Erscheint nach Bedarf. Nr. 25 Freitag, den
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- Siegfried Gehrig
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1 Amtsblatt und Mitteilungsblatt der Großen Kreisstadt Donauwörth Erscheint nach Bedarf Nr. 25 Freitag, den Schwäbischwerder Kindertag Oberbürgermeister Armin Neudert hat sich an die Donauwörther Geschäftswelt gewandt mit der herzlichen Bitte, sich mit Spenden an der Finanzierung des Schwäbischwerder Kindertages, der nachweislich seit Mitte des 17. Jahrhunderts zum Schuljahresende als Kinder- und Familienfest gefeiert wird, zu beteiligen. Dieses Geld fließt ausnahmslos den Kindern zu. Als Bitte und Hinweis an alle, die nicht persönlich angeschrieben wurden, den Schwäbischwerder Kindertag aber gerne finanziell unterstützen wollen (Kto.Nr IBAN DE , Sparkasse Donauwörth, BLZ ), wird der Brief des Oberbürgermeisters nachstehend abgedruckt. I M W O R T L A U T Schwäbischwerder Kindertag Wochenende Juli 2018 Vom 20. bis 22. Juli 2018 blättern knapp Kinder beim Schwäbischwerder Kindertag - Wochenende in farbenprächtigen Gewändern im Bilderbuch der Stadt- und Reichs-geschichte. Das bunte Lagerleben, der attraktive Markt und das abwechslungsreiche Bühnenprogramm bilden den Rahmen an allen drei Festtagen. Die Krönung des Wochenendes ist sicherlich der große Festumzug und das Historienspiel am Sonntag. Der Schwäbischwerder Kindertag, dessen Ursprung sich nachweislich bis ins frühe 17. Jahrhundert zurückverfolgen lässt, ist mittlerweile ein strahlender Höhepunkt im Jahreskalender Nordschwabens, der alle zwei Jahre Jung und Alt nach Donauwörth zieht. Guter Brauch ist es seit jeher, dass sich Geschäftswelt und Bürgerschaft mit Spenden an der Finanzierung beteiligen und sich so in dieses große Fest einbinden.
2 Ich bitte Sie daher sehr herzlich, den Schwäbischwerder Kindertag mit einer Spende auf das Konto IBAN DE , Sparkasse Donauwörth, Betreff Schwäbischwerder Kindertag 2018, zu unterstützen. Tragen sie mit Ihrer Spende dazu bei, das Fest am Schuljahresende für unsere Donauwörther Kinder zu erhalten. Selbstverständlich erhalten Sie für steuerliche Zwecke eine Spendenbescheinigung zugesandt, alle Spender werden im Amtsblatt veröffentlicht. Bei größeren Beträgen wird das Firmenlogo auf den Programmflyern veröffentlicht. Setzen Sie sich hierzu gerne bei Fragen mit Frau Christiane Kickum in Verbindung. Schon heute bedanke ich mich im Namen der Kinder und persönlich recht herzlich dafür. Mit freundlichen Grüßen Armin Neudert Oberbürgermeister Öffnungszeiten der Museen der Stadt Donauwörth Das Käthe-Kruse-Puppen-Museum, die W. Egk-Begegnungsstätte und die Sonderausstellung Schätze aus der Sammlung Riemersma -, Pflegstraße 21 a, sind Dienstag bis Sonntag von 11 bis 18 Uhr geöffnet. Eine öffentliche Museumsführung findet jeden Sonntag um 15 Uhr statt. Das Heimatmuseum auf der Altstadtinsel Ried, Museumsplatz 2, ist Dienstag bis Sonntag von 14 bis 17 Uhr geöffnet. Führungen, museumspädagogische Angebote und Kindergeburtstage können auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten gebucht werden. Dafür steht Ihnen die Museumsleitung, Pflegstraße 21 b, Tel ( oder die Tourist-Information, Tel , gerne zur Verfügung. Freibad auf dem Schellenberg Das Bad ist bis einschließlich August von 9.00 Uhr Uhr geöffnet. Bei Schlechtwetter bzw. bei kühlen Temperaturen wird das Freibad bereits um 19:00 Uhr geschlossen (auch gleichzeitig Schließzeit im September). Die durchschnittliche Wassertemperatur beträgt 23 C. Nähere Informationen zum Freibad auf dem Schellenberg erhalten Sie: - über die Homepage der Stadt Donauwörth unter - direkt im Freibad unter der Tel über die Sportabteilung im Rathaus Tel Saisonkarten sind nur gegen Barzahlung in der Stadtkasse im Rathaus ( ) oder an der Freibadkasse erhältlich.
