Qualitätspakt Weiterbildung Kooperationen stärken Innovationen voranbringen

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1 Positionspapier Qualitätspakt Weiterbildung Kooperationen stärken Innovationen voranbringen 1. Vorbemerkung Der Qualitätspakt Weiterbildung ist ein erster und mittelfristiger bildungspolitischer Schritt hin zu einer dauerhaften und zukunftssicheren Finanzierung der Allgemeinen Weiterbildung im Horizont des lebenslangen Lernens in Sachsen. Mit dem Qualitätspakt werden vor dem Hintergrund der Sächsischen Weiterbildungskonzeption von 2014 erste Maßnahmen zur institutionellen Absicherung der Allgemeinen Weiterbildung angesichts aktueller und zukünftiger gesellschaftlicher Anforderungen an lebenslanges Lernen in Sachsen eingeleitet. Langfristig muss es um das bildungspolitische Ziel gehen, dass ca. 1% des Haushalts des Staatsministeriums für Kultus für die Allgemeine Weiterbildung in Sachsen zur Verfügung stehen und die Förderung der Allgemeinen Weiterbildung analog der Allgemeinbildenden Schulen als vierte Säule des sächsischen Bildungssystems zu einer staatlichen Pflichtaufgabe wird. 2. Aktueller Stand Die 25 anerkannten Einrichtungen der Allgemeinen Weiterbildung, die nach dem Sächsischen Weiterbildungsgesetz (WBG) und der Weiterbildungsförderungsverordnung (WbFöVO) mit derzeit ca. 7 Millionen Euro durch den Freistaat Sachsen gefördert werden (bei einem Gesamthaushalt des SMK von ca. 3,5 Milliarden Euro 2017 sind dies 0,2 % der Gesamtausgaben), haben eine jährliche Leistungsbilanz von 25 Einrichtungen der davon 16 VHSn sächsischen Weiterbildung Unterrichtstunden (45 Min.) ca ca Belegungen ca ca Veranstaltungen ca ca Innovationsbedarf und Struktursicherheit Die vielfältigen und differenzierten Bildungsaufgaben sowie die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen im Freistaat Sachsen können die 16 Volkshochschulen und die anderen nach der WbFöVO anerkannten Weiterbildungseinrichtungen (Arbeit und Leben Sachsen e.v.; Sächsischer Volkshochschulverband; Bildungswerk des Landessportbundes Sachsen e.v.; Evangelische Erwachsenenbildung Sachsen; Internationales Begegnungszentrum St. Marienthal; Katholische Erwachsenenbildung Sachsen; Ländliche Erwachsenenbildung im Freistaat Sachsen e.v.; Liga Kneipp e.v.; Urania Leipzig e.v.) nur leisten, wenn eine planungssichere, strukturelle und institutionelle Absicherung mittelfristig gewährleistet ist. Der gesellschaftliche und demografische Wandel führte in den letzten Jahren zu einer Fülle von Aufgabenerweiterungen für die Volkshochschulen/Erwachsenenbildung: 1

2 Integration/interkulturelle Bildung, Inklusion, politische/bürgerschaftliche Bildung, Bildungsberatung, intergenerationelle Bildung, Digitalisierung. Eine diesem Aufgabenzuwachs entsprechende Strukturförderung des Freistaates erfolgte bislang nicht, mit der Konsequenz, dass Inhaltsbereiche der Erwachsenenbildung nicht den Bedarfen entsprechend verändert und ausgebaut werden konnten und andererseits die Teilnehmergebühren ständig erhöht werden mussten, so dass bestimmte, wirtschaftlich schwache und bildungsferne Zielgruppen, sukzessive ausgeschlossen werden. Wir beobachten dabei eine zunehmende Spaltung der Bevölkerung in bildungsaktive und bildungsabstinente Milieus. Abbildung 1: Finanzierungssäulen der sächsischen Volkshochschulen Quelle: VHS-Statistik des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung (DIE) Zusammenstellung: SVV 4. Grundlagen Vor diesem Hintergrund arbeiten die Volkshochschulen zusammen mit den anderen Trägern der Allgemeinen Erwachsenenbildung an dem Konzept für einen Qualitätspakt Weiterbildung mit der Zielrichtung: Kooperationen stärken Innovationen voranbringen. Ausgangspunkt ist dabei die am 4. März 2014 vom Sächsischen Kabinett beschlossene Weiterbildungskonzeption. In dieser werden zehn Handlungsbedarfe - und damit Schwerpunktsetzungen - für die Staatsregierung formuliert, die bis 2020 auszugestalten und umzusetzen sind (S.5). Im Einzelnen werden genannt (S ): spezifische Förderung von berufsbezogenen Weiterbildungsangeboten zur Erschließung und zum Erhalt von Fachkräftepotentialen für die sächsische Wirtschaft, Intensivierung der Maßnahmen zur Alphabetisierung, Entwicklung und Implementierung geeigneter Verfahren zur stärkeren Berücksichtigung der über nicht-formales und informelles Lernen erworbenen Kompetenzen, Sicherung einer stabilen Weiterbildungsbeteiligung, 2

