Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Nord Bezirksversammlung

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1 Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Nord Bezirksversammlung Große Anfrage nach 24 BezVG öffentlich Drucksachen Nr.: Datum: XX CDU-Fraktion Aktenzeichen: Beratungsfolge Gremium Datum Öffentlich Bezirksversammlung Busbeschleunigungsprogramm des SPD-Senats - wie stellt sich der aktuelle Planungsstand dar? Große Anfrage Nr. 3/2013, Dr. Andreas Schott, Christoph Ploß und Fraktion, CDU-Fraktion Sachverhalt: Das 259 Millionen Euro teure Busbeschleunigungsprogramm von Bürgermeister Olaf Scholz betrifft immer mehr Quartiere unserer Stadt. Derzeit hat der Senat die Planung des Busbeschleunigungsprogramms in einzelne Teilprojekte (Planungsabschnitte) eingeteilt. Die einzelnen Teilprojekte sind in der Bürgerschaftsdrucksache 20/9143 aufgeführt und dieser Anfrage beigefügt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter: Die Planungen und die Bauausführung liegen im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebes Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG). Das Bezirksamt Hamburg-Nord wird, wie andere Fachbehörden, über die 1. Verschickung, Schlussverschickung und ggf. über Abstimmungsgespräche zu den Planungen der einzelnen Maßnahmen gehört. Der aktuelle Sachstand kann dementsprechend in den einzelnen Planungsphasen weiter vorangeschritten sein, als der Sachstand, der dem Bezirk vorliegt. Dies vorausgeschickt beantwortet das Bezirksamt die Große Anfrage wie folgt: Seite: 1/7

2 1) In welcher zeitlichen Reihenfolge werden die in der Anlage aufgeführten Teilprojekte der Busbeschleunigungsprogrammplanungen von den Behörden bearbeitet werden (bitte nach Möglichkeit einen Zeitplan beifügen und darauf eingehen, in welcher Form das Bezirksamt in die Planungen der einzelnen im Bezirk Hamburg-Nord liegenden Teilprojekte einbezogen ist)? Die zeitliche Reihenfolge, in dem die Teilprojekte zur Busbeschleunigung ausgeführt werden sollen, wird nicht vom Bezirk festgelegt, sondern obliegt dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer. 2) Welcher Stand ist dem Bezirksamt hinsichtlich der geplanten Umgestaltung der in der Anlage aufgelisteten Teilprojekte jeweils bekannt (bitte den Stand jedes im Bezirk Hamburg-Nord befindlichen Teilprojekts einzeln und detailliert schildern)? Folgende Sachstände sind zu den einzelnen Maßnahmen des Busbeschleunigungsprogramms im Bereich des Bezirksamts Hamburg-Nord bekannt (Hinweis: z.t. sind Auszüge aus den Erläuterungsberichten zu den Verschickungen als Antwort enthalten): MetroBus-Linie 5 (Hoheluftchaussee / Eppendorfer Weg), Stand Schlussverschickung: - Keine Betroffenheit der Flächen im Bezirk Hamburg-Nord (Die Lichtsignalanlage wird mit einer Vorrangschaltung ausgestattet). MetroBus-Linie 6 (Mühlenkamp), Stand 1. Verschickung / Planungswerkstatt ( ) - Stand nach der 2. Planungswerkstatt, s. Protokoll zur 2. Planungswerkstatt vom bzw. Beschlüsse des RegA Eppendorf-Winterhude vom : 1. Die Bushaltestelle verbleibt zwischen der Gertigstraße und dem Poelchaukamp, wird jedoch hinsichtlich Bauform und Nutzlänge angepasst. 2. Die Rechtsabbiegemöglichkeit aus dem Mühlenkamp in die Gertigstraße bleibt erhalten. 