Planfeststellung. für den 6-streifigen Ausbau der A57

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Planfeststellung. für den 6-streifigen Ausbau der A57"

Transkript

1 Unterlage Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A57 zwischen der AS Krefeld-Gartenstadt und der AS Krefeld-Oppum von Bau-km bis Bau-km einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlagen Dritter sowie die Anlage der Kompensationsflächen Regierungsbezirk Stadt Gemarkung Kreis Stadt Gemarkung Düsseldorf Kreisfreie Stadt Krefeld Traar, Uerdingen, Verberg, Bockum, Linn, Oppum, Benrad Rhein-Kreis Neuss Meerbusch Ilverich Horst-und Höhlenbaumkartierung bestehend aus 16 Seiten und 2 Karten Aufgestellt: Mönchengladbach, den Der Leiter der Projektgruppe BAB gez. Mpasios i. A. (Athanasios Mpasios) Satzungsgemäß ausgelegen in der Zeit vom bis (einschließlich) in der Stadt/Gemeinde Zeit und Ort der Auslegung des Planes sind rechtzeitig vor Beginn der Auslegung ortsüblich bekannt gemacht worden. Stadt/Gemeinde (Dienstsiegel)

2 A 57: 6-streifiger Ausbau zwischen AS Krefeld- Gartenstadt und AS Krefeld Oppum - Horst- und Höhlenbaumkartierung - Auftraggeber Landesbetrieb Straßenbau NRW Regionalniederlassung Niederrhein Breitenbachstraße Mönchengladbach Projektbearbeitung Dipl.-Biologe Stefan Jacob M.Sc. Landschaftsökologie Ute Lüers Aufgestellt: Gelsenkirchen, den 01. Juli 2014 Umweltplanung Angewandte Ökologie Koloniestraße 16 D Gelsenkirchen Telefon 0209/ Telefax 0209/ info@hamannundschulte.de Home

3 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung, Aufgabenstellung 3 2 Untersuchungsgebiet und planerische Vorgaben 3 3 Methodik 4 4 Ergebnis 5 5 Konfliktanalyse Konflikte durch den Verlust von Baumhöhlen als potenzielle Fledermausquartiere Konflikte durch den Verlust von Baumhöhlen als potenzielle Niststätten planungsrelevanter Vogelarten Konflikte durch den Verlust von Horsten als potenzielle Brutplätze planungsrelevanter Vogelarten 6 6 Planungshinweise Maßnahmen zum Schutz von Fledermäusen bei Verlust potenzieller Baumhöhlenquartiere Maßnahmen zum Schutz planungsrelevanter, Horste oder Höhlen beziehender Vogelarten und weiterer Vogelarten 8 7 Zusammenfassung 9 8 Literatur, Quellen 10 Anhang: Liste der Horst- und Höhlenbäume 11 Tabellenverzeichnis Seite Tabelle 1 Liste der Horst- und Höhlenbäume 11 Kartenverzeichnis Nummer Titel Maßstab Format (B x H) Karte 1a Horst- und Höhlenbäume, Nordteil 1 : x 841 mm Karte 1b Horst- und Höhlenbäume, Südteil 1 : x 841 mm

4 Seite 3 1 Einleitung, Aufgabenstellung Der Landesbetrieb Straßenbau NRW plant den 6-streifigen Ausbau der BAB 57 zwischen den Anschlussstellen Krefeld-Gartenstadt und Krefeld-Oppum. Dabei sind die artenschutzrechtlichen Belange nach 44 BNatSchG zu berücksichtigen (MUNLV 2010, MWEBWV 2010). Durch das Vorhaben gehen im Eingriffsbereich (Erweiterungsflächen für den neuen Straßenkörper und bauzeitliche Flächeninanspruchnahme) Gehölze verloren. Aufgabe des vorliegenden Gutachtens ist es, die betroffenen Gehölzbestände auf eine mögliche Funktionserfüllung für planungsrelevante Arten nach KIEL (2005) zu überprüfen (s. auch KAISER 2012, MUNLV 2007, MWEBWV 2010). Zu berücksichtigen sind dabei Baumhöhlen und Horste als mögliche Fledermausquartiere bzw. Niststätten planungsrelevanter Vogelarten. Hierzu wurde zunächst eine Horstund Höhlenbaumkartierung durchgeführt. Auf Grundlage der Ergebnisse werden Aussagen zu möglichen Konflikten durch den Verlust von Gehölzbeständen getroffen und ggf. Maßnahmen dargestellt, durch deren Umsetzung mögliche Verbotstatbestände vermieden werden. 2 Untersuchungsgebiet und planerische Vorgaben Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich über einen ca. 6 km langen Abschnitt der BAB 57 auf Krefelder Stadtgebiet. Bei den betroffenen Gehölzbeständen handelt es sich meist um schmale Flächen entlang der Autobahn. Im Bereich der Anschlussstellen Krefeld-Gartenstadt und Krefeld-Zentrum sind auch flächige Bestände betroffen. Die zu überprüfenden Flächen sind in den Karten 1a und 1b dargestellt. Die Gehölze weisen überwiegend geringes bis mittleres Baumholz auf. Ältere Bäume sind nur vereinzelt betroffen. Es handelt sich fast ausschließlich um Laubhölzer. Bei der Konfliktbetrachtung wird davon ausgegangen, dass die Gehölzbestände innerhalb der in den Karten dargestellten Flächen vollständig entfallen. Bei der Konfliktbetrachtung werden folgende mögliche Beeinträchtigungen für Fledermäuse und Vögel berücksichtigt: Direkte Beeinträchtigungen von Fledermäusen in Baumhöhlen oder von Gelegen bzw. nicht flüggen Jungvögeln in Baumhöhlen oder Horsten ( 44, Abs. 1, Nr. 1 BNatSchG - Töten oder Verletzen von Tieren oder deren Entwicklungsformen) Störungen insbesondere während der Wochenstuben- oder Überwinterungszeit von Fledermäusen oder während der Brutzeit ( 44, Abs. 1, Nr. 2 BNatSchG - erhebliche Störung während bestimmter Zeiten) Beseitigung von essenziellen Fledermausquartieren oder Brutplätzen ( 44, Abs. 1, Nr. 3 BNatSchG - Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten)

5 Seite 4 3 Methodik In den zu überprüfenden Flächen (vgl. Karte 1a und 1b) wurde eine Horst- und Höhlenbaumkartierung durchgeführt. Die Geländebegehungen hierzu erfolgten am und und somit im unbelaubtem Zustand. Die Suche erfolgte mit Hilfe eines Fernglases. Horste und Baumhöhlen wurden, soweit vom Boden aus möglich, auf Spuren eines (ehemaligen) Besatzes durch Fledermäuse oder Vögel (z. B. Urin-, Kotspuren, Federn) kontrolliert. Es wurden Bäume ab einem Brusthöhendurchmesser (BHD) von > 30 cm überprüft. Zwar können auch in jüngeren Beständen kleinere Höhlen, Spalten oder Ausfaulungen vorhanden sein, die von einzelnen Fledermäusen als Tagesversteck- oder Balzquartier genutzt werden können. Jedoch sind ältere Gehölzbestände in der Regel höhlenreicher und erst in Bäumen mit einer Stammstärke von > 30 cm erreichen Höhlen eine Größe, in der sie als Wochenstube oder Winterquartier für Fledermäuse oder als Nisthöhle für Großhöhlenbrüter wie Eulen potenziell geeignet sind. Um einen ausreichenden Schutz gegen Frost zu bieten und entsprechend als Winterquartier geeignet zu sein, ist nach SCHOBER & GRIMBERG (1998) eine verbleibende Wandstärke von ca. 10 cm erforderlich. Diese Voraussetzung wird in jüngeren Gehölzen nicht erfüllt. In der Arbeitshilfe zur Beachtung der artenschutzrechtlichen Belange bei Straßenbauvorhaben in Schleswig-Holstein (LBV-SH 2011) wird erst ab einem Stammdurchmesser von > 50 cm auf Höhe der Höhle von einer Eignung als Winterquartier ausgegangen. Höhlen in Bäumen mit Stammdurchmessern von weniger als 50 cm bieten in besonders kalten Perioden in der Regel keinen ausreichenden Schutz vor Frost. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass solche Höhlen in milden Wintern durchaus als Winterquartier genutzt werden können. Horste stellen in jüngeren Gehölzbeständen keine potenziellen Niststätten für planungsrelevante, Horste beziehende Vogelarten dar, da die Bestände zu dicht gewachsen sind und für die in Frage kommenden Arten (z. B. Habicht, Mäusebussard, Waldohreule) keinen ausreichend freien Anflug an den Horst bieten. Für den Baumfalken sind Horste in jüngeren Gehölzbeständen zudem aufgrund der geringen Höhe ungeeignet. Die Art bezieht in der Regel hoch gelegene Horste. Es wurden alle vom Boden aus erkennbaren Specht- bzw. Naturhöhlen, Nisthilfen sowie Nester ab Krähenhorstgröße dokumentiert. Folgende Merkmale wurden tabellarisch erfasst: Baum: laufende Nummer, Baumart, Stammdurchmesser in Brusthöhe, bes. Kennzeichen Horste: Durchmesser, Herkunft, Höhe im Baum Höhlen: Größe (Breite x Höhe), Höhe im Baum, Exposition (N,S,W,O), Art (Naturhöhle, Spechthöhle, Kunsthöhle). Die erfassten Bäume wurden mittels GPS eingemessen und ins GIS übertragen. Zum Einsatz kamen GPS-Geräte vom Typ Garmin Oregon300 und Garmin GPSmap 60Cx. Eine Markierung im Gelände erfolgte nicht.

