L a n d e s b e t r i e b S t r a ß e n, B r ü c k e n u n d G e w ä s s e r
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- Birgit Baum
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1 Stand: Freie und Hansestadt Hamburg L a n d e s b e t r i e b S t r a ß e n, B r ü c k e n u n d G e w ä s s e r Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Projekt Busbeschleunigung GF/PB Hamburg, den Verkehrsplanung: Metrobuslinie 20/25 Anlagen : 1. Erläuterungsbericht 2. Übersichtsplan i. M. 1:5000 Lageplan i. M. 1:250, 1. V e r s c h i c k u n g
2 Sehr geehrte Damen und Herren, beiliegend erhalten Sie die 1. Verschickung der Verkehrsplanung der Maßnahme Metrobuslinie 20/25, Dem verkehrstechnischen Erläuterungsbericht (Anlage 1) und dem Lageplan (Anlage 2) sind die Rahmenbedingungen, Grundlagen sowie technischen Details der vorliegenden Planung zu entnehmen. Die vorliegende Planung wird hiermit erstverschickt. Maßnahmen des Busbeschleuni- Die Finanzierung erfolgt aus dem Haushaltstitel gungsprogramms. Entwurfs- und Baudienststelle ist der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, Fachbereich Busbeschleunigung GF/PB bzw. Fachbereich Baudurchführung S3. Die Realisierung ist für das Jahr 2016 vorgesehen. Die angeschriebenen Dienststellen werden gebeten, Ihre Stellungnahme bis spätestens zum an den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer LSBG, GF/PB, zu senden. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme vorliegen, gehen wir davon aus, dass Sie keine Bedenken oder Anregungen zu dieser Planung haben..
3 Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg, den Geschäftsbereich Straßen Projekt Busbeschleunigung - GF/PB Baumaßnahme: Senatsprogramm Busbeschleunigung MetroBus-Linie 20/25 Teilbaumaßnahme: Inhalt Haltestelle Julius-Reincke-Stieg und Knoten Tarpenbekstraße/ Martinistraße Neuordnung des Straßenraums Verkehrstechnischer Erläuterungsbericht zur 1. Planverschickung 1 Anlass der Planung Vorhandener Zustand Allgemeines Lage und Funktion im Straßennetz Verkehrsbelastung Art und Nutzung der anliegenden Bebauung Verkehrssituation Aufteilung und Abmessungen des Querschnittes Entwässerung Öffentliche Beleuchtung Knotenpunkte und Lichtsignalanlagen ÖPNV Fußgänger- und Radverkehr Ruhender Verkehr Geplanter Zustand Planungsansatz Allgemeines Variantenuntersuchung Einzelheiten der Planung ÖPNV Knotenpunkte und Lichtsignalanlagen MIV Fußgänger- und Radverkehr Ruhender Verkehr Barrierefreiheit Oberflächenentwässerung Grün- und Baumpflanzungen Öffentliche Beleuchtung / Beschilderung Ver- und Entsorgungsleitungen Lärmschutz Umweltverträglichkeit Kampfmittelfreiheit Planungsrechtliche Grundlagen Umsetzung der Planung Grunderwerb Wirtschaftlichkeit Kosten und Finanzierung / Haushaltstitel Entwurfs- und Baudienststelle Terminierung der Planung und Bauausführung... 10
