Klienten-Info Sonderausgabe Registrierkassen 2015
|
|
- Gerrit Küchler
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Klienten-Info Sonderausgabe Registrierkassen 2015 Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben Ihnen in der aktuellen Ausgabe unserer Klienten-Info für das Jahr 2015 die wesentlichen Punkte der neuen Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht dargestellt und erläutert. Der Nationalrat hat mit dem Steuerreformgesetz und der kürzlich ergangenen Verordnung die Grundaufzeichnungspflichten, eine Belegerteilungspflicht sowie die Pflicht zur Verwendung von Registrierkassen neu geregelt. Leider sind bis heute viele Detailfragen offen gelassen worden und die Finanzverwaltung lässt Sie und uns auf einen Erlass warten. Die Rechtsunsicherheiten sind unseres Erachtens eine Zumutung und eines modernen Rechtsstaates unwürdig, wir müssen aber leider damit leben und werden Sie nach bestem Wissen und Gewissen unterstützen. Wir bitten Sie, sich unsere Ausführungen durchzulesen und Ihre Fragen mit unserem Team zu besprechen. Vor Anschaffung eines neuen Systems empfehlen wir unbedingt, mit uns Rücksprache zu halten, da die Anbieter der Kassensysteme oft nicht im Detail über die gesetzlichen Verpflichtungen informiert sind. Wir stehen Ihnen wie immer für Fragen und ev. notwendige Beratungsgespräche gerne zur Verfügung. Mit den besten Grüßen Helmut Katzenberger Karin Hartmann & das Team der procurator Treuhand- und Revisionsgesellschaft m.b.h. Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft A-1120 Wien, Altmannsdorfer Str. 76A/Stg.11 Office: Fax: Handelsgericht Wien Firmenbuch FN x helmut.katzenberger@procurator.at Internet:. INHALT 1 REGISTRIERKASSEN Registrierkassenpflicht ab Ausnahmen von der Registrierkassenpflicht Belegerteilungspflicht ab Steuerliche Förderung der Kosten für die Registrierkasse Sanktionen bei Verstößen gegen die Registrierkassenpflicht Einzelaufzeichnungspflicht 5 2 AUSWAHL EINES REGISTRIERKASSENSYSTEMS 5 Klienteninfo Registrierkassen/2015 1/5
2 1 Registrierkassen Die Diskussion um die Verpflichtung zur Führung einer Registrierkasse als Gegenfinanzierungsmaßnahme der Steuerreform 2015/16 lässt immer noch zahlreiche Zweifelsfragen offen. Aufgrund der vorliegenden Barumsatzverordnung (BarUV) 2015 und der als Entwurf vorliegenden Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) ergibt sich derzeit folgendes Bild für den Unternehmer: 1.1 Registrierkassenpflicht ab Betriebe müssen ab grundsätzlich alle Barumsätze einzeln mit einer elektronischen Registrierkassa (oder einem anderen elektronischen Aufzeichnungssystem) aufzeichnen. Um diese Aufzeichnungen auch gegen Manipulationen zu schützen, ist ab die Registrierkasse mit einer entsprechenden Sicherheitseinrichtung auszustatten. Betroffen sind all jene Betriebe, die einen Jahresumsatz von mehr als und davon über als Barumsätze erzielen. Achtung: der Begriff Barumsätze umfasst nicht nur alle Umsätze, bei denen die Gegenleistung nach dem landläufigen Verständnis mit physischem Bargeld, sondern auch jene Umsätze, wo die Bezahlung mit Bankomat- und Kreditkarten, Barschecks, Gutscheinen, Bons und Geschenkmünzen erfolgt. Nicht darunter fallen Zahlungen, die per Erlagschein oder e-banking getätigt werden. Noch nicht geklärt ist, ob die Erteilung einer einmaligen Einzugsermächtigung anlässlich des Kassiervorganges unter die vergleichbaren anderen elektronischen Zahlungsformen fällt; wir gehen aktuell davon aus, dass diese nicht darunter fallen und somit nicht in die Registrierkasse erfasst werden müssen. Die Grenzbeträge von bzw sind als Nettobeträge zu verstehen. Werden die entsprechenden Umsatzgrenzen in einem UVA-Zeitraum erstmals überschritten, dann tritt die Registrierkassenpflicht sehr rasch ein, nämlich mit Beginn des viertfolgenden Monats (nach Ende des Voranmeldungszeitraums des erstmaligen Überschreitens). Das heißt, ab Überschreiten der Umsatzgrenzen gibt es nur eine kurze Schonfrist zur Anschaffung und Implementierung einer Registrierkassa. Beispiel: Beim erstmaligen Überschreiten der Umsatzgrenzen im März 2016, ist ab 1.Juli 2016 eine Registrierkasse zu verwenden. Achtung: Laut den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage ist für die Berechnung auch das erstmalige Überschreiten im Jahr 2015 maßgebend. Werden die Umsatzgrenzen zb im November 2015 überschritten besteht Registrierkassenpflicht ab 1. März Nach wie vor strittig ist, ob von dem gesetzlichen Begriff des 131b. Abs 1 BAO Bareinnahmen zum Zweck der Losungsermittlung auch Einnahmen zu verstehen sind, über die mit Rechnungen aus einem Fakturierungs- oder Warenwirtschaftssystem abgerechnet wird, die zufällig manchmal (aber mehr als 7.500,00 pro Jahr) bar bezahlt werden. Wir sind