Stadt Neukirchen-Vluyn Abwägungstabelle zum Verfahren: Bebauungsplan Nr. 115, Gebiet Niederberg Gewerbe Verfahrensstand: frühzeitige Beteiligung

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1 Lfd. Nr. 1 Kreis Wesel Datum: Auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen bestehen aus der Sicht des Kreises Wesel keine grundsätzlichen Bedenken. Fachlich nehme ich wie folgt Stellung: Gesundheitsvorsorge: Ich gehe davon aus, dass die Versorgung des Plangebietes mit zentralem Stadtwasser gesichert ist. Unter Pkt. 29 der Begründung wird hierauf nicht eingegangen. Artenschutzrecht: Die Ergebnisse der im Zuge der 66. FNP-Änderung erarbeiteten artenschutzrechtlichen Prüfung (in erster Linie Bauzeitbeschränkungen, aber auch Schaffung von Ersatzlebensräumen (Kreuzkröte) sind im Bebauungsplan als Festsetzungen, zumindest aber als Hinweise aufzunehmen, um deren Beachtung in den nachfolgenden Einzelgenehmigungsverfahren sicherzustellen. Altlasten: Im Rahmen des Abschlussbetriebsplanverfahrens wurde eine Gefährdungsabschätzung und anschließend in einigen Bereichen Sanierungen oder Sicherungsmaßnahmen durchgeführt (vgl. Pkt.7 der Begründung).Auflagen sind nicht erforderlich. Eingriffsregelung, Immissionsschutz, Wasserrecht: Es sind weder Anregungen noch Hinweise erforderlich. Zum Thema Wasserversorgung wird in der Begründung eine entsprechende Aussage ergänzt. Die Anregung aus artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten ist für das Planverfahren des Bebauungsplanes Nr. 115 irrelevant, da hier weder Lebensräume der Kreuzkröte beeinträchtigt werden noch die Beseitigung von relevantem Gebäude- oder Gehölzbestand erforderlich ist. Die Aufnahme eines entsprechenden Hinweises oder einer Festsetzung ist daher nicht erforderlich. Die Ausführungen zu den Themen Altlasten, Eingriffsregelung, Immissionsschutz und Wasserrecht werden zur Kenntnis genommen. Der Anregung wird bezüglich Gesundheitsvorsorge gefolgt. 1

2 Lfd. Nr. 2 Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Niederrhein Datum: Belange des Waldes werden weder mittel- noch unmittelbar von dem Verfahren betroffen. Deshalb sind von meiner Seite keine Bedenken gegen die o.a. Planung vorzutragen. Anregungen hierzu werden nicht gegeben. Nur zur Kenntnis Lfd. Nr. 3 Landwirtschaftskammer NRW Kreisstelle Wesel - Arbeitsber. 1 Datum: In der Planung werden landwirtschaftliche Belange nur wenig berührt. Für diese Fälle wird gebeten, landwirtschaftliche Nutzfläche nur so wenig wie möglich zu verbrauchen und Kompensationsmaßnahmen nicht auf weiteren landwirtschaftlichen Nutzflächen umzusetzen. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Landwirtschaftliche Flächen sind von der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 115 nicht direkt betroffen. Zwar sind im Gesamtzusammenhang der Umsetzung des Rahmenplanes Maßnahmen zum Teil auf Flächen geplant, die als Fläche für die Landwirtschaft genutzt wurden. Die Inanspruchnahme von diesen landwirtschaftlich genutzten Flächen südlich der Tersteegenstraße ist aber zur Umsetzung der Gesamtmaßnahme unumgänglich. Da es sich um isoliert liegende Flächen handelt und nördlich der Tersteegenstraße die vorhandenen, weitaus umfangreicheren Ackerflächen verbleiben, ist keine erhebliche Beeinträchtigung landwirtschaftlicher Betriebe zu erwarten. Darüber hinaus ist die Durchführung von weiteren externen Kompensationsmaßnahmen nicht erforderlich. Der Anregung wird gefolgt. 2