4 1 Anlass der Planung Im Zusammenhang mit dem Busbeschleunigungsprogramm der FHH ist geplant durch verkehrsplanerische und -technische Maßnahmen die Reisezeitverluste der Metrobuslinien 20 und 25 zu minimieren sowie die Kapazität der Metrobuslinie und den Komfort für den Fahrgast zu erhöhen. Die Metrobuslinie 20 fährt vom Bahnhof Altona zum S- Bahnhof Rübenkamp und entgegengesetzt, die Linie 25 fährt vom Bahnhof Altona über die U-Bahnhaltestellen Kellinghusenstraße, Mundsburg, Burgstraße Richtung Hammerbrook mit der Endhaltestelle Sachsenstraße bzw. in umgekehrte Richtung. Beide Linien nutzen dabei von Altona bis Kelllinghusenstraße dieselben Haltestellen und durchfahren dabei die Martinistraße. Im Zuge einer Bohrkernuntersuchung wurde weiterhin ein Sanierungsbedarf des anschließenden Knotenpunktes Tarpenbekstraße/ Martinistraße festgestellt. Zwar weist die Fahrbahnbefestigung oberflächig kaum Mängel auf, jedoch genügt diese nicht den Anforderungen an die Belastungsklasse 10. Gründe dafür sind, dass teilweise kein Schichtenverbund vorhanden ist, die Asphalttragschicht nicht den Anforderungen der ZTV/St-Hmb.09 erfüllt und dass keine zweite Tragschicht vorhanden ist. Im Rahmen dieser Maßnahme ist vorgesehen, eine Deckensanierung des Knotenpunktes durchzuführen sowie Nebenflächen und Verkehrsführung zu optimieren. 2 Vorhandener Zustand 2.1 Allgemeines Lage und Funktion im Straßennetz Die Martinstraße und die Tarpenbekstraße liegen im Stadtteil Eppendorf des Bezirkes Hamburg-Nord. Die Tarpenbekstraße ist Teil der Bundesstraße 433, die zudem über Rosenbrook, Alsterkrugchaussee (Hamburg-Groß Borstel), Flughafen-Umgehung (Hamburg-Fuhlsbüttel), den Krohnstiegtunnel und den Swebenweg (Hamburg- Niendorf) zur B 432 und zur AS Hamburg-Schnelsen-Nord der A 7 führt. Im Knotenpunktbereich ist die Tarpenbekstraße 5-spurig und die Martinistraße 2- bzw. 3-spurig ausgebaut. Für beide Straßen gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h Verkehrsbelastung Bei einer Verkehrszählung am wurden für die Tarpenbekstraße rd Kfz/24h (SV = 2,4%) festgestellt. In der Martinistraße beträgt die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke an Werktagen gem. DTVw-Karte 2010 der BWVI rd Kfz/24h mit einem Schwerverkehrsanteil von 6% (gemessen auf Höhe Einmündung Falkenried). Seite 2 von 10
5 2.1.3 Art und Nutzung der anliegenden Bebauung Auf den angrenzenden Flurstücken im Planungsbereich des Knotenpunktes befindet sich das Universitätsklinikum Eppendorf, das Kulturhaus Eppendorf sowie geschlossene, mehrstöckige Bebauung, die mit Wohnnutzung, durch Einzelhandelsgeschäfte sowie mit Kleingewerbe belegt sind. Im Bereich der Haltestelle Julius-Reincke-Stieg in Richtung Eppendorf entsteht zurzeit das Bauvorhaben Bethanien-Höfe Eppendorf, in dem Wohnungen für betreutes Wohnen und vollstationäre Pflegeeinrichtungen vorgesehen sind. 2.2 Verkehrssituation Aufteilung und Abmessungen des Querschnittes Die Tarpenbekstraße ist im Knotenpunktbereich 5-streifig ausgebaut. Die Fahrstreifen haben eine Breite von ca. 2,90 m bis 3,20 m. Die Breite zwischen den Straßenbegrenzungslinien beträgt zwischen 28,0 m und 36,0 m. Die Fahrstreifen in der Martinistraße weisen im Bereich der Haltestelle Julius-Reincke- Stieg jeweils eine Breite von 4,90 m bis 5,10 m auf. Insgesamt ergibt sich eine Breite von etwa 17,0 m zwischen den Straßenbegrenzungslinien. Die Breite der Nebenflächen an der Haltestelle Julius-Reincke-Stieg beträgt etwa 3,40 m in Fahrtrichtung Westen. Auf der gegenüberliegenden Seite ist die Nebenfläche etwa 4,30 m breit, wobei für Fußgänger und Fahrgäste auf beiden