der Meinung, dass man hier die sichere Variante wählen sollte, und diese trotz mancher aktueller gegenteiliger Fachmeinungen, in ein Registrierkassensystem erfassen sollte. In diesem Fall vertreten wir aber die Auffassung, dass man, wenn eine Organisationsänderung bzw. Einbinden eines die gesetzlichen Verpflichtungen ab 2017 erfüllenden Systems in das bestehende System aufwändig ist, das bestehende System und die Organisation beibehalten kann, die automatische Verbuchung im Rechnungswesen über das bestehende System ebenfalls belassen kann und nur an dem Punkt im Unternehmen, wo die Bareinnahmen entgegengenommen werden, ein einfaches Kassensystem einrichtet, wo die Nummer der weiterhin erstellten Barverkaufsrechnung und der kassierte Betrag erfasst werden, ein Beleg gemäß Belegerteilungsverpflichtung (siehe unten) aus der Kassa gedruckt und dem Kunden gemeinsam mit der Barverkaufsrechnung übergeben wird. Der Beleg aus der Registrierkassa muss ue dann die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistungen nicht beinhalten, sondern stattdessen lediglich einen Verweis auf die Barverkaufsrechnung mit deren Rechnungsnummer. Um die Unveränderbarkeit der Umsätze sicherzustellen, sind die Registrierkassen ab mit einer speziellen technischen Sicherheitseinrichtung auszustatten bzw nachzurüsten. Diese Sicherheitseinrichtung muss mit Hilfe einer kryptografischen Signatur die einzelnen Umsätze sicher speichern. Jede Klienteninfo Registrierkassen/2015 2/5
3 Registrierkasse ist über FinanzOnline zu registrieren und erhält eine eigene Kassenidentifikationsnummer. Technische Details sind in der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) geregelt. Die Signatur können Sie sich bei einer Signaturagentur (in Österreich dzt.: A-Trust, e-commerce monitoring GmbH) besorgen; die Registrierung über Finanz-Online ab können wir für Sie gerne übernehmen. Sollten Sie bereits über ein Kassensystem gemäß der alten Barbewegungsverordnung, welches die Einzelbewegungen aufzeichnet und speichert, verfügen, müssen Sie nur prüfen, ob dieses Belege gemäß der Belegerteilungspflicht ab 2016 (siehe unten) produziert und weiters sicherstellen, dass dieses mit einer technischen Sicherheitseinrichtung bis 2017 nachgerüstet werden kann. Wenn Sie aber bisher kein Kassensystem hatten, empfehlen wir, sich eine Registrierkasse bis 1. Jänner 2016 (bzw. mit der angekündigten Toleranzregelung bis ) anzuschaffen, wo der Anbieter Ihnen garantiert, dass er die technische Sicherheitslösung bis Ende 2016 nachrüsten wird und Ihnen dafür keine weiteren Umrüstungskosten entstehen! TIPP: Da die derzeit angebotenen Kassensysteme noch nicht über eine kryptografische Signatur verfügen, gilt es sicher zu stellen, dass der Kassenanbieter dies im Laufe des Jahres 2016 nachrüsten kann und zu welchen (zusätzlichen) Kosten. Wir empfehlen Ihnen daher, sich dies bei Neuanschaffung vom Hersteller schriftlich bestätigen zu lassen. TIPP: Da das Kassensystem Daten, die für die Finanzverwaltung Grundaufzeichnungen darstellen, speichert, unterliegen diese der Aufbewahrungspflicht wie alle Ihre Belege. Sollten Sie daher keine Online- Kassa, wo der Kassenanbieter Ihnen die Datenhaltung und sicherung abnimmt, verwenden, sollten Sie die Daten regelmäßig auf externe Datenträger sichern und die Datensicherungen entsprechend sicher aufbewahren. 1.2 Ausnahmen von der Registrierkassenpflicht Wie bisher kann die Tageslosung vereinfacht durch Rückrechnung aus den gezählten Kassenend- und Anfangsbeständen (sogenannter Kassasturz ) in folgenden Fällen ermittelt werden und zieht keine Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht nach sich: Kalte-Hände-Regel : Betriebe mit einem Jahresumsatz von bis zu maximal und Haus zu Haus Umsätzen oder Umsätzen auf öffentlichen Orten (zb: Fiakerfahrer, Christbaumverkäufer, Maronibrater etc.) Gemeinnützige Körperschaften und kleine Vereinsfeste: unentbehrliche Hilfsbetriebe von abgabenrechtlich begünstigten Körperschaften und entbehrliche Hilfsbetrieb is der Regelung für kleine Vereinsfeste; Für Automaten, die nach dem in Betrieb genommen wurden, wenn die Gegenleistung für den Einzelumsatz 20 nicht übersteigt. Weitere Vereinfachungen gelten für folgende Unternehmen: Onlineshops: Keine Registrierkassenpflicht (trotzdem Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht!), wenn die Bezahlung nicht mit Bargeld erfolgt und eine Vereinbarung über eine Online- Plattform zu Grunde liegt. Eine kleine Erleichterung greift bei mobilen Unternehmern mit Außer-Haus-Geschäften (zb Physiotherapeuten, Tierärzte, Fremdenführer, Warenverkäufe auf Märkten), für die grundsätzlich die Registrierkassenpflicht gilt, wenn sie die Barumsatzgrenzen überschritten haben, und die für ihren Betrieb grundsätzlich