Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN-HAII-22P PLAN-HAII-23V

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1 Telefon: Telefax: Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN-HAII-22P PLAN-HAII-23V Erhalt der historischen Gebäude der Tierärztlichen Fakultät am Englischen Garten und Einbeziehung der historischen Gebäude in die Neubauplanung (Ziffer 1 und 2 des Antrages) Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 03 Maxvorstadt am Sitzungsvorlagen Nr / V Anlagen: 1. Empfehlung Nr / E Lageplan Stadtbezirk 3 Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des 3. Stadtbezirkes Maxvorstadt hat am die anliegende Empfehlung Nr / E (Anlage 1) beschlossen. Der Antragssteller fordert, dass ein Teil der historischen Gebäude der Tierklinik an der Königinstraße am westlichen Rand des Englischen Gartens erhalten bleiben sollen. Er nennt hier den Mittelbau des Hauptgebäudes und die frühere Externe Klinik, die zwischen 1896 und 1900 errichtet wurden. Ebenso die ehemalige Kleintierklinik von Die genannten Gebäude sollen in eine stimmige Neubauplanung einbezogen werden. Durch die Altstadtfreunde München wurde der inhaltsgleiche Sachverhalt zuvor am als Petition im Bayerischen Landtag eingereicht. Die Empfehlung wurde durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Beschluss bearbeitet, in der Sitzung des Bezirksausschusses am vorgelegt und war ursprünglich für die Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom vorgesehen. Die Vorlage wurde allerdings von der Tagesordnung genommen, nachdem mit Schreiben vom das Referat für Stadtplanung und Bauordnung durch die Organisation Denkmalnetz Bayern darum gebeten wurde, die Behandlung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung zurückzustellen, bis die Ergebnisse der Behandlung im Bayerischen Landtag vorliegen. Die abschließende Behandlung der Petition im Bayerischen Landtag erfolgte am

2 Seite 2 Mit Schreiben vom ist für die Empfehlung aus der Bürgerversammlung eine Zwischennachricht an den Antragsteller ergangen und über die Vertagung informiert worden. Zuständig für die Entscheidung über die o.g. Empfehlung aus der Bürgerversammlung des 3. Stadtbezirks ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung gemäß 7 Abs. 1 Ziffer 11 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München, da die zu behandelnde Angelegenheit zwar stadtbezirksbezogen ist, aber kein Entscheidungsfall gemäß dem Katalog der Fälle der Entscheidung, Anhörung und Unterrichtung der Bezirksausschüsse für den Bereich des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vorliegt. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt inhaltlich zur Empfehlung Nr / E wie folgt Stellung: Die vom Antragsteller genannten Gebäude sind ausnahmslos staatliche Gebäude. Diese sind Teil der Tierärztlichen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) am Englischen Garten. Grundstückseigentümer ist der Freistaat Bayern. Da die Tierärztliche Fakultät auf dem Gelände am Englischen Garten unter Platzmangel und unzureichender Bausubstanz leidet, wird die Fakultät bereits seit 1992 Zug um Zug nach Oberschleißheim verlagert und das Areal dadurch frei für eine Umnutzung. Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst bzw. die Ludwig-Maximilians-Universität möchten am Standort als Nachfolgenutzung den sog. Entwicklungscampus Königinstraße mit der Fakultät für Physik etablieren. Der Freistaat Bayern hatte im Vorfeld der Überlegungen eine Strukturplanung für die Umnutzung des Areals beauftragt. Aktuelle Beschlusslage Auf Basis der Strukturplanung und zur Vorbereitung eines Wettbewerbsverfahrens wurde durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung ein Grundsatzbeschluss mit Eckdaten vorbereitet und durch die Vollversammlung des Stadtrates am (RatsInformationsSystem RIS-Sitzungsvorlagen-Nr / V 09287) beschlossen. Der Wettbewerb wurde auf Basis des Grundsatzbeschlusses federführend durch das Staatliche Bauamt München 2 vorbereitet und durchgeführt. Der Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil wurde im Jahr 2012 ausgelobt. Bei der Preisgerichtssitzung am 24. und 25. Januar 2013 war die Landeshauptstadt München angemessen beteiligt. Es wurde ein 1. Preis ausgewählt, der die stadträumlichen Vorgaben berücksichtigt: Der Preisträger schlägt ein städtebauliches Konzept vor, das die Öffnung des Geländes der Tierärztlichen Fakultät an der Königinstraße vorsieht und mittels einer direkt an der Königinstraße platzierten Terrasse, die Isarhangkante erlebbar machen und den grünen Freiraum des Englischen Gartens mit der Königinstraße verbinden soll. Gleichzeitig wird das Konzept dem Freistaat ermöglichen, die Umstrukturierung des Areals sukzessive in einzelnen Bauabschnitten vorzunehmen. Im Wettbewerb war bereits als erster Baustein ein Realisierungsteil für das Gebäude des Nano-Instituts vorgesehen.

