Foto: I. Maas. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Schönkirchen und Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Schrevenborn

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Foto: I. Maas. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Schönkirchen und Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Schrevenborn"

Transkript

1 Foto: I. Maas Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Schönkirchen und Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Schrevenborn Mittwoch, 02. September

2 Bekanntmachungsblatt Amt Schrevenborn Die amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn erfolgen durch Abdruck in den gemeindlichen Bekanntmachungsblättern Schönkirchener Nachrichten, Nachrichten aus Mönkeberg und Heikendorfer Anzeiger, die in der Regel monatlich bis zum 5. des Monats erscheinen. In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindlichen Bekanntmachungsblätter werden gemeindeweise kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwaltung sowie in den Gemeindebüros in Mönkeberg und Schönkirchen erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben. Öffentliche Ausschusssitzungen Unterrichtung im Sinne der Amtsordnung! Bekanntgabe der Sitzungen des Amtsausschusses und seiner Ausschüsse Es finden voraussichtlich im Monat Januar keine Ausschusssitzungen statt. Nachstehend wird die Haushaltssatzung des Amtes Schrevenborn für das Haushaltsjahr 2010 öffentlich bekannt gemacht. Während der Dienstzeit kann jeder Einsicht in die Haushaltssatzung und den Budgetplan mit Anlagen nehmen. Haushaltssatzung des Amtes Schrevenborn für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund des 18 der Amtsordnung in Verbindung mit 95 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird 1. im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge auf EUR Gesamtbetrag der Aufwändungen auf EUR einem Jahresüberschuss von.. 0 EUR einem Jahresfehlbetrag von EUR 2. und im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf EUR Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit auf EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit auf EUR festgesetzt. 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf EUR 3. der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) auf EUR 1

3 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 65,64 Stellen 3 Die Deckungslücke des Amtes von wird durch die Erhebung einer Amtsumlage finanziert. Die Umverteilung erfolgt je zur Hälfte nach den Steuerkraftzahlen zuzüglich Gemeindeschlüsselzuweisungen, abzüglich Finanzausgleichsumlage sowie der Einwohnerzahl der Gemeinden. Es werden festgesetzt: 1. der Umlagesatz für die Amtsumlage nach Steuerkraftzahlen, Gemeindeschlüsselzuweisungen und Finanzausgleichsumlage auf ,00 % 2. der Umlagesatz für die Amtsumlage nach Einwohnerzahlen je Einwohner auf ,71 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche überund außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Amtsdirektor seine Zustimmung nach 18 Amtsordnung in Verbindung mit 95 d Abs. 1 oder 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt EUR. Die Genehmigung des Amtsausschusses gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Amtsdirektor ist verpflichtet, dem Amtsausschuss mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und über die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen zu berichten. 5 Für die gemäß 1 Abs. 2 Nr. 5 GemHVO- Doppik als Plananlage erstellte Übersicht über die nach 20 Abs 1 und 2 GemHVO- Doppik gebildeten Budgets gelten die nachstehenden Budgetregeln. Diese sind Bestandteil der Haushaltssatzung. Heikendorf, Amtsdirektor gez.koops Budgetregeln des Amtes Schrevenborn als Haushaltsvermerke zum Ergebnis- und Finanzplan 1. Grundlagen der Budgetierung 20 GemHVO-Doppik in Verbindung mit 22 und 23 GemHVO-Doppik und 5 der Haushaltssatzung. 2. Begriffsbestimmungen Zur besseren Lesbarkeit wird bei der Personenbenennung die männliche Form verwendet, sie gilt gleichermaßen für Mitarbeiterinnen. 2.1 Disponibilität: pflichtig / festgelegt die Aufgabe muss aufgrund von Gesetzen, Verordnungen etc. durch geführt werden, die Höhe des Ansatzes ist festgelegt pflichtig / disponibel die Aufgabe muss aufgrund von Gesetzen, Verordnungen etc. durch geführt werden, die Höhe des Ansatzes ist nicht festgelegt freiwillig / festgelegt die Aufgabe ist zwar freiwillig, der Haushaltsansatz jedoch nicht disponibel, da die Mittel aufgrund vertraglicher o. ä. Verpflichtungen, Mitgliedschaften und eigener Richtlinien festgelegt sind freiwillig / disponibel die Aufgabe ist freiwillig, der Haushaltsansatz ist disponibel. 2.2 Gesamtbudget umfasst alle Budgetansätze. Verantwortlich: Amtsdirektor (in den Grenzen der Hauptsatzung) 2.3 Fachbereichsbudget weist die Summe aller diesem Fachbereich zugeordneten Fachdienstbudgets aus, mit Ausnahme der allgemeinen Finanzierungsmittel (Produktbereich 6). Verantwortlich: Fachbereichsleitung. 2.4 Fachdienstbudget weist die Summe aller diesem Fachdienst zugeordneten Planungsstellen aus. Verantwortlich: Fachdienstleitung. 2

4 2.5 Umfassende Ressourcenkompetenz Der Budgetverantwortliche bewirtschaftet eigenverantwortlich die Ansätze der Planungsstellen, die im Budget aufgeführt und nicht vorabdotiert sind. 2.6 Vorabdotierungen Erträge und Aufwändungen sowie die dazugehörigen Einzahlungen und Auszahlungen, die durch Gesetze, Verordnungen, Verträge usw. festgelegt sind und daher nicht zum Budget mit umfassender Ressourcenkompetenz gehören. 3. Deckungsfähigkeiten (Ergänzung zum 5 der Haushaltssatzung) 3.1 ( 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik) Alle Aufwendungen eines Budgets und die dazu gehörenden Auszahlungen mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsbeziehungen, der Abschreibungen und der Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen sind gegenseitig deckungsfähig. Soweit Mehraufwändungen nicht innerhalb der jeweiligen Budgets gedeckt werden können, ist ein Verfahren gemäß 95 d GO (überplanmäßige Aufwändungen und Auszahlungen) durchzuführen. Zur Deckung ist zunächst eine andere Planungsstelle im Fachbereichsbudget heranzuziehen. Bei gesetzlichen Leistungen werden Mehraufwändungen und Mehrauszahlungen oder Minderaufwändungen und Minderauszahlungen aus allgemeinen Deckungsmitteln bestritten bzw. diesen zugeführt. 3.2 ( 22 Abs. 2 GemHVO-Doppik) Alle Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen eines Budgets sind gegenseitig deckungsfähig. 3.3 ( 22 Abs. 3 GemHVO-Doppik) Bei ausgeglichenem Ergebnisplan können zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets und die dazu gehörigen Auszahlungen zugunsten von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des entsprechenden Budgets für einseitig deckungsfähig erklärt werden. 3.4 Mehrerträge und Mehreinzahlungen ( 21 Abs. 2 GemHVO-Doppik) Mehrerträge können bei ausgeglichenem Haushalt bis zu 50 % für Mehraufwändungen im jeweiligen Budget verwendet werden. Das Gleiche gilt für Mehreinzahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen. Die Mehraufwändungen oder Mehrauszahlungen gelten nicht als überplanmäßige Aufwändungen oder Auszahlungen. 4. Berichtswesen Dem Amtsschuss und dem Finanzausschuss ist zu berichten über: a) die Entwicklung der Budgets und b) die Bildung sowie Verwendung der Ermächtigungen einschließlich deren Auflösung. I. Festsetzung der Grundsteuern in der Gemeinde Schönkirchen für das Kalenderjahr 2010 Die Hebesätze der Grundsteuer A und B haben sich gegenüber dem Kalenderjahr 2009 nicht verändert. Daher ist eine generelle Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2010 nicht erforderlich. Für die Grundstücke, deren Grundsteuermessbetrag sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht verändert hat, wird die Grundsteuer gemäß 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz für das Kalenderjahr 2010 durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Die Grundsteuer ist gemäß 28 Grundsteuergesetz wie folgt fällig: 1. Zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November je zu einem Viertel der Jahressteuer, soweit nicht Nr. 2., Nr. 3. oder Nr. 4. Anwendung finden. 2. Am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15,00 nicht übersteigt. 3. Am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte des Jahresbetrages, wenn dieser 30,00 nicht übersteigt. 4. Wenn von der Möglichkeit der Jahreszahlung gemäß 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz Gebrauch gemacht worden ist, wird die Jahressteuer zum 1. Juli fällig. 3