eine Betriebstätte in einem fest umschlossenen Raum verwenden. Diese Unternehmer müssen vor Ort nur einen händischen Beleg mit fortlaufender Nummer erstellen (Beleg übergeben und Durchschrift aufbewahren!), müssen diesen aber bei ihrer Rückkehr in den Betrieb zeitnah in der Registrierkasse nacherfassen. Auch hier gilt, dass jeder Umsatz einzeln eingebucht werden muss und nicht ein einheitlicher Sammelumsatz! UE fallen unter diese Bestimmung auch Installateure, Heizölfahrer etc. Sie haben die Erfassung bei Rückkehr in den Betrieb ohne unnötigen Aufschub nachzuholen. Wir sind der Auffassung, dass damit der nächste Besuch des Betriebes zu verstehen ist. Sollte ein fahrender Mitarbeiter nur gelegentlich in den Betrieb kommen, wenn er beispielsweise Ersatzteile nachfassen muss, so ist die Erfassung in der Registrierkassa unmittelbar bei seinem nächsten Besuch für alle Tage seit dem letzten Besuch nachzuholen. Klienteninfo Registrierkassen/2015 3/5
4 Wir sind weiters der Auffassung, dass, wenn mehrere mobile Mitarbeiter jeweils am Abend, aber nach Büroschluss in den Betrieb zurückkehren, es zulässig sein muss, wenn diese ihre Belegdurchschriften im Büro deponieren und am nächsten Tag die Nacherfassung durch Büromitarbeiter erfolgt. Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten: Registrierkassenpflicht für Altautomaten (Inbetriebnahme vor dem ) erst ab Bei einem geschlossenen Gesamtsystem (mehr als 30 Registrierkassen) muss nur eine Signaturerstellungseinheit bzw ein Signaturzertifikat vorhanden sein. Die Manipulationssicherheit geschlossener Systeme kann auf Antrag per Feststellungsbescheid von der zuständigen Abgabenbehörde bestätigt werden, wenn ein Sachverständigengutachten beigebracht wird. 1.3 Belegerteilungspflicht ab Zusätzlich zur Registrierkassenpflicht besteht für jeden Unternehmer (bei Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten erst ab ) ab die Belegerteilungspflicht. Der Kunde hat den Beleg entgegenzunehmen und bis außerhalb der Geschäftsräume mitzunehmen. Eine Verletzung der Entgegennahme und Mitnahmepflicht ist nicht strafbar. Der Beleg muss ab folgende Angaben enthalten: - Eindeutige Bezeichnung des leistenden Unternehmens, - fortlaufende Nummer zur Identifizierung des Geschäftsvorfalls, - Datum der Belegausstellung, - Menge/handelsübliche Bezeichnung, - Betrag der Barzahlung. Ab sind noch zusätzliche Angaben erforderlich: Kassenidentifikationsnummer, Uhrzeit der Belegausstellung, Betrag der Barzahlung getrennt nach Steuersätzen, maschinenlesbarer Code (zb QR- Code) zur Überprüfung der Signatur. TIPP: Der Beleg muss nicht unbedingt in Papierform ausgehändigt werden. Auch ein elektronischer Beleg kann ausgestellt werden, allerdings muss dieser unmittelbar nach der Zahlung zur Verfügung gestellt werden. 1.4 Steuerliche Förderung der Kosten für die Registrierkasse Das BMF rechnet mit Kosten für die Anschaffung bzw Umrüstung einer einfachen Registrierkasse inklusive Sicherheitssystem von 400 bis Eine Prämie ihv. 200 für Anschaffungen zwischen und sowie die sofortige Absetzbarkeit des Aufwands als Betriebsausgabe sollen die Kosten der Anschaffung abfedern. TIPP: Die Prämie ihv 200 ist mit Ihrer jährlichen Steuerklärung zu beantragen (frühester Zeitpunkt der Geltendmachung: mit der Steuererklärung 2015). Diese wird Ihrem Abgabenkonto gutgeschrieben. 1.5 Sanktionen bei Verstößen gegen die Registrierkassenpflicht Die Nichtverwendung einer Registrierkasse führt dazu, dass die gesetzliche Vermutung der Ordnungsmäßigkeit der Bücher und Aufzeichnungen verloren geht. Dies führt in begründeten Fällen dazu, die sachliche Richtigkeit in Zweifel zu ziehen, was in der Regel eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach 184 BAO nach sich zieht. Wird allerdings der Einzelaufzeichnungspflicht bei Barumsätzen durch eine lückenlose Dokumentation entsprochen und werden Einzelumsätze lediglich nicht in eine Registrierkasse eingetippt, bleibt für eine Schätzung nach 184 BAO kein Raum. Nichts desto trotz stellt die Nichtverwendung einer Registrierkasse eine Finanzordnungswidrigkeit dar, die mit einem Strafrahmen bis bedroht ist. Die Nichtausfolgung eines Belegs stellt eine Finanzordnungswidrigkeit mit einem Strafrahmen bis dar. Wie erwähnt bleibt die Nichtannahme des Belegs durch den Kunden sanktionslos. Der neu eingeführte Tatbestand der vorsätzlichen Manipulation von Registrierkassen zielt auf Veränderungen, Löschung oder Unterdrückung von Daten automationsunterstützt geführter Aufzeichnungssysteme mithilfe eines Programms ab. Der Strafrahmen beträgt bis Klienteninfo Registrierkassen/2015 4/5
