Berliner Projekt zur medizinischen Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen. Workshop 2 Besondere Bedarfslagen besondere Leistungen. Konzepte?
|
|
- Martha Becke
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Berliner Projekt zur medizinischen Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen Workshop 2 Besondere Bedarfslagen besondere Leistungen. Konzepte? Paritätischer Pflegekongress /15. September 2006 in Berlin Nadine Ertmer Berliner Krankenhausgesellschaft e.v. 1
2 Berliner Projekt - Übersicht WARUM gibt es das Berliner Projekt? Hintergrund WER sind die Teilnehmer? Vertragskonstruktion WELCHE Ziele wurden gesteckt? Grundidee WIE wird das Projekt umgesetzt? Kernelemente WELCHE Erfolge gibt es? Ergebnisse WAS ist weiter geplant? Ausblick Nadine Ertmer Berliner Krankenhausgesellschaft e.v. 2
3 Berliner Projekt Hintergrund Seit den 70er Jahren: Krankenheime und Krankenhäuser für chronisch Kranke - besondere Einrichtungstypen im Westteil Berlins Angebot einer integrierten ärztlichen, pflegerischen und therapeutischen Versorgung in insgesamt 65 Einrichtungen mit ca Plätzen Zielgruppen: chronisch und multimorbid Erkrankte, für die eine rein pflegerische Betreuung nicht ausreicht und eine akutstationäre Behandlung nicht (mehr) erforderlich ist Lücke der Versorgungskette zwischen Akut- Krankenhaus und konventionellem Pflegeheim war geschlossen Nadine Ertmer Berliner Krankenhausgesellschaft e.v. 3
4 Berliner Projekt Hintergrund Mit Einführung der zweiten Stufe der Pflegeversicherung zum : Umwandlung der besonderen Versorgungseinrichtungen in vollstationäre Pflegeeinrichtungen Entziehung der bisherigen Finanzierungsgrundlage für die in den Einrichtungen angestellten Ärzte und Therapeuten Aufnahme von Gesprächen zwischen Leistungserbringerverbänden VPK und BKG, den Krankenkassenverbänden und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin Ziel: Vereinbarung zur Beibehaltung des ärztlichen und medizinischtherapeutischen Personals in den ehemaligen Krankenheimen und Krankenhäusern für chronisch Kranke 26. März 1998: Abschluss der Rahmenvereinbarung der Krankenkassenverbände, KV Berlin, BKG und VPK zur medizinischen Versorgung in den ehemaligen Krankenhäusern/Abteilungen für chronisch Kranke und Krankenheimen, die zum in vollstationäre Pflegeeinrichtungen umgewandelt wurden Nadine Ertmer Berliner Krankenhausgesellschaft e.v. 4
5 Berliner Projekt Vertragskonstruktion IKK Brandenburg und Berlin Rahmenvereinbarung BKG Verband der Privatkrankenanstalten Berlin Brandenburg e.v. 38 Pflegeeinrichtungen (ehemals Krankenheime oder Krankenhäuser für chronisch Kranke) insgesamt ca Plätze Controlling-Vertrag Beitrittserklärung Controllingunternehmen Nadine Ertmer Berliner Krankenhausgesellschaft e.v. 5
6 Berliner Projekt Grundidee Durch koordinierte ärztlich-therapeutische und pflegerische Behandlung in den Pflegeeinrichtungen - Adäquate Versorgungsform für pflegebedürftige, chronisch und multimorbid erkrankte Menschen, d.h. ganzheitliche Versorgung möglichst aus einer Hand Qualität - Reduzierung von Krankenhauseinweisungen bzw. Beibehaltung niedrigerer Einweisungsquoten (bis zum Start des Projektes unbewiesene These) Wirtschaftlichkeit Transparenz und Steuerung durch Qualitäts- und Kostencontrolling (Festlegung von Zielvorgaben) Nadine Ertmer Berliner Krankenhausgesellschaft e.v. 6
7 Berliner Projekt Kernelemente Ärztliche Versorgung (med. Grundversorgung) Variante A : Fortsetzung der Arbeit mit angestellten Ärzten - Zulassungsausschuss erteilt Institutsermächtigung - 24 h-versorgung (Präsenzzeiten/Rufbereitschaft) (27 Pflegeeinrichtungen) Variante B : Kooperationsvertrag zwischen Einrichtung und niedergelassenen Ärzten (11 Pflegeeinrichtungen) Voraussetzungen zur Kooperation: - Betreuung von Patienten - Regelvisite 1 x wöchentlich - Rufbereitschaft außerhalb der sprechstundenfreien Zeiten - Fallbesprechungen im multiprofessionellen Team (Ärzte, Pflege, Therapeuten) - Beteiligung an der Dokumentation im Rahmen der Qualitätssicherung und des Kostencontrollings Therapeutische Versorgung Entweder mit angestellten oder extern zugelassenen Therapeuten Nadine Ertmer Berliner Krankenhausgesellschaft e.v. 7
