Informationsveranstaltung / Anhörung gem. 47 BauGB zum vorgesehenen Umlegungsverfahren
|
|
- Hennie Melsbach
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Informationsveranstaltung / Anhörung gem. 47 BauGB zum vorgesehenen Umlegungsverfahren "Im Kreuzerfeld II" in Grafschaft-Ringen 28. Juni 2017 Dr. Dierk Deußen Vorsitzender des Umlegungsausschusses Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, VermKA Osteifel-Hunsrück Folie 1
2 Zweck der Veranstaltung über das Umlegungsverfahren informieren und Gelegenheit zur Äußerung einräumen Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, VermKA Osteifel-Hunsrück Folie 2
3 Inhalt 1. Umlegung "Im Kreuzerfeld II" 2. Informationen zur Umlegung 3. Anhörung gem. 47 BauGB Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, VermKA Osteifel-Hunsrück Folie 3
4 Die beabsichtigte Umlegung "Im Kreuzerfeld II" Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, VermKA Osteifel-Hunsrück Folie 4
5 Bebauungsplan Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, VermKA Osteifel-Hunsrück Folie 5
6 Bestandskarte Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, VermKA Osteifel-Hunsrück Folie 6
7 Luftbild Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, VermKA Osteifel-Hunsrück Folie 7
8 Bodenordnungsparameter "Im Kreuzerfeld II" in Zahlen... Ordnungsnummern: ca. 16 Bauplätze: ca. 65 Gebietsgröße: ca m² neue örtliche Erschließungsflächen: ca m² Flächenabzug: ca. 25 % Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, VermKA Osteifel-Hunsrück Folie 8
9 Anordnung der Umlegung In seiner öffentlichen Sitzung am 06. Oktober 2016 hat der Gemeinderat Grafschaft die Umlegung gemäß 46 BauGB für die bodenordnerische Umsetzung des Bebauungsplans Im Kreuzerfeld II angeordnet. Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, VermKA Osteifel-Hunsrück Folie 9
10 Informationen zur Umlegung - Was ist eine Umlegung? - Gesetzliche Grundlagen - Verfahrensbeteiligte - Zuständigkeit Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, VermKA Osteifel-Hunsrück Folie 10
11 Was ist eine Umlegung? Die Umlegung... ist ein Bodenordnungsverfahren ist Grundlage für die Verwirklichung des Bebauungsplans führt zur Bildung von nach Lage, Form und Größe zweckmäßig nutzbaren Grundstücken dient den Interessen der Verfahrensbeteiligten ist keine Enteignung bietet umfassenden Rechtsschutz Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, VermKA Osteifel-Hunsrück Folie 11
12 Gesetzliche Grundlagen in den jeweils geltenden Fassungen Baugesetzbuch Umlegungsausschussverordnung Immobilienwertermittlungsverordnung Gemeindeordnung Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung... Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, VermKA Osteifel-Hunsrück Folie 12
13 Verfahrensbeteiligte Am Verfahren beteiligt sind... Grundstückeigentümer Wohnungseigentümer Erbbauberechtigte Inhaber von sonstigen Grundstücksrechten Gemeinde Bedarfsträger, Erschließungsträger Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, VermKA Osteifel-Hunsrück Folie 13
14 Zuständigkeit Anordnung: Stadtrat/Gemeinderat Entscheidungen: Umlegungsausschuss Umlegungsarbeiten, Erörterungen etc.: Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses am Vermessungs- und Katasteramt örtliche Vermessungsarbeiten: öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, VermKA Osteifel-Hunsrück Folie 14
15 Umlegungsausschuss Vorsitzender: Dr. Dierk Deußen / Thomas Fischer Jurist: Jörg Bender / Christian Kreidt Bewerter: Manfred Dünker / Lothar Barth Ratsmitglied: Konstanze Kunkel / Michael Kaes- Kunkel Ratsmitglied: Ulrich Radzey / Dieter Sebastian Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, VermKA Osteifel-Hunsrück Folie 15
16 Informationen zur Umlegung Wie funktioniert eine Umlegung? Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, VermKA Osteifel-Hunsrück Folie 16
17 vor der Umlegung... Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, VermKA Osteifel-Hunsrück Folie 17
18 rechnerische Zusammenfassung... Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, VermKA Osteifel-Hunsrück Folie 18
19 Abzug der öffentlichen Flächen... Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, VermKA Osteifel-Hunsrück Folie 19
20 Bildung und Zuteilung der neuen Grundstücke... Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, VermKA Osteifel-Hunsrück Folie 20