5 Hinweis: im Hinblick auf die zu erwartenden technischen und organisatorischen Schwierigkeiten bei der Umstellung auf eine elektronische Registrierkassa ist von Seiten der Politik angekündigt, von der Festsetzung der Strafen wegen Nichtverwendung einer Registrierkasse im ersten Halbjahr 2016 abzusehen. Es wurde angekündigt, dass bis generell keine Strafen für die Nichtverwendung einer Registrierkasse verhängt werden und im Zeitraum 1.4. bis ebenfalls nicht, wenn Gründe dafür glaubhaft gemacht werden können wie zb. eine gültige Bestellung eines Kassensystems und der Lieferant nachweislich bis nicht liefern konnte. Eine entsprechende Regelung wurde mit dem bereits angesprochenen Erlass versprochen, auf den wir bis heute warten. Wir werden Sie kurzfristig informieren, sobald dieser vorliegt. 1.6 Einzelaufzeichnungspflicht Wenn Sie bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder sonstigen Einkünften ebenfalls Barumsätze tätigen, müssen Sie sich zwar keine Registrierkasse anschaffen, die Barumsätze aber ab einzeln aufzeichnen. 2 Auswahl eines Registrierkassensystems Die Wirtschaftskammer veröffentlicht auf ihrer Homepage Namen und Adressen von Anbietern von Registrierkassensystemen. Unter Service/Steuern - kommt man zu einer Liste von Anbietern, welche aber vor allem Händler umfasst. Wir können Ihnen leider an dieser Stelle keine umfassende Liste an Anbietern zur Verfügung stellen. Die meisten klassischen Kassenanbieter wie beispielsweise Casio und Sharp haben aber solche Systeme bereits im Angebot. Eine sehr günstige Lösung ist die USB-Kassa von cbird ( welche mit der bestehenden EDV-Infrastruktur verwendet werden kann. Online-Systeme, wo man auch keine bzw. kaum neue Hardware braucht, haben wir uns zb. von Fa. OTAS ( angesehen. Wie schon oben empfehlen wir, im Zuge der Auswahl eines Anbieters sich von diesem in Form einer Gewährleistungsgarantie bestätigen zu lassen, dass das angebotene System alle Anforderungen der sogenannten Registrierkassensicherheitsverordnung (RKS-V) ab erfüllen wird und die Kosten dafür feststehen oder im Kaufpreis inkludiert sind. Wenn Sie nicht bereits bisher ein Kassensystem verwenden, müssen Sie grundsätzlich entscheiden, ob für Ihren Betrieb eine Einzelkassa, die die Daten im Gerät speichert (und von welcher Sie selbst Sicherheitskopien z.b. auf mobile Festplatten oder ähnliche Datenträger erstellen müssen) oder eine online- Lösung, die auf bestehenden, auch mobilen Geräten verwendbar ist und wo der Softwareanbieter auch die Datenhaltung und sicherung gegen laufende Kosten übernimmt, besser geeignet ist bzw. die geringeren Kosten verursacht. Generell empfehlen wir, vor allem auch, wenn ein Kassensystem in Ihre bestehende Software integriert wird, mit uns vor Bestellung Rücksprache zu halten. Klienteninfo Registrierkassen/2015 5/5
Einzelaufzeichnungspflicht für f Barumsätze
Einzelaufzeichnungspflicht für f Barumsätze Einzelaufzeichnungspflicht Einzelaufzeichnungspflicht 131 (1) z 2 BAO Buchführungspflichtige (auch freiwillige), E/A-Rechner und V+V Ausnahmen von Einzelaufzeichnung
MehrRegistrierkassenund Belegerteilungspflicht trifft nahezu ALLE! Was ist wann zu tun?
Registrierkassenund Belegerteilungspflicht trifft nahezu ALLE! Was ist wann zu tun? 05.11.2015 Mag. Claudia Berger WK NÖ, Bezirksstelle Wiener Neustadt Ablauf Grundregel - Neuerungen Registrierkassenpflicht
MehrSteuern am Morgen Registrierkassenpflicht Update für Unternehmen
Steuern am Morgen Registrierkassenpflicht Update für Unternehmen Mag. Johann Aschauer, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer johann.aschauer@wt-aschauer.at Mag. Wolfgang Rachbauer, Steuerberater rachbauer@wt-aschauer.at
MehrRegistrierkassenund Belegerteilungspflicht
E-Mail: rechtsservice@wkstmk.at Wirtschaftskammer Steiermark RECHTSSERVICE Tel. 0316/601-601 web: http://wko.at/stmk/rs Registrierkassenund Belegerteilungspflicht Dr. Christian Haid Rechtsservice Übersicht
MehrRegistrierkassen- und Belegerteilungspflicht
Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht Ab 1.1.2016 gelten für Betriebe neue Aufzeichnungspflichten für alle Bareinnahmen zum Zweck der Losungsermittlung. Die Neuerungen gelten nur für Barumsätze!
MehrAufenthalt in der Wohlfahrtseinrichtung. HERZLICH WILLKOMMEN! Bitte beachten Sie, das im 3. Bezirk von 09:00 22:00 Uhr Kurzparkzone ist.
Wir WOHLFAHRTSEINRICHTUNG danken für Ihren Besuch DER und wünschen TABAKTRAFIKANTEN Ihnen einen ÖSTERREICHS angenehmen Aufenthalt in der Wohlfahrtseinrichtung. HERZLICH WILLKOMMEN! Bitte beachten Sie,
MehrRegistrierkassen- und Belegerteilungspflicht ab 01.01.2016
Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht ab 01.01.2016 Stand: Oktober 2015 Die Grundsätze für Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten sind in der Bundesabgabenordnung ( 131 und 132 BAO) geregelt
MehrInformationsabend Registrierkassenpflicht. Herzlich Willkommen!
