Feststellungsentwurf

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1 Autobahndirektion Nordbayern BAB A73 Nürnberg Feucht Abschnitt 860 Station 0,000 bis Abschnitt 900, Station 1,867 6-streifiger Ausbau der A 73 im Abschnitt AS Nürnberg-Hafen-Ost bis AK Nürnberg-Süd PROJIS-Nr.: PROJIS-Nr.: Feststellungsentwurf Unterlage FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) für das Natura 2000-Gebiet (EU-Vogelschutzgebiet) Nürnberger Reichswald DE aufgestellt: Autobahndirektion Nordbayern Nürnberg, den Cornelia Bartsch Dipl.-Ing.(FH) Landespflege

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3 Bearbeiter Dipl.-Biologin Gaby Töpfer-Hofmann Dipl.-Landschaftsökologin Kristin Weese Nürnberg, Juni 2014 (Gaby Töpfer-Hofmann) Allersberger Straße 185 Gewerbepark Nürbanum A Nürnberg Tel.: 0911 / Fax: 0911 / info@anuva.de

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5 Unterlage FFH-VP Textteil Verzeichnisse 0.1 Inhaltsverzeichnis Verzeichnisse... I 0.1 Inhaltsverzeichnis... I 0.2 Abbildungen... III 0.3 Tabellen... III 1 Anlass und Aufgabenstellung Übersicht über das Schutzgebiet und die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile Übersicht über das Schutzgebiet Erhaltungsziele des Schutzgebiets Verwendete Quellen Überblick über die Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 (2) der EU-Vogelschutz-Richtlinie Beschreibung des Vorhabens Technische Beschreibung des Vorhabens Wirkfaktoren Detailliert untersuchter Bereich Begründung für die Abgrenzung des Untersuchungsrahmens Voraussichtlich betroffene Vogelarten Durchgeführte Untersuchungen Datenlücken Beschreibung des detailliert untersuchten Bereiches Übersicht über die Landschaft Vogelarten nach Anhang I der EU-Vogelschutz- Richtlinie Vogelarten des Artikels 4 Abs. 2 der EU-Vogelschutz- Richtlinie Lebensräume der Vogelarten des Anhangs I und Art. 4 (2) VS-RL ANUVA Stadt- und Umweltplanung Allersberger Str. 185, Geb. A Nürnberg Seite I

6 BAB A73 AS Nbg-Hafen/Ost AK Nbg./Süd 6-streifigerAusbau 5 Beurteilung der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes Beschreibung der Bewertungsmethode Beeinträchtigungen von Vogelarten des Anhang I und Art. 4 (2) VS-RL Betroffene Vogelarten des Anhang I und Artikel 4 Abs. 2 der EU-Vogelschutz-Richtlinie mit nachgewiesenen Bruthabitaten innerhalb des Wirkraums Vogelarten des Anhang I und Artikel 4 Ab. 2 der EU- Vogelschutz-Richtlinie mit nachgewiesenen Nahrungsund Rasthabitaten innerhalb des Wirkraums Beeinträchtigungen von Lebensräumen der Vogelarten des Anhangs I und Art. 4 (2) VS-RL Vorhabensbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und - vermeidung Maßnahme 6A FFH : Freistellung von Altbäumen (10 Altkiefern, 4 Alteichen) und Förderung der Eichenverjüngung Maßnahme 1V: Zeitliche Beschränkung von Holzungsarbeiten und Baufeldfreiräumung Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten Begründung für die Auswahl der berücksichtigten Pläne und Projekte Beschreibung der Pläne und Projekte mit kumulativen Beeinträchtigungen Ermittlung und Bewertung der kumulativen Beeinträchtigungen Methode Arten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie Arten des Artikel 4. Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie Gesamtübersicht über Beeinträchtigungen durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten, Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen Zusammenfassung Literatur und Quellen Anhang Seite II ANUVA Stadt- und Umweltplanung Allersberger Str. 185, Geb. A Nürnberg

7 Unterlage FFH-VP Textteil 0.2 Abbildungen Abb. 1: Abb. 2: Lage des erweiterten Planungsraums im Vogelschutzgebiet Nürnberger Reichswald (Planfeststellungsabschnitt rot umrandet)... 1 Eignung der Flächen im Untersuchungsgebiet als Habitat des Baumpiepers (WAGENBRENNER i. Z. m. ANUVA 2009) Abb. 3: Ergebnis der Habitatstrukturkartierung (ANUVA 2010) Tabellen Tab. 1: Tab. 2: Tab. 3: Tab. 4: Tab. 5: Tab. 6: Tab. 7: Im Gesamtgebiet vorkommende Arten nach Anhang I VS-RL gem. SDB... 9 Im Gesamtgebiet vorkommende regelmäßige Zugvögel geschützt nach Art. 4 (2) VS-RL gem. SDB Im Wirkraum des Vorhabens vorkommende Vogelarten mit Schutz gem. Anhang I bzw. Art. 4 (2) der VS-RL Allgemeines Schema zur flächigen Bewertung der Habitatstruktur eines Waldes und Bewertung der Einzelkriterien Verbindung der im Wirkraum nachgewiesenen Vogelarten nach Anh. I bzw. Art. 4 (2) VS-RL des SDB mit den Wirkzonen gem. GARNIEL & MIERWALD (2010) für eine Straße mit DTV > Bekannte Pläne und Projekte aus der Abfrage des StBA Nürnberg zur Anbindung Flughafen (B4f) (Quelle: R. RAAB LANDSCHAFTSARCHITEKT 2011) Bekannte Pläne und Projekte mit Wirkungen auf die Zielarten Mittelspecht, Schwarzspecht, Baumpieper und Habicht Tab. 8: Ergänzte Pläne und Projekte Tab. 9: Tab. 10: Tab. 11: Tab. 12: Zusammenfassende Darstellung der kumulativen Wirkungen des geprüften Vorhabens und der Projekte mit kumulativen Wirkungen für die Zielart Schwarzspecht Zusammenfassende Darstellung der kumulativen Wirkungen des geprüften Vorhabens und der Projekte mit kumulativen Wirkungen für die Zielart Mittelspecht Zusammenfassende Darstellung der kumulativen Wirkungen des geprüften Vorhabens und der Projekte mit kumulativen Wirkungen für die Zielart Baumpieper Zusammenfassende Darstellung der kumulativen Wirkungen des geprüften Vorhabens und der Projekte mit kumulativen Wirkungen für die Zielart Habicht ANUVA Stadt- und Umweltplanung Allersberger Str. 185, Geb. A Nürnberg Seite III

8 BAB A73 AS Nbg-Hafen/Ost AK Nbg./Süd 6-streifigerAusbau Karten Unterlage : Übersichtskarte zur FFH-Verträglichkeitsprüfung, M 1: Unterlage : Arten und Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele / Maßnahmen, M 1: Seite IV ANUVA Stadt- und Umweltplanung Allersberger Str. 185, Geb. A Nürnberg

9 Unterlage FFH-VP Textteil 1 Anlass und Aufgabenstellung Die Autobahndirektion Nordbayern plant einen 6-streifigen Ausbau der BAB A73 zwischen der Anschlussstelle Nürnberg-Hafen/Ost und dem Autobahnkreuz (AK) Nürnberg/Süd. Des Weiteren wird an der AS Nürnberg-Zollhaus eine Direktrampe zur Auflösung der Ampelsituation an der B8 (Münchener Straße) gebaut. Diese ist notwendig, um die dort vorherrschenden Stausituationen aufzulösen und eine Verschlechterung der Leistungsfähigkeit der Anschlussstelle gegenüber dem derzeitigen Zustand auszuschließen. Die bestehende BAB A73 im betrachteten Abschnitt und damit auch der geplante Ausbau liegen außerhalb der Siedlungsbereiche und vollständig innerhalb des Vogelschutzgebietes DE Nürnberger Reichswald. Von dem Ausbau sind Bereiche der Teilfläche.03 und.05 des Schutzgebiets betroffen (vgl. Abb. 1). Abb. 1: Lage des erweiterten Planungsraums im Vogelschutzgebiet Nürnberger Reichswald (Planfeststellungsabschnitt rot umrandet) Rechtlicher Hintergrund Die Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) Richtlinie 1 des Rates der Europäischen Gemeinschaft hat die Sicherung der Artenvielfalt durch den Erhalt der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und 1 Der Rat der Europäischen Gemeinschaften (1992): Richtlinie 92/43/EWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-RL), zuletzt geändert am durch die Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der ANUVA Stadt- und Umweltplanung Allersberger Str. 185, Geb. A Nürnberg Seite 1

