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6 Landratsamt Starnberg l andratsamt Starnberg. Postfach Starnberg Gemeinde Seefeld - Bauamt - z. Hd. Herrn Futterknecht Am Technologiepark Seefeld Technischer Immissionsschutz und Abfallwirtschaft Öffnungszeiten: Bitte innerhalb der Zeiten Mi Fr einen Termin vereinbaren Zimmer-Nr. Telefon/ Fax / / s usa n ne. na 9 el@lra-starnberg.de Unser Zeichen (bitte stets angeben) SeefHe ch Am Oberfeld Ae2 Ihr Zeichen Ihr Schreibe n vom Starnberg, den Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung ( 4 Baugesetzbuch) Wichtiger Hinweis: Mit der Beteiligung wird Ihnen als Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen Ihrer Zuständigkeit zu einem konkreten Planverfahren gegeben. Zweck der Stellungnahme ist es, der Gemeinde die notwendigen Informationen für eine den gesetzlichen Anforderungen ( 1 Abs. 7 8auGB) entsprechende Abwägung und damit für ein sachgerechtes und optimales Planungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen; die Rechtsgrundlagen sind anzugeben, damit die Gemeinde den Inhalt nachvollziehen kann. Die Abwägung obliegt der Gemeinde. 1. Gemeinde Seefeld. Gemarkung Oberalting ~ Bebauungsplan.. Am Oberfeld" i.d.f.v mit Grünordnungsplan 0 mit Umweltbericht ~ Verfahren gemäß 3 Abs. 1 i.v.m. 4 Abs. 1 BauGB 0 Satzung über vorhabenbezogenen Bebauungsplan 0 Sonstige Satzung ~ Frist für die Stellungnahme ( 4 BauGB) Hausanschrift; Prof.-Max-lange-Platz Bad Tölz Telefon [08041] info@lra-toelz.de Allgemeine Öffnungsze iten Montag 7-30 Uhr bis Uhr Dienstag und Donnerstag 7.30 Uhr bis Uhr M ittwoch ke in Parteiverkehr Freitag 7.30 Uhr bis Uhr Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen IBAN: DEonOO54306ooooooo166 BIC: BYLADEM1WQ R Ra iffeisenbank im Oberland eg IBAN: DE BI(; GENü OE F1 MIB Sie erreichen uns mit Stadtbus 2 Linie 9565, MVV Linie 379' Terminvereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten

7 Träger öffentlicher Belange (Name I Stelle des Trägers öffentlicher Belange - mit Anschrift und Tel.-Nr.) Landratsamt Starnberg, Strandbadstr. 2, Starnberg Untere Immissionsschutzbehörde Tel / Fax 08151/ [8J Keine Einwendungen gegen die Planung Ziele der Raumordnung und Landesplanung, die eine Anpassungspflicht nach 1 Abs. 4 BauGB auslösen Beabsichtigte eigene Planungen, die den o. g. Plan berühren können, mit Angabe des Sachstandes 2.4 Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall in der Abwägung nicht überwunden werden können (z. B. Landschafts- oder Wassersc h utzg e bi etsverord n u ng e n) 0 Einwendungen Möglichkeiten der Überwindung (z. B. Ausnahmen oder Befreiungen) erhebliche Bedenken/ Bedenken 2.7 [8J Rechtsgrundlagen: 50 BlmSchG Bebauungsplan wurde aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan entwickelt. 2.9 [8J Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage Hinweis an die Gemeinde zur weiteren Planung: Sollte das Gebiet nördlich der Umgriffsfläche des BPlans "Spitzstraße" zukünftig ebenfalls mit Wohnbebauung überplant werden, kann es je nach Ausweisung der Baufenster entlang der Straße "Am Oberfeld" nach hiesigen Abschätzungen auf der Grundlage der den Unterlagen beigefügten Geruchsimmissionsprognose ggf. zu erheblichen Belästigungen durch Überschreitungen der jährlichen Geruchsstunden kommen. Mit freundlichen Grüßen Susanne Nagel