Informationsabend Registrierkassenpflicht Herzlich Willkommen! Neuerungen ab 1.1.2016 Ab 1.1.2016 gelten für Betriebe neue Aufzeichnungspflichten für alle Bareinnahmen zum Zweck der Losungsermittlung.
MehrSteuerreform 2015. Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassenund Belegerteilungspflicht
Steuerreform 2015 Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassenund Belegerteilungspflicht Rechtsquellen Steuerreformgesetz 2015/2016 131b BAO für Registrierkassenpflicht 132a BAO für Belegerteilungspflicht 124b
MehrRechtliche Grundlagen und Verwaltungsabläufe für geschlossene Gesamtsysteme
Rechtliche Grundlagen und Verwaltungsabläufe für geschlossene Gesamtsysteme Version 1.0 Erstellt am /Engelbert Feststellungsbescheid, Gutachten 131b Abs. 4 BAO (4) Das für die Erhebung der Umsatzsteuer
MehrUNION INFOABEND. Registrierkassenpflicht für Sportvereine
UNION INFOABEND Registrierkassenpflicht für Sportvereine Eisenstadt, 16.2.2016 Referenten: Mag. Andreas Sommer Steuerberater und Experte für steuerliche Aspekte des Vereinslebens www.steuerrat.info Mag.
MehrMit Sicherheit KASSE. WinLine FAKT als Registrierkassen-Arbeitsplatz
Mit Sicherheit KASSE WinLine FAKT als Registrierkassen-Arbeitsplatz XproIT - Ihr mesonic Partner http://www.xpro.at Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.4.1. 1.4.2. 1.5. 1.6. Registrierkassenpflicht
MehrSteuerreform 2015 Informationen zu den neuen Regelungen rund um die Registrierkassenpflicht
HANDOUT STEUERRECHTLICHER TEIL Steuerreform 2015 Informationen zu den neuen Regelungen rund um die Registrierkassenpflicht Bisherige Regelung beim Kassieren von Bareinnahmen Bis dato haben in Österreich
MehrZusammenfassung Vortrag Registrierkasse
Zusammenfassung Vortrag Registrierkasse In den letzten beiden Tagen mussten wir feststellen, dass das Thema Registrierkasse viele Fragen in der Physiowelt aufwirft. Wir haben uns darum bemüht Ihnen im
MehrInformationsveranstaltung: Registrierkassensicherheitsverordnung 26.01.2016. 26. Jänner 2016
HERZLICH WILLKOMMEN! 26. Jänner 2016 Wien Die Registrierkasse und Datenintegration bei großen Systemen 26. Jänner 2016 Wien 1 Prof. Mag. Rudolf Siart Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Geschäftsführender
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrRegistrierkassenpflicht Informationen kurz zusammengefasst
18.11.2015 Registrierkassenpflicht Informationen kurz zusammengefasst Ab 1.1.2016 ist eine Registrierkasse gemäß 131b Abs. 1 BAO (entsprechend der Kassenrichtlinie, Vgl. KRL 2012) verpflichtend für Betriebe,
MehrSEPA-Umstellungsanleitung Profi cash
In dieser Anleitung möchten wir Ihnen die wesentlichen Schritte zur automatisierten Umstellung Ihrer in Profi cash hinterlegten nationalen Zahlungsaufträge in SEPA Aufträge beschreiben. Fällige Zahlungsverkehrsjobs
MehrIn dieser Ausgabe finden Sie die Neuerungen zur Registrierkassenpflicht.
NEWSLETTER 11/2015 In dieser Ausgabe finden Sie die Neuerungen zur Registrierkassenpflicht. 1. Die neue Registrierkassenpflicht ab 1.1.2016 1 2. Die neue Registrierkassenpflicht Erlass bringt Klarstellung
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
MehrUmzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung
Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Um sich bei ebegleitschein abzumelden/ zu kündigen sind folgende Schritte notwendig: Schritt 1: Sie erteilen bifa Umweltinstitut GmbH den Auftrag, Ihre
Mehr2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?
Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die
MehrÄnderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
MehrSTEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN
STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrDie Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)
Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Voranmeldungszeitraum Unter Voranmeldungszeitraum versteht man jenen Zeitraum, für den Sie die Umsatzsteuer selbst berechnen eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und
MehrSonderrundschreiben. Registrierkassenpflicht Belegerteilung Steuerreform 2015/2016 im Allgemeinen
Sonderrundschreiben Registrierkassenpflicht Belegerteilung Steuerreform 2015/2016 im Allgemeinen Eggelsberg, im Oktober 2015 1 Sehr geehrte Damen und Herren! Wir möchten Sie mit diesem Schreiben über die
MehrNicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003
Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrAnleitung SEPA-Lastschriften mit VR-NetWorld Software 5
Anleitung SEPA-Lastschriften mit VR-NetWorld Software 5 Ergänzend zur Anleitung VR-NetWorld Software 5 wird hier dargestellt, wie bestehende Lastschriften in SEPA-Lastschriften konvertiert und wie SEPA-Lastschriften
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrLU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:
LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene
MehrDirektvermarktung. Direktvermarktung
Ordnungsgemäß äße Kassenführung in der Plankstetten 2016 1 Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) Bareinnahmen und ausgaben sowie Geldtransfers müssen täglich verbucht werden. Es besteht die Pflicht
MehrFachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis
Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem
MehrPflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung
Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Wir machen aus Zahlen Werte Wie der Gesetzgeber die Rechnung definiert Eine Rechnung ist jedes Dokument (bzw. eine Mehrzahl von Dokumenten), mit dem über eine
MehrIhre Mandanten benötigen auch unterjährig aussagekräftige Zahlen. Wie müssen Sie die Finanzbuchführung gestalten?
