GEMEINDE ZEININGEN EINLADUNG

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1 GEMEINDE ZEININGEN EINLADUNG Einwohnergemeindeversammlung Am 12. Juni 2018, Uhr (Mehrzweckhalle) und Ortsbürgergemeindeversammlung Am 15. Juni 2018, Uhr (Blockhaus Brüel )

2 Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Zeiningen Sie sind herzlich eingeladen an der Gemeindeversammlung vom Dienstag, 12. Juni 2018 in der Mehrzweckhalle Mitteldorf teilzunehmen. Der Gemeinderat unterbreitet Ihnen 12 Traktanden zur Abstimmung. Die Rechnung 2017 der Einwohnergemeinde ist um einiges besser ausgefallen als erwartet, die ausserordentlichen Steuereinnahmen fielen höher aus als budgetiert. Des Weiteren liegen Zusicherungen des Gemeindebürgerrechts vor, die Änderung der Gemeindeordnung sowie verschiedene Verpflichtungskredite. Wie letztes Jahr mit einem Überweisungsantrag beauftragt, legt der Gemeinderat nun einen Verpflichtungskredit für die Sanierung des Fussballplatzes vor. In diesem Zusammenhang wurde auch die Studie zu den Parkplätzen beim Fussballplatz erstellt. Diese wird zusammen mit dem Südzubringer (Etappe 1) im Traktandum 11 erläutert. Die Versammlung soll zudem mittels Konsultativabstimmung ihre Meinung äussern, welche Variante weiterverfolgt werden soll. Alle Traktanden sind nachstehend detailliert beschrieben. Informationen zur Einwohnergemeinde entnehmen Sie dieser Einladung, der Aktenauflage vom 29. Mai bis am 12. Juni (Einwohnergemeinde) resp. 15. Juni 2018 (Ortsbürgergemeinde) auf der Gemeindekanzlei zu deren Öffnungszeiten oder im Internet unter Wir freuen uns, Sie an der Versammlung zu begrüssen. Nach der Versammlung wird ein Getränk im Restaurant Taube offeriert. Wir danken für Ihr Interesse. Gemeinderat Zeiningen Traktandenliste Einwohnergemeinde vom 12. Juni Genehmigung Protokoll Einwohnergemeindeversammlung vom 4. Dezember 2017 S Entgegennahme Rechenschaftsbericht 2017 S Genehmigung Rechnung Einwohnergemeinde 2017 S Grenzregulierung Möhlin/Zeiningen S Änderung Gemeindeordnung (Zuständigkeit Änderung Gemeindegrenzen) S Zusicherung Gemeindebürgerrecht Hillis/Elsherif S Zusicherung Gemeindebürgerrecht Palermo S Verpflichtungskredit Trafostation Winkel und Juchgasse S Verpflichtungskredit Sanierung Fussballplatz Unter Reben S Verpflichtungskredit Verlegung Wasserleitung Fussballplatz Unter Reben S Verpflichtungskredit Südzubringer (Etappe 1) S Genehmigung Kreditabrechnung Bushaltestelle Ausserdorf S Diverses S. 19 Ortsbürgergemeinde vom 15. Juni Genehmigung Protokoll Ortsbürgergemeindeversammlung vom 4. Dezember 2017 S Entgegennahme Rechenschaftsbericht 2017 S Genehmigung Rechnung Ortsbürgergemeinde 2017 S Zusicherung Ortsbürgerrecht S Diverses S. 27 Seite 2

3 Traktandum 1 Genehmigung Protokoll Einwohnergemeinde vom 4. Dezember 2017 Ausgangslage Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 4. Dezember 2017 kann während der Aktenauflage eingesehen werden und ist im Internet veröffentlicht. Folgende Traktanden wurden an der Einwohnergemeinde vom 4. Dezember 2017 behandelt. Bis auf das Traktandum 9.1 und 9.2 (Nutzungsplanung Teiländerung Rebgasse (Fischzucht)-Bachtalen, Rückweisung) wurden sämtliche Traktanden, wie vorgeschlagen, von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern beschlossen. Einwohnergemeinde 1. Genehmigung Protokoll Einwohnergemeindeversammlung vom 14. Juni Zusicherung Gemeindebürgerrecht MOHAMED Hakim 3. Verpflichtungskredit Ersatz Wasserleitung Juchgasse (K493, ausserorts) 4. Verpflichtungskredit Ersatz Wasserleitung Kirchweg (Teilstück) 5. Verpflichtungskredit Ersatz Kommunaltraktor Werkhof (Schanzlin) 6. Verpflichtungskredit Mühlegasse Abschnitt Liegenschaft Nr Erstellung Strasse 6.2. Ersatz Wasserleitung 7. Genehmigung 4 Kreditabrechnungen 7.1. Tanklöschfahrzeug Feuerwehr (TLF) 7.2. Sanierung Flurwege (PWI) 7.3. Neubau Bachbrücke Mitteldorf, Hochwasserschutz 7.4. Strassenbau oberer Katzenstirnenweg 8. Genehmigung Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung 9. Teiländerungen Nutzungsplanung (Bauzonen- und Kulturlandplan) 9.1. Zuweisung in Landwirtschaftszone Rebgasse (Fischzucht)-Bachtalen 9.2. Zuweisung in Zone öffentliche Bauten und Anlagen Rebgasse (Fischzucht)-Bachtalen 9.3. Gewässerraum 9.4. Fassadenhöhe und Dachgeschoss 10. Genehmigung Budget 2018 der Einwohnergemeinde mit einer Erhöhung des Steuerfusses um 3 % auf 112 % 11. Diverses Das Protokoll der Einwohnergemeinde vom 4. Dezember 2017 sei zu genehmigen. Traktandum 2 Entgegennahme Rechenschaftsbericht 2017 Der Gemeinderat dankt dem Personal, den Behörden- und Kommissionsmitgliedern für ihr Engagement und die konstruktive Zusammenarbeit im Jahr Er dankt ebenfalls allen Personen von Zeiningen, die sich in irgendeiner Art engagiert und zur Bereicherung des Gemeindelebens beigetragen haben. Abfallbewirtschaftung Gesamter Abfall und total Wertstoffe Zeiningen (alle Angaben in Kilogramm): Was Hauskehricht Altglas Aluminium / Weissblech Alteisen Altöl Papier / Karton Grüngut Seite 3

4 Abstimmungen / Wahlen Abstimmungen An 3 Wochenenden fanden Abstimmungen statt. Die Stimmbeteiligung aller Vorlagen lag bei durchschnittlich 40.8 % (Vorjahr 42.9 %). Es stimmten durchschnittlich 10 (14) Personen direkt an der Urne ab dies entspricht etwa 0.7% der Stimmberechtigten. Kommunale Wahlen Anlässlich des Abstimmungstermins vom 12. März 2017 wurde Ralf Wunderlin als neues Mitglied des Gemeinderates gewählt. Am 23. September 2017 fanden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2018/2021 statt. Alle Behörden und Kommissionen konnten komplementiert werden. Asylwesen In der Gemeinde leben 5 vorläufig aufgenommene Ausländer und ein Asylsuchender. Um das Kontingent der aufzunehmenden Personen (Anzahl Personen, welche pro Gemeinde aufgenommen werden müssen) zu erfüllen, wurde 2016 ein Vertrag mit der Gemeinde Zuzgen geschlossen. Unverändert werden 6 Personen aus Zuzgen in Zeiningen angerechnet. Bauwesen Was Eingereichte Baugesuche Erteilte Baubewilligungen Einfamilienhäuser Mehrfamilienhäuser Landwirtsch.-/Gewerbebauten Übrige Bauten Abbrüche Abgewiesene Baugesuche Rückzüge Einwohnerkontrolle Was Gesamtbevölkerung Ausländer Schweizer Stimmberechtigte Geburten Eheschliessungen Todesfälle Zuzüge Wegzüge Hundehaltung Elektra Zeiningen Der Stromverbrauch bewegt sich wie in den vergangenen Jahren gesamthaft bei KWh ( KWh), resp. bei KWh (4 266 KWh) pro Einwohner. Feuerwehr Die Feuerwehr Möhlin/Zeiningen absolvierte im Jahr 2017 ihre Übungen gemäss Programm. Es fanden 47 (102 Vorjahr) Ernstfalleinsätze statt. Finanzkommission Name Funktion Thomas Wiederkehr Präsident Hans Peter Müller Vizepräsident Reto Kuoni Aktuar (Austritt per ) Die Finanzkommission prüfte die Rechnung 2016 und erstattete ihren Bericht zu Handen der Gemeindeversammlungen der Einwohner und Ortsbürger. Sie überprüfte auch das vom Gemeinderat erstellte Budget 2018 und nahm dazu Stellung. Reto Kuoni hat sich nicht mehr zur Wiederwahl gestellt und trat per 31. Dezember 2017 aus der Finanzkommission Zeiningen aus. Seinen Platz nimmt neu Claudia Marthy ein. Friedhof Im Jahr 2017 fanden auf dem Friedhof Zeiningen 13 Bestattungen statt, mit einer Ausnahme davon waren alles Urnenbestattungen. Seite 4

