Die Zeitschrift des Katholischen Militärbischofs für die Deutsche Bundeswehr. unser

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1 Die Zeitschrift des Katholischen Militärbischofs für die Deutsche Bundeswehr Soldat in Welt und Kirche 05I19 unser GRUND- GESETZ ISSN Jüdische Militärseelsorge: Militärrabbiner in der Bundeswehr Zwischen Tradition und Herausforderung Mutige Zeugen: Generalmajor Stieff Ich schäme mich, ein Deutscher zu sein!

2 Editorial Liebe Leserinnen und Leser, KS / Doreen Bierdel dieses Editorial fängt mit derselben Zeile an wie die gut 130 Vorgänger. Dennoch ist ab diesem Kompass-Heft im Mai 2019 manches anders: Chefredakteur Josef König verantwortlich von Ausgabe Mai 2007 bis heute hat es sich in diesen zwölf Jahren nicht nehmen lassen, elfmal im Jahr das Edi selbst zu schreiben, und persönliche Akzente zu setzen. Nun wird er mit den vier Sonderseiten in der Mitte sowie durch den Herausgeber, Militärbischof Dr. Franz-Josef Overbeck, schriftlich auf Seite 20 und persönlich am 29. Mai in Berlin in den verdienten Ruhestand verabschiedet. Dies ist allerdings keine Josef-König-Gedächtnisnummer : Das letzte Titelthema 70 Jahren Grundgesetz und das Verhältnis zwischen Staat und Kirche liegt ihm sehr am Herzen, wie auch schon im Oktober Zwei Vorgesetzte und zwei Weggefährten würdigen die (Lebens-) Leistung von König, aber vor allem auch die positive Entwicklung des Kompass siehe Seite 19. Diese Entwicklung begann mit seinem Dreischritt Grundsatz Interview Kommentar und der monatlichen Kolumne des jeweiligen Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, die jetzt von Königs Nachfolgerin Friederike Frücht fortgesetzt werden. Zum Redaktionsteam gehören seit rund zehn Jahren Bildredakteurin Doreen Bierdel und Lektorin Schwester Irenäa Bauer OSF gemeinsam haben wir um Formulierungen und Stilfragen gerungen, den Bildanteil stetig erhöht und uns insgesamt wohl ganz gut ergänzt. Immer wieder hat Herr König über die eigene Kirchturmspitze hinausgeblickt, sich um die elektronischen Medien gekümmert und zeitweise auch das Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit an der Kurie des Katholischen Militärbischofs geleitet. Zwar ist er als bekennender Bayer und aktiver Sozialdemokrat nie ganz in Berlin, in der Behörde KMBA oder in der Hauptstadt-Journaille heimisch geworden, hat aber das Führungsinstrument des Militärbischofs und seines Generalvikars sicher durch bewegte Zeiten geleitet. Die Kompass-Redaktion und die Angehörigen im Referat Presse-und Öffentlichkeitsarbeit sind gespannt, wie und wo es für Josef König weitergeht und wünschen ihm und der Zeitschrift eine interessante und gute Zukunft! Und um es mit seinen eigenen Worten zu sagen: Damit ist die Ausgabe fertig. Jörg Volpers, Redakteur Impressum KOMPASS. Soldat in Welt und Kirche ISSN Redaktionsanschrift KOMPASS. Soldat in Welt und Kirche Am Weidendamm Berlin Telefon: +49 (0) kompass@katholischesoldatenseelsorge.de Chefredakteur Josef König (JK) Redakteur Jörg Volpers (JV) Redakteurin Friederike Frücht (FF) Bildredakteurin, Layout Doreen Bierdel Lektorat Schwester Irenäa Bauer OSF Herausgeber Der Katholische Militärbischof für die Deutsche Bundeswehr Verlag, Druck und Vertrieb Verlag Haus Altenberg Carl-Mosterts-Platz Düsseldorf Leserbriefe Bei Veröffentlichung von Leserbriefen behält sich die Redaktion das Recht auf Kürzung vor. Hinweis Die mit Namen oder Initialen gekennzeichneten Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers wieder. Für das unverlangte Einsenden von Manuskripten und Bildern kann keine Gewähr und für Verweise in das Internet keine Haftung übernommen werden. Bei allen Verlosungen und Preisausschreiben in KOMPASS. Soldat in Welt und Kirche ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Internet Social Media

3 4 Titelbild: Der israelische Künstler Dani Karavan hat unmittelbar an der Berliner Spreepromenade in 19 jeweils ungefähr drei Meter hohe Glasscheiben die 19 Grundrechtsartikel des Grundgesetzes mit Laser eingraviert. KS / Doreen Bierdel Inhalt Titelthema unser Grundgesetz Aus der Militärseelsorge Rubriken 4 Zitate aus Vertrauen in die Demokratie stärken Gemeinsame Texte Nr Bischof Overbeck zum 70-Jahr- Jubiläum des Grundgesetzes 8 Vater Staat und Mutter Kirche von Prof. Dr. Ansgar Hense 12 Interview mit Prof. Dr. Daniel-Erasmus Khan 15 Staat ohne Gott? Ein Kommentar, zugleich eine Rezension zu Horst Dreier, Staat ohne Gott. Religion in der säkularen Moderne von Prof. Dr. Thomas Schüller 17 Kommentar zur Sache vom Bundesvorsitzenden der GKS Stabshauptmann Andreas Quirin 7 Terminhinweis: (Friedens-)Ordnungen unter Druck 24 Auf einem guten Weg Ethische Bildung in der Bundeswehr 25 Digitalität und Religion am Wochenende Tag der Besinnung 26 Terminhinweis: Weiße Rose : Ethik des Widerstands gestern und heute 27 Militärrabbiner in der Bundeswehr Zwischen Tradition und Herausforderung 28 Osterfeier auf dem Übungsplatz 29 Ostern im Einsatz in der heißen Wüste Malis 30 Singend und betend hinauf zum Würzburger Käppele 18 zum LKU: Gewissen 19 Sonderseiten Kompass 23 Kolumne des Wehrbeauftragten 31 Kompass Glauben 32 Mutige Zeugen: Generalmajor Hellmuth Stieff 34 Auf ein Wort Da siehst du mal, wie sie ist! 35 Glaube, Kirche, Leben 1- -Kampagne: Werdet ein Teil von VIELE! Ökumenische Woche für das Leben 36 Medien Filmtipp: UNDER THE TREE Buchtipp: Robert Habeck, Wer wir sein könnten 38 Vor 50 Jahren: Priesterrat des Katholischen Militärbischofs gegründet 38 VORSCHAU: Unser Titelthema im Mai 39 Rätsel Bundeswehr / PAO Mali 29 Kompass 05I19 3

4 Titelthema Die Demokratie ist nur in einer durch den Geist der Fairness und des gegenseitigen Respekts geprägten Kultur der politischen Auseinandersetzung auf Dauer funktionsfähig. Der Streit über die richtigen politischen Wege gehört zum Wesen der Demokratie. Genauso gehört dazu, dass inmitten aller neu nach Wegen der kommunikativen Verständigung und des Kompromisses dass in der Gesellschaft bei allen das Gemeinsame, für Zusammengehörigkeit für Vertrauen in der Bürgerschaft, ohne das letztlich eine freiheitliche Demokratie auf Dauer nicht existieren kann. Zitat aus: Vertrauen in die Demokratie stärken I Gemeinsame Texte Nr. 26 Ein Gemeinsames Wort der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland Kompass 05I19

5 Deutscher Bundestag / Sylvia Bohn Titelthema Am 8. Mai 1949 verabschiedete der Parlamentarische Rat das Grundgesetz. Kompass 05I19 5

6 Titelthema Bischof Overbeck im Interview. Der Katholische Militärbischof für die Deutsche Bundeswehr, Dr. Franz-Josef Overbeck, hat das Grundgesetz anlässlich seines 70-Jahr-Jubiläums im Mai 2019 als verbindliches Kriterium für individuelles und öffentliches Handeln gewürdigt. Welcher Artikel des Grundgesetzes spielt in Ihrem beruflichen oder auch privaten Leben eine wichtige Rolle? In Artikel 1 ist der unantastbare Wert eines jeden Individuums fest im Grundgesetz verankert. Damit haben wir ein verbindliches Kriterium, das dem individuellen und öffentlichen Handeln Orientierung und Maßstab sein muss. Auf diesem Verständnis von Autonomie und Menschenwürde gründet das in Artikel 4 garantierte Grundrecht auf Religions-, Glaubens- und Gewissensfreiheit. Das ist für mich von entscheidender Bedeutung, berufl ich und privat. In diesem Zusammenhang sind mir deshalb insbesondere die Artikel wichtig, die dieses Grundrecht spezifi zieren und das Verhältnis von Kirche und Staat freiheitlich regeln. Der Grundsatz, dass Staat und Kirche getrennt sind, ist nicht als beziehungsloses Nebeneinander zu verstehen. Darum sind spezifi sche gesetzliche Regelungen von Bedeutung, die das unterschiedliche Zusammenwirken beider Institutionen im Sinne des Gemeinwohls bestimmen. Das Selbstverwaltungsrecht der Kirchen gemäß Artikel 140 bleibt für uns als Dienst- und Arbeitgeber bedeutsam, wenngleich es im Hinblick auf seine konkrete Ausgestaltung auch der arbeitsgerichtlichen Prüfung unterliegt. Hier zeichnen sich Veränderungen ab. Weiter möchte ich betonen, dass unabhängig von der Aussetzung der Wehrpfl icht das Recht bestehen bleibt, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 zu verweigern. Seit ich Katholischer Militärbischof bin, ist mir noch einmal deutlicher geworden, wie wichtig die verfassungsrechtliche Stellung des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 45b ist. In seiner Funktion als Hilfsorgan bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle über die deutschen Streitkräfte und als spezialgesetzliche Petitionsinstanz für die Soldatinnen und Soldaten ist das Amt des Wehrbeauftragten nicht mehr wegzudenken. Zusammenhang gilt es sichtbar zu machen. Wenn unveräußerliche Grundrechte in ihrem Wesensgehalt angetastet werden, betrifft das alle Menschen. Mein Eintreten für eine freie und plurale Gesellschaft ist deshalb kein Plädoyer für Beliebigkeit, denn alle gesellschaftlichen Veränderungsimpulse müssen sich daran messen lassen, ob ihre Auswirkungen verfassungskonform sind. Um gesellschaftliche Prozesse verantwortet begleiten zu können, müssen wir uns als Kirche auf erfahrungswissenschaftliche Debatten einlassen und auch damit rechnen, dass sich unser Selbstverständnis verändert. Wenn wir die Bereitschaft dazu aufbringen, bin ich zuversichtlich, dass themenbezogen eine gut begründete christliche Perspektive, die dem Menschen gerecht wird, auch zukünftig in Politik und Gesellschaft auf Resonanz stößt. Welchen Artikel legen Sie der jungen Generation besonders ans Herz? Artikel 1 beginnt mit den Worten: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dieser Satz ist zentral und hat zugleich Aufforderungscharakter, denn der Begriff der Würde will inhaltlich bestimmt sein. Daran mitzuwirken und ihn gleichzeitig gegen Infragestellungen zu schützen, ist eine Herausforderung, der sich alle Generationen stellen müssen. Theologisch kann er als säkulares Surrogat des Gedankens der Gottesebenbildlichkeit des Menschen gedeutet werden. Im Begriff von der Person kommt zum Ausdruck, dass dem Menschen nach dem Schöpfungswillen Gottes diese Würde um seiner selbst willen und bedingungslos zukommt. Damit ist kein Mensch hinsichtlich seiner Eigenschaften und seines Verhaltens festgelegt oder kategorisiert. Sie liefert aber die Grundlage für ein menschengerechtes Leben. KS / Doreen Bierdel Inwieweit halten Sie das Grundgesetz angesichts der immer diverser werdenden Gesellschaft für aktuell? Ein Blick in die Verfassung zeigt deutlich: Die Grundrechtsartikel 1 bis 19 bilden das Fundament für die freiheitliche und plurale Gesellschaft, in der wir heute leben. Stimmen in der Gesellschaft, die manchmal ganz offen die Bedeutung einzelner Grundrechte relativieren, stellen damit unsere gemeinsame Lebensgrundlage infrage. Diesen Die Fragen stellte Johannes Schoenfeld. Er ist seit September 2018 Teil des Teams der Katholischen Akademie Hamburg. Hier absolviert er ein Freiwilliges Soziales Jahr Kultur (FSJ Kultur). Er ist Initiator und Redakteur des Blogs 70 Jahre Grundgesetz, besonders interessiert sich Johannes Schoenfeld für Geschichte und Politik. 6 Kompass 05I19

7 Terminhinweis... dass unabhängig von der das Recht bestehen bleibt, Juni 2019: Friedensethischer Kurs in Hamburg (Friedens-)Ordnungen unter Druck Im Laufe des 20. Jahrhunderts sind gesellschaftliche und politische Ordnungen kollabiert und neue entstanden. Der Zusammenbruch der Monarchien nach dem 1. Weltkrieg, des Faschismus nach dem 2. Weltkrieg, des Kommunismus nach 1989 sowie die Ausbreitung menschenrechtsbasierter Demokratien sind große Epochenwenden. Parallel zu dieser Entwicklung haben die Staaten mit der Schaffung internationaler Institutionen Neuanfänge gewagt: An die Stelle der materiellen Gewalt der Waffen sollte die moralische Macht des Rechts (Papst Benedikt XV. im Umfeld des 1. Weltkriegs) treten. An dieser Debatte über eine internationale Friedensordnung hat sich die katholische Kirche wie auch die übrigen Kirchen beteiligt. Stehen wir heute vor einer neuen Epochenwende vor einem Rückschritt? Sich von Multilateralität abzusetzen, Solidarität gegenüber Schwachen und Bedürftigen aufzukündigen erhält Anerkennung, nationaler Egoismus gewinnt an Einfl uss, illiberalem Populismus und autokratischen Regierungsformen wird anscheinend Sympathie entgegengebracht. Die Kooperation im Rahmen internationaler Institutionen und Vereinbarungen sinkt mitunter dramatisch. Angesichts des Drucks, unter den damit auch grundlegende politisch-ethische Positionen der christlichen Friedensethik geraten, zielt diese Fortbildung explizit auf die kritische Debatte des Kerns der kirchlichen Friedensethik. Titelthema Arbeitsgruppen: Vom gerechten Krieg zum gerechten Frieden : Einführung in die theologische Friedensethik und didaktische Impulse für den Lebenskundlichen Unterricht (LKU) Dr. Veronika Bock / Dr. Annica Grimm Einführung in die Ethik Dr. Bernhard Koch / Dr. Philipp von Wussow Populistische Meinungsmache und Beeinflussung: Wie damit umgehen? Kristina Tonn, M. A. Ausrichter sind das Institut für Theologie und Frieden (ithf) und das Zentrum für ethische Bildung in den Streitkräften (zebis); Veranstaltungsorte sind das St.-Ansgar-Haus und die Katholische Akademie alle in Hamburg. Anmeldung bis Anfang Mai unter JV Kompass 05I19 7

8 Titelthema Vater Staat und Mutter Kirche Anmerkungen zum Verhältnis im Jahr der Jubiläen von Prof. Dr. Ansgar Hense, seit 2010 Direktor des Bonner Institut für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands Im Jahr 2019 werden verschiedene Jubiläen gefeiert. 100 Jahre Weimarer Reichsverfassung und 70 Jahre Grundgesetz sowie: Vor 30 Jahren fi el die Mauer und legte den Grundstein dafür, dass sich der Geltungsbereich des Grundgesetzes auf Gesamtdeutschland erstrecken konnte. Im rechtlichen Verhältnis von Staat und Kirche zeigt sich in diesem Zeitraum eine bemerkenswerte Konstanz von rechtlicher Ordnung. Im Gegensatz zu anderen staatsorganisationsrechtlichen Regelungen setzten die Mütter und Väter des Grundgesetzes hinsichtlich des Verhältnisses von Staat und Kirche nicht auf eine schneidige Zäsur, sondern auf Kontinuität. Sicherlich haftet der Übernahme der sogenannten Weimarer Kirchenartikel etwas von einer Verlegenheit an, weil der Parlamentarische Rat sich 1948/49 nicht auf eine Neuformatierung des Verhältnisses von Staat und Religion einigen konnte und wollte. Gleichwohl beließ er es nicht bloß bei einer Regelung der Religionsfreiheit in Art. 4 GG, sondern entschied sich dafür, auch die überindividuelle, ebenso soziale wie organisatorische Seite von Religion gemäß der deutschen Regelungstradition verfassungsrechtlich festzuschreiben. Im Vergleich zu anderen Rechtstraditionen oder der menschenrechtlichen Tendenz der Nachkriegszeit, hätte der Parlamentarische Rat es durchaus bei der individuellen und gemeinschaftlichen Religionsausübungsfreiheit bewenden lassen können. Er hat es aber nicht getan. Im Jubiläumsjahr stellen sich zum rechtlichen Verhältnis von Staat und Kirche eine Vielzahl von Fragen: Muss die grundgesetzliche Ordnung geändert werden, oder hat sich das grundgesetzliche Modell von Staat und Religion bewährt? Bedarf es neuer, ggf. ergänzender Regelungskonzepte, etwa eines Rechtsstellungsgesetzes bzw. eines eigenen Religionsgesetzes? Wie verhält es sich mit katholischen Ordnungsvorstellungen vom Staat? Oder was benötigen Kirchen bzw. Religionsgesellschaften überhaupt für Rechtspositionen innerhalb eines Staates? Nachfolgende Anmerkungen wollen sich der Fragestellungen aus zwei Richtungen annehmen: Einerseits vor dem Hintergrund des historisch-genetischen Entstehungszusammenhangs des deutschen Religionsverfassungsrechts, andererseits gleichsam abrundend ein katholischer Blick auf die grundgesetzliche Ordnung. Wandel des religiösen Feldes: von der Volkskirche zur Kirche im Volk Die rechtsgestaltende Wirkung der Kirchen als gesellschaftlich relevante Akteure war in der Nachkriegszeit besonders hoch. Angesichts des Umstands, dass über 90 % der Bevölkerung einer der beiden christlichen Volkskirchen angehörten, ist dies nicht verwunderlich. Aber schon 1948 sprach auf dem Mainzer Katholikentag der Kirchenrechtler Ivo Zeiger SJ von einem volkskirchlichen Missionsland. Wenn heute der Militärbischof, der Bischof von Essen Franz-Josef Overbeck, nicht mehr von einer Volkskirche, sondern einer Kirche im Volk spricht, zeigt sich besonders prägnant, was sich gerade auch in den letzten 70 Jahren geändert hat. Diese nur knapp anzudeutenden Veränderungen der Reallage lassen unter Umständen die Frage aufkommen, welche Auswirkung hat dies auf die Auslegung des Verfassungsrechts? Dies lässt sich dann noch erweitern um den Aspekt Islam : Erfordert die religiöse Pluralisierung eventuell Änderungen der grundgesetzlichen Ordnung von Staat und Religion, oder zumindest eine andere Auslegung der geltenden Bestimmungen? Stellen die Probleme bei der Integration islamischer Akteure in die grundgesetzliche Ordnung von Staat und Religion vielleicht die Systemfrage: alt und unfl exibel, insofern also zu ändern oder zeigt sich in dem Weimarer Ordnungsmodell, nicht zuletzt in seiner Form als Kulturkompromiss, eine fl exible Kontinuität, die mitnichten gegenwartsunfähig und zukunftslos ist, sondern Stabilität und Flexibilität gerade in diesem sensiblen Feld der Religion(en) verbürgt? Staatskirchenrecht in Deutschland: zwischen Konflikt und Ausgleich Die religionsverfassungsrechtliche Ordnung in Deutschland ist seit jeher ein auf Konfl iktbewältigung ausgerichtetes Ordnungsmodell gewesen, weil sie dem 8 Kompass 05I19

