Zwischenprüfung Aufgabe aus dem. Arbeitsrecht

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1 Freistaat Bayern Sitzplatz- Nr... Zwischenprüfung 2016 in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen mit fachlichem Schwerpunkt Staatsfinanz Aufgabe aus dem Arbeitsrecht Arbeitszeit: 180 Minuten Hilfsmittel: Zugelassen sind die in der FMBek vom , Az.: PE-P /11, (FMBl S. 397) i.d.g.f. aufgeführten Hilfsmittel für den fachlichen Schwerpunkt Staatsfinanz

2 2 I. Sachverhalt: Aufgabe A Am Datenerfassungszentrum Wunsiedel der Bayer. Steuerverwaltung werden die von den Steuerpflichtigen in ihren Steuererklärungen erklärten Daten eingegeben, die noch auf Papier, also nicht elektronisch, bei den Finanzämtern in den Allgemeinen Veranlagungsstellen und in den Veranlagungsstellen für Personengesellschaften eingehen. Neben den Tarifbeschäftigten, für die unbefristete Stellen zur Verfügung stehen, wurden speziell für die Einführungszeit zusätzlich unter anderem nachfolgend genannte Tarifbeschäftigte nur befristet eingestellt: - Adam A., 40 Jahre, Einstellung erfolgte zum die Befristung erfolgte aufgrund eines vorübergehenden Arbeitskräftebedarfs während der Einführungsphase bis zum Eva E., 45 Jahre, Einstellung erfolgte zum die Befristung erfolgte ohne Sachgrund bis zum und wurde erstmals wirksam auf den verlängert. E. ist teilzeitbeschäftigt mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit. - Kain K., 35 Jahre, die Einstellung erfolgte zum die Befristung erfolgte ohne Sachgrund bis zum Auch K. ist teilzeitbeschäftigt mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit. Mit der Arbeitsleistung der Beschäftigten A., E. und K. ist man sehr zufrieden. Nach den Erfahrungen der Einführungsphase soll nun sicherheitshalber noch ein bis zwei Jahre an der derzeitigen (Über-)Besetzung festgehalten werden. Jedoch will man an der Planung festhalten, dass auf Dauer die Besetzung mit den Beschäftigten auf unbefristeten Stellen ausreichen soll, die übertragenen Aufgaben vollumfänglich zu erledigen. Die Geschäftsstelle des Datenerfassungszentrums wird vom Bayer. Landesamt für Steuern mit der Prüfung beauftragt, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, die befristeten Arbeitsverhältnisse von A., E. und K. fortzuführen soweit möglich bis zum Soweit ein Arbeitsverhältnis enden müsste, sollte der frei werdende Stundenanteil auf die verbleibenden Beschäftigten übertragen werden. II. Aufgaben: 1. Prüfen Sie, ob eine befristete Weiterbefristung der Beschäftigten A., E. und K. mit sachlichem Grund erfolgen kann. 2. Prüfen Sie, ob die Weiterbeschäftigung auch ohne Sachgrund möglich wäre. Gehen Sie unabhängig von Ihrer Lösung unter Aufgabe 1 davon aus, dass kein Sachgrund die weitere Befristung von A., E. und K. rechtfertigt.

3 3 III. Fortsetzung des Sachverhalts: Für das Datenerfassungszentrum Wunsiedel wird zum der vollzeitbeschäftigte Abel A. eingestellt. Abel A. war bis zum beim Discounter BRUTTO in einer 5-Tage-Woche beschäftigt. Die vorgelegte Urlaubsbescheinigung für 2016 weist 6 Arbeitstage gewährten und 4 Arbeitstage abgegoltenen Erholungsurlaub aus. IV. Aufgabe: 3. Berechnen und begründen Sie den Urlaubsanspruch für 2016 des Abel für das Arbeitsverhältnis beim Freistaat Bayern. V. Bearbeitungshinweise: 1. Die jeweiligen Arbeitsverhältnisse der genannten Beschäftigten bestimmen sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und dem Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) und die diesen ändernden, ergänzenden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) jeweils geltenden Fassung. 2. Die vorgenannten Fragen sind unter entsprechender Begründung ausführlich zu beantworten. Von der Richtigkeit der Angaben im Sachverhalt ist auszugehen; sie sind nicht zu überprüfen. 3. Alle genannten befristeten Arbeitsverträge wurden bisher rechtzeitig vorher schriftlich geschlossen. 4. Die Tätigkeit von A., E. und K. am Datenerfassungszentrum stellt eine sog. Angestelltentätigkeit im Sinne von 38 Abs. 5 Satz 1 TV-L dar. 5. Von der Befristung nach 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG wird im Bereich des Freistaates Bayern kein Gebrauch gemacht. 6. Es besteht keine Möglichkeit der Übernahme in unbefristete Arbeitsverhältnisse. 7. Sofern eine Beteiligung des Personalrates notwendig war, ist zu unterstellen, dass diese ordnungsgemäß stattgefunden hat.

