Die berufspraktische. Ausbildung 4K-Studiegänge. Leitfaden. AUSBILDUNG Sek II / Berufsbildung
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- Imke Fuchs
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1 AUSBILDUNG Sek II / Berufsbildung Leitfaden Pädagogische Hochschule Zürich Prorektorat Ausbildung Abteilung Sekundarstufe II / Berufsbildung Lagerstrasse 2, 8090 Zürich T sekundarstufe2@phzh.ch Die berufspraktische phzh.ch/sek2 Zürcher Fachhochschule Ausbildung 4K-Studiegänge 2
2 Inhalt Einleitung... 3 Zweck... 5 Zeitpunkt und Aufbau... 6 Welche Studierenden absolvieren welchen Verlauf?... 6 Praktikumstypen... 8 Typ 1: Praktikum an der Klasse einer Praktikumslehrperson... 9 Typ 2: Praktikum an der eigenen Klasse Fachunterrichtscoaching Unterrichtsbesuch mit anschliessendem Videografie-Auftrag Organisation Anhänge Kriterien für den Unterricht (BK & IKA) Kriterien für den Unterricht (ABU)
3 Einleitung In der Ausbildung von Lehrpersonen für Berufsfachschulen an der Pädagogischen Hochschule Zürich wird der berufspraktischen Ausbildung viel Gewicht beigemessen: Sie umfasst ein Fünftel der gesamten Ausbildungszeit für hauptberufliche Lehrpersonen und ist mit 360 Lernstunden (12 ECTS-Punkten) dotiert. Dieser Leitfaden gibt Auskunft über die berufspraktische Ausbildung der 4K-Studiengänge, die sich an folgenden Grundsätzen orientiert: Stringenz: Es gelten einheitliche Kriterien zur Reflexion und Beurteilung von Unterricht während der ganzen Ausbildung. Beurteilungsfelder: Fach- und Fachdidaktik, Handwerk, Lernen, Interaktion. Individualisierung: Je nach berufspraktischen Voraussetzungen der Studierenden sind unterschiedliche niveaubedingte Verläufe vorgesehen (siehe Verläufe). Bedürfnisorientierung: Es wird die Möglichkeit angeboten, Praktika in fremden Klassen oder in der eigenen Klasse zu absolvieren (siehe Praktikumstypen 1 und 2). Evidenzbasierung: Es kommen erprobte Instrumente zur Anwendung, namentlich das Fachunterrichtscoaching und die Videografie. Verknüpfung von Theorie und Praxis: Die Studierenden werden von den Dozierenden hinsichtlich ihrer Praktikumseinsätze vorbereitet/ begleitet und im Unterricht besucht. 2 3
4 Zweck Der Leitfaden richtet sich sowohl an die Studierenden als auch an die Praktikumslehrpersonen. Rechtliche Grundlage sind das Reglement zur Ausbildung von Berufsbildungsverantwortlichen an der Pädagogischen Hochschule Zürich vom 27. August 2013 und die Richtlinie zur berufspraktischen Ausbildung vom 3. Oktober Alle im Text erwähnten Dokumente stehen auf dem Studiweb der PH Zürich zum Download bereit: Sek2/ [Studiengang] Berufspraktische Ausbildung Die berufspraktische Ausbildung unterstützt die Studierenden auf ihrem Weg der Professionalisierung, indem sie sich gezielt in die didaktischen Eigenheiten des Unterrichts an Berufsfachschulen vertiefen und Erfahrungen in der Unterrichtsführung sammeln und reflektieren können. Die Ziele der berufspraktischen Ausbildung orientieren sich nach Kriterien, anhand derer sämtliche berufspraktischen Tätigkeiten beurteilt und reflektiert werden (siehe Abbildung 1): Die Studiengänge der PH Zürich für Berufsbildungsverantwortliche im Haupt- und Nebenberuf sind vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) anerkannt. Unsere Diplome bestätigen den Abschluss eines Bildungsgangs gemäss Artikel 46 der Berufsbildungsverordnung (BBV). Fach- und