Sucht am Arbeitsplatz: Fachtagung zur Betrieblichen Suchtprävention

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1 Sächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren e. V. Fachtagung Dresden, 13. September 2011 Sucht am Arbeitsplatz: Fachtagung zur Betrieblichen Suchtprävention In Kooperation mit der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft angemeldete Teilnehmer (Fachtagung zur Betrieblichen Suchtprävention, ) Ämter / Betriebe / Institutionen 68,1% Suchtkrankenhilfe 31,9% - Fachtagung Betriebliche Suchtprävention, Dresden,

2 Vorträge mit Diskussion (10:15-12:00 Uhr) Katharina Sende, Stephan Schulze (Gesellschaft für Gesunde Arbeit mbh, Dresden) Sucht am Arbeitsplatz: Standards für Prävention und Intervention Thomas Bresser (VBG, Dresden) Rechtliche Aspekte bei Umgang mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz 12:00-13:00 Uhr Mittagspause - Fachtagung Betriebliche Suchtprävention, Dresden, Praxisberichte (13:00 14:30 Uhr) Sirko Schamel (Fachstelle für Suchtprävention im DB Dresden) Suchtprävention für Azubi`s Harald Gilge (Hauptzollamt Dresden) Praxis der betrieblichen Gesundheitsförderung Helmut Bunde (DW Sachsen) Externe Unterstützungsstrukturen für Betriebe: Suchtberatung, Suchtfachklinik, Selbsthilfe 14:30-15:00 Uhr Kaffeepause Abschlussvortrag Dr. Sigrun Fritz (Meer-Wert, Dresden) Gesundheit lohnt sich! Förderung der psychosozialen Gesundheit am Arbeitsplatz als Investition in die Zukunft - Fachtagung Betriebliche Suchtprävention, Dresden,

3 Sucht am Arbeitsplatz Standards für Prävention und Intervention Fachtagung Betriebliche Suchtprävention 13. September 2011 Sächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren e. V. Dipl.- Psych. Katharina Sende Dipl.-Kfm. (FH) und Dipl-Soz.Päd. (FH) Stephan Schulze Agenda Zahlen, Daten, Fakten Begriffsklärung Folgen für den Betrieb Interventionsmöglichkeiten Präventionsmöglichkeiten Betriebsvereinbarung Suchtmittelkonsum

4 Zahlen, Daten, Fakten In Deutschland ca. 1,6 Mio. Menschen alkoholabhängig In der Arbeitswelt: mind. 5% der Beschäftigten alkoholkrank (ca. 1,25 Mio. Menschen), inoffizielle Studien: ca. 12% Bei jeder 6.Kündigung geht es um Alkohol Arbeitswelt:15% haben einen riskanten bis missbräuchlichen Alkoholkonsum Ca. 1/10 aller Beschäftigten trinkt täglich Alkohol am Arbeitsplatz Zahlen, Daten, Fakten Quelle: WHO European Status Report on Alcohol and Health 2010

5 Funktionen des Alkoholkonsums Genussmittel Alkohol als Medizin Soziales Schmiermittel Alkohol zur Belohnung Alkohol als Problemlöser Symbolische und rituelle Bedeutung Alkohol als Rauschmittel Alkohol am Arbeitsplatz Geburtstage Hochzeiten Pausen Anschaffungen Beförderungen Jubiläum Einstand/Ausstand Wer hierbei nicht mitmacht, stört die Harmonie Wer hierbei keinen Alkohol trinkt, oder wer hierbei zuviel Alkohol trinkt, stört die Trinkharmonie

6 Wie nun wird man aber abhängig? Genuss Schädlicher Konsum Riskanter Konsum Abhängigkeit Körperlich+psychisch Fließender Übergang Kriterien der Abhängigkeit erfüllt, wenn starker Wunsch/Zwang, Alkohol zu konsumieren Körperliches Entzugssyndrom Nachweis der Toleranz Kontrollverlust Entstehung und Aufrechterhaltung der Abhängigkeit Biopsychosoziales Modell nach Küfner & Bühringer, 1996 Alkohol Enthemmung/Stimulierung/ Dämpfung/Beruhigung Erhöhter Anreiz und Automatisierung des Alkoholkonsums Intrapsychischer Teufelskreis Beeinträchtigte Selbstwahrnehmung, Unrealistische Wirkungserwartung, Copingdefizite, suchtbezogene Grundannahmen Neurobiologischer Teufelskreis Toleranzsteigerung, Endorphinmangel, Suchtgedächtnis, Cue reactivity Psychosozialer Teufelskreis Gestörte Trinkkultur, veränderte Familieninteraktion, soziale Folgeschäden, Mangel an Alternativressorcen

7 Wirtschaftliche Folgen für den Betrieb Schlechte Arbeitsqualität und -quantität Ca. 25% weniger Arbeitsleistung 16x häufigeres Fernbleiben 2,5x häufiger krank 1,4x längeres Fehlen nach Unfällen Erhöhtes Unfallrisiko (25-30% der Arbeitsunfälle durch Alkoholeinfluss verursacht) 100 alkoholgefährdete bzw. abhängige Mitarbeiter verursachen in 5 Jahren über 1,5 Millionen Euro Kosten Quelle: Igz-bayern, ZIS, Alkohol im Betrieb geht jeden an Merkmale auf betrieblicher Ebene Über längeren Zeitraum: Unpünktlichkeit, Unzuverlässigkeit Kurze, aber häufige Fehlzeiten vor/nach dem Wochenende, Entschuldigung oft durch Dritte Zunehmende Unfallhäufigkeit Vergesslichkeit Absonderung von Kollegen, Meiden des Kontakts mit Vorgesetzten Beschwerden durch Kollegen Trinken bzw. Alkoholfahne bereits zu Arbeitsbeginn

8 Fürsorge- und Verantwortungspflicht? Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A1, 15, (2): Versicherte (alle Beschäftigten) dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Dies gilt auch für die Einnahme von Medikamenten. BGVA1, 7 (2): Der Unternehmer darf Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen. Fürsorge- und Verantwortungspflicht Fürsorgepflicht: beim Arbeitgeber (Hilfe zur Verfügung stellen, vom arbeiten abhalten) Auch Mitarbeiter haben soziale Verantwortung Gefährdung auch anderer Auf Suchtmittelkonsum ansprechen aber wie richtig?

9 Fehler im betrieblichen Umgang mit Suchtkranken Umgang oft problematisch, leichte Reizbarkeit und Aggressivität, wenn Thema auf Alkohol kommt Daher oft Vermeidung einer direkten Auseinandersetzung, Beschönigen des Problems Co-Abhängigkeit Betriebliche Co-Abhängigkeit Als Co - Abhängiger wird jemand bezeichnet, der es einem Alkoholkranken in bester Absicht mangels eigener Abgrenzung ermöglicht, dass dieser sein Trinkverhalten nicht ändern muss. Alkoholprobleme übersehen verharmlosen zudecken nicht ansprechen... keine Hilfe, sondern suchtverlängernd!!

