Menschenrechte vor Profit
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- Christel Imke Huber
- vor 5 Jahren
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1 Menschenrechte vor Profit Das geplante Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten (UN Binding Treaty) UN will weltweite Regeln für Konzerne Was will die Bundesregierung? Und was fordert attac? Fairhandelskonferenz München, 16. März 2019
2 Übersicht 1. Bisherige Regelungen zur Unternehmensverantwortung und deutsche Umsetzung 2. UN Binding Treaty 3. Position der EU und der Bundesregierung 4. Forderungen von attac und Ausblick 1
3 1. Bisherige Regelungen zur Unternehmensverantwortung und deutsche Umsetzung 2
4 Umsetzung internationaler Regelungen zur Unternehmensverantwortung in Deutschland UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (2011) Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (2016) UN Nachhaltigkeitsziele (2015) Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (2016) EU Richtlinie 2014/95 (2014) CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (2016) 3
5 UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrecht Drei Pfeiler Schutz 1. Staat muss vor MR-Verletzungen von Unternehmen schützen tatsächlich, politisch und juristisch. (Problem bei failing states und Konfliktregionen) 2. Staat trägt besondere Verantwortung, wenn selbst Wirtschaftsakteur Achtung 1. Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht ( due diligence ) aller Unternehmen = menschenrechtliche Risiko- und Folgenabschätzung 2. Integration in alle Managementabläufe 3. Im Unternehmen selbst und in gesamter Wertschöpfungskette durch Abhilfe 1. Gerichte 2. außergerichtliche Einrichtungen (z.b. nationale MRinstitutionen) 3. nicht-staatliche und innerbetriebliche Beschwerdemechanismen 4
6 UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte Probleme Generell: UN Leitprinzipien sind kein völkerrechtlicher Vertrag sind daher unverbindlich und bieten kein standardisiertes Berichtsmodell, 2. keinen Mechanismus gegen unwillige Staaten und unwillige Unternehmen und 3. keinen effektiven Rechtsweg oder effektives Gerichtssystem bei Verstößen. 5
7 2. UN Binding Treaty 6
8 Was bisher geschah Geschichte Sept Staaten (darunter Ecuador, Peru, Bolivien, Venezuela, Nicaragua, Kuba, Sri Lanka, Kirgistan, Pakistan, einige afrikanische, insbes. Südafrika, und arabische Länder) fordern UN-Menschenrechtsrat auf, einen Verhandlungsprozess zur Ausarbeitung eines verbindlichen Abkommens zur Regulierung transnationaler Konzerne zu beginnen (= Treaty on Transnational Corporations and Other Business = UN Binding Treaty ) 2012 muss Ecuador 1,7 Mrd. USD an US-Ölkonzern Occidental Petroleum Schadensersatz wegen Kündigung einer Ölkonzession zahlen (= 20 % seines Staatshaushaltes), vgl. 7
9 Was bisher geschah Geschichte Juni 2014 UN-Resolution A/HRC/26: 20 Ja-Stimmen 14 Nein-Stimmen 13 Enthaltungen Acht EU Mitgliedsstaaten, Montenegro und Mazedonien sowie USA, Japan, Südkorea und Australien stimmen dagegen. 8
10 Was bisher geschah Geschichte Ab Okt Jährliche Verhandlungsrunden der zwischenstaatlichen offenen Arbeitsgruppe in Genf unter dem Vorsitz Ecuadors. Arbeitsgruppe besteht aus: UN Menschenrechtsrat Genf 4. Verhandlungsrunde am UN Mitgliedsstaaten, - Staaten mit Beobachterstatus (darunter BRD und EU gesamt), - Wirtschaftsvertreter*innen, - Rechtsexpert*innen - und ca. 200 NGOs 2015 nahmen an den Verhandlungen 60 Staaten teil, 2016 bereits 80, und Staaten, darunter 27 EU Mitgliedsstaaten sowie Brasilien, Indien und China. 9
11 Einschub: Französisches Sorgfaltspflichtengesetz 2017 setzt UN-Leitprinzipien in verbindliches Recht um gilt für französische Großunternehmen ab Beschäftigten (= ca. 120 Unternehmen wie z.b. Danone, Renault, Michelin) Pflichten: - menschenrechtliche Risikoanalyse - regelmäßige Überprüfung von Zulieferern - Beschwerdesystem Bußgelder bis 30 Mio. bei Nichtbeachtung 10
