Sonderrundschreiben. Registrierkassenpflicht Belegerteilung Steuerreform 2015/2016 im Allgemeinen
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- Insa Vogt
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1 Sonderrundschreiben Registrierkassenpflicht Belegerteilung Steuerreform 2015/2016 im Allgemeinen Eggelsberg, im Oktober
2 Sehr geehrte Damen und Herren! Wir möchten Sie mit diesem Schreiben über die wichtigsten Änderungen der Steuerreform 2015/2016 informieren. Im Vordergrund stehen dabei die ab geltenden Bestimmungen zur Registrierkassenund Belegerteilungspflicht. Die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht betrifft fast jeden Unternehmer und ist nicht nur mit Investitionskosten, sondern auch mit einem erhöhten internen Verwaltungsaufwand verbunden. Einzelaufzeichnungspflicht wie bisher: Soweit eine gesetzliche Verpflichtung zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen besteht oder ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt werden, sind alle Bareingänge und Barausgänge täglich einzeln festzuhalten! Dies gilt nicht nur für betriebliche Einkünfte, sondern auch bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und sonstigen Einkünften. Elektronische Registrierkassenpflicht neu ab : Unternehmer (Gewerbebetriebe, Landwirte und Freiberufler) haben ab 2016 alle Bareinnahmen zum Zweck der Losungsermittlung mit elektronischer Registrierkasse, Kassensystem oder sonstigem elektronischen Aufzeichnungssystem einzeln zu erfassen. Die Verpflichtung zur Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems besteht ab einem Jahresumsatz von je Betrieb, sofern die Barumsätze (inkl. Zahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte, vergleichbare elektronische Zahlungsformen, Barschecks vom Unternehmer ausgegebene Gutscheine, Bons, Geschenkmünzen) und dergleichen dieses Betriebes im Jahr überschreiten. Die Umsatzgrenzen verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Das elektronische Aufzeichnungssystem ist ab durch eine technische Sicherheitseinrichtung (kryptographische Signatur) jedes Barumsatzes gegen Manipulation zu schützen. Um Umstellungsprobleme auf den ab 2017 verpflichtenden Manipulationsschutz zu vermeiden, wird es bereits ab 1. Juli 2016 möglich sein, die technische Sicherheitseinrichtung in Betrieb zu nehmen bzw. über Finanz-Online registrieren zu lassen. Jede Registrierkasse muss über ein Datenerfassungsprotokoll und einen Drucker zur Erstellung oder eine Vorrichtung zur elektronischen Übermittlung von Zahlungsbelegen verfügen. Trainings- und Stornobuchungen sind wie Barumsätze zu erfassen und im Datenerfassungsprotokoll abzuspeichern. Die in der Registrierkasse erfassten Barumsätze sind laufend aufzusummieren. Die elektronische Registrierkassenpflicht besteht mit Beginn des viertfolgenden Monats nach Ablauf des Umsatzsteuervoranmeldungszeitraums. in dem die Grenzen von und erstmals überschritten wurden, wobei der Beobachtungszeitraum bereits 2015 beginnt. Ausnahmen bzw. Erleichterungen zur Registrierkassenpflicht: Umsätze im Freien ( Kalte-Hand-Regel"): Für Umsätze, die von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder anderen öffentlichen Orten, jedoch nicht in oder in Verbindung mit fest umschlossenen 2
3 Räumlichkeiten ausgeführt werden, kann bei Nichtüberschreiten der Umsatzgrenze von Jahresumsatz die vereinfachte Losungsermittlung in Anspruch genommen werden. Bei dieser zugelassenen vereinfachten Losungsermittlung ( Kassasturz") können die gesamten Bareingänge eines Tages durch Rückrechnung aus dem ausgezählten End- und Anfangsbestand ermittelt werden. Die Ermittlung des Kassenanfangs- und Kassenendbestandes sowie der Tageslosung durch Rückrechnung muss nachvollziehbar und entsprechend dokumentiert werden. Sie hat spätestens zu Beginn des nächstfolgenden Arbeitstages und für jede Kasse gesondert zu erfolgen. Ein Kassasturz" ist unzulässig, wenn über die Bareingänge Einzelaufzeichnungen geführt werden, die eine (direkte) Losungsermittlung ermöglichen. Leistungen außerhalb der Betriebsstätte ( Mobile Berufe" z.b.: Friseure, Masseure, Hebammen, Schneider, Ärzte, Tierärzte, Reiseleiter und Fremdenführer, Hauszusteller): Unternehmer, die zum Betrieb einer Registrierkasse