Landesamt für Verbraucherschutz Fachbereich Lebensmittelsicherheit. LAV Sachsen-Anhalt, Halle Hannelore Klingemann Dezernat 3.2

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1 Landesamt für Verbraucherschutz Fachbereich Lebensmittelsicherheit

2 Grundzüge amtlicher Lebensmittelüberwachung Grundrechtliche Schutzpflichten in der BRD beruhen auf Art. 2 Abs. 2 GG Staatliche Schutzpflicht, den Einzelnen vor Beeinträchtigung seiner körperlichen Unversehrtheit zu bewahren (LMÜ ist Bestandteil staatl. Gefahrenabwehr) Vorr.: - Distanz der LMÜ zu Wirtschaftssubjekt - hoher naturwissenschaftlicher Standard - engmaschiges Kontrollnetz Art. 33 Abs. 4 GG gebietet Garantiefunktion, die Lebensmittelsicherheit als hoheitliche Aufgabe zu erbringen

3 Eckpunkte amtlicher Lebensmittelüberwachung Qualitätsmanagement in LMÜ bildet Vorr. für Zusammenarbeit zwischen den Ländern sichert sachgerechte Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben unter Wahrung allgemeingültiger Verwaltungsgrundsätze wie z.b. Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung Ziel ist die Schaffung von innerer und äußerer Transparenz (vereinheitlichte Verfahrensabläufe, Durchschaubarkeit der Arbeitsabläufe) Überprüfung erfolgt durch interne und externe Audits (z.b. durch EU-Kommission) Betriebsinspektionen und Probenahme Betriebsinspektionen, Probenahme, Untersuchung und Verwaltungsmaßnahme stehen in Zusammenhang operative Kontrollteams arbeiten interdisziplinär mit kompetenten Mitarbeitern Zusammenarbeit mit angrenzenden Bereichen ( z.b. Tierseuchenbekämpfung, Zoll) Betriebsinspektionen sind vorrangig als Kontrolle betrieblicher Kontrollsysteme durchzuführen (HACCP und QM-Systeme) Kontrollfrequenz ergibt sich aus vorangestellter Risikobewertung der Betriebe

4 Eckpunkte amtlicher Lebensmittelüberwachung Untersuchung von Lebensmitteln, Futtermitteln und Bedarfsgegenständen Untersuchung erfolgt ausschließlich in akkreditierten Laboratorien Untersuchung und Beurteilung von Proben gehören in eine Hand Untersuchung erfolgt in unabhängigen staatlichen bzw. kommunalen (Ausschluss von Auftragsuntersuchungen!) Ganzheitliche Untersuchung in integrierten Ämtern ist anzustreben Untersuchungsämtern Bildung von Schwerpunktlaboratorien (auch länderübergreifend) ermöglicht steigenden Anforderungen an analytische Kompetenz zu genügen Erkenntnisse aus Betriebsinspektionen müssen in die Planung von Untersuchungen einbezogen werden

5 Eckpunkte amtlicher Lebensmittelüberwachung Risikobewertung von Betrieben abhängig von: Produktkategorien Bedeutung des Betriebes (lokal bis international) Allg. Hygienestandard Praktische Betriebsführung (Schulungssysteme, Eigenkontrollmaßnahmen, QM-Systeme) Individuelle Bewertung erfolgt durch die für LMÜ zuständige Behörde, bei Großbetrieben mit überregionaler Bedeutung mindestens alle drei Jahre

6 Eckpunkte amtlicher Lebensmittelüberwachung Maßnahmen der Verwaltung Überwachungsbehörden verfügen über angepasste Fachkompetenz Inspektion der Betriebe sowie Verfolgung und Ahndung von Mängeln gehören in eine Hand Untersuchungsergebnisse vollzugsorientierter Proben sind Überwachungsbehörden zeitnah zu übermitteln Planung von Monitoringproben, Rückstandskontrollplänen und koordinierten Überwachungsprogrammen erfolgt unter Berücksichtigung von EU- und Bundesvorgaben auf Landesebene länderübergreifender Datenaustausch durch Nutzung moderner Informationssysteme Gewährleistung der Transparenz von Ergebnissen der LMÜ

7 Eckpunkte amtlicher Lebensmittelüberwachung Krisenmanagement Verantwortlichkeit für Krisenmanagement liegt bei obersten Landesbehörden Regeln für gegenseitige Information und Beteiligung zwischen Behörden, Betrieb, Medien und Verbraucher sollten für den Krisenfall beschrieben sein Optimierung behördlicher Kommunikation (EU_Schnellwarnsystem, Information des Bundes an die Länder, gegenseitige Unterrichtung der Länder) Training von Krisensituationen

8 Rechtsgrundlagen amtl. LMÜ EG-Verträge: Vertrag zur Gründung der EG; Vertrag über die EU; Einsetzung von Auschüssen zur Mitwirkung bei Rechtsangleichung VO 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (EU-Basis-VO)

9 VO (EG) 178/2002 formuliert Aufgaben und Ziele amtlicher LMÜ Kap. I: Anwendung und Begriffsbestimmungen -Art.1:Gesundheitsschutz, Funktion des Binnenmarktes, Einheit von Lebensmittel- und Futtermittelrecht -Art.4: Anwendungsbereich: Anpassung bestehender lebensmittelrechtlicher Grundsätze bis spätestens 1.Jan.2007 Kap.II: Allg. Lebensmittelrecht -Schutz von Verbraucherinteressen einschl. Täuschungsschutz (Art.8) -Mitgliedstaaten betreiben System amtlicher Kontrollen (Art.17)

