Betriebsausschuss nicht öffentlich Vorberatung Gemeinderat öffentlich Entscheidung
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- Laura Baumann
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1 TOP Drucksache Nr.: Sitzung: BA Federführender Dezernent: Federführende/r Fachbereich/Dienststelle: Beteiligte/r Fachbereich/e/Dienststellen: Bürgermeister Pfirrmann, Dezernat III Eigenbetrieb Martha-Jäger-Haus TOP: Eigenbetrieb Martha-Jäger-Haus Umsetzung vorbeugender Brandschutz Beratungsfolge: Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Betriebsausschuss nicht öffentlich Vorberatung Gemeinderat öffentlich Entscheidung Anhörung Ortschaftsrat ( 70 Abs. 1 GemO): - Abstimmung mit städt. Gesellschaften: - Finanzielle Auswirkungen: - Anlagen: - vorangegangene Drucksachen: - Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Senioren- und Pflegeheim der Stadt Rastatt Martha-Jäger-Haus empfiehlt dem Gemeinderat, die umgehende Realisierung des vorbeugenden Brandschutzes im Senioren- und Pflegeheim Martha-Jäger-Haus und dessen Finanzierung zu beschließen. *** Beratungsergebnis: mit Stimmenmehrheit einstimmig Anzahl JA Anzahl NEIN Anzahl Enthaltungen laut Beschlussvorschlag abweichender Beschlussvorschlag 1/6
2 I. Sachdarstellung und Begründung: Für die Weiterentwicklung des Martha-Jäger-Hauses wurde im Jahre 2008 eine umfangreiche Bestandsaufnahme durchgeführt, die am im Antrag auf Förderung einer Investitionsmaßnahme nach dem Landespflegegesetz geendet hat. Sowohl für den Förderantrag als auch routinemäßig wurde am eine Brandverhütungsschau durchgeführt. Wie hinreichend bekannt ist, wurde der Antrag auf Förderung nicht zugelassen. Die im Protokoll der Brandverhütungsschau vom aufgeführten Mängel konnten wegen fehlender Umsetzung des Gesamtkonzeptes der Weiterentwicklung des Martha- Jäger-Hauses bisher nicht ausgeführt werden. Am teilte das Baurechtsamt mit, dass die in der Brandverhütungsschau aufgeführten Mängel als so wichtig erachtet werden, dass diese unverzüglich behoben werden müssen. Insbesondere sind bei den Mängelbeseitigungen die Richtlinien über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinien LRA), der Hinweis des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg über den baulichen Brandschutz in Krankenhäusern und baulichen Anlagen entsprechender Zweckbestimmung vom (Az.: /25) und die Brandschutzgrundlagen in der Installationstechnik, Grundlagen und Anforderungsprofil des vorbeugenden Brandschutzes, die Brandschutznorm DIN 4102, Brandschutzanforderungen der gültigen Landesbauverordnung sowie die Anordnungen nach den Leitungsanlagen der Länder zu beachten. Das Architektenbüro Adler + Retzbach sowie das Ingenieurbüro Harscher wurden daraufhin beauftragt, die drei Jahre alte Planung zu aktualisieren und auszuarbeiten. Folgende, vorbeugende Brandschutzmaßnahmen müssen ausgeführt werden: 1. EDV-/Technik-Raum Im Untergeschoss im Neubau befindet sich der Elektroverteiler-Raum mit der EDV-Zentrale. Der Elektroverteilerraum ist brandschutztechnisch völlig unzureichend abgesichert. Dieser muss durch eine vertikale und horizontale Brandschutzverkleidung und eine abgehängte Decke mit F 30-Anforderung abgesichert werden. Die Kühlung des Raumes muss über eine Split-Klimaanlage erfolgen. 2. Brandschutz Der Brandschutz und das Notrufsystem im Martha-Jäger-Haus entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Folgende Mängel wurden festgestellt: 2/6
