M A R K T R E I S B A C H LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU

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1 M A R K T R E I S B A C H LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN ÄNDERUNG ENTWURF MARKT REISBACH: vertreten durch: Rolf Holzleitner Erster Bürgermeister Landauer Straße 18 D Reisbach PLANVERFASSER: STEFAN LÄNGST DIPL.-ING. LANDSCHAFTSARCHITEKT UND STADTPLANER Landschaftsplanung+Bauleitplanung+Freianlagen+Golfanlagen+Geografische Informationssysteme AM KELLENBACH 21 D LANDSHUT-KUMHAUSEN Telefon Fax info@laengst.de STAND:

2 71/1 23/5 26/1 21/ /15 /7 13/1 511/ / /1 87/1 14 7/ /1 10 6/ /2 5/ / /2 8/1 8/ /1 88 8/ / /2 76/ / /3 178/2 504/5 55/3 178/4 4/2 178/5 5/1 178/6 3/2 92 4/ /1 1/ /1 1/ /1 1/2 57/ / / / / / / /1 188/7 84/1 83/3 193/ /1 83/4 193/1 196/8 193/3 194/2 196/5 195/ /3 195/ /1 196/ / / /4 195/5 196/3 282/ / / M A R K T R E I S B A C H ± FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN DERZEIT GÜLTIGE FASSUNG VOM BESTAND M 1: / / /2 75/ / /1 292/ /1 52 S t r a ß ä c k e r /1 298/30 296/1 81 I n d e r A u S t r a ß ä c k e r / /5 196/ / /3 5/4 8/4 5/5 5/6 4/1 4/4 /13 4/5 3/6 3/4 2/2 2/1 3/3 3/5 /2 1/71/6 187/1 188/ /1 196/ /2 20/2 17/1 /9 /10 16/1 /11 11/1 /12 /3 8/6 Niederreisbach 1 194/5 194/4 196/7 195/3 195/7 197/2 197 / /3 21/4 /8 21/5 200 / /1 22/2 173 /4 23/ /4 /5/6 /1 164 O b e r h 202 M i t t e r f e / /2 28/ / /8 504/6 R e i s b a c h e r F e l d 504/1 160

3 71/1 23/5 26/1 21/ /15 /7 13/1 511/ / /1 87/1 14 7/ /1 10 6/ /2 5/ / /2 8/1 8/ /1 88 8/ / / / /3 178/2 504/5 178/4 178/5 5/1 178/6 3/2 92 4/ /1 1/ /1 1/ /2 57/ / / / / / /1 84/1 83/3 193/ /1 83/4 193/1 196/8 193/3 194/2 196/5 195/ /3 195/ /1 196/ / / /4 195/5 196/3 282/ / / M A R K T R E I S B A C H ± FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN 15. ÄNDERUNG - 'SO GROßFLÄCHIGER EINZELHANDEL - NETTOMARKT' M 1:5.000 Stand: /2 13/2 24/2 22/1 /4 23/3 23/4 21/5 /5/6 21/4 /8 /1 / / /2 /1 "8 "8 "8 "8 "8 "8 "8 "8 "8 "8 "8 "8 "8 "8 "8"8 "8 "8 "8 "8 "8 "8 "8 "8 17/1 /9 /10 16/1 / /1 50 /3 173 /12 5/3 75/3 5/4 8/4 76/ /1 59 8/ /3 I n d e r A u 4/2 55/2 5/5 5/6 74 4/1 4/4 53 / /1 4/5 3/6 3/4 2/2 2/ /3 3/5 /2 56 1/71/6 57/1 52 1/5 51/1 Niederreisbach /1 57/1 78/1 SO 1 /14 188/6 436/ / S t r a ß ä c k e r / "8"8 "8 "8 "8 196/ /5 194/ / /2 196/ S t r a ß ä c k e r 196/7 195/3 195/7 197/2 298/ /1 R e i s b a c h e r F e l d 166 M i t t e r f e O b e r h /1 504/8 504/6 87/1 504/1 173/ /2 160

4 PLANZEICHENERKLÄRUNG 1. Art der baulichen Nutzung ( 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB, 1 bis 11 BauNVO) 1.1 SO Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel Nettomarkt gem. 11 Abs. 3 BauNVO 2. Sonstige Planzeichen 2.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 15. Änderung der Flächennutzungsplans

