Stundungsantrag hatte K.R. bezüglich der Einkommensteuer- Abschlußzahlung folgende Teilzahlungen vorgeschlagen: 5.000,00 am , 5.000,00 am und 5.510,00 am Mit welcher steuerlichen Nebenleistung muß K.R. rechnen und ermitteln Sie unter Angabe des Berechnungsweges die Höhe dieser steuerlichen Nebenleistung in. StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers Seite

18 Übungen - Berichtigungsvorschriften 1. Aufgabe Bei der Lohnsteueranmeldung für den Monat Oktober 01 stellt Max Meier fest, dass er mit der Lohnsteueranmeldung für den Monat Juni 01, die er am 10. Juli 01 (Montag) in den Hausbriefkasten des Finanzamtes Oberhausen-Nord geworfen hat, an Lohnsteuer zu viel angemeldet hat. a) Wodurch erfolgte die Festsetzung der Lohnsteuer für Juni 01? b) Kann der Fehler behoben werden? Begründung erforderlich! 2. Aufgabe Karl Klugscheißer hat in der Einkommensteuererklärung 01 versehentlich einen Gewinn aus Gewerbebetrieb in Höhe von angesetzt. Nach dem der Erklärung beigefügten Jahresabschluss handelt es sich jedoch um einen Verlust. Das zuständige Finanzamt berücksichtigte bei der Einkommensteuer-Festsetzung (lt. Bescheid vom ) einen Gewinn von Klugscheißer bemerkte dies erst am Beurteilen Sie den Sachverhalt im Hinblick auf eine von Klugscheißer verlangte Änderung des Einkommensteuerbescheides. 3. Aufgabe Im Rahmen einer Außenprüfung im Oktober 05 stellt der Prüfer fest, dass ein Gewerbetreibender in 01 ein betriebliches Fahrzeug für private Zwecke genutzt hat und dies buchhalterisch bisher nicht erfasst wurde. Der Einkommensteuerbescheid für 01 ist bereits unanfechtbar. Kann der Einkommensteuerbescheid für 01 noch geändert werden, falls der Steuermehrbetrag unter Berücksichtigung dieser Privatnutzung beträgt? (Begründung erforderlich!) 4. Aufgabe Max Meier stellt am fest, dass dem Finanzamt im Bescheid für 05 über Einkommen- und Kirchensteuer vom ein Rechenfehler zu seinen Ungunsten unterlaufen ist. Die Steuerschuld wurde für 05 deshalb um zu hoch festgesetzt. Kann Max Meier mit Aussicht auf Erfolg eine Änderung des Steuerbescheides beantragen? 5. Aufgabe Ein Mandant stellt am fest, dass im endgültigen Einkommensteuer-Bescheid für 01 vom ein Kinderfreibetrag nicht berücksichtigt worden ist, obwohl er StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers Seite

19 dies beantragt hatte und er die Voraussetzungen für die Gewährung des Freibetrages auch nachgewiesen hatte. Gibt es jetzt noch eine Möglichkeit zur Berichtigung des o.a. Bescheides? Begründen Sie Ihre Entscheidung unter Angabe der Rechtsvorschriften! 6. Aufgabe Dr. Frank Baumann, wohnhaft in Troisdorf, ist von Beruf Diplom-Ingenieur und erzielt als Freiberufler Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Für den Veranlagungszeitraum (VZ) 01 hatte Dr. Baumann am 11. November 02 dem zuständigen Finanzamt Siegburg einen Gewinn in Höhe von umgerechnet ,00 erklärt. Dabei hatte er den Betriebseinnahmen in Höhe von ,00 Betriebsausgaben in Höhe von ,00 gegenübergestellt. Das Finanzamt Siegburg hat den ausgewiesenen Gewinn übernommen und der Steuerbescheid vom 29. Januar 03 für den VZ 01 beinhaltet Einkünfte aus selbstständiger Arbeit in Höhe von ,00. Nach Ablauf der Einspruchsfrist fällt Dr. Baumann am 05. Mai 03 auf, dass der Gewinn um ,00 zu hoch ausgewiesen worden ist. Aufgabe Welche Möglichkeit hat Dr. Baumann gegenüber dem Finanzamt, dass der Steuerbescheid zu seinen Gunsten geändert wird, wenn der Steuerbescheid vom 29. Januar 03 gemäß 165 AO im Hinblick auf anhängige Verfassungsbeschwerden bzw. andere gerichtliche Verfahren hinsichtlich der beschränkten Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen im Sinne des 10 Abs. 3 EStG vorläufig ist? Anmerkung: Eine Festsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ist unterblieben. 7. Aufgabe Bernhard Müller (B. M.) aus Bonn hat nach Abgabe der Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 01 im Januar 03 vom Finanzamt Bonn-Innenstadt den Einkommensteuerbescheid 01 (Datum und Poststempel 19. März 03) am 20. März 03 erhalten. Der Einkommensteuerbescheid ist gemäß 164 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen. Am 15. Mai 03 stellte Bernhard Müller fest, dass er vergessen hat, in 01 gezahlte Lebensversicherungsbeiträge in Höhe von 4.800,00 als Sonderausgaben geltend zu machen. Aufgrund der Nichtberücksichtigung dieser Beiträge kommt es zu einer Einkommensteuernachzahlung von 1.300,00, die B. M. auf keinen Fall leisten will, da er mit einer Einkommensteuererstattung rechnet. Aufgabe a) Können die Lebensversicherungsbeiträge noch nachträglich berücksichtigt werden? b) Wann endet spätestens der Vorbehalt der Nachprüfung? c) Prüfen Sie unter Angabe der Rechtsgrundlage, ob B. M. mit steuerlichen Nebenleistungen zu rechnen hat. StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers Seite

