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1 I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit LR Rudi Anschober Landesrat für Umwelt, Energie, Wasser und Konsument/innenschutz Ing. Gerhard Fischer Leiter der Aufgabengruppe Lebensmittelaufsicht des Landes OÖ am 2. April 2008 zum Thema "Gefahrlos genießen - Tätigkeitsbericht der Lebensmittelaufsicht Oö. für das Jahr 2007 Konsequente Kontrollen für mehr Lebensmittelsicherheit"

2 LR Rudi Anschober Seite 2 Gefahrlos genießen - Tätigkeitsbericht der Lebensmittelaufsicht Oö. für das Jahr 2007 Über Tests der oö. Lebensmittelkontrollore vielfach Verbesserungen durch konsequente Kontrollarbeit, allerdings einzelne kräftige Problemfälle, die ebenfalls abgestellt werden müssen. Das Ziel der Oö. Lebensmittelaufsicht ist der Schutz der Gesundheit der Konsument/innen und der Schutz vor Täuschung. Sichtbar wird diese so wichtige Tätigkeit oft leider erst bei Lebensmittelskandalen. Konsequente, meist nicht sichtbare, Kontrollarbeit sorgt aber im Regelfall für gesunde Lebensmittel. Folgende ausgewählte Beispiele des Jahres 2007 verdeutlichen die Wichtigkeit einer permanenten Lebensmittel- und Hygienekontrolle: - Genetisch veränderte Lebensmittel In einem fortlaufenden Monitoringprogramm werden Lebensmittel auf eventuelle gentechnische Verunreinigungen, als auch Betriebe auf Unterlagen, welche die Rückverfolgbarkeit und Gentechnikfreiheit von Mais Reis und Sojaprodukten belegen, untersucht. Seit Beginn des Jahres 2007 wurden 59 Betriebsinspektionen, vorwiegend in Mühlen, Bäckereien und bei Groß- und Einzelhandelsbetrieben durchgeführt und dabei 49 Proben von Mais, Reis und Sojaprodukten genauestens analysiert. Erfreulich ist, dass hierbei keinerlei Verstöße gegen die EU-Genkennzeichnungsverordnung zu verzeichnen waren. Eine Probe wurde wegen einer verbotenen gesundheitsbezogenen Werbung beanstandet. - Hygienische Beschaffenheit von Eiswürfeln In Gastronomiebetrieben wurden zehn Proben aus Eiswürfelautomaten entnommen. Bei einer Probe gab es eine erhöhte mikrobiologische Belastung und daher eine Beanstandung als "für den menschlichen Verzehr ungeeignet". Bei einer Probe gab es eine Ermahnung aufgrund leicht erhöhter Keimzahlen.

3 LR Rudi Anschober Seite 3 "Damit kann der rückläufige Trend bei Eiswürfeln fortgeschrieben werden und es zeigt sich eine weitere deutliche Verbesserung durch unsere intensive Kontroll- und Informationsarbeit", so Anschober. - Untersuchung von Speisekartoffeln auf richtige Kennzeichnung und Sortenreinheit Im Lebensmittelhandel und auf Märkten wurden 108 Kartoffelproben entnommen. Bei sieben Proben gab es wegen falscher Bezeichnung eine Beanstandung nach dem Vermarktungsnormengesetz. - Kontrolle von Gewürzen, Kräutertees und Tiefkühlgeflügel auf eine Behandlung mit ionisierenden Strahlen Bei dieser Aktion wurden zwölfproben entnommen. Erfreulich ist, dass alle Proben frei von Ionisierender Strahlung waren. Intensive, jährliche Schwerpunktaktionen hinsichtlich der Bestrahlung von den oben angeführten Produkten veranlasste die Erzeuger zu vermehrten Eigenkontrollen der Rohwaren. - Kontrolle der Produkte und Hygienebedingungen in Autobahnraststätten Diese Schwerpunktaktion wurde zum Schutz der Konsumenten beim Urlaubsreiseverkehr parallel mit der Lebensmittelaufsicht Salzburg durchgeführt. In Oberösterreich wurden 15 Raststätten in Bezug auf bauliche Ausstattung und Hygienebedingungen kontrolliert. Bei drei Betrieben gab es folgende Beanstandungen: Bauliche Mängel aufgrund beschädigter Arbeits- und Wandflächen, fehlender Sputumschutz sowie zu hohe Kühllagertemperatur. Bei dieser Aktion wurden weiters 28 Proben von fertigen Speisen entnommen. zwei Lebensmittelproben wurden wegen einer erhöhten mikrobiologische Belastung als "für den menschlichen Verzehr ungeeignet" beanstandet.

