Verkehrstechnischer Erläuterungsbericht zur 1. Verschickung
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- Caroline Brinkerhoff
- vor 5 Jahren
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1 Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Projekt Busbeschleunigung LSBG-GF/PB Hamburg, den Baumaßnahme: Senatsprogramm Busbeschleunigung MetroBus-Linie 6 Teilbaumaßnahme: Bergstraße Neuordnung der Verkehrsarten Inhalt Verkehrstechnischer Erläuterungsbericht zur 1. Verschickung 1 Anlass der Planung 2 2 Vorhandener Zustand Allgemeines Lage und Funktion im Straßennetz Verkehrsbelastung Art und Nutzung der anliegenden Bebauung Verkehrssituation Aufteilung und Abmessungen des Querschnittes Entwässerung Baugrundaufschlüsse und Asphaltuntersuchung Öffentliche Beleuchtung Knotenpunkte und Lichtsignalanlagen ÖPNV Fußgänger-und Radverkehr Ruhender Verkehr Unfälle 4 3 Geplanter Zustand Planungsansatz Einzelheiten der Planung Aufteilung und Abmessungen des Querschnittes Knotenpunkte und Lichtsignalanlagen MIV ÖPNV Fußgänger-und Radverkehr Ruhender Verkehr Barrierefreiheit öberflächenentwässerung Grün- ünd Baümpflanzüngen Öffentliche Beieüchtüng / Beschilderüng Ver- ünd Entsorgüngsleitüngen Lärmschütz Umweltverträglichkeit Kampfmittelfreiheit 7 4 Planungsrechtliche Grundlagen 7 5 Umsetzung der Planung Gründerwerb Wirtschaftlichkeit Kosten und Finanzierung / Haushaltstitel Umsetzung der Maßnahme Entwurfs- und Baudienststelle 8
2 1 Anlass der Planung Im Zusammenhang mit dem Busbeschleunigungsprogramm der FHH ist geplant durch verkehrsplanerische und -technische Maßnahmen die Reisezeitverluste der Metrobuslinie 6 in der Bergstraße/ Schmiedestraße zwischen Mönckebergstraße und Domstraße zu minimieren, die Kapazität der Metrobuslinie und den Konnfort für den Fahrgast zu erhöhen. Zudem soll die Effektivität auf der Linie durch eine Verstetigung der Taktfolge erhöht werden. Am Knoten existiert derzeit Kfz-Verkehr mit einem hohem Anteil an Linienbussen in / aus 3 Richtungen, hoher Radverkehr und eine immense Zahl an kreuzenden Fußgängern. Es liegt am Knoten Mönckebergstraße eine Unfallhäufungsstelle vor, der mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen ist. Um die Verkehrsmenge und damit die Konflikthäufigkeit zu reduzieren, soll die Zulässigkeit für den motorisierten Individualverkehr (MIV) auf der Bergstraße überprüft werden. 2 Vorhandener Zustand 2.1 Allgemeines Lage und Funktion im Straßennetz Die Bergstraße, bzw. in der Verlängerung Richtung Süden: Schmiedestraße, liegt im Stadtteil Hamburg-Altstadt des Bezirkes Hamburg-Mitte und hat eine örtliche Verbindungsfunktion. Sie verläuft von Süden nach Nord. Der betrachtete Bereich liegt auf Höhe der St. Petrikirche. Die Bergstraße / Schmiedestraße dient auch als Verbindungselement zum Kontorhausviertel, der Speicherstadt und der Hafencity. Auf der Bergstraße / Schmiedestraße gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Lediglich im Bereich der Petrikirche bis zur Mönckebergstraße gilt Tempo 25. Die Bergstraße ist für alle Verkehrsarten zugelassen. LKW größer 7,5 t und Züge sind in Richtung Norden nur zeitlich begrenzt zugelassen. In der einmündenden Rathausstraße (Einbahnstraße Richtung Bergstraße) sind auch 