Amtsblatt gegründet 1746

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1 Amtsblatt gegründet 1746 Stadt Augsburg Nummer 13/14, 3. April 2009, Seite 66 Einzelpreis 0,50 Inhaltsverzeichnis Umlegung Kohlstattstraße Öffentliche Bekanntmachung des Umlegungsausschusses der Stadt Augsburg gemäß 71 Abs. 1 des Baugesetzbuches 1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) Nr. 280, Centerville Süd, nördlich der Hooverstraße Aufstellungsverfahren - Einstellungs-, Änderungs-, Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss - 2. Bebauungsplan (BP) Nr. 280 I Centerville Süd, nördlich der Hooverstraße- Teilbereich West Beschleunigtes Aufstellungsverfahren nach 13 a Baugesetzbuch (BauGB) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 und 5 Bayerische Bauordnung (BayBO) Freibergseestr. 1 Freibergseestr. 3 Freibergseestr. 5 Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A - Teilausbau der Pöttmeser Straße Widmung von Wegen Straßenbenennung Verlust des Parkausweises für einen Schwerbehinderten Studium zur Diplom-Verwaltungswirtin (FH), zum Diplom-Verwaltungswirt (FH) Ausbildung bei der Stadt Augsburg ab September 2009 Bekanntmachungen anderer Behörden Haushaltssatzung des Planungsverbandes Güterverkehrszentrum Raum Augsburg für das Haushaltsjahr 2009, vom 9. Februar 2009 Bekanntmachungen der Stadtsparkasse Augsburg Herausgegeben und gedruckt von der Verantwortlich für Bekanntmachungen: Stadt Augsburg Leiter der städtischen Dienststellen Redaktion: Medien- und Kommunikationsamt, Erscheint nach Bedarf an Freitagen Maximilianstraße 4, Augsburg Einzelpreis 0,50 Telefon (0821) Abonnementpreis: Telefax (0821) im Jahr 30,00 per Postversand im Jahr 10,00 per

2 Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 13/14, 3. April 2009, Seite 67 Umlegung Kohlstattstraße Öffentliche Bekanntmachung des Umlegungsausschusses der Stadt Augsburg gemäß 71 Abs. 1 des Baugesetzbuches Der Umlegungsplan vom 18. Februar 2009 zur Umlegung Kohlstattstraße ist gemäß 71 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Ablauf des 26. März 2009 für alle Ordnungsnummern unanfechtbar geworden; er wird hiermit in Kraft gesetzt. Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß 72 Abs. 1 BauGB für die Ordnungsnummern 2, 3 und 5 der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Mit der Bekanntmachung gemäß 71 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt Nr. 9/10 vom 6. März 2009 wurden räumliche und sachliche Teile des Umlegungsplans in Kraft gesetzt. Hiermit wurde gemäß 72 Abs. 1 BauGB bei den Ordnungsnummern 1, 4, 6, 7, 8, 9, 10, 1a, 10b, 11, 12, 13, 14 und 15 der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Dabei eingeschlossen war die Einweisung der Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke. Die Umlegungsstelle wird die Berichtigungen des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters bei den zuständigen Behörden veranlassen. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Augsburg - Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses - Maximilianstraße 6, Augsburg, Zimmer 449, einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist nicht entschieden werden, so kann Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim Landgericht Augsburg - Kammer für Baulandsachen - schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichtes gestellt werden. Der Antrag kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs gestellt werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen gegen den er sich richtet. Er soll erklären, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten wird und einen bestimmten Antrag enthalten. Außerdem soll er Tatsachen und Beweismittel angeben, die ihn begründen. Augsburg, den 26. März 2009 Der Vorsitzende Hermann Weber Bürgermeister Zu Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) Nr. 280 Centerville Süd, nördlich der Hooverstraße Aufstellungsverfahren - Einstellungs-, Änderungs-, Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss - 2. Bebauungsplan (BP) Nr. 280 I Centerville Süd, nördlich der Hooverstraße- Teilbereich West Beschleunigtes Aufstellungsverfahren nach 13 a Baugesetzbuch (BauGB) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

