Arbeitsgruppe Investitionsförderung

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1 Hessisches Ministerium der Finanzen Arbeitsgruppe Investitionsförderung 3. Sitzung am 13. Februar 2019 Kai Klumpp Referatsleiter IV 4

2 Agenda 1. Begrüßung und Abnahme des Protokolls 2. Investitionsprogramm HESSENKASSE 3. Kommunalinvestitionsprogramme KIP I und KIP II 4. Hessischer Investitionsfonds 5. Verschiedenes 2

3 Agenda 1. Begrüßung und Abnahme des Protokolls Protokoll der 2. Sitzung der AG Investitionsförderung vom 19. Dezember Investitionsprogramm HESSENKASSE 3. Kommunalinvestitionsprogramme KIP I und KIP II 4. Hessischer Investitionsfonds 5. Verschiedenes 3

4 1.Begrüßung und Abnahme der Protokolle Abnahme des Protokolls der 2. Sitzung der AG Investitionsförderung vom 19. Dezember 2018 Änderungs- und Ergänzungswünsche wurden an das HMdF nicht herangetragen. 4

5 Agenda 1. Begrüßung und Abnahme der Protokolle 2. Investitionsprogramm HESSENKASSE 3. Kommunalinvestitionsprogramme KIP I und KIP II 4. Hessischer Investitionsfonds 5. Verschiedenes 5

6 2. Investitionsprogramm HESSENKASSE Investitionsprogramm HESSENKASSE - Bescheidung des Kontingents XX Bescheide wurden bisher erstellt. Bescheide ergingen an Gemeinden. Bescheide ergingen an Städte. Bescheide ergingen an Landkreise Am wurden 42 Bescheide von Herrn Minister gezeichnet. 14 Prüfvermerke zum Nachweis der Kassenkreditfreiheit stehen noch aus. Stand 08. Februar

7 2. Investitionsprogramm HESSENKASSE Investitionsprogramm HESSENKASSE - Zusammenfassung Bescheidverfahren - Das Investitionsvolumen der eingegangenen Anträge beträgt rd. 700 Mio. Hiervon wurden bereits rd. 659 Mio. Euro beschieden. Beschiedenes Investitionsvolumen rd. 659 Mio. Euro Darüber hinaus beantragtes Investitionsvolumen rd. 41 Mio. Euro Stand 08. Februar

8 2. Investitionsprogramm HESSENKASSE Investitionsprogramm HESSENKASSE - Stand Anmeldeverfahren - Die Anmeldung von Einzelmaßnahmen ist seit Dezember 2018 für die Kommunen möglich. Nach erfolgter Unterzeichnung der Übertragungsvereinbarung zwischen dem HMdF und der WIBank werden die entsprechenden Zuschussvereinbarungen (und ggf. Rahmendarlehensverträge) an die Kommunen übersandt. Das Abrufformular wird in Kürze auf der WIBank-Homepage zur Verfügung gestellt. Für den ersten Auszahlungstermin müssen der WIBank die Verträge und die Abrufformulare bis zum vorliegen. 8

9 2. Investitionsprogramm HESSENKASSE HESSENKASSE - Stand Anmeldeverfahren Das Fördervolumen der bislang 88 angemeldeten Maßnahmen beträgt derzeit rd. 45,9 Mio. Euro von insgesamt rd. 581,8 Mio. Euro. Bisher angemeldete Zuschüsse Bisher nicht angemeldete Zuschüsse Stand 08. Februar

10 2. Investitionsprogramm HESSENKASSE HESSENKASSE - Stand Anmeldeverfahren Maßnahmen wurden angemeldet davon für Tilgung von Investitionskrediten davon bisher als förderfähig eingestuft (40 %) 0 53 Maßnahmen wurden bisher als nicht förderfähig eingestuft weitere Maßnahmen befinden sich in Prüfung bei der WIBank Stand 08. Februar