10 Intervention: das 5-Stufen-Modell Je früher eingegriffen wird, umso größer die Chance, wirksam zu helfen. Ziele der Intervention: Offen mit den Problemen umzugehen Betroffene Beschäftigte aus allen Bereichen gleich behandeln Bei Feststellung von problematischem Konsumverhalten gleich reagieren Betriebliche Konzepte für Hilfsangebote einführen Intervention: das 5-Stufen-Modell 1. Stufe: Feststellung Suchtproblem, Besprechung mit Mitarbeiter (Pflichtverletzungen (Zuspätkommen, fehlerhafte Arbeit )aufgezeigt, Zurückführung aufs Suchtproblem) Hinweis auf Konsequenzen, Ziele vereinbart, Hilfsangebote aber im Vordergrund 2. Stufe: wenn keine Besserung, wieder Konfrontation mit Pflichtverletzung, Auflagen (dazu konkrete, dokumentiere Anlässe), Konsequenzen und erneute Hilfsangebote, erneut Ziele definiert 3. Stufe: wenn keine Besserung, erneut Gespräch, sinnvoll: mit Betriebsrat, Betriebsarzt, Suchtbeauftragten; mündliche Verwarnung, erneut Hilfsangebote, Ziele, weiteres Gespräch vereinbart 4. Stufe: wenn keine Besserung, Gespräch mit Betroffenem, Personalabteilung, Betriebsrat, Betriebsarzt und Suchtbeauftragten, Hilfsangebote, aber deutlich Konsequenzen besprochen, klare Auflagen mit Zeitplan, 1. Abmahnung (wichtig: tatsächlicher Verstoß gegen arbeitsvertragliche Verpflichtung oder Alkoholverbot) 5. Stufe: wenn keine Besserung, Wiederholung Stufe 4, 2.Abmahnung Wenn keine Besserung: Kündigung

11 Was ist das Ziel des Gesprächs? Betroffene Mitarbeiter in Hilfseinrichtungen vermitteln, bevor die Probleme sich verfestigt haben oder der Mitarbeiter für den Betrieb nicht mehr tragbar ist konstruktiven Leidensdruck erzeugen Einerseits dem Betroffenen die Lage deutlich vor Augen führen, aber auch Möglichkeiten aufzeigen, Hilfen anbieten oder helfen, diese zu finden Und Konsequentes Verhalten gerade bei Nichtbereitschaft der Annahme oder Nichtveränderungsbereitschaft Hinweise für das Mitarbeitergespräch Diskretion im Umgang mit den Gesprächsinhalten Vertrauensbasis aufbauen Betroffene muss merken, dass Hilfe ernstgemeint und nicht als Kündigungsvorbereitung Konkret sagen, welches Verhalten beanstandet wird Welche Verhaltensweisen sind aufgefallen, welche Probleme/Konsequenzen ergaben sich Welche Änderungs-/Hilfsvorschläge? Keine Vorwürfe oder gute Ratschläge Aufforderung zur Stellungnahme Gespräch beenden mit konkreten Auflagen, Kontrolle der Einhaltung ankündigen

12 Was können Gespräche nicht erreichen? Es ist nicht möglich oder sinnvoll, eine Diagnose zu stellen (Alkoholismus o.ä.) Eine Diskussion über Trinkmengen ist kontraproduktiv Persönliche Probleme des Betroffenen können nicht erörtert werden (dafür in zuständige Einrichtungen verweisen) Stellen, die Hilfe anbieten innerbetrieblich außerbetrieblich Betriebsarzt Betriebsrat Suchtbeauftragter ehemaliger (trockener) Alkoholiker Ambulante Beratungsstellen Selbsthilfegruppen, Hausarzt, arbeitsmedizinische Zentren Suchthilfesystem

13 Das Suchthilfesystem Ambulante Nachsorge Überwindung von Entzugserscheinungen, Motivierung zu weiteren Behandlungsmaßnahmen Aufbau Abstinenzmotivation, soziale Stabilisierung, Wiederherstellung Erwerbsfähigkeit, Rückfallprävention Abstinenzstabilisierung Behandlung von Komorbidität Setting Dauer stationär Allgemein-KKH 3-7 Tage Spezialstationen in 2-4 Wochen psychiatrischen Kliniken ambulant Niedergelassener Arzt, Suchtfachambulanzen 7-14 Tage stationär Fachkliniken 2-6 Monate Spezialstationen in Psychiatrischen Kliniken/Fachklinken ambulant Suchtberatungsstellen 6-9 Monate ambulant Suchtberatungsstellen, niedergelassener Therapeut 2-6 Monate Behandlungsart Behandlungsschwerpunkte Behandlungseinrichtung Entzugsbehandlung Entwöhungsbehandlung teilstationär Adaptionsbehandlung Langzeitbehandlung Selbsthilfegruppen Berufliche Wiedereingliederung stationär Adaptionseinrichtungen 2-4 Monate Soziale Stabilisierung stationär Soziotherapeutische Heime >12 Monate Aufbau von abstinentem Lebensstil und Identität ambulant Anonyme Alkoholiker, Blaues Kreuz, Kreuzbund, Freundeskreis Mind. 1 Jahr Möglichkeiten der Prävention Betriebliches Gesundheitsmanagement Situationsanalyse auf der Grundlage der vorhandenden Daten Anstoß und Moderation des Gestaltungs- und Umsetzungsprozesses Arbeits- u. Gesundheitsschutz Betriebliche Gesundheitsförderung Einzelfallmanagement Beratung zu möglichen und empfehlenswerten Maßnahmen der Verhaltens-, Verhältnis- und Systemprävention unter Einbeziehung der gesetzlich verankerten Strukturen und Leistungserbringer z.b. Ausrüstung AP ergonomisch, Sportangebote, Ernährung etc. Einzelmaßnahmen als BEM, in Akutfällen bzw. präventiv z.b. Hilfsmittel / LTA Klärung Reha-Bedarf, Mobbingunterstützung

14 Präventionsmöglichkeiten im Betrieb Ziele der Prävention: Aufklärung über Risiken des Suchtmittelkonsums Verhinderung der Einnahme illegaler Suchtmittel Verhindern des Abgleitens in normabweichendes Konsumverhalten Thema enttabuisieren und entdramatisieren Sucht fördernde Arbeitsbedingungen auffinden und beseitigen Nachbetreuung von trockenen Kollegen unterstützen Grundprinzip der Suchtprävention: Verantwortliches Handeln durch Information, Aufklärung und Beratung fördern und Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Betriebliche Suchtprävention setzt sich auf diese Weise für gesunde und sichere Arbeitsbedingungen und einen suchtmittelfreien Arbeitsplatz ein. Betriebliche Suchtprävention erste Schritte Erster Schritt Mitarbeiter mit Personalführungsverantwortung mit Thematik vertraut machen (Unterweisungen, Schulung) Zweiter Schritt Suchtbeauftragten benennen (Vertrauensperson mit nötiger sozialer Kompetenz), wird geschult Einbezug Betriebsarzt (Beratungen, Schulungen, Ausarbeitung Anti-Sucht-Programm) Vorgesetzter, Betriebsrat, Kollegen, SiFa, Betriebsarzt, Personalleiter, ehem. abhängige Kollegen Innerbetrieblicher Arbeitskreis Regelmäßig tagen und Schwerpunkte bearbeiten (Betriebsvereinbarung)

15 Betriebsvereinbarung über Suchtmittelkonsum Schaffung eines eindeutigen, rechtlichen Rahmens für das Suchtpräventionsprogramm auf betrieblicher Ebene Schriftlich festgehalten Gilt als verbindlichste Fassung eines Gesamtkonzepts zur Suchtprävention und hilfe legt konkretes betriebliches Modell des Suchtpräventionsprogramms fest (daher erst Ziele und Rahmen ebendieses festlegen) Arbeitsgrundlage für die Akteure der betrieblichen Suchtprävention Betriebsvereinbarung über Suchtmittelkonsum - Regelungsbereiche Titel der Vereinbarung Präambel Geltungsbereich Ziele der Betriebs- oder Dienstvereinbarung Arbeitskreis / Steuerungsgremium Umgang mit Suchtmitteln Regelungen zum Konsum Rolle und Bedeutung der Vorgesetzten Information der Beschäftigten, Aufklärung und Schulung Riskanter Suchtmittelkonsum und salutogene Arbeitsgestaltung Vorgehen bei Gefährdung der Arbeitssicherheit Ansprache von Auffälligkeiten und Hilfe bei Suchtgefährdung