5 Aus der Verwaltung / Gemeindebauten Umrüstung Strassenbeleuchtung auf LED Seit dem 13. April 2017 dürfen keine Quecksilberdampflampen mehr auf dem Markt verkauft werden. Der Gemeinderat beantragte daher einen Verpflichtungskredit an der Gemeindeversammlung vom 28. November 2016, um die Strassenbeleuchtung mit Quecksilberdampflampen durch LED-Leuchten zu ersetzen. Die Elektrakommission wurde mit der Aufgabe betraut, die Leuchten zu evaluieren und die Submission durchzuführen. Im November/Dezember 2017 konnten dann alle Leuchten ersetzt und ausgetauscht werden. Es fällt gleich auf, dass diese heller leuchten als bisher - und dabei doch weniger Strom benötigen als zuvor. Bisher wurde die Strassenbeleuchtung um Uhr abgeschaltet. Dies wird auch zukünftig der Fall sein. Die Strassenbeleuchtung ab einer bestimmten Zeit zu dimmen bedarf zusätzlicher Ausrüstung und ist nicht vorgesehen. Der Gemeinderat freut sich, dass das Projekt so zügig und kompetent umgesetzt wurde. Mobilfunkanlage Das im April eingereichte Baugesuch für eine Mobilfunkanlage am Sonnhaldenweg löste nicht gerade Begeisterung in der Bevölkerung aus. 160 Einwohnerinnen und Einwohner wollen eine solche Anlage verhindern und unterzeichneten eine Petition, welche dem Gemeinderat übergeben wurde. Aufgrund der nicht durchgeführten Standortevaluation und koordination wurde das Baugesuch sistiert, bis der Mobilfunkanbieter seinen Verpflichtungen nachkommt. Bis Ende Jahr wurden keine weiteren Schritte seitens der Bauherrschaft unternommen und das Gesuch ist nach wie vor pendent. Erstellung der Mühlegasse (Lieg. Nr ) An der Gemeindeversammlung vom 28. November 2016 wurde das Traktandum Strassensanierung Mühlegasse mit Ersatz der Wasserleitung an den Gemeinderat zur Überarbeitung zurückgewiesen. Es wurde angebracht, dass das Projekt zu teuer und überdimensioniert sei. Auch hat die Beitragspflicht an die Strassensanierung durch die Anstösser für Unverständnis gesorgt. An der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2017 wurde das Projekt erneut zur Beschlussfassung vorgelegt und von den Stimmbürgern angenommen. Die Bauarbeiten der Überbauung an der Mühlegasse (ehemalige Fischzucht) sowie die Verlegung der Leitung der Elektra haben bereits im 2017 gestartet. Im Frühjahr 2018 werden nun auch die Arbeiten für die Wasserleitung und der Strasse angegangen. Gesamterneuerungswahlen Das Jahr 2017 stand im Zeichen der Gesamterneuerungswahlen. Einige Behördenmitglieder haben sich entschieden, nicht mehr anzutreten. So mussten für den Gemeinderat und die Schulpflege je zwei neue Mitglieder und für die Finanzkommission, Steuerkommission und das Wahlbüro je ein neues Mitglied gefunden werden. Folgende Personen wurden für die Amtsperiode 2018/21 gewählt: Gemeinderat - Gisela Taufer, FDP, bisher - Ralf Wunderlin, FDP, bisher - François Bugmann, CVP, neu - Alexander Kohler, SVP, neu - Alfred Studer, parteilos, neu Gemeindepräsidentin - Gisela Taufer, FDP, neu Vizepräsident - Alfred Studer, parteilos, neu Schulpflege - Ines Fichera, parteilos, bisher - Simone Kohler, SVP, bisher - Alain Stebler, parteilos, bisher - Beatrix Freiermuth, parteilos, neu - Lorena Vosseler, parteilos, neu Steuerkommission - Niklaus Senn, CVP, bisher - Kenneth Suter, CVP, bisher - Peter Hauser, SVP, neu Ersatzmitglied Steuerkommission - Hans Peter Müller, SVP, neu Finanzkommission - Hans Peter Müller, SVP, bisher - Thomas Wiederkehr, SP, bisher - Claudia Marthy, parteilos, neu Mitglieder Wahlbüro / Stimmenzähler - Andrea Körkel Soder, parteilos, bisher - Irene Waldmeier, CVP, bisher - Sandra Graubitz, FDP, neu Ersatzmitglieder Wahlbüro / Stimmenzähler - Brigitta Freiermuth, CVP, bisher - Sandra Guthauser, parteilos, bisher - Gertrud Wunderlin, parteilos, bisher Nutzungsplanung Die Nutzungsplanung sollte an der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2017 mit der Zuweisung einiger Parzellen in die Landwirtschaftszone und einer Umzonung in die Zone öffentliche Bauten und Anlagen abgeschlossen werden. Die Stimmbürger haben das Traktandum jedoch an den Gemeinderat zurückgewiesen, mit dem Auftrag, die Varianten für die Erstellung von Parkplätzen genauer abzuklären. Dieser Auftrag wurde an ein Ingenieurbüro vergeben. Die Resultate werden im Frühling 2018 vorliegen. Weiterbildungsanlass Neophyten Am 23. August 2017 fand in Zeiningen ein Weiterbildungsanlass zum Thema Neophyten statt. Dieser wurde vom Jurapark Aargau organisiert und vom Naturama Aargau sowie der Gemeinde Zeiningen durchgeführt. Ziel des Anlasses war, Praktiker wie Forstmitarbeitende, Gemeindearbeiter sowie Naturschutzvereine für das Thema Neophytenbekämpfung zu sensibilisieren und den Gemeinden auf strategischer Seite Anreize zu geben. Auf einem Rundgang durch die Gemeinde Zeiningen, welche seit 2011 erfolgreich Neophyten bekämpft, erfuhren die rund 20 Teilnehmenden spannendes über die zehn wichtigsten invasiven Neophyten und deren Bekämpfung. Weiter gaben die Spezialisten vom Naturama und Gemeinderätin Gisela Seite 5

6 Taufer Tipps aus der Praxis ab. Selbstverständlich durfte auch ein gemütlicher Ausklang nicht fehlen: Bei Zeininger Wein, frischem Bauernbrot, Fleischwaren aus dem Wegenstettertal und Jurapark-Käse tauschten sich die Anwesenden weiter aus. Der gelungene Anlass ist den aktiven Teilnehmern und den fachlichen Inputs durch das Naturama zu verdanken. Sanierung Fussballplatz Der FC Zeiningen hat an der Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2017 einen Überweisungsantrag gestellt. Er forderte, dass die Gemeinde zusammen mit dem FC Zeiningen ein Bauprojekt für die Sanierung des Fussballplatzes ausarbeiten soll. Die Stimmbürger sind diesem Antrag gefolgt. Die Planungsarbeiten hat die Arbeitsgruppe im Herbst 2017 aufgenommen. Das Detailprojekt wird im Frühling 2018 vorliegen und der Gemeindeversammlung am 12. Juni 2018 unterbreitet werden. Einwohnergemeinde Gemeindeversammlungen Anzahl Versammlungen 2 Behandelte Traktanden 24 Durchschnittliche Teilnehmerzahl 122 in Prozent 7.7 Gewerbe In der Gemeinde Zeiningen sind ungefähr 95 juristische Personen (Firmen) und 50 Einzelunternehmen verzeichnet. Gemäss den statistischen Angaben bestehen in Zeiningen 540 Voll- und Teilzeitarbeitsplätze. Gemeinderat Zusammensetzung und Ressortverteilung Sabin Nussbaum, Gemeindepräsidentin Präsidiales/Finanzen, (Austritt per ) Peter Frick, Vizepräsident Gesundheit/Soziales/ öffentliche Sicherheit, (Austritt per ) Gisela Taufer, Gemeinderätin Spezialfinanzierungen, Umwelt-/ Naturschutz Peter Tschopp, Gemeinderat Bauwesen/Verkehr/Volkswirtschaft, (Austritt per ) Christoph Spitzli, Gemeinderat ist per ausgetreten und wurde ersetzt durch Ralf Wunderlin, Gemeinderat Bildung/EDV/Kultur und Freizeit Die Gemeinderatssitzungen finden in der Regel dreimal monatlich am Montag um Uhr statt. Gemeinderatssitzungen Anzahl Sitzungen Anzahl Geschäfte Sitzungsdauer (Stunden) Nachrichten aus dem Gemeindehaus Der Gemeinderat informierte mit zwei Ausgaben der Nachrichten aus dem Gemeindehaus über die Tätigkeiten in der Gemeinde. Öffentlicher Verkehr Tageskarten Gemeinde Die Tages-GA können weiterhin angeboten werden. Die Auslastung ist im Berichtsjahr auf 91.62% (85.6%) gestiegen. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Hellikon, Zuzgen und Zeiningen können weiterhin von bevorzugten Bezugsbedingungen profitieren. Der Preis beträgt CHF pro Tageskarte. Personal Gemeinde / Forstbetrieb Forstbetrieb Zeinigerberg-Looberg Urs Jakober Betriebsleiter/Förster Stefan Jegge Forstwart Markus Buser Forstwart (bis ) Luc Schwarb Forstwart befristeter Einsatz ( bis ) Verwaltungspersonal Sheena Heinz Gemeindeschreiberin/Leiterin Verwaltung Livia Grossmann Leiterin Einwohnerkontrolle/Stv. Gemeindeschreiber Beatrix Freiermuth Leiterin SVA Zweigstelle/Inventurwesen Pius Kalt Leiter Finanzen (bis ) Bernadette Manhartsberger Stellvertreterin Leiter Finanzen Markus Trautwein Leiter Bauverwaltung Elena Leutenegger Auszubildende 2014/2017 (bis ) Max de Minico Auszubildender 2015/2018 Valentina Simic Auszubildende 2017/2020 (ab ) Seite 6

7 Technisches Personal Reto Bienz Gruppenleiter Hauswarte Werner Brogli Mitarbeiter Hauswartteam René Hasler Mitarbeiter Hauswartteam Olivier Dierauer Auszubildender 2014/2017 (bis ) Davide Bonifacio Auszubildender 2017/2020 (ab ) Dominik Tschopp Gruppenleiter Werkhof Anton Freiermuth Mitarbeiter Werkhof (bis ) Stefan Reinle Mitarbeiter Werkhof Luca Brogli Auszubildender 2016/2019 Vorzeitige Pensionierungen - Danksagung Der Gemeinderat dankt Pius Kalt und Toni Freiermuth für ihre langjährige Tätigkeit und tatkräftiger Unterstützung. Er wünscht ihnen alles Gute für den neuen Lebensabschnitt und viel Gesundheit. Kultur / Vereine Im Jahr 2017 wurden folgende Anlässe durchgeführt und von der Gemeinde unterstützt: Datum Anlass 31. Juli 2017 Bundesfeier 13. Mai 2017 Energietag 24. Juni 2017 Bachputzete 16. September 2017 Dorfrundgang 12. September 2017 Seniorenausflug 23. September 2017 Zeininger Märt 11. November 2017 Bring- und Holtag Polizei 212 Stunden (Vorjahr 252) war die Regionalpolizei in Zeiningen sichtbar präsent. 53 Mal (Vorjahr 50) wurde die Regionalpolizei nach Zeiningen aufgeboten. Die Ordnungsbussen betrugen CHF (Vorjahr CHF ), die Geschwindigkeitsbussen im Gemeindebann CHF (Vorjahr CHF ). Schule / Musikschule Schulpflege Name Funktion Simone Kohler Präsidentin Alain Stebler Vizepräsident Ines Fichera Mitglied Hans Wagner Mitglied (Austritt per ) Carmen Margadant Mitglied (Austritt per ) Schulleitung / Schulsekretariat / Schulsozialarbeit Name Funktion Christoph Kessler Schulleitung Elisabeth Metzger Schulsekretariat (bis ) Claudia Binkert Schulsekretariat (ab ) Sybille Schumacher Gloor Schulsozialarbeit Die Schule Zeiningen zählt zu Schuljahresbeginn 2017/ Kinder vom Kindergarten bis zur sechsten Klasse. Es werden 2 Gruppen im Kindergarten (38 Kinder) und 6 Klassen auf der Primarstufe (121 Kinder) geführt. Zum Team gehören 20 Lehrpersonen. Musikschule Die Musikschulleitung und das Sekretariat der Musikschule Zeiningen mit den Anschlussgemeinden Zuzgen, Hellikon und Wegenstetten sind der Musikschule Rheinfelden angeschlossen. Das Angebot an Musikunterricht ist auf der Webseite ersichtlich. Im Jahr 2017 waren total 182 SchülerInnen bei der Musikschule Zeiningen angemeldet. Sozialwesen 2017 wurden 38 (30) Personen materiell unterstützt. Alimentenbevorschussung wurde nicht geleistet. Elternschaftsbeihilfe wurde in keinem neuen Fall gewährt. Seite 7