5 Bei Neufestsetzungen oder Änderungen der Grundsteuermessbeträge ergehen Abgabenveranlagungsbescheide oder Abgabenänderungsbescheide zum gegebenen Zeitpunkt. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuerpflichtigen dieselben Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. II.Geltung der Bescheide über die Hundesteuern und deren Fälligkeiten für das Kalenderjahr 2010 In den in vorherigen Kalenderjahren zugestellten Abgabenbescheiden wird darauf hingewiesen, dass die für das laufende Jahr festgesetzten Abgaben auch für Folgejahre Gültigkeit haben, bis durch eine eintretende Änderung ein neuer Abgabenbescheid erteilt wird. Gemäß 12 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein wird bestimmt, dass die Hundesteuern in der gleichen Höhe für das Kalenderjahr 2010 gelten, sofern nicht aufgrund von Änderungen neue Bescheide zu erlassen sind. Die Hundesteuern werden aufgrund der Satzung der Gemeinde Schönkirchen erhoben und sind solange zu den bekannten Fälligkeitsterminen zu entrichten, die sich aus dem zuletzt zugestellten Abgabenbescheid ergeben, bis durch eine Änderung ein neuer Bescheid zu erlassen ist. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Abgabenfestsetzung kann Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Amt Schrevenborn, Dorfplatz 2, Heikendorf oder Gemeindebüro Schönkirchen, Mühlenstraße 48, Schönkirchen einzulegen. Heikendorf, 01. Januar 2010 Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor gez.koops Zusätzlicher Hinweis: Sofern Sie eine Abrufermächtigung erteilt haben, erfolgt die Abbuchung der Steuern automatisch zum Tage der Fälligkeit. Ansonsten sind Zahlungen ausschließlich an das Amt Schrevenborn auf eines der nachstehend aufgeführten Bankkonten zu leisten. Förde Sparkasse BLZ HypoVereinsbank BLZ Kieler Volksbank eg BLZ Berichtigung zur Bekanntmachung aus Dezember 2009: Änderung des Bankeinzugsverfahrens In der o.g. Bekanntmachung wurde mitgeteilt, dass die bisher erteilten Einzugsermächtigungen mit Ablauf des ihre Gültigkeit verlieren. Diese Aussage war falsch. Das richtige Ablaufdatum steht erst fest, sobald alle Geldinstitute die technischen Voraussetzungen hierfür geschaffen haben. Durch das Amt Schrevenborn werden weiterhin für die amtsangehörigen Gemeinden die Grundsteuer A+B, Hundesteuer, Straßenreinigungsgebühr, Gewerbesteuer, Mieten- und Pachten, Kindergartenentgelte und Beiträge für die Offenen Ganztagsschulen per Lastschrifteinzugsverfahren abgerufen. Bei der BIC handelt es sich um die internationale Bankleitzahl und bei der IBAN um die internationale Kontonummer. Diese können Sie Ihrem Kontoauszug entnehmen. Es erfolgt keine Einziehung von Forderungen durch ausländische Konten! Das Amt Schrevenborn unterhält nur Konten bei Geldinstituten in der Bundesrepublik Deutschland. 4

6 Die nationalen Instrumente Einzugsermächtigung werden in der nahen Zukunft eingestellt und durch das SEPA-Lastschriftmandat Europaweit vereinheitlicht. Weitere Informationen können Sie der Internetseite Ihres Geldinstitutes entnehmen. Vielen Dank für die Unterstützung einer frühzeitigen Umstellung auf das zukünftige Einziehungsverfahren. Für evtl. Rückfragen steht Ihnen die Finanzbuchhaltung unter der Telefonnummer 0431/ zur Verfügung. Der Amtsbetriebshof gibt den Haushaltsplan für das Jahr 2010 bekannt: Der Amtsausschuss beschließt am einstimmig die Haushaltsatzung 2010 für den Amtsbetriebshof Schrevenborn in der vorliegenden Fassung. a) Der Ergebnisplan schließt mit als Gesamtbetrag der Erträge, als Gesamtbetrag der Aufwändungen und als Jahresfehlbetrag ab. b) Der Finanzplan schließt mit als Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, als Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, 500 als Einzahlung aus Investitionstätigkeit und als Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ab. c) Der Höchstbetrag der Kassenkredite schließt mit ab. d) Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 24,0. gez. Koops Werkleiter Ihr Steuerberater in Schönkirchen Ihr Partner für: Torsten Stuhlert Steuerberater steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung Finanzbuchhaltung / Lohnbuchhaltung Jahresabschlüsse Steuererklärungen aller Art (auch Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner) Profitieren Sie von meiner langjährigen Berufserfahrung im steuerberatenden Beruf. Als besonderen Service biete ich Ihnen meine Beratung auch in Ihrem Betrieb bzw. zu Hause an. Prandtlstraße 1a, Schönkirchen Termine nach Vereinbarung Telefon: 04 31/ Telefax: 04 31/

7 6 Amtliche Mitteilungen Amt Schrevenborn Niederschrift 8. Öffentliche Sitzung des Amtsausschusses Sitzungstermin: Donnerstag, Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr Sitzungsende: 20:00 Uhr Ort, Raum: Rathaus Heikendorf, Ratssaal Anwesend sind: Herr Jensen, Eckhard - Bürgermeister, Amtsvorsteher Herr Lutzebäck, Peter - Gemeindevertreter, Mitglied Amtsausschuss Herr Jans, Klaus - Gemeindevertreter, Mitglied Amtsausschuss Herr Bellstedt, Kai - Gemeindevertreter, Mitglied Amtsausschuss Herr Schulz, Heino - Gemeindevertreter, Mitglied Amtsausschuss Herr Pape, Holger - Bürgermeister, Mitglied Amtsausschuss Herr Dümpelmann, Ludwig - Gemeindevertreter, Vertreter für: Herrn Dr. Thies, Claus - Gemeindevertreter Herr Spitz, Thure - Gemeindevertreter, Mitglied Amtsausschuss Herr Bartels, Olaf - Gemeindevertreter, Mitglied Amtsausschuss Herr Grotelüschen, Henning - Gemeindevertreter, Mitglied Amtsausschuss Herr Peters, Rolf-Werner - Gemeindevertreter, Mitglied Amtsausschuss Herr Wiedemann, Joachim - Gemeindevertreter, Mitglied Amtsausschuss Herr Orth, Alexander - Gemeindevertreter, Mitglied Amtsausschuss Frau Wohlert, Elke - Gemeindevertreterin, Mitglied Amtsausschuss Herr Heinze, Jens - Bürgermeister, Mitglied Amtsausschuss Frau Mersmann, Hildegard - Gemeindevertreterin, Mitglied Amtsausschuss Frau Hamann-Wilke, Andrea - Gemeindevertreterin, Mitglied Amtsausschuss Herr Dr. Jans, Wolfgang - Gemeindevertreter, Mitglied Amtsausschuss Herr Oelkers, Hans-Jürgen - Amt Schrevenborn, Protokollführer Herr Koops, Michael - Amt Schrevenborn, Amtsdirektor Entschuldigt fehlen: Herr Prien, Hans - Gemeindevertreter Herr Zimprich, Peter - Gemeindevertreter Herr Dr. Thies, Claus - Gemeindevertreter Besondere Vorkommnisse: keine Genehmigt und in der Sitzung unterschrieben: Eckhard Jensen Amtsvorsteher Der Amtsvorsteher eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass die Einladungen frist- und formgerecht ergangen sind. Der Amtsausschuss ist beschlussfähig. Gegen den Protokollführer bestehen keine Bedenken. Tagesordnung: 1 Einwohnerfragestunde 2 Mitteilungen 3 Beratung und Beschlussfassung über Erwerb und Einführung des elektronischen Rats- und Bürgerinformationssystems sowie die Einrichtung von Bürger- Terminals 4 Beschluss über die Anpassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Funktionalreform 5 Beratung und Beschluss über die Vereinbarung zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Amt Schrevenborn zur Durchführung des Radwegeprojektes Heikendorf / Schönkirchen an der Kreisstraße 52 6 Beratung und Beschlussfassung über das Investitionsprogramm des Amtes Schrevenborn für den Finanzplanungszeitraum bis 2013

8 7 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Budgetplan des Amtes Schrevenborn für das Haushaltsjahr Beratung und Beschlussfassung zum Haushaltsplan für den Amtsbetriebshof Schrevenborn, Haushaltsjahr Anfragen Protokoll: Zu 1 Einwohnerfragestunde Vorlage: AA/0283/2009 Es werden keine Anfragen gestellt. Zu 2 Mitteilungen Vorlage: AA/0284/ Mit dem Ausscheiden von Herrn Siegfried Berger, CDU, aus der Gemeindevertretung Heikendorf ist auch sein Ausscheiden als Stellvertreter von Herrn Joachim Wiedemann, CDU, im Amtsausschuss verbunden. Als Nachfolger für die persönliche Vertretung von Herrn Wiedemann hat die Gemeindevertretung Heikendorf in ihrer Sitzung am Herrn Hans-Herbert Pohl gewählt. 2. Herr André Pfeifer, CDU-Fraktion Schönkirchen, hat sein Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt, sodass damit auch sein Ausscheiden als Stellvertreter von Herrn Hans Prien im Amtsausschuss verbunden ist. Die Wahl des Nachfolgers von Herrn Pfeifer erfolgt in der Sitzung der Gemeindevertretung Schönkirchen am 17. Dezember Zu 3 Beratung und Beschlussfassung über Erwerb und Einführung des elektronischen Rats- und Bürgerinformationssystems sowie die Einrichtung von Bürger-Terminals Vorlage: AA/0280/2009 Beschluss Amtsausschuss Der Amtsausschuss beschließt den Erwerb eines Rats- und Bürgerinformationssystems und die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von Euro zzgl. der Wartungs- und Pflegekosten im Haushalt 2010 bereitzustellen. Beratungsergebnis: Anwesend: 18 Dafür: 18 Dagegen: - Enthaltung: - Zu 4 Beschluss über die Anpassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Funktionalreform Vorlage: AA/0282/2009 Beschluss Amtsausschuss Der Amtsausschuss stimmt einer Anpassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Übertragung von Aufgaben des Kreises Plön auf die Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter des Kreises Plön zu. Beratungsergebnis: Anwesend: 18 Dafür: 18 Dagegen: - Enthaltung: - Zu 5 Beratung und Beschluss über die Vereinbarung zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Amt Schrevenborn zur Durchführung des Radwegeprojektes Heikendorf/ Schönkirchen an der Kreisstraße 52 Vorlage: AA/0286/2009 Beschluss Der Amtsausschuss beschließt, zur Umsetzung des vorstehenden Radwegeprojektes dem Abschluss der Vereinbarung, die als Anlage diesem Beschluss beigefügt ist, zuzustimmen. Beratungsergebnis: Anwesend: 18 Dafür: 18 Dagegen: - Enthaltung: - Zu 6 Beratung und Beschlussfassung über das Investitionsprogramm des Amtes Schrevenborn für den Finanzplanungszeitraum bis 2013 Vorlage: AA/0276/2009 7