16 Betriebsvereinbarung über Suchtmittelkonsum - Regelungsbereiche Interventionsleitfaden und Stufenplan Case Management Fallbegleitung im Stufenverfahren Einrichtung der internen Suchtprävention und Suchthilfe Hauptamtliche Suchtberatung Nebenamtlich tätige Ansprechpersonen - Helferkreis Zusammenarbeit mit externen Dienstleistungsanbietern Betriebliche Selbsthilfegruppen Besondere Beschäftigtengruppen Betriebsvereinbarung über Suchtmittelkonsum - Regelungsbereiche Wiedereingliederung Wiedereinstellung Fortgesetzte oder erneute Auffälligkeiten nach einer Therapie Betriebliche Selbsthilfegruppen Besondere Beschäftigtengruppen Datenschutz Vertraulichkeit Tilgung Evaluation und Bericht Geltungsdauer

17 Grenzen der Betriebsvereinbarung Vorteile: Sucht ist betriebliches Thema klarer Handlungsfahrplan bei konkreten Fällen Einbeziehung von Arbeitgeber und -nehmervertretung Signal für arbeitsgerichtliches Verfahren Nachteile: starke Standardisierung eines sehr individuellen Bereichs Durchschlag auf Kündigungsschutzprozess bei Fehlern Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

18 Sucht am Arbeitsplatz Fachtagung zur Betrieblichen Suchtprävention Bildquelle: BGHE Dresden, Rechtliche Aspekte beim Umgang mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz Thomas Bresser, VBG BV Dresden, Rechtliche Aspekte beim Umgang mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz Agenda Gefährdungsfaktor Suchtmittel Erkennen Beurteilen Reagieren Handlungspflichten Vorschläge für Akutmaßahmen Arbeitsrechtliche Sanktionen beim Suchtmittelmissbrauch Thomas Bresser, BV Dresden Seite 2

19 Rechtliche Aspekte beim Umgang mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz Der gesetzliche Präventionsauftrag der UV-Träger Grundsatz ( 14 SGB VII) Die Unfallversicherungsträger haben mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen und sollen dabei auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen Rechtliche Aspekte beim Umgang mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz Wirkung von Suchtmitteln am Beispiel Alkohols 0,3 Blutalkoholkonzentration: Nachlassende Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit ; zunehmende Ermüdung 0,5 Blutalkoholkonzentration: Nachlassende Reaktionsfähigkeit 0,8 Blutalkoholkonzentration: deutliche Beeinträchtigung des Gleichgewichtssinns, Klarheit des Denkens und selbstkritisches Handeln, deutlich verlangsamte Reaktionsfähigkeit. Erhebliches Anwachsen der Unfallgefahr! Thomas Bresser, BV Dresden Seite 4

20 Rechtliche Aspekte beim Umgang mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz Rechtlicher Handlungspflicht! Handlungsanlass aus Arbeitsschutzvorschriften + allg. Arbeitsschutzunterstüzungspflicht aus 15 f. BGV A 1, 15 f. ArbSchG; Arbeits-/Ausbildungsvertrag, HausO, BV pp. aus Arbeitsrecht Schutz- und Fürsorgepflichten! Thomas Bresser, BV Dresden Seite 5 Rechtliche Aspekte beim Umgang mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz Tatsächlicher (Sofort-)Handlungsanlass Auffälligkeiten nach dem äußeren Anschein Atemalkoholgeruch Gleichgewichtsstörungen oder überkontrolliertes Gehen Artikulationsschwierigkeiten (verlangsamte Sprache); überdrehtes Stimmungsbild Zittern der Hände, Schweißausbrüche Verlängerte Reaktionszeit Gesichtshautrötung, Pupillenreflex ( glasige Augen ) Ungepflegte äußere Erscheinung Auffälligkeiten im Arbeitsverhalten Mangelnde Arbeitsqualität - Fehlerhäufung Häufige kurze nicht arbeitsbedingte Abwesenheit Konzentrationsstörungen Thomas Bresser, BV Dresden Seite 6

21 Rechtliche Aspekte beim Umgang mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz Rechtlicher Anscheinszeichen Handlungsanlass am Beispiel Alkoholisierung Thomas Bresser, BV Dresden Seite 7 Rechtliche Aspekte beim Umgang mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz Handlungsschritte für Sofortmaßnahmen Wahrnehmen Erfassen! Suchtmitteltypische Anzeichen? (Keine Beweispflicht!) (Zwangs-)Tests zum Suchtmittelnachweis rechtlich unzulässig Suchtmittelrisiko beurteilen! (Fremd- wie Eigen-)Gefährdung hinnehmbar? (Zweifel reichen!) Null-Toleranz-Maxime? Vorbild, Handlungsstringenz!? Validieren! Möglichst Wahrnehmungszeugen und Zweitbeurteiler (BRat?) heranziehen Zutritts-/Arbeitsverbot aussprechen! Entlastungsbeweis anbieten (situativ) Betriebsarzt, Drogen-/Alkoholtest pp. Gefahrenlose Obhut sicherstellen! Verbringen/Begleiten nach Hause Kontrolliertes Ausnüchtern im Unternehmen Möglichst keine Teilnahme am östrv Sanktionen (Arbeitsrechtl., Kosten-/Ausfallersatz pp.) Thomas Bresser, BV Dresden Seite 8

22 Rechtliche Aspekte beim Umgang mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz Versichert damit auch das Durchsetzen des Hausrechts Durchsetzen pädagogischer Maßnahmen In-Obhut-Verbringen des Störers (Bei Beschäftigten:) Jede Tätigkeit, die in einem inneren (sachlichen) Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis steht Thomas Bresser, BV Dresden Seite 9 Rechtliche Aspekte beim Umgang mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz Suchtmittelmissbrauch Merkmale/arbeitsrechtl. Qualität Missbrauch liegt beim Konsum von Suchtmitteln vor, wenn er unabhängig von der konsumierten Menge zu materiellen wie immateriellen - Schäden führt: (p.e.:) Unerwünschte/vermögens-/rechtsnachteilige/ normwidrige/( ) soziale, psychische, gesundheitliche/ Folgen (*). damit auch für ArbVerh/ArbPlatz! Missbrauch liegt stets beim Konsum verbotener Suchtmittel vor Konsum in ungeeigneter Menge an ungeeigneter Stelle ; Konsum ist (noch) willens-/verhaltenszugänglich (steuerbar) (*): Definitionsversuch in Anlehnung an Alkoholmissbrauch ; BZgA in Konsum Thomas Bresser, BV Dresden Seite 10

