Große Anfrage. der Abgeordneten Karin Prien, Robert Heinemann, Wolfhard Ploog, Birgit Stöver, Katharina Wolff (CDU) und Fraktion vom

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ Wahlperiode Große Anfrage der Abgeordneten Karin Prien, Robert Heinemann, Wolfhard Ploog, Birgit Stöver, Katharina Wolff (CDU) und Fraktion vom und Antwort des Senats Betr.: Stadtteilschulen besser machen Wie steht es um die Differenzierung in der Mittelstufe? Während der Senat die von ihm zu verantwortende Umsetzung der Stadtteilschule feiert, ist nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Debatte um G8/G9 in Hamburg erhebliche Kritik an zumindest einem Teil der Stadtteilschulen laut geworden. Angefangen von der mangelnden Umsetzung der Inklusion über die mangelnde Förderung der leistungsstärkeren Schülerinnen und Schüler in der Mittelstufe und damit verbunden den Lernausgangsstand der Stadtteilschüler zu Beginn der Klasse 11 bis hin zur Diskrepanz zwischen den Abiturvornoten und den erreichten Ergebnissen der schriftlichen Abiturprüfung, insbesondere im Mathematik, wo Schwachstellen moniert werden. Eine Weiterentwicklung der noch jungen Schulform Stadtteilschule ist unbedingt erforderlich und darf nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden. Der Kurzbericht zur sogenannten Kess-13-Studie hatte bereits im September 2013 ergeben, dass die Schülerinnen und Schüler an den Stadtteilschulen mit erheblichen Lernrückständen in den Basiskompetenzen in die dreijährige Oberstufe eintreten und dass sie diese trotz beachtlicher Lernzuwächse bis zum Abitur nicht ausgleichen können. Vor diesem Hintergrund findet am eine Anhörung im Schulausschuss statt, deren Gegenstand sowohl die Bilanz des Senats als auch die diversen Differenzierungsmodelle an den Hamburger Stadtteilschulen sind. Letztlich stellt sich in Anlehnung an die sogenannten zentralen Abituraufgaben auch die Frage der Bildungsgerechtigkeit, wenn Stadtteilschülern tatsächlich durch eine zu wohlwollende Vorbenotung zu besseren Abiturnoten verholfen würde. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Weiterentwicklung der 2010 eingeführten Stadtteilschulen ist ein zentrales Anliegen der Bildungspolitik des Hamburger Senats. Deshalb wurden seit 2011 zahlreiche Maßnahmen eingeleitet, um die Qualität dieser Schulen zu steigern und sie als zweite Säule des hamburgischen weiterführenden Schulsystems zu etablieren. Zunächst wurden sieben neue Stadtteilschulen gegründet und entwickelt, an den übrigen wurden zur Verbesserung des Raumangebotes und zur Sanierung des Bestands umfangreiche Baumaßnahmen eingeleitet und teilweise ganze Schulen neu gebaut. Die Schulklassen wurden verkleinert und die Personalausstattung durch mehr Lehrkräfte und eine multiprofessionelle Zusammensetzung der Kollegien verbessert. Insgesamt wurde die Zahl der Pädagogen an den Stadtteilschulen (Lehrkräfte und pädagogischtherapeutisches Personal) vom Schuljahr 2010/2011 auf das Schuljahr 2013/2014 um Stellen erhöht. Um die Lernzeit zu verlängern, wurde das Ganztagsangebot