8 Berliner Projekt Kernelemente Finanzierung / Zielwertfestlegung Ärztliche Behandlung (med. Grundversorgung) Therapeutische Behandlung Medizinischer Bedarf Direkte Pauschalen Zahlung direkt an die Pflegeeinrichtungen bzw. KV Arzneimittelversorgung Krankenhausbehandlung Fahrtkosten Fiktive Pauschalen = Zielwerte morbiditätsorientiert festgelegt Jahresbudget einer Pflegeeinrichtung = Gesamtzielwert Nadine Ertmer Berliner Krankenhausgesellschaft e.v. 8
9 Berliner Projekt Kernelemente Kostencontrolling Vergleich der Sollkosten (Zielwerte) mit den tatsächlich angefallenen Ist-Kosten pro Pflegeeinrichtung Auswertung durch externes Controlling-Unternehmen, Krankenkassen übermitteln Ist-Kosten in pseudonymisierter Form Pflegeeinrichtung erhält quartalsweise einen Controlling-Bericht mit Gegenüberstellung der Zielwerte und Ist-Kosten in den einzelnen Leistungsbereichen Bei Unterschreitung des Gesamtzielwertes Bonusauszahlung an die Pflegeeinrichtung Bei Überschreitung des Gesamtzielwertes Ursachenanalyse im Rahmen von Audits / Beratung zu Steuerungsmaßnahmen Nadine Ertmer Berliner Krankenhausgesellschaft e.v. 9
10 Berliner Projekt Kernelemente Qualitätsmanagement Einsatz des RAI* (Resident Assessment Instrument) - in den USA entwickeltes Instrument zur Beurteilung des Gesundheitszustandes älterer Patienten Bewohner werden entsprechend ihrer Pflege- und Hilfsbedürftigkeit einer von 7 Pflegeaufwandgruppen (Resident User Groups, RUG) zugeordnet 1x jährliche Erhebung durch die Pflegeeinrichtungen mittels spezieller Projektsoftware Leistungen des Controllingunternehmens Einrichtungsbezogene und -übergreifende Qualitätsreports Auswertung von Qualitätsindikatoren Unterstützung bei Qualitätsmanagement in den Pflegeeinrichtungen Durchführung von Audits, Qualitätszirkeln, FA Qualitätssicherung Differenzierte Betrachtung der Morbiditätslage und Versorgungsintensität Zielwertdifferenzierung der Pauschalen * Datenbasis ist das Minimum Data Set (MDS) des RAI: Stammdaten, Fähigkeiten (kognitiv, körperl.), Stimmungslage, Verhalten, Krankheitsdiagnosen... Nadine Ertmer Berliner Krankenhausgesellschaft e.v. 10
11 Berliner Projekt Kernelemente Datentransfer Krankenkassen Quartalsweise Meldung der Bewohner- Pseudo-Nummern Quartalsweise Ist-Kosten je Bewohner - Krankenhausbehandlung - Arzneimittel - Fahrtkosten Quartalsweise Controlling-Bericht 1x jährlich Qualitätsreport Pflegeeinrichtungen Quartalsweise Meldung von Zu- und Abgängen in der Pflegeeinrichtung (pseudonymisiert) 1x jährlich RAI-Daten Controlling- Unternehmen Entwicklung eines Datenschutzkonzeptes ermöglicht Umgang mit sensiblen personenbezogenen Daten (Verschlüsselungsverfahren mit Signatur, Pseudonymisierung) Nadine Ertmer Berliner Krankenhausgesellschaft e.v. 11
12 Berliner Projekt Ergebnisse 2,5 x weniger Krankenhauseinweisungen im Vgl. zu normalen Pflegeeinrichtungen Deutlich weniger Kosten Die Gesamtkosten (Krankenhausbehandlung, Fahrten, Arzneimittel sowie Heil- und Hilfsmittel) der teilnehmenden Einrichtungen sind pro Tag und Bewohner rund 1/3 geringer als bei nicht teilnehmenden Einrichtungen (Quelle: AOK 2002) Einsparungen sind im wesentlichen auf Einsparungen im Bereich der Krankenhausausgaben und der Fahrtkosten zustande gekommen Angaben in % Krankenhausbehandlung -56,9-55,4-56,9 Arzneimittelversorgung -15,1-12,1-12,7 Krankentransporte -58,1-50,7-64,0 Heil- und Hilfsmittel 53,1 53,1 46,9 Gesamt - 33,1-31,9-35,0 Quelle: AOK Berlin 2004 in G + G Nadine Ertmer Berliner Krankenhausgesellschaft e.v. 12
13 Berliner Projekt Ergebnisse Heimbewohner profitieren vom umfassenden Pflegekonzept Ärztliche rund-um-die Uhr-Versorgung Qualität durch abgestimmte ärztlich-therapeutische und pflegerische Versorgung Häufiger Wechsel zwischen der gewohnten Umgebung in der Einrichtung und dem Krankenhaus bleibt erspart Pflegeeinrichtungen profitieren Wenige ärztliche Ansprechpartner Verbesserte Kooperation Pflege und ärztliche Behandlung Unterstützung und Weiterentwicklung des Qualitäts- und Kostenmanagements Nadine Ertmer Berliner Krankenhausgesellschaft e.v. 13