9 KS / Doreen Bierdel Titelthema Grunde nach immer schon religiöse Pluralität und damit potenziell erhebliche Konfl ikte zu verarbeiten hatte. Dass aber selbst die Bikonfessionalität, also die Präsenz zweier christlicher Religionsparteien, eine immense Ordnungsherausforderung darstellt, dafür ist die deutsche Geschichte seit der Reformation in je unterschiedlichen Konstellationen eindrücklicher Beleg. Historische Ereignisse wie der Kulturkampf in Baden und Preußen im 19. Jahrhundert, die Diskussionen über eine strikte Trennung von Staat und Kirche insbesondere etwa in der Zeit nach der französischen Trennungsgesetzgebung der Jahre 1904/05 oder die Diskussionen um und über die konfessionellen Schulfragen (staatliche Bekenntnisschulen, Religionsunterricht in staatlichen Schulen u. a. m.), insbesondere auch die Fortgeltung des mit einer genetischen Last (Alexander Hollerbach) belegten Reichskonkordats und seiner Schulregelungen zeigen, dass das Verhältnis von Staat und Kirche kaum je völlig unbestritten gewesen wäre. Im Gegenteil: Der Konfl ikt, der Streit über die wohlverstandene Ordnung von Staat und Religion ist in unterschiedlichen Konjunkturen immer präsent gewesen. Der Weimarer Kulturkompromiss Indem die wenigen Mütter und Väter der Weimarer Reichsverfassung sich für eine kooperative Ausgleichsordnung von Staat und Kirche entschieden, trafen sie mit ihrem wegweisenden Kulturkompromiss wesentliche verfassungsgestaltende Grundentscheidungen. Dieses Ordnungsmuster stand keineswegs an der Wiege der Weimarer Reichsverfassung, sondern verdankt sich der Initiative einiger Abgeordneter besonders sei hier an Konrad Beyerle ( ) erinnert, die die Verfassung nicht als bloß vorwiegend staatsorganisationsrechtliches Normengefüge konzipiert wissen wollten (mit einigen, eher knappen Bestimmungen zur Thematik von Staat und Kirche), sondern den gesellschaftlichen Sektor und damit auch die Religion, ausdrücklich auch mit ihrer organisatorischen Seite, besonders grundrechtlich, d. h. freiheitlich fundieren wollten. Die Entscheidung über eine relativ umfängliche verfassungsrechtliche Regelung des Verhältnisses von Staat und Religionsgesellschaften war gleichzeitig die Absage an das ursprünglich vorgesehene Reichsgrundsätzegesetz zu dieser Thematik. Wenn heute wieder ungeachtet der hier auszuklammernden kompetenzrechtlichen Probleme (dem Bund mangelt es an einer umfassenden Gesetzgebungskompetenz diesbezüglich!) über religionsgesetzliche Regelungen etwa in der Variante Rechtsstellungsgesetz diskutiert wird, so ist dies eigentlich ein alter Hut. Die wesentlichen Aspekte des Verhältnisses von Staat und Religion sind seit Weimar Verfassungsthema. Gegenstand der Gesetzgebung (vor allem der Bundesländer) wird die Verhältnisbestimmung aber bei der Umsetzung der Staatskirchenverträge. Die Weimarer Kirchenartikel Freiheit für die Sozialgestalt von Religionen Ein sehr wichtiger Motivationsgrund für die Konstitutionalisierung des Verhältnisses von Staat und Religion war dies kommt in vielen Wortbeiträgen der Beratungen der Nationalversammlung in Weimar zum Ausdruck neben der Sicherung eines gesamtstaatlichen Standards religionsverfassungsrechtlicher Normen, die Vermeidung jeglichen Kulturkampfs. Bestimmte religionspolitische Irrungen und Wirrungen im 19. Jahrhundert gerade zu >> Kompass 05I19 9

10 Titelthema >> Lasten des Katholizismus standen den Parlamentariern ebenso deutlich vor Augen, wie der heute weitgehend vergessene Massenprotest gegen die radikal-laizistischen Ambitionen preußischer Schul- und Kulturpolitik um die Jahreswende 1918/19, als die Kirchen gemäß der Parole Religion ist Privatsache in diesem Land radikal aus dem öffentlichen System herausgedrängt werden sollten. Die Weimarer Nationalversammlung entschied sich bewusst gegen ein striktes Trennungssystem und setzte darauf, das religiöse Feld freiheitlich in die Verfassung als Fundamentalordnung des Gemeinwesens zu integrieren. Wahlaufruf auf der Titelseite des Illustrierten Blatts, Januar 1919: Deutsche! Schafft nach innen und außen Klarheit. Dass Staat und Kirche unterschieden werden, kommt deutlich in der Verfassungsbestimmung zum Ausdruck: Es besteht keine Staatskirche (Art. 137 Abs. 1 WRV). Eine übermäßig enge institutionell-organisatorische Bindung zwischen Staat und Kirche sollte gerade vermieden werden, und insofern beschleunigte diese Verfassungsbestimmung rapide die Ausgliederung der sich schon seit dem 19. Jahrhundert verselbstständigenden evangelischen Landeskirchen aus dem Staatsorganisationsapparat. Die besondere Wertschätzung der religiösen Akteure zeigt sich darin, dass sie sich nicht mit einer privatrechtlichen Organisationsform begnügen mussten, sondern bestimmten, alten Religionsgesellschaften insbesondere den Kirchen der Körperschaftsstatus bestandskräftig zugesichert wurde, gleichzeitig aber diese Rechtsform auch für neue Religionsgesellschaften als Option offengehalten wurde. Damit verbunden war insbesondere die Möglichkeit, sich mittels der Kirchensteuer selbst fi nanzieren zu können. Anderes wie die Regelung der Anstaltsseelsorge oder das rechtsformunabhängige religionsgesellschaftliche Selbstbestimmungsrecht ließe sich exemplarisch ergänzen. Zusammengefasst lässt sich festhalten: Die sogenannten Weimarer Kirchenartikel sind strenggenommen gar keine Kirchenartikel. Sie sollen und wollen gerade nicht strikt kirchliche Exklusivitäten oder gar Privilegien verbürgen. Wenn heute bisweilen angenommen wird, dass die heute noch geltenden Weimarer Verfassungsbestimmungen volkskirchliche Strukturen voraussetzten, so ist dies vor dem Hintergrund der Entstehungsgeschichte nicht ganz korrekt. Intendiert war von Anfang an eine offene Ordnung, die in der Lage ist, neue religiöse Akteure in das Freiheitsprogramm zu integrieren. Und noch weiter: die Weimarer Bestimmungen betrafen nicht nur das religiöse Feld, sondern erweiterten es schon 1919 auf weltanschauliche Akteure. Weimar als flexibel-stabiles Ordnungsmodell auch für das Bonner/ Berliner Grundgesetz Von Zeitgenossen ist das Weimarer Ordnungsmodell von Staat und Religion etwa als dilatorischer Formelkompromiss (Carl Schmitt) negativ charakterisiert worden. Auch berühmte Formeln wie die von der hinkenden Trennung (Ulrich Stutz) ließen das verfassungsrechtliche Normenprogramm irgendwie als defi zitär erscheinen. Das war es aber nicht. Das kompromisshaft Ausgleichende ist gerade die Stärke. Idealtypisch eindeutige Lösungen sind sehr selten. Die Verarbeitung und Ausbalancierung widerstreitender Positionen sind der Regelfall. Der Kompromiss ermöglicht Frieden und gute Beziehungen, zwischen Staat und Religionen, der Religionen untereinander. Historisches Museum Frankfurt, Foto: Horst Ziegenfusz 10 Kompass 05I19

11 Dem diente das Weimarer Modell zur Ordnung des Verhältnisses von Staat, Religion und Weltanschauung. Die sogenannten Weimarer Kirchenartikel sind ein gelungenes Beispiel dafür, dass das Grundrechtslaboratorium Weimar (Walter Pauly) zukunftsoffene, aber auch der historischen Entwicklung Rechnung tragende Ordnungskonfi gurationen konzipierte und damit eine auch heute noch als modern zu qualifi zierende Ordnung schufen. Indem das Bonner Grundgesetz die Weimarer Verfassungsbestimmungen als vollgültiges Verfassungsrecht (so das Bundesverfassungsgericht) inkorporierte, knüpfte es an die eigene deutsche Verfassungstradition an. Nicht zuletzt durch verfassungsgerichtliche Auseinandersetzungen erfuhr das deutsche Staatskirchenrecht gewisse Neuakzentuierungen. Hierbei galt der besondere Fokus aber immer der Freiheitlichkeit. In jedem Fall sind die sogenannten Weimarer Kirchenartikel ein living instrument, um das Verhältnis von Staat und Religion wohltemperiert auszutarieren. Daran mögen die vielen Probleme hinsichtlich muslimischer Akteure nichts Wesentliches ändern. Aber vielleicht die Vorhammerschläge des Europäischen Gerichtshofs seit 2018? Dies ist jedoch ein anderes Thema. Kongruenz und Inkongruenz zwischen staatlichen und kirchlichen Ordnungsvorstellungen Art. 6 GG (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Das Gegeneinander, aber auch das Gegenüber von Staat und Kirche zeigte sich aber nicht nur in den herkömmlichen staatskirchenrechtlichen Fragen. Es ist kein Geheimnis, dass sich die Kirchen sowohl nach 1919 als auch nach 1949 keineswegs jeweils mit den neuen demokratischen Ordnungen leichtgetan hätten. Heute kaum noch nachvollziehbare Streitigkeiten über katholische Bekenntnisschulen sind ein Musterbeispiel hierfür. Die Unterscheidung (nicht zwingend: Trennung!) weltlicher und geistlicher Angelegenheiten eigentlich eine der Grunddeterminanten abendländischen Rechtsdenkens birgt die eine oder andere Herausforderung etwa für das katholische Rechtsdenken. Die grundgesetzliche Gewährleistung der Menschenwürde ist sicherlich eines der Einfallstore für religiös-theologische Grundannahmen wie die Gottesebenbildlichkeit. Angesichts des Umstands, dass die staatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland aber eine säkulare, wenn auch durchaus religionsfreundliche ist, ist die theologische Interpretation der Menschenwürde nicht die einzige Interpretationsoption, daneben sind eben auch philosophische o. a. denkbar. Dies zeigt sich dann auch an der verfassungsrechtlichen Absicherung des Rechtsinstituts Ehe in Art. 6 GG: Hier wird nicht das kirchlich-sakramentale Eheverständnis der katholischen Kirche geschützt, sondern das staatliche Rechtsinstitut. Dieses unterliegt Verfassungswandlungen ebenso wie einfachgesetzlichen Konkretisierungen, was sich besonders prominent an der Novellierung des 1353 BGB im Jahr 2017 ablesen lässt ( Ehe für alle ). Hier kommt es zu einer unüberbrückbaren Differenz zwischen staatlichem und kirchlichem Verständnis. In vielen anderen Bereichen ist dies aber gerade nicht der Fall und nicht selten zeigt sich, worauf der Soziologe Franz-Xaver Kaufmann hinweist, dass christliches Gedankengut heute so selbstverständlich in die allgemeinen oder gesetzlichen Ordnungsvorstellungen übernommen worden ist, dass der religiöse Ursprung nahezu vergessen scheint. Möchte man die grundgesetzliche Ordnung von Staat und Religion aus kirchlicher Sicht resümieren, so bleibt zu konstatieren, dass jedenfalls das Bundesverfassungsgericht die schiedlich-friedliche Trennung von Staat und Kirche freiheitlich interpretiert, wie es schon die Weimarer Verfassung intendierte. Dass kirchliche Grundannahmen nicht im Verhältnis 1:1 in die staatliche Rechtsordnung einfl ießen können, ist der Freiheitlichkeit und der Säkularität des staatlichen Rechts geschuldet. In dem Gegenüber zur staatlichen Rechtsordnung ist die Kirche aber durchaus aufgerufen, im Modus des Widersprechens ihre religiös fundierte Position deutlich zu machen. Die eheanaloge Formulierung des Titels dieses Beitrags dürfte angesichts der Scheidung in der Wurzel (Alexander Hollerbach) zwischen Staat und Kirche nicht so ganz passen. Besser passt eine gute Freundschaft oder kooperierende Partnerschaft. Die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen sind jedenfalls (noch) gut, müssen jedoch auch religiös-kirchlich und wohlverstanden ausgefüllt werden. Dies gilt aber für alle religiösen und weltanschaulichen Akteure. Titelthema Kompass 05I19 11

12 70 Jahre Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: Titelthema Aber für das Militärische in der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik zeigt es doch immer noch klare, und im internationalen Vergleich sehr restriktive Grenzen auf. Interview mit Dr. Daniel-Erasmus Khan, Professor für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität der Bundeswehr München Kompass: Mit Blick auf die unterschiedlichen Verfassungen in den Demokratien auf dieser Welt was sticht ins Auge, wenn wir uns das nun siebzigjährige Grundgesetz ansehen? Was zeichnet es gegenüber anderen vergleichbaren Verfassungen aus? Prof. Dr. Khan: Zunächst einmal gilt es festzuhalten, dass sich unser Grundgesetz fest einfügt in die Tradition westlich-liberaler Verfassungsstaatlichkeit, so wie sie vor mehr als 200 Jahren in Westeuropa und Amerika theoretisch begründet und sodann auch erstmals praktisch verwirklicht worden ist: Volkssouveränität, Gewaltenteilung, Grundrechtsbindung, das sind die unverbrüchlichen Fundamente, auf denen auch die Verfassungsordnung des 1949 unter dem Besatzungsregime der Westmächte neu konstituierten deutschen Staates ruht. Unsere freiheitlichdemokratische Grundordnung verdanken wir also nicht nur den (deutschen) Müttern und Vätern des Grundgesetzes, sondern eben auch dem geistigen und verfassungshistorischen Erbe unserer westlichen Nachbarn. Dafür können und sollten wir dankbar sein auch nach 70 Jahren. Aber in der Tat, die Erfahrung mit einem nach innen und außen in höchstem Maße verbrecherischen, pseudolegalen Regime, hat auch sehr markante eigenständige Spuren im Grundgesetz hinterlassen: So bekennt sich das Grundgesetz im Verhältnis zur Außenwelt nunmehr in radikaler Abkehr von der Vergangenheit zum Modell einer, auch im internationalen Vergleich, ganz ungewöhnlich offenen Staatlichkeit: Mit dem Bekenntnis zum Völkerrecht als einem Maßstab von Recht und Gerechtigkeit, der wenn nötig und geboten auch über dem nationalen Recht steht (Art. 25), reagiert unsere Verfassung auf das eklatante Versagen der deutschen Rechtsordnung im Angesicht von Holocaust und anderer schwerster Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Gleiches gilt auch für das Bekenntnis zur Solidarität über das Staatsvolk hinaus: Die Würde des Menschen ist unantastbar und zwar eines jeden Menschen, so beginnt der Verfassungstext und er fi ndet seine konsequente Fortsetzung im Individualgrundrecht auf Asyl (Art. 16). Deutschland aus selbstherrlicher Isolation und Binnenzentriertheit hinausführend, verpfl ichtet das Grundgesetz die deutsche Staatsgewalt zudem in ganz ungewöhnlich deutlicher Weise zur aktiven Mitwirkung bei der Bewältigung internationaler Probleme (Präambel, Art. 23 und Art. 24). Gerade das Bekenntnis zu einem Vereinten Europa ist bindender Verfassungsauftrag und nicht etwa nur eine unter mehreren Optionen für die deutsche Außenpolitik. Deutschlands Gegenwart und Zukunft ist nur im engen Zusammenwirken mit den anderen Staaten Europas denkbar: So will es das Grundgesetz. Auch der Einsatz von Mensch und Material zur Kriegführung unterliegt hierzulande von Verfassung wegen strengen Grenzen auch dies im Verfassungsvergleich durchaus ein Alleinstellungsmerkmal des Grundgesetzes. Von deutschem Boden soll nie wieder Krieg ausgehen. Dieser Willy Brandt zugeschriebene Satz, er schmückt nicht nur manche Sonntagsrede. Das prominent im Grundgesetz verankerte Bekenntnis wider den Angriffskrieg (Art. 26 Abs. 1), es stellt vielmehr in der Tat eine Klammer dar, die Politik und Gesellschaft in Deutschland nach wie vor im Innersten zusammenhält: Das Friedensgebot, es gehört bis heute zum Identitätskern unserer Verfassungsordnung und das ist gut so. Pazifi stisch ist unser Grundgesetz zwar spätestens seit Einführung der Wehrverfassung (1956) nicht mehr. Aber für das Militärische in der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik zeigt es doch immer noch klare, und im internationalen Vergleich sehr restriktive Grenzen auf. Dies gilt nicht nur für den Einsatz der Bundeswehr im Ausland. Auch dem Export von zur Kriegführung bestimmter Waffen begegnet unsere Verfassung mit großem Misstrauen. Die einschlägige Regelung (Art. 26 Abs. 2) ist gewissermaßen die kleine Zwillingsschwester des Verbots des Angriffskriegs: Kein Krieg mit deutschen Waffen, so könnte man etwas pointiert formulieren. Dass verfassungsrechtlicher Anspruch und wirtschaftsund sicherheitspolitische Wirklichkeit 12 Kompass 05I19