11 2. Investitionsprogramm HESSENKASSE HESSENKASSE Anmeldungen Zuschusskontingente nach Förderbereichen Ablösung von Investitionskrediten Anschaffung beweglicher und unbeweglicher Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens Erweiterung von Infrastruktureinrichtungen Herstellung von Infrastruktureinrichtungen Instandhaltung von Infrastruktureinrichtungen Instandsetzung von Infrastruktureinrichtungen Umbau von Infrastruktureinrichtungen wesentliche Verbesserung von Infrastruktureinrichtungen Stand 08. Februar

12 Agenda 1. Begrüßung und Abnahme der Protokolle 2. Investitionsprogramm HESSENKASSE 3. Kommunalinvestitionsprogramme KIP I und KIP II Stand Anmelde- und Verwendungsnachweisverfahren KIP I Stand Anmelde- und Verwendungsnachweisverfahren KIP II Besprechung von Einzelfällen in der Clearingstelle 4. Hessischer Investitionsfonds 5. Verschiedenes 12

13 3. Kommunalinvestitionsprogramme KIP I und KIP II KIP I - Stand Anmeldeverfahren Maßnahmen wurden als förderfähig eingestuft davon im Bundesprogramm (45 %) davon im Landesprogramm (55 %) weitere Maßnahmen befinden sich in Prüfung im HMdF weitere Maßnahmen befinden sich in Prüfung bei der WIBank Stand 12. Februar

14 3. Kommunalinvestitionsprogramme KIP I und KIP II KIP I - Stand Anmeldeverfahren Das Fördervolumen der bislang genehmigten Maßnahmen beträgt derzeit rd. 711 Mio. Euro von insgesamt rd. 725 Mio. Euro im Bundesund Landesprogramm. Fördervolumen Bund rd. 340 Mio. Euro Fördervolumen Land rd. 371 Mio. Euro Offenes Kontingent rd. 14 Mio. Euro Stand 12. Februar

15 3. Kommunalinvestitionsprogramme KIP I und KIP II KIP I - Stand Mittelabrufe Die Mittelabrufe im Bundes- und Landesprogramm betragen derzeit rd. 230 Mio. Euro bzw. rd. 32 % des Gesamtfördervolumens der genehmigten Maßnahmen. Bundesprogramm (inkl. KoFi) rd. 95 Mio. Euro Landesprogramm rd. 135 Mio. Euro Alle Maßnahmen müssen bis zum vollständig abgenommen und die Mittel abgerufen sein. Stand 12. Februar

16 3. Kommunalinvestitionsprogramme KIP I und KIP II KIP I - Ausschöpfung der Kontingente Die Nachfassaktion der WIBank im Oktober/November 2018 bei allen Kommunen, die ihr Kontingente bislang nicht vollständig belegt haben, war erfolgreich; Belegung des offenen Kontingents (Bund und Land) um weitere rd. 8 Mio. Euro seit letzter AG-Sitzung. Weitere Nachfassaktionen sowie persönliche Gesprächsangebote durch die WIBank sind bedarfsorientiert geplant. Gespräche im HMdF wurden in Absprache mit der WIBank im Januar/Februar dieses Jahres bereits mit vier Kommunen geführt. Weitere Gespräche sind derzeit noch nicht vorgesehen. Ein Verzicht auf das Kontingent ist für die Kommunen keine Alternative. Stand 12. Februar

17 3. Kommunalinvestitionsprogramme KIP I und KIP II KIP I - Stand Verwendungsnachweisverfahren Die abschließende Prüfung von 889 Verwendungsnachweisen im Bundes- und Landesprogramm (von insgesamt förderfähigen Maßnahmen) ist bislang erfolgt. Bundesprogramm 249 Verwendungsnachweise Landesprogramm 640 Verwendungsnachweise Positive Rückmeldung des BMF zum Verwendungsnachweisverfahren im Bundesprogramm zum Stichtag 1. Oktober 2018 ist am 1. Februar 2019 abschließend erfolgt. Bei 21 Kommunen wurde das Verwendungsnachweisverfahren bereits vollständig abgeschlossen. Stand 12. Februar