3 Lfd. Nr. 4 Mingas-Power GmbH Datum: Mingas-Power GmbH ist Inhaberin der Bewilligung auf Kohlenwasserstoffe "Neukirchen-Gas" und der Erlaubnis auf Erdwärme "Erdwärme Neukirchen", über denen sich der von den Bebauungsplänen 113, 114 und 115 betroffene Bereich erstreckt. Mingas-Power GmbH gewinnt Grubengas über eine im Schacht Niederberg 2 vorhandene Rohrleitung und plant zukünftig auch die Nutzung von Erdwärme über einen oder mehrere der innerhalb des Plangebietes vorhandenen ehemaligen Schächte Niederberg 1, 2 oder 5. Zumindest der Schacht 5 befindet sich in einer für Wohnbebauung vorgesehenen Fläche. Zum Schutz der Umgebung und zur Sicherung der Energiegewinnung aus dem Gebirge ist die Aufrechterhaltung der vorhandenen Rohrleitungen und ihre Erreichbarkeit zumindest mittelfristig aufrecht zu halten. Wir bitten, dies bei der Umsetzung der Planungsänderung unbedingt zu beachten. Zu evtl. bestehenden oder zukünftigen Einwirkungen auf die Planflächen durch bergbauliche Tätigkeiten Dritter kann seitens Mingas-Power GmbH keine Aussage gemacht werden. Die o.g. Schächte befinden sich außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr Die Anregungen werden im Rahmen der Bebauungsplanverfahren Nr. 113 und 114 behandelt. Die Eigentümerin wurde bereits beteiligt. Lfd. Nr. 5 ENNI - Energie Wasser Niederrhein Datum: Gegen die o.a. Bebauungspläne 113, 114 und 115 bestehen seitens der Energie Wasser Niederrhein GmbH keine Einwände oder Bedenken. Die Versorgung des Gebietes mit Trinkwasser ist durch Erweiterung der vorhandenen Netze gesichert. Zur Sicherstellung der Stromversorgung sind Flächen für Trafostationen vorzusehen. Da wir grundsätzlich Compaktstationen mit einer Größe von ca. 1,4 x 2,8 m (benötigte Fläche 3,0 x 6,0 m) aufstellen, können wir die Standorte zu einem späteren Planungszeitpunkt festlegen. (...) Die Versorgung des Gewerbebereiches Nr. 115 mit Gas kann durch Erweiterung des vorhandenen Leitungsnetzes sichergestellt werden. Im nördlichen Bereich werden wir den Aufbau einer Gasversorgung prüfen, wenn endgültige Bebauungskonzepte vorliegen. (...) 3

4 Die Ausführungen bezüglich der Trinkwasser- und Gasversorgung sowie der Trafostationen werden zur Kenntnis genommen. Lfd. Nr. 6 Stadt Kempen Datum: Aus Sicht der Stadt Kempen bestehen gegen die Aufstellung der Bebauungspläne keine Bedenken. Nur zur Kenntnis Lfd. Nr. 7 Landeseisenbahnverwaltung NRW Köln Datum: Mit Ihrem Bebauungsplan Nr. 113, 114 und 115 überplanen Sie Teile einer Eisenbahnanlage. Diese Bahnanlage gehört einer Nichtbundeseigenen Eisenbahn, hier der Niederrheinische Verkehrsbetriebe AG (NIAG), Klever Straße 42, Moers, und ist nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) planfestgestellt. 38 des BauGB ist zu beachten. Erst durch eine planfestgestellte Baumaßnahme, die das Betreiben von Eisenbahnbetrieb auf der betroffenen Gleisanlage ausschließt, kann die Fläche überplant und damit anderweitig genutzt werden. Der Antrag hierfür ist von der NIAG zu stellen und bei mir einzureichen. Die o.g. Eisenbahnanlage befindet sich außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr Die Anregungen wird im Rahmen des sie betreffenden Bebauungsplanverfahrens Nr. 113 behandelt. 4

5 Lfd. Nr. 8 Straßen.NRW Außenstelle Wesel Datum: (...) mit der Vereinbarung vom 23./ wurde nicht der Umbau der L140 zu einer Stadtstraße, sondern von einer freien Strecke zu einer Ortsdurchfahrt bei bleibendem Status einer überregionalen Landesstraße vereinbart. Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 115 bestehen von hiesiger Seite keine Bedenken. Die Anbindung an die zukünftige Ortsdurchfahrt der L140 erfolgt wie vereinbart über einen leistungsfähigen Knotenpunkt mit der Gemeindestraße sowie über die bereits vorhandene signalisierte Kreuzung mit der Fritz-Baum-Allee. (...) Die entsprechenden Aussagen in der Begründung hinsichtlich Umbau der L140 zu einer Ortsdurchfahrt werden geändert. Die übrigen Ausführungen werden zur Kenntnis genommen, sind aber nicht Gegenstand dieses Planverfahrens. Der Anregung wird gefolgt. Lfd. Nr. 9 RAG Aktiengesellschaft Datum: Zu dem o. g. Bebauungsplan werden seitens unserer Gesellschaft weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht. Nur zur Kenntnis 5