6 Seite 5 4 Ergebnis Im Plangebiet wurden 39 Höhlenbäume, acht Horstbäume und zwei Bäume, die sowohl mindestens eine Höhle als auch einen Horst aufweisen, aufgenommen. Die dokumentierten Merkmale sind Tabelle 1 im Anhang, die Lage der Bäume ist den Karten 1a und 1b zu entnehmen. Höhlenbäume sind in weiten Teilen des untersuchten Trassenabschnittes vorhanden (überwiegend Ahorn, Eiche, Kirsche). Lediglich im Südteil des Gebietes, im Umfeld der Emil-Schäfer-Straße und nördlich der Rather Straße wurden kaum Höhlenbäume registriert. Bei den Höhlen handelt es sich überwiegend um ausgefaulte Astlöcher, Stammrisse und -höhlen, seltener um Buntspechthöhlen. Es wurden sieben Nisthilfen aufgenommen (v. a. Meisenkästen). Bei den angetroffenen Baumhöhlen ist eine Nutzung als Fledermausquartier nicht auszuschließen. Alle Bäume besitzen Stammdurchmesser von 30 bis ca. 65 cm. Bei Gehölzen dieser Stärke kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Höhlen ganzjährig von Fledermäusen genutzt werden können - also auch während der Überwinterungsphase (vgl. Kapitel 3). Hinweise auf einen Fledermausbesatz (z. B. Kot-, Urinspuren) liegen jedoch nicht vor. Grundsätzlich stellen die meisten Höhlen auch potenzielle Niststätten für in Höhlen oder Nischen brütende Vögel dar. Über fast das gesamte Untersuchungsgebiet verteilt wurden sechs Ahornbäume, zwei Birken und eine Platane mit jeweils einem Horst gefunden. Von Greifvögeln (z. B. Mäusebussard, Habicht) erbaute Horste befinden sich nicht darunter. Es handelt sich um Rabenkrähen- und Elsternester. Diese Horste könnten verschiedenen planungsrelevanten, Horste beziehenden Greifvogel- oder Eulenarten (z. B. Baumfalke, Waldohreule) als Nistplatz dienen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Lebensraumpotenzial für störungsempfindliche Arten aufgrund der Nähe zur Autobahn sehr gering ist. Aktuell liegen keine Hinweise auf eine Nutzung durch Greifvögel vor. 5 Konfliktanalyse 5.1 Konflikte durch den Verlust von Baumhöhlen als potenzielle Fledermausquartiere Durch den Verlust der aufgenommenen Höhlenbäume gehen potenzielle Baumhöhlenquartiere für Fledermäuse verloren. In der näheren Umgebung stehen jedoch weitere potenziell als Fledermausquartier nutzbare Baumhöhlen in ausreichendem Umfang zur Verfügung, auf die bei Bedarf ausgewichen werden kann. Der Verlust einzelner Quartiere ist somit nicht als erhebliche Beeinträchtigung anzusehen, da die ökologische Funktion der Lebensräume im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt. Da sich die kartierten Baumhöhlen potenziell als Winterquartier eignen, sind Individuenverluste im Rahmen der Fällarbeiten trotz zeitlicher Vorgaben nicht vollständig auszuschließen (Verbotstatbestand: Töten oder Verletzen von Tieren - 44, Abs. 1, Nr. 1

7 Seite 6 BNatSchG). Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände und erheblicher Beeinträchtigungen potenziell vorkommender Fledermausarten sind die in Kapitel 6.1 aufgeführten Planungshinweise zu beachten. 5.2 Konflikte durch den Verlust von Baumhöhlen als potenzielle Niststätten planungsrelevanter Vogelarten Generell ist festzuhalten, dass aufgrund der hohen Belastung durch den Verkehrslärm bzw. aufgrund der Habitatstruktur der Umgebung (z. B. unzureichende Ausstattung mit geeigneten Nahrungslebensräumen) die Habitateignung für planungsrelevante Höhlenbrüter als gering zu bezeichnen ist. Dennoch kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass planungsrelevante Arten vereinzelt Baumhöhlen im Gebiet als Niststätte nutzen. In der Umgebung stehen potenzielle Baumhöhlenquartiere in ausreichendem Umfang zur Verfügung, auf die bei Bedarf ausgewichen werden kann. Der Verlust einzelner Höhlen ist somit nicht als erhebliche Beeinträchtigung anzusehen, da die ökologische Funktion der Lebensräume im räumlichen Zusammenhang erhalten bliebt. Während der Fällarbeiten bzw. des Gehölzrückschnittes könnte es zu Individuenverlusten kommen, wenn die Höhlen zu diesem Zeitpunkt besetzt sind (Verbotstatbestand: Töten oder Verletzen von Tieren - 44, Abs. 1, Nr. 1 BNatSchG). Um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände und erhebliche Beeinträchtigungen potenziell vorkommender, planungsrelevanter, Baumhöhlen beziehender Vogelarten grundsätzlich auszuschließen, sind die in Kapitel 6.2 aufgeführten Planungshinweise zu beachten. 5.3 Konflikte durch den Verlust von Horsten als potenzielle Brutplätze planungsrelevanter Vogelarten Durch das Vorhaben gehen potenzielle Brutplätze Horste beziehender planungsrelevanter Vogelarten verloren. Unter den Horsten befindet sich keine traditionell (regelmäßig) von planungsrelevanten Arten genutzte Niststätte. Somit ist kein essenzieller Brutplatz betroffen. In der näheren Umgebung sind in ausreichendem Umfang Gehölzbestände vorhanden, auf die bei Bedarf zur Anlage eines Horstes ausgewichen werden kann. Zudem ist davon auszugehen, dass in der unmittelbaren Umgebung ausreichend weitere Rabenkrähen- und Elsterhorste als Brutplatzgrundlage zur Verfügung stehen, da beide Arten sehr häufig sind und auch in städtisch geprägten Gehölzbeständen brüten. Der Verlust solcher potenzieller Niststätten (in geringem Umfang) ist nicht als erhebliche Beeinträchtigung anzusehen, da die ökologische Funktion der Lebensräume im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt. Während der Fällarbeiten bzw. des Gehölzrückschnittes könnte es zu Individuenverlusten kommen, wenn die Horste zu diesem Zeitpunkt besetzt sind (Verbotstatbestand: Töten oder Verletzen von Tieren - 44, Abs. 1, Nr. 1 BNatSchG). Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände und erheblicher Beeinträchtigungen potenziell vorkommender, planungsrelevanter, Horste beziehender Vogelarten sind die in Kapitel 6.2 aufgeführten Planungshinweise zu beachten.

8 Seite 7 6 Planungshinweise 6.1 Maßnahmen zum Schutz von Fledermäusen bei Verlust potenzieller Baumhöhlenquartiere Im Folgenden sind die Maßnahmen aufgeführt, die zur Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen möglicher Fledermausvorkommen durch die Beseitigung von Baumhöhlen erforderlich sind. Es muss davon ausgegangen werden, dass alle nachgewiesenen Baumhöhlen prinzipiell ganzjährig von Fledermäusen genutzt werden können. Um grundsätzlich einen Einschlag von Höhlenbäumen in den Wintermonaten unter Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen vornehmen zu können, ist ein Besatz der Höhlen auf geeignete Weise auszuschließen. Hierzu ist folgendermaßen vorzugehen: Alle betroffenen Baumhöhlen sind durch eine sachkundige Person vor der Fällung auf Besatz durch Fledermäuse zu überprüfen (Spurensuche, Ausleuchten, Ausspiegeln). Die Kontrolle ist im Zeitraum von Oktober bis November durchzuführen. Eine mögliche Beeinträchtigung von Fledermäusen ist dann am geringsten, da Wochenstuben bereits aufgelöst wurden, Balzquartiere in der Regel nicht mehr genutzt werden und die Tiere sich aber auch noch nicht im Winterschlaf befinden und auf andere Quartiere in der Umgebung ausweichen können. Kann ein Besatz nach der Kontrolle sicher ausgeschlossen werden, ist der Höhlenbaum unmittelbar im Anschluss an die Besatzkontrolle zu fällen. Alternativ kann die Baumhöhle verschlossen werden (beispielsweise mit Bauschaum), so dass ein zwischenzeitlicher Bezug ausgeschlossen werden kann und die Fällung zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist. An Bäumen, in denen ein Fledermausbesatz festgestellt wird, ist eine Ausflugkontrolle durchzuführen und die Höhle zu verschließen, nachdem alle Individuen ausgeflogen sind. Alternativ kann der Höhleneingang mit einer Reusenkonstruktion so abgedeckt werden, dass ein Verlassen des Quartiers möglich ist, ein erneuter Bezug der Höhle jedoch verhindert wird. Nachdem das Quartier verlassen wurde, ist die Höhle endgültig zu verschließen. In beiden Fällen ist vor dem Verschließen durch eine erneute Kontrolle (mittels Endoskop, Ausspiegeln) nachzuweisen, dass sich keine Fledermäuse mehr in der Höhle befinden. Zur Anlage von Ersatzquartieren vergleiche Anmerkung am Ende des Kapitels. Bei den Fällarbeiten ist folgendes zu beachten: Die Mitarbeiter der mit den Arbeiten beauftragten Firmen sind auf die Problematik hinzuweisen und darauf einzuweisen, wie versehentlich gefällte Quartierbäume und aufgefundene Fledermäuse zu sichern sind.