5 VERFAHRENSVERMERKE 1. Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom die Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am ortsüblich bekannt gemacht. 2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und Anhörung für den Vorentwurf der 15. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans in der Fassung vom hat in der Zeit vom bis stattgefunden. 3. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf der 15. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans in der Fassung vom hat in der Zeit vom bis stattgefunden. 4. Zu dem Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans in der Fassung vom wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis beteiligt. 5. Der Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans in der Fassung vom wurde mit der Begründung gemäß 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis öffentlich ausgelegt. 6. Die Marktgemeinde Reisbach hat mit Beschluss des Marktgemeinderats vom die 15. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans in der Fassung vom festgestellt. Reisbach, den..... Rolf Holzleitner, 1.Bürgermeister 7. Das Landratsamt Dingolfing-Landau hat die 15. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans mit Bescheid vom AZ gemäß 6 BauGB genehmigt. 8. Ausgefertigt Reisbach, den..... Rolf Holzleitner, 1.Bürgermeister 9. Die Erteilung der Genehmigung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans wurde am... gemäß 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Flächennutzungs- und Landschaftsplan ist damit wirksam. Reisbach, den..... Rolf Holzleitner, 1.Bürgermeister

6 M A R K T R E I S B A C H LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN ÄNDERUNG MARKT REISBACH: vertreten durch: Rolf Holzleitner Erster Bürgermeister Landauer Straße 18 D Reisbach PLANVERFASSER: STEFAN LÄNGST DIPL.-ING. LANDSCHAFTSARCHITEKT UND STADTPLANER Landschaftsplanung+Bauleitplanung+Freianlagen+Golfanlagen+Geografische Informationssysteme AM KELLENBACH 21 D LANDSHUT-KUMHAUSEN Telefon Fax info@laengst.de STAND:

7 INHALTSVERZEICHNIS 1 Anlass und Erfordernis der Planung ANLASS UND AUFTRAG ZIEL DES VORHABENS 4 2 Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben REGIONALPLAN FACHPLANUNGEN SCHUTZGEBIETE / GESCHÜTZTE BEREICHE NSG, LSG, LB, ND, FFH (BAYNATSCHG) BIOTOPE DER AMTLICHEN BIOTOPKARTIERUNG WASSERWIRTSCHAFTLICHE SCHUTZGEBIETE BODENDENKMÄLER, BAUDENKMÄLER 7 3 Beschreibung des Vorhabens und Planungsgebiets LAGE IM RAUM DERZEITIGE DARSTELLUNG IM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ERSCHLIEßUNG VERKEHRSERSCHLIEßUNG WASSERVERSORGUNG ABWASSERBESEITIGUNG OBERFLÄCHENWASSER STROMVERSORGUNG ABFALLWIRTSCHAFT LANDWIRTSCHAFT FORSTWIRTSCHAFT GEWÄSSER ERHOLUNG 8 4 Städtebauliche und landschaftliche Ziele 8 5 Umweltbericht EINLEITUNG KURZDARSTELLUNG DER WICHTIGSTEN ZIELE DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS DARSTELLUNG DER IN FACHGESETZEN UND FACHPLÄNEN FESTGELEGTEN UMWELTRELEVANTEN ZIELE UND IHRE BEGRÜNDUNG BESTANDSAUFNAHME 9 LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Am Kellenbach Landshut Seite 2

8 5.2.1 SCHUTZGUT BODEN LUFT UND KLIMA SCHUTZGUT WASSER SCHUTZGUT TIERE UND PFLANZEN (BIODIVERSITÄT) BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN EINSCHLIEßLICH DER PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG WECHSEL- UND SUMMENWIRKUNGEN BETROFFENHEIT VON NATURA-2000-GEBIETEN (FFH VERTRÄGLICHKEIT) PROGNOSE BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH SCHUTZGUTBEZOGENE MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UND VERRINGERUNG AUSGLEICH ALTERNATIVE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN METHODISCHES VORGEHEN UND SCHWIERIGKEITEN MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG (MONITORING) ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG 13 LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Am Kellenbach Landshut Seite 3