2 Drucksache 20/13193 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode deutlich ausgeweitet: Inzwischen bieten 53 Stadtteilschulen (2010/2011: 28) ganztägige Angebote an. Die Oberstufen an Stadteilschulen wurden von 22 auf mittlerweile 47 ausgebaut, um bessere Schulabschlüsse zu ermöglichen und die lichkeit zu stärken. Der Senat hat ein Inklusionskonzept vorgelegt, mit dem gerechte Zuteilungsmaßstäbe eingeführt wurden und eine bessere Förderung aller Schülerinnen und Schüler ermöglicht wird. Die Berufs- und Studienorientierung wurde weiterentwickelt, um für die Schülerinnen und Schüler den Übergang in Beruf und Studium zu sichern. Für acht Stadtteilschulen wurden darüber hinaus spezielle Unterstützungsmaßnahmen eingeleitet, um das Schulangebot in sozial schwierigen Lagen zu verbessern, siehe Antworten zu 17. und 18. Da die erfragten Daten zu den Fragen 1., 2., 6., 11., 14., 15., 16. und 30. von der zuständigen Behörde nicht zentral erfasst werden, wurde eine Schulabfrage an den 59 staatlichen Stadtteilschulen durchgeführt. Es haben 58 der befragten Schulen eine vollständige Antwort geliefert. Die Stadtteilschule Meiendorf befindet sich im Aufbau und wird daher noch nicht berücksichtigt. Eine Qualitätssicherung war in der für die Beantwortung dieser Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit aufgrund der Herbstferien nur in begrenztem Umfang möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: I. Differenzierung in der Stadtteilschule 1. In welchen Stadtteilschulen wird ab den Jahrgangsstufen 7, 8, 9 oder 10 differenziert in leistungskursen unterrichtet und in welchen Fächern? (Bitte aufschlüsseln nach Schule, Jahrgangsstufe,, Anforderungsniveau und jeweilige leistungskurse.) Vor mehr als einem Jahrzehnt räumte der damalige Senat aus CDU, FDP und Schill- Partei den Schulen per Verordnung die Möglichkeit ein, die damals nur für die Kernfächer, Sprachen und eine Naturwissenschaft verbindlich vorgesehene leistungsdifferenzierung entweder klassenintern oder durch Einrichtung von leistungskursen zu organisieren. Heute müssen alle Stadtteilschulen ab Jahrgangsstufe 7 in allen Fächern leistungsdifferenziert auf drei bildungsplanbezogenen Anforderungsebenen. Siehe Anlage 1. Die angegebenen Stadtteilschulen führen überwiegend in den drei Kernfächern eine äußere leistungsdifferenzierung durch. Gemäß 14 Absatz 3 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums (APO-GrundStGy) umfasst dabei der leistungskurs I die mittlere und obere Anforderungsebene, der leistungskurs II die erste und mittlere Anforderungsebene. 2. An welchen Stadtteilschulen wird ohne leistungsdifferenzierung unterrichtet und wie wird an den jeweiligen Schulen gewährleistet, dass in allen Fächern und Lernbereichen auf die drei bildungsplan- und schullaufbahnbezogenen Anforderungsebenen und damit auf die erreichbaren Abschlüsse und Übergangsberechtigungen ausreichend vorbereitet wird? (Bitte aufschlüsseln nach Schulen.) An folgenden Stadtteilschulen wird ohne äußere leistungsdifferenzierung unterrichtet: Brüder-Grimm-Schule, Erich Kästner Schule, Gretel-Bergmann-Schule, Gyula Trebitsch Schule in Tonndorf, Ida-Ehre-Schule, Irena-Sendler-Schule, Kurt-Tucholsky- Schule, Lessing-Stadtteilschule, Max-Brauer-Schule, Schule auf der Veddel, Schule Maretstraße, Stadtteilschule Altrahlstedt, Stadtteilschule am See, Stadtteilschule Bahrenfeld, Stadtteilschule Barmbek, Stadtteilschule Bergedorf, Stadtteilschule Blankenese, Stadtteilschule Finkenwerder, Stadtteilschule Horn, Stadtteilschule Humboldtstraße, Stadtteilschule Kirchwerder, Stadtteilschule Lohbrügge, Stadtteilschule Lurup, Stadtteilschule Mümmelmannsberg, Stadtteilschule Niendorf, Stadtteilschule Öjendorf, Stadtteilschule Stellingen und Stadtteilschule Winterhude. Im Übrigen siehe Drs. 20/ Wie überprüft die Behörde für Schule und Berufsbildung die Qualität und die Umsetzung der jeweiligen Differenzierungsmodelle, in welchen Intervallen und zu welchen Ergebnissen gelangt die Behörde dabei generell 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/13193 und bezogen auf einzelnen Schulen? An welchen Schulen sind die Differenzierungsmodelle nach Einschätzung der Behörde nicht ausreichend? Was unternimmt die Behörde zur Verbesserung der Differenzierung an diesen Schulen genau? Ein Zusammenhang zwischen Bildungserfolg und Differenzierungsformen lässt sich nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht nachweisen. In einer integrierten Schulform wie der Stadtteilschule entscheiden Schulen in Bezug auf die jeweilige Schülerschaft und das schulinterne Unterrichtskonzept selbst, mit welchen Differenzierungsmodellen beziehungsweise in welcher Unterrichtsorganisation differenzierender unterricht stattfindet. Den rechtlichen Rahmen bilden die geltende Prüfungsordnung und der Bildungsplan. Wie aus großen Metaanalysen zur Unterrichtsforschung bekannt (siehe zum Beispiel John C. Hattie (2008), Visible Learning. A synthesis of over 800 meta-analysis relating to achievement. London & New York: Routledge), ist mit Blick auf den Lernerfolg weniger das jeweilige organisatorische Differenzierungsmodell entscheidend. Vielmehr kommt es darauf an, dass jede Schule sicherstellt, dass leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler ausreichende Lernangebote vorfinden, die anspruchsvoll und herausfordernd sind. Darüber hinaus muss ein Lernklima herrschen, dass das Erbringen von Leistung in vielfältiger Art zulässt und fördert, Arbeit in leistungshomogenen und leistungsheterogenen Lern- und Arbeitsgruppen ermöglicht, pädagogische und fachliche Begleitung gewährleistet und im ganztägigen Schulalltag einen ausgewogenen Wechsel zwischen selbstorganisiertem Lernen in individuellen Lernzeiten und im gemeinsamen unterricht organisiert. Die zuständige Behörde ermittelt die jahrgangsbezogenen Lernstände und Lernentwicklungen über KERMIT 5, 7, 8 und 9 sowie über die zentralen Prüfungen. Im Rahmen des jährlichen Statusgesprächs mit der zuständigen Schulaufsicht werden die Ergebnisse regelmäßig besprochen und gegebenenfalls Maßnahmen vereinbart. Im Übrigen siehe Antworten zu 17. und 26. sowie Drs. 20/ Wie häufig wurden sowohl schriftliche als auch mündliche Lernerfolgskontrollen an den einzelnen Stadtteilschulen und in den jeweiligen Fächern durchgeführt, um das jeweilig erreichte bildungsplan- und schullaufbahnbezogene Anforderungsniveau der Schülerinnen und Schüler einzuschätzen? (Bitte aufschlüsseln nach Schule, schriftliche und/oder mündliche Lernerfolgskontrollen sowie erreichtes Anforderungsniveau.) Die schriftlichen Lernerfolgskontrollen sind im Bildungsplan der Stadtteilschule Jahrgangsstufe 5 11, Hamburg 2011, Kapitel 1.4, geregelt. In den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch werden mindestens vier schriftliche Lernerfolgskontrollen bewertet. In allen anderen Fächern, mit Ausnahme der Fächer Sport, Musik, Bildende Kunst und Darstellendes Spiel/Theater, werden pro Schuljahr mindestens zwei schriftliche Lernerfolgskontrollen durchgeführt. Dazu zählen Klassenarbeiten, zentrale Prüfungsarbeiten und besondere individuelle Lernaufgaben. Die Klassenarbeiten und der besonderen Lernaufgaben sowie die mündlichen Lernerfolgskontrollen werden nicht zentral erfasst und können im Rahmen der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden. Hierfür wäre die nachträgliche Auswertung von mindestens Kursheften durch die Schulen erforderlich. 5. Welche Mitteilung erhalten die Sorgeberechtigten zu welchem Zeitpunkt über die Einstufung ihres Kindes in die jeweiligen leistungskurse und den durch den Schüler voraussichtlich zu erreichenden Schulabschluss? Gemäß 9 Absatz 3 APO-GrundStGy wird erstmalig im Zeugnis am Ende der Jahrgangsstufe 8 zur Schullaufbahn vermerkt, welchen voraussichtlichen Abschluss die Schülerin oder der Schüler bei gleichbleibender Leistungsentwicklung erreichen wird. Im Übrigen siehe Drs. 20/5143 sowie 20/ In welchen Fällen und an welchen Stadtteilschulen gab es Widersprüche bei der Einstufung in die jeweiligen leistungskurse? (Bitte aufschlüsseln nach Schule und leistungskurs.) 3

