Fortbildungsprüfung. am 7. November 2017
|
|
- Ute Fleischer
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Fortbildungsprüfung zum/zur Verwaltungsfachwirt/in am 7. November Prüfungsaufgabe Fach: Öffentliches Dienstrecht, Kommunikation und Mitarbeiterführung kommunal Arbeitszeit: 4 Stunden Hinweis: Bitte geben Sie zu Beginn Ihrer Ausführungen den Bearbeitungsstand Ihrer VSV an! Die Aufgabe besteht aus 5 Seiten (einschl. einer Anlage)! Seite 1 von 5
2 Teil I: Öffentliches Dienstrecht Sachverhalt 1: Klaus-Dieter Meyer, geboren am 19. März 1970, wurde ab 1. August 2006 beim Landkreis Südsachsen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als Sachbearbeiter in Entgeltgruppe 9 TVöD/VKA eingestellt. Zuvor war er bei der bayrischen Gemeinde Arsbach vom 1. August 1992 bis 31. Juli 2006 angestellt. Seit 2017 erhält Herr Meyer Tabellenentgelt nach Entgeltgruppe 9b, Stufe 5 TVöD/VKA. Am 29. Juni 2017 erleidet er abends in seiner Freizeit einen schweren unverschuldeten Verkehrsunfall. Der sofort herbei gerufene Notarzt weist ihn in eine Klinik ein. Herr Meyer ist ab 30. Juni 2017 bis auf weiteres arbeitsunfähig krank. Zur Wahrnehmung der Aufgaben von Herrn Meyer wird ab 14. Juli 2017 Frau Maria Berger, geboren am , in ein befristetes Arbeitsverhältnis eingestellt. Frau Berger war bereits bis 30. Juni 2017 beim Landkreis Südsachsen in einem befristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt. Da sich der zuständige Leiter Personal, Herr Fritz Friedrich, noch im Urlaub befindet, wird der Arbeitsvertrag erst am 17. Juli 2017 von beiden Vertragsparteien unterzeichnet. Am 9. August 2017 verstirbt Klaus-Dieter Meyer plötzlich und unerwartet an den Unfallfolgen. Kurz darauf bittet Sie die Witwe Eva Meyer um Auskunft, ob sie Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis ihres verstorbenen Ehegatten hat. Im Laufe des Monats August erfährt Frau Berger, dass Herr Meyer verstorben ist. Sie spricht deshalb beim Leiter Personal vor, um zu erfragen, wie es jetzt um ihr Arbeitsverhältnis bestellt ist. Dieser teilt ihr mündlich mit, dass ihr Arbeitsverhältnis weiterhin befristet ist bis durch entsprechende Auswahlverfahren ein Nachfolger für Herrn Meyer bestimmt ist. Aufgaben: (72 Punkte) 1. Prüfen Sie, ob Herr Klaus-Dieter Meyer grundsätzlich Anspruch auf Entgelt für die Zeit ab 30. Juni 2017 hatte! 2. Prüfen Sie, ob und wenn ja welche Ansprüche Frau Eva Meyer gegenüber dem Landkreis Südsachsen aus dem Arbeitsverhältnis ihres verstorbenen Ehegatten hat! (Hinweis: Die Ansprüche sind konkret zu beziffern!) 3. Prüfen Sie gutachtlich, ob das Arbeitsverhältnis von Frau Berger wirksam befristet ist! Bearbeitungshinweise: Der Landkreis Südsachsen ist Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband Sachsen e.v. Klaus-Dieter Meyer und Maria Berger sind Mitglied der Gewerkschaft ver.di. Die Gemeinde Arsbach fällt seit dem unter den Geltungsbereich des TVöD. Im Landkreis Südsachsen gilt die 5-Tage-Woche. Klaus-Dieter Meyer hat im Jahr 2017 noch keinen Tag Urlaub in Anspruch genommen. Zum Zeitpunkt des Todes von Klaus-Dieter Meyer sind keine Verwandten (Großeltern, Kinder etc.) vorhanden. Es ist davon auszugehen, dass Klaus-Dieter Meyer alle ihm bis 31. Juli zustehenden Zahlungen vom Landkreis Südsachsen erhalten hat. Auf ev. Ausschlussfristen ist nicht einzugehen! Seite 2 von 5
