VERKAUFSMAPPE. Grundbuchstand: Grundbuch Wörgl-Kufstein, Gst 386/4 (neu), EZ 822 beim Bezirksgericht Kufstein Eigentümer: ÖBB-Infrastruktur AG

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1 VERKAUFSMAPPE KG Wörgl-Rattenberg, Gst 386/4 (neu) im Ausmaß von m 2 bebaubar mit einem mehrgeschossigen Wohn- und Garagengebäude (Bebauungsstudie Architekten Moritz & Haselsberger, Wörgl) Grundbuchstand: Grundbuch Wörgl-Kufstein, Gst 386/4 (neu), EZ 822 beim Bezirksgericht Kufstein Eigentümer: ÖBB-Infrastruktur AG Mindestkaufpreis ,-- ÖBB-Immobilienmanagement GmbH Immobilienvermittlung 6020 Innsbruck, Claudiastraße 2

2 I NHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeine Liegenschaftsdaten Kaufpreis Luftbildauszug Lagebeschreibung Flächenwidmung und Bebauung, Einbauten, Dienstbarkeiten Eigentumsverhältnisse Verwaltung Beschreibung Liegenschaftsumfeld Grundteilungsplan Beschreibung des vom Käufer umzusetzenden Bauprojektes Weitere Kaufbedingungen Vorlage für ein verbindliches Kaufangebot Beilagen Fotos Grundbuchsauszug Geschäftsbedingungen Nebenkostenübersicht und weitere Informationen für den Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie Seite 2

3 1. Allgemeine Liegenschaftsdaten 1.1 Kaufpreis Der Verkauf der Liegenschaften erfolgt - vorbehaltlich der Genehmigung der gemäß Ingerenzbestimmungen zuständigen Stelle der Verkäuferin - an den Halter des höchsten Gebotes. Das höchste Kaufangebot wird im Zuge der Durchführung einer öffentlichen Interessentensuche in einem Bieterverfahren ermittelt. Der Mindestkaufpreis der gegenständlichen Liegenschaft beträgt a) bei einem Erwerb der Liegenschaft durch einen gemeinnützigen Bauträger, der auf der Liegenschaft nur wohnbaugeförderte Eigentums- oder Mietobjekte errichtet ,-- (in Worten Euro neunhundertzweiundzwanzigtausenddreihundert b) bei einem Erwerb der Liegenschaft durch einen Käufer, der auf der Liegenschaft frei finanzierte Eigentums- oder Mietobjekte errichtet ,-- (in Worten Euro eine Million dreiundvierzigtausend) c) bei einem Erwerb der Liegenschaft durch einen Käufer, der auf der Liegenschaft sowohl wohnbaugeförderte als auch frei finanzierte Eigentums- oder Mietobjekte errichtet, ist der Anteil der frei finanzierten Objekte im Angebot durch einen Aufpreis (Nachbesserungsbetrag) anteilsmäßig zu berücksichtigen. Die Verkaufstransaktion wird über eine öffentliche Ausschreibung eingeleitet. Alle Interessenten werden daher eingeladen - unter Bezugnahme auf die vorliegende Verkaufsmappe und den darin enthaltenen Bedingungen sowie die Bestätigung über die Kenntnisnahme der beiliegenden Rücktrittsrechts- und Widerrufsbelehrung - bis längstens , 12:00 Uhr (per Post oder Bote hier einlangend) ein verbindliches, ausschließlich schriftliches und unterfertigtes Angebot an die ÖBB Immobilienmanagement GmbH z.h. Herrn Ing. Mag. Josef Herzog Claudiastraße Innsbruck Seite 3

4 zu übermitteln. Die elektronische Übermittlung des Angebotes ist dezidiert ausgeschlossen! Die ÖBB-Infrastruktur AG behält sich das Recht vor, den dargestellten geplanten Verkaufsprozess jederzeit einseitig abzuändern, zu unterbrechen oder überhaupt vorzeitig zu beenden. 1.2 Luftbildauszug Bahnhofsgebäude Wörgl Lage der Kauffläche 1.3 Lagebeschreibung Die kaufgegenständliche Grundfläche im Ausmaß von m 2 befindet sich westlich des Aufnahmegebäudes des Bahnhof Wörgl direkt südlich der Bahnhofsgleisanlagen. Das kaufgegenständliche Gst 386/4, KG Wörgl- Rattenberg im Ausmaß von m 2 wird auf Grundlage der Vermessungsurkunde der Fa. TRIGONOS ZT GmbH GZ 736/2014GT vom durch Teilung des Gst 386/1, KG Wörgl-Rattenberg neu gebildet. Die Grundfläche ist oberirdisch unbebaut. Südlich grenzen mit Mehrparteienwohnhäuser bebaute Liegenschaften an die Kauffläche an. Östlich der Liegenschaft verläuft in Süd-Nord-Richtung der Wörglerbach. Die Zufahrt und der Zugang zur Kauffläche sind von Süden her über eine öffentliche Straßenanlage möglich. Seite 4

