Fortbildungsprüfung. am 7. November 2017

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1 Fortbildungsprüfung zum/zur Verwaltungsfachwirt/in am 7. November Prüfungsaufgabe Fach: Öffentliches Dienstrecht, Kommunikation und Mitarbeiterführung kommunal Arbeitszeit: 4 Stunden Hinweis: Bitte geben Sie zu Beginn Ihrer Ausführungen den Bearbeitungsstand Ihrer VSV an! Die Aufgabe besteht aus 5 Seiten (einschl. einer Anlage)! Seite 1 von 5

2 Teil I: Öffentliches Dienstrecht Sachverhalt 1: Klaus-Dieter Meyer, geboren am 19. März 1970, wurde ab 1. August 2006 beim Landkreis Südsachsen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als Sachbearbeiter in Entgeltgruppe 9 TVöD/VKA eingestellt. Zuvor war er bei der bayrischen Gemeinde Arsbach vom 1. August 1992 bis 31. Juli 2006 angestellt. Seit 2017 erhält Herr Meyer Tabellenentgelt nach Entgeltgruppe 9b, Stufe 5 TVöD/VKA. Am 29. Juni 2017 erleidet er abends in seiner Freizeit einen schweren unverschuldeten Verkehrsunfall. Der sofort herbei gerufene Notarzt weist ihn in eine Klinik ein. Herr Meyer ist ab 30. Juni 2017 bis auf weiteres arbeitsunfähig krank. Zur Wahrnehmung der Aufgaben von Herrn Meyer wird ab 14. Juli 2017 Frau Maria Berger, geboren am , in ein befristetes Arbeitsverhältnis eingestellt. Frau Berger war bereits bis 30. Juni 2017 beim Landkreis Südsachsen in einem befristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt. Da sich der zuständige Leiter Personal, Herr Fritz Friedrich, noch im Urlaub befindet, wird der Arbeitsvertrag erst am 17. Juli 2017 von beiden Vertragsparteien unterzeichnet. Am 9. August 2017 verstirbt Klaus-Dieter Meyer plötzlich und unerwartet an den Unfallfolgen. Kurz darauf bittet Sie die Witwe Eva Meyer um Auskunft, ob sie Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis ihres verstorbenen Ehegatten hat. Im Laufe des Monats August erfährt Frau Berger, dass Herr Meyer verstorben ist. Sie spricht deshalb beim Leiter Personal vor, um zu erfragen, wie es jetzt um ihr Arbeitsverhältnis bestellt ist. Dieser teilt ihr mündlich mit, dass ihr Arbeitsverhältnis weiterhin befristet ist bis durch entsprechende Auswahlverfahren ein Nachfolger für Herrn Meyer bestimmt ist. Aufgaben: (72 Punkte) 1. Prüfen Sie, ob Herr Klaus-Dieter Meyer grundsätzlich Anspruch auf Entgelt für die Zeit ab 30. Juni 2017 hatte! 2. Prüfen Sie, ob und wenn ja welche Ansprüche Frau Eva Meyer gegenüber dem Landkreis Südsachsen aus dem Arbeitsverhältnis ihres verstorbenen Ehegatten hat! (Hinweis: Die Ansprüche sind konkret zu beziffern!) 3. Prüfen Sie gutachtlich, ob das Arbeitsverhältnis von Frau Berger wirksam befristet ist! Bearbeitungshinweise: Der Landkreis Südsachsen ist Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband Sachsen e.v. Klaus-Dieter Meyer und Maria Berger sind Mitglied der Gewerkschaft ver.di. Die Gemeinde Arsbach fällt seit dem unter den Geltungsbereich des TVöD. Im Landkreis Südsachsen gilt die 5-Tage-Woche. Klaus-Dieter Meyer hat im Jahr 2017 noch keinen Tag Urlaub in Anspruch genommen. Zum Zeitpunkt des Todes von Klaus-Dieter Meyer sind keine Verwandten (Großeltern, Kinder etc.) vorhanden. Es ist davon auszugehen, dass Klaus-Dieter Meyer alle ihm bis 31. Juli zustehenden Zahlungen vom Landkreis Südsachsen erhalten hat. Auf ev. Ausschlussfristen ist nicht einzugehen! Seite 2 von 5

3 Sachverhalt 2: Herr Siegfried Seelig, geboren am 30. Oktober 1993, ist seit 1. September 2016 als ausgelernter Verwaltungsfachangestellter bei der Stadt Elbe beschäftigt. Zum 1. Oktober 2017 wurde eine Stelle in der Besoldungsgruppe A 6 bei der Stadt ausgeschrieben. Herr Seelig bewarb sich darauf und setzte sich gegen andere Bewerber durch. Da sich Herr Seelig bis zum 2. Oktober 2017 im Urlaub befand, wurde ihm am 4. Oktober 2017 beiliegendes Schreiben (s. Anlage) vom Bürgermeister übergeben. Herr Seelig bringt jetzt seine Verwunderung zum Ausdruck, dass er in ein Beamtenverhältnis auf Probe berufen wird. Er ist der Auffassung, dass seine Probezeit bei der Stadt bereits zum 28. Februar 2017 geendet habe. Außerdem meint er, dass das Schreiben auch noch aus anderen Gründen nicht korrekt ist, auch weil das Dienstsiegel fehlt. Aufgabe: (13 Punkte) Prüfen Sie, ob zwischen der Stadt Elbe und Herrn Seelig ab 1. Oktober 2017 ein wirksames Beamtenverhältnis begründet wurde! Bearbeitungshinweise: Es ist davon auszugehen, dass alle Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis vorliegen und dass das beiliegende Schreiben ordnungsgemäß unterschrieben wurde. Teil II: Mitarbeiterführung, Kommunikation Sachverhalt: In den nächsten Jahren scheiden in der kleinen Gemeinde Tannendorf sowohl qualifizierte Mitarbeiter als auch Führungskräfte aus dem Arbeitsprozess aus. Insbesondere gilt es die Position des Hauptamtleiters ab 1. März 2018 neu zu besetzen. Aufgaben: (10 Punkte) 1. Was versteht man unter einer Führungskraft? 2. Erläutern Sie an Beispielen, über welche hauptsächlichen Eigenschaften/Fähigkeiten Führungskräfte (wie Hauptamtsleiter) verfügen sollten! 3. Erläutern Sie Mittel und Methoden der Nachbesetzung von Führungspositionen! Seite 3 von 5

4 Punkteverteilung: Teil I Sachverhalt 1: Aufgabe 1: Aufgabe 2: Aufgabe 3: Sachverhalt 2: Teil II Aufbau, Gliederung und Stil Gesamt 85 Punkte 72 Punkte 18 Punkte 40 Punkte 14 Punkte 13 Punkte 10 Punkte 5 Punkte 100 Punkte Seite 4 von 5

5 Anlage U r k u n d e IM NAMEN DER STADT ELBE ernenne ich Herrn Siegfried Seelig aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom mit Wirkung vom 1. Oktober 2017 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zum Stadtsekretär Elbe, den 29. September 2017 (Unterschrift) Bürgermeister Seite 5 von 5

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