6 Lfd. Nr. 10 Bischöfliches Generalvikariat Abt. Bauwesen Datum: Im Rahmen der gegebenen Zuständigkeit haben wir weder Bedenken noch Anregungen vorzubringen. Im Planbereich sind von uns keine Planungen und sonstige Maßnahmen eingeleitet oder beabsichtigt, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein können. Nur zur Kenntnis Lfd. Nr. 11 Landschaftsverband Rheinland Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege Datum: Konkrete Hinweise auf die Existenz von Bodendenkmälern liegen für das Plangebiet derzeit nicht vor. Anregungen oder Bedenken ergeben sich deshalb aus bodendenkmalpflegerischer Sicht nicht. Auf die 15, 16 Denkmalschutzgesetz NW wird verwiesen. Es wird angeregt, einen entsprechenden Hinweis in den Satzungstext aufzunehmen. Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Ein entsprechender Hinweise auf die 15, 16 Denkmalschutzgesetz NW ist bereits im Bebauungsplan enthalten. Der Anregung ist bereits gefolgt worden. 6

7 Lfd. Nr. 12 Handwerkskammer Düsseldorf, Wirtschaftsförderung Datum: Zum Vorentwurf der o. g. Bauleitplanung beziehen wir zum gegenwärtigen Verfahrensstand insoweit Stellung, als wir Ziel und Zweck der Planung begrüßen. Hinsichtlich der Festsetzungen gehen wir z. Zt. davon aus, dass die von uns zu vertretenden Belange berücksichtigt worden sind. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 115 ist die planungsrechtliche Ausweisung eines Gewerbegebietes, in dem auch Handwerksbetriebe -unter Berücksichtigung immissionsschutzrechtlicher Rahmenbedingungen- grundsätzlich zulässig sind. Die von der Handwerkskammer zu vertretenden Belange sind somit berücksichtigt worden. Der Anregung ist bereits gefolgt worden. Lfd. Nr. 13 NIAG Moers Datum: Gegen den BP 115 bestehen aus eisenbahntechnischer Sicht keine Bedenken, sofern die nachfolgend genannten Bestimmungen eingehalten werden: 1. Der NIAG dürfen im Zusammenhang mit der Umnutzung keine Kosten für Abwehrmaßnahmen nach 1004 BGB in Verbindung mit 906 BGB sowie dem Immissionsschutzgesetz (BImSchG) entstehen, die wegen des Bahnbetriebes in seiner jeweiligen Form veranlasst werden könnten. 2. Die Sicht auf technische Einrichtungen der Bahnanlage, Andreaskreuze, Überwege und deren freizuhaltende Sichtflächen dürfen nicht eingeschränkt werden. 3. Anpflanzungen im Bereich der Bahnanlagen sind mit der NIAG abzustimmen. Dies gilt insbesondere für das Neupflanzen von Bäumen. Das Lichtraumprofil nach EBO darf nicht eingeschränkt werden. 4. Den Bahnanlagen darf aus der zukünftigen Nutzung kein Oberflächenwasser zugeführt werden. 5. Querungen der Bahntrasse mit Versorgungsleitungen (Wasser, Abwasser, Strom, etc.) sind zu vermeiden. 7

