Qualitätssicherungs- und Umweltvereinbarung

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1 Qualitätssicherungs- und Umweltvereinbarung zwischen der Schlemmer GmbH Gruber Straße Poing nachfolgend Schlemmer genannt und der Firma (bitte Anschrift oder Firmenstempel angeben) nachfolgend Lieferant genannt Ersteller: QML, Brotzki Stefan Seite: 1 / 8 BP03 FS002-Rev2

2 1. Geltungsbereich Die Qualitäts- und Umweltvereinbarung hat Gültigkeit für alle Geschäfte zwischen Schlemmer und dem Lieferant, inklusiv ihrer jeweiligen untergeordneten oder im Auftrag arbeitenden Subunternehmen, Schwester- und Tochterwerke. Die Vereinbarung regelt die Anforderung für alle Entwicklungsleistungen und/ oder Produkte sowie Fertigungsmaterialien für Serienprodukte von Schlemmer, die während der Laufzeit vom Lieferanten für Schlemmer erbracht und/ oder geliefert werden. Jegliche anderslautende Qualitäts- und Umweltvereinbarungen zwischen dem Lieferanten und Schlemmer verlieren ihre Gültigkeit und werden ausschliesslich durch diese Qualitäts- und Umweltvereinbarungen ersetzt. Vereinbarungen und Richtlinien zu unseren Einkaufsbedingungen/ Lieferantenmanagement sind von dieser Vereinbarung nicht berührt und behalten mit der jeweils aktuellen Fassung, ihre Gültigkeit. 2. Forderungen an das Qualitätsmanagementsystem (QM-System) Grundsätzlich verlangen wir den Unterhalt eines wirksamen QM-Systems. Als Basis dienen folgende Regelwerke in den aktuell gültigen Versionen: - DIN ISO ISO/TS Für Teile, die in den Automobilbereich einfließen, fordern wir mindestens eine Zertifizierung nach ISO Idealer Weise ist eine Zertifizierung nach ISO TS anzustreben. Der Lieferant ist dem Null-Fehler-Ziel verpflichtet und muss seine Leistungen dahingehend kontinuierlich optimieren. Produktions- und Prüfmittel, die von Schlemmer zur Verfügung gestellt sind, müssen vom Lieferanten als Kundeneigentum gekennzeichnet und in seinem Qualitätsmanagementsystem wie eigene Produktions- und Prüfmittel einbezogen werden. Die Qualitätssicherungsmaßnahmen des Lieferanten sind in Vorschriften (Qualitätsmanagementhandbuch, Prozess- und Arbeitsanweisungen, Produktionslenkungspläne, Prüfpläne, usw.) festzuhalten. Schlemmer ist auf Anfragen Einsicht in die Dokumente zu gewähren.. 3. Umweltschutz Des Weiteren fordert Schlemmer vom Lieferanten die Einhaltung der nationalen Umweltvorschriften. Eine kontinuierliche und effiziente Verbesserung der Umweltsituation des Lieferanten in Anlehnung an internationale Umweltmanagementstandards, wie DIN EN ISO oder EG-Öko- Audit-Verordnung wird erwartet. 4. Deklarationspflichtige Stoffe und Reach Der Lieferant muss sicherstellen, dass hinsichtlich der zu liefernden Produkte und der angewandten Fertigungsprozesse alle gesetzlichen und sicherheitstechnischen Auflagen für gesundheitsschädliche, giftige und gefährliche Stoffe eingehalten werden. Das Vorgehen ist entsprechend der GADSL "Global Automotive Declarable Substance List" ( bzw. Liste für deklarationspflichtige Stoffe im Automobilbau (VDA ) durchzuführen. Aktuelle Sicherheitsdatenblätter sind der Lieferung unaufgefordert beizulegen. Der Lieferant muss eine Kopie der Bestätigung über die vorregistrierten Substanzen dem Einkauf bei Schlemmer zur Verfügung stellen und einen Ansprechpartner für Reach nennen. Auch ist Schlemmer unverzüglich über Stoffänderungen bzw. Ersatzkomponenten, die auch reachbedingt herbeigeführt wurden, zu informieren. Weitere Informationen unter: 5. Auditrecht und interne Audits Der Lieferant sichert Schlemmer nach Absprache das Betretungsrecht seines Werkes zur Durchführung von Qualitätsaudits zu. Soweit nicht anderes vereinbart, erfolgt das Audit als Prozessaudit nach aktuellen VDA - Standard. Umweltfragen werden nach Normforderungen der ISO be- Ersteller: QML, Brotzki Stefan Seite: 2 / 8 BP03 FS002-Rev2

