VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN NR STAMMHAUS FIEGE GRÜNER WEG IN GREVEN BESONNUNGSGUTACHTEN FÜR UMLIEGENDE WOHNHÄUSER

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1 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG Immissionsschutz, Klima, Aerodynamik, Umweltsoftware Mohrenstraße 14, D Radebeul Telefon: +49 (0) 351 / info.dd@lohmeyer.de URL: Entwurf vom VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN NR STAMMHAUS FIEGE GRÜNER WEG IN GREVEN BESONNUNGSGUTACHTEN FÜR UMLIEGENDE WOHNHÄUSER Auftraggeber: Dr. Hugo Fiege Annette-Allee Münster Dipl.-Met. A. Moldenhauer Dr. rer. nat. I. Düring April 2018 Projekt Berichtsumfang 29 Seiten Büro Karlsruhe: An der Roßweid 3, Karlsruhe, Tel.: +49 (0) 721 / , info.ka@lohmeyer.de

2 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG I I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 AUFGABENSTELLUNG VORGEHENSWEISE BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN EINGANGSDATEN Örtliche Verhältnisse Topografie der Umgebung Beschreibung der geplanten Bebauung Gebäudedaten Untersuchungspunkte BERECHNUNGSVERFAHREN ERGEBNIS ZUSAMMENFASSENDES FAZIT LITERATUR ANHANG A1: ERGEBNISABBILDUNGEN (HORIZONTOGRAMME) Hinweise: Vorliegender Bericht darf ohne schriftliche Zustimmung des Ingenieurbüros Lohmeyer GmbH & Co. KG nicht auszugsweise vervielfältigt werden. Die Tabellen und Abbildungen sind kapitelweise durchnummeriert. Literaturstellen sind im Text durch Name und Jahreszahl zitiert. Im Kapitel Literatur findet sich dann die genaue Angabe der Literaturstelle. Es werden Dezimalpunkte (= wissenschaftliche Darstellung) verwendet, keine Dezimalkommas. Eine Abtrennung von Tausendern erfolgt durch Leerzeichen.

3 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 1 1 AUFGABENSTELLUNG Am Grünen Weg in Greven wird ein neuer Wohnkomplex mit einem sechsetagigen und mehreren zweietagigen Gebäuden geplant. Für die nächstliegende vorhandene Wohnbebauung im Umfeld der Planung werden Aussagen zur Beeinträchtigung der Besonnung benötigt. Das Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG, Radebeul, wurde am beauftragt, ein Gutachten zu oben genanntem Themenkomplex zu erarbeiten. 2 VORGEHENSWEISE Folgende Arbeiten wurden durchgeführt: Übernahme der vorhandenen Gebäudekonfiguration aus frei verfügbaren Daten in NRW [Quelle: Land NRW (2018)] Übernahme der neuen Gebäudekonfiguration im Bereich des B-Plan-Gebietes vom Auftraggeber (Stand: Januar 2018) Betrachtung des Istzustandes und des Planfalls in Bezug auf die Verschattungssituation Bewertung der Berechnungsergebnisse nach DIN 5034 Tageslicht in Innenräumen.

4 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 2 3 BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland keine ausdrücklichen gesetzlichen Regelungen zu den Anforderungen an die Minimalbesonnung von Wohnungen. Es existieren jedoch verschiedene fachliche Beurteilungsmöglichkeiten. Eine Auswahl davon ist in Tab. 3.1 sinngemäß wiedergegeben. Quelle Taschenbuch der Hygiene (1979) Städtebauliche Klimafibel (Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg, 2008): DIN 5034 Tageslicht in Innenräumen (gültig ab Juli 2011) Minimal erforderliche mögliche Sonnenscheindauer 2 h am 21. Februar mit Höhenwinkel von mindestens 6 mit einem Lichteinfall von mindestens 15 zur Fensterfläche 2 h am 8. Februar mit einem Lichteinfall von mindestens 15 o zur Fensterfläche 4 h am und bei Höhenwinkel von mindestens 6 o in Fenstermitte und 1 h am 17. Januar bei Höhenwinkel von mindestens 6 o in Fenstermitte Tab. 3.1: Kriterien für die für Fensterflächen von Wohnungen mindestens zu fordernde mögliche Sonnenscheindauer Alle diese in Tab. 3.1 genannten Kriterien beziehen sich auf die minimal erforderliche astronomisch mögliche Sonnenscheindauer, das heißt auf die Sonnenscheindauer, die ohne jegliche Bewölkung vorherrschen würde. Die genannten Kriterien sind unterschiedlich streng. Eine feste Reihenfolge lässt sich jedoch nicht festlegen, da diese von den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort abhängig ist. Das aktuelle Kriterium (Stand: Juli 2011) stellt die überarbeitete DIN-Vorschrift 5034 Tageslicht in Innenräumen dar. Demnach ist vor allem für Wohnräume ein Mindestmaß an Besonnung ein Qualitätsmerkmal. In der DIN 5034 Blatt 1 ist bezüglich der Besonnung Folgendes vermerkt:... Ob die Möglichkeit einer Besonnung eines Aufenthaltsraumes erwünscht oder unerwünscht ist, hängt in der Regel von dessen Verwendungszweck ab. Vor allem für Wohn-

