Amtsblatt gegründet 1746
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- Erica Steinmann
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1 Amtsblatt gegründet 1746 Stadt Augsburg Nummer 28, 11. Juli 2014, Seite 172 Einzelpreis 0,50 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung und Ladung Vollzug des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) und des Bayerischen Gesetzes über die entschädigungspflichtige Enteignung (BayEG) Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 und 5 Bayerische Bauordnung (BayBO) Flughafenstr. Elsa-Brändström-Str. 4 a Elsa-Brändström-Str. 4 b Bekanntmachung Planänderungs- und ergänzungsbeschluss für das Bauvorhaben Ausbaustrecke Augsburg Olching, Planfeststellungsabschnitt 1 Augsburg: Auflösung des naturschutzfachlichen Vorbehaltes Verkehrsbeschränkungen anlässlich der Deutschen Meisterschaft im Kanuslalom der Jugend/Junioren und Leistungsklassen vom und des Internationalen ECA- Junior Cups im Kanuslalom vom Verlust des Parkausweises für einen Schwerbehinderten Verlust eines Parkschildes für Ärzte Kraftloserklärung von Sparkassenbüchern Herausgegeben und gedruckt von der Verantwortlich für Bekanntmachungen: Leiter der städtischen Dienststellen Redaktion: Medien- und Kommunikationsamt, Erscheint nach Bedarf an Freitagen Rathausplatz 1, Augsburg Einzelpreis 0,50 Telefon (0821) Abonnementpreis: Telefax (0821) im Jahr 30,00 per Postversand im Jahr 10,00 per
2 Amtsblatt der Nummer 28, 11. Juli 2014, Seite 173 Bekanntmachung und Ladung Vollzug des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) und des Bayerischen Gesetzes über die entschädigungspflichtige Enteignung (BayEG) Vorhaben: Bau der Westtangente Augsburg (B 17a) im Stadtgebiet Augsburg hier: Antrag auf Enteignung nach 19 Abs. 5 FStrG, Art. 19 BayEG vom Enteignungsgegenstand: Amtsgericht Augsburg, Grundbuch von Oberhausen, Band 367, Blatt , Fl.Nr. 707/3 und 707/5, Verkehrsflächen Eigentümerin: Frau Anita Strohmayr, Oberer Stadtweg 20, Stadtbergen Beteiligte: 1. Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Staatliche Bauamt Augsburg, Burgkmairstraße 12, Augsburg - Antragstellerin - 2. Frau Anita Strohmayr, Oberer Stadtweg 20, Stadtbergen, vertreten durch Emrich, Schötz und Partner GBR, Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater, Arnulfstraße 2, München 3. Bayerische Ferngas GmbH-, Bayerngas-, Poccistraße 9, München 4. Stadtsparkasse Augsburg; Kreditanstalt des öffentlichen Rechts, Halderstraße 1-5, Augsburg - Antragsgegnerin und Grundstückseigentümerin - - Inhaberin eines im Grundbuch eigetragenen Rechts - - Inhaberin eines im Grundbuch eingetragenen Rechts und Grundschuldgläubigerin - 5., Referat 6 Rathausplatz 1, Augsburg - Betroffene Gemeinde - Mit Schreiben vom (Posteingang bei der Enteignungsbehörde am ) hat die Antragstellerin, die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Staatliche Bauamt Augsburg, beantragt: 1. Das Eigentum von Frau Anita Strohmayr, Oberer Stadtweg 20, Stadtbergen an dem Grundstück Fl.Nr. 707/3 der Gemarkung Oberhausen mit einer Größe von m 2, vorgetragen im Grundbuch von Oberhausen, Band 367, Blatt , Amtsgericht Augsburg, wird entzogen. 2. Das Eigentum von Frau Anita Strohmayr, Oberer Stadtweg 20, Stadtbergen an dem Grundstück Fl.Nr. 707/5 der Gemarkung Oberhausen mit einer Größe von 127 m 2, vorgetragen im Grundbuch von Oberhausen, Band 367, Blatt , Amtsgericht Augsburg, wird entzogen. 3. Neue Eigentümerin der Grundstücke wird die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Staatliche Bauamt Augsburg. Der Antrag wurde im Wesentlichen wie folgt begründet: Mit Beschluss vom (Gz /43) hat die Regierung von Schwaben über den Plan für den Neubau der Bundesstraße 17 a (Westtangente) zwischen der Bundesstraße 2 (neu) und dem Holzweg in der (Bau-km ,50 bis Bau-km ,50) festgestellt. Der Beschluss ist bestandskräftig. Das Straßenbauvorhaben wurde von der Antragstellerin nach einer Besitzeinräumung durch den Rechtsvorgänger der Antragsgegnerin durchgeführt. Die Verkehrsübergabe erfolgte am Seitdem werden die Grundstücke als Verkehrsfläche