Die neue niederländische Flex B.V. - Eine interessante Alternative zur deutschen GmbH?

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1 Alice van der Schee / Dr. Malte J. Hiort Die neue niederländische Flex B.V. - Eine interessante Alternative zur deutschen GmbH? 11. Mittelstandstag, Köln, 27. Juni 2013

2 Inhaltsverzeichnis I. Hintergrund II. III. IV. Vergleich von Flex B.V. und GmbH Flex B.V. statt GmbH Flex B.V. in deutschen M&A-Deals 2

3 Hintergrund Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) - Niederlassungsfreiheit (Centros, Überseering, Inspire Art) - Kapitalgesellschaft eines Mitgliedstaats kann den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung in einem anderen Mitgliedstaat verlegen oder ihn dort von Anfang an begründen Konsequenzen - Deutliche Steigerung der Anzahl der englischen Limited - Allein in Deutschland (Stand 1. November 2006) Reaktion der Gesetzgeber - Deutschland: Am 23. Oktober 2008 Einführung des MoMiG, das eine Form der GmbH mit nur einem EUR zulässt (sog. Unternehmergesellschaft (haftungsbegrenzt)) - Niederlande: Seit dem 1. Oktober 2012 Einführung der Flex BV 3

4 Vergleich Flex B.V. und GmbH (I) Mindeststammkapital/Betrag je Aktie - Flex BV: 0,01 (vorher ), sogar ausländische Währung (z.b. USD) - GmbH: Wesentlich niedriger als GmbH ( ohne Berücksichtigung der UG (haftungsbeschränkt)), wobei jeder Gesellschaftsanteil mindestens 1 betragen muss Einzahlungspflicht - Flex B.V.: Keine Verpflichtung zu Bareinlagen (vorher 25 Prozent); Sacheinlage muss vorher vollständig geleistet werden, wenn nicht anders vereinbart - GmbH: ¼ der Bareinlagen oder mindestens ; Sacheinlage muss vorher vollständig geleistet werden 4

5 Vergleich Flex B.V. und GmbH (II) Kapitalschutz - Flex B.V.: System des Kapitalschutzes abgeschafft (außer für die Ausschüttung der obligatorischen Reserven) - GmbH: Wesentliches Prinzip Sacheinlage - Flex B.V.: Nur Beschreibung der Einlage, kein Beweis des Werts - GmbH: Nachweis des Werts kann erforderlich sein (sofern durch Handelsregister gefordert) Vinkulierungsvereinbarung - Flex B.V.: Frühere Voraussetzungen für Vinkulierungsvereinbarungen abgeschafft, jetzt maßgeschneiderte Vereinbarung in Satzung möglich - GmbH: Vinkulierungsvereinbarung in Satzung möglich (und üblich); nunmehr Flex BV und GmbH vergleichbar 5

6 Vergleich Flex B.V. und GmbH (III) Stimmrechtslose Geschäftsanteile / Geschäftsanteile ohne Gewinnbezugsrecht - Flex B.V.: Mindestens ein stimmberechtigter Anteil, stimmrechtslose Geschäftsanteile und Geschäftsanteile ohne Gewinnbezugsrecht sind erlaubt - GmbH: Nicht stimmberechtigte Geschäftsanteile und solche ohne Gewinnbezugsrecht sind erlaubt Ausschüttungen an Gesellschafter - Flex B.V.: Ausschüttungen bedürfen der Zustimmung der Geschäftsführung (dies ist jedoch in der Regel nur eine Formalität); sogar möglich, im Falle der eigenen Überschuldung (soweit positive Liquidität / Ertragswertprognose vorhanden sind); nach vorherigem System Ausschüttungen nur dann, wenn freie ausschüttungsfähige Rücklagen vorhanden waren - GmbH: Im Allgemeinen nur, wenn das Grundkapital unberührt bleibt 6

7 Vergleich Flex B.V. und GmbH (IV) Weisungsrecht gegenüber Geschäftsführern - Flex B.V.: Jetzt ist es möglich, dass die Gesellschafter oder andere Organe (z.b. Versammlung der Aktionäre einer bestimmten Klasse) direkte Weisungen an die Geschäftsführer richten - GmbH: Weisungsrecht ist eines der wichtigsten Rechte, denn es gibt den Gesellschaftern große Flexibilität Dauer der Eintragung - Flex B.V.: Innerhalb eines Tages - GmbH: In der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Beurkundung der Satzung 7

8 Vergleich Flex B.V. und GmbH (V) Fazit - Jetzt ist es möglich, die Flex B.V mit denselben Merkmalen wie die GmbH auszustatten - Technischer Vorteil: Die Flex B.V hat (wirtschaftlich) kein Mindestkapital und kann schneller gegründet werden 8