5 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 3 räume ist die Besonnbarkeit ein wichtiges Qualitätsmerkmal, da eine ausreichende Besonnung zur Gesundheit und zum Wohlbefinden beiträgt. Deshalb sollte die mögliche Besonnungsdauer in mindestens einem Aufenthaltsraum einer Wohnung zur Tag- und Nachtgleiche 4 h betragen. Soll auch eine ausreichende Besonnung in den Wintermonaten sichergestellt sein, sollte die mögliche Besonnungsdauer am 17. Januar mindestens 1 h betragen. Als Nachweisort gilt die Fenstermitte in Fassadenebene.... Besonnungszeiten parallel zur Fassade werden nicht mit zu Besonnungszeiten des Raumes gezählt, da die Sonnenstrahlen wirklich in den Raum hinein reichen müssen. Als Besonnungszeit zählt die Zeit, in der die Sonne mindestens 6 über dem Horizont steht. Im Folgenden wird die DIN zur fachlichen Beurteilung der Situation herangezogen. Als Aufenthaltsraum einer Wohnung zählt im Sinne der DIN ein Wohnzimmer, ein Schlafzimmer, ein Arbeitszimmer, ein Kinderzimmer oder ein Aufenthaltsraum in einer Einrichtung, der Zwecken dient, die dem Wohnen vergleichbar sind. In der DIN ist dazu Folgendes vermerkt:... ANMERKUNG 1 Zu den Wohnräumen zählen damit auch Räume mit Wohnfunktionen in Heimen, Internaten und ähnlichen Gemeinschaftseinrichtungen sowie Aufenthaltsräume zur Kinderbetreuung wie Krippen, Tages- und Wochenstätten, nicht aber Räume, die in Beherbergungsbetrieben vorwiegend nur der Übernachtung dienen.... ANMERKUNG 2 Küchen, Flure und andere Räume, die primär nicht zum mehr als vorübergehenden Aufenthalt bestimmt sind, gelten auch dann nicht als Wohnräume, wenn sie durch Einrichten von Ess-, Ruhe- oder Arbeitsplätzen zum zeitweiligen Aufenthalt genutzt werden.... Für Gärten gibt es keine Beurteilungskriterien. Für gartenbauliche Nutzung ist jedoch eine Besonnungszeit während der Vegetationsperiode von Bedeutung. Deshalb wurden im hier betrachteten Gutachten folgende drei Tage analysiert: (= 12.08), (= Mittsommer) und Der entspricht bezüglich der Sonnenbahn dem Zu letzterem Termin sind die Bäume jedoch noch nicht belaubt, während sie am belaubt sind.