18 3. Kommunalinvestitionsprogramme KIP I und KIP II KIP II - Stand Anmeldeverfahren Maßnahmen sind bisher im HMdF eingegangen Maßnahmen wurden bisher als förderfähig eingestuft Maßnahmen davon im Bundesprogramm Maßnahmen davon im Landesprogramm Alle Schulträger haben ihre Anträge fristgerecht eingereicht. Die Kontingente wurden voll ausgeschöpft. Stand 12. Februar 2019, 136 weitere Maßnahmen befinden sich in der Vorprüfung bei der WIBank. 18

19 3. Kommunalinvestitionsprogramme KIP I und KIP II KIP II - Stand Anmeldeverfahren Das Fördervolumen der genehmigten Maßnahmen beträgt derzeit rd. 158 Mio. Euro von insgesamt rd. 558 Mio. Euro. Fördervolumen Bund rd. 138 Mio. Euro Fördervolumen Land rd. 20 Mio. Euro Offenes Kontingent (Bund und Land) rd. 400 Mio. Euro Stand 12. Februar

20 3. Kommunalinvestitionsprogramme KIP I und KIP II KIP II - Stand Mittelabrufe und Verwendungsnachweise Die ersten Mittelabrufe sind im Dezember 2018 erfolgt. Die Mittelabrufe im Bundesprogramm betragen insgesamt rd. 1,5 Mio. Euro Für Maßnahmen im Landesprogramm wurden bisher noch keine Mittel abgerufen. Das Verwendungsnachweisformular steht seit Ende Januar auf der Homepage der WIBank zur Verfügung. Es wurden noch keine Verwendungsnachweise eingereicht. Stand 12. Februar

21 3. Kommunalinvestitionsprogramme KIP I und KIP II Besprechung von Einzelfällen in der Clearingstelle Es wurden aktuell keine neuen Fälle an das HMdF herangetragen. 21

22 Agenda 1. Begrüßung und Abnahme der Protokolle 2. Investitionsprogramm HESSENKASSE 3. Kommunalinvestitionsprogramme KIP I und KIP II 4. Hessischer Investitionsfonds Status Quo 2018 Prognose 2019 Rückmeldung Mitglieder der KSpV 5. Verschiedenes 22

23 4. Hessischer Investitionsfonds Status Quo 2018 Volumen: ~15 Mio. Volumen: ~76 Mio. Volumen: variabel Abteilung A Hessentag Altenpflege zins- und kostenfrei Abteilung B Anspardarlehen Schulbaupauschale Abteilung C Zinsverbilligte Kapitalmarktdarlehen Vergabe: ~12 Mio. Vergabe Anspardarlehen: ~28 Mio. Schulbaupauschale: ~37 Mio. Anträge: ~91 Mio. Vergabe*: ~81 Mio. *Differenz von 10 Mio. durch Antragsrücknahmen der Kommunen bedingt 23

24 4. Hessischer Investitionsfonds Inanspruchnahme 2018 Abteilung A Hessentag und Altenpflege - Investitionsvolumen von ~12 Mio. Euro sehr gefragt ab 2019 Wegfall Altenpflege, nur noch Restvergabe, aber: Möglichkeit der Zuführung des Kontingents nach Abteilung B Abteilung B Anspardarlehen werden nur zurückhaltend in Anspruch genommen hoher Verwaltungsaufwand (verschiedene Darlehensformen, Änderungen des Verwendungszwecks) Schulbaupauschale wird gut angenommen (90%) insgesamt über 10 Mio. Euro nicht in Anspruch genommen 24

25 4. Hessischer Investitionsfonds Inanspruchnahme 2018 Kontingentverteilung Abt. C 2018 Abteilung C Zweckbindung frei wählbar RB Kassel RB Gießen RB Darmstadt Stadt Frankfurt 80% des Antragsvolumens von tendenziell größeren finanzstärkeren südhessischen Kommunen in Anspruch genommen knapp 10 Mio. Euro wurden durch Antragsrücknahmen nicht belegt 25

