Stadt Schwalmstadt. Parkraumkonzept. Abschlussbericht, Stand Dezember LK Argus Kassel GmbH.

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1 Stadt Schwalmstadt Abschlussbericht, Stand LK Argus Kassel GmbH

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3 Stadt Schwalmstadt Abschlussbericht, Auftraggeber Stadt Schwalmstadt Marktplatz Schwalmstadt Auftragnehmer LK Argus Kassel GmbH Ludwig-Erhard-Straße 8 D Kassel Tel Fax kassel@lk-argus.de Bearbeiter Dipl.-Ing. Michael Volpert M. Sc. Kilian Blum Kassel, 20.

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5 Inhalt 1 2 Aufgabenstellung 1 Untersuchungsgebiete Treysa: Untersuchungsgebiet Ziegenhain: Untersuchungsgebiet 3 Bestandsaufnahme des ruhenden Verkehrs Parkraumbestand Treysa: Parkraumbestand Ziegenhain: Parkraumbestand Parkraumbelegung Treysa: Parkraumbelegung Ziegenhain: Parkraumbelegung Bereiche mit Hoher Auslastung Treysa: Bereiche mit hoher Auslastung Ziegenhain: Bereiche mit hoher Auslastung Parkdauer und Nutzergruppen Treysa: Parkdauer Treysa: Nutzergruppen Ziegenhain: Parkdauer Ziegenhain: Nutzergruppen Bestandsbewertung Treysa: Bestandsbewertung Ziegenhain: Bestandsbewertung Konflikte und Probleme aus Sicht des Arbeitskreises und der Bewohner Ziegenhain: Konflikte und Probleme aus Sicht des Arbeitskreises und der Bewohner 30

6 4 Handlungsempfehlungen und Einzelmaßnahmen Treysa: Ziele und Maßnahmen für ein Treysa: Ziele Treysa: Maßnahmen Treysa: Begleitende Maßnahmen Treysa: Sonstiges Untersuchungsgebiet Treysa Zusammenfassung Ziegenhain: Ziele und Maßnahmen für ein Ziegenhain: Ziele der Konzeption Ziegenhain: Maßnahmen Ziegenhain: Begleitende Maßnahmen Ziegenhain Zusammenfassung 49 Zusammenfassung 50 Anhang 51 Tabellenverzeichnis 51 Abbildungsverzeichnis 51 Kartenverzeichnis 52 4

7 1 Aufgabenstellung Die Stadt Schwalmstadt hat in den vergangenen Jahren durch die Eröffnung des Einkaufzentrums Schwalmgalerie und die Neu- bzw. Umgestaltung von Straßen einige umfangreiche städtebauliche Veränderungen in ihren Kernbereichen in Treysa und Ziegenhain vorgenommen. Durch diese Veränderungen ergibt sich eine neue Parkraumsituation. Um diesen Veränderungen gerecht zu werden, hat die Stadt Schwalmstadt das Planungsbüro LK Argus mit einer Untersuchung der aktuellen Parkraumsituation beauftragt. Ziel der Untersuchung ist es, die derzeitige Parkraumsituation darzustellen und zu bewerten, um darauf aufbauend Handlungsempfehlungen und Maßnahmen zur zukünftigen Organisation des Parkraums zu formulieren. Aus Sicht der Stadt Schwalmstadt hat das folgende Ziele 1 : 1. (Neu)Ordnung des ruhenden Kfz-Verkehrs im Ortskern von Treysa und Ziegenhain 2. Die politischen Gremien sollen eine zusammenhängende Bewertung des vorhandenen Parkraums erhalten. Dabei sollen auch konkrete Handlungsempfehlungen und Kosten sowie Fördermöglichkeiten aufgezeigt werden. 3. Die Verwaltung soll für konkrete Problembereiche Hinweise erhalten Als Grundlage des es wurde eine umfangreiche Bestandsaufnahme zum aktuellen Parkraumangebot in den Untersuchungsbereichen in Treysa und Ziegenhain durchgeführt. Auf dieser Grundlage erfolgte eine Erhebung zu Auslastung und Parkdauer innerhalb des bestehenden Parkraumangebotes. Auf Grundlage der oben beschriebenen Analyse erfolgte die Erarbeitung einer Konfliktanalyse. Diese bildet die Basis zur Formulierung von Handlungsempfehlungen und Einzelmaßnahmen und zur Erarbeitung von begleitenden Maßnahmen. Abstimmungs- und Beteiligungsprozess Die Erarbeitung des es wurde durch einen Abstimmungs- und Beteiligungsprozess mit Verwaltung, Politik, Bürgern und weiteren Interessensgruppen begleitet: 1 Angebotsaufforderung der Stadt Schwalmstadt vom 12. September

8 Arbeitskreis ion Der Arbeitskreis setzte sich aus Vertretern der Verwaltung (Bürgermeister, Ordnungsamt, Bauamt), den Ortsvorstehern (Treysa, Ziegenhain) sowie Vertretern der Gewerbetreibenden zusammen. Im Rahmen des Arbeitskreises wurden die Ergebnisse der Bestandsaufnahme- und Analyse, mögliche Handlungsfelder und Ziele, sowie vorgeschlagene Maßnahmen vorgestellt und diskutiert. Die diskutierten Inhalte waren die Grundalge für die Vorstellung in darauf folgenden Ortsbeiratssitzungen. Ortsbeiratssitzungen In zwei Ortsbeiratssitzungen wurden interessierte über das Projekt und die aktuellen Planungen informiert. Ziel der Termine war es, frühzeitig Erkenntnisse und Vorschläge abzustimmen und die Einschätzung der verschiedenen Interessensgruppen (Bewohner, Geschäftsleute, Kunden) in die Konzeptbearbeitung miteinzubeziehen 2

9 2 Untersuchungsgebiete Von der Stadt Schwalmstadt wurden zwei Untersuchungsgebiete festgelegt. Sie befinden sich in den beiden zentralen Stadtteilen Treysa und Ziegenhain. 2.1 Treysa: Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet Treysa umfasst im Wesentlichen die historische Altstadt Treysa. Der Ortsteil ist unter anderem Sitz der Stadtverwaltung. Mit dem Bahnhof sowie weiteren Einrichtungen im Bereich Verwaltung, Bildung, Medizin, Kultur und Sport übernimmt der Ort zentrale Funktionen innerhalb der Stadt. Am süd-westlichen Altstadtrand gibt es mit der 2016 eröffneten Schwalmgalerie ein qm großes Einkaufszentrum. Innerhalb der Altstadt finden sich zum Großteil kleinteilige Fachwerkgebäude, diese werden vorwiegend als Wohnstandorte genutzt. In der Bahnhofstraße, der Wagnergasse und im Umfeld des Marktplatzes finden sich in den Erdgeschossen Gewerbe (Einzelhandel), Gastronomie und Dienstleistungen (Büros). Im Umfeld des Marktplatzes finden sich zudem mehrere Verwaltungseinrichtungen (Stadtverwaltung, Jobcenter). Das Untersuchungsgebiet Treysa wird im Nord-Westen durch den Walkmühlenweg und die Wierastraße begrenzt. Im Süden wird das Gebiet durch Bahngleise, Ascheröder Straße, Wasenburger Straße und den Steinkaufsweg begrenzt. Im Norden wird das Gebiet durch Grünflächen und die Schwalm abgeschlossen. Karte 1: Untersuchungsgebiet Treysa 2.2 Ziegenhain: Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet Ziegenhain umfasst die historische Festungsanlage Ziegenhain und das erweiterte Zentrum des Ortes. Als ehemalige Kreisstadt verfügt der Ort mit der Kulturhalle, einem Freibad, einem Klinikstandort, Schulstandorten und verschiedenen Einzelhandelsstandorten über weitere zentrale Funktionen. Vor allem entlang der Ortsdurchfahrt (Landgraf-Philipp-Straße, Wiederholdstraße) finden sich in den Erdgeschossen Einzelhandels- und Gewerbenutzungen und Gastronomie. Zudem gibt es im Bereich Badeweg im Südosten des Untersuchungsgebietes mit einem Einkaufszentrum einen zentralen Versorgungsbereich. Im Bereich der historischen Festungsanlage befindet sich der zentrale Paradeplatz, in diesem Bereich handelt es sich zumeist um historische Gebäudestrukturen mit engen Gassen. Am Paradeplatz befindet sich zudem die Justizvoll- 3

10 zugsanstalt. Im sonstigen Untersuchungsgebiete handelt es sich vorwiegend um Wohnnutzungen. Im Westen wird das Gebiet durch den Festungsgraben und die Festungsstraße begrenzt. Nach Süden umfasst es den Steinweg, die Parkplätze an der Ernst- Ihle-Straße und die Wiederholdstraße bis zum Grenzebach. Im Norden umfasst es die Straße am Weichhaus sowie die Hessenallee und den Eichendorfweg bis zum Festungsgraben. Karte 2: Untersuchungsgebiet Ziegenhain 4

11 3 Bestandsaufnahme des ruhenden Verkehrs 3.1 Parkraumbestand Als Grundlage der Untersuchung erfolgte zunächst eine Bestandserhebung des vorhandenen Parkplatzangebotes. Im Zuge der Erhebung wurden Lage, Anzahl und Organisation des Parkraumbestandes dokumentiert. Die Kartierung der Parkraumorganisation umfasst dabei: die Zuordnung: öffentlich oder privat Parkplatztyp: Sammelparkplatz Parkplatztyp: im Straßenraum: - freies Parken (auf der Fahrbahn- im Rahmen der StVO) - gekennzeichnete Flächen die Bewirtschaftungs- und Nutzungsregelungen: - Form der Bewirtschaftung (Frei oder beschränkte Parkdauer) - zulässige Parkdauer und Parkform - Sonderregelungen für Bewohner, Lieferanten, Kunden, Menschen mit Behinderung Im Rahmen der Erhebung wurden alle öffentlichen Parkplätze sowie öffentlich zugängliche, private Stellplätze erfasst. Die Bestandserhebung für beide Untersuchungsgebiete erfolgte im Februar Das Parken ist in beiden Untersuchungsbereichen kostenlos möglich. Die genaue Aufteilung und Anzahl der Parkplätze ist im Folgenden für beide Untersuchungsgebiete genauer dargestellt. Grundsätzlich wurden folgende Bewirtschaftungsformen erfasst: freies Parken auf gekennzeichneten Parkplätzen im Straßenraum freies Parken auf der Fahrbahn Parken mit Parkscheibe (mit zeitlicher Beschränkung auf ½, 1 oder 2 Stunden) öffentliches Sammelparken (unbegrenzt) privates Sammelparken: (öffentlich zugänglich auf privaten Grund) 5

12 Die Ermittlung der Stellplatzanzahl erfolgte in den Abschnitten ohne markierte Abstellplätze rechnerisch über die gemessene Länge, also 5,50 m als Parkstandslänge in Längsaufstellung Treysa: Parkraumbestand Im Untersuchungsgebiet Treysa gibt es insgesamt 2355 Parkplätze, davon 1712 in Sammelparkanlagen und 643 im Straßenraum. Karte 3: Untersuchungsgebiet Treysa Übersicht Parkraumbestand Sammelparkplätze Die größten Sammelparkplätze in Treysa sind zum einen der Parkplatz Haaßehügel im Osten des Untersuchungsgebiets sowie die privaten Kundenparkplätze an der Schwalmgalerie. Entlang des Walkmühlenwegs im nord-westlichen Bereich des Gebietes finden sich weitere größere private Sammelparkplatzanlagen. Die weiteren Sammelparkplätze befinden sich innerhalb der Altstadt Treysa. Aufgrund der engen räumlichen Situation handelt es sich zumeist um kleinere Anlagen mit max. 30 Stellplätzen. Abbildung 1: Parkplatz Haaßehügel: ohne zeitliche Beschränkung (links) Parkplatz Ev. Kirche: mit zeitlicher Begrenzung (rechts) Karte 4: Untersuchungsgebiet Treysa - Parkraumbestand Sammelparken Darüber hinaus gibt es mit dem Parkhaus Treysa (öffentlich), dem Parkhaus der Sparkasse und dem Parkplatz der Deutschen Bahn am Bahnhof noch Sammelparkplätze mit einer finanziellen Bewirtschaftung. Straßenbegleitenden Parkplätze 6 Die gekennzeichneten Parkplätze im Straßenraum befinden sich vor allem in den zentralen Altstadtbereichen (Wagnergasse, Steinweg, Marktplatz und