Seiten nur noch Gehwegbreiten von 1,60 m bzw. 2,30 m, aufgrund der Bauminseln und Längsparkständen, zur Verfügung stehen. Der Leitungsbestand wurde durch eine Leitungsanfrage im Oktober 2013 festgestellt. Danach liegen im Straßenraum die üblichen Versorgungsleitungen und Mischwassersiele Entwässerung Die Entwässerung beider Straßen erfolgt beidseitig über Straßenabläufe mit Vorflut zu dem in der Fahrbahnmitte liegenden vorhandenen Mischwassersiel der Hamburger Stadtentwässerung Öffentliche Beleuchtung Die öffentliche Beleuchtung befindet sich im Bereich der Martinistraße in den nordwestlichen Nebenflächen und beidseitig in der Tarpenbekstraße Knotenpunkte und Lichtsignalanlagen Der Planungsbereich umfasst den signalisierten Knotenpunkt Tarpenbekstraße/ Martinistraße. Seite 3 von 10
6 2.2.5 ÖPNV Die MB-Linien 20 und 25 fahren von Mo. bis Fr. tagsüber im Abstand von jeweils 10 Minuten und in den Nebenzeiten alle 20 Minuten. Zusätzlich fährt der Nachtbus der Linie 600 die Haltestelle an. Die Haltestelle Julius-Reincke-Stieg Richtung UK Eppendorf befindet sich etwa 60 m hinter der LSA am Fahrbahnrand. In der Gegenrichtung hält der Bus gegenüberliegend, etwa 25 m vor dem Haltebalken des nachfolgenden Knotenpunktes. Beide Haltestellen sind mit einem FGU und DFI-Anzeige ausgestattet Fußgänger- und Radverkehr In der Martinistraße beträgt die Gehwegbreite im Bereich der Haltestellen Julius- Reincke-Stieg etwa 1,60 m auf der nordwestlichen Seite und 2,30 m auf der südöstlichen Seite. In der Martinistraße sind keine Radverkehrsanlagen vorhanden. Der benutzungspflichtige Radweg der Tarpenbekstraße wird etwa 20 m westlich des Knotens, in Richtung UKE auf die Fahrbahn der Martinistraße abgeleitet. Auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite besteht in der Martinistraße eine Radwegaufleitung auf den benutzungspflichtigen Radweg der Tarpenbekstraße in Richtung Altona. Im Planungsbereich der Tarpenbekstraße gilt für beide Fahrtrichtungen eine Radwegbenutzungspflicht. Der Radweg Richtung Norden ist bis zur Martinistraße in einer Breite von 2,00 m in rotem 10/20-Betonsteinpflaster hergestellt. Die Breiten des nebenliegenden Gehweges betragen zwischen 1,65 m und 2,10 m. Im weiteren Verlauf Richtung Norden, hinter der LSA betragen die Radwegbreiten zwischen 1,00 und 1,20 m und die Gehwegbreiten zwischen 1,95 m und 3,00. Der Radweg ist in Asphalt hergestellt. In Fahrtrichtung Süden ist der Radweg im Knotenpunktbereich in einer Breite von max. 1,20 m in rotem 10/20-Betonsteinpflaster hergestellt. Im Bereich der Hausnummer 31 befindet sich ein Baum, der den Gehweg auf einer Länge von rd. 4,50 m auf eine Breite von 1,40 m und den Radweg auf eine Breite von 0,95 m einengt. Im Knotenpunktbereich weist der Gehweg eine Breite von 1,75 m bis 4,30 m auf. Östlich des Knotens Tarpenbekstraße/ Martinistraße sind auf der Südseite der Martinistraße, in Richtung Eppendorfer Landstraße keine Radverkehrsanlagen vorhanden. Der Radverkehr wird im Mischverkehr geführt. Auf der Nordseite der Martinistraße befindet sich ein rd. 1,00 m breiter, bituminös befestigter nicht benutzungspflichtiger Radweg, der in einem baulich sehr schlechten Zustand ist Ruhender Verkehr In der Martinistraße befinden sich westlich der Tarpenbekstraße asphaltierte Längsparkplätze in den Nebenflächen. Seite 4 von 10