3 Änderung des Straßenbestandsverzeichnisses Umstufung von Straßen und Wegen Aufstufung zur Gemeindeverbindungsstraße in der Gemarkung Zirgesheim: Nach Zustimmung durch das Landratsamt Donau-Ries vom wurde folgende Straße bzw. Straßenteilstrecke in der Gemarkung Zirgesheim mit Verfügung vom zur Gemeindeverbindungsstraße aufgestuft (Art. 7, Art. 46 Nr. 1 BayStrWG): Stillbergweg, Kroner, Rohweilerfeld (Fl.Nr Tstr., 901, 751/1) 1,418 km Träger der Straßenbaulast für die gewidmete Straße ist soweit nichts anderes angegeben- die Stadt Donauwörth. Maßgebend für die Änderungen sind die einschlägigen Artikel des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes sowie der Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom Die Umstufung wird am wirksam. Die Verfügung mit den genauen Beschreibungen der Anfangs- und Endpunkte kann während der üblichen Besuchszeiten bei der Stadtverwaltung Donauwörth, Rathausgasse 1, Donauwörth, Zimmer 014, eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Umstufung kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg Postanschrift: Postfach Hausanschrift: Kornhausgasse 4, Augsburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Donauwörth) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Bayerischen Straßen- und Wegerechtes abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. - Die Klageerhebung in elektronische Form (z.b. durch ) ist unzulässig. - Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. S A T Z U N G ÜBER DIE BENUTZUNG DES NATURFRIEDHOFS DONAUWÖRTH vom Im Bewusstsein des naturrechtlich besonders schützenswerten Standorts des Na-
4 turfriedhofs im Fauna-Flora-Habitat Gebiet Donauwörther Forst mit Standortübungsplatz und Harburger Karab sowie im Landschaftsschutzgebiet Schutzzone im Naturpark Altmühltal (Südliche Frankenalb) erlässt die Stadt Donauwörth auf Grund des Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS I), die zuletzt durch Art. 17a Abs. 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S. 335) geändert worden ist, folgende Satzung: 1 Geltungsbereich (1) Der Naturfriedhof Donauwörth ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Donauwörth. Der Naturfriedhof umfasst als Begräbnisstätte die durch die Stadt Donauwörth gewidmete Fläche auf den Flurstücken 2576, 2579 und 2583, Gemarkung Donauwörth. Die exakte Lage des Naturfriedhofs Donauwörth ergibt sich aus der Anlage, die Bestandteil dieser Satzung ist. (2) Soweit diese Satzung über die Benutzung des Naturfriedhofs keine speziellen Regelungen enthält, findet die Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Donauwörth in der jeweils gültigen Fassung auch für den Naturfriedhof ergänzend Anwendung, sofern diese Bestimmungen wesensmäßig auf den Betrieb eines Naturfriedhofs übertragen werden können. 2 Friedhofszweck (1) Der Naturfriedhof Donauwörth dient der Beisetzung aller Verstorbenen, die bei ihrem Ableben Einwohner der Stadt Donauwörth waren oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen. Die Bestattung anderer Personen bedarf einer Ausnahmegenehmigung. (2) Es besteht kein Anspruch auf Verleihung oder Wiedererwerb von Nutzungsrechten an Grabstätten im Naturfriedhof, auf Verleihung oder Wiedererwerb von Nutzungsrechten an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte sowie auf Unveränderlichkeit der Umgebung. (3) Aufgrund der besonders schützenswerten Standorts des Naturfriedhofs im Fauna-Flora-Habitat Gebiet Donauwörther Forst mit Standortübungsplatz und Harburger Karab sowie im Landschaftsschutzgebiet Schutzzone im Naturpark Altmühltal (Südliche Frankenalb) ist die natürliche Umgebung entsprechend zu erhalten. 3 Bestattungsfläche (1) Im Naturfriedhof Donauwörth erfolgt ausschließlich die Beisetzung von biologisch abbaubaren Urnen in einer Tiefe von mindestens 0,50 m gemessen, von der Erdoberfläche bis zur Oberkante der Urne. In den Bestattungsflächen dürfen ausschließlich biologisch abbaubare Urnen mit der Asche der Verstorbenen bei-