10 BAB A73 AS Nbg-Hafen/Ost AK Nbg./Süd 6-streifigerAusbau Pflanzen im Europäischen Gebiet zum Ziel (Art. 2 Abs. 1 FFH-RL). Um das zu gewährleisten, wurde ein kohärentes europäisches ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete mit der Bezeichnung NA- TURA 2000 errichtet. Dieses Netz umfasst die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB, FFH-Gebiete ) sowie die aufgrund der Vogelschutz-Richtlinie 2 ausgewiesenen Vogelschutzgebiete (SPA, Special Protected Areas) (Art. 3 Abs. 1 FFH-RL). Die Entwicklung eines derartigen Netzwerkes trägt dem Gedanken des Biotopverbundes Rechnung und soll dazu beitragen, die Vielfalt der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten zu erhalten und, soweit erforderlich, auch wiederherzustellen. Zur Sicherung, Erhaltung und Entwicklung der NATURA Gebiete sieht Art. 6 der FFH-RL besondere Schutzregelungen vor, die u. a. auch eine Verträglichkeitsprüfung für Pläne und Projekte umfassen. Das Europäische Naturschutzrecht fordert für Projekte und Pläne vor ihrer Zulassung oder Durchführung eine Überprüfung auf die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen von möglicherweise beeinträchtigten NATURA Gebieten. Die Vorgaben des europäischen Rechts wurden durch die Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes vom 30. April 1998 in nationales Recht umgesetzt und zuletzt mit dem zum 1. März 2010 in Kraft getretenen Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) - und darin vor allem den 32 bis 36 als zentrale Vorschriften - novelliert. Der 34 BNatSchG enthält die Vorgaben zur Prüfung von Verträglichkeit und Zulässigkeit. Wird ein Natura Gebiet durch ein geplantes Vorhaben berührt bzw. betroffen, sind gemäß Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL bestimmte Verfahrensschritte zu beachten bzw. zu durchlaufen (vgl. Arbeitsgemeinschaft FFH-Verträglichkeitsprüfung 1999). Im Wesentlichen umfasst dies die Aufgabe, zu überprüfen, inwieweit ein solches Gebiet durch Pläne oder Projekte, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung des Gebietes in Verbindung stehen (einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen Plänen oder Projekten) in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen erheblich beeinträchtigt werden kann. Soweit erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind, ist das Projekt entsprechend der Regelung des 34 Abs. 2 BNatSchG unzulässig. Ausnahmen sind möglich, soweit die Planung aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art, notwendig ist und zumutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen, nicht gegeben sind ( 34 Abs. 3 BNatSchG). Die Erstellung der endgültigen Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) durch die Kommission der EU und damit die abschließende Bestätigung der gemeldeten FFH-Gebiete, ihre Abgrenzung und Ausweisung als Besondere Schutzgebiete (BSG) ist inzwischen abgeschlossen. Die Europäische Kommission hat bereits mit der Entscheidung Nr. C/2004/4031 eine Erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung für die kontinentale biogeografische Region (ABl. L 382/1 der EU vom ) erstellt. Diese Listen beruhen auf der Altmeldung 3 und enthalten noch nicht die Nachmeldegebiete aus dem Jahr Diese Gebiete wurden mit Entscheidung der Kommission vom und Veröffentlichung am unter dem Aktenzeichen K/2007/5403 in einer ersten aktualisierten Liste ausgewiesen. Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, Reihe L 236: 33.(FFH-RL) 2 Der Rat der Europäischen Gemeinschaften (1979): Richtlinie 79/409/EWG vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (VSRL), zuletzt geändert durch Richtlinie 97/49/EG vom 29. Juli Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, Reihe L 103: 1 ff. 3 vgl. Bekanntmachung der der EU gemeldeten FFH-Gebiete und der Europäischen Vogelschutzgebiete Bayerns vom , AllMBl. 2001, S. 541 ff.; Seite 2 ANUVA Stadt- und Umweltplanung Allersberger Str. 185, Geb. A Nürnberg

11 Unterlage FFH-VP Textteil Der Nürnberger Reichswald wurde vom Land Bayern an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) bzw. die EU als Vogelschutzgebiet DE im Rahmen der 4. Nachmeldetranche am (abschließende Gebietsabgrenzung erfolgte im Dezember 2004) zur Natura 2000-Gesamtkulisse gemeldet (BayLfU 2004). Durch die Bayerische Vogelschutz- Verordnung vom wurde der Status des faktischen Vogelschutzgebietes aufgelöst und das Gebiet endgültig, rechtsverbindlich und außenwirksam zu einem Europäischen Vogelschutzgebiet erklärt. Damit wird die Zulässigkeit eines dieses Gebiet berührenden Straßenbauvorhabens an den Anforderungen des Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL gemessen. Projekte, die zu erheblichen Beeinträchtigungen führen und mit den Erhaltungszielen des Natura 2000-Gebietes nicht verträglich sind, sind unzulässig, sofern nicht zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses für das Projekt vorliegen. Gemäß der Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken (Höhere Naturschutzbehörde) ist eine Prüfung auf Verträglichkeit des Vorhabens mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen erforderlich (FFH-VP). Die nachfolgende FFH-Verträglichkeitsprüfung klärt die Erheblichkeit der Beeinträchtigung der maßgeblichen Bestandteile des Natura 2000 Gebietes DE durch das Projekt. Die erforderlichen Angaben werden dabei auf der Grundlage vorhandener Unterlagen sowie gezielter eigener Erhebungen vorgenommen. 4 Vogelschutzverordnung (VoGEV) des BayStMUGV vom ANUVA Stadt- und Umweltplanung Allersberger Str. 185, Geb. A Nürnberg Seite 3

12 BAB A73 AS Nbg-Hafen/Ost AK Nbg./Süd 6-streifigerAusbau 2 Übersicht über das Schutzgebiet und die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile 2.1 Übersicht über das Schutzgebiet Lage und Topographie Das Vogelschutzgebiet (SPA) Nürnberger Reichswald umgibt die Stadt Nürnberg im Norden, Osten und Süden. Die Fläche liegt in den Landkreisen Nürnberger Land, Erlangen-Höchstadt, Roth, Erlangen (Stadtkreis), Nürnberg (Stadtkreis) im Regierungsbezirk Mittelfranken sowie im Landkreis Neumarkt i. d. Opf. im Regierungsbezirk Oberpfalz. Es setzt sich aus neun Teilflächen zusammen und erstreckt sich gem. Standard- Datenbogen (SDB) über eine Gesamtfläche von insgesamt ha (Stand November 2004). Das Gebiet befindet sich im Fränkischen Keuper-Lias-Land (D59). Hierin liegt das Gebiet überwiegend im Naturraum Mittelfränkisches Becken (113) sowie zu kleinen Teilen im Vorland der nördlichen und mittleren Frankenalb (111, 112). Höhe und Klima Die Höhenlage des Vogelschutz-Gebietes liegt zwischen 286 m und 459 m, die mittlere Höhe beträgt 365 m ü. NN. Die mittlere Jahrestemperatur im Nürnberger Raum liegt bei ca. 8,8 C. Mit den geringen Jahresniederschlägen von durchschnittlich ca. 645 mm (KLIMADIAGRAMME 2004) gehört das Gebiet zu den trockenen Regionen Bayerns. Das Klima ist im Allgemeinen als warm-trocken zu bezeichnen. Das Keuperhügelland liegt im Übergang vom atlantischen zum Binnenlandklima des Senkengebietes mit kalt-trockenen Wintern. Hierher rührt die große Spätfrostgefahr im Nürnberger Reichswald (LWF 2004). Nutzung Schon um 1300 n. Chr. sind im Nürnberger Reichswald Kiefernsaaten nachweisbar, die zu den ältesten bekannten Bestandsbegründungsmaßnahmen zählen. Ab dem 17. Jahrhundert wurde die Mittelwaldwirtschaft mehr und mehr aufgegeben; nun begründete man Kiefernbestände mit mehr oder weniger starker Fichtenbeteiligung. Auf der Grundlage des Bayerischen Waldgesetzes von 1976 wurden im Jahr 1979 fast Hektar des mittelfränkischen Waldgebietes, darunter der Lorenzer und Sebalder Reichswald, als erste Bannwälder Bayerns unter den strengen Schutz des Bayerischen Waldgesetzes gestellt. Etwa 40% des Waldes in der Industrieregion stehen unter diesem Schutz (BN 2004). Seither wird der Reichswald Stück für Stück von monotonen Kiefernforsten in standortgerechte und ökologisch stabile Mischwälder umgestaltet. Den größten Anteil stellt derzeit die forstliche Nutzung, v. a. Kiefernschlagwirtschaft, dar. Seite 4 ANUVA Stadt- und Umweltplanung Allersberger Str. 185, Geb. A Nürnberg

13 Unterlage FFH-VP Textteil Kurzcharakterisierung und Bedeutung Gründe für die Auswahl als Vogelschutzgebiet waren (SDB, Stand 2004): Große zusammenhängende Waldkomplexe aus vorherrschenden Kiefernwäldern, eingestreuten Laubholzbereichen und Umwandlungsflächen zu strukturreichen Misch- und Laubwäldern, mit Lichtungen und Waldsäumen. Landesweit bedeutsame Vorkommen von Spechten und Höhlennutzern, Laubholzbewohnern und weiteren Rote Liste-Arten (Ziegenmelker, Heidelerche, Auerhuhn, Haselhuhn, Habicht...). Schwerpunktgebiet für Waldvögel mit europäischer Hauptverbreitung. 2.2 Erhaltungsziele des Schutzgebiets Aus den Angaben im SDB leiten sich die Erhaltungsziele (EHZ) für das Gebiet ab. Die Erhaltungsziele im Sinne von 7 (1) Pkt. 9 BNatSchG umfassen die Erhaltung oder Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes der im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie aufgeführten und der in Art. 4 Abs. 2 dieser Richtlinie genannten Vogelarten sowie ihrer Lebensräume, die in einem Europäischen Vogelschutzgebiet vorkommen, sofern die Vorkommen gemäß der Kriterien des Anhangs III der FFH- Richtlinie und dem Standard-Datenbogen von Natura 2000 als signifikant eingestuft werden und für die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind (vgl. EU KOMMISSION 2000, S. 41). Als gebietsbezogene konkretisierte Erhaltungsziele (EHZ, Regierung von Mittelfranken, Stand 05/2008) für das Natura 2000-Gebiet Nürnberger Reichswald ( ) werden folgende genannt: 1. Erhaltung des Nürnberger Reichswalds als ausgedehnten, zusammenhängenden Waldkomplex mit großer Vielfalt an Waldgesellschaften und Sonderbiotopen (Offenbereiche, Bachtäler, Teiche, Kleingewässer), insbesondere großflächige, trockene und v.a. lichte Kieferwälder mit teilweise gut ausgeprägter Zwergstrauchvegetation als bedeutsamer Lebensraum für charakteristische, überwiegend seltene und gefährdete Arten wie Ziegenmelker, Heidelerche, Raufußhühner, Spechte und deren Höhlenfolgenutzer (z.b. Kleineulen), sowie eingestreute Laubholzbereiche und Umwandlungsflächen zu strukturreichen Misch- und Laubwäldern und Bruchwälder als weitere bedeutsame Lebensräume für Wespenbussard und andere Waldarten. 2. Erhaltung bzw. Wiederherstellung natürlicher Prozesse, v.a. in Staatswald- und Naturwaldreservaten, insbesondere eine natürliche Dynamik auf Katastrophenflächen (Windwurf etc.), Entstehung von Dickungen und Sukzession mit Weichhölzern (z.b. für das Haselhuhn) sowie kleine, z.b. durch Baumsturz entstehende Bestandslücken (liegendes Totholz). 3. Erhaltung bzw. Wiederherstellung lichter Waldstrukturen, von mageren (besonnten) inneren und äußeren Waldsäumen, Lichtungen, Schneisen, natürlichen Blößen (Windwurfflächen u.ä.) in allen Waldtypen, in Kiefernwäldern insbesondere als bedeutsame Habitatstrukturen für Ziegenmelker und Heidelerche, so- ANUVA Stadt- und Umweltplanung Allersberger Str. 185, Geb. A Nürnberg Seite 5

