Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl
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- Axel Koenig
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1 5 Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl K B 42. Jahrgang Montag, 11. Februar 2013 Nummer 2 Inhalt Seite I. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 221 der Stadt Marl für den Bereich östlich der Marler Straße und südlich der Straße Am Steinberg 6 Anlage: 1 Plan 8 II. III. IV. Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 223 der Stadt Marl für einen Teilbereich der ehemaligen Schachtanlage AV 6 zwischen der Hülsbergstraße/A 43 und der Eisenbahnlinie Essen- Münster 6 Anlage: 1 Plan 9 Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 211 der Stadt Marl für den Bereich nördlich der A 52 / östlich der Lippestraße 7 Anlage: 1 Plan 10 Bekanntmachung über die Grabsteinkontrolle auf Marler Kommunalfriedhöfen 11 V. 25. Sitzung des Rates der Stadt Marl 11 Herausgeber und Verleger: Stadt Marl - Der -, Marl. Das Amtliche Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - ist kostenlos während der Öffnungszeiten im Rathaus, Creiler Platz, Zentralgebäude, an der Information des Bürgerbüros, im i-punkt im Marler Stern sowie im Stadtteilbüro Hamm, Ernst-Reuter-Haus, Sperberweg 3-5, erhältlich. Es wird außerdem regelmäßig gegen einen Beitrag von 2,50 je Zustellung zugesandt.
2 6 I. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 221 der Stadt Marl für den Bereich östlich der Marler Straße und südlich der Straße Am Steinberg Um die bestehenden Erholungs-, Freizeit- und Restaurationseinrichtungen mit einem optimierten Angebot für die unterschiedlichsten Besuchergruppen verträglich in den Landschaftsraum einzupassen, ist eine Regelung über die verbindliche Bauleitplanung erforderlich. Der räumliche Geltungsbereich des o. g. Bebauungsplanes ist im beiliegenden Übersichtsplan dargestellt. Gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) (Beteiligung der Öffentlichkeit) soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend dem Beschluss des Rates der Stadt Marl vom in folgender Form durchgeführt werden: Aushängen des städtebaulichen Entwurfes einschließlich der Erläuterungen in der Zeit vom bis einschließlich im i - Punkt Marler Stern 2. im Planungs- und Umweltamt der Stadt Marl, Liegnitzer Straße 5, Marl, 6. Etage In der Auslegungszeit wird die Öffentlichkeit während der Dienststunden montags und dienstags von 8.00 Uhr bis Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis Uhr sowie nach mündlicher Vereinbarung im Planungs- und Umweltamt der Stadt Marl, Liegnitzer Straße 5, Marl, 6. Etage, Zimmer 60 a, öffentlich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Marl, II. Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 223 der Stadt Marl für einen Teilbereich der ehemaligen Schachtanlage AV 6 zwischen der Hülsbergstraße/A 43 und der Eisenbahnlinie Essen-Münster Gemäß 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) (Aufstellung der Bauleitpläne) hat der Rat der Stadt Marl am die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 223 beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 223 ist im beiliegenden Übersichtsplan dargestellt und umfasst folgende Flurstücke: Gemarkung Marl, Flur 170, Flurstücke Nr. 149, 105, 106, 108, 101, 103, 97, 98, 109, 160 teilweise, 167 teilweise und 166 teilweise. Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 223 soll die planungsrechtliche Sicherung der Nutzung (Werkstatten der Diakonie) am Standort AV 6 gewährleistet werden. Gemäß 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) mache ich bekannt, dass der vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 223 mit der Begründung einschließlich Umweltbericht in der Zeit vom bis einschließlich während der Dienststunden montags und dienstags von 8.00 Uhr bis Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis Uhr sowie nach mündlicher Vereinbarung im Planungs- und Umweltamt der Stadt Marl, Liegnitzer Straße 5, Marl, 6. Etage, Zimmer 60 a, öffentlich ausliegt. Neben den im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 223 benannten Rechtgrundlagen liegen noch folgende Gutachten/Fachbeiträge ebenfalls mit öffentlich aus: 1. Artenschutzvorprüfung vom Landschaftspflegerischer Fachbeitrag vom Anlage: Karte 1: Bestand / Biotoptypen Anlage: Karte 2: Kompensation 3. Lärmimmission Stellungnahme vom Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist mündlich im o. g. Dienstgebäude oder schriftlich (Stadt