9 Seite 8 Die fachgerechte Versorgung möglicherweise aufgefundener Fledermäuse ist sicherzustellen; hierzu muss eine im Fledermausschutz sachkundige Person während des Gehölzeinschlags kurzfristig erreichbar sein. Anmerkung zum Anbringen von Fledermauskästen Sofern im Rahmen der Baumhöhlenkontrolle genutzte Quartiere nachgewiesen werden (Nachweis eines Besatzes oder Hinweise auf eine Nutzung wie Kot etc.), sollte das Quartierangebot durch Aufhängen von Fledermauskästen (zwei Kästen pro Quartier) im unmittelbaren Umfeld des Eingriffsbereiches gefördert werden. Die Art der zu installierenden Kästen wäre erst im Falle eines Quartiernachweises zu ermitteln und davon abhängig, welche Fledermausart nachgewiesen wird und um welches Quartier es sich handelt (z. B. Wochenstube, Winterquartier). Unter Berücksichtigung der aufgeführten Planungshinweise sind artenschutzrechtliche Konflikte durch den Verlust von Fledermausquartieren oder durch Individuenverluste ausgeschlossen. 6.2 Maßnahmen zum Schutz planungsrelevanter, Horste oder Höhlen beziehender Vogelarten und weiterer Vogelarten Um individuelle Verluste planungsrelevanter, Horste oder Höhlen beziehender Vogelarten durch eine Zerstörung von Nestern oder durch Aufgabe von Bruten infolge baubedingter Störungen während der Fortpflanzungszeit zu vermeiden, ist es erforderlich, die Horst- und Höhlenbäume außerhalb der Brutzeit, also im Zeitraum vom 1. Oktober bis Ende Februar, zu entnehmen. Um Beeinträchtigungen aller weiteren Vogelarten zu vermeiden, hat die Entfernung des gesamten Gehölzbestandes außerhalb der Brutzeit zu erfolgen. Für die Höhlenbäume sind weitere Hinweise zu beachten (vgl. Kapitel 6.1). Aufgrund der vorgesehenen zeitlichen Beschränkungen zur Baufeldfreimachung sind artenschutzrechtliche Konflikte durch Zerstörung genutzter Reproduktionsstätten oder durch Individuenverluste ausgeschlossen.

10 Seite 9 7 Zusammenfassung Im Rahmen des geplanten 6-streifigen Ausbaus der BAB 57 zwischen den Anschlussstellen Krefeld-Gartenstadt und Krefeld-Oppum wurden die von dem Vorhaben betroffenen Gehölzbestände auf Horste und Baumhöhlen als potenzielle Lebensstätten planungsrelevanter Arten untersucht. Im Rahmen der Horst- und Höhlenbaumerfassung wurden 39 Höhlenbäume, acht Horstbäume und zwei Bäume festgestellt, die sowohl mindestens eine Höhle als auch einen Horst aufweisen. Die Höhlen stellen potenzielle Quartiere für Baumhöhlen beziehende Fledermausarten, die Horste potenzielle Brutstätten für Horste beziehende Greifvögel oder Eulen dar. Das Lebensraumpotenzial für höhlenbrütende planungsrelevante Vogelarten ist sehr gering. Es werden Planungshinweise zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen durch den Verlust der Horst- und Höhlenbäume gegeben (vgl. Kapitel 6). Unter Beachtung dieser Hinweise treten nach gutachterlicher Einschätzung die Verbotstatbestände des 44 BNatSchG nicht ein.

11 Seite 10 8 Literatur, Quellen BNATSCHG (Bundesnaturschutzgesetz): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 2009 (BGBl I S. 2542), in Kraft getreten am 01. März 2010, zuletzt geändert am (BGBl I Nr. 3 S. 95, 99) in Kraft getreten am / KAISER, M. (2012): Erhaltungszustand und Populationsgröße der Planungsrelevanten Arten in NRW; Stand ; Datei: Ampelbewertung planungsrelevante Arten NRW - Ampelbewertung_Planungsrelevante_Arten_ pdf. KIEL, E.-F. (2005): Artenschutz in Fachplanungen. LÖBF-Mitteilungen Heft 1/2005, S LBV-SH (Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein) (Hrsg.) (2011): Fledermäuse und Straßenbau. Arbeitshilfe zur Beachtung der artenschutzrechtlichen Belange bei Straßenbauvorhaben in Schleswig-Holstein. Kiel, 63 S. + Anhang. MUNLV (Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen) (Hrsg.) (2007): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen. Broschüre, Düsseldorf, 257 S. MUNLV (Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen) (2010): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV- Artenschutz). Rd.Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v , - III in der Fassung der 1. Änderung vom MWEBWV (Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen) (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom Düsseldorf. SCHOBER, W. & E. GRIMMBERGER (1998): Die Fledermäuse Europas: kennen bestimmen schützen. Stuttgart: Franckh-Kosmos.

12 A 57: 6-streifiger Ausbau zwischen - Horst- und Höhlenbaumkartierung - Seite 11 Anhang: Liste der Horst- und Höhlenbäume Tabelle 1 Liste der Horst- und Höhlenbäume allgemein: k. A.-keine Angabe; Herkunft:, E-Elster, Rkr-Rabenkrähe; Naturhöhle: AL-Astloch, SA-Stammabbruch, SH-Stammhöhle, SR-Stammriss; Spechthöhle: Bsp-Buntspecht; Kunsthöhle (Nisthilfe): GHK-Großhöhlenkasten, Hot-Hohltaube, Mei-Meise Nummer Baumart Stamm-Ø in Brusthöhe besondere Kennzeichen [cm] 1 Acer campestre 35 ab ca. 1 m Höhe 2-stämmig; 2. Astloch in Stamm mit 20 cm Ø Horst Horst- Ø [cm] B x H [cm] 1.: 2 (Ø) 2.: 4x6 1.: NW 2.: NW Höhle 2 Acer campestre 30 2x4 SW AL 0,5 3 Acer campestre 35 2 (Ø) W SH 1 4 Acer campestre 30 2x3 O SH 1 5 Acer campestre 35 2x25 W SR 2 6 Acer campestre 40 2x40 W SR 2,5 7 Acer campestre 35 2x4 SW AL 2,5 8 Prunus sp. 45 Stamm in 1m Höhe hohl; nach oben hin geschlossen 1.: 5 (Ø) 2.: 3 (Ø) 9 Quercus rubra 30 7x10 NNO SH 6 10 Betula pendula 45 alter, zerfallender Horst 50 Rkr Acer pseudoplatanus (Ø) SO SH 6 12 Betula pendula 40 6 (Ø) SO AL 3 13 k. A. 50 k. A. SA Acer sp stämmig; Stamm hohl; weitere Höhlen (Exposition: N; Höhe: 0,5 m) 1.: 5 (Ø) 2.: 5x25 1.: O 2.: O 1.: NW 2.: N 1.: AL 2.: AL 1.: AL 2.: AL Herkunft Exposition Naturhöhle Spechthöhle Kunsthöhle Höhe im Baum [m] 1.: 0,5 2.: 2 1.: 4 2.: 4 2.: SR 1.: Bsp 1.: 2 2.: 1,5 15 Betula pendula Rkr k. A. 60 2x150 SW SR 10-12

13 A 57: 6-streifiger Ausbau zwischen - Horst- und Höhlenbaumkartierung - Seite 12 Nummer Baumart Stamm-Ø in Brusthöhe besondere Kennzeichen [cm] 17 k. A. 50 stehendes Totholz; mit abgebrochenem, am Baum hängenden Ast; Rinde teils abstehend 18 Acer sp. 30 erster Baum ca. 15 m nördlich Lücke in Gehölzstreifen Horst Horst- Ø [cm] B x H [cm] Höhle Herkunft Exposition Naturhöhle Spechthöhle Kunsthöhle 5 (Ø) SO Bsp 7 2x3 N AL 5 19 Acer sp. 55 mehrere Totäste 2 (Ø) O AL 6 20 Fagus sylvatica 30 2 (Ø) O AL 4 21 Acer sp. 55 Nest nicht fertig gebaut 25 E/Rkr 8,5 22 Acer pseudoplatanus 50 ca. 20m nördlich auffälliger Eibe; Totast ohne Rinde mit mehreren kleinen AL und abgebrochener Spitze 2 (Ø) N AL 4 Höhe im Baum [m] 23 Acer pseudoplatanus E 2x3 NO AL 7 (Horst) 3 (Höhle) 24 Prunus sp. 45 2x100 O SR Acer sp : 2 (Ø) 2.: 2x3 26 Quercus rubra 45 vermutlich außerhalb Eingriffsbereich; steht neben Baum Nr. 27; Gehölze in umgebendem Bereich entfernt 27 Acer sp. 40 vermutlich außerhalb Eingriffsbereich; steht neben Baum Nr. 27; Gehölze in umgebendem Bereich entfernt 1.: 2 (Ø) 2.: 2x3 1.: W 2.: W 1.: O 2.: O 1.: AL 2.: AL 2 (Ø) N AL 3 28 Acer pseudoplatanus 55 ab 1,5 m 2-stämmig 5 (Ø) O 5 29 Acer platanoides Rkr/E Acer pseudoplatanus 45 ab 1,7 m 2-stämmig; mindestens 6 AL 5 (Ø) W bis SW 1.: 5 2.: 7,5 1.: 6 2.: 6 AL 3,5-6