3. Ein Linksabbiegen aus dem nördlichen Mühlenkamp in die Gertigstraße soll künftig nicht mehr möglich sein. Die Einhaltung des Abbiegeverbots wird durch geeignete bauliche Maßnahmen im Einmündungsbereich der Gertigstraße sichergestellt. Dies wird in die Planung eingearbeitet. MetroBus-Linie 6 (Mundsburger Damm) Ein Ingenieurbüro ist mit einer Machbarkeitsstudie zum Anschluss an die Buchtstraße beauftragt. MetroBus-Linie 6 (Papenhuder Straße) Ein Ingenieurbüro für die Planung ist beauftragt. MetroBus-Linie 6 (Hofweg) Die Lichtsignalanlagen-Planung ist erfolgt. MetroBus-Linie 6 (Borgweg) Ein Ingenieurbüro ist mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt. MetroBus-Linie 7 (Knotenpunkte (KP) Steilshooper Allee / Eichenlohweg und Nordheimstraße / Steilshooper Allee / Meister-Francke-Straße), Stand 1. Verschickung Seite: 2/7

3 - Betroffener Bereich im Bezirk: KP Nordheimstraße / Steilshooper Allee / Meister-Francke- Straße. Mittelinseln werden zum Knoten hin verlängert und im Furtbereich auf 2,30 m verbreitert - Die Fußgängersignalanlage entfällt und wird durch eine Vollsignalisierung ersetzt. - Keine Veränderung der Parkplatzsituation im Bereich Hamburg-Nord. MetroBus-Linie 7 (Fuhlsbüttler Straße / Langenfort / Alte Wöhr), Stand 1. Verschickung - Mit einer Verlegung der beiden Bushaltestellen hinter den Knotenpunkt Alte Wöhr / Langenfort reduzieren sich die Fahrtunterbrechungen in Zusammenhang mit einer koordinierten Grünphase auf die Fahrgastwechselzeiten. Für die Schulkinder des angrenzenden Gymnasiums wird durch die geplante Lage der Bushaltestelle in Richtung Borchertring nördlich der Straße Langenfort ein querungsfreier Schulweg geschaffen. In südlicher Richtung sind zusätzliche Wartezeiten der (Metro-)Busse durch querende Menschengruppen ausgeschlossen, da die signalgesicherten Fußgängerquerungen im Knotenpunkt bereits passiert wurden. Aufgrund des komplexen Knotenpunktes und einem zu berücksichtigenden hohen Verkehrsaufkommen, aus den die Buslinien querenden Richtungen, werden Verbesserungen in der LSA-Schaltung durch den Verzicht von gering belasteten Verkehrsbeziehungen (Linksabbieger in die Straße Alte Wöhr bzw. Langenfort) erreicht. Neben einer Optimierung der Freigabezeiten für die Hauptrichtungen verbessert sich durch die kompakte Gestaltung des Knotenpunktes die Übersichtlichkeit. Für den Wegfall der o.a. Linksabbiegebeziehungen werden sichere Alternativen innerhalb der drei Teilknoten geschaffen. Als Ersatz für den Linksabbieger in die Straße Langenfort ist eine Ausweichstrecke über den Rechtabbieger in die Lauensteinstraße und den Linksabbieger in die Straße Alte Wöhr gegeben. Der Linksabbieger in die Straße Alte Wöhr kann alternativ den Linksabbieger in die Lauensteinstraße als Wendemöglichkeit mit anschließendem Rechtsabbiegen in die Lauensteinstraße nutzen. Mit der Verbreiterung auf zwei Geradeaus-Fahrstreifen in der Fuhlsbüttler Straße, in südliche Richtung, wird bereits vor den drei Teilknoten die Möglichkeit einer rechtzeitigen Einordnung gegeben. Behinderungen durch rechtsabbiegende Kfz oder einfädelnde Busse sind ausgeschlossen, so dass die Verkehre Richtung Wandsbek und Barmbek störungsfrei abfließen können. Somit trägt die geplante Querschnittsaufteilung unter Berücksichtigung der wesentlichen registrierten Verkehrsströme zu einer erhöhten Verkehrssicherheit bei. - Fuhlsbüttler Straße: Die Bushaltestelle in Fahrtrichtung Barmbek wird am Fahrbahnrand nach Passieren des Knotenpunktes Alte Wöhr eingerichtet. In der Gegenrichtung wird die Bushaltestelle ebenfalls am Fahrbahnrand nach Passieren des o.a. Knotenpunktes eingerichtet und befindet sich zwischen der signalgeregelten Fußgängerquerung und der geplanten Feuerwehrüberfahrt. In Fahrtrichtung Barmbek erfolgt die Verbreiterung auf zwei 3,25 m und 3,0 m breite Fahrstreifen bereits ca. 90 m