8 Steuerkommission Name Funktion Klaus Senn Präsident Jaques Eng Vizepräsident (Austritt per ) Kenneth Suter Mitglied Peter Hauser Ersatzmitglied Jacques Eng ist per 31. Dezember 2017 aus der Steuerkommission ausgetreten. Peter Hauser ist ab 1. Januar 2018 neu Mitglied der Steuerkommission und Hans Peter Müller ist neues Ersatzmitglied. SVA Zweigstelle Was Abrechnungspflichtige AHV/IV Rentenbezüger Ergänzungsleistungsbezüger Hilflosenentschädigungsbezüger Wasserversorgung Das Trinkwasser von Zeiningen erfüllt die Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung. Zeininger Wasser ist ein gutes und gesundes Trinkwasser. Die Wasserhärte von 30 fh variiert je nach Jahreszeit und Bezugsort des Wassers (Grundwasser/Quellwasser). Der Nitratgehalt beträgt pro Liter 6-10mg. Der Toleranzwert liegt bei 40mg pro Liter Trinkwasser. Der Rechenschaftsbericht der Einwohnergemeinde für das Jahr 2017 sei entgegen zu nehmen. Traktandum 3 Genehmigung Rechnung Einwohnergemeinde 2017 Details zur Jahresrechnung 2017 sind im Internet unter abrufbar oder sind während der Aktenauflage auf der Gemeindekanzlei einsehbar. Gesamtergebnis Einwohnergemeinde ohne Spezialfinanzierungen Rechnung 2017 Budget 2017 Rechnung 2016 Betrieblicher Aufwand 7'854'444 8'082'990 8'151'901 Betrieblicher Ertrag 7'801'859 7'418'730 7'792'894 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit -52' ' '007 Ergebnis aus Finanzierung 10'021-8'300-45'046 Operatives Ergebnis -42' ' '053 Ausserordentliches Ergebnis 478' ' '688 Gesamtergebnis ohne Spezialfinanzierungen 436' '890 74'635 Die Rechnung 2017 der Einwohnergemeinde ohne die Spezialfinanzierungen schliesst mit einem negativen operativen Ergebnis von CHF ab. Damit bei der Umstellung auf HRM2 keine Mehrbelastung bei den Abschreibungen entsteht, kann eine Entnahme aus den Aufwertungsreserven gemacht werden. Diese Entnahme wird als ausserordentlicher Ertrag verbucht und bewirkt ein positives Gesamtergebnis von CHF Das Gesamtergebnis weicht um CHF vom budgetierten Gesamtergebnis ab. Einwohnergemeinde mit Spezialfinanzierungen Rechnung 2017 Budget 2017 Rechnung 2016 Betrieblicher Aufwand 9'848'283 10'035'470 10'537'288 Betrieblicher Ertrag 9'959'052 9'379'600 9'972'279 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 110' ' '009 Ergebnis aus Finanzierung 32'057 13'260 12'935 Operatives Ergebnis 142' ' '074 Ausserordentliches Ergebnis 478' ' '688 Gesamtergebnis mit Spezialfinanzierungen 621' '940-73'386 Seite 8

9 Bilanz per 31. Dezember 2017 Bilanz Bestand am Zuwachs Abgang Bestand am Aktiven 48'530'104 55'759'759 55'626'089 48'663'774 Finanzvermögen 7'308'242 53'023'937 52'544'253 7'787'926 Verwaltungsvermögen 41'221'863 2'735'822 3'081'836 40'875'848 Passiven 48'530'104 33'547'367 33'413'698 48'663'774 Fremdkapital 11'437'990 32'843'699 32'852'855 11'428'833 Eigenkapital 37'092' ' '842 37'234'941 Bereits abgeschriebenes Verwaltungsvermögen wurde infolge HRM2 wieder aufgewertet und wird nach der jeweiligen Nutzungsdauer abgeschrieben. Ebenfalls wurden Grundstücke des Verwaltungsvermögens bewertet und bilanziert, diese werden aber nicht abgeschrieben. Durch die Aufwertung des Verwaltungssvermögens wird unter dem Eigenkapital eine Aufwertungsreserve gebildet. Das Eigenkapital setzt sich wie folgt zusammen: Nettoergebnisse in Prozent nach Funktionen: Erfolgsrechnung Rechnung 2017 Budget 2017 Rechnung 2016 Erfolgsrechnung Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Allgemeine Verwaltung 1'205' '591 1'191' '270 1'212' '771 Nettoaufwand 923' '950 1'005'538 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 463'385 74' '360 70' '728 79'387 Nettoaufwand 388' ' '341 Bildung 3'482' '628 3'552' '890 3'581' '384 Nettoaufwand 2'900'159 3'003'430 2'989'629 Kultur, Sport und Freizeit 536'862 24' '960 23' '904 25'912 Nettoaufwand 512' ' '992 Gesundheit 358'047 9' ' '337 - Nettoaufwand 348' ' '337 Soziale Sicherheit 1'077' '405 1'175' '900 1'140' '621 Nettoaufwand 899'331 1'052' '423 Verkehr und Nachrichtenübermittlung 781'540 55' '610 44' '039 67'598 Nettoaufwand 726' ' '441 Umweltschutz und Raumordnung 1'030' ' ' '080 1'246'263 1'063'155 Nettoaufwand 163' ' '108 Volkswirtschaft 1'508'077 1'454'316 1'378'430 1'327'410 1'578'198 1'527'875 Nettoaufwand 53'761 51'020 50'323 Finanzen und Steuern 794'856 7'710' '940 7'739' '942 7'686'074 Nettoertrag 6'915'345 7'284'760 7'099'132 Total Erfolgsrechnung 11'239'185 11'239'185 10'876'790 10'876'790 11'470'777 11'470'777 Investitionsrechnung Rechnung 2017 Budget 2017 Rechnung 2016 Investitionsrechnung Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Allgemeine Verwaltung Öffentl. Ordnung und Sicherheit 48'443 67'340 49'223 20'982 Bildung 81'610 95'000 Verkehr und Nachrichtenübermittlung 321' ' '000 96' ' '221 Umweltschutz und Raumordnung 529' ' ' ' ' '078 Volkswirtschaft 202' ' ' ' '492 64'603 Total Investitionen 1'183' '372 1'276' '900 1'493' '884 Seite 9

10 Die Investitionen der Einwohnergemeinde, ohne Spezialfinanzierungen, umfassten CHF , budgetiert waren CHF Die Selbstfinanzierung fiel mit rund CHF aus, budgetiert waren CHF Es resultierte ein Finanzierungsüberschuss von CHF Das Wasserwerk weist einen Finanzierungsfehlbetrag von CHF aus. Einen Überschuss weisen die Abwasserbeseitigung mit CHF , das Elektrizitätswerk mit CHF und die Photovoltaikanlagen mit CHF aus. Die grösseren Investitionen 2017: Einwohnergemeinde Ergebnisse Spezialfinanzierungen Investitionen 2017 > CHF 20'000 Beitrag Hochwasserschutz an Bachbrücke Mitteldorf 155'997 Erschliessungsbeiträge 82'990 Bruttokredit Sanierung Schiessanlage Röti 48'443 67'340 Heizungssanierung Schulanlagen Mitteldorf 81'610 95'000 Neubau Bachbrücke 86' '000 Strassenausbau Schaufelackerweg 72' '000 Strassenausbau ob. Katzenstirnenweg 20' '000 Strassenbeleuchtung Ersatz Quecksilberdampflampen 109' '500 Hochwasserschutzmassnahmen 180'000 1'900'000 Entwicklungsleitbild und Revision Nutzungsplanung 35' '000 Spezialfinanzierungen Investitionen 2017 > CHF 10'000 Bruttokredit Wasserleitung Schaufelackerweg 195' '000 Verlegung Wasserleitungen ob. Rebgasse/Jeuke/Grieshalde 64' '000 Sauberwasserleitung Schaufelackerweg 228' '000 Kleinere Netzausbauten Hausanschlüsse / Budgetkredit 79'336 40'000 Verlegung Hochspannungskabel und Ausbau Mühlegasse 123' '000 Baubeiträge 123'614 Wasserwerk Rechnung 2017 Budget 2017 Rechnung 2016 Betrieblicher Aufwand 352' ' '034 Betrieblicher Ertrag 422' ' '375 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 69'605 75'260-95'658 Ergebnis aus Finanzierung -2'318-2'370-7'486 Operatives Ergebnis 67'287 72' '144 Gesamtergebnis 67'287 72' '144 Wasserwerk Das operative, sowie das Gesamtergebnis, fielen mit einem Ertragsüberschuss von CHF aus. Durch verschiedene Wasserleitungsbrüche entstanden beim Unterhalt Mehrkosten von über CHF Die Ertragsseite konnte durch höhere Wasserzinserträge, Rückerstattungen Dritter und Beiträgen aus dem kant. Löschfonds um ca. CHF verbessert werden. Die Schulden des Wasserwerks nahmen um CHF auf CHF zu. Seite 10

11 Abwasserbeseitigung Rechnung 2017 Budget 2017 Rechnung 2016 Betrieblicher Aufwand 288' ' '357 Betrieblicher Ertrag 366' ' '939 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 77'813-71' '417 Ergebnis aus Finanzierung 23'277 22'500 64'690 Operatives Ergebnis 101'090-49'260-70'727 Gesamtergebnis 101'090-49'260-70'727 Abwasserbeseitigung Das Gesamtergebnis der Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung betrug CHF Gegenüber dem budgetierten Aufwandüberschuss schloss die Abwasserbeseitigung deutlich besser ab. Im Vorjahr wurde dem Abwasserverband ein um CHF zu hoher Beitrag überwiesen. Dieser wurde mit der Rechnung 2017 abgezogen, weshalb der betriebliche Aufwand unter dem budgetierten Betrag blieb. Auf der Ertragsseite konnten höhere Entgelte generiert werden. Das Vermögen der Abwasserbeseitigung nahm um CHF auf CHF zu. Elektrizitätswerk Rechnung 2017 Budget 2017 Rechnung 2016 Betrieblicher Aufwand 1'329'342 1'222'710 1'370'900 Betrieblicher Ertrag 1'333'031 1'219'880 1'381'286 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 3'689-2'830 10'386 Ergebnis aus Finanzierung 2'325 2'830 8'177 Operatives Ergebnis 6' '563 Gesamtergebnis 6' '563 Elektrizitätswerk Das operative, sowie das Gesamtergebnis, fielen mit CHF positiv aus. Mehrausgaben entstanden beim Personalaufwand mit CHF Mehreinnahmen wurden erzielt bei den Netzkostenbeiträgen CHF (höherer Stromverbrauch), beim Stromankauf und Stromverkauf CHF Das Vermögen der Elektra nahm um CHF auf CHF zu. Photovoltaikanlagen Rechnung 2017 Budget 2017 Rechnung 2016 Betrieblicher Aufwand 22'938 22'880 18'097 Betrieblicher Ertrag 35'185 30'600 32'784 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 12'246 7'720 14'688 Ergebnis aus Finanzierung -1'248-1'400-7'400 Operatives Ergebnis 10'998 6'320 7'287 Gesamtergebnis 10'998 6'320 7'287 Photovoltaikanlagen Das operative, sowie das Gesamtergebnis, fielen mit CHF positiv aus. Dieses Resultat konnte durch höhere Entgelte erreicht werden. Die Schulden der Spezialfinanzierung Photovoltaikanlagen nahm um CHF ab auf CHF Steuereinnahmen/Nettoaufwand Verschuldung Die Nettoschuld sank 2017 auf CHF Die Nettoschuld pro Einwohner betrug am 31. Dezember 2017 CHF Die externe Bilanzprüfung erfolgte durch die AWB Revisionen AG Lengnau. Die Jahresrechnung 2017 wurde ebenfalls durch die Finanzkommission geprüft. Die Rechnung der Einwohnergemeinde für das Jahr 2017 sei zu genehmigen. Seite 11