14 A 57: 6-streifiger Ausbau zwischen - Horst- und Höhlenbaumkartierung - Seite 13 Nummer Baumart Stamm-Ø in Brusthöhe besondere Kennzeichen [cm] Horst Horst- Ø [cm] B x H [cm] Höhle 31 Platanus x hybrida 80 Baum an Straße 35 Rkr 12 Herkunft Exposition Naturhöhle Spechthöhle Kunsthöhle Höhe im Baum [m] 32 Acer pseudoplatanus 65 in Garten nahe Straße 35 E 5x15 W SH 15 (Horst) 0,5 (Höhle) 33 Acer pseudoplatanus 40 westlich Weg 30 E/Rkr Populus sp. 45 2x200 NNO SH Acer pseudoplatanus 45 westlich Weg 5x15 SW SH 8 36 Quercus sp. 45 vermutlich außerhalb Eingriffsbereich; Bügel der Nisthilfe eingewachsen 37 Prunus sp. 25; 45 2-stämmig; Stamm von Höhlenöffnung vermutlich nicht oberwärts hohl 3 (Ø) S Mei 4,5 5 (Ø) N Bsp 2 38 Prunus sp (Ø) N Bsp 7 39 Betula pendula 50 Markierung mit Plättchen: "051/118" 1.: 5 (Ø) 2.: 6 (Ø) 3.:4x7 40 Acer sp (Ø) O Mei 5 41 Alnus sp (Ø) O Hot 5 42 Quercus rubra 40 Markierung mit Plättchen: "051/42" 12x12 O GHK 4 43 Acer sp. 40 Kasten mit Nistmaterial weitgehend ausgefüllt 1.: O 2.: SO 3.: O 1.: AL 2.: AL 3.: AL 5 (Ø) O Hot 4 44 Tilia sp. 50 Markierung mit Plättchen: "051/34" 3 (Ø) O Mei 4 45 Prunus sp. 55 mit abgeplatzter Rinde 20x200 S SR Tilia sp (Ø) O Mei 4 47 Acer sp. 35; 45 2-stämmig 45 Rkr/E Quercus sp : 7 (Ø) 2.: k. A. 49 Acer pseudoplatanus E/Rkr 9 1.: W 2.: O 1.: AL 2.: AL 1.: 3 2.:3,5 3.: 4 1.: 5 2.: 5

15 Überprüfung der Horstbaumkartierung im Jahr 2018 zu Unterlage Überprüfung der Horstbaumkartierung Die Horstbaumkartierung aus dem Jahr 2014 (HAMANN & SCHULTE 2014) wurde am 19. und überprüft und um weitere Bereiche ergänzt. Die meisten Horste, die im Jahr 2014 festgestellt wurden, konnten 2018 nicht mehr gefunden werden (Nr. 10, 21, 23, 29, 31, 32, 33, 47 in nachstehender Tabelle). Die Ursachen können in Unwettern und zwischenzeitlich erfolgten Baumfällungen liegen. Ein bedeutendes Sturmtief war z.b. ELA am Jüngst erfolgten Baumfällungen z. B. nördlich vom Neuenhofenpark (nördl. der AS KR-Gartenstadt / südl. der Uerdinger Straße). Allerdings wurden auch sechs zusätzliche Horste gefunden (Nr in nachstehender Tabelle). Meist handelte es sich dabei um Elsternester. Festgestellt wurden auch 2018 nur Elster- und Krähennester. Horste planungsrelevanter Arten wurden nicht gefunden. Tab. 1: Liste der Horstbäume Nr. Baumart Anmerkung Horst Ø (cm) Horst Bestätigt Betula pendula zerfallender Horst 50 Rkr Nein 15 Betula pendula im Autobahnohr 45 Rkr Ja 21 Acer sp. Nest unfertig 25 E/Rkr Nein 23 Acer pseudoplatanus am Bolzplatz 30 E Nein 29 Acer platanoides 40 Rkr/E Nein 31 Platanus x hybrida Uerdinger Str. 35 Rkr Nein 32 Acer pseudoplatanus in Garten, Fasanenstr. 35 E Nein 33 Acer pseudoplatanus 30 E/Rkr Nein 47 Acer sp. 2-stämmig 45 Rkr/E Nein 49 Acer pseudoplatanus mit Metalldraht 30 E/Rkr Ja, n.b. 50 Ulmus spec. am Gewerbegebiet 45 Rkr. ja, Krähe 51 Alnus glutinosa 45 Rkr ja, 52 Crataegus monogyna am REWE-Markt 35 Elster neu, n.b. 53 Sorbus intermedia 35 Elster Neu, besetzt 54 Acer pseudoplatanus 40 Elster Neu, n.b. 55 Populus tremula Südl. Bergackerweg 45 Rkr ja, neu, n.b. A 57, 6-streifiger Ausbau zwischen AS Krefeld-Gartenstadt und AS Krefeld-Oppum Seite 1

16 zu Unterlage Überprüfung der Horstbaumkartierung Abb. 1: Standort 23, östl. Bolzplatz Abb. 2: Standort 29, südl. Bergstr. Abb. 3: Standort 31, Uerdinger Str. Abb. 4: Standort 32, Fasanenstr. Abb. 5: Standort 33, östl. Gertrudisstr. Abb. 6: Standort 47, Bruchfeld A 57, 6-streifiger Ausbau zwischen AS Krefeld-Gartenstadt und AS Krefeld-Oppum Seite 2

17 zu Unterlage Überprüfung der Horstbaumkartierung Abb. 7: Horst 49, westl. Lohbruchweg Abb. 8: Standort 53 südl. Görlitzer Str. Abb. 9: Standort 54 südl. Rather Straße Abb. 10: Standort 55 südl. Bergackerweg A 57, 6-streifiger Ausbau zwischen AS Krefeld-Gartenstadt und AS Krefeld-Oppum Seite 3

Neubau von Mietwohnungen Wolberostraße in Neuss

Neubau von Mietwohnungen Wolberostraße in Neuss Neubau von Mietwohnungen Wolberostraße in Neuss - Artenschutzprüfung (ASP) Stufe 1 - Auftraggeber Neusser Bauverein AG Am Zollhafen 1 41460 Neuss Projektbearbeitung M.Sc. Landschaftsökologin Verena Schwarz

Mehr

Gutachterliche Stellungnahme zu artenschutzfachlichen Belangen

Gutachterliche Stellungnahme zu artenschutzfachlichen Belangen Artenschutzrechtliche Vorprüfung zum B-Plan Nr. 077 Im Rosenberg in Neuwied-Feldkirchen Gutachterliche Stellungnahme zu artenschutzfachlichen Belangen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Parkplatzes

Mehr

Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge. Artenschutzrechtliche Beurteilung

Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge. Artenschutzrechtliche Beurteilung Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge Artenschutzrechtliche Beurteilung Mai 2015 Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge Artenschutzrechtliche Beurteilung

Mehr

Dipl.-Biol. Anika Lustig Faunistische Gutachten

Dipl.-Biol. Anika Lustig Faunistische Gutachten Methodik der Baumhöhlenkartierung Im Rahmen der Baumhöhlenkartierung war ein Streifen von ca. 40 m vom Waldrand ausgehend in den Bestand hinein zu untersuchen, das entsprach in etwa einer Fläche von 7,5

Mehr

Bebauung Theodor-Heuß-Ring 16. Artenschutzrechtliche Beurteilung der Baumfällungen (ASP 1)

Bebauung Theodor-Heuß-Ring 16. Artenschutzrechtliche Beurteilung der Baumfällungen (ASP 1) Bebauung Theodor-Heuß-Ring 16 Artenschutzrechtliche Beurteilung der Baumfällungen (ASP 1) Auftraggeber: Schmeing Baugruppe Ansprechpartner: Herr Josef Schmölzl Bearbeitet durch: Graevendal GbR Moelscherweg

Mehr

Dipl.-B i o l. Karsten Lutz

Dipl.-B i o l. Karsten Lutz Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55 d, 22297 Hamburg dn.stadtplanung Frau Danne Hindenburgdamm 98 25421 Pinneberg per E-Mail: buero@dn-stadtplanung.de Dipl.-B i o l. Karsten Lutz Bestandserfassungen,

Mehr

Übersichtsbegehung Artenschutz. Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337

Übersichtsbegehung Artenschutz. Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337 Übersichtsbegehung Artenschutz zur Klarstellungs-, Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337 im Stadtteil Monakam in Bad Liebenzell Landkreis Calw Auftraggeber: Stadt Bad

Mehr

Untersuchung auf Vorkommen geschützter Arten nach 7 Abs. 2 BNatSchG. umweltplanung

Untersuchung auf Vorkommen geschützter Arten nach 7 Abs. 2 BNatSchG. umweltplanung Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung nach 44 BNatSchG hier: Vorprüfung, Stufe I der ASP zum Bebauungsplan Nr. 7/11 (631) Feithstraße / Knippschildstraße Untersuchung auf Vorkommen geschützter Arten nach

Mehr

Kurzbericht Dipl.-Biol. Anika Lustig Faunistische Gutachten

Kurzbericht Dipl.-Biol. Anika Lustig Faunistische Gutachten Kontrolle mittels Hubsteiger und Endoskopkamera von 11 Bäumen im Kester-Häusler Park, Fürstenfeldbruck im Hinblick auf ihr Quartierpotential für Fledermäuse und Vögel und Kontrolle auf aktuellen Besatz

Mehr

Artenschutzrechtliche Begutachtung der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy)

Artenschutzrechtliche Begutachtung der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy) der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy) Auftraggeber: p.b.s. Wohnbau GmbH Brackenheim Juni 2017 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 1.1 Standort des Vorhabens und derzeitige Nutzung 4

Mehr

Artenschutzrechtliche Begutachtung von. 9 Bäumen im Stadtgebiet von Schweich

Artenschutzrechtliche Begutachtung von. 9 Bäumen im Stadtgebiet von Schweich Artenschutzrechtliche Begutachtung von 9 Bäumen im Stadtgebiet von Schweich Auftraggeber Egbert Sonntag Büro für Landespflege Moselstr. 14 54340 RIOL Auftragnehmer Bergstraße 16, D-54318 Mertesdorf Tel.:

Mehr

Stand: Escherweg Oldenburg. Telefon Telefax NWP Planungsgesellschaft mbh

Stand: Escherweg Oldenburg. Telefon Telefax NWP Planungsgesellschaft mbh Artenschutzgutachten zu Gehölzrodungen für die geplante Bebauung der Grünanlage nördlich Salzberger Straße, Stadt Schüttorf Potenzialanalyse und Maßnahmenumsetzung Stand: 18.06.2017 Bearbeiter: Dr. Marc