8 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weil heim i. OB mit Landwirtschaftsschule Amt für Ernährung, landwirtschaft und Forsten Krumpperstraße 20, Weil heim Gemeinde/Stadt Seefeld Am Technologiepark Seefeld EINGE:C 'I, ~CEN - 5, Dez Ihr Schreiben vom Unser Aktenzeichen L Schäfer 0881/ Weilheim, Bebauungsplan "Am Oberfeld", 2. Änderung Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim o Keine Äußerung o Ziele der Raumordnung und Landesplanung, die eine Anpassungspflicht nach 1 Abs. 4 BauGB auslösen o Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den o. g. Plan berühren könnten, mit Angabe des Sachstandes o Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall in der Abwägung nich t überwunden werden können (z.b. Landschafts- oder WSG- Verordnungen) Rechtsgrundlagen: Überwindungsmöglichkeit: ~ Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus dem eigenen Zuständigkeitsbereich zu dem o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und Rechtsgrundlage Wir begrüßen die Planungen, da sie der Zukunftsicherung des landwirtschaftlichen Betriebes Dosch dienen. Einwendungen gegen die Planungen bestehen somit weder von landwirtschaftlicher noch von forstwirtschaftlicher Seite. Zu der geplanten Bewirtschaftungsweisen der neu zu schaffenden Ausgleichsfläche (vgl. dazu Punkt des Umweltberichts) mächten wir den Hinweis geben, dass der Zeitraum 11 nicht vor dem 20. Juni und nicht nach dem 01. Juli.. " aus landwirtschaftlich fachlicher Sicht (v.a. Witterung) sehr kun ist. Falls möglich wäre hier die Formulierung "und nicht nach dem 01. Juli" zu streichen. Mit freundlichen Grüßen Sch? 700~ LA Amt fur E mätrurg, Landwirtschaft und Forsten (AELF)Weitheim i. OB Krumppa-sb'aße Weilheim Telefon: (088') Tetefax: (0881) pootstal e@aaf-wrn.bayem.de Internet: Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 08:00-12:00 Uhr und nad1 Vereinbarung

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10 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege Postfach München Gemeinde Seefeld Am Technologiepark Seefeld Abteilung B - Koordination Bauleitplanung Postfach München Tel: 089/ von 8 bis 12 Uhr Fax: 089/ beteiligung@blfd.bayern.de Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen Datum P _S Vollzug des Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) Gde. Seefeld, Lkr. Starnberg: 2. Änderung des Bebauungsplanes "Am Oberfeld" Zuständiger Gebietsreferent: Bodendenkmalpflege: Herr Dr. Jochen Haberstroh Sehr geehrte Damen und Herren, wir bedanken uns für die Beteiligung an der oben genannten Planung und bitten Sie, bei künftigen Schriftwechseln in dieser Sache, neben dem Betreff auch unser Sachgebiet (B Q) und unser Aktenzeichen anzugeben. Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung: Bodendenkmalpflegerische Belange: In oben genanntem Planungsgebiet liegen folgende Bodendenkmäler: D Siedlung der späten römischen Kaiserzeit. Das Plangebiet überlagert im Nordwesten oben genanntes Bodendenkmal. Dieses könnte sich noch deutlich weiter in das Planungsgebiet hineinerstrecken. Im gesamten Planungsgebiet bedürfen Bodeneingriffe jeglicher Art in jedem Fall einer vorherigen Erlaubnis nach Art.7.1 BayDSchG. Auf den gleichzeitigen Hinweis auf die Meldepflicht nach Art BayDSchG sollte aus Gründen der Eindeutigkeit verzichtet werden. Zentrale: U-/S-Bahn: Marienplatz Tel. 089/ Bayer. Landesbank München Hofgraben 4, München Straßenbahn: Linie 19 Fax 089/ IBAN DE Postfach , München Nationaltheater Internet: BIC BYLADEMM