21 Wie wird verteilt? Zuteilungs-/Abfindungsgrundsätze Verteilung anhand des jeweiligen Anteils an der Einwurfsmasse (Sollanspruch) Anspruch auf Landzuteilung in Form zweckmäßig gestalteter Grundstücke verhältnismäßige Zuteilung unter Berücksichtigung des Sollanspruchs in gleicher/gleichwertiger Lage Geldausgleich beim Abweichen vom Sollanspruch in besonderen Fällen: Abfindung in Geld, mit Land außerhalb des Verfahrens oder in Miteigentum Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, VermKA Osteifel-Hunsrück Folie 21
22 Verteilungsmaßstab Einwurfswert: 100 /m² Zuteilungswert: 130 /m² 30,76 2/1 1/1 3 4 Einwurfsgrundstück Größe: m² Einwurfswert: Flächenumlegung Sollwert: Geldleistung: 0 Wertumlegung Sollwert: Geldleistung: ,00 25,00 Flurstück 407 (769 m²) Straße 35,56 Flurstück 408 (889 m²) Straße Fiktive Zahlenwerte! Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, VermKA Osteifel-Hunsrück Folie 22
23 Informationen zur Umlegung Wertermittlung Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, VermKA Osteifel-Hunsrück Folie 23
24 Bodenentwicklungsstufen Bauland Bodenwert 170 /m² geordnetes Rohbauland ungeordnetes Rohbauland Straßenlandvorteil Neuordnungsvorteil Zeitvorteil Beginn und Ende der Umlegung 130 /m² Einwurfswert Zuteilungswert 100 /m² Bauerwartungsland Erschließungsvorteil Umlegungsvorteil Planungsvorteil 10 /m² Ackerland/ Grünland Fiktive Zahlenwerte! Zeit 2 /m² Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, VermKA Osteifel-Hunsrück Folie 24
25 Wertermittlung Die Wertermittlung in der Umlegung... liefert Verkehrswerte für Einwurfs- und Zuteilungsgrundstücke bildet die Grundlage für die Verteilung basiert auf Preisvergleich berücksichtigt bodenwertbeeinflussende Merkmale berücksichtigt bodenwirtschaftliche Wertfaktoren, z.b. für die Erschließung (Grunderwerb und Ausbau) Lage und Bodenpreisniveau Erschließungszustand Art und Maß der baulichen Nutzung Grundstückszuschnitt Anbindung an Verkehrsnetze Geräuschs-/Geruchskulisse Wartezeit bis zur Nutzung u.v.m. Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, VermKA Osteifel-Hunsrück Folie 25
26 Informationen zur Umlegung Verfahrensablauf Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, VermKA Osteifel-Hunsrück Folie 26
27 Verfahrensablauf 1/2 Anordnung Anhörung Umlegungsbeschluss (Umlegungsvermerk, Verfügungsund Veränderungssperre) technische Arbeiten (Verfahrensgrenze, Flächenberichtigungen, Bestandskarte/-verzeichnis, Wertermittlung, Umlegungsplanentwurf) Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, VermKA Osteifel-Hunsrück Folie 27
28 Verfahrensablauf 2/2 Erörterung Umlegungsplan (Aufstellungsbeschluss, Abmarkung, Bekanntmachung, Einsichtnahme, Zustellung von Auszügen, Grenzanzeige) Inkrafttreten (Unanfechtbarkeit, Bekanntmachung, Berichtigung von Grundbuch und Liegenschaftskataster, Abwicklung der Geldleistungen) Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, VermKA Osteifel-Hunsrück Folie 28
29 Form der Bekanntgaben in Abhängigkeit vom Verfahrensschritt... ortsübliche Bekanntmachung Anschreiben per Brief Postzustellung "Blick aktuell" auch als EPaper im Internet Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, VermKA Osteifel-Hunsrück Folie 29
30 Rechtsbehelfe Widerspruch bei Umlegungsstelle Vorverfahren Abhilfe Keine Abhilfe Vorlage bei Widerspruchsbehörde (Landesamt für Vermessung u. Geobasisinformation) Stattgeben Ablehnen Widerspruchsbescheid Widerspruchsbescheid Antrag auf gerichtliche Entscheidung (Landgericht, Kammer für Baulandsachen) Berufung (Oberlandesgericht, Senat für Baulandsachen) Revision (Bundesgerichtshof) Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, VermKA Osteifel-Hunsrück Folie 30
31 Informationen zur Umlegung Ergänzende Informationen Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, VermKA Osteifel-Hunsrück Folie 31
32 Sonderung / Teilung an der Verfahrensgrenze insgesamt 3 Sonderungen Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, VermKA Osteifel-Hunsrück Folie 32
33 Eigentumsformen Die 21 Eigentümer teilen sich wie folgt auf: Alleineigentum: 12 Erbbaurecht: 0 Bruchteilsgemeinschaften: 0 Gesamthandsgemeinschaften: 3 (9) Wohnungseigentum: 0 gesetzliche Vertretung: 0 Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, VermKA Osteifel-Hunsrück Folie 33
34 Veräußerung Die Veräußerung von Grundstücken im Umlegungsgebiet ist unter freier Preisgestaltung möglich. alte Grundstücke oder Teile davon vor der Einleitung während des Verfahrens Notarvertrag neue Grundstücke nach dem Inkrafttreten Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, VermKA Osteifel-Hunsrück Folie 34
