Praxis und Verbesserungsmöglichkeiten. Betriebsverfassungsgesetzes. Round-Table-Jahrestagung, 24. Oktober 2007, Berlin Dr. Horst-Udo Niedenhoff
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- Melanie Melsbach
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1 Praxis und Verbesserungsmöglichkeiten des Betriebsverfassungsgesetzes Round-Table-Jahrestagung, 24. Oktober 2007, Berlin Dr. Horst-Udo Niedenhoff 1
2 Der Betriebsrat als Produktionsfaktor Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten Erweiterung des Aufgabenbereiches: Vom Überwacher zum Mitgestalter der Arbeitsbedingungen Verquickung von Arbeitnehmerinteressen und Unternehmensbelangen durch Mitgliedschaft im Aufsichtsrat Herausragende Stellung des Gesamt- oder Konzernbetriebsratsvorsitzenden Bestellung des Europäischen Betriebsrats Herausragende Stellung im Bewusstsein der Arbeitnehmer und des Managements Professionalisierung der Betriebsratsarbeit Kontinuität des Betriebsratsamts Praxis und Verbesserungsmöglichkeiten des Betriebsverfassungsgesetzes,
3 Praktizierte Präventivmaßnahmen Antworten in Prozent (Mehrfachnennungen) Verbindungsleute zwischen Betriebsrat und Betriebsleitung 14,0 Arbeitsgruppen 35,2 Runde Tische 31,1 Steuer- oder Lenkungskreise 16,4 Paritätische Kommissionen 36,1 Ad-hoc-Projektteams 26,2 Praxis und Verbesserungsmöglichkeiten des Betriebsverfassungsgesetzes,
4 Gewünschte Präventivmaßnahmen Antworten in Prozent Betriebsleitung Betriebsrat Verbindungsleute zwischen Betriebsrat und Betriebsleitung Arbeitsgruppen Runde Tische Steuer- oder Lenkungskreise Paritätische Kommissionen Ad-hoc-Projektteams 8,5 6, ,8 37,8 17,1 23,5 14,7 26,5 5,9 23,5 5,9 Praxis und Verbesserungsmöglichkeiten des Betriebsverfassungsgesetzes,
5 Einschätzung der Problemfälle von Betriebsleitung (BL) und Betriebsrat (BR) Von BL und BR als häufige Probleme angegeben 1. Überstunden 2. Personalplanung 3. Anhörung bei Kündigungen 4. Überwachung durch technische Einrichtungen Von BL und BR als problemlos eingestuft 1. Grundsätze über die Durchführung von Gruppenarbeit 2. Berufsbildung 3. Allgemeinpolitische Ziele 4. Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen 5. Urlaubsgrundsätze 6. Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten 7. Nachteilausgleich 8. Geheimhaltungspflicht Starke unterschiedliche Meinung über die Häufigkeit von Problemen 1. Interessenausgleich 2. Betriebsänderungen 3. Formen der Lohngestaltung Praxis und Verbesserungsmöglichkeiten des Betriebsverfassungsgesetzes,
6 Beschleunigungsvorschriften Antworten in Prozent Sollte es eine allgemeine Beschleunigungsvorschrift bei einer nachträglichen gerichtlichen Überprüfung geben, die dem Arbeitgeber eine vorläufige Entscheidung überlässt? Ja Nein Betriebs- oder Unternehmensleitung 92,2 7,8 Betriebsrat 40,7 59,3 Praxis und Verbesserungsmöglichkeiten des Betriebsverfassungsgesetzes,
7 Abweichende Regelungen durch Betriebsvereinbarung oder durch Tarifvertrag Antworten in Prozent Abweichende Regelungen (z.b. unternehmenseinheitlicher Betriebsrat) sollen gemäß 3 BetrVG durch Tarifvertrag oder wo keine tarifliche Regelung besteht durch eine Betriebsvereinbarung bestimmt werden. Sollten generell abweichende Regelungen bestimmt werden durch? Betriebsleitung Betriebsrat Tarifvertrag 12,0 12,9 Betriebsvereinbarung 84,0 87,1 Keine Angabe 4,0 0,0 Praxis und Verbesserungsmöglichkeiten des Betriebsverfassungsgesetzes,
8 Praxis der abweichenden Regelungen nach 3 BetrVG Antworten in Prozent Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat 31,1 Zusammenfassung von Betrieben 27,0 Spartenbetriebsrat 2,4 Andere Arbeitnehmervertretungsstrukturen 9,0 Zusätzliche Arbeitsgemeinschaften 7,4 Keine Angabe 23,1 Praxis und Verbesserungsmöglichkeiten des Betriebsverfassungsgesetzes,
9 Was wäre eine ausreichende Zahl von Betriebsversammlungen im Jahr? Antworten in Prozent Betriebsleitung Betriebsrat Viermal im Jahr 5,1 18,2 Dreimal im Jahr 9,0 21,2 Zweimal im Jahr 56,4 48,5 Einmal im Jahr 29,5 12,1 Praxis und Verbesserungsmöglichkeiten des Betriebsverfassungsgesetzes,
10 Gewünschte Tagungshäufigkeit des Wirtschaftsausschusses Antworten in Prozent Betriebsleitung Betriebsrat Monatlich 10,9 50,0 Alle zwei Monate 5,5 16,7 Einmal im Quartal 49,1 33,3 Halbjährlich 23,6 0,0 Jährlich 10,9 0,0 Praxis und Verbesserungsmöglichkeiten des Betriebsverfassungsgesetzes,
11 Tagungshäufigkeit des Wirtschaftsausschusses Antworten in Prozent Monatlich 24,0 Alle zwei Monate 11,5 Einmal im Quartal 46,9 Halbjährlich 9,4 Jährlich 8,2 Praxis und Verbesserungsmöglichkeiten des Betriebsverfassungsgesetzes,
12 Aus der Fallstudie abgeleitete Empfehlungen Empfehlungen Übereinstimmung Betriebsleitung Betriebsrat 1 Normales Betriebsratswahlverfahren 2 Generell Brief- oder elektronische Wahl 3 Wahlquorum (+) 4 Abweichende Regelungen durch Betriebsvereinbarungen Zwei Betriebsversammlungen im Jahr 6 7 Beschleunigungsvorschriften Runde Tische und Paritätische Kommissionen als Präventivmaßnahmen +: eingeschränkte Zustimmung; : große Zustimmung; +: sehr große Zustimmung + Praxis und Verbesserungsmöglichkeiten des Betriebsverfassungsgesetzes,
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