20 8. Aufgabe Sachverhalt 1 Aufgabensammlung: Bilanzbuchhalter 1. Ein Steuerbescheid vom ist fehlerhaft. Dies stellen Sie am fest. Laut Bescheid vom sind bis zum ,00 an das Finanzamt zu zahlen. Dieser Betrag ist um 2.000,00 zu hoch. 2. Der o.a. Steuerbescheid enthält den Vermerk, dass er gem. 164 Abs. 1 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen wird. Der Fehler wird am entdeckt. 3. Der o.a. Steuerbescheid enthält den Vermerk, dass er hinsichtlich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gem. 165 Abs. 1 AO vorläufig ist. Der Fehler betrifft die Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Der Fehler wird am entdeckt. Aufgabe Welche Anträge können in den Sachverhalten 1 bis 3 bis zu welchem Termin gestellt werden, damit die zutreffende Steuer festgesetzt wird und Ihr Mandant nur die zutreffende Steuer zahlen muss? Bearbeitungshinweis: Der Fehler ist keine offenbare Unrichtigkeit und keine neue Tatsache im Sinne des 173 AO. Die Vorschriften der 174 und 177 AO sind nicht zu prüfen. Sachverhalt 2 a) Ein Steuerpflichtiger hat die Einkommensteuererklärung 02 verspätet abgeben. Ein Antrag auf Fristverlängerung hatte er nicht gestellt. Mit welcher steuerlichen Nebenleistung hat er zu rechnen? Geben Sie die Rechtsgrundlage an. b) Ein Mandant hat die Einkommensteuerabschlusszahlung 02 verspätet geleistet. Einen Antrag auf Stundung hat er nicht gestellt. Mit welcher steuerlichen Nebenleistung hat er zu rechnen? Geben Sie die Rechtsgrundlage an. 9. Aufgabe Felix Hollbein erhielt am einen geänderten Einkommensteuerbescheid für 05. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wurden gegenüber dem ursprünglichen Einkommensteuerbescheid für 05 vom um ,00 erhöht. Die Einkommensteuererklärung 05 hatte Felix Hollbein am beim zuständigen Finanzamt eingereicht. Felix Hollbein muss nunmehr 3.500,00 nachzahlen. Er bittet Sie zu prüfen, ob das Finanzamt berechtigt war, den ursprünglichen Bescheid, der bereits bestandskräftig ist, zu ändern. Bei der Überprüfung der eingereichten Einkommensteuererklärung 05 ergibt sich folgendes: StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers Seite

21 Die Werbungskosten auf der Rückseite der Anlage V 05 sind zwar zutreffend mit ,00 ermittelt worden, jedoch wurde auf die Vorderseite der Anlage V 05 der Werbungskostenbetrag mit ,00 übertragen. Aufgabe: Prüfen und begründen Sie unter Angabe der Rechtsvorschriften der Abgabenordnung - a) in rechtlicher und b) zeitlicher Hinsicht, ob das Finanzamt den Bescheid vom ändern durfte. 10. Aufgabe Felix Krull reicht Ihnen für die Einkommensteuererklärung 02 einen Bescheid des für ihn zuständigen Versorgungsamtes ein. Der Bescheid datiert vom und stellt einen Grad der Behinderung von 40 fest. Der Bescheid ist gültig vom Aufgabe: Prüfen und begründen Sie unter Angabe der Rechtsvorschrift der Abgabenordnung, ob der endgültige Einkommensteuerbescheid 01 vom des Mandanten Felix Krull noch unter Berücksichtigung eines Behinderten-Pauschbetrages gem. 33 b EStG geändert werden kann. 11. Aufgabe Der Einzelgewerbetreibende Fred Bibu hatte seine ESt- und USt-Erklärung für 01 am beim Finanzamt abgegeben. Das Finanzamt erließ am einen ESt- Bescheid, in dem die Angaben aus der Erklärung übernommen wurden. Eine Nebenbestimmung enthielt der Bescheid nicht. Einen USt-Bescheid erließ das Finanzamt nicht, da die Festsetzung der USt entsprechend der USt-Erklärung erfolgte. Am findet Fred Bibu eine Eingangsrechnung hinter einem Schrank in seinem Betrieb. Wie sich herausstellt, war der Beleg in der Buchführung des Jahres 01 nicht berücksichtigt worden. Unter Berücksichtigung der Rechnung wäre die Vorsteuer bei der USt um 380,- höher und die ESt um 920,- niedriger gewesen. Bearbeitungshinweise: Fred Bibu möchte wissen, ob er a) die Vorsteuer und b) die Betriebsausgaben noch geltend machen kann. Beraten Sie Fred Bibu, und begründen Sie Ihre Auffassung unter Angabe der gesetzlichen Bestimmungen. StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers Seite