3 Sachverhalt 2: Herr Siegfried Seelig, geboren am 30. Oktober 1993, ist seit 1. September 2016 als ausgelernter Verwaltungsfachangestellter bei der Stadt Elbe beschäftigt. Zum 1. Oktober 2017 wurde eine Stelle in der Besoldungsgruppe A 6 bei der Stadt ausgeschrieben. Herr Seelig bewarb sich darauf und setzte sich gegen andere Bewerber durch. Da sich Herr Seelig bis zum 2. Oktober 2017 im Urlaub befand, wurde ihm am 4. Oktober 2017 beiliegendes Schreiben (s. Anlage) vom Bürgermeister übergeben. Herr Seelig bringt jetzt seine Verwunderung zum Ausdruck, dass er in ein Beamtenverhältnis auf Probe berufen wird. Er ist der Auffassung, dass seine Probezeit bei der Stadt bereits zum 28. Februar 2017 geendet habe. Außerdem meint er, dass das Schreiben auch noch aus anderen Gründen nicht korrekt ist, auch weil das Dienstsiegel fehlt. Aufgabe: (13 Punkte) Prüfen Sie, ob zwischen der Stadt Elbe und Herrn Seelig ab 1. Oktober 2017 ein wirksames Beamtenverhältnis begründet wurde! Bearbeitungshinweise: Es ist davon auszugehen, dass alle Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis vorliegen und dass das beiliegende Schreiben ordnungsgemäß unterschrieben wurde. Teil II: Mitarbeiterführung, Kommunikation Sachverhalt: In den nächsten Jahren scheiden in der kleinen Gemeinde Tannendorf sowohl qualifizierte Mitarbeiter als auch Führungskräfte aus dem Arbeitsprozess aus. Insbesondere gilt es die Position des Hauptamtleiters ab 1. März 2018 neu zu besetzen. Aufgaben: (10 Punkte) 1. Was versteht man unter einer Führungskraft? 2. Erläutern Sie an Beispielen, über welche hauptsächlichen Eigenschaften/Fähigkeiten Führungskräfte (wie Hauptamtsleiter) verfügen sollten! 3. Erläutern Sie Mittel und Methoden der Nachbesetzung von Führungspositionen! Seite 3 von 5
4 Punkteverteilung: Teil I Sachverhalt 1: Aufgabe 1: Aufgabe 2: Aufgabe 3: Sachverhalt 2: Teil II Aufbau, Gliederung und Stil Gesamt 85 Punkte 72 Punkte 18 Punkte 40 Punkte 14 Punkte 13 Punkte 10 Punkte 5 Punkte 100 Punkte Seite 4 von 5
5 Anlage U r k u n d e IM NAMEN DER STADT ELBE ernenne ich Herrn Siegfried Seelig aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom mit Wirkung vom 1. Oktober 2017 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zum Stadtsekretär Elbe, den 29. September 2017 (Unterschrift) Bürgermeister Seite 5 von 5
Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r
Landesdirektion Sachsen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r vom 14. Oktober 2014 bis 17. Oktober 2014 3. Prüfungsaufgabe: Personalwesen Arbeitszeit: 120 Minuten Hinweis: Bitte
MehrAbschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r
Landesdirektion Sachsen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r vom 19. Mai 2015 bis 22. Mai 2015 3. Prüfungsaufgabe: Personalwesen Arbeitszeit: 120 Minuten Hinweis: Bitte geben
MehrAbschluss- und Wiederholungsprüfung 2017 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahr 2014
Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Stelle nach BBiG Abschluss- und Wiederholungsprüfung 07 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahr 04 Prüfungsbereich:
MehrAbschlussprüfung. im Ausbildungsberuf. Verwaltungsfachangestellte/r
Landesdirektion Sachsen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r vom 17. Oktober 2016 bis 20. Oktober 2016 3. Prüfungsaufgabe: Personalwesen Arbeitszeit: 120 Minuten Hinweise:
MehrAbschlussprüfung. im Ausbildungsberuf. Verwaltungsfachangestellte/r
Landesdirektion Sachsen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r vom 16. Oktober 2012 bis 19. Oktober 2012 3. Prüfungsaufgabe: Personalwesen Arbeitszeit: 120 Minuten Hinweis: Bitte
MehrAbschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r
Landesdirektion Sachsen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r vom 6. Oktober 2015 bis 9. Oktober 2015 3. Prüfungsaufgabe: Personalwesen Arbeitszeit: 120 Minuten Hinweise: Es
MehrAbschlussprüfung 2015