35 Kosten Die Verfahrenskosten trägt die Gemeinde. dazu zählen u.a. alle Vermessungs- und Katasterarbeiten, Bodenordnungsarbeiten, Abmarkungsarbeiten Die Geldleistungen trägt der jeweilige Schuldner. Die Geldleistung bei Zuteilung über dem Einwurfswert trägt der Beteiligte. Die Geldleistung bei Geldabfindung trägt die Gemeinde. Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, VermKA Osteifel-Hunsrück Folie 35
36 Der Fragebogen zum Zuteilungswunsch Ich wünsche... a) eine Landzuteilung zum Sollanspruch b) eine Landzuteilung zum Einwurfswert c) eine Landzuteilung über dem Sollanspruch d) keine Landzuteilung und stattdessen eine Geldabfindung zum Einwurfswert Hinweis: Ihre Rückmeldung hat nur erklärenden, keinen verpflichtenden Charakter! Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, VermKA Osteifel-Hunsrück Folie 36
37 Anhörung gem. 47 BauGB Fragen, Wünsche, Anregungen? Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, VermKA Osteifel-Hunsrück Folie 37
38 Sonstiges häufig angesprochene Themen... Pachtverträge Räumung und Freilegung (Aufwuchs und Bauwerke) Höhe der Geldleistungen und Erschließungsbeiträge Zeitpunkt der Abmarkung und des Verfahrensabschlusses? Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, VermKA Osteifel-Hunsrück Folie 38
39 Wie geht's weiter? bis zum 21. Juli 2017: Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme Rücksendung des Fragebogens im Anschluss daran: Sonderung an der Verfahrensgrenze inkl. Anhörung Einleitung des Verfahrens Vermessung der Verfahrensgrenze, Flächenberichtigung, Offenlage Bestandskarte/-verzeichnis Erörterungen mit allen Beteiligten Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, VermKA Osteifel-Hunsrück Folie 39
40 Duldungspflicht gemäß 209 BauGB zum Betreten der Grundstücke für Mitglieder des Umlegungsausschusses, für Mitarbeiter der Geschäftsstelle oder Beauftragte zum Zwecke von Vorarbeiten, örtlichen Erhebungen, Vermessungen etc. nach vorheriger Ankündigung Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, VermKA Osteifel-Hunsrück Folie 40
41 Vielen Dank für Ihr Interesse! Wir freuen uns auf ein gutes Zusammenwirken mit Ihnen! Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, VermKA Osteifel-Hunsrück Folie 41
42 Ihre Ansprechpartner Dr. Dierk Deußen Dennis Walbröhl / / Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück Am Wasserturm 5 A, Mayen Telefax / Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, VermKA Osteifel-Hunsrück Folie 42
UMLEGUNG NACH DEM BAUGESETZBUCH
UMLEGUNG NACH DEM BAUGESETZBUCH Informationsveranstaltung 'Baulandentwicklung in Gappenach' 16. Januar 2018 Geschäftsstelle der Umlegungsausschüsse, VermKA Osteifel-Hunsrück 01. Juni 2012 Folie 1 BAULEITPLANUNG
Mehr"Brey Süd" in der Gemarkung Brey
Informationsveranstaltung / Anhörung nach 47 BauGB zum vorgesehenen Umlegungsverfahren "Brey Süd" in der Gemarkung Brey 24. Februar 2016 Dr. Dierk Deußen Vorsitzender des Umlegungsausschusses Jochen Dederichs
MehrBaulandumlegung Im Eulbusch III der Ortsgemeinde Maikammer
Baulandumlegung Im Eulbusch III der Ortsgemeinde Maikammer Informationsveranstaltung (Anhörung) zu einer (beabsichtigten) gesetzlichen Umlegung am Folie 1 Themenkomplex Baulandentwicklung Bodenordnung
MehrUmlegung Geschäftsstelle Kreis Borken. FB 62 Andrea Grotendorst Seite: 1
Umlegung Geschäftsstelle Kreis Borken FB 62 Andrea Grotendorst Seite: 1 Überblick Was ist Umlegung und wozu gibt es sie? Wer führt Umlegungsverfahren durch? Wer ist an der Umlegung beteiligt? Grundsätze
MehrDie gesetzliche Baulandumlegung
STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Technisches Rathaus Östliche Karl-Friedrich- Straße 4-6 Die gesetzliche Baulandumlegung 1 Kontakt Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses
MehrDie Umlegung nach dem Baugesetzbuch
Die Umlegung nach dem Baugesetzbuch Übersicht Wer führt das Umlegungsverfahren durch? Wer ist an einem Umlegungsverfahren beteiligt? Grundsätze der Umlegung Welche Vorteile bietet eine Umlegung? Stadt
MehrBaulandumlegung nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
Bodenordnung Baulandumlegung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) Einführung Baulandumlegungen sind ein modernes, aber auch komplexes Instrument der Bodenordnung. Man unterscheidet zwei verschiedene Arten: Zum
MehrGLOSSAR 1 Durchführung von Baulandumlegungen und Grenzregelungen.