14 BAB A73 AS Nbg-Hafen/Ost AK Nbg./Süd 6-streifigerAusbau wie als Ameisenlebensräume (Hauptnahrung von Erdspechten und Raufußhühnern). 4. Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines hohen Alt- und Totholzanteils sowie eines Netzes aus Biotopbäumen im Wirtschaftswald als Alt- und Totholzanwärter. Erhaltung insbesondere starker Buchen, Erlen und Kiefern, die über den Bestand verteilt sind, als potenzielle Brutbäume; Erhaltung der Höhlenbäume für Folgenutzer (z.b. Käuze, Hohltaube, Schnäpper) sowie von Bäumen mit natürlichen Faulhöhlen. 5. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Populationen von Schwarz-, Mittel- und Grauspecht, Raufuß- und Sperlingskauz, Hohltaube sowie Halsband- und Zwergschnäpper sowie ihrer Lebensräume, insbesondere ausgedehnter, ungestörter, weitgehend unzerschnittener Wälder mit ausreichenden Anteilen von Laubhölzern (u.a. alten Eichen in strukturreichen, gestuften Beständen für den Mittelspecht), Alt- und Totholz (s. EHZ 4) sowie Nahrungshabitaten (s. EHZ 3). 6. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Populationen von Wespenbussard, Habicht und anderen Greif- und Großvögeln sowie ihrer Lebensräume, insbesondere großflächiger, störungsarmer, weitgehend unzerschnittener Waldgebiete mit Alt- und Starkholzbeständen als Bruthabitate sowie extensiv genutzter Offenlandbereiche mit Säumen, Magerwiesen, (Feucht-) Grünland und Gewässern als Nahrungshabitate, auch als Lebensräume des Pirols; Erhaltung bzw. Wiederherstellung störungsfreier Räume um die Horste zur Brutzeit (Bewirtschaftungsruhe von März bis August) von ca. 200 m um die Horstbäume) und deren Erhalt. 7. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Population des Auerhuhns und seiner Lebensräume, insbesondere ausgedehnter, ungestörter, nicht erschlossener, alter, lichter, struktur- und beerkrautreicher Nadel- und Nadelmischwälder mit ausreichender Beerkrautvegetation; Erhaltung bzw. Wiederherstellung auch ausreichend großer Lebensräume zwischen den bekannten Teilpopulationen im Sinne des Metapopulationskonzeptes (Stichwort Trittsteine ), um den Kontakt zwischen den Teilpopulationen und ggf. eine Wiederbesiedelung zu ermöglichen; Erhalt der im Jahresverlauf notwendigen Vielfalt an Teillebensräumen wie Balzplätze, deckungsreiche Brutplätze und Rückzugsgebiete für Weibchen mit Küken, vorzugsweise in Nähe von Randstrukturen, insektenreiche Beerstrauchvegetation und Ameisenlebensräume (Kükennahrung) (s. EHZ 3), ausgedehnte Winternahrungsflächen, Rohbodenstellen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Sandbaden. Erhaltung bzw. Wiederherstellung störungsfreier Zonen um Balz-, Brut-, Aufzucht- und Überwinterungsplätze. 8. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Population des Haselhuhns und ihrer Lebensräume, insbesondere ausreichend große, reich horizontal und vertikal strukturierte (Kraut-, Hochstauden- und Zwergstrauchschicht) Laub- und Mischwälder. Erhalt und Förderung von Pionierholzarten und Dickichtstrukturen aus Laubholz mit reichem Angebot an Weichhölzern und Beeren tragenden Sträuchern und Bäumen (s. EHZ 2). 9. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Populationen von Heidelerche und Ziegenmelker sowie ihrer Lebensräume, insbesondere der trockenen, lichten Kiefern- und Kiefern-Eichen-Wälder (s. EHZ 1) und deren Verzahnung mit insekten- Seite 6 ANUVA Stadt- und Umweltplanung Allersberger Str. 185, Geb. A Nürnberg

15 Unterlage FFH-VP Textteil reichen Lichtungen, Schneisen und Offenland (s. EHZ 3) auch als Lebensräume des Wendehalses (s. auch EHZ 5), von sandigen Freiflächen und zur Brutzeit von März bis August nicht benutzten Rücke- und Waldwegen, Energieversorgungstrassen, Sandgruben etc. Erhaltung der Primärhabitate auf Dünen oder in Flechten-Kiefernwäldern. Erhaltung bzw. Wiederherstellung extensiver (forstwirtschaftlicher) Nutzungen, jedoch Vermeidung von Störungen zur Brutzeit (s.o.). Erhaltung von Singwarten in den Offenbereichen sowie reich strukturierter bodennaher Schichten mit Totholz (Brutplätze, Deckung). Verzicht auf Biozidund Düngemitteleinsatz zur Sicherung der Nahrungsgrundlage (Großinsekten für den Ziegenmelker). 10. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Population des Eisvogels und seiner Lebensräume, insbesondere ungestörter, unbegradigter, mäandrierender Fließgewässer mit naturbelassenen Uferbereichen (ohne Ausräumen/Mähen), natürlichen Abbruchkanten und Steilufern als Brutlebensraum sowie umgestürzter Bäume und anderer Sitzwarten im Uferbereich der Gewässer; Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer hohen Gewässergüte sowie eines naturnahen Fischbestandes. 11. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Populationen von Neuntöter, Baumpieper und Wendehals sowie ihrer Lebensräume, insbesondere naturnaher Waldränder und Offenland-Gehölz-Komplexe mit ausreichend großen Flächenanteilen von insektenreichen Magerrasen und wiesen und Heiden ohne Düngung und Pestizideinsatz. Erhaltung von Höhlenbäumen für den Wendehals (s. auch EHZ 4) 12. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Population des Uhus und ihrer Lebensräume, insbesondere Erhaltung und Beruhigung der bekannten Brutplätze und Schaffung störungsfreier Zonen (forstliche Bewirtschaftungsruhe, ggf. freizeitliche Nutzung) von 300 m um den Horst während der Balz- und Brutzeit von Mitte Januar bis Ende August. Erhaltung großflächiger, nicht oder wenig zerschnittener Nahrungshabitate, insbesondere auch zur Vermeidung von Anflug- und Stromschlagunfällen z.b. an Freileitungen. 13. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Population der Rohrweihe und ihrer Lebensräume, insbesondere störungsarmer und strukturreicher Verlandungsbereiche an den Teichen, auch Lebensräume für andere Arten der Uferzonen; Erhaltung auch der Jagdgebiete, sofern sie nicht außerhalb des Schutzgebietes liegen. ANUVA Stadt- und Umweltplanung Allersberger Str. 185, Geb. A Nürnberg Seite 7

16 BAB A73 AS Nbg-Hafen/Ost AK Nbg./Süd 6-streifigerAusbau Verwendete Quellen Standard-Datenbogen (BAYLFU, STAND 11/2004), Gebietsbezogen konkretisierte Erhaltungsziele (Stand 05/2008), Artenschutzkartierung (ASK-Daten) des Bayerisches Landesamt für Umweltschutz (BAYLFU, Stand 2010), Erhebungen im Rahmen des Managementplans zum Vogelschutzgebiet Nürnberger Reichswald (AELF FÜRTH, 2012), Natura 2000-Managementplan für das Vogelschutzgebiet Nürnberger Reichswald (DE ) (AELF FÜRTH, 2012), Eigene Erfassung der Gehölzbestände und Bestandserhebungen der Spechte, Eulen und Brutvögel (ANUVA 2010). Habitatmodellierung Baumpieper im Nürnberger Reichswald (WAGENBRENNER i. Z. m. ANUVA 2009) Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Umbau AK Nürnberg/Süd (AUTO- BAHNDIREKTION NORDBAYERN 2005) Landschaftspflegerischer Begleitplan mit Pflege- und Entwicklungskonzept zur Deponie Nürnberg/Süd, Fachbeitrag Gruppe Vögel (BRÜNNER 2005) Seite 8 ANUVA Stadt- und Umweltplanung Allersberger Str. 185, Geb. A Nürnberg

17 Unterlage FFH-VP Textteil Überblick über die Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 (2) der EU- Vogelschutz-Richtlinie Laut Standard-Datenbogen (im folgenden SDB genannt) kommen 16 Vogelarten, die im Anhang I der VS-RL enthalten sind, im Vogelschutzgebiet Nürnberger Reichswald vor. Die VS-RL stellt in Art. 4 (2) ausdrücklich auch die nicht im Anhang I genannten Zugvögel unter ihren besonderen Schutz. Im SDB sind fünf regelmäßig vorkommende Zugvogelarten dieser Kategorie verzeichnet. Diese in Tab. 1 und Tab. 2 aufgelisteten Arten waren maßgeblich für die Ausweisung des Gebietes. Tab. 1: Im Gesamtgebiet vorkommende Arten nach Anhang I VS-RL gem. SDB EU- Code 1) 1* Pop.- Wissenschaftlicher Name Artname Status größe* 223 Aegolius funereus Raufußkauz B ~ 50 B 229 Alcedo atthis Eisvogel B ~10-12 B 215 Bubo bubo Uhu D ~ Caprimulgus europaeus Ziegenmelker B 40 B 081 Circus aeruginosus Rohrweihe B Dryocopos martius Schwarzspecht B ~200 A 321 Ficedula albicollis Halsbandschnäpper B <5 C 320 Ficedula parva Zwergschnäpper D <4-217 Glaucidium passerinum Sperlingskauz B ~ 35 B 338 Lanius collurio Neuntöter B ~ 10 C 246 Lullula arborea Heidelerche B ~40 B 072 Pernis apivorus Wespenbussard B ~6-8 B 234 Picus canus Grauspecht B ~150 B 104 Tetrastes bonasia Haselhuhn B <30 C 238 Picoides medius Mittelspecht B ~150 B 108 Tetrao urogallis Auerhuhn B >1 C EHZ* B: Brutvogel; D: Durchzügler Pop.-größe: Anzahl der Brutpaare aus dem Managementplan (AELF FÜRTH 2012) EHZ: Gebietsbeurteilung Erhaltung (Erhaltungszustand und Wiederherstellungsmöglichkeit der für die Art wichtigen Habitatelemente): A: hervorragende Erhaltung; B: gute Erhaltung; C: durchschnittliche oder beschränkte Erhaltung. (AELF FÜRTH 2012) * Status, Pop-Größe und EHZ aktualisiert nach den Erhebungen zum Managementplan (AELF FÜRTH 2012) ANUVA Stadt- und Umweltplanung Allersberger Str. 185, Geb. A Nürnberg Seite 9

