Gemeinde. Ilsfeld. Landkreis Heilbronn. Gewerbegebiet Ilsfeld Ost Erweiterung 1. Änderung

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1 Anlage 1 Gemeinde Ilsfeld Landkreis Heilbronn Bebauungsplanänderung Gewerbegebiet Ilsfeld Ost Erweiterung 1. Änderung Gemarkung Ilsfeld Begründung gem. 9 Abs. 8 BauGB Entwurf Planstand: KOMMUNALPLANUNG TIEFBAU STÄDTEBAU Dipl.-Ing. (FH) Guido Lysiak Dipl.-Ing. Jürgen Glaser Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Steffen Leiblein B e r a t e n d e I n g e n i e u r e u n d f r e i e r S t a d t p l a n e r Partnerschaftsgesellschaft mbb Eisenbahnstraße Mosbach Fon 06261/ Fax 06261/ info@ifk-mosbach.de

2 INHALT 1. Anlass und Planungsziele Planerfordernis Ziele und Zwecke der Planung 1 2. Verfahren 1 3. Plangebiete Lage und Abgrenzung Bestandssituation Seitheriges Planungsrecht 3 4. Übergeordnete Planungen Vorgaben der Raumordnung Flächennutzungsplan Schutzgebiete 5 5. Einzelhandelsgutachten Gemeinsames Einzelhandelskonzept für den GVV Schozach-Bottwartal Einzelhandelskonzept (Nichtlebensmittelsortimente) GVV Schozach- Bottwartal Ergänzung des Einzelhandelskonzeptes für die Gemeinde Ilsfeld 7 6. Umfang der Planänderung 9 7. Umweltbericht gem. 2a BauGB Inhalt und Ziele des Bebauungsplans Umweltrelevante Ziele und Fachgesetze Bestandsaufnahme Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Planungsaufhebung) Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft / Bilanzierung Zusammenfassung Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Artenschutzrechtliche Zugriffsverbote Angaben zur Planverwirklichung Zeitplan Bodenordnung 12

3 1. Anlass und Planungsziele 1.1 Planerfordernis Im Frühjahr 2017 wurde in Ilsfeld ein neuer großflächiger Kaufland-Markt an der Robert- Mayer-Straße eröffnet. Der Bauzeit und Genehmigung des Marktes vorausgegangen waren die langjährige Planung und Aufstellung eines Bebauungsplanes, der ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel festsetzt. Zwingende Voraussetzung, um den Bebauungsplan in Kraft setzen zu können, war die Unterzeichnung eines raumordnerischen Vertrages zwischen dem Regionalverband Heilbronn-Franken und der Gemeinde Ilsfeld. Die Unterzeichnung des raumordnerischen Vertrages erfolgte in der Gemeinderatssitzung am zusammen mit dem Satzungsbeschluss "Kaufland". In diesem Vertrag hat sich die Gemeinde Ilsfeld verpflichtet, auf Basis von zu erstellenden Einzelhandelskonzepten für die Bereiche Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel in den bestehenden Bebauungsplänen im Bereich von Gewerbegebieten die Einzelhandelsnutzungen flächendeckend bzw. sortimentsbezogen planungsrechtlich auszuschließen. Daher wurde durch die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbh (GMA) im Jahr 2015 ein gemeinsames Einzelhandelskonzept und im Jahr 2016 ein Einzelhandelskonzept zu den Nichtlebensmittelsortimenten für den Gemeindeverwaltungsverband Schozach- Bottwartal erarbeitet. Auf Grundlage der beiden Einzelhandelskonzepte wurde im Jahr 2018 ein ergänzendes Gutachten mit Steuerungsempfehlungen zur Einzelhandelsentwicklung für die Gemeinde Ilsfeld durch die GMA erstellt. Die Einzelhandelskonzepte dienen als Grundlage für die Bebauungsplanänderung und werden somit gemäß 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB berücksichtigt und umgesetzt. 1.2 Ziele und Zwecke der Planung Ziel und Zweck der Planung ist die Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in der Gemeinde Ilsfeld zum Schutz und zur Stärkung des Zentralen Versorgungsbereichs Ortskern Ilsfeld sowie zum Schutz der Grundversorgung der Nachbargemeinden. Ziel ist dabei die Stabilisierung des Ortskerns als attraktiver, zukunftsfähiger und multifunktionaler Ortsmittelpunkt sowie die Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung mit Angeboten des kurzfristigen Bedarfs durch die planungsrechtliche Steuerung des Einzelhandels in den Gewerbegebieten der Gemeinde Ilsfeld. 2. Verfahren Für die insgesamt 17 erforderlichen Bebauungsplanänderungen wurden am die Aufstellungsbeschlüsse gefasst. Die Bebauungsplanänderungen werden im Regelverfahren durchgeführt. Hierzu wurde auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden ein Umweltbericht erstellt. Begründung Entwurf Seite 1