13 Titelthema gerade an dieser identitätsprägenden Stelle unserer Verfassungsordnung immer wieder auseinanderfallen, ist bedauerlich. Eine wertgebundene und kooperationsbereite Außenpolitik, das ist es, was das Grundgesetz im Kern vom politischen Berlin fordert: Dies ist eine im internationalen Vergleich hohe Messlatte auf die wir zu Recht stolz sein können. Was das Grundgesetz von 1949 gegenüber anderen vergleichbaren Verfassungen weiter auszeichnet, ist die besonders ausgeprägte Wehrhaftigkeit gegenüber seinen Feinden auch und gerade nach Innen. Es sollte eben nicht nur ein im Ernstfall fragiles Organisationsstatut samt Grundrechtsannex geschaffen werden. Die Endphase der Weimaer Republik und nationalsozialistische Machtergreifung boten insoweit ein warnendes Beispiel. Vielmehr ging es um die Errichtung einer echten Wertordnung, die es mit (fast) allen Mitteln zu verteidigen gelte. Die verfassungspolitischen Grundentscheidungen (Art. 1: Menschenwürde Art. 20: Strukturprinzipien Republik, Demokratie, Bundesstaat, Rechtsstaat und Sozialstaat) stehen so unter einer Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3), ebenso wie auch der Kern der Grundrechte ( Wesentlichkeitsgarantie ). Eine starke, unabhängige Verfassungsgerichtsbarkeit auch dies ein Verfassungselement mit Vorbildcharakter für andere Verfassungsordnungen ist hierfür ein zentraler Garant. Natürlich schützt auch das Grundgesetz nicht vor revolutionären Umwälzungen. Indes, solange dieses unser Grundgesetz gilt, stehen dessen fundamentale Werte und Grundsätze nicht zur Disposition weder einer demokratisch gewählten Regierung noch einer überwältigenden Mehrheit in Parlament und/oder Volk. Wehret den Anfängen und gebt den Feinden der Demokratie keine Chance: Auch 70 Jahre später ist dieses Credo unseres Grundgesetzes aktuell vielleicht mehr denn je. Kompass: Mit der Herstellung der staatlichen Einheit Deutschlands war die Chance gegeben, über die im Zuge dieses Prozesses vorgenommene Verfassungsänderung gleichsam das Volk abstimmen zu lassen. Warum wurde Ihrer Meinung nach diese Chance nicht genutzt und wie bewerten Sie dies heute, rückblickend auf die letzten Jahre? Prof. Dr. Khan: In der Tat bestanden 1989/90 verfassungsrechtlich zwei Optionen für die Wiederherstellung der deutschen Einheit: Einerseits der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland (Art. 23) und andererseits die Ablösung des ursprünglich in der Tat nur als verfassungsrechtliches Provisorium gedachten Grundgesetzes durch eine neue gesamtdeutsche Verfassung, welche von dem deutschen Volke in freier Entscheidung zu beschließen gewesen wäre so der damalige Art Für beide Optionen gab es gute Pro- und Contra-Argumente sie sind damals ausführlich diskutiert worden. Mit der Beitrittslösung (ohne Volksabstimmung) ist meiner Meinung nach aber die richtige Entscheidung getroffen worden: Nun ist es aus heutiger Sicht natürlich letztlich Spekulation, wie lange in der damaligen weltpolitischen Situation das Zeitfenster der historischen Chance der Wiedervereinigung noch geöffnet gewesen wäre. >> Kompass 05I19 13

14 Titelthema >> Fakt ist aber, dass die Ausarbeitung einer ganz neuen gesamtdeutschen Verfassung ein langwieriger und hinsichtlich seiner Erfolgsaussichten auch alles andere als sicherer Prozess gewesen wäre. Gleiches gilt übrigens auch für das positive Votum einer Volksabstimmung. Im Übrigen darf bezweifelt werden, dass unter dem Druck der ungeheuren Dynamik des West- und Wiedervereinigungskurses der DDR in jenen Tagen, Wochen und wenigen Monaten eine dem Grundgesetz qualitativ auch nur annähernd vergleichbare Verfassung hätte erarbeitet werden können. Und schließlich ist es ja alles andere als sicher, dass sich die legitimen Interessen der deutlich kleineren Teilgruppe der Deutschen im Osten des Landes in Verfassungskonvent und Volksabstimmung besser durchgesetzt hätten, als dies im Einigungsvertrag der Fall gewesen ist. Bei dessen Aushandlung standen sich die Repräsentanten aus Ost und West wenigstens zumindest formal als gleichwertige Partner gegenüber. Auch mit einem Abstand von 30 Jahren kann ich nicht erkennen, inwieweit eine andere Verfassung das zugegebenermaßen immer noch defi zitäre Zusammenwachsen von Ost und West hätte entscheidend verbessern bzw. beschleunigen können. Dass die Landschaften in den gar nicht mehr so neuen Bundesländern bedauerlicherweise immer noch nicht überall blühen, kann man wohl kaum dem Grundgesetz anlasten und tut dies wohl auch niemand ernsthaft. Kompass: Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. So regelt es das Grundgesetz. Was darf nun Ihrer Auffassung nach alles unter Verteidigung verstanden werden? Ausschließlich die bündnisbezogene Landesverteidigung, oder wird Deutschland auch in Mali, in Afghanistan oder gar im Irak verteidigt? Prof. Dr. Khan: Nach der Konzeption des Grundgesetzes (Art. 87a) stellt der Verteidigungsauftrag in der Tat den Kern des Einsatzspektrums der Bundeswehr dar. Neben der individuellen Selbstverteidigung also dem Fall eines (unmittelbar bevorstehenden) Der Einsatz der Bundeswehr im Camp Castor in Mali ist im Rahmen eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit gerechtfertigt. Angriffs auf das Bundesgebiet selbst fällt hierunter auch die sogenannte kollektive Selbstverteidigung, also der militärische Beistand für einen völkerrechtswidrig angegriffenen anderen Staat. Eine geographische Beschränkung existiert insoweit nicht, weder auf das NATO-Gebiet noch etwa auf dasjenige der EU oder anderer befreundeter Staaten: Wenn von dort eine Angriffshandlung erfolgt oder droht, dann kann die Verteidigung eben grundsätzlich auch am Hindukusch erfolgen. Entscheidend ist allein, ob der Militäreinsatz wirklich Verteidigungszwecken dient. Nicht erlaubt sind danach etwa Einsätze mit dem Ziel eines Regimewechsels (z. B. Irak, Libyen oder gegenwärtig von einer gewissen Aktualität Venezuela) oder solche, die der Durchsetzung und Sicherung ökonomischer, politischer oder geostrategischer Interessen dienen. Auslandseinsätze der Bundeswehr, wie derzeit etwa in Mali, stellen hingegen keinen Verteidigungsfall in diesem Sinn dar. Verfassungsrechtlich sind sie aber als Einsätze im Rahmen eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit gerechtfertigt (Art. 24 Abs. 2), jedenfalls soweit sie im Rahmen und nach den Regeln eben dieses Systems insbesondere also der UNO oder gegebenenfalls auch der OSZE erfolgen. Auch NATO-Einsätze außerhalb eines Verteidigungsszenarios werden seit dem Jugoslawienkrieg dieser Kategorie zugerechnet, was zu Recht vielfach als verfassungsrechtlicher Sündenfall gebrandmarkt wird. Die Tatsache, dass das Verteidigungsbündnis NATO in einer bestimmten historischen Situation glaubte, sich mangels Verteidigungsaufgaben anderen Zwecken widmen zu müssen, sollte keine Rechtfertigung für eine Überdehnung der eben ganz bewusst (engen) verfassungsrechtlichen Erlaubnistatbestände für militärische Auslandseinsätze sein auch nicht für das Bundesverfassungsgericht. Wer anderes will, muss das Grundgesetz ändern und sich dafür dann eben auch einer ganz sicher kontroversen politischen Diskussion stellen. Die Fragen stellt Josef König. Christina Lux 14 Kompass 05I19

15 Staat ohne Gott? Ein Kommentar, zugleich eine Rezension zu Horst Dreier, Staat ohne Gott. Religion in der säkularen Moderne von Prof. Dr. Thomas Schüller, Institut für Kanonisches Recht der Theologischen Fakultät an der Westfälischen Wilhelms-Universität Titelthema Horst Dreier, Rechtswissenschaftler an der Universität Würzburg, legt mit seinem Buch, das einige religionsverfassungsrechtliche Aufsätze von ihm bündelt, ein nüchtern und dennoch mit Entschiedenheit vorgetragenes Plädoyer für die weltanschauliche Neutralität des Staates vor. Dem Staat sei es von der Verfassung her verwehrt, sich mit einer bestimmten Religion und deren konfessionellen Ausprägungen zu identifi zieren oder sie gar zu präferieren. Der moderne demokratische Verfassungsstaat sei als entschieden weltlich zu verstehende Entität zu begreifen und nicht christlich zu vereinnahmen als einstiger Mehrheitsreligion. So erst kann er das Menschenrecht auf umfassende Religionsfreiheit zur Geltung bringen, individuell und gemeinschaftlich gelebten Glauben in seiner ganzen pluralen Breite garantieren. C.H.Beck, 2. durchgesehene Aufl age, erschienen am Seiten, Hardcover, 26,95 ISBN: Diese These wird an verschiedenen Themenfeldern exemplifi ziert. Mit Hans Blumenberg plädiert Dreier für die Eigenständigkeit der Moderne, die keine verdeckt religiös aufgeladenen Säkularisierungstheorien braucht, um ihre Eigenart und ihr Eigenrecht selbst (41) zu behaupten. Der säkular-weltanschauliche Staat weise der Gesellschaft den Ort der religiösen Aktivitäten zu. Die Geschichte der Religionsfreiheit zeige, dass plurale Religionsfreiheit und Neutralität des Staates zur Ausklammerung der Wahrheitsfrage (92) führe, für die der Staat keine Kompetenz habe. Beim Stichwort weltanschauliche Neutralität, die so gar nicht im Grundgesetz auftaucht und doch in der Zusammenschau verschiedener Normen in Einbeziehung der religionsrechtlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts unbestritten ist, sei zu beachten, dass sie Äquidistanz und Nichtidentifi kation, aber nicht den Verzicht auf Wertentscheidungen (105) bedeute. Interessant ist die Auseinandersetzung mit der Frage, dass auch der weltanschaulich neutrale Staat gefordert sei, Religion und Weltanschauung zu defi nieren. Man könne Grundrechte ja nur schützen, wenn man die thematische Reichweite zum Beispiel der Religionsfreiheit bestimmen könne. Dreier kommt hier in nicht übersehbare argumentative Nöte, wendet er sich doch nachvollziehbar gegen ein staatliches Glaubensrichtertum (121). Doch wie soll der Staat diese Begriffe bestimmen, ohne die Distanz zu allem Religiösen aufzugeben? Dreier behilft sich mit formalen Kriterien, der Plausibilität der von den Religionsgemeinschaften vorgetragenen Glaubensüberzeugungen und rettet sich abschließend mit dem Hinweis, dass auch für den Fall, dass eine behauptete religiöse Äußerung in Wahrheit keine sei, immer noch der Tatbestand der Weltanschauung ein Auffangbecken darstelle. Hier lässt sich kritisch rückfragen, ob nicht die staatlichen Instanzen mit von Vorkenntnissen geprägten Bildern das Phänomen Religion anschauen und juristisch bewerten. Dabei ist Dreier zuzustimmen, dass eine religiöse Äußerung nicht mit den Wertentscheidungen der Verfassungen d accord gehen müsse, ein Recht auf Eigensinn und Eigenlogik (129 mit Verweis auf Ernst-Wolfgang Böckenförde) besitze und nicht einfachhin als zivilisatorischer Integrationsfaktor missbraucht werden dürfe. Religion darf grundrechtlich garantiert fremd und sperrig sein. Bei seiner Analyse einschlägiger Urteile des Bundesverfassungsgerichts kritisiert Dreier die zumeist auf schonenden Grundrechteausgleich bedachten Entscheidungen, die nicht selten von subjektiven Vorverständnissen der Richter geprägt seien. Hilfreicher sei die konsequente Beachtung der weltanschaulichen Neutralität des Staates, denn dann hätten religiöse Symbole bei Beamten, sei es das Kreuz, die Kippa oder das Kopftuch keinen Platz bei ihrer Arbeit, da sie sich weltanschaulich neutral auch in ihrem äußeren Erscheinungsbild gegenüber >> Kompass 05I19 15

16 Titelthema Der israelische Künstler Dani Karavan hat unmittelbar an der Berliner Spreepromenade in 19 jeweils ungefähr drei Meter hohe Glasscheiben die 19 Grundrechtsartikel des Grundgesetzes mit Laser eingraviert. KS / Doreen Bierdel >> dem Bürger zu präsentieren hätten (137f.). In einem eigenen Kapitel weist Dreier alle Versuche ab, sakrale Elemente im säkularen Staat ( ) neu zu entdecken. Hier werden deutsche Staatsrechtler wie Depenheuer, Waldhoff kritisch analysiert und ihnen ins Stammbuch geschrieben, dass das Grundgesetz keine Bibel, das politische Leben kein Gottesdienst, der Verfassungsexeget kein Hohepriester (148) sei. Auch der bekannte Religionssoziologe Hans Joas wird mit seiner Theorie der Sakralität der Person als Kern der Menschenrechte von Dreier in seine Schranken verwiesen, da sie vor allem am Wesen der Menschenrechte vorbeigehe (166). Erneut plädiert Dreier dafür, das Religiöse der Sphäre der Gesellschaft und nicht der des Staates (168) zuzuordnen. Hier könne kritisch nachgefragt werden, ob sich die Segmente Gesellschaft und Staat chemisch rein trennen lassen und nicht doch in der Praxis fl ießende Übergänge zwischen beiden zu beobachten sind. Anregend sind auch die beiden letzten Artikel zum Präambel-Gott ( ) und dem berühmten Böckenförde-Dictum ( ), dass der freiheitliche, säkularisierte Staat von Voraussetzungen lebe, die er selbst nicht garantieren könne. Beim Gottesbezug in der Präambel kann Dreier überzeugend aufzeigen, dass hier die nominatio dei und nicht die invocatio dei gemeint ist und er weiterhin eine Demutsformel darstelle, um die Begrenztheit staatlicher Gewalt (183) zu betonen. Die normative Regelungsdichte des Gottesbezuges bleibt dann bei Dreier allerdings im weiteren Verlauf unscharf. Sicher sei sie keine theonome Spitze des Grundgesetzes (186), verweise aber wohl auf die offene Frage, worin letztlich die verbindliche Verankerung des freiheitlichen, säkularen Staates zu erkennen sei. Und damit ist Dreier beim Böckenförde-Dictum. Kaum ein Bischof und kaum ein Politiker, der zu hehren Anlässen dieses nur auf den ersten Blick klare Dictum nicht feierlich in den Mund nehmen würde, um die Religionsfreundlichkeit der Verfassung zu betonen. Sehr fair setzt sich Dreier mit ungerechtfertigten Anwürfen gegen diesen berühmten Satz auseinander, die bis zum Vorwurf der banalen Selbstverständlichkeit reichen. Dabei habe Böckenförde die entscheidende Frage gestellt: Wie generieren sich diejenigen Einstellungen und Motivationen, die in einem stark pluralisierten und zerklüfteten staatlichen Gemeinwesen für Integration und Konsens, für Zusammenhalt und Festigkeit sorgen? Wie lassen sich entsprechende Kräfte stärken, stabilisieren und auf Dauer stellen? (205) Böckenförde spreche von Glauben schlechthin, der seine Sperrigkeit gegen staatliche Verzweckung zeigen dürfe. Daher sei dieses Dictum wohl mehr als Problemanzeige zu verstehen. Es sei die faustische Frage, was eine Gesellschaft, was einen Staat eigentlich im Innersten zusammenhält (208). Aber was soll das sein? Hier ist Dreier zurückhaltend bis ratlos: ist es der Gemeinsinn, das Zugehörigkeitsgefühl, das gesellschaftliche Engagement der Bürger? Dreier entscheidet sich eher prozessorientiert für die Stichworte lebendige Demokratie und zivile Streitkultur (214) und gibt doch zu, dass immer wieder neu um dieses Surplus gerungen werde müsse. Das Dictum sei ein Aufruf, ein Mahnruf. Wir sollten ihn nicht überhören. (214) 16 Kompass 05I19

