RAUM BRUGG WINDISCH Ortsplanung
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- Christoph Färber
- vor 6 Jahren
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1 RAUM BRUGG WINDISCH Ortsplanung Informationsveranstaltung für den Einwohnerrat vom 03. Sept NuPla
2 Inhalt 1. Begrüssung Rosi Magon 2. Schwerpunkte der Gesamtrevision Rosi Magon der Nutzungsplanung (Nupla) 3. Änderungen der Nupla gegenüber Roland Schneider heutigem Stand 4. Änderungen gegenüber der Auflage Roland Schneider 5. Formelles Rosi Magon 6. Weiteres Vorgehen und Fragen Rosi Magon 2
3 2. Schwerpunkte der Gesamtrevision der Nutzungsplanung (Nupla) Gemeinsam planen für den RAUM BRUGG WINDISCH 3
4 Grundlage für die Nupla: Das räumliche Entwicklungsleitbild (RELB) Beschluss der Exekutiven: 17. März
5 Hauptziele 1. Der RAUM BRUGG WINDISCH bewahrt und stärkt seinen Charakter als attraktiver Wohn-, Bildungs- und Arbeitsstandort mit Ausstrahlung über die Kantonsgrenzen hinaus und fördert die kulturtouristische Nutzung. Das kulturelle Erbe wird bewahrt und die vielfältige Bautypologie gepflegt und weiterentwickelt. 5
6 Hauptziele 2. Siedlungs- und Verkehrsentwicklung werden konsequent aufeinander abgestimmt. Das zukunftsfähige und attraktive Verkehrssystem der kurzen Wege dient allen Verkehrsteilnehmenden und ermöglicht die Erhöhung der Anteile von Fuss- und Radverkehr. Es umfasst betrieblich optimierte Verkehrsnetze, gut gestaltete Strassenräume, ein effizientes und zweckmässiges ÖV-Angebot sowie ein engmaschiges Fuss- und Radwegnetz. 6
7 Hauptziele 3. Der RAUM BRUGG WINDISCH zeichnet sich durch die Naturwerte und die wertvollen Landschaften, ein reichhaltiges Angebot an Freiräumen sowie vielfältige Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten in und ausserhalb der Siedlung aus. Diese werden erhalten, gepflegt und weiterentwickelt. 7
8 Hauptziele 4. Die Nutzung der öffentlichen Liegenschaften erfolgt bedürfnisgerecht und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und energetischen Effizienz. Mit der Förderung von Energiesparmassnahmen und erneuerbaren Energien setzt sich der RAUM BRUGG WINDISCH für die nachhaltige Energienutzung ein. 8
9 Kommunale Grundlagen Rechtskräftige kommunale Planungen Bauzonen- und Kulturlandplan (Brugg, Umiken, Windisch) Bau- und Nutzungsordnung (Brugg, Umiken, Windisch) 1990er Jahre Gemeindeverbindliche Planungen Räumliches Entwicklungsleitbild (RELB) Inventare / Leitbilder / Sondernutzungsplanungen 9
10 Übergeordnete Grundlagen Raumplanungsgesetz /-verordnung (RPG / RPV) Kantonales Baugesetz (1993/2011/2017) Kantonale Bauverordnung (2011) Kantonaler Richtplan (2011/2016) Regionalentwicklungskonzept Brugg-Regio (2015) Planungen der Nachbargemeinden Auszug Kantonaler Richtplan 10
11 Verbindlichkeiten Grundeigentümerverbindliche Planungen Bau- und Nutzungsordnung Brugg Bauzonen- und Kulturlandplan Brugg Bau- und Nutzungsordnung Windisch Bauzonen- und Kulturlandplan Windisch 11
12 Verbindlichkeiten Informative Dokumente Vergleichende Darstellung Bau- und Nutzungsordnung Planungsbericht nach Art. 47 RPV inkl. Anhänge Kombinierter Bauzonenund Kulturlandplan Brugg und Windisch Bauzonen- und Kulturlandplan Plan der Änderungen 12
13 Weitere wesentliche Grundlagen Hochhauskonzept (2016) Natur- und Landschaftsinventar (Brugg / Windisch 2015) Bauinventar (Brugg / Windisch 2016) Entwicklungsstudie Zurzacherstrasse Zielbild (2016) Hochhauskonzept 13
14 Innenentwicklung Umsetzung Innenentwicklung klassische Aufzonung (W2 in W2-N / WA3) überlagerte Nachverdichtungszone Nachverdichtung mit Gestaltungsplanpflicht (inkl. Zielsetzungen) Hochhausstandorte Wohnzone 3 Wohnzone 2 Wohnzone 2 - Nachverdichtung Gestaltungsplanpflicht 14
15 Innenentwicklung Bestehende zu hohe Bauten Neue spezifische Zone: Erneuerungszone Ziel ist die planungsrechtliche Voraussetzung für: Erneuerungen / Erweiterungen / Aufwertungen Erneuerungszone 15