5 1.4 Flächenwidmung und Bebauung, Einbauten, Dienstbarkeiten Seitens der Stadtgemeinde Wörgl wurde auf Grundlage des aktuellen Bebauungskonzeptes des Architekturbüros Moritz & Haselsberger aus Wörgl die Umwidmung der Kauffläche im Ausmaß von m 2 von derzeit Freiland- Eisenbahnanlage in Sonderfläche für Widmungen mit Teilfestlegungen gem. 51 Abs 1 TROG 2011 beschlossen und ein Bebauungsplan für das Gst 386/4 verordnet. Die Zustimmung der Aufsichtsbehörde (Land Tirol) für die Umwidmung der Fläche liegt vor. Der Großteil der Kauffläche ist asphaltiert. Die Asphaltdecke ist teilweise schadhaft. Die Nordseite der Kauffläche wird in Ost-West-Richtung von einer unterirdisch verlegten Kanalanlage im Eigentum der Stadtwerke Wörgl gequert. Auf der Kauffläche befindet sich auch das dieser Kanalanlage zugehörige Kanalpumpwerk Augasse mit einer Einbautiefe von ca. 8-9 Metern. An der unmittelbar angrenzenden Lärmschutzwand der ÖBB-Infrastruktur AG ist ein Schaltschrank integriert, welcher die elektronischen Verteiler- und Steuerungselemente für diese Anlage enthält. Das Recht zur Führung, zum Betrieb und zur Erhaltung dieser Anlagen wurde dem Betreiber auf Grundlage eines wasserrechtlichen Bewilligungsbescheides aus dem Jahr 1966 eingeräumt. Der Käufer hat die Kauffläche mitsamt diesen Belastungen zu übernehmen und daraus resultierenden Rechte Dritter weiterhin zu garantieren. Seite 5

6 Nördlich der Kauffläche befinden sich das Schalthaus SST-7 der ÖBB- Infrastruktur AG und ÖBB-Lärmschutzwände. Zu diesem Schalthaus und zu den Lärmschutzwänden der ÖBB muss eine Zufahrt bzw. ein Zugang über die Kauffläche mit einem Klein-LKW für Inspektions-, Erhaltungs-, Wartungs- und Erneuerungsarbeiten jederzeit möglich sein (Mindestbreite Zufahrt 3,5 Meter). Weiters ist der Verkäuferin das Recht einzuräumen, Teilflächen des Gst 386/4 südlich dieses Schalthauses, welche sich innerhalb eines Abstandes von 2,0 Meter gemessen von der südlichen Wand des Schalthauses bzw. der Lärmschutzwände befinden, für derartige Tätigkeiten begehen und benutzen zu können. Diese Dienstbarkeit der Duldung umfasst auch das Recht der Dienstbarkeitsberechtigten, zwei PKW auf der Kauffläche parkieren zu können. Die Lage der Zufahrtsfläche, der Dienstbarkeitsfläche südlich des Schalthauses sowie die Lage der vorstehend beschriebenen Einbauten sind aus dem nachstehend angeführten Plan ersichtlich. Diese Dienstbarkeitsrechte der Duldung sind zu Gunsten der Verkäuferin als Eigentümerin des Gst 386/1 und zu Lasten des Kaufgrundstückes grundbücherlich einzuräumen. Die Dienstbarkeitsflächen sind in einem gesonderten Lageplan (Dienstbarkeitsplan), welcher von und auf Kosten der Käuferin zu erstellen ist, darzustellen und dem Kaufvertrag als integrierenden Bestandteil beizugeben. bekannte Anlagen Dritter sowie der ÖBB-Infrastruktur AG sind aus dem vorstehend angeführten Plan ersichtlich. Seite 6