22 12. Aufgabe Ein Mandant stellt am fest, dass im Steuerbescheid vom 15. Mai 02 für den Veranlagungszeitraum 01 ein Rechenfehler zu seinen Ungunsten enthalten ist. Die Steuerschuld war deshalb um 1.200,- zu hoch festgesetzt worden. Der Mandant will von Ihnen beraten werden. Nehmen Sie Stellung. 13. Aufgabe Das Finanzamt hat mit Poststempel vom einen Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung gem. 164 AO gegen den Steuerpflichtigen Max Meier erlassen. Am (= Samstag) will Meier ein Rechtsmittel gegen den Steuerbescheid einlegen, da das Finanzamt unzulässigerweise bestimmte Betriebsausgaben nicht anerkannt hatte. Prüfen Sie die Zulässigkeit von Rechtsmitteln gegen den Bescheid unter Fristengesichtspunkten. Soweit Wahlmöglichkeiten des Steuerpflichtigen bestehen, wägen Sie diese gegeneinander ab. StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers Seite

23 Fälle aus alten Klausuren 1. Aufgabe (Frühjahr 1999) An die Maschinenfabrik Maier und Müller OHG ergeht vom zuständigen Finanzamt formund fristgerecht eine Prüfungsanordnung. Danach sollen die Prüfer Scharf und Findig ab dem 5. Oktober 01 mit einer turnusmäßigen Betriebsprüfung bei der OHG beginnen. Der vorgesehene Prüfungstermin kommt der OHG sehr ungelegen, denn die Räume der Buchhaltung befinden sich bis voraussichtlich Ende Oktober 01 im Umbau, mit der Folge, dass die Buchführungsunterlagen solange auf engstem Raum im Keller gestapelt werden müssen. Außerdem ist der Prüfer Scharf im gleichen Verein wie der geschäftsführende Gesellschafter Müller und war bei der letzten Vorstandswahl gegen Müller, nach einem heftig geführten Wahlkampf, nur knapp unterlegen. Nehmen Sie, unter Angabe der Rechtsgrundlagen, zu den nachfolgenden Fragen Stellung: a) Ist im vorliegenden Fall eine Verschiebung der Prüfung möglich? b) Kann der Gesellschafter Müller den Prüfer Scharf ablehnen? c) Dürfen die Prüfer aufgrund der Prüfungsanordnung gegen die OHG auch die steuerlichen Verhältnisse der Gesellschafter mitprüfen? d) Ist nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung noch wirksam eine Selbstanzeige möglich? e) Welche Auswirkung hat eine Außenprüfung auf den Ablauf der Festsetzungsfrist? f) Dürfen die Prüfer Feststellungen anlässlich der OHG-Prüfung, die die steuerlichen Verhältnisse eines Lieferanten betreffen, an das dafür zuständige Finanzamt weiterleiten? g) Dürfen die Prüfer ohne Wissen des geschäftsführenden Gesellschafters Betriebsangehörige um Auskunft ersuchen? 2. Aufgabe (Herbst 1997) Die XY- GmbH & Co. KG (= KG) betreibt einen Möbel-Handel mit Werkstätten. Komplementärin der KG ist die XY-GmbH (= GmbH), deren voll eingezahltes Stammkapital und deren Kapitaleinlage bei der KG ebenfalls beträgt. Die wirtschaftliche Tätigkeit der GmbH beschränkt sich auf die Geschäftsführung der KG. Kommanditisten der KG sind Felix Müller (= FM) und Karl Hartmann (= KH) mit einer Kommanditeinlage von jeweils Diese beiden sind zu je 50% am Stammkapital der XY-GmbH beteiligt Frage: Nennen Sie die für die Feststellung des steuerlichen Gewinns maßgebenden Vorschriften der AO. StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers Seite

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