18 BAB A73 AS Nbg-Hafen/Ost AK Nbg./Süd 6-streifigerAusbau Tab. 2: Im Gesamtgebiet vorkommende regelmäßige Zugvögel geschützt nach Art. 4 (2) VS-RL gem. SDB EU- Code 1* Pop.- Wissenschaftlicher Name Artname Status größe* 256 Anthus trivialis Baumpieper B ~5.000 A 085 Accipiter gentilis Habicht B ~ 30 B 207 Columba oenas Hohltaube B B 337 Oriolus oriolus Pirol B 6-10 B 233 Jynx torquilla Wendehals B 6-10 C Erläuterungen s. Tab. 1 EHZ* Im SDB sind keine sonstigen bedeutenden Arten der Fauna und Flora aufgeführt. Seite 10 ANUVA Stadt- und Umweltplanung Allersberger Str. 185, Geb. A Nürnberg

19 Unterlage FFH-VP Textteil 3 Beschreibung des Vorhabens 3.1 Technische Beschreibung des Vorhabens Die bestehende BAB A73 sowie der geplante 6-streifige Ausbau mit der geplanten Direktrampe an der AS Nürnberg-Zollhaus durchschneidet Teile des Vogelschutzgebiets Nürnberger Reichswald (TF.03 und.05). Beim Ausbau der BAB A73 handelt es sich um einen Bestandsausbau. Er erfolgt symmetrisch um die bestehende Trasse. Zu wesentlichen Geländeab- bzw. -aufträgen kommt es nicht. Der bestehende Lärmschutzwall bleibt erhalten, es kommt lediglich in Teilabschnitten zu Versteilungen, die durch Gabionen befestigt werden. Die genaue technische Ausführung der Baumaßnahme ist in Unterlage 1 beschrieben. 3.2 Wirkfaktoren Für die schutzgebiets- bzw. erhaltungsbezogene Betrachtung der FFH-VP sind nur diejenigen Wirkfaktoren eines Vorhabens von Bedeutung, die für die Erhaltungsziele eines Schutzgebietes von Relevanz sind. Hierzu werden in einem ersten Schritt die vom Vorhaben ausgehenden umweltrelevanten Wirkfaktoren, getrennt nach bau- (Wirkungen, die mit dem Bau der Trasse verbunden sind), anlage- (Wirkungen, die durch den Baukörper der Trasse verursacht werden) und betriebsbedingt (Wirkungen, die durch den Verkehr und die Unterhaltung der Trasse verursacht werden) bestimmt und soweit möglich, nach Art, Intensität, räumlicher Reichweite und Zeitdauer quantifiziert. I. d. R. sind erstere Wirkungen temporärer Natur, während die beiden letzteren als dauerhaft einzustufen sind. Hierbei ist zu beachten, dass es sich um den bestandsnahen Ausbau einer bestehenden Straße handelt. Der vorhandene Baukörper hat bereits zu Flächenverlust und einer Zerschneidung des Waldes mit Schneisenbildung geführt. Der Abschnitt weist einen aktuellen Gesamtverkehr von ca Kfz/24 Std. (DTV, Stand 2010, maps.baysis.bayern.de) auf. Dadurch besteht bereits eine Lärm- und Schadstoffbelastung, die eine Verminderung der intra- und interspezifischen Kommunikation (zwischen Individuen einer Art und Räuber/ Beute) sowie der Habitatqualität insgesamt aktuell darstellt. Beurteilt wird die vorhabensbedingte Zunahme der Wirkungen, resultierend aus dem sechsstreifigen Ausbau der Autobahn. Laut Verkehrsprognose erfolgt ein Anstieg des DTV bis 2030 auf bis zu Kfz/ 24 h und SV / 24 h im Prognose-Null-Fall ohne Ausbau der Autobahn (AK Nürnberg- Süd AS Nürnberg-Zollhaus) und bis zu Kfz / 24 h und SV / 24 h im Prognose-Planfall (AS Nürnberg-Zollhaus AS Nürnberg-Königshof) (vgl. Unterlage 1). Die Unterschiede zwischen Prognose-Null-Fall und Prognose-Planfall ergeben sich insbesondere auch durch innerstädtische Verlagerungen. Für die einzelnen Arten nach Anhang I der VS-RL bzw. weitere regelmäßig vorkommende Zugvogelarten sind folgende anlage- und betriebsbedingte Projektwirkungen sowie vorübergehende baubedingte Auswirkungen möglich: Baubedingte Faktoren Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme und Bodenverdichtung bzw. Verände- ANUVA Stadt- und Umweltplanung Allersberger Str. 185, Geb. A Nürnberg Seite 11

20 BAB A73 AS Nbg-Hafen/Ost AK Nbg./Süd 6-streifigerAusbau rung bestehender Bodenverhältnisse durch Baustelleneinrichtungen und Baustraßen sowie Zwischenlagerung von Aushub- bzw. Einbaumassen erfolgen überwiegend auf bestehendem Autobahngrund und betreffen daher hauptsächlich die Straßenbegleitgehölze auf vorhandenen Böschungen, die einen geringeren Wert für die Zielarten des Vogelschutzgebietes besitzen. Bauzeitlicher Verlust von 2,89 ha Wald mit unterschiedlich geeigneten Strukturen als Lebensraum für Zielarten des Vogelschutzgebiets (insb. Schwarzspecht, Mittelspecht und Baumpieper) im vorbelasteten Bereich, der aufgrund der langen Wiederherstellungszeit als Verlust zu betrachten ist. Bauzeitliche Immissionswirkungen (Lärm, Erschütterungen, Schadstoffe, optische Effekte) auf die straßennahen Bereiche durch Baustellenverkehr und Bauarbeiten. Anlagebedingte Faktoren Anlagebedingte Wirkungen sind im Wesentlichen: Dauerhafte Flächeninanspruchnahme von insgesamt ca. 4,19 ha Wald mit unterschiedlicher Relevanz als Lebensraum für die Zielarten. Verlust von dickstämmigen Eichen, Erlen und Kiefern mit potenzieller Eignung als Brut- und Nahrungshabitat für den Mittelspecht bzw. den Schwarzspecht bei der AS Zollhaus (z.t. sehr gute Strukturen gem. Kartierung, vgl. auch Unterlage ). Ein Teil der Fläche verfügt über sehr gute Strukturen für den Baumpieper. Durch Bodenversiegelung und -überbauung erfolgt damit ein Verlust von genutztem Lebensraum. Geringfügige Erhöhung der Trennwirkungen und Störung funktionaler Zusammenhänge durch Verbreiterung der Waldschneise Betriebsbedingte Faktoren Betriebsbedingte Wirkungen werden durch den Verkehr sowie durch Unterhaltungsmaßnahmen verursacht. Durch den Ausbau der Autobahn im Bereich des Vogelschutzgebietes sind folgende mittelbare Auswirkungen denkbar: Geringfügige Verschiebung der Beeinträchtigung und Belastung straßennaher Lebensräume durch Verlärmung, Erschütterungen sowie Schadstoffimmissionen. Der bestehende mittelbare Beeinträchtigungskorridor für die Tierund Pflanzenwelt wird durch den Ausbau um ca m verbreitert. Die Verlärmung im Prognose-Planfall ist im Vergleich zur Situation im Progonse-Null-Fall 2030 (gemessen an der 58 db(a) tags -Isophone für die Spechte) entweder geringer (AS Nürnberg-Hafen-Ost AS Nürnberg-Zollhaus) oder identisch. Eine erhebliche Erhöhung der Barrierewirkungen und Zunahme der Gefährdung von Tieren durch Kollision ist aufgrund einer geringfügig verlängerten Querungsstrecke von ca. 8 m für die Vogelarten nicht anzunehmen. Seite 12 ANUVA Stadt- und Umweltplanung Allersberger Str. 185, Geb. A Nürnberg

21 Unterlage FFH-VP Textteil 4 Detailliert untersuchter Bereich 4.1 Begründung für die Abgrenzung des Untersuchungsrahmens Das Untersuchungsgebiet (UG) umfasst einen ca. 7,5 km langen und ca. 800 m breiten Korridor (im Mittel 400 m beiderseits der Trasse), der sich an den topographischen und naturräumlichen Gegebenheiten im Landschaftsraum orientiert. Im Bereich des AK Nürnberg/Süd konnte zusätzlich auf Informationen aus dem landschaftspflegerischen Begleitplan zum Ausbau des AK Nürnberg/Süd vom zurückgegriffen werden. Durch die Betrachtung eines 400 m breiten Wirkraums beidseitig des Ausbauabschnitts ist eine Beurteilung der Beeinträchtigung der Zielarten des Vogelschutzgebiets in Bezug auf direkte Flächenverluste sowie optische als auch akustische Störwirkungen möglich (vgl. Abb. 1). Als weiterer Referenzraum für die Betrachtung der Erheblichkeitsabschätzung werden die Entwicklungsziele und Schutzgegenstände des gesamten Natura Gebietes berücksichtigt (vgl. Kap. 2) Voraussichtlich betroffene Vogelarten Das überwiegend bewaldete Untersuchungsgebiet bietet vielen der im SDB genannten Vogelarten (vgl. Kap ) (Teil-)Lebensräume. Durch den Ausbau gehen Teilbereiche ihres Lebensraumes verloren oder werden beeinträchtigt. Die tatsächlich betroffenen Lebensraumstrukturen sind dem Kap. 5.2 zu entnehmen. Als beurteilungsrelevant wurden Zielarten des Schutzgebiets entsprechend den Erhaltungszielen (vgl. Kap. 2.2) ausgewählt, die im Wirkraum vorkommen bzw. vom Vorhaben beeinträchtigt werden können. Berücksichtigt wurden dabei nicht nur Nachweise durch eigene Kartierungen aus dem Jahr 2010, sondern auch Nachweise der bayerischen Artenschutzkartierung ASK (vgl. Aussagen in Kap. 4.2), dem Managementplan (AELF FÜRTH 2012) sowie weiterer Gutachten (vgl. Kap ). Lagen für eine Art Nachweise aus mehreren Quellen vor, wurden der Bewertung für die vorliegende Verträglichkeitsprüfung die in 2010 erhobenen Kartierdaten zugrunde gelegt. Altnachweise, z. B. aus der ASK, wurden dann entsprechend berücksichtigt, wenn für Arten keine aktuellen Nachweise vorlagen. In der Kartendarstellung (Unterlage ) sind die unterschiedlichen Nachweisquellen entsprechend gekennzeichnet. Arten, mit deren Vorkommen aufgrund fehlender Habitateignung oder der Vorbelastungen nicht zu rechnen ist, werden bei der nachfolgenden Beurteilung ebenfalls nicht weiter berücksichtigt. Dies trifft z. B. auf den Raufußkauz zu, der in störungsarmen, strukturreichen Altholzbeständen brütet und einen gewissen Abstand zu Siedlungen und Straßen einhält. Weiterhin gilt dies für die Arten Sperlingskauz, Grauspecht und Wendehals für die lediglich Altnachweise aus der Artenschutzkartierung vorliegen (vgl. Tab. 3). Grauspecht und Wendehals haben aufgrund der hohen Nadelbaumdichte und fehlenden Offenlandflächen und Grenzlinienstrukturen keinen essentiellen Lebensraum im Untersuchungsgebiet. Der Sperlingskauz benö- ANUVA Stadt- und Umweltplanung Allersberger Str. 185, Geb. A Nürnberg Seite 13