14 Berliner Projekt Ausblick Verlängerung des Projekts bis 2010 (bereits 2. Verlängerung) Beteiligung weiterer Krankenkassen am Projekt erwünscht Siemens BKK hat Interesse am Beitritt bekundet Geschlossener Teilnehmerkreis seitens der Pflegeeinrichtungen Intensivierung des Erfahrungsaustauschs zwischen den Einrichtungen - AGs - Seminare - Internetforum Verstärkte Nutzung des RAI (Resident Assessment Instrument) in der Pflegeplanung, -dokumentation und Qualitätssicherung Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit: Impuls zur Umsetzung in anderen Bundesländern bzw. auf Bundesebene durch Gesetzgeber Nadine Ertmer Berliner Krankenhausgesellschaft e.v. 14
15 Kontakt: Nadine Ertmer Berliner Krankenhausgesellschaft e.v. Hallerstraße Berlin Tel.: Fax: Ertmer@bkgev.de Nadine Ertmer Berliner Krankenhausgesellschaft e.v. 15
Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung
Satzungsleistungen Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Was sind Satzungsleistungen? Der Rahmen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Sozialgesetzbuch
MehrBundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Solmsstraße 18, 60486 Frankfurt am Main Telefon (069) 60 50 18-0, Telefax (069) 60 50 18-29 Gemeinsame Empfehlung nach 13 Abs. 2 Nr. 10 SGB IX über die Zusammenarbeit
MehrVertrag. nach 112 Abs. 2 Nr. 5 SGB V. -Nahtloser Übergang von der Krankenhausbehandlung zur Rehabilitation-
Vertrag nach 112 Abs. 2 Nr. 5 SGB V -Nahtloser Übergang von der Krankenhausbehandlung zur Rehabilitation- Zwischen der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen einerseits und der AOK Rheinland Die Gesundheitskasse
MehrModellprojekt über die integrierte. medizinische Versorgung für. Versicherte in Pflegeeinrichtungen
Modellprojekt über die integrierte medizinische Versorgung für Versicherte in Pflegeeinrichtungen Teilnehmer am Modellprojekt Ev. Krankenhaus Witten ggmbh Pflegeheime Krankenhaus Altenheim Haus Buschey
MehrAWO-Qualitätsbericht. stationär
AWO-Qualitätsbericht stationär Inhaltsübersicht 1. Wesentliche Kenndaten der Einrichtung 2. Leistungsangebot 3. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 4. Freiwillige Helferinnen und Helfer / Bürgerschaftlich
MehrVereinbarung. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen Körperschaft des öffentlichen Rechts - nachfolgend KVS genannt - und
Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen Körperschaft des öffentlichen Rechts - nachfolgend KVS genannt - und der Knappschaft Regionaldirektion Chemnitz - nachfolgend Knappschaft
Mehrmicura Pflegedienste München Ost
In Kooperation mit: 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE Ein Gemeinschaftsunternehmen der DKV Pflegedienste & Residenzen GmbH und dem Praxisverbund GmbH München Süd-Ost Der Gesetzgeber wünscht eine engere Verzahnung
MehrPflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)
Pflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) Regionalbüros für Fachkräftesicherung - Fachkräftemonitoring - EUROPÄISCHE UNION Europäischer Sozialfonds Dieses Projekt wird durch das Ministerium
MehrDasBerliner Projekt - + mehr bieten als andere. mehr leisten als andere. Die Pflege mit
DasBerliner Projekt - mehr bieten als andere mehr leisten als andere. Die Pflege mit demplus Willkommen! Vom Modell zur Praxis Ganzheitliche Betreuung und intensive Pflege in 38 Einrichtungen der Hauptstadt
MehrTelemonitoring des Gesundheitszustandes von Heimbewohnern
Telemonitoring des Gesundheitszustandes von Heimbewohnern Erfahrungen in Deutschland Télémédecine en Ehpad - Telemedizin im Pflegeheim 19 Juin 2015 / 19. Juni 2015 - Strasbourg Praxis Landgraf Straßburg
MehrDer Mensch steht im Mittelpunkt unserer Bemühungen. Wir respektieren und wertschätzen ihn.