4 3. Plangebiete 3.1 Lage und Abgrenzung Das Plangebiet befindet sich östlich des Ortskerns von Ilsfeld. Maßgebend ist der Geltungsbereich, wie er in den Planzeichnungen der Bebauungspläne gem. 9 Abs. 7 BauGB festgesetzt ist. Abb. 1: Übersichtskarte der Bebauungsplanänderungen (Kartengrundlage: OpenStreetMap) Insgesamt ist die Änderung von 17 Bebauungsplänen erforderlich: 1 = Am Bahnhof 1. Änderung 10 = Bustadt-Süd 1. Änderung 2 = Bahnhof 1. Änderung 11 = Gewerbegebiet Ilsfeld Ost 1. Änderung 3 = Baumwaide 1. Änderung 12 = Gewerbegebiet Ilsfeld Ost Erweiterung 1. Änderung 4 = Baumwaide-Ost 1. Änderung 13 = Hofgärten 1. Änderung 5 = Beilsteiner Straße 1. Änderung 14 = Obere Bustadt 1. Änderung 6 = Beilsteiner Straße Erweiterung 1. Änderung 15 = Schnaidwiesen 1. Änderung und Erweiterung Änderung 7 = Burgweg II 1. Änderung 16 = Schnaidwiesen Änderung 8 = Bustadt-Mitte und Bustadt-Nord 1. Änderung 17 = Unteres Feld 1. Änderung 9 = Bustadt-Ost 2. Änderung 3.2 Bestandssituation Die Gewerbegebiete sind zum überwiegenden Teil bebaut. Es bestehen lediglich in den Bebauungsplänen im Bereich Bustadt noch freie gewerbliche Bauplätze. Es wurden alle bestehenden gewerblichen Bebauungspläne auf deren Festsetzungen hin überprüft. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass lediglich in den Bebauungsplänen Obere Bustadt, Bustadt Mitte und Bustadt Nord und Bustadt-Ost bereits jetzt Einzelhandelshandelsausschlüsse in den der textlichen Festsetzungen enthalten sind. Begründung Entwurf Seite 2