Kennziffer Abschlussprüfung 2015 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r VFA... am 05. Mai 2015 Schriftliche Prüfungsarbeit im Fachgebiet Personalwesen Hinweis: Hilfsmittel: Zeit: Erreichbare
MehrThüringer Verwaltungsschule Körperschaft des öffentlichen Rechts
Thüringer Verwaltungsschule Körperschaft des öffentlichen Rechts Kennziffer Verwaltungsfachangestellte/r VFA 015/016 in Weimar am 4. Mai 2010 Schriftliche Prüfungsarbeit im Fachgebiet Personalwesen Hilfsmittel:
MehrAbschlussprüfung. im Ausbildungsberuf. Verwaltungsfachangestellte/r. vom. 13. Mai 2014 bis 16. Mai 2014
Landesdirektion Sachsen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r vom 13. Mai 2014 bis 16. Mai 2014 3. Prüfungsaufgabe: Personalwesen Arbeitszeit: 120 Minuten Hinweis: Bitte geben
MehrThüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG -
Thüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenzahl Kennziffer (mit Deckblatt) 3 Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bürokommunikation am 15. März 2013 2.
MehrAbschluss- und Wiederholungsprüfung 2017 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahr 2014
Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Stelle nach BBiG Abschluss- und Wiederholungsprüfung 07 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahr 04 Prüfungsbereich:
MehrAbschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r
Landesdirektion Sachsen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r vom 14. Mai 2013 bis 17. Mai 2013 3. Prüfungsaufgabe: Personalwesen Arbeitszeit: 120 Minuten Hinweis: Bitte geben
MehrAbschlussprüfung 2016 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahr Prüfungsbereich: Personalwesen kommunal-
Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Stelle nach BBiG Abschlussprüfung 06 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahr 0. Prüfungsbereich: Personalwesen
MehrAbschlussprüfung 2017 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahr 2014
Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Stelle nach BBiG Abschlussprüfung 07 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahr 04. Prüfungsbereich: Personalwesen
MehrZwischenprüfung Aufgabe aus dem. Arbeitsrecht
Freistaat Bayern Sitzplatz- Nr... Zwischenprüfung 2015 in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen mit fachlichem Schwerpunkt Staatsfinanz Aufgabe aus dem Arbeitsrecht Arbeitszeit: 180 Minuten Hilfsmittel:
MehrAbschlussprüfung. im Ausbildungsberuf. Verwaltungsfachangestellte/r
Landesdirektion Sachsen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r vom 9. Mai 2017 bis 12. Mai 2017 3. Prüfungsaufgabe: Personalwesen Arbeitszeit: 120 Minuten Hinweise: Es gilt die
MehrAbschlussprüfung. im Ausbildungsberuf. Verwaltungsfachangestellte/r. vom. 10. Mai 2016 bis 13. Mai 2016
Landesdirektion Sachsen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r vom 10. Mai 2016 bis 13. Mai 2016 3. Prüfungsaufgabe: Personalwesen Arbeitszeit: 120 Minuten Hinweise: Es gilt
MehrZwischenprüfung Aufgabe aus dem. Arbeitsrecht
Freistaat Bayern Sitzplatz- Nr... Wiederholung der Zwischenprüfung 2014 in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen mit fachlichem Schwerpunkt Staatsfinanz Aufgabe aus dem Arbeitsrecht Arbeitszeit: 180
MehrFortbildungsprüfung. zum/zur. Verwaltungsfachwirt/in. am 19. November 2012
Landesdirektion Sachsen Fortbildungsprüfung zum/zur Verwaltungsfachwirt/in am 19. November 2012 4. Prüfungsaufgabe Öffentliches Dienstrecht, Kommunikation und Mitarbeiterführung kommunal Arbeitszeit: 4
MehrLösungsvorschlag zur Fortbildungsprüfung Verwaltungsfachwirt/in Winter öffentliches Dienstrecht, Kommunikation und Mitarbeiterführung