13 Umfeld). Weitere Bereiche mit gekennzeichneten Parkplätzen im Straßenraum sind Wierastraße und Zwalmstraße am Rand der historischen Altstadt. Des Weiteren besteht auch im Untersuchungsgebiet die Möglichkeit des freien Parkens im Straßenraum. Insbesondere im Bereich der Altstadt ist dies nur bedingt möglich. Ein Großteil der vorhandenen Straßenräume in der Altstadt ist als verkehrsberuhigter Bereich mit einer niveaugleichen Gestaltung von Fahrbahn und Seitenräumen gestaltet. Diese Bereiche sind als Bereiche mit eingeschränktem Halteverbot ausgewiesen, sodass das Parken nur in ausgewiesenen Flächen möglich ist. Zusätzlich sind insbesondere die Nebengassen innerhalb der Altstadt sehr schmal. Das Abstellen von Fahrzeugen unter Berücksichtigung einer Restbreite von 3,05m für weitere Verkehrsteilnehmer ist hier häufig nicht möglich. Abbildung 2: Braugasse - freies Parken im Straßenraum Bewirtschaftung Die öffentlichen Sammelparkplätze außerhalb des Altstadtbereiches sind meist als freie Parkplätze ohne zeitliche Beschränkung nutzbar. Zwar finden sich auch im Altstadtbereich Sammelparkplätze ohne zeitliche Einschränkungen (Parkplatz Am Angel). Der Großteil der dortigen Parkplatzanlagen ist aber nur für ein oder zwei Stunden nutzbar (Marktplatz/ Kirchplatz). Die meisten privaten Sammelparkplätze im Altstadtbereich sind zwar öffentlich zugänglich, aber ausschließlich Kunden und Mitarbeitern vorbehalten (bspw.: Parkplatz VR Bank ). 7

14 Karte 5: Untersuchungsgebiet Treysa - Parkraumbestand Parkplätze im Straßenraum Das Parken im Straßenraum ist immer kostenlos möglich. Innerhalb des Altstadtbereichs sind die meisten Parkplätze nur mit Parkscheibe nutzbar. In den Bereichen Wagnergasse, Steinweg, Mainzer Gasse sowie auf dem Marktplatz ist das Parken mit Parkscheib für ein bis zwei Stunden gestattet. Die Sammelparkplätze im Untersuchungsgebiet sind mit Parkscheibe für zwei Stunden nutzbar. Ausnahme bildet der Parkplatz Am Angel. Auffällig ist die Anzahl verschiedener Nutzungsregelungen. Es gibt insgesamt sieben verschiedene Nutzungsregelungen. Teilweise ändert sich die Regelung (Nutzungsdauer und Bewirtschaftungszeitraum) auch innerhalb eines Straßenabschnittes mehrfach (Steingasse/ Wagnergasse). Neben verschiedenen Parkzeitbeschränkungen ändert sich auch der Bewirtschaftungszeitraum (7:00-19:00/ 8:00-19:00/ 9:00-19:00 Uhr). Abbildung 3: straßenbegleitendes Parken mit zeitlicher Begrenzung - Wagnergasse Die vorhandenen Parkregelungen (zeitliche Beschränkungen) und die Anzahl der Parkplätze mit der entsprechenden Regelung werden in Tabelle 1 dargestellt. 8

15 Tabelle 1: Anzahl und Verteilung der Parkplätze in Treysa Parkregelung Anzahl freies Parken Uhr 1/2 Stunde Uhr 2 Stunden Uhr 1 Stunde Uhr 2 Stunden Uhr 2 Stunden Uhr 2 Stunden 8 Privat 719 Privat (mit finanzieller Bewirtschaftung) 238 Summe Sammelparkplätze 1662 gekennzeichnete Parkplätze im Straßenraum 146 freie Parkplätze im Straßenraum 265 Werktags 8-18 Uhr 2 Stunden 19 Werktags 7-19 Uhr - 1 Stunde 78 Werktags 7-19 Uhr - 2 Stunden 30 Werktags 7-17 Uhr 1 Stunde 22 Werktags 7-17 Uhr 2 Stunden 15 Werktags Uhr 2 Stunden Uhr 1 Stunde 3 Privat 25 Summe straßenbegleitendes Parken 643 SUMME Parkplätze Gesamt Ziegenhain: Parkraumbestand Im Untersuchungsgebiet Ziegenhain gibt es insgesamt 1247 Parkplätze, davon 829 auf Sammelparkplätzen und 418 im Straßenraum. Karte 6: Untersuchungsgebiet Ziegenhain: Übersicht Parkraumbestand Sammelparkplätze Es gibt insgesamt 829 Sammelparkplätze. Die größten Sammelparkplätze befinden sich im süd-östlichen Randbereich von Ziegenhain. Bei diesen handelt es sich um private Kundenparkplätze der dortigen Einzelhändler. In direkter Nachbarschaft befinden sich um das Einkaufzentrum an der Ernst-Ihle-Straße weitere größere öffentliche Sammelparkanlagen. 9

16 Der größte öffentliche Sammelparkplatz ist der Alleeplatz im räumlichen Zentrum des Untersuchungsgebietes. Im Bereich der historischen Festung Ziegenhain befinden sich um den Paradeplatz herum weitere kleinere öffentliche Sammelparkplätze. Der Paradeplatz wurde im Rahmen der städtebaulichen Sanierung umgestaltet. Im Zuge dessen wurde die Anzahl der Parkplätze zugunsten anderer Nutzungen reduziert. Karte 7: Untersuchungsgebiet Ziegenhain Parkraumbestand Sammelparken Grundsätzlich sind alle Sammelparkplätze in Ziegenhain kostenlos nutzbar. Die öffentlichen Sammelparkplätze sind zumeist auch ohne zeitliche Beschränkung nutzbar. Ausnahmen bilden nur der Bereich Paradeplatz sowie ein Teil der Parkplätze am Einkaufzentrum Badeweg. Diese sind zeitlich eingeschränkt für eine halbe, eine oder zwei Stunden nutzbar. Auf den privaten Sammelparkanlagen gelten die individuellen Regelungen der Betreiber. Zumeist stehen die Stellplätze Mitarbeitern, Kunden und Besucher kostenfrei zur Verfügung. Abbildung 4: Sammelparkplätze Parkplatz am EKZ Badeweg: mit zeitlicher Begrenzung (links) Parkplatz Alleeplatz: ohne zeitliche Beschränkung Straßenbegleitende Parkplätze Im Untersuchungsgebiet Ziegenhain gibt es insgesamt 418 Parkplätze im Straßenraum. Bei 136 Parkplätzen handelt es sich um gekennzeichnete Parkplätze im Straßenraum. Die gekennzeichneten Parkplätze im Straßenraum befinden sich vor allem im Bereich der Festungsanlage (Landgraf-Philipp-Str./Muhlystraße, Kornhausstraße) sowie im östlichen Bereich des Untersuchungsgebietes entlang der zentralen Wiederholdstraße (Wiederholdstraße/ Kasseler Str.). Für den Bereich der Wiederholdstraße gilt zudem ein eingeschränktes Halteverbot. 10

17 Abbildung 5: Wiederholdstraße - Parkplätze mit zeitlicher Beschränkung (links) Kasseler Straße gekennzeichnete Parkplätze (rechts) Karte 8: Untersuchungsgebiet Ziegenhain -Parkraumbestand - Parkplätze im Straßenraum Im restlichen Untersuchungsgebiet ist das Parken im Rahmen der Vorgaben der StVO möglich (Parken auf der Fahrbahn zulässig bei 3,05 m nutzbarer Breite). Ausnahmen bilden zumeist enge Straßenräume. Diese Bereiche sind aber häufig durch ein absolutes oder eingeschränktes Halteverbot belegt. Eine zeitliche Beschränkung der Parkzeit findet sich nur in den ausgewiesenen Parkplätzen entlang der Ortsdurchfahrt (Landgraf-Philipp-Str./ Wiederholdstr./ Badeweg). Hier liegt die erlaubte Parkdauer bei einer Stunde (Wiederholdstraße) und 2 Stunden (Landgraf-Philipp-Straße). Die vorhandenen Parkregelungen (zeitliche Beschränkungen) und die Anzahl der Parkplätze mit der entsprechenden Regelung werden in und in Tabelle 2 dargestellt. Tabelle 2: Art, Regelung und Anzahl der Parkplätze im Untersuchungsgebiet Ziegenhain Parkregelung Anzahl freies Parken 377 Werktags 8-18 Uhr 2 Stunden mit Parkscheibe 49 Werktags 7-18 Uhr - 2 Stunden mit Parkscheibe 9 Werktags 7-19 Uhr 2 Stunden mit Parkscheibe 8 privates Parken 386 SUMME Sammelparken 829 gekennzeichnete Parkplätze im Straßenraum 86 freie Parkplätze im Straßenraum 282 Werktags 7-19 Uhr - 1 Stunde 32 Werktags 7-19 Uhr - 2 Stunden 13 Bewohnerparken 5 SUMME Parken im Straßenraum 418 SUMME Gesamt

18 3.2 Parkraumbelegung Die Erhebungen zur Auslastung des Parkraums fanden am Dienstag den in Ziegenhain und am Mittwoch den in Treysa statt. Somit wurden zwei repräsentative Werktage ausgewählt. Das Wetter war sonnig und die Temperatur lag an beiden Tagen bei ca. 15 C. Erhoben wurden der Parkstandort und die Art des Parkvorgangs (zulässig/ unzulässig). Hinweis: Zum Zeitpunkt der Erhebung befand sich die Bahnhofstraße im Umbau. Aus diesem Grund war nur die obere Hälfte befahrbar. Belegungserhebung Die Erhebung des Parkplatzbestandes bildet die Grundlage für die weitere Bearbeitung. Zur Bewertung der Parkraumsituation wurde eine Belegungserhebung der Parkstände durchgeführt. Im Rahmen der Belegungserhebung wurden alle im Erhebungsbereich abgestellten Fahrzeuge gezählt. Die Erhebung fand zu den folgenden Tageszeiten statt: Vormittags 10:00 Uhr Mittags 13:00 Uhr Nachmittags 16:00 Uhr Abends 19:00 Uhr Nachts 22:00 Uhr Die Festlegung der Erhebungszeiten und die Durchführung der Erhebung orientiert sich an den entsprechenden Empfehlungen zur Erhebung von Fahrzeugen im ruhenden Verkehr der Empfehlungen für Verkehrserhebungen der FGSV. 2 Durch die Erhebung im 3-Stunden-Rhythmus wird gewährleistet, dass die unterschiedlichen Nutzergruppen (Bewohner, Besucher, Beschäftigte, etc.) erfasst werden und deren Ansprüche ausreichend berücksichtigt werden können. Kennzeichenerfassung Neben der Erhebung der Auslastung wurde für einen Teil der Untersuchungsgebiete eine Kennzeichenerfassung durchgeführt. In Absprache mit der Verwal- 2 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Verkehrsplanung, Empfehlungen für Verkehrserhebungen, EVE, Ausgabe