genutzt. Die Antragsgegnerin und Eigentümerin hat das Grundstück am erworben. Versuche der Antragstellerin, die antragsgegenständlichen Grundstücke von den Voreigentümern beziehungsweise von der Antragsgegnerin freihändig zu erwerben, sind bisher gescheitert. Nach 19 Abs. 1 Satz 2 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) ist die Enteignung zulässig, da diese zur Ausführung des festgestellten Plans notwendig ist. Nach 19 Abs. 2 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) ist der festgestellte und genehmigte Plan dem Enteignungsverfahren zugrunde zu legen und für die Enteignungsbehörde bindend. Der Antrag wird damit begründet, dass ein freihändiger Erwerb nicht möglich war. Im Einzelnen wird auf den Antragsschriftsatz vom nebst Anlagen verwiesen. Die Grundschuldgläubigerin beantragte mit Schreiben vom , für den Fall, dass die für diese eingetragene Grundschuld als Folge der Enteignung erlischt, einen Wertersatz, der der Geldentschädigung für den Verlust des Eigentums an den zu enteignenden Flurstücken entspricht. Die ist beizuladen, da die planfestgestellte Maßnahme in deren Stadtgebiet gebaut wurde und nicht auszuschließen ist, dass sie durch dieses Verfahren rechtlich betroffen wird. Der ursprüngliche Termin der mündlichen Verhandlung vom wurde aufgehoben. Neuer Termin zur mündlichen Verhandlung über den Enteignungsantrag wird festgesetzt auf Mittwoch, den , 10:00 Uhr, im Verwaltungsgebäude I, Raum 418 (4. Stock) Rathausplatz 1, Augsburg.
3 Amtsblatt der Nummer 28, 11. Juli 2014, Seite 174 Zu dieser Verhandlung werden die Beteiligten hiermit geladen. Es wird gebeten, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Die Verhandlung ist nicht öffentlich. Der vollständige Enteignungsantrag mit seinen Beilagen kann bei der, Enteignungsbehörde, Rathausplatz 1, Zi. Nr. 301a, Augsburg, während der Dienststunden von Montag Donnerstag von 8:30 16:00 Uhr und Freitag von 8:30 12:00 Uhr eingesehen werden. Um vorherige Terminvereinbarung unter Tel. Nr. (0821) wird gebeten. Einwendungen gegen den Enteignungsantrag sind möglichst vor der mündlichen Verhandlung bei der Enteignungsbehörde schriftlich oder zur Niederschrift zu erklären und etwaige Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch bei Nichterscheinen oder nicht ausreichender Vertretung über den Enteignungsantrag und andere im Verfahren zu erledigende Anträge entschieden werden kann. Vertreter von Beteiligten haben eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Ungeachtet des vorliegenden Antrags steht es den Beteiligten frei, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Zudem wird auf folgende Verfügungs- und Veränderungssperre hingewiesen: Von der Bekanntmachung dieses Enteignungsverfahrens in der an dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der Enteignungsbehörde der 1. Verfügungen über das Grundstück und über Rechte an diesen Grundstücken getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein Recht zur Nutzung oder Bebauung des Grundstücks oder eines Grundstücksteils eingeräumt wird, 2. erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentlich wertsteigernde sonstige Veränderungen des Grundstücks vorgenommen werden, 3. nicht genehmigungspflichtige, aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden, 4. genehmigungspflichtige bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden. Augsburg, den gez. Pfeilsticker Leitender Rechtsdirektor Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 und 5 Bayerische Bauordnung (BayBO) Die - Bauordnungsamt - hat am folgenden Baugenehmigungsbescheid erlassen: Aktenzeichen: 630-BA Bauvorhaben: Neubau einer Flugzeugunterstellhalle (Hangar 8) Baugrundstück: Flughafenstr. Flur Nr.: 2366/13, Gemarkung: Lechhausen Das o.g. Bauvorhaben wird nach Maßgabe dieses Bescheides und der beiliegenden geprüften Bauvorlagen genehmigt. Die beigefügten Beiblätter sind Bestandteil dieses Bescheides. Gründe: Die ist zur Entscheidung über den Bauantrag gemäß Art. 53 Abs. 1 Satz 2 BayBO und Art. 3 Abs. 1 BayVwVfG sachlich und örtlich zuständig. Das o.g. Bauvorhaben