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1 Verkehrswertgutachten zum Zwecke der Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Eigentümergemeinschaft Ermittlung des Verkehrswertes in Anlehnung an 194 BauGB sowie ImmoWertV vom , in Kraft getreten am Ausfertigung - Internet (Ausfertigung für das Amtsgericht ) von insgesamt fünf schriftlichen Ausfertigungen sowie zwei elektronischen Ausfertigungen mit einem Umfang von 18 Seiten Objekt Baugrundstück Wilhelm-Henze-Straße Salzhemmendorf OT Lauenstein Grundbuch: Amtsgericht Hameln, eingetragen im Grundbuch von Lauenstein, Blatt 996, lfd. Nr. 3 Flur / Flurstück / Grundstücksgröße: Gemarkung Lauenstein, Flur 13, Flurstück 113/9 mit 533 m² Wohn- und Nutzflächen: Grundstückseigentümer: Auftraggeber: Tag der Auftragserteilung: Entfällt, da das Grundstück unbebaut ist. Auf Anordnung des Gerichts werden diese nicht veröffentlicht. Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, Hameln Ortstermin: Wertermittlungsstichtag: Datum der Ausfertigung: Roherträge / Rohertragsfaktor: Entfällt, da das Grundstück unbebaut ist. Bei der nachstehenden Wertermittlung handelt es sich um eine Verkehrswertschätzung. Nach 194 BauGB wird der Verkehrswert durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und den tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verh90ßältnisse zu erzielen wäre. Für den Wertermittlungsstichtag ermittelt sich der Verkehrswert des Grundstücks mit: Euro In Worten: Zwanzigtausend Euro Die folgenden Unterlagen und Berechnungen führen zum Verkehrswert. Seite von 18

2 NR. INHALT SEITE 1. VORBEMERKUNGEN Urheberrechtsvermerk Allgemeines zum Verkehrswert Allgemeines zum Auftrag Bodenverunreinigungen, Altlasten, Bauschäden und Sonstiges AUFTRAGSBESCHREIBUNG Auftraggeber Tag der Auftragserteilung Zweck des Verkehrswertgutachtens Unterlagen GRUNDSTÜCKSBESCHREIBUNG Grundstückseigentümer Grundbuch Katasterangaben Tatsächliche Nutzung Entwicklungszustand Sanierungs-, Entwicklungs- oder Umlegungsgebiet Denkmalschutz Wertbeeinflussende Rechte und Belastungen: Grundstücksgestaltung / Grenzverhältnisse Baugrund Erschließungszustand Umliegende Bebauung und Nutzung PKW-Stellplätze Immissionen / Vibrationen Altlasten Baurecht Seite von 18

3 4. GRUNDSTÜCK Bilddokumentation des Grundstücks Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale BODENWERTERMITTLUNG ERMITTLUNG DES VERKEHRSWERTES VERZEICHNIS DER ANLAGEN Anlage 1: Ausschnitt aus der Liegenschaftskarte Anlage 2: Auszug aus der Bodenrichtwertkarte Anlage 3: Auszug aus dem Bebauungsplan Anlage 4: Literaturverzeichnis Seite von 18