19 tung der Stadt Schwalmstadt wurden Bereiche mit vielfältigen Nutzungsansprüchen ausgewählt. In Treysa wurde für 843 der Parkplätze eine Kennzeichenerfassung durchgeführt. Dies entspricht 36 % der insgesamt vorhandenen Parkplätze. Dabei handelt es sich um den Bereich der historischen Altstadt. Auch hier handelt es sich um einen Bereich mit verschiedenen Nutzungen. Karte 9: Untersuchungsgebiet Treysa: Kennzeichenerfassung In Ziegenhain umfasst die Kennzeichenerfassung mit 346 Parkplätzen 27 % der insgesamt vorhandenen Parkplätze. Das Gebiet umfasst im Wesentlichen den Bereich der historischen Festungsanlage mit dem Paradeplatz, der Muhlystraße, der Landgraf-Philipp-Straße und angrenzenden Straßen. Zudem wurde der Bereich des Alleeplatzes erhoben. Dies entspricht den Bereichen mit hoher Nachfrage aufgrund überlappender Nutzungsansprüche. Karte 10: Untersuchungsgebiet Ziegenhain: Kennzeichenerfassung Treysa: Parkraumbelegung Im Untersuchungsgebiet Treysa wurden zwischen 388 (22:00 Uhr) und 896 (10:00 Uhr) Fahrzeuge gezählt, dies entspricht einer Auslastung von 17% bis max. 39% Auslastung im gesamten Untersuchungsgebiet. Zusammenfassend können folgende Ergebnisse der Belegungserhebung festgehalten werden: Im gesamten Untersuchungsgebiet sind zu jeder Zeit ausreichend Parkplätze vorhanden. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass die höchste Belegung am Vormittag um 10 Uhr festgestellt wurde. Die Auslastung nimmt im weiteren Tagesverlauf ab. Ausnahmen sind die Sammelparkplätze der Einzelhändler. Außerdem geht die Belegung der markierten Parkplätze im Straßenraum weniger stark zurück als im Durchschnitt. Deutliche Unterschiede gibt es bei den verschiedenen Organisationsformen. Die gekennzeichneten Parkplätze im Straßenraum sind am Vormittag mit 63% stärker ausgelastet. Wie in Ziegenhain sind vor allem die Parkplätze ohne zeitlich begrenzte Höchstparkdauer stark ausgelastet. Die Belegung des Parkraums ist ungleichmäßig auf die untersuchten Bereiche verteilt. Einige Teilbereiche (Marktplatz und Umfeld) sind durchgängig stark ausgelastet und zumindest zu einem Erhebungszeitpunkt zu mehr als 100% ausgelastet. Ein legales Abstellen von Fahrzeugen ist hier somit nicht mehr möglich. 13

20 Sammelparkplätze sind grundsätzlich weniger stark ausgelastet als Parkplätze im Straßenraum. Auch hier sind die Parkplätze am Vormittag mit 40% am stärksten ausgelastet. Deutlich erkennbar ist ein Schnitt zwischen den Erhebungszeitpunkten am Nachmittag und am Abend. Hier fällt die Auslastung von 31% auf nur noch 18% (19:00 Uhr) bzw. 12% (22:00 Uhr). Karte 11: Untersuchungsgebiet Treysa - Durchschnittliche Auslastung des Parkraumangebotes Abbildung 6: Untersuchungsgebiet Treysa - Auslastung des Parkraumbestandes im Tagesverlauf im gesamten Untersuchungsgebiet Ziegenhain: Parkraumbelegung In Ziegenhain wurden zwischen 198 (22:00 Uhr) und 643 (10:00 Uhr) abgestellten Fahrzeugen gezählt. Dies entspricht einer Auslastung von 17% bis 54% mittlerer Auslastung im gesamten Untersuchungsgebiet. Für die Parkraumbelegung in Ziegenhain können folgende Ergebnisse festgehalten werden: Im gesamten Untersuchungsgebiet sind zu jeder Zeit ausreichend Parkplätze vorhanden. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass die höchste Belegung jeweils am Vormittag um 10 Uhr festgestellt wurde. Im Allgemeinen nimmt die Auslastung im weiteren Tagesverlauf ab. Ausnahmen sind die Sammelparkplätze der Einzelhändler. 14 Deutliche Unterschiede gibt es bei den verschiedenen Organisationsformen. Die Belegung der markierten Parkplätze im Straßenraum geht weniger stark zurück als im Durchschnitt. Parkplätze im Straßenraum sind am Vormittag mit 90 % stärker ausgelastet als die restlichen Parkplätze. Dies trifft vor allem auf die Parkplätze ohne zeitlich begrenzte Höchstparkdauer zu.

21 Weitere Unterschiede gibt es bei der Auslastung in den einzelnen Teilbereichen. Einige Teilbereiche (Paradeplatz und Umfeld) sind durchgängig stark ausgelastet und zumindest zu einem Erhebungszeitpunkt zu mehr als 100% ausgelastet. Ein legales Abstellen von Fahrzeugen ist hier somit nicht mehr möglich. Sammelparkplätze sind grundsätzlich weniger stark ausgelastet als Parkplätze im Straßenraum. Auch hier sind die Parkplätze am Vormittag, mit 51%, am Stärksten ausgelastet. Deutlich erkennbar ist ein Schnitt zwischen den Erhebungszeitpunkten am Nachmittag und am Abend. Hier fällt die Auslastung von 41 % auf nur noch 20% (19:00 Uhr) bzw. 10% (22:00 Uhr). Karte 12: Untersuchungsgebiet Ziegenhain - Durchschnittliche Auslastung des Parkraumangebotes Abbildung 7: Untersuchungsgebiet Ziegenhain - Auslastung des Parkraumbestandes im Tagesverlauf im gesamten Untersuchungsgebiet 3.3 Bereiche mit Hoher Auslastung Als Bereiche mit hoher Auslastung werden Bereiche mit einer durchschnittlichen Auslastung von über 90 % oder einer Auslastung von 90% zu mehr als drei Erhebungszeiten definiert. Insbesondere in den beschriebenen Bereichen mit hoher Auslastung kann davon ausgegangen werden, dass es zu Nutzungskonflikten mit anderen Verkehrsarten und Nutzern kommt. In beiden Bereichen ist hier die historische Baustruktur von Bedeutung. Durch die engen Straßenquerschnitte innerhalb der Altstadt Treysa und der Festungsanlage Ziegenhain, kann es bei Falschparkern zu direkten Konflikten und Behinderungen des Verkehrs kommen. 15

22 Beobachtet wurden beispielsweise Konflikte durch Gehwegparken und Konflikte durch Parken in sehr engen Straßenräumen. An diesen Stellen kommt es zu Beeinträchtigungen für andere Fahrzeuge, Fußgänger (ältere Menschen mit Rollator/ Gehhilfe und Eltern mit Kinderwagen) und dem Radverkehr. Die Bereiche mit hoher Auslastung wurden in der weiteren Bearbeitung (Parkdauer und Nutzergruppen) als Vertiefungsbereiche intensiver untersucht, um hier für eine Konzeption spezifische Erkenntnisse zu erhalten. Um eine genauere Bewertung der Parkraumbelegung und -nutzung zu ermöglichen wurde für beide Bereiche eine Einteilung nach Teilbereichen vorgenommen. Die Einteilung betrifft in beiden Untersuchungsgebieten den Bereich der Kennzeichenerfassung. Somit ist auch eine Analyse nach Nutzergruppen und Parkdauer möglich Treysa: Bereiche mit hoher Auslastung Das Untersuchungsgebiet Treysa wurden in sechs Teilbereiche eingeteilt. Die Einteilung orientiert sich dabei an den vorhandenen Nutzungen und an den städtebaulichen und auch topografischen Gegebenheiten. Karte 13: Untersuchungsgebiet Treysa: Einteilung Teilbereiche Teilbereich eins umfasst den Marktplatz, die Mainzer Gasse und angrenzende Bereiche. Teilbereich zwei umfasst den Kirchplatz und angrenzende Gassen. Beide Bereiche sind Teil der Oberstadt. Teilbereich drei umfasst die Wagnergasse und das Umfeld. Teilbereich vier umfasst im Wesentlichen die Bahnhofstraße und das Umfeld. Teilbereich fünf umfasst den Bereich Zwalmstraße und Burggasse. Teilbereich sechs umfasst den Bereich Zum Schenkenborn mit den dortigen Sport- und Bildungsstandorten. Abbildung 8: Untersuchungsgebiet Treysa: Einteilung der Teilbereiche 16

23 In Treysa konzentrieren sich die Bereiche mit hoher Auslastung innerhalb der historischen Altstadt. Vor allem die Bereiche rund um den Marktplatz sind dauerhaft hoch ausgelastet, dies betrifft die Bereiche: Mainzer Gasse, Marktplatz, (Obere) Steingasse, Hundsgasse und die Parkplätze im Bereich Hundsgasse/ Getreidegasse. Anhand der Auslastung kann festgestellt werden, dass es insgesamt ausreichend Parkplätze innerhalb der Altstadt gibt, die maximale Auslastung liegt um 10:00 Uhr bei 55%. Deutliche Unterschiede bestehen hingegen bei den verschiedenen Teilbereichen. Die höchste Auslastung hat Teilbereich 1 (Rathaus und Umfeld) um 10:00 Uhr mit 70% Auslastung, die niedrigste Auslastung hat Teilbereich 6 (Am Schenkenborn/ Schwalm-Stadion) um 19:00 Uhr mit 8% Auslastung. Abbildung 9: Auslastung im Tagesverlauf nach Teilbereichen Neben der hohen Auslastung der ausgewiesenen Parkmöglichkeiten wurden im Teilbereich 1 auch verhältnismäßig viele Falschparkvorgänge (Hundsgasse/ Mauergasse) erhoben. In diesem Gebiet befinden sich mit dem Rathaus, dem Jobcenter sowie Geschäften zahlreiche Ziele für Besucher, Kunden und Angestellte. Zudem gibt es in diesem Bereich mit den Altstadtbewohnern eine weitere Nutzergruppe. 17

24 Abbildung 10: Falschparker im Bereich Obere Hundsgasse/ Getreidegasse Weitere Bereiche mit hoher Auslastung sind der Kirchplatz (Auslastung von über 90 % zu zwei Erhebungszeitpunkten) sowie einzelne Abschnitte im Umfeld der Wagnergasse und der unteren Steingasse. Karte 14: Vertiefungsbereich Treysa: Durchschnittliche Auslastung Ziegenhain: Bereiche mit hoher Auslastung In Ziegenhain wurden drei Teilbereiche festgelegt, in denen einen genauere Auswertung der Parkvorgänge und Nutzergruppen erfolgte. Karte 15: Untersuchungsgebiet Ziegenhain: Einteilung der Teilbereiche Die Teilbereiche eins und zwei umfassen den Bereich der historischen Festungsanlage. Sie werden nach außen und zu Teilbereich drei durch den Festungsgraben abgegrenzt. Die Grenze zwischen Teilbereich eins und zwei bildet die Landgraf-Philipp-Straße. Teilbereich drei umfasst den Bereich des Alleeplatzes. 18

25 Abbildung 11: Untersuchungsgebiet Ziegenhain - Einteilung der Teilbereiche Bereiche mit hoher Auslastung (über 90% Auslastung) in Ziegenhain konzentrieren sich auf den Bereich der historischen Festungsanlage. Es handelt sich dabei um die Muhlystraße, die Kornhausstraße und die Ratsgasse. Zudem weißt der Paradeplatz zu mehr als drei Erhebungszeitpunkten eine Auslastung von mehr als 90 % auf. Karte 16: Vertiefungsbereich Festungsanlage - Durchschnittliche Auslastung Abbildung 12: Vertiefungsbereich Festungsanlage - Auslastung des Parkraumbestandes im Tagesverlauf 19