12 Traktandum 4 Grenzregulierung Möhlin/Zeiningen Ausgangslage Die Zeiningerstrasse (K494) verbindet die Gemeinde mit Möhlin. Durch die kürzlich erfolgte Belagssanierung und Ausbau der Kantonsstrasse K494 hat sich die Situation an der Gemeindegrenze zwischen Möhlin und Zeiningen geändert. Durch die Verbreiterung der Strasse musste die Parzellengrenze leicht nach Süden verschoben werden. Da auf dieser Grenze teilweise die Gemeindegrenze zur Nachbargemeinde Möhlin verläuft, muss diese Gemeindegrenze ebenfalls an die veränderte Situation angepasst werden. Es geht um eine Anpassung von total 36 m 2. Die Grenzbereinigung erfolgt flächenneutral. Gemäss Gemeindeordnung beschliesst die Einwohnergemeinde Änderungen der Gemeindegrenze. Die Kosten werden vom Kanton Aargau übernommen. Die Gemeindegrenzbereinigung Möhlin/Zeiningen von 36 m 2 sei zu genehmigen. Traktandum 5 Änderung Gemeindeordnung (Zuständigkeit Änderung Gemeindegrenzen) Ausganslage An der Gemeindeversammlung von 14. Juni 2017 und auch an der heutigen Gemeindeversammlung wurden zwei Grenzregulierungen ohne Auswirkungen auf den Gemeindebann zur Abstimmung unterbreitet. Damit zukünftig schnell und einfacher reagiert werden kann, soll die Kompetenz für die Vereinbarung über die Änderung von Gemeindegrenzen nach 4 des Gemeindegesetzes (GG) an den Gemeinderat delegiert werden. Dazu muss die Gemeindeordnung abgeändert werden. 4 des GG besagt folgendes: Änderungen von Gemeindegrenzen, die nicht überbaute Flächen betreffen und sonst keine wesentliche Änderung im Bestand der Gemeinden bewirken, können durch Vereinbarungen unter den Gemeinden erfolgen. Diese bedürfen der Genehmigung durch den Regierungsrat. Wesentliche Änderungen sowie Änderungen von überbauten Flächen sind bei Annahme der Änderung der Gemeindeordnung nach wie vor von der Gemeindeversammlung zu beschliessen. bisher: Vereinbarungen über Änderungen von Gemeindegrenzen gemäss 4 des Gemeindegesetzes fallen in die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung. neu: Vereinbarungen über Änderungen von Gemeindegrenzen gemäss 4 des Gemeindegesetzes fallen in die Zuständigkeit des Gemeinderates. Seite 12

13 Zudem sollte IV. Zuständigkeiten, Punkt 3, angepasst werden. Massgebend für den Abschluss von Gemeindeverträgen (Verwaltungsaufgaben) ist 20 Abs. 2 lit. h GG. Daher soll der entsprechende Vorbehalt zusätzlich angebracht werden. bisher: Der Gemeinderat erhält die Kompetenz zum Abschluss von Gemeindeverträgen, soweit darin lediglich Verwaltungsaufgaben geregelt werden. neu: Der Gemeinderat erhält die Kompetenz zum Abschluss von Gemeindeverträgen, soweit darin lediglich Verwaltungsaufgaben geregelt werden. Vorbehalten bleibt 20 Abs. 2 lit. h des Gemeindegesetzes. Diese Änderungen werden zum Anlass genommen, die Gemeindeordnung in einem neuen Kleid erscheinen zu lassen. Inhaltlich wurden keine weiteren Anpassungen vorgenommen. Einzig die Darstellung und die Nummerierung der Inhalte wurden angepasst. Die neue Gemeindeordnung ist auf der Webseite aufgeschaltet. Änderungen der Gemeindeordnung unterliegen dem obligatorischen Referendum. Das heisst, dass der Änderung auch an der Urne zugestimmt werden muss. Die Abstimmung wird am Wahl- und Abstimmungssonntag vom 23. September 2018 durchgeführt. Anschliessend ist die Gemeindeordnung vom Kanton zu genehmigen. Die Änderung der Gemeindeordnung, gültig ab , sei mit folgenden Änderungen zu genehmigen: - 4 Abs. 1: Anpassung Zuständigkeit Änderung Gemeindegrenzen (neu Gemeinderat) - 4 Abs. 3: Ergänzung mit Vorbehalt des Gemeindegesetzes Traktandum 6 Zusicherung Gemeindebürgerrecht Familie Hillis/Elsherif Bürgerrechtsbewerber/-innen Der Gemeinderat hat die nachstehenden Einbürgerungsgesuche geprüft und durfte feststellen, dass alle über die nötigen Deutschkenntnisse und den verlangten Integrationsstand verfügen. Sie identifizieren sich mit den Regeln und Werten unserer Gesellschaft. Das Gemeindebürgerrecht soll zugesichert werden an: Hillis, Christopher William Geburtsjahr: 1961 Staatsangehörigkeit: Vereinigtes Königreich Beruf: CEO In der Schweiz seit: 1999 In Zeiningen seit: 2004 Elsherif, Hoda Hanafy Bakr Ahmed Geburtsjahr: 1967 Staatsangehörigkeit: Ägypten Beruf: Projektleiterin In der Schweiz seit: 1999 In Zeiningen seit: 2004 Hillis, Rebecca Farah Kawser Geburtsjahr: 2005 Staatsangehörigkeit: Vereinigtes Königreich Beruf: Schülerin In der Schweiz/ Geburt Zeiningen seit Das Gemeindebürgerrecht für Hillis Christopher, Hillis Rebecca und Elsherif Hoda, Staatsangehörige vom Vereinigten Königreich und von Ägypten, Wohnsitz in Zeiningen, soll zugesichert werden. Seite 13

14 Traktandum 7 Zusicherung Gemeindebürgerrecht Palermo Calogero Bürgerrechtsbewerber Der Gemeinderat hat das nachstehende Einbürgerungsgesuch geprüft und durfte feststellen, dass der Gesuchsteller über die nötigen Deutschkenntnisse und den verlangten Integrationsstand verfügt. Er identifiziert sich mit den Regeln und Werten unserer Gesellschaft. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Palermo Calogero Adresse: Obere Rebgasse 18a Geburtsjahr: 1965 Staatsangehörigkeit: Italien Beruf: Sales Manager Thermoshipping In der Schweiz seit: 1982 In Zeiningen seit: 1998 Das Gemeindebürgerrecht für Palermo Calogero, Staatsangehöriger von Italien, Wohnsitz in Zeiningen, soll zugesichert werden. Traktandum 8 Verpflichtungskredit Trafostation Winkel und Juchgasse Ausgangslage Die Transformatorenstation TS Winkel wurde im Jahr 1971/72 mit selbständigem Stationsgebäude an der Haldengasse erstellt und zwischenzeitlich erfolgten keine Erneuerungen an den Innenausbauten. Als zentral gelegene Quartier- Transformatorenstation mit einer 20/16 kv Mittelspannungsschaltanlage und mit den Niederspannungsverteilanlagen wird das umliegende Versorgungsnetz der Elektrizitätsversorgung Zeiningen versorgt. (Winkelgässli, Erlenweg, Haldengasse, Juchgasse, Rebgasse, Kirchweg, Müsgasse, Mittel- und Oberdorf, Leimgasse) Die bestehenden Verteilanlagen in der TS Winkel genügen den heutigen Leistungsansprüchen an Transformatorenleistungen und Verteilanlagen mit deren Schaltapparaten nicht mehr. Für dringend notwendige Sanierungen sind für die 46 Jahre alten Anlageteile keine Ersatzteile mehr erhältlich. Im Weiteren genügen die vorhandenen Personenschutzeinrichtungen für die Bedienung der Schaltanlagen der gesetzlichen Bestimmung der Eidg. Starkstromverordnung SR nicht mehr. Mit den geplanten Erneuerungen der 20/16kV Mittel- und Niederspannungsanlagen werden nebst Erhöhung der Transformatorenleistung auf 1'250 kva die zukünftigen Anforderungen an die Verteilanlagen berücksichtigt. Die 20/16kV- Mittelspannungsanlage, in geschotterter Ausführung enthält für die 16kV-Leitungsabgänge in das Versorgungsnetz Sekundärschutzrelais modernster Bauart für den Schutz vor Überstrom, Kurzschluss und Erdschluss und für die Niederspannungsverteilanlage werden Reserve-Leitungsabgänge geschaffen, da die bestehende Anlage keinerlei Reserven aufweist. Mit den vorgesehenen Erneuerungs- und Umbauarbeiten sind keine Änderungen am Stationsgebäude erforderlich. In Zusammenhang mit den geplanten Umbauten ist vorgesehen, den Transformator T2 von der TS Winkel (1'250 kva) mit Transformator TS Juchgasse (630 kva) abzutauschen. Eine Erhöhung der Transformatorenleistung in der TS Juchgasse mit 1'250 kva ist dringend notwendig und demgegenüber genügen die neu geschaffenen Transformatorenleitungen in der TS Winkel mit Transformatorenleistungen T1 (1'250 kva) und T2 (630 kva) den gegenwärtigen Leistungsbedürfnissen vorab. Zusätzlich wird in der TS Jeuken ein vorhandener 20/16kV-Leistungsschalter mit Primärschutzeinrichtungen anstelle einer Erneuerungsbedürftigen 16kV "Lasttrenn-Sicherung" eingebaut, damit eine betriebssichere Stromversorgung für die TS Jeuken mit Anspeisung ab TS Winkel sichergestellt werden kann. Die Kosten gehen vollumfänglich zu Lasten der Spezialfinanzierung Elektrizitätswerk. Seite 14