- 1- Abfindung Soweit es nicht möglich ist, Beteiligten Baugrundstücke im Umlegungsgebiet zuzuteilen, können sie in Geld, in Fläche außerhalb des Umlegungsgebietes, in Miteigentum oder mit sonstigen dinglichen
MehrUmlegungsverfahren Beispiel. Logo A-Stadt
Um was geht es heute? Information der Eigentümer im Umlegungsgebiet über das geplante Verfahren Erschließen von Bauland Wer sind wir? unabhängiger Ausschuss der Gemeinde A-Stadt an keine Weisungen gebunden
MehrÖffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung Einleitung der Umlegung Am Roeser Weg gemäß 50 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414) in seiner jeweils geltenden
MehrAm Anfang steht der Bebauungsplan
Am Anfang steht der Bebauungsplan Wie wird Stadtplanung umgesetzt? (Beispiel) Umlegung ist ein Landtauschverfahren zur Umsetzung eines Bebauungsplans Grundsätze der Umlegung 1. Eigentumsgarantie Land Eigentümer
MehrLiebe Bürgerinnen und Bürger,
Liebe Bürgerinnen und Bürger, durch den Umlegungsbeschluss des Umlegungsausschusses der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstückes bzw. Inhaberin oder
MehrDas Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
Umlegungsausschuss der Stadt Hamm Geschäftsstelle Technisches Rathaus Gustav-Heinemann-Str. 10 59065 Hamm Das Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) Merkblatt Inhaltsübersicht: 1. Zweck und
MehrBekanntmachung. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der
Bekanntmachung nach 50 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit geltenden Fassung. Seite 1 von 8 I. Umlegungsbeschluss
MehrLiebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, durch die Umlegungsanordnung der Gemeindevertretung sind Sie Beteiligte oder Beteiligter in einem Baulandumlegungsverfahren geworden. Als Eigentümerin oder Eigentümer
MehrUmsetzung von Bebauungsplänen durch Umlegungsverfahren in Deutschland
Drees & Schlüter Hohenzollernring 47, 4814 Münster, Germany Tel.: 021 / 1 33 33 0, Fax: 021 / 13 60 16 Internet: www.drees-schlueter.de, E-Mail: umlegung@drees-schlueter.de Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
MehrUmlegungsausschuss der Stadt Siegen
Umlegungsausschuss der Stadt Siegen INFORMATIONEN zum Umlegungsverfahren für Beteiligte und Interessierte Informationen für Umlegungsbeteiligte (Stand Januar 2012) Seite 2 von 14 Das Umlegungsverfahren
MehrBodenordnung durch Umlegung nach Baugesetzbuch (BauGB)
STRASSE Vermessungs- und Geoinformationsbehörde des Landkreises Bodenordnung durch Umlegung nach 45-79 Baugesetzbuch (BauGB) EIGENTÜMER A EIGENTÜMER B EIGENTÜMER C RECHNERISCHE ZUSAMMENFÜHRUNG ZUR UMLEGUNGSMASSE
MehrAm Anfang steht der Bebauungsplan
Am Anfang steht der Bebauungsplan Wie wird Stadtplanung umgesetzt? (Beispiel) Umlegung ist ein Landtauschverfahren zur Umsetzung eines Bebauungsplans Grundsätze der Umlegung 1. Eigentumsgarantie Land Umlegungs-
MehrF. Wagener, City of Wiesbaden page 1
Projekt: Stärkung des kommunalen Landmanagements in Serbien Hier: Betrachtung unterschiedlicher Baulandentwicklungsmodelle aus finanzieller Sicht F. Wagener, City of Wiesbaden page 1 Gliederung 1. Umlegung
MehrStadt Bad Doberan Umlegungsausschuss
Stadt Umlegungsausschuss 1. Umlegungsbeschluss 1.1. Ermächtigung Die Verwirklichung der städtebaulichen Entwicklung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 40 sowie in einem Teilbereich des Bebauungsplanes
MehrGrundlage ein Bebauungsplan: hier der Bebauungsplan Nr. 217 Rolandsweg
Beispiel für ein Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch ( 45 79 BauGB) Grundlage ein Bebauungsplan: hier der Bebauungsplan Nr. 217 Rolandsweg Ein Bebauungsplan setzt Art (z.b. WA) und Maß (z. B. GRZ
MehrBodenordnung durch Umlegung nach Baugesetzbuch (BauGB)
Bodenordnung durch Umlegung nach 45-79 Baugesetzbuch (BauGB) EIGENTÜMER A STRASSE EIGENTÜMER B EIGENTÜMER C RECHNERISCHE ZUSAMMENFÜHRUNG ZUR UMLEGUNGSMASSE EIGENTÜMER D A A B STRASSE VORWEGABZUG ÖFFENTLICHER
MehrÖffentliche Bekanntmachung
S t a d t S t u t e n s e e L a n d k r e i s K a r l s r u h e Öffentliche Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses und der Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses für das Umlegungsgebiet
MehrAMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN
AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN Amtliches Verkündungsblatt 4. Jahrgang Dinslaken, 21.01.2011 Nr. 1 S. 1-4 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung des Umlegungsausschusses der Stadt Dinslaken hier: Einbeziehung
MehrInformationsschrift zum Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