23 Rechtliche Aspekte beim Umgang mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz Suchtmittelabhängigkeit Merkmale/arbeitsrechtl. Qualität Suchtmittelabhängigkeit ist eine Krankheit im medizinischen Sinne (1). Krankhafte Suchtmittelabhängigkeit liegt vor, wenn infolge psychischer und physischer Abhängigkeit Gewohnheits- und übermäßiger Alkoholgenuss trotz besserer Einsicht nicht aufgegeben oder reduziert werden kann (Zwang zur stetigen Wiederholung)(2). Kontrollverlust keine d. eigenen Steuerungsfähigkeit/ Willen (= Verhalten) mehr zugänglicher Suchtmittelkonsum Am Beispiel Alkoholismus : (1): BAG Urteile vom AZR 210/86 und AZR 336/90 (2): BAG Urteile vom AZR 649/95 und AZR 536/80 Thomas Bresser, BV Dresden Seite 11 Rechtliche Aspekte beim Umgang mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz Reaktionen im Arbeitsverhältnis auf Suchtmittelkonsum Nur zulässig, wenn arbeitsvertragliche Leistungsstörung wenn keine Auswirkung auf geschuldete (Haupt- und Neben-)Leistung, dann keine Sanktionen Sofortmaßnahmen bei akuten Auswirkungen von Suchtmittelkonsum - Handeln im Moment Arbeitsrechtliche Maßnahmen Handeln nach vorne Maßnahmen im Arbeitsverhältnis Weisung/Ausschöpfung Direktionsrecht [Aufgabenänderung*, Umsetzung pp.] (*z. B. Wegnahme Dienstwagen) Ermahnung, Rüge Abmahnung Konstruktiver Druck [z. B. Verhaltens-/ Therapievereinbarung; auch BEM] Maßnahmen mit Eingriff in das Arbeitsverhältnis Änderungskündigung Beendigungskündigung ordentlich personenbedingt verhaltensbedingt außerordentl. Thomas Bresser, BV Dresden Seite 12

24 Suchtmittelmissbrauch und - abhängigkeit Rechtliche Aspekte beim Umgang mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz Leistungsstörende Tatbestände beim Suchtmittelkonsum Verstoß gegen ein gesetzliches oder betriebliches Suchtmittelverbot Auch ohne Verbot: Objektive Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten o Schlecht-/Fehl-/Minderleistung o Unpünktlichkeit, unentschuldigtes Fehlen o Tadeliges Ordnungsverhalten, Auftreten, äußeres Erscheinungsbild (sozialnorm-/berufsbildwidrig), etc. o Compliancedefizite o oder deren voraussehbarer Eintritt (z.b.dienstantritt mit Fahne Warten auf Fehler nicht nötig) Leistungsstörungen durch Suchtmittelabhängigkeit Thomas Bresser, BV Dresden Seite 13 Rechtliche Aspekte beim Umgang mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz Leistungsstörungen bei Suchtmittelabhängigkeit Bei Suchtmittelabhängigkeit nicht die Krankheit selbst, sondern nur die aus ihr erwachsenden negativen Auswirkungen auf die Pflichterfüllung Klassifizierung der Leistungsstörungen bei Krankheit (Maßgebend ist der Zeitpunkt des Kündigungsausspruches): Dauernde Leistungsunfähigkeit Lang dauernde Leistungsunfähigkeit Häufig wiederkehrende Leistungsunfähigkeit ( Kurzerkrankungen ) Minderung der Leistungsfähigkeit Leistungsstörungen aufgrund von Krankheit sind i.d.r. personenbedingt (ansonsten verhaltensbedingt) Thomas Bresser, BV Dresden Seite 14

25 Rechtliche Aspekte beim Umgang mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz Solange Suchtmittelproblem keine Krankheit ist Verhaltensbedingte ordentliche Kündigung des ArbVerh I. Bei Geltung des Kündigungsschutzgesetzes ( soziale Rechtfertigung - 1I,IIS.1KSchG): 1. Erheblicher Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten aufgrund steuerbaren Verhaltens ( hätte sich auch anders [= richtig] verhalten können - regelmäßig bei Suchtmittelmissbrauch) 2. Rechtswidriges und schuldhaftes (fahrlässig oder vorsätzlich) Verhalten 3. Negativprognose Werden die Leistungsstörungen sich wiederholen/auch zukünftig negativ auf das ArbVerh auswirken? Anknüpfungspunkt für Prognose: Qualität und Häufigkeit der Leistungsstörung, Wiederholungsgefahr, gleichartige Verstöße trotz vorausgegangener Abmahnung Thomas Bresser, BV Dresden Seite 15 Rechtliche Aspekte beim Umgang mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz Verhaltensbedingte ordentliche Kündigung des ArbVerh 4. Interessenabwägung Überwiegt bei Gesamtschau aller arbeitsvertraglichen und sachverhaltsbezogenen Umstände das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung des ArbVerh das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortsetzung? Teil dieser Frage: Ist die Kündigung verhältnismäßig? (geeignet, erforderlich verhältnismäßig i.e.s.?) Sind alle anderen, nach den jeweiligen Umständen möglichen und angemessenen Mittel ausgeschöpft, das Arbeitsverhältnis in der bisherigen Form fortzusetzen Thomas Bresser, BV Dresden Seite 16

26 Rechtliche Aspekte beim Umgang mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz Verhaltensbedingte ordentliche Kündigung des ArbVerh unausweichlich letzte Maßnahme - ultima-ratio? oder noch ebenso möglich/wirksam o Abmahnung o Umsetzung o Versetzung Abmahnung ist regelmäßig mildere zumutbare Maßnahme; Wirksamkeit erfordert, dass sie konkret und eindeutig die Pflichtverletzung bezeichnet ( Rügefunktion ) zu zukünftig vertragsgerechten Verhalten auffordert widrigenfalls unmissverständliche Sanktionen androht ( Warnfunktion ) Abmahnung setzt schuldhaftes Verhalten nicht voraus ( grds. auch bei Verstößen infolge Abhängigkeit) Abmahnung objektiviert Negativprognose Thomas Bresser, BV Dresden Seite 17 Rechtliche Aspekte beim Umgang mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz Sobald Suchtmittelproblem eine Krankheit ist Personenbedingte ordentliche Kündigung des ArbVerh I. Bei Geltung des KSchG ( soziale Rechtfertigung ): 1. Negativprognose Leistungsstörungen aus Gründen in der Person werden sich wiederholen/auch zukünftig negativ auf das ArbVerh auswirken Prognosemaßstab (bsph.): Zeitliche/qualitative Auswirkung der Leistungsstörungen (Leistungsminderung/-ausfall [AU-zeiten]); dauerhaft, langandauernd, wiederholt); abgelehnte/abgebrochene/rückfall nach Therapie Abgestufte Darlegungs- und Beweislast: Arbeitgeber trägt vor, was er weiß/wissen kann (vor allem Fehlzeitenreport!), Arbeitnehmer muss erschüttern Entbindung der Ärzte von der Schweigepflicht reicht Thomas Bresser, BV Dresden Seite 18

27 Rechtliche Aspekte beim Umgang mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz Personenbedingte ordentliche Kündigung des ArbVerh 2. Interessenbeeinträchtigung Welche Auswirkungen haben die Leistungsstörungen für den Arbeitgeber Entscheidend i. w. die mit dem krankheitsbedingten Arbeitsausfall/der Leistungsminderung verbundenen wirtschaftlichen Folgen für den Arbeitgeber (Entgeltfortzahlung, Arbeitsplatz freihalten, Ersatzpersonal, Umorganisationen etc.) 3. Interessenabwägung (wie oben) schließt die Frage der Verhältnismäßigkeit ein Ist die Kündigung die ultima ratio? Thomas Bresser, BV Dresden Seite 19 Rechtliche Aspekte beim Umgang mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz Personenbedingte ordentliche Kündigung des ArbVerh Mildere Maßnahmen vor der ultima-ratio? o Suchtberatung o Therapieangebote o Konstruktiver Druck Stufenplan Suchtmittel o BEM ( 84 II SGB IX) o Umqualifizierung o Umsetzung Ggf. durch Freimachen o Versetzung eines verfügbaren (Direktionsrecht) o Änderungskündigung Arbeitsplatzes Abmahnung ist nicht gefordert, da sie auf die Änderung des Verhaltens abzielt, die Auswirkungen der Krankheit gerade nicht steuerbar sind Thomas Bresser, BV Dresden Seite 20

