Conflict of Interest Policy der ETHENEA Independent Investors S.A.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Conflict of Interest Policy der ETHENEA Independent Investors S.A."

Transkript

1 Cnflict f Interest Plicy der ETHENEA Independent Investrs S.A. Hintergrund Diese Plicy regelt die möglichen Interessenknflikte, die sich zwischen der ETHENEA Independent Investrs S.A. (im Flgenden Gesellschaft der ETHENEA ) (Geschäftsleitung, Mitarbeitern) der anderen Persnen, die mit ihr verbunden sind, und der vn ihr verwalteten Investmentfnds (im Flgenden verwaltete Fnds der eigene Fnds ) bzw. anderen Gesellschaften bzw. den Fnds, für die die ETHENEA Fndsmanagement- Dienstleistungen erbringt (im Flgenden Kunden bzw. externe Fnds der Drittfnds ) ergeben können. Dabei werden geeignete Maßnahmen aufgezeigt um diesen Interessenknflikten zu begegnen. Inhalt 1. Einleitung 2. Interessenknflikte 2.1 Interessenknflikte zwischen der ETHENEA und den Kunden bzw. Fnds der ETHENEA 2.2 Interessenknflikte zwischen den Beschäftigten und den Kunden bzw. Fnds der ETHENEA 2.3 Interessenknflikte zwischen den Kunden bzw. Fnds der ETHENEA untereinander 2.4 Interessenknflikte zwischen der ETHENEA und den Aktinären der Gesellschaft 3. Maßnahmen zur Vermeidung vn Interessensknflikten 4. Umgang mit Interessenknflikten 4.1 Aufzeichnung 4.2 Unvermeidbare Interessenknflikte 4.3 Infrmatin der Anleger 5. Unabhängigkeit beim Knfliktmanagement 5.1 Infrmatinsaustausch relevanter Persnen 5.2 Tätigkeiten mit ptenziell widerstreitenden Interessen 5.3 Unabhängigkeit der Vergütung 5.4 Einflussnahme auf Tätigkeiten 5.5 Zeitgleiche Beteiligungen an mehreren kllektiven Prtfli-Verwaltungen

2 1. Einleitung Interessenknflikte lassen sich bei Instituten, die für ihre Kunden Wertpapierdienstleistungen erbringen nicht immer ausschließen. In Übereinstimmung mit den entsprechenden Vrgaben der Gesetzgebung ist nachflgend die Cnflict f Interest Plicy der ETHENEA aufgelistet Diese besagten Interessenknflikte können sich zwischen der Gesellschaft, anderen Unternehmen der Gruppe, den Aktinären und Verwaltungsräten, der Geschäftsleitung, den Mitarbeitern, vertraglich gebundenen Vermittlern der anderen Persnen, die mit der Gesellschaft verbunden sind, den eigenen verwalteten Fnds, und unseren Kunden und deren Fnds der zwischen Kunden der ETHENEA ergeben. ETHENEA als Kapitalanlagegesellschaft selbst wie auch die Geschäftsleiter und Mitarbeiter sind entsprechend den gesetzlichen Grundlagen verpflichtet, die vn ETHENEA angebtenen Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen ehrlich, redlich und prfessinell im Interesse der Kunden zu erbringen und Interessenknflikte sweit wie möglich zu vermeiden. Innerhalb der ETHENEA ist ein Geschäftsleiter mit der Verantwrtung für die Cmpliance-Tätigkeiten betraut. Dieser Geschäftsleiter sichert innerhalb der Geschäftsleitung die Kntrlle, die Identifikatin, Vermeidung und das Managements vn Interessenknflikten. Zusätzlich werden Unterstützungsleistungen vm Cmpliance Bereich der DZ PRIVATBANK S.A. in Luxemburg erbracht. Bei der ETHENEA kann derzeit allen identifizierten Interessenknflikten mittels geeigneter Maßnahmen vrgebeugt werden. Aufgrund der Tatsache, dass die extern veröffentlichte Auflistung der Interessenknflikte, nur die Interessenknflikte beinhaltet, denen nicht durch geeignete Maßnahmen vrgebeugt werden kann, ist diese bei der ETHENEA nicht ntwendig. Die vrliegende interne Cnflict f Interest Plicy beinhaltet alle möglichen Interessenknflikte und eine Auflistung geeigneter Maßnahmen, um diesen Interessenknflikten zu begegnen. 2. Interessenknflikte Für die Feststellung vn Interessenknflikten rientiert sich die ETHENEA an Ihrem Geschäftsumfeld swie an den relevanten Rundschreiben der CSSF, wie z.b. der Verrdnung 10-4 und dem Rundschreiben 12/546. Darüber hinaus legt ETHENEA nachflgend Grundsätze für den Umgang mit Interessensknflikten fest, zeigt auf unter welchen Umständen Interessensknflikte auftreten können und legt Maßnahmen fest um Interessensknflikte zu bewältigen. 2.1 Interessenknflikte zwischen der ETHENEA und den Kunden bzw. Fnds Zu Lasten der eigenen der externen Fnds kann u.a. bei flgenden Situatinen ein finanzieller Vrteil erzielt der ein Verlust vermieden werden: - Ausnutzen vn Infrmatinen über die Anlageplitik des verwalteten bzw. externen Fnds für eigene Zwecke

3 - Empfehlung bzw. Erwerb vn Finanzinstrumenten, bei denen besnders hhe Prvisinen anfallen - Empfehlung bzw. Erwerb vn Finanzinstrumenten, die hhe Bnifikatinen der Kick- Back-Zahlungen auslösen - Ausnutzen vm Vrhandensein cmpliance-relevanter Tatsachen - Mandate auch bei Knkurrenten des verwalteten Fnds, dadurch Möglichkeit zur Ausnutzung vn vertraulichen Infrmatinen zum eigenen Vrteil - Anteile am verwalteten Fnds der dessen Knkurrenten/Wettbewerber der vn diesen emittierte Finanzinstrumente im Wertpapierbestand - Für eigene der externe Fnds können bspw. bei Vrliegen nachflgender Knstellatinen Dienstleistungen erbracht werden der in seinem Namen Geschäfte getätigt werden, an deren Ergebnis die Gesellschaft der die ihr zuzurechnenden Persnen ein vm Interesse des jeweiligen Fnds abweichendes Interesse haben: Verkauf vn Wertpapieren aus dem Bestand der Gesellschaft an verwaltete der externe Fnds, dies sind s genannte Ladenhüter, die zur Zeit kaum verkäuflich sind Im Rahmen des Fndsmanagements: Empfehlung bzw. Abschluss vn Geschäften, Bevrzugung vn Prdukten der Gesellschaft der vn der Gesellschaft der den Aktinären der Gesellschaft nahestehenden Firmen, die nicht im Interesse des jeweiligen Fnds sind Empfehlungen bzw. Abschluss vn Geschäften, die lediglich zur Generierung vn Prvisinseinnahmen für die Gesellschaft dienen Empfehlungen / Anlageentscheidungen im Eigeninteresse der Gesellschaft Anteile an verwalteten Fnds der deren Knkurrenten/Wettbewerber der vn diesem emittierte Finanzinstrumente im Bestand der Gesellschaft der vn eigenen Fnds Beim Vertrieb eigener Publikumsfnds mittels eines Dritten fließen diesem Dritten unter Umständen Bestandsprvisinen zu Knstellatinen bei deren Eintreten mögliche finanzielle Anreize dazu führen könnten, dass eine Ungleichbehandlung verschiedener verwalteter Fnds resultiert: - Staffelung vn Gebühren der Prvisinen in Abhängigkeit vm Umfang des getätigten Geschäfts der Gewährung vn Snderknditinen; Situatinen, bei denen ein mögliches geschäftliches Knkurrenzverhältnis entsteht - Mögliche Knkurrenz zwischen Geschäften für eigene Fnds und externen Fnds Knstellatinen bei denen Dritte Dienstleistungen für den verwalteten der externen Fnds mit geldwerten Anreizen der Zuwendungen außer den üblichen Prvisinen vergüten: - Incentives (bspw. Reisen, Einladungen zu Events der materielle Zuwendungen) 2.2 Interessenknflikte zwischen den Beschäftigten und den verwalteten Fnds bzw. Kunden der ETHENEA Zu Lasten der verwalteten der externen Fnds kann u.a. bei flgenden Situatinen ein finanzieller Vrteil erzielt der ein Verlust vermieden werden: - Nutzung und Weitergabe vertraulicher Infrmatin