16 Innenentwicklung Aufwertung Hauptverkehrsstrassen Überlagerte Zone mit Zielsetzungen raumbildende Bebauungsstrukturen mit städtebaulich integriertem Lärmschutz Erschliessung ab Kantonsstrasse für publikumsorientierte Nutzungen sichere und durchgehende Verbindungen für den Langsamverkehr Grundlage Entwicklungsstudie Zurzacherstrasse Aufwertung des Siedlungs- und Strassenraums 16
17 Hochhauskonzept Hochhausstandorte 17
18 Siedlungsentwicklung Grundsatz Die Nutzung bestehender Reserven, eine qualitätsbewusste Innenentwicklung bestehender Gebiete und bei nachgewiesenem Bedarf eine massvolle Erweiterung der Siedlung gewährleisten genügend Wohn- und Arbeitsraum für das prognostizierte Bevölkerungswachstum und die Entwicklung der Arbeitsplätze. 18
19 Siedlungsentwicklung Einzonung Wohnen «Im Winkel» Gesamtfläche: 4.4 ha Wohn- und Arbeitszone WA4 Wohnzone W3 / W4 Gestaltungsplanpflicht (Wettbewerbsverfahren, 2000-Watt-Gesellschaft; Teilgestaltungspläne sind nicht zulässig) Möglicher Hochhausstandort Kantonaler Richtplan 19
20 Umsetzung RELB: Wirtschaftszentrum Grundsatz Der RAUM BRUGG WINDISCH ist ein Bildungszentrum und ein starker Wirtschaftsstandort für den ganzen Kanton und den Metropolitanraum Zürich. 20
21 Umsetzung RELB: Wirtschaftszentrum Definitionen Arbeitszone I Arbeitszone Kabelwerk Umzonungen in Wohn- und Arbeitszonen Gebiet Aegerte 21
22 Umsetzung RELB: Zentrumsentwicklung Grundsatz Der RAUM BRUGG WINDISCH stärkt sein Zentrum mit einem vielfältigen Angebot an Nutzungen. Das urbane Zentrum wird mit lebendigen Quartierzentren ergänzt. 22
23 Umsetzung RELB: Zentrumsentwicklung Altstadtzone Cityzone Campus Neu / geändert Zentrumszonen Brugg / Windisch Wohn- und Arbeitszonen Quartierzentren Wohn- und Arbeitszonen 23
24 Umsetzung RELB: Qualitätsbewusste Baukultur Grundsatz Das Regionalzentrum RAUM BRUGG WINDISCH zeichnet sich durch ein grosses kulturelles Erbe aus. Oberirdische Bauten und Anlagen führen dieses Erbe repräsentativ vor Augen; archäologische Schätze schlummern aber auch im Untergrund. Dieses reiche ober- und unterirdische Kulturerbe wird gepflegt und gefördert, um den RAUM BRUGG WINDISCH mit einer starken Identität weiterzuentwickeln. 24
25 Umsetzung RELB: Qualitätsbewusste Baukultur Zonierungen Kernzonen Quartiererhaltungszonen 25
26 Umsetzung RELB: Qualitätsbewusste Baukultur Weitere Definitionen Ortsbild-/Denkmalschutz Umsetzung Bauinventar Archäologie: Bauen über der Ruine Archäologische Fundstellen (keine Darstellung) 26
27 Waffenplatz / Erholungs- und Freizeitnutzung Zone Waffenplatz / Spezialzone Waffenplatz-Anlagen Militärische Nutzung Erholungs- und Naturschutzfunktionen / Expo 27
28 Waffenplatz / Erholungs- und Freizeitnutzung Neue Grünzone Regelmässige Freizeit- und Sportanlässe sind gemäss Raumplanungsgesetz einer Bauzone zuzuweisen Einzonung von rund 5.6 ha bedingt Kompensation Knapp die Hälfte kann im RAUM BRUGG WINDISCH kompensiert / ausgezont werden Bezug aus kantonalem Topf für öffentliche Zwecke 28
29 Umsetzung RELB: Natur / Landschaft / Erholung Grundsatz Der RAUM BRUGG WINDISCH schützt und fördert die Naturwerte. Der RAUM BRUGG WINDISCH sorgt für den Erhalt wertvoller Landschaften wie Wasserschloss, Bruggerberg, Aareschlucht, Lindhof sowie Aare und Reuss. Der RAUM BRUGG WINDISCH verfügt über ein reichhaltiges Angebot an attraktiven und gut vernetzten Freiräumen innerhalb der Siedlung. 29
30 Umsetzung RELB: Schutzzonen im Wald Verschiedene Gebiete Umsetzung kantonaler Richtplan 30
31 Umsetzung RELB: Auenschutzpark 31
32 3. Änderungen der Nutzungsplanung gegenüber heutigem Stand RAUM BRUGG WINDISCH Ortsplanung Informationsveranstaltung für die öffentliche Auflage 32
33 Änderungen Nupla gegenüber heutigem Stand Planungsgrundsätze ( 3): Mehrwertausgleich ( 4) Harmonisierung der Baubegriffe ( 13) Zentrumszone ( 15) Erneuerungszonen ( 19) Arbeitsplatzzonen ( 21, 23) Hochwassergefahrenzonen ( 33) Schutzzonen ( 34-47) u.a. Wald ( 39) und Auenschutzpark ( 41) Bauvorschriften Anhänge 33