7 3 Geplanter Zustand 3.1 Planungsansatz Allgemeines Fahrtzeitverkürzungen lassen sich in der Martinistraße im Wesentlichen nur durch die Optimierung der Anfahrt an die bzw. der Abfahrt von der Haltestelle erzielen. Zur Reduzierung der Reisezeitverluste werden die Haltestellen in der Martinistraße, wo dies möglich ist, weiter in die Fahrspur verlegt. Die Busse fahren die Haltestellen zukünftig weitestgehend gerade an und auch gerade wieder ab. Mit dem Einbau von Sonderborden an den Haltestellen wird neben dem Komfortgewinn beim Aus und Einstieg außerdem Reifenverschleiß verringert. Die Haltestellen werden insgesamt so verlängert, dass zukünftig der Halt eines Doppelgelenkbusses möglich ist. Zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des Knotens und zur Verbesserung der Radverkehrsführung wird der Knotenpunkt einschl. der Lichtsignalanlage optimiert. Im Fahrbahnbereich des Knotenpunktes Tarpenbekstraße/ Martinistraße ist die Tarpenbekstraße sanierungsbedürftig, sodass gemäß dem vorhandenen Schadensbild eine Deckensanierung vorgesehen wird Variantenuntersuchung Für die Haltestelle Julius-Reincke-Stieg in Fahrtrichtung Altona wurde keine Variantenuntersuchung vorgenommen, da die Lage hinter der Lichtsignalanlage vorteilig ist und die zur Verfügung stehenden Nebenflächen ausreichend sind. Des Weiteren ist die Haltestelle bereits in Beton hergestellt. Für die Haltestelle Julius-Reincke-Stieg wurden mehrere Varianten untersucht. Eine Verlegung hinter die Lichtsignalanlage in Richtung Eppendorf wurde verworfen, da das Ziel für die Fahrgäste, die die Haltestelle Julius-Reincke-Stieg nutzen, das naheliegende UKE und diverse andere Einrichtungen in Martinistraße westlich der Tarpenbekstraße ist. Des Weiteren bieten die Nebenflächen der Martinistraße östlich der Tarpenbekstraße nicht ausreichend Platz zur Herstellung von Wartefläche und Gehweg. Eine weitere Variante sieht die Haltestelle am vorh. Standort, ca. 25 m vor der LSA vor. Um die Sicht der wartenden Fahrgäste auf den ankommenden Bus zu verbessern wurde hier die Nebenfläche um rd. 1,25 m zu Lasten der Fahrbahn verbreitert. Diese Variante wurde nicht weiter verfolgt. Aufgrund des naheliegenden Knotens kann es bei höherem Verkehrsaufkommen zum Rückstau des MIV in den Haltestellenbereich kommen, so dass der Bus hinter den an der Lichtsignalanlage haltenden Fahrzeugen warten muss und die Haltestelle erst mit der folgenden Grünphase anfahren kann. Seite 5 von 10
8 3.2 Einzelheiten der Planung ÖPNV Die Haltestelle Julius-Reincke-Stieg wird unverändert westlich des Knotenpunktes am Fahrbahnrand bestehen bleiben. Die vorhandene Betonfläche der Haltestelle in Fahrtrichtung Altona ist 3,05 m breit und rd. 33,60 m lang. Diese wird zur Aufnahme der Schubkräfte auf etwa 40 m verlängert. Der vorhandene Fahrgastunterstand und DFI verbleiben am bisherigen Standort. Die Haltestelle gegenüberliegend wird etwa 65 m entgegen der Fahrtrichtung versetzt, um ausreichend Aufstelllänge vor der Lichtsignalanlage Tarpenbekstraße/ Martinistraße zu erreichen. In der Martinistraße befinden sich zahlreiche Bäume mit Stammdurchmessern von