4 - Handel in Kenntnis vn Orders - Unangemessene Differenzierung zwischen verschiedenen Fnds bei IPOs - Unausgewgene Anlageentscheidungen wegen Eigeninteresse an Prvisinserträgen - Knstellatinen, bei deren Eintreten mögliche finanzielle Anreize dazu führen könnten, dass eine Ungleichbehandlung verschiedener verwalteter der externer Fnds resultiert: Annahme / Vergabe vn Geschenken - Situatinen, bei denen ein mögliches geschäftliches Knkurrenzverhältnis zum jeweiligen Fnds entsteht: Eigengeschäfte / Aufträge für die verwalteten der externen Fnds - Knstellatinen bei denen Dritte Dienstleistungen für verwaltete der externe Fnds mit geldwerten Anreizen außer den üblichen Prvisinen vergüten: geldwerte Anreize außer den üblichen Prvisinen Knstellatinen mit denen Dritte Dienstleistungen für die jeweiligen Fnds vergüten 2.3 Interessenknflikte zwischen den Kunden bzw. Fnds der ETHENEA untereinander Zu Lasten der verwalteten der externen Fnds kann u.a. bei flgenden Situatinen ein finanzieller Vrteil erzielt der ein Verlust vermieden werden: - Gegenläufige Interessen bei der Ausführung vn Fndsrders - OTC-Geschäfte eines Fndsmanagers zwischen verschiedenen Fnds - Fndsaufträge, die im Knflikt mit anderen verwalteten der externen Fnds stehen - Knstellatinen bei deren Eintreten mögliche finanzielle Anreize dazu führen könnten, dass eine Ungleichbehandlung verschiedener Fnds resultiert: Knditinengestaltung (ein Fnds wird bei der Knditinengestaltung besser gestellt als andere, z.b. wegen der Größenrdnung des Prtflis) Interne Zuteilung aus nicht vll ausgeführter Blckrder (ein Fnds wird bei der Zuteilung bei vrgekauften Finanzinstrumenten gegenüber anderen benachteiligt, bspw. wegen der Größenrdnung der Order) Auftragsausführung inkl. Zeichnungsaufträge 2.4 Interessenknflikte zwischen der ETHENEA und den Aktinären/ Verwaltungsräten der Gesellschaft - Churning - Erhöhtes Umschichten der Fnds zur Generierung vn Prvisinen der Zusatzerträgen - Verpflichtende Deptbankfunktin - Strikte, bevrzugte Empfehlung der DZ PRIVATBANK als Deptbank - Beimischung vn anderen Beteiligungen der Aktinäre/Verwaltungsräte der Gesellschaft in Fnds

5 - Strikte bevrzugte Beimischung der Beteiligungen der Aktinäre/Verwaltungsräte in Fnds 3. Maßnahmen zur Vermeidung vn Interessenknflikte Maßnahmen, die zur Vermeidung vn Interessenknflikten beitragen können, sind: - Das Vrhandensein vn entsprechenden Arbeitsanweisungen, dem Verfahrenshandbuch, der Cmpliance-Richtlinie swie detaillierter Anweisungen für Mitarbeitergeschäfte - Die Ausgestaltung des Zielvereinbarungssystems - Die Beachtung und Umsetzung der Regeln für Mitarbeiterleitsätze und Mitarbeitergeschäfte - Pflichten zur Offenlegung - Meldepflichten an Cmpliance - Vrhandensein einer Bebachtungsliste - Unter gegebenen Umstände die Setzung eines Handelsverbts - Die Einhaltung der Pflicht zur Berücksichtigung der Interessen der Fnds bei beim Treffen vn Investmententscheidungen swie dem Fndsaufsatz - Die Einhaltung der Pflicht zur Berücksichtigung der Interessen der Fnds bei dem Erhalt vn snstigen geldwerten Zuwendungen (bspw. bei technischer Unterstützung) - Die Einhaltung vn Gesetzen und die Vermeidung vn unzulässigen Handlungen - Die Trennung vn Handel für eigene Fnds und Handel für Drittfnds - Verbt vn Frnt- und Parallelrunning - Verpflichtungen zur Einhaltung des Insiderrechts - Kstentransparenz durch redliche, eindeutige und nicht irreführende Infrmatinen über sämtliche mit den Wertpapierdienst- und Wertpapiernebendienstleistungen in Verbindung stehende Ksten inkl. aller Kstenbezugsgrößen und eventueller Entscheidungsspannen, swie das Vrhandensein eines Preistableaus - Bei dem Erwerb vn Vermögensgegenständen im Rahmen der Vermögensverwaltung / des Fndsmanagements vn Emittenten/Verkäufern an die ETHENEA gezahlte Prvisinen, wie z.b. Bestandsvergütungen werden dem Knt/Dept des jeweiligen Fnds gutgeschrieben - Vrhandensein vn Zuteilungsgrundsätzen - Strikte Beachtung der Kundenaufträge bzw. der Best-Executin-Plicy - Due Diligence Przess zur Deptbankauswahl - Ermittlung vn Prtfli Turnver Rates und Abstimmung mit dem Abschlussprüfer - Überwachung vn Geschenken vn über EUR 100 an Mitarbeiter - Führung eines Registers über mögliche Interessenknflikte 4. Umgang mit Interessenknflikten 4.1 Aufzeichnung Die ETHENEA verpflichtet sich zur Aufzeichnung derjenigen Arten der kllektiven Vermögensverwaltung/des Fndsmanagements, bei denen ein den Interessen des verwalteten der externen Fnds in erheblichem Maße abträglicher Interessenknflikt aufgetreten ist der auftreten könnte.