vor der ersten signalisierten Einmündung (Höhe Hausnummer 301). Der ca. 60 m lange Verflechtungsbereich befindet sich im Bereich der letzten signalisierten Einmündung in die Dennerstraße nach Passieren der Bushaltestelle. Die Gegenrichtung erhält im gesamten Abschnitt einen zwischen 3,0 m und 3,25 m breiten Fahrstreifen. Innerhalb der drei Teilknoten werden in beide Richtungen 1,60 m breite Radfahrstreifen vorgesehen. Für sämtliche Rechtsabbieger in der Fuhlsbüttler Straße werden gesonderte 3,0 m breite Abbiegefahrstreifen mit Dreiecksinseln eingerichtet. Einzige Ausnahme bildet der Mischfahrstreifen Geradeaus-Rechts in die Dennerstraße. In Fahrtrichtung Barmbek beginnt der Abbiegefahrstreifen Richtung Alte Wöhr in Höhe der Zufahrt zur Lauensteinstraße Richtung City Nord und wird vor dem Knotenpunkt über den Parkplatz bis zur Lauensteinstraße Richtung Alte Wöhr geführt. Der Rechtsabbiegefahrstreifen in die Straße Langenfort wird mit einer Dreiecksinsel im Knotenpunktbereich geplant. Unmittelbar nach dem Knotenpunkt beginnen Linksabbiegestreifen zu den beiden Verbindungsrampen des Ring 2. Der 3,50 m breite und ca. 35 m lange Linksabbiegefahrstreifen in Richtung Lauensteinstraße erhält einen 1,25 m breiten Vorbeifahrstreifen für Radfahrer. Der ca. 45 m lange Linksabbiegestreifen, in Richtung Dennerstraße, ist 3,0 m breit. Auf einen Vorbeifahrstreifen wird bewusst verzichtet, da davon ausgegangen wird, dass Radfahrer über den Mildestieg ausweichen, da die Verbindungsrampe zur Dennerstraße sehr steil verläuft. Südlich des Knotenpunktes wird im weiteren Verlauf, unter Beibehaltung der vorhandenen Bordkantenführung, der Fahrstreifen 3,0 m breit. Am rechten Fahrbahnrand wird, in Abhängigkeit der zur Seite: 3/7

4 Verfügung stehenden Verkehrsfläche, ein ca. 1,25 m breiter Schutz- bzw. bis zu 1,60 m breiter Radfahrstreifen vorgesehen. In der Nebenfläche wird in Längsaufstellung geparkt. Der 0,50 m breite Sicherheitsstreifen wird in der Nebenfläche markiert. Z.T. werden auf der westlichen Seite Parkstände in Schrägaufstellung mit einem 2,50 m breiten Rangierstreifen geplant. In der Gegenrichtung wird in Höhe des unsignalisierten Knotens Mildestieg / Wasmannstraße in der Fahrbahnmitte ein 3,25 m breiter Bussonderfahrstreifen neben einem 3,0 m breiten Kfz-Fahrstreifen markiert. Der Bussonderfahrstreifen endet am entgegen gerichteten 3,0 m breiten Linksabbiegestreifen zur Verbindungsrampe der Dennerstraße. Die ehemaligen Radwege werden zurückgebaut und als Gehwege ausgewiesen. Die Gehwege sind mind. 2,50 m breit. - Alte Wöhr: In der Alten Wöhr werden neben den vorhandenen drei Fahrstreifen beidseitig 1,25 m breite Schutzstreifen vorgesehen. Der Fahrbahnquerschnitt wird dabei von der südlichen Seite unter Beibehaltung des südlichen Bordsteinverlaufes entwickelt. Das erforderliche Versetzen der nördlichen Bordkante ist im Vorwege bereits durch Prüfung des Wurzelbestandes von einem Baumgutachter bestätigt worden. Der Linksabbiegefahrstreifen in die Fuhlsbüttler Straße erhält eine separate, konfliktfreie Freigabezeit. Die ehemaligen Radwege werden zurückgebaut und als Gehwege ausgewiesen. Zwischen den Parkständen entsteht ein neuer 3,40 m breiter Gehweg, der die fußläufige Verbindung des Grünzuges Langenfort mit dem Stadtpark betont. - Langenfort: Die drei Fahrstreifen (Geradeaus, Links, Knotenausfahrt) sind 3,25 m breit. Der 3,0 m breite Rechtsabbiegefahrstreifen auf die Fuhlsbüttler Straße wird ebenfalls durch eine Dreiecksinsel getrennt. Im Knotenpunkt entfällt die Mittelinsel zwischen den beiden