26 Abbildung 13: Falschparker im Bereich Muhlystraße (links) und Paradeplatz (rechts) Auffällig ist zudem die starke Auslastung der gekennzeichneten Parkplätze im Straßenraum. Die Parkplätze sind zu vier von fünf Erhebungszeiten mit mehr als 90% ausgelastet, um 22:00 Uhr sogar mit 148%. Diese Auslastung resultiert aus der hohen Anzahl von Falschparkern zu diesem Zeitpunkt. Zum gleichen Zeitpunkt sind die freien Parkmöglichkeiten im Straßenraum (7 % um 22:00 Uhr) und die Sammelparkplätze (20 % um 22:00 Uhr) sehr gering ausgelastet. Bei einer genaueren Betrachtung der einzelnen Teilbereiche (siehe Abbildung 14) zeigen sich auch hier deutliche Unterschiede. Während die Teilbereiche eins und zwei um 13:00 Uhr eine Gesamtauslastung von 86% (Teilbereich 1) und 85% (Teilbereich 2) haben, beträgt die Auslastung im Teilbereich drei zu diesem Zeitpunkt nur 38%. Abbildung 14: Auslastung im Tagesverlauf und nach Teilbereichen 100% 90% 80% 70% 84% 86% 85% 83% 73% 69% 70% 65% 78% 74% 60% 55% 50% 40% 30% 38% 43% 20% 14% 10% 0% Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Teilbereich 1 Teilbereich 2 Teilbereich 3 5% 20 Insbesondere zur Erhebungszeit um 13:00 Uhr kommt es zu Konflikten in diesen Bereichen. Zwei Bäckereien und eine Metzgerei haben insbesondere zur Mittagszeit eine große Kundschaft. Zu diesem Zeitpunkt werden vor allem

27 die vorhandenen Busparkplätze auf dem Paradeplatz sowie die Seitenbereiche in der Landgraf-Philipp-Straße illegaler Weise zum Parken genutzt. Auch im Bereich der Muhlystraße werden vor allem die Seitenbereiche als illegale Abstellfläche genutzt. Während der Erhebung wurden in diesem Bereich zudem 38 Falschparkvorgänge erhoben (insgesamt 49 im gesamten Untersuchungsgebiet). Ein weiterer Bereich mit hoher Auslastung ist der Bereich um das Einkaufszentrum am Badeweg (Auslastung von über 90 % zu zwei Erhebungszeitpunkten) und die ausgewiesenen Parkplätze in der Kasseler Straße (Auslastung von über 90 % zu drei Erhebungszeitpunkten). In diesen Bereichen gibt es aber in der unmittelbaren Umgebung weitere Parkmöglichkeiten mit geringer Auslastung. Abbildung 15: Parkplatzbelegung im Bereich Einkaufszentrum Badeweg 3.4 Parkdauer und Nutzergruppen Auf Grundlage der durchgeführten Kennzeichenerfassung können durch den Abgleich der Kennzeichen (ohne Rückschlüsse auf den Fahrzeughalter) Aussagen zur Parkzeit (Beginn und Ende) und damit zur Parkdauer gemacht werden. In Kombination mit den Belegungsgraden können die erhobenen Fahrzeuge in einzelne Nutzergruppen unterteilt werden. Diese wurden wie folgt definiert: Bewohner - Langparker Fahrzeuge, die zu allen Erhebungszeiten erfasst wurden 21

28 - Nachtparker Fahrzeuge, die um 22 Uhr und ggf. zu weiteren Erhebungszeiten erfasst wurden Gebietsfremde Parker - Kurzzeitparker (bis 3 Std.) Fahrzeuge, die nur zu einem Erhebungszeiten erfasst wurden - Mittelzeitparker (3 bis 6 Std.) Fahrzeuge, die zu zwei Erhebungszeiten erfasst wurden - Lanzeitparker (6 bis 9 Std.) Fahrzeuge, die zu drei Erhebungszeiten erfasst wurden - Dauerparker (9 bis 12 Std.) Fahrzeuge, die zu vier Erhebungszeiten erfasst wurden Treysa: Parkdauer Im Untersuchungsgebiet Treysa wurden folgende Ergebnisse festgestellt: die größte Nutzergruppe am Tag sind Kurzzeitparker, sie machen mit 19 % bis 33 % (13:00/ 10:00 Uhr) bis zu einem Drittel der Nutzer aus. der Anteil der Mittelzeitparker (bis 6 Std.) nimmt bis um 13:00 Uhr zu (25 %) und nimmt danach wieder stark ab (6 % um 19:00 Uhr). die Gruppe der Langzeit- und Dauerparker hat zwischen 10:00 und 16:00 Uhr einen Anteil von 23% bis 29%, ihr Anteil nimmt bis 19:00 Uhr stark ab (12 %). der Anteil der Bewohner (Langparker + Nachtparker) nimmt im Tagesverlauf immer weiter zu. Er beträgt um 10:00 Uhr 23 % und wächst auf 60% um 19:00 Uhr an. 22

29 Abbildung 16: Untersuchungsgebiet Treysa Nutzergruppen im Tagesverlauf Treysa: Nutzergruppen Bei einer Auswertung der Nutzergruppen anhand der einzelnen Teilbereiche lassen sich teilweise deutliche Unterschiede, und somit Potenziale zur besseren Auslastung des bestehenden Parkraumangebotes ableiten (siehe Abbildung 17). Der Anteil der Langzeit- und Dauerparker ist insbesondere in den Teilbereichen 4 und 5 hoch, dies erklärt sich durch die direkte Nähe zum Bahnhof und das hier vorhandene Parkangebot für Pendler. Auch die Teilbereiche 1 bis 3 werden zum Teil von vielen Langzeit- und Dauerparkern genutzt. Im Teilbereich 2 beträgt der Anteil der Dauerparker bis zu 12% (16:00 Uhr), im Teilgebiet 3 beträgt der Anteil der Langzeitparker bis zu 23% (13:00 Uhr) und auch im Teilgebiet 1 steigt der Anteil der beiden Nutzergruppen bis 16:00 Uhr auf 21% an. Da der Anteil der Langzeit- und Dauerparker nach 16:00 Uhr stark abnimmt, kann davon ausgegangen werden, dass es sich bei einem Großteil um Pendler und Beschäftigte aus der Altstadt handelt. Somit ergeben sich hier mögliche Verlagerungspotenziale. Die Gruppe der Kurzzeitparker (Besucher und Kunden) verteilt sich hinsichtlich ihres Anteils an der Gesamtmenge und ihrer zeitlichen Verteilung sehr unterschiedlich in den einzelnen Teilbereichen. Den höchsten Anteil insgesamt haben sie mit 43% um 10:00 Uhr in Teilbereich 1, im Anschluss geht der Anteil hier auf 22% zurück. Auch in den Teilbereichen 3 und 5 beträgt 23

30 der Anteil 34% (10:00 Uhr in Teilbereich 5) bis 37% (16:00 Uhr in Teilbereich 3). Sehr gering ist der Anteil dagegen in Teilbereich 2, er beträgt hier max. 9% (13:00 Uhr). Auch der Anteil der Bewohner (Nachtparker und Langparker) variiert je nach Teilgebiet und Uhrzeit. Den größten Anteil hat die Gruppe in Teilgebiet 2. Ihr Anteil beträgt hier um 10:00 Uhr 42 % und steigt im Verlauf des Tages weiter an (62% um 19:00 Uhr). In den Teilbereichen 1,3 und 4 ist der Anteil der Bewohner am Morgen noch gering und steigt im Anschluss. Auch in den Teilbereichen 5 und 6 ist der Anteil um 10:00 Uhr am geringsten. Er steigt hier bis 13:00 Uhr, geht dann allerdings wieder zurück und steigt bis zum Abend wieder stark an. Abbildung 17: Nutzergruppen nach Teilbereichen (siehe Abbildung 8) 24

31 3.4.3 Ziegenhain: Parkdauer Im Untersuchungsgebiet Ziegenhain brachte die Erhebung folgende Ergebnisse: die Parkraumbelegung am Tage ergibt sich im Wesentlichen durch Kurzzeitparker, ihr Anteil liegt zwischen 38% (10:00/ 19:00 Uhr) und 24% (13:00 Uhr). die Gruppe der Mittelzeitparker (bis 6 Std.) nimmt bis um 13:00 Uhr zu (27%) und nimmt danach wieder stark ab (9% um 19:00 Uhr). die Gruppe der Langzeitparker (Parkdauer bis 9 Std.) stellt von 10:00 bis 16:00 Uhr nach den Kurzzeitparkern den zweitgrößten Nutzerteil. Der Anteil der Langzeitparker beträgt zwischen 21% (10:00 Uhr) und 28% (16:00 Uhr). Ab 19:00 Uhr nimmt ihr Anteil stark ab (1%). die Gruppe der Bewohner (Nachtparker und Langparker) ist mit 17% am Morgen am geringsten und nimmt im Tagesverlauf weiter zu, bis sie mit 47% um 19:00 Uhr den größten Anteil der Nutzer einnimmt. Nachts beträgt sie schließlich 100%. Die Zahl ergibt sich durch die vorher definierte Zuordnung. Abbildung 18: Untersuchungsgebiet Ziegenhain Nutzergruppen im Tagesverlauf Ziegenhain: Nutzergruppen Durch eine Auswertung der Nutzergruppen nach Teilbereichen lassen sich teilweise deutliche Unterschiede, und somit Potentiale zur besseren Auslastung des bestehenden Parkraumangebotes erkennen. 25

32 Der Anteil, der am stärksten auf eine Parkraumbewirtschaftung reagierenden Langzeit- und Dauerparker ist in Teilbereich 3 am höchsten. Dies erklärt sich vor allem durch den Alleeplatz als Parkangebot ohne zeitliche Nutzungsbeschränkung. Auch die Teilbereiche 1 und 2 werden zum Teil von vielen Langzeit- und Dauerparkern genutzt. Im Teilbereich 2 steigt der Anteil der Dauerparker von 10:00 bis 16:00 Uhr von 27 auf 31 % an. Im Teilgebiet 1 beträgt der Anteil der Langzeitparker um 16:00 Uhr 15%. Insbesondere in den Teilbereichen 1 und 2 mit ihrem geringen Angebot an Sammelparkplätzen ergeben sich hier mögliche Verlagerungspotenziale zur Verbesserung der Parkraumorganisation. Die Gruppe der Kurzzeitparker (Besucher und Kunden) ist vor allem in den Teilbereichen 1 und 3 verhältnismäßig stark vertreten. Den höchsten Anteil insgesamt haben sie mit 38 % um 10:00 Uhr in Teilbereich 1, im Anschluss geht der Anteil hier auf 34% zurück (19:00 Uhr). Auch in Teilbereich 1 beträgt der Anteil 18% (13:00 Uhr) bis 41% (16:00 Uhr in Teilbereich 3). Bei der Gruppe der Bewohner (Nachtparker und Langparker) gibt es klare Unterschiede in den Teilbereichen. In Teilbereich 3 beträgt der Anteil maximal 5 % (19:00 Uhr). In den Teilbereichen 1 und 2 beträgt der Anteil um 10:00 Uhr 24 % (Teilbereich 1) bzw. 28 % (Teilbereich 2) und steigt im bis 19:00 Uhr auf 60% (Teilbereich 1) und 64 % (Teilbereich 2) an. 26

33 Abbildung 19: Nutzergruppen nach Teilbereichen (siehe Abbildung 11) 3.5 Bestandsbewertung Treysa: Bestandsbewertung Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der Belegungsgrad, bezogen auf das gesamte Untersuchungsgebiet Treysa, mit max. 39%, gering ist. Trotzdem gibt es einzelne Straßenabschnitte, die eine hohe oder sehr hohe Auslastung 27