9 1 Anlass und Erfordernis der Planung 1.1 Anlass und Auftrag Der bestehende Flächennutzungs- und Landschaftsplan (FNP+LP) genehmigt vom Landratsamt Dingolfing-Landau am entspricht im Bereich des geplanten Sondergebietes Großflächiger Einzelhandel - Netto im südöstlichen Rand des Ortsteils Niederreisbach nicht mehr der beabsichtigten Entwicklung des Marktes Reisbach. Der Marktgemeinderat hat daher in seiner Sitzung am beschlossen: + Fortschreibung des FNP und LP im Ortsteil Niederreisbach zur Nutzung für ein Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel Nettomarkt mit der Erweiterung des bestehenden Einzelhandelsgroßprojekt (Lebensmittel-Vollsortimenter) Mit der Bearbeitung wurde das Planungsbüro Längst & Voerkelius in Landshut-Kumhausen beauftragt. 1.2 Ziel des Vorhabens Ziel des Vorhabens ist es, dass auf dem bestehenden Gewerbegebiet ein Sondergebiet zur Nutzung für Einzelhandelsgroßprojekte entsteht soll. Der bestehende Vollsortimenter Netto möchte seine Verkaufsfläche entsprechend erweitern. 2 Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben 2.1 Regionalplan Der Regionalplan hat die Aufgabe, Ziele der Raumordnung und Landesplanung auf der Ebene der Region zu konkretisieren und fortzuschreiben. Er ist ein langfristiges Entwicklungskonzept, dessen Ziele für alle öffentlichen Planungsträger verbindlich im Sinne des Landesplanungsgesetzes und für jeden Bürger eine zuverlässige Orientierungshilfe sind. Der ist dabei Teil der Region 13 Landshut. Die Aufstellung erfolgt durch den Regionalen Planungsverband Landshut. Mitglieder dieser Organisation sind die kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden, sowie die kreisfreien Städte und Landkreise der Region Landshut. LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Am Kellenbach Landshut Seite 4

10 Für den Vorhabensbereich bestehen folgende Ziele: Das Unterzentrum Reisbach liegt im allgemeinen ländlichen Raum, dessen Entwicklung nachhaltig gestärkt werden soll. Der Markt wird als bevorzugt zu entwickelnder zentraler Ort dargestellt. Reisbach liegt im Nahbereich der Entwicklungsachse Eggenfelden - Landau an der Isar. Landschaftliche Vorbehaltsgebiete Im Planungsgebiet sind keine Landschaftlichen Vorbehaltsgebiete dargestellt. LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Am Kellenbach Landshut Seite 5

11 Rohstoffsicherung Im Planungsgebiet sind keine Vorranggebiete für den Rohstoffabbau dargestellt. 2.2 Fachplanungen Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) Das LEK ist kein Fachplan im Sinne des Bayerischen Landesplanungsgesetzes. Es liefert jedoch keine Hinweise bezüglich Bestand und Bewertung. Arten- und Biotopschutzprogramm des Landkreises Dingolfing-Landau (ABSP) Das ABSP stellt den Gesamtrahmen aller erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Arten- und Biotopschutz dar. Es ermöglicht eine fachlich abgestimmte Darstellung und die Umsetzung der Ziele des Naturschutzes. Das ABSP für den Landkreis wurde erstmals im Jahre 1989, aktualisiert in 1999 vom Landesamt für Umweltschutz herausgegeben. Im Planungsgebiet existieren keine spezifischen Darstellungen. Waldfunktionsplan Der Waldfunktionsplan weist im Planungsgebiet keine spezifischen Darstellungen auf. 2.3 Schutzgebiete / geschützte Bereiche NSG, LSG, LB, ND, FFH (BayNatSchG) Schutzgebiete im Sinne der Naturschutzgesetze liegen nicht vor Biotope der amtlichen Biotopkartierung Die Biotopkartierung Bayern Flachland stellt eine relativ genaue Erfassung auf Messtischblattebene (1:5.000) mit flächenscharfer Abgrenzung der Biotope in den Landschaften dar. Die digitale Grundlage des LfU weist im Detail jedoch immer noch Ungenauigkeiten auf. Im Planungsgebiet befinden sich keine Biotope. LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Am Kellenbach Landshut Seite 6

