Klausur SS 2002, Aufgabe 2
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- Bettina Klein
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1 Klausur SS 2002, Aufgabe 2 UIV R S I 88 O a) Gestaltungsziele der Organisation: Instrumentalfunktion: Synergiefunktion: Zukunftssicherung: Wettbewerbsvorteile: Organisation als Instrument zur Aufgabenerledigung/rreichung der Unternehmensziele, z.b. -> Unterstützungsfunktion durch Ablauforganisation (klare Wege) -> organisatorischer Rahmen für Strategieumsetzung -> sinnstiftende Wirkung effiziente Organisation führt zu insparungen von Kosten/Zeit, z.b. -> Zusammenfassen gleichartiger Verrichtungen auf eine Stelle/Abteilung etc. (effiziente Arbeitsteilung) -> Zentraleinheiten (koordinierende Wirkung) Organisation als stabiler Rahmen -> stabil genug, Umwelteinflüssen trotzen zu können -> flexibel genug, um nicht redundant zu werden bei sehr dynamischer Umwelt Organisation als Möglichkeit zur wettbewerblichen Differenzierung - nicht oder schwer imitierbare Aufbau-/Ablauforganisation (Wal-Mart)
2 Klausur SS 2002, Aufgabe 2 UIV R S I 88 O b) Aufbauorganisatorische Grundmodelle Übersicht: Formen der Aufbauorganisation eindimensionale Organisationsformen mehrdimensionale Organisationsformen funktionale Organisation divisionale Organisation regionale Organisation Matrixorganisation ensororganisation Leitung Leitung Leitung Leitung Leitung Absatz Beschaffung Produktion Finanzierung Rechnungswesen Produktgruppe A Zentralabteilungen Produktgruppe B Land X Land Y A B C A B C Produkt A Produkt A2 Produkt B Produkt B2 Region X Region X2 Region Y Region Y2 Beschaffung Beschaffung Land X Produktion Produktion Land Y Absatz Absatz Land Z
3 Klausur SS 2002, Aufgabe 2 UIV R S I 88 O b) Aufbauorganisatorische Grundmodelle Funktionale Struktur: Unternehmensleitung Beschaffung Produktion Absatz Verwaltung - Die Funktionale Struktur ist eine verrichtungsorientierte inlinienorganisation mit ang zur ntscheidungszentralisierung (durch hochspezialisierte Aufgabenbereiche auf der 2. ierarchieebene)
4 Klausur SS 2002, Aufgabe 2 UIV R S I 88 O b) Aufbauorganisatorische Grundmodelle Divisionale Struktur: Unternehmensleitung Zentralbereiche Sparte Sparte 2 Sparte 3 - Die Divisionale Struktur ist eine objektorientierte inlinienorganisation mit ang zur ntscheidungsdezentralisierung (durch autonom agierende Produkt(gruppen)-/Kunden-/Markt-/Regionenbereiche auf der 2. ierarchieebene) - (Zentralbereiche dienen der stückweiten Aufhebung der Autonomie durch Koordination von Querschnittsfunktionen)
5 Klausur SS 2002, Aufgabe 2 UIV R S I 88 O b) Aufbauorganisatorische Grundmodelle Mehrdimensionale Strukturen: Leitung Leitung Matrix A B C A B C ensor Beschaffung Beschaffung Land X Produktion Produktion Land Y Absatz Absatz Land Z - Mehrdimensionale Strukturen (von 2 Dimensionen bei der Matrixstruktur bis zu n Dimensionen [mit n > 2] bei der ensorstruktur) sind sowohl verrichtungs- als auch objektorientierte Mehrlinienorganisationen mit ang zur ntscheidungsdezentralisierung (durch gleichberechtigte Stellen auf der 2. ierarchieebene/doppelunterstellung der Mitarbeiter auf der 3. ierarchieebene)