28 Rechtliche Aspekte beim Umgang mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz Betriebliches Eingliederungsmanagement - Stufenplan Bildquelle: Uni Düsseldorf Stufenplan Suchtmittelprävention BEM ist zwar keine formale Kündigungsvoraussetzung, sein Unterlassenes erhöht jedoch Beweisanforderungen an ArbG (BAG-Urteil vom (Az.: 2 AZR 716/06) Thomas Bresser, BV Dresden Seite 21 Rechtliche Aspekte beim Umgang mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses Erfordert Vorliegen eines (objektiv) wichtigen Grundes (kein Verschulden erforderlich auch personenbedingte Gründe) Im Übrigen zweistufige Zulässigkeitsanforderungen: 1. Negativprognose Beachtlich nur solche wichtigen Gründe, die sich auch über den Kündigungszeitpunkt hinaus auf das ArbVerh nachteilig auswirken können (= Wiederholungsgefahr oder fortwährende Störung z. B. des Vertrauensbereichs) Maßgebend ist objektiver Maßstab! Kündigung soll keine Bestrafung sein, sondern Präventionsmittel (Schutz vor zukünftigen gravierenden Pflichtverletzgen.) Thomas Bresser, BV Dresden Seite 22

29 Rechtliche Aspekte beim Umgang mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses 2. Interessenabwägung Umfassende Güter- und Interessenabwägung (rechtfertigen die Interessen von ArbG und ArbN die fristlose Kündigung) Teil dieser Frage: Ist die Kündigung verhältnismäßig (geeignet, erforderlich, verhältnismäßig i.e.s.?) Sind alle anderen, nach den jeweiligen Umständen möglichen und angemessenen Mittel ausgeschöpft, das Arbeitsverhältnis in der bisherigen Form fortzusetzen unausweichlich letzte Maßnahme - ultima-ratio? oder noch ebenso möglich/wirksam o Abmahnung o Um-/Versetzung o Außerordentliche Änderungskündigung o Ordentliche Kündigung Thomas Bresser, BV Dresden Seite 23 Rechtliche Aspekte beim Umgang mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz Kündigung bei Suchtmittelproblemtik im Kleinbetrieb Keine Geltung des KSchG Die strengen materiellen und formalen Anforderungen an die soziale Rechtfertigung gelten grds. nicht Prüfmaßstab für Zulässigkeit* Treuwidrigkeit (typische Beispiele) o Widersprüchliches Verhalten des Arbeitgebers o Kündigungsausspruch zur Unzeit o Kündigung in ehrverletzender Form o Diskriminierende Kündigung Wahrung eines durch die Berufsfreiheit gebotenen Mindestmaßes an sozialer Rücksichtnahme * BAG-Urteil vom (Az.: 2 AZR 15/00) Thomas Bresser, BV Dresden Seite 24

30 Rechtliche Aspekte beim Umgang mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Besuchen Sie uns auch unter: Rechtliche Aspekte beim Umgang mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz Post scholam Literaturhinweis: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

31 SUCHTPRÄVENTION IM BEREICH AUSBILDUNG Sächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren e.v. Dresden, Sirko Schamel Dipl. Soz. Päd. / Dipl. Soz. Arbeiter (FH) Fachkraft für primäre Suchtprävention MOVE - Trainer Fachtagung zur Betrieblichen Suchtprävention Dresden DGUV Akademie SUCHTPRÄVENTION IM BEREICH BETRIEBLICHER AUSBILDUNG Sirko Schamel Dipl. Soz. Päd. / Dipl. Soz. Arbeiter (FH) Fachkraft für primäre Suchtprävention MOVE - Trainer Sirko Schamel Dipl. Soz. Päd. (FH) schamel@suchtpraevention-sachsen.de

32 ÜBERBLICK Fachtagung zur Betrieblichen Suchtprävention Dresden DGUV Akademie Ausgangslage Suchtprävention für Endadressaten (Auszubildende) Ziele Ausgewählte Projekte Fort- und Weiterbildung für Multiplikatoren Ziele Ausgewählte Projekte Zusammenfassung Sirko Schamel Dipl. Soz. Päd. (FH) AUSGANGSLAGE Fachtagung zur Betrieblichen Suchtprävention Dresden DGUV Akademie Rauchen Tabakkonsum in Sachsen nach Schulformen bzw. derzeitiger Tätigkeit Quelle: Jugend 2007 in Sachsen, SMS Sirko Schamel Dipl. Soz. Päd. (FH)

33 AUSGANGSLAGE Fachtagung zur Betrieblichen Suchtprävention Dresden DGUV Akademie Alkohol Riskanter Konsum > 24 g reinen Alkohol pro Tag > 12 g reinen Alkohol pro Tag Häufiges Binge-Trinken mindestens viermal in den letzten 30 Tagen mind. 5 Gläser Alkohol bei einer Trinkgelegenheit Quelle: BZgA Drogenaffinitätsstudie, 2010 Sirko Schamel Dipl. Soz. Päd. (FH) schamel@suchtpraevention-sachsen.de AUSGANGSLAGE Fachtagung zur Betrieblichen Suchtprävention Dresden DGUV Akademie Alkohol Leichte Abnahme des regelmäßigen Alkoholkonsums der jährigen in den letzten 5 Jahren Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 2011 Problemlagen vor allem im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Sirko Schamel Dipl. Soz. Päd. (FH) schamel@suchtpraevention-sachsen.de

34 AUSGANGSLAGE Fachtagung zur Betrieblichen Suchtprävention Dresden DGUV Akademie Illegale Drogen Cannabiskonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland Quelle: Drogenaffinitätsstudie BZgA 2010 Sirko Schamel Dipl. Soz. Päd. (FH) AUSGANGSLAGE Fachtagung zur Betrieblichen Suchtprävention Dresden DGUV Akademie Illegale Drogen Zugang zu illegalen Drogen in Sachsen. Quelle: Jugend 2007 in Sachsen, SMS Sirko Schamel Dipl. Soz. Päd. (FH)

35 ÜBERBLICK Fachtagung zur Betrieblichen Suchtprävention Dresden DGUV Akademie Ausgangslage Suchtprävention für Endadressaten (Auszubildende) Ziele Ausgewählte Projekte Fort- und Weiterbildung für Multiplikatoren Ziele Ausgewählte Projekte Zusammenfassung Sirko Schamel Dipl. Soz. Päd. (FH) SUCHTPRÄVENTION FÜR AUSZUBILDENDE Fachtagung zur Betrieblichen Suchtprävention Dresden DGUV Akademie Ziele Punktnüchternheit Erhaltung der Arbeitskraft der Auszubildenden Verhinderung von Störungen im Arbeitsablauf Verminderung von Fehlzeiten, Leistungsminderung, Arbeitsunfällen Stärkung der Gesundheit der Auszubildenden Frühzeitiges Erkennen von Suchtproblemen Stärkung der Risikokompetenz und Förderung eines verantwortlichem Umgangs mit Suchtmitteln Sirko Schamel Dipl. Soz. Päd. (FH)