4 4 Aufgabe B I. Sachverhalt: Dipl.-Ingenieur (FH) Andreas Alt (A.) wird zum beim Staatlichen Bauamt Würzburg mit 80 % der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten in Entgeltgruppe 10 (EG) auf unbestimmte Zeit eingestellt. A. hat folgenden Werdegang: Vermessungsstudium an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt Vorbereitungsdienst als Beamter auf Widerruf für den gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienst am Landratsamt Tübingen Entlassung wegen Nichtbestehens der Staatsprüfung - Befristetes Arbeitsverhältnis beim Ingenieurbüro Schneider in Bamberg vollbeschäftigter Tarifbeschäftigter beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Erfurt (Freistaat Thüringen) in EG 10; A. erwirbt hier einschlägige Berufserfahrung für die Tätigkeit ab Am hat A. solche Magenschmerzen, dass er bereits kurz nach Dienstantritt nach Hause geht und einen Arzt aufsucht. Dieser stellt eine Gastritis fest und attestiert Arbeitsunfähigkeit bis zum Am macht sich der genesene A. auf den Weg zur Arbeit und wird in einen Verkehrsunfall verwickelt, infolge dessen er sich mehrere Knochenbrüche zuzieht und bis einschließlich arbeitsunfähig ist. Den gesamten Monat August 2015 hat A. Elternzeit für seine am geborene Tochter Maja. Zum wird A. überraschend die Leitung für den Umbau des Polizeipräsidiums Unterfranken übertragen. Gleichzeitig wird A. in die EG 12 höhergruppiert und ist vollbeschäftigt. Im Dezember 2015 muss sich A. aufgrund des Unfalls am erneut einer Operation unterziehen und ist vom bis arbeitsunfähig. Zu allem Unglück bekommt A. vom bis wieder eine Gastritis (selbe Ursache wie im April 2015).

5 5 II. Aufgaben: 1. Berechnen und begründen Sie das laufende Entgelt des A. im Einstellungsmonat. 2. Prüfen und begründen Sie unter Beurteilung jeder der aufgeführten Arbeitsunfähigkeiten bzw. Erkrankungen, ob und gegebenenfalls für welche Zeiträume in 2015 Anspruch auf Krankenbezüge besteht. 3. Berechnen und begründen Sie die Jahressonderzahlung für III. Bearbeitungshinweise: 1. Das Arbeitsverhältnis des A. bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und dem Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) und die diesen ändernden, ergänzenden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) jeweils geltenden Fassung. 2. Die Aufgaben sind mit ausführlichen Antworten zu begründen, die jedoch im Wiederholungsfall unterbleiben können. Von den angegebenen Daten ist auszugehen; sie sind nicht zu überprüfen. 3. Am Staatlichen Bauamt lag zum Zeitpunkt der Einstellung von A. ein besonderer qualitativer Personalbedarf vor. A. hatte die Gewährung der für ihn günstigsten Stufe zur Voraussetzung für seine Einstellungszusage gemacht. Hierbei ist auf die Zulage nach 16 Abs. 5 TV-L nicht einzugehen. 4. Die Berechnung aller Entgelte erfolgt ausschließlich mit der Anlage B (gültig ab ) zum TV-L. 5. Alle im Sachverhalt genannten Arbeitsunfähigkeiten sind mit ärztlichen Arbeitsunfähigkeits-Attesten vom ersten Krankheitstag an bescheinigt. 6. A. hat Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung. 7. Ein gegebenenfalls zustehender Krankengeldzuschuss ist nicht zu berechnen.

6 6 I. Sachverhalt: Aufgabe C Die kinderlose Dipl.-Biologin Hannah Müller (M.), geboren am , wird zum als wissenschaftliche Mitarbeiterin zur Erstellung ihrer Doktorarbeit zunächst befristet bis zum bei der Universität Würzburg eingestellt. Sie erhält eine Teilzeitstelle mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit einer Vollbeschäftigten und einem Tabellenentgelt nach Entgeltgruppe 13 / Stufe 1. M. wendet sich an die zuständige Bezügestelle und möchte wissen, was monatlich an Umlage und Sozialversicherungsbeiträgen auf sie zukommt, wenn sie sich nicht von der Versicherungspflicht in der Zusatzversorgung befreien lässt. Da M. keinesfalls länger als 5 Jahre im öffentlichen Dienst tätig sein will, überlegt sie, sich von der Versicherungspflicht in der Zusatzversorgung befreien zu lassen. II. Aufgaben: 1. Berechnen und begründen Sie den Arbeitnehmer-Umlagebeitrag in der Zusatzversorgung und die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung für den Einstellungsmonat. 2. Was würde sich M. bei einer Befreiung von der Versicherungspflicht finanziell ersparen und was müsste sie beachten, wenn sie sich von der Versicherungspflicht in der Zusatzversorgung befreien lassen möchte? Antworten Sie hierzu kurz und prägnant. III. Bearbeitungshinweise: 1. Das Arbeitsverhältnis der M. bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und dem Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) und die diesen ändernden, ergänzenden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) jeweils geltenden Fassung. 2. Die Aufgaben sind mit ausführlichen Antworten zu begründen, die jedoch im Wiederholungsfall unterbleiben können. Von den angegebenen Daten ist auszugehen, sie sind nicht zu überprüfen. 3. M. unterliegt der Versicherungspflicht in der Zusatzversorgung und in allen Zweigen der Sozialversicherung. 4. Die gesetzliche Krankenkasse von M. erhebt einen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 %. 5. Der allgemeine Standardsatz zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung kann entfallen.

7 7 6. Der Freistaat Bayern wendet beim Vollzug des 3 Nr. 56 EStG das Verteilmodell an. 7. M. erfüllt die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung. **** Alle Rechte vorbehalten. Jeglicher, auch auszugsweiser Abdruck ohne Einwilligung des Landesamtes für Finanzen ist untersagt. ****

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