rd. 0,70 m am Fahrbahnrand, die den wartenden Fahrgästen die Sicht auf die ankommenden Busse erschweren. Zur Verbesserung der Sicht und Verbreiterung der Nebenfläche für Fahrgäste und Fußgänger, wird die Bordkante zu Lasten der Fahrbahnbreite um rd. 1,25 m in den Fahrbahnbereich verlegt. Über eine Breite von 3,0 m wird eine Betonfläche von 40 m Länge hergestellt. Der Fahrgastunterstand wird im Bereich zwischen der ersten und zweiten Tür des haltenden Busses vorgesehen. Der DFI wird ebenfalls entsprechend versetzt. Die geplanten Bushaltestellen sind für den Halt von einem Doppelgelenkbus mit jeweils 25 m ausgelegt. Die Haltestellen werden mit Sonderborden ausgestattet, die ein dichtes und verschleißarmes Anfahren des Haltestellenbordes mit den Reifen des Fahrzeuges ermöglichen. Die Haltestelle auf der Nordwestseite der Martinistraße wird mit +16 cm hohen Sonderborden ausgestattet, da diese aufgrund der Lage im Anschluss an die Radwegableitung in Kurvenfahrt durch den Bus angefahren werden muss. Die Haltestelle auf der Südostseite der Martinistraße wird mit +18 cm hohen Sonderborden ausgestattet, da diese geradlinig angefahren werden kann. Die Haltestellen werden mit taktilen Leitelementen - Noppenplatten für die Auffindestreifen und Rippenplatten für die Einstiegsfelder - versehen Knotenpunkte und Lichtsignalanlagen Mit dem Ziel die Leistungsfähigkeit des Knotens zu steigern, werden die LSA-Masten sowie Haltelinien weiter in den Knoten herein verlegt. Im Zuge dessen werden beide Mittelinseln der Tarpenbekstraße verlängert. Für abbiegende Radfahrer werden Aufstelltaschen markiert. Die Dreiecksinseln der Tarpenbekstraße werden verkleinert, um einen durchgehenden Radfahrstreifen auf der Fahrbahn herzustellen. Im Kreuzungsbereich wird eine Mittelinsel errichtet, um eine weitere LSA herzustellen und somit den linksabbiegenden Verkehr aus der westlichen Martinistraße zunächst vorziehen zu lassen und im Anschluss gesondert zu signalisieren. Seite 6 von 10
9 3.2.3 MIV Die Fahrbeziehungen bleiben für den MIV unverändert. In der Tarpenbekstraße werden die Breiten der Fahrstreifen der Fahrtrichtung stadteinwärts zu Gunsten der Nebenflächen auf 3,25 m/ 3,00 m/ 3,25 m reduziert. Für den linksabbiegenden Verkehr aus der westlichen Martinistraße kommend wird ein zusätzliches Signal auf der neu herzustellenden Mittelinsel im Kreuzungsbereich eingerichtet Fußgänger- und Radverkehr Der Radverkehr wird im Bereich des Knotens Martinistraße/ Tarpenbekstraße zur Querung der Martinistraße auf die Fahrbahn geführt. Zur Überquerung der Tarpenbekstraße werden Aufstellflächen eingerichtet. Zukünftig wird der Radfahrer in der Furt des Kfz-Verkehrs die Tarpenbekstraße queren. Der vorhandene nicht benutzungspflichtige Radweg in der nördlichen Nebenfläche der Martinistraße, östlich der Tarpenbekstraße wird im Bereich des Knotenpunktes zurückgebaut. In der Tarpenbekstraße vor Haus Nr. 31 wird die Nebenfläche zu Lasten der Fahrstreifenbreite um rd. 0,40 m verbreitert, so dass der Radweg in 1,625 m Breite hergestellt werden kann. Der Gehweg wird auf einer Länge von rd. 4,5 m auf eine Breite von > 1,25 m eingeengt, um den vorh. Baumstandort halten zu können. In den Knotenpunktbereich ergibt sich