36 SUCHTPRÄVENTION FÜR AUSZUBILDENDE Fachtagung zur Betrieblichen Suchtprävention Dresden DGUV Akademie Anforderungen Moderne Suchtprävention sollte zielgruppenspezifisch und jugendgerecht sein! interaktiv sein! langfristig sein! Einbindung ins Gesundheitskonzept des Betriebes Sirko Schamel Dipl. Soz. Päd. (FH) SUCHTPRÄVENTION FÜR AUSZUBILDENDE Fachtagung zur Betrieblichen Suchtprävention Dresden DGUV Akademie Wer können Ihre Ansprechpartner sein? Die Fachstellen für Suchtprävention bieten selbst Workshops und Seminare für Auszubildende an, treten aber gleichzeitig auch als Vermittler im jeweiligen Direktionsbezirk auf. Die 46 Suchtberatungsstellen in Sachsen stehen Ihnen als Ansprechpartner für Suchtprävention zur Verfügung. Weitere Kooperationspartner für Sie können die regionalen Arbeitskreise für Suchtprävention sein, in denen z.b. Träger der freien Jugendhilfe, Gesundheits- / Jugendämter und die Suchtselbsthilfe mitarbeiten Das alles finden Sie auf unserer Homepage Sirko Schamel Dipl. Soz. Päd. (FH) schamel@suchtpraevention-sachsen.de

37 SUCHTPRÄVENTION FÜR ENDADRESSATEN Fachtagung zur Betrieblichen Suchtprävention Dresden DGUV Akademie Einen Flyer zum Onlineangebot der Fachstellen finden Sie in Ihren Tagungsunterlagen Sirko Schamel Dipl. Soz. Päd. (FH) SUCHTPRÄVENTION FÜR AUSZUBILDENDE Fachtagung zur Betrieblichen Suchtprävention Dresden DGUV Akademie Betriebsvereinbarungen Punktnüchternheit Beruf / Verkehr Förderung der Risikokompetenz Suchtentstehung & Hilfeangebote INHALTE Rechtliche Bestimmungen Suchthilfesystem in Sachsen Reflexion des eigenen Konsummusters Überblick über Suchtmittel und Suchtverhalten Sirko Schamel Dipl. Soz. Päd. (FH) schamel@suchtpraevention-sachsen.de

38 SUCHTPRÄVENTION FÜR AUSZUBILDENDE Fachtagung zur Betrieblichen Suchtprävention Dresden DGUV Akademie Einsatz von Rauschbrillen METHODEN Sirko Schamel Dipl. Soz. Päd. (FH) SUCHTPRÄVENTION FÜR AUSZUBILDENDE Fachtagung zur Betrieblichen Suchtprävention Dresden DGUV Akademie Sirko Schamel Dipl. Soz. Päd. (FH)

39 SUCHTPRÄVENTION FÜR AUSZUBILDENDE Fachtagung zur Betrieblichen Suchtprävention Dresden DGUV Akademie Einsatz von Rauschbrillen Vorträge & moderierte Diskussionsrunden METHODEN Einbeziehen von Peers oder Selbsthilfe Reflexion des eigenen Konsummusters Quiz & Wissenstests Sirko Schamel Dipl. Soz. Päd. (FH) SUCHTPRÄVENTION FÜR ENDADRESSATEN Fachtagung zur Betrieblichen Suchtprävention Dresden DGUV Akademie Sirko Schamel Dipl. Soz. Päd. (FH)

40 SUCHTPRÄVENTION FÜR ENDADRESSATEN Fachtagung zur Betrieblichen Suchtprävention Dresden DGUV Akademie Einsatz von Rauschbrillen Vorträge & moderierte Diskussionsrunden Mit-Mach Parcours Erlebnispädagogische Angebote METHODEN Filme mit anschl. Diskussion Einbeziehen von Peers oder Selbsthilfe Reflexion des eigenen Konsummusters Quiz & Wissenstests Sirko Schamel Dipl. Soz. Päd. (FH) FORT- UND WEITERBILDUNG FÜR AUSZUBILDENDE Fachtagung zur Betrieblichen Suchtprävention Dresden DGUV Akademie Suchtprävention in der Ausbildung Umsetzung Das Programm wird als fester Bestandteil in die Ausbildung integriert. Die Umsetzung erfolgt in zwei Blöcken, die jeweils zwei Tage umfassen. Es werden vorrangig interaktive Methoden angewandt. Ziele der Seminare für die Auszubildenden Verbesserung des Wissensstandes Stärkung der Risikokompetenz und Förderung eines risikoarmen eigenverantwortlichen Umgangs mit Suchtmitteln Punktnüchternheit am Arbeitsplatz Verringerung von negativen Folgen des Suchtmittelkonsums (z.b Fehlzeiten, Leistungsminderung, Arbeitsunfälle oder Abbruch der Ausbildung) Ab Oktober 2010 wird es in Sachsen 8 zertifizierte Trainer/innen geben. Kontakt: Fachstellen für Suchtprävention Sirko Schamel Dipl. Soz. Päd. (FH) schamel@suchtpraevention-sachsen.de

41 SUCHTPRÄVENTION FÜR AUSZUBILDENDE Fachtagung zur Betrieblichen Suchtprävention Dresden DGUV Akademie Peer-Projekt zur Punktnüchternheit im Straßenverkehr Sensibilisierung der Jugendlichen für das Thema Alkohol- und Drogenkonsum im Straßenverkehr durch Peer s (ca. Gleichaltrige). Ziel ist die Vorbereitung auf Konfliktsituationen in denen Alkohol- / Drogenkonsum mit der aktiven Beteiligung am Straßenverkehr zusammentreffen. Seit 2006 wurden mit diesem Projekt etwa 4500 Jugendliche und junge Erwachsene erreicht. Das Projekt wird im Dresden und Umgebung angeboten. Sirko Schamel Dipl. Soz. Päd. (FH) schamel@suchtpraevention-sachsen.de ÜBERBLICK Fachtagung zur Betrieblichen Suchtprävention Dresden DGUV Akademie Ausgangslage Suchtprävention für Endadressaten (Auszubildende) Ziele Ausgewählte Projekte Fort- und Weiterbildung für Multiplikatoren Ziele Ausgewählte Projekte Zusammenfassung Sirko Schamel Dipl. Soz. Päd. (FH) schamel@suchtpraevention-sachsen.de

42 FORT- UND WEITERBILDUNG FÜR MULTIPLIKATOREN Fachtagung zur Betrieblichen Suchtprävention Dresden DGUV Akademie Ziele Vermittlung von Kenntnissen zu Suchtstoffen / -verhalten Ursachen und Entstehung von Suchterkrankungen sowie Suchtpräventionsstrategien für den Ausbildungsalltag Schaffung von Sicherheit zu gesetzlichen Grundlagen Vorstellung bzw. Training von Methoden motivierender Gesprächsführung zur Kurzintervention bei riskantem oder abhängigem Suchtmittelkonsum von jungen Erwachsenen Sirko Schamel Dipl. Soz. Päd. (FH) schamel@suchtpraevention-sachsen.de FORT- UND WEITERBILDUNG FÜR MULTIPLIKATOREN Fachtagung zur Betrieblichen Suchtprävention Dresden DGUV Akademie Die Fachstellen für Suchtprävention in Sachsen und andere in der Suchtprävention bzw. Suchthilfe Tätige bieten Ihnen individuelle auf Ihre Problemlagen zugeschnittene Weiterbildungen an. (auch IN-House) Schwerpunkte sind hier u.a.: Sensibilisierung von Fachkräften zu den Besonderheiten im Jugendalter Umgang mit riskant Suchtmittel konsumierenden Jugendlichen Erkennungsmerkmale von Suchtmittelkonsum Aufklärung über arbeitsrechtliche Maßnahmen Aufbau von Basiswissen zu Suchtentstehung, Suchtformen, Co-Abhängigkeit Informationen zu bestehenden Hilfsmöglichkeiten, Fallbearbeitung aus rechtlicher und pädagogischer Sichtweise Sirko Schamel Dipl. Soz. Päd. (FH) schamel@suchtpraevention-sachsen.de