9 Beschluss Amtsausschuss Das Investitionsprogramm für den Finanzplanungszeitraum bis 2013 wird in der vom Finanz- und Werkausschuss vorgelegten Fassung lt. beigefügter Liste beschlossen. Beratungsergebnis: Anwesend: 18 Dafür: 18 Dagegen: - Enthaltung: - Zu 7 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Budgetplan des Amtes Schrevenborn für das Haushaltsjahr 2010 Vorlage: AA/0274/ Beschluss Amtsausschuss Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 wird mit dem Budgetplan 2010, seinen Bestandteilen und Anlagen, wie vom Finanz- und Werkausschuss vorgelegt, lt. beigefügter Listen beschlossen. a) Der Ergebnisplan schließt ab mit als Gesamtbetrag der Erträge, als Gesamtbetrag der Aufwändungen und 0 als Jahresergebnis. b) Der Finanzplan schließt ab mit als Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, als Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, als Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions- u. Finanzierungstätigkeit, als Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- u. Finanzierungstätigkeit. c) Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen beträgt 0 d) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt 0 e) Der Stellenplan schließt ab mit 65,64 ausgewiesenen Stellen. Beratungsergebnis: Anwesend: 18 Dafür: 18 Dagegen: - Enthaltung: - Zu 8 Beratung und Beschlussfassung zum Haushaltsplan für den Amtsbetriebshof Schrevenborn, Haushaltsjahr 2010 Vorlage: AA/0272/2009 Beschluss Amtsausschuss Der Amtsausschuss beschließt die Haushaltssatzung 2010 für den Amtsbetriebshof Schrevenborn in der vorliegenden Fassung. a) Der Ergebnisplan schließt ab mit als Gesamtbetrag der Erträge, als Gesamtbetrag der Aufwendungen und als Jahresfehlbetrag b) Der Finanzplan schließt ab mit als Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, als Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, 500 als Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und als Auszahlungen aus Investitionstätigkeit. c) Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird mit festgelegt. d) Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 24,00. Beratungsergebnis: Anwesend: 18 Dafür: 18 Dagegen: - Enthaltung: - Zu 9 Anfragen Vorlage: AA/0285/2009 Es werden folgende Anfragen gestellt: 1. Anfrage: Herr Peters: Wappen für das Amt Schrevenborn

10 HAUS SCHWENTINEBLICK Pflegeheim, Schönkirchener Straße 65 69, Kiel TEL FAX INTERNET EINRICHTUNGSLEITUNG Frau Walburga Herter 9

11 Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Schönkirchen Öffentliche Ausschusssitzungen Unterrichtung im Sinne der Gemeindeordnung! Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung der öffentlich tagenden Ausschüsse der Gemeindevertretung werden durch Aushang im Gemeindebüro mit dem Tag der Einladung zur Sitzung bekannt gegeben! Es finden im Januar keine Sitzungen statt. Bekanntmachung der Absicht zur Einziehung von zwei Wegeflächen Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönkirchen hat in ihrer Sitzung am beschlossen, zwei Wege einzuziehen: Diese Wegeflächen liegen im Außenbereich der Gemeinde Schönkirchen am Augsbarg, Flurstück 18/2 der Flur 2, Gemarkung Schönkirchen, in einer Größe von qm und Länge von ca. 397 m, sowie Flurstück 96/61 der Flur 2, Gemarkung Schönkirchen, in einer Größe von qm und Länge von ca. 203 m. Die Einziehung der Wegeflächen soll nach 8 Abs. 1, Satz 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig- Holstein vom 25. November 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) in der zur Zeit gültigen Fassung erfolgen. In der Zeit vom bis kann der Plan über die einzuziehenden Flächen im Fachbereich 3 Bauamt des Amtes Schrevenborn, Zimmer 1.32, Dorfplatz 2, Heikendorf, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Betroffene, deren Belange durch diese Einziehung berührt werden, haben Gelegenheit, Einwendungen bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen. Schönkirchen, den Gemeinde Schönkirchen Der Bürgermeister gez. Jensen SIEGFRIED VISSEL Heinrich-Wöhlk-Straße Schönkirchen Telefon: ( ) 5 33 Telefax: ( ) Abbruch und Erdbau Stahlbeton-Kernbohrungen Stahlbeton-Sägearbeiten Kanalisation Pflasterarbeiten Containervermietung Asbestsanierung und -entsorgung 10

12 11

13 Aufruf zur Verkehrssituation im Ort Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, warum muss es eigentlich erst so weit kommen? Diese Frage habe ich mir gestellt, nachdem ich eine von einer Mutter erhalten habe, die sich mit der zunehmenden Disziplinlosigkeit im Straßenverkehr beschäftigt. Ich teile die Sorge der Mutter, weil sie auch Situationen anspricht, die nicht nur mich auch im Hinblick auf den morgendlichen Straßenverkehr vor Schulbeginn im Augustental seit Jahren beschäftigt. Das Verhalten derjenigen Angehörigen, die ihre Kinder in die Schule fahren sprengt zum Teil die menschliche Vorstellungskraft. Trotz der neu geschaffenen optimalen Halte- und Parkmöglichkeiten am Augustental, werden diese ständig ignoriert. Stattdessen werden die Kinder erheblich dadurch gefährdet, dass man sie an unübersichtlichen Stellen auch direkt auf der Straße aus den Autos aussteigen lässt. Alle Bemühungen der Schulleitung, der Polizei das verkehrsgefährdende Verhalten zu ändern, sind leider bisher fehlgeschlagen. Möge deshalb die nachfolgende der besorgten Mutter endlich dazu beitragen, dass sich das Verhalten derjenigen, die morgens ihre Kinder zur Schule fahren, verkehrswidrig in der Anschützstraße parken und sich immer noch verantwortungslos verhalten, zukünftig ändert: 12 Amtliche Mitteilungen der Gemeinde Schönkirchen Sehr geehrter Herr Bürgermeister Jensen, als Mutter von zwei Kindern, fahre ich täglich zweimal die Stecke Prandtlstraße, Anschützstraße, Kätnersredder, Augustental und bin mittlerweile soweit, mein Kind aus dem Kindergarten abzumelden, da ein gefahrloses Fahren zum Kindergarten IKO an der Schule im Augustental nicht mehr möglich ist. Ich bin eine umsichtige und gute Autofahrerin aber was sich hier in dem Bereich abspielt, ist nicht mehr zu tolerieren, verkehrswidrig und in hohem Maße gefährlich. Nicht zuletzt durch die drei Bäckereien, (zwei in der Anschützstraße, eine Augustental) aber auch vorwiegend durch Falschparker rechts an unübersichtlichen Kurven, direkt vor Ampeln und an Kreuzungen kommt es fast täglich zu Beinahe-Unfällen. Gestern ist mir sogar ein Fahrradfahrer hinten in das Auto gefahren. Ein gefahrloses Abbiegen z. B. aus dem Kätnersredder in die Anschützstraße ist auch kaum möglich, da die Straße dort überhaupt nicht einsehbar ist und die Sicht direkt an der Kreuzung auch noch erschwert wird durch die dort an der Ladenzeile teilweise auch abrupt haltende Fahrzeuge, die auch oft unvermittelt noch die Türen aufreißen und man dann auch nicht mehr ausweichen kann, wenn Gegenverkehr kommt den man nicht kommen sehen kann, da die Straßen viele Biegungen haben und Kurven. Die Fußgängerampel kurz dahinter kann nicht mehr beachtet werden, da diese sogar oft bis zum Anschlag mit zugeparkt ist. Laut StVo ist auch an unübersichtlichen Stellen und vor Ampeln, an Kreuzungen das Parken und Halten verboten, ohne dass es eines extra Verbotschildes bedarf. Das wird hier aber überall völlig rücksichtslos gemacht. Es sind sogar reguläre Parkplätze meist frei auch bei den Bäckern, die die Leute aber zu faul sind zu nutzen. Auch die Bewohner der Anschützsiedlung parken lieber rechts einfach an der Straße, als einmal über die Straße zu gehen, wo die Parkplätze sind. Auch hinter den Häusern auf Seiten des Sportplatzes sind Parkmöglichkeiten, die oft nicht genutzt werden, weil man dort wenige Meter gehen müsste. Unfassbar! Mir fehlt dafür jegliches Verständnis und ich bin, genauso wie viele Anwohner hier, völlig entnervt und schon morgens verärgert, ständig diese Rücksichtslosigkeiten dulden zu müssen, auf eigenes Risiko auszuweichen, zu überholen, blockiert zu werden. Auch im

14 Kätnersredder wird vorwiegend gern in den uneinsehbaren Kurven geparkt rechts und direkt auch vor der Einmündung in das Augustental sogar von Baufahrzeugen und der Post / DHL. Kann man da nicht endlich etwas unternehmen, bitte? Eckhard Jensen Bürgermeister

15 Die Gemeindebücherei zieht um! Das neue Gebäude im Augustental ist soweit fertig gestellt und die Bücherei kann ihre neuen Räumlichkeiten beziehen. Die Bücherei wird daher im Januar 2010 geschlossen bleiben und ihre Pforten mit der Neueröffnung im Februar 2010 für alle Interessierten öffnen. Nähere Informationen zur Eröffnung erscheinen in der Februarausgabe. Schönkirchener Nachrichten Anzeigentelefon: Tel./Fax: Tel.: Gartengestaltung Björn Lenschau Pflaster- und Natursteinarbeiten Privatgartenbetreuung Baum- und Gehölzpflege Mühlenstraße 14 a Schönkirchen Tel.: / Fax: / Mobil: 0171/