50 km/h zugelassen. Die Straße Speersort auf der gegenüberliegenden Seite der Rathausstraße ist nur für den ÖPNV und Fahrräder freigegeben. Am LSA-geregelten Knoten Domstraße / Schmiedestraße / Alter Fischmarkt kann aus der Schmiedestraße in alle Richtungen abgebogen werden. In Richtung Schmiedestraße /Bergstraße besteht aus Richtung Süden (Alter Fischmarkt) nur für Busse und Taxen über eine Bussonderspur eine Geradeauszufahrt. Diese wird jedoch von MIV und Lieferverkehr verkehrswidrig genutzt. Der MIV und der Lieferverkehr darf regulär nur von Osten (Domstraße, Steinstraße) zufahren Verkehrsbelastung In einer Erhebung vom wurde eine werktägliche Verkehrsbelastung der Bergstraße südlich der Mönckebergstraße von Kfz/d ermittelt. Der Verkehr teilte sich wie folgt auf: Seite 2 von 9
3 Tagesverkehr Bus Taxi Lkw Lfw Pkw Summe Ri Süden Ri Norden An der Mönckebergstraße querten inn Zeitraunn von 07 bis 20 Uhr Fußgänger die Bergstraße auf der südlichen Seite Art und Nutzung der anliegenden Bebauung Auf den angrenzenden Flurstücken der Westseite der Bergstraße/ Schmiedestraße befindet sich geschlossene, mehrstöckige Bebauung, die mit Einzelhandelsgeschäften im Erdgeschoss belegt sind. Auf der Ostseite befinden sich die St. Petrikirche und der nördliche Teil des Domplatzes. 2.2 Verkehrssituation Aufteilung und Abmessungen des Querschnittes Die Bergstraße ist zwischen Mönckebergstraße und Rathausstraße 2-streifig ausgebaut. Die Breite zwischen der Fahrbahn variiert in diesem Abschnitt zwischen 9 m an der Mönckebergstraße und 15 m vor dem Speersort mit überbreiten Fahrstreifen. Zudem befindet sich hier die Haltestelle St.Petri (Rathausplatz) auf der Westseite am Fahrbahnrand. Die östlichen Nebenflächen weisen eine Breite von 4,0 m auf. Der Vorplatz der Petrikirche auf der Ostseite weist eine minimale Breite von 5,25 m auf. Hier befindet sich auch ein Abgang zur U-Bahn-Haltestelle Rathaus. Die Rathausstraße hat eine Fahrbahnbreite von 10,50 m und beidseitige Gehwege mit ca m Breite. Die Linksabbiegespur ist 3,50 m, die Rechtsabbiegespur 4,00 m breit. Der Radfahrstreifen dazwischen ist mit 1,50 m zzgl. Markierungen aufgetragen. Die Trenninsel zwischen Radfahrstreifen und Rechtsabbiegestreifen ist 1,25 m breit. In der Schmiedestraße ist die ca. 20,5 m breite Fahrbahn in 4 Fahrstreifen Richtung Süden und 2 Fahrstreifen Richtung Norden und eine Mittelinsel aufgeteilt. Richtung Süden sind 2 Linksabbieger, ein Geradeaus- und ein Rechtsabbieger, der zugleich als Bushaltestelle am Fahrbahnrand genutzt wird, vorhanden. Richtung Norden gibt es neben einem Geradeausfahrstreifen eine Bushaltestelle am Fahrbahnrand. Die westlichen Nebenflächen haben eine Breite von ca. 7,25 m, die weitgehend unter Arkaden verläuft Entwässerung Die Entwässerung der Bergstraße erfolgt einseitig auf der Westseite über Straßenabläufe mit Vorflut zu dem vorhandenen Siel der Hamburger Stadtentwässerung Baugrundaufschlüsse und Asphaltuntersuchung Die Bergstraße/ Schmiedestraße ist vor ca. 3 Jahren umgebaut und gern. ER saniert worden. Seite 3 von 9