Ihre Mandanten benötigen auch unterjährig aussagekräftige Zahlen. Wie müssen Sie die Finanzbuchführung gestalten? Je schneller geschäftliches Handeln im Rechnungswesen Niederschlag findet, desto höher
MehrMitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall
Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat
MehrGästeverwaltung. Gästestammdaten. Gäste verwalten. Hotelsoftware für Klein- und Mittelbetriebe
Gästeverwaltung Hotelsoftware für Klein- und Mittelbetriebe Gästestammdaten Gäste verwalten Gästeverwaltung für Windows ermöglicht Ihnen die komfortable Erfassung Ihrer Gästestammdaten und stellt diese
MehrGOBD. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Datenverwaltung
GOBD Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Datenverwaltung Das Rad wurde nicht neu erfunden! Wen geht es an? - Jeden der nach gesetzlichen Vorschriften Bücher führen muss. - Also auch Aufzeichnungen,
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrKonzentration auf das. Wesentliche.
Konzentration auf das Wesentliche. Machen Sie Ihre Kanzleiarbeit effizienter. 2 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, die Grundlagen Ihres Erfolges als Rechtsanwalt sind Ihre Expertise und Ihre Mandantenorientierung.
MehrGeringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Leonberg, im Februar 2011 Die Spielregeln für die Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz
MehrInformationschreiben 85 / 2015
Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000
MehrHinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen
Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht
MehrDokumentation. Black- und Whitelists. Absenderadressen auf eine Blacklist oder eine Whitelist setzen. Zugriff per Webbrowser
Dokumentation Black- und Whitelists Absenderadressen auf eine Blacklist oder eine Whitelist setzen. Zugriff per Webbrowser Inhalt INHALT 1 Kategorie Black- und Whitelists... 2 1.1 Was sind Black- und Whitelists?...
MehrSteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen
Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob
MehrHäufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen Details zum Artikel Kann der Preis reduziert werden? Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Artikel. Leider sind unsere Verkaufspreise nicht verhandelbar. Kann ich weiteres
MehrTESTEN SIE IHR KÖNNEN UND GEWINNEN SIE!
9 TESTEN SIE IHR KÖNNEN UND GEWINNEN SIE! An den SeniorNETclub 50+ Währinger Str. 57/7 1090 Wien Und zwar gleich in doppelter Hinsicht:!"Beantworten Sie die folgenden Fragen und vertiefen Sie damit Ihr
MehrPflegeberichtseintrag erfassen. Inhalt. Frage: Antwort: 1. Voraussetzungen. Wie können (Pflege-) Berichtseinträge mit Vivendi Mobil erfasst werden?
Connext GmbH Balhorner Feld 11 D-33106 Paderborn FON +49 5251 771-150 FAX +49 5251 771-350 hotline@connext.de www.connext.de Pflegeberichtseintrag erfassen Produkt(e): Vivendi Mobil Kategorie: Allgemein
MehrGeld Verdienen im Internet leicht gemacht
Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Hallo, Sie haben sich dieses E-book wahrscheinlich herunter geladen, weil Sie gerne lernen würden wie sie im Internet Geld verdienen können, oder? Denn genau das
MehrKurzanleitung der Gevopa Plattform
Kurzanleitung der Gevopa Plattform Das Hauptmenü Der Weg zu Ihrem Geld Informationen Hier werden die neuesten 5 Kreditprojekte angezeigt, sobald Sie Ihre Profildaten angegeben haben. Der Startbildschirm
MehrVersion 1.0.00. White Paper ZS-TimeCalculation und die Zusammenarbeit mit dem iphone, ipad bzw. ipod Touch
White Paper ZS-TimeCalculation und die Zusammenarbeit mit dem iphone, ipad bzw. ipod Touch Seite 1/8 Z-Systems 2004-2011 Einführung Das iphone bzw. der ipod Touch wird von ZS-TimeCalculation mit Hilfe
MehrAuftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV
Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Lieferant: VDEW-Nr.: Ansprechpartner: Tel.-Nr.: Fax-Nr.: Email: Netzbetreiber: Stadtwerke Mosbach
Mehrdikasse Rechnungskunden
Kapitel 11 dikasse Rechnungskunden Benutzer- handbuch Programm-Version 4.4.x - 01.12.2013 - Ansprechpartner für Rückfragen Name Geschäftsbereich Kontakt André Köhn Telefon: + 49 (4431) 896 0 Mobil: +49
MehrKurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten
Hinweise RECHNUNGEN FÜR BESTELLUNGEN Lieferantenname Der Lieferantenname muss der Bestellung an -Bezeichnung auf anderen Bestellungen von Colgate/Hill s entsprechen. Wenn sich Ihr in der Bestellung angegebener
MehrAnleitung für die Hausverwaltung
www.gruppenhaus.ch Version vom 15. September 2006 Autor Kontakt Gruppenhaus.ch GmbH support@gruppenhaus.ch Inhalt 1 Allgemeines... 2 1.1 Login... 2 1.2 Wenn Sie nicht mehr weiter wissen... 2 2 Belegungsplan...