3 Marl Planungs- und Umweltamt, Marl) vorgebracht werden. Gemäß 3 Abs. 2 BauGB können nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung zum o. g. Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 (Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts für Normenkontrollverfahren) der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Marl, III. Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 211 der Stadt Marl für den Bereich nördlich der A 52 / östlich der Lippestraße Gemäß 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) (Aufstellung der Bauleitpläne) hat der Rat der Stadt Marl am die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 211 beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 211 ist im beiliegenden Übersichtsplan dargestellt und umfasst folgende Flurstücke: Gemarkung Marl, Flur 28, Flurstücke Nr. 70, 8 (teilweise) und 50 (teilweise)sowie Flur 27, Flurstück Nr. 63 (teilweise). Ziel der Planung ist es, für die Entwicklungsräume eine Bebauung mit industriellen bzw. gewerblichen Nutzungsfunktionen zu sichern und eine gewerbliche Bebauung in angepasster Form zu ermöglichen. Gemäß 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) hat der Bebauungsplan Nr. 211 mit der Begründung bereits in der Zeit vom bis einschließlich öffentlich ausgelegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß 4 a Abs. 3 BauGB (Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung) aufgrund von wesentlichen Änderungen zu wiederholen. Gemäß 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) mache ich bekannt, dass der Bebauungsplan Nr. 211 mit der Begründung einschließlich Umweltbericht in der Zeit vom bis einschließlich während der Dienststunden montags und dienstags von 8.00 Uhr bis Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis Uhr sowie nach mündlicher Vereinbarung im Planungs- und Umweltamt der Stadt Marl, Liegnitzer Straße 5, Marl, 6. Etage, Zimmer 60 a, erneut öffentlich ausliegt. Neben den im Bebauungsplan Nr. 211 benannten Rechtgrundlagen liegen noch folgende Gutachten/Fachbeiträge sowie umweltrelevante Stellungnahmen ebenfalls mit öffentlich aus: 1. Landschaftspflegerischer Begleitplan 2. Immissionsbeurteilung 3. Erläuterungsbericht zur Erschließung 4. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 5. Stellungnahmen des Regionalforstamt Ruhrgebiet Landesbetrieb Wald und Holz NRW vom und Stellungnahme Kreis Recklinghausen vom Stellungnahme Bezirksregierung Münster vom Stellungnahmen können jedoch nach 4 a Abs. 3 BauGB nur noch zu den geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplanes während der Auslegungsfrist mündlich im o. g. Dienstgebäude oder schriftlich (Stadt Marl Planungs- und Umweltamt, Marl) vorgebracht werden. Gemäß 3 Abs. 2 BauGB können nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung zum o. g. Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 (Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts für Normenkontrollverfahren) der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Marl,
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7 IV. Bekanntmachung über die Grabsteinkontrolle auf Marler Kommunalfriedhöfen. Ab dem 04. März diesen Jahres wird die jährliche Kontrolle auf Standsicherheit der Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen auf den Marler Kommunalfriedhöfen durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung durchgeführt, sofern die Witterungsbedingungen es zulassen. Bei anhaltendem Frostwetter wird die Kontrolle entsprechend später durchgeführt. Die Kontrolle wird gemäß den Richtlinien für die Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen -Fünfte überarbeitete Auflage: April vorgenommen. Bei Unfallgefahr werden die Grabmale mit folgender Beschriftung gekennzeichnet: Vorsicht, Unfallgefahr! Grabmal ist nicht mehr standsicher Der Nutzungsberechtigte wird unter Hinweis auf seine Pflichten und auf sein Haftungsrisiko aufgefordert, das Grabmal unverzüglich fachgerecht befestigen zu lassen. Bei unmittelbarer drohender Gefahr werden Sicherheitsmaßnahmen (z.b. Umlegen von Grabmalen) getroffen. Gemäß 22 der Friedhofssatzung der Stadt Marl vom werden die Nutzungsberechtigten bzw. Angehörigen der beanstandeten Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen angeschrieben mit der Aufforderung, diese unverzüglich wieder fachgerecht zu befestigen oder befestigen zu lassen. Die Nachkontrolle der beanstandeten Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen findet ca. 6 Wochen nach Beendigung der Grabsteinkontrolle statt. Marl, 29. Januar 2013 V. 25. Sitzung des Rates der Stadt Marl Am Donnerstag, 14. Februar 2013 findet um Uhr im Sitzungsraum I des Rathauses die 25. Sitzung des Rates der Stadt Marl mit der folgenden Tagesordnung statt: Öffentlicher Teil: Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner 2. Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes 3. Niederschrift der letzten Sitzung vom Beschlussvorlage 2012/0517 Personalentwicklung, hier: Frauenförderplan Beschlussvorlage 2013/0001 Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2011 des Zentralen Betriebshofes sowie Verwendung des Jahresgewinns gem. 26 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) und Entlastung des Betriebsausschusses gem. 4 EigVO 6. Beschlussvorlage 2013/0002 Bestellung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern mit beratender Stimme in den Sozial- und Gesundheitsausschuss 7. Beschlussvorlage 2013/0003 Reduzierung der Ratsmandate 8. Anfrage 2013/0006 Anfrage der UBP-Fraktion betr. Widersprüche nach dem Meldegesetz NRW 9. Antrag 2013/0008 Antrag der Fraktion Bürgerliste WIR für Marl betr. Eintritt im Skulpturenmuseum 10. Antrag 2013/0009 Antrag der Fraktion Bürgerliste WIR für Marl betr. Rethmann stinkt schon wieder!! 11. Beschlussvorlage 2013/0010 Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Marl und seine Ausschüsse 12. Beschlussvorlage 2013/0013 Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Marl 13. Beschlussvorlage 2013/0014 Neuvergabe von Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten an verschiedenen Schulen, Sporthallen und Kindertagesstätten in Marl 14. Beschlussvorlage 2013/0015 Bebauungsplan Nr Umlegungsgebiet Nr. 24 (Breewiese) 15. Beschlussvorlage 2013/0023 Weiterentwicklung der Heilpädagogischen Tageseinrichtungen für Kinder - Übergabe der Trägerschaft der Städt. Kita Lipper Weg (Blauland) an
8 12 das Diakonische Werk im Kirchenkreis Recklinghausen 16. Beschlussvorlage 2013/0024 Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, sowie der offenen Ganztagsschule (Elternbeitragssatzung) 17. Beschlussvorlage 2013/ vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 c für den Bereich südlich der "Alte Brüderstraße" zwischen der Straße "Am Theater", der Brüderstraße und der Wiener Straße I. Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 c für den Bereich südlich der "Alte Brüderstraße" zwischen der Straße "Am Theater", der Brüderstraße und der Wiener Straße II. Absehen von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit unter Hinweis auf die Möglichkeit der Einsichtnahme der Planunterlagen III. Durchführung der öffentliche Auslegung 18. Antrag 2013/0027 Antrag der FDP-Fraktion betr. Ausschussumbesetzung 19. Beschlussvorlage 2013/0031 Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen an Kindertagesstätten Beschlussvorlage 2013/0034 Rathaussanierung Weiteres Vorgehen und Vergabe von Beraterleistungen 21. Beschlussvorlage 2013/0035 Eintragung des Rathauskomplexes in die Denkmalliste Teil A der Stadt Marl gemäß 3 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein Westfalen; Gesetz vom 11.März 1980, geändert durch Gesetze vom , , und Berichtsvorlage 2013/0037 Kenntnisnahme der gemäß 83 GO NRW vom im 4. Quartal 2012 genehmigten überund außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen 23.Antrag 2013/0038 Antrag der Fraktion Bürgerliste WIR für Marl betr. Der 27. Januar, Mahnmal gegen das Vergessen 24. Beschlussvorlage 2013/0041 European Energy Award (eea) Weitere Programmteilnahme zur Fortführung des Verfahrens 25. Anfrage 2013/0043 Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur geplanten Erweiterung Fa. Saria 26. Anfrage 2013/0044 Anfrage der Fraktion Bürgerliste WIR für Marl betr. Sparen an den Feiertagen 27. Anfrage 2013/0045 Anfrage der Fraktion Bürgerliste WIR für Marl betr. Bürgerbefragung zum Verkauf von Kunstschätzen 28. Anfrage 2013/0046 Anfrage der Fraktion Bürgerliste WIR für Marl betr. Parteiveranstaltungen / Neujahrsempfänge 29. Anfrage 2013/0048 Anfrage der FDP-Fraktion betr. Rundfunkbeiträge Auswirkungen der Änderungen zum Berichtsvorlage 2013/0052 Antwort der Verwaltung zur Anfrage der Fraktion Bürgerliste WIR für Marl betr. Saria / Rethmann 31. Antrag 2013/0053 Antrag der Fraktion Wählergemeinschaft DIE GRÜNEN betr. regelmäßige Berichterstattung über das Klinikum Vest 32. Anfragen und Mitteilungen Nichtöffentlicher Teil: 33. Niederschrift der letzten Sitzung vom nichtöffentlich 34. Beschlussvorlage 2013/0017 Beschluss einer Ausschreibung 35. Beschlussvorlage 2013/0022 Grundstücksangelegenheit 36. Beschlussvorlage 2013/0036 Grundstücksangelegenheit 37. Beschlussvorlage 2013/0040 Grundstücksangelegenheit 38. Berichtsvorlage 2013/0049 Bericht der Verwaltung betr. Gebührensituation Rettungsdienst 39. Anfragen und Mitteilungen Marl, 5. Februar 2013
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