Die Vorsitzende Bad Oldesloe, des Finanzausschusses der Stadt Bad Oldesloe. Einladung

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1 Die Vorsitzende Bad Oldesloe, des Finanzausschusses der Stadt Bad Oldesloe Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, die 48. öffentliche Sitzung der Wahlperiode für das Gremium Finanzausschuss der Stadt Bad Oldesloe findet statt am , um 19:00 Uhr im Sitzungszimmer 2.09 des Verwaltungsgebäudes, Markt 5. Ich lade Sie hiermit zu dieser Sitzung ein und überreiche Ihnen die Tagesordnung mit Vorlagen. Sollten Sie verhindert sein, benachrichtigen Sie bitte die/den Ausschussvorsitzenden und Ihre Stellvertretung durch Übermittlung der Sitzungsunterlagen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Nils-Olsson-Boy

2 - 2 - Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung durch den Ausschuss voraussichtlich wie folgt beraten: Tagesordnung Öffentliche Tagesordnungspunkte 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung 3. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung - öffentlicher Teil 4. Einwohnerfragestunde 5. Aktuelles aus dem Fachbereich Finanzen 6. Schulsozialarbeit an der Stadtschule Bad Oldesloe Fortführung der zusätzlichen Stelle 7. Ausführung des Stellenplanes 2013 Freigabe einer Stelle aus dem Abschnitt Ausführung des Stellenplanes 2012; Freigabe einer Stelle auf dem Baubetriebshof 9. Digitalfunk für die Gemeindewehr Bad Oldesloe; Außerplanmäßige Bewilligung einer Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr Bohlenweg Brennermoor 1727/ / / / / Produkt ( ), Natur- und Landschaftspflege, Auszahlung aus Baumaßnahmen a) Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters nach 55 Abs.4 Gemeindeordnung für eine überplanmäßige Auszahlung b) Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung 11. Beschlusskontrolle 1737/ Mitteilungen/Anfragen Nicht öffentliche Tagesordnungspunkte 13. Mitteilungen/Anfragen 14. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung - nicht öffentlicher Teil

3 Stadt Bad Oldesloe Der Bürgermeister Personal und Organisation Datum Aktenzeichen I Stellenplan 2013 Beschlussvorlage öffentlich TOP Drucksachen-Nr. 1727/ Beratungsfolge Finanzausschuss Stadtverordnetenversammlung Sitzungsdatum Schulsozialarbeit an der Stadtschule Bad Oldesloe Fortführung der zusätzlichen Stelle 1. Sachverhalt Die Schulsozialarbeit wird seit 2011 sowohl durch Mittel des Bundes als auch des Landes gefördert. Während sich der Bund über das Bildungs- und Teilhabepaket zu einer an Schülerzahlen orientierten Pauschalförderung entschieden hat, sieht das Land eine projektbezogene Einzelfallförderung vor, über die die Schulrätinnen und Schulräte der Kreise in eigener Verantwortung entscheiden. Das Schulamt des Kreises Stormarn hatte daraufhin der Stadt Bad Oldesloe eine Förderung für eine zusätzliche Schulsozialarbeiterstelle an der Stadtschule mit 25 Wochenstunden angeboten. In Abhängigkeit von den Kooperationsvereinbarungen zwischen der Stadt Bad Oldesloe als Schulträger, dem Schulamt des Kreises Stormarn sowie der Stadtschule wurde ab eine zusätzliche Schulsozialarbeiterin mit zunächst 25 Wochenstunden eingestellt. Aufgrund der Deckelung der Förderung auf im Jahr 2012 wurde der Arbeitsvertrag in 2012 lediglich mit 21 Wochenstunden geschlossen. Für das Jahr 2013 liegt seit der vergangenen Woche wieder eine mündliche Förderzusage des Kreises in Höhe von vor, so dass im Dezember erneut eine Kooperationsvereinbarung mit dem Schulamt und der Stadtschule abgeschlossen und die zusätzliche Schulsozialarbeiterstelle an der Stadtschule auch im Jahr 2013 weiter fortgeführt werden soll. Für künftige Jahre soll die Fortführung der zusätzlichen Schulsozialarbeiterstelle jeweils befristet in Abhängigkeit von der Förderung des Landes erfolgen. 1 von 2