6 4.2 Unvermeidbare Interessenknflikte Im Falle vn unvermeidbaren Interessenknflikten sind die Geschäftsleiter unverzüglich zu infrmieren. Es bliegt den Geschäftsleitern, die ntwendigen Maßnahmen zu treffen, damit die ETHENEA stets im besten Interesse des Investmentvermögens und seiner Anleger handelt. 4.3 Infrmatin der Anleger Die ETHENEA infrmiert die Anleger über unvermeidliche Interessenknflikte swie über ihre dazu ergangene Entscheidung. Die Entscheidung der ETHENEA wird dabei unter Berücksichtigung der internen Grundsätze und Verfahren, die zur Ermittlung, Vrbeugung und Regelung vn Interessenknflikten beschlssen wurden, erläutert und begründet werden, selbst wenn die Entscheidung darin besteht, nichts zu unternehmen. Bei Spezial- Sndervermögen kann die ETHENEA mit Zustimmung der Anleger davn absehen, ihnen Infrmatinen über unvermeidbare Interessenknflikte swie die hierzu ergangenen Entscheidungen mitzuteilen. 5. Unabhängigkeit beim Knfliktmanagement 5.1 Infrmatinsaustausch zwischen relevanten Persnen Um unbefugten Zugriff auf Infrmatinen zu unterbinden wurden flgende Maßnahmen getrffen: - Passwrtgeschützter Zugang zu allen Rechnern in der ETHENEA - Regelmäßige Änderung des Passwrts - Laufwerke und Dateien mit abteilungs- und / der persnenspezifischen Lese- und Schreibrechten 5.2 Tätigkeiten mit ptenziell widerstreitenden Interessen Alle Mitarbeiter sind bei der ETHENEA als Mitarbeiter mit besnderer Cmpliance-Relevanz eingestuft und unterliegen damit den Kntrll- und Überwachungshandlungen des cmpliance-verantwrtlichen Geschäftsleiters und den Empfehlungen der unterstützenden Cmpliance-Abteilung der DZ PRIVATBANK S.A Unabhängigkeit der Vergütung Das in der ETHENEA eingesetzte Vergütungssystem sichert dem Mitarbeiter eine Vergütung auf Basis seiner individuellen Leistungen, unabhängig vn den erbrachten Leistungen Dritter. 5.4 Einflussnahme auf Tätigkeiten Die unsachgemäße Einflussnahme anderer Persnen auf Mitarbeiter in der ETHENEA wird durch die Aufstellung vn generellen Verhaltensrichtlinien, Arbeitsanweisungen swie Schulungen durch die Cmpliance-Abteilung der DZ PRIVATBANK S.A. entgegengewirkt.

7 5.5 Zeitgleiche Beteiligungen an mehreren kllektiven Prtfli-Verwaltungen der Sndervermögen Investmententscheidungen swie Investmentstrategien werden in einem Kmitee turnusmäßig einheitlich festgelegt und umgesetzt. Interessenknflikten einzelner Fndsmanager durch mehrere kllektive Prtfli-Verwaltungen wird smit entgegen gewirkt. Munsbach, im Oktber 2015 Histrie: Versin: /2015 Versin: /2013 Versin: /2012 Versin: /2011

MAINFIRST AFFILIATED FUND MANAGERS S.A. Conflict of Interest Policy

MAINFIRST AFFILIATED FUND MANAGERS S.A. Conflict of Interest Policy MAINFIRST AFFILIATED FUND MANAGERS S.A. Conflict of Interest Policy 1 Hintergrund Als Verwaltungsgesellschaft und Alternative Investment Fund Manager sind die Mitarbeiter der Gesellschaft gehalten, ausschließlich

Mehr

MAINFIRST AFFILIATED FUND MANAGERS S.A. Richtlinie zum Umgang mit Interessenkonflikten

MAINFIRST AFFILIATED FUND MANAGERS S.A. Richtlinie zum Umgang mit Interessenkonflikten MAINFIRST AFFILIATED FUND MANAGERS S.A. Richtlinie zum Umgang mit Interessenkonflikten 1 Inhalt 1. Einleitung... 3 2. Interessenkonflikte... 4 3. Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikte... 6 4.

Mehr

Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten der Kreissparkasse Köln

Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten der Kreissparkasse Köln Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten der Kreissparkasse Köln Einleitung Die Sparkasse erbringt die folgenden Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen im Sinne des 2 WpHG

Mehr

Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten

Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten (Stand: März 2018) JUNGHOF Junghofstr. 24 60311 Frankfurt am Main Inhaltsverzeichnis 1 EINLEITUNG... 3 2 ERMITTLUNG VON INTERESSENKONFLIKTEN... 3 3 URSACHEN

Mehr

Interessenkonflikte MeinInvest

Interessenkonflikte MeinInvest Interessenkonflikte MeinInvest Grundsätze zum Umgang mit potenziellen Interessenkonflikten der VR-Bank Mittelfranken West eg bei der Erbringung der Wertpapierdienstleistung Finanzportfolioverwaltung im

Mehr

Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten der Kreissparkasse Köln. Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten der Kreissparkasse Köln

Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten der Kreissparkasse Köln. Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten der Kreissparkasse Köln Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten der Kreissparkasse Köln Einleitung Die Sparkasse erbringt die folgenden Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen im Sinne des 2 WpHG

Mehr

Leitlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten STAND: Version 3.0 (überprüft per )

Leitlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten STAND: Version 3.0 (überprüft per ) Leitlinien für den Umgang mit Interessenknflikten STAND: 31.03. 2014 Versin 3.0 (überprüft per 30.11.2015) Allgemeines Die Tirlinvest Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. ist eine österreichische Kapitalanlagegesellschaft,

Mehr

ZUSAMMENFASSUNG DER RICHTLINIE ZUM INTERESSENKONFLIKT

ZUSAMMENFASSUNG DER RICHTLINIE ZUM INTERESSENKONFLIKT 1. EINFÜHRUNG 1.1. Ein Interessenkonflikt tritt möglicherweise dann auf, wenn eine Person eine Vertrauensstellung einnimmt, in der sie/er im Namen von anderen ein Urteil fällen muss, was möglicherweise

Mehr

Interessenkonfliktpolitik der HANSAINVEST LUX S.A.

Interessenkonfliktpolitik der HANSAINVEST LUX S.A. Interessenkonfliktpolitik der HANSAINVEST LUX S.A. Stand: Mai 2017 Seite 1 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung 3 2. Management von Interessenkonflikten 3 3. Identifizierung von Interessenkonflikte 3

Mehr

Interessenkonfliktpolitik der HANSAINVEST LUX S.A.

Interessenkonfliktpolitik der HANSAINVEST LUX S.A. Interessenkonfliktpolitik der HANSAINVEST LUX S.A. Stand: März 2016 Seite 1 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung... 3 2. Management von Interessenkonflikten... 3 3. Identifizierung von Interessenkonflikten...

Mehr

Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten der Sparkasse Lemgo

Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten der Sparkasse Lemgo 236 (Grundsätze wurden komplett überarbeitet.) Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten der Sparkasse Lemgo Einleitung 1. Die Sparkasse erbringt die folgenden Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen

Mehr

Jahresbericht zu den fünf wichtigsten Ausführungsplätzen im Jahre 2017

Jahresbericht zu den fünf wichtigsten Ausführungsplätzen im Jahre 2017 Jahresbericht zu den fünf wichtigsten Ausführungsplätzen im Jahre 2017 1 INHALTSVERZEICHNIS 1 Einleitung... 3 2 Infrmatinen zu den fünf wichtigsten Ausführungsplätzen... 3 3 Infrmatinen zur Ausführungsqualität...