9 Vergleich Flex B.V. und GmbH (VI) Alte B.V. Flex B.V. GmbH Mindeststammkapital Keine, d.h. 0, * Mindestbetrag pro Geschäftsanteil 0,01 Teil von 0,01 1 Einzahlungspflicht 25 % des Grundkapitals, aber mindestens Keine 25 % jedes Geschäftsanteils, aber mindestens Kapitalschutz Ja, wesentliches Prinzip Nur im Falle der obligatorischen Reserven (basierend auf dem Gesetz oder der Satzung) Sacheinlage Prüfung durch Wirtschaftsprüfer erforderlich Kein Beweis des Wertes, nur Beschreibung der Einlage Ja, wesentliches Prinzip Kein Beweis des Wertes, nur bei wesentlichen Zweifeln des Gerichts Regeln für die finanzielle Unterstützung Ja Keine, nur Beschreibung der Einlage Ja Vinkulierungsbestimmungen Verpflichtend Keine gesetzliche Verpflichtung Keine gesetzliche Verpflichtung Stimmrechtslose Geschäftsanteile Verboten Erlaubt Erlaubt Geschäftsanteile ohne Gewinnbezugsrecht Verboten Erlaubt Erlaubt Ausschüttung an Gesellschafter Beschränkt auf freie ausschüttungsfähige Rücklagen Sogar möglich im Falle der eigenen Überschuldung aber positive Liquidität / Ertragswertprognosen müssen vorhanden sein In der Regel nur, wenn das Grundkapital unberührt bleibt** Weisungsrecht gegenüber Geschäftsführern Nein, Gesellschafterversammlung kann nur eine Orientierung zum Grundkonzept geben, aber keine spezifischen Anweisungen Erlaubt Erlaubt Dauer der Eintragung Ungefähr 10 Tage Am selben Tag (wie die Beurkundung der Satzung) Ungefähr 2 Wochen (nach Beurkundung) * Die sogennante Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) erfordert nur ein Kapital von 1. ** Eine Ausschüttung ist zulässig, wenn die GmbH einenbeherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag geschlossen hat oder die GmbH einen vollwertigen Anspruch gegenüber ihren Gesellschaftern hat ( 30 Abs. 1 S. 2 GmbHG). 9

10 Flex B.V. statt GmbH Zweigniederlassung der Flex B.V. in Deutschland - Flex B.V. kann nun mit GmbH konkurrieren - Generell wird Flex B.V, die ausschließlich in Deutschland tätig ist, durch das niederländische Gesellschaftsrecht geregelt - Nur wenn die Rechtsreform einer Kapitalgesellschaft völlig außer Acht gelassen wird (existenzvernichtender Eingriff) könnten die relevanten Rechtsgrundsätze Anwendung finden. - Technischer Vorteil: Flex B.V.: braucht (wirtschaftlich betrachtet) kein Mindestkapital und kann schnell gegründet werden. Deutsche Mitbestimmung - Deutsche Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, KGaA) unterliegen dem deutschen Drittelbeteiligungsgesetz (mehr als 500 Arbeitnehmer) oder dem deutschen Mitbestimmungsgesetz (mehr als 2000 Arbeitnehmer), dann besteht der Aufsichtsrat zu ⅓ oder ½ aus Arbeitnehmervertretern - Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat gilt nicht für ausländische Gesellschaften (BV, BV & Co KG); dies wurde kritisiert, wird aber nicht durch die aktuelle Regierung geändert werden 10

11 Flex B.V. in deutschen M & A-Deals (I) a) 2. b) Darlehen Darlehen Darlehen Bank Käufer Bank Käufer Bank Käufer 100 % 100 % 100 % Sicherheit NewCo B.V. Sicherheit verschmilzt Ziel GmbH Ziel GmbH NewCo B.V. besitzt besitzt besitzt 11

12 Flex B.V. in deutschen M&A-Deals (II) Finanzielle Unterstützung - Flex B.V. : Vorschriften über die financial assistance abgeschafft - GmbH: Im allgemeinen sind Handlungen untersagt, die nicht im Interesse der GmbH liegen Flex B.V. als Kaufvehikel - Die neu gegründete NewCo (Einrichtung sehr schnell möglich) - Flex B.V. als Zielgesellschaft kann Sicherheiten an ihrem Vermögen für die Finanzierung ihres eigenen Kaufs gewähren; somit kann bei der Vorbereitung einer Transaktion oder deren Closing eine Verschmelzung der Ziel-GmbH mit einer neu gegründeten BV in Betracht kommen Bank Darlehen Käufer Sicherheit 100 % Ziel GmbH Besitz besitzt 12

13 Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit! Alice van der Schee, Partner Dr. Malte J. Hiort, Partner Van Benthem & Keulen N.V. Graf von Westphalen Archimedeslaan 61 Postbus Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft 3584 BA Utrecht Königsallee 61, Düsseldorf T T F F E alicevanderschee@vbk.nl E m.hiort@ 13

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