"Brey Süd" in der Gemarkung Brey
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- Fritzi Franke
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1 Informationsveranstaltung / Anhörung nach 47 BauGB zum vorgesehenen Umlegungsverfahren "Brey Süd" in der Gemarkung Brey 24. Februar 2016 Dr. Dierk Deußen Vorsitzender des Umlegungsausschusses Jochen Dederichs Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses Folie 1
2 Zweck der Veranstaltung über das Umlegungsverfahren informieren und Gelegenheit zur Äußerung einräumen Folie 2
3 Inhalt 1. Umlegung "Brey - Süd" 2. Informationen zur Umlegung 3. Anhörung nach 47 BauGB Folie 3
4 Die beabsichtigte Umlegung "Brey - Süd" Folie 4
5 Luftbild Folie 5
6 Luftbild Folie 6
7 Luftbild Folie 7
8 Bebauungsplan Folie 8
9 Bestandskarte Folie 9
10 Bodenordnungsparameter "Brey - Süd" in Zahlen... Ordnungsnummern: ca. 95 Flurstücke: 164 Gebietsgröße: ca m² neue örtliche Erschließungsflächen: ca m² neue öffentliche Ausgleichsflächen: ca m² Flächenabzug: ca. 40 % Folie 10
11 Anordnung der Umlegung In seiner öffentlichen Sitzung am 15. Dezember 2015 hat der Ortsgemeinderat Brey die Umlegung nach 46 BauGB für die bodenordnerische Umsetzung des Bebauungsplans Brey - Süd angeordnet. Folie 11
12 Informationen zur Umlegung - Was ist eine Umlegung? - Gesetzliche Grundlagen - Verfahrensbeteiligte - Zuständigkeit Folie 12
13 Was ist eine Umlegung? Die Umlegung... ist Grundlage für die Verwirklichung des Bebauungsplans ist ein Bodenordnungsverfahren führt zur Bildung von nach Lage, Form und Größe zweckmäßig nutzbaren Grundstücken dient den Interessen der Verfahrensbeteiligten ist keine Enteignung bietet umfassenden Rechtsschutz Folie 13
14 Gesetzliche Grundlagen in den jeweils geltenden Fassungen Baugesetzbuch Umlegungsausschussverordnung Immobilienwertermittlungsverordnung Gemeindeordnung Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung... Folie 14
15 Verfahrensbeteiligte Am Verfahren beteiligt sind... Grundstückeigentümer Wohnungseigentümer Erbbauberechtigte Inhaber von sonstigen Grundstücksrechten Gemeinde Bedarfsträger, Erschließungsträger Folie 15
16 Zuständigkeit Anordnung: Gemeinderat Entscheidungen: Umlegungsausschuss Umlegungsarbeiten, Erörterungen etc.: Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses am Vermessungs- und Katasteramt örtliche Vermessungsarbeiten: öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) Folie 16
17 Umlegungsausschuss Vorsitzender: Dr. Dierk Deußen / Thomas Fischer Jurist: Dr. Peter Keiner / Sigrid Wirz-Ries Bewerter: Wolfgang Dorn / Thomas Becker Ratsmitglied: Ulrich Meckel / Marie-Claire Hirsch Ratsmitglied: Rudolf Knep / Robert Augenstein Folie 17
18 Informationen zur Umlegung Wie funktioniert eine Umlegung? Folie 18
19 vor der Umlegung... Folie 19
20 rechnerische Zusammenfassung... Folie 20
21 Abzug der öffentlichen Flächen... Folie 21
22 Bildung und Zuteilung der neuen Grundstücke... Folie 22
23 Wie wird verteilt? Zuteilungs-/Abfindungsgrundsätze Verteilung anhand des jeweiligen Anteils an der Einwurfsmasse (Sollanspruch) Anspruch auf Landzuteilung in Form zweckmäßig gestalteter Grundstücke verhältnismäßige Zuteilung unter Berücksichtigung des Sollanspruchs in gleicher/gleichwertiger Lage Geldausgleich beim Abweichen vom Sollanspruch in besonderen Fällen: Abfindung in Geld, mit Land außerhalb des Verfahrens oder in Miteigentum Folie 23
24 Informationen zur Umlegung Wertermittlung Folie 24
25 Bodenentwicklungsstufen Bodenwert 100 /m² Bauland Erschließungsvorteil Straßenlandvorteil Neuordnungsvorteil Zeitvorteil 60 /m² geordnetes Rohbauland Zuteilungswert Umlegungsvorteil ungeordnetes Rohbauland Beginn und Ende der Umlegung 30 /m² Einwurfswert Planungsvorteil Bauerwartungsland 5 /m² Ackerland/ Grünland 1 /m² Zeit Folie 25