Mehr

Organisationsrichtlinien über den Umgang mit Interessenkonflikten

Organisationsrichtlinien über den Umgang mit Interessenkonflikten Seite: 1 Organisationsrichtlinien über den Umgang mit Seite: 2 Versionsverwaltung Status: Finalversion 1.4 Seiten: 7 Autor: Monika Anell Stand: 30. Juni 2017 Datei: OrgaRL_Interessenkonflikte.doc Änderungshistorie

Mehr

Grundsätze über den Umgang mit Interessenkonflikten

Grundsätze über den Umgang mit Interessenkonflikten - 1 - Grundsätze über den Umgang mit Interessenkonflikten 1. Ziel der Interessenkonfliktpolitik Die Walser Privatbank Invest S.A. (im Folgenden die WPBI genannt) ist gemäß dem Rundschreiben CSSF 11/508

Mehr

GRUNDSÄTZE ÜBER DEN UMGANG MIT INTERESSENKONFLIKTEN

GRUNDSÄTZE ÜBER DEN UMGANG MIT INTERESSENKONFLIKTEN GEMEINSAM ZEICHEN SETZEN GRUNDSÄTZE ÜBER DEN UMGANG MIT INTERESSENKONFLIKTEN KUNDENINFORMATION UMGANG MIT INTERESSENKONFLIKTEN 02 IM INTERESSE UNSERER KUNDEN Luxemburgische Verwaltungsgesellschaften und

Mehr

Dr. Peters ASSET FINANCE GMBH & CO. KG KAPITALVERWALTUNGSGESELLSCHAFT

Dr. Peters ASSET FINANCE GMBH & CO. KG KAPITALVERWALTUNGSGESELLSCHAFT GRUNDSÄTZE über die Ausführung von Aufträgen und die Vermeidung von Interessenkonflikten INHALT A. Grundsätze über die Ausführung von Aufträgen B. Finanzdienstleistungen des Marktes C. Grundsätze über

Mehr

Jahresbericht zu den fünf wichtigsten Ausführungsplätzen im Jahre 2017

Jahresbericht zu den fünf wichtigsten Ausführungsplätzen im Jahre 2017 Jahresbericht zu den fünf wichtigsten Ausführungsplätzen im Jahre 2017 Erstellung: 13.06.2018 Genehmigung Verwaltungsrat der Raiffeisenkasse Sarntal: 19.06.2018 Gültigkeit des Dkumentes (ab):19.06.2018

Mehr

Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Ausübung der Verwahrstellentätigkeit gem. KAGB durch die Sparkasse KölnBonn

Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Ausübung der Verwahrstellentätigkeit gem. KAGB durch die Sparkasse KölnBonn Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Ausübung der Verwahrstellentätigkeit gem. KAGB durch die Sparkasse KölnBonn Information für Kunden und Mitarbeiter der Sparkasse KölnBonn Stand:

Mehr

Jahresbericht zu den fünf wichtigsten Ausführungsplätzen im Jahre 2017

Jahresbericht zu den fünf wichtigsten Ausführungsplätzen im Jahre 2017 Jahresbericht zu den fünf wichtigsten Ausführungsplätzen im Jahre 2017 1 IHALTSVERZEICHIS 1 Einleitung... 3 2 Infrmatinen zu den fünf Ausführungsplätzen... 3 3 Infrmatinen zur Ausführungsqualität... 3

Mehr

Verkaufsunterlagen gemäß 297 KAGB

Verkaufsunterlagen gemäß 297 KAGB Verkaufsunterlagen gemäß 297 KAGB Dem Anleger sind rechtzeitig vr Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen: Wesentliche Anlegerinfrmatin in der geltenden Fassung (und kstenls) Auf Verlangen des Anlegers

Mehr

Conflict of Interest Policy

Conflict of Interest Policy Kundeninformation über den Umgang mit Interessenkonflikten bei der (FPM AG) Geldanlage ist Vertrauenssache. Das beginnt bei der Wahl Ihres persönlichen Beraters oder Vermittlers und endet bei der Auswahl

Mehr

Jahresbericht zu den fünf wichtigsten Ausführungsplätzen im Jahre 2017

Jahresbericht zu den fünf wichtigsten Ausführungsplätzen im Jahre 2017 Jahresbericht zu den fünf wichtigsten Ausführungsplätzen im Jahre 2017 Erstellung: 13.06.2018 Genehmigung Verwaltungsrat der Raiffeisenkasse Villnöß: 19.06.2018 Gültigkeit des Dkumentes (ab):19.06.2018

Mehr

Grundsätze über den Umgang mit Interessenkonflikten

Grundsätze über den Umgang mit Interessenkonflikten Grundsätze über den Umgang mit Interessenkonflikten, Stand Juni 2018 Grundsätze über den Umgang mit Interessenkonflikten A. Bei der IPConcept (Luxemburg) S.A. (im Folgenden IPConcept ) können Interessenkonflikte

Mehr

Jahresbericht zu den 5 wichtigsten Ausführungsplätzen im Jahre 2017

Jahresbericht zu den 5 wichtigsten Ausführungsplätzen im Jahre 2017 Jahresbericht zu den 5 wichtigsten Ausführungsplätzen im Jahre 2017 1 INHALTSVERZEICHNIS 1 Einleitung... 3 2 Infrmatinen zu den fünf Ausführungsplätzen... 3 3 Infrmatinen zur Ausführungsqualität... 3 4

Mehr

Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XVII. Einleitung... 1

Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XVII. Einleitung... 1 Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XVII Einleitung... 1 1. Hauptstück Allgemeines 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen 1. Begriffsbestimmungen... 5 2. Ausnahmen... 34 3.

Mehr

Vereinbarungserklärung zur Bereitstellung von virtuellen Windows Servern

Vereinbarungserklärung zur Bereitstellung von virtuellen Windows Servern zur Bereitstellung vn virtuellen Windws Servern 0. Präambel Grundlage ist die Benutzerrdnung des ZIM nachflgend Anbieter genannt. Berechtigt sind Einrichtungen der Universität Wuppertal, vertreten durch

Mehr

INTERREG-Merkblatt: De-Minimis-Regel

INTERREG-Merkblatt: De-Minimis-Regel Eurpäische Unin Eurpäischer Fnds für reginale Entwicklung Unia Eurpejska Eurpejski Fundusz Rzwju Reginalneg INTERREG-Merkblatt: De-Minimis-Regel 1. De-minimis-Beihilfen Der Begriff De-minimis-Regel stammt

Mehr

Mit den folgenden Informationen und Hinweisen erfüllen wir die Anforderungen des Wertpapierhandelsgesetz

Mit den folgenden Informationen und Hinweisen erfüllen wir die Anforderungen des Wertpapierhandelsgesetz Hinweise zu Anlageempfehlungen und Anlagestrategieempfehlungen gem. 34b Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) i.v.m. MAR (Marktmissbrauchsverrdnung EU Nr. 596/2014) und Durchführungsverrdnung (EU) Nr. 2016/958

Mehr

Best Execution Policy. der HANSAINVEST LUX S.A. Stand: November Best Execution Policy