Wir sind ein ambulanter Pflegedienst, der seit 1991 mit einem engagierten Stamm von Mitarbeitern im Großraum Berlin-Pankow tätig ist. Unser Hauptanliegen ist es, die Lebensqualität unserer Patienten zu
Mehrzum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b SGB V - Vergütungsvereinbarung Hausärzte -
Anlage 8 zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b SGB V - Vergütungsvereinbarung Hausärzte - 1 Leistungsbeschreibung und Vergütung 2 Inkrafttreten, Kündigung 3 Rechnungslegung 4 Verjährung
MehrGemeinsam neue Wege gehen
Gemeinsam neue Wege gehen Krankenpflegedienst Albatros GmbH individuelle Dienstleistungen für anspruchsvolle Kunden und ihre Angehörigen Krankenpflegedienst Albatros GmbH Kerstin Hommel Telefon: 02 11
MehrDie Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Monat Leistungen ab
MehrDer neue Krankenhaus- Navigator der AOK auf Basis der Weissen Liste
Der neue Krankenhaus- Navigator der AOK auf Basis der Weissen Liste Dr. Arnold Böcker 17.11.2009, QMR-Kongress, Potsdam Agenda 1. Der neue KH-Navigator der AOK auf Basis der Weissen Liste 2. Der neue KH-Navigator
MehrQualitätsberichte, Benchmarks und weiter? Umgang der Krankenkassen mit den Ergebnissen der externen Qualitätssicherung
Qualitätsberichte, Benchmarks und weiter? Umgang der Krankenkassen mit den Ergebnissen der externen Qualitätssicherung Carmen Wanke Geschäftsführerin der Unternehmenseinheit Stationäre Versorgung der AOK
Mehrmicura Pflegedienste München/Dachau GmbH
micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten
MehrHome Care Berlin e.v. Beratung und Förderung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)
Beratung und Förderung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) Home Care e.v. Brabanter Straße 21 10713 Berlin http://www.homecare.berlin Aufgaben von Home Care Berlin e. V. Finanzierung
MehrGröhe: Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige. Bundestag beschließt das Zweite Pflegestärkungsgesetz
HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Friedrichstraße 108, 10117 Berlin 11055 Berlin INTERNET TEL +49 (0)30 18441-2225 FAX +49 (0)30 18441-1245 www.bundesgesundheitsministerium.de pressestelle@bmg.bund.de E-MAIL
MehrFamilienpflegezeitgesetz. Was ist das eigentlich?
Familienpflegezeitgesetz Was ist das eigentlich? Was ist das Ziel des Gesetzes? Bessere Vereinbarkeit von Betreuung (Pflege) naher Angehöriger in häuslicher Umgebung und Beruf Weiterer Schritt zu einer
MehrInformationen zur Tagespflege
Informationen zur spflege Die pflegerische Versorgung älterer Menschen stützt sich auf verschiedene Bausteine, die sich jeweils ergänzen sollen: 1. Häusliche Pflege durch Angehörige 2. Ambulante Pflege
MehrGesundheitspolitik in Deutschland nach den Wahlen
Gesundheitspolitik in Deutschland nach den Wahlen AIM Vorstandssitzung, 5. Dezember 2013, Hamburg Jürgen Hohnl; Geschäftsführer IKK e.v. Wahlergebnisse Bundestagswahl 2013 CDU/CSU deutlicher Wahlsieger
MehrPflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS)
Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS) PTVS - 2008 PTVS - 2013 Vereinbarung nach 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen
MehrEntwicklung des Heimrechtes unter Berücksichtigung des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes. Hannover im September 2015. Axel Merschky, BP-LWTG
Entwicklung des Heimrechtes unter Berücksichtigung des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes Hannover im Axel Merschky, BP-LWTG Folie 1 BP-LWTG Rheinland-Pfalz Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG Maßregelvollzugsgesetz
MehrPflege im Jahr 2007. Pflege
Pflege im Jahr 2007 Von Gerhard Hehl In Rheinland-Pfalz gab es im Dezember 2007 fast 102 500 pflegebedürftige Menschen. Gut die Hälfte erhielt ausschließlich Pflegegeld. Fast 20% wurden ambulant, weitere
MehrKrankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012. Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de
Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012 Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de VIII. Ambulante Tätigkeit des Krankenhauses (1) 1. Vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung,
MehrLebensqualität bei Demenzerkrankung Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg 19. Mai 2008
Die Lebensqualität demenzkranker Menschen aus der Perspektive des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen Dr. Peter Pick Geschäftsführer Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der
MehrVertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)
Vertrag zwischen der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) über die Abgrenzung, Vergütung und Abrechnung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit 1) Dem
MehrProjekt: Gründung einer Einrichtung zur sozialmedizinischen Nachsorge kranker Kinder
HELIOS Kliniken Schwerin Dr. Olaf Kannt Ltd. Arzt Klinik für Neonatologie und Neuropädiatrie Schwerin Projekt: Gründung einer Einrichtung zur sozialmedizinischen Nachsorge kranker Kinder Sozialmedizinische
MehrWorkshop der gematik in Berlin
Workshop der gematik in Berlin Vorbereitung der Tests der Heil- und Berufsausweise Dr. Jürgen Faltin Dr. Jürgen Faltin Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz Rechtliche
MehrBekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen
Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen Frank Ulrich Montgomery Konsultativtagung 2013 Oberbozen, 5. Juli 2013-1- Ausgangspunkt Was ist eigentlich Korruption bei Ärzten? Angestellte und beamtete
MehrLeistungen für Demenzpatienten
Leistungen für Demenzpatienten Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 123,00 Pflegestufe I (mit Demenz) 316,00 Pflegestufe II (mit Demenz)
MehrDie Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation
Die Krankenversicherung Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Versicherte 1 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig,
MehrHPCV-Studie: Hospizliche Begleitung
Februar 2008 Sonder-Info Sonder-Info Sonder-Info Sonder-Info HPCV-Studie: Hospizliche Begleitung und Palliative-Care-Versorgung in Deutschland 2007 (Stand: 26.02.2008) Sonder Hospiz Info Brief 1 / 08 Seite
MehrDer GKV-Spitzenverband als neuer Player im Gesundheitswesen
Der GKV-Spitzenverband als neuer Player im Gesundheitswesen Greifswald, 23. Januar 2009 Michael Weller Leiter des Stabsbereiches Politik beim GKV-Spitzenverband Finanzierung und Kostenkontrolle in der
MehrPersonal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005
290 Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen Petra Meister Personal der Frankfurter Pflegedienste Anteil der Teilzeitbeschäftigten lag deutlich über 50 % Ende des Jahres gab es 117 Pflegedienste in
MehrKriterien zur Förderung klinischer Krebsregister des GKV-Spitzenverbandes vom 20.12.2013
Kriterien zur Förderung klinischer Krebsregister des GKV-Spitzenverbandes vom 20.12.2013 gemäß 65c SGB V (KFRG) Hintergrund und methodisches Vorgehen Seite 2 von 5 I. Hintergrund Krebs ist eine der häufigsten
MehrJahresbericht des Patientenfürsprechers aus dem HELIOS Klinikum Berlin-Buch für den Zeitraum 1.1.2012 bis 31.12.2012
Manfred Pinkwart Jan. 2013 Jahresbericht des Patientenfürsprechers aus dem HELIOS Klinikum Berlin-Buch für den Zeitraum 1.1.2012 bis 31.12.2012 Sprechstunden 1. Wie oft haben Sie pro Jahr Sprechstunden
MehrS a n d b a c h s t r a ß e 1 0 4 9 1 3 4 W a l l e n h o r s t T e l. : 0 5 4 0 7-8 0 3 2 6 0 F a x : 0 5 4 0 7-8 0 3 2 6 6 6 m a i l @ i n - v i v
Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems in der Psychiatrie in vivo GmbH Unternehmensberatung S a n d b a c h s t r a ß e 1 0 4 9 1 3 4 W a l l e n h o r s t T e l. : 0 5 4 0 7-8 0 3 2 6 0 F a
MehrGesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. 14. Oktober 2014
Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf 14. Oktober 2014 Familienpflegezeit Die Anforderungen an die Familien sind hoch: Eltern kümmern sich um ihre Kinder, müssen im Beruf Leistung
MehrKieferorthopädische Versorgung. Versichertenbefragung 2015
Kieferorthopädische Versorgung Versichertenbefragung 2015 Fragestellungen 1. Wie ist es um Beratung und Behandlung in der kieferorthopädischen Versorgung in Deutschland bestellt? 2. Wie sind die Versicherten?
Mehr1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.
Merkblatt Starthilfe (Stand: 01.07.2014) Das Ziel der Starthilfeförderung ist der Aufbau nachhaltiger, personenorientierter und sozialraumbezogener ambulanter Unterstützungsangebote. Zielgruppen der Förderung
MehrZuhause im Quartier. Bedeutung des Projektes für die Gesundheit Nord
Zuhause im Quartier Bedeutung des Projektes für die Gesundheit Nord Diethelm Hansen Bremen, 04.03.2010 1 Rahmenbedingungen Medizinische Innovationsgeschwindigkeit nimmt zu Demographischer Wandel Wirtschaftlicher
MehrLiebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden
MehrDGIV-Seminar. Neue Möglichkeiten für innovative Versorgungsformen durch das Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)
DGIV-Seminar Neue Möglichkeiten für innovative Versorgungsformen durch das Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) 17. Juni 2015 Veranstaltungsort: AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
MehrDas Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS Kongress Pflege, Berlin, 22. und 23. Januar 2016 Gliederung 1. Einführung
Mehr- Dokumentation - Ausblick auf der Grundlage des neuen BayRDG. Fortbildung und Tagung Programmleiter Frühdefibrillation 18.10.
Fortbildung und Tagung Programmleiter Frühdefibrillation 18.10.2008 in Beilngries BayRDG Dokumentation Art. 12 Art. 45 Art. 46 Rechte und Befugnisse des Ärztlichen Leiters Qualitätsmanagement Dokumentation
MehrMDK-Beratung im GKV-System Vom Einzelfall bis zur Systemberatung Dr. Doris Pfeiffer Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes
MDK-Beratung im GKV-System Vom Einzelfall bis zur Systemberatung Dr. Doris Pfeiffer Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Dr. Doris Pfeiffer, Berlin, 27. März 2012 1 Die Gesetzliche Krankenversicherung
MehrHerzlich Willkommen Ihr
Herzlich Willkommen Ihr 2 Deutschland altert 3 3 4 5 6 Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung Bis 2030 steigt der Anteil der über 60jährigen um 8 Millionen auf 28,5 Mio. Menschen oder 36 % der Gesamtbevölkerung.