34 aufweisen oder in denen die Parkraumnachfrage nicht mehr legal mit den vorhandenen Parkständen abdeckbar ist. Dies betrifft die Altstadt und dort vor allem die Bereich um das Rathaus und die Mainzer Gasse sowie das Gebiet um die Evangelische Kirche. Die bisher vorhandenen sehr unterschiedlichen Parkregelungen in den einzelnen Straßenabschnitten erschweren vor allem ortsunkundigen Besuchern die Orientierung, was auch zu einem erhöhten Parksuchverkehr führen kann. Zudem hat sich gezeigt, dass es innerhalb der Altstadt einen hohen Anteil an Langzeit- und Dauerparkern gibt. Zugleich gibt es eine hohe Nachfrage durch Kunden/ Besucher und Altstadtbewohner. Darum ist es ein weiteres Ziel der Maßnahmenplanung Langzeit- und Dauerparker an den Altstadtrand zu verlagern, um die Parksituation für Kunden, Besucher und Bewohner zu verbessern. Ziel der Maßnahmenplanung ist es darum zu prüfen, wie die Parkraumbewirtschaftung für den Bereich der Altstadt vereinheitlicht und wie die bestehenden Regelungen übersichtlicher und leichter verständlich gemacht werden können. Im Zuge dessen sollte in Zukunft eine stärkere Überwachung des Parkraums erfolgen. Ein zentraler Punkt für die Akzeptanz des Parkraumangebotes ist die Auffindbarkeit der Abstellmöglichkeiten. Mangelnde Ortskenntnis oder unklare Verkehrsführung wirken sich auf die Auffindbarkeit und Zugänglichkeit negative aus. Aufgrund der engen Gassen mit Einbahnstraßenführung kann davon ausgegangen werden, dass in der Altstadt Parkflächen für Ortsfremde nur schwer auffindbar sind. Zudem können die Bewirtschaftungsregeln für Besucher nicht immer nachvollziehbar sein. Im Zweifelsfall entsteht so zusätzlicher Parksuchverkehr. Außerdem finden sich die meisten freien Parkplätze im Untersuchungsgebiet Treysa auf den Sammelparkplätzen am Rande der Altstadt. Es fehlt allerdings ein Parkleitsystem, das Besucher auf diese Parkmöglichkeiten hinweist. Durch unklare Fußwege und ein schlechtes Sicherheitsgefühl auf dem Weg zwischen den Sammelparkplätzen und der Altstadt wird die Attraktivität der Sammelparkplätze zusätzlich beeinträchtigt. Ziel ist es die Attraktivität für Besucher, Bahnpendler und Arbeitnehmer aus der Altstadt zu steigern Ziegenhain: Bestandsbewertung Wie bereits die Auswertung der Parkraumbelegung gezeigt hat, ist die Auslastung des Parkraumangebotes in Ziegenhain bezogen auf das gesamte Untersuchungsgebiet, mit max. 54%, gering. Abschnitte mit hoher Auslastung konzentrieren sich ausschließlich auf den Bereich der Festungsanlage. 28 Ziel des es ist darum, für diesen Bereich Anpassungsmöglichkeiten zu prüfen um die vorhandene Parkraumnachfrage besser zu verteilen. Zusammenfassend kann davon ausgegangen werden, dass durch eine bessere

35 Verteilung der Nutzergruppen (Kurzzeitparker, Langzeit- und Dauerparker, Mittagskunden der Metzgerei/ Bäckerei) eine Verbesserung der Parkplatzsituation erreicht werden kann. Dies beinhaltet auch die Prüfung der Einrichtung von weiteren Bewohnerparkplätzen in diesem Bereich. 3.6 Konflikte und Probleme aus Sicht des Arbeitskreises und der Bewohner Die Ergebnisse der Bestandsanalyse wurden im Arbeitskreis ion und im Rahmen von zwei öffentlichen Sitzungen der Ortsbeiräte vorgestellt. Treysa: Konflikte und Probleme aus Sicht des Arbeitskreises und der Bewohner Probleme und Konflikte, die während der Ortsbeiratssitzung in Treysa angesprochen wurden waren: Einrichtung von Bewohnerparken in der Altstadt Treysa In der Veranstaltung in Treysa wurde deutlich, dass viele Altstadtbewohner die Einrichtung einer Bewohnerparkregelung befürworten. In ihrer Wahrnehmung werden insbesondere die Parkmöglichkeiten ohne zeitliche Begrenzung intensiv von Pendlern oder Angestellten aus der Altstadt als Dauerparkplätze genutzt. Außerdem gibt es aus ihrer Sicht sehr viele Falschparker. Unübersichtlichkeit des Parkraumangebotes Die bestehenden Parkplätze und deren Regelung sind für ortsfremde Besucher nur schwer nachvollziehbar. Aufgrund der häufigen Einbahnstraßen Führung entsteht so unnötiger Verkehr. Unklarheiten zu Nutzungsregelungen Ein weiterer Diskussionspunkt war die Zulässigkeit des Parkens in verschiedenen Teilbereichen. Insbesondere in Straßenabschnitten mit einer niveaugleichen Gestaltung von Fahrbahn und Seitenraum scheint für viele nicht klar zu sein, ob und wie ein Fahrzeug abgestellt werden darf. Bessere Verkehrslenkung/ Parkplätze für Dauerparker Aus Sicht der Gewerbetreibenden wäre eine bessere Verkehrslenkung von Besuchern notwendig. Im Zuge dessen sollte Informationen zu Parkmöglichkeiten und Zufahrten ausgeschildert werden. Hier könnte auch ein Hinweis auf das städtische Parkhaus als Dauerparkmöglichkeit (kostenpflichtig) erfolgen Aus Sicht der Teilnehmer sollten folgende Punkte in der Konzeption vertiefend bearbeitet werden: die Schaffung möglichst einheitlicher Parkregelungen in der Altstadt Treysa die Prüfung der Einrichtung von Bewohnerparkplätzen in der Altstadt 29

36 die Prüfung von Verlagerungsmöglichkeiten von Langzeit- und Dauerparkern auf Parkplätze am Altstadtrand (inkl. Vorschläge zur Steigerung der Attraktivität der Wege zwischen Altstadt und den Parkplätzen). Im Zuge dessen sollte auch eine vertiefende Betrachtung der Situation des städtischen Parkhauses erfolgen Ziegenhain: Konflikte und Probleme aus Sicht des Arbeitskreises und der Bewohner In Ziegenhain wurde fast ausschließlich über den Paradeplatz gesprochen. Die Situation im restlichen Untersuchungsgebiet wurde von den Anwesenden als unauffällig eingeschätzt. Für den Bereich Paradeplatz wurden folgende Themen diskutiert: Schaffung von Bewohnerparkplätzen Aus Sicht einer Anwohnerin ist es insbesondere zur Mittags- und Abendzeit für Anwohner schwierig einen Parkplatz in Wohnungsnähe zu finden. Aus diesem Grund soll die Einrichtung weiterer Bewohnerparkplätze geprüft werden. (bessere) Überwachung der Parksituation durch das Ordnungsamt Nach Einschätzung der Anwesenden findet auf dem Paradeplatz keine ausreichende Überwachung statt. Aus diesem Grund ignorieren viele Verkehrsteilnehmer die gültigen Parkregelungen. Klärung der Situation an der Zufahrt zur JVA Als besonderes Thema wird von den Mitgliedern des Ortsbeirates die Situation an der Einfahrt zur Justizvollzugsanstalt beschrieben. Hier gab es in der Vergangenheit Konflikte, da Fahrzeuge der Justizbehörde beim Ein und Ausfahren durch abgestellte Fahrzeuge behindert wurden. Die Einrichtung zusätzlicher Parkplätze wurde kontroverse diskutiert. Die Reduzierung der Parkplätze durch die Umgestaltung erfolgte bewusst. Die Anzahl möglicher Flächen für zusätzliche Parkplätze ist gering. Der zusätzliche Bedarf konzentriert sich auf ausgewählte Zeitfenster (Mittagszeit, Sonntagmorgen (Gottesdienst), Abendzeit (Gastronomie)). Im Anschluss werden konkrete Vorschläge für e für die beiden Untersuchungsgebiete dargestellt. Darin werden Empfehlungen zur räumlichen Abgrenzung des Bewirtschaftungsgebietes, zu Bewirtschaftungsformen und zu Bewirtschaftungszeiten dargestellt. Ergänzend erfolgt eine Darstellung zu begleitenden Maßnahmen. 30

37 4 Handlungsempfehlungen und Einzelmaßnahmen 4.1 Treysa: Ziele und Maßnahmen für ein Treysa: Ziele Die Konzeption für eine optimierte Organisation des Parkraums basiert im Wesentlichen auf den Ergebnisse der vorangegangenen Bestandsanalyse und Belegungserhebung. Sie setzt ihren Schwerpunkt dabei in der Schaffung einfacher, einheitlicher und nachvollziehbarer Nutzungsregeln, Neuverteilung von Dauerparkern und der Einrichtung eines Parkleitsystems. Ziel ist es, die Bedingungen für Bewohner und Kunden zu verbessern. Zu jedem der einzelnen Punkte beinhaltet das Konzept dabei verschiedene Handlungsfelder und Maßnahmen. Konkrete Ziele bei der Erarbeitung der Konzeption und den darauf aufbauenden Maßnahmen sind folgende: Schaffung einheitlicher Nutzungsregeln Zentrales Ziel des es ist die Schaffung einfacher und somit nachvollziehbarer Nutzungsregeln für das bestehende Parkraumangebot in der Altstadt. Die bedeutend vor allem die Schaffung einheitlicher Bewirtschaftungsformen und somit die Reduzierung der verschiedenen Parkregelungen. Im Zuge dessen wir auch eine Verbesserung der Ausschilderung der Parkierungsregeln angestrebt. Die Schaffung neuer Nutzungsregelung beinhaltet aber auch die Durchsetzung der Parkregelung durch stärkere und durchgängige Überwachung. Bessere Verteilung der verschiedenen Nutzergruppen (Bewohner, Kunden/ Besucher, Pendler/ Angestellte) Um Nutzungskonflikte der verschiedenen Nutzergruppen im Altstadtbereich zu reduzieren, erfolgt eine Priorisierung der Nutzergruppen. Höchste Priorität haben die Bewohner, da diese auf einen Parkstand in Wohnungsnähe angewiesen sind. Die zweite Priorität genießen die kurzparkenden Kunden und Besucher, da sie ein wichtiger Faktor für die Attraktivität und Wirtschaftlichkeit der Altstadt sind. Nachgeordnete Priorität haben Beschäftigte und Pendler, die einen Parkstand den kompletten Tag belegen, der somit anderen Nutzern nicht zur Verfügung steht. Verlagerung der Langzeit- und Dauerparker aus der Altstadt Die Bestandsanalyse zeigt, dass es möglich ist, ein durchgängig ausreichendes Parkraumangebot für Bewohner und Besucher in Treysa zu schaffen, wenn es gelingt, Langzeitparker auf Sammelparkplätze zu verlagern. Aus diesem Grund sollte diese Nutzergruppe auf Parkplätze am Altstadtrand 31