Best Execution Policy. der HANSAINVEST LUX S.A. Stand: November Best Execution Policy der HANSAINVEST LUX S.A. Stand: November 2018 1. Einleitung Aufgrund der Umsetzung der UCITS IV Richtlinie und ihrer Verordnungen, der Umsetzung der AIFM- Richtlinie, des Gesetzes vom 17. Dezember 2010

Mehr

Richtlinie zur Steuerung von Interessenkonflikten. Saxo Bank (Schweiz) AG

Richtlinie zur Steuerung von Interessenkonflikten. Saxo Bank (Schweiz) AG Richtlinie zur Steuerung von Interessenkonflikten Saxo Bank (Schweiz) AG Version 1.0, Dezember 2017 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1 Einleitung... 2 2 Erkennung und Offenlegung der Arten möglicher

Mehr

Code of Conduct VAS/WAP Billing Dienste

Code of Conduct VAS/WAP Billing Dienste Cde f Cnduct VAS/WAP Billing Dienste 01.2016 1 Inhalt 1. Präambel 3 2. Pflichten und Sanktinen 5 2 Präambel Mit VAS/WAP-Billing wurde eine Möglichkeit geschaffen, die Inanspruchnahme vn digitalen Diensten

Mehr

1. Was sind die Eckpunkte des Übernahmeangebots?

1. Was sind die Eckpunkte des Übernahmeangebots? FAQ HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUM ÜBERNAHMEANGBEOT DURCH DIE STUDHALTER INVESTMENT AG UND DIE HIGHLIGHT COMMUNICATIONS AG 1. Was sind die Eckpunkte des Übernahmeangebts? Die Studhalter Investment AG und

Mehr

VERHALTENS- UND ETHIKKODEX RICHTLINIE FÜR PRÄSENTE UND BEWIRTUNG

VERHALTENS- UND ETHIKKODEX RICHTLINIE FÜR PRÄSENTE UND BEWIRTUNG VERHALTENS- UND ETHIKKODEX RICHTLINIE FÜR PRÄSENTE UND BEWIRTUNG RICHTLINIE FÜR PRÄSENTE UND BEWIRTUNG Das Anbieten der die Annahme vn Geschäftspräsenten und Bewirtung sind häufig geeignete Mittel, um

Mehr

INFORMATIONSBLATT ÜBER ZUWENDUNGEN BEI X-TRADE BROKERS DOM MAK- LERSKI S.A. GERMAN BRANCH (XTB), DEREN GEWÄHRLEISTUNG UND ERTEILUNG

INFORMATIONSBLATT ÜBER ZUWENDUNGEN BEI X-TRADE BROKERS DOM MAK- LERSKI S.A. GERMAN BRANCH (XTB), DEREN GEWÄHRLEISTUNG UND ERTEILUNG INFORMATIONSBLATT ÜBER ZUWENDUNGEN BEI X-TRADE BROKERS DOM MAK- LERSKI S.A. GERMAN BRANCH (), DEREN GEWÄHRLEISTUNG UND ERTEILUNG Informationen zur Annahme und Vergabe von Zuwendungen erbringt Wertpapierdienstleistungen

Mehr

GRUNDSÄTZE DER BROKERAUSWAHL UND -BEWERTUNG

GRUNDSÄTZE DER BROKERAUSWAHL UND -BEWERTUNG GRUNDSÄTZE DER BROKERAUSWAHL UND -BEWERTUNG Erstellungsdatum: 1. Nvember 2007 Datum der letzten Aktualisierung: 19. Nvember 2012 Beteiligte Abteilungen: Anlagemanagement, Geschäftsleitung, Leitung Cmpliance

Mehr

Leitlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten (Conflict of Interest Policy)

Leitlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten (Conflict of Interest Policy) Leitlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten (Conflict of Interest Policy) 1. Einleitung Gesetzliche Verpflichtungen Gemäß 35 WAG 2007, in Umsetzung von Art. 13 Abs. 3 der Richtlinie 2004/39 EG und

Mehr

Interessenkonflikts-Policy ("CoI Policy")

Interessenkonflikts-Policy (CoI Policy) Interessenkonflikts-Policy ("CoI Policy") 1. Einführung Das Handeln der Kaiser Partner Privatbank AG ("Bank") ist darauf ausgerichtet, die Interessen unserer Kunden 1, unserer Eigentümer und unserer Mitarbeiter

Mehr

TOP 5 EXECUTION VENUES

TOP 5 EXECUTION VENUES TOP 5 EXECUTION VENUES Qualitätsbericht zur Überwachung der erreichten Ausführungsqualität der Ausführungsplätze und Wertpapierfirmen entsprechend der MiFID II - RTS 28 23. April 2018 Gemäß MiFID II sind

Mehr

Best Execution Policy

Best Execution Policy Best Execution Policy für die Investmentgesellschaft BZ Fine Funds Verwaltungsgesellschaft: IPConcept (Luxemburg) S.A. 1. Einleitung Der BZ Fine Funds ist eine Luxemburger Investmentgesellschaft (société

Mehr

VERHALTENSKODEX FÜR LIEFERANTEN

VERHALTENSKODEX FÜR LIEFERANTEN VERHALTENSKODEX FÜR LIEFERANTEN 1 DIEBOLD NIXDORF INCORPORATED UND SEINE WELTWEITEN TOCHTER- UND KONZERNGESELLSCHAFTEN ( DIEBOLD NIXDORF ) VERPFLICHTEN SICH IM EINKLANG MIT DEM DIEBOLD NIXDORF KODEX DER

Mehr

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung Eurfins ffice@eurfins.at www.eurfins.at Datenschutzerklärung Inhaltsverzeichnis 1 Infrmatinen über die für die Verarbeitung verantwrtliche Stelle... 2 2 Welche Infrmatinen sllten Sie Eurfins übermitteln?...

Mehr

Mit den folgenden Informationen und Hinweisen erfüllen wir die Anforderungen des Wertpapierhandelsgesetz

Mit den folgenden Informationen und Hinweisen erfüllen wir die Anforderungen des Wertpapierhandelsgesetz Hinweise zu Anlageempfehlungen und Anlagestrategieempfehlungen gem. 34b Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) i.v.m. MAR (Marktmissbrauchsverrdnung EU Nr. 596/2014) und Durchführungsverrdnung (EU) Nr. 2016/958

Mehr

Best Execution Policy der IPConcept (Luxemburg) S.A.