6 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 4 4 EINGANGSDATEN 4.1 Örtliche Verhältnisse Das zu betrachtende Gebiet befindet sich im Osten der Gemeinde Greven südlich des Grünen Weges. Es hat eine Ausdehnung von etwa 45 m in Nord-Süd-Richtung und von ca. 80 m in Ost-West-Richtung. Das B-Plan-Gebiet ist von vorhandenen Gebäuden umgeben. Nachfolgend werden das B-Plan-Gebiet und seine Umgebung bezüglich der topografischen Situation und bezüglich der herrschenden Landnutzung charakterisiert. 4.2 Topografie der Umgebung In Abb. 4.1 ist zur Übersicht ein Ausschnitt aus der topografischen Karte dargestellt, der Bereich des B-Planes ist durch den darunter liegenden Lageplan mit einer schwarzen gestrichelten Linie markiert, die bei der Modellierung berücksichtigten Gebäude (z. T. geplant und z. T. bereits vorhanden) sind farbig gekennzeichnet. Das Gelände um den B-Plan herum ist nahezu eben. Auf eine Abbildung des Reliefs wird deshalb verzichtet. 4.3 Beschreibung der geplanten Bebauung Die geplante Bebauung besteht aus einem Mehrfamilienhaus im Kreuzungsbereich Grüner Weg/Hansaring (6 Etagen). Südlich dieses Gebäudekomplexes sind zudem drei Doppelhäuser (jeweils 2 Etagen) geplant. Dazwischen befinden sich niedrige Garagen. Die umliegenden bereits im Istzustand vorhandenen Gebäude werden bei der Modellierung berücksichtigt.

7 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 5 Abb. 4.1: Topografische Karte für den B-Plan und seine Umgebung mit Lage der betrachteten Punkte Kartengrundlage: OpenStreetMap (and) contributors, CC-BY-SA sowie im Bereich des B-Plans Pläne vom Auftraggeber

8 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG Gebäudedaten Als Gebäudeinformationen der bestehenden Bebauung wurden frei verfügbare Daten des Landes NRW genutzt (Land NRW, 2018). Für die geplanten Gebäude selbst lagen vom Auftraggeber Schnitte und Ansichten vor. Die im Besonnungsmodell verwendete Gebäudedigitalisierung ist für die Gebäude im Istzustand in Abb. 4.2 dargestellt. Abb. 4.3 zeigt die verwendete Gebäudekonfiguration im Planfall als 3d-Modell. 4.5 Untersuchungspunkte An der Wohnbebauung werden Fensterbereiche im Erdgeschoss betrachtet (Lage siehe Abb. 4.1). Hinweis 1: Bäder und Küchen sind keine Aufenthaltsräume im Sinne der DIN. Die genaue Konfiguration der umliegenden Wohnungen ist jedoch nicht bekannt, weshalb an jeder unmittelbar benachbarten Fassade ein Untersuchungspunkt gesetzt wurde. Hinweis 2: An der Westfassade des Wohnhauses Grüner Weg 72 befindet sich kein Fenster eines Aufenthaltsraums. Trotzdem wurde diese Fassade mit betrachtet, da dort in Bezug auf eine mögliche Besonnungseinschränkung die höchsten Einflüsse erwartet werden. Für die Einflüsse auf die Gartenbereiche werden drei Punkte in den der geplanten Bebauung nächstgelegenen Gärten betrachtet. Eine Übersicht über die betrachteten Punkte zeigt Tab. 4.1 (Wohngebäude) und Tab. 4.2 (Gartenbereiche).

9 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 7 Nr. Name 1 Hansaring 81 2 Grüner Weg 67 3 Grüner Weg 72 West 4 Grüner Weg 72 Sued 5 Grüner Weg 74a 6 Kaups Esch 8 7 Kaups Esch 6 8 Kaups Esch 4 9 Kaups Esch 2 Tab. 4.1: Übersicht über die betrachteten Punkte an den Fassaden (jeweils im Erdgeschoss) Nr. Name 10 Garten Punkt Garten Punkt Garten Punkt 12 Tab. 4.2: Übersicht über die betrachteten Punkte in Gartenbereichen

10 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 8 Abb. 4.2: Dreidimensionale Darstellung des bei der Verschattungsrechnung berücksichtigten Gebäudemodells im Istzustand (Quelle: Land NRW, 2018), Ansicht von Südwesten aus Abb. 4.3: Dreidimensionale Darstellung des bei der Verschattungsrechnung berücksichtigten Gebäudemodells im Planfall (nur Planfallgebäude dargestellt), Ansicht von Südwesten aus