12 Einschub: Deutsches Sorgfaltspflichtengesetz 2020? Ziel: Schutz der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten Anwendungsbereich: 1. Großunternehmen ( > 250 MA) mit Sitz in Deutschland. 2. Unternehmen, die in einem Hochrisikosektor tätig sind (= Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Bergbau, Nahrungs- und Futtermittel, Textilien und Bekleidung, Lederwaren und Schuhe, elektronische Erzeugnisse und Energieversorgung) Pflichten: Sorgfaltspflicht, menschenrechtliche Risikoanalyse (Wahrscheinlichkeit möglicher MR-Verletzungen, fortlaufende Aktualisierung), Präventionsmaßnahmen, Abhilfemaßnahmen, Bestellung einer/s Compliance Beauftragten (unmittelbar der Geschäftsführung nachgeordnet), Beschwerdesystem, Dokumentations- und Berichtspflicht Bußgelder bis 5 Mio. bzw. Freiheitsstrafen für Compliance Beauftragte*n oder Geschäftsführung und/oder Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge 11
13 Einschub: Englischer Modern Slavery Act 2015 Berichtspflicht großer Unternehmen über Risiken moderner Formen der Sklaverei in der Lieferkette Darlegungspflicht der Schritte zur Vermeidung moderner Formen von Sklaverei Comply or explain -Ansatz: Bericht oder begründete Offenlegung, keinerlei Maßnahmen ergriffen zu haben 12
14 Was bisher geschah Geschichte Sept Draft Elements = erster Textentwurf als Verhandlungsgrundlage von Ecuador vorgelegt 13
15 Inhalt der Draft Elements (2017) 1. Vorrang von Menschenrechtspflichten vor Handels- und Investitionsabkommen 2. Verbindliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen bei all ihren Geschäften und Haftung für mitverursachte Schäden (Art. 9 und 10) 3. Erfasst sind auch Tochterunternehmen und kontrollierte Unternehmen 4. Zugang zu Gerichten auch in Heimatstaaten der Unternehmen (Art. 5 und 8) 5. Gruppenklagen (Art. 5 III und 8 II) 14
16 Inhalt der Draft Elements (2017) 6. Zugang zu Information und Beweislastumkehr (Art. 8 IV und 10 IV) 7. Internationale rechtliche Zusammenarbeit zur Erleichterung der Verfahren (Art. 11) 8. Wahlmöglichkeit des anwendbaren Rechts (Art. 7) 9. Realistische Verjährungsfristen (Art. 6) 10. Prüfung eines internationalen Gerichtshofs zu transnationalen Unternehmen und Menschenrechten 15
17 Was bisher geschah Geschichte Juli 2018 Zero Draft = revidierter zweiter Textentwurf von Ecuador vorgelegt, der Draft Elements verwässert 16
18 Inhalt des Zero Drafts (2018) 1. Vorrang von Menschenrechtspflichten vor Handels- und Investitionsabkommen entfällt 2. Verbindliche Sorgfaltspflichten nur noch bei transnationalen Geschäften => Schlechterstellung von Betroffenen bei rein inländischen Sachverhalten 3. Keine Prüfung eines internationalen Gerichtshofes mehr => nur noch Individualbeschwerde vor einem UN- Komitee 17
19 3. Positionen der EU und der Bundesregierung 18
20 Diverse Positionen Befürworter: G77 (China und Indien), Europäisches Parlament (11 positive Entschließungsanträge), Frankreich und Schweden. Gegner: USA, Australien, Kanada, Japan. EU hält an UN-Leitprinzipien fest und wird ab sofort am Verhandlungsprozess nicht mehr teilnehmen. BRD will Evaluierung des NAP bis 2020 abwarten und betont Verzicht auf eigene Position jenseits einer gemeinsamen EU-Linie. 19
21 Kritik der EU und der BReg 1. Kritik am Mandat und am Verfahren - Resolution erlaube nur drei Verhandlungsrunden: UNHCHR und Jurist*innen widersprechen zu recht 1 - EU will unabhängigen Vorsitz : Staaten haben in zwischenstaatlichen AG s immer Vorsitz - Wirtschaft sei nicht ausreichend beteiligt 2 : Wirtschaftsverbände sind in allen Arbeitsgruppen vertreten - Initiatoren des UN-Binding Treaty Prozesses hätten selbst keine eigenen Nationalen Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien 2011 vorgelegt 2 : Insgesamt haben in 7 Jahren nur 20 Länder NAPs vorgelegt! 1 Vgl. Open Letter vom MdB Thomas Hitschler (SPD) vom