Mehr

ENTWURFSSTAND 20. September 2016

ENTWURFSSTAND 20. September 2016 20. September 2016 1 3.0 2 . EG- VSchRL: I - Anhang I. BNatSchG - - bes. geschützt, - streng geschützt. BJagdG - ganzjährige Schonzeit bzw. Jagdzeit. Rote Liste - V - Vorwarnliste, 2 - stark gefährdet,

Mehr

Mögliche Bebauung des Grundstückes an der Bladenhorster Straße 53 in Castrop-Rauxel

Mögliche Bebauung des Grundstückes an der Bladenhorster Straße 53 in Castrop-Rauxel Mögliche Bebauung des Grundstückes an der Bladenhorster Straße 53 in Castrop-Rauxel - Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse - Auftraggeber Helga Maaß Bladenhorster Straße 53 44575 Castrop-Rauxel Projektbearbeitung

Mehr

Stadt Weißenburg, Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 für das Gebiet Galgenbergsiedlung - Relevanzprüfung artenschutzrechtlicher Belange

Stadt Weißenburg, Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 für das Gebiet Galgenbergsiedlung - Relevanzprüfung artenschutzrechtlicher Belange Stadt Weißenburg Stadtbauamt Neues Rathaus Marktplatz 19 91781 Weißenburg i. Bay. Stadt Weißenburg, Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 für das Gebiet Galgenbergsiedlung - Anlass / Aufgabenstellung Die

Mehr

FABION GbR Naturschutz - Landschaft - Abfallwirtschaft

FABION GbR Naturschutz - Landschaft - Abfallwirtschaft FABION GbR Naturschutz - Landschaft - Abfallwirtschaft W interhäuser Str. 93 97084 W ürzburg Tel. (0931) 21401 Fax (0931) 287301 e-mail: umweltbuero@fabion.de Dokumentation: Untersuchung auf Fledermausaktivität

Mehr

Artenschutzbeitrag. zur 1. Änd. B-Plan 45 Innenstadt-östlicher Teil. der Stadt Kaltenkirchen

Artenschutzbeitrag. zur 1. Änd. B-Plan 45 Innenstadt-östlicher Teil. der Stadt Kaltenkirchen Artenschutzbeitrag zur 1. Änd. B-Plan 45 Innenstadt-östlicher Teil der Stadt Kaltenkirchen Auftraggeber: Stadt Kaltenkirchen Bau- und Planungsabteilung Holstenstraße 14 24568 Kaltenkirchen Verfasser: Freie

Mehr

Artenschutzrechtliche Begutachtung des. Flurstücks 3879/7. in Neckarwestheim

Artenschutzrechtliche Begutachtung des. Flurstücks 3879/7. in Neckarwestheim des Flurstücks 3879/7 Auftraggeber: Gemeinde Neckarwestheim Februar 2019 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 2. ARTENSCHUTZRECHT 6 3. BEGUTACHTUNG DES FLURSTÜCKS 7 3.1 Vorgehensweise 7 3.2 Ausschluß

Mehr

Artenschutzrechtliche Begutachtung der. Flurstücke Weinstraße in Erlenbach

Artenschutzrechtliche Begutachtung der. Flurstücke Weinstraße in Erlenbach der Flurstücke Weinstraße 42-44 Auftraggeber: Gemeinde Erlenbach November 2018 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 2. ARTENSCHUTZRECHT 8 3. BEGUTACHTUNG DES FLURSTÜCKS 9 3.1 Vorgehensweise 9 3.2 Ausschluß

Mehr

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Gemeinde Wain Gewerbegebiet Industriestraße Flurstücke Nr. 97/6 u. 93 in Wain: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 11. Januar 2016 Gemeinde Eberhardzell Gewerbegebiet Industriestraße Flurstücke Nr. 97/6

Mehr

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg Potenzialabschätzung Artenschutz Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg 12. November 2014 Auftraggeber: Künster Architektur + Stadtplanung Bismarckstrasse 25 72764

Mehr

KARTIERUNG GESCHÜTZTER LEBENSSTÄTTEN HAVELWELLE VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN NR. 16 ZEPPELINSTRASSE / KASTANIENALLEE, POTSDAM

KARTIERUNG GESCHÜTZTER LEBENSSTÄTTEN HAVELWELLE VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN NR. 16 ZEPPELINSTRASSE / KASTANIENALLEE, POTSDAM KARTIERUNG GESCHÜTZTER LEBENSSTÄTTEN HAVELWELLE VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN NR. 16 ZEPPELINSTRASSE / KASTANIENALLEE, POTSDAM Bewertung und Kompensationsvorschläge Auftraggeber: DOMOS GmbH Wittelsbacherring

Mehr

Gemeinde Oberderdingen

Gemeinde Oberderdingen Gemeinde Oberderdingen Geplantes Baugebiet Industriegebiet, 7. Abschnitt (Kreuzgarten) Artenschutzrechtliche Prüfung Auftraggeber: Gemeinde Oberderdingen Amthof 13 75038 Oberderdingen Auftragnehmer: THOMAS

Mehr

Aufstellung des Bebauungsplans Mönninghausen Nr. 14 der Stadt Geseke

Aufstellung des Bebauungsplans Mönninghausen Nr. 14 der Stadt Geseke Aufstellung des Bebauungsplans Mönninghausen Nr. 14 der Stadt Geseke Protokoll einer Artenschutzprüfung Auftraggeber: Lage des Vorhabens: Stadt Geseke, An der Abtei 1, 59590 Geseke Am Rünkamp, 59590 Geseke

Mehr

Artenschutzfachliche Begutachtung von Gehölzen

Artenschutzfachliche Begutachtung von Gehölzen Artenschutzfachliche Begutachtung von Gehölzen Bauherr: Gutachter: Objekt: Vorhaben: Tag der Begehung: Anhöck & Keller Massivbau GmbH, Kalkreiße 16, 99085 Erfurt Friedhelm Hensen, Dipl.Biol. Frank Eichhorn

Mehr

Gemeinde Memmingerberg Bebauungsplan "Sonder- und Gewerbegebiet Industriestraße"

Gemeinde Memmingerberg Bebauungsplan Sonder- und Gewerbegebiet Industriestraße Gemeinde Memmingerberg Bebauungsplan "Sonder- und Gewerbegebiet Industriestraße" Büro Sieber, Lindau (B) Datum: 07.02.2017 Artenschutzrechtlicher Kurzbericht 1. Allgemeines 1.1 Die Gemeinde Memmingerberg

Mehr

Artenschutzrechtliche Stellungnahme zum B - Plan Holzweg, 2. Änderung in Erlenbach - Binswangen

Artenschutzrechtliche Stellungnahme zum B - Plan Holzweg, 2. Änderung in Erlenbach - Binswangen zum B - Plan Holzweg, 2. Änderung Auftraggeber: Gemeinde Erlenbach September 2018 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 1.1 Derzeitige Nutzung 4 1.2 Ziel und Zweck der Planung - zukünftige Nutzung 4 1.3

Mehr

Schwarz-Kiefer Pinus nigra 129 F vital; Krone nicht nach N wg. Engstand

Schwarz-Kiefer Pinus nigra 129 F vital; Krone nicht nach N wg. Engstand 380835 Spitz-Ahorn Acer platanoides 110 F vital 380836 Spitz-Ahorn Acer platanoides 73 F vital 380837 Spitz-Ahorn Acer platanoides 85/122 F vital 380838 Hain-Buche Carpinus betulus 99 F vital 380839 Rot-Fichte

Mehr

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Mittlerer Schlossgarten

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Mittlerer Schlossgarten Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Mittlerer Schlossgarten Projekt Stuttgart 21 - Wendlingen-Ulm Planfeststellungsabschnitt PFA 1.1 Inhalt Übersicht 1. Einführung 2. Untersuchungsgebiet 3. Untersuchungszeitraum

Mehr

Ulrich Bielefeld Dipl.Ing., Landschaftsarchitekt bdla Gällerstr Überlingen Tel / , Fax

Ulrich Bielefeld Dipl.Ing., Landschaftsarchitekt bdla Gällerstr Überlingen Tel / , Fax Dipl.Ing., Landschaftsarchitekt bdla Gällerstr. 5 88662 Überlingen Tel. 07551 / 9484-55, Fax -56 e-mail: BielefeldUlrich@aol.com September 2018 Bebauungsplan Roter Sandberg der Stadt Prüm Artenschutzrechtliche

Mehr

Artenschutz-Gutachten. Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck. Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Gutachten Artenschutz

Artenschutz-Gutachten. Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck. Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Gutachten Artenschutz Artenschutz-Gutachten Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Dr. Susanne Salinger Meierottostraße 5 10719 Berlin 19.12.2012 1 Inhalt Bauvorhaben

Mehr

Potentialerfassung Gebäudeuntersuchung / Baumuntersuchung Burgbeckschöpfwerk / Breitenwischer Schöpfwerk Landkreis Stade Niedersachsen

Potentialerfassung Gebäudeuntersuchung / Baumuntersuchung Burgbeckschöpfwerk / Breitenwischer Schöpfwerk Landkreis Stade Niedersachsen Potentialerfassung Gebäudeuntersuchung / Baumuntersuchung Burgbeckschöpfwerk / Landkreis Stade Niedersachsen Auftraggeber: NLWKN Betriebsstelle Stade Harsefelder Str. 2 21680 Stade Auftragnehmer: Zum Sportplatz

Mehr

Übersichtsbegehung Artenschutz

Übersichtsbegehung Artenschutz Übersichtsbegehung Artenschutz zum Bebauungsplan "Murr Langes Feld VI", 3. Bauabschnitt Gemeinde Murr Auftraggeber: Gemeinde Murr Bürgermeisteramt Rathaus, Hindenburgstraße 60, 71711 Murr Tel. (07144)

Mehr

Bebauungsplan 11-14a-1 "Am Carlsgarten" östlicher Grundstücksteil

Bebauungsplan 11-14a-1 Am Carlsgarten östlicher Grundstücksteil Bebauungsplan 11-14a-1 "Am Carlsgarten" östlicher Grundstücksteil Artenschutzfachliche Begutachtung Artengruppen: Fledermäuse Vögel Igel Auftraggeber: Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Hendrik Braband