4 1. Vorbemerkungen 1.1 Urheberrechtsvermerk Jegliche Vervielfältigung und Veröffentlichung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Erlaubnis des Vollstreckungsgerichts, bei Privatauftrag des Unterzeichnenden, gestattet. Dies gilt auch für Auszüge aus Karten, Zeichnungen, Fotos und sonstigen reproduzierbaren Inhalten des Gutachtens oder der Anlagen. Im Zweifel ist der im Besitz der Rechte befindliche Copyright - um schriftliche Zustimmung zur weiteren Verwendung und Vergütung zu konsultieren. Die im Gutachten genannten Inhaber zu den Copyright - erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit, sondern spiegeln den Kenntnisstand des Unterzeichnenden wider. Sämtliche Fotografien sowie das Gesamtwerk Gutachten stehen im des Unterzeichnenden. 1.2 Allgemeines zum Verkehrswert In der Marktwirtschaft, die auch als Verkehrswirtschaft bezeichnet wird, ist der Verkehrswert ein geschätzter Wert für Gegenstände. Es wird dabei von einem theoretisch zu erzielenden Preis ausgegangen, der bei einem Verkauf des Gegenstandes zu erzielen wäre, wobei alle Markteinflüsse zu berücksichtigen sind. Bei Grundstücken sind dies zum Beispiel die Lage, die Nutzfläche, die Käuferschicht usw. Der Verkehrswert ist demnach nicht immer mit dem Kaufpreis identisch. Notverkaufs-, Gefälligkeits- und Liebhaberpreise sind nicht mit dem Verkehrswert gleichzusetzen. Der Verkehrswert von Immobilien ist nach allgemein anerkannten Grundsätzen mit Hilfe des Vergleichswert-, des Ertragswert- oder Sachwertverfahrens oder mehrerer dieser Verfahren zu ermitteln. Diese Verfahren sind in der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung ImmoWertV, vom 19. Mai 2010, in Kraft getreten am 01. Juli 2010) beschrieben. Neben der ImmoWertV gibt es als ergänzende Richtlinien die Wertermittlungsrichtlinien (WertR 2006). Obwohl diese auf Anordnung nur bindend für staatliche Bewertungen gelten, ist ihre Anwendung aufgrund ihrer übergreifenden Bedeutung nicht auf Bundes- und Landesbehörden beschränkt. 1.3 Allgemeines zum Auftrag Das Gutachten wird in 5-facher schriftlicher Ausfertigung sowie als eine ungeschützte pdf Datei und eine geschützte pdf-datei zur Veröffentlichung im Internet erstellt. Eine elektronische Ausfertigung verbleibt bei dem Sachverständigen und wird gemäß Sachverständigenverordnung für einen Zeitraum von 10 Jahren verwahrt. 1.4 Bodenverunreinigungen, Altlasten, Bauschäden und Sonstiges Eine Untersuchung / Prüfung von Bodenverunreinigungen, Altlasten, sonstigen Kontaminationen und die Prüfung auf tierische und pflanzliche Schädlinge ist nicht Bestandteil dieses Gutachtens. Seite von 18

5 2. Auftragsbeschreibung 2.1 Auftraggeber Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, Hameln 2.2 Tag der Auftragserteilung 10. September Zweck des Verkehrswertgutachtens Verkehrswertgutachten zum Zwecke der Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Eigentümergemeinschaft. 2.4 Unterlagen Folgende Unterlagen wurden vom Auftraggeber / Eigentümer zur Verfügung gestellt: - Grundbuchauszug vom Folgende Unterlagen wurden vom Sachverständigen beschafft / recherchiert: - aktueller Grundbuchauszug - aktuelle Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch und der Liegenschaftskarte - Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis - Auskünfte über den beitrags- und abgabenrechtlichen Zustand sowie über den Entwicklungszustand des Grundstücks durch die zuständige Gemeinde Die Richtigkeit der erhaltenen Auskünfte und Unterlagen wird vorausgesetzt Ortsbesichtigung Die Ortsbesichtigung wurde am durchgeführt. Seite von 18

6 3. Grundstücksbeschreibung 3.1 Grundstückseigentümer Diese werden auf Anordnung des Gerichts nicht veröffentlicht. 3.2 Grundbuch Amtsgericht Hameln, Grundbuch von Lauenstein, Blatt Nr. 996, lfd. Nr Katasterangaben Gemarkung Lauenstein, Flur 13, Flurstück Nr. 113/9, Wilhelm-Henze-Straße, Salzhemmendorf, Grundstücksgröße: 533 m² 3.4 Tatsächliche Nutzung Das Grundstück ist unbebaut. 3.5 Entwicklungszustand Das Gebäude befindet sich im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 121 Am Vogelsang II. Dieser setzt allgemeines Wohngebiet (WA), maximal zweigeschossige Bauweise, Einzel- und Doppelhäuser sowie GRZ 0,4 und GFZ 0,6 fest. Es handelt sich also um baureifes Land. 3.6 Sanierungs-, Entwicklungs- oder Umlegungsgebiet Das Grundstück befindet sich nicht innerhalb eines Sanierungs-, Entwicklungs- oder Umlegungsgebietes. 3.7 Denkmalschutz Es handelt sich hier um ein unbebautes Grundstück. Da kein Gebäude vorhanden ist, sind auch keine denkmalrechtlichen Belange zu berücksichtigen. 3.8 Wertbeeinflussende Rechte und Belastungen: Baulasten Laut Auskunft durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde besteht keine Baulast Grundbuch Abteilung II Es bestehen folgende Eintragungen: Lfd. Nr. 1: Die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft ist angeordnet worden. (eingetragen am ) Bewertung: Nicht signifikant Seite von 18