4 2.2.4 Öffentliche Beleuchtung In der Bergstraße/ Schmiedestraße befinden sich auf der Westseite Sonderleuchten an geraden Masten auf den Nebenflächen. In der Rathausstraße befindet sich die öffentli- che Beleuchtung an den über die Fahrbahn gespannten Spannseilen Knotenpunkte und Lichtsignalanlagen Gegenstand dieser Umplanung ist der Knotenpunkt Bergstraße/ Schmiedestraße/ Rat- hausstraße / Speersort. Der Knotenpunkt ist vollsignalisiert und hat bis auf die Schmie- destraße an jedem Arm eine Fußgängerfurt ÖPNV Die MB 6 verkehrt in den Hauptverkehrszeiten bis zu 10 x in der Stunde je Richtung. Ebenso fährt die MB 4 bis zu 6 x in der Stunde. Die MB 3 fährt bis zu 6 x je Stunde ab. Die Haltestelle der MB 4 und MB 6 Richtung Mönckebergstraße befindet sich an der Schmiedestraße am Domplatz. Eine weitere Einstiegshaltestelle bzw. Überliegerplatz liegt direkt vor der St. Petrikirche. Die Haltestelle Richtung Willy-Brandt-Straße liegt vor den Arkaden in der Schmiedestraße. Die Metrobuslinien biegen aus der Bergstraße Süd kommend links (MB 4, MB3) oder rechts (MB 6) in die Mönckebergstraße ab Fußgänger- und Radverkehr Fußgänger werden im Planungsbereich beidseitig auf 3,25 m bis 7,25 m breiten aus- reichend dimensionierten Gehwegen geführt. Auf der Westseite der Schmiedestraße wird der Gehweg in 4,0 m Breite unter Arkaden geführt. Es befinden sich keine Schränke oder Einbauten auf den Gehwegen. Der Radverkehr wird im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Es befinden sich keine Fahrradabstellanlagen im Planungsgebiet Ruhender Verkehr Im Planungsbereich, der zum erweiterten Bereich des gestalteten Domplatzes gehört, sind keine Parkstände ausgewiesen. Ein Parken am Fahrbahnrand ist durch die Viel- zahl der Bushaltestellen und ein absolutes Halteverbot an der Bergstraße (Westseite) nicht erlaubt Unfälle Es liegt am Knoten Mönckebergstraße eine Unfallhäufungsstelle vor, diese beruht auf Konflikten des Kfz-Verkehr mit einem hohem Anteil an Linienbussen in / aus 3 Rich- tungen, hohen Radverkehrs und einer immense Zahl an kreuzenden Fußgängern. Der Knoten an der Rathausstraße / Speersort ist dagegen nicht auffällig. Seite 4 von 9
5 3 Geplanter Zustand 3.1 Planungsansatz Der Linienbusverkehr in und aus der Bergstraße wird derzeit zusätzlich zum querenden Fußverkehr durch den gleichzeitig laufenden MIV verlangsamt. Um den Konflikt zwischen den Fußgängern und dem motorisierten Verkehr an den Querungen der Bergstraße/ Mönckebergstraße zu reduzieren und gleichzeitig die Verlustzeiten für die MetroBuslinien zu reduzieren, sollen Teile des motorisierten Verkehrs herausgenommen werden. Zur Reduzierung der Verkehrsströme gibt es vom Amt für Verkehr eine umfangreiche Untersuchung. Hier wird aufgezeigt, dass durch verschieden Konzeptbausteine die Verbesserung der Verkehrssituation erreicht werden kann. Untersuchte Möglichkeiten und Bausteine: 1. Aufhebung der Zufahrt Schmiedestraße aus Domstraße für den MIV und Lieferverkehr, d.h. die Schmiedestraße wird in Fahrtrichtung Norden zur reinen Bus-/ Taxi- / Rad-Trasse. 2. Aufhebung der Linksabbiegerzufahrt Bergstraße aus Rathausstraße für den MIV und Lieferverkehr, Beschränkung per Sonderspur auf Bus / Taxi / Rad, MIV und Lieferverkehr werden als Rechtsabbieger über Schmiedestraße zur Domstraße abgeleitet; bewirkt mit Baustein 1 eine durchgängige Bus- / Taxi- / Rad-Spur von Domstraße bis Mönckebergstraße. 