10 VO 178/2002 Kap.III: Art.22: Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA (European food safety authority) beinhaltet wiss. Ausschuss und wiss. Gremien: - für Zusatzstoffe in LM, Aromen, Verarbeitungshilfsstoffe, Bedarfsgegenstände; - für Zusatzstoffe Tierernährung - für Pflanzengesundheit, PSM und Rückstände - für gentechnisch veränderte Organismen - für diätetische Produkte und Allergien - für biolog. Gefahren - Kontaminanten - für Tiergesundheit und Tierschutz Kap.IV: Schnellwarnsystem und Krisenmanagement und Notfälle Kap.V: Schlussbestimmungen

11 Institutionen Lebensmittelsicherheit EU EU-Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz -Teil der EU-Kommission -zuständig für Bereiche öffentliche Gesundheit, Lebensmittelsicherheit und Verbraucherangelegenheiten Europäisches Lebensmittelund Veterinäramt in Irland als Dienststelle der EU-Kommission (prüft Umsetzung und Einhaltung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten; Entsendung von Inspektionsteams) Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority EFSA) Sitz: Parma Italien - ist zu allen Bereichen der Lebens- und Futtermittelsicherheit, der Tiergesundheit und des Pflanzenschutzes sowie der Ernährung wissenschaftlich beratend tätig; erstellt Risikobewertungen, organisiert wiss. Austausch von Sachverständigen; berät EU- Kommission

12 VO (EG) Nr. 882/2004 VO (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz Beinhaltet Regelungen zu: - amtlichen Kontrollen durch die Mitgliedstaaten - Referenzlaboratorien - Amtshilfe und Zusammenarbeit - Kontrollplänen (Koordinierte Überwachungsprogramme der EU KÜP) - Gemeinschaftskontrollen - Durchsetzungsmaßnahmen Geltungsbeginn:

13 Aus der EU-Basis-VO 178/02 ergaben sich gravierende Änderungen für die deutsche Rechtssetzung: Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts vom 1.Sept.2005 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB Neu: Einbeziehung des Futtermittelrechts

14 Grundsätzliche Regelungen des Bundes zur LMÜ Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB), in der Neufassung vom BGbl. I S. 945 LM-Monitoring Amtl. Sammlung von Untersuchungsverfahren Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften vom 3.Juni 2008 (AVV Rahmen- Überwachung AVV-RÜb) GMBl 2008 S.426

15 Gremien LMÜ Deutschland Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) erarbeitet Bundesrecht Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) - koordinierende Geschäftsstelle für Bundesländer -ALS und nachgeordnete AG`s -Nationale Kontaktstelle des EU- Schnellwarnsystems Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Erarbeitet Gutachten, Stellungnahmen zu Fragen der Lebensmittelsicherheit und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, Risikoanalyse, Öffentlichkeitsarbeit

16 Die Zuständigkeit für die Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung liegt bei den Bundesländern.

17 Organisation der Lebensmittelüberwachung in Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Landkreise/Städte Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter Fachaufsicht Fachaufsicht Berichtspflicht Information Vollzug der LM-Überwachung Ministerium für Gesundheit und Soziales Information Probenpläne, Berichte Proben Dienst- und Fachaufsicht Ergebnisse Gutachten Berichte, Stellungnahmen,Me ldungen Landesamt für Verbraucherschutz Fachbereich 3

18 Struktur des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen- Anhalt Präsident Des LAV Fachbereich1 Allgemeine Verwaltung Fachbereich2 Gesundheit, Hygiene Epidemiologie Fachbereich3 Lebensmittelsicherheit Fachbereich4 Veterinärmedizin Fachbereich5 Arbeitsschutz

19 Fachbereich 3 - Lebensmittelsicherheit Dezernat 31 tierische Lebensmittel Fleisch- und Fleischerzeugnisse, Fisch- und Fischerzeugnisse, Abklärung lebensmittelbedingter Erkrankungen Milch, Milcherzeugnisse, Speiseeis, Lebensmittelmikrobiologie gentechnisch veränderte Lebensmittel, spezielle Mikrobiologie Dezernat 32 pflanzliche Lebensmittel Lebensmittel für besondere Ernährungsformen, Nahrungsergänzungsmittel Obst- und Gemüseerzeugnisse, Brot- und Backwaren, Süßwaren, Schokolade Wein, Bier, Spirituosen, Kaffee Fette, Öle, Getreide- und Feinkosterzeugnisse, Fertiggerichte Dezernat 33 Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel, Tabakwaren, Rückstände und Kontaminanten Frischobst, Frischgemüse, Mineral- und Tafelwasser- Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel, Rückstandsuntersuchungen, Tabakwaren

20 Untersuchung von Lebensmitteln nach amtlicher Probenahme LAV LSA Prüfung der Unversehrtheit der Probe und der Konformität mit Probeentnahmeprotokoll (Probeannahme) Sensorische Begutachtung der Probe Mikrobiologische Untersuchung der Probe Festlegen des Prüfungsablaufs und der Prüfparameter durch Prüfleiter Untersuchung der Probe gemäß Standardarbeitsvorschriften mittels physikalischer, chemischer, biochemischer, (mikrobiologischer) und gentechnischer Verfahren Überprüfung von Bezeichnung und Aufmachung der Probe Ggf. Sichern einer Rückstellprobe bzw. Anforderung von Nachproben Erstellung von sachverständigen Gutachten zur Probe für die Vollzugsbehörden

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