Best Execution Policy der IPConcept (Luxemburg) S.A. Best Execution Policy der IPConcept (Luxemburg) S.A. 1. Einleitung Aufgrund der Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts-

Mehr

Finanz- und Kassenordnung

Finanz- und Kassenordnung KLEINGARTENVEREIN GARTENFREUNDE E.V. Finanz- und Kassenrdnung (FiKaO) Die Finanz- und Kassenrdnung des Kleingartenvereins Gart den Umgang mit dem Vermögen des Vereins und dient seinem Vrstand dabei als

Mehr

KLEINGARTENVEREIN GARTENFREUNDE E.V. NIEDERWÜRSCHNITZ. Finanz- und Kassenordnung

KLEINGARTENVEREIN GARTENFREUNDE E.V. NIEDERWÜRSCHNITZ. Finanz- und Kassenordnung KLEINGARTENVEREIN GARTENFREUNDE E.V. Finanz- und Kassenrdnung (FiKaO) Die Finanz- und Kassenrdnung des Kleingartenvereins Gart den Umgang mit dem Vermögen des Vereins und dient seinem Vrstand dabei als

Mehr

Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarung LaserTeck GmbH

Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarung LaserTeck GmbH Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarung LaserTeck GmbH zwischen LaserTeck GmbH Notzinger Str. 34 73230 Kirchheim/Teck nachfolgend LaserTeck GmbH und dem Kunden, der bei LaserTeck GmbH anfragt,

Mehr

System zur ABB-Lieferantenregistrierung Ratgeber-Unterlage Stufe 2

System zur ABB-Lieferantenregistrierung Ratgeber-Unterlage Stufe 2 Prfessinelle Dienstleistungen für Beschaffung und Einkauf. Besser infrmiert, bessere Entscheidungen. System zur ABB-Lieferantenregistrierung Ratgeber-Unterlage Stufe 2 Dezember 2013 In Stufe 2 müssen Sie

Mehr

Anlage 1 Leistungsbeschreibung zum Beratungsvertrag SEPA Umstellung GES ERP

Anlage 1 Leistungsbeschreibung zum Beratungsvertrag SEPA Umstellung GES ERP Anlage 1 Leistungsbeschreibung zum Beratungsvertrag SEPA Umstellung GES ERP Inhaltsverzeichnis 1 Präambel/Einleitung/Zielsetzung... 3 2 Leistungsumfang... 4 2.1 Rahmenbedingungen... 4 2.2 Allgemeine Systemknfiguratin...

Mehr

Führungsgrundsätze der Real I.S.

Führungsgrundsätze der Real I.S. Führungsgrundsätze der Real I.S. Inhalt Zur Bedeutung der Führungsgrundsätze: Vrwrt des Vrstands Führungsgrundsätze Verantwrtung Zielvereinbarung Identifikatin Mut Entscheidungsfähigkeit Risikabwägung

Mehr

Anweisung des Vorstands Nr. 3/2013/01/IG/COM

Anweisung des Vorstands Nr. 3/2013/01/IG/COM Commerzbank Zrt. Anweisung des Vorstands Nr. 3/2013/01/IG/COM über die Regelung der Interessenkonflikte 10. Juni 2013 Seite 2 10. 06. 2013 Inhaltverzeichnis 1 Allgemeines... 3 1.1 Ziel der Regelung...

Mehr

Verfahrensverzeichnis des Datenschutzbeauftragten

Verfahrensverzeichnis des Datenschutzbeauftragten Verfahrensverzeichnis des Datenschutzbeauftragten Stand 05.03.2018 Öffentliches Verfahrensverzeichnis über die Verarbeitung persnenbezgener Daten Gemäß 4g II S. 2 des BDSG hat der Beauftragte für Datenschutz

Mehr

2. Verbindungen und Interessenskonflikte

2. Verbindungen und Interessenskonflikte Qualitätsbericht der Jordan Capital GmbH Der vorliegende Qualitätsbericht der Jordan Capital GmbH zur Überwachung der erreichten Ausführungsqualität der Ausführungsplätze und Wertpapierfirmen bezieht sich

Mehr

Finanzmarktrichtlinie (MiFID) - Anforderungen an Compliance - Best Execution vor dem Hintergrund der deutschen Börsenlandschaft

Finanzmarktrichtlinie (MiFID) - Anforderungen an Compliance - Best Execution vor dem Hintergrund der deutschen Börsenlandschaft Finanzmarktrichtlinie (MiFID) - Anforderungen an Compliance - Best Execution vor dem Hintergrund der deutschen Börsenlandschaft Institut für Bankrecht 31. Januar 2007 Dr. Detlef Irmen, Vorstand Börse Düsseldorf

Mehr

Offergeld-Gruppe. Anti-Korruptionsrichtlinie

Offergeld-Gruppe. Anti-Korruptionsrichtlinie Offergeld-Gruppe Anti-Korruptionsrichtlinie INHALT Seite Einleitung 3 Zielsetzung 4 Geltungsbereich 4 Begriffsbestimmung 4 Zuwendungen und Vergabe von Vorteilen an Dritter 5 Dokumentation 5 Verantwortung

Mehr

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten beim Verantwortlichen

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten beim Verantwortlichen der Grundschule Wiesa Sphie Schll in Kamenz, des Schulfördervereins KiWi - Kinder in Wiesa e.v. und des Schulhrtes Kamenz- Wiesa für den gemeinsamen Webauftritt vertreten durch die Schulleiterin Ilke Krebs,

Mehr

Best Execution Policy der HANSAINVEST LUX S.A.

Best Execution Policy der HANSAINVEST LUX S.A. Best Execution Policy der HANSAINVEST LUX S.A. Stand: Mai 2017 Seite 1 von 6 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2. Anwendungsbereich... 3 3. Ziel... 3 4. Grundsätze... 4 5. Weiterleitung von Aufträgen

Mehr

Vergütungssystem. gem. Institutsvergütungsverordnung (InsVergVO) der Spiekermann & CO AG

Vergütungssystem. gem. Institutsvergütungsverordnung (InsVergVO) der Spiekermann & CO AG Vergütungssystem gem. Institutsvergütungsverordnung (InsVergVO) der Spiekermann & CO AG Seite 1 von 7 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 3 1.1 Grundlagen... 3 1.2 Anwendbarkeit auf die Spiekermann & CO

Mehr

PROVISIONSVEREINBARUNG

PROVISIONSVEREINBARUNG PROVISIONSVEREINBARUNG zwischen FBG eg Firmen fördern nach biblischen Grundsätzen Haynauer Str. 72a 12249 Berlin vertreten durch den Vorstand im Folgenden Vermittler genannt, und im Folgenden Empfehlenswerter

Mehr

Informationen über die Oberbank AG und ihre Dienstleistungen

Informationen über die Oberbank AG und ihre Dienstleistungen Infrmatinen über die Oberbank AG und ihre Dienstleistungen Die Oberbank AG wurde 1869 gegründet und besitzt eine Vllbankknzessin ( 1 Abs. 1 Zi 1-11, Zi 15-18 und Zi 20 Bankwesengesetz (BWG)), welche ihr

Mehr

Anteilen an geschlossenen Fonds in Form einer Kommanditgesellschaft,

Anteilen an geschlossenen Fonds in Form einer Kommanditgesellschaft, Erlaubnisverfahren 1. Wrüber wird die Erlaubnis nach 34 f GewO erteilt? 2. Wer benötigt eine Erlaubnis nach 34 f GewO? 3. Welche Tätigkeiten beinhaltet die Erlaubnispflicht? 4. Wer bedarf keiner Erlaubnis,

Mehr

Geschäftsordnung des Executive Committee der EPRD Deutsche Endoprothesenregister ggmbh

Geschäftsordnung des Executive Committee der EPRD Deutsche Endoprothesenregister ggmbh Geschäftsrdnung des Executive Cmmittee der EPRD Deutsche Endprthesenregister ggmbh 1 Inhalt (1) Diese Geschäftsrdnung gilt als Ergänzung des Gesellschaftsvertrags der EPRD Deutsche Endprthesenregister

Mehr

Informationen nach 31 Abs. 3 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) der SAM Sachsen Asset Management GmbH

