Leistungsmodell Technische Ausrüstung

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1 Leistungsmodell Technische Ausrüstung [LM.TA] Die Leistungen der Technischen Ausrüstung sind nach folgenden Bestimmungen zu erbringen, wobei die Anwendung im Zusammenhang mit dem Zeitstrukturmodell [ZM] erfolgt: Die Bearbeitung der Projekte setzt voraus, dass dem Planer die erforderlichen Unterlagen aus der Projektvorbereitung zur Verfügung stehen oder Teile der in LM.VM Projektentwicklung [PE] beschriebenen Inhalte ggf. gesondert beauftragt werden. Liegen Planungsgrundlagen in der erforderlichen Form und Qualität nicht vor, so kann deren Ausarbeitung bzw. Nachführung zb. nach LM.VM PE bzw. nach Aufwand vereinbart werden. Die Arbeit in den Phasen ergibt erst mit der Leistungsphase LPH 5 bzw. 6 eine für die bauliche Umsetzung notwendige Planungstiefe (Beschreibungen und Berechnungen), und erst nach LPH 6 jene Preise, die die Bauwirtschaft für das aktuelle Projekt kalkuliert. Alle Kostenaussagen davor sind Prognosen, mit dem Risiko der Abweichung. Die Leistungen zur Projektvorbereitung sind erforderlich, um den Bedarf konkreter zu erarbeiten, um die Stabilität der Lösungen zu erhöhen und damit weniger Änderungen auszulösen, um im Zusammenhang mit Bestandsanlagen konkrete Konzepte zur Bestellung der Leistungsphasen 1-9 erarbeiten zu können. Der Umfang der Projektvorbereitung ist abhängig von der spezifischen Situation der Planungsaufgabe, die in eine konkrete Umgebung, in einen konkreten Bestand eingepasst werden soll und (notwendige) Vorleistung außerhalb der mit LPH 1 beginnenden Planungsarbeit. Die Leistungen der Planer setzen eine qualifizierte Mitwirkung des Auftraggebers und der Ausführenden in Planung und Errichtung voraus. Planung von prototypischen Objekten kann nicht so vollständig und nicht in gleicher Tiefe wie die von industriell gefertigten Produkten sein. Eine qualifizierte gewerbliche Mitwirkung der ausführenden Unternehmen ist wesentlich für den Gesamterfolg. TA.1 Anwendungsbereich (1) Die Leistungen Fachplanung Technische Ausrüstung umfassen Leistungen für Neubauten, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Instandsetzungen und Instandhaltungen für folgende Anlagengruppen: 1. Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 2. Wärme- und Kälteversorgungsanlagen 3. Lufttechnische Anlagen 4. Starkstrom Elektroanlagen 5. Fernmelde-, Informationstechnische- und Sicherheitsanlagen 6. Fördertechnische Anlagen 7. Nutzungsspezifische + verfahrenstechn. Anlagen (Betriebseinrichtung) 8. Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken (2) TA.2 regelt die Grundleistungen jeder Leistungsphase (LPH) und enthält Beispiele für optionale Leistungen. (3) Optionale Leistungen sind idr. nur einmal in der jeweils ersten LPH erwähnt. 3 / 21

2 TA.2 exemplarische Details Bearbeitungstiefe, so dass der Entwurf ohne wesentliche Änderungen als Grundlage für die weiteren LPHen dienen kann Vermaßung in Bezug auf das Objekt und andere Anlagen ausführungsfähige Details Leistungsbild Technische Ausrüstung LPH 1 Grundleistungen Grundlagenanalyse Technische Ausrüstung a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Einvernehmen mit dem Objektplaner b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und gegebenenfalls zur technischen Erschließung c) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse optionale Leistungen 1. Mitwirken bei der Bedarfsplanung für komplexe Nutzungen zur Analyse der Bedürfnisse, Ziele und einschränkenden Gegebenheiten (Kosten-, Termine und andere Rahmenbedingungen) 2. Bestandsaufnahme, zeichnerische Darstellung und Nachrechnen vorhandener Anlagen und Anlagenteile, Erheben technischer Daten / Materialprüfung, Endoskopische Untersuchungen 3. Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse im Bestand, zu Anlagenbetrieb, Nutzerverhalten 4. Durchführen von Verbrauchsmessungen 5. Erheben / Zusammenstellen bestehender behördlicher Auflagen für Bestandsanlagen / Objekten 6. Erheben / Zusammenstellen entsorgungspflichtiger Stoffe 7. Mitwirken Ausarbeitung von Auslobungen und bei Vorprüfungen für Planungswettbewerbe 8. Zusammenstellen der Anforderungen aus Zertifizierungssystemen 9. Einbeziehen von Vorgaben für Erweiterungsreserven 10. Mitwirken an PKM-DMS-Systemen LPH 2 Vorentwurf a) Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den 1. Mitwirken bei einer vertieften Kostenschätzung Planungsbeteiligten nach Leitpositionen einzelner Gewerke und einer b) Erarbeiten eines Planungskonzepts: Vordimensionieren der Systeme und maßbestimmende Anla- 2. Erarbeiten von Varianten nach unterschiedlichen / vertieften Terminplanung+kontrolle genteile, Untersuchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nutzungsanforderun- gleichen Anforderungen, mit Kosten und Terminen 3. Berücksichtigen von Erweiterungsreserven gen, einschl. Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung, zeichnerische Darstellung zur Integration in die Objektplanung unter Berücksichtigung exemplarischer 5. Erstellen eines Beleuchtungskonzepts mit über- 4. Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches Details, Angaben zum Raumbedarf und für stat. schlägigen Berechnungen rel. Schächte und Durchbrüche, sowie Lasten 6. Durchführen von Versuchen und Modellversuchen c) Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für jede Anlage 7. Einbeziehen der Anforderungen des vereinbarten Zertifizierungssystems d) Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse, Randbedingungen und 8. Analysen, Optimierungsprozesse für energiesparendes, umweltverträgliches Bauen Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der technischen Anlagen Anlagenoptimierung hinsichtlich Energieverbrauch und Schadstoffemission (zb. SO2, NOX) e) Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und mit den zu beteiligenden 9. n-d Gebäudemodellbearbeitung (Building Information Modelling BIM) Stellen zur Infrastruktur, Ver- / Entsorgung f) Kostenschätzung nach ÖN B (2. Ebene) 10. techn. (Vor)Koordinierung der TA bei getrennter und Mitwirken an der Terminplanung Vergabe der Anlagengruppen g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren 11. vorgezogene Schlitz- und Durchbruchsplanung der Ergebnisse zb. bei Umbauten LPH 3 Entwurfsplanung a) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf b) Festlegen aller Systeme und Anlagenteile c) Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (zb. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile, für Schächte, Durchbrüche Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Maßstab, 1. Erarbeiten von besonderen Daten für die Planung Dritter, zb. ZLT-MSR, Stoffbilanzen, etc. 2. Mitwirken bei einer vertieften Kostenberechnung und einer vertieften Terminplanung+kontrolle 3. MW beim Kostenmanagement (vkm) 4. Ändern von Planungsergebnissen aus Umständen, die der Planer nicht zu vertreten hat 5. Fortschreiben d. technischen Teils d. Raumbuchs, Angaben zum Anlagenkennzeichnungssystem 6. Simulation zur Prognose des Verhaltens von Gebäuden, Bauteilen, Räumen und Freiräumen 7. Aufstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix, Brandfallmatrix mit Angabe maßbestimmender Dimensionen, Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen d) Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel zu Energiebilanz und Regelung, e) Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen f) Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener Nachweise; Angabe, Abstimmung von stat. rel. Durchführungen und Lasten, auch zum Ausbau g) Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Berücksichtigung der Investitions- und Betriebskosten h) Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit i) Kostenberechnung nach ÖN B (3. Ebene) und Mitwirken an der Terminplanung j) Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung k) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 8. Betriebskostenberechnung ausgewählter Anlagen Offenlegen der Annahmen zu Anlagenbetrieb / Nutzerverhalten 9. Schadstoffemissionsberechnung