4 Drucksache 20/13193 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Schulname Widersprüche Jahrgangsstufe Mathematik Englisch Albert-Schweitzer-Schule Fritz-Schumacher-Schule Stadtteilschule Bergstedt Stadtteilschule Eppendorf 10 1 Quelle: Schulabfrage Stand 10. Oktober 2014 Anmerkung: Der Widerspruch bezieht sich in der Regel auf die Einstufung in den leistungskurs II. 7. Ab welcher Jahrgangsstufe erhalten Eltern und Schüler Rückmeldung zu den Lernentwicklungsgesprächen in den Stadtteilschulen im Hinblick auf die Erreichung von Lernzielen sowie im Hinblick auf den angestrebten Schulabschluss, und werden darauf gezielte Lernzielvereinbarungen verabredet? Gemäß 44 Absatz 3 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) ist die Schule verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler und deren Sorgeberechtige regelmäßig über die individuellen Lernfortschritte und die erreichten Lernstände zu und hierzu mindestens einmal in jedem Schuljahr ein Lernentwicklungsgespräch zu führen. Darüber hinaus erfolgt die Information in den Jahrgangsstufen 4, 6, 9 und 10 verbindlich durch Halbjahres- und Jahreszeugnisse, in allen anderen Jahrgangsstufen durch mindestens ein Jahreszeugnis, siehe 9 und 10 APO-GrundStGy. In den Jahrgangsstufen 5, 7 und 8 entscheidet gemäß 9 Absatz 2 APO-GrundStGy die Lehrerkonferenz, ob auf Zeugnisse am Ende des ersten Schulhalbjahres verzichtet und stattdessen ein Lernentwicklungsgespräch geführt wird, das in der Regel mit einer individuellen schriftlichen Lernvereinbarung endet. Auf Wunsch der Schülerin beziehungsweise des Schülers oder der beziehungsweise des Sorgeberechtigten ist die Berufs- und Studienwegeplanung Gegenstand des Lernentwicklungsgespräches (vergleiche APO- GrundStGy 7 Absatz 1 bis 3). Im Übrigen siehe Drs. 20/ Welche konkreten Maßnahmen hat die Behörde ergriffen, seitdem die Ergebnisse des Kurzberichts zur KESS-13-Studie zu den Lernausgangsvoraussetzungen zu Beginn von Klasse 11 an den Stadtteilschulen vorliegen? Welche Maßnahmen plant die Behörde zur Steigerung der Leistungen in den Klassen 7 10 an den Stadtteilschulen? Siehe Drs. 20/ II. Weiterentwicklung der Stadtteilschulen 9. Wie viele Stellen sind in der Behörde für Schule und Berufsbildung zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit der konzeptionellen Weiterentwicklung der Stadtteilschule befasst? (Bitte mit VZÄ und jeweiligem Aufgabenbereich aufführen.) An der Weiterentwicklung der Stadtteilschule sind das Amt für Bildung, das Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätssicherung (IfBQ), das Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) und das Landesinstitut für Lehrerbildung (LI) beteiligt. Schulleitungen, Abteilungsleitungen und die Sprechergruppe der Stadtteilschulen werden regelmäßig zur Beratung eingebunden. Federführend zuständig ist die Abteilungsleiterin, bei der die aufsicht für die Stadtteilschule angesiedelt ist. Im Übrigen siehe Drs. 20/11526 und 20/ Wie hoch ist die Ressource an Lehrerstellen, die den einzelnen Stadtteilschulen zur Verfügung steht? Siehe Anlage 2. 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/ Welche additiven Sprachförderangebote gab oder gibt es 2012/2013, 2013/2014 und im laufenden Schuljahr an den einzelnen Stadtteilschulen mit welchem Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund in welchen Jahrgangsstufen? (Bitte aufschlüsseln nach Schule und Angebot in den jeweiligen Jahrgangsstufen.) Siehe Anlage 3. Der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund an additiven Sprachförderangeboten wird von den Schulen nicht erfasst. Die Schulen entscheiden im Rahmen der schulischen Selbstverantwortung gemäß 50 HmbSG eigenständig, in welcher Weise sie die Ressourcen für die Sprachförderung einsetzen. 12. An welchen Stadtteilschulen mit welchem Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund gab oder gibt es 2012/2013, 2013/ 2014 und im laufenden Schuljahr wie viele ABC-Klassen oder IVK-Klassen für junge Flüchtlinge, jeweils unter Angabe der Klassenfrequenz und der Gesamtzahl der jungen Flüchtlinge? Alphabetisierungsklassen (ABC-Klassen) und Internationale Vorbereitungsklassen (IVK) werden nicht speziell für junge Flüchtlinge, sondern für alle neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse eingerichtet. Insofern weisen alle Schülerinnen und Schüler in diesen besonderen Beschulungsangeboten einen Migrationshintergrund auf. Ein Flüchtlingsstatus ist für die Zuweisung zu diesen Klassen nicht relevant und wird deshalb auch nicht erhoben. Die Klassenfrequenz beträgt in den Alphabetisierungsklassen zehn Schülerinnen und Schüler, in den IVK 15 Schülerinnen und Schüler. Zur Alphabetisierungsklassen und IVK an den einzelnen Stadtteilschulen im Schuljahr 2014/2015 siehe Anlage 4. Bei der Verteilung der Alphabetisierungsklassen und IVK achtet die Behörde auch darauf, eine Konzentration auf wenige Schulstandorte zu vermeiden. 13. Welche Qualifikation haben die Unterrichtenden in den zu Ziffer 12. genannten ABC- und IVK-Klassen? In den Alphabetisierungsklassen und IVK in der Regel ausgebildete Lehrkräfte mit zweitem Staatsexamen. Im Übrigen siehe Drs. 20/ Wie viele Lehrerinnen und Lehrer sind in den Hamburger Stadtteilschulen in den Fächern Mathematik, Physik und Chemie ausgebildet und tätig? (Bitte jeweils pro Schule, Jahrgangsstufe und für ganz Hamburg angeben.) 15. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer sind in den Hamburger Stadtteilschulen in den Fächern Mathematik, Physik und Chemie tätig aber nicht ausgebildet? (Bitte jeweils pro Schule, Jahrgangsstufe und für ganz Hamburg angeben.) In den Jahrgangsstufen 5 und 6 der Stadtteilschulen wird wie in den Gymnasien Unterricht im Naturwissenschaften/Technik angeboten. Dieses integriert die Fächer Biologie, Chemie, Physik, Informatik und Technik. In den Jahrgangsstufen 7 bis 10 werden die Fächer Biologie, Chemie und Physik getrennt unterrichtet. Gemäß 5 Hamburgisches Schulgesetz haben die Stadtteilschulen die Möglichkeit, weiterhin Lernbereiche einzurichten, sofern die Schulkonferenzen dies unter Beteiligung von Eltern und Schülern im Rahmen der Entscheidung über die schuleigene Stundentafel beschließen. Darüber hinaus zählen zum Angebot im Wahlpflichtbereich mindestens zwei der naturwissenschaftlichen Fächer (vergleiche 38 und 41 APO-GrundStGy). Dieser Sachverhalt erklärt die unterschiedlichen Angaben der Schulen in den einzelnen Jahrgängen, siehe Anlage Wie viele Wochenstunden wurden im Schuljahr 2013/2014 sowie im laufenden Schuljahr in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch an den jeweiligen Stadtteilschulen in den Jahrgangsstufen 7 10 unterrichtet? Wie viele Wochenstunden werden an welchen Schulen in welchen Projekten, Praxistagen und Praktika unterrichtet? Inwieweit wird dabei differenziert nach Schullaufbahn- und Anforderungsniveau? 5