16 Mitteilungen der Schulen Schönkirchen Liebe Schönkirchnerinnen, liebe Schönkirchner, wir hoffen, dass Sie ein gutes Weihnachtsfest und einen ruhigen Jahreswechsel erlebt haben. Der Alltag hat uns wieder, wir beginnen mit der VHS-Arbeit. Unser Programm für das Frühjahrsemester 2010 finden Sie im Mittelteil dieser Schönkirchener Nachrichten veröffentlicht. Die Verbundprogramme der Volkshochschulen des Kreises liegen bei den Banken und Verkaufsstellen aus. Das Frühjahrsemester beginnt in der Woche vom 18. bis zum 22. Januar Anmeldungen werden wie folgt erbeten: Schriftlich per Post, Augustental 29, Schönkirchen, per Fax ( ) oder per telefonisch: (täglich 9.00 bis Uhr außer Mittwoch). Sie können sich auch direkt im Internet auf unserer Seite: irchen.de anmelden. Anmeldungen werden nicht bestätigt, wir hoffen, dass Sie unser Angebot wieder gut annehmen. Noch ein Hinweis für unsere Kleinkinder und ihre Eltern. Wir haben wieder den Kistenkasper mit Horst Illiger im Hörn-Huus zu Besuch. Er kommt mit einem neuen Abenteuer am Sonnabend, 16. Januar 2010 um Uhr. Der Eintritt beträgt 3,00, wir freuen uns auf die Kinder. Jürgen H. Waldner Leiter der VHS 15

17 Beratung ist unser Markenzeichen. Besuchen Sie unsere Sprechstunde vor Ort am Donnerstag, den 28. Januar 2010, Sozialstation Steinbergskamp in Schönkirchen von bis Uhr Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Kiel Sophienblatt Kiel Telefon 04 31/ Internet: info@haus-und-grund-kiel.de Service & Innovation mit modernster Messtechnik Schönkirchener Str. 109 t KIEL DORFSTR. 110, SCHWENTINENTAL 16

18 B. SEIT 1907 Blumenfachgeschäft Kätnersredder 58 t Kiel (04 31) Große Auswahl an Topf- und Schnittblumen! Wir fertigen für Sie floristische Arbeiten für jeden Anlass. Mo.-Fr , Sa Uhr, Sonntagsverkauf von Uhr, P direkt am Haus Tischlerei Mühlenstedt Ihr Meisterbetrieb für Möbelanfertigung Fenster Türen Inhaber Norbert Rost Innenausbau Kunststoffbearbeitung Fertigparkett Treppen Treppen Rolladenbau Rolladenbau Reparaturen Schönkirchen, Mönkeberger Weg 2a Telefon ( ) 364 Ihr Reisepartner in Schönkirchen 17

19 Freunde der Kirchenmusik Förderverein im Kirchspiel Schönkirchen Piano meets Vibes Jens Schliecker (Schönkirchen-Oppendorf) und Nils Rohwer, ausgezeichnet u.a. mit dem Norddeutschen Kulturpreis 2009, erzeugen mit eigenen Kompositionen auf Marimba- / Vibraphon und Piano eine besondere Klagwelt. Sonntag, 24. Januar 2010, Uhr, Marienkirche Schönkirchen Eintritt 12,00 Euro Volkshochschule Schönkirchen - VHS für Kinder - Der Kistenkasper spielt Er kommt mit einem neuen Abenteuer Sonnabend, 16. Januar 2010 um Uhr Hörn-Huus am Dorfteich Der Eintritt beträgt 3,00 Euro Das Team des KKS wünscht den Schönkirchnerinnen und Schönkirchnern alles Gute für das Jahr

20 Ihre AWO in Schönkirchen. Unsere Einrichtungen: AWO Ortsverein Schönkirchen e.v. Telefon: Sprechzeiten: Montag: bis Uhr Dienstag bis Donnerstag: bis Uhr Sonntag: bis Uhr im Sonntagscafé Anmeldungen zu Veranstaltungen werden in dieser Zeit gerne entgegengenommen AWO Kreisverband Plön e.v. Schönberger Landstraße 67 Verwaltung: 04348/ Familienbildungsstätte Probstei: 04348/ Ferienfahrten für Kinder und Jugendliche: 04348/ Kinderförderfonds im Kreis Plön: 04348/ oder AWO Schleswig-Holstein ggmbh - Region Mittelholstein/Nordverbund Schönberger Landstraße 67 Geschäftsstelle: 04348/ Psychiatrische Dienste: 04348/ Kinderhaus Schönkirchen: 04348/1764 Offene Ganztagsschule: 04348/ Familien- und Schwangerschaftskonfliktberatung: 04348/ Krebsberatung: 04348/ Eine schöne Weihnachtszeit und ein gesundes neues Jahr 2010 wünschen Ihnen der Vorstand sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeiterwohlfahrt im Kreis Plön. AWO Schleswig-Holstein ggmbh - Unternehmensbereich Pflege AWO Service- und Wohnzentrum Schönkirchen Steinbergskamp 2 Verwaltung: 0431/ Kurzeitpflege/Tagespflege Essen auf Rädern und Mittagstisch Begegnungsstätte: (Montag bis Freitag von Uhr) servicecentrum-schoenkirchen@awo-sh.de AWO Pflegedienste Probstei Steinbergskamp 2 Verwaltung: 0431/ Gemeindeschwestern Servicehaus: 0431/ (AB) Gemeindeschwestern Außendienst: 0431/ (AB) Handy: in dringenden Fällen: 0160/ pflegedienste-probstei@awo-pflege-sh.de Bei allen Veranstaltungen und Fahrten ist die Haftung von Seiten der AWO ausgeschlossen. Die Teilnahme an den Veranstaltungen und Fahrten geschieht auf eigenes Risiko und eigene Haftung. Veranstaltungen des Ortsvereins im JANUAR Sonntagscafé Uhr Senioren-Gymnastik Uhr Senioren-Club Uhr Skat für jedermann Uhr Singen für jedermann Uhr Bastelnachmittag Uhr Seniorenclub Uhr Skat für jedermann Uhr Bridge Uhr Bingo-Nachmittag Uhr Spieliothek Uhr Sonntagscafé Uhr Seniorenclub Uhr Skat für jedermann Uhr Wandertag, Treffpunkt Sozialstation Uhr Seniorenclub Uhr Skat für jedermann Uhr Bridge Uhr Spieliothek Uhr Sonntagscafé Uhr Senioren-Gymnastik Uhr Seniorenclub Uhr 19

21 Skat für jedermann Uhr Singen für jedermann Uhr Bastelnachmittag Uhr Seniorenclub Uhr Skat für jedermann Uhr Bridge Uhr Spieliothek Uhr Sonntagscafé Uhr Senioren-Gymnastik Uhr Handarbeitsgruppe Uhr Senioren-Club Uhr Skat für jedermann Uhr Seniorenclub Uhr Skat für jedermann Uhr Bridge Uhr Bingo-Nachmittag Uhr Spieliothek Uhr Sonntagscafé Uhr Wandertag Liebe Wanderfreunde, wir begrüßen Sie im neuen Jahr und hoffen, dass wir mit Ihnen viele schöne Touren unternehmen können. Am Mittwoch, 13. Januar 2010 wandern wir in der Umgebung und trinken außerhalb Kaffee. Treffpunkt: Uhr Sozialstation Am Mittwoch, 10. Februar 2010 unternehmen wir eine Buswandertour an die Eider mit anschließendem Kaffeetrinken im Antik-Café Loop. Wie immer melden Sie sich bitte während der Bürostunden oder bei den HelferInnen an. Bis bald Ihr Wanderteam Walking Treffpunkt unserer Gruppen: Jeden Montag Gruppe II Uhr Jeden Montag Gruppe III Uhr Jeden Donnerstag Gruppe I Uhr Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich. Ansprechpartnerin: Hannelore Fojut, Tel /7472 Ein gesundes und friedvolles neues Jahr 2010 wünscht Ihnen der AWO Ortsverein Schönkirchen e.v. AWO Service- und Wohnzentrum Schönkirchen Café Memory Hier die Termine für den Monat Januar 2010: Montag der 04., der 11., der 18., und der 25. Januar 2010 von bis Uhr in der Begegnungsstätte im Steinbergskamp 2. Bei weiteren Fragen können Sie sich an Herrn Kindinger, Tel , wenden. Neue Gäste sind herzlich willkommen! Kaffeenachmittag mit Modenschau im AWO Servicehaus Am Freitag, findet ab Uhr in Kooperation mit Renates Modediele aus Kiel ein gemütlicher Kaffeenachmittag mit Modenschau in der Begegnungsstätte des AWO Service- und Wohnzentrums statt. Das Kaffeegedeck (Kaffee und selbstgebackener Kuchen) kostet 3. Voranmeldung inkl. Vorkasse erforderlich (bei Frau Thams im AWO Servicehaus - Steinbergskamp 2, Büro 23, Tel.: ), Anmeldezeiten vom (außer dienstags) in der Zeit von Uhr. Café Memory (eine anerkannte Betreuungsgruppe nach SGB XI 45) sucht Interessierte, die ehrenamtlich ein- bis zweimal monatlich im Café Memory mithelfen wollen. Wer Lust hat und gerne mit netten Senioren und Seniorinnen einen vergnüglichen Montag-Nachmittag verbringen möchte, kann sich melden bei Reinhard Kindinger ( ) Neues Angebot im AWO Service- und Wohnzentrum: Ab immer donnerstags in der Zeit von Uhr findet im Gymnastikraum (Steinbergskamp 2, Schönkirchen) in Kooperation mit dem TSC Rot-Gold Schönkirchen e. V. der Kurs Tanzen im Sitzen statt. Aufgrund der begrenzten TeilnehmerInnenzahl ist eine Voranmeldung unbedingt erforderlich. Die Kursgebühr beträgt pro Person 1,00. 20