7 1.5 Eigentumsverhältnisse Das Gst 386/1, EZ 822, GB Wörgl-Rattenberg beim BG Kufstein steht zu 1/1 im Eigentum der ÖBB Infrastruktur AG. Das Gst 386/4 im Ausmaß von m 2 wird durch Teilung des Gst 386/1 in dieses und in das Gst 386/4 neu gebildet. 1.6 Verwaltung Die Liegenschaft wird von der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH verwaltet. 2. Beschreibung 2.1 Liegenschaftsumfeld Die kaufgegenständliche Liegenschaft befindet sich in sehr zentraler Lage direkt westlich des Bahnhofes Wörgl. Auf der Südseite befinden sich mehrere mit Mehrparteienwohnhäusern bebaute Liegenschaften. Westlich grenzt eine Kleingartenanlage an die Kauffläche an. Das Stadtzentrum von Wörgl ist fußläufig in wenigen Minuten erreichbar. 2.2 Grundteilungsplan Das Ausmaß der Kauffläche (= neues Gst 386/4) beträgt m 2. Der Grundteilungsplan der Fa. TRIGONOS Wörgl ZT GmbH GZ 736/2014GT vom liegt vor. Dieser Grundteilungsplan wurde vom Vermessungsamt Kufstein mit Bescheid Zl. 2962/2015/83 vom bescheinigt. Die Bescheinigung ist 18 Monate (bis ) gültig. Innerhalb dieses Zeitraumes hat der Käufer die Verbücherung dieses Teilungsplanes auf seine Kosten beim zuständigen Bezirksgericht Kufstein zu beantragen, anderenfalls eine neuerliche Bescheinigung erforderlich wird. Seite 7

8 2.3 Beschreibung des vom Käufer umzusetzenden Bauprojektes Zur Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung der Verkaufsfläche wurde das Architekturbüro Moritz & Haselsberger mit der Erstellung einer Bebauungsstudie beauftragt. Diese Studie, welche samt den zugehörigen Unterlagen (Gutachten, Pläne, usw.) auf der Homepage des Architekturbüros Moritz & Haselsberger unter dem Pfad direkt abrufbar bzw. einsehbar ist, bildet die Grundlage für die Umwidmung der verkaufsgegenständlichen Flächen in Bauland und für die Verordnung der erforderlichen Bebauungspläne durch die zuständigen Stellen der Stadtgemeinde Wörgl. Eine davon abweichende Bebauung der Fläche ist nicht möglich. Gemäß diesem Bebauungskonzept ist die Errichtung eines mehrstöckigen Gebäudes mit folgenden Widmungen und Nutzungen geplant: Auf Grund dieses Bebauungsplanes sind der Bereich des Pumpwerkes sowie ein Grundstreifen von 2 x 5 Meter links und rechts des Kanalstranges von Baulichkeiten freizuhalten. Dies ist im Bebauungskonzept des Arch. DI Markus Moritz berücksichtigt. Über dieses Grundstreifen erfolgt künftig auch die Zufahrt zu den angrenzenden Bahnanlagen. Seite 8

9 Auszüge aus Bebauungsplan der Stadtgemeinde Wörgl: Seite 9

10 Der Bebauungsplan liegt bei der Stadtgemeinde Wörgl auf und ist dort einsehbar. Auszüge aus der diesem Bebauungsplan zu Grunde liegenden Bebauungsstudie des Architekturbüros Moritz & Haselsberger: Seite 10