3 Seite 3 Im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung der Landeshauptstadt München wurde am das Ergebnis des Wettbewerbs bekanntgegeben und das weitere Vorgehen festgelegt, mit dem Ziel, die Umsetzung des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Gesamtkonzeptes des 1. Preisträgers mit der Grünterrasse an der Isarhangkante und der Vernetzung und Öffnung zum Englischen Garten hin im Sinne eines Masterplans für den zukünftigen Campus langfristig sicherzustellen (Sitzungsvorlagen Nr / V 13835, ebd. Anlage 3). Denkmalschutz Im Vorfeld des Wettbewerbs wurde die Denkmalwürdigkeit der vorhandenen baulichen Anlagen vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) geprüft. Laut Schreiben des BLfD vom befindet sich auf dem Gelände lediglich ein in die Denkmalliste eingetragenes Baudenkmal. Es handelt sich dabei um ein historisches Portal am südlichen Rand des Areals der Tierärztlichen Fakultät. Seitdem bzw. insbesondere aufgrund der eingereichten Petition hat sich das BLfD erneut mit dem Areal bzw. den darauf befindlichen baulichen Anlagen intensiv beschäftigt, mit der Schlussfolgerung, dass mit Ausnahme des bereits als Denkmal erfassten historischen Portals und eines vorhandenen Brunnens mit Äskulap-Schlange von Bildhauer Lothar Dietz aus dem Jahr 1958, die übrigen baulichen Anlagen der Tierärztlichen Fakultät nicht die Voraussetzungen für eine Eintragung als Baudenkmal erfüllen. Die Prüfung der möglichen Denkmaleigenschaft des Brunnens mit Äskulap-Schlange ist im BLfD noch nicht vollends abgeschlossen, weshalb bis dato kein weiterer Eintrag in der Denkmalliste erfolgte. Gemäß Art. 12 Abs. 2 Ziffer 3 Denkmalschutzgesetz (Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler - DSchG) fällt die Erstellung und die Fortführung von Inventaren sowie der Denkmalliste in den Zuständigkeitsbereich des BLfD als staatliche Fachbehörde. Stellt das BLfD die Denkmaleigenschaft eines Gebäudes fest, so trägt es dieses im Benehmen mit der Gemeinde in die Denkmalliste ein (Art. 2 Abs. 1 DSchG). Im Falle einer Nicht-Eintragung erfolgt kein Benehmensverfahren. Allgemein treten in der Umsetzung bzw. beim Vollzug des Denkmalschutzgesetzes bei Bauvorhaben des Freistaats, d.h. in den Fällen des Art. 73 Abs.1 Bayerische Bauordnung (BayBO), die Höheren Denkmalschutzbehörden an die Stelle der Unteren Denkmalschutzbehörden. Für das Zustimmungsverfahren nach Art. 73 Abs.1 BayBO ist daher die Regierung von Oberbayern zuständig. Die Landeshauptstadt München wird als Gemeinde vor Erteilung der Zustimmung lediglich gehört. Das städtebauliche und landschaftsplanerische Gesamtkonzept des 1. Preisträgers berücksichtigt das obengenannte Baudenkmal und hält damit die Vorgaben des Denkmalschutzes ein, gleichwohl ist der Brunnen mit Äskulap-Schlange in das Gesamtkonzept integriert.