4 Finanzielle Auswirkungen Die Personalaufwendungen stehen im Personalhaushalt 2013 zur Verfügung. Ein entsprechender Ertrag für die Förderung durch das Land wurde ebenfalls bei der Haushaltsplanung berücksichtigt. 3. Leitwerte Schulsozialarbeit versteht sich als ein präventives und umfassendes Hilfsangebot zur Vermeidung von Krisen und Konflikten an den Oldesloer Schulen und in den Familien. Sie trägt dazu bei, die Situation der Schülerinnen und Schüler an ihren Schulen und im privaten Umfeld zu verbessern und entspricht damit den Leitwerten Bad Oldesloe die familienfreundliche Stadt der Generationen mit Tradition und Bad Oldesloe die Bildungsstadt mit kultureller Identität. 4. Vorschlag zum Beschluss Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Die zusätzliche Stelle für Schulsozialarbeit an der Stadtschule wird auch über den hinaus, in Abhängigkeit von der Förderung der Personalaufwendungen aus Landesmitteln, befristet fortgeführt. Im Auftrage Malte Schaarmann C:\Dokumente und Einstellungen\000.2\Desktop\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\6_Schulsoz.doc

5 Stadt Bad Oldesloe Der Bürgermeister Personal und Organisation Datum Beratungsfolge Finanzausschuss Aktenzeichen I Stellenplan 2013 Beschlussvorlage öffentlich TOP Drucksachen-Nr. 1726/ Sitzungsdatum Ausführung des Stellenplanes 2013 Freigabe einer Stelle aus dem Abschnitt Sachverhalt Der Finanzausschuss hat im Rahmen der Stellenplanberatungen 2008 in seiner Sitzung am , TOP 11, die Wiederbesetzung aller Stellen aus dem Abschnitt 900 unter den Vorbehalt der Zustimmung durch den Finanzausschuss gestellt. Dieser Sperrvermerk gilt unverändert fort. Auf der Planstelle 232 im Abschnitt 900 (Stellenplan 2013) wird noch bis zum eine Unterstützung für den Fachbereich Finanzen durch die Betriebswirtin des Baubetriebshofes mit einem Teilzeitanteil im Umfange von 30 % bereitgestellt (siehe FA , TOP 8, Drucksachen-Nr. 1216/ ). Aufgrund der zeitintensiven Abarbeitung der Vorgänge für die Anlagenbuchhaltung für die noch ausstehenden Jahresabschlüsse 2010, 2011 und 2012 sind die Stammkräfte im Fachbereich Finanzen auch weiterhin so stark eingebunden, dass in den Jahren 2013 und 2014 keine personellen Kapazitäten für die Kostenrechnung zur Verfügung stehen werden. Hiervon betroffen sind insbesondere die Feuerwehrgebührenkalkulation als dringendste Aufgabe die Wirtschaftlichkeitsberichte für Festhalle, Stormarnhalle, Bürgerhaus bis 2011 die Kalkulation der Gebühren oder Entgelte für die Fahrradboxen am Bahnhof. Die Betriebswirtin des Baubetriebshofes wechselt in Vollzeit zum zu den städtischen Stadtwerken. Bis zu diesem Zeitpunkt hat sie sich bereit erklärt, auch schon vom bis in Vollzeit zu arbeiten, um mit einem Teilzeitanteil von 50 % die vorgenannten Gebührenkalkulationen sowie die Wirtschaftlichkeitsberichte weitestgehend zu erstellen. 1 von 2

6 Finanzielle Auswirkungen Für 2013 stehen die erforderlichen Personalaufwendungen im Personalhaushalt 2013 zur Verfügung. 3. Leitwerte Als interner Service wird Unterstützung der außenwirksamen Produkte zur Umsetzung der Leitwerte geleistet. 4. Vorschlag zum Beschluss Der Finanzausschuss hebt den Wiederbesetzungsvorbehalt der Planstelle 232 (Stellenplan 2013) auf und stimmt der befristeten Besetzung mit TZ 50 % bis zum zu. Im Auftrage Malte Schaarmann C:\Dokumente und Einstellungen\000.2\Desktop\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\7_Ausfueh2.doc