3. Aufhebung der LSA Rathausstraße / Speersort; Folge ist eine Beschleunigung des Busverkehrs durch LSA-Abbau. 4. Verkehrs verbot für MIV in der Bergstraße-Nord in Fahrtrichtung Süden zwischen Hermannstraße und Mönckebergstraße, Beschränkung auf Taxi, Liefer- und Radverkehr. 5. Einrichtung einer Einbahnstraße in der Berg Straße-Nord in Fahrtrichtung Süden zwischen Plan und Mönckebergstraße; Radfahrer frei, ggf. Ladezonen neu ordnen. 6. Aufhebung der Zufahrt zur Bergstraße-Süd aus Mönckebergstraße für MIV und Lieferverkehr. 7. Aufhebung (ggf.) der LSA Bergstraße / Plan. 8. Aufhebung der Zufahrt zur Bergstraße-Nord aus Richtung Jungfernstieg. Nach eingehender Untersuchung dieser einzelnen Bausteine durch die BWVI unter Beteiligung der BIS sowie einer Abwägung der verschiedenen Interessen, wurden vorerst die Bausteine 1-3 zur Umsetzung empfohlen. Dadurch soll erreicht werden, dass der MIV aus der Bergstraße/ Schmiedestraße in Fahrtrichtung Nord herausgenommen wird. Dies führt zu einer deutlich geringeren Belastung für die Fußgänger an den Querungen der Mönckebergstraße und zu einer Reduzierung der Wartezeiten für die in die Mönckebergstraße abbiegenden Linienbusse. Seite 5 von 9
6 Da dadurch für den MIV nur die Fahrtrichtung von Nord nach Süd auf der Bergstraße und die Rechtsabbiegemöglichkeit aus der Rathausstraße in die Schmiedestraße erhalten bleiben, kann auf die LSA am Knoten Bergstraße/ Rathausstraße/ Speersort/ Schmiedestraße verzichtet werden. 3.2 Einzelheiten der Planung Aufteilung und Abmessungen des Querschnittes Die äußeren Begrenzungen, der vor 4 Jahren umgebauten Fahrbahnen werden in der Lage nicht verändert. Als Ersatz für die wegfallenden Signalregelungen bei den Fußgängerquerungen sollen in der Rathausstraße und in der Bergstraße, nördlich des Speersort, Mittelinseln als Querungshilfe eingerichtet werden. In der Rathausstraße wird der separate Radfahrstreifen Richtung Speersort aufgehoben. Zukünftig soll der linke Fahrstreifen als gemeinsamer Geradeaus- Rechtsabbiegefahrstreifen für Busse, Taxen und Fahrräder genutzt werden. Er erhält eine Breite von 3,70 m. Die Mittelinsel wird auf 2,80 m verbreitert. In der Bergstraße wird der Fahrstreifen Richtung Schmiedestraße auf 3,70 m reduziert, die Mittelinsel wird in ca. 2,50 m Breite hergestellt. Die Bushaltestelle vor der Petrikirche wird um etwa 5 m Richtung Mönckebergstraße verschoben, so dass neben einem dort haltenden Bus auch ein aus der Rathausstraße abbiegender Bus vorbeifahren kann Knotenpunkte und Lichtsignalanlagen Die LSA am Knoten Bergstraße/ Rathausstraße/ Speersort/ Schmiedestraße kann ersatzlos aufgehoben werden MIV Die Schmiedestraße / Bergstraße Süd in Fahrtrichtung Norden soll künftig für den MIV (auch für den Lieferverkehr) gesperrt werden. Fahrbeziehungen für den MIV bestehen weiterhin in Fahrtrichtung Süden und aus der Rathausstraße in die Schmiedestraße ÖPNV Die Haltestelle bzw. Aufstellfläche vor der Petrikirche wird um ca. 5 m nach Norden verschoben werden, um trotz der Mittelinsel eine Vorbeifahrt von 2 Bussen zu ermöglichen. Die beiden Haltestellen an der Schmiedestraße bleiben unverändert Fußgänger- und Radverkehr Es ist nicht erforderlich, die Nebenflächen im Zuge der Umgestaltung anzupassen. In der Rathausstraße und in der Bergstraße werden Mittelinseln als Querungshilfen eingebaut. Der Radverkehr wird weiterhin im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Seite 6 von 9