3 Konzentration von Ressourcen durch Initiierung regionaler Weiterbildungsallianzen und Forcierung der Einbindung von Weiterbildung in regionale Bildungskonzepte bzw. in das regionale Bildungsmanagement, Sicherung der Weiterbildung im ländlichen Raum als Teil einer ausgewogenen Daseinsvorsorge, Erleichterung des Zugangs zu bürgerschaftlichem Engagement und gesellschaftlicher Teilhabe, Entwicklung spezifischer Weiterbildungsformate zur Gewinnung neuer Zielgruppen, Stabile und flächendeckende Förderung der politischen Bildungsarbeit in unterschiedlichen Formen und innovativen Bildungsaktivitäten, Überprüfung der gegenwärtigen Verwaltungsstrukturen der Staatsregierung und der landesrechtlichen Bestimmungen im Bereich Weiterbildung. 5. Problematik Von diesen zehn Handlungsbedarfen können zum jetzigen Zeitpunkt nur wenige und sehr eingeschränkt bis 2020 umgesetzt werden, da die entsprechenden infrastrukturellen und personellen Ressourcen in den Einrichtungen der Erwachsenenbildung fehlen. Am Bespiel der Integrationsarbeit hat sich dies in den letzten zwei Jahren sehr deutlich gezeigt in Sachsen leisten die Volkshochschulen etwa 40 % der gesamten Integrationsarbeit für Menschen mit Migrationshintergrund. Diese, gleichsam aus dem Stand heraus geleistete professionelle und kontinuierliche Arbeit, war nur möglich, weil zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung standen. Wichtige Anmerkung: Nach wie vor fehlen den Integrationskursträgern zu einer nachhaltigen Sicherung ihrer Integrationsarbeit im Schnitt 0,50 pro Teilnehmerstunde. Mit dem bestehenden Förderinstrument der quantitativ orientierten Finanzierung von Unterrichtsstunden mit derzeit 13,62 pro 45 Minuten ist es nicht möglich, zielgerichtete und zielgruppenorientierte Innovationen und Schwerpunkte in der Weiterbildungsarbeit umzusetzen, wie sie mit den zehn Handlungsbedarfen der Weiterbildungskonzeption bis 2020 vorgesehen sind. Die Umsetzung der Weiterbildungskonzeption bis 2020 ist aus diesen Gründen derzeit massiv gefährdet, da keine finanziellen Ressourcen zur Absicherung infrastruktureller und personeller Maßnahmen zur Verfügung stehen. Mit der derzeit vorhandenen quantitativen Gießkannenförderung mit 13,62 pro Unterrichtsstunde sind Schwerpunktsetzungen und eine Struktursicherheit nicht möglich. Hinzu kommt, dass die Umsetzung der Weiterbildungskonzeption momentan wenig koordiniert, eher zufällig und nicht zielgerichtet erfolgt. Die Träger der Erwachsenenbildung müssen bei unterschiedlichen Fördermittelprogrammen zeitaufwändig suchen und umständliche Förderanträge (mit Eigenbeteiligung) für zeitlich begrenzte Förderzeiträume stellen (z.b. in den Bereichen Inklusion, Digitalisierung, politische Bildung, ländlicher Raum, Alphabetisierung). Der personelle und finanzielle Aufwand für diese Projektarbeit ist enorm und pädagogisch nur bedingt nachhaltig, da eine Regelförderung nach der Projektphase fast nie möglich ist. Dieses Vorgehen wird der Intention der Weiterbildungskonzeption, zukunftsfähige Bildungsstrukturen angesichts gesellschaftlicher Verhältnisse und Herausforderungen zu schaffen, in keiner Weise gerecht und fördert ein unkoordiniertes Vorgehen ohne nachhaltige bildungspolitische Substanz. 3