Informationsschrift zum Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) Die Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes G rundstückstauschverfahren, das erforderlich wird, wenn die vorhandenen Grundstücke
MehrBodenordnung. nach dem Baugesetzbuch. - Erfahrungen aus einer Kommune
Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch - Erfahrungen aus einer Kommune Franz Adickes Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main von 1890-1912 2 Realisierung der Planung Bodenordnungsverfahren Modell Übersichtsplan
MehrUmlegung Seewasen - Anordnung einer Umlegung gem 46 BauGB
Gemeinde Bühlertann GRDrs 34/2013 GZ: Bürgermeister Bühlertann, den 22.05.2013 Umlegung Seewasen - Anordnung einer Umlegung gem 46 BauGB Beschlussvorlage Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin Gemeinderat
MehrBaulandumlegung Ein modernes Instrument der Bodenordnung
Baulandumlegung Ein modernes Instrument der Bodenordnung Eine Information für Beteiligte 1 Bodenordnung Nicht jedes Grundstück ist nach Lage, Form und Größe von vornherein als Baugrundstück geeignet. Dies
MehrBodenordnung durch Umlegung
Bodenordnung durch Umlegung ( 45 79 Baugesetzbuch) Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes Grundstückszwangstauschverfahren garantiert den Fortbestand des Eigentums dient dem gerechten Ausgleich unterschiedlicher
MehrAMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN
AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN Amtliches Verkündungsblatt 3. Jahrgang Dinslaken, 14.05.2010 Nr. 11 S. 1-5 Inhaltsverzeichnis Einleitung der Umlegung U 36 Zechengelände Lohberg zwischen Hünxer Straße und
MehrAmtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen
Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen Nr. 08/2018 Donnerstag, 21.06.2018 1BInhaltsverzeichnis Nr. 25 26 27 Aufhebung der laufenden Nr. 23/2018 des Amtsblattes
MehrINFORMATIONEN ZUM UMLEGUNGSVERFAHREN
INFORMATIONEN ZUM UMLEGUNGSVERFAHREN nach dem Baugesetzbuch Herausgeber: Stadt Chemnitz Umlegungsausschuss Annaberger Straße 89, 0920 Chemnitz Stand: 0/202 I n h a l t s ü b e r s i c h t. Gesetzliche
MehrDas Verfahren der Umlegung nach 45 ff. Baugesetzbuch. Hanns-F. Schuster
Das Verfahren der Umlegung nach 45 ff. Baugesetzbuch Hanns-F. Schuster 3.4.2009 Beispiel 1: Ausgangslage Das Verfahren der Umlegung nach BauGB Page 2 Beispiel 1: Planung Das Verfahren der Umlegung nach
MehrUMLEGUNGSAUSSCHUSS I N F O R M A T I O N E N ZUM UMLEGUNGSVERFAHREN FÜR DIE STADT KREFELD FÜR BETEILIGTE UND INTERESSIERTE
UMLEGUNGSAUSSCHUSS FÜR DIE STADT KREFELD I N F O R M A T I O N E N ZUM UMLEGUNGSVERFAHREN FÜR BETEILIGTE UND INTERESSIERTE Das Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) Diese Informationen richten
Mehr5. Beispiel eines Umlegungsverfahrens
5. Beispiel eines Umlegungsverfahrens 29 5. Beispiel eines Umlegungsverfahrens Anhand eines einfachen Beispiels wird ein Verfahren nach dem Wertmaßstab dargestellt. Es wurde stark vereinfacht, um Zusammenhänge
MehrDie private Umlegung als Teil der integrierten, konsensualen Baulandentwicklung. Dr.-Ing. Heinz Rütz
Die private Umlegung als Teil der integrierten, konsensualen Baulandentwicklung Dr.-Ing. Heinz Rütz 07.10.2013 Schnittstellen der privaten Baulandentwicklung Grundbuchamt Katasteramt Notar Vermessungsingenieur
MehrBaulandumlegung Recht und Praxis
Baulandumlegung Recht und Praxis - Rechtliche, technische, wirtschaftliche Aspekte - Dr. Hartmut Dieterich o. Prof. an der Universität Dortmund unter Mitarbeit von Beate Dieterich-Buchwald Dr. Gerd Geuenich
MehrAmtsblatt Nr. 06/2010 ausgegeben am: 12. März 2010
Amtsblatt Nr. 06/2010 ausgegeben am: 12. März 2010 Nr. Gegenstand Seite 1 Einleitung der Umlegung für das Gebiet XVIII Brombeerenweg 51 Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Lünen Das Amtsblatt ist
MehrRichtlinien. zur Bearbeitung von. Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch. (Bodenordnungsrichtlinien - RiBodO) vom Juni 2016
Rheinland-Pfalz Bodenordnungsrichtlinien Richtlinien zur Bearbeitung von Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (Bodenordnungsrichtlinien - ) vom Juni 2016 Ministerium des Innern und für Sport Ministerium
MehrÖffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung Magistrat der Kreisstadt Heppenheim Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim als Umlegungsstelle Nachstehender Beschluss über die Umlegung der Grundstücke im Baugebiet wird mit
MehrBodenordnung durch vereinfachte Umlegung ( Baugesetzbuch)