11 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 9 5 BERECHNUNGSVERFAHREN Die Untersuchung der Besonnung erfolgte unter Anwendung geometrischer Analysen mit Hilfe des geografischen Informationssystems ArcGIS von ESRI. Der Verlauf der Schattengrenzen wird aus einer geometrischen Analyse aller berücksichtigten Objekte im Untersuchungsgebiet bestimmt. Das Programm ermöglicht es, die geforderten Aussagen zur maximalen Besonnungszeit am , am , am sowie an beliebigen anderen Tagen auch höhenabhängig zu liefern. Für die Berechnung der Besonnung müssen folgende Eingangsparameter bekannt sein: 1.) Orographie (= Relief) 2.) Lage der Bebauung 3.) Lage von Bewuchs. Der B-Plan selbst ist nur sehr gering topographisch gegliedert. Deshalb kann das Relief bei der Verschattungsrechnung vernachlässigt werden. Die im Untersuchungsgebiet befindlichen Laubbäume sind zum Stichtag unbelaubt und führen deshalb zu diesem Termin nur zu einer geringen Schattenwirkung. Dies trifft auch auf geplante Laubbäume zu. In der Vegetationsperiode können diese Bäume jedoch zu einer relevanten Verschattung führen. Dichte Nadelbäume führen auch im Winter zu einer relevanten Verschattung. Diese sind im Untersuchungsgebiet jedoch nicht vordergründig vorhanden. Der Einfluss von Bewuchs auf die Besonnungssituation wird im Rahmen des hier zu betrachtenden B-Planes nicht mit betrachtet. Für die Modellrechnungen wurden die relevanten Gebäude als 3D-Modell aufbereitet. Die Ermittlung der Verbauungswinkel am jeweiligen Untersuchungspunkt erfolgte für 360 in Eingradschritten. Die Berechnung erfolgte für die Fassadenpunkte DIN-konform jeweils in Fenstermitte. Die Ergebnisse sind in sog. Horizontogrammen dargestellt. Die Berechnung der Horizontogramme erfolgte für alle betrachteten Fensterbereiche im Erdgeschoss. Diesen Horizontogrammen wird die mögliche Besonnungszeit an den Stichtagen der DIN 5034 entnommen. Für die Gartenbereiche wird in Bodenhöhe ausgewertet.

12 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 10 6 ERGEBNIS Die Abb. A1.1 bis Abb. A1.9 im Anhang A1 zeigen die berechneten Horizontogramme für die Punkte 1 bis 9 (Wohnungen), die Abb. A1.10 bis Abb. A1.12 zeigen die Verhältnisse an den drei betrachteten Gartenpunkten. Außerdem sind die Sonnenbahnen zu verschiedenen Terminen aufgetragen (rote Linien). Die auf den Sonnenbahnen mit blauen und grünen Kreisen gekennzeichneten Punkte stellen jeweils die vollen Stunden dar (8.00 Uhr, 9.00 Uhr usw.). In den Diagrammen ist oben Norden (360 ), rechts Osten (90 ), unten Süden (180 ) und links Westen (270 ). Die konzentrischen Kreise sind der Maßstab für den Höhenwinkel über dem Horizont. Sie haben einen Abstand von 10. Der jeweilige Untersuchungspunkt befindet sich im Mittelpunkt des Horizontogrammes. Die grauen Flächen im Horizontogramm kennzeichnen die Verschattung infolge der bereits vorhandenen und geplanten Bebauung. Diese grauen Flächen sind für jeden der betrachteten Untersuchungspunkte unterschiedlich ausgeprägt. Bei den grauen Flächen wird unterschieden zwischen Verschattung infolge umliegender, bereits im Istzustand vorhandener Bebauung (hellgrau) und zusätzlicher Verschattung im Planfall (dunkelgrau). Somit kann den Abbildungen u. a. auch entnommen werden, zu welchen Zeiten die geplanten neuen Bauwerke zu einer zusätzlichen Verschattung führen. Die Erläuterung der Abb. A1.1 bis Abb. A1.12 erfolgt am Beispiel des Horizontogrammes für den Untersuchungspunkt 1 (Wohnhaus Hansaring 81, Ostfassade (Erdgeschoss); Abb. A1.1). Hinweis: alle Zeitangaben im Horizontogramm verstehen sich als MEZ (= Mitteleuropäische Zeit; Sommerzeit wird nicht berücksichtigt). Zusätzlich ist in der Tab. 6.1 für die betrachteten Wohnhäuser angegeben, wie groß die Zahl der möglichen Sonnenstunden ist und ob die beiden DIN-Kriterien für die betrachteten Varianten (Istzustand und Planfall) erfüllt werden. Des Weiteren sind prozentuale Veränderungen zwischen Planfall und Istzustand ausgewiesen. Für Gärten gibt es keine Beurteilungskriterien. Dort wurden für ausgewählte Tage der Vegetationsperiode in Tab. 6.2 die maximale Einschränkung der möglichen Besonnungszeiten angegeben. In den Tab. 6.1 und Tab. 6.2 wird unterschieden zwischen dem Istzustand und dem Planfall mit geplanten Gebäuden.

