Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG -
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- Henriette Heinrich
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1 Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenzahl 5 (mit Deckblatt) Kennziffer Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter für Bürokommunikation am 27. Mai Prüfungsarbeit: Verwaltung Teil I: Personalwesen 60 % Aufgabe Teil II: (staatlich) 40% (kommunal) 40 % Prüfungszeit: 90 Minuten Hilfsmittel: VSV (Stand: 65. Ergänzungslieferung) nichtprogrammierbarer Taschenrechner Anzahl der ausgegebenen Blätter zur Beantwortung der Fragen: 3 Zeitpunkt der Abgabe: Staatl. Aufgaben Erreichbare Punktzahl Erreichte Punkte Komm gesamt: 100 Staatl. Komm. Bevor Sie mit der Bearbeitung der Prüfungsaufgaben beginnen, prüfen Sie bitte, ob Ihnen die Prüfungsaufgaben vollständig vorliegen! Fehlende Seiten oder Aufgaben reklamieren Sie bei der Aufsicht! Reklamationen nach Abschluss der Prüfung können nicht anerkannt werden.
2 2 Bitte beachten Sie vor der Lösung der Prüfungsaufgaben folgende Hinweise! Die Prüfung besteht aus zwei Prüfungsteilen: Teil I: Personalwesen Teil II: Die Aufgaben im Teil I sind vollständig zu bearbeiten! Im Teil II der schriftlichen Prüfung können Sie zwischen kommunalem und staatlichem wählen. Kreuzen Sie das ausgewählte Fachgebiet auf dem Deckblatt an!
3 3 Aufgabe 1 Frau Beate Kunz beginnt am erstmals eine Tätigkeit in der Thüringer Landesfinanzdirektion- Finanzamt Sondershausen. Ihr wird eine Tätigkeit in einem Beschäftigungsverhältnis (Entgeltgruppe E9) angeboten, auf die sie sich nach abgeschlossenem Fachhochschulabschluss auch freut. 1. a) Frau Kunz ist bekannt, dass die meisten Beschäftigten der Dienststelle Beamte sind. Sie fragt nach den Unterschieden. Nennen Sie je 7 Unterscheidungsmerkmale zwischen einem Beschäftigungsverhältnis und einem Beamtenverhältnis! 14 Punkte 1. b) Zur Einarbeitung fordert ihr Arbeitgeber eine zweiwöchige Qualifizierungsmaßnahme. Gelten diese 2 Wochen als Arbeitszeit und wer trägt die Kosten dieser Weiterbildung? 1. c) Frau Kunz fragt, ob sie eine Probezeit absolvieren muss, wenn ja, wie lang diese dauert und ob sie bei längerer Krankheit verlängert werden kann. Beantworten Sie die Fragen unter Angabe der Rechtsgrundlage! 1. d) Das Arbeitsverhältnis zwischen Frau Kunz und dem Land Thüringen wird zunächst auf 2 Jahre befristet. Muss der Arbeitsvertrag für diesen Fall die Schriftform haben? Begründen Sie Ihre Antwort! 4 Punkte 1. e) Frau Kunz erkundigt sich nach Höhe und Dauer der Leistungen während einer Erkrankung und möchte wissen, wer diese Leistungen erbringt. Beantworten Sie die Fragen unter Angabe der Rechtsgrundlagen! 10 Punkte Aufgabe 2 20 Punkte Frau Susi Meier ist seit 5 Jahren beim Thüringer Landesverwaltungsamt als Regierungssekretärin beschäftigt. Sie ist schwanger und da es nicht mehr zu übersehen ist, hat sie sich vorgenommen der Vorgesetzten dies auf der nächsten Dienstbesprechung mitzuteilen. Als sie durch einen Zufall erfährt, dass sie für eine Beförderung vorgesehen ist, hat sie Bedenken, dass nach Bekanntwerden der Schwangerschaft ihre Beförderung verschoben wird Begründen Sie, ob die Bedenken von Frau Meier berechtigt sind! 5 Punkte 2.2. Welche Dienstbezeichnung erhält Frau Meier mit der Beförderung? 3 Punkte 2.3. Welche Voraussetzungen müssen für eine Beförderung erfüllt sein? 8 Punkte 2.4. Welche zwei Möglichkeiten hat Frau Meier, gegen die Entscheidung einer Nichtbeförderung vorzugehen? 4 Punkte
4 4 Staatliches Das Thüringer Wirtschaftsministerium will 2009 mit dem Bau einer Kraftfahrzeughalle beginnen. Die Bauunternehmung Schröder & Co. bekommt nach erfolgter Ausschreibung den Auftrag der schlüsselfertigen Erstellung des Gesamtkomplexes. Folgende Angaben sind Inhalt des Vertrages: In 2009 erfolgt die Auftragsvergabe Mai 2009 über den Gesamtbetrag von EUR und die erste Zahlung von EUR ein zusätzlicher Vertrag über die Errichtung der Außenanlagen soll im Oktober 2011 über einen Betrag von EUR geschlossen werden; die Bezahlung der Außenanlage wird 2012 nach Fertigstellung und Abnahme erfolgen. Nach Erstellung des Rohbaus der Halle wird 2010 eine weitere Zahlung von EUR fällig. Eine weitere Abschlagszahlung von EUR ist 2011 zu leisten. In 2012 ist nach Erstellung des Gesamtkomplexes die Abschlusszahlung vorzunehmen. 3.1 Stellen Sie die Veranschlagung der Maßnahme im Haushaltsplan der Haushaltsjahre 2009 bis 2012 dar! Nutzen Sie dazu die unten angefügte Tabelle! 12 Punkte 3.2 Geben Sie den Gesamtbetrag der Investition an! 4 Punkte 3.3 Erläutern Sie den hier zutreffenden Haushaltsgrundsatz unter Angabe der Rechtsgrundlage! 10 Punkte 3.4 Erläutern Sie den Begriff Verpflichtungsermächtigung unter Angabe der Rechtsgrundlagen! Geben Sie die voraussichtliche Belastung auf die Jahre für o. g. Beispiel an! 14 Punkte Tabelle zur Aufgabe Titel Jahr Haushaltsansatz Ausgaben Verpflichtungsermächtigungen