Fachdidaktik Die Lehrperson wählt aufgrund der Lehrpläne geeignete Unterrichtsinhalte und unterrichtet diese sachlich korrekt. Handwerk Die Lehrperson beherrscht das berufliche Handwerk (Lernziele, Lernphasen, Methoden, etc.). Lernen Interaktion Die Lehrperson ermöglicht und begleitet selbstgesteuertes Lernen (Anknüpfung an Vorwissen und individuelle Voraussetzungen, Lernunterstützung etc.). Die Lehrperson nimmt ihre Verantwortung für eine konstruktive Zusammenarbeit in der Klasse wahr (Präsenz, Aktivierung, Umgang etc.). Abbildung 1: Kriterien (die ausführlichen Kriterienlisten befinden sich im Anhang) 4 5
5 Zeitpunkt und Aufbau Der Zeitpunkt und der Aufbau der berufspraktischen Ausbildung berücksichtigen die unterschiedlichen Vorkenntnisse und Bedürfnisse der Studierenden, insbesondere im ersten Studienjahr: Es werden drei verschiedene Verläufe angeboten, in denen die Praktika auf unterschiedliche Arten absolviert werden können (siehe Abbildung 2). Studierende mit wenig Erfahrung an der Berufsfachschule durchlaufen im ersten Studienjahr ebenfalls eine berufspraktische Ausbildung im Umfang von insgesamt 8 ECTS. Im ersten Semester werden dabei die Studierenden durch die Dozierenden auf das Praktikum im zweiten Semester vorbereitet. Verläufe ABU-Studierende ohne eigene Klasse Studierende mit wenig Erfahrung an der Berufsfachschule Studierende mit einiger Erfahrung an der Berufsfachschule Während des zweiten Semesters absolvieren die Studierenden ein Praktikum (Typ 1 oder 2). Daneben führen die Studierenden ein gegenseitiges Fachunterrichtscoaching durch (Peercoaching). Anleitung Fachunterrichtscoaching Herbstsmester Frühlingssemeser Herbstsmester Frühlingssemeser Vorbereitung Praktikum (für ABU-Studierende ohne eigene Klasse) Praktikum (Typ 1 oder 2) Berufspraktische Prüfung Vorbereitung Praktikum (Typ 1 oder 2) Praktikum (Typ 1 oder 2) Berufspraktische Prüfung Praktikum (Typ 1 oder 2) Berufspraktische Prüfung Der Umfang der berufspraktischen Ausbildung beträgt insgesamt 8 ECTS. Für Studierende, die an ihrer Schule ein professionelles Mentorat erhalten, besteht die Möglichkeit, dieses in Absprache mit den Dozierenden als Teil der berufspraktischen Ausbildung anrechnen zu lassen. Im zweiten Ausbildungsjahr durchlaufen die Studierenden ein Praktikum (Typ 1 oder 2) im Umfang von 4 ECTS und absolvieren die berufspraktische Prüfung. Abbildung 2: Übersicht über die drei verschiedenen Verläufe der berufspraktischen Ausbildung während der beiden Studienjahre Welche Studierenden absolvieren welchen Verlauf? ABU-Studierende ohne eigene Klasse starten im ersten Studienjahr mit einem ganzjährigen Praktikum für Einsteigerinnen und Einsteiger ABU im Umfang von 8 ECTS, das aus regelmässigen Praxiseinsätzen in der Klasse einer Praktikumslehrperson besteht. Im zweiten Ausbildungsjahr durchlaufen die Studierenden ein Praktikum (Typ 1 oder 2) im Umfang von 4 ECTS und absolvieren die berufspraktische Prüfung. Praktikum für ABU-Studierende ohne eigene Klasse Studierende mit einiger Erfahrung an der Berufsfachschule, die bereits über eine Lehrbefähigung verfügen, steigen in der Regel erst im zweiten Ausbildungsjahr in die berufspraktische Ausbildung ein (Anrechnung der berufspraktischen Voraussetzung). Im zweiten Ausbildungsjahr durchlaufen die Studierenden ein Praktikum und absolvieren die berufspraktische Prüfung. 6 7