34 4. Änderungen der Nutzungsplanung gegenüber der Auflage 25, Abs. 1 BauG RAUM BRUGG WINDISCH Ortsplanung Informationsveranstaltung für die öffentliche Auflage 34
35 Änderungen gegenüber der Auflage in der BNO Arbeitszonen ( 13): Grünflächenziffer AZ Rütene / AZ Kabelwerke Reduktion von 0.2 auf Harmonisierung Wohn- und Arbeitszonen ( 17, Abs 1): Ladenfläche bei best. Betrieben einmalig um 20 % vergrössern Präzisierung Besitzstand Untere Klosterzelgstrasse ( 17, Abs. 4): Minimaler Wohnanteil WA3 von 50%, ES II, Kultusnutzungen im Gewerbeteil zugelassen Wohnzone W3 und W4 ( 18, Abs. 2): Bau von freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern nur bewilligungsfähig, wenn mehr als eine Wohneinheit pro Liegenschaft geschaffen wird. 35
36 Änderungen gegenüber der Auflage in der BNO Quartiererhaltungszone ( 20, Abs. 3): Der Gemeinderat erlässt eine Richtlinie zur Umsetzung. Arbeitszone Kabelwerke ( 23, Abs. 1 +4): Grossgewerbliche und industrielle Nutzungen sowie entsprechende Forschung und Entwicklung. Reine Lager- und Logistikbetriebe sind nicht zulässig. Bauten für betriebsnotwendige Zulieferprodukte sind erlaubt. Zeitlich befristete Zwischennutzungen für Betriebe, welche in der AZ I sind, können bewilligt werden. Zone Königsfelden ( 27) Streichungen und Präzisierungen 36
37 Änderungen gegenüber der Auflage in der BNO Freihaltezone ( 30) Präzisierung Landschaftsschutzzone ( 40, Abs. 3) Streichung einer Formulierung Spezialzone Waffenplatz ( 49, Abs. 2) Streichung eines Nebensatzes Parkierung ( 56, Abs. 3 und 6) Präzisierung Näherbau ( 77, Abs. 1) Präzisierung Zielvorgaben GP im Winkel: der minimale Wohnanteil beträgt 60 % Naturobjekte gemäss 43 Streichung von 2 Objekten Arbeitszone II ( 22) - Streichung 37
38 Änderungen gegenüber der Auflage im BZ-Plan Kabelwerke: Reduktion Hochhausperimeter im Bereich Kabelwerke Lagerstrasse: Umzonung von Freihaltezone in WA3 Süssbach: Verbreiterung Gewässerraum im Bereich Habsburgstrasse Sanavita: Verzicht auf Umzonung von OeBA in Zentrumszone Chapfquartier: Verzicht auf Umzonung OeBa in Erneuerungszone Parzelle 1828 Verkleinerung Einzonung Parzelle 2922 Anpassung Zonenzuordnung Parzelle 196 Verzicht auf Lärmvorbelastung 38
39 Änderungen gegenüber der Auflage im KLP Parzellen 1787, 3018, 3020: Ausdehnung Magerwiese Fahrgut: Festlegung Gewässerraum 39
40 5. Formelles zum Genehmigungsverfahren 25, Abs. 2 BauG RAUM BRUGG WINDISCH Ortsplanung Informationsveranstaltung für die öffentliche Auflage 40
41 Formelles zum Genehmigungsverfahren Beratung und Beschluss Der Einwohnerrat genehmigt die Planung gesamthaft oder in Teilen. Will er wesentliche Änderungen anbringen, weist er die betroffenen Teile zur Überprüfung / Überarbeitung an den Gemeinderat zurück. Antrag auf Änderung Prüfung des Antrages, ob wesentlich oder unwesentlich, welches Gebiet betroffen ist und ob Auflage erforderlich Bezeichnung des Gebietes und Information, dass Antrag erst an einer zweiten Sitzung behandelt werden kann Abstimmung über den Antrag Abstimmung über den unbestrittenen Teil der Nupla 41
42 Formelles zum Genehmigungsverfahren Ausstandspflicht Anliegen des Gemeinderates: Anträge zur Gesamtrevision Nutzungsplanung bis Freitag, 26. Oktober 2018 der Gemeindekanzlei einreichen Das Einwohnerratsbüro wird sich am 18. September mit dem Ablauf der BNO-Sitzung befassen und die Einwohnerräte anschliessend über das definitive Vorgehen informieren. 42
43 6. Weiteres Vorgehen und Fragen
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2 Vom Bericht zur Ortsplanung und dem Bericht zu den nichtberücksichtigten Einwendungen wird im Sinne von 7 Abs. 3 PBG zustimmend Kenntnis genommen.
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Gemeinde Wallisellen Gemeindeversammlung vom 25. September 2017 Zentralstrasse 9, Postfach, 8304 Wallisellen Telefon 044 832 61 11 [email protected]
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