5 gesetzt werden. (2) Die Beisetzung erfolgt ausschließlich im unmittelbaren Umgriff der laut Belegungsplan der Stadt Donauwörth hierfür vorgesehenen Bäume (Bestattungsbäume) in den dort markierten Bereichen. Alle Bestattungsbäume sind in ihrem natürlichen Charakter zu belassen. Das Erscheinungsbild des Naturfriedhofs ist beizubehalten und darf nicht verändert werden. (3) Die Beisetzung der Urnen im Naturfriedhof Donauwörth gestalten die Angehörigen in Abstimmung mit der Stadt Donauwörth. Die Beisetzung wird ausschließlich von der Stadt Donauwörth oder einem von ihr beauftragten Dritten vorgenommen. 4 Zugänglichkeit (1) Grundsätzlich ist das Betreten des Naturfriedhofs täglich für jedermann auf eigene Gefahr gestattet. (2) Die Stadt Donauwörth kann das Betreten aller oder einzelner Friedhofsteile aus zwingenden Gründen des Gemeinwohls kurzzeitig untersagen. 5 Verhalten auf dem Naturfriedhof Donauwörth (1) Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes und der Achtung der Persönlichkeitsrechte der Angehörigen und Besucher entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen. (2) Im Naturfriedhof Donauwörth ist es insbesondere nicht gestattet, a) der Verkauf von Waren aller Art, insbesondere Kränze und Blumen, sowie das Anbieten von Dienstleistungen, b) an Sonn- und Feiertagen oder in der Nähe einer Bestattung störende Tätigkeiten auszuführen, c) die Erstellung und Verwertung von Film-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen, außer zu privaten Zwecken, d) bauliche Anlagen zu errichten, e) Druckschriften zu verteilen oder zu werben, f) offenes Feuer anzuzünden, Kerzen aufzustellen und zu rauchen, g) Abfall außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern, h) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen, i) Veranstaltungen durchzuführen, zu lärmen und zu spielen, zu essen und zu trinken sowie zu lagern, j) Tiere unangeleint mitzubringen. (3) Die Stadt Donauwörth kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofs und der Ordnung auf ihm vereinbar sind. (4) Totengedenkfeiern sind beim Friedhofsamt zur Zustimmung anzumelden.
6 6 Bestattungsbäume, Nutzungsrecht (1) Es werden folgende Bestattungsbäume unterschieden: a) Gemeinschaftsbäume b) Familien-und Freundschaftsbäume mit bis zu 12 Urnengrabstätten (2) An Gemeinschaftsbäumen kann das Nutzungsrecht an einzelnen Grabstätten eines Bestattungsbaumes erworben werden. Die Nutzungszeit beträgt hier 15 Jahre. Nach Ablauf des Nutzungsrechts ist auf Antrag ein Wiedererwerb möglich. Eine Beisetzung darf nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht übersteigt oder das Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit wiedererworben ist. (3) An Familien- und Freundschaftsbäumen wird das Nutzungsrecht an allen Grabstätten eines Bestattungsbaums erworben. Die Nutzungszeit beträgt hier mindestens 20 Jahre. Eine Beisetzung darf nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht übersteigt. Über die Belegung der Grabstätten an Familien- und Freundschaftsbäumen entscheidet der Nutzungsberechtigte. Eine Wiederbelegung von Grabstätten innerhalb der Ruhezeit ist nicht zulässig. (4) Bei Wegfall von bereits als Bestattungsbäumen genutzten Bäumen wird von der Stadt eine Nachpflanzung unter Berücksichtigung des Naturfriedhofscharakters durchgeführt. Ein Anspruch der Nutzungsberechtigten auf eine bestimmte Beschaffenheit, Art und Größe des nachzupflanzenden Baumes besteht nicht. 7 Belegungsplan, Kataster Die Art der Bestattungsbäume gemäß 6 dieser Satzung, die Nummerierung der Bestattungsbäume sowie die Anlage der Grabstätten richten sich nach dem Belegungsplan der Stadt Donauwörth. Zum Auffinden des jeweiligen Bestattungsbaumes vor Ort erhalten diese eine Kennzeichnung mit der entsprechenden Registrierungsnummer. Die Stadt Donauwörth führt einen Kataster, in dem die Bestattungsbäume mit der entsprechenden Registrierungsnummer und die zum jeweiligen Bestattungsbaum gehörenden Urnengrabstätten erfasst sind. In diesem Kataster werden auch die erworbenen Nutzungsrechte an Bestattungsbäumen und Grabstätten dokumentiert sowie die beigesetzten Personen unter Angabe des Bestattungszeitpunktes erfasst. 8 Markierungen (1) Die Bestattungsbäume erhalten zum Auffinden des Baumes eine Registrierungsnummer. Daneben sind einheitliche, vom Friedhofsträger gestellte Markierungsschilder erlaubt. (2) Aufschriften auf den Markierungsschildern, die gegen die guten Sitten oder die Würde des Ortes verstoßen, sind nicht zulässig.
