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1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom bis zum Stand: Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 1

2 Montag, 16. März 2015, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Frommeyer, Saal Ns 81/13 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 59- jährigen Angeklagten X aus Neumünster. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten. Der Angeklagte soll für die Zeit vom 07. bis zum eine Ferienwohnung des Vermieters K. in Osnabrück zu einem Mietzins von 60,00 pro Nacht angemietet haben. Bei seiner Abreise soll der Angeklagte dem Zeugen K. gegenüber bewusst wahrheitswidrig versichert haben, am darauffolgenden Tag zur Bezahlung der Ferienwohnung vorbeizukommen. Tatsächlich habe der Angeklagte die Ferienwohnung in der Folgezeit jedoch nicht bezahlt haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge geladen. 10:00 Uhr: 7 Ns 168/14 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 53- jährigen und 56-jährigen Angeklagten X und Z aus Rhauderfehn. Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten X am 28. Mai 2015 wegen gemeinschaftlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten und den Angeklagten Z wegen gemeinschaftlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr. Den Angeklagten wird vorgeworfen, Anfang Mai 2012 mindestens 47 Cannabispflanzen in einem in Börger gelegenen Maisfeld des Zeugen A gepflanzt zu haben bzw. durch eine Dritte, bislang nicht bekannte Person gepflanzt haben zu lassen. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen. 14:00 Uhr: 7 Ns 103/14 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 35-jährigen Angeklagten X aus Osnabrück. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 09. April 2014 wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 2

3 Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich in der Nacht zum 20. Okt Zugang zu einem Internetcafé am Johannistorwall in Osnabrück verschafft und dort einen Zigarettenautomaten aufgebrochen zu haben. Aus diesem soll er insgesamt 164 Schachteln Zigaretten entwendet sowie aus einer aufgebrochenen Metallkasse Bargeld im Wert von 350,00 entnommen haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 4 Zeugen geladen. Montag, 16. März 2015, 13. Kleine Strafkammer - Jugendkammer -, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal :15 Uhr: 13 Ns 24/14 Die 13. Kleine Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen die jetzt 24-jährigen Angeklagten X aus Haselünne und den jetzt 24-jährigen Angeklagten Y aus Haselünne. Das Amtsgericht Meppen verurteilte die Angeklagten am 27. Februar 2014 und zwar die Angeklagte X wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betruges in 4 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, und den Angeklagten Y wegen Betruges, Unterschlagung und gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betruges in 4 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten, deren Vollstreckung ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt wurde. Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich wie folgt strafbar gemacht zu haben und zwar: - Am 16. April 2010 soll der Angeklagte Y unter seinem Namen im Internet bei einer Bauelementefirma aus Darmstadt ein Gerät im Wert von 914,28 bestellt haben. Nachdem das Gerät ordnungsgemäß geliefert wurde, soll der Einzug des Kaufpreises im Lastschriftverfahren nicht möglich gewesen sein, da das angegebene Konto nicht mehr existiert habe. - Zwischen dem 12. September 2010 und dem 25. Mai 2011 sollen die Angeklagten und Angabe falscher Personalien oder tatsächlich nicht existierenden Firmennamen bei einer Firma aus Lübbecke Keyboards zum Preis von je 159,99 über das Internet bestellt haben. Nach Erhalt der Waren sollen die Angeklagten aufgrund des gemeinsamen Tatentschlusses nicht gezahlt haben. In 4 Fällen sollen sie dann die Geräte weiterverkauft haben, um sich dadurch eine auf Dauer angelegte Einnahmequelle zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes zu verschaffen. - Die Angeklagte X soll im April 2011 einen unbekannten Geldbetrag von ihrem Vater zur Begleichung ihrer Mietschulden erhalten haben. Anlässlich eines Besuchs bei der gemeinsamen Bekannten A in Cloppenburg sollen die Angeklagten sich aber entschlossen haben, das Geld für den Erwerb eines Computers zu nutzen. Gegenüber ihrem Vater soll die Angeklagte angegeben haben, dass das Geld aus dem Pkw gestohlen worden sei. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 6 Zeugen geladen. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 3