4 Seite 4 Ergebnis der Petition Der Eingabe wurde bei der abschließenden Behandlung am im Bayerischen Landtag nicht stattgegeben. Trotz dieses Verfahrensausgangs hat sich der Freistaat mit den Petenten darauf vereinbart, unabhängig von einer möglichen Denkmaleigenschaft sowohl den Brunnen mit Äskulap-Schlange als auch den eingeschossigen Bibliotheksbau zu erhalten. Grundsätzlich kann aus Sicht des Referates für Stadtplanung und Bauordnung der eingeschossige Bibliotheksbau und der Brunnen mit Äskulap-Schlange in das städtebauliche Konzept des 1. Preisträgers integriert werden. Erster Bauabschnitt und weitere Realisierung Für das Areal der Tierärztlichen Fakultät besteht ein einfacher übergeleiteter Bebauungsplan mit Straßenbegrenzungslinien und Baulinien gemäß 30 Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB). Gemäß Wettbewerbsergebnis und auf Basis von bereits vorhandenem Baurecht nach 34 BauGB wird das Nano-Institut als erster Bauabschnitt durch die staatliche Bauverwaltung realisiert. Der Antrag auf Zustimmung ist gemäß Art. 73 Abs. 2 BayBO von der staatlichen Bauverwaltung bei der Regierung von Oberbayern eingereicht und von dieser verbeschieden worden. Der Abbruch des Bestandsgebäudes für den Neubau ist im Juli 2015 erfolgt. Für eine weitere bauliche Entwicklung gemäß Ergebnis des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerbs ist allerdings ein Bauleitplanverfahren erforderlich, da sich die Neukonzeption nicht mehr im Rahmen des bestehenden Baurechts bewegt. Das Staatliche Bauamt München 2 hat beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung um die Aufstellung eines Bebauungsplans gebeten. Durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung kann ein entsprechender Beschlussentwurf in der ersten Jahreshälfte 2017 in Aussicht gestellt werden. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Einflussmöglichkeiten der Landeshauptstadt München im Sinne des Antragsstellers in diesem Fall beschränkt sind, da es sich um staatliche Gebäude handelt, die keine Einzeldenkmäler sind. Die Landeshauptstadt München hat zudem generell keinen Einfluss auf die Entscheidung eines Grundeigentümers, in diesem Fall der Freistaat Bayern, zur Frage bzgl. Abbruch oder Erhalt seines Gebäudebestands. Da die Landeshauptstadt München am Planungswettbewerb beteiligt war und dem Ergebnis zugestimmt hat, soll grundsätzlich das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses durchgeführt werden. Der Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des 3. Stadtbezirkes Maxvorstadt am kann somit nur nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen werden.

5 Seite 5 Beteiligung des Bezirksausschusses 3 Der betroffene Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 3 Maxvorstadt wurde gemäß 13 Abs. 3 der Bezirksausschuss-Satzung angehört. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 3 Maxvorstadt hat sich in seiner Sitzung am erneut mit dem Beschlussentwurf befasst und der Vorlage für den Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung zugestimmt. Der Bezirksausschuss des 3. Stadtbezirkes hat einen Abdruck der Vorlage erhalten. Der Korreferentin, Frau Stadträtin Rieke und der zuständigen Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Messinger, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag der Referentin Ich beantrage Folgendes: 1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen, wonach die Gebäude der Tierärztlichen Fakultät am Englischen Garten nicht erhalten werden können. 2. Die Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des 3. Stadtbezirkes Maxvorstadt am ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Ober-/Bürgermeister Prof. Dr.(I) Merk Stadtbaurätin

6 Seite 6 IV. Abdruck von I. - III. Über die Verwaltungsabteilung des Direktoriums / Stadtratsprotokolle (SP) an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei mit der Bitte um Kenntnisnahme V. WV Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3 zur weiteren Veranlassung. Zu V.: 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Direktorium HA II BA (BA-Geschäftsstelle West) 3. An den Bezirksausschuss 3 4. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3 5. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I 6. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II/01 BVK 7. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA III 8. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA IV 9. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA IV/ An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA IV/61 T mit der Bitte um Kenntnisnahme. 11. Mit Vorgang zurück zum Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II/22 P zum Vollzug des Beschlusses. Am Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3

7 Seite 7 Mitz.: II/22 P II/23 V II/20 V II/2 II S1 S

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