Klausur SS 2002, Aufgabe 2

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Klausur SS 2002, Aufgabe 2"

Transkript

1 Klausur SS 2002, Aufgabe 2 UIV R S I 88 O a) Gestaltungsziele der Organisation: Instrumentalfunktion: Synergiefunktion: Zukunftssicherung: Wettbewerbsvorteile: Organisation als Instrument zur Aufgabenerledigung/rreichung der Unternehmensziele, z.b. -> Unterstützungsfunktion durch Ablauforganisation (klare Wege) -> organisatorischer Rahmen für Strategieumsetzung -> sinnstiftende Wirkung effiziente Organisation führt zu insparungen von Kosten/Zeit, z.b. -> Zusammenfassen gleichartiger Verrichtungen auf eine Stelle/Abteilung etc. (effiziente Arbeitsteilung) -> Zentraleinheiten (koordinierende Wirkung) Organisation als stabiler Rahmen -> stabil genug, Umwelteinflüssen trotzen zu können -> flexibel genug, um nicht redundant zu werden bei sehr dynamischer Umwelt Organisation als Möglichkeit zur wettbewerblichen Differenzierung - nicht oder schwer imitierbare Aufbau-/Ablauforganisation (Wal-Mart)

2 Klausur SS 2002, Aufgabe 2 UIV R S I 88 O b) Aufbauorganisatorische Grundmodelle Übersicht: Formen der Aufbauorganisation eindimensionale Organisationsformen mehrdimensionale Organisationsformen funktionale Organisation divisionale Organisation regionale Organisation Matrixorganisation ensororganisation Leitung Leitung Leitung Leitung Leitung Absatz Beschaffung Produktion Finanzierung Rechnungswesen Produktgruppe A Zentralabteilungen Produktgruppe B Land X Land Y A B C A B C Produkt A Produkt A2 Produkt B Produkt B2 Region X Region X2 Region Y Region Y2 Beschaffung Beschaffung Land X Produktion Produktion Land Y Absatz Absatz Land Z

3 Klausur SS 2002, Aufgabe 2 UIV R S I 88 O b) Aufbauorganisatorische Grundmodelle Funktionale Struktur: Unternehmensleitung Beschaffung Produktion Absatz Verwaltung - Die Funktionale Struktur ist eine verrichtungsorientierte inlinienorganisation mit ang zur ntscheidungszentralisierung (durch hochspezialisierte Aufgabenbereiche auf der 2. ierarchieebene)

4 Klausur SS 2002, Aufgabe 2 UIV R S I 88 O b) Aufbauorganisatorische Grundmodelle Divisionale Struktur: Unternehmensleitung Zentralbereiche Sparte Sparte 2 Sparte 3 - Die Divisionale Struktur ist eine objektorientierte inlinienorganisation mit ang zur ntscheidungsdezentralisierung (durch autonom agierende Produkt(gruppen)-/Kunden-/Markt-/Regionenbereiche auf der 2. ierarchieebene) - (Zentralbereiche dienen der stückweiten Aufhebung der Autonomie durch Koordination von Querschnittsfunktionen)

5 Klausur SS 2002, Aufgabe 2 UIV R S I 88 O b) Aufbauorganisatorische Grundmodelle Mehrdimensionale Strukturen: Leitung Leitung Matrix A B C A B C ensor Beschaffung Beschaffung Land X Produktion Produktion Land Y Absatz Absatz Land Z - Mehrdimensionale Strukturen (von 2 Dimensionen bei der Matrixstruktur bis zu n Dimensionen [mit n > 2] bei der ensorstruktur) sind sowohl verrichtungs- als auch objektorientierte Mehrlinienorganisationen mit ang zur ntscheidungsdezentralisierung (durch gleichberechtigte Stellen auf der 2. ierarchieebene/doppelunterstellung der Mitarbeiter auf der 3. ierarchieebene)

6 Klausur SS 2002, Aufgabe 2 b) Aufbauorganisatorische Grundmodelle Beurteilung: Grundmodell Kriterium Markt- und Wettbewerbsorientierung Funktionale Struktur - Bereichsblindheit durch Spezialisierung - Bereiche nicht am Markt Divisionale Struktur - Blick für Gesamtstrategie - Marktnähe der Sparten UIV R S I Mehrdimensionale Strukturen - neben Vorteilen aus eindimensionalen Modellen Probleme bei Auftragserteilung 88 O Flexibilität Gering durch hohe Konzentration von ntscheidungsbefugnissen Relativ hoch durch schnell mögliche strukturelle Anpassungen schnell durchzuführende strukturelle Änderungen, aber endenz zu Kompromissen Innovationsfähigkeit xpertentum, aber fehlende Marktnähe erschwert Innovation - hoch durch Marktnähe, aber ffizienzverluste durch Verrichtungsproblem Produktive Konflikte durch Doppelunterstellung Führungsprozeßeffizienz - gering durch lange Befehlswege - hoher Koordinationsbedarf - hoch durch kurze Wege, aber Autonomiestreben der Sparten - hoher Koordinationsbedarf der UL, Kamineffekt durch Aufwärtsdelegation von Konfl. uman Ressourcen- Orientierung - Spezialistenförderung, aber fehlender Blick für Gesamt-U Autonomie der Sparten fördert Selbstentfaltung Überbelastung der Mitarbeiter durch Doppelunterstellung Finanz- und Sachressourceneffizienz Kosteneinsparungen durch Zentralisierung/Spezialisierung eher gering durch Doppelarbeit (s. Innovation) ffizienzverluste durch Doppelunterstellung Geschäftsprozeßeffizienz Schwerfällig durch Schnittstellen Schnelle Strategieumsetzung, aber Schnittstellenproblematik Kostenspielig und anfänglich extrem schwerfällig