3 Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 13/14, 3. April 2009, Seite 68 Zu 2. Zu 1. Der Stadtrat von Augsburg hat am beschlossen: - Auf Antrag der Vorhabenträgerin, Familie Roman Held, vom , wird für einen Teilbereich in Centerville Süd, zwischen der Bgm.-Ackermann-Straße im Norden, der Hooverstraße im Süden, der Martin-Luther-King-Straße im Osten und der B17 im Westen, das Satzungsverfahren eingeleitet und der VEP Nr. 280 Centerville Süd, nördlich der Hooverstraße aufgestellt. - Das Aufstellungsverfahren zum BP Nr. 283 II Centerville Süd (Aufstellungsbeschluss des Stadtrates vom ursprünglich als BP Nr. 283 Centerville Süd und Cramerton ) wird eingestellt. - Der VEP Nr. 280 ändert in seinem Geltungsbereich den seit dem rechtskräftigen BP Nr. 277 Supply Center und hebt diesen insoweit auf. Zu 2. Seit dem Einleitungs-, Änderungs-, Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss zum VEP Nr. 280 (siehe 1.) haben sich die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen wesentlich geändert. In Abstimmung mit der Vorhabenträgerin und nach einer Berichterstattung im Bauausschuss am soll nun zuerst der westliche Teilbereich als normaler Bebauungsplan Nr. 280 I mit dem Titel Centerville Süd, nördlich der Hooverstraße- Teilbereich West weitergeführt werden. Das BP-Verfahren wird gemäß 13 a BauGB beschleunigt durchgeführt. In diesem Verfahren wird von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB abgesehen, die frühzeitige Beteiligung gemäß den 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB soll jedoch durchgeführt werden. Ziele der Planung: Durch die Überplanung des ehemals von den amerikanischen Streitkräften genutzten Areals soll eine städtebaulich geordnete und sinnvolle Nachnutzung sichergestellt werden. Geplant sind drei Teilbereiche mit unterschiedlichen Nutzungen wie allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet und ein Sondergebiet Pflege. Dieser neue Standort für ein Pflegeheim trägt dem zunehmenden Bedarf an solchen Einrichtungen Rechnung. Im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung soll mit der vorliegenden Planung die Innenentwicklung vor einer Außenentwicklung gefördert werden. Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB können die Planunterlagen vom mit im Flur des Stadtplanungsamtes, Maximilianstraße 6, 3. Stock, Montag bis Mittwoch von Uhr, Donnerstag von Uhr und Freitag von Uhr eingesehen werden. Ferner können diese Unterlagen im Internet während der Auslegungsfrist unter abgerufen werden. Dort steht auch ein Online-Formular für die Stellungnahme bereit. Ferner können Äußerungen während der o. g. Frist bei der Stadt Augsburg, Stadtplanungsamt, Maximilianstraße, vorgebracht werden. Zur Erörterung der Planung und Entgegennahme von Äußerungen steht Herr Gnauert-Jende, Zimmer 240, Tackhaus, 2. Stock, Tel.: (0821) während der Servicezeiten: Dienstag von Uhr, Donnerstag von Uhr und Uhr und Freitag von Uhr zur Verfügung. Stadt Augsburg Referat 6- Stadtplanungsamt Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 und 5 Bayerische Bauordnung (BayBO) Die Stadt Augsburg - Bauordnungsamt - hat am folgenden Baugenehmigungsbescheid erlassen: Aktenzeichen: 630-BA Bauvorhaben: Anbau von Balkonen Baugrundstück: Freibergseestr. 1 Flur Nr.: 1259/74, Gemarkung: Lechhausen Das o. g. Bauvorhaben wird nach Maßgabe dieses Bescheides und der beiliegenden geprüften Bauvorlagen genehmigt. Die beigefügten Beiblätter sind Bestandteil dieses Bescheides.