ausgewählter Anlagen 10. Ermittlung des Jahresbedarfs an Energieträgern 11. Berechnung von Lebenszykluskosten 12. Anfertigen von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm 13. Wandabwicklungen 1:50, 1:20 zur Koordinierung mehrerer Gewerke 14. Mitwirken/Ausarbeiten von fachübergreifenden Regelungen und Steuerungen 15. Wartungsplanung/Vorgaben CAFM LPH 4 Einreichungsplanung a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und 1. Energieausweis für das Objekt Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen, einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen, sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden b) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen LPH 5 Ausführungsplanung a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung b) Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile c) Lage- und maßrichtige zeichnerische Darstellung der Anlagen, Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen 1:50 bis 1:1, vermasst, mit Dimensionen (keine Montage- oder Werkstattpläne) mit den erforderlichen technischen Ausführungen, Materialbestimmung d) Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. der GA- Funktionslisten e) Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern f) Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen g) Fortschreiben der Terminpläne h) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners i) Übergabe und Erläuterung der Unterlagen an die ausführenden Firmen 2. Nachweise, insbesondere technischer, konstruktiver und bauphysikalischer Art für die Erlangung (behördlicher) Zustimmungen im Einzelfall, zb. für Vorzertifizierungen 3. Erstellen von Unterlagen des Bestandes, zb. für Abbruchplanung, -genehmigung 1. Ändern von Planungsergebnissen, aus Umständen die der Planer nicht zu vertreten hat 2. Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches in detaillierter Form 3. Fortschreiben der vertieften Terminplanung und -kontrolle, Etappenlösungen 4. MW beim Kostenmanagement (vkm) 5. Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zb. Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungsund Fundamentpläne nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind 6. Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerkplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung 7. Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von beigestellten Betriebsmitteln und Maschinen (Maschinenanschlussplanung) mit besonderem Aufwand (zb. bei Produktionseinrichtungen) 8. Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand (zb. bei Sichtbeton, Fertigteilen 9. Mitwirkung bei Detailplanungen mit besonderem Aufwand, zb. Darstellung von Wandabwicklungen in hochinstallierten Bereichen 10. Anfertigen von allpoligen Stromlaufplänen 11. Erstellen eines Anlagen-Kennzeichnungssystems nur für genehmigungspflichtige Anlagen ausführungsfähige Details LM.VM. Leistungsmodell Technische Ausrüstung [TA] 5 / 21

3 LPH 6 Ausschreibung (LVs) a) Aufstellen der Leistungsbeschreibungen, mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, einschließlich der Wartungsleistungen, auf Grundlage bestehender Regelwerke b) Ermitteln von Mengen auf Grundlage der Ausführungsplanung, in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter c) Aufstellen von Nachtrags-/Zusatz-LVs bzw. sachlich fachliche Prüfung solcher Angebote d) Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten e) Ermitteln der Kosten durch vom Planer bepreiste Leistungsverzeichnisse (Kostenanschlag) f) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten LVs mit der Kostenberechnung g) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen Mitwirkung bei der Vergabe h) Einholen von Angeboten i) Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel nach Einzelpositionen, Prüfen und Werten der Angebote für zusätzliche oder geänderte Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise j) Mitwirken an Bietergesprächen k) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung l) Erstellen der Vergabevorschläge, Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren m) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und Mitwirken bei der Auftragserteilung LPH 7 Begleitung der Bauausführung a) Planerische Begleitung (MW an der Qualitätssicherung) der Bauausführung, Aufstellen einer Prüfliste für die öba b) Prüfen und Freigeben der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung c) Begleitung der Herstellung hinsichtlich der technischen Lösungen, sowie letzte Klärung von technischen, funktionellen und gestalterischen Einzelheiten von der Planung bis zur Mitwirkung an der Schlussabnahme 1. Ändern von Planungs(teil)ergebnissen, aus Umständen, die der Planer nicht zu vertreten hat 2. Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation 3. Ausschreibung von Wartungsleistungen, soweit von bestehenden Regelwerken abweichend 4. Aufstellen von alternativen Leistungsbeschreibungen für geschlossene Leistungsbereiche 5. Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung 6. Fachliche Vorbereitung und Mitwirken bei Nachprüfungsverfahren 7. Mitwirken bei Bauvertragsbesprechungen i.s. ÖN B Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten (Claimabwehr) 9. Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel 10. Aufstellen, Prüfen und Werten von Preisspiegeln nach besonderen Anforderungen 11. Mitwirken bei der Mittelabflussplanung 1. Nachführen der Unterlagen aus LPH 3, 4, 5, 6 aufgrund von Detail- oder Maßänderungen aus der M+W Planung der ausführenden Firmen bzw. wenn ÄEVs in LPH 3-8 nicht angewandt wurden 2. Prüfen eines von anderer Seite verfasstes Projekt e) Dokumentation d. Bauablaufs (zb. Bautagebuch) f) Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen Rechnungskontrolle, Kontrolle der Aufmaße der ausführenden Unternehmen, g) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen/Mengen, Nachträgen h) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnungen 11. Fortschreiben der Ausführungspläne (zb. aufgrund von Änderungen durch die M+W Planung) bis zum Bestand 12. Erstellen von Rechnungsbelegen anstelle der ausführenden Firmen, zb. Aufmaß 13. Ersatzvornahme Schlussrechnungen 14. Schulungen für Betriebspersonal der ausführenden Unternehmen im 15. Erstellen fachübergreifender Betriebsanleitungen Vergleich zu den Vertragspreisen, -mengen (zb. Betriebshandbuch, Reparaturhandbuch) oder i) Kostenfeststellung zb. nach ÖN B computer-aided Facility Management Konzepte j) Prüfung der Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und auf Übereinstimmung mit dem Stand der Verträge und der Ausführung 16. Prüfen der datentechnischen Dokumentation der ausführenden Unternehmen auf Einhaltung der Vorgaben k) fachtechnische Abnahme der Leistungen auf 17. Planung der Hilfsmittel für Reparaturzwecke Grundlage der vorgelegten Dokumentation, Feststellen von Mängeln, 18. MW bei der Fertigstellunganzeige gegenüber Behörden Erstellen der Abnahmeprotokolle, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber l) Antrag auf behördliche Abnahmen, Teilnahme daran m) Mitwirken bei der Übergabe n) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel, Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche o) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts LPH 9 Objektbetreuung a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von drei (zwei) Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen. b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen 1. Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist 2. Erstellen einer Anlagenbestandsdokumentation, 3. Baubegehungen nach Übergabe 4. debriefing, Teilnahme 5. Energiemonitoring innerhalb der Gewährleistungsphase, Mitwirkung bei den jährlichen Verbrauchsmessungen aller Medien 6. Vergleich mit den Bedarfswerten aus der Planung, Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Senkung des Medien- und Energieverbrauches bei beweglichen Teilen der Technischen Ausrüstung 2 Jahre Prüfen und Werten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen der Unternehmer und der Angemessenheit der Preise LPH 6 c),i) LPH 8 Fachbauaufsicht und Dokumentation a) Vertretung der Interessen des AG 1. Mitwirkung der öba in LPH 1-7 zb. bei der Bearbeitung der LVs, der AVB, der ZTV Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den 2. Mitwirken beim Kostenmanagement und der vertieften Terminplanung und -kontrolle ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen, den 3. Revision des Ausführungsterminplans einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik, 4. Organisation, Durchführung der Güte + Funktions- Neuorganisation der Abläufe Fortschreiben der Prüfliste in einen Prüfplan, Ergänzen dieses mit den Einzelprotokollen zu einem prüfungen, Ersatz für Eigenüberwachung der AN Prüfbuch, 5. Durchführen von Leistungsmessungen und Funktionsprüfungen Kontrolle, Bearbeitung von Errichtungsmängeln b) Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit 6. Organisation, Betreuung von Beweissicherungen von Anlagenteilen und der Gesamtfunktion 7. Besondere Organisation der Bauabwicklung (LCM) c) Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten und der Leistungen/Lieferungen, Verhandlungen mit den ausführenden Firmen d) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans (Balkendiagramm) für die Bauabwicklung 8. Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten (Claimabwehr) 9. fachliches Mitwirken bei streitlichen Verfahren 10. Werksbesichtigungen, -abnahmen LM.VM. Leistungsmodell Technische Ausrüstung [TA] 7 / 21

4 TA.3 Vergütungsmodell Technische Ausrüstung [VM.TA] Die Ermittlung der Vergütung kann im Zusammenhang mit den Allgemeinen Regelungen für Planerverträge (AR) nach mehreren Berechnungswegen verhandelt und vertraglich festgelegt werden. Zentrales Ziel ist dabei: die möglichst konkrete Erfassung der Projektziele zur Abschätzung der künftigen Bearbeitungstiefe und der angemessene Ausgleich der Interessen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Leistungsumfang (1) Die Gesamtleistung der Technischen Ausrüstung umfasst als einheitliches Ganzes die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9. (2) Werden ausdrücklich nur Teilleistungen vereinbart, so können die erbrachten Teilleistungen mit den (anteiligen) Teilvergütungen nach Maßgabe der Gliederung in Leistungsphasen und des Punktes AR.20 bewertet werden. Für Planer, die eine Leistung eines Vorplaners fortsetzen, kann eine angemessene, gesonderte Vergütung zur Einarbeitung in die bereits erarbeiteten Ergebnisse angesetzt werden. (3) Optionale Leistungen können vertraglich vereinbart und zusätzlich zu den Grundleistungen vergütet werden. (4) Für ungewöhnlich kurze oder lange Projektdauern, bei Unterbrechungen, Forcierungen infolge Verzögerungen sind im Anlassfall gesonderte Vereinbarungen zu treffen. (5) Leistungen von fachlich Beteiligten (darunter werden zb. Objektplanung, Einrichtung + Design, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrstechnik, Tragwerksplanung, Vermessung, Bauphysik, Betriebsanlagen usw. sowie Generalplanerleistungen verstanden) können nach den Leistungs- und Vergütungsmodellen dieser Fachgebiete gesondert ermittelt werden. wesentliche Aufgabe des Objektplaners ist es, diese Beiträge im Rahmen der (planerischen) Koordination und Integration aufeinander abgestimmt in die Gesamtlösung der einzelnen Leistungsphasen zu integrieren. bei Erteilung eines Gesamtauftrags Fachplanung TA ist bei getrennter Ermittlung der Vergütung nach den Anlagengruppen aus TA.1 die technische Vorkoordinierung der Anlagengruppen(bereiche) inkludiert. Falls die Anlagengruppen getrennt vergeben werden ist einer der Fachplaner mit der technischen Koordination der TA zu betrauen (TA.9 (7)). (6) Nebenkosten und Umsatzsteuer sind nicht in den Vergütungsmodellen enthalten. Die Nebenkosten können unter Anwendung der Allgemeinen Regelungen für Planerverträge [AR] getrennt von der Vergütung angesetzt werden. (7) Die Vergütung richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien zb. auf Basis dieser LM.VM schriftlich treffen. 8 / 21

5 TA.4 Gliederung der Leistungsphasen (LPH) Technische Ausrüstung TA.6 Einteilung für Projekte nach Bewertungspunkten PPH LPH TL Fachplanung TA PPH 2a 1 Grundlagenanalyse 2 % PPH 2b 2 (1) Vorentwurfsplanung 8 % PPH 2c 3 (2) Entwurfsplanung 12 % PPH 2d 4 (3) Einreichplanung 5 % PPH 3a 5 (4) Ausführungsplanung 22 % PPH 3b 6 (5) Ausschreibung 7 % PPH 3c - Mitwirkung an Vergabe 3 % PPH 4 7 Begleitung der Bauausführung 4 % PPH 4 8 Fachbauaufsicht + Dokumentation 35 % PPH 5 9 Objektbetreuung 2 % 100 % Projekte können nach den Anforderungsprofilen für die Objekt- und Architekturplanung aufgrund folgender Anforderungsmerkmale in einem Punktesystem ermittelt werden: Anforderungsmerkmale mögliche Bewertungspunkte (A) Vielfalt der Besonderheiten 6 42 (B) Komplexität der Projektorganisation 1 05 (C) Risiko bei der Projektrealisierung 1 05 (D) Termin und Kostenanforderungen 1 05 (1) Bewertungsmatrix für Anforderungsmerkmale (ehem. Schwierigkeitsgrade / Klassen) TA.5 Berechnungswege für die Vergütung: (1) über Referenzkosten (objektivierte Kosten) Der Berechnungsweg über Bauwerksreferenzkosten erfolgt hier in den Schritten Einteilung der Projekte nach Bewertungspunkten Einvernehmen zwischen AG und AN zu aufwandsadäquatem Abwägen der Referenzkosten (objektivierte Kosten), zb. aus der Dokumentation des BKI 1) Ermittlung des Prozentsatzes, infolge der Vergütung ggf. Anpassung für GU, Umbauten, abweichende Dauern, etc. Bewertungsmatrix Technische Ausrüstung (A) Vielfalt der Besonderheiten in den Projektinhalten Planungsanforderungen Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4 Spalte 5 sehr gering gering durchschnittlich hoch sehr hoch x) Punkte x) Punkte (2) über Bemessungsgrundlage, anrechenbare Kosten Der Berechnungsweg über die Herstellkosten erfolgt hier in den Schritten Einteilung der Projekte nach Bewertungspunkten, Ermittlung der vorläufigen anrechenbaren Kosten, Feststellen der tatsächlichen Bemessungsgrundlage (zb. nach ÖN B ), mit angemessener Einbeziehung der Reserven (KGR 9), 2) Ermittlung des Prozentsatzes, infolge der Vergütung, ggf. Anpassung für GU, Umbauten, abweichende Dauern, etc. (B) Komplexität der Projektorganisation (C) Risiko bei der Projektrealisierung (D) Anforderungen an die Termin-/Kostenvorgaben ggf. Zusatzpunkte aus TA.6 (5) Summe der Bewertungspunkte [bw] = (3) Abschätzen des zeitbezogenen Büro-, Personalaufwandes Der künftige Büroaufwand kann in Relation zu den Leistungsbildern und einer Bewertung nach TA.6 zb. auf Basis von Personaleinsatzprognosen abgeschätzt und dem individuellen Vertrag zugrunde gelegt werden. (2) Zusammengesetzte (Bau)Werke können anhand der Bewertungsmerkmale anteilsmäßig (in mehreren Rechengängen) ermittelt werden. (3) Veränderungen der Bewertung Gravierende Abweichungen von den im Vertrag vorläufig ermittelten Bewertungspunkten in der Projektabwicklung (15 20 %)sollten mit einer Revision der vertraglichen Vergütung ausgeglichen werden. 1) BKI: Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern, 2) Regelung dazu siehe fachliche Erläuterungen (4) Besondere Anforderungen x) Für überdurchschnittliche Projekte / Anforderungen (erschwerende Anlagen- / Einbauverhältnisse, ungewöhnliche-besondere Anforderungen oder Funktionsanforderungen, schwierige Umgebungseinflüsse, Neuentwicklungen,...) können Zusatzpunkte mit angerechnet werden LM.VM. Vergütungsmodell Technische Ausrüstung [TA] 10 / 21