7 Klausur SS 2002, Aufgabe 3 UIV R S I 88 O a) Gesetze zur Mitbestimmung auf Betriebsebene und deren Anwendungsvoraussetzung BetrVG von 972 (novelliert 200): - Unternehmen verfügt über mind. Betrieb in der BRD, der 5 Arbeitnehmer regelmäßig beschäftigt, von denen 3 wählbar sind (Betriebsratswahl) - wählbar heißt: mind. 8 Jahre alt SprAuG von 989: - Unternehmen beschäftigt in mind. Betrieb regelmäßig Leitende Angestellte - Wahl des Sprecherausschusses bei 0 Leitenden Angestellten im Betrieb/den Betrieben zusammen (Unternehmenssprecherausschuß)

8 Klausur SS 2002, Aufgabe 3 UIV R S I 88 O b) Systematisierung der Rechte BetrVG von 972 Direkte Mitbestimmung: (Mitbestimmung des einzelnen Arbeitnehmers über Belange, die seinen Arbeitsplatz unmittelbar betreffen, sollte kein BR existieren) - Unterrichtungs- und rörterungspflicht des AG (z. B. über Arbeitsplatz des A und damit verbundene Rechte, Pflichten, Gefahren) - Anhörungs- und rörterungsrecht des Arbeitnehmers (z.b. in Gehaltsfragen, Kontextfaktoren des Arbeitsplatzes) - insicht in die Personalakte - Beschwerderecht (z.b. über falsche Angaben in der Personalakte)

9 Klausur SS 2002, Aufgabe 3 UIV R S I 88 O b) Systematisierung der Rechte BetrVG von 972 Indirekte Mitbestimmung: (Mitbestimmung der Arbeitnehmerschaft über den Betriebsrat als Organ der Interessenvertretung über Belange, die sowohl die Arbeitnehmer als auch den Betrieb betreffen) - Mitbestimmungsmöglichkeiten des BR in: - Wirtschaftlichen ~ - Personellen ~ - Sozialen Angelegenheiten - Unterscheidung der Rechte anhand des Grades der Intensität der Mitbestimmung - Mitwirkung - Mitbestimmung i.e.s.

10 Klausur SS 2002, Aufgabe 3 UIV R S I 88 O b) Systematisierung der Rechte BetrVG von 972 Indirekte Mitbestimmung (Forts.): Mitwirkung: - Informationsrecht (z.b. bei Personalbedarfsplanung) - Beratungsrecht (z.b. bei Aus- und Weiterbildung) - insichtsrecht (z.b. in Richtlinien bei Auswahlverfahren) - Anhörungsrecht (z.b. bei Kündigungen) Mitbestimmung (i.e.s.) - Initiativrecht (z.b. bei Stellenausschreibung) - Zustimmungs- oder Vetorecht (z.b. bei Arbeitszeitregelungen) - Widerspruchsrecht (z.b. bei Massenentlassungen)

11 Klausur SS 2002, Aufgabe 3 UIV R S I 88 O b) Systematisierung der Rechte BetrVG von 972 Weitere Rechte, die das BetrVG den A einräumt: Wirtschaftsausschuß: - ilfsorgan des Betriebsrates, einzurichten bei >00 A - besitzt Informationsrechte über wirtschaftliche Angelegenheiten des Unternehmens gegenüber AG Betriebsversammlung: zur regelmäßigen Unterrichtung der Gesamtbelegschaft durch AG und BR

12 Klausur SS 2002, Aufgabe 3 UIV R S I 88 O b) Systematisierung der Rechte SprAuG von Gesetz zur Mitbestimmung auf Betriebsebene der Leitenden Angestellten (LA) - SprAuG räumt den LA lediglich Mitwirkungsrechte ein, keine Mitbestimmungsrechte (i.e.s.) (Mitbestimmungsrechte [Mitwirkung] einzelner LA: - z.b. insicht in die Personalakte - Diskriminierungsverbot für AG) Mitbestimmung (Mitwirkung) über Sprecherausschuß: - Informationsrecht/Unterrichtungsrecht (z.b. bei Personalbedarfsplanung) - Beratungsrecht (z.b. bei Aus- und Weiterbildung) - Anhörungsrecht (z.b. bei Kündigungen)

13 Klausur SS 2002, Aufgabe 3 UIV R S I 88 O c) ovellierung des BetrVG von 972 im Jahre Verbesserung des Zugangs von Frauen zum Betriebsrat (Zahlenverhältnis) - Förderung der Vereinbarkeit von Familie und rwerbstätigkeit - Integration ausländischer Arbeitnehmer/Bekämpfung von Fremdenhaß und Rassismus - Beschäftigungsförderung und sicherung im Betrieb - Förderung von Maßnahmen des Arbeits- und des Umweltschutzes - jeder A hat das Recht, dem BR hemen zur Beratung vorzuschlagen - rennung in Arbeiter und Angestellte wird aufgehoben (Gruppenprinzip) - rweiterung des Betriebsbegriffs (Aufheben der traditionellen Definition des Betriebs als Grundeinheit IS Unternehmens) - rleichterung der BR-Wahl in kleinen Unternehmen - neue zahlenmäßige Schwellenwerte zur Bildung des Betriebsrates

14 Klausur SS 200, Aufgabe 3 b UIV R S I 88 O Akkordlohn - Berechnung Akkordrichtsatz = garantierter Mindestlohn + Akkordzuschlag -> 36 DM = 30 DM + 20% * 30 DM (Stundenverdienst bei ormalleistung) Stückakkord: Stundenverdienst = Stückzahl pro h * Stücklohn -> 36 DM = 44 / 8h * x >>Stücklohn x = 2 DM Geldakkord: Stundenverdienst = Stückzahl pro h * Vorgabezeit * Geldfaktor -> 36 DM = 44 / 8 h * t * 0,6 DM >>Vorgabezeit t = 3 /3 min (3 min. 20 s.) (Geldfaktor pro min. = 0,6 DM = 36 DM / 60 min.) Leistung von 60 Stück nach 8 h -> 20 pro h -> Stückakkord: 20 * 2 DM = 40 DM -> Geldakkord: 20 * 3 /3 * 0,6 DM = 40 DM

