AMTSBLATT. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

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1 AMTSBLATT für die Stadt Hennigsdorf Herausgeber: Stadt Hennigsdorf, vertreten durch den Andreas Schulz 16. Jahrgang Nr. 3 - Hennigsdorf, Inhalt Amtliche Mitteilungen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung 2 Öffentliche Bekanntmachungen Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 44 Altwalzwerk 2-3 Bekanntmachungsanordnung Wirtschaftsplan 2007 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Hennigsdorf 4 Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Forstwirtschaft Alt Ruppin Untere Forstbehörde 4 Mitteilungen der Stadtverwaltung Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09. Mai 2007 Veräußerung von Baugrundstücken in Nieder Neuendorf 5 Verkauf EFH-Baugrundstück in Hennigsdorf, Brandenburgische Straße 56a 5 Nichtamtliche Mitteilungen Sonstige Mitteilungen Aufruf zur Wettbewerbsinitiative zum Klimaschutz durch Öko-Effizienz Lenkungsgruppe der Agenda 21 im Landkreis Oberhavel 5 Erhebungsbeauftragte für den Mikrozensus gesucht 5 Anzeigenteil 6-8

2 2 Amtliche Mitteilungen. Öffentliche Sitzung Öffentliche Bekanntmachung Beschlussvorlage Einreicher: BV0049/2007 Fraktion SPD Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 44 Altwalzwerk Betreff: Beschluss über die Änderung der Ausschussbesetzung der Stadtverordnetenversammlung Hennigsdorf Antrag der Fraktion SPD Beschluss: Die SVV beschließt: die auf die Fraktion SPD entfallenden Mandate in den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung werden wie folgt besetzt: Schul-, Kultur- und Sozialausschuss: Mitglied: Vertreter: Kiesow, Thomas keine Veränderung Petitionsausschuss: Mitglied: Kiesow, Thomas Vertreter: keine Veränderung Werksausschuss für den EB Abwasser: Mitglied: Vertreter: keine Veränderung Kiesow, Thomas Begründung: Die Mandatsniederlegung von Frau Dennise Schadewald zum und die Neuberufung der Ersatzperson, Herrn Thomas Kiesow, machen die im Beschlussvorschlag genannten Veränderungen notwendig. Abstimmung: 30 Dafürstimmen / 0 Gegenstimmen / 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hennigsdorf hat am in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 44 Altwalzwerk gemäß 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44 Altwalzwerk liegt zwischen der August- Conrad- Straße, der Fabrikstraße, der Wolfgang- Küntscher Straße, dem Stahlwerkseingang, der Verlängerung der nördlichen Straßenbegrenzungslinie der Wolfgang- Küntscher- Straße, der östlichen Grundstücksgrenze am Altwalzwerk sowie einer Teilfläche des Flurstückes 634. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44 wird aus nebenstehendem Kartenausschnitt ersichtlich. Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 44 durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hennigsdorf wird hiermit gemäß 10 Abs. 3 BauGB i.v.m. der Hauptsatzung der Stadt Hennigsdorf bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 44 Altwalzwerk tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. Der Bebauungsplan Nr. 44 kann gemäß 10 Abs.3 BauGB einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Fachdienst Stadtplanung der Stadtverwaltung Hennigsdorf, Rathausplatz 1, Hennigsdorf, Raum 1.56, während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung und außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Anmeldung (03302/ ) von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird Auskunft über den Inhalt des Bebauungsplanes erteilt. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Eine beachtliche Verletzung der in 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, der in 214 Abs. 2 BauGB genannten Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Hennigsdorf unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Nichtöffentliche Sitzung Bekanntmachungsanordnung: Beschlussvorlage Einreicher: BV0043/2007 Stadtverwaltung Betreff: Beschluss zur Auftragsvergabe für die Reinigung kommunaler Einrichtungen Abstimmung: 28 Dafürstimmen / 0 Gegenstimmen / 2 Enthaltungen mit Änderungsantrag AN/BV0043/2007/01 mehrheitlich beschlossen Hiermit ordne ich die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des am von der Stadtverordnetenversammlung Hennigsdorf beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 44 Altwalzwerk an. Die Ausfertigung des Bebauungsplanes Nr. 44 Altwalzwerk ist am durch den der Stadt Hennigsdorf erfolgt. Hennigsdorf, den Beschlussvorlage Einreicher: BV0044/2007 Stadtverwaltung Betreff: Beschluss zur Auftragsvergabe von Planungsleistungen für die Gebäudeabbrüche der Gewerbegebiete Nord 2b und Nord 5 Abstimmung: 22 Dafürstimmen / 2 Gegenstimmen / 6 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen

3 Amtliche Mitteilungen. 3

4 4 Amtliche Mitteilungen. Bekanntmachungsanordnung Wirtschaftsplan 2007 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Hennigsdorf Der von der Stadtverordnetenversammlung am (BV 0103/2006) beschlossene und mit Datum vom (AZ 30.1 cz 07/01) durch die Kommunalaufsicht genehmigte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser-beseitigung der Stadt Hennigsdorf wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung, Büro Beteiligungsverwaltung/Controlling, Zimmer: 2.42 / 2.43 aus. Hennigsdorf, 02. Februar 2007 Siegel Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Forstwirtschaft Alt Ruppin - Untere Forstbehörde - über das Auslegungsverfahren zur Ausweisung von forstwirtschaftlichen Wegen die dem vorbeugenden Waldbrandschutz und der -bekämpfung dienen sowie der Anlage und Unterhaltung von Löschwasserentnahmestellen, Waldbrandwundstreifen und den dazugehörigen Waldbrandschutzstreifen I. Das Amt für Forstwirtschaft Alt Ruppin beabsichtigt, auf Grund des 20 (vorbeugender Waldbrandschutz) des Waldgesetzes des Landes Brandenburg vom 20. April 2004 (LWaldG) für die o.g. Maßnahmen eine Förderkarte festzusetzen, in der alle förderfähigen Maßnahmen des vorbeugenden Waldbrandschutzes dargestellt sind. II. Die geplante Förderkarte wird mit dem Tag der Veröffentlichung über das jeweilige Amtsblatt des Landkreises und der Städte, einen Monat zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten an nachfolgende Stellen öffentlich ausgelegt. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Hennigsdorf Zusammenstellung nach 15 Abs. 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2007 Aufgrund des 7 Nr. 3 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung hat die Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss vom den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2007 festgestellt: 1. Es betragen 1.1 im Erfolgsplan die Erträge: die Aufwendungen: der Jahresgewinn: der Jahresverlust: 1.2 Im Vermögensplan die Einnahmen: die Ausgaben: 2. Es werden festgesetzt 2.1 der Gesamtbetrag der genehmigungspflichtigen Kredite auf 2.2 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf Euro Euro Euro 0 Euro Euro Euro Euro 0 Euro Amt für Forstwirtschaft Alt Ruppin Friedrich-Engels-Str. 33 a Alt Ruppin Oberförsterei Finkenkrug Forstweg Brieselang Oberförsterei Borgsdorf Bahnhofstraße Borgsdorf Oberförsterei Liebenwalde Bahnhofstraße Borgsdorf Oberförsterei Neuendorf Bahnhofstraße Borgsdorf Oberförsterei Alt Ruppin Friedrich-Engels-Str. 33a Alt Ruppin Oberförsterei Neuglienicke Dorfstraße Neuglienicke Landkreis Havelland Landkreis Oberhavel Landkreis Oberhavel Landkreis Oberhavel Landkreis Ostprignitz Ruppin Landkreis Ostprignitz Ruppin 2.3 der Höchstbetrag der Kassenkredite auf Euro Hennigsdorf, 02. Februar 2007 Während der Auslegungsfrist können Erweiterungen, Verringerungen sowie Bedenken und Anregungen zur geplanten Förderkarte schriftlich bei den zuvor genannten Behörden und Institutionen vorgebracht werden. Die vorgebrachten Äußerungen müssen den Namen, den Vornamen und die genaue Anschrift der Person oder Institution enthalten. Verspätet erhoben Bedenken, Einwände und Anregungen können nicht berücksichtigt werden. Entscheidend ist das Datum des Posteinganges. Amt für Forstwirtschaft Alt Ruppin Im Auftrag C. Sander Fachteamleiter III