6 Drucksache 20/13193 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Siehe Anlage 6. Schulinterne Projekte werden nicht in Wochenstunden ausgewiesen. In der Regel führt jede Schule mindestens eine Projektwoche pro Schuljahr durch. In diesem Zeitraum gibt es jahrgangs- und stufenübergreifende Unterrichtsangebote, die eine vertiefte thematische Beschäftigung in allen Fächern und Lernbereichen sowie Aufgabengebieten vorsehen. Für die Block- oder Langzeitpraktika stehen circa 190 Unterrichtsstunden beziehungsweise 15 Praktikumstage zur Verfügung. Die Schule entscheidet über die Organisationsform Block- oder Langform und differenziert in der Regel nicht nach Schullaufbahn- und Anforderungsniveau. Langzeitpraktika können flexibel organisiert werden, beispielsweise bestehend aus einem mehrtägigen Blockpraktikum als Einstieg und nachfolgend wöchentlich stattfindenden Praktikumstagen (vergleiche Das Praktikum der Stadtteilschule - Leitfaden für Schulen, Hamburg, November 2013, abrufbar unter Welche Steuerungsmaßnahmen ergreift die Behörde im Hinblick auf Stadtteilschulen mit besonders rückläufigen Anmeldezahlen und besonders schlechten Ergebnissen bei Lernstandserhebungen und den Schulabschlüssen? 18. Welche Maßnahmen hält der Senat für erforderlich, um die positive Weiterentwicklung der Stadtteilschule im Allgemeinen und an den in Frage 17. genannten Stadtteilschulen zu erreichen? Acht Stadtteilschulen, die in einem sozialräumlich problematischen Umfeld liegen und deren Schülerinnen und Schüler erhebliche Lernrückstände zeigen, sind in das Programm 23+ Starke Schulen aufgenommen worden. Ziel ist es, die Schulen nachhaltig zu stärken, um den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler spürbar zu verbessern. Zur Schulentwicklung erhält jede der 23+-Stadtteilschulen im Gesamtumfang von sieben Stellen je nach Größe eine halbe bis eine zusätzliche Stelle, um pädagogische Konzepte weiterzuentwickeln und umzusetzen. Darüber hinaus werden im Umfang von rund neun Stellen für jede fünfte und sechste Klasse zusätzlich sechs Wochenarbeitsstunden für die pädagogische Arbeit zur Verfügung gestellt. In die konzeptionelle Arbeit werden zusätzlich mindestens die Hälfte der obligatorischen 30 Jahres-Fortbildungsstunden aller Lehrkräfte sowie weitere Funktionsstunden der Schule eingebunden. Zur Begleitung und Umsetzung dieser Unterstützungsmaßnahmen sowie zur Beratung der Schulen stehen Schulberater im Umfang von rund vier Stellen zur Verfügung. Darüber hinaus sollen in Zusammenarbeit mit sozialen Trägern und finanziert durch den europäischen Sozialfonds Eltern dieser Schulen zu Elternlotsen ausgebildet werden. Für Kinder mit erheblichen Lernrückständen kann die Schulzeit bis Klassenstufe 6 um ein Jahr verlängert werden, um Lernrückstände auszugleichen und den Anschluss an die weiterführende Schulzeit in der Sekundarstufe I sicherzustellen. Das zusätzliche Schuljahr kann beispielsweise durch jahrgangsübergreifendes Lernen oder flexible Eingangsstufen in Grund- oder Stadtteilschule organisiert werden. Einige Schulen, die aufgrund ihres Standortes und des baulichen Zustandes des Schulgebäudes geringe Anmeldezahlen aufweisen, erhalten aufwändige Sanierungen oder attraktive Neubauten, wie die Stadtteilschule am See in Steilshoop, die Kurt- Tucholsky-Schule in Altona, die Geschwister-Scholl-Stadtteilschule in Osdorf und die Lessing-Stadtteilschule in Harburg. Für Schulen, die einen schlechten Schulinspektionsbericht erhalten, wird eine Fallkonferenz einberufen, an der die Schulinspektion, die zuständige Schulaufsicht, das IfBQ und das LI teilnehmen. Ziel ist eine frühe Intervention über geeignete Maßnahmen, zu der die Schule verpflichtet wird. Stadtteilschulen mit einem sehr großen Anteil von Schülerinnen und Schülern, die im Mathematik in den zentralen Abschlussarbeiten zum ersten allgemeinbildenden Schulabschluss oder zum mittleren Schulabschluss keine ausreichenden Leistungen erzielen, stellt die zuständige Behörde fachdidaktisch ausgebildete Begleiterinnen und Begleiter für Unterrichtsentwicklung zur Verfügung. Sie diagnostizieren die Unterrichtsqualität und verabreden mit den Mathematiklehrkräften der jeweiligen Schule verbindliche Entwicklungsschritte. 6

7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/13193 Zwischen der zuständigen Schulaufsicht und den betroffenen Schulen findet darüber hinaus im Rahmen von Bilanzierungsgesprächen eine regelmäßige Beratung statt mit dem Ziel, die nächstfolgende Anmelderunde erfolgreicher zu gestalten. Im Rahmen dieser Gespräche werden zahlreiche Maßnahmen erörtert. Zu den notwendigen Maßnahmen zählen neben einer eingehenden Analyse der Ausgangssituation die Weiterentwicklung des Unterrichts und des Schulprofils, die Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit, die Intensivierung der Elternarbeit innerhalb der Schule und im Stadtteil, das Angebot attraktiver schulischer Veranstaltungen, eine Intensivierung der Präventionsarbeit, Projektwochen mit öffentlichkeitswirksamen Abschlusspräsentationen, eine Intensivierung der pädagogischen Arbeit mit dem Ziel einer Verbesserung der Schulabschlüsse beziehungsweise der Ergebnisse in den zentralen Prüfungen sowie gezielte Personalentwicklungsmaßnahmen. Schulen, die besonders schlechte Ergebnisse bei Lernstandserhebungen und/oder in zentralen Prüfungen haben, betreiben zunächst eine systematische Ursachenforschung in der eigenen Schule. Dies ist vorrangig Aufgabe der gruppen (Deutsch, Mathematik, Englisch und Naturwissenschaften), der jeweiligen Jahrgangsteams und der Schulleitung. Ein Vergleich auf Jahrgangs- und ebene ist notwendig, um Leistungsunterschiede zwischen den Klassen oder auch innerhalb einer Klasse beziehungsweise Lerngruppe feststellen zu können. Die einzuleitenden Maßnahmen reichen von Mitarbeitergesprächen, der Verpflichtung zur Fortbildung, Weiterentwicklung von Unterrichtskonzepten bis hin zum Austausch von lehrkräften. Sie müssen von der Schulleitung gegenüber der Schulöffentlichkeit und der Schulaufsicht verantwortet und berichtet werden. Die Gründe für geringe Anmeldezahlen sind vielfältig. Sie können in kleinräumigen sozialen Veränderungen im Schulumfeld, in regionalen demografischen Entwicklungen, in spezifischen schulorganisatorischen Bedingungen, in der Wettbewerbssituation mit anderen Schulen oder auch in pädagogischen Merkmalen des Angebots beziehungsweise der schulischen Arbeit liegen. Neben einem sozialräumlich schwierigen Umfeld führen auch standortbezogene Faktoren wie geografische Lage, Stadtteilflucht, ungünstige Verkehrsanbindungen sowie Konkurrenzsituationen mit benachbarten starken Schulen zu rückläufigen Anmeldezahlen, insbesondere auch dann, wenn die Passung der schulischen Angebotsstruktur mit den sich verändernden Rahmenbedingungen nicht durch zielgerichtete Aktivitäten der Schul- und Unterrichtsentwicklung gelingt. Im Übrigen siehe Drs. 20/ III. Multiprofessionalität an den Stadtteilschulen 19. Wie viele Lehramtsabsolventen der Primarstufe I und Sekundarstufe I unterrichteten im Schuljahr 2013/2014 sowie im laufenden Schuljahr an welchen Stadtteilschulen? Siehe Anlage Wie viele Lehramtsabsolventen für das Gymnasium unterrichteten im Schuljahr 2013/2014 sowie im laufenden Schuljahr an welchen Stadtteilschulen? Siehe Anlage Wie viele Lehramtsabsolventen für die Sonderschulen unterrichteten im Schuljahr 2013/2014 sowie im laufenden Schuljahr an den Stadtteilschulen? Siehe Anlage Wie viele Berufsschullehrer unterrichteten im Schuljahr 2013/2014 sowie im laufenden Schuljahr an den Stadtteilschulen? Siehe Anlage 10. 7