15 Klausur SS 200, Aufgabe 3 b UIV R S I 88 O Akkordlohn Zeichnung: Stundenverdienst: Lohnstückkostenkurve: DM/h DM/Stück Stück/h Stück/h

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat Grundlage: Betriebsverfassungsgesetz Gesetzlicher Interessenvertreter der Belegschaft Wird von der Belegschaft gewählt (Betriebsversammlung)

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Die Rolle des Betriebsrats in Cateringbetrieben

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Die Rolle des Betriebsrats in Cateringbetrieben Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Die Rolle des Betriebsrats in Cateringbetrieben Inhalt I. Errichtung des Betriebsrats II. Grundlagen der Betriebsratsarbeit III. Rechte des Betriebsrats Überblick

Mehr

Handlungsfeld 3: Unternehmensführungsstrategien entwickeln

Handlungsfeld 3: Unternehmensführungsstrategien entwickeln 1.1 Aufbauorganisation Handlungsfeld 3: Unternehmensführungsstrategien entwickeln 1. Bedeutung der Aufbau- und Ablauforganisation für die Entwicklung eines Unternehmens beurteilen; Anpassungen vornehmen

Mehr

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Betriebsrat ist als kollektive Interessenvertretung auch in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit,

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Rechtliche Grundlagen. des Arbeitsschutzes

Rechtliche Grundlagen. des Arbeitsschutzes Rechtliche Grundlagen des Arbeitsschutzes Inhalt des Vortrags 1. Handlungspflichten gemäß Arbeitsschutzgesetz 2. Mitbestimmungsrechte beim Arbeitsschutz 3. Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zu psychischen

Mehr

Die Betriebsratswahl Übersicht über den Ablauf der BR-Wahl 25. Jänner 2006 Richard Ondraschek

Die Betriebsratswahl Übersicht über den Ablauf der BR-Wahl 25. Jänner 2006 Richard Ondraschek Die Betriebsratswahl Übersicht über den Ablauf der BR-Wahl 25. Jänner 2006 Richard Ondraschek Zusammenarbeit Betriebsrat Gewerkschaft (Arbeiterkammer) Gemäß 39 Abs. 2 ArbVG sollen die Organe der Arbeitnehmerschaft

Mehr

99 Kündigung 96-98. Personelle Angelegenheiten. 100 Aufhebung, Autorenverlag K. M. Scheriau Berlin. Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebsrats

99 Kündigung 96-98. Personelle Angelegenheiten. 100 Aufhebung, Autorenverlag K. M. Scheriau Berlin. Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebsrats Grundlagen der Betriebsratsarbeit Karl Michael Scheriau Personelle Angelegenheiten Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebsrats 2. aktualisierte und erweiterte Auflage Tendenzschutz 118 Einstellung, Versetzung,

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht

Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht Frankfurt (Main), 22. Januar 2015 Kristina Schmidt Entwicklungen in den Themenfeldern formelles Betriebsverfassungsrecht betriebsverfassungsrechtlicher

Mehr

Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 3. Vorlesung, 2. Juni 2006

Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 3. Vorlesung, 2. Juni 2006 Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 3. Vorlesung, 2. Juni 2006 Restrukturierung - Beteiligungsrechte des Betriebsrats (1) 2 Das BetrVG sieht unterschiedlich

Mehr

Psychische Belastung und die deutsche Rechtslandschaft

Psychische Belastung und die deutsche Rechtslandschaft Psychische Belastung und die deutsche Rechtslandschaft Runder Tisch Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Freiburg, 19. September RA FArbR Dr. Peter H.M. Rambach Dr. Fettweis& Sozien, Freiburg i.br.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 9. Abkürzungsverzeichnis... 11. 1. Rahmenbedingungen... 13

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 9. Abkürzungsverzeichnis... 11. 1. Rahmenbedingungen... 13 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 9 Abkürzungsverzeichnis... 11 1. Rahmenbedingungen... 13 2. Regelungsinhalte... 17 2.1 Ziele und Grundsätze... 17 2.1.1 Ziele der QM-Systeme... 20 2.1.2 Ziele der Qualitätszirkel

Mehr

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen

Mehr

Für Gleichbehandlung und Partnerschaft - Gegen Fremdenfeindlichkeit

Für Gleichbehandlung und Partnerschaft - Gegen Fremdenfeindlichkeit Muster-Betriebsvereinbarung Für Gleichbehandlung und Partnerschaft - Gegen Fremdenfeindlichkeit Um die allgemeine Pflicht von Arbeitgeber und Betriebsrat zur Gleichbehandlung und Integration ausländischer

Mehr

2. Leiharbeit/ Werkverträge

2. Leiharbeit/ Werkverträge 2. Leiharbeit/ Werkverträge Handlungsmöglichkeiten der Betriebsräte = auch Fremdfirmeneinsatz, freie Mitarbeit, Dienstvertrag Auftraggeber beauftragt Auftragnehmer (Fremdfirma) mit der selbständigen Erledigung

Mehr

Aufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz aus der Praxis

Aufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz aus der Praxis Fritz Fischl - Sicherheitsfachkraft - Betriebsrat Aufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz aus der Praxis 1??? wer ist für Arbeitsschutz verantwortlich???!!! jeder Versicherte!!! (siehe drittes Kapitel