Informationen nach 31 Abs. 3 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) der SAM Sachsen Asset Management GmbH Informationen nach 31 Abs. 3 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) der SAM Sachsen Asset Management GmbH (Stand November 2014) 1. Allgemeine Informationen 1.1. Name und Anschrift der Gesellschaft SAM Sachsen

Mehr

Rahmenordnung für Promotionen an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Zweck der Rahmenordnung

Rahmenordnung für Promotionen an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Zweck der Rahmenordnung Rahmenrdnung für Prmtinen an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vm 8. Februar 2016 (Fundstelle: http://www.uni wuerzburg.de/amtl_vereffentlichungen/2016 11) 1 Zweck der Rahmenrdnung Diese Rahmenrdnung

Mehr

Conflict of Interest Policy. der. Leitlinie für den Umgang mit Interessenkonflikten und Vorteilen

Conflict of Interest Policy. der. Leitlinie für den Umgang mit Interessenkonflikten und Vorteilen Conflict of Interest Policy der Leitlinie für den Umgang mit Interessenkonflikten und Vorteilen 2018 DOKUMENTENINFORMATION Dokumentname: Fachlich Verantwortlicher: Geltungsbereich: Conflict of Interest

Mehr

Compliance Richtlinien der C2C-Cooperation GmbH

Compliance Richtlinien der C2C-Cooperation GmbH Compliance Richtlinien der C2C-Cooperation GmbH Inhaltsverzeichnis Vorwort Übersicht 5 6 1. 2. 3. 4. 5. 6.. 8. 9.. 11. 12. 13. 14. Definition und Anwendungsbereich Informationspflicht Grundsätzliche Verhaltensanforderungen

Mehr

Finanzanlagenvermittler i.s.d. 34f GewO. Stand: Januar 2015

Finanzanlagenvermittler i.s.d. 34f GewO. Stand: Januar 2015 Finanzanlagenvermittler i.s.d. 34f GewO Kurze Darstellung wesentlicher Pflichten sowie Inhalte der Prüfung Stand: Januar 2015 Vorbemerkungen und Haftungsausschluss Diese Präsentation geht auf die wesentlichen

Mehr

2. Nachtrag. zum Basisprospekt vom 4. Juni 2013 zur Begebung von Reverse Convertible Wertpapieren und Express Wertpapieren

2. Nachtrag. zum Basisprospekt vom 4. Juni 2013 zur Begebung von Reverse Convertible Wertpapieren und Express Wertpapieren Dieses Dkument stellt den zweiten Nachtrag (der "Nachtrag") gemäß 16 des Wertpapierprspektgesetzes zum Basisprspekt vm 4. Juni 2013 und zum Basisprspekt vm 7. Juni 2013 dar, jeweils in der vn Zeit zu Zeit

Mehr

VERHALTENS- UND ETHIKKODEX WETTBEWERBS- UND KARTELLRICHTLINIE

VERHALTENS- UND ETHIKKODEX WETTBEWERBS- UND KARTELLRICHTLINIE VERHALTENS- UND ETHIKKODEX WETTBEWERBS- UND KARTELLRICHTLINIE MAGNA INTERNATIONAL INC. WETTBEWERBS- UND KARTELLRICHTLINIE Magna steht im harten, aber redlichen Wettbewerb, und unterstützt den freien und

Mehr

25 d KWG Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan Überprüft am:

25 d KWG Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan Überprüft am: Regelung Vorhandene Prozesse/Maßnahmen Anmerkung 25d Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan (1) Die Mitglieder des Verwaltungs-oder Aufsichtsorgans eines Instituts, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer

Mehr

ALLGEMEINE KUNDENINFORMATIONEN

ALLGEMEINE KUNDENINFORMATIONEN ALLGEMEINE KUNDENINFORMATIONEN EINSCHLIESSLICH INFORMATIONEN ZUM FERNABSATZ Infrmatinen über die PEH Wertpapier AG Die PEH Wertpapier AG (nachflgend PEH ) ist eine Aktiengesellschaft eingetragen im Handelsregister

Mehr

Eligible Assets für Investmentfonds - Neue Anlagemöglichkeiten und Voraussetzungen

Eligible Assets für Investmentfonds - Neue Anlagemöglichkeiten und Voraussetzungen Frankfurt/Main 29. Juni 2007 Eligible Assets für Investmentfnds - Neue Anlagemöglichkeiten und Vraussetzungen Fachveranstaltung in Frankfurt/M Bisher durften Fnds nach dem Investmentgesetz weder in Rhölzertifikate

Mehr

Angaben zur Einhaltung der Anforderungen der Instituts-Vergütungsverordnung und Daten zur Vergütungssystematik

Angaben zur Einhaltung der Anforderungen der Instituts-Vergütungsverordnung und Daten zur Vergütungssystematik Offenlegungsbericht Stand nuar 2018 Offenlegungsbericht i. S. d. Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) Name und Sitz der Gesellschaft: Pinechip Capital GmbH, Große Theaterstraße 1a, 20354 Hamburg

Mehr

BANTLEON INVEST S.A. 33A avenue J.F. Kennedy L-1855 Luxemburg R. C. S. Luxemburg B

BANTLEON INVEST S.A. 33A avenue J.F. Kennedy L-1855 Luxemburg R. C. S. Luxemburg B Mitteilung an die Anteilsinhaber des BANTLEON ANLEIHENFONDS I. Auflösung der Anteilsklasse BANTLEON ANLEIHENFONDS BANTLEON STRATEGIE PA LU0430091503 Vr dem Hintergrund, dass der Teilfnds des BANTLEON ANLEIHENFONDS,

Mehr

Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg Lipezker Str. 45, Haus Cottbus.

Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg Lipezker Str. 45, Haus Cottbus. Allgemeine Infrmatinen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vrgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverrdnung für den Bereich der Dienstunfallfürsrge in der Zentralen Bezügestelle des Landes

Mehr

Erlaubnisverfahren. Stand: Januar Worüber wird die Erlaubnis nach 34 f GewO erteilt?

Erlaubnisverfahren. Stand: Januar Worüber wird die Erlaubnis nach 34 f GewO erteilt? Stand: Januar 2017 Erlaubnisverfahren 1. Wrüber wird die Erlaubnis nach 34 f GewO erteilt? Mit der Erlaubnis nach 34 f GewO hat der Gesetzgeber eine generelle Erlaubnis- und Registrierungspflicht für alle

Mehr

Oktober 2020 Ausgestellt am: Oktober 2018

Oktober 2020 Ausgestellt am: Oktober 2018 I. ZWECK Seite: 1 Als Mitarbeiter und Mitglieder des Vorstands von Modine ist es unsere ethische und gesetzliche Pflicht, die Interessen von Modine Manufacturing Company und seiner Tochtergesellschaften

Mehr

INFORMATIONEN ÜBER DIE NORTH CHANNEL BANK UND IHRE DIENSTLEISTUNGEN

INFORMATIONEN ÜBER DIE NORTH CHANNEL BANK UND IHRE DIENSTLEISTUNGEN INFORMATIONEN ÜBER DIE NORTH CHANNEL BANK UND IHRE DIENSTLEISTUNGEN Im Folgenden informiert die North Channel Bank GmbH & Co. KG (NCB) gemäß 31 Abs.3 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) über sich und die von