7 3.8.3 Grundbuch Abteilung III Eventuell hier eingetragenen Verbindlichkeiten werden üblicherweise beim Verkauf gelöscht oder durch die Reduzierung des Kaufpreises ausgeglichen, bzw. bei der Beleihung berücksichtigt. Sie beeinflussen also nur den Barpreis und nicht den Verkehrswert. Sie sind daher in dieser Bewertung unbeachtlich Öffentliche Abgaben und Beiträge Erschließungsbeitrag Die Erschließungsanlage Wilhelm-Henze-Straße ist eine ausgebaute Straße. Der Erschließungsbeitrag ist endgültig abgerechnet. Abwasserbeitrag (früher Kanalbaubeitrag) Der Abwasserbeitrag wurde bereits 1978 festgesetzt und gezahlt. Ebenso wurde der Wasserversorgungsbeitrag abgerechnet. Die Anschlüsse liegen laut Bestandsplänen laut Auskunft des Fleckens Salzhemmendorf auf dem Grundstück. Für dieses Grundstück sind daher keine Anschlussbeiträge nach den ortsrechtlichen Bestimmungen mehr abzurechnen Ort Das Grundstück liegt in der Ortschaft Lauenstein (ca Einwohner), welche ein Ortsteil des Fleckens Salzhemmendorf ist. Lauenstein verfügt über einen Kindergarten mit ca. 60 Vormittagsplätzen. Die nächstgelegene Grundschule befindet sich in der Hauptgemeinde Salzhemmendorf, ebenso eine kooperative Gesamtschule. Des Weiteren verfügt Salzhemmendorf über ein Hallenbad und über die Ith-Sole-Therme sowie über Behörden der kommunalen Verwaltung. Hameln, als das Mittelzentrum des Landkreises Hameln Pyrmont mit allen Einrichtungen, liegt ca. 22 km entfernt. Rund um Lauenstein gibt es zahlreiche Naherholungsmöglichkeiten. Der Höhenzug Ith bietet Wanderern ein ideales Wandergebiet. Die Kletterfelsen des Ith ziehen Kletterer aus den europäischen Nachbarländern an Verkehrslage / Entfernungen Salzhemmendorf ca. 3 km Hameln ca. 22 km Hildesheim ca. 33 km Hannover ca. 49 km BAB 2 (Lauenau) ca. 31 km Der Bahnhof Coppenbrügge ist ca. sieben Kilometer entfernt. Bushaltestellen sind fußläufig in der Nähe des Grundstücks gelegen. 3.9 Grundstücksgestaltung / Grenzverhältnisse Zuschnitt: Kantenlänge: Ebenheit: Begrenzung: Einfriedung: regelmäßig ca. 25 mal 20 Meter das Grundstück fällt zur rückwärtigen Seite hin stark ab Nachbargrundstücke, Erschließungsanlagen Holzlattenzaun Seite von 18

8 3.10 Baugrund In der Wertermittlung wird von einem normal tragfähigen Baugrund ausgegangen. Ein Bodengutachten liegt nicht vor Erschließungszustand Die Erschließungsanlagen sind fertig ausgebaut und mit allen ortsüblichen Ver- und Entsorgungsleitungen versehen. Es sind zweiseitig Fußwege vorhanden Umliegende Bebauung und Nutzung Die umliegenden Gebäude werden überwiegend zu Wohnzwecken genutzt Bilddokumentation der umliegenden Bebauung und Nutzung Umliegende Bebauung links: Bewertungsgrundstück Umliegende Bebauung rechts: Bewertungsgrundstück Das Nachbargrundstück (ehemals als Spielplatz geplant) ist noch unbebaut. Bebauung am rückwärtigen Teil des Grundstücks. Seite von 18

9 3.13 PKW-Stellplätze Das Grundstück ist unbebaut. PKW Stellplätze sind nicht vorhanden Immissionen / Vibrationen Am Ortstermin waren keine außergewöhnlichen Immissionen oder Vibrationen wahrnehmbar Altlasten Das Grundstück ist nicht auf Altlasten geprüft. Im Altlastenkataster des Landes Niedersachsen Altablagerungen ist für das Grundstück keine Altablagerung verzeichnet. Informationen über Altstandorte, kontaminationsverdächtige Flächen, Bodenverunreinigungen oder Rüstungsstandorte liegen dem Landkreis Hameln Pyrmont nicht vor. Grundwasserverunreinigungen sind ebenfalls in diesem Bereich nicht bekannt. Anhaltspunkte für eine Kontaminierung waren beim Ortstermin nicht erkennbar. Eine Haftung für das Vorhandensein eventueller Altlasten übernehme ich nicht. Ob also auf dem Bewertungsgrundstück eine Bodenkontamination besteht oder nicht, kann weder ausgeschlossen noch bestätigt werden, da hierfür ein spezielles Fachgutachten einschließlich chemischer und physikalischer Untersuchungen notwendig wäre. Ich weise darauf hin, dass meinerseits keine abschließende Aussage zur Unbedenklichkeit des Bodens getroffen werden kann. Eine solche Aussage bliebe einem Sachverständigen zur Beurteilung von Schäden mit wassergefährdenden Stoffen oder Altlasten vorbehalten. Die Bewertung versteht sich in diesem Gutachten als fiktiv frei von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen jedweder Art Baurecht Da es sich um ein unbebautes Grundstück handelt, konnte keine Einsicht in die Bauakte genommen werden. Seite von 18