4 Montag, 16. März 2015, 15. Große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal 188, mit Fortsetzungen am 25. März, 10. Apr. und 14. Apr. 2015, jeweils um 09:15 Uhr 09:15 Uhr: 15 KLs 17/14 Die 15. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 27-jährigen Angeklagten X aus Osnabrück, z. Zt. JVA Osnabrück und den jetzt 68-jährigen Angeklagten Y aus Osnabrück wegen Betruges u. a. Die Angeklagten sollen sich Anfang 2013 zusammen getan haben, um sich durch die fortgesetzte Begehung von Betrugsstraftaten eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang zu verschaffen. Daraufhin soll der X gegenüber Personen aus ihrem Bekanntenkreis vorgegeben haben, er befinde sich in einer finanziellen Notsituation und müsse ggf. mit seiner Inhaftierung rechnen, falls nicht kurzfristig Geld an die Justiz gezahlt werde. Es sei geplant gewesen, dass der Y als Mitarbeiter der Justiz auftreten solle, um dadurch gegenüber den Geschädigten Vertrauen zu erwecken und in den Besitz der Gelder zu kommen. Zu diesem Zwecke sollen die Angeklagten auch (Justiz-) Urkunden gefälscht haben. Für den Fall, dass sie mit ihren Täuschungsversuchen keinen Erfolg haben sollten, sei geplant gewesen, die Opfer erforderlichenfalls auch durch Drohungen zur Herausgabe der Gelder zu veranlassen. Auf diese Weise sollen die Angeklagten in der Zeit von Januar 2013 bis zum in 79 Fällen Beträge in Höhe von insgesamt ,79 erbeutet haben. Zu dem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 4 Zeugen geladen. Montag, 16. März 2015, 21. Große Strafkammer - Jugendkammer -, Vorsitz: VRiLG Holling, Saal 87, mit Fortsetzung am 23. März 2015, 09:00 Uhr 21 Ns 3/15 Die 21. Große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen die jetzt 46-jährige Angeklagte X aus Lingen, z. Zt. JVA Vechta. Das Amtsgericht Lingen verurteilte die Angeklagte am 17. Dezember 2014 wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern in 47 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Sachverständige, 5 Zeugen, 1 gesetzlicher Vertreter, ein Verfahrensbevollmächtigter und 1 Beteiligter geladen. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 4

5 Dienstag, 17. März 2015, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi inlg Albrecht, Saal Ns 136/14 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 22- jährigen Angeklagten X aus Osnabrück. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 23. Juni 2015 wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist hinsichtlich des Schuldspruchs bereits rechtskräftig. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 05. März 2014 in den Geschäftsräumen der Firma Galeria Kaufhof zwei Sonnenbrillen im Gesamtwert von 360,00 eingesteckt zu haben, um sie mitzunehmen, ohne sie zu bezahlen. Am 19. März 2014 soll er erneut in den Geschäftsräumen der Firma Galeria Kaufhof insgesamt 8 Sonnenbrillen im Gesamtwert von 1.440,00 eingesteckt haben, um sie mitzunehmen, ohne sie zu bezahlen. Die Taten soll er jeweils zur Finanzierung seines Drogenkonsums und sonstigen Lebensbedarfs begangen haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger geladen. 11:00 Uhr: 5 Ns 193/14 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 33-jährigen Angeklagten X aus Nordhorn. Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 29. September 2014 wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 24. April 2014 in den Geschäftsräumen der Firma Marktkauf in Nordhorn 12 Wii -Spiele im Gesamtwert von 280,00 eingesteckt zu haben, um sie mitzunehmen, ohne sie zu bezahlen. Mit dem Weiterverkaufserlös habe der Angeklagte seinen Drogen- und Medikamentenkonsum finanzieren wollen. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 1 Bewährungshelfer geladen. 14:30 Uhr: 5 Ns 197/14 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 50- jährige Angeklagte X aus Wietmarschen. Das Amtsgericht Lingen verwarf den Einspruch der Angeklagten gegen den Strafbefehl vom mit Urteil vom 11. August In dem Strafbefehl wurde der Angeklagten zur Last gelegt, die anteilige Rechnung der St. Bonifatius Hospital GmbH in Lingen für eine stationäre Behandlung zwischen dem Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 5