22 BAB A73 AS Nbg-Hafen/Ost AK Nbg./Süd 6-streifigerAusbau tigt ebenso wie der Raufußkauz strukturreiche (mehrschichtige) und störungsarme Altholzbestände, die im Untersuchungsgebiet kaum vorhanden sind. Die im UG vorkommenden und beurteilungsrelevanten Arten sind in der folgenden Tab. 3 aufgeführt und werden in den Kapiteln und beschrieben. Tab. 3: Im Wirkraum des Vorhabens vorkommende Vogelarten mit Schutz gem. Anhang I bzw. Art. 4 (2) der VS-RL EUcode 1) A 229 A 236 A 338 A 246 A 072 A 238 A 256 A 085 A 207 A 337 Artname Eisvogel Alcedo atthis Schwarzspecht Dryocopus martius Neuntöter Lanius collurio Heidelerche Lullula arborea Wespenbussard Pernis apivorus Mittelspecht Picoides medius Baumpieper Anthus trivialis Habicht Accipiter gentillis Hohltaube Columba oenas Pirol Oriolus oriolus RL: Rote Liste V: Vorwarnliste D: Deutschland 3: gefährdet BY: Bayern 2: stark gefährdet 1: vom Aussterben bedroht Gefährdung Aktuellster 1 VS-RL2 RLD/ BY Nachweis * / V I ANUVA 2010 */ V I ANUVA 2010 * / * I ASK 2003 / 2004 V / 1 I ANUVA 2010 V / 3 I ANUVA 2010 * / V I ANUVA 2010 V / 3 Art. 4 (2) ANUVA 2010 * / 3 Art. 4 (2) AELF FÜRTH 2012 * / V Art. 4 (2) ASK 2000 V / V Art. 4 (2) ANUVA ) VS-RL (SSYMANK et al. 1998): I: in Schutzgebieten zu schützende Vogelart Art. 4 (2): regelmäßig auftretende Zugvogelarten Während der Kartierung 2010 wurden weitere nach Anhang I bzw. Art. 4 Abs. 2 geschützte Arten nachgewiesen (vgl. Unterlage , sap). Diese Arten sind bei der weiteren Betrachtung nicht relevant, da sie nicht in den Erhaltungszielen des Gebiets oder im Standard-Datenbogen genannt sind (OVG Rheinlandpfalz, Urteil vom , BVerwG Hessisch Lichtenau II vom ) Durchgeführte Untersuchungen Zusätzlich zu den vorhandenen Quellen (vgl. Kap ) wurden zur Überprüfung und Detaillierung im gesamten Wirkraum des Ausbauvorhabens eigene Erhebungen der Vogelarten und Gehölzbestände durchgeführt: Flächendeckende Erfassung der Avifauna im gesamten Untersuchungsraum. Zur Erfassung der Vögel wurde in Anlehnung an die Methodenstandards zur Er- Seite 14 ANUVA Stadt- und Umweltplanung Allersberger Str. 185, Geb. A Nürnberg

23 Unterlage FFH-VP Textteil fassung der Brutvögel Deutschlands (SÜDBECK et al 2005) eine flächendeckende Brutvogelerfassung durchgeführt. Während der Begehungen wurde eine Abgrenzung der Lebensstätten der relevanten Vogelarten vorgenommen. Es wurden 14 Begehungen des Untersuchungsraumes während der Brutzeit durchgeführt. Während der Begehungen wurden alle Vogelarten mit Hilfe von Direktbeobachtung (Fernglas) und akustischem Nachweis qualitativ und - bei besonderem Schutz- bzw. Gefährdungsgrad der Art - quantitativ erfasst. Es wurde sowohl das Verfahren der Linientaxierung als auch der Punkttaxierung angewandt. Die Erfassungen der Brutvögel wurden im Zeitraum März bis Juli 2010 durchgeführt. Erfassung und Bewertung der Gehölzbestände im gesamten Untersuchungsgebiet (Frühjahr 2010). Eine detaillierte Bestandserfassung des Bauminventars inkl. Altersstruktur und gezielte Suche nach Höhlenbäumen sowie Klopfspuren von Spechten, fand im direkten Eingriffsbereich (50 m beidseits der Fahrbahn) statt. Die Erfassung der Höhlenbäume, der Klopfspuren und der Altersstruktur ist vor allem für die Einschätzung der Wertigkeit des Gebietes als Lebensraum und Bruthabitat insbesondere für die wertgebenden höhlenbewohnenden Vogelarten maßgebend. Die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen fließen in die Betrachtung des Gesamtartenspektrums ein und sind dort entsprechend gekennzeichnet (s. Kap ). 4.2 Datenlücken Insgesamt ist die Datenlage zu den Vogelvorkommen im Reichswald aufgrund sehr umfangreicher ASK-Daten als sehr gut zu bezeichnen. Eine Reihe von Experten, insbesondere K. BRÜNNER haben in den vergangenen Jahrzehnten eine Vielzahl von Beobachtungen an das LfU gemeldet und dabei auch seltene bzw. schwer zu beobachtende Arten erfasst. Des Weiteren wurden durch ANUVA im Rahmen anderer Projekte in den Jahren 2006 bis 2012 avifaunistische Untersuchungen im direkten Umfeld (FFH-VP für den Ausbau der BAB A73, Abschnitt AK Nürnberg/Süd AK Nürnberg-Ost; sap für Gewerbepark Nürnberg-Feucht-Wendelstein, FFH-VP und sap Deponie Schwarzenbruck, FFH-VP und sap Sandabbau bei Gsteinach, sap und FFH-VP Nürnberg-Hafen, sap und FFH-VP Entwässerungskonzept Nürnberger Bereitschaftspolizei) durchgeführt, sodass das vorhandene Artenspektrum im Umfeld ebenfalls bekannt ist. Außerdem führte das Büro im Jahr 2009 Erhebungen der Zielarten im Rahmen der Managementplanung für das Vogelschutzgebiet im gesamten Reichswald durch (AELF FÜRTH 2012). Bei der Erfassung der Höhlenbäume muss angemerkt werden, dass es kaum möglich ist, alle vorhandenen Baumhöhlen zu erfassen. Der tatsächliche Bestand ist mit vertretbarem Aufwand nicht sicher zu bestimmen. Der durch den Ausbau betroffene unmittelbare Randbereich der Autobahn wurde jedoch im unbelaubten Zustand, im Frühling 2010, entlang der gesamten Ausbaustrecke begangen. Die Kartierer hielten einen Abstand von max. 15 m zueinander ein, sodass ein Streifen von 50 m erfasst werden konnte. Bäume, die Höhlen enthalten könnten, lassen sich aufgrund der Erfahrungswerte meist rasch identifizieren und dann genauer un- ANUVA Stadt- und Umweltplanung Allersberger Str. 185, Geb. A Nürnberg Seite 15

24 BAB A73 AS Nbg-Hafen/Ost AK Nbg./Süd 6-streifigerAusbau tersuchen. Dadurch wird der Erfassungsgrad der vorliegenden Untersuchung als sehr hoch bewertet. 4.3 Beschreibung des detailliert untersuchten Bereiches Das Untersuchungsgebiet liegt im Lorenzer Reichswald. Es befindet sich entlang der Bundesautobahn A73 zwischen den Anschlussstellen Nürnberg-Hafen/Ost und dem Autobahnkreuz (AK) Nürnberg/Süd. Der Ausbauabschnitt verläuft zwischen den Stadtteilen Langwasser und Gartenstadt der Stadt Nürnberg im Norden und Worzeldorf, Herpersdorf und Pillenreuth im Süden. Im Nordwesten des Abschnitts liegt der Nürnberger Hafen Übersicht über die Landschaft Der Untersuchungsraum wird von bewaldeten Bereichen dominiert, die vorwiegend als Kiefernwälder ausgeprägt sind. Die Kiefernwaldbereiche weisen unterschiedliche Altersstrukturen und Formen von Unterwuchs auf. Es liegen Bereiche mit wenig Unterwuchs, aber einer deutlich ausgeprägten Beerenstrauchschicht vor. Auch kann der Unterwuchs von Jungkiefern geprägt sein. Der gesamte Untersuchungsbereich unterliegt der forstwirtschaftlichen Nutzung, die in einigen Bereichen zu deutlichen lichten Flächen geführt hat. In Teilabschnitten weist der Wald jüngere Laubwaldbestände auf. Ausgedehnte Laubwaldbestände finden sich keine. Im nördlichen Bereich lassen sich auwaldartige Baumzusammensetzungen nachweisen. Im westlichen Teil des Untersuchungsraumes südlich der Autobahn befindet sich bodensaurer Laubwald, der sich durch sein Alter und seinen Strukturreichtum auszeichnet. Erschlossen wird der Untersuchungsraum durch eine Vielzahl von Wegen, von denen einige gut befestigt sind. Innerhalb des gesamten Untersuchungsraumes sind einzelne Eichen zu finden, die ein hohes Alter und einen hohen Totholzanteil haben. Das dominante Gewässer innerhalb des Planungsraums ist der Ludwig-Donau- Main-Kanal, der den Planungsraum auf Höhe der Anschlussstelle Nürnberg/Königshof kreuzt. Dieses Gewässer weist aufgrund der Stauhaltung große Stillwasserflächen auf. Ein weiteres Struktur gebendes Element des Untersuchungsraumes ist die Stromtrasse. Dieser waldfreie Bereich stellt einen deutlichen Kontrast zum Wald dar. Innerhalb dieses waldfreien Bereiches wurde eine Vielzahl von Kompensationsmaßnahmen anderer Projekte umgesetzt, die der Sicherung von Erhaltungszuständen für geschützte Arten dienen. So finden sich u.a. offene Sandbereiche und Gewässer mit Röhrichtbeständen in den Uferbereichen Vogelarten nach Anhang I der EU-Vogelschutz-Richtlinie Nachfolgend werden die bewertungsrelevanten, im untersuchten Raum vorkommenden Arten kurz beschrieben. Eisvogel (Alcedo atthis) Der Eisvogel besiedelt kleinfischreiche Still- und Fließgewässer mit ausreichender Sichttiefe und geeigneten Ansitzwarten in einer Höhe von zwei bis drei Metern über dem Wasser. Der Brutplatz befindet sich am Ende einer Röhre, die in steile, sandige bis lehmige Erdabbrüche mit einer Mindesthöhe von 50 cm gegraben wird. Notwendige Lebensraumrequisiten sind überhängende Äste, Reusenpfähle oder Brücken Seite 16 ANUVA Stadt- und Umweltplanung Allersberger Str. 185, Geb. A Nürnberg