4 Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 13/14, 3. April 2009, Seite 69 Gründe: Die Stadt Augsburg ist zur Entscheidung über den Bauantrag gemäß Art. 53 Abs. 1 Satz 2 BayBO und Art. 3 Abs. 1 BayVwVfG sachlich und örtlich zuständig. Das o. g. Bauvorhaben ist gemäß Art. 55 Abs. 1 BayBO genehmigungspflichtig. Die Genehmigung konnte nach Maßgabe der Prüfvermerke und der in den Beiblättern festgesetzten Nebenbestimmungen erteilt werden (Art. 68 BayBO). Hinweis: Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Nachbarn konnte die Zustellung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Zustellung gilt mit dem Tage dieser Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 BayBO als bewirkt. Die Baugenehmigung einschließlich der genehmigten Planunterlagen kann im Bauordnungsamt, Maximilianstraße 6, Augsburg in Zimmer 129 (I. Stock) während der üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Es wird jedoch empfohlen, mit dem Sachbearbeiter, Herr Fäustlin, unter der Rufnummer hierfür einen Termin zu vereinbaren. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Postfachanschrift: Postfach , Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Beklagter, z.b. Stadt Augsburg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBI 2007, 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich der Bayerischen Bauordnung und des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. - Die Klageerhebung durch ist unzulässig. Stadt Augsburg -Referat 6- Bauordnungsamt Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 und 5 Bayerische Bauordnung (BayBO) Die Stadt Augsburg - Bauordnungsamt - hat am folgenden Baugenehmigungsbescheid erlassen: Aktenzeichen: 630-BA Bauvorhaben: Anbau von Balkonen Baugrundstück: Freibergseestr. 3 Flur Nr.: 1259/73, Gemarkung: Lechhausen Das o. g. Bauvorhaben wird nach Maßgabe dieses Bescheides und der beiliegenden geprüften Bauvorlagen genehmigt. Die beigefügten Beiblätter sind Bestandteil dieses Bescheides. Gründe: Die Stadt Augsburg ist zur Entscheidung über den Bauantrag gemäß Art. 53 Abs. 1 Satz 2 BayBO und Art. 3 Abs. 1 BayVwVfG sachlich und örtlich zuständig. Das o. g. Bauvorhaben ist gemäß Art. 55 Abs. 1 BayBO genehmigungspflichtig. Die Genehmigung konnte nach Maßgabe der Prüfvermerke und der in den Beiblättern festgesetzten Nebenbestimmungen erteilt werden (Art. 68 BayBO). Hinweis: Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Nachbarn konnte die Zustellung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Zustellung gilt mit dem Tage dieser Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 BayBO als bewirkt. Die Baugenehmigung einschließlich der genehmigten Planunterlagen kann im Bauordnungsamt, Maximilianstraße 6, Augsburg in Zimmer 129 (I. Stock) während der üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Es wird jedoch empfohlen, mit dem Sachbearbeiter, Herr Fäustlin, unter der Rufnummer hierfür einen Termin zu vereinbaren. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Postfachanschrift: Postfach , Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Beklagter, z.b. Stadt Augsburg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBI 2007, 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich der Bayerischen Bauordnung und des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. - Die Klageerhebung durch ist unzulässig. Stadt Augsburg -Referat 6- Bauordnungsamt

5 Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 13/14, 3. April 2009, Seite 70 Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 und 5 Bayerische Bauordnung (BayBO) Die Stadt Augsburg - Bauordnungsamt - hat am folgenden Baugenehmigungsbescheid erlassen: Aktenzeichen: 630-BA Bauvorhaben: Balkonsanierung Baugrundstück: Freibergseestr. 5 Flur Nr.: 1259/72, Gemarkung: Lechhausen Das o. g. Bauvorhaben wird nach Maßgabe dieses Bescheides und der beiliegenden geprüften Bauvorlagen genehmigt. Die beigefügten Beiblätter sind Bestandteil dieses Bescheides. Gründe: Die Stadt Augsburg ist zur Entscheidung über den Bauantrag gemäß Art. 53 Abs. 1 Satz 2 BayBO und Art. 3 Abs. 1 BayVwVfG sachlich und örtlich zuständig. Das o. g. Bauvorhaben ist gemäß Art. 55 Abs. 1 BayBO genehmigungspflichtig. Die Genehmigung konnte nach Maßgabe der Prüfvermerke und der in den Beiblättern festgesetzten Nebenbestimmungen erteilt werden (Art. 68 BayBO). Hinweis: Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Nachbarn konnte die Zustellung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Zustellung gilt mit dem Tage dieser Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 BayBO als bewirkt. Die Baugenehmigung einschließlich der genehmigten Planunterlagen kann im Bauordnungsamt, Maximilianstraße 6, Augsburg in Zimmer 129 (I. Stock) während der üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Es wird jedoch empfohlen, mit dem Sachbearbeiter, Herr Fäustlin, unter der Rufnummer hierfür einen Termin zu vereinbaren. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Postfachanschrift: Postfach , Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Beklagter, z.b. Stadt Augsburg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBI 2007, 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich der Bayerischen Bauordnung und des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. - Die Klageerhebung durch ist unzulässig. Stadt Augsburg -Referat 6- Bauordnungsamt Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Teilausbau der Pöttmeser Straße a] Stadt Augsburg, Referat 6, Vergabestelle, Maximilianstr. 6, Zi.-Nr. 547, Augsburg Tel , Fax vergabe.baureferat@augsburg.de, Internet E-Vergabeplattform: b] Öffentliche Ausschreibung, VOB/A, Vergabenummer S c] Ausführung von Bauleistungen d] Augsburg, Lechhausen Pöttmeser Straße e] Herstellung der Pöttmeser Straße zwischen Dasinger Straße und Beim Grenzgraben Straßenbau Frostschutzkies 4500 m³ Asphaltierungsarbeiten 6700 m² Stahlbetondurchlass DN m Bordstein, Rinnen, Dielen 3400 m Entwässerungsmulden 3000 m² h] Beginn der Ausführungsfrist , Ende der Ausführungsfrist i] Vergabestelle, siehe a] oder über j] Anforderung gegen Nachweis der Einzahlung von 30 auf das Konto Nr bei der Stadtsparkasse Augsburg BLZ mit dem Vermerk Pöttmeser Straße Bei Anforderung der Vergabeunterlagen über die elektronische Vergabeplattform wird kein Entgelt erhoben. o] Ort siehe a] Mittwoch, den , Uhr t] v] Nachprüfstelle [ 31 VOB/A] VOB-Stelle der Regierung von Schwaben, Fronhof 10, Augsburg Stadt Augsburg Referat 6-

6 Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 13/14, 3. April 2009, Seite 71 Widmung von Wegen Die nachstehend aufgeführten Wege werden mit Wirkung vom gemäß Art. 6 Abs. 1 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes zu öffentlichen Wegen der angegebenen Straßenklasse und mit den aufgeführten Beschränkungen gewidmet. Straßenname Anfangspunkt Endpunkt Flurnummer/ Gemarkung Straßenklasse Widmungsbeschränkung Eigentümerweg zwi- Lincolnstraße Geh- und Radweg von der Teilfl. aus 442, 442/4 Eigentümerweg nur Fußgängerschen den Anwesen Madisonstraße zum Geh- und Gem. Kriegshaber verkehr Lincolnstraße 8 und 10 Radweg entlang der B 17 neu Eigentümerweg zwi- Polkstraße Geh- und Radweg von der Teilfl. aus 443/21 Eigentümerweg nur Fußgängerschen den Anwesen Hagenmähderstraße zur Gem. Kriegshaber verkehr Polkstraße 8 und 10 Madisonstraße Geh- und Radweg von Madisonstraße Geh- und Radweg entlang der Fl.Nr. 442/6 Gem. selbstständiger nur Fußgängerder Madisonstraße zum B 17 neu Kriegshaber Geh- und Radweg und Radfahrer- Geh- und Radweg ent- verkehr lang der B 17 neu Geh- und Radweg von Hagenmähderstraße Madisonstraße Teilfl. aus 443/17 selbstständiger nur Fußgängerder Hagenmähderstraße Gem. Kriegshaber Geh- und Radweg und Radfahrerzur Madisonstraße verkehr Stichweg zum Gablinger Gablinger Weg/Teilstück 1 Südwestgrenze des Grund- Fl.Nr. 929/1, 927/1 öffentlicher Feld- gesperrt für Fahrzeuge Weg stücks Fl.Nr. 922 Gemarkung Gem. Oberhausen weg aller Art; Oberhausen landwirtschaftlicher Verkehr und Anlieger frei Stadt Augsburg Tiefbauamt 1 Anlage (Lageplan) Straßenbenennung Mit Stadtratsbeschluss vom (Drucksache-Nr. 09/00036) erfolgte eine Straßenbenennung im Stadtteil Oberhausen südlich der Thomas-Breit-Straße. Die künftige Straßenbezeichnung lautet: Weg der Barmherzigen Schwestern Straßenschlüssel: Flurkarte: N.W Postleitzahl: Stadtbezirk: 21 Planquadrat: H 7 Begründung: Vorschlag von Wilhelm-Georg Burkert vom , u.a.unterstützt durch ein Schreiben des Herrn Weihbischof Dr. Dr. Anton Losinger Die Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vinzenz von Paul haben sich seit dem Jahre 1859 um die Krankenpflege in Augsburg verdient gemacht, also seit 150 Jahren. Die stationäre Pflege wurde im städtischen Hauptkrankenhaus begonnen und wird mittlerweile im Vincentinum fortgeführt. Bedeutend für die Stadt war aber auch das Wirken der Vinzentinerinnen in den Stadtteilen, besonders in Oberhausen. Dort hatte man bereits im Jahre 1877 einen ambulanten Pflegedienst geschaffen und drei Jahre später die wohl älteste Kinderkrippe Deutschlands in der Billerstraße übernommen. gez. i. V. W e s e r Stadtvermessungsamt

