Brückner Beier Socher Ritter

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1 Brückner Beier Socher Ritter Seeshaupt Penzberger Straße 2 bbsr-stb@datevnet.de Telefon: 08801/ Telefax: 08801/2465

2 Steuerrecht für Existenzgründer

3 Ablauf Rechtsform Art der unternehmerischen Tätigkeit Anmeldung der unternehmerischen Tätigkeit Gewinnermittlung/Buchführungspflichten Einkommensteuer Umsatzsteuer Arbeitgeberpflichten/Lohnsteuern Gewerbesteuer

4 Rechtsform Einzelunternehmen Mitunternehmerschaft (gemeinschaftliche Berufsausübung) Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Partnerschaftsgesellschaft mit und ohne beschränkter Berufshaftung Kapitalgesellschaft Immer gewerbliche Einkünfte (daher keine weitere Betrachtung)

5 Art der unternehmerischen Tätigkeit Steuerrecht unterscheidet 7 Einkunftsarten Einkünfte aus Gewerbebetrieb: z. B. Lebensmittelhändler, Versicherungsvertreter Einkünfte aus selbständiger Arbeit bzw. freiberuflicher Tätigkeit sog. Katalogberufe (wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit Arzt, Rechtsanwalt, Ingenieure usw.)

6 Anmeldung der Tätigkeit Gewerbliche Tätigkeit Anmeldung bei der Gemeinde notwendig auch wenn bestehender Gewerbebetrieb übernommen wird Freiberufliche Tätigkeit Keine Gewerbeanmeldung notwendig Beide Tätigkeiten: innerhalb eines Monats nach Aufnahme beim Wohnsitzfinanzamt anzeigen

7 Gewinnermittlung Ergibt sich aus dem Steuergesetz (alle Steuerpflichtigen) oder dem Handelsgesetzbuch(sog. Kaufmann) Zu unterscheiden Einnahmenüberschussrechnung (Zu-und Abflussprinzip) Elektronische Übermittlung an Finanzamt, wenn die Betriebseinnahmen > ,00 Betriebsvermögensvergleich (Bilanzen inkl. Inventur) Elektronische Übermittlung an Finanzamt immer erforderlich

8 Buchführungspflichten Freiberufliche Tätigkeit Keine Buchführungspflichten => Einnahmenüberschussrechnung oder freiwillige Bilanzierung Gewerbliche Tätigkeit, wenn nicht bereits nach Handelsrecht dann nach Steuerrecht, wenn Umsatz über ,00 (ab 2016: ,00) oder Gewinn über ,00 (ab 2016 : ,00)

9 Einkommensteuer Vorauszahlungen Ermittlung anhand des Fragebogens der Finanzämter Vierteljährlich Gilt ebenfalls für Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag

10 Fragebogen/Vorauszahlungen Fragen Sie hier ihren Steuerberater!!

11 Einkommensteuer Einkommensteuererklärung Pflichterklärung bei Unternehmer Elektronische Übermittlung an das Finanzamt zwingend Anrechnung der Vorauszahlungen erfolgt am Jahresende Verluste eines Kalenderjahres können zur Liquiditätsschonung entweder auf das Vorjahr zurückgetragen oder auf die nachfolgenden Jahre vorgetragen werden

12 Umsatzsteuer

13 Allgemeines Unternehmensbereich - Privatbereich Keine wirtschaftliche Belastung für Unternehmer Aber Abführungspflicht ans Finanzamt

14 Beispiel Unternehmer Karl hat in 2015 Umsätze von EUR ,-- zzgl. 19 % USt(EUR ,--) Eingangsrechnungen mit EUR ,--zzgl. 19 % USt(EUR ,--) Er muss EUR 5.700,--ans Finanzamt abführen

15 Für was fällt Umsatzsteuer an? Lieferungen (z. B. Warenverkäufe) Sonstige Leistungen (z. B. Dienstleistungen) Eigenverbrauch (= Lieferung in den eigenen Privatbereich) Innergemeinschaftlicher Erwerb