8 Drucksache 20/13193 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode 23. Wie viele Lehrkräfte mit anderweitiger Ausbildung unterrichteten im Schuljahr 2013/2014 sowie im laufenden Schuljahr an den Stadtteilschulen? Siehe Anlage Wie viele Erzieher und Sozialpädagogen sind im Schuljahr 2013/2014 sowie im laufenden Schuljahr an den Stadtteilschulen tätig? Siehe Anlage 12. IV. Lern- und Leistungsstand an den Stadtteilschulen 25. Wie hat sich die Leistung der Schülerinnen und Schüler an den Stadtteilschulen, die im Jahr 2013/2014 das Abitur gemacht haben, in den Fächern Deutsch, Mathematik und Naturwissenschaft durchschnittlich im Vergleich zu den jeweiligen Vornoten aus der Klasse 10 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Schule, Fächern, Anforderungsniveau, Vornoten Klasse 10, endgültige Punktzahl der zentralen schriftlichen Abiturprüfung.) Die Noten aus der Klasse 10 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Naturwissenschaften werden weder in der zuständigen Behörde noch in den Schulen zentral erfasst. Eine händische Auswertung jeder einzelnen Schülerakte von Abiturientinnen und Abiturienten des Schuljahres 2013/2014 ist im Rahmen der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 26. Welche Ergebnisse erzielten Schülerinnen und Schüler der Stadtteilschulen in hamburgweiten Lernstandserhebungen im Schuljahr 2012/ 2013 sowie 2013/2014? (Bitte aufschlüsseln nach Schule und Sozialindex und Jahrgangsstufe.) Die schulbezogenen Ergebnisse für KERMIT 2, 3, 8 und 9 für die Stadtteilschulen im Schuljahr 2013/2014 sind unter index.php abrufbar. Für das Schuljahr 2012/2013 sowie für KERMIT 5 und 7 im Schuljahr 2013/2014 siehe Drs. 20/ Die Lernstandserhebungen und KERMIT-Erhebungen sind primär ein Instrument zur Unterrichtsentwicklung. Die erzielten Ergebnisse können in der jeweiligen Schule mit dem dort vorhandenen Wissen angemessen eingeordnet und erklärt werden. Bei der Interpretation der Ergebnisse ist beispielsweise zu berücksichtigen, dass der mittlere Leistungswert abhängig von der Teilnehmerzahl durch sehr hohe oder niedrige Leistungswerte einzelner Schülerinnen und Schüler verzerrt werden kann. Eine Rolle spielt auch, ob und in welchem Umfang Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder Schülerinnen und Schüler, die anderer besonderer Integrationsleistungen im Zusammenhang mit dem Schulbesuch bedürfen (vergleiche 12 HmbSG), an den Testungen teilgenommen haben und ob deren Testergebnisse in die Berechnung der Mittelwerte eingeflossen sind. Das Wissen darüber liegt, sofern dies in der Teilnahmeliste nicht explizit vermerkt wurde, bei den Schulen beziehungsweise den Lehrkräften. 27. Welche Maßnahmen hat die Behörde ergriffen, um leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler in der Mittelstufe der Stadtteilschule gezielt zu fördern? Wie wird der Erfolg dieser Maßnahmen in welchen zeitlichen Intervallen überwacht? Die zuständige Behörde hat unter anderem den Aufbau von Oberstufen an Stadtteilschulen erheblich gefördert. Im Schuljahr 2010/2011 konnte nur an 22 Stadtteilschulen das Abitur abgelegt werden, im Schuljahr 2013/2014 dagegen bereits an 46 Stadtteilschulen. Mit dem Aufbau zahlreicher Oberstufen haben die Stadtteilschulen auch die schulinternen Curricula sowie den Unterricht in der Mittelstufe deutlich verbessert, um die Schülerinnen und Schüler optimal auf das Abitur vorzubereiten. Ferner haben alle Hamburger Stadtteilschulen eine kraft für Begabtenförderung ernannt. Sie ist Ansprechpartner für Eltern und Lehrkräfte im Themenbereich Begab- 8

9 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/13193 tenförderung und soll darüber hinaus in Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle besondere Begabungen ein Konzept und Maßnahmen zur Begabtenförderung für die eigene Schule entwickeln. In Dienstbesprechungen und Workshops mit Schulleitungen und Abteilungsleitungen stellt die Förderung von leistungsstärkeren Schülerinnen und Schülern einen Schwerpunkt bei den Überlegungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung der Stadtteilschulen dar. Zu den weiteren bereits ergriffenen Maßnahmen gehören Lernzeiten für individuelle fachliche Qualifizierung, Förderkonzepte, Ausbau der Wettbewerbskultur, Ganztagskurse für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler, äußere Teilleistungsdifferenzierung, Verbesserung des Übergangs im Jahrgang 10 beziehungsweise Berufsund Studienorientierung, siehe auch Drs. 20/ Der Erfolg der Maßnahmen wird in regelmäßigen Gesprächen mit der Schulaufsicht festgestellt und gegebenenfalls in Ziel- und Leistungsvereinbarungen eingebunden. Im Übrigen siehe Drs. 20/ Wie viele Schülerinnen und Schüler der Stadtteilschulen haben in den Schuljahren 2012/2013 sowie 2013/2014 an Fördern statt Wiederholen mit welchem Erfolg teilgenommen? (Bitte aufschlüsseln nach Schule, Jahrgangsstufe, Sozialindex, absoluten und prozentualen Zahlen.) Zentral erfasst werden die Teilnehmer des Programms Fördern statt Wiederholen nach 45 HmbSG in der Schülerdatenbank LuSD. Schülerinnen und Schüler können an mehreren Fördermaßnahmen teilnehmen. Dieser Tatbestand wird jedoch nicht zentral in der Schülerdatenbank LuSD erfasst. Gemäß 45 HmbSG ist eine Lernfördermaßnahme dann erfolgreich, wenn die Schülerin oder der Schüler die in den Rahmenplänen festgelegten Leistungsanforderungen in dem jeweiligen oder Lernbereich am Ende des Schuljahres erfüllt. Nach Auskunft der Stadtteilschulen war im Schuljahr 2012/2013 die Teilnahme an der Lernfördermaßnahme bei teilnehmenden Schülerinnen und Schülern so erfolgreich, dass sie zum Schuljahresende beendet werden konnte. Im Schuljahr 2013/2014 war dies bei teilnehmenden Schülerinnen und Schülern der Fall. Zu den Teilnehmern des Schuljahres 2012/2013 sowie zum ersten Schulhalbjahr 2013/2014 siehe Drs. 20/ Zu den Teilnehmern des zweiten Schulhalbjahres 2013/2014 siehe Anlage Wie viele Schülerinnen und Schüler haben in den Schuljahren 2012/ 2013 sowie 2013/2014 die Stadtteilschule ohne Abschluss verlassen? (Bitte aufschlüsseln nach Schule, Sozialindex und Jahrgangstufe.) Die Schulentlassenen des Schuljahres 2013/2014 werden mit der Schuljahresstatistik 2014 erfasst und liegen der zuständigen Behörde bisher nicht vor. Im Übrigen siehe Anlage In der Vorstufe der Stadtteilschule kann maximal eine Präsentationsleistung pro einer Klausur gleichgestellt und damit als Leistungsnachweis ersetzt werden. Wie viele Präsentationsleistungen wurden im Schuljahr 2012/2013 und 2013/2014 an den Stadtteilschulen abgehalten, wie viele Klausuren wurden geschrieben? Wie ist die Benotung der Präsentationsleistung im Durchschnitt ausgefallen im Vergleich zu den Klausuren, die sie ersetzt haben. (Bitte aufschlüsseln nach Schule und.) Die schriftlichen Lernerfolgskontrollen sind im Bildungsplan der Stadtteilschule Jahrgangsstufe 5 bis 11, Hamburg 2011, Kapitel 1.4 geregelt. In der Vorstufe werden in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie in der weitergeführten und der neu aufgenommen Fremdsprache mindestens drei Klausuren pro Schuljahr geschrieben, in allen anderen Fächern (außer Sport) beziehungsweise im Seminar mindestens zwei. In der Vorstufe kann maximal eine Präsentationsleistung pro einer Klausur gleichgestellt werden und diese als Leistungsnachweis ersetzen, wenn dies aus Sicht der Lehrkraft für die Unterrichtsarbeit sinnvoll ist. 9