Bodenordnung durch vereinfachte Umlegung ( 80 84 Baugesetzbuch) A B C D A B C D STRASSE STRASSE Seite 1 von 6 VEREINFACHTE UMLEGUNG ist ein gesetzlich geregeltes Grundstückszwangstauschverfahren dient
MehrUmlegung. Rechtsgrundlagen: 45 ff. Baugesetzbuch
Umlegung Die klassische Umlegung ist ein in den 45 ff. des Baugesetzbuchs geregeltes Grundstückstauschverfahren. Ziel ist es, auf der Grundlage von Bebauungsplänen zweckmäßig gestaltete Grundstücke für
MehrUmlegungsausschussverordnung (UAVO) vom 27. Juni 2007
Umlegungsausschussverordnung (UAVO) vom 27. Juni 2007 Aufgrund des 46 Abs. 2, des 80 Abs. 5 Satz 1 und des 212 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
MehrBaulandumlegung Wieden in Wedel bei Hamburg
1 Kennzahlen zum Bestand: Einwurfsfläche: 87.275 m² Ordnungsnummern: 23 Beteiligte Eigentümer: 32 2 Ermittlung der Einwurfsflächen: Plangebiet: 87.275 m² Bauland, bereits voll erschlossen: 32.346 m² Rohbauland:
MehrMehrwertabgabe nach Raumplanungsgesetz
Mehrwertabgabe nach Raumplanungsgesetz Baulandgewinnung im Nachbarland Deutschland - Refinanzierung durch Umlegungsvorteil und städtebaulichen Vertrag - Stadt Freiburg im Breisgau Seite 1 Bodenordnung
MehrAbschlussprüfung. PB3 Öffentliche Aufgaben und technische Vermessungen. Termin I / nicht programmierbarer Taschenrechner
Abschlussprüfung für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in in der Fachrichtung Vermessung PB3 Öffentliche Aufgaben und technische Vermessungen
MehrBodenmanagement. Landesamt für Vermessung und Geoinformation. Erfurt, FREISTAAT THÜRINGEN
Bodenmanagement Wertermittlung Bodenordnung 1 Volkswirtschaftliche Bedeutung Landesamt für Vermessung und Geoinformation T h ü r i n g e n G u t a c h t e n Grundeigentum ist ein wesentliches Fundament
MehrF. (FMBl. S. 386) (AllMBl S. 18)
RUG: Richtlinien zur Umlegung und Grenzregelung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) bei Übertragung der Befugnis der Gemeinde zur Durchführung auf die Flurbereinigungsdirektion oder das staatliche Vermessungsamt
MehrBODENORDNUNGS- VERFAHREN
Stadt Karlsruhe Liegenschaftsamt Stadt Karlsruhe Layout: Susanne Wolf Bild: Monika Müller-Gmelin Gedruckt in der Rathausdruckerei auf 100 Prozent Recyclingpapier. BODENORDNUNGS- VERFAHREN 2 BODENORDNUNGSVERFAHREN
MehrAbschlussprüfung. für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in
Abschlussprüfung für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in PB3 Öffentliche Aufgaben und technische Vermessungen Termin I / 2019 Lösungsfrist:
MehrBodenordnung durch Vereinfachte Umlegung nach Baugesetzbuch (BauGB)
Bodenordnung durch Vereinfachte Umlegung nach 80-84 Baugesetzbuch (BauGB) Seite 1 von 6 VEREINFACHTE UMLEGUNG ist ein gesetzlich geregeltes Grundstückszwangstauschverfahren dient der Herbeiführung einer
MehrNeues Bodenordnungsrecht Chancen für die Praxis?
Neues Bodenordnungsrecht Chancen für die Praxis? 1 2 3 4 Rahmenbedingungen der Bodenordnung Auswirkungen der Rechtsprechung des BVerfG auf die Bodenordnungspraxis Auswirkungen des BauGB 2004 auf die Bodenordnungspraxis
MehrMitteilungsheft Nr. 30 (2010) Thomas Roos Städtebauliche Umlegung von A (wie Anordnung) Seite 4 bis Z (wie Zuteilung)
Thüringer Kataster- und Vermessungsverwaltung Mitteilungsheft Nr. 30 (2010) Inhalt Thomas Roos Städtebauliche Umlegung von A (wie Anordnung) Seite 4 bis Z (wie Zuteilung) Peter Lenz Herstellung der TK10
MehrVermessungs- und KatasterAmt Westerwald-Taunus. Vermessungsund Katasteramt
Vermessungs- und KatasterAmt Westerwald-Taunus Vermessungsund Katasteramt Westerwald-Taunus Wir stellen uns vor GESETZLICHE GRUNDLAGEN Grundlage unseres Handelns ist das Landesgesetz über das amtliche
MehrBaugesetzbuch (BauGB)
Baugesetzbuch (BauGB) Datum: 23. Juni 1960 Fundstelle: BGBl I 1960, 341 Textnachweis Geltung ab: 1. 8.1979 Änderungen aufgrund EinigVtr vgl. 246a (+++ Stand: Neugefasst durch Bek. v. 27. 8.1997 I 2141
MehrAmtsblatt der Stadt Gelsenkirchen
Amtsblatt der Stadt Gelsenkirchen Nr. 35 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Gelsenkirchen 1. September 2017 Bekanntmachungen des Oberbürgermeisters I Referat 30 (Recht und Ordnung - Fundbüro) Fundsachenversteigerung
MehrVorstellung des aktuellen Sachverhalts. 3. Informationsveranstaltung
Vorstellung des aktuellen Sachverhalts 3. Informationsveranstaltung 31.07.2018 Präsentation Kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: http://info.bit-ingenieure.de/06ham17003_info03.pdf 2 Aufgabenstellung
MehrBaugesetzbuch (BauGB)
Baugesetzbuch (BauGB) BauGB Ausfertigungsdatum: 23.06.1960 Vollzitat: "Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes
MehrGemeinde Baiersbronn. Landkreis Freudenstadt. Bekanntmachung. des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg
Gemeinde Baiersbronn Landkreis Freudenstadt Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg und der Auslegung der Bestandskarte mit Bestandsverzeichnis sowie Benennung der Geschäftsstelle
MehrVermessungsund. Rheinpfalz. Katasteramt
Vermessungsund KatasterAmt Rheinpfalz Vermessungsund Katasteramt Rheinpfalz Wir stellen uns vor GESETZLICHE GRUNDLAGEN Grundlage unseres Handelns ist das Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen
MehrErläuterungen zur Umlegung. (Beispiel)
Erläuterungen zur Umlegung (Beispiel) Sachbereich Bodenordnung Dipl. Ing. Michael Harnack Fax: 03841 213 983 Die Umlegungsstelle Die Umlegung ist von der Gemeinde (Stadt) (Umlegungsstelle) in eigener Verantwortung
MehrAus der Praxis des Oberen Umlegungsausschusses
Rolf-Peter Löhr und Wolfram Wagner Aus der Praxis des Oberen Umlegungsausschusses Die Umlegung ist in ihren Grundzügen ein seit mehr als hundert Jahren bestehendes Instrument und wird in vielen Regionen
MehrEinführung. in das Instrument der. Baulandumlegung
Einführung in das Instrument der Baulandumlegung Belgrad, den 21.04.2015 Gutachter beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Euskirchen Geschäftsführer und Mitglied in Umlegungsausschüssen
MehrGeschäftsordnung des Umlegungsausschusses
Geschäftsordnung des Umlegungsausschusses 1 G e s c h ä f t s o r d n u n g des Umlegungsausschusses Die Führung der Geschäfte des Umlegungsausschusses der Gemeinde Kürten wird durch die Durchführungsverordnung
MehrSammlung Guttentag. Bundesbaugesetz. und Städtebauförderungsgesetz
Sammlung Guttentag Bundesbaugesetz und Städtebauförderungsgesetz mit Ausführungsvorschriften des Bundes einschließlich Baunutzungsverordnung, Raumordnungsgesetz sowie Hinweisen auf Ländervorschriften,
MehrVermessungsund. Westeifel-mosel. Katasteramt
Vermessungsund KatasterAmt Westeifel-mosel Vermessungsund Katasteramt WestEIFEL-MOSEL Wir stellen uns vor GESETZLICHE GRUNDLAGEN Grundlage unseres Handelns ist das Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen
Mehrüber die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle vom 29. Juni 1987
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle vom 29. Juni 1987 Geändert am 15. Oktober 1990 22. November 1993 18. Mai 1998 22. Oktober 2001
MehrAufklärungsversammlung nach 5 Abs. 1 FlurbG
Geplantes Flurbereinigungsverfahren Weingarten (Petersberg) Aufklärungsversammlung nach 5 Abs. 1 FlurbG Hans-Georg Stritt Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung Weingarten (Baden), 30.05.2016 Geplantes
Mehr4. Ablauf eines Umlegungsverfahrens
4. Ablauf eines Umlegungsverfahrens 16 4. Ablauf eines Umlegungsverfahrens Der verwaltungsmäßige Ablauf eines Umlegungsverfahrens ist in der nachfolgenden Skizze schematisch dargestellt. Die jeweiligen
Mehr1 Festlegung des Sanierungsgebietes
Satzung der Stadt Zwickau über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Bahnhofsvorstadt" und der Erteilung der Genehmigung gemäß 1 DVO SächsGemO vom 8. Juni 1993 (SächsGVBl. S. 521) i.v.m. 1 der
MehrS a t z u n g. über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle
S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den 2,3,8 und
MehrSynopse der Umlegungsausschussverordnungen der einzelnen Bundesländer
Synopse der Umlegungsausschussverordnungen der einzelnen Bundesländer a) Aktualität Bundesland Verordnung Datum, letzte Änderung Baden-Württemberg BauGB-DVO 02.03.1998 * Bayern VO über die Bildung von
MehrAMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN
AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN Amtliches Verkündungsblatt 2. Jahrgang Dinslaken, 24. Februar 2009 Nr. 5 S. 1-4 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung des Gutachterausschusses - Ermittlung der Bodenrichtwerte
MehrDas EAG-Bau 2004 Änderungen bei der Teilungsgenehmigung und beim Recht der städtebaulichen Bodenordnung
Das EAG-Bau 2004 Änderungen bei der Teilungsgenehmigung und beim Recht der städtebaulichen Bodenordnung Rainer Bauer, Peter Jaskiola und Thomas Roßmann 1 Einführung Am 20. Juli 2004 ist das Gesetz zur
MehrStadt Pinneberg Die Bürgermeisterin
Stadt Pinneberg Die Bürgermeisterin Beschlussvorlage Federführend: FBL Stadtentwicklung und Bauen Drucksache-Nr.: Status: Datum: 14/295 öffentlich 01.12.2014 Beratungsfolge: Datum Gremium 17.02.2015 Ausschuss
Mehr3. Das Umlegungsverfahren
3. Das Umlegungsverfahren 8 3. Das Umlegungsverfahren 3.1 Zweck und Anwendungsbereich eines Umlegungsverfahrens Die Umlegung dient der Baulandversorgung, sowohl mit Wohn- als auch mit Gewerbe- und Industrieflächen,