6 Praktikumstypen In Absprache mit den Dozierenden und ihrer Berufsfachschule können die Studierenden für Praktika im Umfang von 4 ECTS zwischen zwei Durchführungstypen wählen. Im ersten Typ absolvieren die Studierenden das Praktikum in der Klasse ihrer Praktikumslehrperson. Im zweiten Typ werden sie von der Praktikumslehrperson in ihren eigenen Klassen begleitet (siehe Abbildung 3). Bei beiden Typen (aber vor allem bei Typ 2) ist es von Vorteil, wenn die Praktikumslehrpersonen und die Studierenden in derselben Institution tätig sind. Studierende und Praktikumslehrpersonen können jedoch auch an verschiedenen Institutionen beschäftigt sein. Lernort Organisation Umfang Typ 1 Typ 2 Klassen der Praktikumslehrpersonen Hospitationen, kleine Unterrichtseinsätze und ganzheitliche Unterrichtsdurchführungen 4 ECTS (entsprechen in der Regel drei Unterrichtshospitationen oder -einsätzen und sechs ganzheitlichen Unterrichtsdurchführungen) Abbildung 3: Übersicht über die zwei Praktikumstypen Klassen der Studierenden Anwendung der beiden Instrumente Fachunterrichtscoaching und Unterrichtsbesuch und Videografieauftrag 4 ECTS (entsprechen in der Regel der zweimaligen Anwendung der beiden Instrumente) Typ 1: Praktikum an der Klasse einer Praktikumslehrperson Dieser Typ erfolgt in der Regel in drei Phasen. In der ersten Phase unterrichtet die Praktikumslehrperson, die Studierenden protokollieren den Verlauf des Unterrichts und sammeln Beobachtungen. Die PLP erteilt detaillierte Beobachtungsaufträge, und die Studierenden bereiten sich auf die Beobachtung vor. Nach dem Unterricht werden die Eindrücke gemeinsam besprochen und ausgewertet. In der zweiten Phase erteilt die Praktikumslehrperson den Studierenden kleinere Unterrichtsaufträge, wie z. B. etwas demonstrieren, eine Aufgabe erklären, ein Klassengespräch leiten, einen Text besprechen oder mit einer Schülergruppe arbeiten. Diese Aufträge werden anfangs gemeinsam vorbereitet. Die Studierenden erhalten mehrmals solche Aufträge und führen die Unterrichtssequenzen (ca. 20 Minuten) selbstständig durch. Die verbleibende Unterrichtszeit wird von der Praktikumslehrperson gestaltet. Im Anschluss an den Unterricht findet eine gemeinsame Besprechung der Erfahrungen statt. In der dritten Phase erhalten die Studierenden den Auftrag, zu bestimmten Themen selbstständig Unterricht zu planen und durchzuführen. Dabei werden vorgängig Kriterien bestimmt (siehe Anhang), anhand derer der Unterricht im Anschluss reflektiert wird. In dieser Phase kann auch ein Fachunterrichtscoaching durchgeführt werden. Die drei Phasen müssen nicht unbedingt als Block durchgeführt werden. Es kann sinnvoll sein, sie zu mischen. 8 9
7 Typ 2: Praktikum an der eigenen Klasse In diesem Typ werden die Studierenden bei der Unterrichtstätigkeit in ihren eigenen Klassen begleitet. Dies geschieht strukturiert anhand der Instrumente Fachunterrichtscoaching und Unterrichtsbesuch mit anschliessenden Videografie-Auftrag. Instrument: Fachunterrichtscoaching Das Fachunterrichtscoaching ist eine verbreitete Methode zur Erweiterung des unterrichtlichen Handlungsrepertoires, die auf dem Konzept des Content-Focused Coachings 1 basiert und sich für das Expertencoaching und für das Peercoaching 2 gleichermassen eignet. Das Instrument beschreibt eine intensive Unterrichtsvorbesprechung, eine gemeinsam verantwortete Unterrichtsdurchführung und eine