7 Stadt Bad Oldesloe Der Bürgermeister Personal und Organisation Datum Beratungsfolge Finanzausschuss Aktenzeichen I Stellenplan 2012 Beschlussvorlage öffentlich TOP Drucksachen-Nr. 1733/ Sitzungsdatum Ausführung des Stellenplanes 2012; Freigabe einer Stelle auf dem Baubetriebshof 1. Sachverhalt Der Finanzausschuss hat im Rahmen der Stellenplanberatungen 2006 in seiner Sitzung am , TOP 11, die Wiederbesetzung aller Stellen auf dem Baubetriebshof unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Finanzausschuss gestellt. Dieser Sperrvermerk gilt unverändert fort. Die auf der Planstelle 184 beschäftigte Betriebswirtin des Baubetriebshofes wird zum als Controllerin zu den Stadtwerken Bad Oldesloe wechseln. Ihre Einarbeitung dort soll bereits ab beginnen, so dass die Stelle der Betriebswirtin/des Betriebswirts auf dem Baubetriebshof schnellstmöglich nachbesetzt werden soll. 2. Finanzielle Auswirkungen Die erforderlichen Personalaufwendungen stehen im Personalhaushalt 2012 zur Verfügung. 3. Leitwerte Als interner Service wird Unterstützung der außenwirksamen Produkte zur Umsetzung der Leitwerte geleistet. 4. Vorschlag zum Beschluss Der Finanzausschuss hebt den Wiederbesetzungsvorbehalt der Planstelle 184 auf und stimmt einer unbefristeten Besetzung dieser Stelle zu. Im Auftrage Malte Schaarmann 1 von 1

8 Stadt Bad Oldesloe Der Bürgermeister Ordnungsamt Datum Aktenzeichen III ; ; Brandverhütung Beschlussvorlage öffentlich TOP Drucksachen-Nr. 1734/ Beratungsfolge Finanzausschuss Stadtverordnetenversammlung Sitzungsdatum Digitalfunk für die Gemeindewehr Bad Oldesloe; außerplanmäßige Bewilligung einer Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr Sachverhalt Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit bei der Beschaffung, aber vor allem zur notwendigen Administration der Geräte und der erforderlichen Kommunikationssicherheit haben sich die Kommunalen Landesverbände und das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein darauf verständigt, zur Ausstattung der Gemeindewehren mit Digitalfunkgeräten ein gemeinsames, landesweites Ausschreibungs- und Beschaffungsverfahren durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) durchzuführen zu lassen. Um erhöhten Verwaltungsaufwand zu vermeiden, erfolgt die Durchführung des Bestellverfahrens im Rahmen der Sammelbeschaffung im Januar 2013 mit Hilfe des Internetportals Voraussetzung für die verbindliche Bestellung ist, dass das schriftliche Bestellformular bis zum 31. Januar 2013 (Eingangsstempel) beim Kreis oder bei der kreisfreien Stadt vorliegt und die Kreise und kreisfreien Städte die Bestellungen bis zum 5. Februar 2013 (Eingangsstempel) dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zugeleitet haben. Bei den genannten Fristen handelt es sich um Ausschlussfristen. Später eingehende Bestellungen können weder im Rahmen der landesweiten Beschaffung berücksichtigt werden, noch wird die Anschaffung verspätet bestellter Geräte gefördert werden. 2. Finanzielle Auswirkungen Da die verbindliche Bestellung bis zum erfolgen muss, dann ggf. aber noch keine Genehmigung des städtischen Haushaltes 2013 durch die Kommunalaufsicht vorliegt, sind vorsorglich EUR außerplanmäßig im Haushaltsjahr 2012 als Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2015 beim Produktsachkonto ( ) (Brandschutz / Sammelposten für Vermögensgegenstände über 150 EUR) zu veranschlagen. Der Betrag von EUR entspricht dem im Haushalt 2013 in der Finanzplanung für 2015 veranschlagten Mittelansatz.