5 Im Bebauungsplan Obere Bustadt ist gem. 1 Abs. 5 und 9 BauNVO der zentren- und nahversorgungsrelevante Einzelhandel nicht zulässig. Im Bebauungsplan Bustadt Mitte und Bustadt Nord sind gem. 1 Abs. 5 und 9 BauNVO innenstadtrelevante Einzelhandelsnutzungen wie Lebensmittel, Drogeriewaren, Bekleidung, Schuhe u.a. Güter des kurzfristigen täglichen Bedarfs nicht zulässig. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Werksverkauf durch Handwerkbetriebe und produzierenden Betriebe. Im Bebauungsplan Bustadt-Ost sind lediglich Discountmärkte nicht zulässig. Diese Regelung wird im Rahmen der Bebauungsplanänderung konkretisiert. Für die beiden Bebauungspläne Obere Bustadt und Bustadt Mitte und Bustadt Nord besteht kein akuter Handlungsbedarf, da der festgesetzte Einzelhandelsausschluss den Empfehlungen der beiden Einzelhandelskonzepte (vgl. Kap. 5) entspricht. Die vorhandenen Festsetzungen werden allerdings um die anzuwendende Sortimentsliste für die Gemeinde Ilsfeld erweitert. 3.3 Seitheriges Planungsrecht Für die Plangebiete liegen folgende Bebauungspläne vor: Am Bahnhof (Rechtskraft: ) Bahnhof (Rechtskraft: ) Baumwaide (Rechtskraft: ) Baumwaide-Ost (Rechtskraft: ) Beilsteiner Straße (Rechtskraft: ) Beilsteiner Straße Erweiterung (Rechtskraft: ) Burgweg II (Rechtskraft: ) Bustadt-Mitte und Bustadt-Nord (Rechtskraft: ) Bustadt-Ost (Rechtskraft: ) Bustadt-Süd (Rechtskraft: ) Gewerbegebiet Ilsfeld Ost (Rechtskraft: ) Gewerbegebiet Ilsfeld Ost Erweiterung (Rechtskraft: ) Hofgärten (Rechtskraft: ) Obere Bustadt (Rechtskraft: ) Schnaidwiesen 1. Änderung und Erweiterung (Rechtskraft: ) Schnaidwiesen (Rechtskraft: ) Unteres Feld (Rechtskraft: ) 4. Übergeordnete Planungen 4.1 Vorgaben der Raumordnung Bei der Planung sind die folgenden raumordnerischen Vorgaben zu beachten: Begründung Entwurf Seite 3

6 Landesentwicklungsplan 2002 Die Gemeinde Ilsfeld gehört zur Randzone des Verdichtungsraums und ist dem Mittelbereich Heilbronn zugeordnet. Für die Randzone des Verdichtungsraums enthält der Landesentwicklungsplan unter anderem folgende Ziele (Z) und Grundsätze (G): Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überörtliche Straßennetz konzentriert werden. (Z) Die zentralen Orte sind als Versorgungs- und Arbeitsplatzzentren zu stärken und durch Bereitstellung qualifizierter Infrastruktur- und Flächenangebote auch als Standort zur Wahrnehmung von Entlastungsfunktionen für Verdichtungsräume zu entwickeln. (G) Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 Ilsfeld ist der Randzone des Verdichtungsraums Heilbronn zugeordnet. Die Gemeinde wird von der regionalen Entwicklungsachse Heilbronn-Ilsfeld/Beilstein durchzogen. Ilsfeld und Beilstein sind als gemeinsames Unterzentrum ausgewiesen und erfüllen die qualifizierte Grundversorgung für ihren Verflechtungsbereich. Die Plangebiete sind im Regionalplan als Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe dargestellt. Gemäß Plansatz (Ziel) wird über die Eigenentwicklung der Gemeinde hinaus zur Erhaltung der längerfristigen Tragfähigkeit der regionalen Siedlungsstruktur das Gewerbegebiet Ilsfeld-Kernort Nordost als Schwerpunkt für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen festgelegt. Die Fläche ist in der Raumnutzungskarte gebietsscharf als Vorranggebiet zur Konzentration einer verstärkten Gewerbeentwicklung dargestellt. Gemäß Plansatz (Ziel) sollen regionalbedeutsame Einzelhandelsprojekte mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten in den ausgewiesenen Ergänzungsstandorten angesiedelt werden, falls diese nicht in der Innenstadt nach Plansatz angesiedelt werden können. Das Gewerbegebiet Ilsfeld-Ost ist in der Raumnutzungskarte teilweise als Vorbehaltsgebiet festgelegt. Gemäß Plansatz (Ziel) sind regionalbedeutsame Einzelhandelsprojekte innerhalb der zentralen Orte in den abgegrenzten Innenstädten anzusiedeln. Der Ortskern von Ilsfeld ist in der Raumnutzungskarte als Vorranggebiet festgelegt. Die Planung dient der Steuerung des Einzelhandels und wird auf Grundlagen eines raumordnerischen Vertrages zwischen der Gemeinde Ilsfeld und dem Regionalverband durchgeführt. Sie entspricht daher den genannten raumordnerischen Zielen und Grundsätzen. Die städtebauliche Verträglichkeit kann durch die Bebauungsplanänderungen gesichert werden, entgegenstehende raumordnerische Belange sind nicht erkennbar. Begründung Entwurf Seite 4