6 Klausur SS 2002, Aufgabe 2 b) Aufbauorganisatorische Grundmodelle Beurteilung: Grundmodell Kriterium Markt- und Wettbewerbsorientierung Funktionale Struktur - Bereichsblindheit durch Spezialisierung - Bereiche nicht am Markt Divisionale Struktur - Blick für Gesamtstrategie - Marktnähe der Sparten UIV R S I Mehrdimensionale Strukturen - neben Vorteilen aus eindimensionalen Modellen Probleme bei Auftragserteilung 88 O Flexibilität Gering durch hohe Konzentration von ntscheidungsbefugnissen Relativ hoch durch schnell mögliche strukturelle Anpassungen schnell durchzuführende strukturelle Änderungen, aber endenz zu Kompromissen Innovationsfähigkeit xpertentum, aber fehlende Marktnähe erschwert Innovation - hoch durch Marktnähe, aber ffizienzverluste durch Verrichtungsproblem Produktive Konflikte durch Doppelunterstellung Führungsprozeßeffizienz - gering durch lange Befehlswege - hoher Koordinationsbedarf - hoch durch kurze Wege, aber Autonomiestreben der Sparten - hoher Koordinationsbedarf der UL, Kamineffekt durch Aufwärtsdelegation von Konfl. uman Ressourcen- Orientierung - Spezialistenförderung, aber fehlender Blick für Gesamt-U Autonomie der Sparten fördert Selbstentfaltung Überbelastung der Mitarbeiter durch Doppelunterstellung Finanz- und Sachressourceneffizienz Kosteneinsparungen durch Zentralisierung/Spezialisierung eher gering durch Doppelarbeit (s. Innovation) ffizienzverluste durch Doppelunterstellung Geschäftsprozeßeffizienz Schwerfällig durch Schnittstellen Schnelle Strategieumsetzung, aber Schnittstellenproblematik Kostenspielig und anfänglich extrem schwerfällig
7 Klausur SS 2002, Aufgabe 3 UIV R S I 88 O a) Gesetze zur Mitbestimmung auf Betriebsebene und deren Anwendungsvoraussetzung BetrVG von 972 (novelliert 200): - Unternehmen verfügt über mind. Betrieb in der BRD, der 5 Arbeitnehmer regelmäßig beschäftigt, von denen 3 wählbar sind (Betriebsratswahl) - wählbar heißt: mind. 8 Jahre alt SprAuG von 989: - Unternehmen beschäftigt in mind. Betrieb regelmäßig Leitende Angestellte - Wahl des Sprecherausschusses bei 0 Leitenden Angestellten im Betrieb/den Betrieben zusammen (Unternehmenssprecherausschuß)
8 Klausur SS 2002, Aufgabe 3 UIV R S I 88 O b) Systematisierung der Rechte BetrVG von 972 Direkte Mitbestimmung: (Mitbestimmung des einzelnen Arbeitnehmers über Belange, die seinen Arbeitsplatz unmittelbar betreffen, sollte kein BR existieren) - Unterrichtungs- und rörterungspflicht des AG (z. B. über Arbeitsplatz des A und damit verbundene Rechte, Pflichten, Gefahren) - Anhörungs- und rörterungsrecht des Arbeitnehmers (z.b. in Gehaltsfragen, Kontextfaktoren des Arbeitsplatzes) - insicht in die Personalakte - Beschwerderecht (z.b. über falsche Angaben in der Personalakte)
9 Klausur SS 2002, Aufgabe 3 UIV R S I 88 O b) Systematisierung der Rechte BetrVG von 972 Indirekte Mitbestimmung: (Mitbestimmung der Arbeitnehmerschaft über den Betriebsrat als Organ der Interessenvertretung über Belange, die sowohl die Arbeitnehmer als auch den Betrieb betreffen) - Mitbestimmungsmöglichkeiten des BR in: - Wirtschaftlichen ~ - Personellen ~ - Sozialen Angelegenheiten - Unterscheidung der Rechte anhand des Grades der Intensität der Mitbestimmung - Mitwirkung - Mitbestimmung i.e.s.