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14 3. Weitere Kaufbedingungen 1. Bei der künftigen Bebauung und Nutzung der Kauffläche ist jede Annäherung von Personen, Geräten und Materialien an die im Betrieb unter Spannung stehenden Teile der Bahnstromanlagen (insbesondere an die im Nahbereich der Kauffläche verlaufenden Oberleitungsanlagen des ÖBB-Konzerns) auf weniger als drei Meter verboten. Bei einer möglichen Annäherung von Personen auf weniger als vier Meter an unter Spannung stehende Teile der Bahnstromanlagen sind Schutzvorkehrungen erforderlich. Diese sind im Einzelfall nach Anweisung der zuständigen Dienststelle des Verkäufers vom Antragsteller zu errichten und zu erhalten. Die Art der erforderlichen Schutzvorkehrung wird im Rahmen des eisenbahnrechtlichen Genehmigungsverfahrens festgelegt. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass es in seiner Verantwortung liegt, beauftragte Firmen oder sonstige Dritte über die Gefahren der Hochspannung bzw. die allfällige Notwendigkeit einer Unterweisung durch die zuständige Dienststelle des Verkäufers nachweislich zu informieren. Größere Metallgegenstände, Stahl- oder Stahlbetonbauten sowie Zäune aus leitendem Material usw., welche innerhalb von fünf Meter zu den nächsten unter Spannung stehenden Anlagenteilen aufgestellt oder montiert werden bzw. in diesen Bereich reichen könnten (z. B. Kräne), sind auf Kosten des Käufers an der Schiene zu erden. 2. Bei einer Bepflanzung des Grundstückes sind gemäß den Bestimmungen des Eisenbahngesetzes 1957 im Gefährdungsbereich der Bahnstromanlagen nur schwach bzw. niederwüchsige Sträucher od. Bäume zu verwenden. Die Mindestabstände von drei Meter zu Leitungen bzw. unter Spannung stehenden Anlagenteilen dürfen unter Berücksichtigung des größten Durchhanges seitlich, oberhalb und unterhalb dieser Leitungsanlagen nicht unterschritten werden. Für die Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsabstände hat der Käufer der Liegenschaft auf eigene Kosten Sorge zu tragen. 3. Der Käufer erklärt, die Grundfläche besichtigt zu haben und diese mit allen allfälligen Einbauten (Leitungen, Kanäle etc.) und Anlagen (inklusive allenfalls hier nicht ausdrücklich angeführten Anlagen) zu übernehmen sowie aus dem Bestand dieser Einbauten und Anlagen keine wie immer gearteten Ansprüche gegen den Verkäufer zu erheben. Auf der Kauffläche verlaufen erdverlegte Leitungsanlagen Dritter (Wasserleitungs- und Energieanschlüsse und Kanalanlage samt Pumpwerk der Stadtwerke Wörgl,). Im Nahbereich der Kauffläche verlaufen erdverlegte Leitungsanlagen des Verkäufers (Elektro-, Sicherungstechnik- und Telekomkabel). 4. Die Zufahrt zur Kauffläche erfolgt von Süden her über das öffentliche Weggrundstück 663, KG Wörgl-Rattenberg. 5. Der Käufer erklärt für sich und seine Rechtsnachfolger im Eigentum des Kaufgegenstandes gegenüber dem jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Nr. 386/1, EZ 822, Grundbuch Wörgl-Rattenberg beim Bezirksgericht Kufstein und gegenüber dem Betreiber der Eisenbahn, auf dem Kaufgegenstand die Einwirkungen des ordentlichen Eisenbahnbetriebes (auch elektromagnetische) sowie die Einwirkungen eines allfälligen Um- oder Neubaus an der Seite 14

15 Eisenbahnanlage entschädigungslos zu dulden und auf die Geltendmachung eines allfällig daraus resultierenden Schadens (mit Ausnahme von Personenschäden) zu verzichten. Diese Dienstbarkeit sowie der vom Käufer erklärte Verzicht wird vom Verkäufer angenommen und ist als Dienstbarkeit der Duldung der Einwirkungen des ordentlichen Eisenbahnbetriebs zugunsten der EZ 822, Grundbuch Wörgl-Rattenberg beim Bezirksgericht Kufstein, Grundstück Nr. 386/1 auf der für das Kaufgrundstück zu eröffnenden Grundbuchseinlage einzuverleiben. 6. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für eine bestimmte Widmung, für ein bestimmtes Flächenausmaß, für einen bestimmten Zustand bzw. für eine bestimmte Beschaffenheit oder Eignung der Kauffläche. Insbesondere übernimmt der Verkäufer keine Gewähr für die Kontaminationsfreiheit der Kauffläche sowie für die Freiheit von Kriegsrelikten und verzichtet der Käufer auf die Geltendmachung jeglicher Ansprüche gegen die Verkäuferin aus dem Titel einer allenfalls erforderlichen Dekontamination der Fläche oder der Entfernung aufgefundener Kriegsrelikte. Dem Käufer ist bekannt, dass die Fläche unter anderem auch für bahnbetriebliche Zwecke benutzt wurde. Dem Käufer ist weiters bekannt, dass der Bahnhof Wörgl in den Kriegsjahren 1944 und 1945 nachweislich mehrmals angegriffen und dabei großräumig bombardiert wurde. Es kann aus diesem Grund nicht mit ausreichender Sicherheit eine Aussage darüber getroffen werden, dass der Boden des Kaufgrundstückes kampfmittelfrei ist und sich dieser Bodenbereich daher aus Sicht der Verkäuferin in der roten Zone (Kriegsrelikte) befindet. Dem Käufer ist bekannt, dass das Gst 386/1 beim Umweltbundesamt als gemeldeter Altstandort geführt wird (Kröll KG Holzindustrie Tischlerei). Genauere Informationen zu Kontaminationen liegen nicht vor, können aber nicht ausgeschlossen werden. 7. Gemäß Einsichtnahme in den örtlichen Gefahrenzonenplan (TIRIS) am wird dieser derzeit überarbeitet. Es ist daher derzeit keine Angabe über das Vorliegen einer Gefahrenzone möglich. Auf Grund der erst kürzlich erfolgten Widmung der Fläche in Bauland kann aber davon ausgegangen werden, dass sich die Kauffläche nicht in einer roten Gefahrenzone befindet. Nähere Auskünfte darüber können bei der Gemeinde Wörgl und beim Land Tirol eingeholt werden. Seite 15