7 Plangebiet Abb. 2 Auszug aus der Raumnutzungskarte des Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 (Quelle: Regionalverband Heilbronn-Franken) 4.2 Flächennutzungsplan Die Plangebiete sind in der rechtskräftigen 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Schozach-Bottwartal als gewerbliche Bauflächen dargestellt. 4.3 Schutzgebiete Da durch die Planänderungen lediglich Einschränkungen bezüglich der Nutzungsart in Form von Einzelhandelsausschlüssen vorgenommen werden, werden keine Schutzgebiete beeinträchtigt. 5. Einzelhandelsgutachten 5.1 Gemeinsames Einzelhandelskonzept für den GVV Schozach-Bottwartal Im Jahr 2015 wurde für den GVV Schozach-Bottwartal ein gemeinsames Einzelhandelskonzept durch die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbh (GMA) erstellt. Die Verbandsversammlung hat diesem am zugestimmt. Zusammenfassend können folgende Punkte genannt werden: Die besondere Rolle von Ilsfeld als zentraler Einzelhandelsstandort und den daraus resultierenden Sondereffekten innerhalb des GVV-Gebietes ist angemessen zu berücksichtigen. So spielt Kaufland neben seiner Versorgungsfunktion für alle Mitgliedskommunen des GVV aufgrund seiner Lage ebenfalls eine Rolle für Kunden von außerhalb des GVV-Gebietes. Zur Sicherung und Modernisierung des Anbieters befindet sich aktuell eine Verkaufsflächenerweiterung in der Realisierung, welche den Markt Begründung Entwurf Seite 5