16 Kleinunternehmer Unterliegt nicht der Umsatzsteuer, falls: voraussichtlicher Gesamtumsatz im Eröffnungsjahr unter EUR ,-- im folgenden falls im Vorjahr Umsatz unter EUR ,-- und im laufenden Jahr voraussichtlich unter EUR ,-- Verzicht auf Kleinunternehmer mit Bindung 5 Jahre möglich

17 Umsatzsteuervoranmeldung Monatlich im Erst- und Folgejahr Monatlich falls Vorjahressteuerschuld über EUR 7.500,-- Vierteljährlich falls Vorjahressteuerschuld über EUR 1.000,-- Nur Jahreserklärung falls darunter Abgabe bis 10 Tage nach Ablauf Voranmeldungszeitraum Dauerfristverlängerung auf Antrag um einen Monat gegen Sonderzahlung

18 Steuersatz Regelsteuersatz 19 % Ermäßigter Steuersatz 7 % (z. B. Lebensmittel, Bücher - Leistungskatalog) Sondersätze in der Land- und Forstwirtschaft

19 Entstehung der Umsatzteuer Grundsätzlich mit Ausführung des Umsatzes (der Lieferung oder Leistung) Sollbesteuerung Auf Antrag bei Vorjahresumsatz unter EUR Istbesteuerung

20 Befreiungen Ausfuhrlieferungen (Drittland) Innergemeinschaftliche Lieferungen (EU) (Erfassung in Zusammenfassender Meldung!) Grundstückslieferungen Langfristige Vermietung Versicherungsumsätze Weitere nach 4 UStG

21 Sonderfälle Übergang der Steuerschuldnerschaft 13 b UStG (z. B. Bauleistungen, Leistungen ausländischer Unternehmer) Leistungen oder Lieferungen im Ausland (ggf. ausländische Umsatzsteuer!) Besprechen Sie dies mit ihrem Steuerberater!!

22 Vorsteuerabzug Empfang der Leistung für das Unternehmen oder Zahlung vor Empfang Im Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung (10 Pflichtangaben vgl. Merkblatt) Verwendung für Abzugsumsätze

23 Lohnsteuer

24 Seit 2014 erfolgt der Lohnsteuerabzug grundsätzlich anhand der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Arbeitnehmer muss Arbeitgeber zum Abruf der ELStAMDaten bei Eintritt in das Dienstverhältnis folgendes mitteilen:

25 Identifikationsnummer Tag der Geburt des Arbeitnehmers, Angabe, ob es sich um das erste oder ein weiteres Dienstverhältnis handelt.

26 Werden wegen einer Sperrung einem abrufenden Arbeitgeber keine elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale bereitgestellt, so hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach der Steuerklasse VI zu ermitteln.

27 Lohnsteuerberechnung Die Jahreslohnsteuer bemisst sich nach dem laufenden Arbeitslohn im Kalenderjahr den der Arbeitnehmer bezieht. Laufender Arbeitslohn sind die regelmäßigen Zahlungen des Arbeitgeber wie der Monats-, Wochen- oder Tageslohn. Sonstige Bezüge werden in dem Kalenderjahr besteuert, in dem sie dem Arbeitnehmer zufließen.

28 Lohnsteueranmeldung Die Lohnsteueranmeldung muss spätestens am 10. Tag nach Ablauf des Lohnsteuer- Anmeldezeitraums abgegeben werden

29 Lohnsteueranmeldungszeiträume Höhe Abgabe Jahreslohnsteuer mehr als monatlich Jahreslohnsteuer mehr als Vierteljährlich Jahreslohnsteuer nicht mehr als jährlich

30 Pauschalierung der Lohnsteuer Bei kurzfristig Beschäftigten und bei geringfügig Beschäftigten.

31 Kurzfristige Beschäftigung Die Beschäftigung nur gelegentlich ausgeübt wird, auf maximal 18 zusammenhängende Arbeitstage befristet ist und einen durchschnittlichen Arbeitslohn von 12 EUR je Stunde sowie von 68 EUR je Arbeitstag nicht überschreitet.