38 verlagert werden. Im Zuge dessen sollen auch die Wegeverbindungen zwischen den Parkplätzen und der Altstadt verbessert werden. Einführung von Bewohnerparken in der Altstadt Aufgrund der engen baulichen Dichte und darum häufig nicht vorhandener privater Stellplätze stellen viele Altstadtbewohner ihre Fahrzeuge im Straßenraum ab. Aufgrund der vorhandenen Parkraumnachfrage durch weitere Nutzergruppen kommt es zu Konflikten. Aus diesem Grund soll die Einrichtung von Bewohnerparkregelungen geprüft werden. Kurzzeitparker in der Altstadt Um die Attraktivität der Altstadt für Besucher und Kunden zu sichern, sollten ausschließlich Kurzzeitparkplätze eingerichtet werden. Dies ermöglicht es allen Besucher für eine Dauer von zwei Stunden kostenfrei zu parken. Durch die Parkzeitbeschränkung wird zugleich vermieden, dass ein Parkplatz im Laufe des Tages nur von einem Fahrzeug genutzt wird. Einrichtung Parkleitsystem Zentrales Ziel des Konzeptes ist die Sicherung des notwendigen Zielverkehrs in die Altstadt. Ziel ist die Verbesserung der Auffindbarkeit der Parkplätze. Durch eine frühzeitige Information von (ortsfremden) Besuchern soll der Parksuchverkehr reduziert werden und somit die Verkehrssituation innerhalb der Altstadt verbessert werden. Dies beinhaltet auch die frühzeitige Information zum vorhandenen Parkraumangebot (Kurzparken/ Dauerparken) Treysa: Maßnahmen Im Folgenden werden grundsätzliche Maßnahmenempfehlungen zur Umsetzung der beschriebenen Ziele dargestellt. Diese sind in Karte 17 schematisch dargestellt. Karte 17: Untersuchungsgebiet Treysa - Ausweisung einer einheitlichen Parkzone Altstadt Treysa Die aktuellen Parkregelungen innerhalb der Altstadt sind sehr unterschiedlich, was zu einer uneinheitlichen Auslastung führt und die Orientierung für Ortsfremde erschwert. Daher wird eine einheitliche Ausweisung für den Bereich der Altstadt empfohlen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen für die Parkzone sind in Karte 17 dargestellt. Der Bereich umfasst das Gebiet zwischen Walkmühlenweg, Bahnhofstraße, Zwalmstraße und der Schwalm. Für die Bewirtschaftung sollten verkehrlich wirksame aber auch einfache und leicht verständliche Verkehrsregelungen verwendet werden. Die dafür vorgeschlagenen Ausweisungen sind: 32

39 Ausweisung als Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich (Z 274/1-20) in Kombination mit der Ausweisung einer Zone eingeschränktes Halteverbot (Z 290/1) - Parken nur in gekennzeichneten Flächen Die Ausweisung als Zone eingeschränktes Halteverbot verbietet das Parken grundsätzlich. Das Parken ist nur in ausgewiesenen Bereichen möglich. Diese Verkehrsregelung sollte für Straßen und Gassen mit übergeordneter Erschließungs- oder Verbindungsfunktion ausgewiesen werden. Für einige Bereiche mit vorwiegender Wohnfunktion und einer einheitlichen Gestaltung des Straßenraumes (ohne Trennung von Fahrbahn und Seitenraum) kann eine Ausweisung als Verkehrsberuhigter Bereich (Z 274/1) sinnvoll sein. Im Sinne einer einheitlichen Ausweisung der Altstadt (als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich), wird diese Ausweisung nicht weiterverfolgt. Es ist zu prüfen, ob dann eine Umgestaltung dieser Bereiche notwendig ist. Ziel des grundsätzlichen Parkverbots innerhalb der Parkzone Altstadt ist es, durch eine klare Nutzungsregelung die Verständlichkeit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Dadurch soll der Parksuchverkehr verringert werden und gleichzeitig für bestimmte Nutzergruppen (Bewohner/ Kurzzeitparker) ein Angebot bereitgestellt werden. Zudem soll die Anzahl der Falschparker reduziert werden. Abbildung 20: Beispielhafte Beschilderung 33

40 Der nordöstliche Bereich der Zwalmstraße ist nicht mehr Teil der Parkzone, die dortigen Parkplätze stehen weiterhin als freie Parkplätze zur Verfügung. Auch die Bahnhofstraße ist aufgrund der Klassifizierung als Landesstraße nicht Teil der Parkzone. Die Parkregelung in diesem Bereich sollte aber analog zur restlichen Parkzone gestaltet werden. Gleiches gilt für den Bereich Hexengässchen. Bewirtschaftungszeiten- und Nutzungsregelungen Um die Anzahl der Nutzungsregeln innerhalb der Altstadt zu reduzieren, wird eine einheitliche Ausweisung von Parkplätzen im Straßenraum und Sammelparkplätzen mit Parkzeitbeschränkung durch eine Parkscheibe vorgeschlagen. Die Festlegung der Bewirtschaftungszeiten orientiert sich an der Nutzungsstruktur und der tageszeitlichen Auslastung des Parkraumangebotes. Die Regelungszeiten sollten sich auf die Tageszeiten beschränken, zu denen eine Nutzungskonkurrenz zwischen Bewohnern und anderen Nutzern besteht und in denen durch eine Begrenzung der Parkdauer spürbare Effekte erzielt werden können. 3 Wie die Bestandsanalyse gezeigt hat, nimmt der Anteil gebietsfremder Langparker besonders ab 19 Uhr stark ab. Daher wird empfohlen, einen einheitlichen Bewirtschaftungszeitraum von 8 bis 19 Uhr einzuführen. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit wird vorgeschlagen, eine einheitliche Beschränkung der Parkdauer auf zwei Stunden einzuführen. Zentrales Ziel der neuen Nutzungsregelung ist eine bessere Verteilung der verschiedenen Nutzergruppen. Die dargestellten Vorschläge zur Organisation der Nutzungsregelungen und Bewirtschaftungszeiten sollen zu einer Verdrängung von gebietsfremden Langzeitparkern und somit zur Erhöhung der Parkchancen für Kurzzeitparker bzw. Bewohnern führen. Um zudem die Konflikte zwischen Besuchern und Bewohnern zukünftig zu vermeiden, werden drei Nutzungsprinzipien vorgeschlagen: Reines Besucherparken (Parken mit Parkscheibe) Bei Parkplätzen mit ausschließlichem Besucherparken darf nur mit Parkscheibe geparkt werden. Die Parkplätze sind also nur für einen begrenzten Zeitraum nutzbar. Ziel ist die Bereitstellung der Parkplätze für Besucher und die Erhöhung der Parkchancen durch einen möglichst häufigen Wechsel. Die Regelung wird für Teilbereiche mit vielen Geschäften und starkem Kundenverkehr vorgeschlagen. 3 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs EAR 05, Köln

41 Mischparken (Parken mit Parkscheibe/ Bewohner mit Parkausweis frei) Wie beim Besucherparken ist die maximale Parkzeit mittels Parkscheibe beschränkt. Durch ein Zusatzschild ist es auch Bewohner mit Parkausweis gestattet, die Parkplätze zu nutzen. Die Regelung wird für Bereiche mit einer Überlagerung verschiedener Nutzungen und Nutzergruppen vorgeschlagen. Außerdem sollte diese Ausweisung auch für Sammelparkplätze im Altstadtbereich erfolgen. Reines Bewohnerparken In Bereichen mit ausschließlicher Wohnnutzung können reine Bewohnerparkbereiche ausgewiesen werden. Da für den öffentlichen Straßenraum Gemeingebrauch gilt, ist das reine Bewohnerparken jedoch räumlich zu begrenzen. Die Reglung wird aus diesem Grund nur für ausgewählte Teilbereiche mit ausschließlicher Wohnnutzung und begrenztem Parkraumangebot vorgeschlagen. Bei der Beantragung der Bewohnerparkausweise fallen Verwaltungsgebühren für die Bewohner an. Abbildung 21: Beispielhafte Beschilderung Besucherparken/ Mischparken/ Bewohnerparken Aufgrund der ungleichen Auslastung (siehe Abbildung 9) innerhalb des Altstadtbereiches wird die Ausweisung einer einheitlichen Bewohnerparkzone empfohlen. So haben die Bewohner die Möglichkeit innerhalb des ganzen Altstadtbereichs ihr Auto abzustellen (sofern diese Parkplätze für Bewohner freigegeben sind). Neben der Ausgabe von Sonderparkberechtigungen an Bewohner ist auch eine Ausgabe an Gewerbetreibende oder Handwerksbetriebe möglich. Um sicherzustellen, dass das vorhandene Parkraumangebot möglichst vielen Besuchern und Kunden zur Verfügung steht, wird empfohlen, die Ausgabe dieser Ausnahmegenehmigungen restriktiv zu handhaben (z.b. max. 1 Ausweis pro Betrieb). In einer Parkverbotszone ist die Ausweisung von Parkplätzen immer notwendig. Aus diesem Grund müssen in ausgewählten Bereichen Parkplätze markiert werden. Dies betrifft die Bereiche Am Angel und Neuer Weg (Mischparken) und die Bereiche An der Stadtmauer, Bettelshain, Braugasse, Klostergasse und Enggasse (reines Bewohnerparken). Um das historische Erscheinungsbild innerhalb der Altstadt nicht zu stören und um in Zukunft Anpassungen hinsichtlich Anzahl und Umfang der Parkplätze vornehmen zu können, sollte auf eine 35

42 farbige Markierung verzichtet werden. Die Markierung mittels Nägeln ermöglicht es, das bestehende Erscheinungsbild nicht zu beinträchtigen und das Parkraumangebot dem Bedarf anzupassen. Abbildung 22: Bereich in denen die Markierung von Parkplätzen notwendig ist Links: Am Angel (Mischparken)/ Rechts: Klostergasse (reines Bewohnerparken) Im Zuge der Ausweisung/ Kennzeichnung von Parkplätzen sollte eine Überprüfung der bestehenden Parkplätze erfolgen. Insbesondere bei Gehwegparken sollte geprüft werden ob die notwendige Restbreite des Gehwegs verfügbar ist. Diese muss mindst. 1,20 m betragen 4. Auch in den Bewohnerparkbereichen muss geprüft werden, inwiefern eine Kennzeichnung der Parkplätze möglich ist. Bei Bedarf sollte die Ausweisung von e-mobil Ladeplätzen erfolgen. Zusätzlich sieht das vor, Parkplätze an ausgewählten Stellen zu beseitigen. So sollten die Parkplätze auf dem Marktplatz entfallen, um stattdessen zusätzlichen öffentlichen Stadtraum zur Verfügung zu stellen. Auch im Bereich der Kreuzung Bahnhofstraße/Wasenberger Str. sollten die bestehenden Parkplätze aufgehoben werden, da sie nicht StVO konform sind. 4 vgl. VwV -StVO und vgl. RASt

43 Abbildung 23: Kreuzungsbereich Bahnhofstraße/ Wasenberger Str. Die beschriebenen Maßnahmen und Änderungen der Nutzungsregelungen innerhalb der Parkzone Altstadt sind in Karte 18 dargestellt. Karte 18: Vertiefungsbereich Altstadt - Maßnahmen Zukünftiges Parkplatzangebot: Bilanz und Nachfrage Durch den Wegfall der Parkplätze und die neue Parkraumorganisation verändert sich das Parkplatzangebot innerhalb der Altstadt. Aktuelle gibt es 746 Parkplätze innerhalb der Altstadt. Durch die Umsetzung des Konzeptes würde sich ihre Anzahl auf 693 reduzieren. Die vorhandenen Dauerparkplätze entfallen und auch die Anzahl der reinen Kurzzeitparkplätze reduziert sich. Es entstehen stattdessen Mischparkplätze und Bewohnerparkplätze. Eine Bilanz des Parkraumangebotes ist in Tabelle 3 dargestellt. 37

44 Zukunft Heute Tabelle 3: Bilanz des Parkraumangebotes im Altstadtbereich Nutzungsregelung Bereich 1 Bereich 2 Bereich 3 Bereich 4 Bereich 5 Bereich 6 SUMME Kurzzeitparken ein oder zwei Stunden Dauerparken Mischparken Bewohnerparken Privat SUMME Alt Kurzzeitparken (zwei Stunden) Dauerparken Mischparken (zwei Stunden- Bewohner frei) Bewohnerparken privat Es entfallen SUMME Neu * 20 Parkplätze: Parkplätze nur für Mitarbeiter und Besucher der Agentur für Arbeit Zentrales Ziel des es ist es im Altstadtbereich genügend Parkplätze für Besucher und Kunden zur Verfügung zu stellen. Durch die Neuorganisation würden in Zukunft tagsüber (8:00-19:00 Uhr) 383 Kurzzeitparkplätze (zwei Stunden) zur Verfügung stehen. Nachts (19:00 8:00 Uhr) stehen 47 Parkplätze als Dauerparkplätze zur Verfügung. Während der Bestandsaufnahme wurde eine Nachfrage von 147 Fahrzeugen durch Besucher ermittelt, somit stehen tagsüber ausreichend Parkplätze für Besucher zur Verfügung Außerdem sollte ein ausreichendes Parkplatzangebot für Bewohner am Tag und in der Nacht verfügbar sein. Das Konzept sieht vor, dass tagsüber (8:00-19:00 Uhr) 151 Bewohnerparkplätze zur Verfügung stehen, nachts (19:00 8:00 Uhr) stehen zusätzlich auch die Mischparkplätze zur Verfügung. Während der Belegungserhebung wurden am Tag maximal 129 und in der Nacht 284 Fahrzeuge von Bewohnern gezählt. Somit stehen jederzeit ausreichend Parkplätze für Bewohner zur Verfügung Zusätzlich stehen 482 öffentliche Dauerparkplätze am Rand der Altstadt zur Verfügung, die zur Deckung der Nachfrage von maximal 204 Dauerparkern während des Tages ausreichen. 38