12 2.3.3 Wasserwirtschaftliche Schutzgebiete Es liegen keine Schutzgebiete vor Bodendenkmäler, Baudenkmäler Bodendenkmäler und Baudenkmäler fehlen im Planungsgebiet. 3 Beschreibung des Vorhabens und Planungsgebiets 3.1 Lage im Raum Der Ortsteil Niederreisbach liegt östlich vom Hauptort Reisbach. Durch den Ortsteil verläuft die Kreisstraße DGF 22 von Norden nach Süden und die Landauer Straße von Westen nach Osten. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück mit der Fl.Nr. 187, Gemarkung Niederreisbach mit einer Gesamtfläche von ca. 0,64 ha. 3.2 Derzeitige Darstellung im Flächennutzungsplan Derzeit ist das Geltungsgebiete im FNP/LP wie folgt dargestellt. Darstellung / Nutzung Gewerbegebiet / Lebensmittelgeschäft mit Stellplatzflächen 3.3 Erschließung Verkehrserschließung Die Planung ist bereits über die Landauer Straße und die Stieberger Straße (DGF22) angebunden. Das Planungsgebiet ist somit auch gut an den überörtlichen Verkehr angebunden Wasserversorgung Ein Anschluss an die bestehende Trinkwasserversorgung erfolgt durch den Zweckverband Wasserversorgung Mittlere Vils und kann als gesichert betrachtet werden Abwasserbeseitigung Die Abwasserbeseitigung erfolgt im Trennsystem. Es erfolgt ein Anschluss an das öffentliche Abwasserkanalnetz des Abwasserzweckverbands Mittlere Vils. LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Am Kellenbach Landshut Seite 7

13 3.3.4 Oberflächenwasser Das Oberflächenwasser der bestehenden Gebäude und der Freifläche wird bereits ordnungsgemäß abgeleitet. Durch die Nutzung als Sondergebiet wird der Oberflächenwasserabfluss nicht verändert Stromversorgung Die Anbindung an das elektrische Leitungsnetz der Fa. Bayernwerk AG ist als gesichert zu betrachten Abfallwirtschaft Die Müllbeseitigung erfolgt durch den Abfallwirtschaftsverband Isar-Inn und ist für das geplante Vorhaben als gesichert zu betrachten Landwirtschaft Landwirtschaftliche Flächen fehlen im Geltungsgebiet Forstwirtschaft Waldflächen fehlen im Planungsgebiet Gewässer Oberflächengewässer fehlen im Planungsgebiet Erholung Das Planungsgebiet weist keine besondere Eignung für die Erholung auf. 4 Städtebauliche und landschaftliche Ziele Im Geltungsbereich besteht bereits ein Lebensmittelmarkt mit Parkflächen und Anlieferzone. Der Lebensmittelmarkt soll nun auf eine Verkaufsfläche von 1078 m² (vorher 987 m²) vergrößert werden. Dafür ist die Darstellung des Gebietes als Sondergebiet erforderlich. Randliche Grünstrukturen sind von der Erweiterung nicht betroffen. LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Am Kellenbach Landshut Seite 8