15 Baukosten Die veranschlagten Baukosten basieren einerseits auf Offerten für Apparate- und Materiallieferungen und anderseits auf Kostenschätzungen für die Umbau- und Erneuerungsarbeiten. Mittelspannungsanlage Schaltanlage 24/16 kv 20/50 ka inkl. Montagearbeiten CHF Transformatoren CHF Verkabelungen 20/16 kv CHF Niederspannungsverteilanlage inkl. Demontagearbeiten CHF Stationsgebäude Lieferung Ölwanne, Not-Beleuchtung, Bodenabdeckungen Kabel- Kanälen, Reinigung und Malerarbeiten, Entfernen von Efeu CHF Austausch Mess- und Trafostation Juchgasse CHF TS Jeuken Leistungsschalter mit Primärschutzeinrichtung CHF Netzaus- und Umschaltungen CHF Plangenehmigungsgebühren ESTI CHF Projekt- und Bauleitungsarbeiten CHF Erlös aus Altmetall CHF Unvorhergesehenes (10%) CHF Totalbetrag Baukosten CHF ,7 % MWST CHF Totalbaukosten inkl. MWST CHF Der Verpflichtungskredit in der Höhe von Brutto CHF 400' inkl. MWST für die Erneuerung der Trafostation TS Winkel und Juchgasse sei zu genehmigen. Traktandum 9 Verpflichtungskredit Sanierung Fussballplatz Unter Reben Ausgangslage Die Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2017 überwies folgenden Antrag des FC Zeiningen an den Gemeinderat: Der Gemeinderat wird beauftragt, einen Investitionskredit inkl. Finanzierungsplan für die Sanierung des Fussballplatzes Unter Reben mit dem FC Zeiningen auszuarbeiten und an der Gemeindeversammlung vom Dezember 2017 zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Gemeinde und des FC Zeiningen erarbeiteten zusammen mit einem spezialisierten Landschaftsarchitekten das Detailprojekt für die Sanierung des Fussballplatzes und legen dieses nun der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vor. Die Kosten für den externen Planungsauftrag, in der Höhe von CHF trägt der FC Zeiningen. Dieser Betrag ist im vorliegenden Verpflichtungskredit wie auch in den aufgeführten Eigenleistungen des FC Zeiningen enthalten. Weiter zusammenhängende Projekte Im Gebiet Unter Reben befindet sich nicht nur der Fussballplatz, welcher nun saniert werden soll, sondern auch noch weitere Projekte die anstehen: Verlegung der Wasserleitung, Parkplätze (Variantenstudium) und der Südzubringer und der Ersatz der Bachbrücke (Hochwasserschutzmassnahmen). Die Projekte haben mit der Sanierung des Fussballplatzes nicht direkt etwas zu tun und werden teilweise auch über die Spezialfinanzierungen resp. Bund/Kanton finanziert. Die Projekte Parkplätze und Südzubringer und die Verlegung der Wasserleitung werden daher jeweils in separaten Traktanden beschrieben und behandelt. Alle Projekte können unabhängig voneinander realisiert werden. Da die einzelnen Projekte jedoch auf einander abgestimmt werden müssen und damit ein Gesamtbild aller Investitionen entsteht, werden die Projekte der jetzigen Gemeindeversammlung unterbreitet. Der Verpflichtungskredit für den Ersatz der Bachbrücke wurde von der Gemeindeversammlung bereits bewilligt (GV 14. Juni 2012). Für das weitere Vorgehen der Erstellung der Parkplätze wird die Gemeindeversammlung mittels Konsultativabstimmung angefragt. Übersicht der Traktanden: - Verpflichtungskredit Sanierung des Fussballplatzes (Traktandum 9) - Verpflichtungskredit Verlegung der Wasserleitung (Traktandum 10) - Verpflichtungskredit Erstellung der Etappe 1 des Südzubringers (Traktandum 11) - Verpflichtungskredit Erstellung Etappe 2a und 2b des Südzubringers (noch nicht traktandiert, offen) - Konsultativabstimmung Variantenstudium Parkplätze Fussballplatz (Traktandum 11) - Verpflichtungskredit Ersatz der Bachbrücke (Verpflichtungskredit bereits vorhanden) Finanzierung Im Finanzplan 2017 sind für die Sanierung des Fussballplatzes bereits CHF (effektiv ), für den Südzubringer CHF (effektiv CHF ) und für die Parkplätze CHF (effektiv CHF / / je Seite 15

16 nach Variante) berücksichtigt. Der Finanzplan 2018 wird bis zur Aktenauflage überarbeitet und aktualisiert. Die Unterlagen zu den allfälligen Auswirkungen auf den Finanzplan sowie auf den Steuerfuss werden im Rahmen der Aktenauflage veröffentlicht. Um die verschiedenen Szenarien und deren möglichen Auswirkung auf den Steuerfuss simulieren zu können, wird während der Aktenauflage zudem eine Excel-Tabelle auf der Webseite aufgeschaltet. Durch Eingabe oder Weglassen von gewissen Projekten/Zahlen kann jeder Bürger/in selbst simulieren, wie sich der Steuerfuss ändert. Aufgrund der Fussballplatzsanierung muss der Steuerfuss nicht erhöht werden (<1 Steuerprozent). Da aber noch weitere Projekte anstehen, ist der Entscheid, ob der Steuerfuss allenfalls erhöht werden muss, vom Gemeinderat noch zu bestimmen. Die Stellungnahme des Gemeinderates wird ebenfalls aufgelegt resp. auf der Webseite veröffentlicht. Projektbeschrieb Die Fussballfelder der Sportanlage Unter Reben bestehen aus dem Hauptfeld, einem Junioren-Spielfeld sowie einem kleinen Trainingsplatz östlich des Hauptfeldes. Die Erstellung liegt rund 36 Jahre zurück, sie erfolgte ohne Entwässerungssystem und Tragschichtaufbau, sondern bestand hauptsächlich aus Planiearbeiten im Gelände. Die Sanierung der Fussballplätze betrifft das Haupt- sowie das Junioren-Spielfeld. Die Rasenfelder entsprechen hinsichtlich der Qualität (Ebenheit, Neigung, Bodenbeschaffenheit insbesondere bei ungünstiger Witterung) nicht mehr den Anforderungen für Trainings- und Spielbetrieb. Die Folge ist, dass ein regulärer Spiel- und Trainingsbetrieb nicht nur für die rund 130 bis 140 Junioren (ca. 1/3 Zeiningen, 1/3 Wegenstettertal und 1/3 Übrige) sondern auch für die Aktiven/Senioren/Veteranen nicht mehr möglich ist. Die detaillierte Beschreibung der Arbeiten kann dem Projektbeschrieb der Aktenauflage/Webseite entnommen werden. Folgende Massnahmen sind vorgesehen: Weiterhin soll es ein Hauptfeld sowie ein Junioren-Feld geben. Die Neigung wird den Richtlinien angepasst, dazu ist eine Geländeverschiebung und die Erstellung einer Stützmauer zum Möhlinbach hin geplant (Steinkorbmauer ca. 60 cm hoch). Zwischen dem Hauptfeld und dem Kleinfeld entsteht ebenfalls ein Höhenunterschied von 60 cm, welcher durch Winkelelemente abgestützt wird. Die Umzäunung wird südseitig zum Möhlinbach hin an die neuen Verhältnisse angepasst (Höhe 4 m) und zwischen den beiden Spielfeldern mit einem 6 m hohen Ballfanggitter ergänzt. Die Ballfänger ostseitig und westseitig bleiben wie bestehend erhalten. Die Spielfelder sollten entwässert werden. Das Entwässerungssystem des Hauptfeldes ist in den bestehenden Bacheinlauf vorgesehen. Für die Entwässerung des Kleinfeldes ist ein zusätzlicher Bacheinlauf bei der Brücke geplant. Mit der Sanierung ist der Einbau einer automatischen Bewässerungsanlage mit Versenkregner vorgesehen, welche eine effiziente Wassernutzung erlaubt. Seit längerer Zeit ist zudem bekannt, dass die Beleuchtung des Fussballplatzes den Richtlinien der Sportplatzkommission SFV nicht mehr erfüllt. Im Budget 2018 wurde dafür bereits CHF für die Sanierung eingestellt. Da die Beleuchtung jedoch Bestandteil des Fussballplatzes ist, muss der Ersatz der Beleuchtung zusammen mit der Sanierung des Fussballplatzes erfolgen (Einheit der Materie). Zudem wurde festgestellt, dass die Kosten (CHF ) höher als budgetiert ausfallen werden, da die Beleuchtung bei Annahme des Verpflichtungskredits um 1.5 m erhöht werden müssen. Wird der Verpflichtungskredit abgelehnt, muss die Beleuchtung via Budget 2018 in einer günstigeren Variante trotzdem ersetzt werden (CHF , ohne Erhöhung der Masten). Wird die Beleuchtung nicht ersetzt, dürfen zukünftig keine Spiele mehr auf dem Fussballfeld ausgetragen werden. Der Gemeinderat hat entschieden, im jetzigen Zeitpunkt auf den Wechsel der Beleuchtung auf LED (CHF ) zu Gunsten einer Sanierungsvariante zu verzichten. Die bestehenden Fundamente werden jedoch mit der Fussballplatzsanierung auf die notwendige Fläche für die höheren Masten für eine LED-Beleuchtung vergrössert. Damit kann auch bei einem späteren Mastenwechsel auf Grabarbeiten im sanierten Fussballplatz verzichtet werden. An der Beleuchtung des kleinen Fussballfeldes wird zurzeit nichts verändert und ist auch in absehbarer Zukunft nichts geplant. Bei der Detailplanung wurde das beste Preis-/Leistungsverhältnis angestrebt. Das bedeutet, dass die maximal zulässigen Längs- und Querneigungen der Spielfelder ausgeschöpft werden, um so Erdbewegungen zu minimieren, Synergien genutzt werden (keine Etappierung der Sanierung) und der Rasen mittel Ansaat anstelle eines Rollrasens realisiert werden soll. Kostenzusammenstellung: Installationen / Abbrüche / Vorbereitung CHF Erdarbeiten CHF Tiefbauarbeiten CHF Ballfänger / Zäune CHF Sportplatzbau CHF Bewässerungsanlage CHF Fundament Beleuchtungsmaste Hauptfeld Vergrösserung inkl. Ing. CHF Sanierung Beleuchtung (Flutlichtscheinwerfer) CHF Honorare und Nebenkosten CHF Unvorhergesehenes (10%) CHF Total 1 exkl. MWST CHF Mehrwertsteuer 7.7% CHF Rundungsbetrag CHF Total 2 inkl. MWST 7.7% CHF Eigenleistungen FC Zeiningen CHF Beitrag Swisslos-Sportfonds gemäss Zusage CHF Total 3 Endbetrag zu Lasten Einwohnergemeinde inkl. MWST 7.7% CHF Seite 16