13 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 11 Nr Name Istzustand Planfall Besonnung DIN Besonnung Erfüllung DIN DIN Veränderung [h:min] Erfüllung DIN [%] erfüllt [h:min] [%] erfüllt Plan/Ist [%] Hansaring 81 00:00 02: nein 00:00 02: nein Gruener Weg 67 03:35 07: ja 03:35 07: ja Gruener Weg 72 West 04:22 06: ja 03:23 04: ja Gruener Weg 72 Sued 06:03 07: ja 05:44 07: ja Gruener Weg 74a 06:22 07: ja 04:21 07: ja Kaups Esch 8 00:00 00: nein 00:00 00: nein Kaups Esch 6 00:00 00: nein 00:00 00: nein Kaups Esch 4 00:00 00: nein 00:00 00: nein Kaups Esch 2 00:00 00: nein 00:00 00: nein 0 0 Tab. 6.1: Ergebnisse der Besonnungszeiten an den Stichtagen der DIN 5034 an den betrachteten Gebäude-Punkten im Planfall und im Istzustand und relative Veränderung in Prozent. Werte unter Vernachlässigung der Vegetation in Gartenbereichen Nr Name Höhe [m] Istzustand Planfall Veränderung Besonnung [h:min] Besonnung [h:min] Plan/Ist [%] Garten Punkt :16 14:49 08:18 12:16 14:49 06: Garten Punkt :18 14:41 10:44 12:58 14:41 06: Garten Punkt :51 10:41 09:40 09:51 10:41 09: Tab. 6.2: Maximale Besonnungszeiten an drei Terminen in der Vegetationsperiode im Istzustand und im Planfall, Werte unter Vernachlässigung der Vegetation in den Gartenbereichen * Sonnenbahn wie Hansaring 81 Ostseite, Erdgeschoss (Untersuchungspunkt 1) Am (Tag- und Nachtgleiche, Stichtag der DIN) geht die Sonne gegen 6.20 Uhr im Osten auf. Zu diesem Zeitpunkt wird sie am Untersuchungspunkt 1 bereits im Istzustand von den östlich stehenden Gebäuden verdeckt. Gegen 7.40 Uhr hat die Sonne eine Sonnenhöhe von ca. 10 erreicht und scheint direkt auf Untersuchungspunkt 1. Dies trifft sowohl auf den Istzustand als auch auf den Planfall zu. Kurz vor 11 Uhr scheint die Sonne parallel zur betrachteten Gebäudefassade. Zum letzteren Zeitpunkt erreicht die Besonnung den Innenraum an sich nicht mehr und deshalb wird diese Zeit nicht zur möglichen Besonnungszeit hinzu gezählt. Für den ergibt sich somit am Untersuchungspunkt 1 im Erdgeschoss eine Sonnenscheindauer ohne Behinderung der Vegetation im Istzustand von ca. 2:11 h, im Planfall reduziert sich diese mögliche Besonnungszeit an diesem Stichtag nicht (Abb. A1.1 und