Mehr

Entwurf einer Betriebsvereinbarung zur Qualifizierung und Personalentwicklung

Entwurf einer Betriebsvereinbarung zur Qualifizierung und Personalentwicklung Download von www.boeckler.de Entwurf einer Betriebsvereinbarung zur Qualifizierung und Personalentwicklung 1. Vorwort Betriebsrat und Unternehmensleitung sind sich einig in dem Ziel, die Leistungsfähigkeit

Mehr

Über den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Zeitarbeit Handlungsmöglichkeiten und Besonderheiten. Workshop I

Über den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Zeitarbeit Handlungsmöglichkeiten und Besonderheiten. Workshop I Über den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Zeitarbeit Handlungsmöglichkeiten und Besonderheiten Workshop I Bettina Splittgerber Referatsleiterin im Hessischen Sozialministerium Arbeitsschutz im AÜG

Mehr

Assoziationen zum Begriff Berufsgenossenschaften

Assoziationen zum Begriff Berufsgenossenschaften Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Januar 2009-1- Befragung von Arbeitnehmern Abbildung 1 Assoziationen zum Begriff Berufsgenossenschaften Damit verbinden... Arbeitsschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz

Mehr

Managementsysteme und Arbeitssicherheit

Managementsysteme und Arbeitssicherheit Managementsysteme und Arbeitssicherheit 1. Managementsysteme: Welche gibt es? 2. Managementsysteme aus Sicht des Mitarbeiters 3. Schlussfolgerungen für integrierte Managementsysteme 4. 3 Arbeitsschutzgesetz

Mehr

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und

Mehr

Praxis und Verbesserungsmöglichkeiten. Betriebsverfassungsgesetzes. Round-Table-Jahrestagung, 24. Oktober 2007, Berlin Dr. Horst-Udo Niedenhoff

Praxis und Verbesserungsmöglichkeiten. Betriebsverfassungsgesetzes. Round-Table-Jahrestagung, 24. Oktober 2007, Berlin Dr. Horst-Udo Niedenhoff Praxis und Verbesserungsmöglichkeiten des Betriebsverfassungsgesetzes Round-Table-Jahrestagung, 24. Oktober 2007, Berlin Dr. Horst-Udo Niedenhoff 1 Der Betriebsrat als Produktionsfaktor Mitwirkungs- und

Mehr

VIII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) II

VIII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) II VIII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) II 1. Struktur der Beteiligungsrechte (Informations-, Unterrichtungs-, Beratungs-, Anhörungsrecht) sowie echte Mitbestimmungsrechte 2. Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte

Mehr

Rahmenbetriebsvereinbarung. Einsatz der Informationstechnik

Rahmenbetriebsvereinbarung. Einsatz der Informationstechnik Einsatz der Informationstechnik RBV IT vom 01.12.2007 Blatt 2 1 Gegenstand 1- Die regelt die Beteiligung (Information, Beratung und Mitwirkung, Mitbestimmung) des Betriebsrats bei der Planung, Einführung

Mehr

Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter. sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende

Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter. sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende Grundsatz: 8 Abs. 2 APG DVO Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende Jahresentgelt die Summe nicht übersteigt, die

Mehr

Mitwirkung am Außenarbeitsplatz

Mitwirkung am Außenarbeitsplatz Mitwirkung am Außenarbeitsplatz Gerfried Riekewolt Werkstätten:Messe 2012 Nürnberg, der 08.03.2012 daten- und sozialdatenschutz beratung & coaching seminare & workshops datenschutzaudit ext. datenschutzbeauftragter

Mehr

VIII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) II

VIII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) II VIII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) II 1. Struktur der Beteiligungsrechte 2. Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte 3. Betriebliche Einigung Betriebsvereinbarung versus Regelungsabrede 4. Tarifvorrang

Mehr

Der Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand

Der Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand Der Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand Donnerstag, 07. April 2011 9.00 Uhr, Rektorat, Senatssaal Teilzeit und Elternzeit:

Mehr

Übungsaufgaben Tilgungsrechnung

Übungsaufgaben Tilgungsrechnung 1 Zusatzmaterialien zu Finanz- und Wirtschaftsmathematik im Unterricht, Band 1 Übungsaufgaben Tilgungsrechnung Überarbeitungsstand: 1.März 2016 Die grundlegenden Ideen der folgenden Aufgaben beruhen auf

Mehr

Marketing - Organisation

Marketing - Organisation Management-Philosophien Management by Delegation Hierbei handelt es sich um einen Führungsgrundsatz im Rahmen der partizipativen Führungsstile, nämlich um Übertragung weitgehender Entscheidungsfreiheit

Mehr

Anhang E: Checkliste Projektauswahlkriterien der Lokalen Aktionsgruppe Landkreis Freyung-Grafenau e. V.

Anhang E: Checkliste Projektauswahlkriterien der Lokalen Aktionsgruppe Landkreis Freyung-Grafenau e. V. Anhang E: Checkliste Projektauswahlkriterien Projekttitel: Projektträger: Kriterium mit Punktebewertung von 0 bis 3 (0 Punkte, wenn Kriterium nicht erfüllt) P = Pflichtkriterium F = Fakultatives Kriterium

Mehr

Gegenstand und Voraussetzungen

Gegenstand und Voraussetzungen Gegenstand und Voraussetzungen Gegenstand und Voraussetzungen A. Gegenstand. Normalfall Ordentliche, außerordentliche, Änderungs- und Beendigungskündigung durch den Arbeitgeber Keine anderen Beendigungsgründe

Mehr

3 EFZG [Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall] (1) 6 Wochen (42 Kalendertage) Vorraussetzung: Krankheit

3 EFZG [Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall] (1) 6 Wochen (42 Kalendertage) Vorraussetzung: Krankheit Lohn ohne Arbeit Beispiele für Lohnfortzahlung: 1. Erholungsurlaub 2. Krankheit 3 EFZG [Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall] (1) 6 Wochen (42 Kalendertage) Vorraussetzung: Krankheit (3) AV