16 Auszug TIRIS Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer entlang der gemeinsamen Grundgrenze einen Zaun mit einer Mindesthöhe von 1,50 Metern oder - nach Zustimmung des Verkäufers - eine anderweitige gleichwertige Abgrenzung zu errichten und künftig zu erhalten. Die Zaunerrichtung bzw. die Errichtung der Abgrenzung sowie die künftige Erhaltung dieser Anlage sind im Einvernehmen mit dem Verkäufer vorzunehmen. Auf Verlangen des Verkäufers ist in dieser Zaunanlage auf Kosten des Käufers ein Tor oder eine Schrankenanlage anzubringen, damit eine Zufahrt bzw. ein Zugang zu den angrenzenden Anlagen der Verkäuferin (Schalthaus, Lärmschutzwände, usw.) weiterhin möglich ist. 9. Baumaßnahmen innerhalb des Bauverbotsbereiches der Eisenbahn dürfen erst nach Erteilung einer eisenbahnrechtlichen Ausnahmebewilligung gemäß 42 Abs 3 EisbG 1957 begonnen und ausgeführt werden. Zur Prüfung des Bauvorhabens ist ein entsprechendes Detailprojekt (Darstellung in Grund- u. Aufriss, Technischer Bericht, Beschreibung) in dreifacher Ausfertigung an den Verkäufer zu übermitteln. Dieses Schreiben stellt keine Zustimmung zu einem eventuell geplanten Bauvorhaben dar. Bei einer Bebauung der Liegenschaft hat der Käufer weiters die Bestimmungen der Tiroler Bauordnung zu beachten. Für das Bauprojekt des Arch. DI Moritz, welches Grundlage für die Umwidmung der Kauffläche in Bauland sowie die Verordnung eines entsprechenden allg. und erg. Bebauungsplanes bildet, ist die Erteilung einer eisenbahnrechtlichen Ausnahmebewilligung gemäß 42 Abs 3 EisbG 1957 möglich. 10. Arch. DI Markus Moritz, Aubachweg 16, 6300 Wörgl hat das dieser ev. möglichen eisenbahnrechtlichen Genehmigung zu Grunde liegende Bebauungsprojekt auf eigene Initiative erstellt und ausgearbeitet. Da Arch. DI Markus Moritz umfangreiche Planungs- und Entwicklungsleistungen im Zusammenhang mit der Baureifmachung der Kauffläche erbracht hat, wird der Käufer ersucht, mit Arch. DI Markus Moritz über eine Beauftragung hinsichtlich der weiteren Planungs- und Umsetzungsleistungen in Verhandlungen zu treten. Sollte eine weitere Beauftragung von Arch. DI Markus Moritz aus Sicht des Käufers nicht möglich sein, hat der Käufer dem Verkäufer eine beiderseits verbindliche Einigung mit Seite 16