Landesdirektion Sachsen Lösungsvorschlag zur Fortbildungsprüfung Verwaltungsfachwirt/in Winter 2016 Fach: öffentliches Dienstrecht, Kommunikation und Mitarbeiterführung 1 Sachverhalt 1 (66 Punkte) Vorprüfung
MehrZwischenprüfung Aufgabe aus dem. Arbeitsrecht
Freistaat Bayern Sitzplatz- Nr... Wiederholung der Zwischenprüfung 2015 in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen mit fachlichem Schwerpunkt Staatsfinanz Aufgabe aus dem Arbeitsrecht Arbeitszeit: 180
MehrAbschlussprüfung 2016 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahr Prüfungsbereich: Personalwesen staatlich-
Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Stelle nach BBiG Abschlussprüfung 06 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahr 0 Prüfungsbereich: Personalwesen
MehrArbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte im Sinne von 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV 1
Anlage 4 Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte im Sinne von 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV 1 Zwischen... vertreten durch... (Arbeitgeber) und Frau/Herrn... wohnhaft. geboren am... (Beschäftigte/r) wird -
MehrAbschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/-r am 3. Mai 2013
Kennziffer Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/-r am 3. Mai 2013 Prüfungsfach: Zeit: Hilfsmittel: Personalwesen 120 Minuten VSV/DVP/VSV-AuF, nichtprogrammierbarer Taschenrechner
MehrÄnderungstarifvertrag Nr. 7 vom 31. März 2012 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005
KAV Nds. A 10/2012 Anlage 1 Änderungstarifvertrag Nr. 7 vom 31. März 2012 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch
MehrVorbemerkungen 3. Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11
OüihÄsveraeDcihiiD Vorbemerkungen 3 Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11 Abschnitt I Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 11 2 Arbeitsverträg, Nebenabreden, Probezeit 12 3 Allgemeine
MehrLesefassung November 2016
Lesefassung November 2016 Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ggmbh Berlin (VTV-LHB) vom 1. Mai 2012 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 3 vom 9. November 2016 Zwischen der Lebenshilfe
MehrVergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014
Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 Zwischen der Lebenshilfe ikita ggmbh, vertreten durch die Geschäftsführung, einerseits und der Gewerkschaft Erziehung
MehrAbschlussprüfung 2017 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahr 2014
Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Stelle nach BBiG Abschlussprüfung 07 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahr 04. Prüfungsbereich: Personalwesen
MehrLesefassung November 2016
Lesefassung November 2016 Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 1 vom 9. November 2016 Zwischen der Lebenshilfe
MehrVorbemerkungen 2. Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11
Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen 2 Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11 Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 11 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit 13 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen
MehrZwischenprüfung Aufgabe aus dem. Arbeitsrecht
Freistaat Bayern Sitzplatz- Nr... Zwischenprüfung 2017 in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen mit fachlichem Schwerpunkt Staatsfinanz Aufgabe aus dem Arbeitsrecht Arbeitszeit: 180 Minuten Hilfsmittel:
MehrRundschreiben 04/2007
An die Mitglieder des VKDA-NEK sowie die Kirchenkreise und Kirchengemeinden 14.03.2007 050 Rundschreiben 04/2007 I. Aus der Tarifkommission II. Muster für einen unbefristeten Arbeitsvertrag nach KAT I.