14 5 Umweltbericht 5.1 Einleitung Kurzdarstellung der wichtigsten Ziele des Flächennutzungsplans Der Marktgemeinderat hat beschlossen, im Bereich des Ortsteiles Niederreisbach ein Sondergebiet zu entwickeln, um die Erweiterung des bestehenden Netto-Marktes zu ermöglichen. Hierzu soll das bestehende Gewerbegebiet zum Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel Nettomarkt ausgewiesen werden. Die Darstellungen und Maßnahmen, die sich von den Darstellungen des bestehenden FNP + LP unterscheiden und bei denen Auswirkungen auf die Schutzgüter zu erwarten sind, werden nachfolgend näher erläutert Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihre Begründung Neben den allgemeinen gesetzlichen Grundlagen wie dem Baugesetzbuch, den Naturschutzgesetzen und Bundesbodenschutzgesetz spielt die Immissionsschutzgesetzgebung eine wichtige Rolle. Zu beachten sind weiterhin die Ziele des Regionalplans im Bereich der baulichen Entwicklung und Vorgaben für die landschaftliche Entwicklung. Aus dem Landesentwicklungsprogramm und dem Regionalplan ergeben sich fachliche Ziele bzw. Erfordernisse der Raumordnung. Die Darstellung der landschaftlichen Vorbehaltsgebiete sowie der Vorrangflächen für den Kiesabbau sind dabei von besonderer Bedeutung. 5.2 Bestandsaufnahme Schutzgut Boden Geologisch betrachtet ist der Naturraum durch die tertiären Ablagerungsmassen der Alpen ("Tertiäres Hügelland") geprägt. Es handelt sich hier v. a. um die Schotter, Sande, Tone und Mergel der Oberen Süßwassermolasse. Daneben finden sich großflächig Löß und Lößlehmüberdeckungen (äolische Deckschichten). Im Geltungsbereich herrschen fast ausschließlich Kolluvisol aus Schluff bis Lehm (Kolluvium) vor. Der Geltungsbereich ist bereits durch die Nutzung als Einzelhandelsgebäude mit Parkflächen stark anthropogen überprägt Luft und Klima Das Klima im Isar-Inn-Hügelland ist bereits deutlich kontinental getönt. Den häufig strengen Wintern mit mehrmals unterbrochener Schneedecke stehen mäßig heiße, gewitterreiche Sommer gegenüber. Die jährlichen Niederschläge betragen mm, die Jahresmitteltemperatur beträgt 7,5 C (Januar-Mittelwert -2,5 C, Juli-Mittelwert 17,5 C). LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Am Kellenbach Landshut Seite 9

15 5.2.3 Schutzgut Wasser Grundwasser Es kann davon ausgegangen werden, dass die geplante Erweiterung der Bebauung keinen erheblichen Einfluss auf die Grundwassersituation haben wird, da die geplante Erweiterungsfläche bereits als Parkplatzfläche versiegelt sind. Oberflächengewässer Oberflächengewässer fehlen im Planungsgebiet Schutzgut Tiere und Pflanzen (Biodiversität) Die Fläche liegt auf einem bereits bestehenden überwiegend bebauten Gebiet. Schutzwürdige Biotope fehlen. POTENTIELLE NATÜRLICHE VEGETATION Folgende Vegetationseinheit würde sich im Planungsgebiet entwickeln: Zittergrasseggen-Stieleichen-Hainbuchenwald mit bachbegleitendem Hainmieren-Schwarzerlen- Auenwald FAUNA Hinweise zu artenschutzrelevanten Vorkommen fehlen. 5.3 Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung Boden Keine Beeinträchtigungen aufgrund der bereits bestehenden Versiegelung. Wasser Auf Grund der bestehenden Nutzung (gewerblich genutzte Gebäude mit Stellplätzen) und der geplanten Nutzung als Sondergebiet werden keine Beeinträchtigungen erwartet. Klima/Luft Auf Grund der bestehenden Nutzung (gewerblich genutzte Gebäude mit Stellplätzen) und der geplanten Nutzung als Sondergebiet werden keine Beeinträchtigungen erwartet. Tiere und Pflanzen Auf Grund der bestehenden Nutzung (gewerblich genutzte Gebäude mit Stellplätzen) und der geplanten Nutzung als Sondergebiet werden keine Beeinträchtigungen erwartet. Landschaftsbild Durch die geplante Nutzung als Sondergebiet werden keine höheren Beeinträchtigungen im Vergleich zur bisherigen Nutzung erwartet. Mensch (Erholung) LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Am Kellenbach Landshut Seite 10