abschliessende Kurzbesprechung. Den Kern des Fachunterrichtscoachings stellt dabei die Vorbesprechung dar, in der der Coachee gemeinsam mit dem Coach eine Unterrichtssequenz aufbaut und nach didaktischen Kriterien (siehe didaktischer Fokus) reflektiert. In der abschliessenden Nachbesprechung wird reflektiert, inwiefern sich das Geplante bei der Durchführung bewährt hat und wo Entwicklungspotential besteht. Instrument: Unterrichtsbesuch und Videografie-Auftrag Die Videografie ist eine bewährte Methode in der Ausbildung von Lehrpersonen, um unterrichtliches Handeln zu beobachten und zu analysieren 1. Das Instrument beschreibt eine Videostudie, die im Anschluss an den Besuch einer ersten Unterrichtssequenz formuliert wird. In dieser Videostudie wird eine einzelne Unterrichtsphase bestimmt und in einer zweiten Unterrichtssequenz fokussiert betrachtet. Als Produkt erstellen die Studierenden ein kommentiertes Unterrichtsvideo im Umfang von 7-12 Minuten. Das Video wird ausschliesslich für das persönliche Coaching verwendet. Anleitung Unterrichtsbesuch und Videografie-Auftrag Als Produkt erstellen die Studierenden einen Bericht im Umfang von bis Zeichen, in dem sie ihre Erkenntnisse aus dem Coaching zusammenfassen. Anleitung Fachunterrichtscoaching 1 Staub, F.C. (2014). Fachunterrichtscoaching auf der Grundlage des Content-Focused Coaching. In: K. Mattern & U. Hirt (Hrsg.), Coaching im Fachunterricht. Wie Unterrichtsentwicklung gelingt (S ). Weinheim: Beltz. 2 Kreis, A./Staub, F. C. (2013): Kollegiales Unterrichtscoaching. In: PraxisWissen SchulLeitung 33. Köln: Wolters Kluwer. 1 Siehe beispielsweise Helmke, A. (2012). Unterrichtsqualität und Lehrerprofessionalität. Bd. 4. Seelze-Velber: Klett.; Krammer, K., & Reusser, K. (2005). Unterrichtsvideos als Medium der Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen. Beiträge zur Lehrerbildung, 23(1),
8 Organisation Gemeinsam mit den Dozierenden und in Zusammenarbeit mit den Berufsfachschulen wählt die Studierende/der Studierende den Praktikumstyp und mögliche Praktikumslehrpersonen aus. Die Studierende/ der Studierende nimmt daraufhin mit den Praktikumslehrpersonen Kontakt auf. Vor Beginn plant die Praktikumslehrperson das Praktikum mit der/dem Studierenden, gemeinsam treffen beide Parteien eine Vereinbarung. Jeweils am Ende des Praktikums (Typ 1 & 2) führt die Praktikumslehr-person mit der Studentin/dem Studenten eine Schlussbesprechung durch, die eine Selbst- und Fremdeinschätzung zu allen vier Kriterien (Fach- und Fachdidaktik, Handwerk, Lernen, Interaktion) enthält und in der konkrete Vorschläge für die weitere Arbeit generiert werden. Das Ergebnis dieser Besprechung wird von der Studentin/dem Stu-denten in einem kurzen Bericht (Einschätzung zu allen vier Kriterien inklusive Entwicklungsziele) im Umfang von Zeichen festgehalten. Die Studentin/der Student gibt der Praktikumslehrperson nach Erhalt der Bestätigung ebenfalls eine Rückmeldung per Mail. Die Praktikumslehrperson lässt dem Sekretariat die Vereinbarung vor dem Beginn des Praktikums zukommen. Die Bestätigung sendet sie dem Sekretariat bis Woche 7 (Herbstsemester)/Woche 37 (Frühlingssemester) zu. Sämtliche Dokumente stehen auf dem Studiweb der PH Zürich zur Verfügung: [Studiengang] Berufspraktische Ausbildung. Die Praktikumslehrperson sichtet den Bericht und meldet der Prak-tikantin/dem Praktikanten mit einer Bestätigung, dass der Bericht die Erfahrungen im Praktikum adäquat widerspiegelt und sie/er das Praktikum absolviert hat. Dabei beurteilt sie, ob die Studentin/der Student die vorgegebenen Lernstunden in erwarteter Qualität ge-leistet hat (bei negativer Beurteilung muss die Studentin/der Student das Praktikum bei einer anderen Praktikumslehrperson wiederholen)