3 rücksichtigt. Dabei werden notwendige und angemessene Einschränkungen des Lieferanten zur Sicherung seiner Betriebsgeheimnisse akzeptiert. 6. Informationspflicht / Änderungsmitteilung Zur Sicherung gleichbleibender Qualität hat der Lieferant vor Änderungen, bei den nachfolgend aufgeführten Punkten, die Abteilung Einkauf bei Schlemmer unverzüglich zu informieren. Die Notwendigkeit einer Neubemusterung ist mit QS1 Quality Engineering in Poing abzustimmen. Erst nach Freigabe der Bemusterung durch Schlemmer darf der Lieferant liefern. Änderung der eingesetzten Werkstoffe Werkzeuginstandsetzung, - wartung Bei Verwendung eines Alternativrohstoffes innerhalb der Rezeptur Verlagerung der Produktion bzw. der Fertigungsstätte Vergabe von Teilarbeiten an Unterlieferanten (Lohnproduktion) Sind absehbare Lieferstörungen, bzw. auftretende Qualitätsprobleme bei bereits ausgelieferten Produkten vom Lieferanten zu erwarten, ist Schlemmer unverzüglich zu informieren. 7. Entwicklung / Planung Beinhaltet der Auftrag an den Lieferanten Entwicklungsaufgaben, ist die Anforderungsspezifikation durch die Vertragspartner in Form eines Lastenheftes, festzuhalten. Der Lieferant verpflichtet sich bereits in der Planungsphase von Produkten, Abläufen und anderen bereichsübergreifenden Aufgaben, Projektmanagement anzuwenden und Schlemmer auf Verlangen Einsicht in den Projektterminplan zu gewähren. 8. Erstmuster Erstmuster sind Produkte, die vollständig mit serienmäßigen Betriebsmitteln unter serienmäßigen Bedingungen hergestellt worden sind. Die Erstbemusterung und eventuelle Nachbemusterungen hat der Lieferant gemäß VDA 2 Vorlagestufe 3 oder QS-9000/ PPAP (Production Part Approval Process) Level 3 durchzuführen, wenn nichts anderes schriftlich fixiert worden ist. Die Inhaltsstoffe des Produkts sind im Rahmen der Erstbemusterung unter Nutzung des IMDS (International Material Data System) zu übermitteln. Informationen unter Anträge auf Änderung von Zeichnungen/ Spezifikationen oder Freigabe von Abweichungen hat der Lieferant Schlemmer vor der Bemusterung schriftlich über die Entwicklungsabteilung einzureichen. Alle Abweichungen sind im jeweiligen Erstmusterprüfbericht anzugeben und besonders zu kennzeichnen (Änderung der Spezifikation, Sonderfreigabe, Datum). Erstmuster mit Abweichungen, für die kein Abweichungsantrag vorliegt, werden bei Schlemmer nicht weiterbearbeitet. Für funktionsrelevante Merkmale hat der Lieferant durch Analysen die Eignung der eingesetzten Herstellungsanlagen festzustellen und zu dokumentieren. Werden von Schlemmer festgelegte Fähigkeitskennwerte nicht erreicht, muss der Lieferant entweder seine Anlagen entsprechend optimieren oder geeignete Prüfungen an den hergestellten Produkten durchführen, um mangelhafte Lieferungen auszuschließen. Es gelten die Forderungen gemäß VDA 2 oder PPAP (Production Part Approval Process). Insbesondere wird auf die darin enthaltenen Werte für hingewiesen. Kurzzeitprozessfähigkeit: Cmk 1,67 vorläufige Prozessfähigkeit: Ppk 1,67 langfristige Prozessfähigkeit: Cpk 1,33 Jede Erstmusterlieferung ist getrennt zur Serienware zu verpacken und eindeutig als ERSTMUSTER / KEINE SERIENFREIGABE zu kennzeichnen. Ersteller: QML, Brotzki Stefan Seite: 3 / 8 BP03 FS002-Rev2