8 zu 1. Zunächst wird darauf hingewiesen, dass sich die o.g. Eisenbahnanlage außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 115 befindet. Aufgrund der ausschließlichen Festsetzung von Gewerbegebieten sind keine Abwehrmaßnahmen gegen Immissionen erforderlich, die aus dem Bahnbetrieb resultieren. zu 2. und 5. Eine direkte Beeinträchtigung der Bahnanlage aufgrund der Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 115 ist nicht zu erwarten. Allerdings ist eine Querung der Bahntrasse durch unterirdische Leitungstrassen, die bereits heute aus dem Planbereich kommend die Bahntrasse in Richtung Norden queren, auch weiterhin erforderlich. zu 3. und 4. Zur Information von Grundstückseigentümern/ Bauwilligen wird in den Bebauungsplan ein Hinweis dahingehend aufgenommen, dass im Bereich von Grundstücken, die an die Bahntrasse angrenzen, die Sicht auf die technischen Anlagen freizuhalten ist, Anpflanzungen mit der NIAG abzustimmen sind und den Bahnanlagen kein Oberflächenwasser zugeführt werden darf. Der Anregung wird gefolgt. Lfd. Nr. 14 LINEG, Linksniederrheinische Entwässerungsgen. Datum: Gegen die Bauleitplanung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Innerhalb des o. g. Bebauungsplanes befindet sich in dem Grundstück Gemarkung Vluyn, Flur 2, Flurstück 1483 der verrohrte Teil des Inneboltsgrabens. Dieses Kanalrecht ist als Dienstbarkeit im Grundbuch der Ruhrkohle gesichert. Wie schon wiederholt in unseren Stellungnahmen (66. FP-Änd.) vom , und weisen wir nochmals darauf hin, dass die unter Punkt 9.8 festgesetzte Breite von jeweils 5 m zu beiden Seiten des verrohrten Inneboltsgrabens nicht ausreichend ist. In einer Besprechung mit der RAG Montan Immobilien am wurde im Übrigen die Breite von jeweils 15 m links und rechts der Trasse festgelegt (...). Bezüglich des entsprechenden Flächenkaufes steht die LINEG mit der RAG Montan Immobilien in Verhandlung. Der Bebauungsplan wird zur öffentlichen Auslegung dahingehend geändert, dass die Trasse für den Inneboltgraben entsprechend der Anregung der LINEG in einer Breite von insgesamt 30 Metern festgesetzt wird. 8

9 Der Anregung wird gefolgt. Lfd. Nr. 15 Bezirksregierung Arnsberg Abt. Bergverwaltung und Energie in NRW Datum: Das angezeigte Plangebiet befindet sich über dem auf Steinkohle verliehenen Bergwerksfeld "Großherzog von Baden" sowie über dem auf Kohlenwasserstoffe erteilten Bewilligungsfeld "Neukirchen - Gas" und über dem Erdwärme erteilten Erlaubnisfeld "Erdwärme Neukirchen". Eigentümerin des Bergwerksfeldes "Großherzog von Baden" ist die RAG Aktiengesellschaft, Shamrockring 1 in Herne. Eigentümerin der Bewilligung "Neukirchen - Gas" bzw. "Erdwärme Neukirchen" ist die Minegas GmbH, Rüttenscheider Str. 1-3 in Essen. Nach den hier vorliegenden Unterlagen ist derzeit kein einwirkungsrelevanter Bergbau innerhalb der Planmaßnahmen dokumentiert. Das Plangebiet liegt in folgender im hiesigen Bergbau - Altlast - Verdachtsflächen-Katalog (BAVKat) zurzeit enthaltener Altlast - Verdachtsfläche: Niederberg 1/2/5, Schachtanlage, Brikettfabrik, BAV- Kat. Nr S 005. Das Plangebiet befindet sich in einem Gelände, in dem logistische Einrichtungen wie Landabsatz und Eisenbahnanlagen betrieben wurden und Bergaufsicht nicht mehr besteht. Nach den übersandten Planunterlagen wurden im Plangebiet Bodenbelastungen festgestellt. Die betreffenden Böden wurden ausgehoben und von dem Plangebiet entfernt. Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, auch die o. g. Bergwerkseigentümerin bzw. Inhaberin an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Im Zuge des Planverfahrens wurden auch die o.g. Bergwerkseigentümerin bzw. Inhaberin an der Planungsmaßnahme beteiligt. Bedenken gegen die Planung wurden von dort nicht vorgebracht. Der Anregung wurde bereits gefolgt. Lfd. Nr. 16 Wehrbereichsverwaltung West Datum: Unter Berücksichtigung der von mir wahrzunehmenden Belange bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Realisierung der Planung. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Gebäude, Gebäudeteile, sonstige bauliche Anlagen, untergeordnete Gebäudeteile oder Aufbauten wie z.b. Werbe- und Antennenanlagen geplant und realisiert werden, die einzeln oder zusammen eine Höhe von 20m über Grund überstei- 9