10 Drucksache 20/13193 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Die Durchschnittsnoten der Präsentationsleistung und der Klausuren werden zentral nicht erfasst und können in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht nachträglich ermittelt werden. Dies würde eine händische Auswertung sämtlicher Kurslisten in allen Fächern erfordern. Im Übrigen siehe Anlage 15. V. Inklusion 31. Inwiefern misst die Behörde für Schule und Berufsbildung beziehungsweise das Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) die Auswirkungen von Inklusion in Bezug auf den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler mit und ohne Förderbedarf an den einzelnen Stadtteilschulen? Die durch die Einführung inklusiver Bildung in Hamburger Schulen (siehe Drs. 20/3641) initiierten Veränderungen der pädagogischen Prozesse und des Schullebens werden umfangreich wissenschaftlich evaluiert. In diesem Zusammenhang werden auch Daten zu Leistungsständen von Schülerinnen und Schülern einbezogen. Untersucht werden in ausgewählten Schulen jeweils alle Klassen eines Jahrgangs. Das Evaluationsvorhaben wird in Kooperation zwischen der Behörde für Schule und Berufsbildung, der Fakultät für Erziehungswissenschaft der Universität Hamburg und dem IfBQ durchgeführt. Ein Zwischenbericht ist gemäß der Kooperationsvereinbarung für den 30. April 2015 und der Endbericht für den vorgesehen. Nähere Informationen zu dem Vorhaben sind im Internet abrufbar unter Das Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) untersucht darüber hinaus im Rahmen seiner Ländervergleichsstudien zu den Bildungsstandards unter anderem auch die Leistungen von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, soweit diese in der Lage sind, die Tests zu bearbeiten. Dabei ist jedoch darauf hinzuweisen, dass für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf keine repräsentative Stichprobenziehung erfolgt, sondern nur diejenigen in die Auswertungen einbezogen werden, die Klassen der repräsentativ ausgewählten Schulen besuchen. 32. Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden beziehungsweise werden in 2012/2013, 2013/2014 und im laufenden Schuljahr an welcher Stadtteilschule mit welchem sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet? (Bitte aufschlüsseln nach Schule, Jahrgangsstufe und Art des sonderpädagogischen Förderbedarfs.) Die Schülerzahlen des Schuljahres 2014/2015 werden mit der Schuljahresstatistik 2014 veröffentlicht und liegen der zuständigen Behörde bisher nicht vor. Für das Schuljahr 2013/2014 siehe Drs. 20/ Für das Schuljahr 2012/2013 siehe Anlage Wie viele Stellen (Beschäftigungsform bitte als Voll- und/oder Teilzeitäquivalent ausweisen) ausgebildeter Sonder- oder Sozialpädagogen mit welchen Ausbildungsschwerpunkten wurden 2012/2013, 2013/2014 und im laufenden Schuljahr 2014/2015 den einzelnen Stadtteilschulen zugewiesen? (Bitte aufschlüsseln nach Schule, Jahrgangsstufe sowie Art des sonderpädagogischen Förderbedarfs.) Die Zuweisung der Inklusionsressourcen an Stadtteilschulen in den Schuljahren 2012/2013, 2013/2014 und 2014/2015 ergibt sich aus den Anlagen 17, 18 und 19. Es erfolgt eine einzelschul- und schuljahresbezogene Differenzierung nach Zuweisungen für die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie soziale und emotionale Entwicklung (systemische LSE-Ressourcen gemäß Drs. 20/3641); schülerbezogene Zuweisungen für die übrigen Förderschwerpunkte gemäß Drs. 20/3641 und Zuweisungen gemäß vorheriger Umsetzung des 12 HmbSG ab Schuljahr 2010/2011. Eine weitere Differenzierung nach Klassenstufen beziehungsweise einzelnen Förderschwerpunkten hätte dazu geführt, dass aufgrund von datenschutzrechtlichen Gründen für die Mehrzahl an Schulen keine Ressourcen ausgewiesen werden könnten, da ansonsten personenbezogene Rückschlüsse auf einzelne Schülerinnen und Schüler oder Schülergruppen (<5) mit sonderpädagogischen Förderbedarfen möglich wären. 10

11 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/ Wie viele Schulbegleitungen oder welche Ressourcen werden den einzelnen Stadtteilschulen in Bezug auf Schulbegleitung zugewiesen? (Bitte aufschlüsseln nach Schule und Jahrgangsstufen.) Schulbegleitungen werden den Stadtteilschulen nicht pauschal zugewiesen, sondern für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung gestellt, wenn sie aufgrund einer schweren Beeinträchtigung ihrer geistigen, körperlich-motorischen oder emotionalen und sozialen Entwicklung trotz Ausschöpfung sämtlicher innerschulischer und externer pädagogischer Maßnahmen nur eingeschränkt am Unterricht teilnehmen können. Drei Fallgruppen und Verfahren werden unterschieden, siehe Drs. 20/12412: 1. Bei Schülerinnen und Schülern, deren Teilhabe am Unterricht aufgrund einer komplexen psychosozialen Entwicklungsstörung gefährdet ist, wenden sich die Schulen zu jeder Zeit im Schuljahr an das zuständige Regionale Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ). Dort wird unter Einbeziehung der Schule und der Eltern fachlich beraten, welche Maßnahmen für die jeweiligen Schülerinnen und Schüler geeignet sind, um sie in den Schulalltag zu integrieren. Eine Schulbegleitung wird dann zugewiesen, wenn sämtliche anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind oder fachlich keine andere Möglichkeit für eine Teilhabe am Unterricht gesehen wird. Die Dauer und der Umfang einer Schulbegleitung richten sich nach dem Bedarf, der für jeden Fall individuell und abhängig von den schulischen Rahmenbedingungen neu bewertet wird. Ein gesonderter Antrag der Eltern/Sorgeberechtigten ist in diesen Fällen nicht mehr erforderlich. 2. Schülerinnen und Schüler mit erheblichem Förderbedarf im Bereich der geistigen oder körperlich-motorischen Entwicklung besuchen künftig vorrangig besonders gut ausgestattete Schwerpunktschulen für Inklusion oder spezielle Sonderschulen. Diese Schulen werden zu Beginn eines Schuljahres auf Grundlage einer schülerbezogenen Bedarfserhebung mit einem festen Stamm von Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern ausgestattet. Dadurch können die Schulen ihre Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter flexibler als bisher einsetzen, um auch besondere Betreuungsbedarfe (zum Beispiel im Rahmen der ganztägigen Betreuung) angemessen abzudecken. Ein gesonderter Antrag der Eltern/Sorgeberechtigten ist in diesen Fällen nicht mehr erforderlich. 3. In wenigen besonderen Einzelfällen ist ein individuelles Antragsverfahren gemäß Sozialgesetzbuch ( 53/54 SGB XII) notwendig. Dies betrifft Schülerinnen und Schüler mit erheblichem Förderbedarf im Bereich der geistigen oder körperlichmotorischen Entwicklung, die aufgrund einer Ausnahmeregelung nicht eine der Schwerpunktschulen für Inklusion beziehungsweise nicht eine der speziellen Sonderschulen besuchen oder die eine Schulbegleitung mit spezifischer Qualifikation (zum Beispiel im Bereich der Krankenpflege) benötigen. Die Sorgeberechtigten stellen dann wie bisher einen Antrag auf Gewährung einer Integrationsfachleistung, der über die Schule an die zuständige abteilung in der BSB weitergeleitet und dort beschieden wird. Für die Fallgruppen 1 und 3 wird in Anlage 20 die Anzahl an Schülerinnen und Schülern aufgeführt, die durch eine Schulbegleitung unterstützt werden (Stichtag 07. Oktober 2014). Für die Fallgruppe 2 handelt es sich um die Anzahl an Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern, die einer Schwerpunktschule mit ihrer vollen Arbeitszeit für das ganze Schuljahr 2014/2015 zugewiesen wurden. Aus Datenschutzgründen werden weniger als fünf Schülerinnen und Schüler mit <5 ausgewiesen und auf eine Aufschlüsselung nach Jahrgangsstufen verzichtet. 35. Wie viele Sonderpädagogen der ReBBZ-Stellen, die über ein abgeschlossenes Sonderschullehramt verfügen, waren 2012/2013, 2013/ 2014 und im laufenden Schuljahr an den einzelnen Stadtteilschulen beschäftigt? (Bitte aufschlüsseln nach Schule, Anzahl Lehrkräfte sowie WAZ.) Die Gründung der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) wurde organisatorisch und verwaltungstechnisch zu Beginn des Schuljahres 2013/2014 abgeschlossen. Für das Schuljahr 2012/2013 liegen daher keine Daten vor. Für die Schuljahre 2013/2014 und 2014/2015 siehe Tabelle. 11