6 09. Februar 2013 und dem 16. Februar 2013 in Höhe von 474,40 nicht bezahlt zu haben. Ihre Krankenversicherung soll diesen Betrag aufgrund vertraglich leistungsfreier Wartezeit nicht übernommen haben. Der Angeklagten soll es von vornherein darauf angekommen sein, die vereinbarte Wahlleistung in Anspruch zu nehmen, ohne den Rechnungsbetrag zu zahlen. Auch soll sie bereits am 28. Januar 2013 vor dem Amtsgericht Nordhorn die eidesstattliche Versicherung abgegeben haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. Mittwoch, 18. März 2015, 14. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Carstensen, Saal :00 Uhr: 14 Ns 3/15 Die 14. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 46- jährigen Angeklagten X aus Bad Essen. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 08. April 2014 wegen Betruges und falschen Angaben als Geschäftsführer einer GmbH zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten. Der hochverschuldete Angeklagte soll im Februar 2013 mit dem Zeugen A einen mündlichen Vertrag geschlossen haben, mit dem der Zeuge A dem Angeklagten ein Darlehen in Höhe von ,00 zur Gründung einer GmbH zur Veredelung von Substrat aus Biogasanlagen zur Verfügung gestellt habe. Vereinbarungsgemäß soll A den Betrag am 27. Februar 2013 für die noch zu gründende Gesellschaft auf ein Treuhandkonto bei der Sparkasse eingezahlt haben. Wie von vornherein beabsichtigt, soll der Angeklagte das Geld daraufhin umgebucht und private Verbindlichkeiten damit getilgt haben. Am 28. Februar 2013 soll der Angeklagte gegenüber einem Notar in Ibbenbüren als Geschäftsführer der GmbH bewusst wahrheitswidrig bekundet haben, noch nie wegen einer Straftat nach 263 StGB verurteilt worden zu sein. Tatsächlich soll er aber bereits am 02. April 2012 durch das Amtsgericht Osnabrück wegen Betruges verurteilt worden sein. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. Mittwoch, 18. März 2015, 18. Große Strafkammer, Vorsitz: VPräs'inLG Quere-Degener, Saal 176, mit Fortsetzung am 20. März 2015, 09:00 18 KLs 11/14 Die 18. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen die jetzt 46-jährige Angeklagte X aus Bad Laer wegen Sachbeschädigung u. a.. Der Angeklagten wird folgendes vorgeworfen: Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 6

7 - Am frühen Morgen des 04. April 2014 soll sie ihre Nachbarin A in Bad Laer lautstark mit den Worten Ich fackel dich ab! bedroht haben. - Danach soll die Angeklagte dann einen direkt vor dem Haus verlaufenden, mit hölzernen Bodendeckern bepflanzten Erdwall in Brand gesetzt haben. Die Pflanzen sollen auf einer Fläche von ca. 15 qm² gebrannt haben und von der Feuerwehr gelöscht worden sein. - Bereits am 28. März 2014 soll die Angeklagte in dem betreffenden Haus im Treppenhaus und von einem Balkon den anderen Hausbewohnern zugerufen haben: Ich fackel euch alle ab! Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 5 Zeugen geladen. Donnerstag, 19. März 2015, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi inlg Albrecht, Saal Ns 188/14 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 50- jährige Angeklagte X aus Bad Essen. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte die Angeklagte am 05. Juni 2014 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 10,00. Am 12. Juli 2013 soll es im Garten der Mutter der Angeklagten zwischen ihr und dem Geschädigten A zu einer Auseinandersetzung gekommen sein, in deren Verlauf die Angeklagte dem A eine Ohrfeige gegeben haben soll. Die Angeklagte soll mit der Gartengestaltung des A nicht zufrieden gewesen sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 5 Zeugen geladen. 13:30 Uhr: 5 Ns 127/14 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 25-jährigen Angeklagten X aus Meppen. Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 03. April 2014 wegen Körperverletzung in 3 Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Bedrohung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich wie folgt strafbar gemacht zu haben und zwar: - Am 05. Okt soll der Angeklagte die Geschädigten A in ihrer Wohnung in Meppen aufs Bett gedrückt und ihr den Kiefer zusammengedrückt haben. Danach soll er mit einem Messer gedroht haben, sie umzubringen. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 7