4 Für unvollständig vorgelegte bzw. erst durch Anmahnung erhaltene Erstmusterprüfberichte erfolgt eine Reklamation in Form eines 8D-Reports. Hierzu wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200,-- in Rechnung gestellt. 9. Maßnahmen zur Qualitätssicherung Für an Schlemmer zu liefernde Produkte ist eine Prüfplanung zu erstellen und auf Anforderung vorzulegen. Risikoanalysen sind durch FMEAs nachzuweisen. Bei Neuanlauf, bzw. Änderungen am Produkt und/ oder Prozess sind Erstbemusterungen gem. Punkt 9 durchzuführen. Zur Sicherstellung der Qualität unterhält der Lieferant ein geeignetes Prüfsystem in den Bereichen Wareneingang, Produktion und Versand. Im Produktionsablauf eingesetzte Prüfmittel (auch von Schlemmer zur Verfügung gestellte) unterliegen einer regelmäßigen Überwachung. 10. Produktsicherheit, Produkthaftung und Dokumentation Der Lieferant ist für die Qualität der von ihm produzierten bzw. gelieferten Produkte verantwortlich. Der Lieferant hat alles organisatorisch, technisch Mögliche und Zumutbare zu tun, um die Produktsicherheit seiner Teile und die seiner Unterlieferanten zu steigern um die Risiken der Produkthaftung zu minimieren. Der Lieferant stellt sicher und verpflichtet seine Unterlieferanten, dass: im gesamten Unternehmen ein ausgeprägtes Qualitätsbewusstsein vorhanden ist, bei der Entwicklung von Komponenten die erforderliche Produktsicherheit gewährleistet wird, bei der Qualitätsplanung die Produktsicherheit besondere Berücksichtigung findet, die Qualitätsfähigkeit der Fertigungsprozesse sichergestellt und nachgewiesen wird, durch angemessene serienbegleitende Qualitätssicherungsmaßnahmen die Wahrscheinlichkeit des Auftretens fehlerhafter Produkte minimiert wird, die rechtzeitige Entdeckung fehlerhafter Produkte im Produktionsablauf durch entsprechende Maßnahmen frühestmöglich (Minimierung der Kosten/ Verschwendung von Wertschöpfung) sichergestellt ist, Qualitätsdaten und gesetzlich geforderte Nachweisprüfungen ausführlich dokumentiert werden, um nachweisen zu können, dass die Herstellung der Produkte mit Gesetzen und Sicherheitsstandards übereinstimmen, für die Aufbewahrungsfristen qualitätsrelevanter Daten gelten die Anforderungen des Regelwerkes nach VDA1 Nachweisführung. Zu beachten sind besondere Aufbewahrungspflichten wie beispielsweise für Lastkraftwagen (LKW) und Weiße Ware, ein Rückverfolgungssystem zum Einsatz gelangt, um im Bedarfsfall die Auswirkungen eingetretener Fehler an Produkten und Materialien eingrenzen zu können, eine ausführliche Information und Schulung der verantwortlichen Mitarbeiter zum Thema Produktsicherheit und Produkthaftung erfolgt und diese nachweist. 11. Prüfungen Soweit Schlemmerzeichnungen vorhanden sind bzw. nach diesen gefertigt wird, hat der Lieferant die gekennzeichneten Prüf- und Funktionsmaße zeichnungsgemäß zu prüfen und zu dokumentieren. Bei Abweichungen ist Schlemmer, Abteilung Technik/ Entwicklung, zu informieren. Lieferungen mit bestimmten Eigenschaften werden durch ein Abnahmeprüfzeugnis der gelieferten Chargen dokumentiert. Weitere Prüfungen und Mitteilungen bedürfen einer produktbezogenen Vereinbarung zwischen Schlemmer und Lieferant. 12. Maschinen- und Prozessfähigkeit Der Lieferant ist für die Ermittlung und die ordnungsgemäße Festlegung der funktionsrelevanten Merkmale und der geeigneten Optimierungen der Herstellungsanlagen oder der geeigneten Prüfmethoden verantwortlich. Ersteller: QML, Brotzki Stefan Seite: 4 / 8 BP03 FS002-Rev2