6 Kostendeckel / design to cost Die Arbeit mit Kostendeckel (Kostenobergrenze) erfordert hohe Qualifikation aller Planer Wiederholung einzelner Gewerkeplanungen, wenn die Angebotspreise die geplanten Budgets übersteigen das Arbeiten in Alternativen Vorziehen der Kostenentscheidungen, da je früher die Kosten im Projektverlauf bekannt, desto besser können sie gesteuert werden. Jedenfalls ist design to cost ein höherer Aufwand als cost to design. TA.7 (5) Hinweise für die Ermittlung der Bewertungs- und Zusatzpunkte: 1. Die Bewertungspunkte für (A) Vielfalt der Besonderheiten können auch in Anlehnung an die ehemaligen Tabellen der Anlagenarten (vgl. S. 21) in die Bewertung eingetragen werden. 2. Die Bewertung der Projektanforderungen (B), (C), (D) sollte zb. in Form eines Protokolls, als Ergebnis des Verhandlungsverfahrens aufgestellt werden. Sie ist in kleineren Projekten regelmäßig höher anzusetzen, da dort der Beratungsaufwand bis dato stark unterschätzt wurde. In großen Projekten ist der stark gestiegene Koordinierungs- und Dokumentationsaufwand entsprechend zu berücksichtigen: - Projekte über 100 Mio können in (A) mit 1-3 Zusatzpunkten bewertet werden, - Projekte mit mehr als 20 Planungsbeteiligten können in (B) mit 1-3 Zusatzpunkten bewertet werden, - Projekte mit starker terminlicher Verdichtung zb der LPHen können risikoadäquat im (C) und/oder (D) mit 1-3 Zusatzpunkten bewertet werden - Projekte mit Kostendeckel (design to cost) können in (A) für ev. Wiederholungsleistungen mit 4-8 Punkten und in (D) mit 4-6 Zusatzpunkten bewertet werden, - Projekte mit mehr als 50 beteiligten ausführenden Unternehmen können in (B) mit 1-5 Zusatzpunkten bewertet werden, - für die Mitwirkung an einer vertieften Kostenplanung+kontrolle und einer vertieften Terminplanung+kontrolle (nach TA.2 LPH 2 (ff) 1)) können je 1-3 Zusatzpunkte angesetzt werden. 3. Umbauten und Modernisierungen sowie Instandhaltungen und Instandsetzungen erhöhen die Bewertungspunkte nicht, wenn - die mitzuverarbeitende Bausubstanz nach AR.16 (3) bzw. TA.7 (2) einbezogen wurde und - der Umbauzuschlag nach TA.13 berechnet wurde. 4. Änderungen, wiederholte Bearbeitungen oder die zeitliche Trennung von Leistungen sind durch die Bewertung der Anforderungsmerkmale nicht erfasst. Zusammenstellung der Bemessungsgrundlage [BMGL] (1) Anrechenbare Kosten für Grundleistungen sind Teile der Kosten für die Herstellung, den Umbau, die Modernisierung, Instandhaltung oder Instandsetzung von Objekten, sowie für die damit zusammenhängenden Aufwendungen. Sie sind zb. nach ÖN B (ohne USt.) zu ermitteln. Die anrechenbaren Kosten werden nach Anlagengruppen wie folgt zusammengestellt: 1. Bauwerke, Anlagen der Kostengruppe 1 Aufschließung sind so weit einzurechnen, wie der Fachplaner diese plant oder überwacht. 2. Bauwerke, Anlagen der Kostengruppe 2 Bauwerk Rohbau sind nicht in die Bemessungsgrundlage der Fachplanung TA einzurechnen. Werden jedoch Teile der Technischen Ausrüstung in KGR 2 ausgeführt, können diese Kosten auch in die Bemessungsgrundlagen des Fachplaners eingerechnet werden. 3. Bauwerke, Anlagenteile der Kostengruppe 3 Bauwerk-Technik, die der Fachplaner fachlich plant / überwacht sind mit der Summe der jeweiligen Anlagengruppe (TA.1 (1)) einzeln zu berechnen. Dies gilt für nutzungsspezifische Anlagen (KGR.5.B) nur, wenn diese Anlagen gleichartig sind, falls nicht, sind die unterschiedlichen Anlagen in getrennten Gruppen getrennt zu berechnen. Fördertechnische Anlagen, zu denen keine anlagenkonzeptiven Planungen erbracht werden, können in den anrechenbaren Kosten um 30-50% abgemindert werden. 4. Bauwerke, Anlagen der Kostengruppe 4 Bauwerk Ausbau sind nicht in die Bemessungsgrundlage der Fachplanung TA einzurechnen. Werden jedoch Teile der Technischen Ausrüstung in KGR 4 ausgeführt, können diese Kosten anteilig auch in die Bemessungsgrundlagen des Fachplaners angerechnet werden. 5. Bauwerke, Anlagenteile der Kostengruppe 5 Einrichtung sind nicht in die Bemessungsgrundlagen einzurechnen. Anlagen der KGR 5.B sind soweit einzurechnen, wie der Fachplaner diese plant oder überwacht. Anlagen der KGR 5.B die der Fachplaner nicht plant, die aber einen wesentlichen Einfluss auf die Anlagen die KGR 3 haben können mit % in die BMGL Fachplanung TA eingerechnet werden. 6. Bauwerke, Anlagenteile der Kostengruppe 6 Außenanlagen sind in die Bemessungsgrundlage soweit einzurechnen, wie der Fachplaner diese plant oder überwacht. 7. KGR 7 ist nicht anrechenbar 8. KGR 8 ist nicht anrechenbar 9. KGR 9 Reserven sind zb. abgestuft bis zur LPH 8 angemessen vorläufig anrechenbar, in der Kostenfeststellung jedoch nicht enthalten. (2) Der Umfang der mitzuverarbeitenden Bausubstanz (mvb) im Sinne [AR 15 (7)] und AR.16 (3) kann bei den anrechenbaren Kosten (BMGL) zb. auf Basis einer Kostenschätzung oder Kostenberechnung angerechnet werden. (3) Nachlässe vor Submission werden von der BMGL abgezogen. Nachlässe, die der Planer für den Auftraggeber erwirkt, werden für die BMGL doppelt dazugezählt. Skonti und andere Finanzierungsvorteile werden für die BMGL nicht abgezogen. (4) Die Bemessungsgrundlage richtet sich nach ÖNORM B : für die Leistungsphasen LPH 1 bis LPH 4 nach der Kostenberechnung (zzgl. der vom Auftraggeber freigegebenen Änderungsevidenzen), solange diese nicht vorliegt, nach der Kostenschätzung oder dem Kostenrahmen, für die Leistungsphasen LPH 5 bis LPH 9 nach der Kostenfeststellung, solange diese nicht vorliegt, nach dem Kostenanschlag, für alle Kostenziele ist Einvernehmen herbeizuführen LM.VM. Vergütungsmodell Technische Ausrüstung [TA] 12 / 21

7 TA.8 TA.9 Grundlagen der Vergütung Die Vergütung richtet sich 1. nach der Fläche / Kubatur oder den anrechenbaren Kosten, zzgl. mvb 2. nach dem Leistungsbild 3. nach den Leistungsphasen 4. nach den Bewertungspunkten 5. nach dem Formel- oder Tabellenwert und bei Umbauten, Modernisierungen etc. zusätzlich 6. nach dem Umbauzuschlag gemäß TA.11 Ermittlung der Vergütung für die Technische Ausrüstung (1) Vergütung je Anlagengruppe V TA = BMGL x h TA x f LPH [ ] = Vergütung TA BMGL = Bemessungsgrundlage [ ] bw = Bewertungspunkte f bw = Faktor aus Bewertungspunkten f bw = 0,03 x b w + 0,73 h TA = Prozentsatz für die Technische Ausrüstung [%] f LPH = Prozentwert der beauftragten Leistungsphase zzgl. Zuschläge für Leistungsteilung, zzgl. ggf. Umbauzuschlag (2) Die Bemessungsgrundlage (BMGL) kann anhand von - Referenzkosten (zb. nach BKI) oder - nach Zusammenstellung der Bemessungsgrundlage ermittelt werden. (3) Ist die Bemessungsgrundlage niedriger als , sollte der Ermittlungsweg über Abschätzen des Büro- / Personalaufwandes gewählt werden. (4) Prozentsatz [h TA ], je Anlagengruppe Sobald d. Bemessungsgrundlage einer Anlagengruppe geschätzt, berechnet od. festgestellt und d. Bewertungspunkte ermittelt sind, kann d. Prozentsatz - nach der nachstehenden Formel berechnet werden: h TA = 202 x (BMGL) (-0,2248) x f bw x (1,05 bis 0,95) unter 2 Mio h TA = 37,8 x (BMGL) (-0,109) x f bw x (1,05 bis 0,95) über 2 Mio - aus der tabellarischen Zusammenstellung abgelesen (interpoliert) werden, wobei mit dem Faktor 1,05 bis 0,95 eine Bandbreite von +/- 5 % ermittelt, verhandelt und vertraglich festgelegt werden kann. (5) Die Arbeit in den Leistungsphasen ergibt eine für die bauliche Umsetzung notwendige Planungstiefe (Qualität), wenn die wirtschaftlichen Ressourcen nach (4) bereitgestellt werden. (6) Ab einer Abweichung von 10 % von diesen Proportionen ist davon auszugehen, dass die Bearbeitungstiefe und die Inhalte der Leistung nicht mehr den Grundleistungen entsprechen werden und die Qualitätsziele gefährdet sein können. (7) Bei getrennter Vergabe der Fachplanungen nach Anlagengruppen kann für den Fachplaner, der die technische (Vor)-Koordinierung der Anlagen durchführt - ein Zuschlag von 5-8 % der anrechenbaren Kosten der nicht von ihm bearbeiteten Anlagen für die LPH ein Zuschlag von 3-5 % der anrechenbaren Kosten der nicht von ihm bearbeiteten Anlagen für die LPH 8+9 auf die Bemessungsgrundlage angerechnet werden. TA.10 Einschaltung eines Generalunternehmers (Teil GU-TA) (1) Bei Einschaltung eines Generalunternehmers erfordert das Änderungsmanagement idr. einen besonderen Aufwand. Daher ist in diesen Fällen das Änderungsmanagement als zusätzliche Leistung zu beauftragen. (2) Unter diesen Voraussetzungen kann bei Einschaltung eines Generalunternehmers die Vergütung für die LPH 8 Örtliche Bauaufsicht durch schriftliche Vereinbarung um bis zu 10 % vermindert werden. TA.11 Umbauten und Modernisierungen, Umbauzuschlag (1) Für Umbauten und Modernisierungen kann ein