8 zukunftsfähig aufstellen soll. Aufgrund der bereits heute überdurchschnittlichen Verkaufsflächenausstattung und der bestehenden Versorgungsstrukturen ist in Ilsfeld kein weiterer Ausbau der dezentralen Versorgungslagen zu empfehlen. Dies wird ebenfalls durch den vorhandenen raumordnerischen Vertrag zwischen der Gemeinde Ilsfeld und dem Regionalverband Heilbronn-Franken ausgeschlossen. Unter städtebaulichen Aspekten und zur Sicherstellung einer wohnortnahen Nahversorgung ist bei den aktuellen Planungen und ggf. auch bei zukünftigen Vorhaben zu unterscheiden zwischen integrierten (Ortsmitte) und nicht integrierten Lagen (Ortsrand, Gewerbegebiete). Weitere nicht integrierte Standortüberlegungen kommen in allen vier beteiligten Kommunen nicht mehr in Frage. Folgende Empfehlung wird im Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Ilsfeld gegeben: In Ilsfeld befindet sich derzeit die Verkaufsflächenerweiterung von Kaufland in der Realisierung. Weitere Entwicklungen in dezentraler Gewerbegebietslage am Standort oder im Standortumfeld von Kaufland, aber auch am Standort von Netto in Auenstein sind derzeit nicht zu empfehlen und werden zudem durch den bestehenden raumordnerischen Vertrag des Regionalverbandes mit der Gemeinde Ilsfeld ausgeschlossen. In Ilsfeld sollte ein Hauptaugenmerk vielmehr auf einer Stabilisierung und Attraktivierung der Strukturen im Ortskern gelegt werden. Eine weitere Stärkung der Gewerbegebietslagen an der Autobahn i.s. ist nicht zu empfehlen. In diesem Zuge sollte das Sortiment Lebensmittel gemäß den Empfehlungen des Einzelhandelskonzeptes in den Gewerbegebieten der Gemeinde Ilsfeld bauleitplanerisch ausgeschlossen werden. Die Modernisierung des Kaufland-Marktes wurde mittlerweile realisiert. Mit der Änderung der Bebauungspläne zu den bestehenden Gewerbegebieten soll nun der nächste Schritt gemäß dem raumordnerischen Vertrag mit dem Regionalverband Heilbronn- Franken und der Empfehlung des Einzelhandelskonzeptes vollzogen werden. 5.2 Einzelhandelskonzept (Nichtlebensmittelsortimente) GVV Schozach-Bottwartal Im Jahr 2016 wurde für den GVV Schozach-Bottwartal ein Einzelhandelskonzept zu den Nichtlebensmittelsortimenten durch die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbh (GMA) erstellt. Die Verbandsversammlung des GVV Schozach-Bottwartal wird am über dieses abstimmen. Zusammenfassend können für die Gemeinde Ilsfeld folgende Punkte aus dem Einzelhandelsgutachten genannt werden: In der Gemeinde Ilsfeld sind im Nichtlebensmittelbreich insgesamt 30 Einzelhandelsbetriebe auf einer Verkaufsfläche von ca m² vorzufinden. Diese erzielen eine jährliche Umsatzleistung von ca. 45,9 Mio.. Die Einzelhandelsstrukturen in Ilsfeld werden zum einen vom Hauptgeschäftsbereich in der Ortsmitte von Ilsfeld geprägt. Hier besteht ein überwiegend kleinteiliger Geschäftsbesatz. Zum anderen ist noch der Handelsschwerpunkt im Gewerbegebiet Ilsfeld-Süd (direkt an der Autobahnanschlussstelle) zu nennen, wo neben den Lebensmittelmärkten Kaufland und Lidl noch weitere Geschäfte ansässig sind. Im Ortsteil Auenstein bestehen hauptsächlich Lebensmittelhandwerksbetriebe sowie ein Netto-Discounter im Gewerbegebiet an der Straße nach Beilstein. Begründung Entwurf Seite 6

9 In der Gemeinde Ilsfeld ist nahezu in allen Branchensegmenten ein entsprechendes Angebot vorhanden. Lücken im Einzelhandelsbesatz sind nahezu keine vorhanden. Am ehesten bestehen in der Gemeinde Ilsfeld auch aufgrund der besonderen Standortlage und des heute vorhandenen Einzelhandelsbesatzes noch Möglichkeiten zur Bindung interkommunaler Potenziale. Auch vor dem Hintergrund der schwierigen Standortrahmenbedingungen in den anderen Mitgliedskommunen wäre für die Gemeinde Ilsfeld als Unterzentrum eine Stärkung des Standortes durch die Realisierung insbesondere größerer Einzelhandelsbetriebe denkbar, um die verbleibenden interkommunalen Potenziale im GVV-Gebiet zu binden. Die Stadt Beilstein (als gemeinsames Unterzentrum) kann hier aufgrund der begrenzten Fläche und des aktuellen überwiegend kleinteiligen Einzelhandelsbesatzes keine realistischen Ansiedlungsmöglichkeiten für größere Einzelhandelsbetriebe im Nichtlebensmittelbereich bieten. Für einige insbesondere größere Einzelhandelsbetriebe bzw. Betriebsformen sind die an den jeweiligen Einzelhandelsstandorten lokal vorhandenen Einwohner- bzw. Kaufkraftpotenziale jedoch nicht ausreichend, um die notwendige Einwohnerzahl und damit Potenziale in einem Einzugsgebiet in ausreichender Form bedienen zu können. Vor diesem Hintergrund wurde neben den lokalen Entwicklungsmöglichkeiten ebenso in interkommunaler Hinsicht das vorhandene Entwicklungspotenzial v.a. für größere Einzelhandelsbetriebe ermittelt. Für die Kommunen des GVV-Gebietes werden folgende Entwicklungsmöglichkeiten im Einzelhandelskonzept (Nichtlebensmittelsortimente) genannt: Modernisierung bzw. Erweiterung bestehender großflächiger Anbieter zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit Drogeriemarkt in Untergruppenbach Mittelflächiger Elektrofachmarkt Mittelflächiger Bau- und Handwerkermarkt Autozubehör-Fachmarkt Modernisierung des bestehenden Joker Fabrikverkauf Gemäß dem Einzelhandelskonzept ist eine Ansiedlung der genannten größeren Einzelhandelsbetriebe bis auf einen Drogeriemarkt in Untergruppenbach ausschließlich nur im Unterzentrum Ilsfeld realistisch. Im Einzelhandelskonzept werden hierzu folgende drei Standortbereiche für die Ansiedlung genannt: Ergänzungsstandort gemäß Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 Gewerbegebiet Bustadt Areal nordwestlich der L 1100 und der Abzweigung in das Gewerbegebiet Bustadt 5.3 Ergänzung des Einzelhandelskonzeptes für die Gemeinde Ilsfeld Durch die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbh (GMA) wurde im Jahr 2018 eine Ergänzung des Einzelhandelskonzeptes für die Gemeinde Ilsfeld erstellt. In diesem werden Steuerungsempfehlungen zur Einzelhandelsentwicklung und zur damit verbundenen Anpassung von Bebauungsplänen gemacht. Begründung Entwurf Seite 7