5 Amtliche Mitteilungen. 7 5 Mitteilungen der Stadtverwaltung nichtamtliche / sonstige Mitteilungen Veräußerung eines Baugrundstücks in Nieder Neuendorf zwischen Dorfstraße und Uferweg Ausgelobte Wettbewerbsinitiative zum Klimaschutz durch Öko- Effizienz Die Stadt Hennigsdorf verkauft im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.5 Seeufer Mitte ein Baugrundstück für den individuellen Wohngebäudebau. Das Grundstück liegt zwischen der Dorfstraße und dem Uferweg entlang des Nieder Neuendorfer Sees. Gesamtgrundstücksgröße: Verkaufspreis: qm ,- EUR Das Grundstück ist gemäß den Zielen und Zwecken und den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5 Seeufer Mitte, 3. Änderung mit zwei Wohngebäuden zu bebauen. Die Erschließung des Gesamtgrundstücks erfolgt von der Dorfstraße, somit ist der uferseitige Grundstücksteil über den straßenseitigen Grundstücksteil zu erschließen (Hinterliegergrundstück). Interessierte Bürgerinnen und Bürger erhalten weitergehende Informationen und das Antragsformular in der Stadtverwaltung Hennigsdorf, Raum 1.45, Rathausplatz 1 in Hennigsdorf, Tel.: 03302/ , Fax: 03302/ Hennigsdorf, Veräußerung von Baugrundstücken in Nieder Neuendorf - Baugebiet zwischen Bahnhofstraße und Triftweg - 3. und 4. Bauabschnitt Die Stadt Hennigsdorf verkauft im Neubaugebiet zwischen Bahnhofstraße und Triftweg Baugrundstücke für den individuellen Einfamilienhausbau. Grundstücksgrößen: Kaufpreise: 496 qm bis 619 qm ,- EUR bis ,- EUR Die Veräußerung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie der Stadt Hennigsdorf über die Vergabe von Baugrundstücken für Einzel- und Doppelhäuser im städtebaulichen Entwicklungsbereich Nieder Neuendorf (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 2/2001). Für den Erwerb dieser Grundstücke bestehen keine besonderen persönlichen Eignungsvoraussetzungen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger erhalten weitergehende Informationen und das Antragsformular für die noch zur Verfügung stehenden Grundstücke in der Stadtverwaltung Hennigsdorf, Raum 1.45, Rathausplatz 1 in Hennigsdorf, Tel / , Fax 03302/ Hennigsdorf, Die Stadt Hennigsdorf verkauft provisionsfrei: EFH-Baugrundstück unbebaut in Hennigsdorf, Brandenburgische Str. 56a, ruhige Wohnlage mit hohem Grünanteil, zentrumsnah, S- und Regionalbahnanschluss, ca. 20 km vom westl. Berliner Stadtzentrum Der Wettbewerb richtet sich nicht nur an die Bürgerinnen und Bürger sowie die örtlichen Betriebe, sondern soll vor allem zu vielfältigen Initiativen an den Schulen und Jugendeinrichtungen aufrufen. Der Wettbewerbsaufruf ist abzurufen unter der Internetadresse des Landkreises Oberhavel bei Politik > Agenda 21. gez. Reiner Tietz Lenkungsgruppe Agenda 21 im Landkreis Oberhavel Erhebungsbeauftragte für den Mikrozensus gesucht Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Cottbus, sucht für das Jahr 2008 und später für die jährlich stattfindende Mikrozensus-Erhebung im Land Brandenburg ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte für die Stadt Hennigsdorf und Umgebung. Diese Tätigkeit ist nebenberuflich bei freier Zeiteinteilung durchzuführen. Die Erhebungsbeauftragten erhalten eine Entschädigung, die als Aufwandsentschädigung im Sinne des 3 Nr. 12 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes gilt. Selbstverständlich werden die Nebenkosten, wie Fahr- und Portokosten, ebenfalls erstattet. Gesucht werden flexible, kontaktfreudige und verantwortungsbewusste Personen, die für mehrere Jahre bereit und in der Lage sind, besonders in den Nachmittagsstunden tätig zu sein. Die Mikrozensus-Erhebung wird auf der Grundlage des Gesetzes zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz) als 1%ige Bevölkerungsstichprobe durchführt. Diese seit 1957 im Bundesgebiet jährlich als amtliche Repräsentativstatistik durchgeführte Erhebung liefert grundlegende Ergebnisse über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung und der Familien, den Arbeitsmarkt und die Wohnverhältnisse. Die Erhebungsbeauftragten kündigen ihren Besuch schriftlich an. Diese Ankündigungen enthalten zugleich Kurzinformationen über die gesetzlichen Grundlagen des Mikrozensus. Die einbezogenen Haushalte sind bei den meisten Fragen zur Auskunft verpflichtet. Freiwillig zu beantwortende Angaben werden gesondert befragt. Wer Interesse an der Interviewtätigkeit für den Mikrozensus hat, wendet sich bitte schriftlich oder telefonisch beim: Adresse: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Standort Cottbus Referat 11, Mikrozensus Tranitzer Str Cottbus Telefon: 0355/ Herr Kuchta 0355/ Herr Brehmer peter.kuchta@statistik-bbb.de Sie erhalten bei diesen Mitarbeitern auch weitere Auskünfte. Grundstücksgröße: 618 m 2 Mindestgebot: ,00 EUR (Verkauf nach Höchstgebot) Submission: , Uhr Ort: GKI Hennigsdorf GmbH, Wolfgang-Küntscher-Straße 14, Hennigsdorf Angebot bitte schriftlich bis zum , Uh,r abgeben mit dem Vermerk: Grundstückssubmission, Brandenb. Str. 56a, Hennigsdorf an: GKI Hennigsdorf GmbH, Wolfgang-Küntscher-Straße 14, Hennigsdorf Unterlagen können hier angefordert werden oder telefonisch unter (03302) Besichtigung nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

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