Fahrtrichtungen. Beidseitig werden 1,60 m breite Radfahrstreifen geplant. Die Aufweitung für die beiden Richtungsfahrstreifen (Geradeaus, Links) beginnt bereits vor der LSA vom Einmündungsbereich zur Verbindungsrampe von der Dennerstraße. Die Lage der Fußgängerfurt über die Straße Langenfort wird an dem im Rahmen der Platzgestaltung bereits hergestellten Gehweg ausgerichtet. - Dennerstraße: In der Dennerstraße wird der Radfahrer zu Beginn des Ausfädelungsstreifens der Verbindungsrampe zur Straße Langenfort in einen 1,25 m breiten Schutzstreifen abgeleitet. Die vorhandene markierte Sperrfläche wird aufgehoben. Bis auf geringe Anpassungen im Bereich der Ableitung sind keine zusätzlichen Tiefbauarbeiten vorgesehen. Die restlichen Leistungen beschränken sich auf Markierungsarbeiten. Im Einmündungsbereich Langenfort erhält der Radfahrer einen 1,50 m breiten Radfahrstreifen, der von dem 3,50 m breiten Kfz- Fahrstreifen durch eine 1,05 m breite und ca. 4,50 m lange Mittelinsel getrennt wird. Der Radfahrer erhält einen vom Kfz-Signalgeber abgesetzten Signalgeber mit eigener Freigabezeit für ein sicheres Einordnen am folgenden Knotenpunkt. - Lauensteinstraße: Die Verbindungsrampe Lauensteinstraße wird bis zur Einmündung in die Straße Alte Wöhr als Einbahnstraße eingerichtet. Im Einmündungsbereich werden parallele Aufstellmöglichkeiten für links bzw. rechts abbiegende Kfz vorgesehen. Die Einmündung mit dem Rechtsabbiegestreifen aus der Fuhlsbüttler Straße wird mit der Wartepflicht für die Lauensteinstraße vorfahrtgeregelt. Der Radfahrer wird im Einmündungsbereich Neue Wöhr auf die Fahrbahn geleitet. - Neue Wöhr: Die Einbahnstraße in der Straße Neue Wöhr wird in östliche Richtung umgedreht, um eine zweite Zufahrt zum Parkplatz zu gewährleisten. Für eine gesicherte Querung der fußläufigen Verbindung des Grünzuges wird die Bordkante der vorfahrtgeregelten Einmündung Neue Wöhr / Lauensteinstraße angepasst. An den zulässigen Geschwindigkeiten sind keine Änderungen vorgesehen. MetroBus-Linie 7 (Fuhlsbüttler Straße Bushaltestelle Hartzloh und Hermann- Kaufmann-Straße ), Stand 1. Verschickung Seite: 4/7

5 - Die geplante Fahrbahn verläuft grundsätzlich innerhalb der vorhandenen Fahrbahngrenzen. der Radverkehr wird innerhalb der Planungsgrenzen mit einem Schutzstreifen komplett auf die Fahrbahn verlagert. Es ist vorgesehen, die überbreiten Fahrstreifen der Fuhlsbüttler Straße auf 3,25 m Breite zu reduzieren. - Nördlicher Planungsbereich: Nördlich an die Planung des Knotenpunktes Fuhlsbüttler Straße / Alte Wöhr anschließend, Ab der Einmündung Alfred-Johann-Levy-Straße wird bis zur nördlichen Planungsgrenze in Fahrtrichtung Norden zwei und in Fahrtrichtung Süden eine Fahrspur eingerichtet. Der zweite Fahrstreifen in Richtung Norden erhält eine Breite von 3,00 m. Wie im Bestand führt ein Geradeaus- und ein kombinierter Geradeaus- / Rechtsabbiegestreifen Richtung Norden über den Knotenpunkt Elligersweg. An der nördlichen Planungsgrenze wird der Radverkehr mittels Radweg-Auf- und -Ableitung an den Bestand (Radwege) geführt. Zur Trennung der Fahrtrichtung des MIV wird eine Insel im Anschlussbereich angeordnet. Soweit wie möglich werden Schrägparkplätze angelegt. - Südlicher Planungsbereich: Zwischen der Wasmannstraße und Heidhörn sind zwei Fahrstreifen, wie im Bestand vorgesehen, jedoch wird die Fahrbahnbreite auf 3,25 m reduziert. Dieser Querschnitt wird innerhalb der bestehenden Bordkante verschoben, so dass möglichst viele schräg aufgestellte Parkstände entstehen, um dem hohen Parkdruck entgegenzuwirken. Die