Umbauzuschlag vereinbart werden. Der Umbauzuschlag kann unter Berücksichtigung des Schwierigkeitsgrades der Leistung 20-50% betragen. (2) Sofern keine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, kann für durchschnittliche Umbauten ein Zuschlag von 20 % angenommen werden. (3) Für Instandsetzungen und Instandhaltungen kann ein Zuschlag von % auf die örtliche Bauaufsicht angesetzt werden. (4) Bei Umbauten unter Betrieb kann für den zusätzlichen Aufwand für Planung und öba ein über den o.a. Werten für Umbauten liegender weiterer Zuschlag von 5-10 % auf die BMGL oder den Vergütungssatz angesetzt werden. TA.12 Dauern, Leistungsfristen Die Dauer der Bearbeitung des Projektes sollte in den vorgesehenen Leistungsphasen schriftlich festgelegt werden. Falls keine schriftliche Festlegung erfolgt gelten, die Fristen und Termine der LPH 2 als vorläufige Festlegung und die Fortschreibungen von LPH 3 als Vereinbarung. TA.13 Änderungsbearbeitung [AR 19 (2.2), (3), (4)] Mit der Entwurfsfreigabe sollte idr. das ausführungsfähige Projekt soweit konkretisiert sein, dass ev. danach noch erforderliche Bedarfsfortschreibungen, Änderungen, Optimierungen gesondert vergütet werden LM.VM. Vergütungsmodell Technische Ausrüstung [TA] 14 / 21

8 TABELLEN Anlagen 1-4 Der Hinweis, dass nicht beschreibbare Leistungen nicht nur mit einem Tabellenwert korreliert werden können muss deutlich hervorgehoben werden. Eine Bandbreite von ± 5% (0,95 1,05 als Faktor) ist in der Verhandlung in Bezug auf die projektindividuellen Gegebenheiten vertraglich zu vereinbaren. Bemessungsgrundlage Bewertungspunkte b w ,00 1,03 1,06 1,09 1,12 1,15 1,18 1,21 1,24 1,27 1,30 1,33 1,36 1,39 1, ,74 18,28 18,81 19,34 19,87 20,40 20,94 21,47 22,00 22,53 23,07 23,60 24,13 24,66 25, ,03 17,54 18,05 18,56 19,07 19,58 20,10 20,61 21,12 21,63 22,14 22,65 23,16 23,67 24, ,45 16,94 17,44 17,93 18,42 18,92 19,41 19,90 20,40 20,89 21,39 21,88 22,37 22,87 23, ,96 16,44 16,92 17,40 17,88 18,36 18,84 19,32 19,80 20,27 20,75 21,23 21,71 22,19 22, ,55 16,01 16,48 16,95 17,41 17,88 18,35 18,81 19,28 19,74 20,21 20,68 21,14 21,61 22, ,18 15,64 16,09 16,55 17,00 17,46 17,92 18,37 18,83 19,28 19,74 20,19 20,65 21,10 21, ,86 15,31 15,75 16,20 16,64 17,09 17,54 17,98 18,43 18,87 19,32 19,77 20,21 20,66 21, ,57 15,01 15,45 15,88 16,32 16,76 17,20 17,63 18,07 18,51 18,95 19,38 19,82 20,26 20, ,31 14,74 15,17 15,60 16,03 16,46 16,89 17,32 17,75 18,18 18,61 19,04 19,47 19,90 20, ,08 14,50 14,92 15,34 15,77 16,19 16,61 17,03 17,46 17,88 18,30 18,72 19,14 19,57 19, ,86 14,28 14,69 15,11 15,52 15,94 16,35 16,77 17,19 17,60 18,02 18,43 18,85 19,27 19, ,66 14,07 14,48 14,89 15,30 15,71 16,12 16,53 16,94 17,35 17,76 18,17 18,58 18,99 19, ,48 13,88 14,28 14,69 15,09 15,50 15,90 16,31 16,71 17,11 17,52 17,92 18,33 18,73 19, ,30 13,70 14,10 14,50 14,90 15,30 15,70 16,10 16,50 16,90 17,29 17,69 18,09 18,49 18, ,14 13,54 13,93 14,33 14,72 15,11 15,51 15,90 16,30 16,69 17,09 17,48 17,87 18,27 18, ,99 13,38 13,77 14,16 14,55 14,94 15,33 15,72 16,11 16,50 16,89 17,28 17,67 18,06 18, ,85 13,24 13,62 14,01 14,39 14,78 15,16 15,55 15,93 16,32 16,71 17,09 17,48 17,86 18, ,72 13,10 13,48 13,86 14,24 14,62 15,01 15,39 15,77 16,15 16,53 16,91 17,29 17,68 18,06 Bandbreite Abkürzungen ÄEV AG AN AR BIM BKI BMGL CAFM DMS GA GU KGR LCM LPH LV MW ÖBA PE PKM vkm ZLT-MSR ZM Änderungsevidenzen Auftraggeber Auftragnehmer Allgemeine Regelungen für Planerverträge Building Information Modelling Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern, Bemessungsgrundlage Computer Aided Facility Management Dokumentenmanagementsystem Gebäudeautomation Generalunternehmer Kostengruppe Lean Construction Management Leistungsphasen Leistungsverzeichnis Mitwirkung Örtliche Bauaufsicht Projektentwicklung Projektkommunikationssystem vertieftes Kostenmanagement Mess,- Steuer- u. Regelungstechnik Zeitstrukturmodell LM.VM. Vergütungsmodell Technische Ausrüstung [TA] 15 / 21

9 Prozentsatz Fachplanung TA (LPH 1-9) nach Bewertungspunkten f bw = 0,03 x b w + 0,73 unter 2 Mio: h TA = 202 x (BMGL) (-0,2248) x f bw ab 2 Mio: h TA = 37,8 x (BMGL) (-0,109) x f bw Bewertungspunkte Zusatzpunkte bw Bemessungsgrundlage 1,00 1,03 1,06 1,09 1,12 1,15 1,18 1,21 1,24 1,27 1,30 1,33 1,36 1,39 1,42 1,45 1,48 1,51 1,54 1,57 1,60 1,63 1,66 1,69 1,72 1,75 1,78 1,81 1,84 1,87 1,90 1,93 1,96 1,99 2,02 2,05 2,08 2,11 2,14 2,17 2,20 2,23 2,26 2,29 2,32 2,35 2,38 2,41 2, ,74 18,28 18,81 19,34 19,87 20,40 20,94 21,47 22,00 22,53 23,07 23,60 24,13 24,66 25,19 25,73 26,26 26,79 27,32 27,86 28,39 28,92 29,45 29,99 30,52 31,05 31,58 32,11 32,65 33,18 33,71 34,24 34,78 35,31 35,84 36,37 36,91 37,44 37,97 38,50 39,03 39,57 40,10 40,63 41,16 41,70 42,23 42,76 43, ,03 17,54 18,05 18,56 19,07 19,58 20,10 20,61 21,12 21,63 22,14 22,65 23,16 23,67 24,18 24,69 25,20 25,72 26,23 26,74 27,25 27,76 28,27 28,78 29,29 29,80 30,31 30,82 31,34 31,85 32,36 32,87 33,38 33,89 34,40 34,91 35,42 35,93 36,44 36,96 37,47 37,98 38,49 39,00 39,51 40,02 40,53 41,04 41, ,45 16,94 17,44 17,93 18,42 18,92 19,41 19,90 20,40 20,89 21,39 21,88 22,37 22,87 23,36 23,85 24,35 24,84 25,33 25,83 26,32 26,81 27,31 27,80 28,29 28,79 29,28 29,78 30,27 30,76 31,26 31,75 32,24 32,74 33,23 33,72 34,22 34,71 35,20 35,70 36,19 36,68 37,18 37,67 38,16 38,66 39,15 39,65 40, ,96 16,44 16,92 17,40 17,88 18,36 18,84 19,32 19,80 20,27 20,75 21,23 21,71 22,19 22,67 23,15 23,63 24,11 24,58 25,06 25,54 26,02 26,50 26,98 27,46 27,94 28,42 28,89 29,37 29,85 30,33 30,81 31,29 31,77 32,25 32,73 33,20 33,68 34,16 34,64 35,12 35,60 36,08 36,56 37,04 37,51 37,99 38,47 38, ,55 16,01 16,48 16,95 17,41 17,88 18,35 18,81 19,28 19,74 20,21 20,68 21,14 21,61 22,08 22,54 23,01 23,48 23,94 24,41 24,87 25,34 25,81 26,27 26,74 27,21 27,67 28,14 28,61 29,07 29,54 30,01 30,47 30,94 31,40 31,87 32,34 32,80 33,27 33,74 34,20 34,67 35,14 35,60 36,07 36,53 37,00 37,47 37, ,18 15,64 16,09 16,55 17,00 17,46 17,92 18,37 18,83 19,28 19,74 20,19 20,65 21,10 21,56 22,02 22,47 22,93 23,38 23,84 24,29 24,75 25,20 25,66 26,11 26,57 27,03 27,48 27,94 28,39 28,85 29,30 29,76 30,21 30,67 31,12 31,58 32,04 32,49 32,95 33,40 33,86 34,31 34,77 35,22 35,68 36,14 36,59 37, ,86 15,31 15,75 16,20 16,64 17,09 17,54 17,98 18,43 18,87 19,32 19,77 20,21 20,66 21,10 21,55 21,99 22,44 22,89 23,33 23,78 24,22 24,67 25,11 25,56 26,01 26,45 26,90 27,34 27,79 28,24 28,68 29,13 29,57 30,02 30,46 30,91 31,36 31,80 32,25 32,69 33,14 33,59 34,03 34,48 34,92 35,37 35,81 36, ,57 15,01 15,45 15,88 16,32 16,76 17,20 17,63 18,07 18,51 18,95 19,38 19,82 20,26 20,69 21,13 21,57 22,01 22,44 22,88 23,32 23,75 24,19 24,63 25,07 25,50 25,94 26,38 26,81 27,25 27,69 28,13 28,56 29,00 29,44 29,87 30,31 30,75 31,19 31,62 32,06 32,50 32,94 33,37 33,81 34,25 34,68 35,12 35, ,31 14,74 15,17 15,60 16,03 16,46 16,89 17,32 17,75 18,18 18,61 19,04 19,47 19,90 20,32 20,75 21,18 21,61 22,04 22,47 22,90 23,33 23,76 24,19 24,62 25,05 25,48 25,91 26,34 26,77 27,20 27,62 28,05 28,48 28,91 29,34 29,77 30,20 30,63 31,06 31,49 31,92 32,35 32,78 33,21 33,64 34,07 34,49 34, ,08 14,50 14,92 15,34 15,77 16,19 16,61 17,03 17,46 17,88 18,30 18,72 19,14 19,57 19,99 20,41 20,83 21,26 21,68 22,10 22,52 22,95 23,37 23,79 24,21 24,63 25,06 25,48 25,90 26,32 26,75 27,17 27,59 28,01 28,43 28,86 29,28 29,70 30,12 30,55 30,97 31,39 31,81 32,24 32,66 33,08 33,50 33,92 34, ,86 14,28 14,69 15,11 15,52 15,94 16,35 16,77 17,19 17,60 18,02 18,43 18,85 19,27 19,68 20,10 20,51 20,93 21,34 21,76 22,18 22,59 23,01 23,42 23,84 24,26 24,67 25,09 25,50 25,92 26,33 26,75 27,17 27,58 28,00 28,41 28,83 29,24 29,66 30,08 30,49 30,91 31,32 31,74 32,16 32,57 32,99 33,40 33, ,66 14,07 14,48 14,89 15,30 15,71 16,12 16,53 16,94 17,35 17,76 18,17 18,58 18,99 19,40 19,81 20,22 20,63 21,04 21,45 21,86 22,27 22,68 23,09 23,50 23,91 24,32 24,73 25,14 25,55 25,95 26,36 26,77 27,18 27,59 28,00 28,41 28,82 29,23 29,64 30,05 30,46 30,87 31,28 31,69 32,10 32,51 32,92 33, ,48 13,88 14,28 14,69 15,09 15,50 15,90 16,31 16,71 17,11 17,52 17,92 18,33 18,73 19,14 19,54 19,94 20,35 20,75 21,16 21,56 21,97 22,37 