16 Keine Beeinträchtigungen im Geltungsbereich. Die Flächen haben derzeit und zukünftig für die Naherholung keine Bedeutung. Mensch (Lärm / Verkehr) Durch das Vorhaben entsteht kein zusätzlicher Individualverkehr. Es sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten. Kultur- und Sachgüter Bodendenkmäler sind nicht betroffen Wechsel- und Summenwirkungen Wechselwirkungen zwischen einzelnen Schutzgütern sind gegeben. So bestehen Wechselwirkungen bei der Flächendarstellung für die Wohnbauflächen durch Versiegelung zwischen den Schutzgütern Boden, Wasser sowie Tiere und Pflanzen. Es ergeben sich durch diese Wechselwirkungen jedoch keine zusätzlichen erheblichen Auswirkungen, die gesondert darzustellen sind Betroffenheit von Natura-2000-Gebieten (FFH Verträglichkeit) Es sind keine FFH - Gebiete in dem Geltungsgebiet bzw. im Anschluss betroffen. Eine Verträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich. 5.4 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Bei Verzicht auf die Darstellung als Sondergebiet würde sich an der bestehenden gewerblichen Nutzung (Lebensmittelgeschäft mit Stellflächen) nichts ändern. Der Verbrauchermarkt könnte die Verkaufsfläche nicht erweitern. 5.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich Schutzgutbezogene Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung Schutzgut Klima, Schutzgut Pflanzen und Tiere, Schutzgut Mensch Aufgrund der bestehenden gewerblichen Nutzung sind keine zusätzlichen Vermeidungs- bzw. Minimierungsmaßnahmen erforderlich. Schutzgut Landschaftsbild Aufgrund der bestehenden gewerblichen Nutzung sind keine zusätzlichen Vermeidungs- bzw. Minimierungsmaßnahmen erforderlich Ausgleich Für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die sich aus Darstellungen des Flächennutzungsplandeckblatts ergeben können, stehen ausreichend Flächen zur Umsetzung im Gemeindegebiet zur Verfügung. LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Am Kellenbach Landshut Seite 11

17 Grundlage ist bei Umsetzung bzw. der verbindlichen Bauleitplanung der ergänzte Leidfaden des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen (heute Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit) aus dem Jahr Alternative Planungsmöglichkeiten Da ein bereits ansässiger Supermarkt erweitert werden soll, ergeben sich keine Standortvarianten. 5.7 Methodisches Vorgehen und Schwierigkeiten Es erfolgt eine Bewertung der Empfindlichkeit bezüglich der Auswirkung von Vorhaben (geplanten Darstellungen) in den einzelnen Schutzgütern. Die Abstufungen werden wie folgt definiert: Nicht betroffen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 keine Auswirkungen Umweltauswirkungen sehr geringer Erheblichkeit / sehr geringe Beeinträchtigungen Umweltauswirkungen geringer Erheblichkeit / geringe Beeinträchtigungen Umweltauswirkungen mittlerer Erheblichkeit / mittlere Beeinträchtigungen Umweltauswirkungen hoher Erheblichkeit / hohe Beeinträchtigungen Umweltauswirkungen sehr hoher Erheblichkeit / sehr hohe Beeinträchtigungen Grundsätzlich bestanden insbesondere wegen des mäßigen Umfangs der abrundenden Darstellungen gegenüber dem bestehenden FNP, bei denen Auswirkungen auf die Schutzgüter zu erwarten sind, keine Schwierigkeiten bei der Bearbeitung. 5.8 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) Im Zusammenhang mit den erwähnten Vorhaben ist keine Überwachung notwendig, da die geplanten Darstellungen im Flächennutzungsplan keine unmittelbaren Umweltauswirkungen haben. LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Am Kellenbach Landshut Seite 12

18 5.9 Allgemeinverständliche Zusammenfassung Im vorliegenden Deckblatt Nr. 15 zum bestehenden Flächennutzungsplan ist die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung nach den voraussichtlichen Bedürfnissen in Grundzügen dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist Grundlage und Voraussetzung für die Aufstellung von Bebauungsplänen. Er bindet die Gemeinden und die an seiner Aufstellung beteiligten Träger öffentlicher Belange, soweit sie ihm nicht widersprochen haben. Der Flächennutzungsplan hat gegenüber dem Einzelnen keine unmittelbare Rechtswirkung. Die möglichen Auswirkungen auf die Umwelt werden im Rahmen des Umweltberichts in einer fünfteiligen Skalierung bewertet. Bezüglich der geplanten Entwicklung eines Sondergebietes Großflächiger Einzelhandel Nettomarkt lassen sich keine negativen Auswirklungen auf die Schutzgüter feststellen. Es kann daher auf Maßnahmen zur Überwachung verzichtet werden. Landshut, den Dipl. Ing. Stefan Längst Landschaftsarchitekt und Stadtplaner LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Am Kellenbach Landshut Seite 13

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