10 Neben der Definition einer Sortimentsliste für die Gemeinde Ilsfeld (vgl. Abb. 3) wurde sowohl der zentrale Versorgungsbereich Ortskern Ilsfeld als auch ein Ergänzungsstandort für großflächigen, nicht zentrenrelevanten Einzelhandel festgelegt. Abb. 3: Sortimentsliste für die Gemeine Ilsfeld (Quelle: GMA 2018) Die aufgeführten Bebauungspläne werden entsprechend der Steuerungsempfehlung bzgl. des Ausschlusses und der Zulässigkeit von Einzelhandel geändert. Begründung Entwurf Seite 8

11 6. Umfang der Planänderung Die zeichnerischen Festsetzungen der Bebauungspläne werden nicht geändert. Es wird lediglich eine Konkretisierung der jeweiligen textlichen Festsetzungen bzgl. der Art der baulichen Nutzung vorgenommen. Grundlage für die Konkretisierung bzw. Ergänzung der zulässigen Nutzungen sind die beiden Einzelhandelskonzepte des GVV Schozach- Bottwartal und die Ergänzung des Einzelhandelskonzeptes für die Gemeinde Ilsfeld von der GMA. Die Anpassung bzw. Ergänzung der textlichen Festsetzungen bzgl. der zulässigen Einzelhandelsnutzungen ist zur Steuerung des Einzelhandels erforderlich. Entsprechend dem Ergebnis der Ergänzung des Einzelhandelskonzeptes für die Gemeinde Ilsfeld ist für alle Bebauungspläne die BauNVO aus dem Jahr 1990 anzuwenden. Der Bebauungsplan Gewerbegebiet Ilsfeld Ost Erweiterung wird wie folgt geändert: Im Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung wird der zentren- und nahversorgungsrelevante Einzelhandel gemäß der Sortimentsliste aus dem planerischen Einzelhandelskonzept der Gemeinde Ilsfeld ausgeschlossen, um den zentralen Versorgungsbereich zu schützen und zu stärken. Für bestehende Einzelhandelsbetriebe wird eine Ausnahmeregelung aufgenommen, um deren Entwicklungsmöglichkeit zur Standortsicherung gewährleisten zu können. Demnach werden Modernisierungsmaßnahmen sowie eine geringfügige Verkaufsflächenerweiterung von bestehenden Einzelhandelsbetrieben ausnahmsweise zugelassen. Die Sortimentsliste ergibt sich aus der Ergänzung des Einzelhandelskonzeptes für die Gemeinde Ilsfeld vom Umweltbericht gem. 2a BauGB 7.1 Inhalt und Ziele des Bebauungsplans Der am in Kraft getretene Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ilsfeld Ost Erweiterung" soll zur Umsetzung übergeordneter raumordnerischer Ziele geändert werden. Auf Grundlage der erstellten Einzelhandelskonzepte werden bestimmte Einzelhandelsnutzungen ausgeschlossen. Das bisher zulässige Maß der baulichen Nutzung wird nicht geändert. Ziel und Zweck der Planung ist die Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in der Gemeinde Ilsfeld zum Schutz und zur Stärkung des Zentralen Versorgungsbereichs Ortskern Ilsfeld sowie zum Schutz der Grundversorgung der Nachbargemeinden. 7.2 Umweltrelevante Ziele und Fachgesetze Das Bundesnaturschutzgesetz bestimmt Ziele zum Schutz, zur Pflege, zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Eingriffe in Natur und Landschaft sind zu vermeiden und wenn nicht vermeidbar durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren (Eingriffsregelung). (siehe Kap. 7.5) Das Bundesnaturschutzgesetz ( 30) und das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg ( 33) schützen bestimmte Lebensräume und Elemente der Landschaft. (siehe Kap. 7.3 Schutzgut Tiere- und Pflanzen) Begründung Entwurf Seite 9