4 6. Umsetzung Vor diesem Hintergrund soll die Initiative Qualitätspakt Weiterbildung Kooperationen stärken Innovationen voranbringen mit dem Ziel umgesetzt werden, eine koordinierte und nachhaltige Realisierung der Sächsischen Weiterbildungskonzeption bis 2020 und darüber hinaus zu ermöglichen. Es geht dabei (1.) um die Stärkung von Kooperationen im Weiterbildungskontext, (2.) um die Realisierung von Innovationen in der sächsischen Weiterbildungslandschaft und (3.) um die Zukunftsfähigkeit der sächsischen Weiterbildungseinrichtungen. Mit dem Qualitätspakt Weiterbildung sollen Planungssicherheit Qualitätssicherung inhaltliche Weiterentwicklung mittel- und langfristig in den sächsischen Einrichtungen der Weiterbildung gesichert werden. Die Realisierung erfolgt dabei in zwei Schritten, die sich zeitlich an den Doppelhaushalten des Landes orientieren: Phase 1 Qualitätspakt: Phase 2 Qualitätspakt: In einem Beschluss des LBEB in seiner Sitzung vom 12. April 2016 wurden auf der Grundlage der Sächsischen Weiterbildungskonzeption und eines Positionspapieres des Sächsischen Volkshochschulverbandes eine Empfehlung an die Staatsregierung ausgesprochen, die eine Erhöhung der Landesmittel für die anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung von 6 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro vorsieht. Dabei sollen vor allem folgende in der Weiterbildungskonzeption genannten Arbeitsschwerpunkte gefördert und stabilisiert werden: Stärkung und Ausbau der sozialräumlich orientierten Angebotsstruktur in strukturschwachen Regionen und Räumen mit besonderem Handlungsbedarf (vgl. Landesentwicklungsplan 2013), Stärkung und Ausbau der bürgerschaftlichen (politischen) Bildungsarbeit und zivilgesellschaftlicher Strukturen (Ehrenamt, Gemeinwesenorietierung), Stärkung und Ausbau digitaler Bildungsformate und der digitalen Infrastruktur in den Einrichtungen der Weiterbildung sowie Umsetzung der digitalen Agenda der Bundesregierung und der KMK, Stärkung und Ausbau inklusiver Strukturen und Angebote in den Einrichtungen der Weiterbildung, Stärkung und Ausbau der kulturellen, sprachlichen und beruflichen Integration von Mirgrant/-innen mit der Leitidee Wege zum Mitbürger. Dieser Beschluss und diese Ziele von 2016 wurden auch von der Sächsischen Landesarbeitsgemeinschaft für Weiterbildung (LAG Weiterbildung) getragen, in der die oben genannten anerkannten Träger und Einrichtungen in Sachsen zusammengeschlossen sind. 4