9 - 2 - Deckungsvorschlag: Nichtinanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung beim Produktsachkonto ( ) (Räumliche Planungs- und Entwicklungsaufgaben - Auszahlungen aus Hochbaumaßnahmen Stadtumbau West, Eigenanteil / nicht förderfähige Kosten), da für das Kultur- und Bildungszentrums in diesem Jahr keine Aufträge mehr erteilt werden. 3. Leitwerte - 4. Vorschlag zum Beschluss Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen / Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: In den Haushalt 2012 ist beim Produktsachkonto ( ) (Brandschutz / Sammelposten für Vermögensgegenstände über 150 EUR) außerplanmäßig eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von EUR zu Lasten des Haushaltsjahres 2015 einzustellen. Deckung: Nichtinanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung beim Produktsachkonto ( ) (Räumliche Planungs- und Entwicklungsaufgaben - Auszahlungen aus Hochbaumaßnahmen Stadtumbau West, Eigenanteil / nicht förderfähige Kosten). Im Auftrag Thomas Sobczak Fachbereichsleiter

10 Stadt Bad Oldesloe Der Bürgermeister Tiefbau Datum Aktenzeichen IV ; ; ; Neubau Bohlenweg/Schriftverkehr Beschlussvorlage öffentlich TOP Drucksachen-Nr. 1730/ Beratungsfolge Bau- und Planungsausschuss Finanzausschuss Stadtverordnetenversammlung Sitzungsdatum Bohlenweg Brennermoor Produkt ( ), Natur- und Landschaftspflege, Auszahlung aus Baumaßnahmen a) Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters nach 55 Abs.4 Gemeindeordnung für eine überplanmäßige Auszahlung b) Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung 1. Sachverhalt a) Der Bürgermeister, Herr von Bary, hat am eine Eilentscheidung nach 55 Abs. 4 Gemeindeordnung getroffen. Er hat überplanmäßig einen Betrag in Höhe von Euro bei dem Produktsachkonto ( ), Natur- und Landschaftspflege, Auszahlung aus Baumaßnahmen, zur Verfügung gestellt. Begründung: Bei dem Bau des Bohlenweges im Brenner Moor haben sich erhebliche Gründungsschwierigkeiten in dem Bauabschnitt zwischen den beiden vorhandenen alten Brücken ergeben. Dort steht ein so weicher, tiefer Moorboden an, dass die Pfähle um 1,00 bis 2,00 m (in einem kurzen Abschnitt bis 4,00 m) verlängert und der Pfahlabstand größtenteils auf 1,00 m reduziert werden mussten, um eine ausreichende Tragfähigkeit zu erreichen. Die vor Ort tätige Firma hätte die Arbeiten sofort einstellen müssen. Die hieraus resultierende Einstellung der Arbeiten hätte eine erhebliche Kostenerhöhung zur Folge, da die Firma Stillstandszeiten sowie zusätzliche Baustelleneinrichtung geltend gemacht hätte. Diese Mehrkosten hätten sich voraussichtlich auf ca Euro pro Tag belaufen. Um den Bohlenweg fertigstellen zu können, musste der schwierige Baugrund überwunden werden. Die Firma gab hierfür ein Angebot ab. Die Einheitspreise stehen mit der Urkalkulation in Einklang. Mit der Eilentscheidung des Bürgermeisters können die Arbeiten bis Anfang der 48. Woche beendet werden. 1 von 3