5 5 Kommunales Zur Sitzung des Stadtrates der kreisangehörigen Stadt Arnstadt am leitet der Bürgermeister den Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2009 dem Gemeinderat zu. Der Gemeinderat lehnt diesen Entwurf ab. Während der Debatte am macht Stadtrat Ahnungslos u. a. den Vorschlag, einen neuen Haushaltsplan-Entwurf in der Märzsitzung zu verabschieden und ihn ab ein Jahr (also bis ) rechtsgültig werden zu lassen. Stadträtin Süß empfiehlt dagegen, ohne Beschluss die Haushaltssatzung 2008 nochmals anzuwenden und die Haushaltsansätze 2008 auch für 2009 gelten zu lassen. Stadtrat Blaumann schlägt schließlich vor, doch nur die Einzelpläne 0 bis 8 zu beraten und zu beschließen. Einzelplan 9 sei besser Ende 2009 zu beraten und die übrigen Gesamtpläne und Anlagen seien ohnehin überflüssig und nicht erforderlich Punkte Begutachten Sie, gegen welche haushaltsrechtlichen Bestimmungen das Verfahren und der Beschluss des Gemeinderates vom verstoßen! Gehen Sie hierbei nicht auf die Aussagen der einzelnen Stadtratsmitglieder ein! Punkte Nehmen Sie zu den Vorschlägen der Gemeinderatsmitglieder Ahnungslos, Süß und Blaumann Stellung! Geben Sie die Rechtsgrundlagen bei Ihrer Begründung an! 3.3 Erläutern Sie die Einzelpläne 0 und 1!
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Thüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenzahl 5 (mit Deckblatt) Kennziffer Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter für Bürokommunikation am 21.05.2008 2. Prüfungsarbeit:
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Thüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenzahl Kennziffer (mit Deckblatt) 3 Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bürokommunikation am 15. März 2013 2.
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Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenzahl 5 (mit Deckblatt) Kennziffer Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter für Bürokommunikation am 7. Mai 2010 3. Prüfungsarbeit:
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Thüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenzahl: 6 (mit Deckblatt) Kennziffer: Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter für Bürokommunikation am 5. Juni 2014 2.
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Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenzahl: (mit Deckblatt): Kennziffer: 9 Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste am
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1 Thüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenzahl 5 (mit Deckblatt) Kennziffer Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter für Bürokommunikation am 5. Juni 2008 5.
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Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenanzahl: Kennziffer: (mit Deckblatt ) Abschlussprüfung 2015 im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bürokommunikation am 20. Mai
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Thüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenzahl Kennziffer (mit Deckblatt) Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bürokommunikation am Lösungsvorschlag 1.
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Thüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenzahl 7 (mit Deckblatt) Lösungsvorschlag Kennziffer Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bürokommunikation am
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Kennziffer Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf zur/zum Verwaltungsfachangestellten am Prüfungsfach: Zeit: Hilfsmittel: Wirtschafts- und Sozialkunde 90 Minuten VSV/DVP oder VSV AuF PRÜFUNGSHINWEISE: BITTE
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