10 4. Grundstück 4.1 Bilddokumentation des Grundstücks Grundstück von der Straßen aus gesehen. Grundstück von der Straße aus gesehen. Blickrichtung Straße / unbebautes Nachbargrundstück Blickrichtung Straße Seite von 18

11 4.2 Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale Nach 8 ImmoWertV in der Fassung vom 19. Mai 2010: Ermittlung des Verkehrswerts (2) In den Wertermittlungsverfahren nach Absatz 1 sind in folgender Reihenfolge zu berücksichtigen: 1. Die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt (Marktanpassung), 2. Die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale des zu bewertenden Grundstücks. (3) Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale wie beispielsweise eine wirtschaftliche Überalterung, ein überdurchschnittlicher Erhaltungszustand, Baumängel oder Bauschäden sowie von den marktüblich erzielbaren Erträgen erheblich abweichende Erträge können, soweit dies dem üblichen Geschäftsverkehr entspricht, durch marktgerechte Zu- oder Abschläge oder in anderer geeigneter Weise berücksichtigt werden. (4) Bei der Anwendung der jeweils herangezogenen Wertermittlungsverfahren nicht berücksichtigte Wert beeinflussende Umstände sind ergänzend zu berücksichtigen. Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale liegen wie folgt vor: Das Grundstück ist mit erheblichem Bewuchs versehen. Vor der Durchführung einer Baumaßnahme muss das Grundstück durch Roden des Bewuchs hergerichtet werden. Einen Abschlag auf den Bodenwert in Höhe von halte ich für das Herrichten für angemessen. Das Baugebiet wurde Ende der 70er / Anfang der 80er Jahre erschlossen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit kann davon ausgegangen werden, dass die auf dem Grundstück liegenden Entwässerungsleitungen nach über 30 Jahren nicht mehr in einem ordnungsgemäßen Zustand sind. Es lässt sich auch nicht mit einer relativ preiswerten Kamerabefahrung alleine klären, ob die Leitungen noch dicht sind. Nur eine Dichtheitsprüfung kann ein Ergebnis hinsichtlich der Dichtheit bringen. Ein Erwerber trägt also das Kostenrisiko einer Erneuerung dieses Teils der öffentlichen Erschließung. Ein Abschlag auf den Bodenwert in Höhe von halte ich daher für angemessen. Seite von 18

12 5. Bodenwertermittlung Nach 16 ImmoWertV in der Fassung vom 19. Mai 2010: Ermittlung des Bodenwerts Der Wert des Bodens ist vorbehaltlich der Absätze 2 4 ohne Berücksichtigung der vorh. Baulichen Anlagen auf dem Grundstück vorrangig im Vergleichswertverfahren ( 15) zu ermitteln. Dabei kann der Bodenwert auch auf der Grundlage geeigneter Bodenrichtwerte ermittelt werden. Bodenrichtwerte sind geeignet, wenn die Merkmale des zugrunde gelegten Richtwertgrundstücks hinreichend mit den Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks übereinstimmen. Bodenrichtwerte Bodenrichtwerte werden gemäß 193 Abs. 5 BauGB vom zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte nach den Bestimmungen des BauGB und der ImmoWertV ermittelt. Die Bodenrichtwerte wurden zum angegebenen Stichtag ermittelt. Der Bodenrichtwert ( 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für die Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen. Bei bebauten Grundstücken ist der Bodenrichtwert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre ( 196 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Eventuelle Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwert hinsichtlich seiner Grundstücksmerkmale (z. B. hinsichtlich des Erschließungszustands, des beitragsrechtlichen Zustands, der Art und des Maßes der baulichen Nutzung) sind bei der Ermittlung des Verkehrswerts des betreffenden Grundstücks zu berücksichtigen. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Landkreises Hameln-Pyrmont hat zum folgenden erschließungsbeitragsfreien Bodenrichtwert ermittelt: BRW 45 /m² Der Wert ist für die Lage in einem Dorfgebiet angegeben. Die Art und Nutzung des zu bewertenden Grundstücks sind orts- und lagetypisch. Danach ergibt sich ein erschließungsbeitragsfreier Bodenwert mit: 424 m² x 533 /m² = Abzüglich der Abschläge aufgrund der besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale in Höhe von ergibt sich ein Bodenwert in Höhe von Gerundeter Bodenwert: Seite von 18