22 Kritik der EU und der BReg 2. Inhaltliche Kritik - Ablenkung von UN-Leitprinzipien von 2011 UN Binding Treaty baut auf UN Leitprinzipien auf - Beschränkung nur auf transnationale Konzerne Draft Elements beziehen alle Unternehmen ein, legen nur Schwerpunkt auf Aktivitäten mit transnationalem Charakter - Unternehmenshaftung wird generell kritisch gesehen. 21
23 Kritik der UN an der BRD UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte: - Freiwillige Natur der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht im deutschen NAP ist unzureichend, - Deutsches Gesetz ist nötig, das menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von Unternehmen inkl. Klagemöglichkeiten festschreibt, - BRD berücksichtigt Menschenrechte in der Agrar-, Handels-, Investitions-, Klima- und Finanzpolitik nur mangelhaft. UN-Stellungnahme vom zum Staatenbericht der BRD 22
24 4. Forderungen von attac und Ausblick 23
25 Drei Forderungen von attac an die Bundesregierung 1. Menschenrechte müssen unbedingten Vorrang vor Handels- und Investitions-Abkommen erhalten. 2. Deutschland und die EU müssen sich für einen starken UN-Vertrag für menschenrechtliche Pflichten von Unternehmen einsetzen. 3. Deutschland muss ein Gesetz beschließen, das Konzerne im In- und im Ausland auf die bedingungslose Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet und Zuwiderhandlungen unter Strafe stellt (Deutsches Sorgfaltspflichtengesetz). 24
26 Internationale Kampagne Rights for People, Rules for Corporations Stop ISDS Kernforderung: Keine Investitionsschutzgerichte, sondern verbindliche Gesetze für Konzernverantwortung Start: Aktionen: - Europaweite Petition (wieder in Form einer sebi, Dauer: 1 Jahr, Stand heute: Unterschriften europaweit) - Videos - Demos (auch in Genf), u.v.m. Deutscher Kampagnentitel: Menschenrechte schützen - Konzernklagen stoppen. vgl. auch (Filme, Flyer, Materialien), oder 25
27 Internationale Kampagne Rights for People, Rules for Corporations Stop ISDS Sechs Hauptforderungen im Einzelnen - Staaten schaffen Sorgfaltspflichtengesetze, damit Unternehmen Menschenrechte auch bei Auslandsgeschäften, Tochterunternehmen und in Lieferketten achten - Klagemöglichkeit von Betroffenen im Schadensfall, auch im Herkunftsstaat eines Unternehmens - Grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Staaten bei transnationalen Fällen von MR-Verletzungen - Menschenrechte haben Vorrang vor Handels- und Investitionsschutzabkommen - Überwachung der Umsetzung des Binding Treaty durch einen unabhängigen Expert*innenausschuss - Schaffung eines internationalen Gerichtshofs für Menschenrechte 26
28 Der Praxistext: KiK und UN BT 1. KiK wäre mit seiner transnationalen Lieferbeziehung unter den UN BT gefallen 2. KiK wäre verpflichtet gewesen, Menschenrechtsrisiken entlang der Lieferkette zu prüfen und ihnen vorzubeugen 3. Verjährungsfristen hätten faktischen Schwierigkeiten rechtzeitiger Klageeinreichung Rechnung getragen 4. Sammelklage aller Betroffenen wäre möglich gewesen und Familienangehörige hätten selbst als Betroffene klagen können (nicht nur als Nebenkläger*innen) 5. Einfachere Klärung von Fragen zu Menschenrechtsverletzung wegen fehlerhafter Unternehmensführung durch Beweislastumkehr. 27
29 Ziviler Ungehorsam in Genf... und anderswo Quelle: UN TV, 4. Verhandlungsrunde Oktober 2018 in Genf ( /?term=transnational&sort=date&page=1) 28
30 Ausblick: UN Binding Treaty und Handelspolitik UN Treaty 1. legt globaler Wirtschaftsordnung Menschenrechte verpflichtend zugrunde und setzt Unternehmensrechten Pflichten entgegen 2. schließt Abschaffung der Schiedsgerichte mit ein => Paradigmenwechsel in der Handelspolitik: weg von Wachstum und Wettbewerb hin zu mehr Kooperation und Gemeinwohl. 29
31 Vielen Dank für Ihre/Eure Aufmerksamkeit! Fairhandelskonferenz München, 16. März 2019
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