5 Folgende Ziele sollen mit dem Qualitätspakt Weiterbildung bis 2022 erreicht werden: Digitalisierung o Weiterbildungseinrichtungen (WBE) verfügen über eine materielle Infrastruktur für digitalisierte Bildungsangebote o Teilnehmer/-innen und WBE haben Zugriffsmöglichkeit auf eine digitale Lernplattform (z.b. Moodle, VHS-Cloud) o Hauptamtliches Personal der Einrichtungen und Dozent/-innen haben Schulungen zum Umgang und zur Anwendung von digitalen Lernformaten erhalten o Neue digitale Bildungsformate wurden umgesetzt Politische/bürgerschaftliche Bildung o Regelmäßige und flächendeckende Veranstaltungen in einem Kooperationsverbund zur politischen Bildung sind realisiert o Neue aufsuchende und Dialogformate wurden entwickelt, erprobt und sind im regelmäßigen Einsatz = Stärkung zivilgesellschaftlicher Kompetenz Sozialraumorientierung o Abschluss und Umsetzung einer Studie zur Bildungsbedarfsentwicklung in ländlichen Räumen o Erhöhung der Weiterbildungsteilnahme in ländlichen Räumen und urbanen Räumen mit besonderen Handlungsbedarfen o Ausbau gemeinwesenorientierter Strukturen ist erfolgt Inklusion o Abschluss und Umsetzung einer Bedarfsstudie zur inklusiven Bildungsarbeit in sächsischen Weiterbildungseinrichtungen o Hauptamtliches Personal der Einrichtungen und Dozent/-innen haben Schulungen zur inklusiven Erwachsenenbildung erhalten o Einrichtungen haben sich auf den Weg zu einem inklusiven Bildungsort gemacht und Pläne zur Implementierung inklusiver Strukturen liegen vor o Landesweite Image- und Marketing-Kampagne zur Inklusion in sächsischen Weiterbildungseinrichtungen ist erfolgt o Ein Bildungsnetzwerk zwischen Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenverbände arbeitet kontinuierlich und flächendeckend mit Angeboten Integration o Neue Kooperationsstrukturen mit der Wirtschaft wurden zur Umsetzung neuer Formate für die berufliche Integration und Qualifizierung geschaffen o Ein flächendeckendes Fortbildungsnetz (in Kooperation mit dem IQ-Netzwerk Sachsen) zur Schulung von Berufsausbilder/-innen und Berufsschullehrer/- innen ist installiert und bietet regelmäßig und flächendeckend Veranstaltungen an Der Qualitätspakt Weiterbildung sollte von einem Beirat begleitet werden, der sich aus Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Verwaltung, Kommunalen Spitzenverbänden und Weiterbildungsträgern zusammensetzt und eine Evaluation in Auftrag gibt. Eine Koordinierungsstelle für den Qualitätspakt Weiterbildung ist bei einem Weiterbildungsträger vorgesehen. 5

6 7. Finanzierung Zur Nutzung der vorhandenen Entwicklungspotentiale der Einrichtungen der Allgemeinen Weiterbildung im Sinne der Sächsischen Weiterbildungskonzeption sind infrastrukturelle, personelle und finanzielle Ressourcen notwendig, die derzeit im sächsischen System der Erwachsenenbildungsförderung nicht berücksichtigt werden. Sachsen benötigt zur Umsetzung einer an der gesellschaftlichen Entwicklung orientierten Erwachsenenbildung - wie diese in der Sächsischen Weiterbildungskonzeption festgestellt wird und als Aktivposten für Städte, Kreise und Gemeinden genutzt werden soll - ein mittelfristig ausgerichtetes Strukturentwicklungs- und Finanzierungsprogramm, das als Qualitätspakt Weiterbildung in die sächsische Bildungspolitik Eingang findet. In einem Stufenplan von zwei mal zwei Jahren ( und ) muss ein politisches und fachliches Bündnis für lebenslanges Lernen in Sachsen gestaltet werden. Für eine dauerhafte, nachhaltige und flächendeckende Sicherung der Allgemeinen Weiterbildung ist dabei langfristig eine Landesförderung von 1,0 % des sächsischen Bildungshaushalts als institutionelle Förderung notwendig und die Verankerung als eine staatliche Pflichtaufgabe. Der Qualitätspakt Weiterbildung benötigt für die oben beschriebenen Aufgaben folgende Mittel: Phase 1 Qualitätspakt jährlich: 7 Mio. Euro (bewilligt im Haushalt 2017/2018) + 0,5 Mio. Euro Inklusion + 0,5 Mio. Euro Digitalisierung + 1,0 Mio. Euro Politische Bildung + 1,0 Mio. Euro Sozialraumorientierung = 10 Mio. Euro Phase 2 Qualitätspakt jährlich: 10 Mio. Euro + 0,5 Mio. Euro Inklusion + 0,5 Mio. Euro Digitalisierung + 0,5 Mio. Euro Politische Bildung + 0,5 Mio. Euro Sozialraumorientierung = 12 Mio. Euro Damit benötigt der Qualitätspakt Weiterbildung für den Zeitraum (vier Jahre) zusätzlich zur derzeitigen Landesförderung (7 Millionen Euro) Mittel in Höhe von insgesamt 10 Millionen Euro für die 25 anerkannten Einrichtungen der Allgemeinen Weiterbildung: 6 Millionen Euro (2 x 3 Mio.) für die Jahre und weitere 4 Millionen Euro (2 x 2 Mio.) für die Jahre gez. Matthias Weber Vorsitzender gez. Prof. Dr. Ulrich Klemm Geschäftsführer Verabschiedet auf der Mitgliederversammlung des Sächsischen Volkshochschulverbandes e.v. am 22. August 2017 in Pirna 6

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