4 LR Rudi Anschober Seite Kontrollen bei Messen und Festveranstaltungen Bei dieser Aktion wurden von der Lebensmittelaufsicht im abgelaufenen Jahr 991 Veranstaltungen überprüft. Bei den Kontrollen wurden die entsprechende Ausstattung bei der Zubereitung und Abgabe der Lebensmittel sowie die notwendige Hygiene einschließlich Personalhygiene überprüft. In 27 Fällen gab es Hygienemängel und Anzeigen. Kein Pardon bei Beanstandungen "Wer glaubt, dass er auf dem Rücken der Konsument/innen Schindluder treiben kann und deren Gesundheit leichtfertig aufs Spiel setzen kann aufgrund von Profitgier oder vernachlässigter Hygienebestimmungen, der wird sich das in Oberösterreich gut überlegen müssen. Denn die Produkte, welche besonders auffällig waren kontrollieren wir noch viel intensiver nach, um keinen Schlendrian einreißen zu lassen. Denn die Gesundheit des Menschen und der Schutz vor Täuschung, als auch die Sicherstellung von bekömmlichen Nahrungsmitteln, sind den Kolleg/innen der Lebensmittelaufsicht und auch mir ein Herzensanliegen", so der Oö. Konsument/innenschutz-Landesrat. "Folgende Beispiele zeigen Produktgruppen mit besonders hohen Beanstandungsquoten, deren intensive Nachkontrolle von Landesrat Anschober bereits angeordnet wurde und die wir auch bereits umsetzen", so Ing. Fischer. - Untersuchung von Bratwürsteln, 40 % Beanstandung Von der Lebensmittelaufsicht wurden 24 Proben Bratwürstel entnommen und auf Zusammensetzung und Hygiene untersucht. Bei den Proben handelte es sich vorwiegend um "Schweinsbratwürstel gebrüht". Die Probennahmen setzten sich wie folgt zusammen: Neun Proben aus dem Handel mit zwei Beanstandungen nach der Hygieneverordnung 15 Proben beim Erzeuger im Verkauf mit acht Beanstandungen

5 LR Rudi Anschober Seite 5 Bei den Erzeugerproben waren vier als "verfälscht" wegen zu hohem Wasser- Eiweiß-Verhältnis zu beanstanden. Die restlichen vier Proben waren wegen stark erhöhter mikrobiologischer Verunreinigungen, in drei Fällen nach der Hygieneverordnung und in einem Fall als für den menschlichen Verzehr ungeeignet zu beanstanden. Die Beanstandungsquote liegt bei 40 % und somit über der Hälfte über den Ergebnissen zu vergleichenden Probenentnahmen der beiden Vorjahre (2005 = 18 %, 2006 = 14 %). Für jeden Betrieb ist die Anwendung der "Guten Hygienepraxis" im Sinne eines HACCP Konzeptes für den gesamten Ablauf der Produktionskette eine zwingende Notwendigkeit um jegliche Kreuzkontamination zu vermeiden. Im heurigen Jahr wird die Aktion fortgesetzt. Anschober: "Hier ist anzumerken, dass die Kooperation mit der Innung der OÖ Fleischer sehr gut verlief und eine entsprechende Information vom Innungsmeister unter Hinweis auf die bestehenden Vorschriften umgehend an die Mitglieder versandt wurde. Genau so muss die Zusammenarbeit von Behörde und Interessensvertretung aussehen." - Mikrobiologische Untersuchung von Schlagobers aus Automaten, 54 % Beanstandung In Gastronomiebetrieben und Eissalons wurden 13 solcher Proben entnommen. Sieben Proben wurden aufgrund erhöhter mikrobiologischer Belastung als "für den menschlichen Verzehr ungeeignet" beurteilt. Solche mikrobiologischen Belastungen bei Lebensmitteln führen gegebenenfalls zu Verdauungsproblemen bzw. Durchfallerkrankungen. Aufgrund der hohen Beanstandungsquote wird diese Schwerpunktaktion auch heuer fortgesetzt und verstärkt. - Untersuchung von Geschoßspielzeug, 51 % Beanstandung Im Zuge dieser Aktion wurden im Handel 37 Proben entnommen.