10 gen. Sollte dies der Fall sein, so bitte ich in jedem Einzelfall eine erneute Abstimmung mit mir u.a. als militärische Luftverkehrsbehörde- durchzuführen. Im Bebauungsplan sind nur Gebäude bis zu einer maximalen Höhe von 14,50 m zulässig. Es ist daher nicht erforderlich, einen entsprechenden Hinweis aufzunehmen. Der Anregung wird nicht gefolgt. Lfd. Nr. 17 Herr Pick Fränzkesweg 16 Herr Pick fragt, ob die Grundstücke altlastenfrei sind. Im Rahmen des Abschlussbetriebsplanverfahrens wurde eine Gefährdungsabschätzung durchgeführt. Basierend auf den Befunden der durchgeführten Untersuchungen wurde ein Sanierungsplan für das Gelände der Schachtanlage erstellt. Durch die Sanierung sollte eine uneingeschränkte Realisierung der geplanten Neunutzungen ermöglicht werden. Der vorgeschlagene Sanierungsplan wurde vom Bergamt Moers als zuständige Aufsichtsbehörde genehmigt. Die vorgefundenen belasteten Bereiche wurden mittlerweile entsprechend dem Sanierungsplan ausgehoben und konzentriert im Umlagerungsbauwerk auf der Südfläche eingebaut. Die ausgehobenen Bereiche wurde zur Beweissicherung beprobt und untersucht. Unter Berücksichtigung der durchgeführten Maßnahmen bestanden gutachterlicherseits keine Bedenken, das Gelände der Schachtanlage Niederberg 1/2/5 in Neukirchen-Vluyn aus der Bergaufsicht zu entlassen. Der Abschlussbetriebsplan ist mittlerweile vollständig umgesetzt worden und das Gelände aus der Bergaufsicht entlassen. Somit sind insgesamt keine Einschränkungen für die künftige Nutzung innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 115 gegeben. 10

11 Lfd. Nr. 18 Herr Pick Fränzkesweg 16 Herr Pick erkundigt sich, ob bei einem Kauf eines Grundstückes an der Fritz-Baum-Allee die bestehenden Teerstraßen entfernt und entsorgt werden. Die Anregung ist nicht Gegenstand eines Bebauungsplanverfahrens. Letztendlich ist der Zustand eines Kaufgrundstückes zwischen Käufer und Verkäufer zu vereinbaren. Die Anregung ist nicht Gegenstand dieses Planverfahrens. Lfd. Nr. 19 Herr Pick Fränzkesweg 16 Herr Pick möchte den Verkaufspreis für die Grundstücke an der Fritz-Baum-Allee wissen. Die Mitteilung von Grundstückspreisen kann nicht im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung erfolgen und ist im übrigen nicht Gegenstand eines Bebauungsplanverfahrens. Der angestrebte Verkaufspreis kann beim derzeitigen Grundstückseigentümer erfragt werden. Lfd. Nr. 20 Herr Wagener Döpperstraße 34 Herr Wagener fragt, ob im Falle einer Reaktivierung der Bahnstrecke die dafür notwendigen Überlegungen für die Planung der Knotenpunkte schon berücksichtigt worden wären. 11

12 Die Gestaltung der zukünftigen Knotenpunkte berücksichtigt bereits eine mögliche Reaktivierung der Bahntrasse und ist mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt worden. Die Anregung ist bereits berücksichtigt worden. Lfd. Nr. 21 Herr Reuter Oestermannstraße 1 a Herr Reuter fragt, ob innerhalb des geplanten 5 m Grünstreifens im BP Nr. 115 an der Fritz-Baum- Allee die Installation von Lärmschutzmaßnahmen möglich ist. Der angesprochene 5-m-Streifen soll im wesentlichen der Grüneinfassung des zukünftigen Gewerbegebietes dienen. Die Anlage einer aktiven Lärmschutzmaßnahme (z.b. Lärmschutzwall oder wand) ist daher nicht zulässig. Allerdings ist durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes sichergestellt, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte in den umgebenden Wohngebiete eingehalten werden. Die Durchführung von aktiven Schallschutzmaßnahmen entlang des Straßenraumes ist daher nicht erforderlich. Lfd. Nr. 22 Herr Krämer Oestermannstraße 7 a Herr Krämer fragt, ob in der Planung das Wohngebiet an der Oestermannstraße eine angemessene Berücksichtigung erfahren hat. Dem Wohngebiet an der Oestermannstraße wird entgegen der Festsetzung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, der an dieser Stelle ein Mischgebiet festsetzt, aufgrund der fast ausschließlichen 12