7 Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 13/14, 3. April 2009, Seite 72 Verlust des Parkausweises für einen Schwerbehinderten Der blaue Parkausweis Nr. 1210/1189 für einen Schwerbehinderten, ausgestellt von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Augsburg, ist verloren gegangen und wird hiermit für ungültig erklärt. Ansprechpartner: Tiefbauamt, Abt. Straßenverkehr Sachbearbeiter: Herr Sirch Tel.: Stadt Augsburg Tiefbauamt- Abt. Straßenverkehr Studium zur Diplom-Verwaltungswirtin (FH) zum Diplom-Verwaltungswirt (FH) Zum 01. Oktober 2010 beabsichtigen wir 13 Nachwuchskräfte für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst als Inspektoranwärter-innen/Inspektoranwärter einzustellen. Die Anwärterinnen/Anwärter absolvieren ein dreijähriges Fachhochschulstudium, das bei erfolgreicher Beendigung mit dem akademischen Grad Diplom-Verwaltungswirtin (FH) / Diplom-Verwaltungwirt (FH) abschließt. Während des Studiums werden Anwärterbezüge (derzeit 892,23 brutto) bezahlt. Die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes beginnt mit der Amtsbezeichnung Verwaltungsinspektorin / Verwaltungsinspektor. Im Rahmen der gegebenen Beförderungsmöglichkeiten kann das Amt einer Verwaltungsoberamtsrätin / eines Verwaltungsoberamtsrates erreicht werden. Ein späterer Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst ist bei entsprechender Eignung ebenfalls möglich. Wir bieten eine interessante Ausbildung, in der gründliche Kenntnisse über die vielseitigen Aufgaben einer Großstadtverwaltung vermittelt werden. Die Einstellung setzt die Teilnahme an einem Auswahlverfahren voraus. Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens haben die Bewerber eine Auswahlprüfung abzulegen, die von der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses voraussichtlich am 12. Oktober 2009 durchgeführt wird. Der endgültige Termin der Auswahlprüfung und der Prüfungsort werden den Bewerbern in einem Zulassungsbescheid des Landespersonalausschusses etwa 14 Tage vor der Prüfung bekannt gegeben. Ein Anspruch auf Einstellung wird durch die erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren nicht begründet.

8 Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 13/14, 3. April 2009, Seite 73 Zulassungsbedingungen: Zum Auswahlverfahren werden alle Bewerberinnen/Bewerber zugelassen, die a) Deutsche im Sinne des Art. 116 Grundgesetz sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen oder diese bis zum Einstellungstermin erwerben und b) die in Bayern anerkannte unbeschränkte Fachhochschulreife oder Hochschulreife nachweisen können oder diese bis zum Einstellungstermin erwerben werden. Wir weisen darauf hin, dass nach Art. 23 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz nicht in das Beamtenverhältnis berufen werden darf, wer bereits das 45. Lebensjahr vollendet hat. Diese Altersgrenze gilt auch für eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe und danach auf Lebenszeit. Anträge auf Zulassung zum Auswahlverfahren können ab sofort im Personalamt der Stadt Augsburg, An der Blauen Kappe 18, 3. Stock, Zimmer 352 oder in den Bürgerbüros Haunstetten, Tattenbachstr. 15 und Lechhausen, Neuburger Str. 20, abgeholt werden und müssen bis spätestens ausgefüllt im Personalamt wieder abgegeben werden. Wir bitten, dem Antrag keine Bewerbungsunterlagen beizufügen. Lediglich bei Vorliegen einer Behinderung oder ausländischem Bildungsabschluss sind entsprechende Nachweise in Kopie beizufügen (Bescheid vom Versorgungsamt über Schwerbehinderung oder Gleichstellung durch Arbeitsagentur, Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle, Zeugnis mit beglaubigter Übersetzung). Werden Bewerbungsunterlagen dennoch eingereicht, so bitten wir aus Kostengründen um Verständnis, dass diese nicht zurückgesandt werden können. Wir sichern jedoch zuverlässig zu, diese datengeschützt zu vernichten. Die Stadt Augsburg hat sich verpflichtet ihre Aufgaben aus dem SGB IX und dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz bei Stellenbesetzungen in besonderem Maße zu erfüllen. Auskünfte werden auch unter der Rufnummer gerne erteilt. Stadt Augsburg Personalamt Ausbildung bei der Stadt Augsburg ab September 2009 Altenpflegerinnen und Altenpfleger Zum stellen wir in unseren Altenhilfeeinrichtungen Schülerinnen und Schüler ein, die den Beruf Altenpflegerin/Altenpfleger erlernen möchten. Die dreijährige Ausbildung umfasst Stunden theoretischen und praktischen Unterricht an einer Berufsfachschule für Altenpflege, sowie Stunden praktische Ausbildung, die überwiegend in einer unserer Altenhilfeeinrichtungen geleistet wird. Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist neben der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes der Realschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschul abschluss erweitert oder der Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss und eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder der Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss und die nachgewiesene Erlaubnis als Altenpflegehelfer/-in oder Krankenpflegehelfer/-in Wir möchten Ihnen als kompetenter Dienstleister im Bereich der Altenarbeit die Möglichkeit bieten, sich in einem zukunftssicheren Beruf zu engagieren, der zwar hohe Anforderungen im persönlichen und sozialen Bereich stellt, Ihnen aber auch viel geben kann. Überzeugen Sie sich vor Ort im Gespräch mit unseren Fachkräften. Gerne vermitteln wir Ihnen diese Möglichkeit. Zudem bieten wir in der Zentralverwaltung des Eigenbetriebs Altenhilfe Augsburg zum einen Ausbildungsplatz als Bürokauffrau / Bürokaufmann. Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist hier neben der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes der Realschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert. Weitere Auskünfte erteilen Frau Sandmeir (Tel. 0821/ ) oder Herr Schuster (Tel. 0821/ ). Senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens an den Eigenbetrieb Altenhilfe der Stadt Augsburg, Maximilianstr. 9, Augsburg. Die Stadt Augsburg hat sich verpflichtet, ihre Aufgaben aus dem SGB IX und dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz bei Stellenbesetzungen in besonderem Maße zu erfüllen. Wir bitten um Verständnis, dass Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden können. Daher empfehlen wir dringend, keine Originalzeugnisse, Originalurkunden, etc. der Bewerbung beizufügen. Wir sichern jedoch die Aufbewahrung von Bewerbungsunterlagen für drei Monate zu. Falls sie von Ihnen in diesem Zeitraum nicht abgeholt werden, werden die Unterlagen anschließend zuverlässig datengeschützt vernichtet. Stadt Augsburg Personalamt

9 Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 13/14, 3. April 2009, Seite 74 Bekanntmachungen anderer Behörden Haushaltssatzung des Planungsverbandes Güterverkehrszentrum Raum Augsburg für das Haushaltsjahr 2009 vom 9. Februar 2009 I. Auf Grund der Art. 26 Abs. 1 und Art. 40 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 63 ff GO erlässt der Planungsverband Güterverkehrszentrum Raum Augsburg folgende Haushaltssatzung: Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit festgesetzt; er schließt 1 im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben Euro Euro ab. 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf Euro festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. Verbandsumlagen werden nicht erhoben Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf Euro festgesetzt. Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2009 in Kraft. 6 entfällt 7 II. Die Regierung von Schwaben hat mit Schreiben vom 9. März 2009 Gz.: RvS-SG /2/2 die festgesetzten Höchstbeträge der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen genehmigt. III. Der Haushaltsplan liegt vom Tage nach dieser Bekanntmachung an eine Woche lang bei der Geschäftsstelle des Planungsverbandes in Augsburg, Maximilianstraße 4, Zi.Nr. 230, während der Geschäftszeiten öffentlich zur Einsichtnahme auf. Augsburg, 16. März 2009 Dr. Kurt Gribl Oberbürgermeister und Verbandsvorsitzender Bekanntmachungen der Stadtsparkasse Augsburg Für die zu Verlust gegangenen, nachbezeichneten Sparkassenbücher der Stadtsparkasse Augsburg ist das Aufgebot im Schalterraum der Stadtsparkasse Augsburg veröffentlicht. Nr Nr Stadtsparkasse Augsburg

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