17 Soldatinnen und Soldaten nicht als Einschränkung empfunden Titelthema Ein Kommentar zur Sache von Stabshauptmann Andreas Quirin, Bundesvorsitzender der Gemeinschaft Katholischer Soldaten (GKS) Die Bundeswehr steht unter dem Primat der Politik! Dieser Satz ist eine der Grundfesten der Bundeswehr und ihrer Einordnung in das staatliche System der Bundesrepublik Deutschland. Die zivile politische Führung hat alleine die Entscheidungsgewalt über das Ob, den Rahmen und den Umfang der Anwendung militärischer Gewalt. Um dies zu gewährleisten, sind die Streitkräfte Teil der Exekutive. Der Bundestag besitzt weitgehende Kontrollrechte und die Entscheidung über Qualität und Umfang bewaffneter Einsätze der Bundeswehr. Dieser Vorrang der Politik wird von Soldatinnen und Soldaten nicht als Einschränkung empfunden, sondern ist unverzichtbarer Teil ihres Selbstverständnisses als Staatsbürger in Uniform. Die vornehmste Aufgabe der Politik ist ihr Gestaltungsauftrag. Sie soll das menschliche Zusammenleben, entsprechend der Werteordnung, der sie dient, bestmöglich organisieren. Dies ist in einer globalisierten Welt eine hochkomplexe Aufgabe, die der Entwicklung einer nachhaltigen Vision für die zukünftige Lebenswirklichkeit im eigenen Land, in Europa und letztlich weltweit bedarf. Der Einsatz militärischer Gewalt ist die letzte Möglichkeit, eine kriegerische Konfl iktsituation zu beenden, Frieden oder zumindest die Abwesenheit von Gewalt herzustellen, und so wieder Gestaltungsmöglichkeiten zu erlangen und diese dann zu nutzen. Dafür kann die Bundeswehr im Sinne einer ultima ratio als außenpolitisches Krisenpräventions- und Krisenbewältigungsmittel eingesetzt werden. Soviel zur Theorie. Wie aber erleben wir als Soldatinnen und Soldaten die konkrete Umsetzung dieses Primats der Politik in unserem Alltag? Schlaglichtartig lässt sich dies am Beispiel des längsten Auslandseinsatzes der Bundeswehr, des Einsatzes in Afghanistan, beleuchten: 2001 beschloss der Bundestag, dass sich Deutschland an der Militäraktion in Afghanistan beteiligt. Aufwand, Zeitbedarf und Kosten wurden dabei dramatisch unterschätzt. Ein Ziel, dass mit diesem Einsatz erreicht werden sollte, wurde nicht abschließend defi niert. Diese fehlenden Ziele führen dazu, dass ein Ende des militärischen Engagements nicht klar ist. So kommt es dazu, dass der Bundestag diesen Einsatz seit mehr als 18 Jahren fast routinemäßig verlängert. Eine echte gesellschaftliche Debatte im Vorfeld der Abstimmungen im Parlament fi ndet schon lange nicht mehr statt. Auch darüber, ob und welche Auswirkungen der angekündigte Abzug der US-Truppen auf das Engagement Deutschlands in dieser Region hat, wird öffentlich nicht wirklich gesprochen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Sicht der Soldatinnen und Soldaten, eine innenpolitische Ermüdung hätte sich breit gemacht, richtig ist. Dass Pläne sich nicht umsetzen lassen, dass Ziele nicht erreicht werden, dass Probleme entstehen, die so nicht vorhersehbar waren oder nicht vorhergesehen wurden, gehört zum Leben sowie zum politischen Alltag. Wichtig ist aber, wie damit umgegangen wird. Und dieser Umgang wirft Fragen auf, auch und gerade mit Blick auf das Primat der Politik. Wo ist die öffentliche, transparente, ehrliche politische Auseinandersetzung zur Analyse und Bewertung der aktuellen außen- und sicherheitspolitischen Situation in unseren Einsatzgebieten und den daraus abzuleitenden Handlungsfolgen? Wo werden ernsthaft Fehler und Defi zite offengelegt, um daraus Schlüsse für die Zukunft zu ziehen? Wo fi ndet eine gesellschaftliche Diskussion darüber statt, wie es z. B. in der Frage Afghanistan weitergehen soll und vor allem, welche Schlüsse hieraus für zukünftige sicherheitspolitische Entscheidungen, Bundeswehreinsätze und die Rolle Deutschlands in der Welt zu ziehen sind? Wir Soldatinnen und Soldaten können uns nichts Besseres vorstellen, als das Primat der Politik. Aber: Wir brauchen eine sichere Auftragslage und konsequenten Rückhalt, wenn wir unsere Aufgabe im Sinne der Erhaltung und Stärkung des Friedens dauerhaft gut erfüllen sollen. Dies erfordert, dass sicherheits- und verteidigungspolitische Fragen einen wesentlich höheren Stellenwert in der politischen und gesellschaftlichen Diskussion bekommen. Die Fragen globaler Sicherheit, der Gerechtigkeit und des Friedens und damit auch die Fragen zum Ob, Wie und Warum der Einsätze unserer Soldaten gehören mitten in die Gesellschaft und gehen uns alle an, auch wenn sie nicht besonders beliebt und politisch wenig attraktiv sind. An diese gemeinsame Verantwortung, die eine notwendige Konsequenz des Primats der Politik ist, erinnern wir immer wieder die politisch Verantwortlichen und alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, denn diese Frage geht uns alle an! Kompass 05I19 17

18 Wie Moral Persönlichkeit bildet zum LKU Karin Desmarowitz / campact /fl ickr (CC BY-NC 2.0) Ge wis sen [das] Deutschland, Deutschland über alles zu singen, das verweigerte einst aus Gewissensgründen der junge Gymnasiast Friedrich Wilhelm Foerster ( ). Seinen Vater hatte er wohl einmal sagen hören:... über alles in der Welt? Also auch über Ehre, Recht und Gewissen? Der Lehrer schickte ihn prompt aus dem Unterricht:... wir passen nicht zusammen! Ein paar Jahre später, 1895, empörte sich Foerster derart über die Sedanrede Wilhelms II., so dass er einen Protestaufsatz dazu veröffentlichte, in dem er sich mit den Sozialdemokraten solidarisch erklärt, die der Kaiser in seiner Rede zuvor als vaterlandslose Gesellen diskriminiert hatte. Wegen Majestätsbeleidigung kommt der junge Akademiker und Sekretär der deutschen Gesellschaft für ethische Kultur in Festungshaft. Das gute Gewissen kostete Foerster die wissenschaftliche Karriere in Deutschland. Für die weitere Entwicklung der Persönlichkeit Fr. W. Foersters wurde sogar die humanistische Goethe-Humboldt-Kultur und deren Vorbilder, die er im Elternhaus aufs Vorzüglichste erlebt hatte, zu eng. Seine Auseinandersetzung mit der Gesellschaft für ethische Kultur, deren Vorsitz damals noch sein Vater innehatte, erzählt lebhaft davon: Bei einem Preisausschreiben für ein Handbuch der ethischen Jugendlehre vertritt der Sohn entgegen der pädagogischen Autorität des Vaters gewissenhaft die Ansicht, dass es wahre Sittlichkeit und Kultur ohne religiöses Fundament nicht geben könne. Spätestens nach dem erschreckenden Ausgang des 1. Weltkriegs kündet sich in Foersters Charakter eine neue Qualität von politischer Freiheit an: Als ein Luther der Politik hatte er damit begonnen, vernünftig über die tieferen Ursachen des deutschen Zusammenbruchs aufzuklären, sprach als erster Deutscher mutig von Kriegs-Schuld und Kriegs-Verantwortlichen. In gebotener Deutlichkeit und entgegen allem Zeitgeist verurteilte er wohlbegründet den Glauben an die kulturelle Mission der brutalen Gewalt, redete zunehmend so manchem ins Gewissen: si vis pacem, para pacem! Daraufhin wurde er von seinen Zeitgenossen angefeindet, von Professoren-Kollegen schmählich denunziert. Für ein reines Gewissen opferte Foerster letzten Endes seinen schwer erarbeiteten Pädagogik-Lehrstuhl in München. Der eigentliche Aufstand seines Gewissens aber zeigte sich dann bei der Aufnahme Deutschlands in den Völkerbund 1926: Während Stresemanns Eid, dass Deutschland abgerüstet habe, hält jeder Delegierte Foersters Broschüre Die geheime Wiederaufrüstung Deutschlands in der Hand. Dem Außenminister glaubt man, Foerster nicht. Während Stresemann den Friedensnobelpreis erhielt, hat Foerster den Stempel eines Landesverräters hingenommen nicht stolz, sondern in Demut. Dass zudem ein paar Jahre später das nationalsozialistische Regime sogleich dem Pädagogen Foerster, trotz dessen starker internationaler Reputation, die deutsche Staatsbürgerschaft entzog und auffälligerweise Foerster auch der einzige deutsche Pädagoge war, dessen Bücher am 10. Mai 1933 vor der Universität in Berlin verbrannt wurden, das sollte uns zu denken geben gerade auch dann, wenn sich am 2. Juni 2019 Friedrich Wilhelm Foersters 150. Geburtstag jährt und wir ein paar Tage vorher der 70 Jahre Grundgesetz feierlich gedenken. Denn im Nachkriegsdeutschland hatte im Bewusstsein so GEWISSEN BRAUCHT VORBILD! mancher Verfassungsväter und -mütter die vorausgegangene Friedenspädagogik eines Fr. W. Foerster sicherlich noch nachgewirkt, Eine Anregung für Militärseelsorger: sein Vorbild und Werk bereitete so auf ganz eigene Weise den Gewissensschulung bedarf neben moralischen Nährboden für unsere Verfassung mit vor. Es kommt dem Charakter-Vorbild auch der nicht von ungefähr, dass letzten Endes gerade unser Grundgesetz eine Politik der Demut fordert (vgl. Kompass 04/18, S. 20) intellektuellen Auseinandersetzung. Eine Textvorlage, um im LKU gemeinsam über das Gewissen nachzu- und ausgezeichnete österreichische Wochenschrift diese pädago- hatte doch bereits im Jahre 1929 eine damals vielbeachtete denken, liefert z. B. Matthias Gillner gische Wirklichkeit in Deutschland, wenn nicht gar in Europa sehr dazu im Ethik-Kompass. eindrucksvoll überschrieben: Friedrich Wilhelm Foerster das Gewissen einer Generation. Franz J. Eisend, Wissenschaftlicher Referent, KMBA 18 Kompass 05I19G

19 Die Zeitschrift des Katholischen Militärbischofs für die Deutsche Bundeswehr Soldat in Welt und Kirche Sonderseiten Eine kurze Geschichte des Kompass Erste Ausgabe unter dem Namen Kompaß. Soldat in Welt und Kirche (Weltbild Nr. 21 / ) Erste Ausgabe der Beilage Soldat in der Zeit (Mann in der Zeit 11/1956) Mann in der Zeit so lautete ab 1948 der Titel einer katholischen Männerzeitschrift. Herausgegeben wurde sie im Auftrag der deutschen Bischöfe durch das Winfried-Werk in Augsburg in Zusammenarbeit mit der Hauptstelle für Männerseelsorge in Fulda. Sie entfaltete Breitenwirkung: Innerhalb der ersten zehn Jahre konnte die Aufl age von anfangs Stück auf eine halbe Million gesteigert werden erfolgte die Verschmelzung mit der Zeitschrift Der Feuerreiter. Diese farbige Monatsillustrierte war erstmals 1925 in Köln herausgegeben worden und als Beilage zur Schlesischen Volkszeitung und zur Sächsischen Volkszeitung erschienen wurde der etwas sperrige Titel Mann in der Zeit mit Feuerreiter durch den Namen Weltbild ersetzt, den das Winfried-Werk einem anderen Verlagshaus abgekauft hatte. Unter diesem Titel erschien die Zeitschrift bis Der Name ging später auf den Verlag über, an dem, wenn auch nur zu einem geringen Anteil, bis zu seiner Insolvenz und Neuaufstellung 2014 auch die Katholische Soldatenseelsorge als Gesellschafterin beteiligt war. Was hat die hier skizzierte, etwas komplizierte Geschichte des katholischen Zeitschriften- und Verlagswesens nun mit dem Kompass zu tun? Mann in der Zeit besaß verschiedene Beilagen, zumeist mit regionalem bzw. diözesanem Schwerpunkt (z. B. Der Rufer, Der Mann in Bayern oder Zwischen Dom und Zechen). In der Gründungsphase der Bundeswehr erschien im November 1956 auch erstmals eine Soldatenbeilage unter dem Titel Soldat in der Zeit, die in den Zeiten von Weltbild Erste Ausgabe des Kompass unter Chefredakteur Josef König (5/2007) fortgeführt wurde. Die inhaltlichen Akzente setzten führende Mitarbeiter des Katholischen Militärbischofsamts in Bonn. Nach mehrfacher Titeländerung in Soldat heute und Soldat in Welt und Kirche erhielt die Beilage 1984 den Namen Kompaß. Der alte Titel Soldat in Welt und Kirche wurde als Zusatz bis heute beibehalten. Nach der Einstellung der Zeitschrift Weltbild musste sich die Soldatenbeilage verselbständigen. Der Kompass erscheint daher seit Oktober 2001 als eigenständige Zeitschrift und wird kostenlos über die Militärpfarrämter verteilt. Mit dem Dienstantritt von Josef König als Chefredakteur 2007 wurde die Redaktion vom damaligen Verlagsort Würzburg direkt an die Kurie des Katholischen Militärbischofs nach Berlin geholt. Mit Friederike Frücht übernimmt ab Juni 2019 erstmals eine Frau die Redaktionsleitung der traditionsreichen Zeitschrift. Dr. Markus Seemann Kompass 05I19 Sonderseiten

20 KS / Doreen Bierdel ÖFFENTLICHKEIT Ein Kennzeichen für unsere Demokratie Vom Apostel Paulus wissen wir, dass er nicht nur in Synagogen sprach, sondern auch wie beispielsweise in Athen auf den Marktplatz ging und öffentlich den Menschen, die gerade vorbeikamen predigte (Apg 17,17). Der Marktplatz war in der Antike der zentrale Ort für Öffentlichkeit, eine gesellschaftliche Institution. Als Ort auch von Volks- und sogar von Gerichtsversammlungen kam ihm eine herausragende Rolle für das geordnete Zusammenleben in der Gemeinschaft zu. Heutzutage ist Öffentlichkeit eines der wesentlichen Kennzeichen für unsere Demokratie. Sachverhalte, die alle angehen, werden öffentlich diskutiert. Alle Argumente kommen auf den Tisch, werden gehört und gegeneinander abgewogen. Am Ende der Diskussion entscheidet nicht einer allein womöglich noch aus einer Laune heraus. Das unterscheidet die Alleinherrschaft von der Herrschaft des Volkes die Herrschaft der Wenigen, die eigene Interessen durchsetzen wollen, von der Herrschaft des Volkes, das sich in freier Rede mithilfe der Vernunft eine Meinung gebildet hat. Auch wenn die alltägliche Praxis manchmal weit entfernt von diesem Ideal scheint, ist es wichtig, sich vor Augen zu halten, welchem durch und durch vernünftigen Zweck die Herstellung von Öffentlichkeit, die öffentliche Debatte dient. Deswegen wirkt die katholische Kirche in dieser Welt mit. Ihr ist die Gesellschaft, die Gemeinschaft der Menschen immer wichtig. Denn sie gehört zum Wesen des Menschen dazu. Die Sendung der Kirche richtet sich an den Menschen in seiner Individualität, aber sie besitzt auch, ebenso wie die Person in ihrem Wesen, eine gesellschaftliche und kulturelle Dimension. So beschreibt es das Direktorium für den Hirtendienst der Bischöfe in den Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls. Der Bischof möge alle ehrbaren Mittel der sozialen Beziehung und Kommunikation nutzen, um in der Öffentlichkeit zu wirken, ja, er soll es als eine an seine lehramtliche Funktion gebundene Aufgabe betrachten, katholische Zeitungen oder Zeitschriften sowohl für allgemeine als auch für religiöse Informationen zu drucken und zu verbreiten, heißt es weiter. Auch aus diesen Gründen gibt der Katholische Militärbischof die monatlich erscheinende Zeitschrift Kompass. Soldat in Welt und Kirche heraus, deren Name zugleich Programm ist. Ein Kompass zeigt denen, die sich in unwegsamem Gelände oder auf See orientieren müssen, die Richtung. Er dient dazu, den Weg zum Ziel zu fi nden. Der Kompass richtet sich an Soldatinnen und Soldaten. Zur Zielgruppe gehören darüber hinaus auch Verantwortliche in der Kirche unter Soldaten, er wendet sich an Einrichtungen und Persönlichkeiten in Kirche, Politik, Staat und Gesellschaft sowie an Einrichtungen der Aus-, Fort- und Weiterbildung innerhalb und außerhalb der Kirche. Das spiegelt sich auch im Untertitel der Zeitschrift wider, die ganz bewusst programmatisch Soldat in Welt und Kirche heißt. Die Neukonzipierung des Kompass vor nunmehr zwölf Jahren und die strukturelle Einbindung der Zeitschrift in das Gesamt der Öffentlichkeitsarbeit der Kurie des Katholischen Militärbischofs hatte auch eine inhaltliche Dimension: Der Auftrag lautete, der Kompass möge theologisch fundiert, friedensethisch begründet, außen- und sicherheitspolitisch orientiert, gesellschaftspolitisch refl ektiert und zugleich der Soldatin und dem Soldaten empathisch verbunden argumentieren. Es ging und geht auch weiterhin darum, zum Nachdenken und Diskutieren anzuregen. In der öffentlichen Debatte, deren Bedeutung für die Demokratie kaum zu unterschätzen ist, kann und Kompass 05I19 Sonderseiten