17 Arch. DI Markus Moritz über eine monetäre Ablöse der bisher von Arch. DI Markus Moritz erbrachten Leistungen vorzulegen. 11. Dem Käufer ist bekannt, dass sich die Kauffläche in unmittelbarer Nähe des Bahnhofes Wörgl befindet und mit Beeinträchtigung aus dem Bahnbetrieb (Lärmund elektrotechnische Immissionen, Erschütterungen, usw.) zu rechnen ist. Der Käufer bestätigt, dass ihm das von Ing. Fiby erstellte lärmtechnische Gutachten vom bekannt ist (das Gutachten des Ing. Fiby ist auf der Homepage des Architekturbüros Moritz & Haselsberger als Download abrufbar). Mit diesem Gutachten wurde der Nachweis erbracht, dass das Widmungsmaß für die Immissionen entsprechend den veröffentlichten Richtlinien und Normen bei der Umsetzung des Bauprojektes des Architekturbüros Moritz & Haselsberger eingehalten wird. 12. Die im A2-Blatt des Grundbuches zugunsten des Gst 386/1 vorgetragenen Berechtigungen beziehen sich nicht auf die Kauffläche und werden nicht mit übertragen. Die im C-Blatt der EZ 822, Grundbuch Wörgl-Rattenberg beim Bezirksgericht Kufstein zu Lasten des Gst 386/1 vorgetragenen Dienstbarkeitsrechte der Duldung (= C-LNr. 3a) beziehen sich nach dem Kenntnisstand des Verkäufers nicht auf die Kauffläche. Vom Verkäufer wird hiermit bestätigt, dass sich diese Lasten (Dienstbarkeiten der Duldung) aus Sicht des Verkäufers nicht auf Kauffläche erstrecken und eine anteilige Mitübertragung dieser Lasten daher nicht erforderlich ist. Die unter C-LNr. 6a und 7a vorgetragenen Belastungen betreffen das Gst 386/3. Die für die Rechtfertigung einer lastenfreien Abschreibung der Kauffläche erforderlichen Freilassungserklärungen der Dienstbarkeitsberechtigten sind von und auf Kosten des Käufers beizubringen. Ansonsten werden diese Dienstbarkeitsrechte im Zuge der Herstellung der Grundbuchsordnung anteilig mit übertragen. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für den Fall, dass eine lastenfreie Abschreibung der Kaufläche letztendlich nicht möglich ist und die vorstehend beschriebenen Dienstbarkeitsrechte anteilig mit übertragen werden. Dem Käufer steht es auch frei, zum Zwecke der anschließenden lastenfreien Abschreibung der Kauffläche auf eigene Kosten ein dem Grundbuchsgesuch für die Abschreibung vorausgehendes Aufforderungsverfahren beim zuständigen Bezirksgericht zu beantragen. 13. Sämtliche Kosten, insbesondere die Kosten der Erstellung des Kaufvertrages, Steuern, Gebühren und Abgaben, welche aus dem gegenständlichen Rechtsgeschäft resultieren, gehen zur Gänze zu Lasten des Käufers. 14. Der Käufer verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, den gesamten Kaufpreisbetrag nach einseitiger Unterfertigung des Kaufvertrages durch den Käufer auf die vom Verkäufer benannte Konten zur Anweisung zu bringen und einen Nachweis über die Bezahlung dieses Betrages vorzulegen. Die Vereinbarung einer Treuhandabwicklung für die Bezahlung des Kaufpreises ist auf Kosten des Käufers möglich. Die Gegenzeichnung des Kaufvertrages wird seitens des Verkäufers erst nach dem Vorliegen eines Nachweises der vollständigen Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrages auf das benannte Konto oder das Treuhandkonto veranlasst. Weiters hat der Käufer die vom Käufer Seite 17

18 zu tragenden Grunderwerbssteuer (3,5 % des Kaufpreises) sowie die gerichtliche Eintragungsgebühr (1,1 % des Kaufpreises) vor der Gegenzeichnung des Kaufvertrages durch den Verkäufer auf das dafür eingerichtete Anderkonto des Treuhänders/Vertragserrichters zu überweisen. 15. Die vereinbarte Vermittlungsprovision für die erfolgreiche Vermittlung des Liegenschaftskaufes durch die ÖBB-Immobilienmanagement GmbH ist nach der beiderseitigen Unterfertigung des Kaufvertrages zur Zahlung fällig und nach Rechnungslegung durch die ÖBB-Immobilienmanagement GmbH vom Käufer auf das benannte Konto zur Anweisung zu bringen. 16. Alle weiteren Bestimmungen des Vertrages und die endgültige Formulierung der Verhandlungsergebnisse bleiben der noch zu erstellenden Vertragsurkunde vorbehalten. Das Vorliegen eines beiderseits abgestimmten Entwurfes dieser Kaufvertragsurkunde ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Erlangung einer Verkaufsgenehmigung durch die zuständigen Stellen des Verkäufers. Ein verbindlicher Vertrag kommt - nach dem Vorliegen der Genehmigung durch die gemäß Ingerenzbestimmungen zuständigen Stellen des Verkäufers - erst mit der beiderseitigen Unterfertigung dieser Vertragsurkunde zustande. Ein Verkauf der Liegenschaft ist - vorbehaltlich der erwähnten Zustimmung der gemäß Ingerenzbestimmungen zuständigen Stellen des Verkäufers - nur an den Halter des aus Sicht des Verkäufers besten Kaufangebotes möglich. Die Zustimmung der zuständigen Stellen des Verkäufers zu einem Verkauf der Liegenschaft wird nach dem Vorliegen eines gegenseitig abgestimmten Kaufvertragstextes, mit dessen Erstellung ein Notar oder Rechtsanwalt vom Käufer auf eigene Kosten zu beauftragen ist, beantragt. Sollten Sie unter den vorstehenden Bedingungen an einem Erwerb dieser Liegenschaft interessiert sein, bitten wir Sie - unter Verwendung der unter Pkt. 4. beiliegenden Angebotsvorlage - um Übermittlung eines verbindlichen Kaufangebotes an die ÖBB-Immobilienmanagement GmbH, Region West, Claudiastraße 2, 6020 Innsbruck. Für weitere Fragen steht Ihnen unser Sachbearbeiter Ing. Mag. Josef Herzog unter der Tel. Nr. 0664/ gerne zur Verfügung. Seite 18