aufgrund des auf die Fahrbahn geführten Radverkehrs mehr Raum für Fußgänger. Die Fußgängerfurten werden entsprechend der aufgehobenen Radwegfurten näher an den Knotenbereich verlegt Ruhender Verkehr Durch die Verlegung der Haltestelle Julius-Reincke-Stieg in Richtung Eppendorf entfallen zwei Längsparkstände Barrierefreiheit Die Haltestelle Julius-Reincke-Stieg wird mit Sonderborden und einem Kantenvorstand von 16 cm bzw. 18 cm ausgestattet, sodass mobilitätseingeschränkte Fahrgäste sicherer und bequemer ein- und aussteigen können. Die Haltestelle erhält die gemäß Plast 10 erforderlichen Bodenindikatoren für Auffindestreifen und Einstiegsfeld. Der Knoten Tarpenbekstraße/ Martinistraße wird innerhalb der Planungsgrenze mit den erforderlichen taktilen Elementen gem. PLAST 10 ausgestattet Oberflächenentwässerung Im Bereich der Haltestelle und der zu versetzenden Borde des Knotenpunktes werden die Straßenabläufe entsprechend versetzt bzw. abgebrochen und erneuert. Weiterhin werden schadhafte Straßenabläufe sowie Anschlussleitungen saniert bzw. erneuert. Der Versiegelungsgrad der Straßenverkehrsfläche wird nicht verändert. Somit ergibt sich auch keine Veränderung der Abflussmengen des Oberflächenwassers. Seite 7 von 10
10 3.2.8 Grün- und Baumpflanzungen Der Baumbestand wird durch die Herstellung der Haltestellen nicht verändert. An der Haltestelle Julius-Reincke-Stieg in Richtung Eppendorf erhalten die vorh. Bäume durch die veränderte Lage des Bordes mehr Wurzelraum. Durch die Maßnahme Neubau Bethanien-Höfe Eppendorf ist im Bereich der geplanten Haltestelle Julius-Reincke-Stieg in Fahrtrichtung Eppendorf eine Neupflanzung vorgesehen. Auf Grund der umfangreich genutzten Nebenflächen und der Bestands-Leitungen im Planungsbereich lassen sich keine weiteren neuen Baumpflanzungen realisieren Öffentliche Beleuchtung / Beschilderung Aufgrund der Neugestaltung der Radverkehrsführung im Knoten Tarpenbekstraße/ Martinistraße sind vier ÖB-Masten zu versetzen Ver- und Entsorgungsleitungen Die Erfordernisse von Leitungsbauarbeiten werden im Rahmen der Leitungstrassenplanung noch geklärt Lärmschutz Die Deckensanierung des Knotenpunktes Tarpenbekstraße/ Martinistraße sowie der Umbau der Haltestelle Julius-Reincke-Stieg stellt keinen erheblichen baulichen Eingriff im Sinne der 16. BImSchV dar, da keine zusätzlichen Fahrstreifen vorgesehen sind und die Fahrbahn nicht näher an die angrenzende Bebauung verlegt wird. Somit sind Lärmschutzmaßnahmen nicht erforderlich Umweltverträglichkeit Durch die Baumaßnahme sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltensziele für den Natur- und Landschaftshaushalt zu erwarten. Nach den Kriterien des 13a Hamb. Wegegesetz ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich Kampfmittelfreiheit Nach Auskunft der Feuerwehr, Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht besteht im Planungsbereich der Haltestelle kein Bombenblindgängerverdacht. Für den Knotenpunkt Tarpenbekstraße/ Martinistraße liegt noch kein Auszug aus dem Kampfmittelbelastungskataster vor. Die Anfrage wird noch bearbeitet. 4 Planungsrechtliche Grundlagen Die planungsrechtliche Grundlage sind die Bebauungspläne Eppendorf 19 vom , Eppendorf 22 vom und der Baustufenplan BS Eppendorf vom Die planmäßigen Straßenbegrenzungslinien werden durch die vorliegende Planung nicht überschritten. Seite 8 von 10