12 Drucksache 20/13193 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Schuljahr 2013/ /15 vom vom ReBBZ an Stadtteilschulen ReBBZ an Stadtteil- abgeordnete schulen abgeordnete WAZ Sonderpädagoginnen Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen und Sonderpädagogen Schulname Albert-Schweitzer- Schule Stadtteilschule Süderelbe Kurt-Tucholsky- Schule Stadtteilschule Barmbek Stadtteilschule Hamburg-Mitte Stadtteilschule am Hafen WAZ 1 5,59 1 4,19 1 9, , , , , , ,57 Quelle: Auswertung aus dem Bezügeverfahren, Stand: 7. Oktober An welchen Stadtteilschulen oder ReBBZs wurden oder werden Schülerinnen und Schüler von Sonderpädagogen der ReBBZ-Stellen, die über ein abgeschlossenes Sonderschullehramt verfügen, 2012/2013, 2013/ 2014 sowie im laufenden Schuljahr in speziellen Kleingruppen unterrichtet? Wenn ja, welche Anzahl von Schülerinnen und Schüler betrifft dies und wie lange werden sie in dieser Form beschult? Die Abordnung von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen der ReBBZ an Stadtteilschulen erfolgte nicht explizit für den Einsatz in speziellen Kleingruppen (siehe Antwort zu Frage 35.). An den ReBBZ werden die temporären Lerngruppen von multiprofessionellen Teams, bestehend aus Lehrkräften und Sozialpädagogen, betreut. Die dort eingesetzten Lehrkräfte sind in der Regel studierte Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen. Im Schuljahr 2012/2013 wurden temporäre Lerngruppen noch nicht vorgehalten, da die Rahmenvereinbarung Regionale Kooperationen zwischen Schule und Jugendhilfe für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit besonders herausforderndem Verhalten erst zum 1. Februar 2013 in Kraft getreten ist. Erste temporäre Lerngruppen sind zum Schuljahr 2013/2014 eingerichtet worden. Die Verweildauer der einzelnen Schülerinnen und Schüler in den Lerngruppen wird nicht standortspezifisch erfasst. Die Schülerinnen und Schüler haben bis zum Schuljahresende 2013/2014 für eine Dauer von durchschnittlich 230 Kalendertagen an den Lerngruppen teilgenommen (siehe Drs. 20/12452). Nach der Rahmenvereinbarung soll die Verweildauer in einer temporären Lerngruppe außerhalb des regulären Schulbetriebes (Modell II der Rahmenvereinbarung) bis zu einem Jahr betragen. Danach beginnt eine bis zu einjährige Integrationsphase an der Regelschule, möglichst an der bisherigen Stammschule. Da die Gruppen erst im laufenden Schuljahr 2013/2014 gestartet sind, hat zum Zeitpunkt dieser Parlamentarischen Anfrage die Integrationsphase in den meisten Fällen noch nicht begonnen. In der folgenden Tabelle sind für die einzelnen ReBBZ der jeweilige Startpunkt der Maßnahme und die Gruppenstärken zu verschiedenen Zeitpunkten im Schuljahr 2013/ 2014 und im laufenden Schuljahr dargestellt: 12

13 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/13193 ReBBZ Schülerinnen und Schüler in Temporären Lerngruppen Modell II nach Rahmenvereinbarung Schule Jugendhilfe Startdatum September 2013 Oktober 2013 Januar 2014 Juli 2014 Altona West Bergedorf Billstedt Harburg Mitte Nord Süderelbe Winterhude Wandsbek Nord und Süd Wilhelmsburg Wilhelmsburg Wilhelmsburg Summen Quelle: Interne Daten der ReBBZ; Stand: 2. Oktober 2014 September

14 Drucksache 20/13193 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Anlage 1 Schulen mit äußerer leistungsdifferenzierung Schulname Jahrgangsstufe Deutsch Mathematik Englisch Biologie Physik Chemie 2. Fremdsprache Sonstige Albert-Schweitzer-Schule 7 x x Albert-Schweitzer-Schule 8 x x Albert-Schweitzer-Schule 9 x x Albert-Schweitzer-Schule 10 x x x Fritz-Schumacher-Schule 7 x x Fritz-Schumacher-Schule 8 x x Fritz-Schumacher-Schule 9 x x Fritz-Schumacher-Schule 10 x x Geschwister-Scholl-Stadtteilschule 7 Geschwister-Scholl-Stadtteilschule 8 x Geschwister-Scholl-Stadtteilschule 9 x Geschwister-Scholl-Stadtteilschule 10 x x Goethe Schule Harburg 7 x x Goethe Schule Harburg 8 x x x x Goethe Schule Harburg 9 x x x x x x x Goethe Schule Harburg 10 x x x x x x x Heinrich-Hertz-Schule 7 x x x x x x x Heinrich-Hertz-Schule 8 x x x x x x x Heinrich-Hertz-Schule 9 x x x x x x x Heinrich-Hertz-Schule 10 x x x x x x x Julius-Leber-Schule 7 x Julius-Leber-Schule 8 x x x Julius-Leber-Schule 9 x x Julius-Leber-Schule 10 x x x Max-Schmeling-Stadtteilschule 7 Max-Schmeling-Stadtteilschule 8 Max-Schmeling-Stadtteilschule 9 Max-Schmeling-Stadtteilschule 10 x x Nelson-Mandela-Schule 7 Nelson-Mandela-Schule 8 Nelson-Mandela-Schule 9 x x x Nelson-Mandela-Schule 10 x x Otto-Hahn-Schule 7 Otto-Hahn-Schule 8 x x Otto-Hahn-Schule 9 x x Otto-Hahn-Schule 10 x x x Seite 1 von 4 14