22 Anmeldungen telefonisch bei Frau Thams unter (evtl. eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen). Angebote der Familienbildungsstätte Kleinkindgruppe Monate FBS Schönkirchen Montags am Vormittag (6 x 1,5 Stunden) rufen Sie uns an. Kleinkindgruppe ab 18 Monaten FBS Schönkirchen Montags am Vormittag (6 x 1,5 Stunden) rufen Sie uns an. Kleinkindgruppe Monaten FBS Schönkirchen Donnerstags am Vormittag (6 x 1,5 Stunden) rufen Sie uns an. Kleinkindgruppe ab 18 Monaten FBS Schönkirchen Donnerstags am Vormittag (6 x 1,5 Stunden) rufen Sie uns an. Das,Kreuz ` mit dem Kreuz Präventive Wirbelsäulengymnastik! - Aula der Schule Augustental, Schönkirchen ab Donnerstag, , :00 Uhr (20 x 1 Stunde) Pilates für Männer und Frauen - Aula der Schule, Augustental, Schönkirchen ab Donnerstag, , 10:00 11:00 Uhr (20 x 1 Stunde) Pilates am Abend für Männer und Frauen - Kinderhaus Schönkirchen, Kätnersredder ab Dienstag, , Uhr (10 x 1 Stunde) Krabbelgruppe für die Kleinsten ab 6 Monaten - AWO-Familienbildungsstätte Singen, Fingerspiele, Gymnastik. ab Freitag, (6 x 1 Std.) Gymnastik für Säuglinge Monate - AWO-Familienbildungsstätte ab Freitag, (6 x 1 Std.) Türkische Küche - Schulküche Schönkirchen, Augustental ab Dienstag, , 18:00 21:00 Uhr (alle 4 Wochen) Geburtsvorbereitung - AWO-Sozialstation, Steinbergskamp 2, Schönkirchen ab Mittwoch :30-20:00 (8 x 1,5 Stunden) Es gelten besondere Zahlungsbedingungen für Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse! Bitte mitbringen: Decke, Kissen und rutschfeste Socken Geburtsvorbereitung für Fortgeschrittene - AWO-Sozialstation, Steinbergskamp 2, Schönkirchen voraussichtlich dienstags abends, Termine nach Bedarf!!! Es gelten besondere Zahlungsbedingungen für Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse! Bitte mitbringen: Decke, Kissen und rutschfeste Socken Rückbildung - Kurse am Abend AWO-Sozialstation, Steinbergskamp 2, Schönkirchen ab Mittwoch (8 x 1,25 Stunden) Es gelten besondere Zahlungsbedingungen für Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse! Bitte mitbringen: Decke, Kissen und rutschfeste Socken Lernen kann man lernen mit schlauen Strategien! - AWO-Familienbildungsstätte Dienstag , 20:00 22:00 Uhr Das Phänomen der Lese-Rechtschreibstörung (Legasthenie) - AWO-Familienbildungsstätte Dienstag , 20:00 22:00 Uhr Eine schriftliche Anmeldung ist unbedingt erforderlich. Dies geht natürlich auch per an: familienbildungsstaette@awo-sh.de Sie finden die Kursangebote und den Anmeldebogen demnächst auch unter 21

23 Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche Das neue Programm für 2010 ist da. Hörnum/Sylt für Kinder von 9 bis 13 Jahren vom bis Tageserholung in Wendtorf für Kinder von 6 bis 9 Jahren vom bis mit dem Bus ab Preetz über Raisdorf, Klausdorf, Schönkirchen, Mönkeberg, Heikendorf, Laboe nach Wendtorf Kanutour in Schweden für die Altersgruppen 13/14 Jahre und 15/17 Jahre vom bis Weiterhin bieten wir selbstverständlich auch wieder Sprachreisen nach Bexhillon Sea für die Altersgruppe 11 bis 13 Jahren und 14 bis 17 Jahren vom bis St. Malo 14 bis 17 Jahre vom bis sowie Flugreisen für 14- bis 17-Jährige nach Barcelona und Malta (Termine auf Anfrage) an. Rufen Sie uns an und wir schicken Ihnen die Unterlagen zu: 04348/ ACHTUNG! Ab neue Öffnungszeiten: Werktags , samstags 8-12 und nach Vereinbarung Sie wünschen ein Inserat? Tel./Fax:

24 TSG Concordia Schönkirchen von 1911 e. V. INFORMATION Ab dem wird das Sportheim am Friesenplatz in der Anschützsiedlung Friesenheim genannt von einer neuen Pächterin aus Schönkirchen (Petra Hinrichsen) betrieben. Es ist geplant und mit dem Vorstand abgesprochen, dass das Friesenheim in Zukunft täglich ab 17:00 Uhr geöffnet ist, an Sonn- und Feiertagen ab 10:00 Uhr. Nach Umstellung der Uhr Ende März wird der Trainingsbetrieb für alle Mannschaften auf dem Friesenplatz wieder voll aufgenommen. Das Friesenheim ist dann ab 13:00 Uhr bzw. 14:00 Uhr, je nach Trainingsbetrieb, geöffnet. Wie auch im Sportheim im Augustental können dann nach Absprache Jubiläen, Geburtstage, Hochzeiten und andere Veranstaltungen durchgeführt werden. Wir bedanken uns auf diesem Wege beim Team Lemburg für die geleistete Arbeit und den Einsatz auch im Friesenheim. Beide Sportheime sind nicht nur für Sportler da, sondern stehen auch der Öffentlichkeit und allen Bürgern zur Verfügung. Gegen einen geringen Obolus können die Sportheime angemietet werden. Die Bewirtung erfolgt aber ausschließlich durch die Wirtsleute. Dies betrifft aber nur den Getränkeverkauf. MÄDCHENFUSSBALL Am nahm die erste C-Juniorinnen-Mannschaft offiziell den Spielbetrieb auf und gewann ihr erstes Heimspiel gegen die SG Giekau/Selent mit 1:0. Seitdem sind drei Jahre vergangen und die Mädchenfußballabteilung ist auf insgesamt 48 aktive Spielerinnen herangewachsen. Die drei zurzeit gemeldeten Mannschaften spielen in der: A-Juniorinnen Schleswig- Holstein Liga Nord (Jahrgänge 91-94), also auf höchster Landesebene. B-Juniorinnen Weibliche A-Jugend 23

25 FRÜHJAHRPROGRAMM 2010 Schönkirchen L KULTUR - GESTALTEN Aquarellmalen am Vormittag Mo, ab 18. Jan. 10, (10x) Ort: Hörn-Huus; Gebühr: 45,80 Leitung: Elfie Wallenborn. L Zeichnen am Vormittag Mi, ab 20. Jan. 10, (10x) Ort: Hörn-Huus; Gebühr: 45,80 Leitung: Elfie Wallenborn. L TRAU DICH - Experimentelle Malerei, die Spaß macht Sa, 20. Feb. und Sa, 20. März, Ort: Schule F 003; Gebühr: 18,60,- + 6 Material Mitzubringen: altes Frotteetuch und Malhemd Leitung: Rosita Sengpiehl-Zepfel. L Aufbaukeramik, Glasieren Mi, ab 20. Jan. 10, (5x) Ort: Schule; Gebühr: 48,60 Leitung: Ingrid Kobs. L Ikebana - Blumenarrangements im Frühling Di, 9. März 10, (3x) Ort: Schule; Gebühr: 12,- Materialkosten: 5 bitte bei der Kursleiterin zahlen. Leitung: Elke Lohmeyer. L Patchwork: Baghello + Trip around the world Sa, 13. Feb. 10, Ort: Schule F 204; Gebühr: 13,80 Vorbesprechung am , Uhr, Frau Hill, Seebrooksberg 9, Schwentinental / OT Klausdorf, Tel Leitung: Marianne Hill. L Patchwork: Drunkhard s Path ohne Rundungen Sa, 20. März 10, Ort: Schule F 204; Gebühr: 13,80 Vorbesprechung am , Uhr, weiteres s Leitung: Marianne Hill. L Patchwork: Viele kleine Geschenke Sa, 15. Mai 10, Ort: Schule F 204; Gebühr: 13,80 Vorbesprechung am , weiteres s Leitung: Marianne Hill. L Schneidern für Anfängerinnen und Fortgeschrittene Di, ab 19. Jan. 10, /1. Infoabend (8x) Ort: Schule F 204; Gebühr: 65,40 Information bei der Leiterin unter Leitung: Birgid Bätge-Holtvoeth.