22,77 23,18 23,58 23,99 24,39 24,80 25,20 25,60 26,01 26,41 26,82 27,22 27,62 28,03 28,43 28,84 29,24 29,65 30,05 30,45 30,86 31,26 31,67 32,07 32,48 32, ,30 13,70 14,10 14,50 14,90 15,30 15,70 16,10 16,50 16,90 17,29 17,69 18,09 18,49 18,89 19,29 19,69 20,09 20,49 20,89 21,29 21,68 22,08 22,48 22,88 23,28 23,68 24,08 24,48 24,88 25,28 25,68 26,07 26,47 26,87 27,27 27,67 28,07 28,47 28,87 29,27 29,67 30,07 30,47 30,86 31,26 31,66 32,06 32, ,14 13,54 13,93 14,33 14,72 15,11 15,51 15,90 16,30 16,69 17,09 17,48 17,87 18,27 18,66 19,06 19,45 19,85 20,24 20,63 21,03 21,42 21,82 22,21 22,61 23,00 23,39 23,79 24,18 24,58 24,97 25,37 25,76 26,15 26,55 26,94 27,34 27,73 28,13 28,52 28,91 29,31 29,70 30,10 30,49 30,89 31,28 31,67 32, ,99 13,38 13,77 14,16 14,55 14,94 15,33 15,72 16,11 16,50 16,89 17,28 17,67 18,06 18,45 18,84 19,23 19,62 20,01 20,40 20,79 21,18 21,57 21,96 22,35 22,74 23,13 23,52 23,91 24,30 24,69 25,07 25,46 25,85 26,24 26,63 27,02 27,41 27,80 28,19 28,58 28,97 29,36 29,75 30,14 30,53 30,92 31,31 31, ,85 13,24 13,62 14,01 14,39 14,78 15,16 15,55 15,93 16,32 16,71 17,09 17,48 17,86 18,25 18,63 19,02 19,40 19,79 20,18 20,56 20,95 21,33 21,72 22,10 22,49 22,87 23,26 23,64 24,03 24,42 24,80 25,19 25,57 25,96 26,34 26,73 27,11 27,50 27,89 28,27 28,66 29,04 29,43 29,81 30,20 30,58 30,97 31, ,72 13,10 13,48 13,86 14,24 14,62 15,01 15,39 15,77 16,15 16,53 16,91 17,29 17,68 18,06 18,44 18,82 19,20 19,58 19,97 20,35 20,73 21,11 21,49 21,87 22,25 22,64 23,02 23,40 23,78 24,16 24,54 24,92 25,31 25,69 26,07 26,45 26,83 27,21 27,60 27,98 28,36 28,74 29,12 29,50 29,88 30,27 30,65 31, ,59 12,97 13,35 13,72 14,10 14,48 14,86 15,23 15,61 15,99 16,37 16,75 17,12 17,50 17,88 18,26 18,63 19,01 19,39 19,77 20,14 20,52 20,90 21,28 21,66 22,03 22,41 22,79 23,17 23,54 23,92 24,30 24,68 25,05 25,43 25,81 26,19 26,57 26,94 27,32 27,70 28,08 28,45 28,83 29,21 29,59 29,96 30,34 30, ,47 12,84 13,22 13,59 13,97 14,34 14,72 15,09 15,46 15,84 16,21 16,59 16,96 17,33 17,71 18,08 18,46 18,83 19,20 19,58 19,95 20,33 20,70 21,07 21,45 21,82 22,20 22,57 22,95 23,32 23,69 24,07 24,44 24,82 25,19 25,56 25,94 26,31 26,69 27,06 27,43 27,81 28,18 28,56 28,93 29,31 29,68 30,05 30, ,36 12,73 13,10 13,47 13,84 14,21 14,58 14,95 15,32 15,69 16,06 16,43 16,80 17,18 17,55 17,92 18,29 18,66 19,03 19,40 19,77 20,14 20,51 20,88 21,25 21,62 21,99 22,37 22,74 23,11 23,48 23,85 24,22 24,59 24,96 25,33 25,70 26,07 26,44 26,81 27,18 27,55 27,93 28,30 28,67 29,04 29,41 29,78 30, ,25 12,62 12,98 13,35 13,72 14,09 14,45 14,82 15,19 15,55 15,92 16,29 16,66 17,02 17,39 17,76 18,13 18,49 18,86 19,23 19,60 19,96 20,33 20,70 21,07 21,43 21,80 22,17 22,54 22,90 23,27 23,64 24,01 24,37 24,74 25,11 25,48 25,84 26,21 26,58 26,95 27,31 27,68 28,05 28,42 28,78 29,15 29,52 29, ,14 12,51 12,87 13,24 13,60 13,97 14,33 14,69 15,06 15,42 15,79 16,15 16,52 16,88 17,25 17,61 17,97 18,34 18,70 19,07 19,43 19,80 20,16 20,52 20,89 21,25 21,62 21,98 22,35 22,71 23,07 23,44 23,80 24,17 24,53 24,90 25,26 25,62 25,99 26,35 26,72 27,08 27,45 27,81 28,18 28,54 28,90 29,27 29, ,05 12,41 12,77 13,13 13,49 13,85 14,21 14,58 14,94 15,30 15,66 16,02 16,38 16,74 17,10 17,47 17,83 18,19 18,55 18,91 19,27 19,63 20,00 20,36 20,72 21,08 21,44 21,80 22,16 22,53 22,89 23,25 23,61 23,97 24,33 24,69 25,05 25,42 25,78 26,14 26,50 26,86 27,22 27,58 27,95 28,31 28,67 29,03 29, ,95 12,31 12,67 13,03 13,39 13,74 14,10 14,46 14,82 15,18 15,54 15,89 16,25 16,61 16,97 17,33 17,69 18,05 18,40 18,76 19,12 19,48 19,84 20,20 20,56 20,91 21,27 21,63 21,99 22,35 22,71 23,07 23,42 23,78 24,14 24,50 24,86 25,22 25,58 25,93 26,29 26,65 27,01 27,37 27,73 28,08 28,44 28,80 29, ,86 12,22 12,57 12,93 13,28 13,64 14,00 14,35 14,71 15,06 15,42 15,77 16,13 16,49 16,84 17,20 17,55 17,91 18,26 18,62 18,98 19,33 19,69 20,04 20,40 20,76 21,11 21,47 21,82 22,18 22,53 22,89 23,25 23,60 23,96 24,31 24,67 25,03 25,38 25,74 26,09 26,45 26,80 27,16 27,52 27,87 28,23 28,58 28, ,12 11,45 11,78 12,12 12,45 12,79 13,12 13,45 13,79 14,12 14,45 14,79 15,12 15,45 15,79 16,12 16,45 16,79 17,12 17,45 17,79 18,12 18,46 18,79 19,12 19,46 19,79 20,12 20,46 20,79 21,12 21,46 21,79 22,12 22,46 22,79 23,12 23,46 23,79 24,13 24,46 24,79 25,13 25,46 25,79 26,13 26,46 26,79 27, ,57 10,89 11,21 11,53 11,84 12,16 12,48 12,79 13,11 13,43 13,75 14,06 14,38 14,70 15,01 15,33 15,65 15,97 16,28 16,60 16,92 17,23 17,55 17,87 18,19 18,50 18,82 19,14 19,46 19,77 20,09 20,41 20,72 21,04 21,36 21,68 21,99 22,31 22,63 22,94 23,26 23,58 23,90 24,21 24,53 24,85 25,17 25,48 25, ,15 10,45 10,76 11,06 11,37 11,67 11,98 12,28 12,58 12,89 13,19 13,50 13,80 14,11 14,41 14,72 15,02 15,32 15,63 15,93 16,24 16,54 16,85 17,15 17,46 17,76 18,07 18,37 18,67 18,98 19,28 19,59 19,89 20,20 20,50 20,81 21,11 21,41 21,72 22,02 22,33 22,63 22,94 23,24 23,55 23,85 24,15 24,46 24, ,80 10,10 10,39 10,69 10,98 11,27 11,57 11,86 12,16 12,45 12,74 13,04 13,33 13,63 13,92 14,21 14,51 14,80 15,10 15,39 15,69 15,98 16,27 16,57 16,86 17,16 17,45 17,74 18,04 18,33 18,63 18,92 19,21 19,51 19,80 20,10 20,39 20,69 20,98 21,27 21,57 21,86 22,16 22,45 22,74 23,04 23,33 23,63 23, ,51 9,80 10,08 10,37 10,66 10,94 11,23 11,51 11,80 12,08 12,37 12,65 12,94 13,22 13,51 13,79 14,08 14,37 14,65 14,94 15,22 15,51 15,79 16,08 16,36 16,65 16,93 17,22 17,50 17,79 18,08 18,36 18,65 18,93 19,22 19,50 19,79 20,07 20,36 20,64 20,93 21,21 21,50 21,79 22,07 22,36 22,64 22,93 23, ,26 9,54 9,82 10,10 10,38 10,65 10,93 11,21 11,49 11,77 12,04 12,32 12,60 12,88 13,16 13,43 13,71 13,99 14,27 14,55 14,82 15,10 15,38 15,66 15,94 16,21 16,49 16,77 17,05 17,33 17,60 17,88 18,16 18,44 18,71 18,99 19,27 19,55 19,83 20,10 20,38 20,66 20,94 21,22 21,49 21,77 22,05 22,33 22, ,05 9,32 9,59 9,86 10,13 10,41 10,68 10,95 11,22 11,49 11,76 12,03 12,31 12,58 12,85 13,12 13,39 13,66 13,93 14,21 14,48 14,75 15,02 15,29 15,56 15,83 16,11 16,38 16,65 16,92 17,19 17,46 17,73 18,01 18,28 18,55 18,82 19,09 19,36 19,63 19,91 20,18 20,45 20,72 20,99 21,26 21,53 21,81 22, ,86 9,12 9,39 9,65 9,92 10,18 10,45 10,72 10,98 11,25 11,51 11,78 12,04 12,31 12,58 12,84 13,11 13,37 13,64 13,90 14,17 14,44 14,70 14,97 15,23 15,50 15,76 16,03 16,30 16,56 16,83 17,09 17,36 17,62 17,89 18,16 18,42 18,69 18,95 19,22 19,48 19,75 20,01 20,28 20,55 20,81 21,08 21,34 21, ,68 8,95 9,21 9,47 9,73 9,99 10,25 10,51 10,77 11,03 11,29 11,55 11,81 12,07 12,33 12,59 12,85 13,11 13,37 13,63 13,90 14,16 14,42 14,68 14,94 15,20 15,46 15,72 15,98 16,24 16,50 16,76 17,02 17,28 17,54 17,80 18,06 18,32 18,59 18,85 19,11 19,37 19,63 19,89 20,15 20,41 20,67 20,93 21, ,53 8,79 9,04 9,30 9,55 9,81 10,07 10,32 10,58 10,83 11,09 11,34 11,60 11,86 12,11 12,37 12,62 12,88 13,14 13,39 13,65 13,90 14,16 14,42 14,67 14,93 15,18 15,44 15,69 15,95 16,21 16,46 16,72 16,97 17,23 17,49 17,74 18,00 18,25 18,51 18,77 19,02 19,28 19,53 19,79 20,04 20,30 20,56 20, ,39 8,64 8,89 9,14 9,40 9,65 9,90 10,15 10,40 10,65 10,91 11,16 11,41 11,66 11,91 12,16 12,42 12,67 12,92 13,17 13,42 13,67 13,93 14,18 14,43 14,68 14,93 15,18 15,44 15,69 15,94 16,19 16,44 16,69 16,95 17,20 17,45 17,70 17,95 18,20 18,46 18,71 18,96 19,21 19,46 19,71 19,97 20,22 20, ,26 8,51 8,76 9,00 9,25 9,50 9,75 9,99 10,24 10,49 10,74 10,99 11,23 11,48 11,73 11,98 12,22 12,47 12,72 12,97 13,22 13,46 13,71 13,96 14,21 14,45 14,70 14,95 15,20 15,45 15,69 15,94 16,19 16,44 16,68 16,93 17,18 17,43 17,68 17,92 18,17 18,42 18,67 18,91 19,16 19,41 19,66 19,91 20, ,14 8,38 8,63 8,87 9,12 9,36 9,61 9,85 10,09 10,34 10,58 10,83 11,07 11,32 11,56 11,80 12,05 12,29 12,54 12,78 13,03 13,27 13,51 13,76 14,00 14,25 14,49 14,73 14,98 15,22 15,47 15,71 15,96 16,20 16,44 16,69 16,93 17,18 17,42 17,67 17,91 18,15 18,40 18,64 18,89 19,13 19,38 19,62 19, ,03 8,27 8,51 8,75 8,99 9,24 9,48 9,72 9,96 10,20 10,44 10,68 10,92 11,16 11,40 11,64 11,89 12,13 12,37 12,61 12,85 13,09 13,33 13,57 13,81 14,05 14,29 14,54 14,78 15,02 15,26 15,50 15,74 15,98 16,22 16,46 16,70 16,94 17,19 17,43 17,67 17,91 18,15 18,39 18,63 18,87 19,11 19,35 19, ,93 8,17 8,40 8,64 8,88 9,12 9,36 9,59 9,83 10,07 10,31 10,54 10,78 11,02 11,26 11,50 