MehrVersion smarter mobile(zu finden unter Einstellungen, Siehe Bild) : Gerät/Typ(z.B. Panasonic Toughbook, Ipad Air, Handy Samsung S1):
Supportanfrage ESN Bitte füllen Sie zu jeder Supportanfrage diese Vorlage aus. Sie helfen uns damit, Ihre Anfrage kompetent und schnell beantworten zu können. Verwenden Sie für jedes einzelne Thema jeweils
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
MehrDie richtige Abschreibung nach Steuerrecht
Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Ab einem bestimmten Wert dürfen Anschaffungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht sofort im Jahr der Anschaffung vollständig steuerwirksam
MehrRegistrierkassensicherheits- Verordnung (RKSV) Workshop für Entwickler
Registrierkassensicherheits- Verordnung (RKSV) Workshop für Entwickler Agenda Begrüßung Rechtliche Grundlagen der gesamte Prozess A-Trust Partnerprogramm Ausstellung von Zertifikaten Fiskaltrust (ein Partner
MehrSteuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte
Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen
Mehr4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als
MehrVR-NetWorld-Software: Anleitung SEPA-Lastschriften mit VR-NetWorld Software 5.0
VR-NetWorld-Software: Anleitung SEPA-Lastschriften mit VR-NetWorld Software 5.0 In dieser Anleitung wird dargestellt, wie bestehende Lastschriften in SEPA-Lastschriften konvertiert werden und wie SEPA-Lastschriften
MehrE-Rechnung: Einfach, bequem und sicher zahlen
Mit der Funktion E-Rechnung (elektronische Rechnungen) im E-Banking der Zuger Kantonalbank empfangen und bezahlen Sie Ihre Rechnungen bequem, sicher und papierlos. Dabei können Sie die E-Rechnung im E-Banking
Mehr104 WebUntis -Dokumentation
104 WebUntis -Dokumentation 4.1.9.2 Das elektronische Klassenbuch im Betrieb Lehrer Aufruf Melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort am System an. Unter den aktuellen Tagesmeldungen erscheint
MehrRaiffeisen-Volksbank Wemding eg
Anleitung SEPA-Lastschriften mit VR-NetWorld Software 5 In dieser Anleitung wird dargestellt, wie bestehende Lastschriften in SEPA- Lastschriften konvertiert werden und wie SEPA-Lastschriften angelegt
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrAbschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin:
Abschrift Absender: Stadt - Einwohneramt Adresse: Mit Postzustellungsurkunde Herr Betr.: Staatsangehörigkeit; Optionspflicht aufgrund Eintritt der Volljährigkeit Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Optionserklärung
MehrKurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich
Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich Mitgliederbereich (Version 1.0) Bitte loggen Sie sich in den Mitgliederbereich mit den Ihnen bekannten Zugangsdaten
MehrVereinsverwalter. FuPa.net/Volksfreund. Datenerfassung für ANSTOSS
Vereinsverwalter FuPa.net/Volksfreund Datenerfassung für ANSTOSS Redaktionsschluss für die Eingabe der Daten ist der 30. Juni 2013! Wie werden Sie Vereinsverwalter? Rufen Sie folgende Seite auf, Klicken
MehrErläuterungen Leistungsorientiertes Modell (LI)
Erläuterungen Leistungsorientiertes Modell (LI) Die österreichischen Pensionskassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Angaben in der jährlichen Leistungsinformation anzuführen. Diese Angaben
MehrWir machen neue Politik für Baden-Württemberg
Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in
MehrMERKBLATT Thema Checkliste zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassen(buch)führung beim Einsatz elektronischer Kassensysteme
MERKBLATT Thema Checkliste zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassen(buch)führung beim Einsatz elektronischer Kassensysteme Für die Überprüfung der Kassen(buch)führung stellt diese Checkliste lediglich
MehrZAHLUNGSAVIS. Im Zahlungsprogrammteil automatisch erstellen
DIBU GS/XP Finanzbuchhaltung Erweiterung ZAHLUNGSAVIS Im Zahlungsprogrammteil automatisch erstellen Seite - 1 - von 8 Seite(n) Stand März 2005-03-28 Technische Hinweise: Geänderte Programme FIZAHL1, FIZAHL2,
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 15 GZ. RV/1441-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch OWEH&CASH, vom 6. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes
MehrArcavis Backend - Invoice Baldegger+Sortec AG
Arcavis Backend - Invoice Baldegger+Sortec AG Inhalt 1.0 Einstellungen... 3 1.1 Grundeinstellungen... 3 2.0 Rechnungen erstellen und verwalten... 4 2.1 Rechnungen erstellen... 4 2.2 Rechnungen verwalten...
MehrÄnderungen zum Jahreswechsel 2010
Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen
MehrE-Rechnung Einfach, bequem und sicher zahlen.
E-Rechnung Einfach, bequem und sicher zahlen. Mit der Funktion E-Rechnung (elektronische Rechnungen) im E-Banking der Nidwaldner Kantonalbank (NKB) empfangen und bezahlen Sie Ihre Rechnungen bequem, sicher
MehrOutlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang
sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche
MehrMdtTax Programm. Programm Dokumentation. Datenbank Schnittstelle. Das Hauptmenü. Die Bedienung des Programms geht über das Hauptmenü.