3 a) Die Notruf- und Brandmeldeanlage ist unzureichend. Eine automatische Aufschaltung zur Feuerwehr ist nicht vorhanden. b) Die abgehängten Decken in den öffentlichen Fluren und Fluren der Wohnbereiche sind nicht feuerhemmend ausgeführt. Die Decken wurden zur Prüfung des Systems an verschiedenen Stellen geöffnet. Es handelt sich um ein freispannendes, reversibles System des Herstellers OWA (System a) mit Basaltwolle-Platten. Laut Aussage des Herstellers haben die Platten und die Unterkonstruktion, so wie sie vor ca. 25 Jahren eingebaut wurden, keine feuerhemmende Wirkung, also F0. Es ist nicht möglich, die Decken so umzubauen oder zu verändern, dass sie eine feuerhemmende Wirkung haben. Die Decken müssen ausgetauscht werden. c) Sämtliche Elektroverteilerschränke sind nur mit einfachen Holztüren (vergleichbar mit Zimmertüren) gesichert. Auch diese Türen haben keine feuerhemmende Wirkung. Da die Leitungen ungeschottet über alle Geschosse verlaufen, ist es notwendig, die Türen als feuerhemmende Türen auszubilden, so dass ein eigener Brandabschnitt entsteht. d) Bei der Brandverhütungsschau wurde festgestellt, dass einzelne Brandschutz- und Rauchschutztüren nicht funktionsfähig sind. Alle Türen mit diesen Anforderungen werden überprüft und ggf. ertüchtigt. In den Teeküchen im Altbau müssen die Türen wieder eingebaut und mit Selbstschließern ausgestattet werden. e) Die Aufzugssteuerungen sind veraltet und haben keine Brandfallsteuerung. Die Steuerungen müssen erneuert und mit einer Brandfallsteuerung ausgestattet werden. f) Im Zuge der Brandschutzmaßnahmen wird es erforderlich, dass diverse Kabel- und Leitungsanlagen saniert werden müssen. Die neue Elektroinstallation wird unter Berücksichtigung der Richtlinien, Bestimmungen und Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker, den zutreffenden VDEW-Richtlinien, den technischen Anschlussbedingungen des zuständigen Elektrizitätsversorgungsunternehmens, den zutreffenden DIN-Normen VDE 0100, VDE , den Richtlinien für Innenraumbeleuchtung mit künstlichem Licht in öffentlichen Gebäuden, den Arbeitsstättenrichtlinien, den Auflagen des Gewerbeaufsichtsamtes, den Vorschriften des örtlichen Baurechtsamts und den sonstigen örtlichen Auflagen ausgeführt. g) Im Zuge der Brandschutzmaßnahmen ist vorgesehen, die Verkehrswege mit neuen Leuchten gemäß den derzeit gültigen Vorschriften auszustatten. Die Beleuchtungsstärken 3/6
4 und die daraus resultierenden Beleuchtungskörper wurden in Anlehnung der Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen nach DIN EN , den Richtlinien für Innenbeleuchtung mit künstlichem Licht in öffentlichen Gebäuden, elektrotechnisch staatlicher und kommunaler Verwaltung (AMEV) sowie der Güteklassen ermittelt. h) Zur Früherkennung eines Brandfalls wird eine flächendeckende Brandmeldeanlage errichtet. Die Gefahrenmelde- und Alarmanlage wurde unter Berücksichtigung der DIN-VDE , DIN-VDE , DIN-VDE , DIN 14675, den Richtlinien für automatische Brandmeldeanlagen (VdS) dimensioniert. Die Brandmeldeanlage wird entsprechend dem Bedarf aufgebaut. Es werden automatische und nichtautomatische Brandmelder eingesetzt. Die Dimensionierung der aufzubauenden Brandmeldeanlage basiert auf den entsprechenden Erfordernissen. Die Aufschaltung des Alarms erfolgt auf die Feuerwehr Rastatt. Die Brandmeldeanlage wird mit Ringbus-Technologie (Loops) aufgebaut. Es ist eine flächendeckende Überwachung geplant. i) Als vorbeugender Brandschutz, dem Schutz von Leben und Gesundheit sowie für die Erhaltung baulicher Anlagen ist im Treppenhaus Altbau die vorhandene Rauch-Wärme-Anlage (RWA) auszutauschen. j) Unter Berücksichtigung der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinie LAR 11/2006) wurden entsprechende Maßnahmen zur Brandausdehnung aufgenommen. Als Materialien für den Brandschutz werden nur geeignete und von einer staatlichen Dienststelle, wie z.b. dem Staatlichen Materialprüfungsamt, geprüfte und zugelassene Flammen-, Feuerschutz und Hitzeschutzmittel verwendet. 3. Behebung baulicher Mängel Bei der weiteren Begehung wurden folgende baulichen Mängel festgestellt, die unmittelbar einen Einfluss auf den vorbeugenden Brandschutz haben: a) defekte Fensterflügel; b) defekte Beschläge an den Türen in beiden Treppenhäusern im Neubau; c) die Gläser dieser Treppenhaustüren sind aus Drahtgussglas und so nach den heutigen Vorschriften nicht mehr zulässig; 4/6