MehrVorbemerkungen 3. Duirchgeschriebemie Fassung TFVöD und BT-K (TVöD-K) 11
Vorbemerkungen 3 Duirchgeschriebemie Fassung TFVöD und BT-K (TVöD-K) 11 Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 11 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit 13 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen 13 3.1
MehrZwischenprüfung 2013
Freistaat Bayern Sitzplatz- Nr. Wiederholung der Zwischenprüfung 2013 in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen mit fachlichem Schwerpunkt Staatsfinanz Aufgabe aus dem Arbeitsrecht Arbeitszeit: 180 Minuten
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 12 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Tarifvertragstext mit Erläuterungen... 17 Abschnitt I: 1 Geltungsbereich..... 17 2 Arbeitsvertrag,
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Abkürzungs- und Literaturverzeichnis... 12 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Tarifvertragstext mit Erläuterungen... 19 Abschnitt I: 1 Geltungsbereich.....
MehrFraglich ist, ob der AG an die tarifrechtlichen Regelungen gebunden ist bzw. ob von diesen abgewichen werden kann.
Prüfung: Fach: Angestelltenprüfung II/06-28 Görlitz// Angestelltenlehrgang II/07-01 Dresden Öffentliches Dienstrecht - Lösung (240 Minuten/100 Punkte) Sachverhalt I: 1a. Prüfen Sie ausführlich, ob Frau
MehrZwischenprüfung Aufgabe aus dem. Versorgungsrecht und Besoldungsrecht
Freistaat Bayern Sitzplatz- Nr... Wiederholung der Zwischenprüfung 2014 in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen mit fachlichem Schwerpunkt Staatsfinanz Aufgabe aus dem Versorgungsrecht und Besoldungsrecht
MehrThüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG -
Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenzahl 5 (mit Deckblatt) Kennziffer Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter für Bürokommunikation am 27. Mai 2009 2.
MehrTarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2012 und 2013 (VKA) vom 31. März 2012
Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2012 und 2013 (VKA) vom 31. März 2012 Zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits und [den
MehrTarifvertrag für den öffentlichen Dienst
Wolfgang Hamer Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Basiskommentar zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund (TVÜ-Bund) und Gemeinden (TVÜ-VKA) Bund-Verlag Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis
MehrTarifvertrag für den öffentlichen Dienst
Wolfgang Hamer Axel Görg Martin Guth Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Basiskommentar zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund (TVÜ-Bund) und Gemeinden (TVÜ-VKA) 3., aktualisierte Auflage
Mehrder Vereinten Dienstleistungsgesellschaft (ver.di) - vertreten durch die Landesbezirksleitung Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen -
_ il Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der AWO Gesundheitszentrum Calbe GmbH in den Tarifvertrag Krankenhäuser AWO Sachsen-Anhalt und zur Regelung des Übergangsrechtes (TV-Ü AWO Gesundheitszentrum
MehrZwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und
Änderungstarifvertrag Nr. 9 vom 30. September 2015 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13. September
MehrInhaltsverzeichnis VIII
Inhaltsverzeichnis Einleitung...1 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Allgemeiner Teil...7 Abschnitt I Allgemeine Vorschriften...9 1 Geltungsbereich...9 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit...