11,73 11,97 12,21 12,45 12,68 12,92 13,16 13,40 13,64 13,87 14,11 14,35 14,59 14,83 15,06 15,30 15,54 15,78 16,01 16,25 16,49 16,73 16,97 17,20 17,44 17,68 17,92 18,16 18,39 18,63 18,87 19,11 19, ,83 8,07 8,30 8,54 8,77 9,01 9,24 9,48 9,71 9,95 10,18 10,42 10,65 10,89 11,12 11,36 11,59 11,83 12,06 12,30 12,53 12,77 13,00 13,24 13,47 13,71 13,94 14,18 14,41 14,65 14,88 15,12 15,35 15,59 15,82 16,06 16,29 16,53 16,76 17,00 17,23 17,47 17,70 17,94 18,17 18,41 18,64 18,88 19, ,77 8,01 8,24 8,47 8,71 8,94 9,17 9,41 9,64 9,87 10,11 10,34 10,57 10,81 11,04 11,27 11,51 11,74 11,97 12,21 12,44 12,67 12,91 13,14 13,37 13,61 13,84 14,07 14,31 14,54 14,77 15,01 15,24 15,47 15,70 15,94 16,17 16,40 16,64 16,87 17,10 17,34 17,57 17,80 18,04 18,27 18,50 18,74 18, ,44 7,66 7,88 8,11 8,33 8,55 8,78 9,00 9,22 9,45 9,67 9,89 10,12 10,34 10,56 10,79 11,01 11,23 11,46 11,68 11,90 12,12 12,35 12,57 12,79 13,02 13,24 13,46 13,69 13,91 14,13 14,36 14,58 14,80 15,03 15,25 15,47 15,70 15,92 16,14 16,36 16,59 16,81 17,03 17,26 17,48 17,70 17,93 18, ,21 7,43 7,64 7,86 8,07 8,29 8,51 8,72 8,94 9,16 9,37 9,59 9,80 10,02 10,24 10,45 10,67 10,89 11,10 11,32 11,53 11,75 11,97 12,18 12,40 12,62 12,83 13,05 13,26 13,48 13,70 13,91 14,13 14,35 14,56 14,78 14,99 15,21 15,43 15,64 15,86 16,08 16,29 16,51 16,72 16,94 17,16 17,37 17, ,04 7,25 7,46 7,67 7,88 8,09 8,30 8,51 8,72 8,94 9,15 9,36 9,57 9,78 9,99 10,20 10,41 10,62 10,83 11,05 11,26 11,47 11,68 11,89 12,10 12,31 12,52 12,73 12,95 13,16 13,37 13,58 13,79 14,00 14,21 14,42 14,63 14,85 15,06 15,27 15,48 15,69 15,90 16,11 16,32 16,53 16,74 16,96 17, ,90 7,10 7,31 7,52 7,72 7,93 8,14 8,35 8,55 8,76 8,97 9,17 9,38 9,59 9,79 10,00 10,21 10,41 10,62 10,83 11,04 11,24 11,45 11,66 11,86 12,07 12,28 12,48 12,69 12,90 13,10 13,31 13,52 13,73 13,93 14,14 14,35 14,55 14,76 14,97 15,17 15,38 15,59 15,79 16,00 16,21 16,42 16,62 16, ,78 6,99 7,19 7,39 7,60 7,80 8,00 8,21 8,41 8,61 8,82 9,02 9,22 9,43 9,63 9,83 10,04 10,24 10,44 10,65 10,85 11,06 11,26 11,46 11,67 11,87 12,07 12,28 12,48 12,68 12,89 13,09 13,29 13,50 13,70 13,90 14,11 14,31 14,51 14,72 14,92 15,12 15,33 15,53 15,73 15,94 16,14 16,35 16, ,68 6,88 7,09 7,29 7,49 7,69 7,89 8,09 8,29 8,49 8,69 8,89 9,09 9,29 9,49 9,69 9,89 10,09 10,29 10,49 10,69 10,90 11,10 11,30 11,50 11,70 11,90 12,10 12,30 12,50 12,70 12,90 13,10 13,30 13,50 13,70 13,90 14,10 14,30 14,50 14,71 14,91 15,11 15,31 15,51 15,71 15,91 16,11 16, ,60 6,80 6,99 7,19 7,39 7,59 7,79 7,98 8,18 8,38 8,58 8,78 8,97 9,17 9,37 9,57 9,77 9,96 10,16 10,36 10,56 10,76 10,95 11,15 11,35 11,55 11,75 11,94 12,14 12,34 12,54 12,74 12,93 13,13 13,33 13,53 13,73 13,92 14,12 14,32 14,52 14,72 14,91 15,11 15,31 15,51 15,71 15,90 16, ,52 6,72 6,92 7,11 7,31 7,50 7,70 7,89 8,09 8,29 8,48 8,68 8,87 9,07 9,26 9,46 9,66 9,85 10,05 10,24 10,44 10,63 10,83 11,02 11,22 11,42 11,61 11,81 12,00 12,20 12,39 12,59 12,79 12,98 13,18 13,37 13,57 13,76 13,96 14,16 14,35 14,55 14,74 14,94 15,13 15,33 15,53 15,72 15, ,05 6,23 6,41 6,59 6,77 6,96 7,14 7,32 7,50 7,68 7,86 8,05 8,23 8,41 8,59 8,77 8,95 9,13 9,32 9,50 9,68 9,86 10,04 10,22 10,40 10,59 10,77 10,95 11,13 11,31 11,49 11,67 11,86 12,04 12,22 12,40 12,58 12,76 12,94 13,13 13,31 13,49 13,67 13,85 14,03 14,22 14,40 14,58 14, ,79 5,96 6,13 6,31 6,48 6,66 6,83 7,00 7,18 7,35 7,52 7,70 7,87 8,04 8,22 8,39 8,57 8,74 8,91 9,09 9,26 9,43 9,61 9,78 9,95 10,13 10,30 10,48 10,65 10,82 11,00 11,17 11,34 11,52 11,69 11,86 12,04 12,21 12,39 12,56 12,73 12,91 13,08 13,25 13,43 13,60 13,77 13,95 14, ,61 5,78 5,95 6,11 6,28 6,45 6,62 6,79 6,95 7,12 7,29 7,46 7,63 7,80 7,96 8,13 8,30 8,47 8,64 8,81 8,97 9,14 9,31 9,48 9,65 9,82 9,98 10,15 10,32 10,49 10,66 10,82 10,99 11,16 11,33 11,50 11,67 11,83 12,00 12,17 12,34 12,51 12,68 12,84 13,01 13,18 13,35 13,52 13, ,47 5,64 5,80 5,97 6,13 6,30 6,46 6,62 6,79 6,95 7,12 7,28 7,44 7,61 7,77 7,94 8,10 8,27 8,43 8,59 8,76 8,92 9,09 9,25 9,42 9,58 9,74 9,91 10,07 10,24 10,40 10,56 10,73 10,89 11,06 11,22 11,39 11,55 11,71 11,88 12,04 12,21 12,37 12,54 12,70 12,86 13,03 13,19 13, ,37 5,53 5,69 5,85 6,01 6,17 6,33 6,49 6,65 6,82 6,98 7,14 7,30 7,46 7,62 7,78 7,94 8,10 8,26 8,43 8,59 8,75 8,91 9,07 9,23 9,39 9,55 9,71 9,87 10,03 10,20 10,36 10,52 10,68 10,84 11,00 11,16 11,32 11,48 11,64 11,81 11,97 12,13 12,29 12,45 12,61 12,77 12,93 13, ab ,28 5,44 5,59 5,75 5,91 6,07 6,23 6,39 6,54 6,70 6,86 7,02 7,18 7,33 7,49 7,65 7,81 7,97 8,13 8,28 8,44 8,60 8,76 8,92 9,08 9,23 9,39 9,55 9,71 9,87 10,03 10,18 10,34 10,50 10,66 10,82 10,98 11,13 11,29 11,45 11,61 11,77 11,93 12,08 12,24 12,40 12,56 12,72 12,88 ab [hta] in % Bemessungsgrundlage LM.VM. Vergütungsmodell Technische Ausrüstung [TA] 17 / 21

10 Anlage 1 zu Bewertungsmatrix Hilfstabellen für die Ermittlung der Bewertungspunkte Ermittlung der Planungsanforderungen: Die Planungsanforderung der Spalte (A) Vielfalt der Besonderheiten in den Projektinhalten kann, bei Gebäuden, zb. aufgrund folgender Bewertungsmerkmale ermittelt werden bei: sehr geringen Planungsanforderungen sehr geringen Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung einem Funktionsbereich, sehr geringen gestalterischen Anforderungen einfachsten Konstruktionen keiner oder einfacher Technischer Ausrüstung, keinem oder einfachem Ausbau; 1-3 geringen Plananforderungen geringen Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung, wenigen Funktionsbereichen, geringen gestalterischen Anforderungen, einfachen Konstruktionen, geringer Technischer Ausrüstung geringem Ausbau; 2-4 durchschnittlichen Planungsanforderungen durchschnittlichen Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung, mehreren einfachen Funktionsbereichen, durchschnittlichen gestalterischen Anforderungen, normalen oder gebräuchlichen Konstruktionen, durchschnittlicher Technischer Ausrüstung, durchschnittlichem normalem Ausbau; 2-6 hohe (überdurchschnittliche) Planungsanforderungen überdurchschnittlichen Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung, mehreren Funktionsbereichen mit vielfältigen Beziehungen, überdurchschnittlichen gestalterischen Anforderungen, überdurchschnittlichen konstruktiven Anforderungen, überdurchschnittlicher Technischer Ausrüstung, überdurchschnittlichem Ausbau; 4-8 sehr hohe Planungsanforderungen sehr hohen Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung einer Vielzahl von Funktionsbereichen mit umfassenden Beziehungen, sehr hohen gestalterischen Anforderungen, sehr hohen konstruktiven Ansprüchen, einer vielfältigen Technischen Ausrüstung mit hohen technischen Ansprüchen, umfangreichen qualitativ hervorragendem Ausbau 5-9 Zur Überleitung ist auf Seite 21 eine alte Objektartenliste mit der Interpretation der zugehörigen Bewertungspunkte abgebildet. (B) Komplexität der Projektorganisation: sehr geringe Komplexität der Projektorganisationsform - einfache und eindeutige Entscheidungsstrukturen des AG - sehr geringe Anzahl an Schnittstellen und Abgrenzungen - ein Auftraggeber, zugleich Nutzer - sehr hohe Projektroutine der Projektorganisation / -beteiligten geringe Komplexität der Projektorganisationsform - eindeutige Entscheidungsstrukturen des AG - geringe Anzahl an Schnittstellen und Abgrenzungen - ein Auftraggeber und ein Nutzer - hohe Projektroutine der Projektorganisation / -beteiligten durchschnittliche Komplexität der Projektorganisationsform - eindeutige Entscheidungsstrukturen des AG - durchschnittliche Anzahl an Schnittstellen und Abgrenzungen - ein Auftraggeber und mehrere Nutzer - hohe Projektroutine der Projektorganisation / -beteiligten hohe Komplexität der Projektorganisationsform - komplexe Entscheidungsstrukturen des AG - hohe Anzahl an Schnittstellen und Abgrenzungen - mehrere Auftraggeber und mehrere Nutzer - geringe Projektroutine der Projektorganisation / -beteiligten sehr hohe Komplexität der Projektorganisationsform - sehr komplexe Entscheidungsstrukturen des AG - sehr hohe Anzahl an Schnittstellen und Abgrenzungen - große Anzahl von Auftraggebern und oder / mehrere Nutzer - sehr geringe Bauprojektroutine der Projektorganisation / -beteiligten (C) Risiko der Projektrealisierung: sehr geringes Risiko in der Projektrealisierung - keine technischen Risiken, Methodik, Verfahren lange erprobt - keine wirtschaftliche Risiken, Finanzierung ausreichend und abgesichert - keine politisch-gesellschaftliche Risiken - keine Umwelt-, Bodenrisiken - keine Verfahrensrisiken, alle Genehmigungen unproblematisch geringes Risiko in der Projektrealisierung - geringe technische Risiken, Methodik, Verfahren erprobt - fast keine wirtschaftliche Risiken, Finanzierung abgesichert - geringe politisch-gesellschaftliche Risiken - geringe Umwelt-, Bodenrisiken - geringe Verfahrensrisiken durchschnittliches Risiko in der Projektrealisierung - Standardlösungen, bauübliche Strukturen - wenig wirtschaftliche Diskussionen, auskömmliche Finanzierung - wenig politisch-gesellschaftliche Diskussionen, stabile Mehrheitsverhältnisse - Umwelt-, Bodenrisiken einschätz- und beherrschbar - angemessene Verfahrenssicherheit hohes Risiko in der Projektrealisierung - engagierte technische Lösungen, mittlerer Innovationsgrad - engagierte Kostenziele, Finanzierung noch nicht abgesichert - beherrschbare politisch-gesellschaftliche Diskussionen, ext. Verfahrensbeteiligungen, Anrainer - Umwelt-, Bodenrisiken, zb. Denkmalschutz, nicht vollständig erkundet - beherrschbare, aber aufwändige Verfahren (Einsprüche, Widersprüche) hohes Risiko in der Projektrealisierung - schwierige, komplexe technische Lösungen, hoher Innovationsgrad - Kostenziele schwer erreichbar, Finanzierung schwierig - politisch-gesellschaftliche Diskussionen, Bürgerinitiativen - Umwelt-, Bodenrisiken, Denkmalschutz zu bearbeiten - Besondere Bau-, Genehmigungsverfahren 1 Pkt. 2 Pkt. 3 Pkt. 4 Pkt. 5 Pkt. 1 Pkt. 2 Pkt. 3 Pkt. 4 Pkt. 5 Pkt. Anlage 2 zu Bewertungsmatrix Anlage 3 zu Bewertungsmatrix LM.VM. Vergütungsmodell Technische Ausrüstung [TA] 19 / 21

11 Anlage 4 zu Bewertungsmatrix (D) Anforderungen an die Termine / Kostenvergaben: sehr geringe Anforderungen an die Termin- / Kostenvorgaben - ausreichend Zeit für Planung + Realisierung - Abwicklung der LPHen konsekutiv, Baustart nach vollständiger Planung - sehr geringer Kostenoptimierungsdruck - Anwendbarkeit von Standardkennwerten geringe Anforderungen an die Termin- / Kostenvorgaben - angemessene Dauern für Planung + Realisierung, Planungsvorlauf ausreichend - Abwicklung der Planung / Ausführung größtenteils konsekutiv - geringer Kostenoptimierungs- / Einsparungsdruck - weitgehende Verwendung von Standardkennwerten durchschnittliche Anforderungen an die Termin- / Kostenvorgaben - begrenzte Dauern für Planung + Realisierung, Planungsvorlauf angemessen - Abwicklung der Planung / Ausführung zum Teil ineinander verschoben - normaler Kostenoptimierungs- / Einsparungsdruck - durchschnittlicher Aufwand der Termin- und Kostenplanung hohe Anforderungen an die Termin- / Kostenvorgaben - kurze Dauern für Planung + Realisierung, geringer Planungsvorlauf - Abwicklung der Planung / Ausführung zum Teil parallelisiert - hoher Kostenoptimierungs- / Einsparungsdruck - hohe Anforderung an die Termin- und Kostenplanung sehr hohe Anforderungen an die Termin- / Kostenvorgaben - außergewöhnlich kurze Dauern für Planung + Realisierung, sehr geringer Vorlauf - Abwicklung zum größten Teil parallelisiert - sehr hoher Kostenoptimierungs- / Einsparungsdruck - hohe Anforderung an die Termin- und Kostenplanung, Kostenkontroll-Systeme 1 Pkt. 2 Pkt. 3 Pkt. 4 Pkt. 5 Pkt. (A) Vielfalt der Besonderheiten Liste der Anlagenklassen = Hilfstabelle für (A) Vielfalt der Besonderheiten In Überleitung von den bisherigen Gliederungen kann nachfolgende Liste angewandt werden: Anlage Technische Ausrüstung 1 Beheizung von einzelnen Räumen oder Raumgruppen mit Einzelgeräten (wie Thermen), Warmwassererzeugung mit Einzelgeräten, Einzelraumlüfter, Wasser- und Gasinstallationen besonders einfacher Art, Aufzüge 2 Zentralheizungsanlagen mit einem oder mehreren Regelkreisen (wie für Wohnhäuser und dgl.), Warmwassererzeugungsanlagen, Luftheizungs- und Lüftungsanlagen ohne Luftverteilungssystem (wie Einzellüfter für Tunnels, Luftvorhänge und dgl.), Gas- und Wasserinstallationen und sonstige Anlagen für die Ver- und Entsorgung (wie Gas, Wasser, Kanal und dgl.), Beregnungsanlagen, Blitzschutz- und Erdungsanlagen, Elektroinstallationen besonders einfacher Art (wie für den sozialen Wohnbau), Telefone, Gegensprech- und Toranlagen einfacher Art, Umlaufaufzüge, Aufzüge mit besonderen Anforderungen (wie Hochhausaufzüge und dgl.), Fahrtreppen, Stetigförderer (wie Band- und Kettenförderer und dgl.), Rohrpostanlagen 3 Zentralheizungsanlagen mit besonderen Anforderungen, wie mit mehreren Systemen bzw. mit erhöhter Regeltechnik (wie für Krankenhäuser und dgl.), Dampferzeugungsanlagen, Luftheizungs- und Lüftungsanlagen mit Luftverteilungssystem (zb mit Kanälen, Stollen und dgl.), Trocknungsanlagen, Einzelklimageräte, Anlagen für die Ver- und Entsorgung mit besonderen Anforderungen (wie für Schwimmbäder, Hochhäuser und dgl.), Zentrale Warmwassererzeugungsanlagen mit erhöhter Regeltechnik, Druckluftanlagen, Vakuumanlagen, Sprinkleranlagen, Elektroinstallationen, Blitzschutz- und Erdungsanlagen mit besonderen Anforderungen, Lichttechnische Anlagen, Flutlicht und Verkehrsbeleuchtung, Kommunikationsanlagen (wie Telefon-, Gegensprech- und Rufanlagen), Uhren und Signalanlagen, Fahrtreppen mit besonderen Anforderungen (wie mit Zwischenlagern u. dgl.), Rohrposten mit besonderen Anforderungen 4 Fernheiz- und Blockheizwerke samt Verteilersystem bis 120, Dampferzeugungsanlagen mit besonderen Anforderungen, Wärmerückgewinnungsanlagen, Wärmepumpenanlagen, Trocknungsanlagen mit besonderen Anforderungen, Klimaanlagen (wie für Büros, Kaufhäuser, EDV und dgl.), Kühlanlagen, Wasseraufbereitungsanlagen, Desinfektionsanlagen und sonstige gesundheitstechnische Anlagen, Elektroinstallationen mit besonderen Anforderungen (wie für Spitäler, Laboratorien, Luxushotels u. dgl., sowie elektromagnetische Abschirmanlagen), Netzersatzanlagen mit besonderen Anforderungen, Mittel- und Hochspannungsanlagen, Lichttechnische Anlagen mit besonderen Anforderungen, Kommunikationsanlagen mit besonderen Anforderungen, Signalanlagen mit besonderen Anforderungen, Überwachungsanlagen, Elektroakustische Anlagen, Gebäudeautomation ohne Prozesssteuerung, Sicherheitstechnische Anlagen, Funkanlagen, Einfache Fernwirkanlagen, Spezialtransportanlagen (jeweils ohne Unterschied der Primärmedien) 5 Fernheiz-, Blockheizwerke samt Verteilungssystem über 120, Wärmepumpenanlagen individueller Konstruktion, Klimaanlagen mit besonderen Anforderungen (wie für Operationssäle, Studios u. dgl.), Kühlanlagen mit besonderen Anforderungen (wie für Kühlhäuser mit Zonenregelung u. dgl.); Gesundheitstechnische Anlagen mit besonderen Anforderungen (wie für Spitäler, Labors u. dgl.), Medizinische Gasanlagen; Mittel- und Hochspannungsanlagen mit besonderen Anforderungen (wie der Stromerzeugungsteil von Kraftwerken, Hochspannungs- und Gleichstromübertragungsanlagen, erdverlegte Höchstspannungskabelsysteme u. dgl.), Elektroakustische- und Fernsehanlagen mit besonderen Anforderungen (wie für Studios u. dgl.), Überwachungsanlagen mit besonderen Anforderungen, Gebäudeautomation mit Prozesssteuerung, Prozesssteuerung, Sicherheitstechnische Anlagen mit besonderen Anforderungen, Funkanlagen mit besonderen Anforderungen, Fernwirkanlagen mit besonderen Anforderungen; Spezialtransportanlagen mit Prozessführung (jeweils ohne Unterschied der Primärmedien), 6 Reinraumklimaanlagen, Prozesssteuerungen mit besonderen Anforderungen (jeweils ohne Unterschied der Primärmedien) 7 Anlagen der Nukleartechnik, Sonderanlagen für die ein besonderes Maß an spezieller Erfahrung eingesetzt werden muss bzw. die den Einsatz besonderer Technologien erforderlich machen. Bewertungspunkte (A) Alternative zu Anlage 1 die Skalenwerte sollen als Vorschlag gelten, der in einigen Praxisrunden nachjustiert werden muss LM.VM. Vergütungsmodell Technische Ausrüstung [TA] 21 / 21

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