17 Zusammenfassung: Die Fussballfelder (Haupt- und Juniorenfeld) sollen saniert werden (richtiger Aufbau mit Entwässerungsanlage) Ersatz Ballfänger Ersatz Beleuchtung (ohne LED, Mehrkosten für LED: CHF ) inkl. Fundamente Der FC Zeiningen und der Swisslos-Sportfonds leisten Beiträge Weitere Details sind auf der Webseite aufgeschaltet Der Verpflichtungskredit über brutto CHF inkl. MWST für die Sanierung des Fussballplatzes Unter Reben sei zu genehmigen. Traktandum 10 Verpflichtungskredit Verlegung Wasserleitung Fussballplatz Unter Reben Ausgangslage Bei der Ausarbeitung des Detailprojekts für die Sanierung des Fussballplatzes wurde festgestellt, dass die bestehende Wasserleitung (rund 70 Jahre alt) zurzeit unter dem Fussballfeld verläuft. Aufgrund des Alters und der ungünstigen Lage, soll diese Leitung in die Strasse verlegt werden. Folgende Optionen bestehen: Option A Bei Annahme des Verpflichtungskredits für die Sanierung des Fussballplatzes wird die Wasserleitung vor der Sanierung in die Strasse zum Clubhaus verlegt. Die Strassensanierung würde dann erst nach Ersatz der Wasserleitung und der Bachbrücke erfolgen. Option B Bei Ablehnung der Verpflichtungskredits für die Sanierung des Fussballplatzes wird die Wasserleitung verlegt, wenn die Bachbrücke ersetzt wird resp. im Zuge der Strassensanierung Etappe 1 (bis zum Clubhaus). Details dazu finden Sie unter Traktandum 11. Die Kosten für die Umlegung der Wasserleitung gehen vollumfänglich zu Lasten der Spezialfinanzierung Wasser. Die Kosten präsentieren sich gemäss Kostenschätzung wie folgt: Gesamtbaukosten Neue Wasserleitung CHF Unvorhergesehenes (~10%) CHF Total inkl. MWST CHF Der Verpflichtungskredit für die Verlegung der Wasserleitung des Fussballplatzes Unter Reben über CHF inkl. MWST sei zu genehmigen. Traktandum 11 Verpflichtungskredit Südzubringer (Etappe 1) Ausgangslage In Zuge des Variantenstudiums der Parkplätze Fussballplatz wurden drei mögliche Varianten erarbeitet, der Südzubringer in Etappen unterteilt und die Erstellungskosten gerechnet. Die Etappen und Varianten: Etappe 1 (Strassenabschnitt bis Clubhaus) Dieser Teil der Strasse liegt in der Grundwasserschutzzone III. Strassen sind in dieser Zone zwar grundsätzlich erlaubt, haben jedoch spezielle Anforderungen an deren Beschaffenheit (dichter Belag, Randbordüren, Ableitung des Oberflächenstrassenwassers in die Kanalisation). Die Bachbrücke wird aufgrund von Hochwasserschutzmassnahmen, welche im ganzen Möhlintal realisiert werden, ersetzt. Dadurch kann das Niveau der Bachbrücke und entsprechend das der Strasse ändern. Das Strassenniveau ist auf die Bach- Seite 17

18 brücke abzustimmen. Daher soll die Etappe 1 erst nach Fertigstellung der neuen Bachbrücke realisiert werden. Bereits heute liegt eine Kostenschätzung für die Etappe 1 über CHF (inkl. MWST und 10% Unvorhergesehenes) vor. Die Kosten sind für den Abschnitt von der Bachbrücke bis zum Clubhaus des FC s gerechnet. In den Kosten berücksichtigt sind ebenfalls die Retention und die Pumpanlage (siehe dazu Ausbaustandart der Strasse/Parkplätze). Etappe 2a und 2b (Südzubringer) Die Etappe 2a beinhaltet die Strassenführung bis zum Abzweiger und die Etappe 2b den Abzweiger von/zur Kantonsstrasse selbst. Die Strasse wurde in Etappe a und b unterteilt, da je nach Variante der Parkplätze die Etappe 2a oder Etappe 2a und 2b für die Berechnung der Kosten vorausgesetzt wird (siehe nachstehende Tabelle der Erstellungskosten). Beide Etappen sind nicht Gegenstand der jetzigen Gemeindeversammlung. Ein entsprechender Verpflichtungskredit würde zusammen mit der Erstellung der Parkplätze beantragt werden. Parkplätze Aufgrund der Rückweisung des Traktandums 9.1 und 9.2 an der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2017 (Nutzungsplanung, Einzonung in Zone öffentliche Bauten und Anlagen (OeBA)), hat der Gemeinderat ein Variantenstudium für die Parkplätze einem Ingenieurbüro in Auftrag gegeben. Diese haben die drei Vorschläge der Arbeitsgruppe der Parkplätze beim Fussballplatz auf deren mögliche Umsetzung geprüft und eine Kostenschätzung (+/- 20%) abgegeben. Jede Variante berücksichtigt 40 Parkplätze. Die Pläne sind auf der Webseite aufgeschaltet und können auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Die drei Varianten im Detail: Variante gelb (Parz. ehemalige Fischzucht) Diese Variante, ist die an der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2017 beantragte Variante. Die Erstellung soll auf dem Areal der ehemaligen Fischzucht erstellt werden. Der Grundeigentümer ist jedoch nicht bereit, Land für die Parkplätze der Gemeinde abzutreten. Die Parkplätze würden bei dieser Variante nach wie vor mit einem Kiesbelag ausgeführt werden, einzig die Fahrgasse wäre mit einem dichten Belag. Dies ist nach wie vor die kostengünstigste Variante und wird im Vergleich mit den anderen Varianten aufgezeigt. Variante grün (Entlang des Südzubringers) Diese Variante sieht Parkplätze entlang der Verbindungsstrasse zur Kantonsstrasse vor. Die Linienführung der Strasse wurde Richtung Zuzgen verschoben. Insbesondere muss der Abzweiger zur Kantonsstrasse bei dieser Variante aus der OeBA Zone verschoben werden. Ob diese Variante umgesetzt werden kann, muss vorgängig mit dem Kanton noch abgesprochen werden. Optional könnte die Zufahrt jedoch auch am bisher vorgesehenen Standort realisiert werden. Die Parkplätze würden dann etwas anders angeordnet werden, als im Plan eingezeichnet. Die Kosten für beide Linienführungen wären etwa im gleichen Rahmen. Bei dieser Variante würden zudem die bestehenden Blocksteinreihen mit Betonsitzreihen, ca. 5 m näher zum Spielfeld, ersetzt werden. Bei dieser Variante müsste die Etappe 2a des Südzubringers ebenfalls realisiert werden. Variante blau (Entlang der Kantonsstrasse) Diese Variante sieht eine Verbindungsstrasse zur Kantonsstrasse vor und Richtung Zuzgen die Parkplätze. Auch hier musste die Linienführung des Südzubringers angepasst werden. Diese Variante ist aufgrund der langen Strasse die teuerste. Mehr Parkplätze (oder näher an der Kantonsstrasse) können aufgrund der gesetzlichen Grundlagen resp. Mindestabständen nicht realisiert werden. Bei dieser Variante müssten alle Etappen des Zubringers realisiert werden (Etappe 2a und 2b). Ausbaustandart der Strasse/Parkplätze Die Strasse (Südzubringer) wie auch die Parkplätze und Fahrgassen der Varianten Grün und Blau sind mit einem dichten Belag, Randbordüren und einer gezielten Ableitung des Wassers auszuführen. Eine indirekte Versickerung ist nur für die Parkplätze und deren Fahrgasse der Variante Gelb erlaubt, da diese ausserhalb der Grundwasserschutzzone zu liegen kommen. Das weitere Strassen- und Platzwasser ist mit einer Vorbehandlungsanlage (Mulden-Rigolen-System, Retentionsfilterbecken) zu reinigen und über die bestehende Sauberwasserleitung in den Möhlinbach einzuleiten. Wegen der Grundwasserschutzzonen ist diese Möglichkeit jedoch an strenge Auflagen gebunden und muss in weiteren Projektphasen mit den zuständigen kantonalen Ämtern genauer abgeklärt werden. Die Leistungsfähigkeit einer solchen Anlage ist zudem im Detail nachzuweisen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist auf der sicheren Seite liegend anzunehmen, dass das Ableiten des Strassen- und Platzwassers mit einer Vorbehandlungsanlage in den Möhlinbach unter Umständen nicht umgesetzt werden kann. Dann ist das Wasser mittels Retentionsbecken oder Staukanal im Bereich der Brücke Stägmatt zu fassen und in die Freispiegelleitung der Kanalisation Stägmatt zu pumpen. Die Kosten sind für den ungünstigeren Fall, pumpen in die Kanalisation Stägmatt, berücksichtigt. Erstellungskosten (ohne Landerwerb): Was CHF inkl. MWST Bemerkung Zubringer Etappe 1 Strasse Südzubringer bis zum Clubhaus Etappe 2a Südzubringer Clubhaus bis Abzweiger Etappe 2b Abzweiger Südzubringer Nur Abzweiger Zwischentotal Gesamtkosten für Zubringer Parkplätze Mehrkosten Variante gelb Parkplätze Mehrkosten Variante grün Parkplätzte Unter der Bedingung Etappe 2a ist gebaut. Mehrkosten Variante blau Parkplätze Unter der Bedingung Etappe 2a + 2b sind gebaut. Seite 18

19 Bei diesem Traktandum wird nur über die Etappe 1 abgestimmt. Die Etappen 2a und 2b sind nicht Gegenstand dieser Versammlung und werden zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Kosten setzen sich daher wie folgt zusammen (inkl. MWST): Etappe 1, Strassenbau CHF Unvorhergesehenes (ca. 10%) CHF Total CHF Der Verpflichtungskredit für die Etappe 1 des Südzubringers über CHF inkl. MWST sei zu genehmigen. Konsultativ-Abstimmung: Welche Variante der Parkplätze (Gelb, Grün, Blau) soll der Gemeinderat weiter verfolgen? Traktandum 12 Genehmigung Kreditabrechnung Bushaltestelle Ausserdorf Ausgangslage Der Gemeinderat legt der Gemeindeversammlung die Kreditabrechnung Bushaltestelle Ausserdorf zur Genehmigung vor: Bushaltestelle Ausserdorf Bruttokredit laut GV-Beschluss vom CHF Bruttoanlagekosten CHF Brutto Kreditunterschreitung CHF Total Einnahmen CHF 0.00 Nettoinvestition CHF Begründung Bei der ursprünglichen Planung sollte der Ausbau der Bushaltestelle Ausserdorf mit einer Mittelinsel erfolgen. Das Projekt war von Anfang an mit der Überbauung Am Bach gekoppelt. Der definitive Ausbau der Bushaltestelle wurde jedoch ohne Mittelinsel ausgeführt. Entsprechend sind weniger Kosten angefallen und der Kredit wurde daher mit einer grossen Abweichung von rund 67% unterschritten. Die Arbeiten sind abgeschlossen und es werden im Rahmen des Ausbaus keine weiteren Kosten entstehen. Die Kreditabrechnung Bushaltestelle Ausserdorf sei zu genehmigen. Traktandum 13 Diverses und Umfrage An dieser Stelle gibt der Gemeinderat allgemeine Informationen bekannt. Ausserdem können die Stimmberechtigten das Wort ergreifen. Seite 19