MehrAmbulante Pflegedienste
Ambulante Pflegedienste Diese Checkliste enthält die von Ihnen ausgewählten Kriterien zur Unterstützung bei der Auswahl eines geeigneten ambulanten Pflegedienstes. Sie sollten diese Fragen unbedingt abklären.
MehrEinleitung. Einleitung
Einleitung Unsere Gesellschaft wird insgesamt älter. Das wirkt sich auf uns alle aus. Immer mehr Menschen haben in ihrer Familie oder ihrem unmittelbaren Umfeld mit der Pflege und Versorgung von Angehörigen
MehrB E N D E R & P H I L I P P RECHTSANWÄLTE
Entbürokratisierung in der Pflege - Haftungs- und sozialrechtliche Einordnung - Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege e.v. München, 29. September 2014 Dr. Albrecht Philipp Rechtsanwalt
MehrFragebogen zur Mitarbeiterzufriedenheit in Rehabilitationskliniken
Name der Klinik Fragebogen zur Mitarbeiterheit in Rehabilitationskliniken Sie werden im Fragebogen zu verschieden Bereichen befragt, die Ihren Arbeitsalltag bestimmen. Bitte beantworten Sie die Fragen
MehrBerechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld
Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Neben der professionellen Pflege in Form von Sachleistungen durch eine gewählte (ambulante) Pflegeeinrichtung
MehrEntlass- und Überleitungsmanagement. Dr. Martin Theisohn KGK
Entlass- und Überleitungsmanagement Dr. Martin Theisohn KGK Grundlagen für das Entlass- und Versorgungsmanagement SGB V 11 (4): Versicherte haben Anspruch auf Versorgungsmanagement... GKV-VStG zu 39 SGB
MehrGroßbeerener Spielplatzpaten
Großbeerener Spielplatzpaten 1. Vorwort 2. Die Idee 3. Das Ziel 4. Die Spielplatzpaten 5. Die Aufgaben der Paten 6. Die Aufgaben der Gemeinde Großbeeren 1. Die Vorwort Die Gemeinde Großbeeren erfreut sich
Mehrmicura Pflegedienste Köln
micura Pflegedienste Köln 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste schließt die Lücke einer eingeschränkten Lebensführung. Viele Alltäglichkeiten
MehrEntbürokratisierung in der Pflege Strukturmodell Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation. - Sozialrechtliche und heimrechtliche Einordnung -
Entbürokratisierung in der Pflege Strukturmodell Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation - Sozialrechtliche und heimrechtliche Einordnung - Pflegekongress Berlin, 31.01.2015 Dr. Albrecht Philipp Rechtsanwalt
MehrDie Entwicklung der Transparenzkriterien aus Sicht der Leistungsträger
Die Entwicklung der Transparenzkriterien aus Sicht der Leistungsträger Klaus Dumeier GKV-Spitzenverband 1 Ziel ist es, Pflegebedürftige und deren Angehörige -verständlich, - übersichtlich und - vergleichbar
MehrSachstand neue GOÄ. Dr. Bernhard Rochell, Hauptgeschäftsführer. 9. Kongress des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen. am 16. Mai 2014 in Berlin
Sachstand neue GOÄ Dr. Bernhard Rochell, Hauptgeschäftsführer 9. Kongress des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen am 16. Mai 2014 in Berlin GOÄ-Novelle bisherige Entwicklungen November 2009: Die schwarz-gelbe
MehrAGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS.
AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS. Themenfeld 3 Beruf und Familie schließen sich auch in der Bundeswehr nicht aus. Als familienfreundlicher Arbeitgeber unterstützt die Bundeswehr bei
MehrFragebogen zur Erhebung der Situation altgewordener psychisch erkrankter Menschen in den Angeboten der Sozialpsychiatrie in Mecklenburg-Vorpommern
Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.v. Fragebogen zur Erhebung der Situation altgewordener psychisch erkrankter Menschen in den Angeboten der Sozialpsychiatrie in Mecklenburg-Vorpommern
MehrBARMER GEK Zahnreport 2013 Sachsen
Presseinformation BARMER GEK Zahnreport 2013 Sachsen Schwerpunktthema: Kosten für Landesgeschäftsstelle Sachsen 12.06.2013 Seite 1 von 9 Der aktuelle BARMER GEK Zahnreport liefert aktuelle Einblicke in
MehrErgebnisorientiertes Qualitätsmodell Münster EQ MS. Ergebnisse der dritten Erhebungsphase März 2013
Ergebnisorientiertes Qualitätsmodell Münster EQ MS Ergebnisse der dritten Erhebungsphase März 2013 2012 Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz Ergänzung zu 113 SGB XI, wonach die zukünftigen Maßstäbe und Grundsätze
MehrKooperationsvertrag zwischen run to help e.v. und der Straßenambulanz St. Franziskus e.v.