25 Unterlage FFH-VP Textteil als Ansitze zum Stoßtauchen, sowie nicht zu weit entfernt vom Wasser gelegene Steilwände. Die Art gehört zu den wenig lärmempfindlichen Arten (GARNIEL & MIERWALD 2010). Die Autoren gehen dennoch von einer Effektdistanz von 200 m aus. Zerschneidungen bestehender Nahrungsgebiete und ein dadurch erhöhtes Kollisionsrisiko oder aber Störwirkungen durch den Neubau von Straßen in Brutplatznähe stellen aber voraussichtlich im Vergleich zur Verlärmung des Habitats deutlichere Gefährdungsursachen für den Eisvogel dar. Der Eisvogel wurde entlang des Ludwig-Donau-Main-Kanals mehrfach als Nahrungsgast nachgewiesen. Aufgrund des Alters der Bauwerke der Stauhaltungen kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass diese Art unmittelbar am Kanal brütet. Es kann innerhalb des Untersuchungsraumes von einem Revier nördlich der Autobahn ausgegangen werden. Mit einem Brutplatz innerhalb der Effektdistanz muss nicht gerechnet werden. Gem. Aussagen des Managementplans (AELF FÜRTH 2012) ist innerhalb des Vogelschutzgebiets von einer Population mit mind Brutpaaren auszugehen. In günstigen Jahren sind Siedlungsdichten von Brutpaaren zu erwarten. Schwarzspecht (Dryocopus martius) Voraussetzung für das Vorkommen des Schwarzspechtes ist das Vorhandensein von 80- bis 100-jährigen Höhlenbäumen. Er gilt als Charaktervogel der Buchenaltholzbestände, brütet aber auch in anderen alten Laub- oder Nadelbäumen mit ausreichend hohen und dicken Stämmen. Je nach Ausstattung der Wälder ergeben sich für den Schwarzspecht Reviergrößen zwischen ha. Der Schwarzspecht bleibt einem Bruthöhlenbaum über viele Jahre hinweg treu. Daneben benötigt er v.a. Wälder mit starken Beständen größerer Waldameisen (Rossameise), die wesentlicher Nahrungsbestandteil sind. Die Höhlenbäume des Schwarzspechtes sind für Nachfolgenutzer (z. B. Waldkauz, Raufußkauz, Hohltaube) von großer Bedeutung. Der Schwarzspecht gehört gem. GARNIEL & MIERWALD (2010) zu den Vogelarten, die unabhängig von der Verkehrsmenge häufig Abstände von m von Straßen einhalten. Mit steigender Verkehrsmenge nimmt die Stärke der negativen Effekte der Straße zu, welches nach Aussagen der Autoren darauf hindeutet, dass der Lärm am erkennbaren Straßeneffekt zwar beteiligt ist, dass aber weitere Wirkungen der Trasse und des Verkehrs auch eine wichtige Rolle spielen. Nach Ergebnissen von BIERINGER et al. (in GARNIEL & MIERWALD 2010) konnte ein statistisch signifikanter Zusammenhang zwischen Lärm und Siedlungsdichte u. a. für Spechte belegt werden. Dieser Effekt war bis zu einer Verlärmung zwischen 55 59,9 db(a) festzustellen. GARNIEL & MIERWALD (2010) geben für den Schwarzspecht eine Effektdistanz von 300 m sowie einen kritischen Schallpegel von 58 db(a) tags an. Die Art wurde innerhalb des Untersuchungsraumes mit drei Revieren nachgewiesen, wobei der Schwerpunkt der Nachweise südlich der Autobahn zu finden ist. Eines dieser Reviere befindet sich nordwestlich der Anschlussstelle Nürnberg/Königshof. Eine weiteres wurde zwischen den Anschlussstellen Nürnberg/Königshof und Nürnberg/Zollhaus nachgewiesen. Das dritte Revier ist östlich der Anschlussstelle Nürnberg/Zollhaus lokalisiert, wobei der Altholzbestand unmit- ANUVA Stadt- und Umweltplanung Allersberger Str. 185, Geb. A Nürnberg Seite 17

26 BAB A73 AS Nbg-Hafen/Ost AK Nbg./Süd 6-streifigerAusbau telbar südöstlich der Anschlussstelle aufgrund der vorliegenden sehr guten Strukturen für die Art einen wichtigen Bestandteil des Reviers darstellt. Im Managementplan (AELF FÜRTH 2012) wird für den Schwarzspecht eine flächendeckende Besiedelung des Reichswaldes festgestellt, wobei die Art im nördlichen Reichswald deutlich häufiger vorkommt als im südlichen Reichswald. Die Siedlungsdichte wird mit 0,55 Brutpaaren pro 100 ha angegeben, damit ist der Erhaltungszustand dieser Art im Nürnberger Reichswald sehr gut. Neuntöter (Lanius collurio) Diese Art bewohnt vorwiegend offene, sonnig-warme Landschaften mit großer Strukturvielfalt, wie Heckenlandschaften oder Moor- und Heideflächen, Trockenrasen mit dornigem Gebüsch und einzelnen Bäumen, nicht zu intensiv genutzte Wiesen und Weiden mit Dornbüschen, Streuobstflächen und Weinberge. Waldlichtungen, auch jüngere Fichtenschonungen, nicht mehr genutzte Sand- und Kiesgruben werden immer häufiger besetzt. Gebietsweise lebt der Neuntöter in großer Zahl auf Kahlschlägen und von Sturm heimgesuchten Flächen bis rund zehn Jahre nach der Aufforstung. Wichtig sind vegetationslose Flächen für die Jagd und dornige Niststräucher, z. B. Brombeere, Schlehe, Weißdorn und Heckenrose. GARNIEL & MIERWALD (2010) stufen den Neuntöter als wenig lärmempfindlich mit einer Effektdistanz von 200 m ein. Der überwiegende Anteil des Untersuchungsgebiets und damit auch des Wirkraums bietet der Art keinen geeigneten Lebensraum. Altnachweise aus der Artenschutzkartierung liegen in Form aggregierter Punkte südlich der Autobahn im Bereich Föhrenbuck vor. Der LBP zur Deponie Nürnberg/Süd, Fachbeitrag Vögel (BRÜNNER 2005) spricht von zwei regelmäßigen Brutrevieren der Art auf dem Deponiegelände. Im Bereich der Stromtrasse nördlich der BAB A73 ist ein Vorkommen nicht grundsätzlich auszuschließen. Im Jahr 2010 erfolgte innerhalb des Untersuchungsgebietes kein Nachweis der Art. Für die Art gibt der Managementplan (AELF FÜRTH 2012) an, dass sie nur mit wenigen Brutpaaren innerhalb des Vogelschutzgebiets nachgewiesen werden konnte. Ein Großteil des Schutzgebiets bietet der Art keine geeigneten Habitate. Weiterhin sind v.a. aufgrund fortschreitender Sukzession Habitate an Waldrändern, Rodungsinseln oder Stromtrassen nicht mehr besiedelt. Heidelerche (Lullula arborea) Das Vorkommen der bodenbrütenden Heidelerche ist an Brachen, Hutungen und Kahlschläge mit mageren und zum Teil vegetationsfreien Böden gebunden. Die Brutbiotope liegen in trockenen und sehr lichten Kiefernheidewäldern, an Wald angrenzende Trockenrasen, Wacholderheiden und Sandgruben. Sie reagiert u.a. empfindlich auf Aufforstung von Sonderstandorten; Störungen durch Massentourismus und Freizeitsport, einschließlich der Erschließung und Bebauung entsprechender Lebensräume. In Bezug auf die Empfindlichkeit der Heidelerche gegenüber Verkehrslärm wurde gem. GARNIEL & MIERWALD (2010) eine theoretisch geringe Empfindlichkeit ermittelt. Seite 18 ANUVA Stadt- und Umweltplanung Allersberger Str. 185, Geb. A Nürnberg