21 Der Soldaten-König geht Nach 133 Ausgaben der Zeitschrift des Katholischen Militärbischofs für die Deutsche Bundeswehr Kompass. Soldat in Welt und Kirche verabschieden wir mit dieser Ausgabe ihren Chefredakteur Josef König. muss die Stimme der Kirche erhoben werden. Auch bei schwierigsten politischen Entscheidungen, beispielsweise über Kampfeinsätze von deutschen Soldatinnen und Soldaten, kann und will die Kirche ihre ethischen Positionen klarmachen. Als Beitrag zur Debatte nicht als moralisches Gebot. Wir schreiben nicht vor, wir orientieren durch das, was wir refl ektieren, und setzen auf den Austausch von Argumenten. Das ist die Art und Weise, wie wir heute Orientierung bieten und wie Menschen auch auf ihrer Suche begleitet werden wollen. Diesen Auftrag hat unser Chefredakteur Josef König mit Leidenschaft und Klugheit angenommen und erfüllt. Er hat die Zeitschrift mit seinem Amtsantritt nicht nur konzeptionell mit neuem Leben erfüllt. Über die Jahre sind ihm einige journalistische Coups gelungen, die Wellen ausgelöst und Wirkung gezeigt haben, auch außerhalb der Fachszene. Dabei ging es ihm nie um billige Effekthascherei, um oberfl ächliche Schlagzeilen, sondern um seriöse und fundiert argumentierende Debattenbeiträge. Angesichts der heutigen Herausforderungen, vor denen Kirche und Staat, Gesellschaft und Politik, damit aber auch die Öffentlichkeit und die Medien stehen, muss seriöse öffentliche Kommunikation ständig aufs Neue hinterfragt und neu justiert werden. Josef König hat mit großem persönlichem und fachlichem Einsatz dafür gesorgt, dass das Profi l der Zeitschrift Kompass durch Fakten statt Fake News, Objektivität statt Gerücht, Differenzierung statt reißerischer Meinung bestimmt wurde. Dafür ist ihm von Herzen zu danken. + Dr. Franz-Josef Overbeck Katholischer Militärbischof für die Deutsche Bundeswehr und Herausgeber der Zeitschrift Kompass. Soldat in Welt und Kirche Für die Katholische Militärseelsorge war Herr König, als er im Mai 2007 seine erste Ausgabe verantwortete, kein Unbekannter. Beinahe sein gesamtes Leben hat er sich für die Anliegen von zunächst nur Soldaten, später dann auch Soldatinnen engagiert. Beim Bund der Deutschen Katholischen Jugend war er Referent für Soldatenfragen und Geschäftsführer der aktion kaserne. Diese Aufgabe prägte ihn und sein gesamtes Denken. Hier bildete er ein weitreichendes Netzwerk und entwickelte sein Gespür für gesellschaftsrelevante Fragen. Er lernte, das Gras wachsen zu hören, vor allen anderen. Im Mittelpunkt stand dabei die politische und ethische Bildung für junge Soldatinnen und Soldaten. Seine eigene Begeisterung für kirchliches und politisches Engagement ließ ihn nie müde werden. Nahezu immer und überall trat er für die Belange von Soldatinnen und Soldaten ein. Dabei gelang ihm der Spagat zwischen Freidenker und loyalem Mitglied der katholischen Kirche. Die Leidenschaft für seine Aufgaben blieb stets erhalten. Als er vor dreizehn Jahren zur Katholischen Soldatenseelsorge kam, brachte er seine ganze Erfahrung in die Gestaltung des Kompass. Soldat in Welt und Kirche mit ein. Nicht nur das Layout veränderte sich. Auch die Themen wurden politischer. Es gelang Josef König, kompetente Autorinnen und Autoren zu gewinnen. Die Themen spiegelten dabei immer die aktuellsten Debatten wider und hatten eine hohe Relevanz für die Belange der Soldatinnen und Soldaten. Dabei ließ es sich der Chefredakteur nicht nehmen, eigene Beiträge zu schreiben. Er begleitete den Militärbischof auf seinen Reisen zu Soldatinnen und Soldaten im In- und Ausland. Nie blieb er stehen, sondern hatte immer wieder neue Ideen im Kopf. Für ihn gab es nur eine Richtung: VORWÄRTS. Ich freue mich sehr, dass ich nun die Gelegenheit habe, Josef König für all sein Engagement von Herzen zu danken. Danke für die inhaltlich bereichernde und kollegiale Zusammenarbeit, die kontroversen Diskussionen und die zum Nachdenken anregenden Texte. Bei einer so engagierten Berufsausübung bleibt notgedrungen viel auf der Strecke. Ich wünsche Ihnen, lieber Herr König, nun Zeit für Ihre Familie, Ihre außerberufl ichen Interessen kurz einen erfüllten Ruhestand und Gottes Segen bei all Ihrem Tun. Msgr. Reinhold Bartmann, Militärgeneralvikar KS / Doreen Bierdel Kompass 05I19 Sonderseiten

22 Rückblick eines Weggefährten Es war Mitte der achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts, als ich Josef König kennenlernte. Ich hatte meinen ersten Dienstposten in der Bundestagsverwaltung angetreten, als Referent im Wehrpfl ichtigenreferat des Wehrbeauftragten. Josef König war Geschäftsführer der aktion kaserne (ak) im Bund der Deutschen Katholischen Jugend, der ja auch heute noch fragt, wie eine gerechte Friedensordnung aussehen kann und ob militärische Einsätze einer solchen Ordnung dienen können. Ich wurde zu Veranstaltungen der ak eingeladen, um Amt und Befugnisse des Wehrbeauftragten des Bundestages vorzustellen und die Soldaten über die Möglichkeiten einer Eingabe an den Wehrbeauftragten zu informieren. Josef und ich stellten bald fest, dass es zwischen uns einige Gemeinsamkeiten gab. Selbstverständlich war er etwas katholischer als ich, aber wir waren beide fast gleich alt und in derselben Partei. Und als Nach-Achtundsechziger hatten wir das gleiche Anliegen: Wir wollten Soldaten als mündige Staatsbürger. Und das nicht nur im Sinne der politischen Bildung, sondern als kritische Menschen, die sich eine eigene Meinung zu den Verhältnissen in Staat und Gesellschaft und zur Ausgestaltung des Wehrdienstes bilden und die von den ihnen zustehenden Rechten Gebrauch machen können. Josef König (2. v. l.) Mitte der achtziger Jahre. Schon hier engagierte er sich für die Anliegen von Soldaten und Soldatinnen An diesem Ziel haben wir eine Zeitlang beide gearbeitet, bis ich in andere Bereiche der Bundestagsverwaltung versetzt wurde und wir uns aus den Augen verloren. Erst zwanzig Jahre später trafen wir uns wieder. Ich war von Peter Struck als Leiter der Rechtsabteilung ins Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) geholt worden und Josef König wurde Chefredakteur des Kompass. Wir waren noch immer in der gleichen Partei, aber auch unser staatspolitisches Engagement hatte nicht nachgelassen. Josef König wollte den Kompass neben seinem kirchlichen Informationsauftrag politischer gestalten, ich war im BMVg für die Militärseelsorge zuständig, die damals in der Rechtsabteilung ressortierte. So gab es wieder viel Stoff für leidenschaftliche Diskussionen über Gott und die Welt, über die politischen Verhältnisse im Lande, über die Probleme der Katholischen Militärseelsorge, die damals sehr bayrisch geprägt war mit manchen mir etwas barock anmutenden Erscheinungsformen. Oft fanden wir am Rande von Gesamtkonferenzen ein ruhiges Eckchen, in das wir uns mit einem Bier zum Plaudern zurückziehen konnten. Oder auch im Rahmen der Lourdes- Wallfahrt, wenn ich nicht gerade hinter Militärgeneralvikar Walter Wakenhut zur Besteigung des nahegelegenen Berggipfels herhetzte, während Josef angesichts seines damaligen Tabakkonsums verständlich noch wichtige Pressegespräche zu führen hatte. Nachdem die Zuständigkeit für die Militärseelsorge in andere Bereiche des BMVg abgewandert war, setzten wir unseren regelmäßigen Meinungsaustausch gleichwohl fort. Wir litten ja immer noch an derselben Partei. Standort wurde jetzt die Deponie nah am Bahnhof Friedrichstraße und am KMBA. Oft ging es dabei auch um künftige inhaltliche Schwerpunkte des Kompass, von ethisch-moralischen über gesellschaftspolitische bis hin zu verfassungsrechtlichen Themen. Zuletzt in Heft 02/19: Wir stellten uns die Frage, wie man die gegenwärtige Praxis der Mandatserteilung des Bundestages für Auslandseinsätze der Bundeswehr einer kritischen Würdigung unterziehen kann, ohne parlamentsfeindlich zu erscheinen. Nun bin ich anders als geplant einige Monate vor Josef König in den Ruhestand eingetreten, obwohl ich zwei Monate jünger bin als er. Und ich kann dir, lieber Josef, aufgrund dieses Erfahrungsvorsprungs einen Rat geben: Nicht hängen lassen, sondern weiter aktiv bleiben, kirchlich und politisch. Und ich bin sicher, dass du das tun wirst. Aus dir sprüht nach wie vor eine bemerkenswerte Energie, die genutzt werden muss. Natürlich soll auch deine Familie einen Anteil daran haben, nachdem jetzt die lästige Pendelei entfällt. Aber ich bin zuversichtlich, dass du weiterhin Kontakte im kirchlichen und politischen Berlin pfl egen wirst und dass uns dann auch die Deponie noch das ein oder andere Mal als Gäste begrüßen kann. Dr. Dieter Weingärtner, Ministerialdirektor a. D. Kompass 05I19 Sonderseiten

23 Kolumne des Wehrbeauftragten [M] / Original: 2015 Bundeswehr / Kazda Achtung geheim! In den letzten Wochen gab es eine öffentliche Diskussion über Transparenz und Geheimniskrämerei im Umgang mit den Ausrüstungsmängeln der Bundeswehr. Meine Grundposition lautet: Das offene Benennen von Missständen hilft. Wenn immer alles schon prima in Ordnung schiene, bräuchte die Bundeswehr keine milliardenschweren Etatzuwächse jedes Jahr. Allein 2019 beträgt aber das vom Bundestag genehmigte Haushaltsplus fast 5 Milliarden Euro (von 38,5 auf 43,2 Milliarden). Wenn es in diese Richtung weitergehen soll, dann müssen das Parlament und die Öffentlichkeit wissen, warum die Bundeswehr in Zukunft so viel mehr Geld benötigt als bisher. Wer die Messlatte für militärische Klarstände aber auf ein Soll von 70 Prozent legt und dann öffentlich behauptet, der Klarstand über alle Waffensysteme betrage tatsächlich genau 70 Prozent, der veralbert nicht nur die Statistik, sondern zieht sich selbst den Boden unter den Füßen weg für jede fi nanzielle Mehrforderung. Das ist Schönrechnerei, wie sie in der langen Schrumpfungsphase vor 2014 normal gewesen sein mag. Mit den heutigen Anforderungen aber hat das nichts zu tun. Die Realität muss der Ausgangspunkt für Verbesserungen sein! Wie man ernsthaft auf die Idee kommen kann, mehrere tausend Autos, 136 Eurofi ghter und 6 U-Boote in einen Topf zu werfen, um dann einen durchschnittlichen 70-Prozent- Klarstand zu melden, obwohl nur x U-Boote (Zahl geheim!) und y Eurofi ghter (Zahl geheim!) klar sind, möchte selbst von den Klarstandsstatistikern keiner erklären, nicht einmal in geheimer Sitzung. Angenommen, man hätte zwei Flottentanker, von denen einer das ganze Jahr und der andere ein halbes Jahr kaputt war, wie hoch wäre dann wohl aufs Jahr bezogen die materielle Einsatzbereitschaft? Falsch! Die richtige Antwortet lautet: über 70 Prozent. Ich meine, der gewaltige Nachholbedarf in Sachen materielle Einsatzbereitschaft verträgt keinen willkürlichen Umgang mit den Mangelanzeigen. In den vergangenen Jahren seit 2014 waren die vom Verteidigungsausschuss angeforderten Klarstandsberichte mal offen, mal VS-NfD (Verschluss-Sache Nur für den Dienstgebrauch). Über die Defi zite wurde in den Medien berichtet und in der Öffentlichkeit diskutiert. Das Ergebnis ist ein wachsendes Bewusstsein für die Notwendigkeit einer Vollausstattung, inklusive Ersatzteile und Ausbildungsinfrastruktur. Wer jetzt dagegen schon wieder zur Geheimniskrämerei und Lage-Beschönigung übergeht, gefährdet das Trendwendeziel. Für diejenigen im Verteidigungsministerium aber, die aus Sorge um eine zu geringe Geheimhaltungsquote nachts nicht schlafen können, empfehle ich, den halbjährlich vorgelegten Berichten zu Rüstungsangelegenheiten ein wenig zusätzliche Aufmerksamkeit zu schenken. Da nämlich verbreitet das Ministerium in großem Stil freiwillig nur VS-NfD-eingestuft bisher geheim eingestufte Zahlen aus der internen Haushaltsplanung. Ein System absichtlichen Geheimnisverrats steckt wahrscheinlich nicht dahinter, sondern einfach kein System. Dr. Hans-Peter Bartels, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages Kompass 05I19 23

24 Aus der Militärseelsorge Auf einem guten Weg Seit dem dritten Workshop Ethische Bildung in der Bundeswehr, der Mitte April 2019 im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) diesmal von den beiden Kirchenämtern gestaltet wurde, wissen sich nahezu alle Beteiligten auf einem guten Weg, dessen Ziel eine Zentrale Dienstvorschrift Ethische Bildung in der Bundeswehr ist. Sowohl Vertreter des Evangelischen Kirchenamts für die Bundeswehr (EKA) als auch Vertreter des Katholischen Militärbischofsamts (KMBA) verdeutlichten in Präsentationen unterschiedlicher Art, welche Professionalität sie in Bezug auf den Lebenskundlichen Unterricht (LKU) besitzen, den Militärseelsorgerinnen und Militärseelsorger beider Konfessionen seit Jahren verlässlich erteilt haben. Die Professionalität speist sich aus mehreren Quellen: Zum einen greift sie auf wissenschaftliche Expertise zurück, welche an Bundeswehr- Universitäten, an der Sanitätsakademie der Bundeswehr in München, am Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr in Potsdam und an der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg vorhanden ist. Zum anderen steht der Militärseelsorge ein von ihr im Jahr 2010 in Hamburg gegründetes Zentrum für ethische Bildung in den Streitkräften, kurz zebis genannt, zur Verfügung, welches mit einem hochwertigen Didaktikportal Unterrichtsmodelle und -materialien für einen qualitativ ansprechenden LKU zielgruppengerecht erarbeitet und diese den Militärseelsorgern und Militärseelsorgerinnen zur Verfügung stellt. Darüber hinaus wurde in Vorträgen und Redebeiträgen immer wieder darauf hingewiesen, dass der LKU weit mehr sein kann als ethische Wissensvermittlung und wissenschaftliche Refl exion, die freilich unerlässlich sind. Ebenso vermag Lebenskundlicher Unterricht ein untrügliches Gespür dafür zu vermitteln, dass Kompetenz allein für ethisch verantwortbare Entscheidungen nicht ausreichend sein kann. Kurzum, es konnte den Vertretern des BMVg im Modus eines Werkstattgesprächs nachhaltig noch einmal verdeutlicht werden, welche intellektuellen Fähigkeiten sowie fi nanziellen Mittel seitens der beiden Kirchenämter in Bezug auf die vom Staat der Militärseelsorge anvertrauten Erteilung des LKU für Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden, und zwar mit einem hohen persönlichen Engagement. Dies geschieht nicht zuletzt auch im Verbund mit zahlreichen Institutionen. Als cantus fi rmus zog sich durch den gesamten Workshop das Bewusstsein hindurch, dass der LKU ein geschützter Raum ist, der einen unverzichtbaren Beitrag zur Entwicklung der Persönlichkeit gewährleistet. Der LKU stellt sicher, dass in ihm keine politisch defi nierte Moral vermittelt wird, wie es der Präsident des Zentralrats der Juden, Dr. Josef Schuster, auf der Eröffnungsveranstaltung Militärrabbiner in der Bundeswehr am 3. April 2019 im Beisein der Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, ausgeführt hatte. Prof. Dr. Thomas R. Elßner Webtipp zum LKU: Vertrauen untereinander wächst Oberstleutnant Bernd Gerhardt ist Stellvertretender Kommandeur der Luftwaffenunterstützungsgruppe in Kalkar und nimmt mit den ihm anvertrauten Soldatinnen und Soldaten am Lebenskundlichen Unterricht teil. Als konfessionsloser Soldat schätzt er den LKU als Ethikunterricht. KS / Doreen Bierdel 24 Kompass 05I19