14 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 12 Tab. 6.1). In beiden Fällen ist aufgrund der Ausrichtung der Fassade in Richtung Nordosten das DIN-Kriterium 4 h am 21.03/ nicht erfüllt. Am , dem Winter-Stichtag der DIN 5034, geht die Sonne erst gegen 8.20 Uhr in südöstlicher Richtung auf, wird aber von vorhandener Bebauung bis kurz nach 9 Uhr verdeckt. Danach scheint sie nahezu parallel zur zu betrachtenden Fassade. Diese Zeit wird im Sinne der Definition in der DIN-Vorschrift noch nicht als Besonnungszeit des Raumes gezählt. Entsprechend allgemeinen Erkenntnissen geht man davon aus, dass bei einem Einfallswinkel von mindestens 15 zur Fassade eine Besonnung des Raumes möglich ist. Da diese Fassade etwas nach Nordosten ausgerichtet ist, ist unter Beachtung des Mindesteinfallswinkels von 15 keine Besonnung des Innenraumes möglich, und zwar weder im Istzustand noch im Planfall. Es ergibt sich jedoch im Planfall keine Veränderung gegenüber dem Istzustand. Die Sonne erreicht an diesem Tag (17.01.) eine maximale Höhe von ca. 17 über dem Horizont (Mittagszeit). Um diese Zeit wird sie jedoch im Istzustand und im Planfall durch das zugehörige Haus (Hansaring 81) verdeckt (Abb. A1.1). Eine Beeinflussung der geplanten Bebauung ist am betrachteten Punkt maximal im Hochsommer unmittelbar nach Sonnenaufgang möglich. Dies ist nicht bewertungsrelevant und betrifft auch überwiegend nur Zeiten, in denen der Sonnenwinkel kleiner als 6 ist. An den relevanten Stichtagen der DIN 5034 ist überhaupt keine Beeinflussung zu erwarten. Grüner Weg 67 Südseite (Untersuchungspunkt 2) Der Abb. A1.2 und der Tab. 6.1 ist zu entnehmen, dass zu den Stichtagen der DIN die Planung keinen Einfluss auf die im Sinne der DIN zählbaren möglichen Besonnungszeiten habt. Am wird die Sonne unmittelbar nach Sonnenaufgang durch das geplante Hochhaus kurzzeitig behindert, dort sind die Sonnenwinkel jedoch kleiner als 6. Diese Zeiten zählen im Sinne der DIN nicht zu einer Besonnung hinzu. In den Sommermonaten kommt es in den Vormittagsstunden zu einer Behinderung der Sonneneinstrahlung. Dies betrifft maximal 1 1/2 Stunden am Tag. Es verbleiben auch an diesen Tagen viele möglichen Sonnenstunden. Die leichte Einschränkung der Besonnung ist auch nicht bewertungsrelevant im Sinne der DIN und für eine Bebauung innerhalb einer Ortschaft nicht ungewöhnlich.

15 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 13 Grüner Weg 72 - Westseite (Untersuchungspunkt 3) An dieser Fassade befinden sich keine Fenster von Aufenthaltsräumen. Trotzdem wurde dort eine Auswertung im Erdgeschoss vorgenommen, um die möglichen Auswirkungen der Planungen auch dort aufzuzeigen. Am verringert sich die mögliche Besonnungszeit an diesem Punkt im Planfall um ca. 23 Prozent, und zwar auf ca. 3 h und 23 Minuten (Tab. 4.1). Dies ist aber auch im Planfall mehr als dreimal so viel wie die Mindestbedingung der DIN 5034 an diesem Stichtag vorschreibt. Eine ähnliche prozentuale Abnahme ist am zu verzeichnen (25 Prozent). Aber auch an diesem Stichtag wird die Mindestbedingung der DIN 5034 mit 4:43 h möglicher Besonnungszeit auch im Planfall deutlich eingehalten. Grüner Weg 72 - Südseite (Untersuchungspunkt 4) An diesem Punkt liegen an den Stichtagen der DIN kaum Beeinflussungen durch die Planung vor, am ändert sich gar nichts, am nimmt die mögliche Besonnung im Planfall um 5 % ab, liegt aber auch im Planfall unter Vernachlässigung der Vegetation noch deutlich über 5 Stunden (Tab. 4.1). Relevante Beeinflussungen durch die Planungen sind nicht erkennbar. Grüner Weg 74a - Südseite (Untersuchungspunkt 5) Dieser Punkt liegt zwar weiter vom geplanten mehrstöckigen Wohnhaus an der Kreuzung Hansaring/Grüner Weg entfernt, aber die Südfassade rückt im Vergleich zum Grünen Weg 72 etwas näher an die geplante Bebauung im Süden heran. Deshalb sind dort an der Südfassade die Verhältnisse etwas ungünstiger als an der Südfassade des Wohnhauses Grüner Weg 72. Am verringert sich die mögliche Besonnung im Vergleich zum Istzustand um 32 %. Aber auch dort verbleiben im Planfall deutlich mehr als 4 mögliche Sonnenstunden am Tag (Tab. 6.1). Am ändert sich im Planfall im Vergleich zum Istzustand nichts. Damit sind die DIN-Kriterien auch im Planfall deutlich erfüllt. Kaup s Esch 2 bis 8 Nordseite (Untersuchungspunkt 6 bis 9) Hier wurde die Nordseite betrachtet. Da die Sonne im Osten aufgeht und sich über den Süden nach Westen bewegt, werden die Nordfassaden überwiegend durch das eigene Gebäude verschattet. Am Winterstichtag der DIN ist an diesen Punkten deshalb naturgemäß keine Besonnung möglich. Auch die Besonnung am / ist auf wenige Minuten beschränkt, da an diesem Stichtag die Sonne etwa im Westen untergeht und ein Teil der Besonnungszeit nur parallel zur Fassade erfolgt und deshalb den Innenraum überwiegend