12 Erhaltungsziele und Schutzzwecke der Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung und der europäischen Vogelschutzgebiete: Es befinden sich keine FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete in der näheren Umgebung. Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Das Wasserhaushaltsgesetz enthält Grundsätze zur Sicherung und Bewirtschaftung der Oberflächengewässer und des Grundwassers, sowie zum Hochwasserschutz. (siehe Kap. 7.3 Schutzgut Oberflächen- und Grundwasser) Das Bundesbodenschutzgesetz und das Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz bezwecken die nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens. (siehe Kap. 7.3 Schutzgut Boden) Mit Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes wurden verschiedene Änderungen des Baugesetzbuches vorgenommen. Der 1 Abs. 5 Satz 2 des BauGB wurde neu gefasst und damit die Ziele und Grundsätze der Bauleitplanung erweitert. In 1a Abs. 5 wurde eine Klimaschutzklausel eingeführt. (siehe Kap. 7.3 Schutzgut Klima und Luft) 7.3 Bestandsaufnahme Schutzgut Mensch Durch die Bebauungsplanänderung findet kein zusätzlicher Eingriff in das Schutzgut bzw. keine Verschlechterung der Immissionssituation statt. Durch die Steuerung des Einzelhandels sollen der zentrale Versorgungsbereich geschützt und gestärkt werden. Dadurch wird eine verbrauchernahe Versorgung gefördert. Schutzgut Boden Der Planbereich ist bereits zum größten Teil überbaut. Durch die Bebauungsplanänderung wird das Maß der baulichen Nutzung nicht geändert. Neben den bereits zulässigen Eingriffen werden keine weiteren Eingriffe durch die Bebauungsplanänderung generiert. Für das Schutzgut ergibt sich kein Kompensationsbedarf. Schutzgut Oberflächen- und Grundwasser Durch die Bebauungsplanänderung findet kein Eingriff in das Schutzgut Oberflächenund Grundwasser statt. Neben den bereits zulässigen Eingriffen werden keine weiteren Eingriffe durch die Bebauungsplanänderung generiert. Für das Schutzgut ergibt sich kein Kompensationsbedarf. Schutzgut Klima und Luft Durch die Bebauungsplanänderung wird die bisher zulässige Bebaubarkeit und der damit verbundene zulässige Versiegelungsgrad nicht erhöht. Es sind somit im Bereich der Bebauungsplanänderung keine Veränderungen des Schutzgutes Klima und Luft zu erwarten. Für das Schutzgut ergibt sich kein Kompensationsbedarf. Schutzgut Tiere und Pflanzen Auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes sind Tiere und Pflanzen als Bestandteile des Naturhaushaltes in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt Begründung Entwurf Seite 10