verpflichtet sind und ihre Lieferungen und sonstigen Leistungen außerhalb einer Betriebsstätte erbringen (z.b. : mobile Friseure), müssen diese Umsätze nicht sofort, sondern dürfen diese nach Rückkehr in die Betriebsstätte ohne unnötigen Aufschub in der Registrierkasse erfassen, wenn sie bei Barzahlung dem Leistungsempfänger einen Beleg im Sinn der Belegerteilungspflicht ausfolgen und hiervon eine Durchschrift aufbewahren. Weiters bestehen unter bestimmten Voraussetzungen Sonderregelungen betreffend wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von abgabenrechtlich begünstigten Körperschaften (z.b. kleine Vereinsfeste, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, Feuerwehrfeste, Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten und Onlineshops). Anschaffung/Umrüstung Prämie von Registrierkassen - Sofortabschreibung & Steuer- Wer im Zeitraum zwischen dem 1. März 2015 und 31. Dezember 2016 eine elektronische Registrierkasse oder ein elektronisches Registrierkassensystem zum Einsatz im eigenen Betrieb anschafft (oder umrüstet) kann die Anschaffungs- oder Umrüstungskosten in voller Höhe sofort als Betriebsausgaben absetzen und zusätzlich eine Prämie in Anspruch nehmen. Die Prämie beträgt 200 pro Erfassungseinheit (Registrierkasse, Eingabeeinheit eines Kassensystems). Bei einem elektronischen Kassensystem [mehrere Eingabeeinheiten] beträgt die Prämie zumindest 200 pro Kassensystem, maximal aber 30 pro Erfassungseinheit des elektronischen Kassensystems. Die Prämie ist in der Steuererklärung 2015 bzw zu beantragen. Die Prämie stellt keine steuerpflichtige Betriebseinnahme dar und führt zu keiner Aufwandskürzung. Hinweis: Bei Führung einer elektronischen Registrierkasse besteht künftig die Vermutung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Bis zur Widerlegung der Ordnungsmäßigkeit entfällt daher die Schätzbefugnis der Abgabenbehörde. Erweiterungen des Finanzstrafrechts beachten: Die vorsätzliche Verletzung der (bloßen) Verpflichtung zur Verwendung der vorgeschriebenen Registrierkassen ist - sofern dadurch nicht ein anderes Finanzvergehen verwirklicht wird - ausdrücklich als Finanzordnungswidrigkeit strafbar. Belegerteilungspflicht neu ab : Unabhängig von der Registrierkassenpflicht haben Unternehmer über empfangene Barzahlungen (auch z.b.: Kreditkarten- oder Bankomatkartenzahlern, Zahlern mit Bons und Gutscheinen) generell einen Beleg (physisch oder elektronisch] für Lieferungen und sonstige Leistungen zu erteilen! 3
4 Mindestinhalt des Belegs: eindeutige Bezeichnung des liefernden/leistenden Unternehmers, fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen die zur Identifizierung des Geschäftsvorfalles einmalig vergeben werden, Tag der Belegausstellung, Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung und den Betrag der Barzahlung Eintrittskarten, Fahrausweise, etc. müssen weder eine fortlaufende Nummer noch ein Belegdatum enthalten, wenn deren vollständige Erfassung gewährleistet ist. Der Leistungsempfänger hat den Beleg entgegenzunehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten mitzunehmen. Das Liegenlassen in den Geschäftsräumlichkeiten soll allerdings nach den Gesetzeserläuterungen derzeit sanktionslos sein. Vom Beleg ist eine Durchschrift oder im selben Arbeitsgang mit der Belegerstellung eine sonstige Zweitschrift anzufertigen und aufzubewahren. Als Zweitschrift im Sinn dieser Bestimmung gilt auch die Speicherung auf Datenträgern, wenn die Geschäftsvorfälle spätestens gleichzeitig mit der Belegerstellung erfasst werden. Ausnahmen bzw. Erleichterungen zur Belegerteilungspflicht: Ausgenommen von der Belegerteilungspflicht sind nur Unternehmer mit weniger als Jahresumsatz (netto) welche Umsätze im Freien ( Kalte-Hand-Regel ) in Anspruch nehmen können. Hier noch eine kurze Aufstellung zur leichteren Verständlichkeit: Unternehmer-Pflichten ab Bilanzierung, E-A- Rechnung, Basispauschalierung, L+F-Teilpauschalierung L+F Vollpauschalierung ohne Aufzeichnungspflichten* Umsatz < Barumsatz < Umsatz > Barumsatz < Umsatz < Barumsatz > Umsatz > Barumsatz > Einzelaufzeichnung 131 Abs. 1 Z. 2 BAO 4 Belegerteilung 132a BAO Registrierkasse 131b BAO Ja Ja Nein Ja Ja Nein Ja Ja Nein Ja Ja Ja Nein Ja Nein L+F Vollpauschalierung Ja (für Ja Ja/nein je nach mit Nebentätigkeit) Umsatz in Aufzeichnungspflichten Nebentätigkeit/ (z.b. Nebentätigkeit) Betrieb* Kalte-Hände < Nein Nein Nein Kalte-Hände > Ja Ja Ja Leistungen außerhalb Ja Ja Ja (Erfassung im Betriebsstätte mobil Nachhinein) (ohne Umsatzgrenze) Unentbehrlicher Nein Nein Nein Hilfsbetrieb isd 45 Abs. 2 BAO Entbehrlicher Hilfsbetrieb Nein Nein nein isd 45 Abs. 1 BAO, wenn kleines Vereinsfest * noch offene Zweifelsfragen