Mehr

Artenschutz an Gebäuden. BauMesse Unna Stadthalle Unna, Oktober 2016

Artenschutz an Gebäuden. BauMesse Unna Stadthalle Unna, Oktober 2016 BauMesse Unna Stadthalle Unna, 1. + 2. Oktober 2016 Warum Artenschutz bei Gebäudearbeiten? Rechtliche Grundlagen Beispiele, Konflikte, Lösungen Empfehlungen für Bauherren, Planer, Architekten und Bauausführende

Mehr

Faunistischer Fachbeitrag im Rahmen der UVS zur geplanten 380-kV-Freileitung Audorf Flensburg. Deckblatt

Faunistischer Fachbeitrag im Rahmen der UVS zur geplanten 380-kV-Freileitung Audorf Flensburg. Deckblatt Faunistischer Fachbeitrag im Rahmen der UVS zur geplanten 380-kV-Freileitung Audorf Flensburg (Kreise Rendsburg-Eckernförde und Schleswig-Flensburg) Auftraggeber: TenneT TSO GmbH Bernecker Straße 70 95448

Mehr

Artenschutzfachliche Einschätzung Karlstraße 16 - Biberach a.d. Riß-

Artenschutzfachliche Einschätzung Karlstraße 16 - Biberach a.d. Riß- Artenschutzfachliche Einschätzung Karlstraße 16 - Biberach a.d. Riß- Auftraggeber: Fritschle GmbH Dieterskircher Straße 25 88524 Uttenweiler Bearbeitung: Diplom Biologin Tanja Irg Schützenstraße 17 88477

Mehr

Merkblatt zum Artenschutz bei Baumaßnahmen

Merkblatt zum Artenschutz bei Baumaßnahmen Merkblatt zum Artenschutz bei Baumaßnahmen Viele Tier- und Pflanzenarten sind weltweit gefährdet. Die Rote Liste der Weltnaturschutzorganisation IUCN führt über 40.000 bedrohte Arten auf. Davon stehen

Mehr

Artenschutzrechtliche Untersuchung. zum Abriss von drei Gebäuden an der. Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach

Artenschutzrechtliche Untersuchung. zum Abriss von drei Gebäuden an der. Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach Artenschutzrechtliche Untersuchung zum Abriss von drei Gebäuden an der Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach Abb. 1: Schwesternwohnheim. Fachbüro Faunistik und Ökologie Bearbeiter: Dipl.-Biol. Andreas

Mehr

Projekt: Höhlenbäume im urbanen Raum

Projekt: Höhlenbäume im urbanen Raum Projekt: Höhlenbäume im urbanen Raum Präsentation Werkstattgespräch HVNL, 27.11.13 Christa Mehl-Rouschal Untere Naturschutzbehörde Arten- u. Biotopschutz 2 Gliederung - Ziel des Gutachtens - Vorgeschichte

Mehr

FAUNISTISCHE ERFASSUNGEN FÜRSTENWALDER ALLEE IN BERLIN-WILHELMSHAGEN - B-PLAN XVI-81 DÄMERITZSEE -

FAUNISTISCHE ERFASSUNGEN FÜRSTENWALDER ALLEE IN BERLIN-WILHELMSHAGEN - B-PLAN XVI-81 DÄMERITZSEE - FAUNISTISCHE ERFASSUNGEN FÜRSTENWALDER ALLEE 470-472 IN BERLIN-WILHELMSHAGEN - B-PLAN XVI-81 DÄMERITZSEE - Auftraggeber: Schrickel + Partner Landschafts- und Golfplatzarchitektur Gesellschaft von Landschaftsarchitekten

Mehr

... ggf. RL regional. Bewertung nach Ampel-Schema: unbekannt günstig ungünstig- ungünstigunzureichend

... ggf. RL regional. Bewertung nach Ampel-Schema: unbekannt günstig ungünstig- ungünstigunzureichend Allgemeine Angaben zur Art 1. Durch das Vorhaben betroffene Art Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) 2. Schutzstatus und Gefährdungsstufe Rote Listen FFH-RL- Anh. IV - Art Europäische Vogelart...V.. RL

Mehr

Stadt Lübtheen (Landkreis Ludwigslust-Parchim) Artenschutzfachliche Begutachtung des Baumbestandes Kurzbericht

Stadt Lübtheen (Landkreis Ludwigslust-Parchim) Artenschutzfachliche Begutachtung des Baumbestandes Kurzbericht Stadt Lübtheen (Landkreis Ludwigslust-Parchim) Artenschutzfachliche Begutachtung des Baumbestandes Kurzbericht Ausgebrochene Äste am Baum Nr. 2 Auftraggeber: Bürogemeinschaft Stadt- und Landschaftsplanung

Mehr

Neubauprojekt Friedrich- Ebert-Strasse/ Helbüchelstrasse/ Ubierstrasse

Neubauprojekt Friedrich- Ebert-Strasse/ Helbüchelstrasse/ Ubierstrasse Neubauprojekt Friedrich- Ebert-Strasse/ Helbüchelstrasse/ Ubierstrasse - Artenschutzprüfung - Auftraggeber Gemeinnützige Baugenossenschaft Dormagen eg Weilerstraße 11 41540 Dormagen Projektbearbeitung

Mehr

Bebauungsplan Nr west.side Siemensstraße 21, Bonn-Endenich Rückbauphase 2 ab Juni 2015 /Beachtung der Artenschutzauflagen

Bebauungsplan Nr west.side Siemensstraße 21, Bonn-Endenich Rückbauphase 2 ab Juni 2015 /Beachtung der Artenschutzauflagen Bebauungsplan Nr. 6322-1 west.side Siemensstraße 21, Bonn-Endenich Rückbauphase 2 ab Juni 2015 /Beachtung der Artenschutzauflagen Aufgabenstellung Die west.side gmbh plant die Rückbauphase 2 im ersten

Mehr

ARTENSCHUTZRECHTLICHE RELEVANZEINSCHÄTZUNG

ARTENSCHUTZRECHTLICHE RELEVANZEINSCHÄTZUNG ARTENSCHUTZRECHTLICHE RELEVANZEINSCHÄTZUNG 44 BNatSchG STADTTOR WANGENER STRASSE FLURSTÜCKE 1951/1, 1951/4, 1951/6, 1984 Auftraggeber: Betz und Weber BauPartner GmbH Ensisheimer Strasse 8 88677 Markdorf

Mehr

Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude am Beispiel der besonders geschützten Vogelart Mauersegler

Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude am Beispiel der besonders geschützten Vogelart Mauersegler Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude am Beispiel der besonders geschützten Vogelart Mauersegler 1 Betroffene Arten Mauersegler / Mehlschwalbe Haussperling Fledermäuse (u.a. Zwerg-

Mehr

A 52 / A 40 - Umbau Autobahndreieck Essen-Ost

A 52 / A 40 - Umbau Autobahndreieck Essen-Ost Unterlage 19.2 A 52 / A 40 - Umbau Autobahndreieck Essen-Ost - Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse - Auftraggeber Landesbetrieb Straßenbau NRW Regionalniederlassung Ruhr Hatzper Str. 34 45149 Essen

Mehr

B IOPLAN. Artenschutzrechtliche Stellungnahme zur 1. Änd. des B-Plans Nr. 30 der Stadt Schleswig. Andreas Albrecht Faulstraße 30.

B IOPLAN. Artenschutzrechtliche Stellungnahme zur 1. Änd. des B-Plans Nr. 30 der Stadt Schleswig. Andreas Albrecht Faulstraße 30. Artenschutzrechtliche Stellungnahme zur 1. Änd. des B-Plans Nr. 30 der Stadt Schleswig Auftraggeber: Auftragnehmer: Andreas Albrecht Faulstraße 30 B IOPLAN Biologie & Planung 24837 Schleswig Dipl. Biol.

Mehr

Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße

Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße - Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse - Auftraggeber Neusser Bauverein AG Am Zollhafen 1 41460 Neuss Projektbearbeitung M.Sc. Landschaftsökologie Ute Lüers

Mehr

Bebauungsplan Nr. 11 Gewerbe- und Industriegebiet Änderung, Everswinkel - Potenzialanalyse Artenschutz -

Bebauungsplan Nr. 11 Gewerbe- und Industriegebiet Änderung, Everswinkel - Potenzialanalyse Artenschutz - Bebauungsplan Nr. 11 Gewerbe- und Industriegebiet - 21. Änderung, Everswinkel - Potenzialanalyse Artenschutz - Februar 2013 Auftraggeber: Kindermann KG Immobilien Erter 3 48351 Everswinkel Auftragnehmer:

Mehr

Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, Bocholt

Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, Bocholt Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, 46397 Bocholt Auftraggeber: Schmeing Bau GmbH z. Hd. Josef Schmölzl Telingskamp 10 46395 Bocholt Bearbeitet

Mehr

Gemeinde Bodnegg Bebauungsplan "Hochstätt IV" Artenschutzrechtlicher Kurzbericht. Büro Sieber, Lindau (B) Datum:

Gemeinde Bodnegg Bebauungsplan Hochstätt IV Artenschutzrechtlicher Kurzbericht. Büro Sieber, Lindau (B) Datum: Gemeinde Bodnegg Bebauungsplan "Hochstätt IV" Büro Sieber, Lindau (B) Datum: 26.06.2017 Artenschutzrechtlicher Kurzbericht 1. Allgemeines 1.1 Die Gemeinde Bodnegg beabsichtigt im Ortsteil "Hochstätt" die