45 Nachfrage Parkplätze Zukunft Tabelle 4: Parkraumangebot (Planung) und Nachfrage (Heute) Parkplätze nach Nutzergruppen Für Besucher (Kurzzeitparken/ Mischparken: zwei Stunden) Für Bewohner (Am Tag Bewohnerparken/ Nachts auch Mischparken) Dauerparker Nachts privat SUMME Neu Bereich 1 Bereich 2 Bereich 3 Bereich 4 Bereich 5 Bereich 6 SUMME Tagsüber Nachts Tagsüber Nachts höchste Nachfrage Besucher (heute) höchste Nachfrage Bewohner (heute) höchste Nachfrage Dauerparker (heute) 8-16 Uhr Uhr Uhr :00 Uhr Uhr Treysa: Begleitende Maßnahmen Begleitende Maßnahmen: Parkleitsystem Um die Auffindbarkeit und Nachvollziehbarkeit der Parkraumorganisation für Besucher und Kunden zu verbessern sollte die Einrichtung eines statischen Parkleitsystems erfolgen. Ziel des Systems ist die frühzeitige Information zum Parkplatzangebot / Organisation. Die Besucher sollen frühzeitig darauf hingewiesen werden, dass es innerhalb des Altstadtbereichs ausschließlich Kurzzeitparkmöglichkeiten und kostenpflichtige Parkmöglichkeiten im Parkhaus Treysa gibt. Durch die frühzeitige Information sollen Parksuchverkehre reduziert werden und die Attraktivität der Altstadt erhöht werden. Es wird vorgeschlagen ein statisches Leitsystem einzurichten, da für ein dynamisches Leitsystem die Grundlagen fehlen und der finanzielle Aufwand vergleichsweise hoch ist. Erste Vorschläge für die Standorte der Hinweisschilder sind in der Karte 18: Vertiefungsbereich Altstadt dargestellt. In Abbildung 24 ist ein Beispiel für die Gestaltung eines Hinweisschildes am Standort Wasenberger Straße dargestellt. Abbildung 24: Beispiel Hinweisschild Standort Wasenberger Straße 39

46 Begleitende Maßnahmen: Überwachung Zentraler Baustein der neuen Parkraumorganisation ist die Beschränkung der Parkzeiten mittels Parkscheibe und die Einrichtung von Bewohnerparkbereichen. Für den Erfolg der Regelung ist eine verstärkte Überwachung der Einhaltung notwendig. Insbesondere in den ersten drei Monaten nach Einführung/ Änderung der Bewirtschaftung in der Altstadt sollte der Parkraum intensive überwacht werden. Empfohlen werden dazu zwei oder mehr Bestreifungen täglich innerhalb des Gebietes 5. Der zeitliche Focus sollte auf Zeiträume mit hoher Nachfrage gelegt werden. Während der Belegungserhebung war dies der Zeitraum zwischen 9:00 und 16:00 Uhr. Außerdem sollte der Focus auf Teilbereiche mit hoher Nachfrage gelegt werden. Das waren während der Erhebung die Bereiche Mainzer Gasse, Marktplatz und die Bahnhofstraße. Zusätzlicher Überwachungsbedarf besteht bei der Kontrolle und Ahndung von Falschparkern in Bereichen mit Bewohnerparken. Die Einführung der neuen Parkregeln und der Kontrollen sollte durch eine frühzeitige und breite Kommunikation begleitet werden. Im Rahmen der Parkraumüberwachung wird einen schrittweise Vorgehensweise vorgeschlagen. Im ersten Schritt sollten die betroffenen Bewohner und Kunden (bzw. Geschäfte) informiert werden. Daran anschließen sollten Hinweise zur neuen Regelung an Falschparker verteilt werden. Im letzten Schritt werden Falschparkvorgänge geahndet. Darüber hinaus sollten Verdrängungseffekte und Verlagerungen der Parkraumnachfrage innerhalb der Altstadt und in angrenzenden Bereichen beobachtet werden. Weitere Maßnahmen: Optimierung Parkhaus Im Rahmen der Abstimmung mit der Stadt Schwalmstadt und der Bestandsanalyse hat sich gezeigt, dass auch beim Städtischen Parkdeck Treysa Handlungsbedarf besteht. Das Parkhaus liegt mit seinem Standort zwischen Bahnhof und Bahnhofstraße sehr zentral. Zudem hat es mit knapp 130 Parkplätzen ein großes Parkplatzangebot. Das Parkhaus kann nur aus Richtung Hexengäßchen in eine Richtung befahren werden. Die Bewirtschaftung erfolgt durch Parkscheinautomaten und Dauerparkausweise. Eine Übersicht der aktuellen Parkgebühren ist in Abbildung 25 dargestellt. Allerdings ist vor allem der bauliche Zustand problematisch. Die schlechte bauliche Situation wird durch Verunreinigungen mit Urin und Müll ergänzt. 5 vgl. EAR 05, S

47 Abbildung 25: Zufahrt Parkhaus und aktuelle Gebührenordnung Die Stadtverwaltung hat in der Vergangenheit versucht, die Attraktivität für Pendler und Angestellte durch eine Anpassung der Gebührenordnung zu erhöhen. Allerdings sind das Image und die Wahrnehmung des Parkhauses nach Einschätzung der Politik und Bürgerschaft insbesondere durch den schlechten baulichen Zustand sehr negative. Während der Belegungserhebung hatte das Parkhaus eine maximale Auslastung von 33% um 13:00 Uhr 6. Um die Auslastung zu steigern und somit die finanziellen Belastungen für die Stadt zu senken sollte schrittweise vorgegangen werden. 1. Schritt (kurzfristig): Steigerung der Attraktivität für Dauerparker Durch die neue Parkraumorganisation in der Altstadt sollte die Nachfrage nach gebührenpflichtigen Dauerparkplätzen steigen. Aus diesem Grund sollte das Angebot der Dauerparkausweise insbesondere bei Arbeitgebern und Arbeitnehmer aus der Altstadt beworben werden. Im Zuge dessen sollte die Gebührenordnung noch mal überarbeitet werden. 2. Schritt (mittel- bis langfristig): Bauliche Aufwertung Anschließend an die Anpassung der Gebührenordnung sollten bauliche Anpassungen geprüft werden. Erster Schritt ist die Einrichtung von zusätzlichen Kurzzeitparkplätzen auf dem obersten Parkdeck. Dies bedeutet die Schaffung einer Ein- und Ausfahrt zur Wieragrundstraße. Die Kurzeitparkplätze ergänzen das bestehende Angebot in der Bahnhofstraße. Daran anschließend sollten bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Wahrnehmung geprüft werden. Durch bauliche Maßnahmen kann die Zugänglichkeit eingeschränkt werden (z.b. nachts), um Vandalis- 6 Während einer späteren Begehung war die Auslastung höher und lag bei ca. 50 %. Dies kann möglicherweise an der Fertigstellung der Bahnhofstraße liegen. Dadurch ist das Parkhaus wieder besser erreichbar. Zudem verfügt ein Großteil der Nutzer über einen Dauerparkausweis. 41

48 mus und Verunreinigungen zu verringern. Durch die Sanierung und Aufwertung der Zugänge und der Treppenhäuser und die Installation zusätzlicher Beleuchtung sollte zudem das Sicherheitsgefühl verbessert werden. Durch die Anlage von (farbigen) Gehstreifen für Fußgänger (Abbildung 26 Rechts) und zusätzliche Markierungen der Parkplätze und der Ein- und Ausfahrten (Abbildung 26 Links) kann zudem eine Verbesserung der Wahrnehmung für die Teilnehmer erreicht werden. Abbildung 26: Gestaltung Parkhaus -Positive Beispiele (ADAC Leitfaden Benutzerfreundliche Parkhäuser) Treysa: Sonstiges Untersuchungsgebiet Karte 19: Untersuchungsgebiet Treysa Maßnahmen Die bestehenden Parkmöglichkeiten im sonstigen Untersuchungsgebiet sollten bestehen bleiben. Ansatz des Konzeptes ist es, dass die Sammelparkplätze (Am Haaßehügel, Zwalmstraße, Zimmerplatz) frei nutzbare sind, und Bahnpendlern und Berufstätigen aus dem Altstadtbereich als Dauerparkplatz zur Verfügung stehen. Um ein zusätzliches Angebot an Dauerparkplätzen zu schaffen, sollte auch der Parkplatz an der Feuerwehr als Dauerparkplatz nutzbar sein. Dazu sollte die aktuelle Regelung mit Parkzeitbeschränkung aufgehoben werden. Zudem sind eine Neuordnung der Parkflächen und eine Überwachung des Parkens in der Zu- und Ausfahrt notwendig um die Durchfahrt für Fahrzeuge der Feuerwehr zu gewährleisten. Insbesondere die frei nutzbaren Parkplätze am Haaßehügel, sowie die Wegeverbindungen zwischen den Parkplätzen und der Altstadt sollten baulich und gestalterisch aufgewertet werden. Dies betrifft eine Verbesserung der Knotenpunkte durch Schaffung zusätzlicher Querungshilfen (bspw. Knoten Bahnhofstraße / Wasenbergerstraße) (kurzfristig) und die Beleuchtung von Parkplätzen und Wegen (mittelfristig). 42 Zudem sollte eine Aufwertung der Unterführung zwischen Altstadt und Haaßehügel untersucht werden (langfristig).