25 Digitalität und Religion am Wochenende Aus der Militärseelsorge Um Themen wie Digitalisierung und das Verhältnis zwischen Christen und Muslimen ging es beim Tag der Besinnung, der rund 80 Generale, Admirale und ihre Partnerinnen im Katholischen Militärbischofsamt in Berlin zusammengeführt hatte. Militärbischof Franz-Josef Overbeck hatte eingeladen und blickte zum Schluss in zufriedene Gesichter. Die Bedeutung des Menschen in der Digitalität war sein Aufhänger für eine umfassende Betrachtung von Menschen, Verantwortung und Gemeinschaft. Mit der Frage Sind wir Menschen als Person, als Subjekt? refl ektierte er die Rollen im digitalen und im realen Leben. Immerhin waren die Teilnehmer nicht nur Soldaten, sondern auch Eltern und Teil der Gesellschaft. Das Themenfeld sei komplex: Eine nahezu unendliche Kommunikation ließe Fragmente wie geschlechtliche Identität, Genforschung, die Defi nition von Familie und anderes mehr immer unklarer werden. Demgegenüber stehe, dass Leben Gemeinschaft ist, verdeutlichte der Militärbischof. Auch im digitalen Umfeld gäbe es eine gemeinsame Dimension: Die Entscheidung eines Einzelnen habe immer Auswirkungen auf viele andere. Umgekehrt bedeute es, dass eine Gemeinschaft Verantwortung für den Einzelnen trage. Die Seelsorger in der Militärseelsorge trügen diese Verantwortung, indem sie im Unterricht Fragen der Soldaten zu Ethik und Moral beantworten. Ethik beschränkt sich dabei nicht auf die Wirkung von Waffen und der damit verbundenen Verantwortung von Soldaten. Vielmehr seien alle Lebensbereiche betroffen. Die Militärseelsorger genössen das Vertrauen ihrer Truppe, weil sie sich nicht nur am Standort zeigten. Vielmehr gingen sie gemeinsam in die Ausbildung und anschließend in den Auch der Besuch einer Moschee oder die Einladung in eine Kirche tragen zum Dialog bei. Einsatz. Das sei wichtig, weil es eine wachsende Gruppe von Menschen gibt, die kein religiöses Zeugnis ablegen, sagte Overbeck. Tags zuvor referierte Günter Riße, Theologe und Professor an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar, als Gastredner. Mit Kein Zwang in der Religion (Sure 2,256) Christen und Muslime zum Dialog berufen für die menschliche Würde und für das Allgemeinwohl sprach er die Richtungen im islamischen Glauben an. Grundkenntnisse über den jeweils anderen fehlen, stellte er fest. Medien nutzten oft Begriffe wie jihadistisch, islamistisch oder IS in den Schlagzeilen. Dass es auch in der islamischen Welt ein Ringen um Freiheit der Menschenrechte und den Wunsch nach individuellen Rechten gäbe, werde oft übersehen. Er erinnerte an die Erklärung von Marrakesch aus dem Jahr 2016, in der Muslime aus der ganzen Welt für Religionsfreiheit für nicht-muslimische Religionen eintreten. Gastredner Günter Riße, Theologe und Professor an der Philosophisch- Theologischen Hochschule Vallendar Das führte zu Fragen: Was ist denn das Ziel eines Dialogs? Praktisch müssen Gespräche am Arbeitsplatz, in der Schule, überall im Alltag geführt werden, betonte Riße. Auch der Besuch einer Moschee oder die Einladung in eine Kirche tragen zum Dialog bei. Daraus ergebe sich, dass im Dialog der Religionen ein gemeinsames Fundament gefunden werden müsse. Für einen Tag der Besinnung eine umfangreiche Themengrundlage für die Rückkehr in den Dienst und in die Familie. Norbert Stäblein Kompass 05I19 25

26 Aus der Militärseelsorge Terminhinweis Innerhalb der Vorlesungsreihe Bildung zum Widerstand in München veranstalten sieben vielfältige Träger am 15. Juli einen Nachmittag mit dem Titel Weiße Rose : Ethik des Widerstands gestern und heute. Dies ist zugleich die Abschlussveranstaltung der wöchentlichen Vorlesungen im Sommersemester 2019 an der Hochschule für Philosophie (HfPh) der Jesuiten mit folgendem Programm: 13:30 14:30 Uhr Führung durch die DenkStätte Weiße Rose (Lichthof der LMU, Geschwister-Scholl-Platz 1, München) 15:00 16:30 Uhr Vortrag des Militärbischofs mit Podiumsdiskussion (Aula der HfPh, Kaulbachstr. 31, München), anschließend Empfang 17:30 18:30 Uhr Auszüge aus der Oper Die Weiße Rose von Udo Zimmermann (Aula der HfPh) Unter Mitwirkung von: Katholischer Militärbischof Dr. Franz-Josef Overbeck (Essen / Berlin) Dr. Hildegard Kronawitter (1. Vorsitzende der Weiße Rose Stiftung e. V.) Dr. Veronika Bock (Direktorin des Zentrums für ethische Bildung in den Streitkräften, zebis, Hamburg) Generalstabsarzt Dr. Gesine Krüger (Sanitätsakademie der Bundeswehr München) Prof. Dr. Johannes Wallacher (Präsident der HfPh) Prof. Dr. Markus Vogt (Ludwig-Maximilians-Universität München) PD Dr. Barbara Schellhammer (HfPh) Berthold Goerdeler (München) Jakob Knab (Kaufbeuren) Lisa Mayer (Musikhochschule Weimar) Grundlagen für die Militärseelsorge in der Artikel 4 des Grundgesetzes und davon noch einmal abgeleitet 36 des Soldaten- das Recht auf freie Religionsausübung im Soldatengesetz: Der Soldat hat einen Anspruch auf Seelsorge und ungestörte Religionsausübung. Kooperationspartner sind: Zentrum für ethische Bildung in den Streitkräften (zebis), Hochschule für Philosophie München (HfPh), Katholische Militärseelsorge, Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU), Sanitätsakademie der Bundeswehr München (SanAk Bw), Stiftung Kulturelle Erneuerung und Weiße Rose Stiftung e.v. Melden Sie sich bis zum 5. Juli direkt auf der Website an. JV 26 Kompass 05I19

27 Militärgeneralvikar begrüßt geplante Errichtung einer jüdischen Militärseelsorge Militärrabbiner in der Bundeswehr Zwischen Tradition und Herausforderung Aus der Militärseelsorge Katholische Militärseelsorger haben Anfang April an der Konferenz Militärrabbiner in der Bundeswehr Zwischen Tradition und Herausforderung des Zentralrats der Juden in Deutschland teilgenommen. Der katholische Militärgeneralvikar Monsignore Reinhold Bartmann begrüßt die geplante Errichtung einer jüdischen Militärseelsorge in der Bundeswehr. Sie werde für die Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr eine Bereicherung sein, sagte er in seiner Rede bei dieser Konferenz. Mit Blick auf die Ermordung der Juden im Nationalsozialismus nannte er den Wunsch seitens des Zentralrats der Juden in Deutschland, künftig jüdische Militärseelsorge für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr anzubieten und zu leisten, mehr als anerkennensund begrüßenswert. Vor der Zeit des Nationalsozialismus gab es bereits sogenannte Feldrabbiner, die unter anderem an den Fronten des Ersten Weltkriegs eingesetzt waren. Neben der Seelsorge betonte Bartmann die Bedeutung des Lebenskundlichen Unterrichts für Soldatinnen und Soldaten, der als verpfl ichtender Ethik- Unterricht bisher von katholischen und evangelischen Militärseelsorgern erteilt wird. Mit Blick auf die Verbrechen der Nazidiktatur warnte der Militärgeneralvikar vor einer staatlichen Ethik: Die mörderischen Irrungen und Verwirrungen der Diktaturen in Deutschland und Europa im 20. Jahrhundert haben nur zu schmerzlich bis zum heutigen Tag vor Augen geführt, was es bedeutet, wenn es staatlich normativ verordnete Ethiken gibt, denen es zu folgen gilt und die zudem letztlich massiv verdunkeln lassen, was schon beim Propheten Micha nachzulesen ist: Es ist dir gesagt worden, Mensch, was gut ist und was der Ewige von dir erwartet: Nichts anderes als dies: Recht tun, Güte lieben, in Ehrfurcht den Weg gehen mit deinem Gott (Micha 6,8). Am 2. April 2019 hatte das Bundesministerium der Verteidigung in Berlin die baldige Einrichtung einer jüdischen Militärseelsorge angekündigt. Ein entsprechender Staatsvertrag soll demnächst mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland verhandelt werden. Bei der Konferenz ging es um historische Themen und aktuelle Herausforderungen wie ethische Bildung und Demokratieerziehung der Soldatinnen und Soldaten. Barbara Dreiling Webtipp: Link zum Vortrag von Militärgeneralvikar Bartmann bei der Konferenz Militärrabbiner in der Bundeswehr Zwischen Tradition und Herausforderung : Bundeswehr / Oliver Lang Kompass 05I19 27

28 Aus der Militärseelsorge Osterfeier auf dem Übungsplatz Gerade bei den kirchlichen Hochfesten ist es wichtig, dass die Militärseelsorge für die Soldaten präsent ist. Da die Battlegroup EFP über Ostern auf dem litauischen Übungsplatz in Pabrade war, war es den Militärseelsorgern aus Tschechien, den Niederlanden und Deutschland ein großes Anliegen, dort auch gemeinsam einen Ostergottesdienst zu feiern. Nachdem eine der Übungsphasen bereits am Ostersonntag begann, wurde der österliche Auferstehungsgottesdienst am Vorabend (Karsamstag) gefeiert. Gemeinsam mit den Soldaten wurde ein Osterfeuer entzündet und ein Stabsgefreiter übergab das Feuer für die große Kerze, die Pastoralreferent Johannes Rückerl von den Eltern eines Soldaten, der mit in Rukla in Litauen ist, extra für diesen Anlass überreicht bekam. Anschließend wurden die Osterlichter der Soldaten an der Osterkerze entzündet. Mit der Osterkerze in Händen und dem dreimaligen Lumen Christi führte Militärseelsorger Rückerl die Lichterprozession in die für den Gottesdienst vorbereitete Betreuungseinrichtung an. Ihm folgte die Gemeinde, begleitet von ihren Seelsorgern, dem tschechisch-hussitischen Pfarrer Petr Nemec und dem niederländischen Pastoralreferenten Gert-Jan van Dierendonck. Dort wurden nach dem feierlichen Exsultet von den Militärseelsorgern bei Kerzenschein drei verschiedene Lesungen in der jeweiligen Landessprache vorgetragen. Mit dem Glorialied Großer Gott, wir loben dich, begleitet von den Glocken des Kölner Doms, wurde der gesamte Raum erhellt. Nach einer weiteren Lesung und dem Evangelium, wiederum in den drei Landessprachen, wurden nach kurzen Predigtworten die von den Militärseelsorgern vorbereiteten Fürbitten gesprochen. Dabei wurde an der Osterkerze noch ein besonderes Licht für den im vergangenen Jahr in Pabrade tödlich verunglückten Kameraden, Oberstabsgefreiter Adrian Rohn, entzündet, nach dem nun auch das Lager benannt ist. Zum Ende des Gottesdienstes bedankte sich Pastoralreferent Rückerl in Abwesenheit bei Stabsfeldwebel Frank Rossel aus Regen, der zuhause das Altarkreuz für die Little Church angefertigt hatte, das als Spende für die weiteren Gottesdienste in Litauen Verwendung fi nden wird. Nach dem Segen verteilten die Seelsorger zu den Klängen von Oh happy Day noch gefärbte Ostereier und die Tassen der Katholischen Militärseelsorge bzw. der Katholischen Lichterprozession auf dem litauischen Übungsplatz in Pabrade Gottesdienst an Ostersonntag in Rukla Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung (KAS) an alle Mitfeiernden. Für den Kirchenkaffee blieb leider keine Zeit mehr, da sich die Teilnehmer noch auf die kommende Übungsphase vorbereiten mussten. Am Vormittag des Ostersonntags fand dann der Gottesdienst in Rukla für die Kräfte statt, die nicht in der Übung gebunden waren. Der Ablauf war mit Ausnahme der Feuerweihe der gleiche wie am Samstagabend. Wie auch am Vortag wurden am Ende das Lied Oh happy Day gespielt und dabei an die Mitfeiernden ebenfalls farbige Ostereier verteilt. Die Soldaten freuten sich sichtlich über diese Gesten und die österlichen Gaben. Im Anschluss luden die Seelsorger noch zum Kirchenkaffee mit Osterbrot und Ostereiern ein, den die Soldaten ausgiebig für Gespräche nutzten. Stephan Schwarzmeier Bundeswehr / Stephan Schwarzmeier (2) 28 Kompass 05I19

29 Ostern im Einsatz in der heißen Wüste Malis I believe. Bundeswehr / PAO Mali Aus der Militärseelsorge Es ist Karsamstagabend viele Soldatinnen und Soldaten aus allen im Camp Castor vertretenen Nationen feiern miteinander die heilige Osternacht. Der Ort für diese Feier ist nicht wie am Karfreitag das Kirchenzelt, sondern das HERON-Zelt, das sich über die HERON- Platte spannt und das nach zwei Seiten hin offen ist. Eine Seite wird mit Einsatzfahrzeugen zugestellt, um einen Windschutz zu haben. Die kanadische und die niederländische Militärseelsorgerin, ein belgischer Militärpfarrer, der für einige Tage seine Soldaten im Camp besucht, und der deutsche katholische Militärpfarrer Norbert Sauer gestalten diese internationale Feier gemeinsam in englischer Sprache. Vor der offenen Seite des Zeltes brennt das kleine Osterfeuer. Nach der Segnung des Feuers und der Osterkerze wird diese am Osterfeuer entzündet. Militärpfarrer Sauer trägt die brennende Kerze in das Zelt. Drei Mal stoppt er, dreht sich zu den Soldaten und singt den Ruf The Light of Christ. Die Soldaten antworten jeweils mit den Worten Thanks be to God. Dann folgt das Austeilen des Osterlichts an die Soldaten, so dass von deren Kerzenlicht nach und nach das Zelt erhellt wird. Das Gebet durch den belgischen Militärpfarrer beschließt den ersten Teil der gemeinsamen Osternachtfeier. Im zweiten Teil der Feier steht die Verkündigung des Osterevangeliums im Mittelpunkt. Die niederländische Militärseelsorgerin liest die Frohe Osterbotschaft und ihre kanadische Kollegin hält eine kurze Predigt. Dazwischen singt ein deutscher Soldat das bekannte Lied Halleluja von Leonhard Cohen und begleitet es gleichzeitig auf seiner Gitarre. Im dritten Teil der Feier segnet der belgische Militärpfarrer des Wasser für die Tauferneuerung. Dann lädt Militärpfarrer Sauer alle Soldaten ein, ihren Glauben zu bekennen. Er fragt sie nach ihrem Glauben, und jedes Mal antworten die Soldaten mit den Worten: I believe. Anschließend empfangen alle Soldaten als Zeichen ihrer Tauferneuerung das Kreuzzeichen mit geweihtem Wasser auf die Stirn. Die Fürbitten in fünf verschiedenen Sprachen werden von einzelnen Soldaten vorgetragen. Das von allen gemeinsam gesprochene Vater unser sowie der Ostersegen und das Schlusslied beenden diese für alle Soldaten und Militärseelsorger beeindruckende Osternachtfeier. Am Morgen des Ostersonntags sind im Kirchenzelt zum festliche Gottesdienst fast alle Sitzplätze belegt und es herrscht eine frohe Stimmung eben Ostern, dem Fest des Lebens und der Freude, angemessen. Die Kameraden der Feuerwehr kommen mit ihrem neuen Einsatzfahrzeug und parken es vor dem Kirchenzelt. Das Fahrzeug steht sauber da und ist geschmückt mit einer großen grünen Girlande. Doch woher haben sie die Girlande mitten in der Wüste? Gemäß den Worten Jesu Wer sucht, der fi ndet haben sie sich im Vorfeld auf die Suche im Camp gemacht und sind fündig geworden. Einen großen grünen künstlichen Adventskranz haben sie gefunden, diesen aufgeschnitten und damit ihr Fahrzeug geschmückt. Nach dem Ostergottesdienst segnet Militärpfarrer Sauer das neue Feuerwehrauto, das dem Schutz des Lebens dient. Gleichzeitig erbittet er den Segen Gottes für die Soldaten der Einsatzfeuerwehr und Gottes Schutz in allen Gefahren. Alle bleiben nach der Feier noch eine Zeit lang beisammen, kommen miteinander ins Gespräch und erfrischen sich mit Kaltgetränken. Das ist auch notwendig, denn das Thermometer hat am Spätvormittag schon längst die 40 Grad Celsius überschritten. Norbert Sauer Kompass 05I19 29