26 GESUNDHEIT - BEWEGUNG - ERNÄHRUNG L Qi Gong für Anfänger und Fortgeschrittene Mo, ab 18. Jan. 10, (10x) Ort: Schule Musikraum; Gebühr: 46,60 Leitung: Marita Kähler Die Dozentin ist Lehrerin der Deutschen Qi Gong Gesellschaft L Tai Chi Eine meditative Bewegungskunst aus China, die Beweglichkeit, Konzentration und Motorik fördert. Di, ab 19. Jan. 10, (10x) Ort: Schule Musikraum; Gebühr: 46,60 Leitung: Wulf Grauert. L Tai Chi für Anfänger Mi, ab 20. Jan. 10, (10x) Ort: Schule Musikraum; Gebühr: 46,60 Leitung: Wulf Grauert. L Auf dem Klangteppich reisen I Sa, 13. Feb. 10, Ort: Schule Musikraum; Gebühr: 9,20 Leitung: Marita Kähler. L Yoga, Rückenschule und progressive Muskelentspannung Sa, 20. Feb. 10, Ort: Schule Musikraum; Gebühr: 9,20 Leitung: Marita Kähler. L Frühlingsduft & frischer Rauch Sa, 3. April 10, Ort: Schule Musikraum; Gebühr: 9,20 Leitung: Marita Kähler. L Auf dem Klangteppich reisen II Sa, 8. Mai 10, Ort: Schule Musikraum; Gebühr: 9,20 Leitung: Marita Kähler. L Gesundheitsorientiertes Körpertraining für Frauen Do, ab 7. Jan. 10, (26x) Ort: Schule Aula; Gebühr: 50,- Leitung: Marleen Prien-Jüttner. L Homöopathische Hausapotheke Mo, ab 18. Jan. 10, (2x) Ort: Schule R 203; Gebühr: 11,40 Leitung: Heike Rath. L Shiatsu Einführungskurs In Japan entwickelte Form der Körpertherapie, die aus der traditionellen chinesischen Massage (Tuina) hervorgegangen ist. Sa, 20. März 10, Ort: Schule Musikraum; Gebühr: 22,40 Leitung: Maritta Kuhr-Paulsen. L SPRACHEN Dänisch A 2.4 Do, ab 21. Jan. 10, (10x) Ort: Hörn-Huus; Gebühr: 34,60 Leitung: Katharina Unckel L Dänisch B 2.4 Do, ab 21. Jan. 10, (10x) Ort: Hörn-Huus; Gebühr: 34,60 Leitung: Katharina Unckel L Englisch A 1.2 Mo, ab 18. Jan. 10, (10x) Ort: Hörn-Huus; Gebühr: 34,60 Leitung: Bärbel Lubert Lehrbuch: Fairway L Englisch A 1.4 Mo, ab 18. Jan. 10, (10x) Ort: Hörn-Huus; Gebühr: 34,60 Leitung: Lars Blöhdorn Lehrbuch: First Choice, A1 Fast

27 L Englisch A 2.4 Di, ab 19. Jan. 10, (10x) Ort: Hörn-Huus; Gebühr: 34,60 Leitung: Bärbel Lubert Lehrbuch: Fairway 3 L Spanisch A 1.2 Mi, ab 20. Jan. 10, (10x) Ort: Schule Videoraum; Gebühr: 34,60 Leitung: Silvana Jordan ARBEIT - BERUF - EDV L plus - Windows, Word und Internet Mi, ab 3. Feb. 10, (8x) Ort: Schule Computerraum; Gebühr: 44,20 Leitung: Wolfgang Zepfel. L Computergrundlagen + Internet- und -Schnupperstunde Keine Computerkenntnisse und -fertigkeiten erforderlich. Do, ab 25. Feb. 10, (5x) Ort: Schule Computerraum; Gebühr: 41,60 ; Leitung: Monika Marx-Stölting. L Rund ums Digitale Foto Sa, 15. Mai 10, Ort: Schule Computerraum; Gebühr: 28,60 Leitung: Wolfgang Zepfel. L Computergrundlagen + Internet- und -Schnupperstunde Do, ab 25. Feb. 10, (5x) Ort: Schule Computerraum; Gebühr: 41,60 Leitung: Monika Marx-Stölting. L Computer Club Für erfahrene Computeranwender, alle Termine siehe Internet Beginn: Mi, ab 20. Jan. 10, (11x); Ort: Schule Computerraum; Gebühr: 50,- Leitung: Lars Blöhdorn. L SENIORENBILDUNG 55plus - Windows, Word und Internet Mi, ab 3. Feb. 10, (8x) Ort: Schule Computerraum; Gebühr: 44,20 Leitung: Wolfgang Zepfel. L Spurensuche Termine bitte beim VHS-Leiter erfragen Ort: Hörn-Huus VHS FÜR KINDER L Experimentelle Malerei - Malen mit Mutti,Papa,Omi oder Opa Sa, 26. Juni und Sa, 24. Juli, Ort: Schule F 003; Gebühr: 18, Material Bitte mitbringen: altes Frotteetuch und Malhemd Leitung: Rosita Sengpiehl-Zepfel. L Der Kistenkasper Sa, 16. Jan. 2010, Ort: Hörn-Huus; Gebühr: 3,- Leitung: Horst Illiger. VORTRÄGE - EINZELVERANSTALTUNGEN - REISEN L Filmvorführung Schnee von Gestern Schneewinter 1978/79 ergänzt mit Lichtbildern aus Schönkirchen und Flüggendorf. So, 24. Jan. 10, Ort: Hörn-Huus; Gebühr: 4,- ; Leitung: Jürgen H. Waldner. L Spurensuche in Schönkirchen Lichtbildervortrag VHS und KLV Fr, 26. Feb. 10, Ort: Schmidt-Haus Gebühr: Kein Eintritt, Spende für das Schmidt-Haus erbeten Leitung: Hanns Vorreiter / Jürgen H. Waldner.

28 L Ausstellung 450 Jahre Alte Gilde Schönkirchen Eröffnung , Uhr; bis Täglich bis Uhr Ort: Hörn-Huus; Gebühr: Gebührenfrei Organisation: Steffen F. Schott / Jürgen H. Waldner L Studienfahrt nach Prag; mit Tagesfahrt nach Karlsbad. Termin: bis ; Bitte Reiseunterlagen bitte anfordern. Weitere Info s im Internet: Leitung: Jürgen H. Waldner / Peter Zimprich UNSER NEUES BUCH ZUR SPURENSUCHE REGULARIEN (KURZFASSUNG) Anmeldung: Schriftlich per Post, Augustental 29, Schönkirchen per Fax ( ) oder per info@vhs-schoenkirchen.de, telefonisch: (9.00 bis Uhr außer mittwochs). Anmeldungen werden nicht bestätigt, falls ein Kurs ausfällt, werden Sie benachrichtigt. Zahlung: Die KursleiterInnen verteilen am 1. und 2. Kursabend vorbereitete Überweisungsträger, die Sie dann ausfüllen und an Ihre Bank weitergeben. Die Gebühren werden nach der zweiten Kursusstunde fällig. Konto der Gemeindekasse: Förde-Sparkasse, Konto , BLZ Ermäßigung: Für Arbeitslose, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld besitzen, Schüler und Studenten ermäßigt sich die Gebühr um 50 % pro Kursus. Die VHS-Leitung kann den Anteil von Schüler an VHS-Kursen begrenzen. Ermäßigungen sind bei der Anmeldung zu beantragen. Sonstiges: Unser neues Buch zur Spurensuche mit 101 Seiten, 131 bisher nicht veröffentlichten historischen Bildern und Dokumenten zum Preis von 6,- beim: - Probsteier Weinhaus, Dorfstraße - Gemeindebüro Schönkirchen, Mühlenstraße - Sekretariat, Schulzentrum, Augustental Rückgängig machen von Anmeldungen schriftlich oder mündlich an die VHS-Verwaltung bis zum 1. Kurstermin. Bei Wochenendveranstaltungen bis 1 Woche vor Beginn. Erfolgt keine diesbezügliche Abmeldung ist die Kursgebühr in voller Höhe zu entrichten. Mindestteilnehmerzahl: In der Regel 8, bei EDV-Kursen mindestens 10. Bei weniger Teilnehmern ist eine Umlage in Absprache mit der VHS-Leitung zulässig.

Mitteilungsblatt. Amtliches Bekanntmachungsblatt. des Amtes Oeversee. und der Gemeinden Oeversee, Sieverstedt und Tarp

Mitteilungsblatt. Amtliches Bekanntmachungsblatt. des Amtes Oeversee. und der Gemeinden Oeversee, Sieverstedt und Tarp Mitteilungsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Oeversee und der Gemeinden Oeversee, Sieverstedt und Tarp Nr. 14 Freitag, den 27. April 2012 41. Jahrgang Seite Inhalt 56 Haushaltssatzung für

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund des 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Nr. Gegenstand 1 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung vom 03.09.2015 Seite 173 Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Lünen

Mehr

Kreisblatt. für den. Kreis Schleswig-Flensburg. Nr. 22. erschienen am 9. Dezember 2010

Kreisblatt. für den. Kreis Schleswig-Flensburg. Nr. 22. erschienen am 9. Dezember 2010 Kreisblatt für den Kreis Schleswig-Flensburg Nr. 22 erschienen am 9. Dezember 2010 Kostenlos zu beziehen bei der Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg Das Kreisblatt erscheint in der Regel am 2. und 4. Donnerstag

Mehr

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Betreff: Haushaltssatzung 2011 BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Göhren für das Haushaltsjahr 2011 1.Aufgrund der 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Der Rechtssichtsbehörde der Stadt Radeberg, dem Landratsamt Bautzen, wurde am 28.02.2013 gemäß 76 Abs. 2 SächsGemO der vom Stadtrat am 27.02.2013 gefasste Beschluss zur Feststellung

Mehr

Informationschreiben 85 / 2015

Informationschreiben 85 / 2015 Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach I. Haushaltssatzung der Stadt Neu-Anspach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung vom 07.03.2005 (GVBl. S.