5 Unsere Empfehlung: Bei der Beurteilung, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen konkret betroffen ist, bieten wir Ihnen in den nächsten Wochen selbstverständlich die Möglichkeit eines individuellen Beratungsgespräches. Jedenfalls sollte die Situation für Ihr Unternehmen noch im Herbst 2015 geklärt und rechtzeitig eine entsprechende Vorsorge zwecks ordnungsgemäßer Erfassung der Geschäftsfälle in der kaufmännischen Organisation ab getroffen werden. Die wichtigsten sonstigen Änderungen der Steuerreform 2015/2016: Der neue Steuertarif für Einkommen- und Lohnsteuerpflichtige wurde wie folgt gestaltet und ist ab 2016 gültig: Tarifstufe über bis Steuersatz % % % % % % : 55 % Diese Tarifanpassung sollte im Schnitt dem österreichischen Bürger eine Entlastung von ca pro Jahr bringen. Je nach Einkommens- und Familiensituation können es aber auch bis zu 1.500,- pro Jahr sein. Auf der anderen Seite muss die Steuerreform natürlich auch gegenfinanziert werden und dafür werden vor allem die Unternehmer in die Pflicht genommen. Änderung Erhöhung der Kapitalertragsteuer von 25% auf 27,5%. Die Gesamtsteuerbelastung einer GmbH nach Ausschüttung/Dividende beträgt daher künftig 45,625 % statt bisher 43,75% ab Tarifsenkung wie oben angesprochen SVA: geringere Beiträge für Kleinverdiener SVA: höhere Beiträge für Höchstbeitragsgrundlagenzahler Besteuerung von Einlagenrückzahlungen (aus nicht gebundenen Kapitalrücklagen) mit 27,5 % ab Wichtig für: GmbH-Anteilseigner Alle Einkommen- und Lohnsteuerpflichtigen Die Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung für Selbständige von rund 724,- wird auf das Niveau der Geringfügigkeitsgrenze für Angestellte gesenkt ( 405,98) Die oben erwähnte Entlastung für Kleinverdiener wird von mittelständischen Höchstbeitragsgrundlagenzahlern finanziert GmbH-Anteilseigner mit nicht gebundenen Kapitalrücklagen in der Bilanz
6 Änderung Erhöhung der Sachbezugswerte bei Firmen-PKW s von 1,5% auf 2%. Der volle Sachbezugswert erhöht sich somit von 720,- auf 960,- pro Monat. Beträgt die monatliche (privat zurückgelegte) Fahrtstrecke nachweislich nicht mehr als 500 km im Jahresdurchschnitt, so ist der halbe Sachbezugswert anzusetzen. Barzahlungsverbot für Baulöhne ab Abzugsverbot von Barzahlungen für beauftrage Bauleistungen Immobilienbesteuerung ImmoEst Änderungen Der seit April 2012 erstmals geltende besondere Steuersatz auf Veräußerungsgewinne von Immobilien wird ab für Neuvermögen (Immobilien, welche am 31. März 2012 steuerverfangen waren) von 25% auf 30% erhöht. Bei Altvermögen wird der Steuersatz vom Veräußerungserlös ab 2016 von 3,5 auf 4,2 % erhöht, bei Umwidmungen nach wird die Steuer von 15% auf 18% erhöht. Anhebung der Nutzungsdauern von Betriebsgebäuden von bisher 33 auf 40 Jahre ab Erheblich Änderungen bei der Grunderwerbssteuer insbesondere im Zusammenhang mit unentgeltlichen Erwerben Bankgeheimnis, Kontenregister, Konteneinschau Meldepflicht für Banken über Kapitalabflüsse von mindestens ,- von Konten oder Depots natürlicher Personen Wichtig für: Dienstgeber die Ihren Dienstnehmer die Nutzung eines Arbeitgebereigenen Kraftahrzeuges für nicht beruflich veranlasste Fahrten gewähren. Baugewerbe Baugewerbe Private und betriebliche Immobilienveräußerungen Vermieter und Unternehmer mit Liegenschaften Käufer-Verkäufer oder Übergeber/Übernehmer von im Inland gelegenen Liegenschaften Jedermann Jedermann Die oben angeführten Änderungen sind nur die wichtigsten. Die Auflistung aller Änderungen des Steuerreformpaketes mit welchem 20 verschiedene Gesetze geändert wurden, würde den Rahmen sprengen. Wir dürfen nochmals betonen, dass wir für Ihre individuellen Anliegen jederzeit gerne zur Verfügung stehen. Kanzlei Gangl & Baischer 6
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