6 LR Rudi Anschober Seite 6 Vier Proben wurden als gesundheitsschädlich beurteilt, da sie die allgemeinen Sicherheitsanforderungen nicht erfüllten und geeignet waren die Gesundheit zu gefährden (bei zwei Proben wurde die zugelassene kinetische Energie der Geschosskugeln weit überschritten; dadurch bestand ein Verletzungsrisiko, bei den zwei anderen Proben mit Saugnapfgeschoßen waren die Saugnäpfe ablösbar -hier liegt ein Erstickungsrisiko vor). Bei neun Proben gab es einen Verstoß gegen die Spielzeugverordnung wegen verschluckbarer Kleinteile. sechs Proben erfüllten die Anforderungen der Kennzeichnung nach der Spielzeugkennzeichnungsverordnung nicht. "Abgesehen von der Sinnlosigkeit vieler dieser Spielzeugarten, um die es hier aber nicht gehen soll in erster Linie, werde ich eine Gefährdung der kleinsten und schwächsten Mitglieder der Gesellschaft nicht hinnehmen. Und hier darf es nicht nur um die Gefahr des Verschluckens gehen, sonders es geht bei Spielzeugen für mich vor allem auch um ein Verbot von Weichmachern, die sich immer wieder aus den Kunststoffen lösen und zu schweren Vergiftungen führen können sogenannten schleichenden Vergiftungen. Hier hat die Europäische Union schon wichtige und richtige Verordnungen und Richtlinien erlassen, doch bedarf es vor allem einer strikten und lückenlosen Kontrolle der Importe aus China und den Tigerstaaten", so Anschober. Was passiert bei Verstößen gegen bestehendes Lebensmittelrecht? Dem Lebensmittelunternehmer werden im Falle einer Beanstandung ein Kontrollbericht übermittelt und Maßnahmen zur Mängelbehebung vorgegeben. Werden Mängel innerhalb einer festgesetzten Frist nicht behoben, wird die Behebung dieser Mängel mit Bescheid vorgeschrieben. In Folge hat der Lebensmittelunternehmer die Mängelbehebung durchzuführen bzw. einzuleiten. Bei einer Nachkontrolle durch die Lebensmittelaufsicht wird überprüft, ob die Mängel behoben wurden. Bei gravierenden Mängeln erfolgt eine Anzeige an die zuständige Strafbehörde (Verwaltungsbehörde oder Gericht) und der Lebensmittelunternehmer muss aufgrund des Strafverfahrens mit einer Geldstrafe rechnen (siehe Abb.2).