30 Aus der Militärseelsorge Singend und betend hinauf zum Würzburger Käppele Zum 41. Mal gehen Soldatenfamilien bzw. Zivilangestellte und ehemalige Soldaten den Kreuzweg und erinnern sich in der Fastenzeit an das Leiden Christi. Zum ersten Mal leitet Militärpfarrer Alfons Schöpf aus Hammelburg diese Andacht und den Stationsweg den Berg hinauf zum Marienwallfahrtsort Käppele. Kreuzweg-Andacht im Freien Nachdem es bei den Jubiläen zum 25. und 40. Kreuzweg winterliches, schlechtes Wetter gab, fand der etwa dreiviertelstündige Gebetsweg diesmal bei frühlingshaften Temperaturen und freundlichem Sonnenschein statt. In diesem Jahr konnte zwar kein aktives Ensemble des Heeresmusikkorps Veitshöchheim die etwa 80-köpfi ge Gruppe begleiten, dafür sprangen bewährte Ruhestandsmusiker dieser Formation ein. Vorbeter waren Vakanzvertreter Schöpf und Pfarrhelfer Elmar Fries (Katholisches Militärpfarramt Veitshöchheim), der in ökumenischer Verbundenheit eine evangelische Lautsprecheranlage ausgeliehen hatte. Bei ihm bedankte sich Pfarrer Schöpf sehr herzlich für die Vorbereitung und lobte, dass er sich in den vergangenen Monaten bei ihm immer gut aufgehoben gefühlt habe. Zur bewährten Gottesdienst-Gestaltung gehörten z. B. als Kreuzträger in Uniform Stabsfeldwebel Michael Niedermeier, Pfarrgemeinderats-Vorsitzender, seine Tochter und sein Sohn als Fahnenträger und Ministranten, außerdem der Vorsitzende des Mitarbeiterkreises, Hauptmann Manfred Schad, sowie sein Stellvertreter, Stabsfeldwebel a. D. Alfred Bergmann. Heilige Messe in der Wallfahrtskirche Nachdem die 14 Kreuzweg-Stationen in 5 Etappen gebetet und gesungen sowie die markante Wallfahrtskirche auf dem Berg erreicht waren, begrüßte Pilgerseelsorger Josef Treutlein die Gläubigen und führte sie in die Geschichte der Wallfahrt und des Gebäude-Ensembles (Käppele bedeutet kleine Kapelle ) ein. Anschließend feierte er zusammen mit Militärpfarrer Schöpf die Messe zum 5. Fastensonntag und predigte über den Bezug der Gottesmutter Maria zum Leidensweg ihres Sohnes Jesus. Am Ende der Eucharistiefeier bedankte sich Pfarrer Schöpf bei allen Teilnehmern und Mitwirkenden, besonders auch bei der Organistin Gabriele Konrad. Abschließend lud er in der vom Architekten Balthasar Neumann entworfenen Kirche zum Ausklang in die nach ihm benannte Kaserne in Veitshöchheim ein, in der die Truppenküche bereits Kaffee und Kuchen bereithielt. Jörg Volpers KS / Jorg Volpers (3) 30 Kompass 05I19

31 Kompass Glauben DIE PRAXIS DES CHRISTLICHEN LEBENS IV Die Eucharistie: Quelle und Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens KS / Doreen Bierdel Stellen wir uns vor: In einem autoritär regierten Land, in dem Korruption und Unterdrückung herrschen, sammelt ein Menschenrechtsaktivist Gleichgesinnte um sich. Sie treffen sich immer wieder mit ihm, um Aktionen zu besprechen und einander bei einem einfachen Essen menschlich näher zu kommen. Der Anführer gerät ins Visier des Geheimdienstes. Bei einem gemeinsamen Essen spricht er von ernsthaften Morddrohungen. Tags darauf wird er umgebracht. Doch seine engsten Vertrauten verbreiten weiterhin sein Gedankengut. Bei ihren Zusammenkünften gilt nun das gemeinsame Essen vor allem seinem Gedächtnis. Der Ursprung: Erinnerungsfeier und Vermächtnis Auch wenn man diesen Vergleich nicht pressen darf: Die Anhänger Jesu haben sich nach seinem Tod und seiner Auferstehung zu Mahlfeiern mit Brot und Wein getroffen nach dem Vorbild des letzten gemeinsamen Essens, des Abendmahls mit ihm. Das Herrenmahl, wie sie es nannten, war für sie keine Schöpfung ihrer Erinnerungskultur, sondern ein Vermächtnis Auftrag und Geschenk Jesu selbst: Jesus, der Herr, nahm in der Nacht, in der er ausgeliefert wurde, Brot, sprach das Dankgebet, brach das Brot und sagte: Das ist mein Leib für euch. Tut dies zu meinem Gedächtnis! Ebenso nahm er nach dem Mahl den Kelch und sprach: Dieser Kelch ist der Neue Bund in meinem Blut. Tut dies, sooft ihr daraus trinkt, zu meinem Gedächtnis! (1 Kor 11,23 25) Diese Worte werden in verschiedenen Varianten in jeder katholischen Eucharistiefeier und jedem evangelischen Abendmahlsgottesdienst gesprochen. Welche Bedeutung hat dieses Herrenmahl, das man auch Eucharistie (griechisch: Danksagung) nannte, für die Teilnehmer? Das Glaubensleben einzelner Christen und einer Gemeinde äußert sich auf vielfältige Weise: im persönlichen Beten und Meditieren, in Nachbarschaftshilfe, karitativen Gruppeninitiativen, Familienkreisen, Erstkommunion- und Firmvorbereitung, Jugendarbeit, Erwachsenenbildung, Seniorenarbeit u. a. All das bedarf der beständigen Motivation und inneren Erneuerung, damit der Sinn und der soziale Zusammenhalt nicht verlorengehen. Ziel ist die Verbindung mit Jesus Christus, dass sie alle von seinem Geist erfüllt und erneuert werden. Hier sollen sie sich nicht nur dankbar an Jesu Lebenshingabe bis zum Tod am Kreuz erinnern, sondern ihn als den Auferstandenen erleben, der gegenwärtig wird, mit ihnen Mahl hält, sich in den Zeichen von Brot und Wein sinnenfällig mit ihnen vereint (Kommunion) und sie mit seiner Liebe stärkt wie Brot und erfreut wie Wein auf dem Weg zur Vollendung beim himmlischen Hochzeitsmahl. So will die Eucharistie Quelle und Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens werden (Vaticanum II). Der Mehrwert: Sinnlich-realer Zugang zur Christusbeziehung Genügt es denn nicht, durch persönliches Beten die Gemeinschaft mit Christus zu pfl egen? Das ist sicher grund- legend, doch die Teilnahme an der Eucharistiefeier fügt dem etwas hinzu: Sie lässt die Zuwendung und Gegenwart Christi in einer sinnlich-spürbaren Geste erleben, nicht nur mental. Zudem vermittelt die Kirche diese Geste im Namen Jesu. Ist das persönliche Gebet ein Annäherungsversuch an Christus, so ist die Eucharistie ein Annäherungsangebot Christi an den Gläubigen. Eine junge Frau sprach dies so aus: Die Kommunion ist für mich ein persönlicher Kontakt, wo ich Christus näher begegne als im Gebet, denn da kommt er wirklich in mein Leben. Wer sich von gelegentlich weniger ansprechenden Gottesdiensten nicht davon abhalten lässt, die Zeichensprache der Eucharistie zu verstehen, dem kann sie viel bedeuten. In den Gefängnissen der Nazis wie auch der Kommunisten haben sich inhaftierte Priester listenreich Wein und Hostien besorgt, heimlich die Messe gefeiert und beim Rundgang im Gefängnishof aus einem Zigarettenetui oder anders Mitgefangenen die Kommunion gespendet. Auch haben Ordensschwestern in Indien, wenn sie in nichtchristlichen Dörfern arbeiteten, konsekrierte Hostien mitgenommen, um damit Mahlfeiern zu halten. Es kann auch so etwas wie einen Hunger nach Eucharistie geben. Prof. Dr. Bernhard Grom SJ, Hochschule für Philosophie München Kompass 05I19 31

32 Aus dem Archiv Ich schäme mich, ein Deutscher zu sein! Generalmajor Hellmuth Stieff ( ) Bundesarchiv, Bild 101I / Menzendorf / CC-BY-SA 3.0 Unter den Verschwörern des 20. Juli stand Hellmuth Stieff nicht in erster Reihe. Vielleicht mag es an seiner zögernden, schwankenden Haltung gegenüber dem Attentat liegen, dass heute im Gegensatz zu Graf Stauffenberg oder Henning von Tresckow keine Kaserne nach ihm benannt ist. Auch tragen nur wenige Straßen seinen Namen. Die Briefe, die er seiner Frau schrieb, zeigen jedoch deutlich, dass seine Bereitschaft zum Widerstand nicht allein dem Wunsch entsprang, eine militärische Niederlage zu vermeiden oder abzumildern, sondern dass sie aus moralischen Skrupeln erwuchs, die ihm seit Beginn des Zweiten Weltkriegs zusetzten. Dem staatsloyalen, national-konservativen Offi zier reifte bald die Erkenntnis, dass er in diesem Krieg zum Werkzeug eines Verbrechers und damit schuldig geworden war. Militärische Karriere Als fröhlichen, drahtigen Mann von ungewöhnlich kleiner Statur beschreiben Zeitgenossen Hellmuth Stieff. Er sei begeisterungsfähig, von offenem, liebenswürdigem Charakter, aber auch von großer Ernsthaftigkeit und zurückhaltender Sachlichkeit geprägt gewesen. Einzig sein Vorgesetzter Adolf Heusinger, später Generalinspekteur der Bundeswehr, konnte ihn zeitlebens persönlich nicht recht leiden. Soldatisches Denken und Handeln bestimmte Stieffs Leben. Am 6. Juni 1901 wurde er im westpreußischen Deutsch Eylau (heute Iława / Polen) als Sohn eines Premierleutnants geboren und evangelisch getauft. Seit 1907 lebte die Familie in der Festungsstadt Graudenz. Nach dem Notabitur 1918 meldete sich der gerade einmal 17-Jährige als Kriegsfreiwilliger. Dem Soldatenstand blieb er auch nach Kriegsende treu. Er absolvierte die Offi zierslaufbahn in der Reichswehr wurde er in den Generalstab versetzt. Mit der Ernennung zum Generalmajor am 1. Februar 1944 erreichte seine Karriere ihren vermeintlichen Höhepunkt. Stieff war kein Nationalsozialist. Wie viele Angehörige des Offi zierkorps favorisierte er einen starken, durch das Militär gestützten Staat über den Parteien. Die Weimarer Republik bejahte er aus Vernunftgründen. Gleichwohl beobachtete er den Aufstieg der Nationalsozialisten und die Beseitigung der Demokratie in einer distanzierten, tendenziell zustimmenden Haltung. In Hitler sah er 1933 voller Bewunderung den Begründer einer neuen unzweifelhaft epochalen Weltanschauung. Doch zunehmend kamen ihm Zweifel, ob der Wahnsinn der Einpartei-Herrschaft der richtige Weg sei. Seit 1929 war er mit Cäcilie (genannt Ili), geborene Gaertner, Tochter eines katholischen Bergbauunternehmers, verheiratet. Da die beiden aufgrund seiner Lehrgänge und Kommandierungen eine Art Fernbeziehung führten, haben sich zahlreiche Briefe erhalten, in denen sowohl seine christliche Überzeugung als auch der Wandel in seiner politischen Einstellung zum Ausdruck kommen. Pfl ichtbewusstsein war für ihn bestimmend. Schließlich hat Gott uns ja auf unsern Platz gestellt, damit wir, so gut es immer geht, unsere Pfl icht erfüllen, heißt es etwa in einem Brief im August Was Hellmuth Stieff dann im Krieg mit ansah, erschütterte sein moralisches Grundgefüge heute würde man bei einer solchen massiven Verletzung des eigenen Wertekanons von moral injury sprechen. Entsetzt berichtete er im November 1939 aus dem besetzten Warschau: Es ist eine Stadt und eine Bevölkerung, die dem Untergang geweiht ist. [ ] Man bewegt sich dort nicht als Sieger, sondern als Schuldbewusster! [ ] Diese Ausrot- 32 Kompass 05I19

33 tung ganzer Geschlechter mit Frauen und Kindern ist nur von einem Untermenschentum möglich, das den Namen Deutsch nicht mehr verdient. Ich schäme mich, ein Deutscher zu sein! Werkzeug eines despotischen Vernichtungswillens Den Feldzug gegen die Sowjetunion lehnte Stieff aus militärstrategischen Erwägungen ab, wobei ihm der Kampf gegen den Bolschewismus durchaus gerechtfertigt erschien. Selten benennt er in den Briefen konkret, was er dort erlebt. Doch er wird ungewöhnlich deutlich, wenn es darum geht, was er inzwischen vom herrschenden Regime hält. Seine anfängliche Bewunderung für den Führer war in Ablehnung dieses größenwahnsinnigen Proleten, dieses Teufels in Menschengestalt umgeschlagen. Stieff wird Zeuge, dass die Bevölkerung von Leningrad ausgehungert wird und Juden in Zügen nach Osten deportiert werden. Im November 1941 schreibt er Ili: Den Spaß an meinem Beruf habe ich längst verloren. [ ] Ich fühle mich nur gezwungenermaßen, keineswegs freiwillig oder gar freudig als Werkzeug eines despotischen Vernichtungswillens, der alle Regeln der Menschlichkeit und des einfachsten Anstandes außer Acht lässt. Offi ziell wahrte er den Schein und hielt Lobesreden auf Hitler. Doch sonst war Stieff nicht gerade vorsichtig in seinen regimekritischen Äußerungen. Gleichgesinnte, die konkrete Pläne zum Sturz Hitlers ausarbeiteten, wurden auf ihn aufmerksam. Oberst Henning von Tresckow, eine der führenden Figuren des militärischen Widerstands, gewann Stieff im Februar 1943 zur Beteiligung an den Umsturzplänen. Stieff verwahrte den Sprengstoff für ein Attentat auf Hitler. Selbst lehnte er es jedoch ab, zum Attentäter zu werden. Und er befürchtete, dass ein Anschlag zu vielen Unschuldigen, wie etwa General Heusinger, das Leben kosten könnte. Als nun am 20. Juli 1944 die Bombe im Führerhauptquartier explodiert war und ihr Ziel verfehlt hatte, tat er, als hätte er von nichts gewusst. Da hat so ein Verrückter ein Attentat auf den Führer verübt! Fallen Sie nicht darauf herein, da es missglückt ist, soll er seinem Nachfolger im Armeekommando, Oberst von Trotha, am Telefon mitgeteilt haben. Man kann das so interpretieren, dass er seine eigene Haut zu retten versuchte. Man kann es aber auch als Zeichen persönlicher Fürsorge ansehen, indem er um das Scheitern wissend verhinderte, dass andere sich in Verkennung der Lage auf die Seite Stauffenbergs stellten und sich damit selbst gefährdeten. Mutige Zeugen Beispielhaft werden hier historische Persönlichkeiten vorgestellt, die mutig für andere und für ihre christliche Überzeugung eingetreten sind. Über Befehl und Gehorsam stellten sie ihr Gewissen. Dafür haben sie persönliche Nachteile bis hin zum Tod in Kauf genommen. Sie alle waren im militärischen Umfeld tätig oder standen in engem Kontakt zur Katholischen Militärseelsorge. Gerade zu einer Zeit, in der Fragen der Traditionswürdigkeit neu auf der Tagesordnung der Bundeswehr erscheinen, ist es angebracht, an Menschen wie sie zu erinnern. Ich werde in Deinem Glauben sterben. Stieff nützte sein Taktieren am 20. Juli nichts. Elf Stunden nach der Explosion wurde er verhaftet und ins Militärgefängnis Lehrter Straße in Berlin gebracht. Vermutlich wurde er gefoltert. Dabei vermied er es, andere zu belasten und rettete auf diese Weise mehreren Mitverschwörern das Leben. Hitler ordnete einen kurzen Prozess an: Die müssen hängen ohne jedes Erbarmen. Stieff wurde am 4. August aus der Wehrmacht ausgestoßen, so dass er als Zivilist im Volksgerichtshof unter Roland Freisler verurteilt werden konnte. Drei Tage später fand die Verhandlung statt. Während einer Beratungspause konnten die Angeklagten Abschiedsbriefe schreiben. Er schrieb seiner Frau, dass er ruhig und gefasst in den Tod gehe. Als letzten Wunsch äußerte er, zur katholischen Kirche überzutreten. Ich werde in Deinem Glauben sterben und mir als Beistand einen Geistlichen Deiner Kirche geben lassen. [ ] Der Tod ist kein Ende, sondern nur eine Wandlung. Ich bin von der Unsterblichkeit unserer Seelen fest und gläubig überzeugt. Am Nachmittag des zweiten Verhandlungstages, dem 8. August 1944, wurde das Urteil verkündet; sofort danach wurden die Verurteilten nach Plötzensee gefahren. Eine Stunde später wurde Stieff am Galgen erhängt. Seelsorglicher Beistand war ausdrücklich untersagt worden. Doch dem zuständigen katholischen Gefängnispfarrer Peter Buchholz muss es gelungen sein, dieses Verbot zu umgehen. Nach Kriegsende teilte er Ili Stieff briefl ich mit, dass Ihr Gatte in derselben Haltung, die sein Abschiedsbrief verrät, aufrecht, mannhaft und ergeben in Gottes Willen in den Tod gegangen ist. Dr. Markus Seemann, Leiter des Archivs des Katholischen Militärbischofs Der Text stützt sich vor allem auf: Horst Mühleisen, Hellmuth Stieff und der deutsche Widerstand, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 39 (1991), Heft 3, S ; sowie: Helmut Moll, Hellmuth Stieff, in: Zeugen für Christus, hrsg. von Helmut Moll im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz, 6. Aufl., Paderborn u. a. 2015, S Aus dem Archiv Kompass 05I19 33