MehrAbschlussprüfung im Ausbildungsberuf zum/zur Verwaltungsfachangestellten am
Kennziffer Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf zum/zur Verwaltungsfachangestellten am Prüfungsfach: Zeit: Hilfsmittel: Personalwesen 120 Minuten VSV/DVP/VSV-AuF nichtprogrammierbarer Taschenrechner Anlage:
MehrARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal
ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal A C H T U N G! ALLGEMEINER HINWEIS für die VERWENDUNG DES NACHFOLGENDEN MUSTER-VERTRAGES Bei dem nachfolgenden
MehrZwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und
Änderungstarifvertrag Nr. 17 vom 1. April 2014 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten
MehrQualifikationsprüfung Aufgabe aus dem. Versorgungsrecht und Beamtenrecht
Freistaat Bayern Sitzplatz- Nr... Qualifikationsprüfung 2015 für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen mit fachlichem Schwerpunkt Staatsfinanz Aufgabe
MehrZwischen. A r b e i t s v e r t r a g 7
Anlage 7 Zwischen vertreten durch (Arbeitgeber) und Frau/Herrn 2 geboren am: wohnhaft in: (Beschäftigte/Beschäftigter 2 ) wird - vorbehaltlich 1 - folgender A r b e i t s v e r t r a g 7 geschlossen: 1
MehrTarifverträge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst der Länder; hier:
Tarifverträge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst der Länder; hier: Tarifverträge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst der Länder; hier: Tarifvertrag
MehrTarifvertrag für den öffentlichen Dienst
'" BUND VERLAG Wolfgang Hamer Axel Görg Martin Guth Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Basiskommentar zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund (TVÜ-Bundl und Gemeinden (TVÜ-VKA) 3., aktualisierte
MehrTVÖD ENTGELTTABELLE 2012 BIS 2013 AUWIRKUNGEN DES TARIFABSCHLUSSES 2012 ZUM TVÖD VKA UND BUND
im Regionalverband Südwest Hessen Saarland Rheinland - Pfalz TVöD Tarifabschluss 2012 TVÖD ENTGELTTABELLE 2012 BIS 2013 AUWIRKUNGEN DES TARIFABSCHLUSSES 2012 ZUM TVÖD VKA UND BUND Herausgegeben vom GÖD
MehrÄnderungstarifvertrag Nr. 10 vom 1. April 2014 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005
Änderungstarifvertrag Nr. 10 vom 1. April 2014 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium
MehrZwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und
Änderungsvereinbarung Nr. 7 vom 29. April 2016 zur durchgeschriebenen Fassung des TVöD für den Bereich Flughäfen im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-F) vom 7. Februar 2006
Mehr6. Änderungstarifvertrag. vom 30. Juni zum Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) vom 25. Mai 2001
6. Änderungstarifvertrag vom 30. Juni 2008 zum Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) vom 25. Mai 2001 Zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV NW) und der Vereinten
MehrKAV Nds. A 10/2012 Anlage 2. Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und
KAV Nds. A 10/2012 Anlage 2 Änderungstarifvertrag Nr. 12 vom 31. März 2012 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik
MehrAntonius Assheuer TV-L. Kommentar für Verwaltung, Hochschulen und Forschung. 2., neu bearbeitete Auflage
Antonius Assheuer TV-L Kommentar für Verwaltung, Hochschulen und Forschung 2., neu bearbeitete Auflage @.Luchterhand 2010 A. Allgemeiner Teil Abschnitt I: Allgemeine Vorschriften 1 1 Geltungsbereich 3
MehrKAV Nds. A 10/2012 Anlage 3. Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits.
KAV Nds. A 10/2012 Anlage 3 Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 31. März 2012 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Krankenhäuser - (BT-K) - vom 1. August 2006 Zwischen der
MehrUnbefristeter Arbeitsvertrag
Unbefristeter Arbeitsvertrag Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag geschlossen: 1
MehrZwischenprüfung Aufgabe aus dem. Arbeitsrecht
Freistaat Bayern Sitzplatz- Nr... Zwischenprüfung 2016 in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen mit fachlichem Schwerpunkt Staatsfinanz Aufgabe aus dem Arbeitsrecht Arbeitszeit: 180 Minuten Hilfsmittel:
MehrZwischenprüfung Aufgabe aus dem. Arbeitsrecht
Freistaat Bayern Sitzplatz- Nr... Wiederholung der Zwischenprüfung 2016 in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen mit fachlichem Schwerpunkt Staatsfinanz Aufgabe aus dem Arbeitsrecht Arbeitszeit: 180
MehrZwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und
Änderungstarifvertrag Nr. 22 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten
MehrÄnderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005
Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium
MehrNichtamtliches Inhaltsverzeichnis zur DVO
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis zur DVO I. Kirchliche Dienstvertragsordnung (DVO) Abschnitt I Allgemeine Vorschriften.. S. 6 Präambel... S. 6 1 Geltungsbereich....... S. 6 1a Beschlüsse der Zentral-KODA....