27 Unterlage FFH-VP Textteil Allerdings konnte für die Art ihr Verteilungsmuster an Straßen empirisch nicht ermittelt werden, sodass eine größere Unsicherheit besteht. Aufgrund ihrer aufwändigen Singflüge wurde die Effektdistanz von den Autoren bei 300 m festgelegt. Für die Heidelerche liegen innerhalb des Planungsraumes aktuelle Nachweise entlang der Stromtrasse vor. Hier sind die von der Heidelerche benötigten Lebensraumstrukturen wie Singwarten, Rohbodenstandorte, Waldrand und Brutmöglichkeiten auf engem Raum kombiniert vorzufinden. Allerdings handelt es sich bei den Rohbodenstandorten um zum Kartierzeitpunkt voraussichtlich relativ frisch abgeschobene Flächen, die auf die Dauer wieder bewachsen sein werden. Ein dauerhaftes Vorkommen der Heidelerche im Bereich der Stromleitungstrasse ist daher nicht ohne weiteres als gesichert anzusehen. Der Managementplan (AELF FÜRTH 2012) gibt für das Vogelschutzgebiet eine Brutpaardichte von 0,8 BP auf 10 ha in geeigneten Habitaten an. Der Erhaltungszustand kann noch mit gut bewertet werden. Insgesamt ist jedoch ein starker Bestandsrückgang dieser Art im Nürnberger Reichswald festzustellen. Durch Sukzession bei aussetzender Pflege oder aktiven Aufforstungen verlieren die Habitate der Art ihre Eignung, weshalb der Managementplan darauf hinweist, dass die Entwicklung der Population aufmerksam beobachtet werden muss. Wespenbussard (Pernis apivorus) Lichte und alte sowie strukturreiche Laubwälder sind der Lebensraum des Wespenbussards. Sehr sonnige Lichtungen, Wiesen und Schneisen sind für die Nahrungsverfügbarkeit erforderlich. Diese Greifvogelart ist auf Wespen als Nahrung spezialisiert. Auch werden Landschaftsmosaike wie extensiv genutztes Offenland, Feldgehölze und Wiesen in enger Anlehnung an alte Waldbereiche als Lebensraum genutzt (BAUER et al. 2005). Die Reviergröße ist variabel, es wird von einer Größe von ha ausgegangen (LWF 2006), auch wenn großräumige Dichten weitaus geringer ausfallen können (BEZZEL et al. 2005). Die Anlage des Horstes erfolgt vorwiegend in Laubbäumen mit großen Kronen. Die Horststandorte sind tiefer im Wald gelegen als die des Mäusebussards, bei sehr dichten Wäldern werden jedoch die Randstrukturen bevorzugt. Eine Nutzung bereits bestehender Horste ist ebenfalls möglich. Die Nahrung des Wespenbussards besteht überwiegend aus Wespen, die aus ihren Nestern ausgegraben werden. Der Wespenbussard gehört gem. GARNIEL & MIERWALD (2010) zu den Vogelarten ohne spezifisches Abstandsverhalten bzw. für die der Verkehrslärm keine Relevanz besitzt. Für den Wespenbussard ist eine optische Störung durch die Straße am Brutplatz entscheidend. Die Autoren weisen der Art eine Fluchtdistanz von 200 m zu. Innerhalb dieser Fluchtdistanz prognostizieren GARNIEL & MIERWALD (2010) eine 100 %ige Abnahme der Habitateignung als Brutplatz. Innerhalb des Untersuchungsraumes wurde diese Art südlich der Autobahn als Nahrungsgast nachgewiesen. Der Managementplan (AELF FÜRTH 2012) geht aufgrund langjähriger Erfassungen davon aus, dass der Wespenbussard mit 8-10 Brutpaaren im Reichswald vorkommt. ANUVA Stadt- und Umweltplanung Allersberger Str. 185, Geb. A Nürnberg Seite 19

28 BAB A73 AS Nbg-Hafen/Ost AK Nbg./Süd 6-streifigerAusbau Mittelspecht (Picoides medius) Der Mittelspecht ist stark an totholzreiche Laubwälder wie z. B. Hartholzauen, Eichen-, Hainbuchen- oder Buchen-Eichen-Wälder gebunden. Auch in Erlen-Eschen- Ulmen-Wäldern, Bruchwäldern oder Eichen-Kiefern-Wäldern ist er zu finden. Als Such- und Stocherspecht benötigt der Mittelspecht rauborkige Bäume, unter deren Rinde er nach Nahrung sucht. Die Nahrung besteht überwiegend aus Insekten und Spinnentieren und ihren Larven (Schmetterlinge, Käfer und Spinnen). Die mittlere Reviergröße liegt bei ca. 10 ha/ Brutpaar. Bei geeigneten Lebensbedingungen können auch wesentlich höhere Dichten vorkommen. Bei Anteilen von weniger als 10 Alteichen/ ha sind Mittelspechte selten anzutreffen (BEZZEL et al. 2005). Der Mittelspecht brütet regelmäßig in der gleichen Niststätte. Gefährdungen bestehen für die Art durch Verlust geeigneter Lebensräume durch Abholzung alter Eichenbestände und Rodung von Streuobstanlagen. Intensive forstwirtschaftliche Nutzung und Ersetzung eichenreicher Wälder durch schnellwüchsige Nadelhölzer oder standortfremde Laubbäume wirken sich ebenfalls negativ auf den Bestand der Art aus. Der Mittelspecht zählt genau wie der Schwarzspecht gem. GARNIEL & MIERWALD (2010) zu den Arten mit mittlerer Lärmempfindlichkeit. An dieser Stelle sei auf die Ausführungen beim Schwarzspecht (s. o.) verwiesen. Für den Mittelspecht geben die Autoren neben der 58 db(a) tags-isophone eine Effektdistanz von 400 m an. Für den Mittelspecht liegen Nachweise vor, die lückig fast über den gesamten Untersuchungsraum verteilt sind. Aufgrund der Nachweise lassen sich sieben Reviere abgrenzen. Von diesen sieben befinden sich fünf südlich der BAB A73 und zwei nördlich der Autobahn. Aufgrund der nachgewiesenen Brutpaare und einer Habitatmodellierung geht der Managementplan von einem Bestand von mehr als 200 Revieren aus (AELF FÜRTH 2012). Die Population wird mit einer Dichte von 1,25 Brutpaaren pro 10 ha in geeigneten Habitaten angegeben Vogelarten des Artikels 4 Abs. 2 der EU-Vogelschutz-Richtlinie Baumpieper (Anthus trivialis) Der Baumpieper ist Bodenbrüter in lichten Wäldern und an locker bestandenen Waldrändern, besonders in Mischwäldern mit Auflichtungen, sowie in Niedermoorflächen oder in kleinen Baumgruppen. Regelmäßig besiedelt werden Gehölze mit extensiv genutztem Umland, Feuchtgrünland und Auewiesen in nicht zu engen Bachtälern, seltener Streuobstbestände und Hecken. Wichtiger Bestandteil des Reviers sind geeignete Warten als Ausgangspunkt für Singflüge sowie eine insektenreiche, lockere Krautschicht und sonnige Altgrasbestände für die Nestanlage (BEZ- ZEL et al. 2005). Im Nürnberger Reichswald ist diese Art v. a. in den sehr lichten Kiefernbeständen, mit einer Krautschicht ohne dazwischen liegende Strauchschicht, in sehr hoher Dichte vorhanden. Intensivierung der Landwirtschaft und der Waldnutzung, Beseitigung geeigneter Strukturen sowie intensive Freizeitnutzung von Brutgebieten sind als Gefährdungsursachen zu nennen. Der Baumpieper gehört gem. GARNIEL & MIERWALD (2010) zu Seite 20 ANUVA Stadt- und Umweltplanung Allersberger Str. 185, Geb. A Nürnberg

29 Unterlage FFH-VP Textteil den wenig lärmempfindlichen Vogelarten. Dieses wird durch die Kartierergebnisse deutlich bestätigt. Die Autoren der Arbeitshilfe geben für die Art eine Effektdistanz von 200 m an. Der Baumpieper wurde in einigen ausgewählten Bereichen des Untersuchungsraumes in hoher Dichte (bis zu 1,3 Brutpaare/ha, vgl. Unterlage ) nachgewiesen. Diese hohen Dichten sind insbesondere auf die Durchforstungen zurückzuführen, sodass der Luftraum zwischen Baumkronen der Kiefern und Boden in großen Anteilen nicht durch Vegetation eingenommen wurde. Es besteht eine sehr hohe Übereinstimmung der Dichtezentren der Art im Untersuchungsgebiet mit den im Jahr 2009 modellierten Lebensräumen sehr guter Habitateignung (vgl. Abb. 2). Die Konzentrationen entsprechen den Dichten des Baumpiepers, die im Rahmen des Managementplans für das EU-Vogelschutzgebiet Nürnberger Reichswald nachgewiesen wurden (AELF FÜRTH 2012). Der Managementplan geht davon aus, dass alle für diese Art geeigneten Strukturen flächendeckend besiedelt werden. Allein innerhalb der für den Managementplan (A- ELF FÜRTH 2012) kartierten Probeflächen wurden über 500 Reviere der Art angeben. Aufgrund dieser Ergebnisse geht der Managementplan (AELF FÜRTH 2012) insgesamt für den Reichswald von einer Population von mehr als Brutpaaren aus. Die Brutpaardichte wird für den Baumpieper in geeigneten Bereichen mit 4 BP / 10 ha angegeben. Insbesondere der Südliche Reichswald bietet der Art sehr große Flächen zur Besiedlung. ANUVA Stadt- und Umweltplanung Allersberger Str. 185, Geb. A Nürnberg Seite 21

30 BAB A73 AS Nbg-Hafen/Ost AK Nbg./Süd 6-streifigerAusbau Abb. 2: Seite 22 Eignung der Flächen im Untersuchungsgebiet als Habitat des Baumpiepers (W AGENBRENNER i. Z. m. ANUVA 2009) ANUVA Stadt- und Umweltplanung Allersberger Str. 185, Geb. A Nürnberg