7 Es ist beabsichtigt, das Ende der Tempo-25-Beschränkung in der Bergstraße von dem jetzigen Standort 25 m nördlich des Knotens auf die Südseite des Knotens zu verlagern, damit Fußgänger die Bergstraße gefahrlos queren können Ruhender Verkehr Es werden keine Veränderungen für den ruhenden Verkehr vorgenommen Barrierefreiheit An den Fußgängerquerungen am Knoten und der Mittelinsel werden die Richtungsfelder gemäß PLAST 10 vorgesehen Oberflächenentwässerung An der Funktionsweise der Straßenentwässerung wird nichts verändert Grün- und Baumpflanzungen Es sind keine Baumfällungen erforderlich Öffentliche Beleuchtung / Beschilderung Es sind keine Anpassungen an der öffentlichen Beleuchtung und der wegweisenden Beschilderung erforderlich Ver- und Entsorgungsleitungen Da nur 2 Mittelinseln in die vorhandene Fahrbahn zu setzen sind, ist nicht von einer Verlegung von Versorgungsleitungen auszugehen Lärmschutz Der Umbau des Knotenpunkts Bergstraße / Rathausstraße stellt keinen erheblichen baulichen Eingriff im Sinne der 16. BImSchV dar, da keine zusätzlichen Fahrstreifen vorgesehen sind und die Fahrbahn nicht näher an die angrenzende Bebauung verlegt wird. Somit sind Lärmschutzmaßnahmen nicht erforderlich Umweltverträglichkeit Durch die Baumaßnahme sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltensziele für den Natur- und Landschaftshaushalt zu erwarten. Nach den Kriterien des 13a Hamb. Wegegesetz ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich Kampfmittelfreiheit Es wird nur in den Bereich der 2010 umgebauten Fahrbahn eingegriffen, daher werden die Belange der Kampfmittelfreiheit nicht berührt. 4 Planungsrechtliche Grundlagen Die planungsrechtliche Grundlage sind die B-Pläne Hamburg-Altstadt 47 - Neustadt 49 vom , Hamburg-Altstadt 29 vom 7 Februar 1989, Hamburg-Altstadt 1 vom Seite 7 von 9
8 , Teilbebauungsplan 171 vom und der Baustufenplan Innen- stadt vom 14. Januar Die planmäßigen Straßenbegrenzungslinien werden durch die vorliegende Planung nicht überschritten. 5 Umsetzung der Planung 5.1 Grunderwerb Grunderwerb ist nicht vorgesehen. 5.2 Wirtschaftlichkeit Der vorgesehene Umbau des Knotens Bergstraße / Speersort / Schmiedestraße / Rathausstraße im Rahmen des Busbeschleunigungsprogramms der MetroBus-Linie 6 beeinflusst die Wirtschaftlichkeit des ÖPNV positiv. Wesentlicher Grund ist, dass es durch die Umsetzung der Maßnahme insgesamt zu einer Beschleunigung der Betriebsabläufe sowie zu einer Erhöhung der Betriebsstabilität und Fahrplantreue kommen wird. Gemeinsam mit den weiteren linienbezogenen Umbauvorhaben im Rahmen des Busbeschleunigungsprogramms können somit die Attraktivität des Busverkehrsangebots hinsichtlich der Reisezeiten sowie dessen Verlässlichkeit aus Sicht des Kunden deutlich gesteigert werden. Dies soll zu einer Verlagerung der Mobilität vom motorisierten Individualverkehr zum öffentlichen Personennahverkehr beitragen. Außerdem wird es durch die Umsetzung des Busbeschleunigungsprogramms künftig möglich sein, die heutige Betriebsleistung mit einem