43 FORT- UND WEITERBILDUNG FÜR MULTIPLIKATOREN Fachtagung zur Betrieblichen Suchtprävention Dresden DGUV Akademie Motivierende Kurzintervention Jugendliche Suchtmittelkonsumenten halten sich nicht für suchtgefährdet / abhängig, solange keine schwerwiegenden Folgeprobleme aufgetreten sind sie nutzen die bestehenden Hilfsangebote der Jugend- und Drogenhilfe häufig nicht bei Suchtmittelkonsumierenden Jugendlichen "Kontaktpersonen" von Jugendlichen sind oft unsicher wie sie angemessen und effektiv bei einem riskanten Suchtmittelkonsum reagieren und intervenieren können Diese Unsicherheit verhindert oft die notwendige Beratung des Jugendlichen Sirko Schamel Dipl. Soz. Päd. (FH) schamel@suchtpraevention-sachsen.de FORT- UND WEITERBILDUNG FÜR MULTIPLIKATOREN Fachtagung zur Betrieblichen Suchtprävention Dresden DGUV Akademie Motivierende Kurzintervention Diese Fortbildung unterstützt Sie darin junge Menschen zu motivieren, sich mit ihrem aktuellen Konsumverhalten kritisch auseinander zu setzten. Inhalte sind u.a.: Umgang mit Ambivalenz und Widerstand Empathie Diskrepanzen entdecken und integrieren Einstieg ins Gespräch Hinter undwissen zu Suchtmitteln, Suchtverhalten und Abhängigkeit Rechtliche Aspekte Zertifizierte Weiterbildung Nähere Informationen zu MOVE, sowie zertifizierten MOVE Trainer alle in Sachsen finden Sie im Projektflyer in Ihren Tagungsunterlagen Sirko Schamel Dipl. Soz. Päd. (FH) schamel@suchtpraevention-sachsen.de

44 ÜBERBLICK Fachtagung zur Betrieblichen Suchtprävention Dresden DGUV Akademie Ausgangslage Suchtprävention für Endadressaten (Auszubildende) Ziele Ausgewählte Projekte Fort- und Weiterbildung für Multiplikatoren Ziele Ausgewählte Projekte Zusammenfassung Sirko Schamel Dipl. Soz. Päd. (FH) AUSBLICK Fachtagung zur Betrieblichen Suchtprävention Dresden DGUV Akademie Zusammenfassung Angebote für Auszubildende durch Verankerung in der Betriebsvereinbarung Sucht fest in die Ausbildung integrieren. Die Auszubildenden sollten zu Beginn der Ausbildung mit den entsprechenden betrieblichen Regelungen zum Suchtmittelkonsum vertraut gemacht und für die Punktnüchternheit sensibilisiert werden. Es ist wichtig die Ausbilderinnen und Ausbilder entsprechend der Thematik weiterzubilden, um ihnen die nötige Sicherheit zu vermitteln, angemessen auf Probleme im Zusammenhang mit riskantem Konsumverhalten von Suchtmitteln bzw. Suchtverhaltensweisen reagieren und intervenieren zu können. Sirko Schamel Dipl. Soz. Päd. (FH)

45 Hauptzollamt Dresden Harald Gilge Hauptzollamt Dresden Mein Arbeitsplatz: Flughafen Dresden Reiseverkehr

46 Zuerst wurden im Rahmen der Umstrukturierung der Zollverwaltung die Aufgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an die Hauptzollämter übertragen bei der Bundesfinanzdirektion West (Köln) wurde ein neues Referat als Sonderbereich mit bundesweiter Zuständigkeit eingerichtet aus dem Bundesministerium der Finanzen wurden Aufgaben und Stellen dorthin verlagert

47 1. Schritt: Einführung der betrieblichen Gesundheitsförderung Besteht aus 4 Säulen Bewegung Ernährung Stress Sucht 2. Schritt: Betriebliches Gesundheitsmanagement Strukturen für Informationsmaßnahmen sind vorhanden Prävention führt zu befriedigenden Arbeitsbedingungen, geringeren Fehlzeiten, höheren Leistungen

48 Arbeitsklima kann durch offene Kommunikation und ehrlichen Umgang miteinander verbessert werden Arbeitsplatz spielt sowohl zur Existenzsicherung als auch zur Selbstwertbestätigung eine wesentliche Rolle Der muss weg! Ich mache das nicht mehr mit! Keiner unterstützt mich! Aber wenn der Mitarbeiter nüchtern ist, ist er in Ordnung! Die Arbeit muss laufen Ich will mich nicht unbeliebt machen Wenn das rauskommt, dass der Alkoholiker ist? Irgendwie bekommen wir das schon hin!

49 Bisher arbeitet jedes Hauptzollamt für sich, d.h. z.b. allein bei der Bundesfinanzdirektion Mitte 10 verschiedene Konzepte in 9 Hauptzollämtern + der Direktion Jetzt werden die Dienststellen vernetzt Effektiverer, übergreifender Einsatz einheitliche Anleitung auf gemeinsamer Grundlage durch Arbeitskreis Gesundheit bei der Direktion und den Hauptzollämtern Gleiche Befugnisse für alle Ansprechpartner Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit Verantwortung des Dienstherrn für die Gesundheit seiner Beschäftigten gerecht werden ( 2,3 und 13 Arbeitsschutzgesetz) Für das Wohl seiner Beamten/ Beamtinnen und deren Familien Sorge tragen ( 78 Bundesbeamtengesetz) Psychische und physische Rahmenbedingungen schaffen

50 Einrichtung eines Netzwerkes K A - ollegiale - nsprechpartner S - oziales u - nd S - ucht Probleme am Arbeitsplatz Konflikte bis zu Mobbing, Unter- oder Überforderung. Erschöpfungssymptome Lebenssituationen mit Auswirkungen auf das Arbeitsverhalten Schulden, partnerschaftliche und familiäre Krisen, Krankheit Abhängigkeiten/ Süchte Alkohol, Medikamente, illegale Dogen, Spielsucht Psychische Beeinträchtigungen Depressionen, Essstörungen, psychosomatische Störungen

51 Beschäftigte, die selbst mit den genannten Problemen belastet sind Beschäftigte, deren näheres Umfeld (Kollegen, Angehörige) belastet sind Co-Abhängigkeit Vorgesetzte Ansprechpartner/-innen bieten ein offenes Ohr und garantieren Vertraulichkeit Dienststellenübergreifender Einsatz, um Unabhängigkeit zu gewährleisten Lotsenfunktion Vermittlung externer, professioneller Hilfe Bedarfsfreistellung von eigener Tätigkeit

52

53 Sachsen Externe Unterstützungsstruktur für Betriebe Helmut Bunde Diakon, Sozialarbeiter (FH), Sozialtherapeut Sucht (Psychoanalytisch) Referent für Suchtkranken- und Straffälligenhilfe im Diakonischen Werk Sachsen Vorsitzender der Sächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren Sachsen Tagesordnung 1. Suchtkrankenhilfe in Sachsen 2. Verlauf der Suchterkrankung 3. Sucht-beratungs- und behandlungsstelle (SBB) 4. Medizinische Rehabilitation 5. Sucht-Selbsthilfe 6. Fortbildung und Schulungen Helmut Bunde - Diakonie Sachsen Seite 2