5 Für alle funktionsrelevanten Merkmale muss der Lieferant detaillierte Analysen zur Eignung der eingesetzten Herstellungsanlagen durchführen und dokumentieren. Wird vom Lieferant ein Maschinenfähigkeitswert von cmk=> 1,67 nicht erreicht, muß er durch Optimierung seiner Anlage bzw. durch entsprechende Prüfungen seiner Produkte nachweisen, dass eine mangelfreie Lieferung sichergestellt ist. Bei laufender Serienproduktion muß der Lieferant mittels geeigneter Verfahren (z. B. statistische Prozessreglung oder manuelle Regelkartentechnik) über die gesamte Produktionszeit eine Prozessfähigkeit von Cpk > = 1,33 für alle funktionsrelevanten Teile nachweisen und dokumentieren. Sofern dies nicht erfüllt wird, ist die Qualität der Lieferung im Warenausgang durch 100% Prüfungen sicherzustellen und entsprechend zu kennzeichnen. Maschinen- und Prozessfähigkeitsnachweise sind regelmäßig in festgelegten Zeiträumen zu erstellen und auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. 13. Transport und Sonderfrachten Die Lieferung nimmt der Lieferant gemäß den mit den Bestellunterlagen übermittelten Verpackungs- bzw. Anlieferungsvorschriften vor. Das FIFO-Prinzip ist stets einzuhalten. Der Lieferant hat die Anzahl und die Kosten sowie Ursachen, die aufgrund von Sonderfrachten entstehen, zu erfassen und auszuwerten. Auf Anfrage hat er Schlemmer eine Kostenauflistung zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus gelten die Einkaufsbedingungen des Lieferantenmanagements. 14. Wareneingangsprüfung im Hause Schlemmer Bei Schlemmer beschränkt sich die Wareneingangsprüfung abweichend von 377 HGB, auf äußerlich erkennbare Transportschäden. Die Identitätsprüfung und Menge erfolgt anhand der Verpackungseinheiten. Prüfung auf Vorhandensein vereinbarter Prüfbescheinigungen und stichprobenartige Gegenprüfung der in den Prüfbescheinigungen angegebenen Werte. Entdeckte Mängel der Lieferung wird Schlemmer dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzeigen. Der Lieferant verzichtet auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. 15. Know-How-Transfer / Geheimhaltung Modelle, Matrizen, Schablonen, Muster, Konstruktionszeichnungen, Werkzeuge und sonstige Fertigungsmittel, ebenso vertrauliche Angaben, die dem Lieferanten durch Schlemmer zur Verfügung gestellt oder von ihm voll bezahlt werden, dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Schlemmer für Lieferungen an Dritte verwendet werden. Darüber hinaus gelten die Einkaufsbedingungen des Lieferantenmanagements. 16. Vorgehen bei Qualitätsabweichungen Dem Lieferanten geht bei Beanstandungen von Schlemmer ein Prüfbericht zu. Die hieraus resultierenden Kosten werden nach dem Verursacherprinzip weiterbelastet. Der Lieferant ist verpflichtet eine Ursachenanalyse zu erstellen. Sollte Schlemmer mit dem Ergebnis nicht einverstanden sein, behält sich Schlemmer vor, ein externes Prüflabor zu beauftragen und bei entsprechendem Ergebnis, die entstandenen Kosten an den Lieferanten weiterzuberechnen. Schlemmer erhält innerhalb von 24 Stunden nach der Reklamation, eine schriftliche Vorabinformation mit Sofortmaßnahmen. Weitere Stellungnahmen zu den Reklamationen hat der Lieferant termingerecht zu beantworten. Bei Terminüberschreitungen, ist Schlemmer der Grund und Termin, bis wann die endgültige Stellungnahme erfolgt, unverzüglich mitzuteilen. Terminüberschreitungen, ohne vorherige Abstimmung, gelten als Anerkennung und Übernahme der hieraus resultierenden Kosten. Der Lieferant berichtet an Schlemmer in der Form eines 8D- bzw. 7D-Reports. Nachweise über Abstellmaßnahmen legt der Lieferant innerhalb einer von Schlemmer genannten Frist vor. Für jede berechtigte Reklamation wird dem Lieferanten eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,- in Rechnung gestellt, zuzüglich den sonstig entstandenen Fehlerkosten. Ersteller: QML, Brotzki Stefan Seite: 5 / 8 BP03 FS002-Rev2