7 LR Rudi Anschober Seite 7 Diese Praxis hat gezeigt, dass die Übermittlung der Kontrollberichte und das Vorschreiben von Maßnahmen wirkungsvolle Instrumente sind, um die Sicherheit der Lebensmittel und die Hygiene bei der Lebensmittelverarbeitung nachhaltig zu verbessern. Abbildung 1: Ablauf der Kontrolle und nachfolgende Maßnahmen Betriebskontrolle Kontrollbericht Mangel Kontrollbericht Maßnahmenschreiben Bescheid Mangelbehebung LM-Unternehmer Nachkontrolle ggf. Anzeige Verwaltungsbehörde Gericht

8 LR Rudi Anschober Seite 8 Monitoring Tierarzneimittelmonitoring 102 Proben von Kuh- und Schafmilch, 41 Eierproben und 41 Honigproben aus Oberösterreich wurden über das ganze Jahr verteilt auf mögliche Arzneimittelrückstände beprobt und untersucht. Alle 184 Proben waren frei von Tierarzneimittelrückständen. Beim Honig gab es folgende Beanstandungen: 13 Proben wurden wegen nicht entsprechender Kennzeichnung nach der Lebensmittelkennzeichnung beanstandet, ein Probe war verfälscht und bei drei Proben lag aufgrund irreführender Bezeichnung eine Täuschung vor. - Untersuchung von Nitrat in Salat und Spinat aus heimischer Produktion Insgesamt wurden 46 Proben von Salat und Spinat entnommen. Alle entnommenen Proben blieben unter dem Grenzwert für Nitrat. Jedoch fünf Proben wurden wegen Schädlingsbekämpfungsmitteln über dem vorgegebenen Grenzwert beanstandet.

9 LR Rudi Anschober Seite 9 EU-Fahndungsaktionen 2007 Im Vorjahr gab es 199 RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed) und 338 RAPEX (Rapid Alert System for Non-Food Products) Meldungen der Europäischen Kommission bezüglich nicht sicherer Lebensmittel bzw. Gebrauchsgegenstände die in einem anderen Mitgliedsstaat der EU beanstandet wurden. In 126 Fällen (RASFF) und 58 (RAPEX) wurde die Lebensmittelaufsicht OÖ tätig, um nach derartigen Waren zu fahnden. Betroffen waren z.b. Fleisch- und Fischerzeugnisse, Milchprodukte, pflanzliche Lebensmittel, kosmetische Mittel, Gebrauchsgegenstände und Spielwaren. In allen anderen Fällen stand fest, dass die in den Notifikationen beschriebenen Waren bzw. Gebrauchsgegenstände oder Spielwaren nicht nach Österreich verbracht wurden. Von der Lebensmittelaufsicht OÖ wurden bei diesen Überprüfungen folgende Waren sichergestellt: Produktbezeichnung: Beanstandung: Rückgeholte bzw. retournierte Mengen: 'Bindeez' & 'Aqua Dots' (Kinderspielzeug) gesundheitsschädlich andere Verunreinigung; chemische Reaktion beim Verschlucken von Teilchen 197 Packungen Rinderfleischtrimmings Süßspeise 'Thai Salim' Bioschokolade Lifosan soft, Sanfte Waschlotion Westside Leuchtstrohhalme Unzulässiger Handel mit Material der Kategorie 3, für den menschlichen Verzehr ungeeignet nicht zugelassener Farbstoff (E 127) Allergene, nicht deklariertes Milcheiweiß N-Nitroso-diethanolamin gesundheitsschädlich; Verschlucken von Teilen 406 kg Suxhuk Shtepiak Kelmendi (Würstel) 48 kg Kosova Suxhuk Kelmendi (Würstel) 21 Packungen 11 Stück 5 Flaschen Packungen

10 LR Rudi Anschober Seite 10 Schwerpunktaktionen 2008 Auch im heurigen Jahr sind neben den Probenziehungen und Hygienekontrollen des Proben- und Revisionsplans zusätzliche Schwerpunktaktionen geplant. Dabei werden z.b. überprüft: GVO Kennzeichnung Soja, Mais, Reis Mikrobiologische Untersuchung von Schlagobers aus Automaten Hygienestatus von Schankanlagen Kontrolle von Körperpflege und Reinigungsprodukten Billigspielzeug auf Jahrmärkten Betriebskontrollen und Probenentnahmen 2007 im Detail a) Von den Lebensmittelaufsichtsorganen wurden im Jahr Betriebskontrollen durchgeführt. Bei diesen Betriebskontrollen werden nach österreichweit gültigen Verfahrensanweisungen folgende Bereiche überprüft: Die baulichen Voraussetzungen, die gerätespezifischen Voraussetzungen, der Warenzustand und Umgang mit den Waren, die Eigenkontrolle, die Reinigung und Desinfektion sowie die Schädlingsbekämpfung, die Schulung und die Personalhygiene. Betriebskontrollergebnisse Folgende Beanstandungen gab es aufgrund von Wahrnehmungen der Lebensmittelaufsichtsorgane: 282 festgestellte Hygieneverstöße bei Betriebskontrollen 145 Kennzeichnungsverstöße