8 - Am 20. Okt soll der Angeklagte während einer Fahrt mit A zu ihrer Wohnung in Meppen unvermittelt ihren Kopf ergriffen und ihn gegen die Seitenscheibe geschlagen haben. - Am 23. Okt soll er der Zeugin A ein Kissen auf ihr Gesicht gedrückt haben, wodurch diese einen Erstickungsanfall erlitten haben soll. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen, 1 Nebenkläger, 1 Nebenklägervertreter und 1 Bewährungshelfer geladen. Donnerstag, 19. März 2015, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Frommeyer, Saal 87, mit Fortsetzung am 23. März 2015, 09:00 Uhr 7 Ns 90/14 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 26- jährigen Angeklagten X aus Essen, den jetzt 25-jährigen Angeklagten Y aus Essen und den jetzt 25-jährigen Angeklagten Z aus Essen. Das Amtsgericht in Bersenbrück sprach die Angeklagten am 27. Januar 2014 vom Verdacht der räuberischen Erpressung u. a. frei. Am frühen Morgen des 03. Februar 2013 soll es in der Diskothek Flash in Quakenbrück zu einer Auseinandersetzung zwischen den Angeklagten und dem Zeugen A gekommen sein, in deren Verlauf A aufgefordert worden sein soll, diesen sein Geld zu geben. Die Angeklagten sollen dem A mit Fäusten in das Gesicht geschlagen haben, wodurch er eine Nasenbeinfraktur und Prellungen erlitten habe. Daraufhin soll A den Angeklagten ca. 300,00 übergeben haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 15 Zeugen, 1 Nebenkläger und 1 Nebenklägervertreter geladen. Donnerstag, 19. März 2015, 22. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal :30 Uhr: 22 Ns 6/15 Die 22. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 27- jährigen Angeklagten X aus Osnabrück, z. Zt. JVA Osnabrück. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 23. Oktober 2014 wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Diebstahls in 2 Fällen unter Einbeziehung eines weiteren Urteils des Amtsgerichts Osnabrück zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 20. September 2014 in den Geschäftsräumen der Firma Müller in Osnabrück Parfum im Wert von 129,50 eingesteckt zu haben, um es mitzunehmen, ohne es zu bezahlen. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 8

9 Kurze Zeit später soll er erneut in den Geschäftsräumen der Firma Müller zwei Parfumfläschchen im Wert von 79,45 und 96,95 eingesteckt haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge geladen. Freitag 20. März 2015, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Frommeyer, Saal 87 08:30 Uhr: 7 Ns 123/14 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 37-jährigen Angeklagten X aus Meppen. Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 05. Mai 2014 wegen exhibitionistischer Handlungen in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich zwischen dem 20. Oktober 2012 und dem 20. April 2013 regelmäßig gegenüber der Zeugin A in Meppen entblößt zu haben oder sie mit ehrverletzenden sexuellen Sprüchen wie Willst du mit mir ficken? belästigt zu haben. Am 13. April 2013 soll die Geschädigte in Meppen auf den Angeklagten getroffen sein, der mit heruntergelassener Hose aus dem Gebüsch getreten sei. Gleichzeitig soll er an seinem erigierten Glied manipuliert haben. Am 20. April 2013 soll er der Geschädigten erneut aufgelauert und mit heruntergelassener Hose an seinem erigierten Penis manipuliert haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 4 Zeugen, 1 Nebenkläger, 1 Nebenklägervertreter und 1 Bewährungshelfer geladen. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 9

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 07.08.2017 bis zum 11.08.2017 Stand: 03.08.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 22.04.2014 bis zum 25.04.2014 Stand: 16.04.2014 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 21.01.2019 bis 25.01.2019 Stand: 16.01.2019 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 25.07.2011 bis zum 29.07.2011 Stand: 18.07.2011 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 05.02.2018 bis 09.02.2018 Stand: 30.01.2018 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

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bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 05.03.2018 bis 09.03.2018 Stand: 02.03.2018 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 25.07.2016 bis zum 29.07.2016 Stand: 18.07.2016 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 08.07.2013 bis zum 12.07.2013 Stand: 01.07.2013 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 26.09.2016 bis zum 30.09.2016 Stand: 21.09.2016 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 04.10.2011 bis zum 07.10.2011 Stand: 26.09.2011 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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