26 4. Hessischer Investitionsfonds Inanspruchnahme 2018 Zusammenfassung Rund 20 Mio. Euro mögliches Darlehensvolumen wurden von den hessischen Kommunen nicht in Anspruch genommen. Zuweisungen mit einer vorgegebenen Zweckbindung sind gefragt (Hessentag, Schulbaupauschale, Altenpflege). HIF Abteilung B (ohne Schulbaupauschale) und C wurden im Jahr 2018 lediglich von 52 Kommunen in Anspruch genommen, d.h. nicht einmal 12% der hessischen Kommunen haben ein zinsvergünstigtes Darlehen beantragt. Abteilung C wird von größeren und finanzstärkeren südhessischen Kommunen in Anspruch genommen. Ziel des HIF, besonders finanzschwachen Kommunen zinsvergünstigte Darlehen zur Verfügung zu stellen, nicht erreicht 26

27 4. Hessischer Investitionsfonds Prognose 2019 Volumen: ~15 Mio. Volumen: ~100 Mio. Volumen: variabel Abteilung A Hessentag Altenpflege (Abfinanzierung) zins- und kostenfrei Abteilung B Anspardarlehen Schulbaupauschale Abteilung C Zinsverbilligte Kapitalmarktdarlehen Planung: ~10 Mio. Anträge Anspardarlehen: ~16,6 Mio. Schulbaupauschale: ~41 Mio. Anträge: ~139,9 Mio. * Vergabe: ~XX Mio. *davon 49,1 Mio. Stadt Frankfurt 27

28 4. Hessischer Investitionsfonds Prognose Inanspruchnahme 2019 Kontingentverteilung Abt. C 2019 (Prognose) Abteilung C RB Kassel RB Gießen RB Darmstadt Stadt Frankfurt Zweckbindung frei wählbar 80% des Antragsvolumens von tendenziell größeren finanzstärkeren südhessischen Kommunen nachgefragt mehr C-Darlehen beantragt (RB DA und KS nahezu Verdopplung) 28

29 4. Hessischer Investitionsfonds Prognose Inanspruchnahme 2019 Stand vor Antragsprüfung (Stand Antragseingang: Anfang Februar) Rund 50 Mio. Euro werden von den hessischen Kommunen im Jahr 2019 in den Abteilungen A und B voraussichtlich nicht in Anspruch genommen. Weitere Reduzierung der Inanspruchnahme von HIF-Darlehen in Abteilung B bei zugleich erhöhtem Programmvolumen Steigerung der Inanspruchnahme von HIF-Darlehen in Abteilung C aufgrund hoher Anträge der Stadt Frankfurt (Steigerungen auch in den RB Darmstadt und Kassel / höhere Anträge statt mehr Kommunen) Abteilung C wird erneut deutlich von größeren und finanzstärkeren südhessischen Kommunen in Anspruch genommen Ziel des HIF, besonders finanzschwachen Kommunen zinsvergünstigte Darlehen zur Verfügung zu stellen, scheint erneut nicht erreichbar 29

30 4. Hessischer Investitionsfonds Hessischer Investitionsfonds Quo vadis? Seit Auflegung in den 70er Jahren keine wesentlichen Veränderungen Geänderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen Analyse der Umfrage bei den Mitgliedern der KSpV 30

31 4. Hessischer Investitionsfonds Rückmeldungen Mitglieder der KSpV (Auszug HST) Abteilung A Durchweg positive Rückmeldungen Abteilung B Maßnahmenbeginn erst in 4 bzw. 7 Jahren, zu langer Zeitraum für eine seriöse Planung (zu viel unbekannte Faktoren) Darlehen mit verkürzter Ansparzeit zu teuer / Zinsen entsprechen nicht dem Marktumfeld Für Kommunen ist es hier interessanter ohne Bürokratieaufwand Kredite bei Banken aufzunehmen Aufgrund von Haushaltsüberschüssen sind Darlehensansparungen unnötig / generell keine Kreditermächtigungen mehr notwendig Fazit: Instrument der Abteilung B ist nur in wirtschaftlich schlechten Zeiten interessant Wunsch bei Beibehaltung: pauschale Darlehensmittel für allg. Investitionen? 31