32 Die pauschale Lohnsteuer beträgt 25 % zzgl. 5,5 SolZ und ggf. Kirchensteuer. Die Möglichkeit des pauschalen Lohnsteuerabzugs entfällt, wenn von Anfang an ein wiederholter Einsatz geplant ist. Im Bereich der Sozialabgaben wird ebenfalls der Begriff der kurzfristigen Beschäftigung verwendet. Die Regelungen sind jedoch nicht deckungsgleich mit dem Steuerrecht.

33 Minijobs Monatlicher Bruttoverdienst nicht höher als 450,00. Mehrere Minijobs nebeneinander sind möglich, vorausgesetzt 450,00 werden insgesamt nicht überschritten. Arbeitnehmer können neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung einen Minijob ausüben. Minijobs, für die der Arbeitgeber pauschale Beiträge zur Rentenversicherung in Höhe von 15% entrichtet, können mit 2% pauschal lohnversteuert werden.

34 Die pauschale Lohnsteuer von 2% wird mit den pauschalen Beträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und Krankenversicherung an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt. Pauschalierung der Lohnsteuer mit 20% wenn keine pauschalen Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet werden (z.b. bei Rentnern).

35 Belastung bei geringfügiger Beschäftigung: Monatlicher Arbeitslohn: 450,00 Pauschale Lohnsteuer 2 % 9,00 Pauschaler Beitrag RV 15% 67,50 Pauschaler Beitrag KV 13 % 58,50 Umlage 6,53 Gesamtbelastung 591,53

36 Meldeverfahren bei geringfügig Beschäftigten Anmeldung nach der ersten Entgeltabrechnung Spätestens 6 Wochen nach Aufnahme der Beschäftigung. Sofortmeldung bei bestimmten Wirtschaftszweigen (z.b. Gastronomie) am Tag der Beschäftigungsaufnahme.

37 Mindestlohn Seit ,50 je Arbeitsstunde. Abweichungen in Tarifverträgen sind möglich, z.b. Friseurhandwerk. Ausnahmeregeln für Praktikanten, Saisonarbeiter und Langzeitarbeitslose.

38 Aufzeichnungspflichten Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des 7. Tages nach der Arbeitsleistung. Diese Aufzeichnungen müssen mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden.

39 Gewerbesteuer

40 Bei gewerblichen Einkünften muss jährlich eine Gewerbesteuererklärung abgeben werden. Keine Gewerbesteuer bei Selbständigen (Freiberuflern) wie z.b. Ärzte, Anwälte usw.. Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Gewerbesteuer fällt erst an, wenn der Freibetrag von ,00 überschritten wird.

41 Beispiel zu Berechnung Gewerbesteuer Gewerbeertrag nach Hinzurechnungen u. Kürzungen ,00 abzgl. Freibetrag ,00 Verbleiben ,00 Messbetrag 3,50% 543,00 Hebesatz (Weilheim) 380% Gewerbesteuerschuld (Messbetrag x Hebesatz) 543,00 x 380 % = 1.792,00

42 Anrechnung der Gewerbesteuer Die Gewerbesteuer selber ist nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. Gewerbesteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet. Begrenzung der Gewerbesteueranrechnung auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer des Unternehmens begrenzt.

43 Schlusswort

44 Wahl der Rechtsform Richtiges Ausfüllen des Fragenbogens zur Anmeldung beim Finanzamt Laufende Buchhaltung Zeitnahe Erstellung der Steuererklärung Rücklagenbildung für künftige Steuerzahlungen

45 Brückner Beier Socher Ritter Seeshaupt Penzberger Straße 2 bbsr-stb@datevnet.de Telefon: 08801/ Telefax: 08801/2465

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