31 Unterlage FFH-VP Textteil Habicht (Accipiter gentillis) Die für ein Vorkommen des Habichts zwingend erforderlichen Habitatvoraussetzungen beschränken sich in Europa auf einen für die Horstanlage geeigneten (über ca. 60 Jahre alten) Baumbestand und ein ausreichendes Angebot mittelgroßer Vögel und Säugetiere als Beute. Habichte besiedeln daher Wälder aller Art und Größe. Der Habicht kommt sowohl in großen, geschlossenen Waldgebieten wie auch in der offenen Kulturlandschaft vor, wenn dort zumindest einzelne Feldgehölze vorhanden sind. Eine abwechslungsreiche Landschaft ist Grundvoraussetzung für den Habicht (FISCHER 1995). Die Nahrung besteht überwiegend aus Vögeln, jedoch werden auch Säugetiere erbeutet. Der Habicht reagiert genau wie der Wespenbussard nicht empfindlich auf Straßenverkehrslärm, sondern auf optische Störsignale. GARNIEL & MIERWALD (2010) geben für den Habicht eine Flucht- und Effektdistanz von 200 m in Bezug auf den Brutplatz an. Weiterhin gehört die Art zu den besonders kollisionsgefährdeten Vogelarten, die aus großer Entfernung Straßen anfliegen, um nach Verkehrsopfern zu suchen (vgl. VOGELSCHUTZWARTE LAND BRANDENBURG 2008). Den Ergebnissen des Managementplans (AELF FÜRTH 2012) konnten drei eng zusammen liegende vermutlich regelmäßig genutzte Horststandorte des Habichts in dem Walddreieck westlich der AS Nürnberg/Königshof entnommen werden. Diese befinden sich aktuell in einem Abstand von ca m zum südwestlichen Fahrbahnrand der BAB A73. Für das Gesamtgebiet wurden im Rahmen der Managementplanung 32 Reviere erfasst. Die Brutpaardichte wird mit 0,8 BP/1.000 ha angegeben. Hohltaube (Columba oenas) Brutbiotope der Hohltaube stellen alte und höhlenreiche Laubwälder dar. Sie ist Nachfolgenutzer von Specht- und anderen Baumhöhlen und stark von der Waldbewirtschaftung abhängig. Sie zeigt eine relativ enge Bindung an den Schwarzspecht, da dessen angelegte Höhlen häufig die einzigen passenden Höhlen im Wirtschaftswald sind. Die Hohltaube gehört ebenso wie der Schwarz- und Mittelspecht gem. GARNIEL & MIERWALD (2010) zu den Vogelarten mit mittlerer Lärmempfindlichkeit. Im Rahmen des F+E-Vorhabens /2003/LR des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung wurde für die Hohltaube ein kritischer Schallpegel von 58 db(a) tags nach RLS-90 festgestellt (GARNIEL et al. 2007). In ihrer Arbeitshilfe (GARNIEL & MIERWALD 2010) geben die Autoren zusätzlich eine Effektdistanz von 500 m für die Hohltaube an. Für die Hohltaube liegen zwei Altnachweise aus dem Jahr 2000 am südlichen Rand des Untersuchungsgebiets vor. Es handelt sich hierbei um zumindest z.t. aggregierte Fundpunkte der Artenschutzkartierung. Der Status der Art wird einmal mit möglicherweise brütend und einmal mit sicher brütend beschrieben. Die Art konnte bei der Kartierung im Jahr 2010 nicht nachgewiesen werden. Der Managementplan spricht von einer flächendeckenden Verbreitung der Hohltaube im Nürnberger Reichswald bei durchschnittlichen Reviergrößen. Die Brutpaar- ANUVA Stadt- und Umweltplanung Allersberger Str. 185, Geb. A Nürnberg Seite 23

32 BAB A73 AS Nbg-Hafen/Ost AK Nbg./Süd 6-streifigerAusbau dichte wird mit 0,4 BP/100 ha angegeben, der Erhaltungszustand kann mit gut bewertet werden. Pirol (Oriolus oriolus) Der Pirol ist ein Brutvogel der Laubwälder, Obstbaumbestände sowie Parks, Friedhöfe, Baumgärten, Hof- und Feldgehölze mit altem Laubbaumbestand. Er besiedelt auch laubholzreiche Kiefernforste und Kiefern-Eichen-Wälder, selten auch Nadelforste mit geringem Laubholzanteil. Die Art bevorzugt lichte Bruch- und Auenwälder, Pappelforste, Ufergehölze und Feldgehölze in Feuchtgebieten. Hauptgefährdungsursache für diese Art ist der Lebensraumverlust. Die Rufe des Pirols sind stark maskierungsanfällig in Bezug auf Verkehrslärm. Ihr Energiemaximum liegt in den Frequenzen, in denen der Verkehr am lautesten ist. Allerdings finden die Balzgesänge und Schauflüge des Männchens nicht zwangsläufig im direkten Umfeld des Brutplatzes statt, sondern können bis zu 700 m entfernt liegen. Die Pirole gelten als besonders revier- und brutplatztreu, sodass Paare jahrelang zusammen bleiben und an gleichen Orten brüten. Dies erleichtert ebenfalls die Partnerfindung (GARNIEL et al 2007). GARNIEL & MIERWALD (2010) stufen den Pirol in dieselbe Kategorie wie die Arten Hohltaube, Schwarz- und Mittelspecht. Neben einem kritischen Schallpegel von 58 db(a) tags wird eine Effektdistanz von 400 m für die Beurteilung von den Autoren empfohlen. Der Pirol wurde in den Waldbereichen zwischen den Anschlussstellen Nürnberg/Königshof und Nürnberg/Zollhaus nördlich und südlich der Autobahn mit jeweils einem Brutpaar nachgewiesen. Die direkt an die Autobahn angrenzenden Waldbereiche werden jedoch nicht als Revier genutzt. Im Managementplan (AELF FÜRTH 2012) wird der Gesamterhaltungszustand der Art noch mit gut (B) bewertet. Während der Kartierung zum Managementplan wurden nur vier Brutpaare nachgewiesen. Sie kommen randlich oder entlang der Auen- und Laubbereiche im Reichswald vor. Der Managementplan weist darauf hin, dass der Pirol keine typische Art für das Vogelschutzgebiet ist Lebensräume der Vogelarten des Anhangs I und Art. 4 (2) VS-RL Erfassung- und Bewertungsmethode Die Kartierung und Bewertung der Habitatstruktur des Waldes im UG erfolgte im Frühjahr 2010 in Anlehnung an BURKHARDT et al. (2004). In nachfolgender Tabelle werden die Kriterien und Bewertungsstufen der Habitatstrukturbewertung aufgeführt: die Waldentwicklungsphase (durchschnittliches Alter), die Häufigkeit von Totholz (abgestorbenes Stangenholz, Restmaterial von Durchforstungen, tote Altbäume oder deren abgestorbene Teile in der Verfallphase) sowie die Schichtigkeit der Bestände. Die Vorbelastung durch die bestehende BAB A73 wurde bei der Bewertung nicht berücksichtigt, da wie oben aufgeführt lediglich Strukturmerkmale erfasst wurden. Mit der Erfassungs- und Bewertungsmethode der Habitatstrukturen im Wald ist ausschließlich eine Beurteilung der im Gebiet befindlichen Waldbestände als Habitate von Spechtarten und Folgenutzern (insb. Hohltaube) durchgeführt worden. Weitere Seite 24 ANUVA Stadt- und Umweltplanung Allersberger Str. 185, Geb. A Nürnberg

33 Unterlage FFH-VP Textteil Zielarten des Vogelschutzgebiets, z.b. Baumpieper, Heidelerche etc. haben deutlich andere Ansprüche an die Ausstattung ihrer Lebensräume (vgl. Kap ). Tab. 4: Allgemeines Schema zur flächigen Bewertung der Habitatstruktur eines Waldes und Bewertung der Einzelkriterien Kriterien A B C Habitatstruktur sehr hoher Wert mittlerer Wert geringer Wert Waldentwicklungsphase alter Bestand (>100 Jahre) mittelalter Bestand ( Jahre) Totholz viel Totholz mittelmäßig viel Totholz junger Bestand (bis ca. 30 Jahre) wenig Totholz Schichtigkeit dreischichtig zweischichtig einschichtig Die Einzelkriterien wurden nach folgendem Schema zu einer gemeinsamen Wertstufe der Habitatstruktur überlagert: Bei doppelter Vergabe einer Bewertungsstufe, war diese für die Gesamtbewertung wertbestimmend, d.h. z. B. 2 x A und 1 x B ergab A. Bei einer Vergabe aller drei Wertstufen (A, B und C) folgte die Gesamtbewertung B. Einzelbewertungen mit 2 x A und 1 x C sowie 2 x C und 1 x A führten jeweils zu B. Zusätzlich wurden im autobahnnahen Bereich (ca. 50 m beidseitig) weitere wertgebende Indizien für die Eignung als Habitate der Spechtarten aufgenommen: Baumhöhlen, Klopfspuren, Alteichen, stehendes Totholz. Außerhalb des autobahnnahen Bereichs wurden diese Indizien zusätzlich als Beibeobachtungen bei der Vogelkartierung erfasst. Ergebnisse Das Ergebnis der Habitatstrukturkartierung ist in der Unterlage und in Abb. 3 dargestellt. Bei der Kartierung wurde das Gebiet in 32 Einzelflächen unterteilt. Im Anhang, Tab. A 1, sind die Bewertungen der Einzelflächen aufgeführt. Die Habitatstrukturkartierung ergab, dass der überwiegende Teil des UG mit Kiefernforsten verschiedener Altersstufen bedeckt ist, wobei mittelalte und jüngere Baumbestände dominieren. Die derzeitige Nutzung zeigt einen Trend zum Umbau zu Laubmischwäldern. In vielen Bereichen wird nach einer Auslichtung der Kiefernbestände eine Unterpflanzung aus Laubbäumen (Eichen, Buchen und Birken) vorgenommen. ANUVA Stadt- und Umweltplanung Allersberger Str. 185, Geb. A Nürnberg Seite 25

34 BAB A73 AS Nbg-Hafen/Ost AK Nbg./Süd 6-streifigerAusbau Abb. 3: Ergebnis der Habitatstrukturkartierung (ANUVA 2010). Waldflächen mit Habitatstrukturen sehr hoher Bedeutung Bei der Bewertung des Waldes als Habitat für die Zielarten des Vogelschutzgebietes sind vor allem jene Flächen sehr hochwertig, die aufgrund ihres Alters und der Nutzung einen strukturreichen Aufbau mit entsprechendem Totholzanteil aufweisen. Es wurden fünf Gebiete mit sehr hohem Wert als Lebensraum in Bezug auf die vorkommenden Strukturen auskartiert. Die Flächen mit den Nummern 17 und 23 liegen südlich der Autobahn westlich der AS Nürnberg/Zollhaus. Die vier Teilflächen verfügen alle über einen dreischichtigen Aufbau, einen hohen Totholzanteil sowie einen alten bis sehr alten Baumbestand. Insbesondere die Fläche 17, die direkt an die BAB A73 anschließt und die Fläche 23 um das alte Forsthaus weisen viele Alteichen auf. In der Fläche 23 östlich der St 2406 im direkten Anschluss an die Ausfahrt wurden ebenfalls Alteichen und Klopfspuren sowie Baumhöhlen und stehendes Totholz bei der Kartierung festgestellt. Die Fläche 21 liegt zwischen der Bereitschaftspolizei und den Sportanlagen Kettelersiedlung sowie der Stromleitungstrasse. Der mittelalte Bestand verfügt über einen hohen Laubwaldanteil und ist dreischichtig ausgeprägt (vgl. Tab. A 1). Auf der Fläche befindet sich viel Totholz. Am nördlichen Rand der Fläche wurden bei der Vogelkartierung Klopfspuren des Schwarzspechts festgestellt. Auch die Fläche 26 stellt einen mittelalten dreischichtigen Baumbestand dar, deren dominierende Baumart die Kiefer ist. Der Waldteil ist ebenfalls sehr totholzreich. Sie Seite 26 ANUVA Stadt- und Umweltplanung Allersberger Str. 185, Geb. A Nürnberg

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