MehrTarifvertrag zur Entgeltanpassung des TV-N Berlin (TV Entgelt TV-N Berlin) vom
Arbe i tge be rverband Tarifvertrag zur Entgeltanpassung des TV-N Berlin (TV Entgelt TV-N Berlin) vom 28.10.2008 Abschluss: 28.10.2008 Gültig ab: 01.01.2008 Kündigungsfrist: 3 Kalendermonate zum Schluss
MehrThüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG -
Thüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenzahl 5 (mit Deckblatt) Kennziffer Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter für Bürokommunikation am 21.05.2008 2. Prüfungsarbeit:
MehrTarifvertrag. für die Bediensteten der nichtbundeseigenen Eisenbahnen und von Kraftverkehrsbetrieben. vom ETV. Stand: 1.
Dieser Tarifvertrag ist eine Reproduktion des Originaltarifvertrags. Es wird darauf hingewiesen, dass nur der original unterschriebene Tarifvertrag rechtswirksam ist (d. Red.). Tarifvertrag für die Bediensteten
MehrÄnderungen und Ergänzungen zum. Arbeitsvertragsrecht der bayerischen. (Erz-)Diözesen - ABD -
Nr. 62 Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen - ABD - Beschlüsse der Bayerischen Regional-KODA vom 26.09.2005 - Ergänzung des Übernahmebeschlusses vom 04./05.05.2004
MehrInformationen. zum Entgelt. für. Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen. (Stand
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Informationen zum Entgelt für Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen (Stand 01.01.2018)
MehrArbeitsverträge im Handwerk: Wie ein richtiger Arbeitsvertrag im Handwerk aussehen muss / Der korrekte Arbeitsvertrag und warum er so wichtig ist
Arbeitsverträge im Handwerk: Wie ein richtiger Arbeitsvertrag im Handwerk aussehen muss / Der korrekte Arbeitsvertrag und warum er so wichtig ist Ein offizieller und formal korrekter Arbeitsvertrag bietet
MehrZwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und
Änderungsvereinbarung Nr. 9 vom 29. April 2016 zur durchgeschriebenen Fassung des TVöD für den Bereich Verwaltung im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-V) vom 7. Februar 2006
MehrTVöD ITV-L. Tarifverträge für den öffentlichen Dienst. Ernst Burger [Hrsg.] Hand kom mentar. 2. Auflage
N Ernst Burger [Hrsg.] TVöD ITV-L Tarifverträge für den öffentlichen Dienst Hand kom mentar 2. Auflage Ernst Burger, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht München I Dirk Clausen, Rechtsanwalt, Fachanwalt
MehrZwischenprüfung Aufgabe aus dem. Versorgungsrecht und Besoldungsrecht
Freistaat Bayern Sitzplatz- Nr... Zwischenprüfung 2015 in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen mit fachlichem Schwerpunkt Staatsfinanz Aufgabe aus dem Versorgungsrecht und Besoldungsrecht Arbeitszeit:
MehrMERKBLATT. Zweitqualifizierung zum Erwerb der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen
Bayerisches Staatsministerium für Stand: Juni 2017 Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst MERKBLATT Zweitqualifizierung zum Erwerb der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen Aufgrund des
MehrZwischenprüfung Aufgabe aus dem. Versorgungsrecht und Besoldungsrecht
Freistaat Bayern Sitzplatz- Nr... Wiederholung der Zwischenprüfung 2015 in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen mit fachlichem Schwerpunkt Staatsfinanz Aufgabe aus dem Versorgungsrecht und Besoldungsrecht
MehrAbschlussprüfung. im Ausbildungsberuf. "Fachangestellte/r für Bürokommunikation"
Landesdirektion Sachsen Prüf. Nr.: Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf "Fachangestellte/r für Bürokommunikation" am 13. Mai 2014 2. Prüfungsaufgabe: Verwaltung Arbeitszeit: Hilfsmittel: 90 Minuten VSV
MehrTarifvertrag für Schulhausmeister steht
Tarifvertrag für Schulhausmeister steht 21.09.2007 Die kommunalen Schulhausmeister befanden sich seit geraumer Zeit in einer unbefriedigenden tarifpolitischen Situation. Die bisherige Schleswig-Holsteinische
Mehr3. Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an der Kreiskrankenhaus Delitzsch GmbH (TV-Ärzte Delitzsch/Eilenburg)
3. Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an der Kreiskrankenhaus Delitzsch GmbH (TV-Ärzte Delitzsch/Eilenburg) 3. ÄnderungsTV-Ä Delitzsch/Eilenburg 11. Januar 2018 Zwischen
MehrÄnderungstarifvertrag Nr. 16 vom 18. April 2018 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005.