Programm Die Bedienung des Programms geht über das Hauptmenü. Datenbank Schnittstelle Die Datenbank wir über die Datenbank- Schnittstelle von Office angesprochen. Von Office 2000-2003 gab es die Datenbank
MehrVorgehensweise bei Lastschriftverfahren
Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Voraussetzung hierfür sind nötige Einstellungen im ControlCenter. Sie finden dort unter Punkt 29 die Möglichkeit bis zu drei Banken für das Lastschriftverfahren
MehrCheckliste für Vereine zur Umstellung auf SEPA
Bisher ziehen Sie Ihre Mitgliedsbeiträge per Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren ein? Wir haben für Sie eine Checkliste entwickelt, damit Ihr Verein fit für SEPA wird. Für Rückfragen und Unterstützung
MehrBOKUbox. Zentraler Informatikdienst (ZID/BOKU-IT) Inhaltsverzeichnis
BOKUbox BOKUbox ist ein Spezialservice für alle Mitarbeiter/innen der BOKU. Kurzfristiger Austausch von vielen und großen Dateien kann Ihre Mailbox schnell überlasten. BOKUbox ist die perfekte Alternative
MehrSo gehts Schritt-für-Schritt-Anleitung
So gehts Schritt-für-Schritt-Anleitung Software WISO Mein Büro Thema Eigene Auswertungen, Tabellenauswertungen Version/Datum V 13.00.05.101 Über die Tabellen-Auswertungen ist es möglich eigene Auswertungen
MehrDas DAAD-PORTAL. Prozess der Antragstellung in dem SAPbasierten Bewerbungsportal des DAAD.
Das DAAD-PORTAL Prozess der Antragstellung in dem SAPbasierten Bewerbungsportal des DAAD. November 2012 Man findet das neue Portal auf der Webseite vom DAAD : www.daad.de/ Danach erscheint ein neues Fenster,
MehrAnleitung SEPA-Lastschriften mit VR- NetWorld Software 5
Anleitung SEPA-Lastschriften mit VR- NetWorld Software 5 Hier erfahren Sie, wie bestehende Lastschriften in SEPA-Lastschriften konvertiert werden und wie SEPA-Lastschriften angelegt und verwaltet werden.
MehrInformationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache
Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer
MehrL10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016
L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 Referentin: Dr. Kelly Neudorfer Universität Hohenheim Was wir jetzt besprechen werden ist eine Frage, mit denen viele
Mehrmobifleet Beschreibung 1. Terminverwaltung in der Zentrale
mobifleet Beschreibung 1. Terminverwaltung in der Zentrale Die Termine werden wie bisher im Outlook verwaltet und erfasst. Der Außendienst selbst, wie auch andere Personen, die Termine für den Außendienst
MehrWinWerk. Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang 16 8307 Effretikon
WinWerk Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch 8307 Effretikon Telefon: 052-740 11 11 Telefax: 052-740 11 71 E-Mail info@kmuratgeber.ch Internet: www.winwerk.ch Inhaltsverzeichnis 1 Ablauf der Rabattverarbeitung...
MehrInformationen zum neuen Studmail häufige Fragen
1 Stand: 15.01.2013 Informationen zum neuen Studmail häufige Fragen (Dokument wird bei Bedarf laufend erweitert) Problem: Einloggen funktioniert, aber der Browser lädt dann ewig und zeigt nichts an Lösung:
MehrAuktionen erstellen und verwalten mit dem GV Büro System und der Justiz Auktion
Auktionen erstellen und verwalten mit dem GV Büro System und der Justiz Auktion Workshop Software GmbH Siemensstr. 21 47533 Kleve 02821 / 731 20 02821 / 731 299 www.workshop-software.de Verfasser: SK info@workshop-software.de
MehrGrant Thornton Hungary News. April 2014
Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich
Mehr1. So beginnen Sie eine Kalkulation
KASSE Eine iphone Apps von a-mass Dieses kleine Programm kann zur Buchführung, als Haushalts- oder Registrierkasse verwendet werden Es können laufende Kosten genauso wie jegliche Ausgaben oder Einnahmen
Mehr* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache *
* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Was ist die Aktion Mensch? Viele Menschen sollen gut zusammenleben können. Dafür setzen wir uns ein. Wie macht die Aktion Mensch das? Wir verkaufen
MehrDie Kurzsichtigkeit. Korrekturmöglichkeiten
Die Kurzsichtigkeit Korrekturmöglichkeiten Der Aufbau des kurzsichtigen Auges Das Auge ist im Verhältnis zum Brechwert zu lang. Das Licht bündelt sich vor der Netzhaut. Deshalb müssen Minuslinsen aus parallele
MehrBedienungsleitfaden ERINNERUNGSDIENST. www.wrigley-zahnpflege.at. Ein Service für gesündere Zähne und gesundes Zahnfleisch unterstützt von
Bedienungsleitfaden ERINNERUNGSDIENST www.wrigley-zahnpflege.at Ein Service für gesündere Zähne und gesundes Zahnfleisch unterstützt von Haben Sie Interesse daran, den Termin-Erinnerungsdienst auch in
MehrBESTEUERUNG DER BARGELDBRANCHE
Gliederung: BESTEUERUNG DER BARGELDBRANCHE 1. Fallzahlen 2. Prüfungsbeanstandungen alte Welt 3. Prüfungsfeststellungen neue Kassenrichtlinie ( neue Welt ) 4. Aufbewahrung: Unterlagen/Fristen 5. Ablauf
MehrInformationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1.
B A We Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1. Februar 1998) Vorbemerkung
MehrIhre Fragen unsere Antworten
Ihre Fragen unsere Antworten Wie werde ich WOGEDO-Mitglied? Und was sind Geschäftsanteile? Hier finden Sie die Antworten auf die meist gestellten Fragen. I. WOGEDO ALLGEMEIN 1. Wie funktioniert die WOGEDO
Mehr