Mehr

1 Nach 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b Satz 4 und 5 EStG in der Fassung des Steuersenkungsgesetzes

1 Nach 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b Satz 4 und 5 EStG in der Fassung des Steuersenkungsgesetzes Pstanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße

Mehr

Preisabreden im Verwaltervertrag Warum gerade für Hauptleistungen wirksam Preisbestandteile vereinbart werden können

Preisabreden im Verwaltervertrag Warum gerade für Hauptleistungen wirksam Preisbestandteile vereinbart werden können Preisabreden im Verwaltervertrag Warum gerade für Hauptleistungen wirksam Preisbestandteile vereinbart werden können Universität Innsbruck Das Prblem In der Praxis haben viele Verwalter (Muster)Verträge

Mehr

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit. Musterlösung zur 2. Übung im SoSe 2017: Einführung in den Datenschutz nach der EU-DSGVO (2)

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit. Musterlösung zur 2. Übung im SoSe 2017: Einführung in den Datenschutz nach der EU-DSGVO (2) und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 2. Übung im SSe 2017: Einführung in den Datenschutz nach der EU-DSGVO (2) 2.1 Gesundheitsdatenverarbeitung Aufgabe: Welche besnderen Rechtsvrschriften zur Verarbeitung

Mehr

Vertraulichkeitsvereinbarung

Vertraulichkeitsvereinbarung Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen der Stadt Kelsterbach, vertreten durch den Magistrat der Stadt Kelsterbach, dieser vertreten durch Mörfelder Str. 33, 65451 Kelsterbach, - nachfolgend Stadt genannt

Mehr

Verbraucherschutz. MiFID II die wichtigsten Änderungen für Anleger

Verbraucherschutz. MiFID II die wichtigsten Änderungen für Anleger Verbraucherschutz MiFID II die wichtigsten Änderungen für Anleger Im Januar 2018 ist das Wertpapierhandelsrecht an vielen Stellen geändert worden. Davon sind auch Sie als Privatkundinnen und -kunden betroffen,

Mehr

Wann ist eine Wohnung angemessen?

Wann ist eine Wohnung angemessen? Bei Ihnen steht ein Umzug an und Sie erhalten ALG II bzw. möchten diese Leistung beantragen? Dann bitten wir um Beachtung der flgenden Hinweise, damit Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen! Erkundigen

Mehr

Sehr geehrter Herr Dr. Birnbaum, sehr geehrte Frau Kütemeier,

Sehr geehrter Herr Dr. Birnbaum, sehr geehrte Frau Kütemeier, ZENTRALER KREDITAUSSCHUSS MITGLIEDER: BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN VOLKSBANKEN UND RAIFFEISENBANKEN E.V. BERLIN BUNDESVERBAND DEUTSCHER BANKEN E.V. BERLIN BUNDESVERBAND ÖFFENTLICHER BANKEN DEUTSCHLANDS

Mehr

CODE OF CONDUCT DER ERBE ELEKTROMEDIZIN GMBH FÜR AUFTRAGNEHMER

CODE OF CONDUCT DER ERBE ELEKTROMEDIZIN GMBH FÜR AUFTRAGNEHMER CODE OF CONDUCT DER ERBE ELEKTROMEDIZIN GMBH FÜR AUFTRAGNEHMER Der verpflichtet sich zur Einhaltung der nachfolgenden Verhaltensrichtlinie (Code of Conduct): 1. Allgemeine Grundsätze, Recht und Gesetz

Mehr

Verordnung über die Analyse von Finanzinstrumenten (Finanzanalyseverordnung - FinAnV)

Verordnung über die Analyse von Finanzinstrumenten (Finanzanalyseverordnung - FinAnV) Verordnung über die Analyse von Finanzinstrumenten (Finanzanalyseverordnung - FinAnV) FinAnV Ausfertigungsdatum: 17.12.2004 Vollzitat: "Finanzanalyseverordnung vom 17. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3522),

Mehr

Wohnungsbauinitiative des Main-Kinzig-Kreises Preisgünstiger Wohnungsbau im Main-Kinzig-Kreis. Verfahrensrechtliche Eckpunkte Investorensuche

Wohnungsbauinitiative des Main-Kinzig-Kreises Preisgünstiger Wohnungsbau im Main-Kinzig-Kreis. Verfahrensrechtliche Eckpunkte Investorensuche Whnungsbauinitiative des Main-Kinzig-Kreises Preisgünstiger Whnungsbau im Main-Kinzig-Kreis Verfahrensrechtliche Eckpunkte Investrensuche Verfahrensziel: Suche nach Investren, die auf kmmunalen Grundstücken

Mehr

IHK n Die Weiterbildung. Fachkraft im Bewachungsgewerbe. Bildung von Profis für Leute mit Zielen! Termin. Schulungsort. Termin. Schulungsort.

IHK n Die Weiterbildung. Fachkraft im Bewachungsgewerbe. Bildung von Profis für Leute mit Zielen! Termin. Schulungsort. Termin. Schulungsort. Seite 1 730 0 Fachkraft im Bewachungsgewerbe 29.06.2017 bis 20.07.2017 Gethestraße 1a 03046 Cttbus 26.09.2017 bis 19.10.2017 Gethestraße 1a 03046 Cttbus 23.11.2017 bis 14.12.2017 Gethestraße 1a 03046 Cttbus

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 14. Juni 2018 Teil I

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 14. Juni 2018 Teil I 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2018 Ausgegeben am 14. Juni 2018 Teil I 36. Bundesgesetz: Änderung des Bankwesengesetzes und des Investmentfondsgesetzes 2011 (NR: GP XXVI

Mehr

ICC-Verhaltensrichtlinien zur Bekämpfung der Korruption im Geschäftsverkehr - ein Verhaltenskodex

ICC-Verhaltensrichtlinien zur Bekämpfung der Korruption im Geschäftsverkehr - ein Verhaltenskodex ICC-Verhaltensrichtlinien zur Bekämpfung der Korruption im Geschäftsverkehr - ein Verhaltenskodex (Veröffentlicht im August 1998) I. Firmenethik und Vorbildfunktion der Unternehmensleitung II. Leitsätze

Mehr

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater Berlin Frankfurt München 6. Hamburger Fondsgespräche Hamburg, 7. November 2013 Patricia Volhard, LL.M. (LSE) AIFM / KAGB IN DER PRAXIS PRAXISFRAGEN UND

Mehr

Mandantenfragebogen - Kapitalanlagerecht

Mandantenfragebogen - Kapitalanlagerecht Mandantenfragebgen - Kapitalanlagerecht Mandantenfragebgen - Kapitalanlagerecht Bitte füllen Sie den vrliegenden Fragebgen - zusätzlich zum Mandantenfragebgen - möglichst umfassend aus. Ihre Daten werden

Mehr

Anleitung Gruppe. Version 1.7. Pinnatec AG Rainweg Balsthal

Anleitung Gruppe. Version 1.7. Pinnatec AG Rainweg Balsthal Versin 1.7 Inhalt Einleitung... 3 Begriffe... 3 Gruppe... 3 Organisatr... 3 Verband... 3 Links... 3 Startseite... 3 Anlass-URL... 3 Anmelden... 4 Einlggen... 4 Anlass-Inf lesen und Dateien herunterladen...

Mehr