20 Geschätzte Ortsbürgerinnen und Ortsbürger von Zeiningen Sie sind herzlich eingeladen, an der Ortsbürgergemeindeversammlung am Freitag, 15. Juni 2018 teilzunehmen. Es ist die dritte Ortsbürgergemeindeversammlung im Blockhaus im Brüel. Die diesjährige Sommergmei wird mit einem erfreulichen Traktandum aufgefrischt und ergänzt: 19 Einwohnerinnen und Einwohner wollen Ortsbürger werden! Alle erfüllen die Aufnahmekriterien und sind mit dem Dorf eng verbunden. Die zukünftigen OrtsbürgerInnen sind als Gäste zur Versammlung eingeladen. Informationen zu den Traktanden entnehmen Sie dieser Einladung, im Internet unter oder nutzen Sie die Aktenauflage vom 29. Mai bis 15. Juni Länger als die Abhandlung der Geschäfte wird der zweite Teil der Versammlung sein. Wie üblich wird die Ortsbürgerkommission für Essen und Getränke besorgt sein, damit ist ein gemütliches Zusammensitzen garantiert. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse und freuen uns eine grosse Schar OrtsbürgerInnen begrüssen zu können. Wir danken für Ihr Interesse. Gemeinderat Zeiningen Traktandum 1 Genehmigung Protokoll Ortsbürgergemeinde vom 4. Dezember 2017 Ausgangslage Das Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 4. Dezember 2017 kann während der Aktenauflage eingesehen werden und ist im Internet veröffentlicht. Folgende Traktanden wurden an der Ortsbürgergemeinde vom 4. Dezember 2017 behandelt. Sämtliche Traktanden wurden wie vorgeschlagen von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern beschlossen. 1. Genehmigung Protokoll Ortsbürgergemeindeversammlung vom 16. Juni Genehmigung Kreditabrechnung Blockhaus im Brüel 3. Genehmigung Budget 2018 der Ortsbürgergemeinde 4. Diverses Das Protokoll der Ortsbürgergemeinde vom 4. Dezember 2017 sei zu genehmigen. Traktandum 2 Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes 2017 Der vorliegende Bericht bezieht sich auf das Forstwirtschaftsjahr 2017 ( bis ). Als Forstbetrieb versuchen wir jedes Jahr den zu bewirtschaftenden Wald in nachhaltiger Weise zu betreuen. Dies mit Blick auf die verschiedenen Funktionen wie Nutzung, Schutz und Erholung. Diese drei Funktionen dürfen sich nach Meinung des Försters nicht gegenseitig ausschliessen. Nur in einer multifunktionalen Bewirtschaftung erhalten wir auch die Akzeptanz der Bevölkerung. Dieses Vorgehen sollte allerdings für den Betrieb (Waldbesitzer) auch entsprechend belohnt werden. Die Nutzfunktion bedeutet, dass wir Holz ernten und zu marktgerechten Preisen verkaufen. Die zu nutzende Menge entspricht dem maximalen Zuwachs den der Wald erbringt. Die Nachfrage, was Sortimente, Qualität und Menge betrifft, können wir nur leicht beeinflussen, denn es ist abhängig von den Vorräten die im Walde stehen. Den Aufwand für diese Holznutzung deckt uns der Holzverkauf. Der erntekostenfreie Erlös ist jedoch derzeit sehr niedrig und reicht häufig nur für die Holzernte. Stark beeinflusst wird diese Situation natürlich auch durch die Erschliessung des Waldes, die Geländeverhältnisse, und die Holzschlagverfahren welche gewählt werden. Bewusst betreiben wir ein zurückhaltendes Vorgehen was Menge und Schlagverfahren anbelangt. Dadurch geben wir der Natur Raum sich zu entwickeln, vor allem auf eine natürliche Waldverjüngung legen wir grossen Wert. Im Interesse von Wald, Natur und der erholungssuchenden Bevölkerung, verzichten wir auf «rabiates» Vorgehen bei der Holznutzung. Seite 20

21 Ökonomisch ist dies natürlich nicht die günstigste Lösung, aber auf lange Sicht sicher die wertvollste. Im Gefolge der Holznutzung sind allenfalls auch noch die Erschliessung zu unterhalten, Pflanzungen vorzunehmen, sowie den Jungwald zu pflegen um vielfältige, stabile Wälder zu erhalten. Dadurch gerät die Bewirtschaftung/Betriebsrechnung häufig in ein Defizit. Wird nur noch viel Holz genutzt und die zielgerichtete Verjüngung, sowie die Pflege vernachlässigt, wird sich dies in absehbarer Zeit rächen. Nutzbare Menge, Qualität und wertvoller Nachwuchs werden fehlen und zu noch grösseren ökonomischen Problemen führen. Die Waldbewirtschaftung erschöpft sich eben nicht nur in der Holznutzung. Gesamtwirtschaftlich ist es immer noch sinnvoll Holz zu nutzen. Es gibt ein Sprichwort, welches besagt: «Holz zu haben ist kein Reichtum, kein Holz zu haben jedoch eine Armut». Forstbetriebskommission Die Forstbetriebskommission ist Beratungs- und Kontrollinstanz. Jeder Waldbesitzer ist mit mindestens einem Vertreter beteiligt. Vom Kopfbetrieb sind zwei Personen vertreten. Die Protokollführerin stellt der Kopfbetrieb. Die Zusammensetzung der Kommission präsentiert sich per Ende 2017 wie nachfolgend dargestellt. Zeiningen Tschopp Peter -Gemeinderat -Präsident Wunderlin Gilbert -Waldkommission Zeiningen Heinz Sheena -Gemeindeschreiberin -Protokollführerin Jakober Urs -Förster Zuzgen Hohler Daniel -Gemeinderat / Wald Hellikon Schlienger Ernst -Gemeinderat / Wald Mumpf Müller Urs -Gemeinderat / Wald Obermumpf Frei Eva -Gemeinderätin / Wald Schupfart Steinacher Andy -Gemeinderat / Wald Staatswald Gloor Marc -Vertretung Staatswald Die Kommission traf sich im Berichtsjahr lediglich zu einer ordentlichen Sitzung. Die Sitzung fand am Mittwoch, 6. September 2017 um Uhr statt. Diese Sitzung wurde in der Aula des Schulhauses Brugglismatt in Zeiningen durchgeführt. Zusätzlich zu den Kommissionsmitgliedern waren auch die Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten eingeladen, sowie der Kreisförster. Anlässlich dieser Sitzung wurden folgende Traktanden behandelt: -Orientierung zum Forstbetrieb / Auslegeordnung -Betriebssituationen im Kanton Aargau -Ziele und Aufgaben -Mögliche zukünftige Zusammenarbeit In Anbetracht einer in zwei bis drei Jahren bevorstehenden Pensionierung des Försters, waren bewusst Traktanden gewählt worden, welche sich mit der Situation Forstbetrieb und der zukünftigen Ausrichtung befassten. Es fand eine rege Diskussion statt, welche die teils unterschiedlichen Auffassungen zu Tage förderte. Man war sich einig, dass die Planung der zukünftigen Ausrichtung durch eine Arbeitsgruppe aus den verschiedenen Waldbesitzern vorgenommen werden soll. Die Waldbesitzer/Gemeinden werden nach den Gemeinderatswahlen die Mitglieder für diese Arbeitsgruppe bestimmen und in die Forstbetriebskommission entsenden. Eine erste Sitzung dieser Arbeitsgruppe/Forstbetriebskommission ist erst im Jahre 2018 vorgesehen. Holznutzung Die definitiv nutzbare Holzmenge, inkl. Lage der Holzschläge, wird aufgrund eines jährlichen Voranschlages des Försters, durch den Kreisförster begutachtet und bewilligt. Anlässlich dieser Begehung werden ebenfalls die ausgeführten Arbeiten kontrolliert. Auszug aus dem Jahresrapport Kann infolge der Inventarrechnung gewisse Abweichungen gegenüber der Betriebsabrechnung (BAR) aufweisen. Holzmengen Nutzholz Energieholz Reisig Subtotal Total Rundholz Industrieholz Schichtholz Hackschnitz. Resth. Ndh. Efm. Lbh. Efm. Ndh. Efm. Lbh. Efm. Ndh. Efm. Lbh. Efm. Ndh. Efm. Lbh. Efm. Ndh. Efm. Lbh. Efm. Ndh. Efm. Lbh. Efm. Efm. Zeiningen Zuzgen Hellikon Mumpf Obermumpf Schupfart Staatswald Total Seite 21

22 Durch Zwangsnutzung angefallenes Holz Waldeigentümer Ursachen Insekten Pilze Wind Schnee Neuart. Waldsch. Efm. Andere Ursach. Efm. Efm. Efm. Efm. Efm. Efm Zeiningen Zuzgen Hellikon Mumpf Obermumpf 0 Schupfart Staat 0 Total Wie aus den oben erwähnten Mengenangaben ersichtlich ist, hat im vergangenen Jahr vor allem der Borkenkäfer seine Gefrässigkeit bewiesen. Eine gewisse Schadenmenge ist noch auf den Befall aus dem Vorjahr zurückzuführen. Diese Schäden entstanden vor allem bei der Rottanne. Die Aktivität des Borkenkäfers wird stark begünstigt durch trockene Sommer und vor allem auch durch längere, früher seltene Hitzeperioden bis 35 Grad. Auch Pilzschäden (Hallimasch, Rotfäule) machen der Rottanne zu schaffen. Bei den neuartigen Waldschäden ist vor allem die Weisstanne aufgeführt. Diese Schäden sind sicherlich auch durch die Trockenheit begründet. Der laufende Verlust von Nadelmasse und das plötzliche Absterben von augenscheinlich gesunden Weisstannen ist jedoch nicht begründbar. Das Eschentriebsterben hat sich ebenfalls akzentuiert. Vermehrt müssen Eschen gefällt werden, um noch einen verwertbaren Nutzen von dieser Baumart zu haben, sowie an einigen Orten die Sicherheit für die Verkehrswege zu gewährleisten. Nachhaltigkeitskontrolle Das Bundesgesetz über den Wald hält im Kapitel 4, unter Art. 20 sogenannte Bewirtschaftungsgrundsätze fest. Absatz 1 hält fest, Der Wald ist so zu bewirtschaften, dass er seine Funktionen dauernd und uneingeschränkt erfüllen kann (Nachhaltigkeit). Die Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau (AwaV) weist diese Regelung unter 27 dem Betriebsplan (bisher Wirtschaftsplan) zu. Betriebsplanpflichtig sind alle Waldeigentümer(innen) mit einer Waldfläche über 20 ha. In der Regel sind diese Betriebspläne für einen Zeitraum von 15 Jahren gültig. Die Vorgaben dieser Betriebspläne betreffend nutzbarer Holzmenge darf innerhalb des Planungshorizontes nicht überschritten werden. Unternutzungen sind jederzeit möglich. Eine langfristige Unternutzung ist jedoch nicht sinnvoll, da dadurch die Nachhaltigkeit gefährdet wird. Total Situation in den Betriebsteilen Waldbesitzer Betriebsplan gültig seit; Jahr Jährl. Nutzung gemäss Betr.plan m3 Stand gem. Rapport Vorjahr +/- Abweichung im Berichtsjahr +/- Stand Ende Berichtsjahr +/- Zeiningen Zuzgen Hellikon Mumpf Obermumpf Schupfart Staat Total Anhand des Betriebsplanes bei den Gemeinde-Waldbesitzern, welcher ab dem Jahre 2006 Gültigkeit erlangte, wurde die Nachhaltigkeitskontrolle auf dieses Datum neu berechnet. Beim Staatswald wurde 2015 ein neuer Betriebsplan erarbeitet. Gültigkeit wiederum 15 Jahre, mit Beginn Die jährlich mögliche Holznutzung (Hiebsatz) wurde von 490 m 3 auf 310 m 3 reduziert. Dies ist eine Anpassung an eine nachhaltige Holznutzung in der Waldbewirtschaftung und eine Reaktion auf einen gesunkenen Holzvorrat im Wald. Personal Per 31. August 2017 verliess uns Forstwart Markus Buser zu einem Auslandjahr in Kanada und USA. Die Stelle wurde zur Neubesetzung ausgeschrieben. Seite 22