Mehr

Bebauungsplan Industriestraße Süd. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Bebauungsplan Industriestraße Süd. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Ökologische Leistungen Fußer Dipl. Landschaftsökologe Moritz Fußer Gutachten - Kartierung - Forschung Neureuter Str. 5-7 76185 Karlsruhe 017624860225 moritzfusser@gmx.de www.oekologischegutachten.de März

Mehr

Gerlingen, Schillerhöhe, Fa. Bosch - Rodung von Gehölzen und Vergrößerung des Mitarbeiterparkplatzes

Gerlingen, Schillerhöhe, Fa. Bosch - Rodung von Gehölzen und Vergrößerung des Mitarbeiterparkplatzes Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse Gerlingen, Schillerhöhe, Fa. Bosch - Rodung von Gehölzen und Vergrößerung des Mitarbeiterparkplatzes Bericht 10.3.2014 im Auftrag von: StadtLandFluss Plochinger Straße

Mehr

Bebauungsplan Dachtel Staigstrasse. Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung. Gemeinde Aidlingen

Bebauungsplan Dachtel Staigstrasse. Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung. Gemeinde Aidlingen Gemeinde Aidlingen Bebauungsplan Dachtel Staigstrasse Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung Bearbeitung: Dipl. Ing. (FH) Thomas Limmeroth Dipl.-Geoökol. Wolfgang Siewert Dipl. Ing. (FH) Thomas Limmeroth

Mehr

Fortbildung für Architekten und Planer

Fortbildung für Architekten und Planer Fortbildung für Architekten und Planer Gesetzliche Grundlagen Artenschutz EU-Recht Bundesrecht Auswirkungen in der Praxis Wann ist was zu tun. Fledermäuse (alle Arten): - streng geschützt (und besonders

Mehr

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung -

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Artenschutzrecht in der Vorhabenszulassung am Gesetz arbeiten Verbotstatbestände ( 44 Abs. 1 BNatSchG) Legalausnahme ( 44 Abs.

Mehr

Gemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein. 18. Änderung Bebauungsplan Fridolfing Nord im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB.

Gemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein. 18. Änderung Bebauungsplan Fridolfing Nord im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB. Landkreis Traunstein im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB Begründung Vorentwurf Datum: 03.05.2018 Projekt: 18015 Bearbeitung: Bearbeiter: Dipl.-Ing. Andreas Jurina, Stadtplaner Dipl.-Ing. (FH) Peter

Mehr

Artenschutzrechtliche Prüfung. Aufstellung des Bebauungsplans Hafner-Areal. Stadt Pforzheim

Artenschutzrechtliche Prüfung. Aufstellung des Bebauungsplans Hafner-Areal. Stadt Pforzheim Artenschutzrechtliche Prüfung Aufstellung des Bebauungsplans Hafner-Areal Stadt Pforzheim Auftraggeber: Auftragnehmer: WLH Projekt- und Grundstücksentwicklung GmbH Schumacherstraße 18 76275 Ettlingen THOMAS

Mehr

FORMBLATT. Vorprüfung zum Artenschutz für Bau- und Abbruchvorhaben

FORMBLATT. Vorprüfung zum Artenschutz für Bau- und Abbruchvorhaben FORMBLATT Vorprüfung zum Artenschutz für Bau- und Abbruchvorhaben Bitte füllen Sie den nachstehenden Vordruck aus, und reichen Sie diesen mit den Bauantragsunterlagen ein, da sonst Ihr Antrag nicht bearbeitet

Mehr

Konsequenzen der kleinen Novelle des BNatSchG zum Artenschutz

Konsequenzen der kleinen Novelle des BNatSchG zum Artenschutz Konsequenzen der kleinen Novelle des BNatSchG zum Artenschutz Dipl.-Ing. Stephan Köhler, für Straßenbau und Verkehr, Kompetenzcenter Urteil EuGH Das Urteil des EuGH vom 10.01.2006, (Rs. C-98/03) rügt die

Mehr

Erfassung von Baumhöhlen in einer Pappel-Baumreihe auf dem Gelände des ehemaligen Lohofs am Spreitweg 2 in Bad Sassendorf

Erfassung von Baumhöhlen in einer Pappel-Baumreihe auf dem Gelände des ehemaligen Lohofs am Spreitweg 2 in Bad Sassendorf Erfassung von Baumhöhlen in einer Pappel-Baumreihe auf dem Gelände des ehemaligen Lohofs am Spreitweg 2 in Bad Sassendorf Erfassung von Baumhöhlen in einer Pappel- Baumreihe auf dem Gelände des ehemaligen

Mehr

Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht. Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht)

Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht. Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht) Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht) Bauleitplanung und Naturschutz Abwägungsgebot Eingriffsregelung

Mehr

Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan "Bitzfelder Straße" in Öhringen-Schwöllbronn

Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan Bitzfelder Straße in Öhringen-Schwöllbronn Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan "Bitzfelder Straße" in Öhringen-Schwöllbronn Stadt Öhringen Marktplatz 74613 Öhringen 19.06.2018 Auftragnehmer: Roland Steinbach Freier Landschaftsarchitekt

Mehr

Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg

Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg Expertise zur Festlegung des Erfassungsbedarfs der Arten gem. Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie der europäischen Vogelarten Auftraggeber: Deutsche Reihenhaus AG Auftragnehmer:

Mehr

Landratsamt Biberach Rollinstraße Biberach

Landratsamt Biberach Rollinstraße Biberach Tanja Irg umweltkonzept Schützenstraße 17 88477 Schwendi /Kleinschafhausen Landratsamt Biberach Rollinstraße 9 88400 Biberach Diplom Biologin Tanja Irg Telefon: 07353-75046-13 Mobil: 0176-24114165 E-Mail:

Mehr

Bebauungsplan Nr Grefrath, Am Friedhof

Bebauungsplan Nr Grefrath, Am Friedhof Bebauungsplan Nr. 474 - Grefrath, Am Friedhof - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Auftraggeber Stadt Neuss Umweltamt Rathaus - Markt 41460 Neuss Projektbearbeitung M.Sc. Landschaftsökologie Ute Lüers

Mehr

Artenschutzrechtliche Überprüfung zu Grundstück und Gebäude Hauptstraße 1 (Flst. 8960/5, 8960/3, 8961 und 8960/1) Stutensee-Blankenloch

Artenschutzrechtliche Überprüfung zu Grundstück und Gebäude Hauptstraße 1 (Flst. 8960/5, 8960/3, 8961 und 8960/1) Stutensee-Blankenloch Artenschutzrechtliche Überprüfung zu Grundstück und Gebäude Hauptstraße 1 (Flst. 8960/5, 8960/3, 8961 und 8960/1) Stutensee-Blankenloch Bericht, Stand 23.05.2016 Auftragnehmer: Büro für Landschaftsökologie

Mehr

Bebauungsplan Nr. 18 / 19. Änderung, Alverskirchen

Bebauungsplan Nr. 18 / 19. Änderung, Alverskirchen Bebauungsplan Nr. 18 / 19. Änderung, Alverskirchen Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse Mai 2014 Auftraggeber: Gemeinde Everswinkel Der Bürgermeister Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel Auftragnehmer:

Mehr

D. Liebert BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG

D. Liebert BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG D. Liebert BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG BÜRO: Dorfstr. 79 52477 ALSDORF Telefon: 02404 / 67 49 30 Fax: 02404 / 67 49 31 Mobil: 0173 / 345 22 54 Anlage 8 ZWISCHENBERICHT ARTENSCHUTZ BAUVORHABEN: IKEA MÖBELHAUS

Mehr

Fachbeitrag Artenschutz zur 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bocksköppen in PW-Veltheim

Fachbeitrag Artenschutz zur 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bocksköppen in PW-Veltheim Fachbeitrag Artenschutz zur 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bocksköppen in PW-Veltheim Stand: November 2013 Bearbeitung: Stadt Porta Westfalica Umweltschutzbeauftragter Sachgebiet

Mehr

Bebauungsplan Nr. 1732, Nahversorgung Vinnhorst / BV Werder Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB

Bebauungsplan Nr. 1732, Nahversorgung Vinnhorst / BV Werder Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.v. Friends of the Earth Germany BUND Region Hannover, Goebenstr. 3a, 30161 Hannover Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Planen und Stadtentwicklung Stadtplanung

Mehr

Artenschutzrechtliche Überprüfung für das Bauvorhaben des B.A.D Arbeitsmedizinischen Dienstes e.v. in Bonn, Spielplatz Herbert- Rabius-Straße 1"

Artenschutzrechtliche Überprüfung für das Bauvorhaben des B.A.D Arbeitsmedizinischen Dienstes e.v. in Bonn, Spielplatz Herbert- Rabius-Straße 1 Artenschutzrechtliche Überprüfung für das Bauvorhaben des B.A.D Arbeitsmedizinischen Dienstes e.v. in 53225 Bonn, Spielplatz Herbert- Rabius-Straße 1" Überarbeiteter Gesamtbericht: 01.08.2018 Im Auftag

Mehr

Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan D 157 Erweiterung Nelkenweg, Stadt Emden Matthias Bergmann, Dipl.-Ing.

Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan D 157 Erweiterung Nelkenweg, Stadt Emden Matthias Bergmann, Dipl.-Ing. Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan D 157 Erweiterung Nelkenweg, Stadt Emden Matthias Bergmann, Dipl.-Ing. Landespflege Krummackerweg 16 a, 26605 Aurich / Ostfriesland Februar 2017 Auftragnehmer:

Mehr

Öffnung potentieller Fledermausquartiere am Wohnhaus Krefelder Straße 83 in Viersen

Öffnung potentieller Fledermausquartiere am Wohnhaus Krefelder Straße 83 in Viersen Öffnung potentieller Fledermausquartiere am Wohnhaus Krefelder Straße 83 in Viersen Kurzdokumentation Michael Straube Wegberg Oktober 2015 Öffnung von potentiellen Quartieren am Wohnhaus Krefelder Straße

Mehr

- Artenschutzfachliche Begutachtung -

- Artenschutzfachliche Begutachtung - Bebauungsplan Nr. 10 Bergstraße 11. Änderung Abriss einer Lagerhalle Droste-Hülshoff-Str. 50, 48351 Everswinkel - fachliche Begutachtung - November 2016 FAUNISTISCHE GUTACHTEN Dipl.-Geogr. Michael Schwartze

Mehr

06 Artenschutzrechtliche Vorprüfung

06 Artenschutzrechtliche Vorprüfung 06 Artenschutzrechtliche Vorprüfung zum Bebauungsplan samt örtlicher Bauvorschriften Löhl V, Legelshurst im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Fassung für die Offenlage 17.06.2016 Projekt: 1627 Bearbeiter:

Mehr

Protokoll einer Artenschutzprüfung. Geseke. Auftraggeber: Rittergut Störmede, Albert-Brand-Straße 3, Geseke. Lage des Vorhabens:

Protokoll einer Artenschutzprüfung. Geseke. Auftraggeber: Rittergut Störmede, Albert-Brand-Straße 3, Geseke. Lage des Vorhabens: Artenschutzprotokoll zur 96. Änderung des Flächennutzungsplans, zur Ergänzungssatzung OT Störmede der Stadt Geseke und zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Störmede Nr. 17 der Stadt Geseke Protokoll einer

Mehr

Ortsbegehung und Potenzialabschätzung für streng oder besonders geschützte Vogel- und Fledermausarten

Ortsbegehung und Potenzialabschätzung für streng oder besonders geschützte Vogel- und Fledermausarten Bebauungsplan Lauenburg 93 Ortsbegehung und Potenzialabschätzung für streng oder besonders geschützte Vogel- und Fledermausarten 1. Anlass und Aufgabe Die Stadt Lauenburg plant die Aufstellung des Bebauungsplans

Mehr

Auftraggeber: BUC Immobilien GmbH Bleichstr Pforzheim. Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen

Auftraggeber: BUC Immobilien GmbH Bleichstr Pforzheim. Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen Auftraggeber: BUC Immobilien GmbH Bleichstr. 13-17 75173 Pforzheim Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen zu einem potenziellen Fledermausvorkommen des Bebauungsplanes Buckenberg in Pforzheim Stand

Mehr

Kontrolle zum Vorkommen der Zauneidechse im Rahmen der 10. Änderung des Bebauungsplans Dortelweil West Stadt Bad Vilbel, Stadtteil Dortelweil

Kontrolle zum Vorkommen der Zauneidechse im Rahmen der 10. Änderung des Bebauungsplans Dortelweil West Stadt Bad Vilbel, Stadtteil Dortelweil Kontrolle zum Vorkommen der Zauneidechse im Rahmen der 10. Änderung des Bebauungsplans Dortelweil West Stadt Bad Vilbel, Stadtteil Dortelweil Bericht Mai 2014 Auftraggeber: Planungsbüro Holger Fischer

Mehr

STADT BIELEFELD STADTUMBAU BETHEL

STADT BIELEFELD STADTUMBAU BETHEL STADT BIELEFELD STADTUMBAU BETHEL Artenschutzprüfung/ASP zum Bebauungsplan Nr. III/GA 9 Kernbereich Bethel Inhalt 1 Einführung...2 2 Vorprüfung (Stufe I der ASP)...3 2.1 Vorprüfung des Artenspektrums...3

Mehr

2015 Im Auftrag von B-Plan Ecke Haupt- und Luisenstraße 2. Teilabschnitt in Eggenstein-Leopoldshafen

2015 Im Auftrag von B-Plan Ecke Haupt- und Luisenstraße 2. Teilabschnitt in Eggenstein-Leopoldshafen 2015 Im Auftrag von Köhler & Meinzer ohg Wohnungsunternehmen Junkersring 76344 Eggenstein-Leopoldshafen B-Plan Ecke Haupt- und Luisenstraße 2. Teilabschnitt in Eggenstein-Leopoldshafen Abschätzung der

Mehr

Artenschutzrechtliche Kontrolle für die B-Pläne Busbahnhof und Westertor, Stadt Lübbecke

Artenschutzrechtliche Kontrolle für die B-Pläne Busbahnhof und Westertor, Stadt Lübbecke Artenschutzrechtliche Kontrolle für die B-Pläne Busbahnhof und Westertor, Stadt Lübbecke Stand: 15.03.2018 Escherweg 1 26121 Oldenburg Postfach 3867 26028 Oldenburg Telefon 0441 97174-0 Telefax 0441 97174-73

Mehr

Gemeinde Wain, Neubaugebiet Brühl, 2. Bauabschnitt Artenschutz-Problematik

Gemeinde Wain, Neubaugebiet Brühl, 2. Bauabschnitt Artenschutz-Problematik Gemeinde Wain, Neubaugebiet Brühl, 2. Bauabschnitt Artenschutz-Problematik Auftraggeber: Ing.büro Wassermüller Ulm GmbH Hörvelsinger Weg 44 89081 Ulm 30.09.2017 Anlass: Die Gemeinde Wain will innerorts

Mehr

Artenschutzprüfung bei Bau- und/oder Abbruchvorhaben

Artenschutzprüfung bei Bau- und/oder Abbruchvorhaben Artenschutzprüfung bei Bau- und/oder Abbruchvorhaben Sie planen eine Bau- oder Abbruchmaßnahme im Innen- oder Außenbereich? Dann müssen die Gesetze zum Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten beachtet

Mehr

Kartierung von Bodenbrütern und weiteren Vogelarten

Kartierung von Bodenbrütern und weiteren Vogelarten Fachbüro Dr. Maier Umweltplanung und ökologische Gutachten Kartierung von Bodenbrütern und weiteren Vogelarten zum Bebauungsplan 16-013, Gewerbegebiet Mittelbiberacher Steige, Biberach an der Riß Auftraggeber

Mehr

Spechte im Duisburger Süden 1

Spechte im Duisburger Süden 1 Elektronische Aufsätze der Biologischen Station Westliches Ruhrgebiet 1.14 (25): 1-6 Electronic Publications of the Biological Station of Western Ruhrgebiet 1.14 (25): 1-6 Spechte im Duisburger Süden 1

Mehr

Gemeinde Amtzell Bebauungsplan "Goppertshäusern Teil I" Artenschutzrechtlicher Kurzbericht. Büro Sieber, Lindau (B) Datum:

Gemeinde Amtzell Bebauungsplan Goppertshäusern Teil I Artenschutzrechtlicher Kurzbericht. Büro Sieber, Lindau (B) Datum: Gemeinde Amtzell Bebauungsplan "Goppertshäusern Teil I" Büro Sieber, Lindau (B) Datum: 05.11.2015 Artenschutzrechtlicher Kurzbericht 1. Allgemeines 1.1 Die Gemeinde Amtzell beabsichtigt für den Bereich

Mehr

Baumerfassung an der B 49 zwischen Koblenz- Lay und Koblenz-Moselweiß

Baumerfassung an der B 49 zwischen Koblenz- Lay und Koblenz-Moselweiß Baumerfassung an der B 49 zwischen Koblenz- Lay und Koblenz-Moselweiß Anlage 19.3.1 Auftraggeber: Björnsen Beratende Ingenieure Postfach 100142 56031 Koblenz Auftragnehmer: Dipl.-Biologe Jörg Hilgers Brunnenstraße

Mehr

Artenschutzrechtliches Gutachten zur Neubebauung des Grundstücks Strandstraße (Flurstück 1/35) in Karlshagen, Usedom

Artenschutzrechtliches Gutachten zur Neubebauung des Grundstücks Strandstraße (Flurstück 1/35) in Karlshagen, Usedom Dr. Ralf Grunewald Naturschutzfachliche Gutachten und Naturfotografie Gartenstraße 5 18581 Putbus Dr. R. Grunewald Naturschutzfachliche Gutachten und Naturfotografie Telefon: 038301-885194 Gartenstraße

Mehr

Bau des Hochbahnsteiges Marktstraße und Umbau der Stadtbahnlinie 3 bis zur Bielsteinstraße

Bau des Hochbahnsteiges Marktstraße und Umbau der Stadtbahnlinie 3 bis zur Bielsteinstraße mobiel GmbH Bau des Hochbahnsteiges Marktstraße und Umbau der Stadtbahnlinie 3 bis zur Bielsteinstraße - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - mobiel GmbH Bau des Hochbahnsteiges Marktstraße und Umbau der

Mehr

Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation (Teil 1)

Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation (Teil 1) Nördlingen und Möttingen: Begleitplan (Teil 1) Betroffene Funktionen: B: Flächenbezogen bewertbare Merkmale und Ausprägungen des Schutzgutes Arten und Lebensräume ( 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Bay- KompV); H:

Mehr

Kartierung Vögel. Windkraftanlagen bei Eltville / Taunus Bürgerforum Windenergie am

Kartierung Vögel. Windkraftanlagen bei Eltville / Taunus Bürgerforum Windenergie am Kartierung Vögel / Taunus Bürgerforum Windenergie am 14.04.2015 1 Inhalt. 01 Aufgabenstellung. 04 Datenauswertung. 02 Durchführung. 05 Bewertung. 03 Kartierungsergebnisse. 06 Optimierung der Planung 2

Mehr

Hansestadt Greifswald Bebauungsplan Nr. 109 Fachmarktzentrum Anklamer Landstraße

Hansestadt Greifswald Bebauungsplan Nr. 109 Fachmarktzentrum Anklamer Landstraße Hansestadt Greifswald Bebauungsplan Nr. 109 Fachmarktzentrum Anklamer Landstraße Rostock, 21.03.2016 Auftraggeber: raith hertelt fuß Frankendamm 5 18439 Stralsund Auftragnehmer: Dipl. Biologe Thomas Frase

Mehr