Mehr

Arbeitszeitgestaltung als Motor des betrieblichen Gesundheitsschutzes

Arbeitszeitgestaltung als Motor des betrieblichen Gesundheitsschutzes Arbeitszeitgestaltung als Motor des betrieblichen Gesundheitsschutzes 1 Was uns stört Dauer Tag Woche Monat Lage Wochenende Nachtschicht Fehlende Planbarkeit Keine Planung Abweichungen... 2 1 Wer macht

Mehr

Zeitplan für die Betriebsratswahl im eigenen Betrieb Normales Wahlverfahren für größere Betriebe

Zeitplan für die Betriebsratswahl im eigenen Betrieb Normales Wahlverfahren für größere Betriebe Zeitplan für die Betriebsratswahl im eigenen Betrieb Normales verfahren für größere Betriebe Erläuterungen zum Aufbau des Zeitplans 1. Der Zeitplan beruht auf der Annahme, dass die Amtszeit des jetzigen

Mehr

SICHERHEIT DER KINDER im Fahrzeug

SICHERHEIT DER KINDER im Fahrzeug SICHERHEIT DER KINDER im Fahrzeug Gurttragvorschriften Im Interesse der Verkehrssicherheit hat der Bundesrat mehrere Änderungen beschlossen. So sollen Kinder künftig in Personenwagen und Schulbussen noch

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand

Mehr

Call Center Fachtagung vom 31.03.2009 bis zum 02.04.2009 in Kassel. Gute Arbeit in Call Centern Vision oder Illusion?

Call Center Fachtagung vom 31.03.2009 bis zum 02.04.2009 in Kassel. Gute Arbeit in Call Centern Vision oder Illusion? Call Center Fachtagung vom 31.03.2009 bis zum 02.04.2009 in Kassel Gute Arbeit in Call Centern Vision oder Illusion? Qualifizierung - die unterschätzten Fähigkeiten der Agenten Anita Liebholz, TBS Hessen

Mehr

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Unser Wegweiser zur Wahl eines Betriebsrates Inhalt: Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? 1 Wann wird gewählt? 1 Was macht eigentlich ein Betriebsrat?

Mehr

Fragebogen Weisse Liste-Ärzte

Fragebogen Weisse Liste-Ärzte www.weisse-liste.de Fragebogen Weisse Liste-Ärzte Der Fragebogen ist Teil des Projekts Weisse Liste-Ärzte. DIMENSION: Praxis & Personal trifft voll und ganz zu trifft eher zu trifft eher trifft überhaupt

Mehr

Entscheidungskriterien für die Rechtsformwahl

Entscheidungskriterien für die Rechtsformwahl Entscheidungskriterien für die Rechtsformwahl Kriterium Eigenbetrieb Kommunalunternehmen GmbH AG Wesen und Rechtsgrundlagen Organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes kommunales

Mehr

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Ständerat Wintersession 007 e-parl 0..007 3:4 04.06 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Geltendes Recht Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit

Mehr

Vorwort zur 9. Auflage Verzeichnis der Bearbeiter der einzelnen Abschnitte Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis. Betriebsverfassungsgesetz 1

Vorwort zur 9. Auflage Verzeichnis der Bearbeiter der einzelnen Abschnitte Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis. Betriebsverfassungsgesetz 1 Vorwort zur 9. Auflage Verzeichnis der Bearbeiter der einzelnen Abschnitte Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Seite V VII XVII XXVII Betriebsverfassungsgesetz 1 Betriebsverfassungsgesetz 51 Einleitung

Mehr

Fort- und Weiterbildung beim MDR

Fort- und Weiterbildung beim MDR DIENSTVEREINBARUNG über die Fort- und Weiterbildung beim MDR vom 15.09.1995 i. d. F. vom 05.10.1999 Zwischen dem MDR und dem Gesamtpersonalrat des MDR wird folgende Dienstvereinbarung über die Fort- und

Mehr

Voraussetzungen für Akkordlohn: Die Arbeit ist akkordfähig, d. h. Arbeitstempo kann beeinflusst werden

Voraussetzungen für Akkordlohn: Die Arbeit ist akkordfähig, d. h. Arbeitstempo kann beeinflusst werden Voraussetzungen für Akkordlohn: Die Arbeit ist akkordfähig, d. h. Arbeitsleistung ist messbar Arbeitstempo kann beeinflusst werden Wiederholung der Arbeitsgänge Beispiele: - Fliesenleger - Näher Stückzeitakkord

Mehr

Novellierung des Steuerberatervergütungsrechts. Neuerungen der Steuerberatervergütungsverordnung im Überblick

Novellierung des Steuerberatervergütungsrechts. Neuerungen der Steuerberatervergütungsverordnung im Überblick Novellierung des Steuerberatervergütungsrechts Neuerungen der Steuerberatervergütungsverordnung im Überblick Berlin, Dezember 2012 I. Einführung Nach der Zustimmung durch den Bundesrat am 23. November

Mehr

UND DER GESCHÄFTSFÜHRUNG DER BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAGES

UND DER GESCHÄFTSFÜHRUNG DER BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAGES GEMEINSAMER BERICHT DES VORSTANDS DER MPC MÜNCHMEYER PETERSEN CAPITAL AG UND DER GESCHÄFTSFÜHRUNG DER MPC MÜNCHMEYER PETERSEN LIFE PLUS CONSULTING GMBH ÜBER DIE ÄNDERUNG DES AM 03. JANUAR 2005 ABGESCHLOSSENEN

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

Situation. Aufgaben. Überlegen Sie sich Fragen, die Sie einem Außendienstmitarbeiter in einem Personalfragebogen stellen würden.