16 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 14 nicht erreicht. Die tatsächliche Besonnungszeit an diesem Stichtag ist am Punkt 6 (Kaup s Esch 8) mit 38 Minuten am größten und am Punkt 9 (Kaup s Esch 2) mit 12 Minuten am kleinsten. Die Mindestbedingungen der DIN können an der Nordfassade also weder im Istzustand noch im Planfall erfüllt werden. An den Stichtagen der DIN treten keine Differenzen zwischen Istzustand und Planfall auf (Tab. 6.1). Am Punkt 9 (Kaup s Esch 2) gibt es entsprechend Abb. A1.9 zu keinem Zeitpunkt eine Beeinflussung durch die geplante Bebauung. An den anderen drei Gebäuden (Punkte 6 bis 8) ist in den Sommermonaten mit einer Einschränkung der möglichen Besonnungszeit vor Sonnenuntergang zu rechnen, und zwar am meisten am Punkt 6 um maximal 2 Stunden (Abb. A1.6 bis Abb. A1.8). Dies ist jedoch nicht bewertungsrelevant im Sinne der DIN Die genannten Wohnhäuser werden an dessen West- und Südfassade ausreichend mit Sonne versorgt. Daran ändert sich auch im Planfall nichts. Das Privileg einzelner Häuser, in den Sommermonaten den Sonnenuntergang zu beobachten, entfällt im Planfall. Dadurch entsteht jedoch keine für geschlossene Ortschaften ungewöhnliche oder unzulässige Situation, zumal im Sinne der DIN diejenigen Besonnungszeiten mit kleinem Sonnenwinkel von weniger als 6 nicht als Besonnung zu zählen ist. Gartenbereiche (Punkte 10 bis 12) In den Gartenbereichen treten zwischen über den bis zum (gleiche Sonnenbahn wie am ) keine oder (am Punkt 11 nur sehr geringfügige) Beeinflussungen durch die Planung auf (Tab. 6.2). Am Gartenpunkt 12 (südlich Wohnhaus Kaup s Esch 6) ist zu keinem Zeitpunkt mit Änderungen zu rechnen. An den Gartenpunkten 10 bzw. 11 wird die mögliche Besonnung am unter Vernachlässigung der Vegetation um 19 % bzw. 38 % reduziert. Aber auch an diesem Stichtag verbleiben an beiden Punkten unter Vernachlässigung der Vegetation eine mögliche Besonnungszeit von mindestens ca. 6 Stunden und 40 Minuten.