23 Stk. Unfallgeschehen Im Berichtsjahr 16/17 mussten wir lediglich einen Bagatellunfall verzeichnen. Dem Verunfallten musste ein Holzsplitter unter dem Augenlid entfernt werden, was nur zu einem kurzen Arbeitsausfall führte. Das Unfallgeschehen unterliegt in der Prämienberechnung einem Bonus-Malus System. Die SUVA berechnet die Prämien jährlich aufgrund des Unfallgeschehens in den vergangenen Jahren, innerhalb einer definierten Risikogemeinschaft. Insofern wirkt sich risikobewusstes Verhalten und unfallfreies Arbeiten direkt auch günstig oder eben negativ auf die Kosten aus. Die Prämienansätze blieben gegenüber dem Vorjahr gleich Die Prämieneinstufung bei der SUVA Betriebsunfall 2017 : % Die Prämieneinstufung bei der SUVA Nichtbetriebsunfall 2017: 2.25 % Verjüngungstätigkeit Durch das gezielte Einbringen von Jungpflanzen kann die Artenvielfalt zugunsten der Ökologie erhöht werden und unter Berücksichtigung der standörtlichen Verhältnisse auch die wirtschaftlich interessanten, nachgefragten Sortimente produziert werden. Aufgrund der standörtlichen Verhältnisse mit den Kalkböden des Juras, sowie der Höhenlage, entstehen auf natürliche Weise eher Laubwälder. Um dieser Situation etwas entgegenzuwirken oder zu ergänzen, werden tendenziell mehr Nadelhölzer gepflanzt. Die natürliche Verjüngung von Laubbäumen machen jedoch flächenmässig ein Vielfaches, gegenüber von Nadelbäumen aus. Diese Verjüngungsart ist aus wirtschaftlicher Sicht wesentlich günstiger und es entstehen standortgerechte Wälder. Durch den krankheitsbedingten Ausfall der Esche, deren Verjüngungsförderung momentan nicht mehr empfehlenswert ist, werden die wirtschaftlich interessanten Laubbaumarten natürlich empfindsam reduziert. Auf natürliche Weise bleiben deshalb fast nur noch die Buche und der Ahorn übrig. Die Eiche ist in unseren Wäldern nur sehr bedingt natürlich zu verjüngen. Als Alternative bieten sich die Roteiche und ev. auch die Schwarznuss an. Dies bedingt aber eine Pflanzung dieser Baumarten. Verjüngung Zeiningen Zuzgen Hellikon Mumpf Obermumpf Schupfart Staat Mengenausweis Fichte Tanne Föhre Lärche 100 Douglasie And. Nadelb. Buche Eiche 1100 Esche Ahorn And. Laubb Total Waldpflege Im Gesamtbetrieb wurden auf 1196 aren Eingriffe durchgeführt. Eine Unterscheidung der Entwicklungsstufen wurde nicht vorgenommen. Durchgeführte Eingriffe Jungwuchs aren Dickung aren Seite 23 Stangenholz aren Total aren Zeiningen 506 Zuzgen 152 Hellikon 192 Mumpf 166 Obermumpf 0 Schupfart 180 Staat 0 Total 1196 In der Waldverjüngung verfolgen wir Ziele, welche die Nachhaltigkeit des Waldes bezüglich Arten- und Bodenschutz berücksichtigt. Generell streben wir Vielfalt an und berücksichtigen neben den wirtschaftlichen auch ökologische Interessen. - Wir streben eine natürliche Waldverjüngung an - Bevorzugt werden standortgerechte einheimische Baumarten (Gastbaumarten sind in beschränktem Umfang zugelassen) - Wir verwenden keine genetisch veränderten Pflanzen oder Klone - Seltene Baumarten werden in allen Entwicklungsstufen gefördert - Bei Räumungen werden seltene Baumarten belassen. (Ausgenommen wirtschaftlich hochwertige Einzelexemplare) - Totholz, stehend oder liegend wird nach Möglichkeit belassen - Pionierbäume werden ebenfalls in angemessener Weise berücksichtigt

24 - Auffallende, landschaftlich interessante Einzelexemplare werden belassen - Wo es die waldbauliche Zielsetzung erlaubt, wird die Selbstdifferenzierung der Bestände angestrebt - Zum Schutz von Wildtieren und Vögeln, wird während der Hauptsetz- und Brutzeit, 1. April bis 15. Juni auf die Jungwuchspflege verzichtet. (ein ausnahmsweises Austrichtern ist erlaubt) - In Dickungen und Stangenhölzern wird während dieser Zeit lediglich die positive Auslese und Freistellung der Kandidaten im Endabstand durchgeführt Waldbegehung 2017 wurde lediglich eine Waldbegehung/Exkursion mit Schülern von Zeiningen durchgeführt. Am 23. August 2017 traf man sich mit dem Förster in der Bachtalen. Borkenkäfer, Pilzkrankheiten und der Nutzen von absterbenden Bäumen waren auf dem Parcours Themen. Unterwegs wurde das gemeinsame Znüni genossen. Mit einer Fragerunde rund um den Wald und dem Fällen eines grossen Baumes wurde die Exkursion abgeschlossen. Weiterbildung Auf eine Weiterbildungstätigkeit wurde 2017 mangels geeigneten Angeboten verzichtet. Der Rechenschaftsbericht der Ortsbürgergemeinde für das Jahr 2017 sei entgegen zu nehmen. Traktandum 3 Genehmigung Rechnung Ortsbürgergemeinde 2017 Details zur Jahresrechnung 2017 sind im Internet unter abrufbar oder während der Aktenauflage auf der Gemeindekanzlei einsehbar. Forstwirtschaft Ergebnis Waldwirtschaft Rechnung 2017 Budget 2017 Rechnung 2016 Betrieblicher Aufwand 499' ' '257 Betrieblicher Ertrag 544' ' '352 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 45'187-5' '095 Ergebnis aus Finanzierung 5'796 5'080 6'698 Operatives Ergebnis / Gesamtergebnis 50' '792 Die Abteilung Wald erwirtschaftete 2017 erfreulicherweise einen Überschuss von CHF Dieser Betrag wurde als Einlage in die Forstreserve gelegt. Betriebsaufwand: Der Betriebsaufwand fiel CHF tiefer aus als budgetiert. Der Transferaufwand, CHF , ist die Abgabe an die Einwohnergemeinde für die Rechnungsführung. Der Personalaufwand lag CHF unter Budget. Seite 24

25 Der Erlös aus dem Holzverkauf war CHF höher als budgetiert. Forstreservefonds Bestand am Zuwachs Abgang Bestand am Forstreservefonds 459' ' ' Das positive Ergebnis der Waldwirtschaft bewirkt eine Zunahme des Forstreservefonds auf CHF Ergebnis Ortsbürgergemeinde mit Waldwirtschaft Rechnung 2017 Budget 2017 Rechnung 2016 Betrieblicher Aufwand 584' ' '452 Betrieblicher Ertrag 593' ' '254 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 8' '802 Ergebnis aus Finanzierung 36'023 28'000 36'671 Operatives Ergebnis / Gesamtergebnis 44'270 27' '473 Ergebnis Ortsbürgergemeinde ohne Waldwirtschaft Rechnung 2017 Budget 2017 Rechnung 2016 Betrieblicher Aufwand 85'186 65'820 38'195 Betrieblicher Ertrag 48'246 70'350 56'902 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit -36'940 4'530 18'708 Ergebnis aus Finanzierung 30'226 22'920 29'974 Operatives Ergebnis / Gesamtergebnis -6'713 27'450 48'681 Die Investitionsausgaben der Ortsbürgergemeinde betrafen die Schlussrechnungen zum Bau des Blockhauses im Brüel. Die Kreditabrechnung wurde der letzten Wintergmei vorgelegt und genehmigt. Bilanz Bestand am Zuwachs Abgang Bestand am Aktiven 8'269' '555' '512' '313' Finanzvermögen 2'451' '301' '236' '515' Verwaltungsvermögen 5'818' '254' '275' '797' Passiven 8'269' ' ' '313' Fremdkapital 1' ' ' Eigenkapital 8'268' ' ' '312' Seite 25

26 Das Eigenkapital betrug am CHF Der Erlös aus der Grube Zeiningen sank Die Einnahmen vom Kiesverkauf betrugen CHF Die Einnahmen von den Deponiegebühren betrugen CHF Die externe Bilanzprüfung erfolgte durch die AWB Revisionen AG Lengnau. Des Weiteren prüfte die Finanzkommission die Jahresrechnung Die Rechnung der Ortsbürgergemeinde für das Jahr 2017 sei zu genehmigen. Seite 26

27 Traktandum 4 Zusicherung Ortsbürgerrecht Ausgangslage Die Schar der Zeininger Ortsbürger wird immer kleiner. Da viele Einwohnerinnen und Einwohner jedoch die Bedingungen zur Erlangung des Ortsbürgerrechts erfüllen, wurde ein Aufruf für eine Einbürgerungsaktion durchgeführt. Folgende Personen haben ein Gesuch um Aufnahme ins Ortsbürgerrecht eingereicht: Binder Giancarlo (1941) und Binder Rosmarie (1943) Juchgasse 26 Isler Boris (1953) und Isler Gilia (1945) Obere Rebgasse 9 Ehrsam René (1946) und Ehrsam Doris (1947) Kalt Pius (1954) Im Bärm 3 Jeukenweg 11 Gschwend Gottfried (1949) und Gschwend Brigitte (1946) Fuchsrainweg 2 Keppner Markus (1952) und Keppner Irmgard (1956) Bärmeggenweg 1 Hasler Moritz (1961) Mittlerer Katzenstirnenweg 2 Sax Martin (1945) und Sax Christine (1945) Wiesenweg 5 Hasler Sabine (1967) Haldengasse 13 Schib Erich (1966) und Schib Nicole (1968) mit Noah (2002) und Tim (2004) Tschopperthof Alle Gesuchsteller sind zwischenzeitlich in das Einwohnerbürgerrecht aufgenommen worden und erfüllen die Voraussetzungen zur Aufnahme ins Ortsbürgerrecht von Zeiningen. Die Voraussetzung erfüllt, wer Zeiningen als seine Heimat betrachtet, an den Belangen der Ortsbürgergemeinde interessiert ist und insgesamt mindestens 25 Jahre, davon die letzten 10 Jahre ohne Unterbruch, in Zeiningen wohnhaft war. Das Ortsbürgerrecht von Zeiningen soll den oben genannten 19 Personen zugesichert werden. Traktandum 5 Diverses und Umfrage An dieser Stelle gibt der Gemeinderat allgemeine Informationen bekannt. Ausserdem können die Stimmberechtigten das Wort ergreifen. Seite 27

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