13 Wohnnutzung der Schutzgrad eines allgemeinen Wohngebietes zugestanden. Somit hat der angesprochene Bereich eine angemessene Berücksichtigung erfahren. Der Anregung wurde bereits gefolgt. Lfd. Nr. 23 Frau Johanssen Gartenstraße 19 Frau Johanssen erkundigt sich, ob auf der Südfläche des Niederberggeländes noch ein Umspannwerk liegt. Das angesprochene Umspannwerk befindet sich außerhalb des Niederberggeländes südlich des Bendschenweges. Lfd. Nr. 24 Herrn Krämer Oestermannstraße 7 a Herr Krämer möchte wissen, in welchen Bereichen des BP Nr. 115 Grundstückszufahrten liegen könnten. Mit Ausnahme von definierten Bereichen, in denen aus verkehrstechnischer Sicht die Anlage von Ein- und Ausfahrten ausgeschlossen werden, sind in den übrigen Bereichen Zufahrten allgemein zulässig. Zu den Abschnitten, in denen diese ausgeschlossen werden, gehören der Kurvenbereich der Fritz-Baum-Allee sowie Bereiche entlang der zukünftigen Nord-Süd-Achse, in denen Fußgängerüberquerungen liegen sollen oder die als Rückstaubereich zur Bahntrasse freigehalten werden müssen. 13

14 Lfd. Nr. 25 Herr Liedke Raiffeisenstraße 11 Herr Liedke fragt, ob auch kleinteiliges Gewerbe in den überbaubaren Flächen des BP Nr. 115 möglich ist und ob Betriebsleiterwohnungen zulässig sind. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 115 ermöglichen sowohl groß- als auch kleinflächige Gewerbebetriebe, da im Rahmen des Bebauungsplanes keine Grundstücksgrößen vorgegeben werden. Auch Betriebsleiterwohnungen sind zulässig. Lfd. Nr. 26 Herr Dehlisen Pastoratstraße 29 Herr Delihsen erfragt, was mit der Fläche zwischen dem Landschaftsband und dem Gewerbegebiet im Süden der Niederbergfläche im BP Nr. 113 geschieht. Er fragt, ob dies vielleicht ein Platzhalter für eine Einzelhandelsfläche ist. An dieser Stelle ist entsprechend dem Rahmenplan die Entwicklung eines Einzelhandelsstandortes zur Nahversorgung der umliegenden Wohn- und Gewerbegebiete vorgesehen. Der Standort soll im Zuge eines eigenständigen Bauleitplanverfahrens entwickelt werden. 14

15 Lfd. Nr. 27 Herr Reuter Oestermannstraße 1 a Herr Reuter gibt zu bedenken, dass es für ihn fraglich ist, warum das Wohngebiet an der Oestermannstraße nördlich der Fritz-Baum-Allee als Allgemeines Wohngebiet, südlich aber als Mischgebiet festgesetzt ist. Die Festsetzung von Baugebieten außerhalb des Bebauungsplanbereiches ist nicht Gegenstand dieses Planverfahrens. Allerdings wird dem Wohngebiet an der Oestermannstraße entgegen der Festsetzung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes aufgrund der fast ausschließlichen Wohnnutzung der Schutzgrad eines allgemeinen Wohngebietes zugestanden. Die Anregung ist nicht Gegenstand dieses Planverfahrens. Lfd. Nr. 28 Herr Tersteegen Boschheidestraße 5 Herr Tersteegen würde gerne wissen, mit welchem Umsetzungszeitraum für das Gesamtprojekt Niederberg zu rechnen ist. Einen genauen Zeitpunkt bis zur Umsetzung der Gesamtmaßnahme kann nicht benannt werden. Allerdings ist aufgrund des Umfangs davon auszugehen, dass die Realisierung aller Bausteine noch bis zu 20 Jahre in Anspruch nehmen kann. 15

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