54 Sachsen 1. Suchtkrankenhilfe in Sachsen Psychiatrie Ambulant und stationär Ambulante Suchthilfe Stationäre Suchthilfe Selbsthilfe Psychiater Ambulanzen Psychiatrische Regelbehandlung S 1 bis S Behandlungen 46 Suchtberatungs- und behandlungsstellen (SBB) 186 Fachkräfte Klienten / a. 8 Fachkliniken 515 Plätze (davon 3 Drogen) Patienten 10 Sozialtherapeutische Wohnstätten 440 Plätze 400 Sucht- Selbsthilfe- Gruppen für Betroffene, Angehörige ca Teilnehmer SGB V Kommune (Zuschuss Land an Kommune) SGB VI, V, XII Förderantrag über Kommune, (SGB V, SGB VI) Helmut Bunde - Diakonie Sachsen Seite 3 Sachsen 2. Verlauf der Suchterkrankung Interventionen - Suchtberatung - Stationäre Therapie - Psychiatrisches Krankenhaus Entwicklung der Abhängigkeit Wunsch, Notwendigkeit der Veränderung Selbsthilfe Zeitachse in Jahren (Jahrzehnten) Helmut Bunde - Diakonie Sachsen Seite 4

55 Sachsen Behandlungsverlauf Kontakt- und Beratungsphase Betroffene nimmt Kontakt zur SBB auf, es wird über geeignete Behandlungsformen entschieden Therapiephase Körperliche Entgiftung, ambulante oder stationäre Therapie, verschiedenen Gruppen oder Beratungsangebote Integrationsphase Integration in die betriebliche Arbeitsgruppe (Rückkehrgespräche) Nachsorgephase Ambulante Nachsorge, Besuch von Selbsthilfegruppen (Ermutigung) Helmut Bunde - Diakonie Sachsen Seite 5 Sachsen 3. Sucht-beratungs- und -behandlungsstelle Helmut Bunde - Diakonie Sachsen Seite 6

56 Sachsen Suchtberatungsstellen in Sachsen Helmut Bunde - Diakonie Sachsen Seite 7 Sachsen SBB = Kompetenzzentrum Sucht Zuständig für alle Suchtformen der Bevölkerung im Versorgungsgebiet Vereint hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter und Angebote Vereint die Professionen Sozialarbeit, - Psychologie, - arbeitet mit Ärzten zusammen Arbeitet zusammen mit anderen sozialen Arbeitsgebieten (Schuldner, Justiz usw.) Helmut Bunde - Diakonie Sachsen Seite 8

57 Sachsen SBB - Basisversorgung Beratung und Betreuung Vorbereitung von Therapie (Anamnese, Diagnose, Antragstellung und, Motivation) Begleitung während stationärer Behandlung Ambulante Nachbetreuung, Nachsorge Aufsuchende und nachgehende Sozialarbeit Krisenintervention Beratung von Ehrenamtlichen und Selbsthilfe Psychosoziale Betreuung bei Substitution Helmut Bunde - Diakonie Sachsen Seite 9 Sachsen Zusätzliche Aufgaben der SBB Ambulante Rehabilitation Seminare für suchtmittelauffällige Kraftfahrer und Tabakentwöhnung Niedrigschwellige Angebote (Tagesstätte) Betreuung von Wohn- und Arbeitsprojekten Mitwirkung bei Prävention Externe Suchtberatung in der JVA Helmut Bunde - Diakonie Sachsen Seite 10

58 Sachsen Vernetzung der SBB A R G E Psychiatrie Behörden (22%) Verwaltungen Betriebe (3 %) SBB Klienten JVA Selbsthilfe (25 %) Ärzte Krankenhäuser Stationäre Entwöhnung Helmut Bunde - Diakonie Sachsen Seite 11 Sachsen 4.150; 15% 1.649; 6% Klienten SBB Sachsen ; 20% ; 59% Alkohol Drogen Angehörige Sonstige Helmut Bunde - Diakonie Sachsen Seite 12

59 Sachsen 4. Medizinische Rehabilitation Helmut Bunde - Diakonie Sachsen Seite 13 Sachsen Medizinische Rehabilitation Suchtkranker Ambulante Rehabilitation: in anerkannten SBB mit ca. 80 Terminen in 12 Monaten (evtl. Verlängerung) Stationäre Therapie Alkohol usw. in Fachkliniken mit 12 bis 16 Wochen (evtl. Verlängerung) Es gibt spezialisierte Einrichtungen für Menschen mit bestimmten Beeinträchtigungen (Hörgeschädigte, Psychosen, Doppeldiagnosen, Angststörungen, Depression usw.) Stationäre Therapie Drogen: in Fachkliniken mit 24 bis 26 Wochen (evtl. Verlängerung) und Möglichkeit der Adaption von 12 Wochen Helmut Bunde - Diakonie Sachsen Seite 14

60 Sachsen Kooperationsvereinbarungen SBB - FK SBB bereitet Therapie vor und vermittelt Kontakte während der stationären Therapie werden zwischen SBB und FK gehalten (therapeutische Heimfahrten mit Besuch der SBB und/oder Selbsthilfe), (Informationsaustausch zwischen den Therapeuten) FK vermittelt in Nachsorge in SBB (Erarbeitung von Zielen zur Nachsorge), Abstimmung SBB und FK Selbsthilfe stellt sich in FK vor SBB vermittelt in Selbsthilfe Helmut Bunde - Diakonie Sachsen Seite 15 Sachsen 5. Sucht-Selbsthilfe Helmut Bunde - Diakonie Sachsen Seite 16

61 Sachsen Selbsthilfegruppen in Sachsen Helmut Bunde - Diakonie Sachsen Seite 17 Sachsen Aufgaben der Sucht - Selbsthilfegruppen Selbsthilfe für Teilnehmer (den Teilnehmenden Raum geben für eigene Erkenntnisse und Auseinandersetzungen) Öffentlichkeitsarbeit Vorstellen in Psychiatrischen Krankhäusern Vorstellen in Sucht Fachkliniken Zusammenarbeit mit SBB Mitwirkung bei Prävention Helmut Bunde - Diakonie Sachsen Seite 18

62 Sachsen Fähigkeiten der Sucht - Selbsthilfe Weiterführendes Kettenglied innerhalb der Therapiekette Niederschwelliges Angebot Motivierung von Suchtkranken Hilfe in Anspruch zu nehmen (Therapie, Suchtberatung usw.) Rückfallprophylaxe (Rückfallbewältigung) Politische und gesellschaftliche Funktion des Mahnens vor süchtigen Verhaltensweisen Persönlichkeits-Aufbauende Funktion Helmut Bunde - Diakonie Sachsen Seite 19 Sachsen Gewinn für den Einzelnen Hoffnung auf kontinuierliche abstinente Lebensweise - wecken und vermitteln das dies möglich ist Gewissheit für den Einzelnen, das er für die Gruppe und Gesellschaft wichtig ist Möglichkeit der Persönlichkeits- (nach) Reifung, In geschützter Atmosphäre sich selbst in Frage stellen Suchterkrankung als Familienerkrankung erkennen Helmut Bunde - Diakonie Sachsen Seite 20

63 Sachsen Grenzen der Selbsthilfe Kein Auftragnehmer von Behörden (Führerscheinstelle, Bewährungshilfe, ARGE usw.) Keine Dienstleistungseinrichtung für. Kein Ersatz für professionelle Hilfe Kein kostenloses Angebot für Gesellschaft Helmut Bunde - Diakonie Sachsen Seite 21 Sachsen Autonomie der Selbsthilfe Nicht an Weisungen und Aufträge (durch Behörden und Institutionen) gebunden Einbringung und Ergänzung des Angebotes der Suchtkrankhilfe als eigenständiger Baustein Selbstbestimmung und Selbstverwaltung (mit frei gewählter Unterstützung) Helmut Bunde - Diakonie Sachsen Seite 22

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