11 LR Rudi Anschober Seite Verstöße gegen das Maß- und Eichgesetz, Qualitätsklassengesetz und Weingesetz Diese Hygieneverstöße wurden entweder unmittelbar bzw. innerhalb von festgelegten Fristen behoben. Bei 51 besonders schwerwiegenden Fällen war die Mängelbehebung mit Bescheidvorschreibung notwendig. b) Weiters wurden insgesamt Proben entnommen und dem Labor der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH. AGES) Lebensmitteluntersuchung Linz zur Untersuchung und Begutachtung übermittelt. Von den entnommenen Proben wurden 629 Proben beanstandet, das ergibt eine Beanstandungsquote von 15,8 %. Die Proben werden unterteilt in Plan- und Verdachtsproben Planproben wurden über alle Warengruppen, auf Grund von Schwerpunkt-, Monitoring- bzw. EU-Aktionen entnommen. Beanstandet wurden 502 (= 13,6 %) der Planproben. 349 Verdachtsproben wurden bei Hygienekontrollen der Lebensmittelaufsichtsorgane, bei Parteienbeschwerden oder auf Grund von nationalen Warnungen und Warnungen der EU entnommen. Von den Verdachtsproben wurden 127 (= 36,4 %) beanstandet.

12 LR Rudi Anschober Seite 12 Probenbeurteilung: Die beanstandeten Proben gliedern sich folgendermaßen: Gesundheitsschädlichkeit (wenn die Gesundheit geschädigt oder gefährdet wird) Für den menschlichen Verzehr ungeeignet (beim LMG Verdorben) (wenn die bestimmungsgemäße Verwendung wesentlich vermindert oder ausgeschlossen ist) Zusammensetzung (der Inhaltsstoffe) Falsch bezeichnet (Angaben, die zur Irreführung der Konsumenten z.b. über Herkunft, Beschaffenheit beitragen) Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (fehlende Kennzeichnungselemente) Andere Beanstandungsgründe (wertgemindert, Verordnungen des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes - LMSVG) 2007 (15,8%) 2006 (13,7%) 2005 (20,2%) 2004 (19,3%) Abbildung 2: Probenbeurteilung Anzahl der Proben Gesundheitsschädlich Für den menschlichen Verzehr ungeeignet Zusammensetzung Falsch bezeichnet Lebensmittel kennz.vo Andere Beanst. Gründe Aufgliederung der Beanstandungsgründe