Fahrstreifen werden an die südliche Anschlussplanung im Bereich Heidhörn / Genslerstraße herangeführt. - Bushaltestellen: Die Buskaps der Haltestelle "Hartzloh" bleiben in ihrer Lage bestehen. Die Betonflächen werden lediglich verlängert, um die erforderliche Aufstelllänge für die Busse herzustellen. Die geplanten Buskaps der Haltestellen "Hermann-Kauffmann-Straße" werden entsprechend des geplanten Fahrbahnverlaufs in ihrer Lage verschoben und gemäß der Regelbauweise der Entwurfsrichtlinie Nr. 2 in Beton hergestellt. Die Busbucht in Fahrtrichtung Süden wird zurückgebaut und als Kap ausgebildet. - Die Breite der vorbeiführenden MIV-Spur beträgt hier jeweils 3,00 m. Der Schutzstreifen wird auf der Aufstellfläche unterbrochen. Der Radverkehr soll über die Busaufstellflächen fahren. Zu den Nebenflächen hin werden die Haltestellen mit Kasseler Sonderborden, die ein besseres Anfahren der Busse ermöglichen, eingefasst. Zur Fahrbahn hin wird eine Pressfuge ausgebildet. - Die Busbucht der Haltestelle "Hermann-Kaufmann-Straße" Fahrtrichtung Süden wird zum Buskap umgebaut. MetroBus-Linie 20/25 (Hebebrandstraße) - Eine Machbarkeitsstudie liegt dem LSBG vor. Weitere Planungen haben begonnen. MetroBus-Linie 20/25 (Überseering bis Ohlsdorfer Straße) - Keine Bearbeitung. MetroBus-Linie 20/25 (Kapstadtring bis Ohlsdorfer Straße) - Die Planungen werden beim LSBG bearbeitet. MetroBus-Linie 20/25 (Winterhuder Markt) - Z.Z. noch keine Bearbeitung MetroBus-Linie 20/25 (Eppendorfer Mark) - Ingenieurvertrag wird vorbereitet. Seite: 5/7

6 MetroBus-Linie 20/25 (Hudtwalckerstraße bis Löwenstraße) - Planung wird beim LSBG bearbeitet 3) Welche Haltestellen im Bezirk Hamburg-Nord werden nach derzeitigem Planungsstand des Bezirksamtes umgebaut oder verlagert (bitte einzeln auflisten)? Siehe Antwort zu 2. 4) Wie viele und welche Parkplätze im Bezirk Hamburg-Nord entfallen nach derzeitigem Planungsstand durch das Busbeschleunigungsprogramm (bitte die konkrete Anschrift angeben)? MetroBus-Linie 6 (Mühlenkamp), Stand 1. Verschickung / Planungswerkstatt ( ) Die Parkplätze vor Haus Nummer 15 und 17 werden als Ladezone ausgewiesen. Die hier vorhandenen Parkuhren werden entfernt. Im nördlichen Bereich der Einmündung, vor Haus Nummer 20, der Gertigstraße wird ebenfalls eine Ladezone geschaffen, um eine zeitgebundene Belieferung der anliegenden Geschäfte zu gewährleisten. Durch die Planung entfällt 1 Parkplatz in Parkbuchten. Zusätzlich werden 5 Parkplätze in Ladezonen umfunktioniert. Der Parkplatz für mobilitätseingeschränkte Personen zwischen Gertigstraße und Preystraße bleibt erhalten. Des Weiteren entfallen für die Anlage des Radschutzstreifens 18 Parkplätze, die zeitlich begrenzt (außerhalb der Spitzenstunden) auf der Fahrbahn angeordnet sind. Änderungen sind möglich, da die Planung derzeit nach der letzten Planungswerkstatt überarbeitet wird. MetroBus-Linie 7 (Fuhlsbüttler Straße / Langenfort / Alte Wöhr), Stand 1. Verschickung Fuhlsbüttler Straße: In der Fuhlsbüttler Straße entstehen in Fahrtrichtung Barmbek insgesamt 14 Parkstände in Längs- und 26 in Schrägaufstellung. In entgegengesetzter Richtung entstehen insgesamt 32 Parkstände in Längsaufstellung. Auf dem über die Dennerstraße erreichbaren Parkplatz entstehen 38 Parkstände. Auf dem westlich von der Fuhlsbüttler Straße vorhandenen Parkplatz sind 58 Parkstände geplant. Der Parkplatz wird über die Verbindungsrampe von der Lauensteinstraße zur Straße Alte Wöhr sowie über die Einbahnstraße Neue Wöhr erschlossen. Damit entstehen in der Fuhlsbüttler Straße im betrachteten