13 6. Ermittlung des Verkehrswertes Nach 8 ImmoWertV in der Fassung vom 19. Mai 2010: Ermittlung des Verkehrswertes Zur Wertermittlung sind das Vergleichswertverfahren ( 15) einschließlich des Verfahrens zur Bodenwertermittlung ( 16), das Ertragswertverfahren ( 17 bis 20), das Sachwertverfahren ( 21 bis 23) oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen. Die Verfahren sind nach der Art des Wertermittlungsobjekts unter Berücksichtigung der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten und der sonstigen Umstände des Einzelfalls, insbesondere der zur Verfügung stehenden Daten, zu wählen; die Wahl ist zu begründen. Der Verkehrswert ist aus dem Ergebnis des oder der herangezogenen Verfahren unter Würdigung seiner oder ihrer Aussagefähigkeit zu ermitteln. Der Verkehrswert richtet sich nach dem zuvor ermittelten Bodenwert in Höhe von Den Verkehrswert für das beschriebene Grundstück in Salzhemmendorf OT Lauenstein, Wilhelm-Henze-Straße Grundbuch von Lauenstein, Blatt 996, lfd. Nummer 3, eingetragen am Grundstück: Gemarkung Lauenstein, Flur 13, Flurstück 113/9 ermittle ich gemäß Kapitel 5, Bodenwert, gerundet, um keine Exaktheit vorzutäuschen, zum Wertermittlungsstichtag gemäß der vorgenannten Erläuterungen wie folgt: In Worten: Zwanzigtausend Euro Hameln, den Seite von 18

14 7. Verzeichnis der Anlagen Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 15: Auszug aus der Liegenschaftskarte Auszug aus der Bodenrichtwertkarte Auszug aus dem Bebauungsplan Literaturverzeichnis Anmerkung: Alle Kartenausschnitte sowie die Grundrisse sind ohne Maßstab! Pläne sind entweder der Bauakte entnommen worden oder wurden vom Auftraggeber überlassen. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Planinhalte mit der tatsächlichen Bauausführung übereinstimmen! Seite von 18

15 Anlage 1: Ausschnitt aus der Liegenschaftskarte Landesamt für Geoinformation u. Liegenschaften Niedersachsen Seite von 18

16 Anlage 2: Auszug aus der Bodenrichtwertkarte Gutachterausschuss für Grundstückswerte Hameln Seite von 18

17 Anlage 3: Auszug aus dem Bebauungsplan Der in diesem Bebauungsplan ausgewiesene Spielplatz ist mittlerweile zu einem Baugrundstück umgewandelt worden. Seite von 18

18 Anlage 4: Literaturverzeichnis 1. Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordung ImmoWertV), in Kraft getreten am Wolfgang Kleiber, 10. Auflage, Richtlinien für die Wertermittlung der Verkehrswerte (Marktwerte) von Grundstücken (Wertermittlungsrichtlinien 2006 WertR 2006). 3. Wolfgang Kleiber, 11. Auflage, Sammlung amtlicher Texte zur Ermittlung des Verkehrswerts von Grundstücken (Wertermittlungsrichtlinien 2012, Sachwertrichtlinie 2012, WertR 2006). 4. Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom , zuletzt geändert am Niedersächsische Bauordnung (NBauO), in der Fassung vom 10. Februar 2003, zuletzt geändert am 12. Juli Baunutzungsverordnung (BauNVO) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar Zweite Berechnungsverordnung (II. BV) Verordnung über wohnwirtschaftliche Berechnungen, in der Neufassung vom 12. Oktober 1990, zuletzt geändert am 23. November Wohnflächenverordnung (WoFlV) Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche, vom 25. November Wolfgang Kleiber, Verkehrswertermittlung von Grundstücken, 6. Auflage 2010, Bundesanzeiger Verlag. 10. Baupreisindize des Statistischen Bundesamtes für Neubauten (konventionelle Bauart) von Wohn- und Nichtwohngebäuden einschließlich Umsatzsteuer, Originalwert 2005 = Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes, Basis Grundstücksmarktbericht 2013 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Hameln Seite von 18

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