10 Klausur SS 2002, Aufgabe 3 UIV R S I 88 O b) Systematisierung der Rechte BetrVG von 972 Indirekte Mitbestimmung (Forts.): Mitwirkung: - Informationsrecht (z.b. bei Personalbedarfsplanung) - Beratungsrecht (z.b. bei Aus- und Weiterbildung) - insichtsrecht (z.b. in Richtlinien bei Auswahlverfahren) - Anhörungsrecht (z.b. bei Kündigungen) Mitbestimmung (i.e.s.) - Initiativrecht (z.b. bei Stellenausschreibung) - Zustimmungs- oder Vetorecht (z.b. bei Arbeitszeitregelungen) - Widerspruchsrecht (z.b. bei Massenentlassungen)
11 Klausur SS 2002, Aufgabe 3 UIV R S I 88 O b) Systematisierung der Rechte BetrVG von 972 Weitere Rechte, die das BetrVG den A einräumt: Wirtschaftsausschuß: - ilfsorgan des Betriebsrates, einzurichten bei >00 A - besitzt Informationsrechte über wirtschaftliche Angelegenheiten des Unternehmens gegenüber AG Betriebsversammlung: zur regelmäßigen Unterrichtung der Gesamtbelegschaft durch AG und BR
12 Klausur SS 2002, Aufgabe 3 UIV R S I 88 O b) Systematisierung der Rechte SprAuG von Gesetz zur Mitbestimmung auf Betriebsebene der Leitenden Angestellten (LA) - SprAuG räumt den LA lediglich Mitwirkungsrechte ein, keine Mitbestimmungsrechte (i.e.s.) (Mitbestimmungsrechte [Mitwirkung] einzelner LA: - z.b. insicht in die Personalakte - Diskriminierungsverbot für AG) Mitbestimmung (Mitwirkung) über Sprecherausschuß: - Informationsrecht/Unterrichtungsrecht (z.b. bei Personalbedarfsplanung) - Beratungsrecht (z.b. bei Aus- und Weiterbildung) - Anhörungsrecht (z.b. bei Kündigungen)
13 Klausur SS 2002, Aufgabe 3 UIV R S I 88 O c) ovellierung des BetrVG von 972 im Jahre Verbesserung des Zugangs von Frauen zum Betriebsrat (Zahlenverhältnis) - Förderung der Vereinbarkeit von Familie und rwerbstätigkeit - Integration ausländischer Arbeitnehmer/Bekämpfung von Fremdenhaß und Rassismus - Beschäftigungsförderung und sicherung im Betrieb - Förderung von Maßnahmen des Arbeits- und des Umweltschutzes - jeder A hat das Recht, dem BR hemen zur Beratung vorzuschlagen - rennung in Arbeiter und Angestellte wird aufgehoben (Gruppenprinzip) - rweiterung des Betriebsbegriffs (Aufheben der traditionellen Definition des Betriebs als Grundeinheit IS Unternehmens) - rleichterung der BR-Wahl in kleinen Unternehmen - neue zahlenmäßige Schwellenwerte zur Bildung des Betriebsrates
14 Klausur SS 200, Aufgabe 3 b UIV R S I 88 O Akkordlohn - Berechnung Akkordrichtsatz = garantierter Mindestlohn + Akkordzuschlag -> 36 DM = 30 DM + 20% * 30 DM (Stundenverdienst bei ormalleistung) Stückakkord: Stundenverdienst = Stückzahl pro h * Stücklohn -> 36 DM = 44 / 8h * x >>Stücklohn x = 2 DM Geldakkord: Stundenverdienst = Stückzahl pro h * Vorgabezeit * Geldfaktor -> 36 DM = 44 / 8 h * t * 0,6 DM >>Vorgabezeit t = 3 /3 min (3 min. 20 s.) (Geldfaktor pro min. = 0,6 DM = 36 DM / 60 min.) Leistung von 60 Stück nach 8 h -> 20 pro h -> Stückakkord: 20 * 2 DM = 40 DM -> Geldakkord: 20 * 3 /3 * 0,6 DM = 40 DM
15 Klausur SS 200, Aufgabe 3 b UIV R S I 88 O Akkordlohn Zeichnung: Stundenverdienst: Lohnstückkostenkurve: DM/h DM/Stück Stück/h Stück/h
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