Abschnitt insgesamt 168 Parkstände. Die Bilanz ist gegenüber dem Bestand unverändert. Für den Lieferverkehr werden in der Fuhlsbüttler Straße Höhe Haus-Nr und Nr zwei zeitlich beschränkte Ladezonen eingerichtet. Die Herstellung von insgesamt fünf barrierefreien Parkständen im Planungsgebiet entspricht dem Anteil von 3 %. Auf den beiden Parkplätzen werden jeweils zwei Parkstände für Behinderte eingerichtet. In Höhe Fuhlsbüttler Straße Haus-Nr. 263 wird ein weiterer Parkstand für Behinderte ausgewiesen. Die Nutzung für Behinderte wird auf die Geschäftszeiten beschränkt (Mo Fr Uhr, Sa Uhr). Alte Wöhr / Neue Wöhr: Keine Veränderungen gegenüber dem Bestand geplant. Langenfort Keine: Veränderungen gegenüber dem Bestand geplant. Dennerstraße: Keine Veränderungen gegenüber dem Bestand geplant. MetroBus-Linie 7 (Fuhlsbüttler Straße Bushaltestelle Harzloh und Hermann- Kaufmann-Straße ), Stand 1. Verschickung Der nördliche Planungsbereich weist zusätzliche 30 Parkplätze auf. Für die Radwegaufund -ableitung entfallen 6 der 39 Parkplätze vor dem Knoten Nordheimstraße/Fuhlsbüttler Straße. Seite: 6/7

7 Im südlichen Planungsbereich entstehen 6 zusätzlichen Parkplätzen. Die vorhandenen zwei Parkstände für Taxen in Höhe Hartzloh bleiben in der Lage erhalten. Insgesamt: vorhandene Parkstände: 190 geplante Anzahl Parkstände: 226 Andere MetroBus-Linien im Bezirk Hamburg-Nord: Im den Bereichen der anderen Maßnahmen zur Busbeschleunigung liegen dem Bezirksamt z.z. keine Planungen vor oder es sind z.z. keine Veränderung an der Parkplatzsituation geplant. 5) Welche Gespräche zwischen Vertretern des Bezirksamts und des Senats bzw. der zuständigen Fachbehörden haben wann hinsichtlich der Umgestaltung der in der Anlage aufgeführten Teilprojekte bis jetzt stattgefunden (bitte den Stand jedes im Bezirk Hamburg-Nord befindlichen Teilprojekts einzeln auflisten und dabei Datum, anwesende Personen sowie Inhalt der Gespräche angeben)? Das Bezirksamt Hamburg-Nord gibt generell im Rahmen der 1. Verschickungen eine Stellungnahme zu den einzelnen Maßnahmen ab. Über die Abstimmungsgespräche wird keine Statistik / Aufzeichnung beim Bezirk geführt. 6) Ist der Herr Bezirksamtsleiter vor dem Hintergrund der jüngsten Erfahrungen am Mühlenkamp der Auffassung, dass entgegen der ursprünglichen Planungen des SPD- Senats und der Ablehnung der SPD-Fraktion im Bezirk Nord (vgl. Ablehnung des CDU- Antrags Drs. 1878/12 Busbeschleunigungsprogramm Bürger vor Ort einbeziehen! durch die SPD-Fraktion) doch eine Bürgerbeteiligung bei der Planung der einzelnen Planungsabschnitte des Busbeschleunigungsprogramms durchgeführt werden sollte? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welcher Form und was unternimmt der Herr Bezirksamtsleiter, um mehr Bürgerbeteiligung gegenüber dem Senat durchzusetzen? Das Busbeschleunigungsprogramm liegt in den Händen des LSBG und insofern ist der Bezirk nicht Herr des Verfahrens. Ob zu einzelnen Teilmaßnahmen des Busbeschleunigungsprogramms ausnahmsweise eine über die Beteiligung der ehrenamtlichen Bezirksgremien hinausgehende Bürgerbeteiligung ins Auge gefasst werden sollte, muss differenziert betrachtet und in enger Abstimmung mit den Gremien beurteilt werden. Wie die vorstehende Auflistung von Teilmaßnahmen verdeutlicht, sind deren Umfang und mögliche Auswirkungen sehr unterschiedlich und erheischen nicht per se besonders aufwendige Beteiligungsprozesse. Harald Rösler Anlage/n: der Anfrage: Anlage zur Bürgerschaftsdrucksache 20/9143 Seite: 7/7

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