Kooperationsvertrag zwischen run to help e.v. und der Straßenambulanz St. Franziskus e.v. Mit diesem Dokument möchten run to help e.v. und die Straßenambulanz St. Franziskus e.v. allen Spendern und Unterstützern
MehrIm Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)
P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus
MehrCheckliste für das Beratungsgespräch in einem Alten- und Pflegeheim
Seite 1 Liebe Nutzerin, lieber Nutzer dieser Checkliste, Sie suchen ein Alten- und Pflegeheim für sich oder Ihre Angehörigen? Mit dieser Checkliste unterstützt Sie St. Josef, alle wichtigen Kriterien abzuwägen
Mehr5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz
5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz (leistungsrechtliche Änderungen) Unternehmenseinheit Pflege Stand 13.11.2014 Die vier Elemente des 5. SGB XI - ÄndG Beitragssatzerhöhung um 0,3 % zum
MehrPatientenzufriedenheit in Schleswig-Holstein
Patientenzufriedenheit in Schleswig-Holstein Datenbasis: 1.001 Befragte ab 18 Jahren in Schleswig-Holstein Erhebungszeitraum: 11. Februar bis 13. März 2014 statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte
MehrDresdner Pflegestammtisch
Dresdner Pflegestammtisch Warum gibt es den Pflegestammtisch? Dresdnerinnen und Dresdner sollen regelmäßig rund um das Thema Pflege informiert werden. (Stadtratsbeschluss vom 21. Februar 2008) Wann war
Mehrzwischen der AOK Sachsen-Anhalt, der IKK gesund plus, der Knappschaft, Regionaldirektion Cottbus und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt
Vereinbarung über ein Informationskonzept zur inhaltlichen Umsetzung der 22 und 23 des Vertrages vom 01.07.2006 in der Fassung vom 01.07.2013 (im Folgenden KV-Vertrag genannt) der strukturierten Behandlungsprogramme
MehrAllgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG
DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG
MehrBeihilfevorschriften - 41-32 BayBhV. Häusliche und teilstationäre Pflege
Beihilfevorschriften - 41-32 BayBhV 32 Häusliche und teilstationäre Pflege (1) 1 Bei einer häuslichen Pflege durch geeignete Pflegekräfte oder einer teilstationären Pflege in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung
MehrAGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS.
AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS. Themenfeld 3 Beruf und Familie schließen sich auch in der Bundeswehr nicht aus. Als familienfreundlicher Arbeitgeber unterstützt die Bundeswehr bei
MehrDas neue Reisekostenrecht 2014
Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch
MehrQualitätsindikatoren aus Routinedaten 18.03.2010. Umsetzung der QKK Indikatoren in der Marienhaus GmbH
Qualitätsindikatoren aus Routinedaten 18.03.2010 Umsetzung der QKK Indikatoren in der Marienhaus GmbH Qualitätsindikatoren kirchlicher Krankenhäuser (QKK) Die Marienhaus GmbH wurde im Jahre 1903 von der
MehrVereinbarung nach. 17b Abs. 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags
Vereinbarung nach 17b Abs. 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags zwischen dem GKV-Spitzenverband, Berlin und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.v.,
MehrTabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136
Millionen Menschen anerkannt pflegebedürftig und im Jahr 2007 2,1 Millionen. In beiden Jahren wurden jeweils 1,4 Millionen anerkannt Pflegebedürftige ambulant versorgt. Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger
MehrGemeinsame Informationen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zur Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen
Gemeinsame Informationen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zur Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen Was ist Kinderrehabilitation? Kinder und Jugendliche, die an einer chronischen
MehrFrühe Hilfen für behinderte und von Behinderung bedrohter Kinder
- 33 - Schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen I / 4 Orientierungshilfen Frühe Hilfen für behinderte und von Behinderung bedrohter Kinder In Baden-Württemberg besteht ein umfassendes
MehrHäusliche Kinderkrankenpflege e.v. Alte Kasseler Strasse 43 35039 Marburg Tel. 0 64 21. 68 16 06 Fax 0 64 21. 68 61 40
Häusliche Kinderkrankenpflege e.v. Alte Kasseler Strasse 43 35039 Marburg Tel. 0 64 21. 68 16 06 Fax 0 64 21. 68 61 40 pf legen Wir sind berufserfahrene Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen beraten
MehrFragebogen zu den Möglichkeiten der Integration von Kindern mit Behinderungen in Schulen im [(Land-)kreis oder Stadt]
Fragebogen zu den Möglichkeiten der Integration von Kindern mit Behinderungen in Schulen im [(Land-)kreis oder Stadt] Der Fragebogen richtet sich an Schulen, in denen Kinder mit Behinderungen integriert
MehrNr. 9/ September 2005. Inhalt: Sitzungen/Beschlüsse Seite 1. In Kraft getretene Beschlüsse Seite 3. Weitere Arbeitsschritte Seite 3
Nr. 9/ September 2005 Inhalt: Sitzungen/Beschlüsse Seite 1 In Kraft getretene Beschlüsse Weitere Arbeitsschritte Sitzungstermine Kommentar des Vorsitzenden Seite 4 Impressum Seite 5 2 Am 20. September
MehrWege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit
Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit der Arbeitsgruppe Bildung und Training des Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. Seit Dezember
MehrBereitschaftsdienst, Kurzpausenregelung, Anlagen 5a, 5b und 5c zu den AVR
Bereitschaftsdienst, Kurzpausenregelung, Anlagen 5a, 5b und 5c zu den AVR A. Bereitschaftsdienst 1. Die 7 bis 9 der Anlage 5 zu den AVR erhalten folgende Fassung: 7 Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
MehrDer Pflegefall tritt ein was tun?