geringeren Fahrzeug- und Personaleinsatz zu erbringen oder alternativ bei gegebenem Fahrzeug- und Personaleinsatz zusätzliche Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Dies führt wiederum zu gleich bleibenden oder sogar sinkenden Kosten für die Leistungserbringung. Weiterhin führen die Maßnahmen dazu, dass der Verkehr an der Einmündung zur Mönckebergstraße deutlich abnimmt, so dass in der Folge die auch volkswirtschaftlich bedeutsame Unfallhäufigkeit zurückgehen wird. 5.3 Kosten und Finanzierung / Haushaltstitel Kostenträger ist die Freie und Hansestadt Hamburg. Die Finanzierung erfolgt aus dem Titel^^^^^^^ Maßnahmen des Busbeschleunigungsprogramms. Die entsprechende Drucksache 20/2508 wurde am beschlossen. Die Baukosten der beschriebenen Teilmaßnahme werden grob mit geschätzt. 5.4 Umsetzung der Maßnahme Es ist vorgesehen, die Maßnahme ist in 2015 durchzuführen. 5.5 Entwurfs- und Baudienststelle Entwurf und Bau erfolgen durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, Projektteam Busbeschleunigung -GF/PB- bzw. Fachbereich Baudurchführung - S 3. Seite 8 von 9
9 Terminierung der Planung und Bauausführung Die Realisierung der Baumaßnahme ist für 2015 vorgesehen. Verfasst - GF/PB - Seite 9 von 9
10 iii w% Freie und Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Landesbetrieb Straßen. Brücken und Gewässer. Postfach 1Q1422. D - 20Q09 Hamburg Projekt Busbeschleunigung Sachsenfeld 3-5 Geschäflszeichen (bei Antworten bitte angeben) Gz.: GF/PB Hamburg, den Verkehrsplanung: Senatsprogramm Busbeschleunigung, MetroBus-Linie 6 Bergstraße, Neuordnung der Verkehrsarten Anlagen : 1. Erläuterungsbericht 2. Übersichtsplan Lage plan 3. Höhenplan 1.Verschickung.M. 1:5000 I.M. 1:250, Zeichn.-Nr.. M. Zeichn.-Nr.: öffentliche Verkehrsmittel: S 3, S 31 Hammerbrook Bus 25, 112 Hammerbrook/City-Süd LSBG Landesbetrieb Straßen, Brückenund Gewässer Ham bürg
11 Sehr geehrte Dannen und Herren, beiliegend erhalten Sie die Verschickung der Verkehrsplanung der Maßnahme Senatsprogramm Busbeschleunigung, MetroBus-Linie 6 Bergstraße, Neuordnung der Verkehrsarten Dem verkehrstechnischen Erläuterungsbericht (Anlage 1) und dem Lageplan (Anlage 2) sind die Rahmenbedingungen, Grundlagen sowie technischen Details der vorliegenden Planung zu entnehmen. Die vorliegende Planung wird hiermit erstverschickt. Die Finanzierung erfolgt aus dem Haushaltstitel g u ng s prog ra mms.,maßnahmen des Busbeschleuni- Entwurfs- und Baudienststelle ist der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, Projektteam Busbeschleunigung - GF/PB - bzw. Fachbereich Baudurchführung - S3. Die Realisierung ist für das Jahr 2015 vorgesehen. Die angeschriebenen Dienststellen werden gebeten, Ihre Stellungnahme bis spätestens zum an den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer GF/PB. zu senden. In ledern Fall senden Sie bitte die Stellungnahmen auch per aq^^h Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme vorliegen, gehen wir davon aus, dass Sie keine Bedenken oder Anregungen zu dieser Planung haben. Der Bezirksamt Hamburg-Mitte wird gebeten, eine einheitliche Stellungnahme abzugeben und die jeweiligen politischen Ausschüsse zu beteiligen.
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