9 Anhänge Anhang I Kriterien für den berufsschulischen Unterricht ABU Anhang II Kriterien für den berufsschulischen Unterricht BK&IKA 14 15
10 Kriterien für den Unterricht (ABU) 1. Fach und Fachdidaktik ABU Die Lehrperson wählt aufgrund der Lehrpläne geeignete Unterrichtsinhalte für ihre Klassen aus und unterrichtet diese sachlich korrekt. 1.1 Präparation (Analyse): Die Präparation erfüllt die Vorgaben des Rahmen- und Schullehrplans und enthält die wichtigsten fachdidaktischen Überlegungen. 1.2 Verknüpfung der Lernbereiche: Die Lernbereiche «Gesellschaft» und «Sprache und Kommunikation» werden in der Zielsetzung und im Unterricht gleichermassen berücksichtigt und sinnvoll verknüpft. 1.3 Lernbereich Sprache und Kommunikation: Im Unterricht wird gezielt an den Sprachkompetenzen gearbeitet. 1.4 Sachliche Richtigkeit: Die Lerninhalte sind sachlich und strukturell korrekt. 1.5 Faktenwissen und Vernetzung: Die Lernenden erschliessen über das Faktenwissen hinaus auch relevante Zusammenhänge. 2. Handwerk Die Lehrperson beherrscht das berufliche Handwerk. 2.1 Präparation (Unterrichtsverlauf): Aufbau und Verlaufsplanung des Unterrichts sind klar und nachvollziehbar. 2.2 Unterrichtseinstieg: Der Unterrichtseinstieg ist lern- und sachbezogen. 2.3 Lernphasen: Der Unterricht ist rhythmisiert. Er ist in didaktisch sinnvolle Lernphasen gegliedert. 2.4 Methoden/Sozialformen: Die Methode(n) und Sozialform(en) sind lern- und sachgerecht gewählt. 2.5 Klarheit der Aufträge: Die Lehrperson erteilt klare Aufträge. 2.6 Transparenz: Die Lehrperson macht die Lernziele und den Verlauf transparent 2.7 Medieneinsatz: Medien (Arbeitsmaterialien, technische Hilfsmittel usw.) werden kompetent eingesetzt. 3. Lernen Die Lehrperson ermöglicht und begleitet selbstgesteuertes Lernen. 3.1 Vorwissen: Das Vorwissen der Lernenden wird aktiviert. 3.2 Niveaugerechtes Vorgehen: Das Vorgehen entspricht den Möglichkeiten der Lernenden. 3.3 Selbstständiges Lernen: Die Lehrperson gibt hilfreiche Anstösse und initiiert Lernprozesse. Sie schafft Lerngelegenheiten, in welchen die Lernenden die Inhalte selbstständig erarbeiten und festigen. 3.4 Lernunterstützung: Die Lehrperson begleitet die Lernprozesse ihrer Lernenden beratend und unterstützend. 3.5 Verschiedene Zugänge ermöglichen: Im Unterricht werden verschiedene Zugänge zum Lerninhalt ermöglicht, z. B. indem gezielt verschiedene Sinne angesprochen werden. 3.6 Prozessorientierung: Der Lernprozess wird thematisiert, reflektiert und dokumentiert. 3.7 Ergebnissicherung: Die Ergebnisse der Arbeitsaufträge und das Erreichen der Lernziele werden überprüft. 4. Interaktion Die Lehrperson nimmt ihre Verantwortung für eine konstruktive Zusammenarbeit in der Klasse wahr. 4.1 Klassenführung: Die Lehrperson achtet auf einen respektvollen und konstruktiven Umgang in der Klasse und reagiert auf Störungen angemessen. 4.2 Wertschätzung: Die Lehrperson zeigt wertschätzendes und unterstützendes Verhalten. Die Rückmeldungen sind konstruktiv. 4.3 Gesprächsführung: Die Gesprächsführung zeichnet sich durch Struktur, Klarheit und anregende Impulse aus. 4.4 Standardsprache: Die Standardsprache wird korrekt angewendet und konsequent eingefordert