6 Die ersten Schritte Beispiel Die Mutter der Familie liegt mit einem schweren Schlaganfall im Krankenhaus. Vom dortigen behandelnden Arzt erfahren die Angehörigen, der verheiratete Sohn und die ledige
MehrLeistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I
Nr.: 03/2015 Datum: 15. Januar 2015 Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Am 1. Januar 2015 ist das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen
MehrWeiterentwicklung in der Pflegeversicherung
BfA-Gemeinschaft 16. Oktober 2009 Köln Weiterentwicklung in der Pflegeversicherung Karl-Heinz Plaumann Geschäftsführer MDK Baden-Württemberg Ein Jahr nach der Pflegereform Ein kommender Tag scheint länger
MehrLEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG
LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG Häusliche Pflege von rein körperlich hilfebedürftigen Häusliche Pflege von Versicherten mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf Verhinderungspflege 3)
MehrPflege ein großes Thema...
Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren
MehrSpezialisierte. versorgung. Ambulante Palliativ. www.pctduesseldorf.de. Ein Angebot des Palliative Care Teams Düsseldorf
Spezialisierte Ambulante Palliativ versorgung Ein Angebot des Palliative Care Teams Düsseldorf www.pctduesseldorf.de www.pctduesseldorf.de Wir sind für sie da Wir sind für Menschen in Düsseldorf da, die
MehrBETRIEBS- KRANKENKASSE. Gesetzlich versichert, privat behandelt. Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler
BETRIEBS- KRANKENKASSE Gesetzlich versichert, privat behandelt Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler Privater Status für gesetzlich Versicherte Gesundheit ist das höchste Gut: Deshalb ist
MehrAnlage 1. Name, Vorname Bewohnerin / Bewohner: Geburtsdatum: 1. Informationspflicht
V-005-4 Anlage 1 1. Informationspflicht Die Bewohnerin / der Bewohner bestätigt, vor Abschluss dieses Vertrags über die Leistungen und die Ausstattung der Einrichtung sowie über seine Rechte und Pflichten
MehrDer BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden. So ist es jetzt:
Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden So ist es jetzt: Valuing people Menschen mit Behinderung müssen öfter zum Arzt gehen als Menschen ohne Behinderung.
MehrQualitätsmanagementsystem der IHK Köln. Überblick 2015
Qualitätsmanagementsystem der IHK Köln Überblick 2015 Aktivitäten zur Weiterentwicklung des QM-Systems /1 Nach dem bestandenen Zertifizierungsaudit (November 2014) hat die Dynamik im QM-System nicht nachgelassen.
MehrWie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)?
Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? AOK Sachsen-Anhalt Visionen aus der Zivilgesellschaft (nach Aktionsplan
MehrFragebogen Weisse Liste-Ärzte
www.weisse-liste.de Fragebogen Weisse Liste-Ärzte Der Fragebogen ist Teil des Projekts Weisse Liste-Ärzte. DIMENSION: Praxis & Personal trifft voll und ganz zu trifft eher zu trifft eher trifft überhaupt
MehrVersorgungsvertrag gemäß 72 SGB XI über Leistungen der vollstationären Pflege
Versorgungsvertrag gemäß 72 SGB XI über Leistungen der vollstationären Pflege zwischen der vollstationären Pflegeeinrichtung (nachstehend Pflegeeinrichtung genannt) Muster-Pflegeheim Muster-Straße 00 00000
MehrIndikatoren-Erläuterung
Datum: 29.01.2016 Indikatoren-Erläuterung Basisdaten Pflegeprognose 2009 Allgemeine Informationen Pflegeprognose Als Datengrundlage für die Darstellung und Beschreibung der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung
MehrAntragsunterlagen zur Projektförderung der örtlichen Selbsthilfegruppen gemäß 20 c SGB V
Antragsunterlagen zur Projektförderung der örtlichen Selbsthilfegruppen gemäß 20 c SGB V Kassenindividuelle Förderung der AOK Sachsen-Anhalt Damit die AOK Sachsen-Anhalt über eine Förderung Ihrer Selbsthilfegruppe
Mehr