ist gemäß Art. 55 Abs. 1 BayBO genehmigungspflichtig. Die Genehmigung konnte nach Maßgabe der Prüfvermerke und der in den Beiblättern festgesetzten Nebenbestimmungen erteilt werden (Art. 68 BayBO). Hinweis: Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Nachbarn konnte die Zustellung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Zustellung gilt mit dem Tage dieser Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 BayBO als bewirkt. Die Baugenehmigung einschließlich der genehmigten Planunterlagen kann im Bauordnungsamt, Rathausplatz 1, Augsburg in Zimmer 150 (I. Stock) während der üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Es wird jedoch empfohlen, mit dem Sachbearbeiter, Herr Schuierer, unter der Rufnummer hierfür einen Termin zu vereinbaren. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Postfachanschrift: Postfach , Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Beklagter, z.b. ) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBI 2007, 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich der Bayerischen Bauordnung und des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. - Die Klageerhebung durch ist unzulässig. - Referat 6 Bauordnungsamt
4 Amtsblatt der Nummer 28, 11. Juli 2014, Seite 175 Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 und 5 Bayerische Bauordnung (BayBO) Die - Bauordnungsamt - hat am folgenden Baugenehmigungsbescheid erlassen: Aktenzeichen: 630-BA Bauvorhaben: Neubau von 2 Doppelhaushälften mit Fertigteil-Garagen (Haus1) Baugrundstück: Elsa-Brändström-Str. 4 a Flur Nr.: 215, Gemarkung: Inningen Das o.g. Bauvorhaben wird nach Maßgabe dieses Bescheides und der beiliegenden geprüften Bauvorlagen genehmigt. Die beigefügten Beiblätter sind Bestandteil dieses Bescheides. Gründe: Die ist zur Entscheidung über den Bauantrag gemäß Art. 53 Abs. 1 Satz 2 BayBO und Art. 3 Abs. 1 BayVwVfG sachlich und örtlich zuständig. Das o.g. Bauvorhaben ist gemäß Art. 55 Abs. 1 BayBO genehmigungspflichtig. Die Genehmigung konnte nach Maßgabe der Prüfvermerke und der in den Beiblättern festgesetzten Nebenbestimmungen erteilt werden (Art. 68 BayBO). Hinweis: Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Nachbarn konnte die Zustellung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Zustellung gilt mit dem Tage dieser Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 BayBO als bewirkt. Die Baugenehmigung einschließlich der genehmigten Planunterlagen kann im Bauordnungsamt, Rathausplatz 1, Augsburg in Zimmer 244 (2. Stock) während der üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Es wird jedoch empfohlen, mit der Sachbearbeiterin, Frau Weiler, unter der Rufnummer hierfür einen Termin zu vereinbaren. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Postfachanschrift: Postfach , Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Beklagter, z.b. ) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBI 2007, 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich der Bayerischen Bauordnung und des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. - Die Klageerhebung durch ist unzulässig. - Referat 6 Bauordnungsamt Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 und 5 Bayerische Bauordnung (BayBO) Die - Bauordnungsamt - hat am folgenden Baugenehmigungsbescheid erlassen: Aktenzeichen: 630-BA Bauvorhaben: Neubau von 2 Doppelhaushälften mit Fertigteil-Garagen (Haus2) Baugrundstück: Elsa-Brändström-Str. 4 b Flur Nr.: 215, Gemarkung: Inningen Das o.g. Bauvorhaben wird nach Maßgabe dieses Bescheides und der beiliegenden geprüften Bauvorlagen genehmigt. Die beigefügten Beiblätter sind Bestandteil dieses Bescheides. Gründe: Die ist zur Entscheidung über den Bauantrag gemäß Art. 53 Abs. 1 Satz 2 BayBO und Art. 3 Abs. 1 BayVwVfG sachlich und örtlich zuständig. Das o.g. Bauvorhaben ist gemäß Art. 55 Abs. 1 BayBO genehmigungspflichtig. Die Genehmigung konnte nach Maßgabe der Prüfvermerke und der in den Beiblättern festgesetzten Nebenbestimmungen erteilt werden (Art. 68 BayBO). Hinweis: Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Nachbarn konnte die Zustellung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Zustellung gilt mit dem Tage dieser Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 BayBO als bewirkt. Die Baugenehmigung einschließlich der genehmigten Planunterlagen kann im Bauordnungsamt, Rathausplatz 1, Augsburg in Zimmer 244 (2. Stock) während der üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Es wird jedoch empfohlen, mit der Sachbearbeiterin, Frau Weiler, unter der Rufnummer hierfür einen Termin zu vereinbaren. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Postfachanschrift: Postfach , Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Beklagter, z.b. ) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
5 Amtsblatt der Nummer 28, 11. Juli 2014, Seite 176 Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBI 2007, 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich der Bayerischen Bauordnung und des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. - Die Klageerhebung durch ist unzulässig. Referat 6 Bauordnungsamt Bekanntmachung Planänderungs- und ergänzungsbeschluss für das Bauvorhaben Ausbaustrecke Augsburg Olching, Planfeststellungsabschnitt 1 Augsburg: Auflösung des naturschutzfachlichen Vorbehaltes Der Planänderungs- und ergänzungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle München, vom 30. Juni 2014, Az.: ppa/ #016 liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom mit im Flur des Stadtplanungsamtes, Rathausplatz 1, 3. Stock während der Dienststunden (Montag bis Mittwoch von Uhr, Donnerstag von Uhr und Freitag von Uhr) zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Der Planänderungs- und ergänzungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München, Arnulfstraße 9/11, München eingesehen werden. Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt ( 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz). Referat 6 Stadtplanungsamt Verkehrsbeschränkungen anlässlich der Deutschen Meisterschaft im Kanuslalom der Jugend/Junioren und Leistungsklassen vom und des Internationalen ECA-Junior Cups im Kanuslalom vom Vom bis findet auf der Olympiastrecke am Eiskanal die Deutsche Meisterschaft im Kanuslalom der Jugend/Junioren und Leistungsklassen und vom bis der Internationale ECA-Junior Cup im Kanu-slalom statt. Aus diesem Anlass wird an den Veranstaltungstagen die Straße Am Eiskanal (ab Friedberger Straße) für den Fahrverkehr gesperrt, Anliegerverkehr ist bis zum Sportplatz gestattet. Darüber hinaus wird im o.g. Zeitraum das Halten und Parken von Fahrzeugen auf der gesamten Strecke Am Eiskanal untersagt. Das Tiefbauamt, Abt. Straßenverkehr der bittet um Verständnis für die notwendigen Verkehrsbeschränkungen. Ansprechpartner: Sachbearbeiter: Tiefbauamt, Abt. Straßenverkehr Frau Broyld Tel.: Tiefbauamt Abt. Straßenverkehr Verlust des Parkausweises für einen Schwerbehinderten Der blaue Parkausweis Nr. 1216/481 für einen Schwerbehinderten, ausgestellt vom Tiefbauamt, Abt. Straßenverkehr der Stadt Augsburg, ist verloren gegangen und wird hiermit für ungültig erklärt. Ansprechpartner: Sachbearbeiter: Tiefbauamt, Abt. Straßenverkehr Frau Talio Tel.: Tiefbauamt Abt. Straßenverkehr
6 Amtsblatt der Nummer 28, 11. Juli 2014, Seite 177 Verlust eines Parkschildes für Ärzte Das gelbe Parkschild für Ärzte Nr , ausgestellt vom Tiefbauamt, Abt. Straßenverkehr der, ist verloren gegangen und wird hiermit für ungültig erklärt. Ansprechpartner: Sachbearbeiter: Tiefbauamt, Abt. Straßenverkehr Frau Talio Tel.: Tiefbauamt Abt. Straßenverkehr Kraftloserklärung von Sparkassenbüchern Das Aufgebot des zu Verlust gegangenen Sparkassenbuches der Stadtsparkasse Augsburg wurde aufgrund Art. 36 des Bayer. Ausführungsgesetzes zum BGB erlassen. Die Veröffentlichung dieses Aufgebotes erfolgte im Amtsblatt der und durch Aushang im Schalterraum der Stadtsparkasse Augsburg auf die Dauer von drei Monaten. Die Sparkasse erklärt das nachbezeichnete Sparkassenbuch nach Ablauf der vorgeschriebenen Bekanntgabefrist für kraftlos. Nr Stadtsparkasse Augsburg
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