19 4. Vorlage für ein verbindliches Kaufangebot Verbindliches Kaufangebot Ich (Wir)... geboren am... wohnhaft in... Beruf... stelle(n) am heutigen Tag das rechtsverbindliche und unwiderrufliche Anbot, die Liegenschaft KG, EZ, Gst-Nr.... zu einem Kaufpreis in der Höhe von... (in Worten:....) zu erwerben. Dieses Anbot ist bis zum.. befristet (Anmerkung: Frist nicht kürzer als 6 Monate). Der vorstehend angebotene Kaufpreis wird mit samt den vereinbarten Nebenkosten binnen 14 Tagen nach einseitiger Unterfertigung des Kaufvertrages durch den Käufer auf das vom Verkäufer benannte Konto / auf das Treuhandkonto* ) bezahlt. Die tatsächliche Übergabe des Kaufobjektes erfolgt nach Gegenzeichnung des Kaufvertrages durch den Verkäufer. Vereinbarung einer Maklerprovision: Für den Fall der Annahme dieses Kaufangebotes durch den Verkäufer verpflichtet sich der Käufer zur Bezahlung einer Provision für die erfolgreiche Vermittlung des Liegenschaftskaufes in der gesetzlich bestimmten Höhe gemäß der übermittelten Nebenkostenübersicht / in Höhe von.. % des Kaufpreises* ) zuzüglich der gesetzlicher USt (derzeit 20 %) an die ÖBB-Immobilienmanagement GmbH, Nordbahnstraße 50, 1020 Wien. ) nicht zutreffendes streichen! * Sonstiges: Gerichtsstandsvereinbarung: Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Innsbruck vereinbart. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen und sind ungültig, sofern diese nicht schriftlich vereinbart werden. Ich (Wir) bestätige/bestätigen den Erhalt eines Exposès der kaufgegenständlichen Liegenschaft, welches auch die wesentlichen Verkaufsbedingungen sowie eine Nebenkostenübersicht für den Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie enthält..., am Seite 19

20 5. Beilagen 5.1 Fotos Seite 20

21 5.2 Grundbuchsauszug Seite 21

22 Seite 22

23 6. Geschäftsbedingungen 5.1 Provisionsvereinbarung Der guten Ordnung halber halten wir fest, dass wir im Falle des Zustandekommens eines rechtsgültigen Kaufvertrages oder einer sonstigen Willensübereinkunft (auch durch Interessensgemeinschaften bzw. gleichwertige Rechtsgeschäfte) eine Vermittlungsprovision in der Höhe von 3% des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Die Zahlung des vorgenannten Provisionssatzes zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer wird auch für den Fall vereinbart, dass das vorbezeichnete Rechtsgeschäft wider Treu und Glauben nicht zustande kommt, dass ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, dass entweder Sie oder der vermittelte Dritte die von uns namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit einer anderen Person weitergibt, mit welcher das Geschäft zustande kommt oder ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wurde ( 15 Abs. 1 Maklergesetz). 5.2 Hinweis Es wird darauf hingewiesen, dass ein wirtschaftliches Naheverhältnis gemäß 6 Abs. 4 Maklergesetz vorliegt. Seite 23

24 7. Nebenkostenübersicht und weitere Informationen für den Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie Dieses Formular wird Ihnen von der Firma ÖBB-Immobilienmanagement GmbH Immobilienvermittlung Nordbahnstraße Wien überreicht, welche als Makler tätig ist und durch Herrn Ing. Mag. Josef Herzog vertreten ist. Entsprechend dem bestehenden Geschäftsgebrauch kann der Makler als Doppelmakler tätig sein. Der Makler steht mit dem zu vermittelnden Dritten in x einem / keinem familiären oder wirtschaftlichen Naheverhältnis. Von der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, empfohlene Geschäftsbedingungen gem. 10 IMV1996, BGBl. Nr. 297/1996, GZ 2014/05/30 FVO Ma/Pe Form 13K/ÖVI