7 (3) Die Anbringung der Markierungsschilder ist ausschließlich der Stadt oder einem von ihr beauftragten Dritten erlaubt. Nach Ablauf des Nutzungsrechts werden die Markierungsschilder von der Stadt wieder entfernt. Sie können dem Nutzungsberechtigten auf Wunsch innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Ablauf des Nutzungsrechts ausgehändigt werden. 9 Ruhezeit Die Ruhezeit für die biologisch abbaubaren Urnen auf dem Naturfriedhof beträgt 10 Jahre. Die Ruhezeit beginnt mit dem Tag der Beisetzung der Urne in der Grabstätte. 10 Vorschriften zur Grabgestaltung (1) Der gewachsene und grundsätzlich naturbelassene Naturfriedhof Donauwörth darf in seinem Erscheinungsbild nicht gestört oder verändert werden. Es ist daher untersagt, die vorhandenen Bäume zu bearbeiten, zu schmücken oder in sonstiger Form zu verändern. Satzungsgemäße Markierungen gemäß 8 dieser Satzung zur Erinnerung an Verstorbene bzw. zum Auffinden des Bestattungsbaums sind jedoch erlaubt. (2) Im Wurzelbereich der Bäume oder auf dem Boden dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Insbesondere ist es nicht gestattet, Kränze, Grabschmuck, Erinnerungsstücke oder sonstige Grabbeigaben niederzulegen oder der Urne beizugeben sowie Anpflanzungen vorzunehmen. (3) Bei Zuwiderhandlungen ist die Stadt Donauwörth berechtigt, die Anlagen, Pflanzen oder Gegenstände zu beseitigen. Ein Anspruch auf Aufbewahrung, Rückgabe oder Ersatz besteht nicht. 11 Pflege der Grabstätten (1) Der Naturfriedhof Donauwörth soll in seinem naturbelassenen Zustand erhalten werden. Grabpflege im herkömmlichen Sinn ist daher grundsätzlich untersagt. (2) Die Stadt kann Pflegeeingriffe an den Bestattungsbäumen durchführen, insbesondere wenn sie aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht oder der Erhaltung unumgänglich geboten bzw. anlässlich der Beisetzung von Urnen erforderlich sind. Die Eingriffe erfolgen unter umfassender Rücksichtnahme auf die Bestattungsbäume. (3) Pflegeeingriffe durch Nutzungsberechtigte, Angehörige von Verstorbenen oder Dritte sind nicht zulässig. 12 Haftung (1) Die Stadt Donauwörth bzw. deren Beauftragte haften nicht für Schäden, die durch
8 nicht satzungsgemäße Benutzung des Naturfriedhofs Donauwörth, seiner Anlagen und Einrichtungen, durch dritte Personen oder durch Tiere, Naturereignisse o.ä. entstehen. (2) Die Stadt Donauwörth haftet im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht bei Personen- und Sachschäden, wenn diese Schäden durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungsweisen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verursacht wurden. 13 Gebühren Die Stadt Donauwörth erhebt für die Nutzung der Begräbnisstätten, für die Bestattungen sowie für sonstige Leistungen Gebühren nach der Satzung über die Gebühren für die Nutzung des Naturfriedhofs Donauwörth in der jeweils gültigen Fassung. 14 Ordnungswidrigkeiten Gem. Art. 24 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich 1. sich als Besucher entgegen 5 Abs. 1 dieser Satzung nicht der Würde des Friedhofs entsprechend verhält oder Anordnungen des Friedhofspersonals nicht befolgt. 2. entgegen 5 Abs. 3 dieser Satzung a) Waren verkauft, sowie Dienstleistungen anbietet b) an Sonn- und Feiertagen oder in der Nähe einer Bestattung störende Tätigkeiten ausführt, c) Film-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen erstellt und verwertet, außer zu privaten Zwecken, d) bauliche Anlagen errichtet, e) Druckschriften verteilt oder wirbt, f) offenes Feuer oder Kerzen anzündet oder raucht, g) Abfall außerhalb der dafür bestimmten Stellen ablagert, h) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen verunreinigt oder beschädigt, i) Veranstaltungen durchführt, lärmt, isst und trinkt oder lagert, j) Tiere unangeleint mit bringt. 