11 - 2 - Dieser Sachverhalt ergab sich während der Durchführung der Bauarbeiten und war nicht voraussehbar. b) Des Weiteren sollten die Seiten des Bohlenweges auf Anregung des Beirates für Menschen mit Behinderungen mit hölzernen Tastkanten / Radabweisern begrenzt werden. Die Kosten für diese Maßnahme betragen Euro. Für die Umsetzung dieser Maßnahme stehen ebenfalls keine Haushaltsmittel zur Verfügung und müssen überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Die Mehrkosten in Höhe von insgesamt Euro sind bereits beim Fördermittelgeber angemeldet worden. Nach mündlichen Aussagen können diese Mehrkosten anerkannt werden. 2. Finanzielle Auswirkungen a) Für den Abriss und den Neubau des Bohlenweges stehen bei dem Produktsachkonto ( ) Natur- und Landschaftspflege, Auszahlung aus Baumaßnahmen, Haushaltsmittel in Höhe von Euro zur Verfügung. Die ermittelten Mehrkosten in Höhe von insgesamt Euro wurden mit der Eilentscheidung des Bürgermeisters gem. 55 Abs. 4 GO überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung des Betrages in Höhe von Euro erfolgt aus dem Produktsachkonto ( ) Brandschutz, Auszahlungen aus dem Erwerb beweglicher Sachen mit Euro. Die Auszahlung zum Erwerb eines Fahrzeuges der Freiwilligen Feuerwehr ist in das Jahr 2013 verschoben worden. b) Für die Tastkanten / Radabweiser sind die Kosten in Höhe von Euro gemäß 95 d GO überplanmäßig bei dem Produktsachkonto ( ) zur Verfügung zu stellen. Die Deckung des Betrages in Höhe von Euro erfolgt aus dem Produktsachkonto ( ) Brandschutz, Auszahlungen aus dem Erwerb beweglicher Sachen mit Euro. 3. Leitwerte Bad Oldesloe die Stadt im Grünen mit hohem Freizeit- und Erholungswert. 4. Vorschlag zum Beschluss Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Anregung des Beirates für Menschen mit Behinderungen wird gefolgt. Die Seiten des Bohlenweges werden mit Tastkanten / Radabweisern begrenzt. C:\Dokumente und Einstellungen\000.2\Desktop\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\10_Bohlenwe.doc

12 - 3 - Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zu a) + b) zu beschließen: Die Eilentscheidung des Bürgermeisters nach 55 Abs. 4 Gemeindeordnung wird für die überplanmäßige Auszahlung bei dem Produktsachkonto ( ), Natur- und Landschaftspflege, Auszahlung aus Baumaßnahmen, in Höhe von insgesamt Euro für die Sanierung des Bohlenweges im Brennermoor genehmigt. Die Deckung des Betrages in Höhe von Euro erfolgt aus dem Produktsachkonto ( ) Brandschutz, Auszahlungen aus dem Erwerb beweglicher Sachen mit Euro. Gemäß 95 d GO werden die Mehrkosten bei dem Produktsachkonto ( ) Natur- und Landschaftspflege, Auszahlung aus Baumaßnahmen, in Höhe von Euro überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung des Betrages in Höhe von Euro erfolgt aus dem Produktsachkonto ( ) Brandschutz, Auszahlungen aus dem Erwerb beweglicher Sachen mit Euro. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Der Anregung des Beirates für Menschen mit Behinderungen wird gefolgt. Die Seiten des Bohlenweges werden mit Tastkanten / Radabweisern begrenzt. Die Eilentscheidung des Bürgermeisters nach 55 Abs. 4 Gemeindeordnung wird für die überplanmäßige Auszahlung bei dem Produktsachkonto ( ), Natur- und Landschaftspflege, Auszahlung aus Baumaßnahmen, in Höhe von insgesamt Euro für die Sanierung des Bohlenweges im Brennermoor genehmigt. Die Deckung des Betrages in Höhe von Euro erfolgt aus dem Produktsachkonto ( ) Brandschutz, Auszahlungen aus dem Erwerb beweglicher Sachen mit Euro. Gemäß 95 d GO werden die Mehrkosten bei dem Produktsachkonto ( ) Natur- und Landschaftspflege, Auszahlung aus Baumaßnahmen, in Höhe von Euro überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung des Betrages in Höhe von Euro erfolgt aus dem Produktsachkonto ( ) Brandschutz, Auszahlungen aus dem Erwerb beweglicher Sachen mit Euro. Im Auftrag John Fachbereichsleiterin Bauamt C:\Dokumente und Einstellungen\000.2\Desktop\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\10_Bohlenwe.doc

13 Stadt Bad Oldesloe Der Bürgermeister Allgemeine Finanzwirtschaft Datum Beratungsfolge Finanzausschuss Aktenzeichen II Berichtsvorlage öffentlich TOP Drucksachen-Nr. 1737/ Sitzungsdatum Beschlusskontrolle 1. Sachverhalt Dem Finanzausschuss werden zu jeder Sitzung Übersichten über noch offene Arbeitsaufträge an die Verwaltung die sog. Beschlusskontrollen vorgelegt: 2. Weiteres Vorgehen/Empfehlung Der Finanzausschuss nimmt die Beschlusskontrolle zur Kenntnis. Im Auftrag Mandy Treetzen Fachbereichsleiterin 1 von 1

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