11 2 Im Bereich von Bodendenkmälern sowie in Bereichen, wo Bodendenkmäler zu vermuten sind, bedürfen gemäß Art. 7.1 BayDSchG Bodeneingriffe aller Art einer denkmalrechtlichen Erlaubnis, die in einem eigenständigen Verfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wird in diesem Verfahren gegebenenfalls die fachlichen Anforderungen formulieren. Wir weisen darauf hin, dass die erforderlichen Maßnahmen abhängig von Art und Umfang der erhaltenen Bodendenkmäler einen größeren Umfang annehmen können und rechtzeitig geplant werden müssen. Sollte die archäologische Ausgrabung als Ersatz für die Erhaltung eines Bodendenkmals notwendig sein, sind hierbei auch Vor- und Nachbereitung der Ausgrabung zu berücksichtigen (u.a. Durchführungskonzept, Konservierung und Verbleib der Funde). Bei der Verwirklichung von Bebauungsplänen soll grundsätzlich vor der Parzellierung die gesamte Planungsfläche archäologisch qualifiziert untersucht werden, um die Kosten für den einzelnen Bauwerber zu reduzieren (vgl. BayVGH, Urteil v. 4. Juni 2003, Az.: 26 B , EzD Nr. 3 / Denkmalpflege Informationen des BLfD 2004/I (B 127), 68 ff. [mit Anm. W. K. Göhner]; BayVG München, Urteil v. 14. September 2000, Az.: M 29 K 00838, EzD Nr. 2). Die mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern abgestimmte Rechtsauffassung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege zur Überplanung von (Boden-) Denkmälern entnehmen Sie bitte unserer Homepage: (Rechtliche Grundlagen bei der Überplanung von Bodendenkmälern). In Umsetzung der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshof (Entscheidung vom 22. Juli 2008, Az.: Vf. 11-VII-07, juris / NVwZ 2008, [bestätigt durch die nachgehenden Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 2008, Az.: 1 BvR 2296/08 & 1 BvR 2351/08, n. v.]) wird dringend angeregt, aus städtebaulichen Gründen geeignete Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB (z. B. nach Nummern 2, 9, 10, 11, 15, 20 [Bodendenkmal als Archiv des Bodens ]) vorzunehmen.

12 3 Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält dieses Schreiben per mit der Bitte um Kenntnisnahme. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanung stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung. Fragen, die konkrete Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf. direkt an den für Sie zuständigen Gebietsreferenten der Praktischen Denkmalpflege ( Mit freundlichen Grüßen Dr. Jochen Haberstroh

13 4 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege Postfach München Landratsamt Starnberg Untere Denkmalschutzbehörde Postfach Starnberg

14 Recyclingpapier aus 100% Altpapier Wasserwirtschaftsamt Weilheim WWA Weilheim - Pütrichstrasse Weilheim Gemeinde Seefeld Hauptstraße Seefeld Ihre Nachricht Unser Zeichen Bearbeitung Datum STA132- Leonore Meder /2017 Tel.: +49 (881) Änderung des Bebauungsplanes Am Oberfeld", Gemarkung Hechendorf; Frühzeitige Beteiligung gemäß 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Sehr geehrte Damen und Herren, zur genannten Bebauungsplanänderung nimmt das Wasserwirtschaftsamt Weilheim als Träger öffentlicher Belange wie folgt Stellung: Es bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken gegen die vorliegende Bebauungsplanänderung. Hinweis: Bei Einleitung des Niederschlagswassers in den Günteringer Bach ist ggfs. eine Genehmigung für die Einleitung beim Landratsamt Starnberg zu beantragen. Wir bitten nach Abschluss des Verfahrens uns eine Ausfertigung des rechtskräftigen Bebauungsplanes als PDF-Dokument zu übermitteln. Das Landratsamt Starnberg erhält eine Kopie des Schreibens. Mit freundlichen Grüßen Leonore Meder Abteilungsleiterin Standort Pütrichstrasse Weilheim Telefon / Telefax / Internet poststelle@wwa-wm.bayern.de

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