25 Von der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, empfohlene Geschäftsbedingungen gem. 10 IMV1996, BGBl. Nr. 297/1996, GZ 2014/05/30 FVO Ma/Pe Form 13K/ÖVI

26 Von der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, empfohlene Geschäftsbedingungen gem. 10 IMV1996, BGBl. Nr. 297/1996, GZ 2014/05/30 FVO Ma/Pe Form 13K/ÖVI

27 Von der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, empfohlene Geschäftsbedingungen gem. 10 IMV1996, BGBl. Nr. 297/1996, GZ 2014/05/30 FVO Ma/Pe Form 13K/ÖVI

28 Von der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, empfohlene Geschäftsbedingungen gem. 10 IMV1996, BGBl. Nr. 297/1996, GZ 2014/05/30 FVO Ma/Pe Form 13K/ÖVI

29 Von der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, empfohlene Geschäftsbedingungen gem. 10 IMV1996, BGBl. Nr. 297/1996, GZ 2014/05/30 FVO Ma/Pe Form 13K/ÖVI

30 Von der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, empfohlene Geschäftsbedingungen gem. 10 IMV1996, BGBl. Nr. 297/1996, GZ 2014/05/30 FVO Ma/Pe Form 13K/ÖVI

31 Von der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, empfohlene Geschäftsbedingungen gem. 10 IMV1996, BGBl. Nr. 297/1996, GZ 2014/05/30 FVO Ma/Pe Form 13K/ÖVI

32 Von der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, empfohlene Geschäftsbedingungen gem. 10 IMV1996, BGBl. Nr. 297/1996, GZ 2014/05/30 FVO Ma/Pe Form 13K/ÖVI

33 Von der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, empfohlene Geschäftsbedingungen gem. 10 IMV1996, BGBl. Nr. 297/1996, GZ 2014/05/30 FVO Ma/Pe Form 13K/ÖVI

34 Von der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, empfohlene Geschäftsbedingungen gem. 10 IMV1996, BGBl. Nr. 297/1996, GZ 2014/05/30 FVO Ma/Pe Form 13K/ÖVI

35 Von der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, empfohlene Geschäftsbedingungen gem. 10 IMV1996, BGBl. Nr. 297/1996, GZ 2014/05/30 FVO Ma/Pe Form 13K/ÖVI

36 Von der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, empfohlene Geschäftsbedingungen gem. 10 IMV1996, BGBl. Nr. 297/1996, GZ 2014/05/30 FVO Ma/Pe Form 13K/ÖVI

37 Von der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, empfohlene Geschäftsbedingungen gem. 10 IMV1996, BGBl. Nr. 297/1996, GZ 2014/05/30 FVO Ma/Pe Form 13K/ÖVI

38 Widerrufsformular (falls Sie diesen Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück) An die ÖBB-Immobilienmanagement GmbH Claudiastraße 2, 6020 Innsbruck Tel.: 0664/ Fax.: 0512/ Hiermit widerrufe(n) ich/wir(*) den von mir/uns(*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): Bestellt am (*) / erhalten am (*): - Name des/ der Verbraucher(s):. - Anschrift des/der Verbraucher(s): Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) - Datum:. (*) Unzutreffendes streichen Von der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, empfohlene Geschäftsbedingungen gem. 10 IMV1996, BGBl. Nr. 297/1996, GZ 2014/05/30 FVO Ma/Pe Form 13K/ÖVI

39 Rücktrittsrecht und Widerrufsbelehrung Der Auftraggeber wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrages außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von diesem Maklervertrag binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden. Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll, bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Auftraggeber, der damit bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist sein Rücktrittsrecht verliert. Der Auftraggeber wünscht ein vorzeitiges Tätigwerden innerhalb der offenen Rücktrittsfrist und nimmt zur Kenntnis, dass er damit bei vollständiger Vertragserfüllung (Namhaftmachung) das Rücktrittsrecht vom Maklervertrag gem. 11 FAGG verliert. Eine Pflicht zur Zahlung der Provision besteht aber erst nach Zustandekommen des vermittelten Geschäfts (Kaufvertrag, Mietvertrag) aufgrund der verdienstlichen, kausalen Tätigkeit des Maklers. Der Auftraggeber wünscht kein vorzeitiges Tätigwerden. Im Fall eines Rücktritts nach 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen. Ort:... am.... Auftraggeber Von der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, empfohlene Geschäftsbedingungen gem. 10 IMV1996, BGBl. Nr. 297/1996, GZ 2014/05/30 FVO Ma/Pe Form 13K/ÖVI

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