15 Ersatzvornahme Wird bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften dieser Satzung ein ordnungswidriger Zustand verursacht, so kann dieser nach vorheriger Androhung und nach Ablauf der hierbei gesetzten Frist anstelle und auf Kosten des Zuwiderhandelnden von der Stadt Donauwörth beseitigt werden. Einer vorherigen Androhung und einer Fristset-
9 zung bedarf es nicht, wenn der Pflichtige nicht sofort erreichbar ist oder wenn die sofortige Beseitigung des ordnungswidrigen Zustandes im dringenden öffentlichen Interesse geboten ist. 16 Inkrafttreten Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Donauwörth, den Stadt Donauwörth Armin Neudert Oberbürgermeister Anlage zur Satzung über die Benutzung des Naturfriedhofs Donauwörth
10 Satzung über die Gebühren für die Nutzung des Naturfriedhofs Donauwörth vom Auf Grund des Artikels 23 der der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS I), die zuletzt durch Art. 17a Abs. 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S. 335) geändert worden ist und Artikel 2 und 8 des Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS I), das zuletzt durch Gesetz vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S. 351) geändert worden ist, sowie Artikel 20 Kostengesetz (KG) vom 20. Februar 1998 (GVBl. S. 43, BayRS F), das zuletzt durch 1 Nr. 33 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286) geändert worden ist, erlässt die Stadt Donauwörth folgende Satzung: 1 Gebührenpflicht und Gebührenarten (1) Die Stadt Donauwörth erhebt für die Inanspruchnahme des Naturfriedhofs sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen Gebühren. (2) Als Friedhofsgebühren werden erhoben: a) Grabnutzungsgebühren ( 4) b) Bestattungsgebühren ( 5) c) Verwaltungsgebühren ( 6) d) Gebühren in besonderen Fällen ( 7) 2 Gebührenpflichtiger (1) Gebührenpflichtiger ist, a) wer zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich verpflichtet ist, b) wer den Antrag auf Benutzung der Bestattungseinrichtung gestellt hat, c) wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt, d) wer den Auftrag zu einer Leistung erteilt hat. (2) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner. (3) Bei Verlängerung des Grabnutzungsrechtes sind die Grabnutzungsgebühren vom Grabnutzungsberechtigten zu tragen. 3 Entstehen und Fälligkeiten der Gebühren (1) Die Grabnutzungsgebühr ( 4) entsteht mit der Zuteilung oder der Verlängerung des Nutzungsrechts einer Grabstätte, und zwar, a) bei der erstmaligen Zuteilung des Nutzungsrechts für die Dauer des Nutzungsrechts
11 b) bei der Verlängerung des Nutzungsrechts für den Zeitraum der Verlängerung c) bei Beisetzung einer Urne in einem Grab, für das die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, für die Zeit vom Ablauf des bisherigen Nutzungsrechts bis zum Ablauf der neuen Ruhefrist. Die Berechnung erfolgt monatsgenau und beginnt jeweils mit dem 1. des folgenden Monats. (2) Die Bestattungsgebühren ( 5) entstehen mit der Inanspruchnahme der gebührenpflichtigen Leistung. (3) Die Verwaltungsgebühren ( 6) und die Gebühren in besonderen Fällen ( 7) entstehen mit der Erbringung der Leistung durch