15 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/13193 Schulen mit äußerer leistungsdifferenzierung Schulname Jahrgangsstufe Deutsch Mathematik Englisch Biologie Physik Chemie 2. Fremdsprache Sonstige Stadtteilschule Alter Teichweg 7 Stadtteilschule Alter Teichweg 8 x Stadtteilschule Alter Teichweg 9 x Stadtteilschule Alter Teichweg 10 x Stadtteilschule am Hafen 7 x Stadtteilschule am Hafen 8 x Stadtteilschule am Hafen 9 x x x Stadtteilschule am Hafen 10 x x x Stadtteilschule Am Heidberg 7 Stadtteilschule Am Heidberg 8 Stadtteilschule Am Heidberg 9 x x Stadtteilschule Am Heidberg 10 x x Stadtteilschule Bergstedt 7 Stadtteilschule Bergstedt 8 Stadtteilschule Bergstedt 9 x x Stadtteilschule Bergstedt 10 x x Stadtteilschule Bramfeld 7 Stadtteilschule Bramfeld 8 x Stadtteilschule Bramfeld 9 x Stadtteilschule Bramfeld 10 x Stadtteilschule Ehestorfer Weg 7 x Stadtteilschule Ehestorfer Weg 8 x Stadtteilschule Ehestorfer Weg 9 x Stadtteilschule Ehestorfer Weg 10 x Stadtteilschule Eidelstedt 7 Stadtteilschule Eidelstedt 8 Stadtteilschule Eidelstedt 9 x x x Stadtteilschule Eidelstedt 10 x x x Stadtteilschule Eppendorf 7 Stadtteilschule Eppendorf 8 Stadtteilschule Eppendorf 9 Stadtteilschule Eppendorf 10 x x Stadtteilschule Fischbek/Falkenberg 7 x Stadtteilschule Fischbek/Falkenberg 8 x Stadtteilschule Fischbek/Falkenberg 9 x x x x x x x Stadtteilschule Fischbek/Falkenberg 10 x x x x x x x Seite 2 von 4 15

16 Drucksache 20/13193 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Schulen mit äußerer leistungsdifferenzierung Schulname Jahrgangsstufe Deutsch Mathematik Englisch Biologie Physik Chemie 2. Fremdsprache Sonstige Stadtteilschule Flottbek (ehem. Goosacker) 7 Stadtteilschule Flottbek (ehem. Goosacker) 8 Stadtteilschule Flottbek (ehem. Goosacker) 9 Stadtteilschule Flottbek (ehem. Goosacker) 10 x x x Stadtteilschule Hamburg -Mitte 7 Stadtteilschule Hamburg -Mitte 8 x x x Stadtteilschule Hamburg -Mitte 9 x x x Stadtteilschule Hamburg -Mitte 10 x x x Stadtteilschule Helmuth Hübener 7 Stadtteilschule Helmuth Hübener 8 Stadtteilschule Helmuth Hübener 9 x x x Stadtteilschule Helmuth Hübener 10 x x x Stadtteilschule Langenhorn (auslaufende Schule) 10 x x Stadtteilschule Oldenfelde 7 Stadtteilschule Oldenfelde 8 Stadtteilschule Oldenfelde 9 x x x Stadtteilschule Oldenfelde 10 x x x Stadtteilschule Poppenbüttel 7 Stadtteilschule Poppenbüttel 8 x Stadtteilschule Poppenbüttel 9 x x Stadtteilschule Poppenbüttel 10 x x Stadtteilschule Richard-Linde-Weg 7 Stadtteilschule Richard-Linde-Weg 8 Stadtteilschule Richard-Linde-Weg 9 Stadtteilschule Richard-Linde-Weg 10 x x x Stadtteilschule Rissen 7 Stadtteilschule Rissen 8 x x Stadtteilschule Rissen 9 x x x Stadtteilschule Rissen 10 x x x Stadtteilschule Stübenhofer Weg 7 Stadtteilschule Stübenhofer Weg 8 Stadtteilschule Stübenhofer Weg 9 x Stadtteilschule Stübenhofer Weg 10 x x x x Stadtteilschule Süderelbe 7 x Stadtteilschule Süderelbe 8 x Stadtteilschule Süderelbe 9 x x Stadtteilschule Süderelbe 10 Stadtteilschule Walddörfer 7 Seite 3 von 4 16

17 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/13193 Schulen mit äußerer leistungsdifferenzierung Schulname Jahrgangsstufe Deutsch Mathematik Englisch Biologie Physik Chemie 2. Fremdsprache Sonstige Stadtteilschule Walddörfer 8 x Stadtteilschule Walddörfer 9 x x x Stadtteilschule Walddörfer 10 x x x Stadtteilschule Wilhelmsburg 7 Stadtteilschule Wilhelmsburg 8 Stadtteilschule Wilhelmsburg 9 Stadtteilschule Wilhelmsburg 10 x x x Quelle: Schulabfrage 10. Oktober 2014 Seite 4 von 4 17

18 Drucksache 20/13193 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Lehrerstellenbedarfe an Stadtteilschulen Anlage 2 Stadtteilschulen Lehrerbedarf zum , in Stellen Albert-Schweitzer-Schule 45,5 Brüder-Grimm-Schule 72,2 Erich Kästner Schule 134,1 Fritz-Schumacher-Schule 79,2 Geschwister-Scholl-Stadtteilschule 54,3 Goethe-Schule-Harburg 128,8 Gretel-Bergmann-Schule 102,6 Gyula Trebitsch Schule Tonndorf 105,4 Heinrich-Hertz-Schule 101,7 Ida Ehre Schule 101,4 Irena-Sendler-Schule 83,8 Julius-Leber-Schule 122,1 Kurt-Tucholsky-Schule 58,3 Lessing-Stadtteilschule 77,9 Max-Brauer-Schule 103,8 Max-Schmeling-Stadtteilschule 58,2 Nelson-Mandela-Schule 94,2 Otto-Hahn-Schule 111,5 Schule auf der Veddel 46,9 Schule Maretstraße 65,9 Stadtteilschule Alter Teichweg 95,0 Stadtteilschule Altrahlstedt 61,1 Stadtteilschule Am Hafen 105,0 Stadtteilschule Am Heidberg 71,2 Stadtteilschule am See 43,6 Stadtteilschule Bahrenfeld 78,3 Stadtteilschule Barmbek 100,2 Stadtteilschule Bergedorf 112,1 Stadtteilschule Bergstedt 79,5 Stadtteilschule Blankenese 82,3 Stadtteilschule Bramfeld 63,7 Stadtteilschule Ehestorfer Weg 54,1 Stadtteilschule Eidelstedt 72,5 Stadtteilschule Eppendorf 71,8 Stadtteilschule Finkenwerder 52,4 Stadtteilschule Fischbek/Falkenberg 110,7 18

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