Situation. Aufgaben. Überlegen Sie sich Fragen, die Sie einem Außendienstmitarbeiter in einem Personalfragebogen stellen würden. 1 LF 7 Personal Aufgabe Personal beschaffen Personalfragebogen Situation Nach ausführlicher Analyse der Bewerbungsunterlagen haben der Personalleiter Herr Nickel und der Vertriebsleiter Herr Rebien fünf

Mehr

Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer. Andreas Zingg Vorsitzender der Kommission für Soziale Fragen des SVV

Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer. Andreas Zingg Vorsitzender der Kommission für Soziale Fragen des SVV Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer Andreas Zingg Vorsitzender der Kommission für Soziale Fragen des SVV Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer 3-Säulen-Konzept Sozialpartnerschaft

Mehr

wegen unentschuldigter Fehltage in der Berufsschule oder fehlender Bereitschaft zur Eingliederung in die betriebliche Ordnung

wegen unentschuldigter Fehltage in der Berufsschule oder fehlender Bereitschaft zur Eingliederung in die betriebliche Ordnung Abmahnung Eine Abmahnung ist Ausdruck der Missbilligung eines Fehlverhaltens unter Androhung von Rechtsfolgen für die Zukunft, sofern dieses Verhalten nicht geändert bzw. eingestellt wird. 1. Wann ist

Mehr

Aktuelle Rechtsentwicklung Neue Rechtsprechung

Aktuelle Rechtsentwicklung Neue Rechtsprechung 1. Neues BetrVG in Kraft 2. Arbeitszeugnis 3. Vergütung von Überstunden Neue Wahlordnung zur Betriebsverfassung in Kraft Die neue Wahlordnung (BGBl. I S. 3494) zum Betriebsverfassungs-Reformgesetz ist

Mehr

Albrecht Kleinschmidt: Neue Rechtsprechung. Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr 04.11.2009 in Essen. Neue Rechtsprechung

Albrecht Kleinschmidt: Neue Rechtsprechung. Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr 04.11.2009 in Essen. Neue Rechtsprechung Neue Rechtsprechung Verschwiegenheitserklärung Ein Arbeitgeber verlangt formularmäßig von allen Arbeitnehmern die Unterschrift unter eine Verschwiegenheitserklärung. Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht?

Mehr

Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge IHK Düsseldorf, 20.04.2012 Rechtsanwalt Dr. Hendrik Röwekamp Kapellmann und Partner Rechtsanwälte, Düsseldorf Kapellmann und Partner

Mehr

Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger

Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Welcher Personenkreis ist betroffen? Arbeitnehmer - mit Wohnsitz und unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland. - und einem Arbeitsplatz bei einem Unternehmen

Mehr

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Neue Lösungen in der GGf-Versorgung Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Geschäftsführer der Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH Verbesserungen in der bav In 2007 ist eine wichtige Entscheidung für die betriebliche

Mehr

INNOVATIONEN UND QUALIFIZIERUNG WAS SAGEN BETRIEBSRÄTE?

INNOVATIONEN UND QUALIFIZIERUNG WAS SAGEN BETRIEBSRÄTE? INNOVATIONEN UND QUALIFIZIERUNG WAS SAGEN BETRIEBSRÄTE? Ergebnisse einer Befragung von Betriebsräten eines deutschen Großunternehmens olly / Fotolia.com Inhaltsverzeichnis Studiendesign Management Summary

Mehr

Erfolgreiches Management der Betriebsratsarbeit

Erfolgreiches Management der Betriebsratsarbeit Erfolgreiches Management der Betriebsratsarbeit Grundlagen - Organisationsmittel - Arbeitshilfen Bearbeitet von Christian Kergl, Elisabeth Mauritz, Janine Schlichte, Judith Schneider-Hezel Grundwerk mit

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Jahresplaner... 16

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Jahresplaner... 16 Inhaltsverzeichnis Jahresplaner... 16 Grundlagen... 27 Information zur Amtszeit des neuen Betriebsrats... 29 1. Wann beginnt die Amtszeit des Betriebsrats?... 29 2. Wann endet die Amtszeit des Betriebsrats?....

Mehr

Europass in Wiener Schulen

Europass in Wiener Schulen Europass in Wiener Schulen 7. Ideen in die Tat umsetzen nicht teilweise sehr gut ausgezeichnet 0, 0 0 % 7.. Ich kann eine Ideensammlung erstellen und diese z.b. in einem Innovations-Sparbuch festhalten.

Mehr

Maßnahmen der Personalfreisetzung. Sonja Rottmann & Inga Schirrmann Referat Personal I, WS 06/07

Maßnahmen der Personalfreisetzung. Sonja Rottmann & Inga Schirrmann Referat Personal I, WS 06/07 Maßnahmen der Personalfreisetzung Sonja Rottmann & Inga Schirrmann Referat Personal I, WS 06/07 Inhalt Definition Personalfreisetzung Ursachen für Personalfreisetzungen Maßnahmen zur Personalfreisetzung

Mehr

Arbeit: sicher und fair! Fokus Werkverträge. Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung. Fakten und Hintergründe. Foto: Manfred Vollmer

Arbeit: sicher und fair! Fokus Werkverträge. Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung. Fakten und Hintergründe. Foto: Manfred Vollmer Werkzeug Themenheft Arbeit: sicher und fair! Fokus Werkverträge Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung Fakten und Hintergründe Foto: Manfred Vollmer Steckbrief Musterbetriebsvereinbarung Was? Die vorliegenden

Mehr

DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG.

DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG. DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG. Falls Sie Fren zur weiteren Vorgehensweise haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Wertpapiermakler, Bankberater, Rechtsberater, Wirtschaftsprüfer

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Spezielle Lebenslösung für die Grafts zum Aufbewahren - Songul Alci

Spezielle Lebenslösung für die Grafts zum Aufbewahren - Songul Alci Spezielle Lebenslösung für die Grafts zum Aufbewahren Bei existierenden Methoden werden die follikuläre Haareinheiten oder Haargrafts, die von den geeigneten Bereichen des Patienten entnommen wurden, bis

Mehr

Ordnung des Centrum für Entrepreneurship, Innovation und Mittelstand CENTIM

Ordnung des Centrum für Entrepreneurship, Innovation und Mittelstand CENTIM Präsidium/CENTIM Ordnung des Centrum für Entrepreneurship, Innovation und Mittelstand CENTIM Aufgrund des 29 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen vom 31. Oktober 2006

Mehr

VEM Fondsmodell. Eine Branche setzt neue Maßstäbe. KR Egon Blum. Stand Jänner 2008

VEM Fondsmodell. Eine Branche setzt neue Maßstäbe. KR Egon Blum. Stand Jänner 2008 KR Egon Blum VEM Fondsmodell Eine Branche setzt neue Maßstäbe Stand Jänner 2008 2004 KR Egon Blum. Wien: www.bmwa.gv.at, [email protected] Privat: www.egon-blum.at, [email protected] 30 Jahre VEM

Mehr

Der neue Feuerwehrführerschein, erste Erfahrungen aus Baden-Württemberg.

Der neue Feuerwehrführerschein, erste Erfahrungen aus Baden-Württemberg. Der neue Feuerwehrführerschein, erste Erfahrungen aus Baden-Württemberg. Dipl.-Ing. Thomas Egelhaaf, Leiter der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Fachtagung der Fachgruppe Feuerwehren-Hilfeleistung

Mehr

Vor Ausspruch einer Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens (sog. verhaltensbedingte Kündigung)

Vor Ausspruch einer Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens (sog. verhaltensbedingte Kündigung) 5.24. Abmahnung 5.24.1. Wann ist eine Abmahnung erforderlich? Vor Ausspruch einer Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens (sog. verhaltensbedingte Kündigung) z.b. wegen unentschuldigten Fehlens in

Mehr

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele 4. März 2015 q5337/31319 Le forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer

Mehr

Was ist speziell an IT- Beschaffungen?

Was ist speziell an IT- Beschaffungen? Was ist speziell an IT- Beschaffungen? Peter Fischer, Delegierter für die Informatiksteuerung des Bundes IKT und Beschaffungswesen 2 Übersicht 1. In der IKT alles anders? 2. IKT steht am Anfang der Industrialisierung

Mehr

Betriebsräteschulung Wirtschaftsausschuss. Dresden, 17. April 2007

Betriebsräteschulung Wirtschaftsausschuss. Dresden, 17. April 2007 Betriebsräteschulung Wirtschaftsausschuss Dresden, 17. April 2007 Aufgaben des Wirtschaftsausschusses Beratung von wirtschaftlichen Angelegenheiten mit dem Unternehmer Unterrichtung und Beratung des (Gesamt-)

Mehr

Zusammenfassende Beurteilung der Unterrichtsbeispiele für Wirtschaft und Recht

Zusammenfassende Beurteilung der Unterrichtsbeispiele für Wirtschaft und Recht Zusammenfassende Beurteilung der Unterrichtsbeispiele für Wirtschaft und Recht In die Auswertung der Beurteilungen der Unterrichtsbeispiele gingen von Seiten der SchülerInnen insgesamt acht Items ein,

Mehr

Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen

Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen Kongress Kinder.Stiften.Zukunft Workshop Willst Du mit mir gehen? Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen Dr. Christof Eichert Unsere Ziele: Ein gemeinsames Verständnis für die

Mehr

Haben Sie über elektronisches Schließfachmanagement nachgedacht? Ein Schließfach ist ohne ein solides Schloss nicht komplett.

Haben Sie über elektronisches Schließfachmanagement nachgedacht? Ein Schließfach ist ohne ein solides Schloss nicht komplett. Haben Sie über elektronisches Schließfachmanagement nachgedacht? Ein Schließfach ist ohne ein solides Schloss nicht komplett. Ein benutzerfreundliches Schloss, das den Benutzern das Gefühl vermittelt,

Mehr

1.4 Zustimmung bzw. Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaûnahmen... 27

1.4 Zustimmung bzw. Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaûnahmen... 27 7 Inhaltsverzeichnis Vorwort.... 5 AbkuÈrzungsverzeichnis... 12 1. Basisinformationen... 15 1.1 Vorbemerkung.................................... 15 1.2 De nitionen......................................

Mehr

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden 2 Überblick Mögliche Massnahmen im Personalbereich: Lohnkürzung

Mehr

Aspekte zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit von. Sportboothäfen im Zeichen des demografischen Wandels

Aspekte zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit von. Sportboothäfen im Zeichen des demografischen Wandels Aspekte zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit von Sportboothäfen im Zeichen des Vortrag von Frank Engler hanseboot 4. November 2011 Vom März 1997 bis Ende 2010: Geschäftsführer der Sporthafen Kiel GmbH

Mehr

Gussnummern-Lesesystem

Gussnummern-Lesesystem Gussnummern-Lesesystem Die Einzigartigkeit des visolution-systems liegt in der Verwendung von 3D- Bildverarbeitung. Bei dem Erstellen von Nummern auf Gussteilen kann die Qualität der Gussnummern sowohl

Mehr

Leo Baumfeld. Risikoanalyse. Begleiter: ÖAR-Regionalberatung GmbH. Fichtegasse 2 A-1010 Wien. Tel. 01/512 15 95-17, Fax DW 10 Mobil: 0664/43 17 302

Leo Baumfeld. Risikoanalyse. Begleiter: ÖAR-Regionalberatung GmbH. Fichtegasse 2 A-1010 Wien. Tel. 01/512 15 95-17, Fax DW 10 Mobil: 0664/43 17 302 Instrument Risikoanalyse Begleiter: ÖAR-Regionalberatung GmbH Tel. 01/512 15 95-17, Fax DW 10 Mobil: 0664/43 17 302 e-mail: [email protected] www.oear.at Wien, April 2009 Seite 1 Risikoanalyse Es lohnt

Mehr

Der Fachkräftemangel ist kein Mythos. Konjunkturell und strukturell ist (und bleibt) er ein Problem.