die Friedhofsverwaltung. (4) Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig. 4 Grabnutzungsgebühren Folgende Grabnutzungsgebühren werden erhoben: a) Nutzungsrecht für einen Bestattungsplatz an einem Gemeinschaftsbaum Die Nutzungszeit beträgt 15 Jahre. Ein anschließender Wiedererwerb ist möglich. Die Nutzungsgebühr richtet sich nach der Kategorie des Bestattungsbaumes. Die Kategorie ergibt sich aus dem Belegungsplan des Naturfriedhofs, der eine Kategorisierung entsprechend des Durchmessers des Baumstammes vornimmt. Kategorie 1 465,00 Kategorie 2 536,00 Kategorie 3 626,00 Kategorie 4 715,00 b) Nutzungsrecht für einen Familien- oder Freundschaftsbaum Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre. Ein anschließender Wiedererwerb ist möglich. Die Nutzungsgebühr richtet sich nach der Kategorie des Bestattungsbaumes. Die Kategorie ergibt sich aus dem Belegungsplan des Naturfriedhofs, der eine Kategorisierung entsprechend des Durchmessers des Baumstammes vornimmt. Folgende Gebühren werden pro Grabplatz an einem Familien- oder Freundschaftsbaum erhoben: Kategorie 1 620,00 Kategorie 2 715,00 Kategorie 3 834,00 Kategorie 4 953,00 Mit den Grabgebühren abgegolten sind der Kostenaufwand für die Bereitstellung und Erhaltung der Bestattungsplätze sowie der Unterhalt und die Sicherung der Wege
12 und Einfriedungen und die Sicherheitsüberprüfung der Grabstätten. Bei vorzeitiger Aufgabe eines Nutzungsrechts wird eine Restgebühr nicht erstattet. 5 Bestattungsgebühren Folgende Bestattungsgebühren werden erhoben: 1. Urnenbestattung (Grab öffnen u. schließen, Beisetzung, Träger)298,00 2. Friedhofspersonal pro Mann und Stunde 99,00 3. Zuschlag Beerdigung außerhalb Dienstzeit (pauschal) 149,00 6 Verwaltungsgebühren Folgende Verwaltungsgebühren werden erhoben: 1. Gebühr für die Prüfung der Voraussetzung zur Überführung 51,00 2. Ausfertigen eines Grabbriefes 17,00 3. Umschreiben einer Grabstätte 17,00 4. Gebühr für Urnenanforderung 13,00 7 Gebühren in besonderen Fällen Für sonstige Leistungen, die in dieser Satzung nicht aufgeführt sind, werden gesonderte Vereinbarungen über die Kostenerstattung getroffen. Das für solche Leistungen erhobene Entgelt bestimmt sich nach den tatsächlichen Aufwendungen. 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Donauwörth, den Stadt Donauwörth Armin Neudert Oberbürgermeister Bürgertelefon Unter der Nummer sind Sie bei Tag und Nacht mit Ihrem Rathaus verbunden. Das Bürgertelefon nimmt Ihre Wünsche und Anregungen gerne auf. Eine Antwort bekommen Sie so schnell wie möglich! Anonyme Anrufe werden nicht bearbeitet! Stadtbibliothek
13 Über Medien (Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Brett- und Konsolenspiele, Hör-CDs und e-books) gibt es aus unserem Sortiment zu entleihen. Besuchen Sie unseren Web-Katalog auf dort können Sie rund um die Uhr Medien suchen, vorbestellen, Ihr Leserkonto einsehen und Medien selbstständig verlängern. Auf der Plattform sehen Sie das umfangreiche digitale Angebot in Form von e-books, e-audios und e-papers und können dann ihre gewünschten Titel auf Ihren PC, Tablet oder mp3-player herunterladen. Stadtbibliothek Donauwörth Reichsstraße Donauwörth Tel.: Web: facebook: Öffnungszeiten: Montag Uhr Dienstag Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Jeder 1. Samstag im Monat: Uhr Medienkatalog: Bibliothekskataloge im Internet: Stadt Donauwörth Armin Neudert Oberbürgermeister
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