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg

Mehr

Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011

Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ockfen für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Mehr

H a u s h a l t s s a t z u n g

H a u s h a l t s s a t z u n g H a u s h a l t s s a t z u n g Auf Grund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0054-14 1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 48 i. V. m. 47 Kommunalverfassung

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 04/2014 vom 19.02.2014 Inhaltsverzeichnis: Aktuelle Bodenrichtwerte 2014 Haushaltssatzung der Stadt Sankt Augustin für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 Herausgeber:

Mehr

IStadt Wesseling. Haushaltsbuch 2010. Fach 2. Satzung. wesseling. kommarhein.com

IStadt Wesseling. Haushaltsbuch 2010. Fach 2. Satzung. wesseling. kommarhein.com IStadt Wesseling Haushaltsbuch 2010 Fach 2 Satzung wesseling kommarhein.com Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund des 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude

Mehr

Jahrgang 2014 Leinefelde-Worbis, den 18.12.2014 Nr. 30. Haushaltssatzung der Stadt Leinefelde-Worbis für das Haushaltsjahr 2015 277

Jahrgang 2014 Leinefelde-Worbis, den 18.12.2014 Nr. 30. Haushaltssatzung der Stadt Leinefelde-Worbis für das Haushaltsjahr 2015 277 Amtsblatt für die Stadt Leinefelde-Worbis mit ihren Ortsteilen Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Kohmfeld, Kirchohmfeld, Leinefelde, Wintzingerode, Worbis Jahrgang 2014 Leinefelde-Worbis, den

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Nierstein für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 vom 11.02.2014

Haushaltssatzung der Stadt Nierstein für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 vom 11.02.2014 Haushaltssatzung der Stadt Nierstein für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 vom 11.02.2014 Der Stadtrat hat am 11.02.2014 auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der derzeit geltenden Fassung,

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g. für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vlotho vom 22. Dez. 1976

G e b ü h r e n s a t z u n g. für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vlotho vom 22. Dez. 1976 6.01 G e b ü h r e n s a t z u n g für die öffentliche Abfallentsorgung vom 22. Dez. 1976 (nach dem Stand der 32. Änderung - 22. Satzung vom 3.12.2013 zur Änderung von Beitrags- und - *) Aufgrund des 7

Mehr

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015. vom 15. Juni 2015

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015. vom 15. Juni 2015 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015 vom 15. Juni 2015 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die

Mehr

Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013

Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013 Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013 Die Armutskonferenz Einladung zum Parlament der Ausgegrenzten 20.-22. September 2013 Was ist das Parlament der Ausgegrenzten? Das Parlament

Mehr

Datum Inhalt Seite. 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003

Datum Inhalt Seite. 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003 AMTSBLATT Nr. 43 vom 07.11.2003 Auskunft erteilt: Frau Brettschneider I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Dat Inhalt Seite 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Nortorfer Land Kreis Rendsburg-Eckernförde

Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Nortorfer Land Kreis Rendsburg-Eckernförde Zugleich amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Nortorf, des Schulverbandes Nortorf der Gemeinden Bargstedt, Bokel, Borgdorf-Seedorf, Brammer, Dätgen, Eisendorf, Ellerdorf, Emkendorf, Gnutz, Groß Vollstedt,

Mehr

Nr. 29 Böklund, 24. Juli 2015 9. Jahrgang

Nr. 29 Böklund, 24. Juli 2015 9. Jahrgang Mitteilungsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Südangeln und der Gemeinden Böklund, Brodersby, Goltoft, Havetoft, Idstedt, Klappholz, Neuberend, Nübel, Schaalby, Stolk, Struxdorf, Süderfahrenstedt,

Mehr

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer

Mehr

Grünes Wahlprogramm in leichter Sprache

Grünes Wahlprogramm in leichter Sprache Grünes Wahlprogramm in leichter Sprache Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Baden-Württemberg ist heute besser als früher. Baden-Württemberg ist modern. Und lebendig. Tragen wir Grünen die Verantwortung?

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt geändert durch

Mehr

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 vom 16. Dezember 2014 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

ODDSLINE Entertainment AG

ODDSLINE Entertainment AG Heidenheim an der Brenz WKN A0JNFM ISIN DE000A0JNFM6 Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 30. April 2014 um 10 Uhr in die Geschäftsräume

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531. 17. Wahlperiode 2010-05-04

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531. 17. Wahlperiode 2010-05-04 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531 17. Wahlperiode 2010-05-04 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Erteilung von Fahrberechtigungen

Mehr

Lesefassung. 1 Allgemeines

Lesefassung. 1 Allgemeines Lesefassung Satzung der Stadt Südliches Anhalt zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Westliche Fuhne Ziethe, Taube Landgraben und Mulde (Gewässerumlagesatzung) Auf Grund der 54 ff.

Mehr

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010 HAUPTSATZUNG der Ortsgemeinde Merxheim vom 22.09.2010 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO),

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

Muster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG)

Muster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG) Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... 1) Der Gemeinderat hat auf Grund des 6 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Mehr

Mitteilungsblatt des Amtes Neubukow-Salzhaff

Mitteilungsblatt des Amtes Neubukow-Salzhaff Mitteilungsblatt des Amtes Neubukow-Salzhaff - Amtliches Bekanntmachungsblatt für das Gebiet des Amtes Neubukow-Salzhaff - Herausgeber: Amt Neubukow-Salzhaff, Panzower Landweg 1, 18233 Neubukow Tel. 038294-70210,

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der

Mehr

Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern der Stadt Blankenburg (Harz). Vom 17.09.2015.

Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern der Stadt Blankenburg (Harz). Vom 17.09.2015. Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern der Stadt Blankenburg (Harz). Vom 17.09.2015. Aufgrund des 56 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) gemäß Bekanntmachung

Mehr

Ihre Fragen unsere Antworten

Ihre Fragen unsere Antworten Ihre Fragen unsere Antworten Wie werde ich WOGEDO-Mitglied? Und was sind Geschäftsanteile? Hier finden Sie die Antworten auf die meist gestellten Fragen. I. WOGEDO ALLGEMEIN 1. Wie funktioniert die WOGEDO

Mehr

Amtsblatt der Stadt Hilden

Amtsblatt der Stadt Hilden Amtsblatt der Stadt Hilden Sitzungstermine Amtliche Bekanntmachung der Stadt Hilden 1. Neufassung vom 21.04.2010 der Haushaltssatzung der Stadt Hilden vom 17.03.2010 für das Haushaltsjahr 2010 Jahrgang

Mehr

Satzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Mulde und Westliche Fuhne/Ziethe (Gewässerumlagesatzung)

Satzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Mulde und Westliche Fuhne/Ziethe (Gewässerumlagesatzung) Satzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Mulde und Westliche Fuhne/Ziethe Auf Grund der 54 ff. des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA)

Mehr

70 202 Abfallentsorgungsgebührensatzung Mitteilungsblatt

70 202 Abfallentsorgungsgebührensatzung Mitteilungsblatt Abfallentsorgungsgebührensatzung Mitteilungsblatt (Inkrafttreten: 01.01.2007) 43 21.12.2006 1. Änderung vom 19.12.2007 der (Inkrafttreten: 01.01.2008) 41 20.12.2007 2. Änderung vom 08.12.2008 (Inkrafttreten:

Mehr

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Aufgrund 6 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. Nr.

Mehr

Info- Broschüre. zur kostenlosen Mitgliedschaft. grundschule AM HEIDBERG

Info- Broschüre. zur kostenlosen Mitgliedschaft. grundschule AM HEIDBERG Info- Broschüre zur kostenlosen Mitgliedschaft grundschule AM HEIDBERG Der SiB-Club: Seit 2000 gibt es den Sportverein SiB-Club e.v.am Standort der Schulen Am Heidberg. SiB bedeutete Schule in Bewegung,

Mehr

Antrag auf Kostenübernahme einer Haushaltshilfe

Antrag auf Kostenübernahme einer Haushaltshilfe Antrag auf Kostenübernahme einer Haushaltshilfe Guten Tag, beiliegend erhalten Sie Ihren Antrag auf Kostenübernahme einer Haushaltshilfe. Voraussetzungen und Inhalt Wir können Ihnen Haushaltshilfe gewähren,

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015 Amtliche Bekanntmachung der Nr. 6/2015 Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan und Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans der für das Haushaltsjahr 2014 1. Haushaltssatzung Aufgrund

Mehr

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache *

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Was ist die Aktion Mensch? Viele Menschen sollen gut zusammenleben können. Dafür setzen wir uns ein. Wie macht die Aktion Mensch das? Wir verkaufen

Mehr

Chinesischkurse 1x pro Woche Kursname Zeit Zielgruppe Lehrmaterial Preis Chinesisch für Einsteiger

Chinesischkurse 1x pro Woche Kursname Zeit Zielgruppe Lehrmaterial Preis Chinesisch für Einsteiger kurse 1x pro Woche 15x Mo 05.10.2015 15x Mi 07.10.2015 15x Do 08.10.2015 ab Lektion 6 15x Fr 15:00 16:30 Uhr 09.10.2015 1 15x Di 15:00 16:30 Uhr 06.10.2015 kurse 1x pro Woche 1 15x Do 08.10.2015 Vorbereitung

Mehr

Beteiligungserklärung

Beteiligungserklärung GenoScOLAR eg Manfred Ringer, Vorstand Hölderlinstraße 3 36199 Rotenburg a.d. Fulda Tel.: 06623-6612 Mail: genoscolar@ish.de Beteiligungserklärung Ich möchte der Genossenschaft beitreten und beantrage

Mehr

AMTSBLATT für das Amt Oderberg

AMTSBLATT für das Amt Oderberg AMTSBLATT für das Amt Oderberg Jahrgang 2003 Oderberg, 15. September Nr. 6/2003 Inhaltsverzeichnis: Amtlicher Teil: Öffentliche Bekanntmachungen: Seite 2 Seite 3 Seite 4 Seite 5 Seite 6 Seite 7 der Gemeinde

Mehr

Ein- fach für alle Programm Mai bis August 2015

Ein- fach für alle Programm Mai bis August 2015 Einfach für alle Programm Mai bis August 2015 Einfach für alle! In diesem Heft finden sie viele Kurse. Sie können sich informieren. Unsere Kurse sind für alle Menschen. Lernen Sie gerne langsam, aber gründlich?