6 Nach fehlerhaften Lieferungen sind zwei Folgelieferungen einer 100% Warenausgangskontrolle beim Lieferanten zu unterziehen und gesondert als solche zu kennzeichnen. Die Anlieferung von Produkten mit Spezifikationsabweichungen darf nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch das Qualitätsmanagement Poing und/ oder der betreffenden Qualitätssicherung Werk erfolgen. Die Lieferungen dürfen nur für eine schriftlich abgestimmte Menge oder einen schriftlich abgestimmten Zeitraum getätigt werden. Lieferungen aufgrund von Sonderfreigaben müssen eine entsprechende Kennzeichnung an allen Ladungsträgern und in den Lieferpapieren aufweisen. 17. Lieferverpflichtung Der Lieferant stellt durch entsprechende Maßnahmen sicher, dass aufgrund der von Schlemmer zur Verfügung gestellten Planzahlen, eine Lieferverpflichtung von 100% gewährleistet wird. Abweichungen hierzu sind vom Lieferanten mit dem Einkauf bei Schlemmer abzustimmen. Darüber hinaus gelten die Einkaufsbestimmungen des Lieferantenmanagements. 18. Gewährleistung / Garantie / Haftung / Versicherungspflicht Informationen über Gewährleistung, Garantie, Haftung und die notwendigen Produkthaftpflichtversicherungen sind den Einkaufsbedingungen/ Lieferantenmanagement in ihrer aktuellen Version zu entnehmen. 19. PPM- Zielvereinbarung Beide Firmen verfolgen gemeinsam die Null-Fehler-Strategie durch kontinuierliche Optimierung der Abläufe mit dem Ziel 0 PPM. Der Lieferant unterrichtet Schlemmer unverzüglich, sobald nachteilige Abweichungen vom vereinbarten Ziel absehbar werden. PPM-Werte >35 fließen negativ in die Lieferantenbewertung ein. Erläuterung zur PPM- Berechnung: Fehlerhafter Teile (im Betrachtungszeitraum) Gelieferte Teile (im Betrachtungszeitraum) * = PPM 1 Teil = 1 Teil, wenn es zählbar ist = 1 Meter (bei Meterware) = 1 Liter bei Flüssigkeiten = 1 kg für Material Die Einheit ist gleich der Einheit, die durch den Einkauf der Schlemmer GmbH bei der Bestellung benutzt wird. Mengenbewertung der fehlerhaften Teile: Tatsächlich festgestellte fehlerhafte Teile bei Schlemmer oder bei deren Kunden durch 100 % Prüfung. Berechneter Anteil einer Liefereinheit (Prüfmenge mindestens 100 Stück) Werden nach Rücklieferungen an den Lieferanten die fehlerhaften Teile dort aussortiert und deren Anzahl dort ermittelt und uns mitgeteilt, fließen die dort ermittelten Zahlen in die PPM- Bewertung mit ein. 20. Lieferantenbewertung Die Bewertung der Lieferanten findet einmal jährlich statt. Bewertungskriterien: PPM bzw. Anzahl an Reklamationen, Reaktionszeiten auf Reklamationen, Liefertreue, Anstrengungen im Bereich Qualitäts- und Umweltmanagementsystem. Ersteller: QML, Brotzki Stefan Seite: 6 / 8 BP03 FS002-Rev2

7 21. Vertragsdauer Diese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung des Lieferanten in Kraft. Sie kann von beiden Seiten innerhalb einer Frist von 3 Monaten schriftlich gekündigt werden. Mit der Beendigung der Geschäftsbeziehung endet automatisch auch die QSV. 22. Ansprechstellen Fragen und Unklarheiten sind mit dem Schlemmer Qualitätsmanagement in Poing schriftlich zu klären. 23. Bemerkungen / Abweichungen: Alle Änderungen und Ergänzungen der Qualitätssicherungs- und Umweltvereinbarung bedürfen der Schriftform und der Zustimmung durch das Qualitätsmanagement Poing. Erweiterungen und Änderungen werden in entsprechenden Anlagen diesem Vertrag beigefügt. 24. Allgemeines Der Lieferant ist verpflichtet, Schlemmer jede drohende Zwangsvollstreckungsmaßnahme oder die Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens unverzüglich anzuzeigen und alle Schritte zu unternehmen, um Rechte von Schlemmer zu wahren. Dieser Vertrag und seine Durchführung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch, sofern einzelne Leistungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht wurden. Gerichtsstand ist München. Ersteller: QML, Brotzki Stefan Seite: 7 / 8 BP03 FS002-Rev2

8 25. Unterschriftenblatt zur Qualitätssicherungs- und Umweltvereinbarung Datum, Ort, befugte Unterschrift(en) Fa. xxx Stempel Datum, Ort, befugte Unterschrift(en) Fa. Schlemmer GmbH Stempel Ersteller: QML, Brotzki Stefan Seite: 8 / 8 BP03 FS002-Rev2

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