17 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 15 7 ZUSAMMENFASSENDES FAZIT Die geplanten neuen Gebäude führen an den meisten nächstgelegenen Wohnhäusern kaum zu einer relevanten Beeinträchtigung. Die DIN-Kriterien sind an allen betrachteten Punkten im Planfall eingehalten, sofern sie im Istzustand bereits eingehalten sind. An der Nordfassade der Wohnhäuser Kaup s Esch 2 bis 8 sind sie aufgrund der Ausrichtung der Fassade nach Norden nicht einhaltbar. Dies gilt jedoch sowohl für den Planfall als auch für den Istzustand und ist nicht planungsbedingt. Die dortige Möglichkeit, im Sommer den Sonnenuntergang zu beobachten, wird im Planfall entfallen. Dies ist jedoch nicht bewertungsrelevant und innerhalb einer Ortschaft auch nicht üblich oder einklagbar. Die höchsten Reduktionen der möglichen Besonnung treten an der Westfassade des Wohnhauses Grüner Weg 72 auf (an den Stichtagen der DIN 23 % bis 25 %). Dort befinden sich jedoch keine Fenster von Aufenthaltsräumen. An der Südfassade desselben Gebäudes beträgt die Einschränkung der möglichen Besonnung lediglich 5 %, und zwar nur am Winter- Stichtag der DIN. Die maximale Reduktion von möglichen Sonnenstunden an der Wohnbebauung tritt an der Südfassade des Wohnhauses Grüner Weg 74a auf, und zwar mit 32 Prozent am Aber auch dort verbleiben im Planfall mehr als 4 Stunden mögliche Besonnungszeit, was für eine innerstädtische Bebauung im Erdgeschoss sehr viel ist. Hinweis: Die dargestellten Werte für die Mindestbesonnung an den Wohnhäusern gelten jeweils für das Erdgeschoss. In den oberen Etagen sind die Besonnungsverhältnisse noch günstiger. Aus Sicht des Fachgutachtens Besonnung bestehen keine Konflikte mit den einschlägigen Beurteilungswerten für die Besonnung der umliegenden Wohngebäude im Planfall. Die abschließende Bewertung der vorliegenden Ergebnisse obliegt der genehmigenden Behörde.

18 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 16 8 LITERATUR DIN (2011): Tageslicht in Innenräumen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen. Beuth Verlag GmbH, Berlin. Juli Land NRW (2018): Digitales Höhenmodell, Landnutzungsmodell und Gebäudemodell von Brühl und Umgebung, Geobasisdaten vom Land NRW (2018): Datenlizenz Deutschland - Namensnennung ( Taschenbuch der Hygiene (1979): 3., überarbeitet Auflage. Herausgeber: Grahneis, H. und Horn, K. VEB Verlag Volk und Gesundheit, Berlin. Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg (2008): Städtebauliche Klimafibel Online. Im Internet unter Hinweise für die Bauleitplanung. Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit dem Amt für Umweltschutz Stuttgart. Stand:

19 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 17 A N H A N G A1: ERGEBNISABBILDUNGEN (HORIZONTOGRAMME)

20 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 18 Abb. A1.1: Horizontogramm Untersuchungspunkt 1, Hansaring 81 - Erdgeschoss

21 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 19 Abb. A1.2: Horizontogramm Untersuchungspunkt 2, Grüner Weg 67 - Erdgeschoss

22 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 20 Abb. A1.3: Horizontogramm Untersuchungspunkt 3, Grüner Weg 72 - Westseite Erdgeschoss

23 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 21 Abb. A1.4: Horizontogramm Untersuchungspunkt 4, Grüner Weg 72 - Südseite Erdgeschoss

24 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 22 Abb. A1.5: Horizontogramm Untersuchungspunkt 5, Grüner Weg 74a - Erdgeschoss

25 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 23 Abb. A1.6: Horizontogramm Untersuchungspunkt 6, Kaup s Esch 8 - Erdgeschoss

26 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 24 Abb. A1.7: Horizontogramm Untersuchungspunkt 7, Kaup s Esch 6 - Erdgeschoss

27 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 25 Abb. A1.8: Horizontogramm Untersuchungspunkt 8, Kaup s Esch 4 - Erdgeschoss

28 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 26 Abb. A1.9: Horizontogramm Untersuchungspunkt 9, Kaup s Esch 2 - Erdgeschoss

29 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 27 Abb. A1.10: Horizontogramm Untersuchungspunkt 10, Gartenpunkt - Boden

30 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 28 Abb. A1.11: Horizontogramm Untersuchungspunkt 11, Gartenpunkt - Boden

31 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 29 Abb. A1.12: Horizontogramm Untersuchungspunkt 12, Gartenpunkt - Boden

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