Änderungstarifvertrag Nr. 16 vom 18. April 2018 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium
MehrTarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2014 und 2015 (VKA) vom 1. April 2014
Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2014 und 2015 (VKA) vom 1. April 2014 Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2014 und 2015 (VKA) Inhaltsgleich vereinbart zwischen der Vereinigung
MehrArbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *)
Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *) (Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen
MehrDer neue TVöD - Allgemeiner Teil und TVÜ Kuner
Öffentliches Tarifrecht für die Praxis Der neue TVöD - Allgemeiner Teil und TVÜ von Markus Kuner 1. Auflage Der neue TVöD - Allgemeiner Teil und TVÜ Kuner schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de
MehrFörderschulen Lehramt für Sonderpädagogik oder mit einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation*.
24.04.2015 Ausschreibungshinweise für das Bewerbungs- und Einstellungsverfahren um Einstellung bzw. Übernahme in den öffentlichen Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Schulleiterin oder Schulleiter
MehrBeschluss. der Arbeitsrechtlichen Kommission - Landeskirche und Diakonie Württemberg - vom
Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission - Landeskirche und Diakonie Württemberg - vom 19.12.2008 zu TOP 2: Neufassung der AVR-Württemberg auf der Basis der Regelung über die Eckpunkte zur Übernahme
MehrMERKBLATT. Zweitqualifizierung zum Erwerb der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen
1 Bayerisches Staatsministerium für Stand: Nov. 2017 Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst MERKBLATT Zweitqualifizierung zum Erwerb der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen Auf Grund
MehrZwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und
Änderungstarifvertrag Nr. 11 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen - (BT-B) - vom 1. August 2006 Zwischen der Vereinigung
MehrTarifvertrag für Schulhausmeister/innen (TV-Schulhausmeister SH)
Tarifvertrag für Schulhausmeister/innen (TV-Schulhausmeister SH) Zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Schleswig-Holstein, einerseits und ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), vertreten
MehrDas Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen sucht. Verwaltungsassessorinnen und -assessoren
Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen sucht Verwaltungsassessorinnen und -assessoren für den höheren Dienst in der allgemeinen inneren Verwaltung. Es erwartet Sie eine
MehrAnstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter
Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag
Mehrdem Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen KAV NW
Tarifvertrag vom 18.November 2009 zur Überleitung der Beschäftigten der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach Krankenhaus ggmbh, Rüttenscheid, in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-AKK)
MehrAntonius Assheuer TV-L. Kommentar für Verwaltung, Hochschulen und Forschung. Luchterhand
Antonius Assheuer TV-L Kommentar für Verwaltung, Hochschulen und Forschung Luchterhand A. Allgemeiner Teil Abschnitt I: Allgemeine Vorschriften 1 1 Geltungsbereich 3 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit
Mehr2. Änderungstarifvertrag zum TV-Ärzte/Hubertusburg vom 14. März 2018
2. Änderungstarifvertrag zum TV-Ärzte/Hubertusburg vom 14. März 2018 Zwischen der Fachkrankenhaus Hubertusburg ggmbh vertreten durch die Geschäftsführerin Dr. Iris Minde einerseits und dem Marburger Bund
Mehr