32 4. Hessischer Investitionsfonds Rückmeldungen Mitglieder der KSpV (Auszug HST) Abteilung C Viele positive Rückmeldungen (sehr gute Zinskonditionen bei langer Laufzeit) Fester Auszahlungszeitpunkt problematisch bei Verzögerungen des Maßnahmenbeginns Flexiblere Auszahlungszeitpunkte wünschenswert Allgemeines Mit Vorabprüfung durch Aufsichtsbehörde keine weitere Einzelkreditgenehmigung mehr erforderlich weniger Verwaltungsaufwand 32

33 4. Hessischer Investitionsfonds Rückmeldungen Mitglieder der KSpV (Auszug HLT) Abteilung B/C Positive Rückmeldungen sinnvolles Finanzierungsinstrument Grundsätzlich attraktive Konditionen, aber die Kreditaufnahme bei Banken und Sparkassen ist unbürokratischer Konkurrenzprodukte KIP I und II sowie HESSENKASSE stehen derzeit an erster Stelle, um Investitionen zu finanzieren. Unbürokratischere und flexiblere Ausgestaltung des HIF wünschenswert Zu lange Vorlaufzeiten bei Abteilung B, zu hoher Ansparbetrag, nicht rentabel gegenüber dem freien Markt Darlehen sollten nach Bedarf abrufbar sein, um Negativzinsen zu vermeiden. 33

34 4. Hessischer Investitionsfonds Rückmeldungen Mitglieder der KSpV Fazit Grundsätzlich positive Rückmeldungen zur Fortführung des Hessischen Investitionsfonds als Finanzierungsinstrument Rückgang der Inanspruchnahme des HIF aufgrund des allgemein sehr zinsgünstigen Marktumfeldes und parallel weiterer sehr attraktiver Förderprogramme des Landes Handlungsoptionen Produktpalette dem Marktumfeld anpassen und flexibilisieren Antragsschwelle senken (Verfahrensvereinfachung) 34

35 Agenda 1. Begrüßung und Abnahme der Protokolle 2. Investitionsprogramm HESSENKASSE 3. Kommunalinvestitionsprogramme KIP I und KIP II 4. Hessischer Investitionsfonds 5. Verschiedenes Fachkonzept zum Umgang mir Ratenpausen und Sondertilgung im Entschuldungsprogramm HESSENKASSE Vorbereitung auf einen ungeregelten Brexit Terminierung nächste AG Investitionsförderung 35

36 5. Verschiedenes 5. Verschiedenes I. Fachkonzept zum Umgang mit Ratenpausen und Sondertilgungen im Entschuldungsprogramm der HESSENKASSE 1. Allgemeines 2. Beratung durch die Stabstelle für Kommunalberatung 3. Antragsverfahren Ratenpause Schriftliche Beantragung Beschluss der Vertretungskörperschaft Nachweis der finanziellen Situation 4. Einschätzung der zuständigen Aufsichtsbehörde 5. Antragsverfahren Sondertilgung II. Vorbereitung auf einen ungeregelten Brexit 36

37 5. Verschiedenes Fachkonzept zum Umgang mit Ratenpausen und Sondertilgungen im Entschuldungsprogramm der HESSENKASSE I.1. Allgemeines In den Gesprächen zur HESSENKASSE wurde von den Kommunen vielfach der Wunsch nach Flexibilisierungsmöglichkeiten bei der jährlichen Beitragsleistung vorgetragen. Dem wurde durch einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen im Hessischen Landtag entsprochen. 2 Abs. 5 Satz 2 HessenkasseG lautet: Die Bewilligungsstelle kann bei unveränderter Höhe des Gesamtbeitrags in einzelnen Jahren einen abweichenden Jahresbeitrag sowie eine Änderung der Beitragsdauer zulassen. Dies bedeutet: Sofern eine Kommune in einem Jahr nicht in der Lage ist, ihrer Verpflichtung zur Erwirtschaftung des Eigenbeitrags zu erfüllen, kann ein abweichender Jahresbeitrag (bis auf Null) zugelassen werden. 37