49 Sonstige Einzelmaßnahmen Aktuelle plant die Stadt Schwalmstadt die Einrichtung eines Radfahrschutzstreifen auf der Wierastraße (Abschnitt Horschmühlenstraße Kreisverkehr). Dadurch entfallen 35 Parkplätze auf der nordwestlichen Seite. Die erfasste Auslastung auf diesem Abschnitt liegt bei max. 24 Fahrzeugen, die erfassten Fahrzeuge können auf den verbleibenden 34 Parkplätzen untergebracht werden. Abbildung 27: Parkplätze Wierastraße Treysa Zusammenfassung Ziel des es für Treysa ist es ein ausreichendes Angebot für die Nachfrage durch Bewohner und Besucher zu schaffen. Die vorgeschlagene Regelung stellt sicher, dass beide Nutzergruppen ihre Fahrzeuge in der Altstadt kostenfrei abstellen können. Mit der Einführung des Bewohnerparkens werden die Bewohner bei der Parkplatzsuche grundsätzlich gestärkt und bevorrechtigt. Durch die Ausweisung reiner Bewohnerparkbereiche in ausgewählten Gassen sollen außerdem unerwünschter Parksuchverkehr und Konflikte durch gebietsfremden Parker vermieden werden. Durch die einheitliche Begrenzung der Parkdauer wird der Anteil der gebietsfremden Langparker in den bisher nicht bewirtschafteten Bereichen abnehmen. Dadurch steigen die Parkchancen für Bewohner und Besucher. Durch die Einrichtung eines Parkleitsystems wird die Auffindbarkeit der Parkplätze zusätzlich verbessert. Der Erfolg der Konzeption hängt maßgeblich davon ab, ob es gelingt, unerwünschte Langzeitparker dauerhaft auf Sammelparkplätze am Altstadtrand zu verlagern. Zur Durchsetzung der Parkscheibenregelungen ist daher eine durchgängige Überwachung dringend notwendig. Bei ausbleibender Überwachung muss 43

50 davon ausgegangen werden, dass die Parkzeitbegrenzung ignoriert wird und die Parkplätze durch Dauerparker genutzt werden. Gleiches gilt für die Bewohnerparkbereiche, auch hier ist eine Überwachung dringend notwendig um die Einhaltung der Regelung sicherzustellen. 4.2 Ziegenhain: Ziele und Maßnahmen für ein Ziegenhain: Ziele der Konzeption Anhand der Bestandsanalyse lassen sich die Konflikte und Problem in Ziegenhain ausschließlich im Bereich der historischen Festungsanlage verorten. Aus diesem Grund wird grundsätzlich eine weitgehende Beibehaltung der heutigen Parkregelung vorgeschlagen. Die Maßnahmen sollten sich auf den Bereich Paradeplatz und dessen Umfeld konzentrieren. Hier bilden folgende Ziele die Grundlage: Optimierung der bestehenden Parkraumorganisation auf dem Paradeplatz Im Rahmen der Abstimmung und der Bestandsanalyse fiel auf, dass die aktuelle Regelung von den Verkehrsteilnehmern häufig ignoriert wird. Ziel der Konzeption ist es die aktuelle Organisation zu überprüfen und mögliche Maßnahmen (Änderung der Nutzungsregelung/ Nutzungszeiten) oder begleitende Maßnahmen (Kommunikation/ Überwachung) zu formulieren. Ausweitung des Bewohnerparken auf dem Paradeplatz und Umfeld Im Rahmen der Bestandsanalyse zeigt sich, dass es in einigen Teilbereichen zu Konflikten von Anwohnern mit Kurzparkern (Besuchern) und Dauerparkern (Angestellte) kommt. Aus diesem Grund soll die Ausweitung der Bewohnerparkregelungen auf den Bereich Paradeplatz und Muhlystraße geprüft werden. Verlagerung von Langzeit- und Dauerparken In der Bestandsanalyse konnte festgestellt werden, dass ein Großteil der Parkplätze im Straßenraum im Bereich der Festungsanlage durch Dauerparker (Angestellte) genutzt werden. Zur Verbesserung des Parkraumangebotes sollte eine Verlagerung von Langzeitparker in andere Bereiche (bspw. Alleeplatz) angestrebt werden, um die Parkchancen für Kurzparker und Bewohner zu erhöhen. Außerdem sollten die Angestellten der Justizvollzugsanstalt auf den für sie vorgesehenen Mitarbeiterparkplätzen parken. 44

51 4.2.2 Ziegenhain: Maßnahmen Die konkreten Maßnahmenvorschläge beziehen sich auf den Bereich der Festungsanlage. Um das Ziel der Verdrängung von Langzeitparken aus den Bereichen Paradeplatz und Muhlystraße zu erreichen, sollte eine grundsätzliche Beschränkung der Parkdauer auf allen Parkplätzen erfolgen. Um der Nachfrage der Bewohner gerecht zu werden, sollte eine Ausweitung des bestehenden Angebotes an Bewohnerparkplätzen erfolgen. Maßnahmen: Paradeplatz und Umfeld Aus gutachterlicher Sicht ist die aktuelle Beschilderung als Zone Eingeschränktes Halteverbot - Parken nur in gekennzeichneten Flächen grundsätzlich sinnvoll. Aus diesem Grund sollte die Ausweisung erhalten bleiben. Auch der aktuelle Bewirtschaftungszeitraum von 7:00 bis 19:00 Uhr erscheint sinnvoll. Die Ergebnisse der Belegungserhebung zeigen, dass besonders in der Zeit von 10:00 bis 19:00 Uhr eine große Parkraumnachfrage herrscht. Die Sammelparkplätze in diesem Bereich sind aber unbeschränkt nutzbar. Der Focus der Maßnahmenempfehlungen liegt somit auf der Anpassung der Nutzungsregelungen des Parkraums. Abbildung 28: Paradeplatz - Aktuelle Situation und Beschilderung Parkdauer und Nutzungsregelungen Für die vorhandenen Parkplätze im Bereich Paradeplatz sollte die zeitliche Beschränkung mittels Parkscheibe beibehalten werden. Als Parkregelung für die Parkplätze im Straßenraum wird das sogenannte Wechselparken vorgeschlagen. Bei dieser Organisationsform stehen die Parkplätze von 07:00-19:00 Uhr allen Verkehrsteilnehmer zur Verfügung und können mit Parkscheibe für zwei Stunden genutzt werden. In der Zeit von 19:00 bis 7:00 Uhr sind die Parkplätze nur für Bewohner nutzbar. 45

52 Karte 20: Untersuchungsgebiet Ziegenhain - Maßnahmen Für die Sammelparkplätze wird das Prinzip des Mischparkens empfohlen. Die Parkplätze sind von 7:00-19:00 Uhr mit Parkscheibe für zwei Stunden nutzbar. Für Bewohner mit Bewohnerparkschein sind die Parkplätze frei nutzbar. Somit erfolgt eine Ausweitung des bestehenden Angebotes für Bewohnerparken. Für den Bereich Ratsgässchen wird die Organisation als Kurzzeitparken vorgeschlagen. Die vorhandenen Parkplätze sind für alle Nutzer für eine halbe Stunde nutzbar. Ziel ist es hier ein Angebot für Kunden der benachbarten Metzgerei und Bäckereien zu schaffen und Dauerparker zu verhindern. In den Bereichen Brunnengasse und Kirchgasse wird vorgeschlagen die Aufhebung der bestehenden Parkplätze zu prüfen. Aufgrund des schmalen Straßenquerschnitts kommt es in beiden Straßen zu Behinderungen durch abgestellte Fahrzeuge. Ein weiterer Bereich mit hoher Auslastung und einem hohen Anteil an Langzeitparkern ist die Muhlystraße und ihr Umfeld. Aktuelle gibt es für die Parkplätze keinerlei Nutzungsbeschränkungen, sodass sie im Rahmen der StVO frei nutzbar sind. Aufgrund der geringen Anzahl markierter Parkplätze sowie der niveaugleichen Gestaltung des Straßenraumes, wird ein Großteil der Seitenbereiche zum Parken genutzt. Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und die Langzeitparker zu verdrängen, wird eine Ausweisung als Zone eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 290) - Parken in gekennzeichneten Flächen vorgeschlagen. Die Nutzung der Parkplätze sollte, analog zu den Parkplätzen auf dem Paradeplatz, zwischen 7:00 und 19:00 Uhr auf zwei Stunden beschränkt werden. Um der Nachfrage durch Bewohner gerecht zu werden, sollten die Parkmöglichkeiten für Bewohner freigegeben werden. Es wird also eine Ausweisung als Mischparken empfohlen. Karte 21: Vertiefungsbereich Festungsanlage Maßnahmen Zukünftiges Parkplatzangebot: Bilanz und Nachfrage Durch den Wegfall der Parkplätze (Kirchgasse, Brunnengasse) und die neue Parkraumorganisation verändert sich das Parkplatzangebot innerhalb der Festungsanlage. Aktuelle gibt es 117 Parkplätze in diesem Bereich. Durch die Umsetzung des Konzeptes würde sich ihre Anzahl auf 115 reduzieren. Ziel der vorgeschlagenen Maßnahmen ist es die Anzahl der Dauerparker im Bereich der Festungsanlage zu reduzieren, um die Parkchancen für Besucher und Bewohner zu erhöhen. Durch die Neuorganisation reduziert sich die Anzahl der Dauerparkplätze von 90 auf

53 Zukunft Heute Stattdessen entstehen 45 Mischparkplätze mit zeitlicher Beschränkung die von Kurzzeitparkern und Bewohnern genutzt werden können. Ein Vergleich des Parkraumangebotes ist in Tabelle 5 dargestellt. Tabelle 5: Bilanz des Parkraumangebotes für die Bereich Paradeplatz und Muhlystraße Nutzungsregelung Bereich 1 Bereich 2 SUMME Kurzzeitparken (ein oder zwei Stunden) Mischparken Wechselparken (Tagüber Kurzzeitparken) Bewohnerparken Dauerparken SUMME Heute Kurzzeitparken (halbe oder eine Stunde) Mischparken Wechselparken (Nachts Bewohnerparken) Bewohnerparken Dauerparken Es entfallen SUMME Neu Ziel der Konzeption ist es ein ausreichendes Parkplatzangebot für Besucher zu schaffen. Während der Bestandsaufnahme wurden maximal 35 Besucher gezählt. Für diese stehen durch die Neuorganisation tagsüber (8:00-19:00 Uhr) 21 reine Kurzzeitparkplätze (zwei Stunden) und 45 Mischparkplätze zur Verfügung stehen. Außerdem soll ein ausreichendes Angebot für Bewohner geschaffen werden. Während der Erhebung wurden Tagsüber maximal 48 Bewohnerfahrzeuge gezählt. Für sie steht in Zukunft ein Angebot von 6 Bewohnerparkplätzen und 66 Mischparkplätzen zur Verfügung, außerdem steht ein Angebot von 38 Dauerparkplätzen zur Verfügung. Nachts wurden 85 Bewohnerfahrzeuge gezählt. Hier stehen insgesamt 56 Bewohnerparkplätze und zusätzlich die Dauerparkplätze zur Verfügung. 47

54 Nachfrage Zukunft Tabelle 6: Vergleich geplantes Parkplatzangebot und Nachfrage heute Nutzungsregelung Bewohnerparken Kurzzeitparken (halbe oder eine Stunde) Dauerparken SUMME Neu Bereich 1 Bereich 2 Summe Tagsüber Nachts Tagsüber Nachts höchste Nachfrage Bewohner (heute) höchste Nachfrage Besucher (heute) Zwischen 8-19 Uhr :00 Uhr Zwischen 8-16 Uhr :00 Uhr Ziegenhain: Begleitende Maßnahmen Eine wichtige Maßnahme zur Verbesserung des Parkraumangebotes ist auch in Ziegenhain die Überwachung. Wie im Untersuchungsgebiet Treysa, liegt die Herausforderung bei einer Bewirtschaftung mit Parkscheiben darin, die Einhaltung der Regelung durch die Verkehrsteilnehmer sicherzustellen. Ein besonderes Augenmerkt sollte zudem auf den Bereich der JVA gelegt werden. Im Bereich der Ein- und Ausfahrt kam es in der Vergangenheit zu Konflikten durch illegal abgestellte Fahrzeuge. Ergänzend zu den dargestellten Maßnahmen sollte in einigen Teilbereichen des Untersuchungsgebiets die Zulässigkeit bestehender Parkplätze überprüft werden. Dies betrifft die Überprüfung des Gehwegparkens im Bereich Hessenallee und im Bereich des Einkaufszentrums Badeweg. Die Restbreite des Gehwegs muss mindst. 1,20 m betragen 7. 7 vgl. VwV -StVO und vgl. RASt

55 Abbildung 29: Hessenallee und Einkaufszentrum Badeweg Ziegenhain Zusammenfassung Ähnlich wie im Untersuchungsgebiet Treysa ist die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen maßgeblich von der Überwachung der Einhaltung abhängig. Diese hängt maßgeblich von der Akzeptanz durch die Verkehrsteilnehmer und ansässigen Geschäftsinhaber ab. Aus diesem Grund wird wie in Treysa eine offene und breite Kommunikation und Vermittlung der geplanten Maßnahmen empfohlen. Wie in Treysa sollte die Einführung der neuen Regelungen, durch eine vorbereitende Phase mit Hinweisen zu den Änderungen ergänzt werden. Daran anschließend ist eine Überwachung der Regelung zwingend notwendig. 49

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