26 Wertermittlung Die Wertermittlung in der Umlegung... liefert Verkehrswerte für Einwurfs- und Zuteilungsgrundstücke bildet die Grundlage für die Verteilung basiert auf Preisvergleich berücksichtigt bodenwertbeeinflussende Merkmale berücksichtigt bodenwirtschaftliche Wertfaktoren, z.b. für die Erschließung (Grunderwerb und Ausbau) Lage und Bodenpreisniveau Erschließungszustand Art und Maß der baulichen Nutzung Grundstückszuschnitt Anbindung an Verkehrsnetze Geräuschs-/Geruchskulisse Wartezeit bis zur Nutzung u.v.m. Folie 26
27 Informationen zur Umlegung Verfahrensablauf Folie 27
28 Verfahrensablauf 1/2 Anordnung Anhörung Umlegungsbeschluss (Umlegungsvermerk, Verfügungsund Veränderungssperre) technische Arbeiten (Verfahrensgrenze, Flächenberichtigungen, Bestandskarte/-verzeichnis, Wertermittlung, Umlegungsplanentwurf) Folie 28
29 Verfahrensablauf 2/2 Erörterung Umlegungsplan (Aufstellungsbeschluss, Abmarkung, Bekanntmachung, Einsichtnahme, Zustellung von Auszügen, Grenzanzeige) Inkrafttreten (Unanfechtbarkeit, Bekanntmachung, Berichtigung von Grundbuch und Liegenschaftskataster, Abwicklung der Geldleistungen) Folie 29
30 Form der Bekanntgaben in Abhängigkeit vom Verfahrensschritt... ortsübliche Bekanntmachung Anschreiben per Brief Postzustellung Rhein Mosel INFO auch als EPaper im Internet Folie 30
31 Rechtsbehelfe Widerspruch bei Umlegungsstelle Abhilfe Keine Abhilfe Vorlage bei Widerspruchsbehörde Vorverfahren (Landesamt für Vermessung u. Geobasisinformation) Antrag auf gerichtliche Entscheidung (Landgericht, Kammer für Baulandsachen) Berufung (Oberlandesgericht, Senat für Baulandsachen) Stattgeben Ablehnen Widerspruchsbescheid Widerspruchsbescheid Revision (Bundesgerichtshof) Folie 31
32 Informationen zur Umlegung Ergänzende Informationen Folie 32
33 Sonderungen an der Verfahrensgrenze insgesamt 13 Sonderungen Folie 33
34 Eigentumsformen Die 162 Eigentümer teilen sich wie folgt auf: Alleineigentum: 63 Bruchteilsgemeinschaften: 13 Gesamthandsgemeinschaften: 23 Wichtig: Zuteilung an Gesamthand / Zuteilung von Bruchteilen möglich (auch bei Mindereinwurf) Folie 34
35 Kosten Die Verfahrenskosten trägt die Gemeinde. dazu zählen u.a. alle Vermessungs- und Katasterarbeiten, Bodenordnungsarbeiten, Abmarkungsarbeiten Die Geldleistungen trägt der jeweilige Schuldner. Die Geldleistung bei Zuteilung über dem Einwurfswert trägt der Beteiligte. Die Geldleistung bei Geldabfindung trägt die Gemeinde. Folie 35
36 Der Fragebogen zum Zuteilungswunsch Ich wünsche... a) eine Landzuteilung zum Sollanspruch b) eine Landzuteilung zum Einwurfswert c) eine Landzuteilung über dem Sollanspruch d) keine Landzuteilung und stattdessen eine Geldabfindung zum Einwurfswert Hinweis: Ihre Rückmeldung hat nur erklärenden, keinen verpflichtenden Charakter! Folie 36
37 Anhörung nach 47 BauGB Fragen, Wünsche, Anregungen? Folie 37
38 Anhörung nach 47 BauGB häufig angesprochene Themen... Pachtverträge Räumung und Freilegung Zeitpunkt der Abmarkung und des Verfahrensabschlusses Veräußerung von Grundstücken Betretungsrecht? Folie 38
39 Wie geht's weiter? bis zum 11. März 2016: Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme Rücksendung des Fragebogens Sonderung an der Verfahrensgrenze Einleitung des Verfahrens Vermessung der Verfahrensgrenze, Flächenberichtigung, Offenlage Bestandskarte/-verzeichnis Erörterungen mit allen Beteiligten Folie 39
40 Vielen Dank für Ihr Interesse! Wir freuen uns auf ein gutes Zusammenwirken mit Ihnen! Folie 40
41 Ihre Ansprechpartner Dr. Dierk Deußen / Jochen Dederichs jochen.dederichs@vermkv.rlp.de / Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück Am Wasserturm 5a, Mayen Telefax / Folie 41
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