38 5. Verschiedenes Fachkonzept zum Umgang mit Ratenpausen und Sondertilgungen im Entschuldungsprogramm der HESSENKASSE I.1. Allgemeines Der Wunsch nach einer Ratenpause ist auch vor dem Hintergrund der übrigen neuen Pflichten der Kommunen (Erwirtschaftung der Tilgungsbeiträge, Bildung einer Liquiditätsreserve) zu sehen. Auch diese Punkte sind in die Gesamtwürdigung aufzunehmen. Die Gewährung einer Ratenpause ist ultima ratio ; eine Bewilligung nur aus Wirtschaftlichkeitsgründen ist nicht vorgesehen. 38

39 5. Verschiedenes Fachkonzept zum Umgang mit Ratenpausen und Sondertilgungen im Entschuldungsprogramm der HESSENKASSE I.2. Beratung durch die Stabstelle für Kommunalberatung Vor Antragstellung sollte die Kommune die Beratungsstelle des Innenministeriums in Haushaltsangelegenheiten für ein Beratungsgespräch genutzt haben. Die dort abgegebene Konsolidierungsempfehlung fließt in die Entscheidung der Bewilligungsstelle ein. 39

40 5. Verschiedenes Fachkonzept zum Umgang mit Ratenpausen und Sondertilgungen im Entschuldungsprogramm der HESSENKASSE I.3. Antragsverfahren Ratenpause Die Gewährung einer Ratenpause ist schriftlich zu beantragen. Voraussetzungen für die Gewährung: Ausgleich des Ergebnis- und Finanzhaushalts in Planung und Rechnung ab dem Jahr 2019 und damit Zahlung der ordentlichen Tilgung und des Beitrags zum Sondervermögen Hessenkasse nicht mehr möglich. Beschluss der Vertretungskörperschaft analog zum Antragsverfahren auf Kassenkreditentschuldung. Nachweise über die finanzielle Situation. 40

41 5. Verschiedenes Fachkonzept zum Umgang mit Ratenpausen und Sondertilgungen im Entschuldungsprogramm der HESSENKASSE I.4. Einschätzung der zuständigen Aufsichtsbehörde Einschätzung der zuständigen Aufsichtsbehörde (Landrat und Regierungspräsidium) dazu, ob die Leistung des Eigenbeitrags für die Kommune auch mittelfristig nicht ohne den Aufbau weiterer Kassenkredite d.h. nicht aus den Einnahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit möglich ist, und wie die Finanzsituation der Kommune insgesamt zu beurteilen ist. Gemeinsames Gespräch zwischen Kommune, Kommunalaufsicht, HMdIuS und HMdF. 41

42 5. Verschiedenes Fachkonzept zum Umgang mit Ratenpausen und Sondertilgungen im Entschuldungsprogramm der HESSENKASSE I.5. Antragsverfahren Sondertilgung Analog zum Vorgehen bei Ratenpausen ist der Antrag auf Sondertilgung schriftlich zu stellen. Vorlage des Auszugs aus dem Haushaltsplan der Kommune. Dem Antrag wird stattgegeben, sofern 3 Abs. 3 GemHVO bzw. 92 Abs. 5 Nr. 2 n.f. HGO (Finanzierung der Tilgungen) eingehalten wird und ein sukzessiver Aufbau des Liquiditätspuffers ab 2019 erfolgt. 42

43 Ungeregelter Brexit 5. Verschiedenes II. Vorbereitung auf einen ungeregelten Brexit Geänderte Finanzierungsbedingungen des Landes Finanzdienstleister des Landes dürfen nicht mehr von London aus in der EU Finanzdienstleistungen erbringen Sensibilisierung der Kommunen Unterstützung durch das HMdF 43

44 5. Verschiedenes Termin für die 4. Sitzung der AG Investitionsförderung Vorschlag Mittwoch, der 15. Mai 2019, um 10:00 Uhr 44

45 Gibt es aktuell Fragen? 45

46 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 46

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