11 5 Umsetzung der Planung 5.1 Grunderwerb Grunderwerb ist nicht vorgesehen. 5.2 Wirtschaftlichkeit Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wurde auch bei allen Detailentscheidungen angemessen beachtet. Bei der Umsetzung der Maßnahme kommen ausschließlich Standardbauweisen zur Ausführung. Der vorgesehene Umbau der Haltestelle Julius-Reincke-Stieg sowie weiterer Haltestellen im Rahmen des Busbeschleunigungsprogramms der MetroBus-Linie 20/25 beeinflusst die Wirtschaftlichkeit des ÖPNV positiv. Wesentlicher Grund ist, dass es durch die Umsetzung der Maßnahme insgesamt zu einer Beschleunigung der Betriebsabläufe sowie zu einer Erhöhung der Betriebsstabilität und Fahrplantreue kommen wird. Gemeinsam mit den weiteren linienbezogenen Umbauvorhaben im Rahmen des Busbeschleunigungsprogramms können somit die Attraktivität des Busverkehrsangebots hinsichtlich der Reisezeiten sowie dessen Verlässlichkeit aus Sicht des Kunden deutlich gesteigert werden. Dies soll zu einer Verlagerung der Mobilität vom motorisierten Individualverkehr zum öffentlichen Personennahverkehr beitragen. Außerdem wird es durch die Umsetzung des Busbeschleunigungsprogramms künftig möglich sein, die heutige Betriebsleistung mit einem geringeren Fahrzeug- und Personaleinsatz zu erbringen oder alternativ bei gegebenem Fahrzeug- und Personaleinsatz zusätzliche Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Dies führt wiederum zu gleich bleibenden oder sogar sinkenden Kosten für die Leistungserbringung. Durch die Umsetzung der geplanten Maßnahme erhält der Busverkehr künftig die Haltestelle mit 16 cm bzw. 18 cm hohen Sonderborden, die ein verschleißarmes Anfahren des Haltestellenbordes mit den Reifen des Fahrzeuges ermöglichen. Hierdurch können die Spaltbreiten und Spalthöhen zwischen Haltestellenbord und Fahrzeugfußboden deutlich reduziert werden. Dies wirkt sich wiederum mindernd sowohl auf die absolute Dauer, als auch auf die Streuung der an dieser Haltestellen auftretenden Fahrgastwechselzeiten auf, da insbesondere mobilitätseingeschränkte Fahrgäste z.b. mit Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühlen deutlich zügiger und ggf. sogar unter Verzicht auf den Einsatz der Klapprampe das Fahrzeug betreten können. Somit trägt die Maßnahmen zu einer Beschleunigung der Betriebsabläufe sowie zu einer Erhöhung der Betriebsstabilität und Fahrplantreue bei. Seite 9 von 10
12 5.3 Kosten und Finanzierung / Haushaltstitel Kostenträger ist die Freie und Hansestadt Hamburg. Die Finanzierung erfolgt aus dem Maßnahmen des Busbeschleunigungsprogramms. Die entsprechende Drucksache 20/2508 wurde am beschlossen. Die Baukosten werden im Rahmen der weiteren Entwurfsplanung benannt. 5.4 Entwurfs- und Baudienststelle Entwurf und Bau erfolgen durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, Projekt Busbeschleunigung GF/PB bzw. Fachbereich Baudurchführung S Terminierung der Planung und Bauausführung Die Realisierung der Baumaßnahme ist für das Frühjahr 2016 vorgesehen. Verfasst: Hamburg, im Februar 2015 Seite 10 von 10
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