Der Fachkräftemangel ist kein Mythos. Konjunkturell und strukturell ist (und bleibt) er ein Problem. Der Fachkräftemangel ist kein Mythos. Konjunkturell und strukturell ist (und bleibt) er ein Problem. 1 Der Laden brummt...? 2 Der Laden brummt... 3 Der Laden brummt...? 4 ...die Leute fehlen! 5 Demographischer

Mehr

Agile Prozesse und IKS-Maturität braucht es eine neue Art der Revision?

Agile Prozesse und IKS-Maturität braucht es eine neue Art der Revision? Agile Prozesse und IKS-Maturität braucht es eine neue Art der Revision? ISACA/SVIR-Fachtagung «Fit für die Zukunft» Zürich, 19. November 2013 Michel Huissoud / Brigitte Christ 2 In den nächsten 40 min.

Mehr

Krefeld. RM-Arbeitssicherheitstechnischer Dienst

Krefeld. RM-Arbeitssicherheitstechnischer Dienst RM-Arbeitssicherheitstechnischer Dienst Aus Sicht einer SiFa und SiGeKo Aus der Praxis 2 Deine Haut, die wichtigsten 2m 2 Deines Lebens. Kernaussagen Arbeitsschutzgesetz Sicherstellung und Verbesserung

Mehr

S T I F T U N G S A T Z U N G

S T I F T U N G S A T Z U N G S T I F T U N G S A T Z U N G 1 Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung (1) Die Stiftung führt den Namen Stiftung Störche Nordrhein-Westfalen () (2) Sie ist eine nichtrechtsfähige (unselbständige) Stiftung

Mehr

Ex-Ante-Evaluierung von Finanzinstrumenten in Thüringen 2014-2020. Thüringen Invest und Thüringen Dynamik

Ex-Ante-Evaluierung von Finanzinstrumenten in Thüringen 2014-2020. Thüringen Invest und Thüringen Dynamik GEFRA Ex-Ante-Evaluierung von Finanzinstrumenten in Thüringen 2014-2020 Thüringen Invest und Thüringen Dynamik Kurzfassung Kovalis Dr. Stefan Meyer, Bremen GEFRA Gesellschaft für Finanz- und Regionalanalysen,

Mehr

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!. 040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl

Mehr

INTERESSENAUSGLEICH. wird gemäß 112 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) folgender Interessenausgleich geschlossen: 1 Betriebsänderung

INTERESSENAUSGLEICH. wird gemäß 112 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) folgender Interessenausgleich geschlossen: 1 Betriebsänderung INTERESSENAUSGLEICH Zwischen der Niederlassungsleitung der Goldfinger GmbH, Niederlassung Köln - nachfolgend "Arbeitgeber genannt - und dem Betriebsrat der Goldfinger GmbH, Niederlassung Köln - nachfolgend

Mehr

Alternative Stiftungs- Vortrag 19.04.2012 Dipl.-Kfm. Dirk Bach, Wirtschaftsprüfer ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen

Alternative Stiftungs- Vortrag 19.04.2012 Dipl.-Kfm. Dirk Bach, Wirtschaftsprüfer ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen Alternative Stiftungs- formen im Vergleich Vortrag 19.04.2012 Dipl.-Kfm. Dirk Bach, Wirtschaftsprüfer ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen Inhalt I. Stiftung (Grundform) II. III. IV. Steuerliche Abzugsmöglichkeiten

Mehr

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.

Mehr

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/1319 14.11.2013 Mitteilung zur Kenntnisnahme Leitlinien für einen standardisierten IT-Arbeitsplatz offen und Zukunftsorientiert Drucksachen 17/1077 Neu und 17/0996 und Zwischenbericht

Mehr

Ergebnisse zur Umfrage GC MARKT-BLITZLICHT No. 6 Mitarbeiter gewinnen. 08. August 2014

Ergebnisse zur Umfrage GC MARKT-BLITZLICHT No. 6 Mitarbeiter gewinnen. 08. August 2014 Ergebnisse zur Umfrage GC MARKT-BLITZLICHT No. 6 Mitarbeiter gewinnen 08. August 2014 1. Haben Sie in den letzten 2 Jahren Schwierigkeiten bei der Gewinnung von neuen Mitarbeitern gehabt?* Helfer Die Suche

Mehr

DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG

DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG von Urs Schaffer Copyright by Urs Schaffer Schaffer Consulting GmbH Basel www.schaffer-consulting.ch [email protected] Haben Sie gewusst dass... >

Mehr

Zur richtigen Zeit am richtigen Ort

Zur richtigen Zeit am richtigen Ort Zur richtigen Zeit am richtigen Ort ÜBER UNS Herzlich willkommen bei der Busse Personal GmbH! Wir freuen uns über Ihr Interesse und möchten Ihnen mit dieser Informationsbroschüre auf den nächsten Seiten

Mehr

Arbeit zur Lebens-Geschichte mit Menschen mit Behinderung Ein Papier des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe e.v.

Arbeit zur Lebens-Geschichte mit Menschen mit Behinderung Ein Papier des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe e.v. Arbeit zur Lebens-Geschichte mit Menschen mit Behinderung Ein Papier des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe e.v. Meine Lebens- Geschichte Warum ist Arbeit zur Lebens-Geschichte wichtig? Jeder

Mehr