MehrAmtsblatt Nr. 29/2016 ausgegeben am: 24. November 2016
Amtsblatt Nr. 29/2016 ausgegeben am: 24. November 2016 Nr. Gegenstand 1 Bekanntmachung der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Lünen, Umlegungsverfahren XX Am Wüstenknapp 2 Bekanntmachung
MehrGeoForum Marburg Vermessung 2017 Im Dialog. 07.November Wolfgang Weber. Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation
Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation GeoForum Marburg 2017 07.November 2017 Vermessung 2017 Im Dialog Wolfgang Weber Abteilungsleiter Geobasis Vermessung Ihre Fragen und Themenwünsche
MehrAmtsblatt der Stadt Beckum
Amtsblatt der Stadt Beckum Jahrgang 2008 Beckum, den 13. November 2008 Nr.: 3 Inhaltsverzeichnis Lfd. Nr. 1. 2. Bezeichnung Bekanntmachung des Umlegungsausschusses der Stadt Beckum Bekanntmachung gemäß
MehrStand: G 3. Satzung
Stand: 26.05.2009 G 3 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
MehrGEOforum Leipzig 2006
GEOforum Leipzig 2006 Behördliche Wertermittlung und Bodenordnung Datum: 13.06.2006 Vortrag von: Dipl.-Ing. Matthias Kredt, Stadt Leipzig Dezernat Stadtentwicklung und Bau Amt für Geoinformation und Bodenordnung
MehrÖffentliche Bekanntmachungen der Stadt Wuppertal
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Wuppertal Zusammenstellung der Bekanntmachungen und Mitteilungen der Stadt Wuppertal, die vom 29.01.2005 an im Eingangsbereich des Rathauses Barmen (Wegnerstraße
MehrA M T S B L A T T für die Stadt Delbrück
A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 42. Jahrgang Nummer 2 25.01.2016 INHALTSVERZEICHNIS 3/2016 Bekanntmachung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 Seniorenwohnanlage Sudhagen in Delbrück-Hagen
Mehr1 Festlegung des Sanierungsgebietes
Satzung der Stadt Frankfurt (Oder) über die Erweiterung des Sanierungsgebietes Gubener Straße / Lindenstraße nach 142 Absatz 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) I. Aufgrund des 142 des Baugesetzbuches (BauGB
MehrAbschlussprüfung. für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in Fachrichtung Vermessung
Abschlussprüfung für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in Fachrichtung Vermessung PB3 Öffentliche Aufgaben und technische Vermessungen Termin
MehrAmt für Vermessung und Flurneuordnung Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Flurbereinigung Sindelfingen (B 464)
Amt für Vermessung und Flurneuordnung Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Flurbereinigung Sindelfingen (B 464) Tillmann Faust und Ulrich Haupter, Landratsamt Böblingen Bürgerhaus Maichingen
MehrBaugesetzbuch - BauGB -
Baugesetzbuch - BauGB - Erläutert Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis Univ.-Professor an der Humboldt-Universität zu Berlin Dr. Michael Krautzberger Ministerialdirektor im Bundesministerium für Verkehr, Bau und
MehrIm Namen des Volkes. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVR 485/01 - des Herrn S... Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen 1. den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 19. März 2001-1 U
MehrLEITFADEN ZU BODENNEUORDNUNGS- UND ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN SOWIE DEREN SONDERFINANZIERUNG
und Sonderfinanzierung im NKHR 1 LEITFADEN ZU BODENNEUORDNUNGS- UND ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN SOWIE DEREN SONDERFINANZIERUNG nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR)
Mehr7. Teil: Der Rechtsschutz in Baulandsachen. Hansjörg Wurster
7. Teil: Der Rechtsschutz in Baulandsachen Hansjörg Wurster Übersicht Rn. I. Überblick................. 1 1. Allgemeines.............. 1 2. Historischer Hintergrund....... 2 3. Vorläufer der Regelung........
MehrLändliche Entwicklung durch Flurbereinigung
Ländliche Entwicklung durch Flurbereinigung Allgemeine Informationen Ralf Helle 120 Bodenordnungsverfahren der Davon werden 73 Verfahren nach FlurbG vom Dienstort Soest und 47 Verfahren (27 nach FlurbG,
MehrStadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1.
Stadt Rheinböllen Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1. Änderung Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach 2 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat der Stadt Rheinböllen hat in seiner öffentlichen Sitzung
MehrAmtsblatt der Stadt Hilden
Amtsblatt der Stadt Hilden Sitzungstermine 2010 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Hilden 1. Offenlegung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Walder Str. 99-113 und Mühlenbachweg
Mehr