11 Kriterien für den Unterricht (BK & IKA) 1. Fach und Fachdidaktik BK resp. W & G oder IKA Die Lehrperson wählt aufgrund der Lehrpläne geeignete Unterrichtsinhalte für ihre Klassen aus und unterrichtet diese sachlich korrekt. 1.1 Schriftliche Unterrichtsvorbereitung (Analyse): Die schriftliche Unterrichtsvorbereitung enthält und begründet die wichtigsten didaktisch-methodischen Überlegungen. 1.2 Bildungs- und Schullehrplan: Die Lerninhalte sind nachvollziehbar auf den Bildungs- und Schullehrplan abgestimmt. 1.3 Sachliche Richtigkeit: Die Lerninhalte sind sachlich und strukturell korrekt. 1.4 Praxisbezug: Lerninhalte und Erfahrungen aus Betrieb und Alltag der Lernenden werden miteinander verbunden. 1.5 Faktenwissen und Vernetzung: Die Lernenden erschliessen über das Faktenwissen hinaus auch relevante Zusammenhänge. 1.6 Lernmaterialien: Die verwendeten Lernmaterialien sind für die Lernenden und das Thema geeignet. 2. Handwerk Die Lehrperson beherrscht das berufliche Handwerk. 2.1 Präparation (Unterrichtsverlauf): Aufbau und Verlaufsplanung des Unterrichts sind klar und nachvollziehbar. 2.2 Unterrichtseinstieg: Der Unterrichtseinstieg ist lern- und sachbezogen. 2.3 Lernphasen: Der Unterricht ist rhythmisiert. Er ist in didaktisch sinnvolle Lernphasen gegliedert. 2.4 Methoden/Sozialformen: Die Methode(n) und Sozialform(en) sind lern- und sachgerecht gewählt. 2.5 Klarheit der Aufträge: Die Lehrperson erteilt klare Aufträge. 2.6 Transparenz: Die Lehrperson macht die Lernziele und den Verlauf transparent. 2.7 Medieneinsatz: Medien (Arbeitsmaterialien, technische Hilfsmittel usw.) werden kompetent eingesetzt. 3. Lernen Die Lehrperson ermöglicht und begleitet selbstgesteuertes Lernen. 3.1 Vorwissen: Das Vorwissen der Lernenden wird aktiviert. 3.2 Niveaugerechtes Vorgehen: Das Vorgehen entspricht den Möglichkeiten der Lernenden. 3.3 Selbstständiges Lernen: Die Lehrperson gibt hilfreiche Anstösse und initiiert Lernprozesse. Sie schafft Lerngelegenheiten, in welchen die Lernenden die Inhalte selbstständig erarbeiten und festigen. 3.4 Lernunterstützung: Die Lehrperson begleitet die Lernprozesse ihrer Lernenden beratend und unterstützend. 3.5 Verschiedene Zugänge ermöglichen: Im Unterricht werden verschiedene Zugänge zum Lerninhalt ermöglicht, z.b. indem gezielt verschiedene Sinne angesprochen werden. 3.6 Prozessorientierung: Der Lernprozess wird thematisiert, reflektiert und dokumentiert. 3.7 Ergebnissicherung: Die Ergebnisse der Arbeitsaufträge und das Erreichen der Lernziele werden überprüft. 4. Interaktion Die Lehrperson nimmt ihre Verantwortung für eine konstruktive Zusammenarbeit in der Klasse wahr. 4.1 Klassenführung: Die Lehrperson achtet auf einen respektvollen und konstruktiven Umgang in der Klasse und reagiert auf Störungen angemessen. 4.2 Wertschätzung: Die Lehrperson zeigt wertschätzendes und unterstützendes Verhalten. Die Rückmeldungen sind konstruktiv. 4.3 Gesprächsführung: Die Gesprächsführung zeichnet sich durch Struktur, Klarheit und anregende Impulse aus. 4.4 Standardsprache: Die Standardsprache wird korrekt angewendet und konsequent eingefordert
Das Qualifikations- verfahren
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