34 Auf ein Wort Da siehst du mal, wie sie ist! Wer hätte diesen Ausruf nicht schon gehört oder gar selbst von sich gegeben: Da siehst du es ja, wie er ist! Doch was genau haben Sie denn gesehen, bevor Sie zu Ihrem Urteil gelangt sind? Wie gut sehen Sie eigentlich hin in einem solchen Fall? Welche Eindrücke sammeln Sie, wie schnell oder langsam sammeln Sie, wie kurz oder lange, und was machen Sie mit dem Zusammengesammelten aus den Angeboten der Schöpfung Mensch? Die Schöpfung Mensch wird Opfer von umherfl iegenden, eilenden, auf Urteil abgestimmten Augen. Carola Lenz Im Anfang schuf Gott Himmel und Erde, die Erde aber war wüst und wirr; Finsternis lag über der Urflut und Gottes Geist schwebte über dem Wasser (Gen 1,1 2) Gott sah alles, was er gemacht hatte, es war sehr gut. (Gen 1,31) Vorher aber passiert so einiges. Erstmal ist da NICHTS als wüst und wirr empfunden, völlig ordnungsfrei. Chaos. Unvorstellbar eigentlich: strukturlos und erwartungsfrei, ziellos und bewegungsfrei, zeitlos und ohne Begegnung eben unvorstellbar wüst und wirr. Erst als das Licht dazukommt, als Land da ist und Wasser, als Landschaften entstehen mit reicher oder karger Vegetation, als es Zeit wird mit Tag und Nacht im Wechsel für die neue Tierwelt, da bekommt die Erde ein Gesicht. So wird sie der Schöpfung Mensch übergeben, für all das zu sorgen. Eine große Aufgabe. Gott sah alles, was er gemacht hatte, es war sehr gut. Seither ruht Gottes Auge voller Wohlwollen auf seiner Schöpfung, voller Ruhe und Liebe. Durch die ganze Heilige Schrift zieht sich dieser Gedanke: Gott behält den Menschen in der Gesamtschöpfung liebevoll und begleitend im Auge. In einigen Kirchen fi ndet sich ein Gottesauge über dem Altar oder im Altarraum: Gott schaut auf uns. Das kleine Ölgemälde zeigt ein Gottesauge im Hintergrund, das Auge der Vorsehung heißt es auch. Die göttliche Unendlichkeit und die göttliche Beziehung in der Dreifaltigkeit verbinden sich hier in den Symbolen von Kreis und Dreieck, uralte Symbole, die immer verstanden wurden. Zusammen erinnern sie an ein Auge: Gott ruht im Hintergrund der Welt. Die umherfl iegenden und krabbelnden Augen im Vordergrund eilen durch die Welt, sie durcheilen Gottes geordnete Schöpfung. Vorübereilend nehmen sie naturgemäß gar nicht alles wahr. Jetzt ist mein Erkennen Stückwerk. So kann ich im 1. Korintherbrief lesen. Durch immer neue Eindrücke wird das Erkennen förmlich zerstückelt, wer blickt da noch durch? Wir eilen, wir eilen Im Hintergrund ruht Gottes Blick, wissend und begleitend. So gründlich oder hintergründig, wie Gott es tut, können wir als Menschen gar nicht hinschauen. Immer wieder lassen wir uns verwirren oder in verkürzte Urteile hineinziehen: Da siehst du mal, wie es ist! Das klingt einigermaßen hoffnungslos für die Schöpfung Mensch. Es wäre hoffnungslos, ruhten da nicht die Augen Gottes im Hintergrund seiner Schöpfung, im Hintergrund unserer bilderüberfl uteten analogen und digitalen Welt. Wenn Sie mögen, dann lehnen Sie sich einen Moment hinein in diesen Blick und lassen sich anstecken von seiner Ruhe. Den täglichen kleinen oder großen Urteilen und Beurteilungen kann das sehr guttun. Es macht auch gelassener. Das wünsche ich Ihnen von Herzen. Ihre Carola Lenz, Pastoralreferentin, Katholisches Militärpfarramt Osterholz-Scharmbeck 34 Kompass 05I19

35 Glaube, Kirche, Leben Leben schützen. Menschen begleiten. Suizide verhindern. 1- -Kampagne: Werdet ein Teil von VIELE! Die Katholische Familienstiftung für Soldaten (KFS) startet eine neue Aktion. Im Rahmen der 1- -Kampagne sammelt sie dauerhaft Mittel, um zur Unterstützung der Bundeswehrfamilien Projekte der Katholischen Militärseelsorge und der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung (KAS e. V.) sowie Forschungsarbeit des Zentralinstituts für Ehe und Familie in der Gesellschaft (ZFG) zu ermöglichen. Die Kampagne ist auf Dauer angelegt. Wenn es gelingt, eine möglichst große Zahl von Menschen dazu zu bewegen, (mindestens) einen Euro zu spenden, kommt dadurch über die Zeit eine große Summe und damit viel Hilfe für die Familien unserer Soldatinnen und Soldaten zusammen. Wenn Sie Spendenboxen oder Plakate aufstellen bzw. aushängen können, kontaktieren Sie bitte die KFS unter Katholische-Familienstiftung.de oder Telefon (030) Sie lässt Ihnen diese gerne zukommen. Überweisen das gesammelte Geld jeweils spätestens zum eines Jahres an die Stiftung unter IBAN DE Verwendungszweck EinEuroAktion Name des Standorts, Name des Ansprechpartners. Über die Entwicklung der 1- -Kampagne und die Wirkung der eingegangenen Spenden wird regelmäßig auf berichtet. Ökumenische Woche für das Leben stellt Suizidprävention in den Mittelpunkt Die Woche für das Leben ist eine jährlich wiederkehrende Initiative der Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland, mit der sich die beiden Kirchen für den Schutz des menschlichen Lebens engagieren. Sie betont die unantastbare Würde jedes einzelnen Menschen in allen Lebensphasen, besonders wenn diese gefährdet oder in Frage gestellt ist. Die bundesweite Aktion widmet sich vom 4. bis 11. Mai 2019 den Anliegen der Suizidprävention und möchte die vielfältigen Beratungsangebote beider Kirchen für suizidgefährdete Menschen (darunter besonders die Telefonseelsorge) in der Öffentlichkeit stärker bekannt machen. Da Suizid mit Fällen pro Jahr in unserem Land häufi g vorkommt, will sie den Hintergründen von Depression und Todeswünschen nachgehen und Wege für eine bessere Prävention und Versorgung suizidgefährdeter Menschen öffnen. Sie zeigt auf, welche Hilfen und Perspektiven der christliche Glaube anbietet und wie wichtig Solidarität des Umfeldes mit dem Mitmenschen, der selbst keinen Ausweg mehr sieht, sein kann. Um das Ziel der Enttabuisierung und Sensibilisierung zu erreichen, ist die Beteiligung möglichst vieler gesellschaftlicher und kirchlicher Institutionen notwendig. Den zentralen Auftakt der Woche für das Leben bildet die bundesweite Eröffnung am Samstag, den 4. Mai 2019 in Hannover durch den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, und den Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland, Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm. Weitere Informationen unter: Kompass 05I19 35

36 Filmtipp: Medien UNDER THE TREE 2017, Island, Dänemark, Polen und Deutschland Laufzeit: 89 Minuten Kinostart: Es beginnt mit einer harmlosen Frage, ob der Nachbar vielleicht mal seinen Baum etwas stutzen könnte damit der andere Nachbar mehr Sonne auf die Terrasse bekommt. Das trägt der Gefragte seiner Frau vor, die reagiert harsch: Für seine neue Freundin wird sie keinesfalls den wunderschönen Baum stutzen sie solle gefälligst ihren Body selber in die Sonne tragen und alles so lassen wie es ist. Dann gibt es ein kurzes, rüdes Geplänkel zwischen der älteren, in die Jahre gekommenen Frau und der jugendlichen, wohlgestalteten Geliebten. Am nächsten Tag sind bei einem Auto alle vier Reifen platt. Dann ist an einem weiteren Tag die Katze eines Nachbarn verschwunden... Tage später wird jemand mit einer Motor-Kettensäge gesehen. Das wiederum motiviert die Gegenseite, eine neue Alarmanlage und Überwachungskameras zu installieren. Der Nachbarschaftskrieg ist also im vollen Gange. Was da in diesem isländischen Kleinstadt-Drama abläuft, ist Gesellschafts- und Wohlstandskritik vom Feinsten. Da stimmt jede Szene, da überzeugt jedes Detail. Eigentlich ein Kammerspiel um einen Baum mit drei Paaren. Manche Szene wirkt zunächst zusammenhanglos und fremd; später passt sie genau in dieses Gesellschaftspuzzle hinein. Es geht einfach um Menschliches: es geht um Neid, um Untreue, es geht um die Unfähigkeit Konfl ikte zu lösen, um die Unfähigkeit zur Vergebung. Das heißt, selbst diese Möglichkeit, die Möglichkeit zu vergeben, thematisiert UNDER THE TREE und das sehr geschickt. Dieser Film des jungen isländischen Regisseurs Hafsteinn Gunnar Sigurðsson präsentiert nicht nur hervorragende Darsteller, er überzeugt auch mit fi lmischen Mitteln. UNDER THE TREE ist bezüglich der Außenaufnahmen stets in trübes Licht getaucht: wolkenverhangener Himmel Sonnenschein bekommt man als Zuschauer den ganzen Film nicht zu Gesicht. Dazwischen immer wieder der Kamerablick in die Baumkrone. Das weit verzweigte Geäst wirkt beängstigend, dämonisch. Wer sich UNDER THE TREE anschaut, kann sich auf knapp neunzig spannende Kinominuten freuen aber auch darauf einstellen, dass es nicht so harmlos weitergeht, ja endet, wie es einmal angefangen hat. Der Film erweist sich als Kleinod in der Kinolandschaft. Also: ins Kino gehen und menschliche Seelenlandschaften auf großer Leinwand studieren! UNDER THE TREE ist ein Drama in bester europäischer Kinotradition; wie einst Der Gott des Gemetzels (Frankreich, Polen, Deutschland) oder der Kinoklassiker Die Katze (Frankreich) aus den frühen 70-er Jahren. UNDER THE TREE ist ein Film, den man nicht gleich vergisst. Thomas Bohne, Mitglied der Katholischen Filmkommission 36 Kompass 05I19

37 Buchtipp Warum unsere Demokratie eine offene und vielfältige Sprache braucht. Sprache ist mehr als sprechen. Wie Sprache neue Wirklichkeiten schafft. Medien In Zeiten von zunehmender Sprachverwirrung und politischem Populismus analysiert Robert Habeck, was über Sprache vermittelt wird und welche grundlegende Rolle Sprache in der Demokratie spielt. In kurzen Kapiteln geht er der Frage nach wie wir eine offene, dem Menschen zugewandte, kritische und kritikfähige, streitbare und kompromissfähige Gesellschaft sein können. Er ist überzeugt davon, dass die Grundlagen dafür in der Sprache liegen. Denn wie wir sprechen, entscheidet darüber, wer wir sind. An unserer Art zu sprechen, an den Worten, die wir verwenden, könne eine Geisteshaltung abgelesen werden. Zunächst analysiert Habeck die aktuelle politische Sprache, denn sie ist das eigentliche Handwerkszeug der politisch Tätigen. Er meint, durch Eide, neue Gesetze oder auch politische Diskussionen werde eine neue Wirklichkeit geschaffen. Es gäbe keine Politik außerhalb von Sprache. In dem Moment, in dem Wahrnehmungen benannt werden, wird eine neue Wirklichkeit geschaffen. So ist es z. B. ein wichtiger Unterschied, ob von der Klimakatastrophe oder dem Klimawandel gesprochen wird. Bei Letzterem habe man das gute Gefühl, einen Wandel mitgestalten zu können. Ähnlich verhält es sich mit dem Einwanderungsgesetz und dem Fachkräftezuwanderungsgesetz. Beide Begriffe beziehen sich auf einen identischen Sachverhalt, lassen aber andere Wirklichkeiten entstehen. Das bedeute, dass sowohl Sprache als auch, in logischer Konsequenz, Politik immer im Wandel seien. Sie ringen beide um ein immer wieder neues Verständnis und Verstehen. Erst durch Diskussion, also den Austausch von verschiedenen Wortbedeutungen, könne man Entscheidungen treffen. Auf diese Weise entstehen Beziehungen: durch intensives Zuhören und Reden. Sprache hänge auch immer vom jeweiligen Kontext ab. So etwas wie einen überzeitlichen, immer gültigen Sinn eines Wortes oder eines Satzes gibt es nicht. So entständen Widersprüche und Witze: eine nicht zu unterschätzende Dimension von Sprache. Denn nur wer über sich selber lachen könne, werde eben kein erfolgreicher Diktator, da er um die Grenzen seiner Macht wisse. Witz und Satire testen unsere Toleranz. Das Ziel seines Buches sei es, eine sprachliche und politische Perspektive aufzuzeigen. Eine Perspektive für eine Sprache, die ein Wir formuliere. Ein Wir, das alle in ihrer Unterschiedlichkeit miteinschließe. Keines, das in allem übereinstimmt, aber doch eines, das Übereinstimmung auf den Prinzipien von Gleichheit prinzipiell für möglich hält. Friederike Frücht Robert Habeck, Wer wir sein könnten Kiepenheuer & Witsch, erschienen am Seiten, Pappband, 14 ISBN: Kompass 05I19 37

38 Aus dem Archiv / Vorschau DAMALS Vor 50 Jahren Priesterrat des Katholischen Militärbischofs gegründet Das neue Gremium soll Ausdruck der Verbundenheit aller in der Militärseelsorge tätigen Priester mit dem Militärbischof sein und eine direkte Vertretung der hauptamtlichen Militärgeistlichen beim Militärbischof schaffen. Nachdem bereits ein Vorbereitender Ausschuss eingerichtet worden war, verkündet Militärgeneralvikar Dr. Martin Gritz am 27. Mai 1969 die Zustimmung des Bischofs, dass die bisherigen Ausschussmitglieder bis auf weiteres den Priesterrat des Katholischen Militärbischofs bilden. Wenig später wird von Militärbischof Dr. Franz Hengsbach eine Geschäftsordnung erlassen. Als Beratungsgebiete des Priesterrats werden an erster Stelle die Beratung und Unterstützung des Militärbischofs in der Ausübung des Lehramtes genannt, des Weiteren pastorale Richtlinien, priesterliche Lebensführung sowie Thematik und Methodik des Lebenskundlichen Unterrichts. Bis zur offi ziellen konstituierenden Sitzung des Priesterrats dauert es noch bis November Als Moderator des Priesterrats wird Dr. Ernst Niermann, zu diesem Militärbischof Dr. Franz Hengsbach und der spätere Militärgeneralvikar Dr. Ernst Niermann AKMB Zeitpunkt Standortpfarrer in Hamburg II, gewählt. Es ist die Zeit nach Abschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils, in der die Einrichtung von Räten und anderen Gremien in der Kirche Konjunktur hat. Zeitgleich werden Beratende Ausschüsse bei den jeweiligen Standortpfarrern eingerichtet, die später zu Pfarrgemeinderäten werden. Dr. Markus Seemann Quelle: Verordnungsblatt des Katholischen Militärbischofs Nr. 3/1969, 5/1969 und 2/1970 VORSCHAU: Unser Titelthema im Juni Vor 20 Jahren begann der Einsatz der NATO-Sicherheitstruppe Kosovo Force (KFOR). Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) verabschiedete die Resolution 1244, welche bis heute Grundlage für die militärische und zivile Präsenz im Kosovo ist. Bereits am 17. Dezember 2018 konnte das Feldlager in Prizren an die UNMIK, die Interimsverwaltungsmission der VN übergeben werden. Der Auslandseinsatz der Bundeswehr ist damit nicht beendet. Weiterhin werden deutsche Soldatinnen und Soldaten im Hauptquartier in Pristina Teil der KFOR bleiben. Die Juni- Ausgabe wird sich diesem längsten Auslandseinsatz der Bundeswehr widmen. Wie ist es zum Einsatz gekommen? Was wurde bisher erreicht? Wie geht es mit dem Gelände des ehemaligen Feldlagers in Prizren weiter? Friederike Frücht 38 Kompass 05I19

39 Gas-Grill zum Grillen und Kochen zu gewinnen! Rätsel Die Gewinner des Rätsels der Ausgabe 04/19 werden benachrichtigt. Lösungswort: Mit GRÜNDONNERSTAG beginnen die drei Tage von Leiden, Tod und Auferstehung Jesu. Die Kirche gedenkt hier besonders des letzten Abendmahls, das Jesus vor seinem Tod mit den Jüngern hielt. Wir verlosen einen Multi-Deluxe Gas-Grill mit Piezozündung sowie Fettauffang und Grillplatte zum Grillen und Kochen. Mit Ihrer Teilnahme sichern Sie sich eine Gewinnchance, sobald Sie uns das richtige Lösungswort mitteilen. Die Lösung bitte bis 27. Mai 2019 an die Redaktion Kompass. Soldat in Welt und Kirche Am Weidendamm 2, Berlin oder per an (Wir bitten um eine Lieferanschrift und um freiwillige Altersangabe.) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kurie des Katholischen Militärbischofs (Berlin) und deren Angehörige sind nicht teilnahmeberechtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Alle Angaben, die in der Redaktion mit dem Gewinn des Kreuzworträtsels erfasst sind, werden nach den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwendet. Sie dienen ausschließlich der Benachrichtigung des Gewinners und fi nden keine Verwendung für andere Zwecke. Kompass 05I19 39

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