13 LR Rudi Anschober Seite 13 Genusstauglichkeit Die beanstandeten Proben bei Gesundheitsschädlichkeit haben sich erhöht. Im Jahr 2007 wurden 15 Proben als gesundheitsschädlich beurteilt, ein Jahr zuvor waren es elf Proben. Die Erhöhung ergab sich, durch neun Beanstandungen bei Lebensmittelkontaktmaterialen und Spielwaren. Die Anzahl der Lebensmittelproben, die als für den menschlichen Verzehr ungeeignet beanstandet wurden hat sich etwas verringert. Die Beanstandungen betreffen hier leicht verderbliche Lebensmittel wie z.b. Fleischwaren, Milchprodukte, sowie alkoholfreie Erfrischungsgetränke, Trinkwasser sowie Speisen aus dem Gastgewerbe. Produktqualität und Kennzeichnungsmängel Aufgrund nicht entsprechender Zusammensetzung wurden im Jahr Proben beanstandet, 2006 waren es 55 Proben. Bei der Beurteilung als Falsch bezeichnet aufgrund irreführender Angaben gab es eine starke Erhöhung. Im vergangenen Jahr gab es 163 beanstandete Proben, ein Jahr zuvor waren es 77 Proben. Die Erhöhung ergab sich vorwiegend bei Speisesalz (15 Beanstandungen), Obst- und Gemüseerzeugnisse (26 Beanstandungen) Nahrungsergänzungsmittel (12 Beanstandungen) und Alkoholische Getränke (16 Beanstandungen). Im Bereich der Lebensmittelkennzeichnung liegt der umgekehrte Trend mit weniger Beanstandungen vor wurden 186 Proben beanstandet, ein Jahr zuvor waren es 282 Proben. Bei den "Anderen Beanstandungsgründen" sank die Zahl der beanstandeten Proben auf 103. Durch die geänderten gesetzlichen Vorgaben mit dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ab 2006 ist bei offensichtlich nicht sicheren Waren eine Probenziehung und nachfolgende Begutachtung durch eine Lebensmittel-

14 LR Rudi Anschober Seite 14 untersuchungsanstalt nicht mehr notwendig, wodurch sich die Gesamtanzahl der Proben auf verringerte. Die Lebensmittelaufsicht geht bei Kontrollen nach einem Qualitätsmanagementsystem vor. Dadurch ist eine standardisierte einheitliche Vorgangsweise bei Betriebskontrollen und Probenziehungen gegeben. Aktuelle Entwicklungen beim Lebensmittelrecht Der rechtliche Rahmen wird durch EU Verordnungen und das neue Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) vorgegeben. Das LMSVG orientiert sich an einer risikobasierten Kontrolle und gewährleistet durch Setzung von Maßnahmen bei Verstößen entlang der gesamten Lebensmittelkette einschließlich der Primärproduktion eine höhere Sicherheit für die Konsument/innen. Es bringt mehr Eigenverantwortung für die Unternehmer und mehr Transparenz der unabhängigen Kontrolle. Das LMSVG regelt die Anforderungen an Lebensmittel, Wasser für den menschlichen Gebrauch, Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel und die damit verbundene Verantwortung der Unternehmer. Es gilt für alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen. In den letzten Jahren hat sich das EU Gemeinschaftsrecht entscheidend weiterentwickelt. Dadurch wurde eine weitgehende Harmonisierung in allen Mitgliedsstaaten eingeleitet. In diesem Zusammenhang werden regelmäßig EU Kontrollen zu bestimmten Fachbereichen vom Lebensmittel- und Veterinäramt in den Mitgliedsländern durchgeführt. In Oberösterreich wurden im Jahr 2007 die Bereiche Importkontrolle von pflanzlichen Lebensmitteln aus Drittländern sowie Hygiene und Lagerung von tierischen Abfällen überprüft - die Kontrollergebnisse waren zufriedenstellend. Neuerungen im Jahr 2008 Kostenpflichtige Nachkontrollen aufgrund der LMSVG-Abgabenverordnung

15 LR Rudi Anschober Seite 15 Bei zusätzlich erforderlichen Kontrollen durch Lebensmittelaufsichtsorgane in Lebensmittelbetrieben zur Abstellung von groben Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften werden diesen Betrieben festgelegte Gebühren verrechnet. Gebühren aufgrund der LMSVG Kontrollgebührenverordnung Zugelassene Milchverarbeitungsbetriebe, Eiproduktebetriebe, Fischverarbeitungsbetriebe und Eierpackstellen sind verpflichtet, Gebühren für amtliche Kontrollen und Rückstandskontrollen bei Lebensmitteln tierischer Herkunft zu bezahlen. Mit diesen Gebühren müssen die Kosten für die Untersuchung der Rückstandsproben beim zuständigen AGES Labor bezahlt werden. Alle Grafiken: Land OÖ

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