5 d) die Geländerhöhe der bestehenden Treppenhausgeländer in beiden Bauteilen beträgt 0,94 m und entspricht nicht mehr den gültigen Vorschriften; e) die Treppenhaustüren im Altbau müssen ausgetauscht werden, weil diese nicht mehr den brandschutztechnischen Vorschriften entsprechen; f) die Brandschutz- und Fluchtpläne müssen überarbeitet werden. Die nachstehende Kostenermittlung nach DIN 276 aller vorgenannten Arbeiten basiert auf der abgeschlossenen Entwurfsplanung vom und wurde entsprechend den Baupreisindexen bis zum 1. Quartal 2012 für Nichtwohngebäude um + 6,8 % erhöht. Da zurzeit davon ausgegangen werden muss, dass die Realisierung im Jahre 2013 erfolgt, wurde nochmals ein Zuschlag von 3,4 % erhoben. Daraus ergibt sich eine Gesamt-Erhöhung um 10,2 % gegenüber der Entwurfsplanung. In den Kosten sind die Nebenkosten im Ansatz enthalten. Zusammenstellung Baukosten brutto inklusive 20 % Nebenkosten gerundet: Neubau Altbau Gesamt 1. Brandschutz EDV-/Technikraum , ,00 EUR 2. Brandschutz , , ,00 EUR 3. Behebung baulicher Mängel , , ,00 EUR Gesamtkosten der Maßnahmen , , ,00 EUR In der Gemeinderatssitzung am hat das Gremium beschlossen, dass alle unabwendbaren Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden sollen. Der vorbeugende Brandschutz hat Vorrang vor allen übrigen Entscheidungen über die Weiterentwicklung des Martha-Jäger-Hauses. Eine weitere Verzögerung der Realisierung von Brandschutzauflagen ist zum Schutz von Leib und Leben der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Martha-Jäger-Hauses nicht mehr akzeptabel. In der Betriebsausschusssitzung am (Drucksache BA) wurde die Generalsanierung des Neubaus in 2 Varianten dargestellt. Bei Reduzierung der bisherigen Bewohnerzimmer auf 1-Bettzimmer und ohne Nutzung des Altbaus entstehen 62 Pflegeplätze. Hierfür waren Kosten von EUR berechnet. Mit der Umsetzung des vorbeugenden Brandschutzes für den Neubau sind 18,7 % der Gesamtkosten der Sanierung vorgenommen. 5/6
6 Die 2. Variante sah eine Aufstockung des Neubaus vor. Für die Generalsanierung und Reduzierung auf 96 Pflegebetten waren Gesamtkosten von EUR berechnet. Mit der Umsetzung des vorbeugenden Brandschutzes für den Neubau sind bei dieser Variante 11,28 % der Gesamtkosten der Sanierung vorgenommen. Der Eigenbetrieb der Stadt Rastatt Senioren- und Pflegeheim Martha-Jäger-Haus - ist finanziell nicht in der Lage, die Mittel über den Verwaltungshaushalt zu finanzieren. Auch die Aufnahme eines entsprechenden Darlehens kann der Eigenbetrieb nicht tätigen, weil diese Mittel weder im Wirtschaftsplan 2012 vorgesehen waren noch eine Refinanzierung über den Pflegesatz (Investitionskosten) durchführbar ist. Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Senioren- und Pflegeheim der Stadt Rastatt Martha-Jäger-Haus empfiehlt dem Gemeinderat, die umgehende Realisierung des vorbeugenden Brandschutzes im Martha-Jäger-Haus und dessen Finanzierung zu beschließen. II. Finanzielle Auswirkungen 1. Beschaffungs- bzw. Herstellungskosten ,00 2. Jährliche Folgekosten bzw. -lasten 0 3. Bereitstellung der Mittel *** 6/6
Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung
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