Mehr

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf 1.953.800,-- Euro

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf 1.953.800,-- Euro Haushaltssatzung der Ortsgemeinde S i m m e r t a l für das Haushaltsjahr 2015 vom Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Simmertal hat in seiner Sitzung am aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Mehr

Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen

Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen 1 Name, Sitz, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Pferdezuchtverein Uelzen, hat seinen Sitz in Uelzen und erstreckt sich über den Kreis Uelzen.

Mehr

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Hallo, Sie haben sich dieses E-book wahrscheinlich herunter geladen, weil Sie gerne lernen würden wie sie im Internet Geld verdienen können, oder? Denn genau das

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

Kurzanleitung zur Anmeldung:

Kurzanleitung zur Anmeldung: Kurzanleitung zur Anmeldung: Liebes zukünftiges Mitglied, auf den folgenden Seiten werden alles notwendigen Daten Deiner Person aufgenommen. Diese Daten werden Vereinsintern und Verbandsintern (siehe Datenschutz

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Vulkanpark GmbH für das Haushaltsjahr 2014 sowie der Auslegungsfrist g Herausgegeben

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Marlow

Haushaltssatzung der Stadt Marlow Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0006-15 Haushaltssatzung der Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des

Mehr

Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015)

Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) berücksichtigte Änderungen: 3 Absatz 2 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.02.2007 (Amtsblatt

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 20. November 2009 (9211-05

Mehr

DAVID: und David vom Deutschlandlabor. Wir beantworten Fragen zu Deutschland und den Deutschen.

DAVID: und David vom Deutschlandlabor. Wir beantworten Fragen zu Deutschland und den Deutschen. Manuskript Die Deutschen sind bekannt dafür, dass sie ihre Autos lieben. Doch wie sehr lieben sie ihre Autos wirklich, und hat wirklich jeder in Deutschland ein eigenes Auto? David und Nina fragen nach.

Mehr

Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis

Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis Persönliche Vorsprachen: Hauptstrasse 101, 94080 Osnabrück Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis, Musterweg 5, 11112 Musterstadt Frau Testbogen 35 11112 Musterstadt

Mehr

SATZUNG DER "HERTZIG-STIFTUNG" 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung

SATZUNG DER HERTZIG-STIFTUNG 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung SATZUNG DER "HERTZIG-STIFTUNG" 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung Die Stiftung führt den Namen "Hertzig-Stiftung". Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in

Mehr

l Auftrag mit Einzugsermächtigung

l Auftrag mit Einzugsermächtigung Rechtliche Überprüfung der Widerrufsbelehrung in Immobiliendarlehensverträgen l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Auftrag vollständig aus und senden Sie ihn mit dem erteilten SEPALastschriftmandat

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Wichtig! Bitte aufmerksam lesen.

Wichtig! Bitte aufmerksam lesen. Freizeit- und Reise-Programm 2016 Teilnahme-BedingungenHaus Hammerstein Wichtig! Bitte aufmerksam lesen. Anmelden: Sie können sich nur mit dem Anmelde-Bogen anmelden. Danach bekommen Sie von uns in den

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015

Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Gager vom 20.04.2015

Mehr

Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr

Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,

Mehr

Vertretungsvollmacht

Vertretungsvollmacht Vertretungsvollmacht Vollmacht, mich (uns) in allen Steuerangelegenheiten vor den hierfür zuständigen Behörden zu vertreten. Der Bevollmächtigte ist berechtigt, rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben,

Mehr

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz

Mehr

Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den 21.03.2013 Nr. 7. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis

Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den 21.03.2013 Nr. 7. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis Amtsblatt für die mit ihren Ortsteilen Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Kaltohmfeld, Kirchohmfeld, Leinefelde, Wintzingerode, Worbis Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den 21.03.2013 Nr. 7 Inhalt

Mehr

INFO 30. November 2011

INFO 30. November 2011 INFO 30. November 2011 Internes Informations- und Mitteilungsblatt des See-Spitals Horgen und Kilchberg Erscheint jeweils am 15. und 30. jeden Monates; Redaktionsschluss: jeweils drei Tage vor Erscheinen

Mehr

Vorausgefüllte Steuererklärung I: Belegabruf beantragen und freischalten

Vorausgefüllte Steuererklärung I: Belegabruf beantragen und freischalten Vorausgefüllte Steuererklärung I: Belegabruf beantragen und freischalten 1 Das Finanzamt weiß eine Menge über Sie: Einen Teil dieser Informationen können Sie vom Finanzamts-Server herunterladen und direkt

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014 Die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut: Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen

Mehr

Freunde und Förderer der Waldschule Bischofsheim e.v.

Freunde und Förderer der Waldschule Bischofsheim e.v. Freunde und Förderer der Waldschule Bischofsheim e.v. Die Waldschule......ist eine Grundschule in einem hundertjährigen Gebäude im alten Ortskern von Bischofsheim mit moderner Pädagogik. Zurzeit werden

Mehr

EWR GmbH. ppa. Giera. * nur 6 Cent je Gespräch, Mobilfunkpreise max. 42 Cent/Minute

EWR GmbH. ppa. Giera. * nur 6 Cent je Gespräch, Mobilfunkpreise max. 42 Cent/Minute PRESSEINFORMATION mit der Bitte um kurzfristige Veröffentlichung Remscheid, 15.04.11 Netze / Herr Giera TelDaFax Stromkunden werden in Remscheid von der EWR ersatzversorgt Wie in den letzten Monaten den

Mehr

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Information zum Projekt Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr Wir führen ein Projekt durch zur Mitwirkung von Menschen mit Demenz in

Mehr

19.12.2014. Herr Hackbarth, Herr van der Pütten, Herr Drescher, Herr Grunefeld, Frau Schlumm, Herr Schön-Petersen, Herr Behrens

19.12.2014. Herr Hackbarth, Herr van der Pütten, Herr Drescher, Herr Grunefeld, Frau Schlumm, Herr Schön-Petersen, Herr Behrens Amt Am Stettiner Haff Stettiner Straße 1 17367 Eggesin Gemeinde Leopoldshagen 19.12.2014 P r o t o k o l l der öffentlichen Gemeindevertretersitzung vom 17.12.2014 Tagungsort: Beginn: Ende: anwesend: Entsch.:

Mehr

WICHTIGER HINWEIS: Bitte fertigen Sie keine Kopien dieses Fragebogens an!

WICHTIGER HINWEIS: Bitte fertigen Sie keine Kopien dieses Fragebogens an! Muster-Fragebogen allgemeinbildende Schule Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Ihre Meinung ist uns wichtig! ir möchten die Qualität unserer Arbeit in der Schule kontinuierlich verbessern. Um herauszufinden,

Mehr

H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015

H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015 H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig hat auf Grund

Mehr

Muster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG)

Muster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG) Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... Der Gemeinderat hat auf Grund des 9 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Nachtragshaushaltssatzung

Mehr

1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2015 vom 26.02.2015 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt

Mehr

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz Haushaltssatzung der Gemeinde Lancken-Granitz für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) folgende Haushaltssatzung beschlossen,

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 28 vom 17.07.2009 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 13.07.09 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der 332 Ortsgemeinde

Mehr

der Landeshauptstadt Wiesbaden für die

der Landeshauptstadt Wiesbaden für die H A U S H A L T S S A T Z U N G der Landeshauptstadt Wiesbaden für die Haushaltsjahre 28/29 Aufgrund der 114 a ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 25 (GVBl.

Mehr

Kinderkrippe Mindelzwerge Stadt Burgau

Kinderkrippe Mindelzwerge Stadt Burgau Formular 12/2014 Erfasst: KITA Eingang Kindertagesstätte:... Anmeldung Kinderkrippe Mindelzwerge Stadt Burgau Angaben zu den Personensorgeberechtigten (Eltern): Name Vorname Straße u. Haus-Nr. PLZ / Ort

Mehr

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG zwischen Hildegard Geiger, Akademie für Ganzheitliche Kosmetik, Landesschule des Bundesverbandes Kosmetik Auwiesenweg 12a, 80939 München, und Name, Vorname: Geburtsdatum:

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Haushaltssatzung der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Niederschrift. über die Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Krempermoor. Sitzungstermin: Montag, 18.03.2013. Krempermoor, Feuerwehrgerätehaus

Niederschrift. über die Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Krempermoor. Sitzungstermin: Montag, 18.03.2013. Krempermoor, Feuerwehrgerätehaus Gemeinde Krempermoor Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Krempermoor Sitzungstermin: Montag, 18.03.2013 Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr Sitzungsende: 20:40 Uhr Ort, Raum: Krempermoor,

Mehr

Satzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse

Satzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse Satzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz, Träger 2 Aufgaben 3 Allgemeine Grundsätze für die Geschäftspolitik der Sparkasse 4 Organe

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald 12. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 19.05.2005 Nummer 12 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Dahme-Spreewald Bekanntmachung

Mehr

Sächsischer Baustammtisch

Sächsischer Baustammtisch Sächsischer Baustammtisch Leipziger Straße 3 09599 Freiberg Tel.: 03731/215006 Fax: 03731/33027 Handy: 0172 3510310 Internet: www.saechsischer-baustammtisch.de Mail: info@saechsischer-baustammtisch.de

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Havelland

Amtsblatt für den Landkreis Havelland Amtsblatt für den Landkreis Havelland Jahrgang 16 Rathenow, 2009-01-27 Nr. 03 Inhaltsverzeichnis Beschluss des Kreistages des Landkreises Havelland vom 19. Januar 2009 BV 0024/08 Haushaltssatzung des Landkreises

Mehr

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen

Mehr

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Hausten

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Hausten Hauptsatzung der Ortsgemeinde Hausten vom 17. März 2010 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz, der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der

Mehr