13 zu schützen. Ihre Lebensräume sowie sonstige Lebensbedingungen sind zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und wiederherzustellen. Im Plangebiet und seiner Umgebung gelten keine Erhaltungsziele und Schutzzwecke der Gebiete mit gemeinschaftlicher Bedeutung oder der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes. Durch die Bebauungsplanänderung ist nicht von einem Eingriff in das Schutzgut Tiere und Pflanzen auszugehen. Für das Schutzgut ergibt sich kein Kompensationsbedarf. Schutzgut Landschaftsbild Der Bereich der Bebauungsplanänderung ist bereits überwiegend bebaut. Durch die Bebauungsplanänderung wird das Maß der baulichen Nutzung nicht geändert. Die bereits zulässige Bebaubarkeit des Gebietes wird nicht zusätzlich erhöht. Somit ergeben sich durch die Bebauungsplanänderung keine weiteren Eingriffe. Der heutige Charakter des Landschaftsbilds mit der gewerblichen Bebauung bleibt unverändert. Schutzgut Kultur- und Sachgüter Durch die Bebauungsplanänderung werden für das Plangebiet keine Beeinträchtigungen von Kultur- und Sachgütern entstehen. 7.4 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Planungsaufhebung) Bei Nichtdurchführung der Planung besteht für das Plangebiet weiterhin Baurecht nach den Festsetzungen des Bebauungsplans Gewerbegebiet Ilsfeld Ost Erweiterung, sodass bei Nichtdurchführung der Planungsänderung keine günstigere Eingriffsprognose gestellt werden kann. 7.5 Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft / Bilanzierung Durch die Bebauungsplanänderung findet im planungsrechtlichen Sinne kein zusätzlicher Eingriff in Natur und Landschaft statt. Auch in Bezug auf die Bestandsituation sind durch die Bebauungsplanänderung keine zusätzlichen Eingriffe oder Beeinträchtigungen zu erwarten. Eine Ausgleichsbilanzierung wird daher nicht für erforderlich erachtet. 7.6 Zusammenfassung Im Vergleich zwischen bisherigem und neuem Planungsrecht ergibt sich durch die Planänderung keine Eingriffswirkung, da lediglich eine Nutzungseinschränkung bzgl. der Einzelhandelsnutzung erfolgt. Auch in Bezug auf die Bestandsituation sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten, die einen Ausgleich erforderlich machen. 8. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Das Gebiet der Planänderung ist zum überwiegenden Teil bereits bebaut. Das bisher zulässige Maß der baulichen Nutzung wird nicht geändert. Ausgehend von den bereits durch den Bebauungsplan Gewerbegebiet Ilsfeld Ost Erweiterung zulässigen Eingriffe ergeben sich durch die Bebauungsplanänderung mit der getroffenen Nutzungseinschränkung somit keine Eingriffe in die Schutzgüter. Begründung Entwurf Seite 11

14 Das Erfordernis für einen naturschutzfachlichen Ausgleich im vorliegenden Aufhebungsverfahren ist somit nicht gegeben. 9. Artenschutzrechtliche Zugriffsverbote Da die Planänderungen lediglich Einschränkungen bezüglich der Nutzungsarten in Form von Einzelhandelsausschlüssen umfassen, wird auf eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung verzichtet. 10. Angaben zur Planverwirklichung 10.1 Zeitplan Die Bebauungsplanverfahren sollen bis Mitte 2019 abgeschlossen werden Bodenordnung Bodenordnende Maßnahmen sind nicht erforderlich. Aufgestellt: Ilsfeld, den DIE GEMEINDE : DER PLANFERTIGER : IFK - INGENIEURE Partnerschaftsgesellschaft mbb LEIBLEIN LYSIAK GLASER EISENBAHNSTRASSE MOSBACH info@ifk-mosbach.de Begründung Entwurf Seite 12

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